ÖKK CLEVER 1/2016

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CLEVER News und Tipps von Ihrer Versicherung 1/2016

Vorgeburtliche Untersuchungen Reinigungskräfte – sauber versichert Erste Hilfe für zu Hause


Gabi Cola Kundenbetreuerin Agentur Lenzerheide

Liebe Leserin, lieber Leser Nie wussten werdende Eltern mehr über das ungeborene Kind als heute. Über bildgebende Verfahren erhalten sie haarscharfe Bilder vom Fötus, Ärzte können hochpräzise Messungen durchführen und sogar das Erbgut des Ungeborenen untersuchen. Wo bisher über Jahrhunderte Dunkelheit herrschte – im Bauch der Schwangeren – leuchtet das Licht des Fortschritts immer heller. Und doch weiss ich als Mutter: Jede Geburt bleibt ein Wunder – und eine Offenbarung. Denn ein Restrisiko bleibt, wie auch die Familie Puorger erfahren musste. Alles schien gut mit der kleinen Vivian, bis sie kurz nach der Geburt epileptische Anfälle erlitt. Für die Eltern war das ein Schockmoment – zum Glück mit Happy End. Mehr dazu in der Titelgeschichte dieser CLEVER-Ausgabe. Zur zweiten Geschichte: Rund 400’000 Schweizer Haushalte beschäftigen Reinigungskräfte – viele jedoch illegal. Das ist unfair, risikoreich und unnötig. Denn nie war es leichter, Haushaltshilfen gesetzeskonform anzumelden und zu versichern. Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen sonnigen Frühling.

Im Inhalt finden Sie

Titelbild  Schrei vor Freude: Trotz eines vorgeburtlichen Hirnschlags ist Vivian Puorger heute kerngesund. 2 ÖKK

Blick in den Bauch: Was vorgeburtliche Untersuchungen zeigen – und was nicht

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A la Carte: Ihre Versichertenkarte im Überblick

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Mit Herzblut dabei – ÖKK Spendenaktion

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Praxis: Wie eine Reinigungskraft einfach und korrekt angestellt wird

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Für den Ernstfall: Erste Hilfe für zu Hause

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ÖKK Kundin: Fünf Fragen an Miriam Lang-Bergamin

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Impressum CLEVER News und Tipps von Ihrer Versicherung. 28. Jahrgang, 1/2016.  Herausgeber ÖKK, Bahnhofstrasse 13, 7302 Landquart. Telefon 058 456 10 10. Mail clever@oekk.ch.  Chefredaktion Bruno Schatz.  Redaktionsleiter Patrick Eisenhut.  Redaktion Widmer Kohler AG. Christoph Kohler, Bernhard Widmer.  Mitarbeit Nadja Wobbe.  Grafik apfel z design. Sandra Hofacker.  Bilder Sabine Rock, Christoph Kohler.  Druck Somedia Production, 7007 Chur.


Die Geburt von Vivian (2. v. l.) war für die Eltern ein Schockmoment. Heute ist die Familie Puorger glücklich, gesund und zu viert.

Blick in den Bauch Kaum etwas ist aufregender für Paare als eine Schwangerschaft. Riesig ist die Vorfreude, aber auch die Ungewissheit. Ist das Ungeborene gesund? Vorgeburtliche Untersuchungen liefern Hinweise auf die Gesundheit des Kindes, doch ein Restrisiko bleibt. Das musste auch die Familie Puorger erfahren.

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s war das schönste Weihnachtsgeschenk seines Lebens, obwohl er sich zuerst darüber geärgert hatte. Sie hatten nämlich abgemacht, sich keine Geschenke zu machen. Trotzdem lag jetzt dieses Schächtelchen auf dem Ehebett. «Mach’s auf!», sagte Alessia. Also öffnete Reto den Deckel, erblickte einen Papierstreifen mit zwei roten Streifen drauf – und verstand erst mal gar nichts. «Ich bin schwanger», sagte seine Frau. Drei Worte, zwei Streifen, eine Riesenfreude. Reto Puorger war so stolz, Vater zu werden, dass er es gleich seiner ganzen Familie verkündete. Alessia war vorsichtiger. Als langjährige Praxisassistentin einer Frauenärztin in St. Moritz wusste sie: Die ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft bergen die grössten Risiken fürs ungeborene Kind, und auch danach kann noch einiges passieren. So begann Heiligabend 2012 für die Puor-

gers nicht nur eine Zeit der Vorfreude, sondern auch des Wartens und Hoffens, dass auch alles gut sei mit dem ungeborenen Kind.

