"die lobby", Winter 2020

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WINTER 2020

die

lobby

DAS MAGAZIN DER ÖSTERREICHISCHEN HOTELIERVEREINIGUNG /hoteliervereinigung

die lobby – Das Magazin für Mitglieder der Österreichischen Hoteliervereinigung - P.b.b. Verlagspostamt 1010 Wien - 07Z037315M

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CORONA: Die finanziellen Hilfen im Überblick UMFRAGE: Was erwartet die Branche vom Winter? INVESTITIONSPRÄMIE: Wie Sie die Förderung optimal nutzen HOTELPORTRAIT: Naturhotel Chesa Valisa, Kleinwalsertal

www.oehv.at


EDITORIAL „Herausfordernd“ wäre die freundliche und zugleich wohl sehr tiefgestapelte Beschreibung, wenn wir 2020 Revue passieren lassen. Zwei Lockdowns, eine Achterbahnfahrt der Gefühle und etliche wirtschaftliche Grenzerfahrungen später stehen wir aber noch immer da. 2020 hat uns gezeigt, dass das Erfolgsprodukt – Tourismus made in Austria – verletzlicher ist, als wir alle gedacht haben. Gleichzeitig aber auch, dass es eine starke Basis gibt, die dem ganzen wieder auf die Beine hilft, dafür kämpft, die Ärmel aufkrempelt und zupackt, Tag und Nacht läuft und nicht stillsteht, bevor es wieder aufwärts geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in diesem verwunschenen Jahr gemeinsam unermüdlich weitergekämpft, für das, was wir alle lieben und leben – Gastfreundschaft und die tollste Branche der Welt. In diesem Sinne wünsche ich euch trotz all dem Chaos besinnliche Stunden mit euren Liebsten. Nehmt euch die Zeit und genießt sie bewusst. Wir alle brauchen das. Jetzt noch dringender als sonst. Rutscht gut ins neue Jahr, ziehen wir einen Schlussstrich unter 2020. Es geht wieder bergauf!

Eure

Michaela Reitterer Präsidentin der Österreichischen Hoteliervereinigung

IMPRESSUM Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller: Österreichische Hoteliervereinigung, Hofburg, 1010 Wien Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Markus Gratzer, Redaktions- und Projektleitung: Mag. Claudia Bär 1010 Wien, T: +43 (0)1 5330952-0, office@oehv.at, www.oehv.at Druck: Samson Druck GmbH – gedruckt nach der Richtlinie „Druckerzeugnisse“ des Österreichischen Umweltzeichens, UW-Nr. 837 Grafische Gestaltung: www.br-design.at Für Inhalte dieser Publikation, die von Dritten stammen, übernimmt die ÖHV keine Haftung. Sprachliche Gleichstellung: In dieser Gazette werden nur die männlichen Formen angeführt, die weiblichen sind darin inkludiert.


Politische Lehren aus Corona

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INHALT 04 KURZINFOS

06 POLITISCHE ARBEIT Die Pandemie legt offen, wo es im System seit Jahren hakt

08 WINTERSAISON 2020/2021 Was sich die Branche erwartet

11 THEMENSCHWERPUNKT:

CORONA-HILFEN DER BUNDESREGIERUNG

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12 FINANZEN

Finanzielle Corona-Hilfen im Überblick

Die Unterstützungsangebote im Überblick

16 INTERVIEW Finanzminister Gernot Blümel über aktuelle und geplante Hilfsmaßnahmen

18 MITARBEITER Wichtige Fragen und Antworten zur Kurzarbeit III

20 RECHT & CORONA Die häufigsten Fragen der ÖHV-Mitglieder

23 INVESTITIONSPRÄMIE Welche Investitionen und Maßnahmen gefördert werden

Investitionsprämie Nachhaltigkeit und Digitalisierung

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28 HOTELPORTRAIT Naturhotel Chesa Valisa im Kleinwalsertal 35 ÖHV-INITIATIVE Zeichen setzen – Nachhaltigkeit auch in Corona-Zeiten

37 NEUER ÖHV-LEITFADEN Abfallvermeidung in der österreichischen Hotellerie

38 ÖHV-CAMPUS Die spannendsten Termine 2021

40 EVENTRÜCKBLICK

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43 ÖHV-MITGLIEDER

Hotelportrait

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KURZINFOS FÜR MEHR ÜBERSICHT: Der Hygieneleitfaden ist jetzt digital! Schon vor dem Sommer hat die ÖHV gemeinsam mit einem Expertenteam – der „Task Group Hygiene Touris­ mus“ – Empfehlungen zur Hygiene im Hotel ausgearbeitet: eine Menge von Fachinformationen für alle Be­ reiche, aber auch Inhalte für die Unterweisung von Mit­arbeitern. Auf oehv.at/hygieneempfehlungen finden Mitglieder exklusiv Tipps für Sicherheit und Hygiene, z.B. im Restau­rant, Spa oder Seminarraum. Neue Vorgaben seitens der Regierung werden rasch eingearbeitet.

FÜR MEHR SICHERHEIT: COVID-19-Antigen Schnelltests beim profit.day Wien Die sichere Abwicklung von Veranstaltungen liegt der ÖHV ganz besonders am Herzen. Daher haben wir erstmals beim profit.day Wien COVID-19-Antigen Schnelltests von ALPSTAR-NADAL eingesetzt. Alle Teilnehmer hatten vor der Veranstaltung die Möglichkeit, einen kostenlosen Test zu machen. Die Rachenabstriche wurden von einem Mitarbeiter des österreichischen Samariterbundes durchgeführt. Das Testergebnis wird innerhalb von 10 Minuten angezeigt – und alle 80 durchgeführten Tests waren negativ! Die Abwicklung in den vom Hilton Vienna Park zur Verfügung gestellten Räumen hat perfekt funktioniert. Die Tests haben sich also bewährt und werden von uns auch bei den kommenden Veranstaltungen zum Einsatz kommen.

oehv.at/covid-19-schnelltests

Sichere Gastfreundschaft verlängert COVID-19-Tests für Tourismusmitarbeiter Um Österreich als sicheres Reiseland zu präsentieren, kön­nen u.a. Mitarbeiter aus gewerblichen Beherbergungs­ betrie­ben bzw. deren Inhaber und Dienstleister mit Gästekontakt auf Corona getestet werden. Das mit Juli 2020 gestartete Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ wird bis vorerst 30. April 2021 – also dem Ende der Wintersaison – für alle bestehenden förderungsberechtigten Grup­pen ver­ längert. Das Angebot ist freiwillig und kostenlos.

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WENN JEDE MINUTE ZÄHLT, DARF EINS NICHT FEHLEN: Eine Payment-Lösung - sicher und smart Machen Sie Ihr Payment flexibel, bequem und sicher. Für Ihre Gäste und Ihre Mitarbeiter in Hotel und Gastronomie. Und genießen Sie gleichzeitig smarte Zusatzleistungen: Integrierte Trinkgeldfunktion Automatische Währungsumrechnung - DCC PSD2 konform

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CORONA

Alte Wunden. Warum sich die Fehler der Vergangenheit rächen. Wäre alles normal verlaufen, hätten wir 2020 wieder mit einem Nächtigungsrekord abgehakt. Stattdessen legt die Corona-Pandemie offen, wo es im System seit Jahren hakt. 5,8 % Nächtigungsplus im Jänner, + 10,5 % im Februar: Der 2020er-Kickstart konnte sich sehen lassen. Selbst für erfolgsgewöhnte österreichische Maßstäbe. Mit dem Drive in den Wintersportgebieten, den kulturellen und musikalischen Highlights des Beethoven-Festjahrs in Wien, dem Sommer ohne der Rekordhitze der letzten Jahre und einem durchaus milden Herbst wäre es wieder auf ein Rekordjahr hinausgelaufen. Es kam anders. Eine Vollbremsung wie aus dem Bilderbuch: Pandemie, Lockdown, leere Betten, Schockstarre, tiefrote Zahlen.

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POLITISCHE ARBEIT

Unvorstellbare Summen Die Verluste summierten sich rasch. Durchschnittlich klaffte Mitte September ein Umsatzminus von knapp 1,6 Mio. Euro in den Büchern der Qualitätshotels. Noch schlimmer die Lage in Stadthotels, die verzeichneten Verluste von etwa 2,2 Mio. Euro. Trotz vollmundig angekündigtem „koste es, was es wolle“ um zuerst 38 Mrd. Euro und dann immer mehr: undenkbare Summen. Die Bankenrettungen der späten 00er Jahre kosteten den Steuerzahler an die 11 Mrd. Euro. Die erste Welle der Euphorie über das Rettungspaket ebbte rasch ab. Es lief nicht so, wie angekündigt. „Wie geschmiert“ geht anders.

Bürokratie: der österreichischste aller Stolpersteine Besonders wurde das der Branche bei einem der zentralen Rettungsvehikel vor Augen geführt: der Kurzarbeit. Das träge Arbeitsrecht, unpräzise Vorab-­ Infos bei fehlender Rechtssicherheit, überforderte Mitarbeiter, welche ganze Ordner an Informationen – die bereits korrekt im System waren – händisch abtippen und überprüfen mussten: Bürokratie in einer ganz neuen Dimension, wenn man keine Zeit hat, transformierte ein wichtiges Arbeitsmarktinstrument in ein bürokratisches Monster. Mit schwerwiegenden Folgen: Als Liquidität noch knapper war als sonst, wurde Hotels diese zur Vorfinanzierung der Gehälter entzogen. Sollten wir nur eine Lehre aus dieser Situ­ ation ziehen, wäre es wohl die: Bürokratie­abbau, Modernisierung und schlanke Gesetze gewinnen viel­ leicht keine Wahlen, sind aber für eine funktionie­ren­ de Wirtschaft speziell in Krisenzeiten unverzichtbar.

Eigenkapital bitte! Und die Krise hat den Finger auch tief in noch eine altbekannte Wunde der Hotellerie gelegt: die geringe Eigenkapitalquote. Diese ist in den letzten Jahren zwar ein wenig angestiegen, jedoch in der breiten Masse noch weit entfernt von den als Faustregel für gesunde Unternehmen geltenden 30 %. Gerade die besten 4- und 5-Stern Häuser nehmen laut ÖHT-­ Daten die Grenze mit durchschnittlich 35 %. In Krisenzeiten bedeutet das nicht nur, dass den Betrieben der lange finanzielle Atem für Investitionen in Substanz und Fachkräfte fehlt, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern wie Shareholdern, Banken, Aufraggebern und Auftragnehmern, Vermietern und Verpächtern, aber auch Mitarbei-

tern. Das muss sich ändern. Die Betriebe müssen eine Resilienz aufbauen. Die Steigerung der Eigenkapitalquote ist dabei ein zentrales Instrument. Der Weg dorthin ist vielfältig: Eine Möglichkeit ist die steuerfreie Aufwertung von Grundstücken und Gebäuden vom veralteten Buchwert auf den Verkehrswert, was die Wirklichkeit besser abbilden würde. Weitere Möglichkeiten wären die Forcierung von Eigenkapitalfonds und Mezzaninkapital. Voraussetzung für diese unbürokratische unbesicherte Einlage wäre dieselbe Besteuerung von Zinserträgen wie bei normalen Sparbüchern, also de facto mit 0 %.

Neues altes Sorgenkind Arbeitsmarkt Am Arbeitsmarkt, dem nächsten Evergreen in der Tourismuspolitik, geht die Krise auch nicht spurlos vor­bei. Die bereits erwähnte Kurzarbeit half trotz des bürokratischen Rattenschwanzes vielen Unternehmen, Teams und Schlüsselarbeitskräfte zu halten. Ein nicht zu unterschätzender Faktor, denn der „war for talents“ hat nur eine Pause eingelegt. Regional wurde er sogar noch angefacht. Das manifestierte sich im Sommer in einem Paradoxon: Betriebe mit starker Nachfrage konnten trotz hoher Arbeitslosigkeit in allen Branchen und Regionen ihre offenen Stellen nicht besetzen. Zeitgleich wurde die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zur immer größe­ ren Herausforderung: Durch den Lockdown brachen wichtige tägliche Routinen weg. Über kurz oder lang bedeutet dies vor allem sinkendes Vertrauen in die Ausbildung und den Arbeitsplatzmotor Tourismus. Das ist Gift für eine Branche, die so stark am Faktor Mensch hängt. Es braucht effektive Gegenmaßnahmen. Eine der wohl besten: Den Faktor Arbeit entlasten. Hie und da hat man das stückchenweise gewagt, der große Wurf fehlt noch. Dabei wäre der wichtiger denn je. Zur Überwindung der Folgekosten der größten Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise seit den Weltkriegen müssen ausreichende Mittel eingesetzt werden, um die Konjunktur am Laufen zu halten. Hand in Hand damit braucht es ein umfassendes Arbeitsmarktkonzept mit konkreten Umsetzungsschritten. Damit der Arbeitsmarktmotor Tourismus nach der Krise wieder anspringt.

Wir bleiben FÜR Sie dran! Unsere Forderungen an die Bundesregierung lesen Sie unter oehv.at/corona-forderungen

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STUDIE

Tourismusbarometer 2020: Pessimistischer Blick in Richtung Winter Die große jährliche Branchenbefragung vom Beratungs­ unternehmen Deloitte und der ÖHV zeigt klar: Der lange Schatten der COVID-19 Pandemie streckt sich Richtung Wintersaison. Umso deutlicher wird, dass es weiter wirtschaftliche Hilfen in 2021 braucht. Der Tourismus blickt verzagt Richtung Winter. Das zeigt auch der Tourismusindex, der die aktuelle Stimmungs­ lage der Branche wiedergibt. Er folgt dem Schulnotensystem und beinhaltet u.a. die aktuelle wirtschaftliche Lage, Entwicklungschancen und die betrieblichen Rahmenbedingungen. 2020 liegt der Tourismusindex bei einem Gesamtwert von 3,61. Der Wert hat sich innerhalb eines Jahres von 2,88 um ein Viertel verschlechtert.

Wirtschaftliche Lage des Tourismus

Geschäftsentwicklung in Krisenjahr 2020

In ganz Österreich kam es zu massiven Nächtigungs­ einbrüchen. Besonders betroffen waren die Städte. Dementsprechend ernüchternd fallen auch die Prognosen für die kommenden Monate aus: Drei Viertel der Befragten rechnen mit einer anhaltenden Verschlechterung bis zum nächsten Sommer, nur 11 % erwarten eine Verbesserung.

Nach Saisonende zeigte sich: Der Sommer verlief sehr unterschiedlich. Während Seeregionen über den Er­wartungen performten, brach der Städtetourismus so gut wie weg. Mehr als ein Viertel der Tourismus­ unternehmen gab an, dass die Sommersaison 2020 schlechter war als erwartet. 54 % der Befragten zeig­ten sich jedoch positiv überrascht: Vor allem in Kärn­ten und dem Burgenland lief es besser als be­ fürchtet. Das kon­ ­­träre Bild bot sich in der Bun­des­­­ haupt­stadt: Drei Viertel der Wiener Tou­ris­mus­un­ter­ nehmen hat­ten mit einem geringeren Einbruch ge­rechnet.

