ÖHV-Mitgliederzeitschrift "die lobby", Frühling 2021

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FRÜHLING 2021

die lobby DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN HOTELIERVEREINIGUNG /hoteliervereinigung

die lobby – Das Magazin für Mitglieder der Österreichischen Hoteliervereinigung - P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien - 07Z037315M

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ALLES BLEIBT ANDERS: Updates, Infos & Tipps fürs Durchhalten in der Krise MITARBEITER: Arbeitsminister Kocher im Interview SOMMER 2021: Die Urlaubspläne der Österreicher und Deutschen ÖHV-KONGRESS: Das erwartet Sie von 06.– 08.06. in Linz

www.oehv.at


EDITORIAL Seit mehr als einem Jahr hält Corona die Welt in Atem. Und wir alle, mit unseren Familien, Teams, Kolleginnen und Kollegen, Betrieben, Partnern und Zulieferern sind im Epizentrum der globalen Krise. Was es jetzt endlich braucht: Sicherheit und Planbarkeit. Der Weg dorthin wird, wie leider alles in dieser Misere, kein leichter sein. Bis vor kurzem habe ich die Pandemie bzw. deren Bekämpfung noch gerne mit einem Marathon verglichen. Auch das scheint jetzt rückblickend etwas untertrieben. Aktuell fühlt es sich eher wie ein steiniger und hinterhältiger Hindernislauf über die Iron Man-Distanz an. Aber: Wir kommen dem Ende näher. Mit dem nahenden Frühling und Sommer, einer steigen­ den Durchimpfung und einer weiterhin hohen Testrate in der Bevölkerung biegen wir am Weg in Richtung Zielgerade und Normalität ein. Das Ende vor Augen haben heißt aber auch gleichzeitig, dass es jetzt noch einmal hart wird – wirtschaftlich, weil Reserven eventuell schon weniger werden, aber vor allem auch mental. Sechs Monate Lockdown hinterlassen ihre Spuren, das merkt man. Im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Energieschub der letzten Meter vor dem Zieleinlauf, der einen über die Finish Line trägt, lässt noch auf sich warten. Aber: Er wird kommen. Und dann stehen wir alle wieder in unseren Betrieben und tun das, was wir lieben: Gastgeber sein. Solltet Ihr bis dahin Hilfe benötigen, seid versichert, wir sind für Euch da – ohne Wenn und Aber. Wir sind gemeinsam gestartet, wir gehen auch gemeinsam durchs Finish. Eure

Michaela Reitterer Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung

IMPRESSUM Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Österreichische Hoteliervereinigung, Hofburg, 1010 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Markus Gratzer, Redaktions- und Projektleitung: Mag. Claudia Bär 1010 Wien, T: +43 (0)1 5330952-0, office@oehv.at, www.oehv.at Druck: Samson Druck GmbH – gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, UW-Nr. 837 Grafische Gestaltung: www.br-design.at Für Inhalte dieser Publikation, die von Dritten stammen, übernimmt die ÖHV keine Haftung. Sprachliche Gleichstellung: In dieser Gazette werden nur die männlichen Formen angeführt, die weiblichen sind darin inkludiert.


INHALT POLITISCHE ARBEIT

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04 KURZINFOS

06 POLITISCHE ARBEIT 7 Akutmaßnahmen für Perspektive und Sicherheit in der Hotellerie

09 THEMENSCHWERPUNKT:

ALLES BLEIBT ANDERS 10 INTERVIEW Arbeitsminister Dr. Martin Kocher über Kurzarbeit, Mitarbeiter-Mobilität und Steuersenkungen

13 ARBEITSRECHT

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Die Eckpunkte zur Corona-Kurzarbeit IV

14 CORONA-MASSNAHMEN

FINANZEN

Update zu den wichtigsten Finanzhilfen

16 FINANZEN Richtig agieren in der Krise

19 SONDERFÖRDERUNG Schutzschirm für Veranstaltungen

20 RECHT & CORONA Die häufigsten Fragen der ÖHV-Mitglieder

22 REISEVERHALTEN So urlauben Deutsche und Österreicher im Sommer 2021.

REISEVERHALTEN

22

26 SMART RESTART Learnings aus der Krise

28 RESILIENZ Wie man nach Krisen wieder auf die Beine kommt

30 ÖHV-KONGRESS 2021 32 HOTELPORTRAIT Hotel Seekarhaus in Obertauern

36 ÖHV-CAMPUS 40 PARTNERNETZWERK

32

42 ÖHV-MITGLIEDER

HOTELPORTRAIT


KURZINFOS CORONA IM GENERAL-KOLLEKTIVVERTRAG Die Sozialpartner haben sich via General-Kollektivvertrag auf arbeitsrechtliche und betriebliche Begleitmaßnahmen in der Corona-Pandemie geeinigt. Für alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gilt wie folgt: ▪ Verordnete regelmäßige Testungen für bestimmte Berufsgruppen sind während der Arbeitszeit bei Fortzahlung des Entgelts durchzuführen. Wenn der Test im Betrieb nicht möglich ist, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit. ▪ Für Arbeitnehmer ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. ▪ Der jeweilige Test-Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bestimmen. ▪ Arbeitnehmer dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden. ▪ Arbeitnehmern, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach 3 Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens 10 Minuten zu ermöglichen.

OEHV.AT/KOLLEKTIVVERTRAG

EU-PROJEKT FÜR MEHR NACHHALTIGKEIT IM TOURISMUS

HYUNDAI IST NEUER ÖHV-MOBILITÄTSPARTNER

Im Rahmen des Projektes „European Tourism Going Green 2030“ (ETGG 2030) sollen 70 kleine und mittlere Tourismusunternehmen in 6 europäischen Ländern auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit unterstützt werden. In Österreich ist die ÖHV Projektpartner. Ziel ist die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Systems zur Schulung und Zertifizierung im Bereich der Nachhaltigkeit.

Wir freuen uns sehr, Hyundai im Partnernetzwerk begrüßen zu dürfen! Hyundai ist DER Pionier bei alternativen Antrieben am heimischen Markt und bietet eine umfangreiche Modellpalette mit modernsten Motoren. Ein weiterer Schwerpunkt sind interessante Mobilitätskonzepte wie das Hyundai Carsharing oder das Hyundai Abo – für nachhaltige und clevere Mobilität im Tourismus. Auch die ÖHV ist ab sofort mit Hyundai-Fahrzeugen unterwegs!

OEHV.AT/ETGG2030

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die lobby

OEHV.AT/HYUNDAI


AUFSTEHEN, WEITER GEHT’S – DIE ÖHV-PROFIT.DAYS 2021! Bei den heurigen profit.days, dem Branchentreff exklusiv für ÖHV-Mitglieder, stehen diesmal sowohl Finanzals auch Beziehungsthemen auf dem Programm. Zwischenmenschliches und Finanzen sollte man zwar grundsätzlich nicht vermischen, allerdings sind beides wichtige Themen, die unsere Branche während und auch nach der Krise noch auf vielfältige Art und Weise beschäftigen werden. So wird Dr. Franz Hartl, jahrzehntelanger Geschäftsführer der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank, anhand seiner umfassenden Erfahrung in der Tourismusfinanzierung Tipps zum Liquiditätsmanagement liefern. Darunter wertvolle Anregungen, wie Sie Ihre Liquidität sichern und Ihr Eigenkapital stärken können. Trainer und Service-Experte Michael Bayer beleuchtet dann im zweiten Teil, welche Spuren die CoronaMaßnahmen im Verhalten unserer Gäste, aber auch unserer Mitarbeiter hinterlassen haben und worauf man sich jetzt im persönlichen Umgang miteinander einstellen sollte.

SAVE THE DATE! ▪ Dienstag, 07.09.2021, Tirol, Kaiserlodge in Scheffau am Wilden Kaiser ▪ Mittwoch, 08.09.2021, Vorarlberg, Alpenhotel Montafon in Schruns ▪ Mittwoch, 22.09.2021, Salzburg, Veranstaltungsort folgt noch ▪ Dienstag, 28.09.2021, Steiermark, Veranstaltungsort folgt noch ▪ Mittwoch, 29.09.2021, Kärnten, Veranstaltungsort folgt noch

Die Teilnahme ist kostenlos und exklusiv für ÖHV-Mitglieder!

▪ Mittwoch, 06.10.2021, Wien, roomz Vienna Prater Jeweils von 13:30 bis ca. 17:00 Uhr mit anschließender Hausführung und gemütlichem Ausklang.

OEHV.AT/PROFITDAYS

AUTHENTISCHE PR MIT LEGOFIGUREN UND TEST-STRASSEN Gerade weil Hotels weiterhin geschlossen bleiben müssen, ist es wichtig, bei den Gästen und der Community präsent zu bleiben. Unsere Mitglieder zeigen sich dabei außerordentlich kreativ und lassen sich spannende und authentische PR-Aktionen mit Mehrwert einfallen. Hier zwei erfolgreiche Beispiele: ▪ Aktion „Lego statt Gäste“ vom Der Daberer. Das Biohotel: Marianne Daberer schickte unter den Hashtags #legostattgaeste und #legoguestsonly Legofiguren auf Facebook und Instagram auf Reise. Die „Maxerln“ wurden im Restaurant, an der Bar oder im Pool platziert, fotografiert und in den sozialen Medien gepostet. Unzählige nationale und internationale Betriebe schlossen sich an und wiesen so auf eine sehr sympathische Art und Weise auf die schwierige Situation der Hotellerie hin. instagram.com/derdaberer.dasbiohotel/ ▪ Eigene Teststraße im Holzhotel Forsthofalm: Das Leoganger Holzhotel Forsthofalm ist stolzer Besitzer des TÜV-Siegels „Infektionsschutz Covid-19“. Sobald wieder geöffnet werden darf, werden Gäste vom hoteleigenen Sanitäter alle drei Tage „schnellgetestet“. Als besonderes „Zuckerl“ darf das Hotel Corona-Prüfzertifikate ausstellen, die bei körpernahen Dienstleistern gelten. In Kooperation mit der nahegelegenen Tauernklink werden offizielle PCR-Tests angeboten, deren Ergebnis fünf Stunden nach der Abnahme bereitsteht. forsthofalm.com

KURZINFOS

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RE-OPENING

WIR BRAUCHEN SICHERHEIT UND PERSPEKTIVE! Dass die Corona-Pandemie kein Sprint werden würde, war relativ schnell klar. Für den Tourismus ist die Krise aktuell mehr wie ein Hindernislauf über die Iron Man-Distanz: Der Kurs ist steinig und hinter jeder Kurve liegen neue Herausforderungen. Die Aufgabe: Die Hotels ins Ziel zu bringen. Dafür braucht es Meilensteine und Leitplanken auf dem Weg in eine Normalität. Gemeinsam mit Experten und Praktikern haben wir 7 Akutmaßnahmen erarbeitet, die helfen sollen, den Betrieben schnell Perspektive und Sicherheit zu bieten – zwei der zentralen Faktoren in jeder Krise.

Foto: Dragan Tatic

ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer tritt bei Bundeskanzler Sebastian Kurz und Tourismusministerin Elli Köstinger für die Anliegen der Hotellerie ein.

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die lobby


PERSPEKTIVEN SCHAFFEN Hotels brauchen eine klare Perspektive, wann sie wieder öffnen können.

1.

Akutmaßnahme: Relevante Entscheidungs­größen und Grenzwerte und die Entwicklung für einen realistischen Prognosezeitraum aktiv kommunizieren, verknüpft mit Lockerungsmaßnahmen: Das schafft mehr Klarheit, reduziert das Risiko von Enttäuschungen deutlich und motiviert, gemeinsame Ziele zu erreichen.

Hotels brauchen Klarheit, wie sie wieder öffnen können.

2.

Akutmaßnahme: Rasche Klarstellung, unter welchen Vorgaben (z.B. Eintrittstests), welcher Auslastung und welchen Sicherheitsabständen bzw. -maßnahmen Hotels in unterschiedlichen Bereichen (Küche, Gastgarten, Wellnessbereich usw.) für Mitarbeiter und Gäste arbeiten können.

SICHERHEIT GEBEN Hilfen wie Entschädigungen laut Epidemiegesetz für Betriebsschließungen im März und April 2020 oder die Auszahlung von Fixkostenzuschuss und Kurzarbeitsentschädigung für November und Dezember verzögern sich in vielen Fällen weiter. Die Unternehmen brauchen allerdings jetzt Liquidität.

3.

Akutmaßnahme: Lockdown-Umsatzersatz bis zum Ende des Lockdowns von 60 % rückwirkend mit Jänner, im Idealfall nach Art. 107 (2) b AEUV. INFO: Die Erhöhung des Ausfallbonus wurde von 15 % auf 30 % bzw. höchstens 50.000 Euro – vorerst mal allerdings nur für März – erhöht.

4.

Akutmaßnahme: Kurzarbeit und Urlaubstage: Kurzarbeitsentschädigung um 1/12 erhöhen für Lockdown-Phasen. INFO: Im März gibt es 825 Euro je Mitarbeiter in Kurzarbeit, um den im Lockdown gesammelten Urlaub abzugelten. Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter eine Trinkgeld­ pauschale von 175 Euro netto.

5. 6.

Akutmaßnahme: Verlängerung der nach unseren Vorschlägen adaptierten Beihilfen bis Ende des Jahres 2021 für minimale Planungssicherheit der Unternehmen. Akutmaßnahme: Verlängerung der Investitionsprämie als Perspektive für nachgelagerte Branchen und Tourismusregionen, um den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten, Steuereinnahmen und Sozialversicherungs­beiträge zu erhöhen und als Investition in zukünftige Einnahmen. INFO: Die Bundesregierung hat Investitionszuschüsse für Neu- und Umbauten von Gastgärten mit einem Gesamtvolumen von 10 Mio. Euro beschlossen.

7.

Akutmaßnahme: Einrichtung von Clearing-Stellen in der COFAG, im AMS und im BMF zur raschen Klärung von Verzögerungen und der Beschleunigung von Auszahlungen angesichts einer hohen Zahl eklatanter Verzögerungen. STAND: 12.03.2021

Mehr auf

OEHV.AT/CORONA-FORDERUNGEN POLITISCHE ARBEIT

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THEMENSCHWERPUNKT

ALLES BLEIBT ANDERS! Seit nun einem Jahr hält die Pandemie die Welt in Atem. Niemand hätte sich vor 12 Monaten gedacht, dass unsere Betriebe das nächste Jahr nur wenige Monate geöffnet haben werden. Corona ist gekommen, um zu bleiben. Nach einem Zwischenhoch im Sommer 2020 schlitterte Österreichs Tourismus im Herbst in den Abgrund. Geschlossen seit November 2020, keine Wintersaison, das Frühjahr mehr als fraglich. Die Pandemie hat Salz in offene Wunden gestreut. Föderalismus? Ja, der ist wohl gut, nur nicht in Zeiten von Impfstrategien und bei der Bekämpfung einer Pandemie. Digitalisierung in der Verwaltung? Geballte Kompetenz gebündelt im Kaufhaus Österreich oder in den Abrechnungsystemen der Kurzarbeit des AMS. Wir haben schmerzlich gelernt, was wir in den nächsten Jahren anders machen sollten.