Immer mehr Kontrollen

Jahrtausende lang hatten die Menschen kaum Möglichkeiten, sich während der Schwangerschaft ein Bild von der Gesundheit des Ungeborenen zu machen. Das Einzige, was sie hatten, waren die körperlichen Symptome der Schwangeren: Übelkeit, Launenhaftigkeit, Blutungen, Schmerzen – und um die 20. Schwangerschaftswoche spürbare Bewegungen des Fötus. Trotzdem blieben die Gesundheit des Kindes weitgehend, sein Aussehen und Geschlecht sogar komplett ein Geheimnis bis zur Geburt. Das änderte sich schlagartig, als der Geburtshelfer Ian Donald 1958 die ersten Ultraschallbilder eines Embryos machte.

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Mit Baby Nando ist die junge Familie komplett und im Alltag angekommen.

Seitdem arbeiten die Industrie und die Medizin mit Hochdruck an der Entschlüsselung des Geheimnisses, das einst das Ungeborene umgab. Sieben Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschalluntersuchungen unterzieht sich eine Schwangere heute bis zur Niederkunft – im Normalfall. Zwar geht es bei Kontrollen immer auch um die Gesundheit der werdenden Mutter; das Hauptaugenmerk gilt jedoch dem ungeborenen Kind, das fachmännisch inspiziert, abgehört, vermessen und über das Blut der Mutter analysiert wird.

Fundamentale Fragen

Vor allem vor dem sogenannten Ersttrimester-Test in der 13. Schwangerschaftswoche machte sich bei den Puorgers Nervosität breit. Alessia war als Praxisassistentin oft genug bei diesen Tests dabei gewesen und wusste genau, worum es ging: Die Messung der Nackentransparenz und gegebenenfalls ein Blutscreening würden ihr und Reto Hinweise darauf geben, ob ihr Kind möglicherweise Trisomie 21, also das Downsyndrom haben würde. Wie würden sie als Paar auf einen positiven Befund reagieren? Alessia tendierte dazu,

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auch ein behindertes Kind austragen zu wollen, Reto war sich da weniger sicher. Fakt ist: In der Schweiz brechen mindestens drei Viertel der Frauen, deren Kind auf Trisomie 21 positiv getestet wurde, die Schwangerschaft ab. Gewissensfragen sind also unausweichlich, wenn sich Paare ehrlich mit den vorgeburtlichen Untersuchungen auseinandersetzen. Dabei gilt: Je mehr sie über die Gesundheit und den Zustand des Ungeborenen erfahren, desto grösser wird ihr Entscheidungsspielraum und – möglicherweise – ihr moralisches Dilemma. Deshalb ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte die werdenden Eltern immer wieder daran erinnern, dass nicht jede Untersuchung, die realisierbar ist, auch für jeden sinnvoll ist. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeiten, die uns zukünftig Genomanalysen bieten könnten (siehe Interview).

Der Schock

Die Puorgers lösten ihr Dilemma, indem sie auf die Statistik hofften. Die Wahrscheinlichkeit, dass die damals 30-jährige Alessia ein Kind mit Trisomie gebären würde, lag bei 1:900.

Trotzdem war die Erleichterung der beiden gross, als keine der Untersuchungen Auffälligkeiten offenbarte. Die Schwangerschaft verlief problemlos, und Reto wurde mit jedem Zentimeter, den der Bauchumfang seiner Frau wuchs, ein bisschen stolzer. Bei der zweiten Ultraschalluntersuchung in der 22.  Woche sahen die beiden, dass Alessia eine kleine Tochter gebären würde. Vivian sollte sie heissen. Im Spital Oberengadin in Samedan reservierten Reto und Alessia ein Familienzimmer. 98 Prozent aller Kinder kommen gesund zur Welt: Vivian gehörte nicht dazu. Schon kurz nach der Geburt verkrampften sich ihre Arme. Mit Blaulicht und im Inkubator ging es nach Chur ins Kantonsspital. Einem MRI folgte die niederschmetternde Diagnose: Vivian hatte noch im Mutterbauch einen Hirnschlag erlitten. In ihrer mittleren Gehirnschlagader steckte ein Blutgerinnsel und liess die linke Hirnhälfte absterben – daher die Krämpfe. Um diese zu stoppen, legten die Ärzte das Neugeborene fünf Tage ins künstliche Koma. Das Gerinnsel löste sich – von da an hiess es: warten und hoffen. Welche und wie


starke Behinderungen Vivian von dem Hirnschlag davontragen würde, das würde erst die Zukunft zeigen.