Mit der wirtschaftlichen Entwicklung des eigenen Un­ ter­nehmens im Sommer 2020 sind insgesamt 40 % zufrieden und 42 % unzufrieden. Die starke Diskrepanz zwischen Stadt und Land spiegelt sich auch hier deutlich wider.

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WINTERSAISON 2020/2021

Die Erwartungen an den bevorstehenden Winter fallen durchgehend niedrig aus – und das bereits vor Bekanntwerden des zweiten Lockdowns. Speziell in den Städten erwartet man weiterhin massive Umsatzeinbrüche: 94 % der Stadthotels fürchten einen Umsatzrückgang weit jenseits der 20 % im Vergleich zur Vorjahressaison. Etwas mehr als jeder zweite Tourismusbetrieb außerhalb der Städte teilt diese Meinung. Ein Grund dafür ist unter anderem die mangelnde Preisdurchsetzbarkeit. Insgesamt erwarten 61 %, dass die Preise im Vergleich zum Winter 2019/20 schlechter durchsetzbar sind.

Fachkräfte: Situation verändert, Lage dennoch nicht entspannt Während die letzten Jahre von einem Mitarbeitermangel gekennzeichnet waren, hat Corona die Situ­ ation verändert. Die Lage ist dennoch nicht entspannt. 52 % der Betriebe haben noch offene Stellen zu besetzen. Im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Rückgang: Damals waren noch ganze 75 % der Betrie­ be auf Mitarbeitersuche. Auch hier zeigt sich, dass der Städtetourismus stärker unter den Pandemieaus­wir­

kungen leidet als die Unternehmen am Land: Auf­grund der prekären Lage wer­­­den in den Städten schlicht­weg kaum Mitarbeiter benötigt. Während am Land derzeit rund 70 % der Betriebe nach Arbeitskräften suchen, sind es in der Stadt nur 18 %.

Investition und Finanzierung Die Corona-Krise wirkt sich auch deutlich auf das Investitionsklima aus: Bezüglich geplanter Investitionen sind die Tourismusunternehmen derzeit eher zögerlich. 67 % der Betriebe reduzieren ihre ursprünglich für 2020/21 geplanten Investitionen. Hier zeigt sich auch wieder ein deutlicher Stadt-Land-Unterschied: 84 % fahren geplante Investitionen zurück, in ländlichen Tourismusbetrieben sind es rund 60 %. Der Zugang zu Kreditfinanzierungen ist unabhängig vom Standort des Unternehmens ähnlich: Knapp jeder Zweite sieht keine Veränderung zum Vorjahr, 40 % geben an, dass diese schwerer oder etwas schwerer zu bekommen sind.

ÖHV-PARTNER

Wie wird der Winter?

A1 Fever Screening, Alarm Services, Besucher-Analysen

Fürs Wohlbefinden: Gäste und Mitarbeiter auch in Zeiten von COVID-19 sicher schützen Im Tourismus ist das Gefühl der Sicherheit ein wertvolles Gut. Gäste sollen auch in Corona-Zeiten weiterhin das gewohnte Service genießen, sich erholen und keine störenden Eingriffe ins Wohlbefinden bemerken. Eine wichtige Schutzmaßnahme ist dabei das „Fever Screening“, die berührungslose Körpertemperatur-Messung in Echtzeit. Die A1-Lösung basiert dabei auf einer Thermalkamera, die mit sehr genauen Sensoren erhöhte Körpertemperaturen von Menschen erkennt. Es genügt eine Kamera pro Ein-/Ausgang der Innenbereiche. Ergänzt um Wartezonen für die Erreichung der Mindestabstände, ist das eine sichere, schnelle und vor allem berührungslose Methode, um Menschen mit erhöhter Körpertemperatur zu erkennen. Im Fall der Fälle lassen sich dann sofort organisatorische Maßnahmen setzen. Der Ablauf ist automatisiert, d.h. es ist kein zusätzliches Sicherheitspersonal notwendig, um die Corona-Vorgaben zu erfüllen.

Das Fever Screening ist selbstverständlich DSGVO-konform und lässt sich mit anderen Services kombinieren. Zum Beispiel mit automatischem Masken-Check, Zutritts­ systemen, Alarm Services oder dem Besucher-Analyse-Produkt A1 Visitor Analytics (inkl. A1 Smart Entrance). Für ein nachhaltiges, verantwortungsvolles System. Ihre Sicherheit beginnt bei A1 mit einer umfassenden Beratung, wo die ganz persönlichen Sicherheitsbedürfnisse im Vordergrund stehen.

KONTAKT: Mag. Sandra Purgstaller, Business Unit Enterprise A1 Telekom Austria AG | A1.net sandra.purgstaller@a1.at | M: +43 664 6621982 | T: +43 50 66421982

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ÖHV-PARTNER

Mit einem Hotel-Bot ist KI-­ Kom­munikation schnell umgesetzt In Zeiten wie diesen muss es schnell gehen. Daher hat ÖHV-Partner Onlim einen Chatbot für eine rasche Inbetriebnahme entwickelt, der alle relevanten Inhalte bereits vormodelliert umfasst. Diese Inhalte sind sehr einfach von Hotelmitarbeitern zu adaptieren und auf die spezifische Situation anzupassen. Damit können alle Gäste vor, während oder nach der Reise automatisiert und rund um die Uhr Informationen abrufen, ohne das Team zusätzlich zu belasten. Was sind eigentlich Chatbots? Chatbots, kurz Bots, sind textbasierte, automatisier­ te Dialogsysteme. Der Begriff Chatbot leitet sich aus der Wortkombination von „robot“ und „to chat“ ab. Durch die technologische Entwicklung im Bereich Spracherkennung können Bots mittlerweile neben reinen Textdialogen auch Unterhaltungen in natürlicher Sprache abwickeln. Besonders „intelligente“ Bots lernen durch die laufende Kommunikation mit dem User dazu. ÖHV-Partner Onlim, ein Spin-Off der Universität Innsbruck (Institut für Semantische Technologien), ermöglicht mit seiner Software-Plattform die automatisierte Erstellung, Verwaltung und Verteilung von Inhalten an solche Chatbots und intelligente persönliche Assistenten.

Exklusiv für die Hotellerie – der Hotel-Bot Mit dem Onlim Hotel-Bot wurde in Kooperation mit der ÖHV eine Lösung entwickelt, die Chatbots speziell für die Hotellerie veredelt. Damit bieten Hotels ihren Gästen rund um die Uhr automatisierte sowie personalisierte Kommunikationsmöglichkeiten und eröffnen dadurch neue digitale Verkaufskanäle. Über den Chatbot erhalten Kunden beispielsweise Antworten zu FAQs, Hotelleistungen oder Gästeinformationen. Wertvolle Tourismus-Daten wie ‚Points of Interest‘ (z.B. Restaurants), Daten über Skigebiete (Schneehöhen, geöffnete Lifte etc.), Rad- und Wanderrouten oder Wetterinformationen sind ebenfalls jederzeit über den Bot abrufbar. Weitere individuelle Inhalte des Hotels können über das benutzerfreundliche Management-System erstellt werden. Holen Sie Gäste und Interessierte mit den relevanten Informationen an jedem Kontaktpunkt der „Cus-

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tomer Journey“ ab. Chatbots und Sprachassistente­n von Onlim sind explizit auf die Bedürfnisse von Hotels, Destinationen und Bergbahnen ausgerichtet.

ÖHV Mitglieder erhalten 15 % Rabatt auf die Leistungen von ÖHV-Partner Onlim.

AUTOR: Marc Isop verantwortet den Bereich Marketing & Vertrieb bei Onlim. Onlim ist ein österreichisches High­-Tech­-Unternehmen und hat eine Software­Plattform zur Automatisierung der Gästekommunikation über Chatbots & Sprachassistenten entwickelt. Gemeinsam mit der ÖHV wurde ein explizit auf die Hotelbranche ausgerichtetes Produkt auf den Markt gebracht. T: +43 676 9413144 | marc.isop@onlim.com | www.onlim.com


THEMENSCHWERPUNKT

MEINUNG

Wer schnell hilft, hilft doppelt! Im November schlitterte Österreich in den 2. Lockdown. Einen Lockdown, der immer ausgeschlossen wurde, den es nie hätte geben dürfen. Trotzdem gab es ihn. Viele Hilfspakete wurden in den letzten Monaten angekündigt. Viele wurden umgesetzt und haben den Unternehmen auch geholfen – wie der 80-prozentige Umsatzersatz, der im November schnell und unbürokratisch aufgesetzt wurde. Ein wichtiges Instrument, das den Betrieben in dieser schwierigen Zeit hilft. Der ÖHV Deloitte Tourismusbarometer zeigt aber auch deutlich, dass noch weitere Maßnahmen notwendig sein werden. Und hier lassen noch viele der angekündigten Themen auf sich warten! Noch immer wurden keine Ent­ schädigungszahlungen aus dem Epidemiegesetz ausbezahlt, noch immer fehlt ein branchenspezifischer Fixkostenzuschuss der über den Rahmen von 800.000 Euro hinausgeht. Und das, obwohl alle wis­ sen, wie wichtig finanzielle und organisatorische Pla­ nungs­sicherheit für die kommenden Monate ist, gerade die Stadthotellerie hängt hier völlig in der Luft. Im November waren die doppelten Gehälter fällig, die ÖGK verlangt für Ratenvereinbarungen 3,38 % Zinsen. Auch Überbrückungskredite wollen in den nächsten Monaten bedient werden. Die Unternehmen brauchen rasch Klarheit an allen Fronten. Es geht um das Überleben der Betriebe und den Erhalt von Arbeitsplätzen – schlicht um die Zukunft des österreichischen Tourismus.

FÜRWÄRTS. DIE ÖHV. Dr. Markus Gratzer Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung

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FINANZEN

Finanzielle Corona-Hilfen im Überblick Von Stundungen über Kreditgarantien, Förderungen und Zuschüsse bis hin zur Kurzarbeit. Wir haben die wichtigsten Unterstützungsangebote – und was dabei zu beachten ist – zusammengefasst. Zusätzliche Tipps gibt´s von ÖHV-Rechnungsprüfer Mag. Alexander Komarek, Geschäftsführer & Partner LBG Wien Steuerberatung.

UMSATZERSATZ

INVESTITIONSPRÄMIE

Worum geht es?

Was wird gefördert?

Antragsteller, die von der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung direkt betroffen sind, können bis 15.12.2020 via FinanzOnline einen Antrag auf Umsatzersatz stellen.

Bei der Investitionsprämie handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen, die zwischen dem 01.08.2020 und 28.02.2021 erste Maßnah­ men für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen und bis spätestens 28.02.2022 (bei In­ves­ti­tions­­volumina von mehr als 20 Mio. Euro bis 28.02.2024) umsetzen.

Was ist in Abzug zu bringen? Folgende Corona-Hilfen dürfen gemeinsam mit dem Umsatzersatz einen Gesamtbetrag von 800.000 Euro nicht überschreiten: ●

Haftungen im Ausmaß von 100 % für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise, die von der aws oder der ÖHT übernommen wurden

Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds, die im Zusammenhang mit der COVID-­19Krise erfolgten

Fixkostenzuschuss 800.000

oehv.at/umsatzersatz

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Wer wird gefördert? Förderungsfähig sind Unternehmen aller Branchen iSd § 1 UGB (vom EPU bis zum Großunternehmen), die über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

Wie hoch ist die Förderung? Der Zuschuss beträgt generell 7 % der förderfähigen Investitionen und 14 % für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesund­ heit. Die Untergrenze für das minimal förderbare In­ vestitionsvolumen pro Antrag ist 5.000 Euro ohne


THEMENSCHWERPUNKT

USt, das maximal förderbare Investitionsvolumen ist 50 Mio. Euro ohne USt pro Unternehmen bzw. pro Unternehmensgruppe.

oehv.at/investitionspraemie Empfehlung des Steuerberaters: Jeder Unternehmer sollte zeitgerecht folgende Überlegungen anstellen: Welche Investitionen habe ich ohnehin geplant? Sind diese Investitionen förderfähig? Ist es möglich, im relevanten Zeit­ fenster bis 28.02.2021 „erste Maßnahmen“ zu setzen? Können längerfristig geplante Investitionen vorgezogen werden? Was bedeutet das für das Liquiditätsmanagement, Bilanzbild und Rating? Ganz allgemein gilt: Wie bei jeder Investition, die Sie tätigen, sollten nicht nur steu­er­ liche und fördertechnische Aspekte im Vordergrund stehen. Jede Investition muss vor allem betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und in die künftige Unternehmensausrichtung passen.

FIXKOSTENZUSCHUSS Worum geht es beim Fixkostenzuschuss I? Ab einem Umsatzrückgang von mind. 40 % werden über einen Zuschuss die Fixkosten für 3 Monate je nach Umsatzausfall bis zu 75 % und max. 90 Mio. Euro ersetzt. Anträge können noch bis zum 31.08.2021 via FinanzOnline eingebracht werden. Empfehlung des Steuerberaters: Unternehmen, die einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz haben, sollten den Betrachtungszeitraum für den Fixkostenzuschuss I so wählen, dass sich dieser nicht mit dem Anspruchszeitraum nach Epidemiegesetz überschneidet, um eine Gegenrechnung und damit Kürzung des FKZ I zu vermeiden. Eine nachträgliche Änderung des Betrachtungszeitraums ist bis zum Auszahlungsantrag der letzten Tranche möglich.

Wie kann der Fixkostenzuschuss 800.000 genutzt werden? Bis spätestens 31.12.2021 kann via FinanzOnline der sogenannte Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind alle Unternehmen, die durch die Corona-Krise im Zeitraum zwischen 16.09.2020 und 10.06.2021 Umsatzausfälle von min­

destens 30 % haben. Die Fixkosten können für maxi­ mal zehn zeitlich zusammenhängende Betrachtungs­ zeiträume bzw. zwei Blöcke von jeweils zeitlich zu­sammenhängenden Betrachtungszeiträumen ersetzt werden. Das prozentuelle Ausmaß des Zuschusses richtet sich nach dem prozentualen Umsatzausfall (z.B. Umsatzausfall 50 % ➔ FKZ 800.000 von 50 % der Fixkosten). Der FKZ 800.000 ist pro Unternehmen betragsmäßig mit 800.000 Euro begrenzt.

