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2.8. Hirschapotheke Fischmarkt

Ratsbeschlüsse kurz gefasst

Über 22 TOPs im Aufrufteil hatten die Stadträtinnen und Stadträte in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu votieren

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In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag in der Reithalle standen 22 Tagesordnungspunkte im Aufruf zur Abstimmung an.

Der Gemeinderat beschloss in jüngster Sitzung eine Änderung

der Besetzung im Technischen

Ausschuss: Auf Wunsch der SPDFraktion wird Stadtrat Gerhard Schröder an Stelle von Loretta Bös Stellvertreter im Gremium.

Grünes Licht gab es für den Er-

weiterungsbau der Astrid-Lind-

gren-Schule – ein solitärer Neubau in Modulbauweise. Die Ganztagsgrundschule wird bis zum Schuljahr 2022/23 um zwei Züge zu erweitert. Parallel soll das Außengelände der Schule sowie des angrenzenden Oken-Gymna-

Astrid-Lindgren-Schule

siums aufgewertet werden. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt mit 1,05 Mio Euro aus den avisierten Mitteln der Schulbauförderung und mit 2,45 Mio Euro aus der Ergebnisverbesserung des Haushaltsjahrs 2020.

Zustimmung erfolgte zum Städ-

tebaulichen Vertrag „Spital-

bühnd“ auf Gemarkung Waltersweier, zur Änderung der

Markt- und Gebührenordnung

der Wochenmärkte der Stadt Offenburg wie auch zum „Forsteinrichtungswerk 2021 bis 2030“, dem periodischen Betriebsplan für den Stadtwald.

Im Thema Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof nahm der Gemeinderat den Bericht zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis, beauftragte die Verwaltung, den Planungswettbewerb für das Bahnhofsquartier vorzubereiten und durchzuführen sowie eine Machbarkeitsstudie zum vollständig barrierefreien Ausbau der Bahnsteig-Nordunterführung erstellen zu lassen. Auch das Konzept des ADFC zu einem Fahrradzentrum und der Bericht der Verwaltung zum Sachstand schulen mit einem Ganztagsangebot werden ab dem Schuljahr 2022/23 – alternativ zum Ganztagsbetreuungsbudget – mit Stellenanteilen in Abhängigkeit der bestehenden Ganztagsklassen bzw. Ganztagsgruppen für sozialpädagogische Fachkräfte des Ganztagsbetriebs ausgestattet. Die benötigten Stellenanteile werden

durch die Verwaltung zum Doppelhaushalt 2022/23 angemeldet. Die jährliche Bereitstellung von Betreuungsbudgets in Form von Anpassungen der Schulbudgets erfolgt ab dem Schuljahr 2022/23 nur noch für Schulen mit externem Partner. Bei Übernahme der Aufgabe durch die Stadt erfolgt keine Auszahlung mehr. Die Einrichtung von Planstellen verursacht somit keine Mehrkosten.

Per formalem Satzungsbeschluss erfolgte die Änderung der Grundschulbezirke der AstridLindgren- und der Georg-MonschSchule.

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung außerdem, einen Prozessvorschlag zur Durchführung einer ganzheitlichen kommunalen Sportentwicklungsplanung zu ermitteln und einen Finanzierungsvorschlag zu erstellen. Der vom Rat erteilte Auftrag und die bereits bestehenden Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Messehalle 1a zu einer Multifunktionssporthalle mit über 1000 Zuschauerplätzen sollen in die Planung eingebunden und im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Auch der Beschluss zur

und zur Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb wurden zur Kenntnis genommen.

Einen Offenlagebeschluss gab‘s zur Aufhebung der Stellplatzverpflichtung für das Gebiet der Offenburger Altstadt (Stellplatzsatzung Altstadt): Dem Satzungsentwurf samt Begründung wurde zugestimmt, der Entwurf soll öffentlich ausgelegt werden.

Der Gemeinderat stimmte zudem den Rahmenbedingungen für die weitere städtebauliche Entwicklung des Baugebiets „In den Matten II“ in Bohlsbach zu. Der geplante städtebauliche Wettbewerb soll erarbeitet werden.

Ein Aufstellungsbeschluss erfolgte zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Waltersweier“, 7. Änderung, sowie zum Bebauungsplan „Güterbahnhof-Süd“, 2. Änderung – dazu eine Veränderungssperre im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans.