Trotzdem gehen wir zuversichtlich in die nächsten Monate. Initativen wie #legostattgäste oder #sicher­öffnen zeigen den Mut und die Zuversicht der Branche, bald wieder Gäste begrüßen zu dürfen. Wir haben gesehen, wie wichtig es ist, miteinander füreinander da zu sein und für die Anliegen der Branche zu kämpfen. Wenn auch vieles anders wird, die ÖHV bleibt an Ihrer Seite.

FÜRWÄRTS. DIE ÖHV. DR. MARKUS GRATZER Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung

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INTERVIEW

„ZIEL IST, MITARBEITER IN DER BRANCHE ZU HALTEN“ Arbeitsminister Dr. Martin Kocher im Gespräch mit „die lobby“ über die Corona-Kurzarbeit, Maßnahmen für mehr Mobilität bei Mitarbeitern und die langfristige Entlastung des Faktors Arbeit.

lobby: Mit der Kurzarbeit hat man ein Instrument geschaffen, das in der Branche sehr gut ange­ nommen wurde und vor allem dabei geholfen hat, die Mitarbeiter im Betrieb zu halten. Im Detail finden sich immer wieder Herausforderungen für die Betriebe, etwa was das Ansammeln und die Vergütung von Urlaubstagen angeht. Wie sieht die nächste Stufe aus? Arbeitsminister: Wir haben mit der Corona-Kurzarbeit allein im vergangenen Jahr 1,2 Mio. Jobs gesichert. Das zeigt, wie relevant die Kurzarbeit als Kriseninstrument während der Krise ist. Ohne die Kurzarbeit wäre auch die Zahl der Arbeitslosen noch viel massiver angestiegen. So sind derzeit knapp 500.000 Beschäftigte für die Kurzarbeit angemeldet. Erst kürzlich haben wir die Kurzarbeit in ihrer derzei­tigen, sehr großzügigen Form bis Ende Juni verlän­gert. Das war notwendig, da es aufgrund der gesund­heitlichen Situation immer noch behördliche Schlie­ßungen gibt. Kurzarbeit ist aber kein Dauerinstrument, daher wird es nach Auslaufen von Phase 4 Anpassungen brauchen. Wie diese aussehen werden, diskutieren wir mit den Spitzen der Sozialpartner und der Industriellenvereinigung. Ziel ist es, ein Modell zur Verfügung zu stellen, das es besonders betroffenen Branchen weiterhin ermöglicht, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. lobby: Wie lange werden wir die Kurzarbeit noch brauchen? Hat sie für die Gesamtwirtschaft ein Ablaufdatum? Ihr Verschwinden wäre an und für sich ein gutes Zeichen. Arbeitsminister: Die Corona-Kurzarbeit ist wie gesagt kein Dauerinstrument. Durch die Corona-Pandemie befinden wir uns in einer tiefen Wirtschaftskrise, die massive Auswirkungen auf die Beschäfti­gungssituation im Land hat. Das österreichische

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System der Kurzarbeit wurde daher an diese außer­ gewöhnlichen Umstände angepasst. Mit dem erwar­ teten Aufschwung wird die Corona-Kurzarbeit wohl wieder weniger wichtig, Anpassungen beim Fördermodell sind dann auch konjunkturgerecht möglich. lobby: Im Tourismus werden die Nachfrage und damit auch der Mitarbeiterbedarf und die Ein­ nahmen ja nicht so schnell wieder das Vor­ krisenniveau erreichen. Sind branchenspezifi­ sche Erleichterungen für Sie eine Option, also für Wirtschaftszweige, die besonders hart von der Pandemie getroffen wurden? Arbeitsminister: Das touristische Angebot Österreichs stößt sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene auf enorme Nachfrage. Österreich konnte sich im internationalen Tourismus­ wett­ be­ werb mit sehr unterschiedlichen Produkten gut und erfolgreich positionieren. Daran sollte sich durch Corona nichts ändern. Wie schnell sich Angebot und vor allem Nachfrage wieder normalisieren bzw. langfristig verändern, ist schwer abzuschätzen. Die zentrale Frage ist aber, wie sich die epidemiologische Situation entwickelt, wie sich die Impfsituation entwickelt und welche Öffnungen möglich sind. Die staatlichen Unterstützungen werden sich jedenfalls an der jeweiligen Situation orientieren. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das umfassende Maßnahmenpaket verweisen, das von der Kurzarbeit über den Fixkostenzuschuss bis zum Ausfallsbonus reicht. lobby: Stichwort Mitarbeiterkosten: Seit Jahren kommen Studien zu dem immer gleichen Ergeb­ nis: der Faktor Arbeit ist in Österreich steuer­ lich zu stark belastet. Mitarbeiterintensive Bran­ chen wie die Hotellerie spüren das deutlich, vor


allem jetzt in der Krise. Ist die Zeit reif für die Entlastung von Arbeit? Wird die Krise hier Im­ pulsgeber für die Umsetzung einer seit Jahrzehnten bekann­ ten Forderung?

Foto: Christopher Dunker

Arbeitsminister: Ganz allgemein ist die Feststellung korrekt, dass die Steuer- und Abgabenbelastung auf den Faktor Arbeit in Österreich im internationalen Vergleich relativ hoch ist. Das betrifft arbeitsintensive Sektoren natürlich besonders stark. Es ist mir bewusst, dass es hier eine Herausforderung gibt, die weiterer Schritte bedarf. lobby: Eine im Rahmen des ÖHV-Arbeitsmarkt­ dialoges präsentierte IHS-Untersuchung rech­ nete 2019 noch mit einem zusätzlichen Bedarf an 40.000 Beschäftigten bis 2023. Davon kann keine Rede mehr sein, aber die Nachfrage wird sich erholen. Wie schätzt das Bundesministerium für Arbeit die Entwicklung ein?

folgreich, wenn sie unter bestmöglicher Einbindung der Akteure vor Ort passieren. So werden etwa gezielte Vorbereitungsmaßnahmen angeboten, um Eignung, Motivation und Organisatorisches für den Umzug in Tourismusregionen abzuklären. Die Schu­ lung der Arbeitsuchenden erfolgt bereits teilweise überregional in Lehrhotels in den Tourismusregionen.

Arbeitsminister: Gegenwärtig lässt sich die zukünf­ tige Nachfrage nach Übernachtungen in Österreich und nach den Dienstleistungen im Tourismussektor nur extrem schwer seriös abschätzen, weil die Prognosen von den internationalen Entwicklungen der Covid-Pandemie abhängen. Aber abhängig von der Bewältigung der Pandemie bin ich mittelfristig sehr zu­v­ersichtlich, dass die Nachfrage generell und damit auch die Beschäftigung wieder sehr rasch steigen kann.

In einigen Regionen unterstützen auch TourismusCoaches die Arbeitskräfte: Sie helfen nicht nur bei der Suche nach einem passenden Betrieb oder einer Ausbildung, sondern begleiten die Arbeitsuchenden auch die erste Zeit in der neuen Region bzw. während der Einarbeitung im Betrieb.

lobby: Im Sommer wird es – wenn er sich nicht komplett vom vergangenen, auch schon Corona-­ geprägten unterscheidet – wieder zu der parado­ xen Situation kommen, dass in Sommerdesti­ nationen offene Stellen nicht besetzt werden können, während es in den Städten wenig zu tun und daher viele Arbeitslose gibt. Die mangelnde Mitarbeitermobilität wurde durch Corona noch einmal verschärft. Gibt es dazu schon Ideen? Arbeitsminister: Zur Unterstützung der überregionalen Vermittlung im Tourismus werden auf Bundesund Länderebene bereits zahlreiche Maßnahmen gesetzt. Diese Maßnahmen sind vor allem dann er­

Da Jobmessen oder Jobbörsen auch überregional beim erfolgreichen Matching von Arbeitsuchenden und Arbeitsstellen wichtig sind, wurden bedingt durch die Pandemie neue Formate entwickelt. Auch temporäre Überlassungsmodelle von Personen in Kurzarbeit können angedacht werden. Weiters unterstütze ich die bereits lange geforderte Ausweitung spezieller Förderangebote, um die Mobilität der Arbeitskräfte durch finanzielle Anreize bestmöglich zu unterstützen.

Herr Minister, vielen Dank für das Gespräch.

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*basierend auf den ÖHV-Technologie Report 2020

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ARBEITSRECHT

CORONA-KURZARBEIT IV: DIE ECKPUNTE Die 4. Periode der Corona-Kurzarbeit läuft von 01.04. bis 30.06.2021. Inhaltlich orientiert sie sich an den Rahmenbedingungen der KUA III. Ob es nach dem 30.06.2021 eine Verlängerung geben wird, steht noch nicht fest. Hinsichtlich der Planung der Mitarbeiterkosten ist daher Vorsicht geboten!

Das Wichtigste im Überblick: ▪ Die Nettoersatzrate bleibt wie gehabt bei 80 %, 85 % oder 90 %. ▪ Die Arbeitszeit während der KUA IV darf auf 80–30 % der ursprünglichen Arbeitszeit reduziert werden. Die Ausfallstunden können aber mit einer entsprechenden Begründung auf bis zu 100 % aus­ge­dehnt werden. Dafür typische Gründe in der Hotellerie: ▪ eine vorübergehende behördliche Schließung oder Einschränkung des Betriebes, ▪ ein existenzbedrohender Umsatzeinbruch oder ▪ massive Reisebeschränkungen in oder aus Zielmärkten. Der letzte Grund könnte insbesondere dann relevant werden, wenn zwar der Lockdown beendet wird, aber nach wie vor im Ausland Reisewarnungen für Österreich bestehen. ▪ Auflösung von Arbeitsverträgen Für die Auflösung von Arbeitsverträgen mit Mitar­ beitern, die in Kurzarbeit sind, gelten die bisherigen Regeln weiter. Der Betrieb muss im Sinne der sogenannten Auf­füll­pflicht nur dann keine neuen Mitarbeiter aufnehmen, wenn während der Kurzarbeit oder im Behaltemonat ▪ ein Arbeitsvertrag in der Probezeit endet, ▪ ein Arbeitsvertrag durch Ablauf der Befristung endet, ▪ der Mitarbeiter selbst kündigt, ▪ der Mitarbeiter berechtigt entlassen wird oder unberechtigt vorzeitig austritt, ▪ der Arbeitsvertrag durch einvernehmliche Auf­lösung endet, der Mitarbeiter vor der einvernehmlichen Auflösung aber durch die Gewerkschaft bzw. die Arbeiterkammer beraten wurde, ▪ der Mitarbeiter stirbt oder ▪ der Mitarbeiter in Pension geht.

Der Arbeitgeber muss auch dann keine neuen Mitarbeiter im Sinne der Auffüllpflicht aufnehmen, wenn er selbst Mitarbeiter kündigt, um den Beschäftigtenstand zu reduzieren, weil der Fortbestand des Betriebes in hohem Maße gefährdet ist, und die Gewerkschaft Vida der Kündigung der betroffenen Arbeiter bzw. die Gewerkschaft GPA-djp der Kündigung der betroffenen Angestellten zugestimmt hat. Geben die Gewerkschaften dem Arbeitgeber trotz Vorliegens der obigen Voraussetzungen innerhalb von 7 Tagen keine Zustimmung zu den Kündigungen, kann dieser beim Regionalbeirat des örtlich zuständigen AMS einen Antrag auf Zustimmung zu den von ihm geplanten Kündigungen stellen. Diese Regeln gelten für alle Mitarbeiter, auch für jene, die selber nicht in Kurzarbeit sind – allerdings nicht in deren Behaltemonat. Details und etwaige Änderungen:

OEHV.AT/KURZARBEIT

DER AUTOR Dr. Günter Steinlechner Jurist mit dem Spezialgebiet Arbeitsrecht guenter-steinlechner.at

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FINANZEN

UPDATE ZU DEN WICHTIGSTEN CORONA-HILFEN Die Sicherung der Liquidität hat in der gegenwärtigen Krise oberste Priorität. Wir möchten daher die aktuell wichtigsten Corona-Maßnahmen und Erleichterungen bei Steuern und gestundeten Beträgen näher beleuchten. Obergrenzen erhöht Der Fixkostenzuschuss 1 kann noch bis 31.08.2021 beantragt werden, die Antragsfristen für den Novem­ ber- und Dezember-Umsatzersatz für die Hotellerie sind bereits verstrichen. Derzeit stehen der Fixkostenzuschuss 800.00 und der Verlustersatz im Fokus und seit 16.02.2021 kann zudem der Ausfallsbonus beantragt werden.

Der beihilfenrechtliche Rahmen, in dem die Umsatz­ ersätze, der Ausfallsbonus und der Fixkostenzuschuss 800.000 sowie Kredite mit 100 %-Haftungen von aws oder ÖHT und evtl. Förderungen der Bundes­länder und Kommunen Platz finden müssen, wurde von 800.000 auf 1,8 Mio. Euro erhöht. Die Obergrenze für den Verlustersatz wurde auf 10 Mio. Euro erhöht.

Hier die 3 derzeit relevantesten finanziellen Hilfen im Überblick:

AUSFALLSBONUS Worum geht´s? Monatliche Umsatzausfälle von mind. 40 % werden zu 30 % bzw. max. 60.000 Euro/Monat kompensiert. Die Hälfte davon (15 % oder max. 30.000 Euro) sind ein Zuschuss, die zweite Hälfte ist ein Vorschuss auf den FKZ. Für März wird der Ausfallsbonus von 15 % auf 30 % bzw. von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.