Das Entzücken

Zweieinhalb Jahre später hüpft, springt, lacht und quatscht die kleine Vivian mehr, als es den Eltern manchmal lieb ist. Der menschliche Körper ist ein wunderbarer Organismus – anpassungsfähig und stark. Vivians unversehrte rechte Hirnhälfte hat die Funktionen der abgestorbenen linken Seite vollständig übernommen. Darauf deuten bis heute sämtliche fein- und grobmotorischen Tests hin, das zeigt ihre Sprachentwicklung, und nie werden die beiden Eltern vergessen, wie entzückt und erleichtert sie über die ersten Schritte ihrer Tochter waren. «Vivian hat uns deutlich vor Augen geführt, dass jede Schwangerschaft Risiken birgt, die durch keine Untersuchung beseitigt werden können», sagt Alessia Puorger heute. Und neben dem glücklichen Ausgang habe die Geschichte mit Vivian auch etwas Positives gehabt, sagt Alessia. «Wir wussten lange nicht, ob wir ein behindertes Kind haben oder nicht, aber etwas spürte ich ganz genau: dass Reto dieses Kind so liebt, wie es ist.» Diese Erkenntnis habe sie ihrem Mann noch näher gebracht. Die Krankenakte von Vivian konnte im November 2015 geschlossen werden. Zwei Monate zuvor hatten die Puorgers im Familienzimmer der Klinik Oberengadin ein viertes Familienmitglied willkommen geheissen: Nando, 4180 Gramm, 56 cm, kerngesund.

Fragen rund ums Thema Mutterschaft? www.oekk.ch/mutterschaft

ÖKK FAMILY und ÖKK FAMILY FLEX Als Praxisassistentin hatte Alessia Puorger mit vielen Versicherungen zu tun – ÖKK war ihrer Erfahrung nach am fairsten und unkompliziertesten. Deshalb hat sie auch ihre Familie bei ÖKK versichert. Dank ÖKK FAMILY genossen die Puorgers die Tage nach der Geburt von Nando gemeinsam im Familienzimmer der Klinik Oberengadin in Samedan.

www.oekk.ch/family und www.oekk.ch/familyflex

«Wissen hat Folgen» Die Humangenetikerin Professorin Sabina Gallati über Trends, Chancen und Risiken der Pränataldiagnostik in der Schweiz. Frau Gallati, wieso erhitzt das Thema «vorgeburtliche Untersuchungen» viele Gemüter?

Weil die Untersuchungen ethische Fragen aufwerfen – in der Gesellschaft und auch bei den werdenden Eltern selbst. Was dürfen sie wissen, was wollen sie wissen über das ungeborene Kind? Denn dieses Wissen hat möglicherweise Folgen fürs ungeborene Kind, für die Eltern, für uns als Gesellschaft – beispielsweise im Umgang mit Behinderten. Es gibt heute eine ganze Reihe pränataler Untersuchungen, die unterschiedlich aussagekräftig sind. Ärzte sollten mit den werdenden Eltern unbedingt vorher besprechen, was diese alles wissen möchten.

Erkennen Sie Trends in der Pränataldiagnostik?

Ich sehe zwei gegenläufige Trends: Die einen Paare wollen im Gleichschritt mit dem medizinischen Fortschritt immer mehr wissen. Sie wollen so viel Gewissheit wie möglich, dass ihr Kind gesund ist. Im Gegensatz dazu gibt es immer mehr Paare, die gar keine Untersuchungen wollen. Die nehmen es, wie es kommt. So wie es früher üblich war.

Wie reagieren Eltern, die von einer Trisomie 21 ihres Kindes erfahren?

Seit 2012 können Schwangere in der Schweiz einen risikolosen genetischen Bluttest machen, um den Fötus auf Trisomie zu untersuchen. Welchen Effekt hat das?

Die Nachfrage nach diesem nicht-invasiven Bluttest steigt schweizweit rasant an. Gleichzeitig gehen die invasiven Untersuchungen – wie die Fruchtwasserpunktion und die Chorionbiopsie – zurück. Das sehe ich positiv, weil die invasiven Untersuchungen immer mit einem kleinen Fehlgeburtenrisiko einhergehen.

Seit Juli 2015 bezahlt sogar die Grundversicherung den Bluttest. Sinnvoll?