Was ist bei der Ausschöpfung des Rahmens von 800.000 Euro zu beachten? Auf den FKZ 800.000 sind spätestens in der Tranche 2 alle Zuwendungen anzurechnen, die dem Unternehmen bereits ausbezahlt oder verbindlich zugesagt wurden: Lockdown-Umsatzersatz (muss VOR Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt werden), ● Haftungen im Ausmaß von 100 % für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise, ● Zuwendungen von Bundesländern und Gemeinden. ●

Welche Fixkosten können in der 2. Phase zusätzlich angesetzt werden? Ergänzend zu den Fixkosten, die bereits in der ersten Phase berücksichtigt werden konnten, können beim FKZ 800.000 auch folgende Kosten berücksichtigt werden: Absetzung für Abnutzung (AfA) von Wirtschafts­ gütern des Anlagevermögens ● Übertragung AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter, die primär für die Umsatzerzielung eingesetzt werden und nicht Eigentum des Unternehmens sind ● Leasingraten bzw. der Finanzierungskostenanteil der Leasingraten ● Aufwendungen für Geschäftsführerbezüge eines Kapitalgesellschafts-Geschäftsführers (max. 2.666,67 Euro pro Monat) ● Personalaufwendungen zur Gewährleistung eines Mindestbetriebes und Vermeidung einer vor­ überge­henden Schließung (unabhängig von der Auslastung) ● Endgültig frustrierte Aufwendungen, die zwischen 01.06.2019 und 16.03.2020 konkret als Vorbereitung zur Umsatzerzielung im Betrachtungszeitraum verursacht wurden, wobei der geplante Umsatz auf­ grund von COVID-19 nicht realisiert werden konnte ● Direkte Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen, wenn sie angemessen und fremdüblich sind und vor dem 16.03.2020 ver­ rechnet wurden. ●

oehv.at/fixkostenzuschuss

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ENTSCHÄDIGUNGEN NACH EPIDEMIEGESETZ

GARANTIEN FÜR ÜBERBRÜCKUNGSKREDITE

Wer hat Anspruch?

Wie kommt man zu Haftungen für Über­ brückungskredite?

Wenn ein Betrieb in den Bundesländern Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Kärnten auf Basis des Epidemie­ gesetzes 1950 behördlich geschlossen wurde, konnte bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein Antrag auf Vergütung des Verdienstentganges gestellt werden. Wie die Höhe berechnet wird, wurde in der EpG1950-Berechnungs-Verordnung definiert.

oehv.at/epidemiegesetz

SENKUNG DER UMSATZSTEUER AUF 5 % Seit 01.07.2020 gilt für die Beherbergung sowie die Abgabe aller Speisen und Getränke (alkoholisch und nichtalkoholisch) der Steuersatz von 5 %. Die Maßnahme wurde bis Ende 2021 verlängert!

KURZARBEIT I + II + III Kurzarbeit ist eine vorübergehende Herabsetzung der Normalarbeitszeit und des Arbeitsentgelts mit dem Zweck, in einer wirtschaftlich schwierigen Situation die Arbeitskosten zu verringern und die Mitarbeiter zu halten. Der Arbeitgeber erhält vom AMS für Ausfallsstunden die so genannte Kurzarbeitsbeihilfe. Die Phase III der Kurzarbeit läuft von 01.10.2020 bis 31.03.2021. Neue Anträge müssen vor Beginn der Kurzarbeit eingebracht werden.

oehv.at/kurzarbeit

Empfehlung des Steuerberaters: Wir empfehlen Unternehmern im Zweifel lieber eine nie­drigere Arbeitszeit (und auch eine längere Lauf­zeit) der Kurzarbeit zu beantragen. Wird mehr gearbeitet als ursprünglich geplant, werden weniger Ausfallstunden verrechnet und es ist keine gesonderte Information an das AMS notwen­dig. Bei einer Erhöhung der Ausfallzeiten ist hingegen ein entsprechender Antrag notwendig.

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Single-Point of Contact ist die Hausbank. Diese füllt gemeinsam mit dem Unternehmen den Antrag aus, der je nach Unternehmensgröße und Kreditbedarf weitergeleitet wird an die Österreichische Kontrollbank (Großunternehmen), an die Austria Wirtschafts­ service GmbH (KMUs im Tourismus mit einem Kreditbedarf von mehr als 1,5 Mio. Euro) oder an die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (KMUs im Tourismus mit einem Kreditbedarf bis 1,5 Mio. Euro). Haftungen werden im Ausmaß von 80 bis 100 % übernommen, bei manchen Krediten übernehmen Bundesländer die Zinslast. Empfehlung des Steuerberaters: Da COVID-­ 19­-100%-Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen gemeinsam mit Lockdown-Umsatz­ ersatz und Fixkostenzuschuss der Phase 2 in Summe den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen dürfen, bietet die ÖHT die Möglichkeit, bereits gewährte COVID-19-­100%Haftungen auf das tatsächlich benötigte Ausmaß einzuschränken und damit Spielraum für einen höheren Lockdown-­ Umsatzersatz zu schaffen. Wir empfehlen für zukünftige Überbrückungsfinanzierungen, abhängig von der individuellen Risiko­evalu­ier­ung, auf 80 % bzw. 90 % Haftungen zurückzugreifen, da diese bei der Gewährung anderer Förderungen jedenfalls unberücksichtigt bleiben und das potenzielle Fördervolumen nicht kürzen.

COVID-19-RÜCKLAGE UND VERLUST­RÜCK­­TRAG Um Liquidität zu gewinnen, kann im Rahmen der Ver­ anlagung 2019 eine Covid-19-Rücklage im Ausmaß zwischen 30 und 60 % der betrieblichen Einkünfte 2019 gebildet werden. Darüber hinaus gehende Ver­ luste können in voller Höhe in das Jahr 2019 bzw. – wenn der Höchstbetrag von 5 Mio. Euro nicht ausgeschöpft wird – auch ins Jahr 2018 rückgetragen werden. Die bei der Veranlagung 2019 berücksichtigte COVID-19-Rücklage ist im Rahmen der Veranlagung 2020 als Hinzurechnungsposten bei Ermittlung des Gesamtbetrages der betrieblichen Einkünfte


THEMENSCHWERPUNKT

anzusetzen. Die Bildung einer COVID-19-Rücklage erfolgt auf Antrag. Wurde das betreffende Jahr bereits rechtskräftig veranlagt, gilt der Antrag als rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO. Empfehlung des Steuerberaters: Die Möglichkeit der COVID-19-Verlustrücklage sollte so­ wohl bei bereits erfolgter als auch noch ausständiger Durchführung der Veranlagung 2019 unternehmensindividuell sorgfältig geprüft wer­ den. Eine auf den ersten Blick liquiditätsmäßig günstige Rückstellung in hohem Ausmaß könnte bei Einzelunternehmern und Personengesell­ schaften (nicht GmbHs!) möglicherweise bei der Auflösung der Rücklage im Jahr 2020 zu einer ungünstigen Erhöhung der steuerlichen Progres­ sion (Stufentarif in der Einkommensteuer) führen.

ABSCHREIBUNG NEU SEIT 01.07.2020 Was ändert sich bei der AfA für Gebäude? Bei nach dem 30.06.2020 angeschafften oder herge­ stellten Gebäuden beträgt die AfA im Jahr der erstmaligen Berücksichtigung höchstens das Dreifache (also 7,5 % bzw. 4,5 %) und im darauffolgenden Jahr höchstens das Zweifache (5 % bzw. 3 %) des bekannten AfA-Prozentsatzes. Eine Halbjahres-AfA ist für Gebäude nicht mehr anzusetzen. Die Abschrei­ bungsdauer verkürzt sich dadurch um drei Jahre.

Degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter Für nach dem 30.06.2020 angeschaffte oder hergestellte abnutzbare Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens gibt es die Möglichkeit einer degressiven AfA in fallenden Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz von höchstens 30 %, die vom jeweiligen (Rest-)Buchwert berechnet wird. Ein Übergang von der degressiven zur linearen AfA ist mit Beginn eines Wirtschaftsjahres möglich aber nicht umgekehrt.

oehv.at/afa Empfehlung des Steuerberaters: Auch für Hoteliers, die 2020 Verluste erleiden, kann die degressive Abschreibung ein Vorteil sein. Dies dann, wenn die höhere Abschreibung mit dem neu eingeführten Verlustrücktrag in einem allfäl­ ligen Gewinn-Jahr 2019 geltend gemacht wird.

DIVERSE STUNDUNGEN Steuern & Abgaben Bis 30.09.2020 bescheidmäßig gestundete Abgabenrückstände wurden per Gesetz automatisch bis 31.03.2021 verlängert. Bis dahin werden keine Stun­ dungszinsen vorgeschrieben.

Sozialversicherung und Gesundheitskasse Die SVS bietet allen Versicherten im Bedarfsfall eine Stundung oder Ratenzahlung der Beiträge bzw. eine Herabsetzung der vorläufigen Beitragsgrundlage oder eine gänzliche bzw. teilweise Nachsicht der Verzugszinsen. Die ÖGK-Beiträge Februar bis April 2020 wurden bisher bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten verzugszinsenfrei bis 31.05.2020 gestundet. Sie sind bis spätestens 15.01.2021 zu überweisen. Dabei fallen weiter keine Verzugszinsen an. Sollten die Liquiditätsprobleme am 15.01.2021 weiterhin bestehen, so besteht die Möglichkeit, die offenen Beiträge über Antrag auf elf Raten beginnend mit Februar aufzuteilen. Diesbezügliche Anträge können erst ab Jänner 2021 gestellt werden. Für Beitragszeiträume Mai bis Dezember 2020 sieht das Gesetz bei coronabedingten Zahlungsschwierigkeiten die Möglichkeit von Stundungen für maximal drei Monate und Ratenzahlungen bis längstens Dezember 2021 vor. Dabei fallen Verzugszinsen an. Achtung: Die Beiträge für Mitarbeiter in Kurzarbeit, Risikofreistellung oder Absonderung sind von den Stundungen bzw. Ratenvereinbarungen ausgenommen. Diese sind nach der gesetzlichen Regelung bis zum 15. des auf die Beihilfenauszahlung zweitfolgenden Kalendermonates an die ÖGK zu entrichten. Das gilt sowohl für Beitragszeiträume Februar bis April als auch Mai bis Dezember 2020.

BUNDESLÄNDERHILFEN Zahlreiche Bundesländer haben für Überbrückungs­ kredite bis 500.000 Euro mit 80%-iger ÖHT-Haftung die Zinsen übernommen, Wien bietet temporäre Firmenbeteiligungen an und Vorarlberg und das Burgen­ land helfen Gästen mit Covid-­ 19-Storno­ versicherungen. Übersicht über Unterstützungsangebote der Bundesländer:

oehv.at/bundeslaenderhilfen

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INTERVIEW

„Unser Ziel war, ist und bleibt, unsere heimischen Unternehmen möglichst gut durch die Krise zu bringen.“ Finanzminister Gernot Blümel im Gespräch mit „die lobby“ über aktuelle und geplante Corona-Hilfen der Bundesregierung. lobby: Herr Finanzminister, Covid-19 stürzt Österreichs Wirtschaft in die schlimmste Krise der 2. Republik. Dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt das Epidemiegesetz außer Kraft setzte, führte zu heftiger Kritik. Würden Sie mit dem heutigen Wissensstand anders handeln? Finanzminister: Das Epidemiegesetz war für eine Pandemie-Situation weder gedacht noch geeignet. Deshalb haben wir gleich zu Beginn der Krise rasch einen Schutzschirm über die österreichischen Unter­ ­nehmen und Arbeitsplätze gespannt, der mittlerweile auf bis zu 50 Mrd. Euro gewachsen ist. Mit einer Viel­ zahl an zielgerichteten Maßnahmen gehen wir dabei auch auf die speziellen Bedürfnisse einzelner Branchen ein, wie beispielsweise beim Umsatzersatz. lobby: Der Schutzschirm für Arbeitnehmer war schnell aufgespannt, jedoch für die Arbeitgeber mit viel Bürokratie verbunden. Selbst in der Kurz­ arbeit III kämpfen die Betriebe noch immer mit der Bürokratie, das AMS mit der Abwicklung. Die Finanz hätte Aufzeichnungen über Lohnbestandteile über Jahrzehnte, auf den Cent genau. Aufwändige und fehleranfällige Berechnungen und Eingaben wären nicht notwendig gewesen. Werden Vorbereitungen getroffen, dass sich das nicht wiederholt? Finanzminister: Von den Hilfsmaßnahmen profitieren natürlich auch die Arbeitgeber, wenn sie gut eingearbeitete Arbeitnehmer behalten können. Seitens der Unternehmen war die Nachfrage nach Kurzarbeit extrem hoch, zeitweise waren rund 1,3 Mio. Menschen in Kurzarbeit, was uns zeigt, dass sich dieses Instrument bewährt hat. lobby: Nach monatelanger Diskussion mit der EU-Kommission über den Fixkostenzuschuss kam es nun zu einem positiven Ergebnis für den Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro. Wie geht es mit dem Verlustausgleich weiter?

16 | die lobby

Finanzminister: Es war für uns bereits im Sommer klar, dass wir hier eine Verlängerung der Maßnahmen über das Jahr 2020 hinaus brauchen. Daher haben wir bereits im August Vorschläge für einen Fixkostenzuschuss II gemacht und die entsprechen­ den Gespräche mit der Kommission gestartet. Wir haben – nach Wunsch der Kommission – beim Fixkostenzuschuss II ein zwei Säulen Modell aufgebaut, um allen Unternehmen die bestmögliche Hilfe zu bieten; auch wenn wir ursprünglich ein einziges groß­ ­zügigeres Modell bevorzugt hätten. Einmal einen Fixkostenzuschuss bis 800.000 Euro, der vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen helfen wird. Parallel dazu bauen wir jetzt ein weiteres Schema bis 3 Millionen Euro auf. Am Freitag, dem 20.11., haben Österreich und Deutschland als erste und bisher einzige Länder eine Genehmigung für Zuschüsse nach diesem neuen System bekommen. Jetzt haben wir eine rechtliche Grundlage, um unsere Hilfe zu bauen. Es wird gemäß den Vorgaben der Kommission kein Fixkostenzuschuss, sondern ein Verlustersatz. Dabei können Verluste, die in Zeiträumen bis 30.06.2021 anfallen, bis zu einem gewissen Grad ersetzt werden. Die Angaben zum Verlust müs­sen von einem Steuerberater bestätigt werden. Große und mittlere Unternehmen erhalten bis zu 70 % ihres Verlustes, kleine und Kleinst-Unternehmen bis zu 90 % ihres Verlustes gegenüber dem Vergleichszeitraum. Das wird aber noch etwas dauern – wir müssen hier Vorsorge treffen, dass die Schätzung des zu erwartenden Verlustes nicht zu einem Einfallstor für Missbrauch wird, andererseits aber mit einem vernünftigen Aufwand geschätzt werden kann. lobby: Mit der viel diskutierten Obergrenze von 800.000 Euro finden viele Unternehmen das Aus­ langen, große Arbeitgeber stoßen jedoch rasch an Grenzen. Ein von der ÖHV gemeinsam mit dem WIFO, der Universität Wien und der Weis[s]en Wirtschaft entwickeltes Modell erlaubt, Beihilfen


THEMENSCHWERPUNKT

lobby: Österreichs Tourismus steht nach dem Lockdown im Frühjahr, trotz teils sehr gutem Som­ mer, nach Reisewarnungen und dem Lockdown 2 im Herbst vor einem schwierigen Winter. Viele Kassen sind leer, Kosten für Kurzarbeit, Pacht und Miete laufen weiter. Hat die Regierung einen Masterplan, wie die österreichische Wirtschaft die kommenden Monate wirtschaftlich übersteht?