Förderstelle, Fristen und Laufzeiten ▪ Beantragung über FinanzOnline ▪ Abwicklung COFAG ▪ Antrag jeweils ab 16. des Folgemonats bzw. bis 15. des drittfolgenden Monats ▪ grundsätzlich von November 2020 bis Juni 2021 möglich

Was ist zu beachten? ▪ monatliche Betrachtung ▪ in Kombination mit dem FKZ 800.000 nicht mit Verlustersatz kombinierbar

Förderstelle, Fristen und Laufzeiten ▪ Beantragung über FinanzOnline ▪ Abwicklung COFAG ▪ 1. Tranche in Höhe von max. 80 % des voraussichtlichen FKZ kann zwischen 20.11.2020 und 30.06.2021 beantragt werden, 2. Tranche (Restbetrag) zwischen 01.07.2021 und 31.12.2021 ▪ max. 10 Betrachtungszeiträume von 16.09.2020 bis 30.06.2021

Was ist zu beachten? ▪ Schadensminderungspflicht ▪ max. zwei Blöcke von jeweils zeitlich zusammen­ hängenden Betrachtungszeiträumen möglich ▪ Lockdown-Umsatzersätze, FKZ 800.000, Ausfallsbonus, Kredite mit 100 % Haftung von aws oder ÖHT sowie bestimmte Zuwendungen von Bundesländern und Gemeinden dürfen insgesamt 1,8 Mio. Euro nicht überschreiten ▪ mit Umsatzersatz, aber nicht mit Verlustersatz kombinierbar

Förderstelle, Fristen und Laufzeiten ▪ Beantragung über FinanzOnline ▪ Abwicklung COFAG ▪ Beantragung 1. Tranche mit 70 % des voraussichtlichen Verlustersatzes von 16.12.2020 bis 30.06.2021, 2. Tranche von 01.07.2021 bis 31.12.2021 (inkl. Korrekturen zum Erstantrag auf Prognosebasis) ▪ Zeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021

Was ist zu beachten? ▪ Schadensminderungspflicht ▪ Umstieg vom Fixkostenzuschuss 800.000 ist einmalig möglich ▪ Bei Beantragung der 2. Tranche können die gewählten Betrachtungszeiträume noch geändert werden. ▪ Betrachtungszeiträume müssen zusammen­ hängen ▪ mit Umsatzersatz, aber nicht mit FKZ kombinierbar

FIXKOSTENZUSCHUSS 800.000 Worum geht´s? Ab einem Umsatzrückgang von 30 % können Unternehmen einen Zuschuss zur anteiligen Deckung der Fixkosten bis zur Obergrenze von 1,8 Mio. Euro beantragen. Das prozentuelle Ausmaß des FKZ richtet sich nach dem prozen­tuellen Umsatzausfall.

VERLUSTERSATZ Worum geht´s? Ab einem Umsatzausfall von mind. 30 % werden Verluste bis zur Obergrenze von 10 Mio. abgedeckt, wobei Klein- oder Kleinstunternehmen 90 % der Bemessungsgrundlage ersetzt bekommen und alle anderen 70 %. Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus der Differenz zwischen den Erträgen und den damit zusammenhängenden Aufwendungen des Unternehmens.

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die lobby


Basierend auf den Daten für den Fixkostenzuschuss 1 (ergänzt um AfA, Leasing, frustrierte Aufwendungen etc.) und Prognoserechnungen für das 1. Halbjahr 2021 kann mit dem Steuerberater abgewogen werden, ob der Verlustersatz oder der Fixkostenzuschuss 800.000 (inkl. Ausfallsbonus) das für die eigene Situation geeignetere Instrument ist. Ein Mal kann man auch vom Fixkostenzuschuss 800.000 auf den Verlustersatz umsteigen.

Steuerliche Erleichterungen Wichtige Erfolge in diesem Bereich sind vor allem die beschleunigte lineare Abschreibung für Gebäude und die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter (siehe oehv.at/afa) sowie die Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % bis Ende 2021.

Die SVS verweist darauf, dass Stundungen und Raten­zahlungen vereinbart werden können. Mehr Infos zu Corona-Maßnahmen finden Sie auf

OEHV.AT/SMART-RESTART

Näher eingehen möchten wir vor allem auf drei Corona-Maßnahmen:

STUNDUNGEN FINANZAMT Worum geht´s? Gestundete Abgabenrückstände wurden per Gesetz automatisch bis 30. Juni 2021 verlängert. Bis dahin werden keine Stundungs­ zinsen vorgeschrieben. Für „COVID-bedingte Rückstände“ kann ein COVID-19-Raten­ zahlungsmodell beantragt werden.

Was ist zu beachten? Förderstelle, Fristen und Laufzeiten Sowohl in Phase 1 als auch in Phase 2 ist einmalig ▪ Phase 1 des Ratenzahlungsplanes: Antrag für Abgaben mit Fälligkeit zwischen 15.03.2020 und eine Neuverteilung der Raten möglich. 30.06.2021 im Zeitraum von 10.-30.06.2021. Der Ratenzahlungszeitraum läuft von Juli 2021 bis 30. September 2022 (15 Monate). ▪ Ist die Rückzahlung des gesamten ausstehen­ den Betrags bis Sept. 2022 nicht möglich, wurden aber zumindest 40 % beglichen, kann bis 31.08.2022 Phase 2 beantragt werden. Die Rückzahlung erfolgt binnen weiterer 21 Monate, also bis längstens Juni 2024.

STUNDUNGEN ÖGK Worum geht´s? Die ÖGK bietet ebenfalls eine Stundung bis Ende Juni 2021 ohne Stundungszinsen und ein 2-Phasen-Model zur Begleichung der Rückstände in Raten an.

Förderstelle, Fristen und Laufzeiten ▪ In Phase 1 werden die bis einschließlich 30.06.2021 aufgelaufenen Beitragsrückstände bis 30.09.2022 beglichen bzw. reduziert. ▪ In Phase 2 werden etwaig noch verbleibende Beitragsrückstände bis längstens 30.06.2024 abgebaut.

Was ist zu beachten? Von Bund oder AMS auf Grund von Kurzarbeit, Risikopatienten-Freistellung oder Absonderungen nach dem Epidemiegesetz geleisteten Vergütungen beinhalten anteilig auch Sozialversicherungsbei­ träge. Eine Stundung dieser geförderten Beiträge ist nicht vorgesehen. Die so erhaltenen Beiträge sind verzugszinsenfrei jedenfalls bis zum 15. des auf die Zahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK abzuführen.

COVID-19-RÜCKLAGE UND VERLUSTRÜCKTRAG Worum geht´s? Unternehmen können betriebliche Verluste aus 2020 bis 5 Mio. Euro in das Jahr 2019 rücktragen. Die Höhe dieser COVID-19-Rücklage beträgt ohne weiteren Verlustnachweis bis zu 30 % des Gewinnes 2019 bzw. bis zu 60 %, wenn die voraussichtliche Höhe der Verluste durch eine sorgfältige Schätzung glaubhaft gemacht wird. Beim Verlustrücktrag können etwaige verbleibende Verluste des Jahres 2020 bis max. 5 Mio. Euro in das Jahr 2019 rückgetragen werden. Ein eventuell verbleibender Überhang kann mit einem weiteren Antrag bis max. 2 Mio. Euro in das Jahr 2018 rückgetragen werden.

Förderstelle, Fristen und Laufzeiten ▪ Antrag beim Finanzamt ▪ Bis zur Steuererklärung 2019: Nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen von Einkommen- und Körperschaftsteuer für 2019 („vorgezogene COVID-19-Rücklage“) ▪ Bei oder nach der Steuererklärung 2019: Verminderung der Steuerbelastung 2019 über die COVID-19-Rücklage als besonderen Abzugs­ posten („vorgezogener Verlustrücktrag“ aus 2020) ▪ Bei oder nach der Steuererklärung 2020: Verminderung der Steuerbelastung 2019/2018 durch den Verlustrücktrag.

Was ist zu beachten? Wird einem Antrag auf Verlustrücktrag statt­ gegeben, ist der Bescheid 2019 bzw. 2018 dahingehend zu ändern, dass der Verlustrücktrag als Abzugsbetrag anzusetzen ist – im Bescheid 2020 ist dieser Abzugsbetrag als Hinzurechnungs­ betrag auszuweisen.

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FINANZEN

RICHTIG AGIEREN IN DER KRISE Die Corona-Pandemie hat riesige wirtschaftliche Herausforderungen für die Tourismusbranche mit sich gebracht. Managementberater Dr. Martin Schumacher gibt Tipps, was Hoteliers tun können, um finanziell für Krisen gerüstet zu sein.

Resilienz ist als Begriff gerade groß in Mode, ohne dass viele so ganz genau wissen, was damit gemeint ist. Und tatsächlich würden Physiker Resilienz ganz anders definieren (nämlich als „Materialfestigkeit“) als es Psychologen („mentale Stabilität und Souveränität in schwierigen Zeiten“) oder eben Ökonomen tun. Gemein ist allen Definitionen aber die „richtige“ Aktion und Reaktion im Falle massiver Krisen. Ökonomische Resilienz ist „die Fähigkeit einer Volkswirtschaft und ihrer Akteure, vorbereitende Maßnahmen zur Krisenbewältigung zu ergreifen, unmittelbare Krisenfolgen abzumildern und sich in der Folge an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen“. Und genau darum geht es: Vorbereiten – durchtauchen – und nachher (im Idealfall) besser dastehen als vor der Krise. Deutlich wird, dass das der Hotelier allein gar nicht bewältigen kann. Um

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hier erfolgreich zu sein, braucht es eine konzertierte Aktion sämtlicher Stakeholder – allen voran des Staates, aber auch der Mitarbeiter, Lieferanten, Einheimischen und Banken.

ZUSAMMENARBEIT FÜR MEHR WIDERSTANDSKRAFT IM FINANZBEREICH Hierzu ein paar Beispiele finanzwirtschaftlicher Resilienz: ▪ Der Staat „hilft“ zumeist nur in der Krise – kaum jemals vorher. Die aktuellen Corona-Hilfen sind vielfältig und bestehen einerseits aus konkreten Zuzahlungen (Entschädigung nach dem Epi­demie­gesetz, Fixkostenzuschuss I und II, Umsatzersatz, Kurzarbeit, Ausfallsbonus, Verlustersatz), andererseits aus Zahlungsstundungen.


In gewisser Weise denkt aber auch der Staat bereits an die Zukunft und die Nach-Corona-­ Situation, wenn er über das Instrument der 7 %- bzw. 14 %-Investitionsprämie alle Investi­ tionen, die bereits während der Krise getätigt werden, massiv stimuliert. Hier ist freilich zu bedenken, dass diese Extra-Prämie allenfalls auch zu unreflektierten und spontanen, im worst case falschen Investitions-Entschei­dun­gen führen kann. ▪ Der Mitarbeiter „hilft“, indem er prinzipiell der Kurzarbeit überhaupt zustimmt und damit auch seinen Beitrag leistet im Sinne der Bereitschaft zur Gehaltseinbuße von 10 % bis 20 % und dem Willen, dem Unternehmen auch nach der Krise wieder zur Verfügung zu stehen. ▪ Die Bank „hilft“ durch die Bereitschaft, Annuitätszahlungen zeitlich auszusetzen oder auch durch Überbrückungskredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität (etwa bis die oben angeführten Staatshilfen auch am Konto eintreffen). ▪ Die Lieferanten leisten mit teils stark verlängerten Zahlungszielen bzw. Ratenzahlungsvereinbarungen ihren Beitrag. Diese Beispiele sollen zeigen, dass ökonomische Resilienz eben nur funktioniert, wenn alle Partner zusammenhalten und wechselseitig kooperativ sind.

DREI PHASEN MIT UNTERSCHIEDLICHEN FRAGESTELLUNGEN Die Anforderungen an den einzelnen Hotelier in Bezug auf ökonomische Resilienz lässt sich in drei Zeitabschnitte gliedern.

1.

Vor der Krise:

Zum Ersten geht es um eine lang­fristige Stabilisierung der Konditionen der Kreditfinanzie­ rung (nutzungskonforme Lauf­­ zeiten; Vereinbarung langfristiger Fixzins-Verein­ barungen für zumindest 50 % des Obligos; Aus­­nutzung sämtlicher möglicher staatlicher Förderkredit-, Garantie- und Sicherungssysteme). Selbst wenn Zinsen aktuell und seit Jahren sehr gering sind, so heißt eine langfristige Absicherung nach oben immer auch Risikooptimierung für die langfristige Zukunft. Günstiger als in diesen Tagen und Wochen werden Fixzinsvereinbarungen wohl nicht mehr. Der Nachteil, damit zumeist die vorzeitige Tilgbarkeit auszuschließen, ist allemal durch den Stabilitätsvorteil und die damit verbundene Planungssicherheit gedeckt. Zum Zweiten geht es um die Absicherung einer stabilen bilanziellen Eigenkapitalquote durch eine entsprechende Aktivierungs- und Thesaurierungspolitik. Bilanzielle Stabilität ist der Schlüssel zu allem. Das Vertrauen auf „stille Reserven“ ist immer nur eine Hoffnung, aber keine wirkliche Basis. Ein Unternehmen muss „gesund“ bilanzieren, um seine Leistungskraft und Attraktivität für Kapitalgeber zu demonstrieren. Gewinn hat noch keinem geschadet und eine Eigenkapitalquote von zumindest 25 % ist und bleibt ein anzustrebender Schwellwert. Zum Dritten ist die Absicherung struktureller dauerhafter Liquidität entscheidend, bilanziell ausgedrückt durch die sogenannte „working capital ratio“ als Verhältnis von Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten. Dieses Verhältnis sollte immer auf einem Wert größer 1, am besten bei einem Wert von 1,25 gehalten werden. Dies zeigt eine „souveräne Liquidität“ und entsprechende KrisenStandfestigkeit.

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2.