Es ist eine gesellschaftliche Tatsache, dass immer mehr Frauen in fortgeschrittenem Alter Kinder gebären, und es ist eine biologische Tatsache, dass mit dem Alter das Risiko steigt, ein Kind mit Chromosomenstörung zu gebären. Also ist es verständlich, dass immer mehr Frauen eine Abklärung wünschen – und dann ist die risikolose Variante vorzuziehen. Den Bluttest zahlen die Versicherungen aber nur, wenn vorher beim routinemässigen Ersttrimester-Test anhand auffälliger Nackentransparenz und Blutmarker ein erhöhtes Risiko festgestellt wurde.

Im ersten Moment ist der Befund ein Schock. Danach sind die Reaktionen sehr unterschiedlich. Für die einen bricht eine Welt zusammen, für die anderen ist ein Leben mit einem behinderten Kind vorstellbar. Wichtig ist, dass sich die werdenden Eltern Zeit nehmen, eine für sie tragbare Entscheidung zu treffen.

Sabina Gallati (63) ist Präsidentin der vom Bundesrat eingesetzten Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK) und seit 1997 Leiterin der Humangenetik am Berner Inselspital.

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A la Carte Auf der ÖKK Versichertenkarte sind alle wichtigen Daten der Versicherten gespeichert – auf Wunsch auch medizinische Daten, die vor allem bei Notfällen hilfreich sind.

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ndlose Formulare ausfüllen, das ist von gestern. Der moderne Versicherte zückt die Versichertenkarte statt des Kugelschreibers. Die Praxisassistentin am Empfang liest die Karte in Sekundenschnelle ein und verfügt sofort über alle notwendigen administrativen Daten: Name und Anschrift des Patienten, Angaben zum Versicherer und zur Versicherungsdeckung. Weil die Versichertenkarten schweizweit einheitlich sind, können Ärzte, Apotheken und Spitäler die gespeicherten Informationen für die Abrechnung übernehmen

und gleichzeitig online beim Versicherer prüfen, ob alle Informationen aktuell sind. Damit werden die Abrechnungsprozesse effizienter und kostengünstiger. Was viele nicht wissen: Auf freiwilliger Basis können Versicherte auch medizinische Daten auf der Karte speichern, beispielsweise bestehende Allergien, aktuelle Medikationen und Kontaktdaten für den Notfall. Sie können diese Daten beim Hausarzt oder im Spital erfassen lassen, vorausgesetzt, die notwendige elektronische Infrastruktur ist vorhan-

Ihre ÖKK Versichertenkarte Der Mikrochip Darauf sind die gesetzlich vorgeschriebenen Administrativdaten gespeichert. Das sind die Daten, die auch auf der Karte aufgedruckt sind. Sie können freiwillig medizinische Notfalldaten auf dem Chip speichern lassen. Diese Daten kann ÖKK nicht einsehen. ÖKK Kontaktdaten Hier finden Sie den Namen und die Telefonnummer Ihrer zuständigen ÖKK Agentur. Über die folgenden Inlandsund Auslandsnummern erreichen Sie im Notfall rund um die Uhr Hilfe. Ihre Administrativdaten Die BAG-Nummer ist die offizielle Nummer des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für ÖKK. Gemäss gesetzlicher Vorschrift muss Ihre AHV Nummer auf der Karte stehen. Im Kontakt mit ÖKK brauchen Sie diese Nummer aber nicht. Hier werden Sie nach Name, Vorname und Geburtsdatum gefragt.

den. Denn die Daten werden auf dem Chip der Karte gespeichert und auf Wunsch mit einem PIN-Code geschützt. Sie bestimmen selbst, wer welche Daten einsehen darf. Besteht zum Beispiel eine Medikamentenallergie, ist es sinnvoll, dass Ärzte und das Pflegepersonal im Notfall Zugang zu den Daten haben. Gleiches gilt auch für Angaben zur Blutgruppe. ÖKK hat grundsätzlich keinen Zugriff auf die medizinischen Daten und somit auch keine Kenntnis über die auf der Karte hinterlegten Informationen.

Medizinische Daten auf Ihrer Karte Das Krankenversicherungsgesetz (KGV) regelt in Art. 42 a den einheitlichen Einsatz der Versichertenkarte. Es sieht vor, dass mit dem Einverständnis der versicherten Person persönliche Daten auf der Datenbank hinterlegt werden können, die von dazu befugten Personen wie zum Beispiel Ärzten abruf bar sind. Folgende medizinischen Daten können Sie auf Ihrer Versichertenkarte speichern lassen: – Blutgruppen- und Transfusionsdaten – Impfungsdaten – Transplantationsdaten – Allergien – Krankheiten und Unfallfolgen – Medikation – Kontaktadressen für den Notfall – Hinweis auf bestehende Patientenverfügung Sie möchten Ihre Daten hinterlegen? Dann sprechen Sie die Praxismitarbeitenden beim nächsten Arztbesuch darauf an.