Beschlossen wurden weiter die

Betriebskostenzuschüsse an

kirchliche und freie Träger: Der Zuschuss für das Jahr 2020 wurde festgesetzt auf 50 400 Euro/Vollzeitstelle für die katholische Kirche, auf 47 800 Euro/Vollzeitstelle für die evangelische Kirche und auf 49 100 Euro/Vollzeitstelle für die freien Träger – zuzüglich der jeweiligen Sonderzuschüsse von insgesamt 202 000 Euro für 2020. Vorauszahlungen auf den Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2021: 50 800 Euro/Vollzeitstelle.

Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die kurz- und mittelfristigen Vorgehensweisen und Planungen im städtischen Bildungs- und Betreuungsbereich, um Corona-Folgeschäden entgegen zu wirken: von Ferienaktionen für Kinder über Beratungsangebote bis hin zu Digitalprojekten für Senioren.

Die bislang nur befristeten Stellen für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ sollen zum Doppelhaushalt 2022/23 aus formalen Gründen als unbefristete Stellen angemeldet werden – ohne zusätzliche Kosten. Die Finanzierung läuft wie bisher zu 80 Prozent über Zuschüsse, zu 20 Prozent über einen verpflichtenden Eigenanteil der Stadt, der im Haushalt eingestellt ist. Die aktuelle Förderperiode dauert bis 2028. Sollte im Anschluss keine weitere Förderung möglich sein, können beide Fachkräfte in anderen Bereichen eingesetzt werden.

Grünes Licht gab der Gemeinderat zudem für die vorgestellten kurz- und mittelfristigen Planun-

gen für den Bereich der Kinder-

gärten und -krippen. In diesem Kontext erhält auch das Montessori-Zentrum einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 70 Prozent der Gesamtkosten (rund 28 000 Euro), um zehn weitere Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu schaffen.

Außerdem werden die Kita-Gebühren ab dem 1.9.2021 für alle Betreuungsformen für die nächsten zwei Jahre um zehn Prozent erhöht (fünf Gegenstimmen, acht Gegenstimmen zu Ziffer 3). Die vom Land nicht geförderte Betreuungsform GT 50 wird zusätzlich im Ü3-Bereich um 17 Prozent an-

gehoben. Die neuen Gebühren liegen weiterhin teilweise deutlich unter den Empfehlungen des Städtetags und der Kirchen. Den Kirchen wird eine Anpassung an die städtischen Gebühren empfohlen. Ab dem Kita-Jahr 2023/24 sollen über den Gemeinderat alle zwei Jahre Anpassungen der Gebührensätze entsprechend der Tarifsteigerung vorgenommen werden.

Das Gremium stimmte weiter der Einrichtung des Moduls A im Rahmen des „Schulversuchs Informatik“ (Kursstufe) am OkenGymnasium zu – eine Bereicherung des Unterrichtsangebots. Die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen dafür sind vorhanden.

Gebührenanpassungen

Auch die Umwandlung des Se-

kundar-Schulbetreuungsbud-

gets in Stellenanteile stand auf der Tagesordnung: Die Sekundar-

Schulbudget

Eckgebühr für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in

den Ganztagsgrundschulen erfolgte. Diese wird ab dem Schuljahr 2022/23 entsprechend der Tarifsteigerungen alle zwei Jahre angepasst. Entsprechend wird die Satzung abgeändert. Die Gebühren sowie die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses werden künftig in separaten Ordnungen geregelt.

Politisches Meinungsforum

Gut betreut! Vorausschauend und umsichtig Unser Stadtrat wirft um Gold

Für die kindliche Entwicklung ist der Besuch des Kindergartens wichtig, denn hier wird spielend gelernt, im Spiel die Welt erkundet. Kinder lernen von- und miteinander, mit unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion. Wahrnehmung, Sprache sowie Bewegung