In der Krise:

Jetzt zeigt sich, wie gut das Unter­ nehmen bereits VOR der Krise aufgestellt war. Die (geflossenen bzw.) in Aussicht gestellten Staatshilfen mögen hier zwar vielleicht das Schlimmste verhindern, können aber nicht kompensieren, was bereits vor der Krise an betrieblichen Problemen bestanden hat. Der entscheidende Faktor jetzt ist die Aufrecht­ erhaltung der Liquidität. Diesem Aspekt sind alle anderen unterzuordnen. Natürlich hängt diese auch maßgeblich von möglichen Wiedereröffnungs-­ Szenarien ab, jedoch ist aktuell auch eine solche erst mit Beginn der Sommersaison (national oder regional) nicht auszuschließen. Damit gibt es Betriebe, etwa an Winterstandorten, die de facto über 18 Monate (März 20 bis November 21) geschlossen sein werden. Andere werden aufgrund ihres stark internationalen Gäste-Mixes oder langfristig ausfallender Geschäftsfelder (Kongress, Seminar) weit über ein (hoffentlich nahendes) Pandemie-­ Ende hinaus strukturelle Umsatzausfälle beklagen müssen. Für alle Betriebe gilt, ein Liquiditäts-­ Szenario zu erstellen – zunächst ohne Ansatz der Staatshilfen als „operative betriebliche Netto-Liquidität“ und dann mit Ansatz aller beantragter Staatshilfen (jedoch unklaren Zuzählungszeitpunkten). Daraus wird für einen Zeitraum von 3/6/9/12 Monaten proaktiv eine entsprechende Liquiditätsvorschau abgeleitet und die erwartbaren Unterliquiditäten in einem Überbrückungs-­Finanzierungs-Szenario mit der/den Hausbanken stabilisiert. Es ist dringend anzuraten, diese Szenarien eigeninitiativ mit den Finanzierungspartnern zu besprechen, da ansonsten auch haftungs- und strafrechtliche Problematiken (Stichwörter: Insolvenzverschleppung, Geschäftsführerhaftung) nicht ausgeschlossen wer­den können. Für (gar nicht so) wenige historisch erfolgreiche Betriebe ist die Krise natürlich auch eine AnlageChance. Was hier nicht vergessen werden soll: die Aktienmärkte haben sich – zur Verwunderung vieler – letztlich während der gesamten Krisenzeit bisher global sehr dynamisch nach oben entwickelt. Insbesondere Pharma, green technologies bzw. auch auf Online-Dienste fokussierte Unternehmen zeigen gute bis exzellente Kursentwicklungen und enorme

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(das brachliegende Tourismusgeschäft) teilkompen­ sierende Kapitalerträge. Um klar zu sein: gemeint sind hier nicht kreditfinanzierte Aktienspekulationen, sondern eigenkapitalfinanzierte seriöse und professionell gemanagte Anlage-Strategien. Letztlich bieten Krisen-Zeiten immer auch die Chance auf antizyklische Investitionen. Wer in Zeiten großer Krisen „resilient“ das Heft in die Hand nimmt und sinnvolle Zukunftsinvestitionen entsprechend vorzieht, ist nach der Krise natürlich auch der Erste, der aus den dann bereits getätigten Investments Profit zieht. „Der frühe Vogel fängt den Wurm!“

3.

Nach der Krise:

Das Gute zum Schluss: für die allermeisten wird es wohl weitergehen nach Corona. Entscheidend werden die Fragen sein, wann Reisefreiheit wieder (weitestgehend) hergestellt sein wird, wie die Nachfrage dann reagiert und wie schnell letztlich ein „back to a NEW normal“ im Tourismus erreicht sein wird. Zu all dem sind keine seriösen Prognosen möglich – jedenfalls ist aber von einer anhaltend instabilen Situation auch noch für das gesamte Jahr 2021 auszugehen.

Letzten Endes heißt Resilienz immer auch, einen gewissen „Grund-Optimismus“ an den Tag zu legen und positiv nach vorne zu blicken – oder wie es ein großer deutscher Automobil-Konzern in seiner aktuellen TV-Werbung postuliert: „Future is an attitude“.

DER AUTOR Dr. Martin Schumacher ist Geschäftsführer und Gründer der conos gmbh und Referent bei der ÖHV-Unternehmerakademie. wien@conos.at | conos.at


SCHUTZSCHIRM FÜR VERANSTALTUNGEN Um Anreiz und Planungssicherheit für Veranstaltungen zu bieten, steht für die Veranstaltungsbranche bis Ende 2022 eine Sonderförderung zur Verfügung. Die Eckpunkte im Überblick.

Was wird mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen abgesichert? Abgesichert werden die finanziellen Nachteile eines Veranstalters, welche diesem durch den Ausfall von Veranstaltung entstehen. Unter den Schutzschirm fallen Veranstaltungen wie Kongresse, Messen, Gelegenheitsmärkte oder auch Sport- und Kulturveranstaltungen, die zwischen 01. März 2021 und 31. Dezember 2022 in Österreich stattfinden sollen.

Bis wann kann der Antrag gestellt werden? Anträge sind bis 15. Juni 2021 möglich.

Wie wird der Antrag gestellt und von wem? Der Antrag erfolgt durch den Veranstalter über das Online-Portal der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank.

Welche Kosten werden berücksichtigt?

Wie berechnet sich die Förderhöhe? Ersetzt werden bis zu 90 % der nicht mehr stornierbaren Aufwendungen für im Zusammenhang mit der geförderten Veranstaltung stehende Leistungen des Veranstalters oder Dritter in der Wertschöpfungskette. Die Auszahlungshöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen nicht stornierbaren Kosten und erzielten Einnahmen, Versicherungsleistungen und anderen Förderungen, maximal 1 Mio. Euro.

Welche Voraussetzungen müssen jedenfalls gegeben sein? Eine COVID-19 bedingte Absage oder wesentliche Einschränkung der Veranstaltung, ein Veranstaltungsund Finanzierungskonzept, insgesamt Einnahmen oder Ausgaben über 15.000 Euro, ein COVID-19Präventivkonzept, buchhalterische Trennung und die Einhaltung der Teilnehmerobergrenzen der Veranstaltung.

Es können nur Kosten berücksichtigt werden, die nach der Antragstellung angefallen sind; davon aus­ genommen sind Anzahlungen für die langfristige Vorausbuchung von Veranstaltungsstätten.

Weitere Informationen und Anträge direkt auf der Website der ÖHT

OEHT.AT/PRODUKTE/SCHUTZSCHIRM-FUER-VERANSTALTUNGEN

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CORONA & RECHT

HÄUFIGE FRAGEN DER ÖHV-MITGLIEDER Von Einreisebestimmungen bis zum Schutzschirm für Veranstaltungen – unser Rechtsservice hat wieder die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Mitglieder zusammengefasst.

Was gilt bei der Investitionsprämie als „erste Maßnahme“?

Wie sind finanzielle Hilfen miteinander kombinierbar?

Wenn für ein Vorhaben bis zum 28.02.2021 die In­ves­ ti­tionsprämie beantragt wurde, müssen bis 31.05.2021 pro Gewerk (!) sogenannte „erste Maßnahmen“ gesetzt werden. Dazu zählen: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

Wer einen Umsatzersatz für November und Dezem­ ber genutzt hat, kann ab 16.09.2020 trotzdem den Fixkostenzuschuss 800.000 oder den Verlustersatz nutzen. In den Richtlinien wird genau beschrieben, wie dann mit den Monaten November und Dezember umzugehen ist. Die beiden Monate bedeuten aber keine Lücke im Betrachtungszeitraum. Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz schließen einander aus und können auch nicht nach­einander genutzt werden – es kann aber einmalig vom Fixkostenzuschuss 800.000 zum Verlustersatz gewechselt werden. Der Ausfallsbonus ist mit dem Fixkostenzuschuss 800.000 kombinierbar – mit dem Verlustersatz nur dann, wenn ausschließlich der reine Ausfallsbonus genutzt wird, nicht aber der Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000.

Nicht zu den ersten Maßnahmen gehören Planungs­ leistungen, die Einholung von behördlichen Genehmigungen sowie Finanzierungsgespräche, -anträge oder -zusagen.

OEHV.AT/INVESTITIONSPRAEMIE

Wie hilft mir als Hotelbetrieb der Schutzschirm für Veranstaltungen? Der Schutzschirm kann ein Argument im Verkaufsgespräch mit Ihren Kunden sein, Veranstaltungen trotz unsicherer Rahmenbedingungen zu planen und dabei das wirtschaftliche Risiko zu minimieren. Weisen Sie bei Veranstaltungen, die vor dem 31.12.2022 geplant sind, auf die Möglichkeit hin, finanzielle Nachteile einer COVID-19 bedingten Absage mit dem Schutzschirm für Veranstaltungen abzufangen.

OEHV.AT/SCHUTZSCHIRM

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Wie kann ich wissen, ob ein Ausnahme­ tatbestand im Sinne der Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung vorliegt? In der Verordnung sind die Ausnahmen für das Betretungsverbot von Beherbergungsbetrieben oder das Abhalten von Veranstaltungen relativ genau de­finiert. Wir empfehlen, Gäste um eine schriftliche Be­stätigung zu bitten (z.B. per E-Mail), dass eine der Ausnahmen für jeden einzelnen Nächtigungsgast zutrifft – Begleitpersonen sind somit nicht zulässig. Auch für Seminare empfehlen wir, sich eine schriftliche Bestätigung zu holen, dass für jeden einzelnen Teilnehmer eine Ausnahme laut Verordnung gilt.


Müssen Gastronomie-Umsätze aus den Berechnungen für Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz rausgerechnet werden? Bei uns haben sich Hoteliers gemeldet, die von der Bezirkshauptmannschaft aufgefordert wurden, Gas­ tronomie-Umsätze aus dem Antrag für eine Entschädigung nach Epidemiegesetz rauszunehmen. Wir haben mit Juristen und Steuerberatern darüber gesprochen: Relevant ist, was gemäß Verordnung nach Epidemiegesetz behördlich geschlossen wurde, und das war – soweit uns bekannt ist – nicht die Gastronomie. Wenn man in der Gastronomie so gut wie ausschließlich Beherbergungsgäste hat, könnte man die Argumentation versuchen, dass mit der Beherbergung de facto auch die Gastronomie ge-

schlossen wurde. Damit zieht sich das Verfahren aber auch weiter in die Länge. Wenn man auch Nicht-Hotel-Gäste hat, geht obige Argumentation ohnehin ins Leere.

Alle Infos rund um Hotellerie und Corona finden Sie auf unserer Themenseite.

OEHV.AT/SMART-RESTART KONTAKT Mag. Maria Wottawa mitglied@oehv.at T: +43 1 5330952-14

WIR SIND FÜR IHRE FRAGEN DA!

DAS TEAM DES ÖHV-MITGLIEDERUND RECHTSSERVICES Unser Service für Sie: ▪ Expertise: Wir studieren Verordnungen sowie Spielregeln für die Corona-Hilfen und beschäftigen uns mit rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hotellerie. ▪ Erstinformationen: Wir helfen bei juristischen Fragen im operativen Betrieb. ▪ Infomaterial: Wir erstellen Hotellerie-Leitfäden und bereiten Infos für Newsletter, Website, „die lobby“ und Facebook auf. ▪ Vernetzung: Wir koordinieren die profit.days und verbinden Wissensvermittlung mit Netzwerken. Im Rahmen der Reihe „Die ÖHV lädt ein“ organisieren wir Besichtigungen vor Ort sowie Diskussionen und kostenlose Webinare.

Von li nach re: Dr. Daniela Kuttner, Mag. Maria Wottawa, Manuel Schrenk

MAG. MARIA WOTTAWA ▪ Wirtschaftsstudium mit Tourismus-Spezialisierung ▪ Langjährige Berufserfahrung im Tourismus – Beratung, Förderung, Tourismusmarketing ▪ Seit 2013 bei der ÖHV T: +43 1 5330952-14, maria.wottawa@oehv.at

MANUEL SCHRENK ▪ Tourismusschule & Universitätslehrgang „Tourismus- und Eventmanagement“ ▪ 25 Jahre Erfahrung „Service am Gast“ ▪ Seit 2021 bei der ÖHV T: +43 1 5330952-25, manuel.schrenk@oehv.at

DR. DANIELA KUTTNER ▪ Emeritierte Rechtsanwältin ▪ Langjährige juristische Praxis mit Hotellerieerfahrung ▪ Seit 2021 bei der ÖHV T: +43 1 5330952-32, daniela.kuttner@oehv.at

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REISEVERHALTEN

DEUTSCHLAND: REISE-LUST STATT CORONA-FRUST! Der Tourismus hat die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf der ganzen Welt deutlich zu spüren bekommen. Auf dem deutschen Markt zeichnet sich nun aber vorsichtiger Optimismus ab – auch, wenn sich das Reiseverhalten längerfristig ändern wird.

2020 betrug die Zahl der internationalen Ankünfte weltweit ca. 381 Mio. Das entspricht einem Rückgang um 74 % gegenüber 2019. Damals waren es 1,46 Mrd. internationale Ankünfte weltweit (UNWTO 2021). Damit liegt der globale Tourismus etwa auf dem Niveau von 1989. Hintergrund dieser Entwicklung: Seit Anfang 2020 beeinflusst die CoronaPandemie das Leben in der ganzen Welt. Aufgrund der Maßnahmen, die gegen die Pandemie ergriffen wurden, konnte das Urlaubs-Angebot nicht genutzt werden und der Tourismus kam vielerorts fast vollständig zum Erliegen. Auch die Zahl der Urlaubsreisen der Deutschen lag 2020 deutlich unter der des Vorjahres, die der Kurzurlaubsreisen sank noch stärker. Der Tourismus im Winter 2020/21 fand eben­ falls kaum statt. Die jahrelange Stabilität der touristischen Nachfrage auf hohem Niveau fand so ein abruptes Ende.

VOLLER REISE-SPARSTRUMPF VS. FINANZIELLE ENGPÄSSE Wirtschaftliche Effekte auf der Nachfrageseite entstehen in unterschiedlicher Weise: Durch die weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens in Zei­ten des Lockdowns sind bei vielen eigentlich vorgesehe­ ne Ausgaben eingespart worden. So auch das geplante Budget für Urlaubsreisen. Dadurch steht nun mehr Geld bereit. Umgekehrt gab es durch Kurz­ar­beit finanzielle Engpässe, manche Arbeitsplätze sind kom­ plett weggefallen. Diese fehlenden wirtschaftlichen Voraussetzungen für Reisen treffen in Deutschland derzeit nur einen kleinen Teil der Bevölkerung. Die Lasten der Pandemie scheinen ungleich verteilt. Das ist vor allem ein gesellschaftliches Problem.

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die lobby

OPTIMISMUS BEI DER REISEPLANUNG Insgesamt zeigen die Indikatoren für die touristische Nachfrage aus Deutschland im Jahr 2021 allerdings eine positive Ausgangslage. Die überwiegend als stabil wahrgenommene individuelle wirtschaftliche Situation ist dafür wichtig. Die Urlaubslust ist mit 51 % nur wenig gesunken (Vorjahr 57 %), 46 % planten bereits im Winter eine Urlaubsreise für Frühjahr/Sommer 2021 und nur 16 % schließen eine solche Reise aus. Diese Ergebnisse zeigen eine überraschend positive Urlaubsstimmung. Ferienreisen waren und bleiben für die meisten Deutschen ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität. Die Vorlieben für Destinationstypen wie Strand oder Berge haben sich in diesem Zusammenhang nicht geändert. Ob und wie man dann tatsächlich reisen wird, hängt in nächster Zeit aber von den Möglichkeiten ab, die angesichts der Pandemie noch bleiben. Voraussichtlich wird sich das Gesamtbild deswegen 2021 wieder erheblich vom Standard des letzten Jahrzehnts unterscheiden.