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Voller Einsatz: ÖKK Regressspezialist Otto van Andel beim Blutspenden. Der Anlass war öffentlich. Zum Dank gab’s Guetzli aus der ÖKK Backstube.

Mit Herzblut dabei Der Schweiz geht das Blut aus. Der Grund: Die Spender fehlen, während gleichzeitig das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt. Um Versorgungslücken vorzubeugen, sind Blutspendeaktionen wichtig. ÖKK hat mitgemacht.

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tellen Sie sich vor, Sie erleiden durch einen Unfall hohen Blutverlust. Der Arzt will Sie behandeln, kann es aber nicht – es fehlt an Spenderblut. Diese Situation droht der Schweiz ab 2018. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, in der Forschende die Auswirkungen des demografischen Wandels auf Blutspenden und Bedarf errechnet haben. Es hat sich gezeigt: Die Überalterung der Gesellschaft hat massive Folgen. Einerseits erhalten über 60-Jährige bereits jetzt über 70 Prozent des gespendeten Blutes. Andererseits darf diese Personengruppe selbst nicht mehr spenden. Bis zum Jahr 2035 erwarten die Forschenden daher eine Versorgungslücke von bis zu 76’000

Bluteinheiten. Grund genug, bereits jetzt vorausschauend gegen den drohenden Blutmangel vorzugehen.

Überraschung: selbstgebackene Weihnachtsguetzli als Dank für das kostbare Gut namens Blut.

Jeder Tropfen zählt: 25 Liter Blut

Kurzfilm über den Aktionstag unter www.oekk.ch/blutspenden

Zusammen mit dem Blutspendedienst Graubünden organisierte ÖKK am 17. Dezember 2015 eine Blutspendeaktion in Landquart. Dem Aufruf folgten 55 Personen, darunter viele ÖKK Mitarbeitende, die zusammen rund 25 Liter Blut spendeten. «Gerade im Hinblick auf die kommende Skisaison war es wichtig, dass wir die Blutreserven wieder aufstocken konnten», sagte Elvira Battaglia, Leiterin Equipen vom Blutspendedienst Graubünden. ÖKK Mitarbeitende bereiteten den Spenderinnen und Spendern noch eine besondere

Blut spenden Das Schweizerische Rote Kreuz informiert Sie über alles Wissenswerte zum Thema: Wo können Sie spenden? Wer kommt als Spender in Frage?

Weitere Informationen unter www.blutspende.ch

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Als berufstätige Mutter ist ÖKK Kundin Anita Studach (grosses Bild rechts) froh, dass Sofia Barros sie im Haushalt und beim Putzen der Shiatsu-Praxis unterstützt.

Sauber sauber Schätzungsweise drei von vier Haushaltshilfen in der Schweiz arbeiten schwarz. Das schädigt nicht nur die Wirtschaft, sondern ist auch risikoreich und illegal. Dabei war es nie einfacher als heute, eine Reinigungskraft korrekt anzustellen und zu versichern.

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ie kauft ein, wischt, wäscht, bügelt und putzt für ihre dreiköpfige Familie, vor allem aber für fremde Familien und Firmen: Sofia Barros, 36 Jahre alt, Portugiesin und Reinigungskraft. Dafür erhält sie nicht nur Geld, sondern auch viel Lob. Eine ihrer Arbeitgeberinnen ist Anita Studach, eine berufstätige Mutter, die mit ihrer Patchwork-Familie im Churer Brandisquartier wohnt. «Super, Sofia, die Blumen hatte ich ganz vergessen», ruft sie ihrer «Perle» zu, als sie sieht, dass diese den Blumen auf dem Wohnzimmertisch

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frisches Wasser gegeben hat. Das schätzt sie an Sofia Barros: Aufmerksamkeit und Selbstständigkeit. «Die Stunden, die uns Sofia hilft, sind Gold wert für mich und unsere Familie», sagt die erfolgreiche Shiatsu-Therapeutin mit eigener Praxis. Auch ihr Lebenspartner ist berufstätig, beide bringen je zwei Kinder in die Patchwork-Familie ein. Da ist Zeit ein knappes Gut.