Foto: © Bundesministerium für Finanzen

bis 800.000 Euro mit Zuschüssen bis zu 3 Mio. Euro mit weiteren Katastrophenhilfen zu kombinieren. Die EU hat vorgerechnet, wie das funktioniert. Setzt Österreich das um? Finanzminister: Diesen Vorschlag haben wir als Fi­nanzministerium gemacht und wir sind froh, dass er nun weiterverfolgt wird. Auch dazu laufen die Gesprä­che mit der Europäischen Kommission auf Hochtouren. lobby: Der Umsatzersatz ist ein Musterbeispiel für eine rasche und unkomplizierte Unterstützung von Betrieben in der Krise. Vor allem beein­ druckt die einfache Beantragung. Ist geplant, dass Behörden bei Förderungen in Zukunft auf Daten zurückgreifen, über die sie schon verfügen? Finanzminister: Wo immer Prozesse im Einklang mit dem Datenschutz optimiert werden können, setzen wir das um. Aktuell steht für uns die Bekämpfung der Coronakrise und ihrer Auswirkungen im Vordergrund, weshalb wir unsere Ressourcen darauf fokussieren. lobby: Nachdem die Bezirkshauptmannschaften ihre Ressourcen auf das Contact Tracing konzen­ trieren, drängt sich die Abwicklung von Entschä­ digungen nach dem Epidemiegesetz via Finanz­ Online nach dem Vorbild des Umsatzersatzes auf. Zieht die Bundesregierung das in Betracht? Finanzminister: Das Epidemiegesetz wurde in der Vergangenheit für eine Epidemie entwickelt und war für eine Pandemie-Situation weder gedacht noch ge­ eignet. Bei den Hilfsmaßnahmen, die im Schutzschirm für unsere Unternehmen und Arbeitsplätze enthalten sind, achten wir auf möglichst unbürokratische und einfache Beantragungsmöglichkeiten. Das hat sich bei­spielsweise beim Um­satz­ersatz, der unkompliziert via FinanzOnline beantragt werden kann, sehr bewährt.

Finanzminister: Unser Ziel war, ist und bleibt, unsere heimischen Unternehmen möglichst gut durch die Krise zu bringen. Wir halten daran fest, das zu tun, was dafür notwendig ist. Diese Antwort auf die Krise ist teuer, aber sie ist richtig und wir können sie uns leisten, da wir in den vergangenen Jahren eine strikte Budgetpolitik verfolgt haben. Unsere gezielten Hilfsmaßnahmen sind wirksam und wir werden auch im Winter weiterhelfen. lobby: Selbst im besten Fall werden viele Betriebe nur mit Müh und Not überwintern, für Stadtund Seminarhotels etwa ist ein Turnaround in nächster Zeit nicht realistisch. Die verschobene Stundung von Steuern und Abgaben auf Ende März war eine wichtige Hilfe. Wie soll es danach weitergehen? Finanzminister: Wir haben die Möglichkeit der Stun­ dung geschaffen, um Liquidität in den Unternehmen zu lassen. Natürlich sind wir uns dessen bewusst, wie ernst die Lage weiterhin ist und arbeiten aktuell an einer Lösung. lobby: Viele Betriebe werden nach der Corona-­ Krise praktisch ohne Eigenkapital dastehen, ge­ rade KMU fehlt der Zugang zum Kapitalmarkt. Gibt es Pläne, den Betrieben hier zu helfen, etwa die steu­erfreie Aufwertung stiller Reserven oder andere? Finanzminister: Aktuell tun wir alles, um den Unter­ nehmen durch die kommenden Monate zu helfen und die Arbeitsplätze zu schützen. Darüber hinaus ist klar, dass unsere heimischen KMU das Rückgrat unserer Wirtschaft sind und unsere volle Unterstützung verdienen. Welche Maßnahmen nach der Krise zu setzen sind, werden wir analysieren und gemeinsam besprechen, wenn es soweit ist. Zunächst gilt es, die kommenden Monate bestmöglich zu meistern. Herr Finanzminister, vielen Dank für das Gespräch.

Das ganze Interview lesen Sie auf oehv.at/Interview-BFM-Blümel 17


MITARBEITER

Die häufigsten Fragen zur Kurzarbeit III Die dritte Phase der Kurzarbeit hat einige Neuerungen gebracht, die aber rund um den Lockdown noch einmal adaptiert werden mussten. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengefasst. Wie weit kann ich die Arbeitszeit reduzieren? Die Arbeitszeit kann während der Kurzarbeit III grund­sätzlich 30 – 80 % betragen und für Betriebe mit besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten wei­ terhin auf 10 % reduziert werden. Um eine solche Reduktion zu bewirken, muss die Beilage 2 zur Sozialpartnervereinbarung ausgefüllt und eine besondere wirtschaftliche Begründung darlegt werden. Der maximale Arbeitszeitausfall konnte während des Lockdowns auch bis zu 100 % betragen. Betriebe, die bereits ein Kurzarbeitsbegehren mit einer Arbeitszeit von 30 % oder mehr eingereicht haben, können nach Genehmigung des Erstbegehrens ein Änderungsbegehren mit einem höheren Arbeitszeitausfall stellen (inkl. geänderter Sozialpartnervereinbarung samt Beilage 2). Das Änderungsbegehren ist spätestens vor jener Monatsabrechnung einzubringen, mit der die bewilligte Beihilfenhöhe überschritten wird.

Was gilt für Lehrlinge in der KUA III? Kurzarbeit für Lehrlinge ist nur dann möglich, wenn die Ausbildung sichergestellt ist. Dabei sind mindestens 50 % der ausgefallenen Arbeitszeit über den gesamten Kurzarbeitszeitraum für ausbildungsbzw. berufsrelevante Maßnahmen zu nutzen und in der Sozialpartnervereinbarung sowie im Durchführungsbericht konkret darzulegen. Ausbilder dürfen nur insoweit in die Kurzarbeit einbezogen werden, als die Aufsicht und Qualität der Ausbildung nicht darunter leidet. Ausnahme: Ist es einem Betrieb in der Zeit des Lockdowns nicht möglich, Lehrlinge in Kurzarbeit mindestens 50 % der Ausfallzeit weiterzubilden, führt dies zu keiner Rückforderung der Kurzarbeitsbeihilfe für diesen Zeitraum.

18 | die lobby

Was bedeuten die Regelungen zum Thema Aus- und Weiterbildung? Die Mitarbeiter im Hotel sind verpflichtet, eine Ausoder Weiterbildung, die ihnen angeboten wird, in den Ausfallstunden während der Kurzarbeit zu absolvieren. Damit sind Zeiten der Aus- oder Weiterbildung zwar Arbeitszeit, gleichzeitig werden sie dem Betrieb aber über die Ausfallstunden mit der Kurzarbeitsbeihilfe abgegolten. Vereinbarungen zum Rückersatz von Ausbildungskosten sind während der Kurzarbeit unwirksam. Zudem gewährt das AMS unter bestimmten Voraussetzungen eine Schulungskostenbeihilfe in Höhe von 60 % der Kosten.


THEMENSCHWERPUNKT

Beschäftigtenstand: Der Arbeitgeber ist verpflich­ tet, die am Beginn der Kurzarbeit angegebene An­zahl an Beschäftigten in seinem Betrieb aufrechtzuerhalten. Dies gilt während der Kurzarbeit für alle Mitarbeiter und bis zu einem Monat nach Ende der Kurzarbeit für diejenigen Mitarbeiter, die unmittelbar von der Kurzarbeit betroffen waren.

Auffüllpflicht: Spricht der Arbeitgeber während der Kurzarbeit oder im Monat nach Ende der Kurz­­arbeit personenbezogene Kündigungen aus, müs­sen die gekündigten Mitarbeiter durch neue Mitarbeiter ersetzt werden. Der personenbezogene Grund, der zur Kündigung geführt hat, muss im Streitfall nachgewiesen werden.

Mitarbeiterreduktion: Wenn der Fortbestand des Betriebes in hohem Maße gefährdet ist, können Mitarbeiter gekündigt werden, ohne sie nachbesetzen zu müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Gewerkschaft den Kündigungen innerhalb von

7 Tagen zustimmt oder anstelle dieser Zustimmung eine Ausnahmebewilligung zu den Kündigungen durch den Regionalbeirat beim AMS vorliegt. Betriebe, die den von der ÖHV verhandelten Side­ letter mit der Gewerkschaft unterschrieben haben, können weiterhin – sofern das in diesem Ausmaß noch nicht geschehen ist – bis zu 30 % des ursprünglichen Mitarbeiterstandes unter den Rahmenbedingungen dieses Sideletters abbauen. Möchte der Arbeitgeber mit einem Mitarbeiter den Arbeitsvertrag einvernehmlich auflösen, muss sich dieser vor dem Unterschreiben der einvernehmlichen Auflösung durch die Gewerkschaft oder Arbeiterkammer beraten lassen. Geschieht dies nicht, muss der einvernehmlich ausscheidende Mitarbeiter durch einen neuen Mitarbeiter ersetzt werden. Keine Verpflichtung zur Nachbesetzung und damit ebenfalls keine Auffüllpflicht besteht bei Kündigung durch den Mitarbeiter oder bei berechtigter Entlassung durch den Arbeitgeber.

ÖHV-PARTNER

Wie kann ich mich in Kurzarbeit von Mitarbeitern trennen?

Neue erfolgreiche Website trotz Corona Die schwierigen Umstände hielten die Bergheimat am Hochkönig nicht davon ab, im Frühjahr eine neue Web­ site gestalten zu lassen. Die jahrelange Kundenbeziehung mit NCM lehrte sie, auf Neuerungen im Web rasch zu reagieren. Eine clevere Investition, denn die Website erstrahlt jetzt nicht nur in neuem Look, sondern verzeichnet großen Erfolg auf ganzer Linie. Verbesserte Zugriffszahlen trotz COVID-19

Das Hotel Bergheimat im Salzburger Land

Auch jetzt an morgen zu denken, zahlte sich für die Berg­heimat aus. So investierten sie in den Relaunch der Website und das Online Marketing, um sich nachhaltig Erfolg im Internet zu sichern. Dies hat sich absolut gelohnt: Bereits wenige Wochen nach dem Online-Gang haben sich die Zugriffszahlen enorm verbessert – trotz der schwierigen Umstände.

Content & Online Marketing – von allem nur das Beste Individuelle, gästerelevante Themen, das Lieblingsgastprinzip und ein darauf abgestimmtes Online Marketing – von allem nur das Beste war das Motto. Denn das macht den nachhaltigen Erfolg im Internet aus. Und so kommen auch mehr richtige Gäste zur richtigen Zeit.

Next Generation digital – Bergheimat-Chefinnen Sieglinde Kögl-Plenk und Nathalie Kögl

Jetzt Beratungstermin vereinbaren unter sophie.gerlitz@ncm.at oder +43 676 83839300

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MITGLIEDERSERVICE

Rechtsfragen rund um Corona Der ÖHV-Rechtsservice ist besonders in Zeiten von COVID-19 eine wichtige Anlaufstelle. Wir haben die häufigsten Fragen unserer Mitglieder zusammengefasst. Achtung: Mögliche Änderungen und aktuelle Infos finden Sie wie immer auf unserer Website unter oehv.at/smart-restart. Wer kann COVID-19-Beauftragter sein? In den bisherigen Verordnungen wurde keine spezielle Ausbildung für einen COVID-19-Beauftragten vorgeschrieben. Das Rote Kreuz und andere Schulungsträger bieten aber (online) Kurse an.

Wird die Kündigungsfrist von Arbeitern per 01.01.2021 an die von Angestellten angeglichen? Ursprünglich sollten mit 01.01.2021 die Fristen und Termine, die der Arbeitgeber bei der Kündigung von Arbeitern einhalten muss, an die der Angestellten an­ geglichen werden. Nunmehr hat der Gesetzgeber die Angleichung der Kündigungsregeln der Arbeiter an die der Angestellten um ein halbes Jahr aufgeschoben, so dass diese erst mit 01.07.2021 in Kraft tritt. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht für Betriebe im Hotel- und Gastgewerbe weiterhin die Möglichkeit, Arbeiter unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen – ohne zusätzliche Einhaltung eines Kündigungstermins – zu kündigen. In Branchen, in denen Saisonbetriebe überwiegen, können via Kollektivvertrag kürzere Kün­di­gungsfristen festgelegt werden. Ob das im Kollektiv­ vertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe für die Zeit ab 01.07.2021 so definiert ist, ist strittig.

Wird es die ganze Wintersaison hindurch kostenlose Corona-Screenings für die Mitarbeiter im Tourismus geben? Beschäftigte von gewerblichen Beherbergungs­­ be­trie­ben, Campingplätzen, Jugendherbergen oder öffent­lich zugänglichen gewerblichen Gastronomiebetrieben haben seit Juli bzw. September die Mög-

20 | die lobby

lichkeit, sich wöchentlich freiwillig und kostenlos auf den Erreger SARS-CoV-2 testen zu lassen. Dieses Test­angebot wurde bis 30.04.2021 (Ende der Win­ter­ ­sai­son) verlängert. Zudem können sich seit 02. No­ vem­ber 2020 auch Lehr- und Betreuungskräfte in Schneesportschulen, für Reisebüros tätige Reisebetreuer mit Kundenkontakt, Fremdenführer / Reise­ ­betreuer und alpine Führungskräfte (z.B. Berg- und Schiführer) sowie Personen aus der Privatzimmervermietung testen lassen.


RECHT

Wird ein Mitarbeiter behördlich unter Quarantäne gestellt, muss der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die Quarantäne beendet ist und der Arbeitnehmer den Dienst wieder antreten kann. Der Arbeitgeber hat aber nach dem Epidemiegesetz Anspruch auf Erstattung des weitergezahlten Entgelts. Zu diesem Zweck muss er binnen 6 Wochen nach Ende der Quarantäne bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen formlosen Antrag auf Erstattung des weitergezahlten Entgelts stellen. Diesem Antrag ist der Bescheid an den Arbeitnehmer über die Quarantäne als Nachweis beizulegen. Unter Umständen kann sich eine Verpflichtung zur Arbeit im „Home-Office“ für Mitarbeiter in Quarantäne ergeben – dann, wenn diese nämlich nicht infiziert und damit krank sind. Ausnahme: Erkrankt ein Dienstnehmer bzw. erhält dieser einen behördlich angeordneten Absonderungs­

bescheid (Quarantäne) im In- oder Ausland, verliert der Dienstnehmer seinen Entgeltfortzahlungsanspruch bei Reisen in Länder mit Reisewarnungen (Sicherheitsstufe 5 oder 6). Begründet wird das damit, dass die Dienstverhinderung durch Missachtung der Reisewarnung grob fahrlässig verursacht wurde. Das gilt auch, wenn der Dienstnehmer nach einer Rückkehr aus diesen Ländern eine Heimquarantäne antreten muss.