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Trotz Pandemie fehlt nur einem kleinen Teil der Deutschen das Geld zum Reisen.


CAMPING-VAN STATT LANGSTRECKENFLUG Die erwarteten Einschränkungen zeigen sich in den geäußerten Plänen rund um die Reiseart. So werden etwa Flug- und Fernreisen für 2021 viel seltener ins Auge gefasst als vor der Pandemie. Stattdessen sind auch dieses Jahr eher Ziele in der Nähe beliebt, die bevorzugt mit dem Auto und möglichst individuell, ohne große Nähe zu anderen Menschen, erreichbar sind. Campingurlaub findet neue Freunde. Für die multi-optionalen Urlauber ist diese Sondersituation kein Problem, sie werden mit den zur Verfügung stehenden Angeboten glücklich.

EIN BALANCEAKT Unklarheiten und Bedenken führen momentan noch zum Abwarten bei der konkreten Reisebuchung. Der Informationsbedarf ist groß. Von den Anbietern erwartet man Flexibilität und Kulanz. Hoch sind auch die Anforderungen an die Sicherheit auf der Reise: z. B. wenig Kontakte, Coronaspezifische Hygienemaßnahmen. Gleichzeitig darf der Urlaubsspaß unter diesen Bedingungen nicht leiden. Ein Balanceakt für manchen Anbieter.

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Die Gäste erwarten Flexibilität und Kulanz. Und vor allem Sicherheit.

REISEN WIE FRÜHER? Unter der Annahme, dass die Pandemie in den Griff zu bekommen ist, werden neue (alte) Freiheiten recht bald zu einer Rückkehr zu bisherigen Reisemustern führen, allerdings wohl frühestens 2022 und auch nicht in allen Segmenten. Urlaub in Deutschland und in seinen Nachbarländern wird auch dann besonders beliebt sein.

DER AUTOR

REFERE NT BEIM ÖHV-KO NGRES S 2021!

Prof. Dr. Martin Lohmann ist Leiter des Instituts für Tourismusund Bäderforschung in Nordeuropa, in Kiel und wissenschaftlicher Berater der deutschen „Reiseanalyse“. lohmann@nit-kiel.de | nit-kiel.de

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REISEVERHALTEN

DIE ÖSTERREICHER SITZEN AUF GEPACKTEN KOFFERN! Wollen die Österreicher im Sommer 2021 reisen? Können sie sich das überhaupt leisten? Und wenn ja, welche Reisen stehen auf der Hitliste ganz oben? Antworten auf diese Fragen gibt eine aktuelle Studie, die von der Österreich Werbung und den neun Landes­touris­mus­ organisationen beauftragt wurde. Das positive Fazit der Studie schon vorab: Die Österreicher haben Lust auf Urlaub, können sich einen solchen leisten und haben auch die Zeit dafür. Beste Voraussetzungen also für eine erfolgreiche Sommersaison!

Die Reisepläne der Österreicher im Detail: ▪ Im Vergleich zu der Erstbefragung im Mai haben wieder mehr Österreicher Lust, auf Urlaub zu fahren. 59 % zeigen sich reisefreudig und können sich ihren Urlaub auch leisten. ▪ Besonders stark ausgeprägt ist der Reisewunsch bei den 18- bis 34-jährigen. ▪ Am beliebtesten ist der Urlaub im Inland. Danach folgen Italien, Kroatien und Deutschland. Es stehen also v.a. Länder im Fokus, die mit dem Auto erreicht werden können. ▪ Jeder Dritte Inlands-Urlauber würde ohne Pandemie die „schönste Zeit des Jahres“ woanders verbringen. ▪ 47 % planen eine längere Reise im Sommer. Im Unterschied zu den Deutschen, die v.a. die eine große Reise planen, wollen die Öster­ reicher öfters in Kurzurlaub. Jeder Vierte plant mehrere Kurzreisen. ▪ Bei Inlandsurlauben stehen Erholungsreisen, Wanderurlaube, Natururlaube, Badeurlaube am See/Fluss, Urlaube in den Bergen und Wellnessurlaube hoch im Kurs. ▪ Die Reisen werden sich vor allem auf August und September konzentrieren. Dahinter steht die Hoffnung, dass sich die Lage dann – im Vergleich zum Sommerbeginn – deutlich entspannt hat.

Die größten Bedenken beim Reisen in diesem Sommer: ▪ Corona ist bei der Reiseplanung präsent, allerdings betreffen die Sorgen vor allem Unannehmlichkeiten und Beschränkungen vor Ort (Quarantäne-Regelungen, Einreisebestimmungen). ▪ Die wichtigsten Fragen für die Österreicher: „Wird die Gastronomie im Urlaubsland offen haben – wenn ja, zu welchen Bedingungen?“, „Welche Sehenswürdigkeiten können besucht werden? Welche Aktivitäten sind möglich?“, „Für welche Unternehmungen ist ein Test oder sogar eine Impfung nötig?“ ▪ Angst vor einer Ansteckung mit Corona hat nur jeder dritte Österreicher. ▪ 18 % planen ihre Reisetätigkeit wie immer. 15 % wollen erst wieder Urlaub machen, wenn sie geimpft sind.

Touristische Nachfrage Sommer 2021 / Überblick

Bevölkerung

Reise im Sommer 2021 geplant

Reiseziel Inland

6,6 Mio. 18 bis 75 Jahre

79 % der Bevölkerung =

5,2 Mio. 54 % der Planer =

2,8 Mio.

Quelle: NIT-Studie Sommerpotenziale 2021 AT & DE

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Corona beeinflusst weiterhin das Buchungsverhalten: ▪ Es wird wieder kurzfristig gebucht werden und zu mehr Informationsbedarf im Vorfeld der Reise kommen. ▪ 31 % der österreichischen Reiseplaner wollen erst in den letzten vier Wochen vor der Abreise buchen. ▪ Am liebsten lässt man sich von Familie und Freunden bei der Wahl des Sommerreiseziels inspirieren. Erst mit Abstand folgen das Internet, Reisebüros und Social Media. ▪ Geld-Zurück-Garantien und großzügige Stornobedingungen sind für die Attraktivität eines Angebotes wichtig.

▪ Die Österreicher ziehen Hotels den Ferienwohnungen vor. Bei den Deutschen ist es umgekehrt.

KONTAKT Die gesamte Studie – in der auch die Urlaubsreisepläne der Deutschen für den Sommer 2021 abgefragt wurden – ist bei der Österreich Werbung erhältlich. http://to.austria.info/sommerstudie2021

ÖHV-PARTNER

▪ Ebenfalls entscheidend: Ein geringes Infektionsgeschehen am Reiseziel und angemessene Hygienemaßnahmen.

HOTELGUTSCHEINE VERKAUFEN SICH AUCH IM LOCKDOWN Die Hotellerie ist eine der von der Corona-Krise am stärks­ ten betroffenen Branchen. Die verfügbaren Liquiditäts­ hilfen und Kreditprogramme reichen oftmals nicht aus. Um den wirtschaftlichen Komplettausfall zu umgehen, sind weitere Maßnahmen notwendig. So bietet das Linzer Unternehmen SST Touristik Vertrieb seinen Hotel­ partnern ein Finanzierungsmodell an, mit Hilfe dessen Hoteliers jetzt Verkäufe und damit Liquidität generieren! Leer-Kapazitäten des Hotels werden dabei zu Geld gemacht. Denn der Verkauf von Gutscheinen für ansonsten leerbleibende Zimmer funktioniert auch jetzt und ist im Gegensatz zu praktisch allen anderen Bereichen der Touristik bis dato nicht zum Erliegen gekommen. Das Konzept ist einfach: egal ob 3* Pension oder 5* Luxus­ resort, der Hotelier stellt dem Linzer Unternehmen – ansonsten leerbleibende – Zimmer auf Gutscheinbasis zur Verfügung. Diese werden seitens der SST über eigene und fremde Plattformen auf Basis „Gutschein nach Verfügbarkeit“ im Internet vertrieben. Die Vorteile zusammengefasst: Der Ertrag liegt noch immer über den Grenz-

kosten der Zimmer und der Gutschein-Kunde verfügt über kein Terminrecht – der Hotelier allein bestimmt, wann dieser anreisen darf. Zudem erhält der Hotelier den Verkaufsumsatz sofort, d.h. lange vor der Anreise der Gäste. KONTAKT

SST Touristik Vertrieb GmbH T: +43 732 947665 hotel@touristik-vertrieb.at touristik-vertrieb.at

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SMART RESTART

LEARNINGS AUS DER KRISE Eine Krise zeigt auch auf, wo man besser werden kann. Wir haben häufige Schwachstellen im Hotelbetrieb bzw. beim Kontakt mit Gästen anhand einer klassischen Customer-Journey dargestellt. Die Auseinandersetzung damit lohnt sich bestimmt!

STATION 1: SUCHEN UND INSPIRIERT WERDEN Sind Sie mit Ihren Gästen in Kontakt? Haben Sie im Lockdown die Beziehung aufrecht erhalten um bei der Wiedereröffnung im Spiel zu sein? Haben Sie z.B. via Social Media Inhalte gebracht, die für Ihr Haus typisch sind und für den Gast Mehrwert oder Unterhaltung boten? Haben Sie Ihr Marketing onund offline angepasst?

STATION 3: BUCHEN

STATION 2: PLANEN Erfährt Ihr Gast auf Ihrer Website und anderen Informationskanälen, welche Corona-Hygienemaßnahmen Sie im Betrieb umgesetzt haben? Findet man Informationen, ab wann Sie (voraussichtlich) für wen buchbar sind? Bieten Sie Informationen oder Links zu aktuellen Einreisebestimmungen oder geltenden Rahmenbedingungen (Maske, Abstand etc.)? Relevante Buchungsplattformen haben im Laufe der Pandemie einen eigenen Suchfilter „Unternehmen mit Sicherheitsmaßnahmen“ etabliert. Wählt der Gast dieses Suchkriterium aus, werden nur noch Hotels angezeigt, die dieses Kriterium im Extranet ausgefüllt haben. Findet man Ihren Betrieb dann noch? Bieten Sie als Seminarhotel auch hybride Tagungen an?

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Haben Sie Ihre Stornobedingungen an die aktuelle Situation angepasst? Werden Stornobedingungen klar kommuniziert und AGBs bereits mit dem Ange­ bot mitgeschickt (siehe oehv.at/agbhs)? Arbeiten Sie mit Akontozahlungen oder Kreditkartenbesicherung (Stichwort PSD2) oder haben Sie bei zweifelhaften Stornos immer Probleme mit der Einbring­bar­keit der Stornokosten? Haben Sie Gäste aktiv kon­taktiert um zu informieren, was aus ihren Buchungen während der Krise wird? Sind sie breit aufgestellt und haben Gäste aus unterschiedlichen Märkten und Segmenten? Haben Sie in Ihre Mitarbeiter investiert, damit diese schwierige Kunden­ gespräche gut meistern können? Ist es gelungen, Stornierungen abzuwenden und die Gäste stattdessen zum Verschieben des Aufenthaltes oder zum Akzeptieren eines Gutscheins zu bewegen? Auch der Verkauf von Gutschei­ nen hilft mit, die zukünftige Nachfrage zu sichern. Sind Gutscheine in Ihrem Haus professionell organisiert und bewerben Sie diese aktiv bei Geschenkanlässen wie dem Muttertag?


STATION 4: IM HOTEL Wie war es vor Corona in Ihrem Betrieb um Hygiene­ standards bestellt und wie konsequent wurden Corona-Erfordernisse umgesetzt und vermittelt? Fühlt sich der Gast sicher oder bevormundet? Konnten Sie den Mitarbeiteraufwand dem Gästeaufkommen einigermaßen anpassen? Wurden Wie­ dereinstellungszusagen gegeben, die nicht eingehalten werden konnten? Wie sauber ausformuliert sind die Dienstverträge? Hatten Sie bei guter Nachfrage (evtl. Sommer 2020) ausreichend Mitarbeiter? Wie ist es um das Thema Mitarbeiterführung bestellt – wie flexibel sind die Teams (Diensteinteilung, Verbrauch von Urlaub, Testungen, Masken, Aufgaben von Kollegen übernehmen, …)?

STATION 5: NACH DEM AUFENTHALT Haben Sie die Krise genutzt, um an der Post-StayKommunikation zu arbeiten? Fordern Sie Ihre Gäste normalerweise vor Ort, beim Check-out oder nach der Abreise auf, Sie auf gängigen Plattformen zu bewerten? Monitoren Sie Ihre Bewertungen bereits mit einem Tool? Auf welche Arten bleiben Sie mit Gästen in Kontakt?

Mehr Infos für Ihren erfolgreichen Neustart finden Sie auf

OEHV.AT/SMART-RESTART

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RESILIENZ

VOM UMGANG MIT ÜBERRASCHUNGEN Für das, was uns im Moment widerfährt, ist das Wort „Überraschung“ wohl eine starke Untertreibung. Die durch die Pandemie ausgelöste Gesundheits- und Wirtschaftskrise hat das Land fest im Griff. Warum für den erfolgreichen Neustart v.a. Zusammenarbeit wichtig ist, erklärt Sozialwissenschaftler und Unternehmer Dr. Harald Katzmair.

Den adaptiven Zyklus verstehen Das Konzept des adaptiven Zyklus aus der Komplexitätsforschung hilft dabei, Antworten auf diese Fragen zu finden. Jeder Mensch, jede Beziehung, aber auch jede Organisation und jedes Unternehmen durchläuft diesen Zyklus, der aus ganz bestimmten Phasen besteht. Zunächst beginnt es damit, dass überhaupt etwas beginnt. Zum Beispiel, wenn rund um eine neue Geschäftsidee ein Unternehmen gegründet wird (Start-up-Phase). Wenn es erfolgreich ist, wächst das Unternehmen und erreicht die Reifephase. Wachstum aber setzt sich nicht unendlich fort. Der Moment der Disruption lässt sich zwar manchmal aufschieben, irgendwann aber stellt er sich unvermeidlich ein. Die Umstände ändern sich, manchmal sogar radikal, und auf einmal funktionieren die gewohnten Denk- und Handlungsweisen nicht mehr. Nun kommt es darauf an, dass der Zyklus von der Phase des Wachstums in die der Entwicklung übergeht – von der quantitati-

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die lobby

Neu-Erfindung ck l un

Krise/ Disruption

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Entw i

Reife

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Gleichzeitig stabil und dynamisch zu sein – das ist leichter gesagt als getan. Was bedeutet nun, resilient zu sein bzw. wie kann man es werden?

ven zur qualitativen Veränderung. Das erfordert nicht nur die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen (Phase der Neu-Erfindung). Ebenso wichtig ist es – und ebenso schwer fällt es manchmal –, alte Gewohnheiten aufzugeben, zu verlernen (Dekonstruktion). Wenn das gelingt, dann kann der Zyklus von vorne beginnen. Das ist es, was hier mit „Resilienz“ gemeint ist. Resilient zu sein bedeutet das Vermögen, den Zyklus in allen seinen Phasen immer wieder von neuem zu durchlaufen.