und Koordination, Denken, Emotionalität und Empathie werden spielerisch ausgebaut. Fachkräfte setzen Impulse für das Lern- und Spielverhalten. In vielen Kitas stehen Waldund Naturtage auf dem Plan. Auch Verlässliche Grundschulbetreuung ist für Kinder ein bedeutender Lern- und Lebensort. Ohne Mittags- und Nachmittagsbetreuung könnten viele Eltern nicht arbeiten und Geld verdienen. Die Betreuung kann die Chancengleichheit eröffnen, indem die Leistungs- und Lernbereitschaft der Kinder positiv unterstützt wird. Für die berufstätigen Eltern sind diese Einrichtungen von großer Bedeutung, weil sie ein zuverlässiger Partner sind, wenn es darum geht, ihre Kinder vor und nach dem Unterricht zu betreuen. Wie wichtig diese Betreuungen sind, haben wir in den letzten Monaten durch Corona erfahren dürfen. Auch wenn Personalkosten hier anfallen, ist die Mehrheit unserer Fraktion dafür, dass diese im Kontext mit der gesellschaftlichen Situation betrachtet werden sollten. Eine einseitige Orientierung der Kitagebühren an den Kosten, die für die Stadt entstehen, sollte nicht an bestimmte Lohnsteigerungen für die ErzieherInnen geknüpft werden. Viele Firmen konnten gerade in der Corona-Zeit bei solchen Lohnsteigerungen nicht mithalten.DieSteigerungderLebenshaltungskosten sollte ins Verhältnis gesetzt werden zu den Kosten durch die Lohnsteigerungen des pädagogischen Personals. Und dies erfordert eine aufmerksame Beobachtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung – keinen auf Jahre festgelegten Automatismus in der Gebührensteigerung. Aydin Özügenc

Aydin Özügenc: „Kinderbetreuung kann Chancengleichheit erhöhen.“ „Nichts Schöneres unter der Sonne als unter der Sonne zu sein“: Vielleicht kennen Sie ja diese Zeilen von Ingeborg Bachmann. Sie gingen mir in den vergangenen Wochen einige Male durch den Kopf, als es wieder nicht aufhören wollte zu regnen. Sommer geht anders. Andererseits dürfen wir dankbar sein, von Hochwasserkatastrophen wie in der Eifel oder in Belgien verschont geblieben zu sein. Hier zeigt sich, wie wichtig eine vorausschauende Politik ist, die auch Eventualitäten in den Blick nimmt. Nicht nur in Bezug auf das Wetter, auch in Sachen Corona-Pandemie herrscht nach wie vor eine große Unsicherheit und Ungewissheit. Kommt die nächste Welle? Viel wird in die Wege geleitet, um zumindest allen Impfwilligen die Möglichkeit zu geben, sich schützen zu lassen. Das Engagement der Stadt und des Kreises empfinde ich als vorbildlich und darf in diesem Zusammenhang im Namen der CDU-Fraktion meinen Dank aussprechen. Unser Dank und unsere Glückwünsche gelten zudem dem frisch gewählten Hohberger Bürgermeister. Der umsichtige und faire Wahlkampf unseres CDU-Stadtratskollegen hat sich ausgezahlt. Andreas Heck ist im zweiten Wahlgang die Überraschung gelun-

gen, die Hohberger*innen entschieden sich mehrheitlich für frischen Wind und den Blick über den Tellerrand. Wir freuen uns über diesen Erfolg und wünschen Andreas Heck alles erdenklich Gute. Er hinterlässt mit seiner besonnenen und ruhigen Art in unseren Reihen freilich eine Lücke. Apropos Lücke: Dass das älteste Gasthaus der Stadt immer noch leer steht, bedauern wir sehr. Um das Anfangszitat ein bisschen abzuwandeln: Vielen Offenburger*innen fehlt es, in der „Sonne“ zu sein. Hoffen wir auf den Herbst. Doch zunächst erholsame Ferientage!

Lobt das Engagement von Stadt und Kreis in Sachen Corona: Ingrid Fuchs

Ingrid Fuchs Zumindest mental sind wir dabei, wenn Johannes Vetter am 7. August gegen 12 Uhr Ortszeit in Tokio zum Finale der Speerwerfer antritt. Welche Unwägbarkeiten eine Rolle spielen, dürfte uns genauso klar sein. Da spielen Corona, Tagesform, Verletzungen, äußere Verhältnisse und besonders bei ihm auch die Laufmatte eine ganz große Rolle. Die Gazetten haben ihn im Vorfeld zum sichersten Medaillenkandidaten Deutschlands erkoren, umso mehr lastet natürlich ein Druck auf ihn, aber gerade in Wettkämpfen ist er ein absoluter Siegertyp. Dass er sich als ehemaliger Dresdner nicht