Was ändert sich für die Hotellerie, wenn die Corona-Ampel auf orange oder rot gestellt wird? Grundsätzlich sind keine konkreten bundesweiten Maßnahmen an die Farbe der Corona-Ampel gebunden. Manche Bundesländer bzw. Bezirke haben aufgrund der orangenen oder roten Ampelfarbe aber Einschränkungen und weitere Maßnahmen verordnet, wie z.B. in der Vergangenheit die Registrierung von Gästen in der Gastronomie oder die Beschrän­ kung von Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen.

ÖHV-PARTNER

Bekommt ein Mitarbeiter in Quarantäne weiter Entgelt?

Versicherungsschutz trotz Corona-Pandemie

Europäische Reiseversicherung deckt auch Corona ab Der Winter und die Winterbuchungen bleiben durch Corona herausfordernd. Zahlreiche Anfragen zu den fast täglich neuen Situationen erreichen auch die Europäische Reiseversicherung – vor allem zum Thema kostenfreies Storno. Außerdem: was ist versichert, was nicht und wie kann die Reiseversicherung auch noch nachträglich angeboten werden. Um Sie in diesen turbulenten Zeiten zu unterstützen bietet der ÖHV-Partner Europäische Reiseversicherung seit 29.05.2020 eine in beiden Hotelstorno-Produkten (Hotelstorno Plus und Hotelstorno Premium) enthaltene COVID-19-­Deckung, die dem Gast mehr Sicherheit beim Buchen gibt und den Betrieben die Stornokosten ersetzt. Genaue Informationen dazu unter www.europaeische.at. Die Europäische Reiseversicherung bietet auch eine Reihe von informativen kostenlosen Webinaren an, wie z.B. „Covid und die Winterbuchungen” mit aktuellen Infos und Antworten auf häufig gestellte Fragen (Dauer:

30 Minu­ten) oder das neue Format „kurz & knackig“, wo jeweils ein Thema spezifisch behandelt wird. Bei Interesse bitte melden, dann wird das aktuelle Webinarprogramm gerne zugeschickt.

KONTAKT: Christiane Lorenz T: +43 1 3172500-73151 christiane.lorenz@europaeische.at www.europaeische.at

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INVESTITIONSPRÄMIE

14 %-Förderung in den Bereichen Nachhaltigkeit und Digitalisierung Infos, Tipps & Beispiele Um Investitionen anzuregen, soll es für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen, die zwischen dem 01.08.2020 und 28.02.2021 in einer Betriebsstätte in Österreich begonnen und bis spätestens 28.02.2022 umgesetzt werden (Ausnahme Großprojekte), eine Investitionsprämie von 7 % in Form eines Zuschusses geben, 14 % bei Neuinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science. Wir zeigen Ihnen auf den folgenden Seiten, wie Sie in den Bereichen Nachhaltigkeit & Digitalisierung die Prämie optimal nutzen können.

22 | die lobby


THEMENSCHWERPUNKT

1.

INVESTITIONSPRÄMIE & NACHHALTIGKEIT – welche Investitionen und Maßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der Prämie werden Investitionen im Bereich der Ökologisierung mit 14 % gefördert. Wir haben zusammengestellt, welche Bereiche für die Hotellerie interessant sein könnten.

Bereich

Gefördert werden

Wärmepumpen

• Wärmepumpenanlagen zur Bereitstellung von Heizwärme und Warmwasser (Wasser / Wasser oder Sole / Wasser-Wärmepumpen) • Die Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht.

Biomasse Einzelanlagen und Mikronetze

• Wärmeversorgungsanlagen, die mit Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben zur Zentralheizung oder zur Erzeugung von Prozessenergie verwendet werden

Anschluss an Nah-/Fernwärme

• Investitionen zum Anschluss an ein hocheffizientes Nah- und Fernwärmenetz

Thermische Solaranlagen inkl. Großanlagen

• Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zum Antrieb von Kühlanlagen

Thermische Gebäudesanierung

• Investitionen zur umfassenden Verbesserung des Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind • Die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches und die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren

Energiesparen in Betrieben

• Investitionen zur Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden mit mindestens 10 % Energieeinsparung • Investitionen zur Beleuchtungsoptimierung, die zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 % führen

Klimatisierung und Kühlung

• Anlagen zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Bereitstellung von Prozesskälte

Abwärmeauskopplung

• Anlagen zur Auskopplung von Abwärme aus gewerblichen Prozessen

Biomasse Kraft-Wärme-Kopplung und Holzgaserzeugung zur Eigenversorgung

• Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungen zur Eigenversorgung mit Strom, zur Eigenversorgung mit Wärme bzw. Einspeisung der Wärme in ein Nah-/Fernwärmenetz auf Grundlage der thermischen Vergasung von fester Biomasse (Holzpellets, Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz)

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

• Neu errichtete Photovoltaik-Anlagen, die im Netzparallelbetrieb betrieben wer­den, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind und Stromspeicher

Ökostromanlagen

• Ökostromanlagen (Anlagen, die ausschließlich aus erneuerbaren Energie­trägern Ökostrom erzeugen) tung und • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft s zur Errich

Forcierung der Elektromobilität

• Anschaffung von Elektro-Fahrzeugen, von neuen ElektroFahrrädern und neuen Fahr­rädern sowie von E-Ladestationen • Sowohl Elektro-Fahrzeuge als auch E-Ladestationen müssen mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Radverkehr und Mobilitätsmanagement

• Investitionen zur Forcierung des Radverkehrs und der aktiven Mobilität: Radabstell­ anlagen, innerbetriebliche E-Ladestationen, Wegweisung und Informationssysteme, Einrichtung eines Radverleihs, Mobilitätsmanagement und die Einrichtung auf betrieb­ licher und touristischer Ebene von bedarfsorientierten Verkehrssystemen sowie Maßnahmen zur Transportrationalisierung • Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Umstellung von Transportsystemen und Fuhrparks auf alternative Antriebe und Kraftstoffe.

Investitionen zum primären Zweck des Schutzes der Biodiversität

• Investitionen in biodiversitätsfördernde Fassaden- und Dachbegrünungen

Info n Tipps und destatione b von E-La en! ad itf Le zum Betrie VH im neuen Ö finden Sie tio esta nen tfaden-elad oehv.at/lei

Detailinfos unter www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes Die Investitionsprämie ist mit anderen Förderungen, wie z.B. der Umweltförderung Inland (UFI) und den Förderprogrammen des Klima- und Energiefonds, kombinierbar. Weitere Infos finden Sie bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) unter www.umweltfoerderung.at und unter www.klimafonds.gv.at. Tipps für die Umsetzung gibt‘s im digitalen Leitfaden „Energiemanagement in der Hotellerie“ unter www.klimaaktiv.at/energiesparen/tourismus.

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ÖHV-PARTNER

Rabmer GreenTech verdoppelt die Investitionsförderung auf 28 %­ Zusätzlich zur Investitionsprämie von 14 % bietet der ÖHV-Partner weitere 14 % Preis­ rabatt auf innovative und umweltfreundliche Lösungen rund ums Wassersparen, natürlichen Kalkschutz sowie Heizung und Kühlung von Gebäuden. Jetzt investieren und doppelt sparen! Nutzen Sie jetzt die Investitionsprämie des Bundes für Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und reduzieren Sie langfristig Ihre Betriebskosten. ÖHV-Partner Rabmer GreenTech verdoppelt die Prämie auf 28 % für das ECOTURBINO® Wasser- & Energiesparsystem sowie den AQUABION® Kalk- & Korrosionsschutz.

Die Johannesbad Therme tut es – Wassersparen mit dem ECOTURBINO In der gesamten Therme sowie dem angeschlossenen Hotel vertraut man auf den ECOTURBINO. Das einzige Wassersparsystem für die Dusche, bei dem der Duschstrahl und Duschkomfort gleichbleiben, ist das neue Must-Have für Hotels.

Hohen Standard trotz Einsparung erhalten Um das Wellnessgefühl auf höchstem Niveau zu ge­ ­­währleisten, musste man Wassersparprodukten selbst­ ­­verständlich sehr kritisch gegenübertreten. Nach aus­ ­führlicher Testung war das Feedback über­­zeu­­gend, es kam zu keinerlei negativen Rückmeldungen.

Ersparnis im Detail Insgesamt wurden 464 Zimmer und 59 Thermenduschen mit dem ECOTURBINO Wassersparsystem aus­­gestattet. Somit werden jährlich etwa 17.000 m³ Wasser, 630.000 kWh Energie und knapp 200.000 kg CO2 eingespart. Im sanitären Bereich werden so­mit un­­­glaubliche 17  % vom Gesamtwasserverbrauch gespart. „In einer Therme verbraucht man naturgemäß viel Was­ser beim Duschen, da die Kurgäste mehrere Be­ ­handlungen täglich haben, die Therme ausgiebig nut­ zen und entsprechend oft duschen. Durch die komplette Ausstattung haben wir enorme Einsparungen an Wasser und Energie, was nicht nur zu einer deutlichen Reduktion der Kosten sondern auch zu einem entsprechend nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser und der eingesetzten Energie für die Warmwasseraufbereitung führt.“, zeigt sich Ernst Kaser überaus zufrieden.

24 | die lobby

„Nach dem Einbau beim Stanglwirt, dem Schloss Pichlarn oder dem Biohotel Rupertus – um nur ein paar wenige zu nennen – freut es uns sehr, dass nun auch die bekannte Johannesbad Therme in Bad Füssing auf unser einzigartiges Wasserund Energiesparsystem für die Dusche setzt!“ Mag. Pichler, Rabmer GreenTech

Kostenlose Beratung hinsichtlich Wasser­ hygiene sowie Wasser- & Energieeffizienz Rabmer GreenTech bietet allen ÖHV-Betrieben eine individuelle, kostenlose Beratung für Fragen hinsicht­ lich Wasserhygiene (Vermeidung von Legionellen und Keimen im sanitären Bereich) sowie Wasser- und Ener­gieeffizienz zur Senkung der Betriebskosten an. Zusätzlich verlängert der ÖHV-Partner seine Zah­ lungs­kondition für ECOTURBINO Wasserspar Produkte von 60 auf 90 Tage – damit zahlen Sie erst dann, wenn die Investition sich bereits gerechnet hat!

KONTAKT: Klaus Pichler | T: +43 7230 7213-741 greentech@rabmer.at | www.rabmer.at


THEMENSCHWERPUNKT

NEUER ÖHV-LEITFADEN

E-Ladestationen in der Hotellerie Die Zahl der neuzugelassenen Elektrofahrzeuge liegt in Österreich bereits bei 5 % und wird in nächster Zeit aufgrund der attraktiven E-Mobilitätsförderung weiter steigen. Daher ist gerade jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema Elektromobilität im eige­nen Betrieb auseinanderzusetzen. Im neuen ÖHV-Leitfaden zu E-Ladestation gibt es wichtige Informationen und nützliche Tipps für die Praxis. Anhand einer praktischen Checkliste kann man alle notwendigen Schritte für die Realisierung einer E-Lade­ station durchgehen: von der Bedarfsplanung zu De­ tail­ausarbeitungen und dem Bau bis hin zu Betrieb und Wartung ist alles übersichtlich zusammengefasst.

Mit Beispielen Kosten planen Als Hilfestellung für eine Investitionsentscheidung werden die einzelnen Kostenpositionen genau beleuchtet und erklärt. Dabei wird auch auf die Option einer Auslagerung eingegangen und auf mögliche Einnahmen verwiesen. Im zweiten Schritt werden zwei Beispiele mit konkreten Annahmen berechnet. Ziel ist es, dass jeder Hotelier anhand der Anforderungen und Voraussetzungen des eigenen Betriebs eine individuelle wirtschaftliche Abschätzung durchführen kann.

Hotelparkplätze zukunftsfit machen Falls Sie bereits über eine Ladestation verfügen, hilft der Leitfaden bei der Einschätzung, ob man be-

reits gut aufgestellt ist oder es Optimierungsbedarf gibt. In diesem Zusammenhang ist es auch gut zu überprüfen, ob die Auslagerung an einen externen Anbieter eine Option wäre. Besonders spannend sind dabei die Erklärung aller Fachbegriffe, die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie eine Übersicht über Anbieter und Fördermöglichkeiten. Ergänzt wird der Leitfaden mit Erfahrungsberichten aus der Praxis.

LEITFADEN

E-LADESTATIONEN IN DER HOTELLERIE

PRIVACY PLEASE

Hier finden Sie den neuen ÖHV-Leitfaden „E-Ladestationen in der Hotellerie“ zum Download: oehv.at/leitfaden-eladestationen Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Energieagentur und mit freundlicher Unterstützung des BMRLT zusammengestellt.

www.oehv.at

TIPP von Richard Absenger, Hotel-Restaurant Kaiserhof in Anif, Vorreiter bei Ladeinfrastruktur in der Hotellerie

„Holt euch eine unabhängige Beratung ins Haus oder informiert euch vorher bei Kollegen, die bereits Erfahrung bei diesem Thema haben! Geht nicht den – oftmals logisch erscheinenden – einfachsten Weg direkt zum Energieversorger. Information ist bei diesem komplexen Bereich extrem wichtig und kostensparend, vor allem, wenn man weiter in die Zukunft denkt.“

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2.

INVESTITIONSPRÄMIE & DIGITALISIERUNG – wofür Sie die Zuschüsse nutzen könnten

Digitalisierungsprojekte werden über die aws Investitionsprämie mit 14 % gefördert. Für Hotels gibt es zahlreiche sinnvolle Einsatzbereiche – von Big Data und Künstliche Intelligenz über Cloud Computing bis hin zu IT-Security und E-Commerce. Wir haben einige Beispiele zusammengestellt. Der im Sommer veröffentlichte ÖHV-Technologie-­ Re­port 2020 verdeutlicht: Im Durchschnitt werden in Österreichs Hotels 5,7 Systeme oder digitale Tools verwendet – und es werden jährlich mehr. Viele Betriebe haben in den letzten Jahren in die Digitalisierung ihrer Betriebe investiert und diese zu Hightech-Unternehmen weiterentwickelt. Andere haben diesen Weg noch vor sich. Verschiedene Förderungen haben die Digitalisierung der Betriebe unterstützt und wurden von diesen auch genützt. So sind die Budgetmittel der KMU Digital zum Beispiel bereits ausgeschöpft. Bis 28.02.2021 kann aber noch die aws Investitionsprämie beantragt werden. Besonders für den Bereich der Digitalisierung ist zu erwähnen, dass diese für aktivierungspflichtige Neuinvestitionen ab 5.000 Euro gilt.

Um die Antragsuntergrenze von 5.000 Euro zu erreichen, können auch mehrere Kostenstellen – wie Analyse-, Schulungs- und Implementierungskosten oder Set-up Gebühren, einmalige Lizenzgebühren sowie Schnittstellenkosten – in einem Antrag gebün­ delt werden. Laufende Kosten, wie monatliche Lizenz­ gebühren, können nicht berücksichtigt werden.