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Gerade in Krisenzeiten stellt sich uns die Frage: Wie gehen wir mit unerwarteten Ereignissen um? Was sollen wir tun, wenn sich mit einem Schlag alles ändert? Wenn vorgezeichnete Wege auf einmal nicht mehr begehbar sind? Ein Begriff, der seit Beginn der Krise immer häufiger erwähnt wird, ist der der Resilienz. Gemeint ist das Vermögen, auf Veränderungen zu reagieren und sich nach Krisen zu reorganisieren. Dafür sind zunächst einmal Robustheit und Widerstandskraft nötig. Ebenso aber gehört Agilität dazu, die Fähigkeit, Altes hinter sich zu lassen und Neues zu beginnen.

Start-up

© 2021 FASresearch

Dekonstruktion

Allein geht es nicht Das stellt offenbar hohe Ansprüche an die Menschen oder an Unternehmen. Die Phasen des adaptiven Zyklus erfordern unterschiedliche Persönlichkeitstypen und Führungsstile. Zu Beginn sind Pioniere ge­ fordert, die über die Leidenschaft und den Mut verfügen, etwas Neues zu beginnen. In der Folge sind Manager gefragt, die neue Ideen umsetzen und den Wachstumsprozess steuern können. Im Moment der Krise bedarf es der Fähigkeit zur Improvisation sowie der Empathie gegenüber denjenigen, die unter den Veränderungen leiden. Und schließlich braucht es Visionäre, die die neuen Wege erkunden, sodass der Zyklus von neuem beginnen kann. Dies sind Persönlichkeitsmerkmale, die nur schwer miteinander vereinbar sind und sogar oft miteinander in Konflikt


geraten. Diese Konflikte sind leichter bewältigbar, wenn man sich vergegenwärtigt, dass jeder Führungsstil die Phase hat, in der er der richtige ist. Niemand kann derart unterschiedliche Eigenschaften in sich vereinigen. Das ist der Grund, warum Resilienz nicht die Angelegenheit eines Einzelnen ist. Resilienz erfordert die Einbettung in Innovationsökologien, in Netzwerke, die all die genannten Persönlichkeitstypen und Führungsstile in sich vereinigen. Oft aber passiert in Krisenzeiten das Gegenteil, nämlich die Fragmentierung von Beziehungen und Organisationen. Die pandemiebedingte Unmöglichkeit, einander in der Öffentlichkeit zu begegnen, die Schließung der Gastronomie oder das erzwungene Homeoffice sind besonders krasse Beispiele für die Fragmentierung sozialer Beziehungen. Umso wichtiger ist es gerade in diesen Situationen, wieder zu einem gemeinsamen Situationsbewusstsein, einem gemeinsamen Richtungssinn zu gelangen.

Neue Formen der Zusammenarbeit ausprobieren Die Pandemie ist nicht die einzige Herausforderung für den Tourismus, man denke nur an die Digitalisierung oder an den Klimawandel. Die Visitor Economy stellt eine Innovationsökologie mit äußerst unterschiedlichen Playern dar (Kunst und Kultur, Forschung oder Umweltschutzorganisationen zum Beispiel gehören ebenso dazu). Sie alle spielen ihre Rolle im Zyklus, und sie alle gilt es, mittels neuer Formate der Zusammenarbeit noch stärker zu vernetzen. Nur so können die zahlreich vorhandenen, kreativen Lösungsansätze für die vielen Herausforderungen entdeckt und umgesetzt werden. Veränderungen werden aber zum Glück nicht immer durch Krisen ausgelöst, sondern ebenso durch positive Ereignisse, wie der Begegnung mit einem uns inspirierenden Menschen, oder durch eine neue Idee, ein neues Ziel. Das dürfen wir auch in schwierigen Zeiten nicht vergessen.

DER AUTOR Dr. Harald Katzmair ist Gründer und Direktor von FASresearch und führender Experte auf dem Gebiet der angewandten sozialen Netzwerkanalyse mit Schwerpunkt auf Machtverhältnissen, Innovation und strategischen Lagebildanalysen. office@fas-research.com, fas-research.com

REFERE NT BEIM ÖHV-KO NGRES S 2021!

ALLES BLEIBT ANDERS

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ÖHV-KONGRESS 2021

EINES IST FIX: ALLES BLEIBT ANDERS! In anderen Jahren würden wir zu dieser Jahreszeit vielleicht noch mit einem kleinen Rückblick über den vergangenen ÖHV-Kongress berichten. Dann kam 2020, ein gewisser Virus und alles, was damit einherging. Selbst über ein Jahr später können – nein: müssen – wir wohl sagen: Alles bleibt anders. Und genau darüber werden wir von 6. bis 8. Juni 2021 im Design Center Linz sprechen.

Drehen wir gemeinsam die Zeit ein wenig zurück: es ist Sommer 2020, das Leben und Arbeiten scheint wieder halbwegs seinen gewohnten Lauf zu nehmen. Für das Team der ÖHV heißt das: Bleistifte gespitzt und Telefonhörer aufpoliert, denn der nächste Kongress kommt bestimmt. Wie immer ist der Branchentreff der Hotellerie und Tourismuswirtschaft für den Jänner 2021 geplant. Nun, heute wissen wir, dass alles anders kommen sollte.

DIE KRISE ALS KONZEPT Ob in der Kongressplanung oder der Tourismusbranche, wenn uns die Corona-Krise eines lehrt, dann, dass auch jene Dinge, die wir als sicher erachten, gar nicht so sicher sind. In unseren Zeiten kann sich offensichtlich alles ändern. Von heute auf morgen. Von jetzt auf gleich. Plötzlich findet der ÖHV-Kongress 2021 zum ersten Mal im Juni statt. Und in der Branche müssen wir uns die Frage stellen: Gibt es überhaupt einen Tourismus nach Corona – oder gibt es nur noch einen Tourismus mit Corona? Wir werden uns dieser Frage am Kongress ein­ gehend widmen. Und natürlich noch vieler weiterer.

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die lobby

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Gibt es überhaupt einen Tourismus nach Corona – oder gibt es nur noch einen Tourismus mit Corona?

SPANNENDE VORTRÄGE RUND UM PERSPEKTIVEN, RESILIENZ UND ENTSCHEIDUNGEN Was wir vor allem tun wollen, ist, Ihnen Perspektiven, handfeste Strategien und wertvolle Analysen und Trends aufzuzeigen. Mit namhaften Expertinnen und Experten werden wir beleuchten, wie sich die Krise auf den nationalen und internationalen Tourismus auswirkt und welche wirtschaftlichen Folgen auch mittel- und langfristig auf die Branche zukommen. Wir werfen außerdem mit Prof. Dr. Martin Lohmann von der „Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen“ einen Blick zu unseren deutschen Nachbarn – und damit auf eine unserer wichtigsten GästeZielgruppen. Am letzten Kongresstag wird es viel um die Resilienz von Unternehmen im Allgemeinen und von touristischen Betrieben im Besonderen gehen. Dr. Harald Katzmair (FASresearch) wird uns dazu wichtige Insights und Entscheidungshilfen liefern. Apropos Entscheidungen – um die wird es auch bei Keynote-Speaker und Pilot Philip Keil gehen. Er spricht über „Decision points“ und darüber, was gute Führung bei Gegenwind im Cockpit wie am Boden bedeutet und wie Entscheiden in turbulenten Zeiten gelingen kann. Ergänzt wird unser Programm 2021 natürlich mit gewohnt hochrangigen und spannenden Impulsvorträgen – u.a. von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger, Arbeitsminister Univ.-Prof. Dr. Martin Kocher, Tourismus-Landesrat Markus Achleitner und unserer ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. Ein abwechslungsreicher Themenmix und viele neue Blickwinkel sind Ihnen also sicher – und mit der Sicherheit sind wir auch schon bei einem heuer besonders wichtigen Punkt.


KONGRESS 2021 Design Center Linz – 6. bis 8. Juni

SICHERHEIT AN ERSTER STELLE

KNACKPUNKT RAHMENPROGRAMM

Ein lückenloses Sicherheitskonzept ist bei Veranstaltungen 2021 einfach nicht wegzudenken. Schließlich hat das Wohl aller Beteiligten und natürlich Ihres als unsere Gäste die höchste Priorität. Wir haben darum in Kooperation mit dem BMLRT und den ÖHV-Partnern Alpstar und hollu einen ganzheitlichen Maßnahmenkatalog entwickelt, der einen sicheren Kongress ermöglichen soll. Allen voran wird es neben umfassenden Hygienemaßnahmen auch tägliche Testungen beim Eintritt ins Design Center geben. Außerdem werden wir den ÖHV-Kongress 2021 zum ersten Mal als HybridEvent durchführen. Sie können also nicht nur vor Ort dabei sein, sondern auch alle Vorträge live im Internet mitverfolgen.

Wir wissen, wie wichtig der persönliche Austausch und das Networking unter Branchen-Insidern abseits des Rednerpultes sind, und dass daher den Abendveranstaltungen mindestens die gleiche Bedeutung zukommt wie dem Expertenwissen auf der Bühne. Darum planen wir unseren Eröffnungsabend direkt im Design Center Linz und unseren Hauptabend in der beeindruckenden Kulisse des Brucknerhauses. Aller­dings müssen wir der Konzeptionierung ein „im Moment“ voranstellen, da heute einfach noch nicht absehbar ist, in welcher Form und unter welchen Vor­aus­setzungen die Abende im Juni möglich sein werden. Was wir versprechen können: wir werden unser Möglichstes tun und Sie natürlich in unseren Newslettern und auf unserer Website auf dem Laufenden halten. Scheinbar ist unser Kongress-Motto im heurigen Jahr wohl mehr denn je auch Programm.

T JETZ N! ELDE ANM

ÖHV-KONGRESS 2021 6. bis 8. Juni 2021, Design Center Linz

OEHV.AT/KONGRESS

ALLES BLEIBT ANDERS

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HOTELPORTRAIT

„WIR MACHEN UNS FIT FÜR DEN GANZJAHRESBETRIEB.“ Sie ist eine, die nicht aufgibt: Alexandra Krings, bodenständige Hotelchefin aus Obertauern, die gemeinsam mit ihren Schwestern Heidi und Isabella das 5-Sterne-Hotel Seekarhaus führt. Die einschneidenden Maßnahmen im Zuge der Corona-Krise haben auch das stets schnee­ reiche Obertauern fast leergefegt. Nichtsdestotrotz wird im Seekarhaus investiert und auf den Sommer als künftiges zweites, starkes Standbein gesetzt.

Gastgeberinnen im Seekarhaus: Alexandra Krings, Isabella Eschbacher-Krings, Heidi Krings (v.l.n.r.)

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Traditionell hat das Seekarhaus 150 Tage (5 Monate) geöffnet, mit einem Closing Mitte oder Ende April. Damit trägt man den Gästewünschen Rechnung. 99 Prozent der Gäste kommen wegen des Schneesports nach Obertauern. Eine Sommersaison startet unter anderen Voraussetzungen. Man betritt gewissermaßen Neuland. Im Hause Krings hat man sich kräftige Akzente im Marketing überlegt und will das hauseigene Wellness-Angebot durch Reiten, Mountain-Biking und andere trendige Sportarten erweitern. „Wir haben ein 5-Sterne-Hotel auf 1.800 m Seehöhe. Für Allergiker ein unschlagbares Argument“, meint Alexandra Krings im Gespräch mit der „lobby“. Gesundheit und Familie sollen auch im Sommer angebotsmäßig im Vordergrund stehen. Spätestens im nächsten Jahr wird die im Bau be­ find­liche Erweiterung des Hotels unter Dach und Fach sein. Für den Umbau (u.a. neu gestaltetes Erd­geschoß, 11 neue Suiten) hat die Familie mehrere Millionen Euro in die Hand genommen. Der Startschuss erfolgte im März 2020, einer geplanten Fertigstellung etwa binnen Jahresfrist kam jedoch die Pandemie in die Quere. Der gute Ruf der Küche ist ein weiterer Trumpf für den künftigen Zwei-Saisonen-Betrieb. Seit 15 Jahren lässt man sich regelmäßig von Gault Millau testen, was dem Haus schon viel Zuspruch eingebracht hat. Fast jährlich wurde der Betrieb mit einer Haube und zwei Falstaff-Gabeln ausgezeichnet, 2018 erstmals mit 2 Hauben. Unter der Führung des 25-jährigen Stefan Fischer wurde die Küche in der letzten Saison sogar mit 3 Gault Millau Hauben bedacht.

DAS SEEKARHAUS – EIN „MYTHOS IN SILBER“ Das romantisch gelegene Seekarhaus war ursprünglich das Berg- und Knappenhaus der lokalen Silber-Bergarbeiter. Die Silber-Gewerken wollten daraus 1923 ein „Sporthotel Seekar“ machen, erlitten in der Wirtschaftskrise jedoch Schiffbruch und verkauften den Bau an den Alpenverein. Nach dem Zweiten Weltkrieg erlebte Obertauern einen kräftigen Aufschwung, der Schutzhüttencharakter des Hauses ging verloren. So entschloss sich der Alpenverein 1992 zum Verkauf an die Familie Krings. Im November 2000 wurde das umgebaute Seekarhaus mit 9 Suiten, 5 Einbettzimmern und 36 Doppelzimmern in neuem Glanz als 4-Sterne-Hotel wiedereröffnet. 2010 wurde dem von der Familie hochgehaltenen „Mythos des Silbers“ mit der baulichen Erweiterung durch ein „Silberseehaus“ (20 Suiten, 5 Dop­pelzimmer) Rechnung getragen. 2018 kamen drei neue „Silber­suiten“ im Silberseehaus hinzu. Im Sommer 2020 wurden Rezeption, Bar, Restaurant und Buffet neu gestaltet. Im kommenden Jahr wird das Haupthaus durch weitere elf neue Suiten erweitert. Dazu kommt eine Neugestaltung der Saunalandschaft und ein beheizter Infinity Außenpool in der 3. Etage.