Drei Viertel arbeiten schwarz

400’000 Schweizer Privathaushalte beschäftigen rund 150’000 Haushaltshilfen

(Quelle: putzfrau.ch). Dabei arbeiten schätzungsweise drei von vier Reinigungskräften schwarz. Keine andere Branche weist eine so hohe Rate auf. Das liegt auch daran, dass Schwarzarbeit immer noch als Kavaliersdelikt gilt. Denn vordergründig profitieren beide Parteien: Die Reinigungskräfte erhalten höhere Löhne, da sie keine Sozialabgaben und Steuern begleichen müssen. Und die Arbeitgeber sparen Geld, weil auch sie keine Sozialleistungen und zudem keine Unfallversicherung zahlen müssen.


Wesentlichen darauf, der SVA Graubünden einmal im Jahr den Bruttojahresverdienst ihrer Reinigungskraft zu melden sowie eine Rechnung für sämtliche Lohnnebenkosten und die Quellensteuer zu begleichen. Auch Firmen können das vereinfachte Verfahren anwenden (siehe Box unten). Wer hingegen seine Haushaltshilfe schwarz beschäftigt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen – und gegebenenfalls mit Häme, wie der Zürcher Politiker Hans Fehr erfahren musste. Ende

Dezember 2013 flog auf, dass der damalige SVP-Nationalrat eine Asylbewerberin illegal als Putzhilfe beschäftigte. Etwas Gutes hatte der kleine Skandal immerhin: Die Ausgleichskassen registrierten in der Folge auffällig viele Anmeldungen von Reinigungskräften durch Privathaushalte und Kleinunternehmen.

www.anitastudach.ch

Saubere Verhältnisse – das müssen Sie wissen!

Allerdings gibt es gute Gründe, warum auch Hausangestellte gemeldet und unfallversichert sein müssen. Nur wer einzahlt in die Unfallversicherung und die Sozialversicherungen, erhält bei Bedarf auch Leistungen daraus, also Gelder für Heilungskosten, IV, Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld und – ganz wichtig – eine Rente.

Klare Verhältnisse

Anita Studach ist ein strukturierter Mensch. Ohne Ordnung, sagt sie, könne sie nicht frei denken und keine Energie schöpfen für ihren Beruf. Auch im Arbeitsverhältnis zu ihrer Hausangestellten wollte sie von Anfang an klare Verhältnisse. Als sie Sofia Barros nach ihrer AHV-Nummer fragte, um sie bei der SVA Graubünden anzumelden und bei ÖKK gegen Unfall zu versichern, rannte sie offene Türen ein. Denn Sofia Barros besteht bei allen ihren Arbeitgebern auf eine gesetzeskonforme Anstellung. Seit ihrer Ankunft in der Schweiz vor 18 Jahren zahlt sie Lohnnebenkosten und Steuern – was anfangs als Angestellte in der Hotellerie ohnehin selbstverständlich war. Diese Sicherheiten wollte die 36-Jährige nicht aufgeben, als sie nach der Geburt von Sohn Rodrigo den Job im Hotel quittierte, um fortan als Reinigungskraft zu arbeiten. Heute putzt sie 25 Stunden pro Woche, immer dann, wenn Rodrigo im Kindergarten ist.

Vereinfachtes Verfahren

Bei der Anstellung von Sofia Barros kann Anita Studach auf das «Vereinfachte Verfahren für Arbeitgeber» zurückgreifen. Dadurch beschränkt sich ihr administrativer Aufwand im

Lohn Der schweizweite Durchschnittsbruttolohn betrug 2013 28.80 Franken pro Stunde (Quelle: quitt.ch). Davon werden dem Arbeitnehmer Lohnnebenkosten (6,225 Prozent) und die Quellensteuer (5 Prozent) abgezogen, der Arbeitgeber hingegen muss über den Bruttolohn hinaus für seinen Teil der Lohnnebenkosten (6,225 Prozent) sowie für die Unfallversicherung aufkommen. Ein Online-Rechner der Sozialversicherungsanstalt Zürich hilft beim Kalkulieren (www.svazurich.ch/ hausangestellte). Vereinfachte Abrechnung Seit dem Bundesgesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) können Private und Kleinunternehmer das «Vereinfachte Verfahren für Arbeitgeber» nutzen. Voraussetzung ist, dass der oder die Angestellte weniger als 21’150 Franken im Jahr verdient. Für diese muss der Arbeitgeber dann keinen Lohnausweis ausstellen, Quellensteuer und Lohnnebenkosten zieht er direkt vom Bruttolohn ab. Ende Jahr meldet er den Bruttojahreslohn der zuständigen kantonalen SVA, von der er anschliessend eine einzige Rechnung für sämtliche Lohnnebenkosten und die Quellensteuer erhält. Steuern Die vereinfachte Abrechnung beinhaltet die Quellensteuer von 5 Prozent, die direkt vom Lohn abgezogen wird – auch bei Schweizer Angestellten. Diese erhalten dafür eine Bestätigung für ihre Steuererklärung. Arbeitsbewilligung Bei ausländischem Personal sollte man unbedingt abklären, ob eine Arbeitsbewilligung vorliegt. Sonst riskiert man eine Busse. Ferien Zu einem fairen Arbeitsverhältnis gehört ein Ferienanspruch. Bei geringen Arbeitsverhältnissen ist es Usus, den Ferienanspruch prozentual dem Bruttolohn zuzuschlagen – bei vier Wochen Ferien 8,33 Prozent, bei fünf Wochen 10,63 Prozent. Der Ferienzuschlag muss auf jeder Lohnabrechnung separat ausgewiesen werden. Unfallversicherung Arbeitgeber müssen für ihre Haushalthilfe eine Berufsunfallversicherung abschliessen und bezahlen – bei ÖKK 100 Franken im Jahr. Das gilt auch, wenn diese schon bei einem anderen Arbeitgeber versichert ist. Aufgepasst: Wenn die Reinigungskraft bei keinem anderen Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, muss sie bei ihrer obligatorischen Krankenversicherung «Unfall» mit einschliessen, da sie sonst nur gegen Berufsunfälle versichert ist.