Digitalisierungsprojekte im Hotel – einige Beispiele Von „on premises“ zur Cloud-Lösung

Gästedaten bündeln und gezielt nutzen

Viele Betriebe haben beispielsweise die Hotelsoftware auf einem Rechner oder Server im Haus instal­ liert (on premises). Dies macht regelmäßige Updates sehr herausfordernd. Mit einer Umstellung der Systeme von „on premises“ auf „Cloud-Lösungen“ steht dem Betrieb stets die aktuelle Software-Version zur Verfügung. Dies erspart im weiteren Verlauf viel Zeit und oft auch Geld.

Customer Relationship Management (CRM) und die Bündelung von Gästedaten zu Gästeprofilen wird immer wichtiger. Dadurch kann einerseits das Buchungs­ verhalten der Gäste besser verstanden werden, an­ dererseits können Gäste individuell angesprochen und Marketingkampagnen zielgerichteter durchgeführt werden. Mit einem CRM-Tool kann man Gästedaten einfach pflegen und doppelte Gästeprofile verhindern. Dies ist auch für das Einhalten der DSGVO wichtig.

Beispiel „Cloud Computing“:

Beispiel „Big Data“:

Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen: Set Up-­Gebühr für Cloud-basiertes PMS, 5.000 Euro. ● Davon werden 700 Euro gefördert.

26 | die lobby

Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen: Set Up-Gebühr fürs CRM plus Schnittstelle zur Hotelsoftware (PMS): 6.000 Euro. Die beiden Positionen können gemeinsam in einem Antrag eingebracht werden. ● Davon werden 1.020 Euro gefördert.


THEMENSCHWERPUNKT

Kommunikation über Chatbots

Umsätze auf der eigenen Website steigern Um Vertriebsprovisionen zu minimieren, sind meist Direktbuchungen im Fokus der hoteleigenen Verkaufsstrategie. Voraussetzung dafür ist eine schnelle und übersichtliche Website. Die Website sollte neben einer Web Booking Engine auch über sogenannte Direktbuchungs-Booster verfügen. Damit können Gäste bespielsweise – wie bei Metasuchmaschinen – die auf der Website angeführten Preise mit jenen der OTAs vergleichen, ohne die Website zu verlassen.

Die Kommunikation über Chatbots wird in Zukunft ebenfalls als Standard gelten, da sich viele Gäste via Sprachsuche über den nächsten Urlaub erkundigen werden. Bots können beispielsweise eingesetzt werden, um Informationen über das Hotel, die Umgebung, das Wetter oder spezielle Angebote und Veranstaltungen an den Gast zu liefern. Dahinter stehen bei hochwertigen Lösungen komplexe Regelsysteme und künstliche Intelligenz, welche die passenden Antworten auf die jeweiligen Fragen liefern. Besonders „intelligente“ Bots lernen durch die laufende Kommunikation mit dem User dazu. Beispiel „Künstliche Intelligenz“: Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen: Inbetriebnahme eines Chatbots plus einmalige Analyse- und Anpassungskosten 5.450 Euro. ● Davon werden 763 Euro gefördert. ●

Bei Fragen zur aws Investitionsprämie sowie zu den digitalen Umsetzungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb stehen wir gerne zur Verfügung.

Beispiel „Verbesserung der Geschäftsprozesse durch digitale Anwendungen“: Aktivierungspflichtige Neuinvestitionen: Neue Website plus Set Up-Gebühr Web Booking Engine sowie Set Up-Gebühr Direktbuchungs-­ Booster: 18.200 Euro. ● Davon werden 2.548 Euro gefördert. ●

KONTAKT: Peter Klinger ÖHV-Partner & Innovationsmanagement T: +43 1 5330952-19 peter.klinger@oehv.at

Digitalisierung & Nachhaltigkeit: Für diese Angebote unserer Partner kann die Investitionsprämie beantragt werden. PARTNER

ANGEBOT

KONTAKT

Casablanca Hotelsoftware verdoppelt Prämie auf 28% exklusiv für ÖHV-Mitglieder Das Angebot gilt beim Erwerb des Casablanca-PMS sowie für Zusatzmodule bei Neu- und Bestands­ kunden bis zum 28. Februar 2020. So läuft die vollständige Digitalisierung der Rezeption rund.

Casablanca Hotelsoftware verkauf@casablanca.at www.casablanca.at

Rabmer GreenTech: 14 % Rabatt on top Zusätzlich zur Prämie bietet Rabmer weitere 14% Preisrabatt auf innovative und umweltfreundliche Lösungen rund um Wassersparen und natürlich Kalkschutz!

Klaus Pichler greentech@rabmer.at www.rabmer.at

Incert fördert digitalen Vertrieb und erhöht aws Prämie auf 29 % Bei Investitionen in das eCommerce System Professional für den Vertrieb von Gutscheinen, Geschenkkarten, Tickets oder Produkten oder in die Gästebindung gewährt incert zusätzlich 15 % Preisvorteil. Alternativ kann das Gutscheinsystem Express aktuell auch vergünstigt gemietet statt gekauft werden.

Mag. Günther Praher beratung@incert.at www.incert.at

Fever Screening – A1 verdoppelt die Investitionsprämie Wer bei Sicherheitsmaßnahmen einen Schritt weiter gehen will, nutzt das neue Tool von A1 für berührungs­lose Temperaturmessung. Das sorgt für mehr Wohlbefinden bei den Gästen.

Mag. Sandra Purgstaller a1.kooperation@a1.at www.a1.net

Mehr Direktbuchungen mit Kognitiv Zusätzlich zu kostenlosen Expertengesprächen, Trainings und Webinaren bietet Kognitiv anstelle der Investitionsprämie exklusiv für Neukunden, die ÖHV-Mitglieder sind, eine Ermäßigung von 15 % im 1. Jahr und danach 10 % Nachlass auf die Jahresgebühr.

Kognitiv hts@kognitiv.com www.kognitiv.com

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ÖHV-INSIDE

Wie nutzen ÖHV-Betriebe die Investitionsprämie? Ob eine neue Website, Energiesparkonzepte, Elektrofahrzeuge für Mitarbeiter oder die Investition in Zimmer – „die lobby“ hat nachgefragt, in welche Zukunftsprojekte Hoteliers jetzt investieren und wie sie dabei die Prämie nutzen.

Hotel Klosterbräu, Seefeld – Nachhaltigkeit

externe Beratung nicht notwendig. Die Zusagen kamen unerwartet zügig. Wenn das bis zur endgültigen Abrechnung ähnlich verläuft, bin ich lückenlos zufrieden mit dem angebotenen Service.

In Seefeld investiert man im Hotel Klosterbräu in die Umwelt – und damit in die Zukunft. Geschäftsführer Alois Seyrling im Gespräch mit der lobby.

lobby: Welche Tipps haben Sie für die Kollegen? Seyrling: Kurz und knackig: Fünf Minuten Zeit nehmen und auf das aws-Portal gehen – Profil anlegen, einen Musterantrag erstellen und entscheiden, ob er eingereicht wird oder nicht! © Hotel Klosterbräu

lobby: Welche Projekte haben Sie für die Förderung eingereicht? Alois Seyrling: Wir haben uns für den Bau einer kleinen Landwirtschaft für die Herstellung von Eigen­ produkten, Elektrofahrzeuge für Mitarbeiter, Solar- & Photovoltaikanlagen sowie E-Tankstellen entschie­den. Außerdem entwickelten wir ein Energieeinsparungs­ konzept, für das es technische Umbauten benötigt. lobby: Wie wollen Sie die Projekte umsetzen? Welchen Nutzen verbinden Sie damit? Seyrling: Die meisten Projekte planen wir selbst und intern. Das Energieoptimierungskonzept wurde von der Firma Siemens ausgearbeitet. Hier ist das Ziel, den Energieverbrauch spürbar zu reduzieren. Die Elektrofahrzeuge werden unseren Mitarbeitern zur Verfügung gestellt und dienen auch als Gast­ limousinen. Zur „Betankung“ planen wir zusätzlich E-Tankstellen und zur Reduktion der Stromspitzen Photovoltaik und Solaranlagen. lobby: Wie lief die Beantragung? War die Abwicklung mit der aws unproblematisch? Seyrling: Da das aws-Portal sehr übersichtlich, logisch und benutzerfreundlich aufgebaut ist, war eine

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Hotel Sailer, Innsbruck – Digitalisierung Das Traditions- und Stadthotel Sailer nutzt die Investitionsprämie im Bereich Digitalisierung und macht sich für den Relaunch der Website bereit. Das Ziel: Auf dem neusten Stand bleiben, mehr Gäste ins Haus holen und Direktbuchungen steigern. „Dieses Jahr musste die Stadthotellerie bedingt durch Corona große Umsatzeinbußen hinnehmen. Digitalisierung ist nun das Thema für 2021 geworden, deshalb müssen wir jetzt erst recht in unsere Website und andere Digitalisierungsmöglichkeiten investieren“, erklärt Simone Tiberi vom Hotel Sailer. Unterstützen lässt sie sich dabei von ihrer langjährigen Webagentur NCM und der aws-Investitionsprämie für Digitalisierung. „Stillstand ist keine Option für das Hotel Sailer!“, so Simone Tiberi.


THEMENSCHWERPUNKT

Thermenhotel PuchasPLUS, Stegersbach Hotelier Josef Puchas hat bereits im letzten Jahr 300.000 Euro in den Umbau investiert – 2020 machte er dies ebenfalls und steckte weitere 300.000 Euro in die Renovierung von zehn Zimmern, genauer: Zirben-Romantik-Suiten.

„Wenn alle zusperren, muss man investieren und aufsperren.“

easyTherm – Die sparsame Heizung mit Wohlfühlfaktor Heizkosten senken – Wohlbefinden heben

ÖHV-PARTNER

„Somit schafften wir eine neue Zimmerkategorie mit 5 Sterne Premium-Ausstattung“, so der Hotelier. Die Zimmer mit Zirben-Vollholz-Ausstattung haben einen großen Sonnenbalkon, Morgensonne und Panorama­ blick und bieten im Zirbenbett Schlafkomfort auf höchstem Niveau. Puchas hat außerdem das Gelände der ehemaligen Brennerei und des Wohlfühlhotels Lagler im Südburgenland erstanden. Dort wird er das Genusszentrum Südburgenland aufbauen und bis 2026 10 Millionen Euro investieren – die Pläne sind umfangreich: Destillerie, Genussmarkt, Erlebnisheuriger, Schaubäckerei und Selcherei, ein Spa- & Wellnessareal, Chalets & Appartements, ein Seminar- & Gesundheitszentrum sowie ein Erholungs- & Naturhotel sollen errichtet werden.

Nachhaltige und effiziente Heizungssysteme liegen besonders in der Hotellerie im Trend. easyTherm Heizungen machen es bei Verwendung von Ökostrom oder in Kombination mit Photovoltaik möglich, völlig CO2-frei und autonom zu heizen. Die herausragende Energieeffizienz und bedarfsgerechte Steuerung der easyTherm Paneele führt zu einer deutlichen Senkung von Verbrauchskosten. Punktgenau werden nur belegte Zimmer beheizt, wobei die Temperaturregelung bequem über eine eigene App möglich ist. Dabei profitiert nicht nur der Hotelier, sondern auch die Gäste: easyTherm liefert wohltuende Strahlungs­ wärme und sorgt fühlbar für mehr Behaglichkeit.

Einfache Umrüstung ohne Schmutz Der Umstieg auf easyTherm ist im Handumdrehen erledigt und kann auch während des laufenden Hotelbetriebs zimmerweise erfolgen. Die Sanierungsmaßnahmen sind im Vergleich zu herkömmlichen Systemen sehr sauber und leise, da keine aufwändigen Stemmarbeiten von Nöten sind. easyTherm erstellt für jedes Projekt ein individuelles Lösungskonzept, mit dem dauerhaft gespart werden kann.

Mehr Informationen: www.easy-therm.com/b2b/hotel/ KONTAKT: Michael Klackl Vertriebsleiter Österreich T: +43 3352 38200-600 michael.klackl@easy-therm.com

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DAS NATURHOTEL CHESA VALISA IM KLEINWALSERTAL

„Gas geben, um nicht auf der Strecke zu bleiben“ Die Krisenzeit wird zum Bau klimaneutraler „Team Lodges“ genutzt – dabei hilft die Investitionsprämie.

Die alten Walser haben schon gewusst, wo die schönsten Plätze sind. Auf 1.200 m Seehöhe, über dem Ort Hirschegg im Kleinwalsertal, findet sich das 4-Sterne-Naturhotel „Chesa Valisa“ in unverbauter Panoramalage. Das Haus mit jahrhundertelanger Tradition ist heute dank der klaren Unternehmerphilosophie der Familie Kessler eines der Vorzeige-Hotels in Vorarlberg. Schon von Beginn an setzte man auf Natur, Bio und Wellness. Auch durch die Corona-Krise lässt man sich nicht beirren und nutzt die schwierige Zeit, um der bis zuvor größten Herausforderung – dem Mitarbeitermangel – entgegenzuarbeiten. Es entstehen derzeit die ersten klimaneutralen Mitarbeiterhäuser. Hilfreich ist die im Zuge der Corona-­ Krise geschaffene 14-prozentige Investitionsprämie, die für Nachhaltigkeit und Ökologisierung eingesetzt werden kann.

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HOTELPORTRAIT

Klimaneutrale Naturhotel Team Lodges Ein schönes Hotel ist nichts ohne sein Team. Und so ist es der Familie Kessler ein großes Anliegen, nicht nur im Hotel die Qualität zu verbessern, sondern auch in die Mitarbeiter zu investieren. Gebaut werden zwei klimaneutrale Mitarbeiterhäuser, die ersten ihrer Art im Lande. In diesen beiden „Naturhotel Team Lodges“ werden 16 Einheiten zur Verfügung stehen, große Einzelzimmer, aber auch Wohnungen für Paare. „Für unsere Mitarbeiter bauen wir wie für unsere Gäste: Bodentiefe Fensterfronten mit Bergblick, große Balkone, Wintergärten und Terrassen mit Gärten, Bäder mit Regenwaldduschen, maßgefertigte Tischler-Einrichtung, eigene Küche, Garagenplätze mit Elektrotankstelle und vieles mehr“, erklärt Magdalena Kessler, die für das Marketing zu­ ständige Geschäftsführung des Hauses, im Gespräch – „Unser Team kann im Frühjahr einziehen!“. Das Beste sei allerdings die Lage: Direkt an der Piste und nur zwei Gehminuten vom Hotel entfernt. Das Ziel der Klimaneutralität wird auch in den „Lodges“ durch Fernwärme, Photovoltaikanlagen und ein begrüntes Dach erreicht.