HOTELPORTRAIT

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Zweite Saison freut Mitarbeiter Im Vollbetrieb zählt das Hotel bei 43 Doppelzimmern und 37 Suiten rund 70 Mitarbeiter. Die meisten Saisonmitarbeiter im Seekarhaus sind sehr jung. Viele zieht es im Sommer an den Wörthersee oder andere attraktive Regionen, doch immerhin jeder zweite kommt zur nächsten Wintersaison zurück.

Mit der Sommeröffnung können wir unseren Leuten eine zweite Saison anbieten und rechnen damit, künftig noch mehr Mitarbeiter halten zu können“, ist Alexandra Krings zuversichtlich. Zusätzliches Personal gewinnt man durch die in Obertauern bewährte „gebündelte Mitarbeiter-Rekrutierung“. In der derzeitigen Krise werden so wenig Mitarbeiter wie möglich freigesetzt, bei Rezeption, Hausarbeitern oder Seilbahnen kommt es jetzt natürlich auch zu Kurzarbeit. Die Motivation aller Beschäftigten ist auch in diesen Zeiten unverändert hoch. Die Höhenlage des 5-Sterne-Hotels ist wohl nicht das einzige Alleinstellungsmerkmal. Die Tatsache, dass das Haus von drei Schwestern – Heidi, Isabella und Alexandra Krings – einvernehmlich und erfolgreich geführt wird, dürfte Seltenheitswert haben. Und dass der Vater des Dreimäderlhauses, Manfred Krings, einer von drei Brüdern ist, die das KringsImperium aufgebaut haben, erstaunt da schon fast nicht mehr. Alexandra und Isabella leiten die Verwal­

Küchenchef Stefan Fischer & Team wurden bereits mit 3 Gault Millau Hauben ausgezeichnet.

tung des Hotels, Dipl. Sommelière Heidi kümmert sich um den Servicebereich im Hotel und leitet das Appartementhaus Christophorus. Vater Manfred war in seiner Jugend zehn Jahre lang in den USA, von wo er zahlreiche Neuerungen, wie etwa die Beschneiung von Schipisten, nach Obertauern brachte und hier gegen anfänglichen Widerstand durchsetzte. Gerhard, der jüngere Bruder, war als Double beim Beatles-Film im Einsatz, der in Obertauern gedreht wurde und den Ort am Tauernpass nachhaltig in die internationale Presse brachte. Jahrzehntelang war Obertauern das perfekte Synonym für Winter. Das wird es auch bleiben. Eine Angebotserweiterung im Sommer wirkt als Herausforderung. Für die Krings war die Öffnung schon vor Corona eine konkrete Vision. Wie es scheint, hat die Krise diesen Plänen zusätzlichen Schwung verliehen.

DIE KRINGS – EINE STARKE GROSSFAMILIE 1934 kauften Theodor und Theresia Krings einen Teil der Seekaralpe in Obertauern als Sommerweide für ihre Rinder, Schafe und Pferde. Ihre Kinder verbrachten dort einige Sommer als Hirten und Senner, verliebten sich in die schöne Gegend und es wurde ihnen klar, dass sie gerne etwas daraus machen wollten. 1957 gründeten die drei Söhne Theodor, Gerhard und Manfred Krings eine Stille Gesellschaft und errichteten mit Einsatz und Risikobereitschaft am Gründwaldsee einen ersten Schlepplift. Der kleinen Anlage folgten bald weitere Schlepper und Sesselbahnen. 1969 wurde der Grundstein für die Kringsalm gelegt, 1980 folgte die Hochalm, 1984 das Appartementhaus Christophorus.1993 konnte schließlich das Seekarhaus vom Österreichischen Alpenverein erworben werden. Neben den genannten Häusern und vier Liftanlagen („Gebrüder Krings Bergbahnen“) kümmert sich die Unternehmerfamilie um die Landwirtschaft in Untertauern wie auch um ihre ursprüngliche Almwirtschaft in Obertauern. Um zu verhindern, dass die vielfältigen Besitzungen auseinanderfallen, wurden sie von den drei Familien in eine Stiftung eingebracht. „Ein System, das sich wirklich gut bewährt“, fasst Alexandra Krings zusammen. So stehen die Krings-Familien mit ihren 8 Kindern auf festem Grund, um auch die unerwartet hereingebrochene Corona-Krise gut durchstehen zu können.

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die lobby


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SMART RESTART

WEITERBILDUNG MACHT FIT FÜR DIE ZUKUNFT Hoteliers, die sich laufend fortbilden, sind klar im Vorteil. Gerade jetzt, wo viele kurz vor der Wiedereröffnung stehen. Brigitta Brunner, Leiterin des ÖHV-Campus, über Flexibilität, Resilienz und das ÖHV-Bildungsangebot.

lobby: Nach den herausfordernden vergangenen Monaten möchten Hoteliers nun endlich wieder loslegen. Wie gelingt der Neustart am besten? Brigitta Brunner: Wichtig ist, schon jetzt die Weichen für die kommende Zeit zu stellen und sich das entsprechende Know-how anzueignen. Wir haben unser ÖHV-Bildungsangebot daher auf die aktuellen Anforderungen und Bedürfnisse der Hotellerie abgestimmt. Nachdem wir immer ganz nahe bei den Hoteliers sind, wissen wir, wo es zwickt und zwackt und welche Fragen sie gerade beschäftigen. So sind zum Beispiel unsere Praktikerseminare und Webinare zu den Themen „Influencer-Marketing“ und „Re-Onboarding“, aber auch unsere gefragten Akademien für Unternehmer und Abteilungsleiter sowie die vier Lehrgänge entstanden.

lobby: Die Durchführung von Veranstaltungen ist derzeit ebenfalls eine Herausforderung. In welcher Form finden die Fort- und Weiterbildun­ gen der ÖHV aktuell statt? Brigitta Brunner: Solange Präsenzschulungen nicht möglich sind, bieten wir kurzfristig auch Webinare und hybride Seminare an. Bei den Hybridveranstaltungen machen wir den theoretischen Teil online und der praktische Teil, der erst durch die persönliche Anwesenheit wirkungsvoll ist, findet dann statt, wenn dies wieder möglich ist. So können wir flexibel auf die jeweiligen rechtlichen Gegebenheiten reagieren. Wir sind froh, dass das Bildungsprogramm des ÖHV-Campus somit auch 2021 stattfinden kann – wenn auch mit der einen oder anderen Adaptierung oder Verzögerung.

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lobby: Umbuchungen, Stornierungen und wech­ selnde rechtliche Rahmenbedingungen standen an der Tagesordnung. Hoteliers muss­ ten im letzten Jahr oft schnell reagieren. Welche Eigenschaften haben Unternehmer dafür ge­ braucht und können sie ihnen auch beim Neu­ beginn nützen? Brigitta Brunner: Eine gewisse Resilienz, eine Widerstandsfähigkeit, ist auf jeden Fall notwendig. „Stehauf-Männchen“ fällt es leichter, sich auch nach dem Rückschlag der Krise wieder aufzurichten und weiterzumachen. Es hilft, ein reales Bild von der kommenden Saison zu haben. So vermeidet man das, was Mark Twain beschreibt: „Als wir das Ziel aus den Augen verloren hatten, haben wir unsere Anstrengungen verdoppelt.“ Reine Anstrengung ohne Planung funktioniert nicht. Ich kann noch so fleißig sein, wenn ich nicht effizient arbeite, schufte ich mich zu Tode. Eine gute Mischung aus vernünftiger Vorbereitung und Fleiß ist sicherlich gesünder und wirkungsvoller. Daher lautet auch das Motto des ÖHV-Campus: „Lebenslanges Lernen ist die Voraussetzung für Erfolg.“

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Eine gute Mischung aus effizienter Vorbereitung und Fleiß hilft gerade in Zeiten wie diesen. BRIGITTA BRUNNER, BA Leiterin ÖHV-Campus


DIESE ÖHV-CAMPUS-WEITERBILDUNGEN WARTEN IN DEN NÄCHSTEN MONATEN AUF SIE: PRAKTIKERSEMINARE

ÖHV-LEHRGÄNGE UND -AKADEMIEN

Strategische Markenentwicklung – Einzigartigkeit entdecken & erlebbar machen

Abteilungsleiterakademie 2021

Di., 04. Mai 2021, Leoben, Steiermark

Service-Training – So machen Sie Ihr Service-Team fit für die Saison Di., 11. Mai 2021, Leogang, Salzburg

Verkaufen an der Rezeption – am Telefon und Face-to-Face

Modul 1: Di., 13.–Fr., 16. April 2021 Modul 2: Di., 18.–Fr., 21. Mai 2021 Modul 3 & Prüfung: Mo., 11.–Fr., 10. Oktober 2021 Top ausgebildete Abteilungsleiter und eingespielte Teams sind für einen erfolgreichen Betrieb wichtig. In 12 Seminartagen machen sich die Führungskräfte von morgen fit für den nächsten beruflichen Schritt.

OEHV.AT/AKA

Mi., 30. Juni 2021, Bludenz, Vorarlberg

Lehrgang SPA Management 2021

Richtiger Umgang mit Beschwerden im Hotel

Modul 1: Di., 15.–Fr., 18. Juni 2021 Modul 2: Di., 29. Juni–Fr., 02. Juli 2021

Do., 01. Juli 2021, Bludenz, Vorarlberg Infos und Anmeldung unter

OEHV.AT/SEMINARE Sollten die Praktikerseminare Corona-bedingt nicht als Präsenzschulungen durchgeführt werden können, bieten wir diese als Online-Veranstaltung an! Ein herzliches Danke an dieser Stelle an unseren ÖHV-Partner American Express, der bislang für 100 Teilnehmer 50 % bzw. 70 % der Praktikerseminar-Kosten übernommen hat.

Spa- und Wellnessbereiche sind bei Gästen sehr beliebt. Dieser ÖHV-Lehrgang bietet das passende Know-how für ein professionelles Spa-Konzept und eine erfolgreiche Strategie.

OEHV.AT/SPA

Lehrlingsausbilderakademie 2021 – Achtung, neue Termine! Modul 1: Di., 31. August.–Do., 02. September 2021 Modul 2: Di., 28.–Do., 30. September 2021 In der ÖHV-Lehrlingsausbilderakademie bekommen die Teilnehmer alle theoretischen und praktischen Werkzeuge für ein optimales Zusammenspiel von Lehrling und Ausbilder in die Hand.

OEHV.AT/LAK

BILDUNG IST WIE SCHOKOLADE. DA IST IMMER NOCH PLATZ FÜR MEHR!

Lehrgang für Preisgestaltung und Vertrieb Modul 1: Di., 19.–Fr., 22. Oktober 2021 Modul 2: Di., 09.–Fr., 12. November 2021 Der richtigen Zielgruppe muss zur richtigen Zeit das richtige Produkt auf dem richtigen Kanal zum richtigen Preis angeboten werden. Dies funktioniert nur durch ein Zusammenspiel von guter Preis- und Vertriebsstrategie.

OEHV.AT/PUV

ÖHV-CAMPUS

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BETRIEBSÜBERNAHME

MITARBEITERIN ALS NEUE CHEFIN Die langjährige Mitarbeiterin und stellvertretende Direktorin Marlene Hummer übernimmt das Feldkircher Traditionshotel „Weißes Kreuz“ der Familie Herburger. Vorbereitet hat sie sich darauf in der ÖHV-Unternehmerakademie. Das „Hotel Weißes Kreuz“ im Herzen Feldkirchs wechselt den Besitzer. Es wurde seit 1852 von der Familie Herburger geführt und wird nun an die stellvertretende Direktorin Marlene Hummer übergeben: „In die Fußstapfen von Thomas Herburger zu treten ist eine große Herausforderung. Ich freue mich sehr über sein Vertrauen, die Geschichte des Traditionshauses weiter schreiben zu dürfen.“ Der Betrieb beschäftigt 32 Mitarbeiter und verfügt über 106 Zimmer.

Erfolgreich dank ÖHV-Unternehmerakademie Um sich für die neuen Herausforderungen fit zu machen, hat Marlene Hummer die ÖHV-Unternehmer­ akademie, kurz UNA, absolviert. Finalisiert wurde alles im Zuge des dritten Lockdowns: „Marlene ist seit vielen Jahren ein Fixpunkt im Team und Gastgeberin mit ganzem Herzen. Ich könnte mir keine bessere dafür vorstellen“, freut sich Thomas Herburger.

Herzlich willkommen im „Weißen Kreuz“

„Wir sind wie eine Familie“ Das „Weiße Kreuz“ setzt schon seit mehr als zehn Jahren auf Nachhaltigkeit. „Den Großteil unserer Pro­ dukte beziehen wir lokal in Vorarlberg, aber auch aus dem Raum Bodensee. Diesen Weg will ich weiter gehen“, skizziert Hummer ihre Pläne für das Haus. Nachhaltigkeit nicht nur in Sachen Umwelt, sondern auch bei Mitarbeitern ist der neuen Besitzerin genauso ein Anliegen, wie es auch schon Herburger war: „Wir sind wie eine Familie. Wir sind durch dick und dünn gegangen und haben auch in der Krise aufeinander geschaut. Seit März 2020 haben wir niemanden gekündigt“, so Hummer. Auf der bisheri­ gen Positionierung des Hauses – das „Hotel Weißes Kreuz“ war das erste Gruppenhotel in Vorarlberg – will Hummer aufbauen: „Wir sind auf Busgruppen spezialisiert und planen auch Ausflugsfahrten für Reisebüros. Diesen Schwerpunkt werden wir in den nächsten Jahren noch weiter ausbauen.“

Marlene Hummer und Thomas Herburger freuen sich über die gelungene Hotelübergabe.

ÖHV-UNTERNEHMERAKADEMIE: Für Unternehmerpersönlichkeiten von morgen

OEHV.AT/UNA

Die UNA hat sich als hoch nachgefragte Management-Schmiede etabliert. Zwei Jahre lang vermitteln top Lektoren berufsbegleitend die wichtigsten theoretischen und praktischen Inhalte, die erfolgreiche Unternehmer brauchen. Die UNA mit Start im Mai 2021 ist bereits ausgebucht. Die nächste startet 2022. Wir empfehlen: Warten Sie nicht zu lange, sondern sichern Sie sich schon jetzt Ihren Akademie-Platz!