Weitere Informationen unter: www.oekk.ch/hausangestellte

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Notfallnummern Sanität 144  Notfälle mit Verletzten Polizei 117  Verkehrsunfall, Verbrechen Rega 1414  Unfälle mit Schwerverletzten, bei Gebirgsunfällen Tox-Zentrum 145  Bei Vergiftungsnotfällen ohne Bewusstseinsstörungen

Erste Hilfe für zu Hause Jährlich verletzen sich in der Schweiz rund 560’000 Personen im Haushalt oder in der Freizeit. Stürze, Verbrennungen, Schnittwunden und Stromschläge zählen zu den häufigsten Verletzungen. Besonders Kinder sind gefährdet. Wie leistet man im Notfall Erste Hilfe?

Was ist die erste Massnahme nach einem Unfall? 10 ÖKK

Erfassen Sie zunächst die Situation und schalten Sie mögliche Gefahrenquellen aus. Die Nothilfe orientiert sich an der Art und am Grad der Verletzung. Ziel der Erste-Hilfe-Massnahmen ist es, Schmerzen, Schwellungen und eventu-

elle Folgeschäden bei Betroffenen so gering wie möglich zu halten. Um in Notfallsituationen richtig reagieren zu können, empfiehlt sich der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses – es gibt auch Auffrischungskurse.


In welchen Fällen sollte ich umgehend den Notruf wählen? Übernimmt die Krankenversicherung die Transportkosten? In welchen Situationen kann ich Medgate anrufen? Kann ich Unfällen in Haushalt und Freizeit vorbeugen?

Ist der oder die Betroffene bewusstlos oder kaum ansprechbar, muss umgehend die Rettung alarmiert werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Atemwege nicht vollkommen frei oder gar blockiert sind oder Atemnot be-

steht. Scheint das Herz-Kreislauf-System betroffen, ist ebenfalls professionelle medizinische Hilfe unabdingbar. Neben dem Notruf (144) hat die Sicherstellung von Atmung und Herz-Kreislauf-Funktionen Priorität.

Wenn der Transport medizinisch notwendig ist, beteiligt sich die Grundversicherung mit bis zu 500 Franken pro Jahr an den Kosten – dies allerdings nur, wenn ein Transport im Privatauto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln für den

Patienten nicht zumutbar ist. ÖKK Zusatzversicherungen übernehmen je nach Modell zwischen 50’000 und 130’000 Franken pro Jahr. ÖKK GLOBAL garantiert volle Kostendeckung.

ÖKK Versicherte können sich rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr an die Ärzte von Medgate wenden (0844 655 655). In Notfallsituationen werden Sie direkt mit dem medizinischen Team verbunden. Die Ärzte helfen Ihnen, die Situation des Betroffenen und den Grad

der Verletzung einzuschätzen und geben Ihnen Anweisungen für Erste-HilfeMassnahmen. Sie entscheiden auch, ob der oder die Betroffene zum Hausarzt oder in die Notfallstation des Spitals überstellt wird.

Stürze sind im häuslichen Umfeld Gefahr Nummer eins. Entfernen Sie daher Stolperfallen aller Art. Rutschige Flächen sollten mit Matten und Haltegriffen gesichert werden. Benutzen Sie immer solide Steighilfen. Lassen Sie Kinder am Herd nie unbeaufsichtigt, die Gefahr von Verbrennungen ist zu gross.