Mitarbeiter halten Das Hotel selbst zählt bei 120 Betten 45 feste Mitarbeiter. Mit den neuen Wohnungen wird es möglich sein, den Wohnbedarf abzudecken. „Jedoch planen wir so, dass Erweiterungen möglich sind“, ergänzt Magdalena Kessler. In die Lodges werden mehr als drei Millio­ nen Euro investiert. Für die Mitarbeiterfrage – ein drängendes Problem nicht nur in Vorarlberg – erweist sich die aktuelle Situation sogar als positiv. „Die Corona-Krise spielt uns in die Karten. Viele Fachkräfte, die weitab untergekommen sind, drängen nun zurück. Und wir sind sehr daran interessiert, sie zu halten.“

Mehr Platz für Gäste

Das erste biozertifizierte Hotel Klimaneutralität und Nachhaltigkeit sind den Kesslers eine Herzensangelegenheit. Schon 2003 entschloss sich die Familie zur Umstellung auf Bio, 2007 wurde die Anlage als erstes Bio-Hotel Vorarlbergs zertifiziert. Die Bio-Küche des Hauses wurde mehr­ fach ausgezeichnet. Klimaneutral ist das Naturhotel seit 2019. Zudem wird jedes Jahr ein soziales Projekt initiiert, so wurde 2019 eine Tourismusschule in Nepal unterstützt. 2020 ist es das Projekt „EinDollarBrille“: Unter dem Motto „Klares Wasser für klare Sicht“ wird ein „solidarischer Dollar“ pro Tag für kostenfreies Quell­ wasser verrechnet. Dieser Euro wird dann an die Organisation „EinDollarBrille“ gespendet, um Lesehilfen in den ärmsten Re­gio­ ­nen der Welt herzustellen. Weithin anerkannt sind die Bemü­hun­ ­gen des Hotels, ein guter Arbeitgeber zu sein. Bei „Great places to work“ platzierte sich das Haus 2018 als bester Arbeitgeber in Vorarlbergs Tourismus. Bei der Umsetzung der Corona-Sicherheitsmaßnahmen wurde es als Best Practice-Beispiel genannt.

Altes & Neues Als gestricktes Holzhaus ist das Naturhotel in seinem Kern immer noch das traditionelle Walserhaus. Gebaut 1507 (Kolumbus ist gerade von seiner dritten Amerikareise zurück), hat es seinen Charakter bis in die Gegenwart bewahrt. Heute besticht das alte Walserhaus durch seine Verbindung mit moderner Vorarlberger Holzarchitektur. Lehmwände des Baukünstlers Martin Rauch sowie die Handschrift des Architekten Herrmann Kaufmann prägen das Ambiente.

Was ist in dieser Zeit für die Gäste wichtig? „Sie brau­chen Raum, wollen keine Enge“, weiß die Jung-­ ­­Hote­lière, die sich in der ÖHV-Unternehmerakademie (UNA) zusätzliches Wissen und Anregungen für ihre herausfordernde Arbeit holt. „Wir haben uns daher entschlossen, den Gästen mehr Platz zu geben. Die Terrasse wurde vergrößert, Holzliegen im Garten ver­ teilt. Neu kommen auch Infrarotstrahler.“ Magdalenas älterer Bruder David – er hat die UNA bereits absolviert – kümmert sich als Corona-Beauftragter des Hauses um eine strikte und sinnvolle Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Selbst im Sommer, als die Vorschriften generell gelockert wurden, waren die Mit­ ar­beiter stets mit Mundnasenschutz unterwegs. Auch

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die Gäste mussten den Schutz tragen. Zudem hat man sich im Sommer bewusst gegen das à la carte-­ Geschäft entschieden.

„Positiv denken“ auch für die Wintersaison Dabei ist das Chesa Valisa, wie auch die anderen Häuser in dem per Auto nur von Deutschland aus erreichbaren Kleinwalsertal, in einer günstigen Lage. Ausgenommen von der deutschen Reisewarnung ge­ genüber Österreich – tatsächlich gab es im Sommer 2020 nur einen einzigen Coronafall in dieser „schönsten Sackgasse der Welt“ – konnten sich die Kesslers über einen „unglaublich guten Sommer“ freuen. Es wurde das bisher beste Nächtigungs­ergebnis erzielt, die Auslastung im Zeitraum vom 11. Juni bis zum 01. November erreichte phänomenale 94 %. Auch für den Winter bleibt man trotz allem optimistisch: „Wir erwarten einen Superwinter, ein gutes Ergebnis wie schon im Sommer.“ Der weitaus überwiegende Teil der Gäste (85 %) kommt aus Deutschland. Eine Aus­deh­ nung der deutschen Reisewarnung käme allerdings mehr als ungelegen und einer Katastrophe gleich.

Die Pause nutzen Wie auch immer sich die Dinge entwickeln, die Kesslers sind entschlossen, die bisherige Linie kom­ promisslos weiter durchzuziehen, betont Magdalena. Es gelte, die neuen Einschränkungen als Pause zu akzeptieren und die Zeit sinnvoll zu nutzen.

„Letztlich bleibt uns nur, Gas zu geben, um nicht auf der Strecke zu bleiben.“

Ein Geschwisterpaar packt an Klaus und Sieglinde Kessler übernahmen das Haus 1985 und formten mit ihrer Unternehmens­ philosophie daraus das Chesa Valisa. Seit 2019 steht die 14. Generation der Walserfamilie in den Startlöchern, die Betriebsübergabe an die Kinder Magdalena und David läuft. Gemeinsam leitet das Geschwisterpaar das Hotel in die Zukunft. „Spinnen“ – so sagen sie selber – ist ihre Devise – das Vorwärtsstreben ist ihnen angebo­ren, und so liegen die nächsten Baupläne schon auf dem Tisch. Als wertvolles Instrument für ihre ambitionierte Arbeit sehen sie die ÖHV-Unternehmerkakdemie (UNA). David hat die UNA bereits ab­solviert und Magdalena in diesem Herbst damit begonnen. „Die Inhalte sind hochinteressant. Sie liefern mir neue Denkanstöße und hochwertige Kontakte. Man lernt, sich auf die wesentlichen Herausforderungen zu fokussieren“, zeigt sich die Junghotelière Magdalena zufrieden mit dem Angebot der Unternehmerakademie.

32 | die lobby


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NACHHALTIGKEIT

ÖHV-INITIATIVE

Zeichen setzen – Nachhaltigkeit auch in Corona-Zeiten

Beim ÖHV-Kongress 2019 in Villach wurde die ÖHV-Initiative Zeichen setzen ins Leben gerufen. Zeit also, nach nun zwei Jahren eine erste Bilanz über die umgesetzten Maßnahmen und ihre Auswirkun­gen zu ziehen – und zu schauen, wie wir auch in Zeiten von COVID-19 Nachhaltigkeit weiter forcieren können. Auch wenn Corona unser tägliches Leben und Wirtschaften komplett auf den Kopf gestellt hat, werden neben Sicherheit auch Umweltfreundlichkeit, Regio­ nalität und soziale Verantwortung zukünftig wesent­ liche Kriterien für die Urlaubsentscheidung unserer Gäste sein. Grund genug, auch in diesen schwierigen Zeiten die Nachhaltigkeit des eigenen Betriebs nicht außer Acht zu lassen und zu forcieren. Alle Infos, Tipps und Anregungen dazu finden Sie auf oehv.at/zeichensetzen.

Ideen und Tipps für eine nachhaltige Branche Im Rahmen der Initiative widmen wir uns vor allem den Themen Verzicht auf Plastik, saubere Energie und Abfallvermeidung, bündeln Wissen und Best-­ Practice-Bespiele, erarbeiten praktische Leitfäden, stellen Ideen und Produkte vor und zeigen, wo diese bereits erfolgreich eingesetzt werden.

Eine Auswahl an umgesetzten Maßnahmen: 6 profit.days 2019 zum Thema „Nachhaltig Kosten sparen“ ● 3 Leitfäden: Energiemanagement in der Hotellerie, Abfallvermeidung, E-Ladestationen ● 1 Pressegespräch mit Fachmedien ● Befragung von 1.000 Hotelgästen ● Videos mit Best-Practice Beispielen ● Fachartikel, Newsletter-Beiträge, uvm. ●

Erzielte Einsparungen durch weniger Lebensmittelabfall und Wassersparer 2019 haben 106 Betriebe eine Küchenprofi(t)-Beratung abgeschlossen oder geplant. Das sind 74 mehr als im Jahr davor, wovon ein Großteil über die Vorträge bei ÖHV-Veranstaltungen zu einer Teilnahme an dem – mittlerweile von allen Bundesländern geförderten – Programm zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen motiviert werden konnten. Im Schnitt können 25 % der Lebensmittelabfälle eingespart wer­ den. Wenn man pro Betrieb von einem Einsparungs­ potential von durchschnittlich 8.000 Euro pro Jahr aus­ geht, sind das hochgerechnet rund 848.000 Euro an Wareneinsatz, die nicht in der Mülltonne gelandet sind. Der ÖHV-Partner Rabmer Greentech hat im letzten Jahr 33 ÖHV-Mitgliedsbetriebe mit Wassersparern (Ecoturbino) ausgestattet. Dadurch werden pro Jahr 76 Millionen Liter Wasser, 3,1 Millionen kWh Energie und 1.000 Tonnen CO2 gespart. Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung der ÖHV-Initiative:

Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam Zeichen setzen!

KONTAKT: DI Barbara Diallo-Strobl, Projekt- und Veranstaltungsmanagement T: +43 1 5330952-13 | barbara.diallo-strobl@oehv.at

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oehv.at/kongress

2021

ÖHV-PARTNER

Design Center Linz ∙ 18. bis 20. April

JETZT NEU: Vorausbuchungsstände vergleichen Nach dem erfolgreichen Start in vielen Metropolen weltweit werden nun auch bald Hotels in Wien wert­ volle Vergleichszahlen für die Buchungsstände der nächsten 90 und 365 Tage zur Verfügung stehen. Der weltweit führende Hotel-Benchmarking Dienstleister und ÖHV-Partner STR forciert in diesen herausfordernden Zeiten für unsere Branche ein neues Programm mit großem Mehrwert: Mit „ForwardSTAR“ können Sie nun erstmals Ihre aktuellen Vorausbuchungsstände mit anderen Hotels vergleichen. Sie sehen auf einen Blick, wie sich die Buchungen Ihres Hotels in den einzelnen Nächten mit denen Ihrer Stadt und Ihrem CompSet vergleichen. Mit dem „Pick-Up“-Vergleich sehen Sie zudem, wie sich die Nachfrage für zukünftige Nächte von Woche zu Woche entwickelt. Damit können Sie schnell und gut informiert auf Markveränderungen reagieren und Ihre Vertriebsstrategien und operativen Planungen anpassen. In volatilen Zeiten wie diesen erweist sich dies als besonders hilfreich.

Forward STAR

Forward looking. Forward planning. Forward thinking.

Für Hotel-Betreiber ist das Basis-Programm im Austausch für die Zahlen des eigenen Betriebes kostenfrei. Optio­ nale CompSet-Vergleiche sind gegen Gebühr erhältlich. In Kürze verfügbar in Wien – weitere Städte und Regionen sind in Planung. Machen auch Sie mit!

KONTAKT: Christian Strieder Country Manager Österreich-Schweiz-Deutschland T: +49 89 26209873 (München) cstrieder@str.com | www.str.com


NACHHALTIGKEIT

NEUER ÖHV-LEITFADEN

Re-think, re-fuse, re-duce: Abfallvermeidung in der österreichischen Hotellerie Tourismus lebt von der Sehnsucht nach der heilen Welt, steht aber selbst in der Kritik, weil Urlaubsreisen oft wenig nachhaltig gestaltet werden. Wie Sie durch einfache Maßnahmen Abfall im Hotel vermeiden können, zeigt ein neuer ÖHV-Leitfaden. Ist der Gast im Hotelbad von unzählige Fläschchen Duschgel, Shampoo und Bodylotion beeindruckt oder denkt er zuerst an Plastikmüll? Würden Kunden, die das Handtuch einen weiteren Tag verwenden, bei Kurzaufenthalten auch auf Zimmerreinigung verzichten? Für welche nachhaltigen Maß­nahmen man Lieferanten gewinnen, Gäste begeistern und dabei sogar noch Geld sparen kann, haben wir im neuen ÖHV-Leitfaden in praxistauglichen Tipps zusammengetragen.

Produkte am Prüfstand Produkte können einzeln geprüft werden, z.B. Gäste­ pantoffeln: Woraus werden sie hergestellt und von wo geliefert? Sind sie einzelverpackt? Können sie mehrfach verwendet werden oder zahlt man nicht nur die Anschaffung, sondern auch die Entsorgung? Würde sich der Gast freuen, wenn man ihn auffordert, die Slipper als Erinnerung daheim weiterzuver­ wenden? Das hätte dann nicht nur einen Marketing-­ Effekt, sondern spart auch noch Entsorgungskosten.

Schritt für Schritt „Wir brauchen nicht eine Handvoll Leute, die Zero Waste perfekt umsetzen. Wir brauchen Millionen von Menschen, die es unperfekt machen“, so Zero-­ Waste-­Ikone Anne Marie Bonneau. Auch die wirklichen Vorzeigebetriebe der Hotellerie haben ihre Vision nicht über Nacht, aber sehr konsequent um­­gesetzt. Wichtig ist, sich Abteilung für Abteilung vorzunehmen und die Kreativität des Teams zu nutzen. Man sollte Gewohnheiten hinterfragen und den eigenen Gästen vertrauen – wenn Maßnahmen nicht schulmeisternd, sondern humorvoll umgesetzt werden, ist das Feedback oft grandios. Beispiel Seminarbereich: Wie wäre es mit stillem und prickelndem Leitungswasser in gebrandeten Flaschen, mit unverpackter Pausenverpflegung oder der App „Too Good To Go“ für die Weitergabe von Buffetresten?

Ein anderes Beispiel: Glastrink­halme sind nicht nur stilvoller und eleganter als Plastikhalme, sie sind auch günstiger, weil sie wieder verwendet werden. Außerdem spart man bei Cocktails den Stirrer, da man mit einem Glashalm auch umrühren kann.

ABFALLVERMEIDUNG in der österreichischen Hotellerie Leitfaden für weniger Müll im operativen Hotelbetrieb

refuse reduce reuse PRIVACY PLEASE

JEDER SCHRITT ZÄHLT

Viele weitere Tipps finden Sie im neuen ÖHV-Leitfaden! oehv.at/leitfaden-abfallvermeidung Mit Unterstützung einer Abfallvermeidungs-Förderung der öster­ reichischen Sammel- & Verwertungssysteme für Verpackungen hat die ÖHV in Kooperation mit Zero Waste Austria, dem Institut für Abfallwirtschaft an der Universität für Bodenkultur und gemeinsam mit Pilothotels die Maßnahmen erarbeitet.

www.oehv.at/abfallvermeidung

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FÜR MEHR WISSEN

Die spannendsten Termine im ÖHV-Campus 2021 Der ÖHV-Campus hat sich zum Ziel gesetzt, durch die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen einen Vorsprung zu schaffen. Die Weiterbildungsangebote helfen Führungskräften und Mitarbeitern der österreichischen Hotellerie, auch in turbulenten Zeiten sicher ans Ziel zu kommen. Nur wer sich stetig bildet, kann mit dem Tempo der Welt mithalten.

