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An diesem Weinsberg sind die beiden Voraussetzungen für die gesetzliche Neueinstufung zu erkennen: Ein Wohnmobil (Klasse M1, Wohnmobil SA), welches auf der Basis eines Nutzfahrzeugs (Klasse N) aufgebaut wurde.
Die Regelung trat mit 1. Juni in Kraft und besagt, dass Wohnmobile der Aufbauart SA, die auf einem Nutzfahrzeug aufbauen, anders gesagt, die aus einem Nutzfahrzeug gemacht wurden, so besteuert werden sollen wie Nutzfahrzeuge. Wohnmobile wurden steuerlich immer wie Pkw behandelt, was bis 1. Oktober 2020 kein Problem darstellte, doch ab diesem Tag kam die CO2-Bemessung dazu, was zu unverhältnismäßigen Steuererhöhungen führte –und für viele neue Wohnmobilbesitzer und -besitzerinnen eher überraschend passierte. In vielen Fällen konnte der Unterhalt für das Freizeitfahrzeug nicht mehr aufgebracht werden. Die Korrektur durch die steuerliche Eingliederung zu den Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen bringt die Bemessung der motorbezogenen Versicherungssteuer nach kW für Wohnmobile zurück. Dazu hat der ÖCC als größte Interessensvertretung für Camper und Camperinnen einen großen Anteil geleistet. Aus all den Anfragen, die uns zu diesem Thema erreichten, haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst:
Ich habe ein Wohnmobil, das 2019 erstmalig zugelassen wurde. Bin ich davon auch betroffen?
Nein. Alle Kfz bis 3,5 Tonnen, die bis 30.9.2020 erstmalig zugelassen wurden, werden nach der Motorleistung in kW besteuert. Die Steuerbemessung hat sich mit 1. Oktober 2020 für diese Fahrzeuge nicht geändert und hat es auch mit 1. Juni nicht getan.
In meinen Papieren steht, dass mein Wohnmobil ein M1 ist, trifft es für mein Wohnmobil daher nicht zu?
Ihr Wohnmobil ist ein Fahrzeug der Klasse M1 – und das ist für die Berechnung der mVSt nach kW sogar Voraussetzung. Wichtig ist, dass das Fahrzeug auf einem Fahrzeug der Klasse N aufbaut und das in den österreichischen Fahrzeug- papieren auch so unter „Klasse des Basisfahrzeugs“ eingetragen ist.
In meinen österreichischen Papieren kann ich keinen Hinweis zur Basisklasse N finden, obwohl es eine Ducato-Basis ist. Im CoC von FCA steht, dass der Ducato ein N2 war. Was kann ich tun?
Hier ist bei der Eingabe in die österreichische Genehmigungsdatenbank ein Fehler passiert und es wurde ein wesentliches Fahrzeugmerkmal vergessen. Bitte kontaktieren Sie die jeweilige Landesprüfstelle, die für die Dateneingabe gesorgt hat und beschreiben Sie Ihr Anliegen.
Mein Fahrzeug ist ein Alkoven-Wohnmobil, das auf einem Peugeot Boxer aufbaut, in meinen österreichischen Papieren steht zwar Basisklasse N2, aber sonst kann ich keinen Eintrag zu Wohnmobil, SA, oder Wohnmobil SA finden. Was kann ich tun?
Selbe Vorgehensweise wie in der Frage zuvor. Nach der Erfahrung des ÖCC wurden bisher die Einträge immer binnen kurzer Zeit ergänzt.
Ich habe mit 1. Juni noch immer den Betrag nach alter Berechnung von meinem Konto abgezogen bekommen. Muss ich mich bei der Versicherung melden?
Ihr Versicherungsunternehmen hat bis Mitte August Zeit die Steuer zu korrigieren. Steuern, die ab 1. Juni 2023 zu viel bezahlt wurden, müssen vom Versicherungsunternehmen zurücküberwiesen oder in Form einer Gutschrift für künftige Zahlungen bereitgestellt werden.
Ich habe einen kleinen Campingbus, der als Wohnmobil typisiert ist, aber nicht auf einem kleinen Nutzfahrzeug, sondern auf dem Siebensitzer aufbaut. Zahle ich jetzt auch nach kW?
Nein, weil das Campingfahrzeug auf einem Pkw aufgebaut wurde und damit eine der beiden Voraussetzungen zur Steuerberechnung nach kW nicht erfüllt wird. Diese Fahrzeuge werden weiterhin steuerlich wie Pkw behandelt. Das sind in der Regel VW T6 California, Ford Custom Nugget, Mercedes-Benz Marco Polo, Campster und weitere Campingbusse, deren M1-Basis an den rundum verglasten Seitenwänden zu erkennen ist.
Bekomme ich die bisher (vor 1. Juni 2023) zu viel gezahlte Steuer zurück?
Nein, eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. Mehr zum Thema lesen Sie auf www.campingclub.at/mvst ■
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