Putzmittel und Medikamente sollten ebenfalls ausserhalb der Reichweite von Kindern stehen. Grundsätzlich gilt: Schätzen Sie Ihre Kräfte richtig ein. Fühlen Sie sich müde und unfit, unterlassen Sie anstrengende Vorhaben oder holen Sie sich Hilfe.

Was tun bei … … Sturzverletzungen? Bei Prellungen und Zerrungen hilft es, die betroffene Stelle zu kühlen. Später können Sie eine schmerzhemmende Salbe auftragen. Knochenbrüche müssen ärztlich behandelt werden. … Verbrennungen/Verbrühungen? Kleinflächige Verbrennungen oder Verbrühungen sollten Sie sofort kühlen. Halten Sie das betroffene Körperteil einige Minuten unter lauwarmes Wasser. Bei grossflächigen Verbrennungen ist von einer Kühlung abzuraten, da in diesem Fall eine Unterkühlung droht. Sind grosse Teile des Oberkörpers und des Gesichts betroffen, alarmieren Sie umgehend die Rettung.

… Schnitt- und Stichwunden? Lassen Sie kleine Wunden ausbluten, damit werden Verschmutzungen aus der Wunde geschwemmt. Vor dem Verbinden können Sie ein Desinfektionsmittel oder eine desinfizierende Salbe auftragen. Stark blutende Wunden sollten Sie mit einem Druckverband versorgen. Achten Sie darauf, die Blutzufuhr nicht abzubinden. … Stromschlag? Stellen Sie sicher, dass der oder die Betroffene vom stromführenden Teil getrennt ist (Sicherung abschalten). Verbrennungen an den Ein- und Austrittsstellen sind wie oben beschrieben zu behandeln. Hat der Herzschlag ausgesetzt, ist sofort der Notarzt zu informieren und Sie müssen umgehend mit der Herzmassage beginnen. Jeder Stromverletzte sollte umgehend ins Spital gebracht werden, da bei Stromschlägen immer die Gefahr von Herzrhythmusstörungen besteht.

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Miriam Lang-Bergamin beantwortet fünf Fragen Wochenbett im Familienzimmer oder in der allgemeinen Abteilung?

Beide unserer Kinder sind im Spital Thusis zur Welt gekommen. Wir hatten uns bewusst für ein kleines, persönliches Spital entschieden, und obwohl das Familienzimmer ausgebucht war, durfte mein Mann ab und zu bis spät in die Nacht bleiben.

Putzhilfe oder selber putzen?

Wir putzen selbst – ich bin mehr fürs Haus zuständig, mein Mann fürs Entsorgen und Fensterputzen. Zudem hat er einen grünen Daumen: Wir alle geniessen die reiche Ernte aus seinem Beerengarten: Erdbeeren, Stachelbeeren, Brom- und Himbeeren und Heidelbeeren.

Lenzerheide oder Chur?

Ich bin auf der Lenzerheide aufgewachsen, wo wir jetzt auch wieder wohnen. Zwischendurch waren wir fünf Jahre in Chur. Die vielen Restaurants, die Kinos, das kulturelle Angebot – das hat uns schon gefallen. Aber als die Kinder unterwegs waren, zog es uns zurück in die Berge. Die Lenzerheide ist ein Familienparadies.

Schlemmen oder Spörteln?

Wir sind eine aktive Familie mit einer riesigen Sportarena vor der Tür. Die Langlaufloipe führt direkt an unserem Haus vorbei. Andrina fährt schon selbst, Niculin im Manduca, einem Babytragetuch – so sind wir oft zu viert auf der Loipe. Im Sommer lockt das Lido, und zu jeder Jahreszeit geniessen wir die Berge rundherum.

Miriam Lang-Bergamin (33) wohnt mit ihrem Mann Michael (34) und ihren beiden Kindern Andrina (3) und Niculin (1) auf der Lenzerheide.

ÖKK Bahnhofstrasse 13, Postfach 15 7302 Landquart Telefon 058 456 10 10, Fax 058 456 10 11 info@oekk.ch, www.oekk.ch www.facebook.com/oekk.ch 2

Ich war Langschläferin – bis die Kinder kamen. Das war für mich die grösste Herausforderung: genug Schlaf zu finden. Langsam habe ich wieder in einen erträglichen Rhythmus gefunden. Niculin braucht nur noch einen Schoppen in der Nacht.

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Frühaufsteherin oder Langschläferin?


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