Diese Weiterbildungen sollten Sie im ersten Halbjahr 2021 nicht verpassen: 26.01.2021, Wals / Salzburg Mit täglichem Controlling zu mehr Erfolg – BASIC Corona zeigt, wie wichtig es ist, sich regelmäßig mit seinen betriebswirtschaftlichen Ergebnissen auseinanderzusetzen. Das Um und Auf ist es, den eigenen Betrieb bzw. die eigene Abteilung mit effizientem Controlling vorausschauend zu führen und zu lenken. Wie das klappt, erfahren Teilnehmer im Seminar.

27.01.2021, Wals / Salzburg Schreibfit: Ohne Umwege zum fertigen Text Viele müssen beruflich viel schreiben: Allgemeine Korrespondenzen, Website-Texte oder Posts für Social Media. Wie man erfolgreich und effizient zu einem wirkungsvollen Text kommt, Kernaussagen auf den Punkt bringt und für unterschiedliche Kanäle zielgerichtet schreibt, lernen Sie im neuen Praktikerseminar.

28.01.2021, Wals / Salzburg Rechtliche Rahmenbedingungen im Beherbergungsvertrag in Corona-Zeiten Das Buchungsverhalten hat sich durch Corona verändert: Viele Gäste glauben etwa, auch bei Non-refund­ able-Raten noch kurz vor der Anreise stornieren zu können. Gerade jetzt ist es besonders wichtig, sich bei den Themen Beherbergungsvertrag und AGBH richtig auszukennen – genau darum dreht sich das Seminar.

10.02.2021, Wien Arbeitsrecht in der Hotellerie In dem Seminar vertiefen die Teilnehmer ihr Wissen rund um das Thema Arbeitsrecht. Im Speziellen geht es um Einblicke in die Rechtsgrundlagen, die ein Arbeitsvertrag in der Hotellerie mit sich bringt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den entscheidenden Punkten zu Arbeitszeit und Arbeitsruhe.

Modul 1: 13.–16.04.2021, Großarl I Modul 2: 04.–07.05.2021, Bad Aussee Lehrgang Online Marketing Eine gute Online-Präsenz ist mittlerweile für die meisten Betriebe überlebensnotwendig. Denn: Gefunden wer­ den nur die Besten! In dem Lehrgang verschaffen Sie sich einen Überblick über neue Marketingkanäle, Tech­ nologien und Trends und lernen, wie man bestehende und zukünftige Gäste zielgerichtet ansprechen kann.

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CAMPUS

Modul 1: 13.–16.04.2021, Geinberg I Modul 2: 18.–21.05.2021, Schwarzenberg Abteilungsleiterakademie – AKA Um einen Betrieb erfolgreich zu führen, braucht es gut ausgebildete Abteilungsleiter und eingespielte Teams. Geben Sie Ihren Top-Mitarbeitern die Chance, sich in 12 intensiven Seminartagen persönlich und fachlich weiterzuentwickeln und so noch mehr zum Erfolg Ihres Betriebes beitragen zu können.

Modul 1: 25.–27.05.2021, Ort t.b.a. I Modul 2: 15.–17.06.2021, Ort t.b.a. Lehrlingsausbilderakademie – LAK Damit der Berufseinstieg der jungen Generation für alle Beteiligten zum Erfolg wird, ist ein gutes Zusammen­ spiel von Lehrling und Ausbilder wesentlich. In der neuen ÖHV-Lehrlingsausbilderakademie bekommen die Teilnehmer deshalb die Werkzeuge für eine erfolgreiche Ausbildungszeit in die Hand: Von der Mitarbeiter­ organisation und -führung über das Arbeiten im Team und das Leiten von Gruppen bis hin zu den arbeitsrechtlichen Grundlagen.

Mehr Infos & Anmeldung: oehv.at/campus

DIE NEUE CAMPUS-BROSCHÜRE IST DA! Praktikerseminare, Webinare, Lehrgänge, Akademien – in der neuen Broschüre des ÖHV-Campus versammeln sich alle Termine für das Jahr 2021. Außerdem: Tipps von Experten, Meinungen von Absolventen und erste Infos zum ÖHV-Kongress. Egal, aus welcher Abteilung oder in welcher Position – in der Campus-Broschüre findet man genau das, wonach man sucht: Basiswissen, Spezial-Know-how und aktuelle Angebote. Von Managementlehrgängen und Akademien bis zu fachlich spezialisierten Tagesseminaren und Webinaren – der ÖHV-Campus übersetzt Gesetze und Wissenschaft für die praktische Anwendung. In den Weiterbildungen treffen viele scharfsinnige, kreative und schlaue Köpfe auf­ einander – sei es in der Rolle des Teilnehmers, Trainers oder Experten. Jeder bringt wichtige Informationen und Erfahrungen mit. So entsteht ein gemeinsamer Wissens­ pool, der allen zur Verfügung steht und von allen genutzt werden kann. Denn geteiltes Wissen ist das wertvollste Kapital. Das Campus-Jahr 2021 steht genau unter diesem Motto – FÜR mehr Wissensvorsprung! Ein besonderes Highlight 2021: 12 Praktikerseminare und drei Webinare – abgestimmt auf die momentan herausfordernden Zeiten.

2021

Die ÖHV-Campus-Broschüre 2021 zum Download: oehv.at/campus-broschuere

Mit den ÖHV-Campus-Seminaren gehen wir sehr sensibel auf die aktuellen Entwicklungen, Anforderungen und Bedürfnisse unserer Mitglieder ein. Gerade jetzt ist es wichtig, dass die Inhalte eines Tagesseminares unmittelbar in die Praxis umzusetzen sind. Brigitta Brunner, BA, Leiterin des ÖHV-Campus

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EVENTRÜCKBLICK Michaela Reitterer als Keynote-Speakerin bei den Seefelder Tourismusgesprächen Neben der Bedeutung des Sicherheitsempfindens für Gäste im Kontext der Reisewarnungen betonte die ÖHV-­Präsidentin in ihrem Statement zur Lage des Touris­mus auch die negativen Folgen einer sich nach unten drehenden Preisspirale und empfahl dringend, nicht am Preis als Verkaufsargument zu schrauben.

Talk zum Sommerausklang in Seefeld Die extrem kurzfristigen Buchungen im Sommer 2020 und der verhaltene Ausblick auf den kommenden Winter waren und sind auch in Seefeld zu spüren. Auch über die durch diese Voraussetzungen erschwerte Mitarbeitereinsatzplanung sprachen Seefelder Hoteliers mit ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer beim Treffen im Hotel Klosterbräu.

Winterausblick Arbeitsmarkt Vorarlberg Mitarbeiter wird es auch im ersten Corona-geprägten Winter brauchen. Aber wie viele, woher sind sie zu rekrutieren und wie kann das AMS dabei unterstützen? Um diese und andere Fragen ging es beim Austausch mit der Spitze des AMS Vorarlberg im Hotel Krone in Dornbirn.

Schon zum zweiten Mal trafen sich oberöster­ reichische Hoteliers, um über Entwicklungen im Businessgeschäft zu reden. Die kurz davor bekanntgewordenen verschärften Richtlinien für Ver­ anstaltungen waren im Linzer Hotel Kolping eben­ so Thema wie Preisdurchsetzung und Umgang mit Stornierungen unter Corona-Vorzeichen. Wie „Visit Linz“ die Betriebe unterstützt, davon erzähl­ te Tourismusdirektor Prof. Georg Steiner.

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© Linz Tourismus

Austausch Businesshotellerie Oberösterreich


ÖHV-VERANSTALTUNGEN

Wir gratulieren 22 frisch gebackenen UNA-Absolventen! Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Unternehmerakademie (UNA) des ÖHV-Campus wurden 22 Jungunternehmer, Hoteldirektoren und unternehmerische Führungskräfte zu „ÖHV-Diplomhoteliers“. Die verdiente Diplomverleihung fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und mit einem echten Babyelefanten statt. Die nächste UNA ist bereits ausgebucht – für die UNA mit Start 2022 können Sie jetzt noch reservieren. Mehr Infos unter oehv.at/una

Top: 21 Führungskräfte sind jetzt Absolventen der AKA! Im Kronthaler in Achenkirch feierten 21 Mitarbeiter in Führungspositionen den Abschluss der ÖHV-Abteilungsleiterakademie. Die Teilnehmer sind sich alle einig: „Die AKA zeigt, dass man im Leben niemals auslernt. Man kommt top motiviert in den eigenen Betrieb zurück und kann das Erlernte sofort umsetzen. Wir haben nicht nur beruflich profitiert, sondern konnten auch viel für unser privates Leben mitnehmen.“ Der nächste Zyklus beginnt im April 2021 – Infos unter oehv.at/aka

Lehrgang Online Marketing In den beiden Modulen des Lehrgangs Online Marketing im August und September lernten 16 Teilnehmer, wie sie die Sichtbarkeit ihres Hotels noch weiter steigern können. Außerdem gab’s nützliche Infos und Tipps für den richtigen Umgang mit Werbeagenturen.

Lehrgang Preisgestaltung und Vertrieb

Praktikerseminar Beschwerde­ management

Trotz Corona Lockdown konnte der ÖHV-­ Campus beide Module des Lehrgangs Preisgestaltung & Vertrieb durch­führen. Einmal live und einmal online – passend zum Thema. Dabei lernten die Teilnehmer, wie sie Preise kalkulieren, strategisch gestalten und auf den verschiedenen Online-Kanälen distribuieren, so dass viele Gäste buchen und es sich auch unternehmerisch lohnt.

Unter strengsten Corona-Maßnahmen waren in unserem Praktikerseminar „Richti­ger Umgang mit Beschwerden im Hotel“ auch praktische Gruppenübungen möglich. Mit Mundnasenschutz und Sicherheitsabstand ließen sich verschie­ denste Techniken zum Beschwerdemanagement trainieren.

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ÖHV-PARTNER

Nachhaltig bis ins Bett Schon mal darüber nachgedacht: Wer hat meine Matratze produziert? Wie wurde sie hergestellt? Wie lange kann ich sie nutzen? Was passiert mit meiner Matratze danach? Dr. Marcel Krejc von Swissfeel klärt auf. Obwohl das Thema Schlaf unser Leben beeinflusst wie kaum ein anderes, stellen sich die wenigsten Menschen diese Fragen. Wenn wir nun aber erfahren, dass alleine in Europa jährlich über 40 Millionen Matratzen auf den Müllhalden landen, Richtung Osten oder in die dritte Welt verschifft und verbrannt werden oder einfach in den Weltmeeren und der Natur langsam vor sich hin modern, lohnt es sich, diesen Fragen nachzugehen.

Was waschen wir? Unsere T-Shirts, Unterwäsche und Socken waschen wir, nachdem sie einmal getragen wurden. Hosen und Sweatshirts kann man beruhigt ein bisschen länger tragen. Warum gehen wir dann mit den wertvollen Rohstoffen unserer Matratzen so verschwenderisch um? Wieso waschen wir diese nicht ebenso wie unsere Kleider und verlängern damit ihre Lebens­dauer? Bei einem Vollwaschprozess werden eingetrocknete Flüssigstoffe und Salze sowie Milben aus den Schaum­ stoffporen gewaschen. Auch Bakterien und Viren werden in diesem Vollwaschverfahren ab­ getötet. Ein neuer bzw. sauberer Überzug darüber und man hat Matratze sowie Umwelt etwas Gutes getan – es schläft sich besser mit gutem Gewissen.

Kann man jede Schaumstoffmatratze waschen? Guter Schlaf ist eine der Vorrausetzungen für ein gesundes Leben. Deshalb sollte man nicht auf Billigprodukte setzen, sondern auf Qualität vertrauen. Schon aus Gründen des Liegekomforts ist es sinnvoll, sich für eine qualitativ hochwertige Matratze zu entscheiden. Der zweite Grund ist die Matratzenhygiene: Ein guter Teil der Qualitätsschaummatratzen wäre waschbar – und damit die Lebensdauer verlängerbar. Das Problem: Dadurch erlischt oft die Gewährleistung bzw. Garantie.

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Nachhaltige und gesunde Lösung bei Swissfeel Anders bei Swissfeel Matratzen. Die Firma Swissfeel produziert Qualitätsmatratzen aus thermoelastischem, schweizer Mineralschaum. Dieser Schaum wird speziell für das perfekte Schlaferlebnis sowie die 100%ige Waschbarkeit unter strengen Um­ weltauflagen in der Schweiz hergestellt. Am Ende der Lebensdauer verpflichtet sich die Firma Swissfeel zur Rücknahme und zur Wiederverwertung dieser wertvollen Rohstoffe. Mit seinem österreichischen Waschpartner, der Firma MatWash-CleanTec, bietet Swissfeel die beste Kombination für sauberen und gesunden Schlaf – und die längere Einsatzdauer ist ein riesen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit!

KONTAKT: Dr. Marcel Krejc SWISSFEEL Austria GmbH INNOVATORS OF THE WASHABLE BED SYSTEM T:+43 1 8902973 | info@swissfeel.com www.swissfeel.com


ÖHV-MITGLIEDER

Wir sind ÖHV! Henri Hotel Wien – Daniela Fürnkranz mit Markus Gratzer Palais26 – Mario Gruber mit Michaela Reitterer

Hotel Domittner – Heidelinde Domittner mit Gernot Deutsch

Villa Bulfon – Florian Böker mit Hubert Koller

Seminarhof Schloss Tratzberg – Ulrich Goëss-Enzenberg mit Manfred Furtner

Hotel Hirschen – Thomas Netzer

Wir freuen uns über 19 neue Mitglieder im vierten Quartal:

Hotel ...Mein Neubergerhof – Alexandra Reiter mit Johannes P. Mayer

Hotel Bergwirt Schönbrunn, Wien • Panoramahotel Gürtl, Haus • Hotel Turmhof, Gumpoldskirchen • Wunders Ferienpension, Pörtschach am Wörthersee • Theaterhotel Wien, Wien • Hotel Enzian, Sölden • Pension Göschlberger, Mondsee • Intercityhotel Graz, Graz • Hotel Jagdhof, Neustift im Stubaital • Hotel Schütterhof, Schladming • Schlossgastronomie Grim­mingblick, Stainach-Pürgg • Wilfinger Bio Thermen Hotel & Biodorf, Bad Waltersdorf • Wilfinger Ring Bio Hotel, Hart­ berg • The Comodo Bad Gastein, Bad Gastein • Mein Hotel Fast, Wenigzell • Mankei-Alm, Obertauern • Das Tschofen, Bludenz • Guesthouse Dalnig, Bad Kleinkirchheim • Hit the Sky, St. Anton am Arlberg

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oehv.at

FÜR EUCH DA. JETZT UND 2021. Nie war starke und unabhängige Interessenvertretung wichtiger. Seit Beginn der Krise kämpfen wir für die Hotellerie. Mit Nachdruck und Erfolg: Viele ÖHV-Vorschläge fanden Niederschlag in den Maßnahmenpaketen der Regierung. Besonders wertvoll ist in Zeiten sich dauernd verändernder Vorschriften und Verordnungen das Experten-Netzwerk der ÖHV. Für mehr Durchblick und Wissensvorsprung. Eigentlich unbezahlbar.

#FÜRWÄRTS. DIE ÖHV.


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