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ÖHV-PARTNER

BIS ZUM MOND UND NOCH VIEL WEITER Schlaf gehört für jeden Meschen zu einem zentralen Bestandteil seines Lebens. Acht Stunden sollten es sein, auch wenn die meisten Menschen nur davon träumen können. Besonders im Urlaub ist gesunder und ausgiebiger Schlaf ein Jungbrunnen für gestresste Schreibtischtäter. Während sich Tiere immer noch gerne auf Stroh betten, bevorzugen wir heute Matratzen. Doch sind diese nicht mehr mit Stroh gefüllt, sondern werden heute aus langlebigen Materialien wie z.B. Polyurethan hergestellt. Auch werden diese nicht mehr nach jeder Ernte entsorgt und durch neues frisches Stroh ersetzt, sondern bleiben oft viele Jahre in der Kiste. Es ist fast unvorstellbar, wie langlebig die Materialien sind, aus denen heute Ihre Matratzen bestehen. Erst einmal ausgedient, landet Ihre Matratze im besten Fall ordentlich entsorgt auf einer Mülldeponie und wird einer thermischen Verwertung zugeführt. Die an sich noch werthaltigen Rohstoffe werden einfach verbrannt. Allein in Europa landen so zwischen 35 und 40 Millionen Matratzen jährlich im Müll. Würde man diese Matratzen ausbreiten oder aufeinanderlegen, wären dies an die 10.000 Fußballfelder oder ein Turm so hoch wie 900 Mount Everests übereinander. Würden wir diese 51 Jahre lang aufeinanderstapeln, könnten wir auf diesem Turm an Matratzen zum Mond klettern. Doch weder die Belegung aller Fußballfelder noch eine Brücke zum Mond erweisen sich als besonders praxisnahe oder helfen unserer Umwelt.

einsatz Ihrer Matratzen optimieren. Bei einer jähr­ lichen Waschung werden die Schaumstoffporen Ihrer Matratzen restlos von Milben, deren Kot sowie Bakterien, Keimen und Schimmelsporen befreit. Ein sauberes Schlaferlebnis ist nicht zu unterschätzen und steht auch bei Ihren Gästen hoch im Kurs – nicht erst seit Covid. Wir werden aufmerksamer mit dem Thema Hygiene umgehen müssen, um unseren Gästen das Schlaferlebnis bieten zu können, das sie sich verdient haben. Für einen sauberen Neustart in eine neue Ära der Hygiene. Die Zukunft ist sauberer und die Umwelt wird es Ihnen danken.

Aber was tun, um die Umwelt zu entlasten? Lassen Sie Ihre Matratze waschen! Mit einer Vollwaschung mit Wasser und Seife können Sie die Lebensdauer Ihrer Matratze erheblich verlängern und so bei stetig optimaler Hygiene den Ressourcen­

KONTAKT Dr. Marcel Krejc, SWISSFEEL Austria GmbH INNOVATORS OF THE WASHABLE BED SYSTEM T: +43 1 2265050 | info@swissfeel.com swissfeel.com

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PARTNERNETZWERK

ÖHV-PARTNER HELFEN DURCH DIE KRISE Damit Sie die aktuellen Herausforderungen bestmöglich meistern und nach der Krise wieder erfolgreich durchstarten können, unterstützen Sie die ÖHV-Partner tatkräftig in den unterschiedlichsten Bereichen. Als ÖHV-Mitglied erhalten Sie Vergünstigungen sowie besondere Angebote und Dienstleistungen. Hier ein paar Beispiele:

Bezahlen mit nicht verkauften Zimmern Das bieten Ihnen die ÖHV-Partner ncm.at & SST Touristik Vertrieb GmbH. Egal, ob Online Marketing, Webseite, Kampagnen oder Ads – ncm.at findet die richtige Lösung und die SST Touristik Vertrieb GmbH finanziert für Sie! Meistern Sie mit Ihrem Betrieb die schweren Zeiten und bezahlen Sie ncm.at mit nicht verkauften Zimmern.

Booking Engine von HotelNetSolutions: 14 % Rabatt auf die Einrichtung

Sie überlegen, Ihre Gästeanfragen über einen Chatbot zu automatisieren? ÖHV-Partner Onlim unterstützt Sie nun dabei. Ab sofort ist bei einem Hotel-Chatbot für ÖHV-Mitglieder auch ein zusätzlicher Support (3 Tage) von Onlim inkludiert. Dieser dient zusätz­lichem Consulting & Premium Support für eine rasche Implementierung des Chatbots.

Maximale Bezahlflexibilität für Ihre Gäste

Da die österreichische Investitionsprämie nicht für Software-Lösungen beansprucht werden kann, unter­ stützt HotelNetSolutions die ÖHV-Mitglieder noch bis 30.06.2021 mit einem entsprechenden Rabatt von 14 % auf alle einmaligen Einrichtungsgebühren.

Payone bietet alle gängigen Kredit- und Debit-Zahlungsarten, alle relevanten Online-Zahlungsarten und Terminals für kontaktlose und mobile Transaktionen. Mit modernsten Technologien. Auf höchstem Sicherheitsstandard. Und mit dem passenden Zubehör für wirklich alle Ihre Bezahlumstände.

Kostenlose Beratung zu Wasserhygiene bzw. zum Wasser- und Energiesparen

Das waren nur einige der Corona-Hilfen aus dem ÖHV-Partnernetzwerk. Mehr davon finden Sie unter

Rabmer GreenTech bietet allen ÖHV-Betrieben eine individuelle, kostenlose Beratung zu den Themen Wasserhygiene (Vermeidung von Legionellen und Keimen im sanitären Bereich) sowie Wasser- und Energieeffizienz für die Senkung der Betriebskosten. Zusätzlich verlängert der ÖHV-Partner seine Zahlungskondition für ECOTURBINO Wasserspar Produkte von 60 auf 90 Tage – damit zahlen Sie erst dann, wenn die Investition sich bereits gerechnet hat!

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Hotel-Chatbot inklusive kostenlosem Premium-Support im Wert von 3.000 Euro

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OEHV.AT/PARTNER-HELFEN

KONTAKT ÖHV-Partnermanagement Oliver Wolf & Peter Klinger T: +43 1 5330952-19 peter.klinger@oehv.at


ÖHV-PARTNER

AGENTUR CHECKLISTE – FÜR IHREN BESTMÖGLICHEN ERFOLG IM INTERNET Die Auswahl einer Webagentur ist kein Schönheitswettbewerb. Wichtig sind die inneren Werte und das ist Ihr Geschäft! Damit Ihre Agentur das macht, was Sie brauchen, hat die ÖHV in Zusammenarbeit mit dem ÖHV-Partner ncm.at für Sie eine Checkliste zur idealen Agentursteuerung zusammengestellt.

Weit über 75 % der Reiseplanung beginnt im Netz, über 50 % der Buchungen in Europa werden online abgewickelt, bestätigen aktuelle Studien. Google setzt mit der Messung der Web Vitals die nächste große Neuerung und bietet eine neue Chance. Damit Sie wissen, auf welche Punkte es beim Gespräch mit Ihrer Agentur ankommt, hat die ÖHV gemeinsam mit ihrem Partner ncm.at die „Agentur-Checkliste“ erstellt. Hier ein Auszug aus der Checkliste: Diese Ziele sollen vorgegeben werden: Ihre Ziele müssen messbar sein. Neben der Conversion (z.B. Welche Website-Besucher sind zu Gästen geworden?) sollten Sie mit Ihrer Agentur auch klare Ziele bezüglich der Zugriffe auf Ihre Webseite und den organischen Zugriffen setzen. Um online erfolgreich zu sein, sind die folgenden Punkte zu beachten und zu integrieren: BasisVoraussetzungen wie Seitengeschwindigkeit, die Platzierung Ihrer Webseite auf einem neutralen und unabhängigen Server, Suchmaschinen-Optimierung (SEO) sowie eine hohe Usability sind ein Muss. Das soll beim Content beachtet werden: Inhalte, strukturierte Daten und Gast-Empathie sind auf Ihre Zielgruppe zu definieren und anzupassen. Wer ist Ihr Lieblingsgast, den Sie in den verschiedenen Zeiten des Jahres in Ihrem Betrieb willkommen heißen? So werden Sie über Fortschritte informiert: Legen Sie im Vorhinein fest, wann, wie oft und wie Sie über Ergebnisse informiert werden wollen. Möglichkeiten dafür sind: Tagesberichte, Monatsreporte, Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichte.

Regelmäßige Überprüfung des Status quo: Nützen Sie Tools wie Sistrix, CheckEffekt, Google Analytics uvw. um den Erfolg Ihrer Webseite und den Ihrer gesetzten Ziele zu messen. Diese Kriterien soll Ihr Ansprechpartner erfüllen: Der Kundendienst muss für Sie telefonisch erreichbar sein und gilt als interne Verbindung zwischen Ihnen und Ihrer Agentur. Die gesamte Agentur-Checkliste finden Sie zum kostenlosen Download unter:

OEHV.AT/AGENTUR-CHECKLISTE KONTAKT Michael Mrazek michael.mrazek@ncm.at T: +43 622 644688 ncm.at

FACHWISSEN HOLEN IM ÖHV-CAMPUS Im Lehrgang Online Marketing erhalten Sie von Michael Mrazek und vielen weiteren Experten das nötige Know-how und Strategien, um Ihr Hotel online im richtigen Licht strahlen zu lassen. Informationen, Termine & Anmeldung unter

OEHV.AT/ONM

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WIR SIND ÖHV! Wir freuen uns über 33 neue Mitglieder im ersten Quartal: 151 Bistro Bar / Ungeheuer Restaurant, Klagenfurt • Aiden By Best Western @ Stadtgut Hotel Steyr, Gleink/Steyr • Almlodge Westendorf, Westendorf • Alpengasthof Hochegger, Bad St. Leonhard im Lavanttal • Alpine Residences Wolfstuch, St. Johann In Tirol • B&B Hotel Wien-Meidling, Wien • Ballonhotel Thaller, Kaindorf • Das Bleibt Alpine Boutique Appartements, Schladming • Das Katschberg, Rennweg/Katschberg • Garni Haus Echo, Lech • Haus Annaplochl Boutiquehotel, Bad Aussee • Hilton Garden Inn Wiener Neustadt, Wiener Neustadt • Hotel Alla Lenz, Wien • Hotel Eden, Tux • Hotel Hinteregger, Rennweg • Hotel Katharina, Wien • Hotel Kaffemühle, Wien • Hotel Lärchenhof, Rennweg • Hotel Pension Lumes, Wien • Hotel Rössle, Röthis • Hotel Westbahn, Wien • Jufa Hotel Laterns-Klangholzhus, Laterns • Landhaus Jausern, Saalbach • Landhotel Prielbauer, Tiefgraben/Mondsee • Landhotels Moorhof, Franking • Schmiedgut Bad Aussee, Altaussee • Die Josefine Hotel, Wien • Villa Flöckner, Salzburg • Hotel Birkenhöhe, Hirschegg im Kleinwalsertal • Altstadthotel Wolf-Salzburg, Salzburg • Hotel Bergheimat, Mühlbach am Hochkönig • Hotel Gilbert, Wien • Johanns-Living, Bruck/Mur

Hotel am Mühlengrund – Heidi Schaller mit Ulrike Retter und Gernot Deutsch

Knappensteig Appartements – Thomas Sieberer mit Michaela Reitterer

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Freigut Thallern – Katharina Graner und Erich Polz jun mit Gernot Deutsch

Hotel Das Innsbruck – Stefan Ischia

Biohotel Rupertus – Nadja Blumenkamp mit Michaela Reitterer


NIE WAR ES WERTVOLLER, ÖHV-MITGLIED ZU SEIN.

Mama Thresl – Florian Köhler mit Christoph Taussig

Familien Natur Resort Moar Gut – Elisabeth und Josef Kendlbacher

Der Beitritt zur ÖHV war Gold wert. In stürmischen Zeiten bekommt man kompetente Unterstützung und weiß seine Interessen gut vertreten. MARIANNE DABERER der daberer. das biohotel

Sattlerwirt – Birgit Astner mit Manfred Furtner

Gastro-Mitglied Mankei-Alm Walter Veit

Wir sind seit 2020 ÖHVMitglied und bereuen jedes Jahr, wo wir nicht dabei waren! CHRISTIAN HAMMERLE Hotel Neue Post, Holzgau

Die Corona-Krise hat uns allen schwer zugesetzt – umso dankbarer sind wir für die wertvolle Unterstützung und den unglaublich wichtigen Info-Transfer durch die ÖHV. MAG. VERENA KREMSLEHNER-BRAUNEGG Schladming-Dachstein Tourismusmarketing GmbH – Mathias Schattleitner mit Gernot Deutsch

Kremslehner Hotels

Wie wichtig ein starker, international vernetzter Partner und Lobbying für unsere Branche sind, hat die ÖHV in diesen schweren Zeiten eindrucksvoll bewiesen. GUDRUN PETER Romantik Hotel Im Weissen Rössl

43 Novapark Wohlfühlhotel Graz – Julia Keimel und Jacqueline Schaffler mit Markus Gratzer


Jetzt umsteigen und vom E-Mobilitätsbonus profitieren! *

Starten Sie jetzt elektrifiziert ins neue Jahr. Mit den Hyundai Modellen TUCSON und SANTA FE – auch als Plug-In erhältlich, IONQ Plug-In und Elektro, sowie KONA Elektro.

Breites Spektrum. Hohe Reichweiten. Faire Preise. Hyundai bietet die breiteste Produktpalette mit den höchsten Reichweiten im Bereich der E-Mobilität an und nimmt damit eine Vorreiterrolle bei alternativen Antrieben in Österreich ein. Lernen auch Sie die innovativen Eco-Modelle – inkl. 5 Jahre Garantie ohne Kilometerbegrenzung sowie bis zu 8 Jahre / 200.000 km Hochvolt-Batterie-Garantie° – des Pioniers kennen. Umsteigen. Einsteigen und Hyundai Elektro fahren.

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* Informationen zum E-Mobilitätsbonus finden Sie auf www.umweltfoerderung.at. ° Die Hyundai 5 Jahres-Neuwagengarantie ohne Kilometerbegrenzung gilt nur für jene Hyundai-Fahrzeuge, welche als Neufahrzeug ursprünglich von einem autorisierten Hyundai-Vertragshändler mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz an Endkunden verkauft wurden. Details zu den Garantiebedingungen und dem Garantieumfang sowie den Ausnahmen und Einschränkungen davon finden Sie im Garantie- und Serviceheft bzw. Garantieheft und der gesonderten Garantie-Urkunde des Fahrzeuges. 2 Die Garantie gilt nur für die Hochvolt-Batterie für die Dauer von 8 Jahren ab Garantiebeginndatum oder bis zu 160.000 km (KONA Elektro, TUCSON Plug-In und SANTA Fe Plug-In) bzw. 200.000 km (IONIQ) Laufleistung, je nachdem was früher eintritt. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Symbolabbildungen. Alle Details bei Ihrem Hyundai Händlerpartner, auf www.hyundai.at oder www.umweltfoerderung.at


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