nur sportlich, sondern auch privat in Offenburg und der Ortenau zuhause fühlt, betont er immer wieder. Auch seine Familie hat in Offenburg ihre neue Heimat gefunden. Umso mehrfreutesmich,dass auchdieStadt diesem Ereignis entgegenfiebert und mit den Freien Wählern ein „public viewing“ auf dem Marktplatz organisiert. Dass sich fraktionsübergreifend weitere Stadträte bereiterklärt haben mitzuhelfen zeigt, welch großer Beliebtheit sich Johannes in „seiner“ Stadt erfreuen kann. Für Offenburg ist es ein wahrer Glücksfall. Dies haben auch zahlreiche Unternehmen erkannt, die in Sachen Sponsoring für die Veranstaltung sofort zusagten. Wir freuen uns auf den 7. August und hoffen, dass viele Bürgerinnen und Bürger auf dem Marktplatz dabei sein werden. Eine 15 qm große LED-Wand mit Bühne vor dem Festzelt sorgt für Live-Atmosphäre. Zahlreiche Stadträte werden ab 10 Uhr im Getränke- und Essensstand bewirten. Zusätzlich hat sich das ZDF mit einem Kamerateam angesagt, das beieinemMedaillengewinn live ins Olympiastudio schalten wird. Wir drücken alle Daumen, dass Johannes sein Ziel erreichen kann. Und wenn nicht, egal, Hauptsache, wir waren dabei. Mario Vogt

Drücken Johannes Vetter am Samstag die Daumen: Mario Vogt, die Freien Wähler und viele weitere Offenburger*innen.

Politisches Meinungsforum

Zukunftsträchtige Projekte für Offenburg Stadtgrün sorgt für Lebensqualität Tomatensalat und Freiheitsrechte

Der Haushaltszwischenbericht 2020-2024 wurde in diesem Jahr pandemiebedingt früher als sonst und unter anderen Vorzeichen als üblich vorgestellt. Er zeugt von erfreulichen, aber auch unsicheren Entwicklungen. Erfreulich ist die stabile wirtschaftliche Situ-

ation der meisten Offenburger Betriebe, was sich in sogar leicht steigenden Gewerbesteuerzahlungen niederschlägt. Dies führt voraussichtlich zu einem Plus von ca. 6,1 Millionen Euro 2020-2024. Ein großer Teil dieses Geldes ist schon verplant – wir finanzieren damit insbesondere den Anbau an die Astrid-Lindgren-Schule, für die SPD gut angelegtes Geld. Bis 2024 geplante Projekte sollen weitergeführt werden, neue Großprojekte, außer der weiterzuführenden Digitalisierung, sollen bis 2024 nicht angegangen werden. Auch wenn die Verschlechterungen coronabedingt 29 Millionen Euro betragen, für die 26 Millionen Euro als Darlehen aufgenommen werden müssen, gibt die Stadt immer noch ca. 20 Millionen Euro jährlich für die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen aus. Unsicherheiten sind u.a. in dem nicht vorhersehbaren Pandemieverlauf, der zukünftigen Gewerbesteuerentwicklung und in der Refinanzierung der Gemeinschaftsschulden der EU enthalten. In der Summe zeigt sich jedoch, dass die Finanzen der Stadt Offenburg auf einem soliden Fundament stehen, dass wichtige und zukunftsträchtige Projekte weitergeführt werden können und dass es in Offenburg keine unsicheren finanziellen Experimente gibt. Im Gegenteil: Das Finanzdezernat hat genügend Ideen und Handlungsoptionen, wie mit den Herausforderungen und Risiken umgegangen werden kann. Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern Offenburgs eine schöne Sommerzeit zu Hause oder im Urlaubsdomizil! Martina Bregler

Martina Bregler: „Die Finanzen der Stadt Offenburg stehen auf einem soliden Fundament-“ In vielen Gesprächen mit der Bürgerschaft ist immer wieder Thema das fehlende Stadtgrün in den umgestalteten Bereichen Nördliche Langestraße, Lindenplatz und Rée Carré. Man hat es verpasst, hier in die Zukunft zu denken, trotz aller Vorzeichen. Beton und Steine prägen das Erscheinungsbild. Ich bin der Überzeugung, dass die kommende Generation diese Fehlentscheidung, inkl. Marktplatz, korrigieren wird und für diese Straßenzüge und Plätze eine Neugestaltung, hin zu zeitgemäßen Grünflächen, mit zahlreichen Bäumen und Häusern mit begrünten Fassaden und Dächer vornehmen wird. Unbestritten ist, dass Stadtgrün eine Vielfalt von Funktionen hat. Es übernimmt einen positiven Beitrag für das Wohlbefinden und trägt zu mehr Lebensqualität bei. Stadtgrün dient als Schadstofffilter und reguliert die im Sommer enorm hohen Temperaturen. Die Stadt Offenburg muss jede Chance nutzen, eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Aktuelles Beispiel ist der Neubau der Astrid-Lindgren-Schule. Der in Modulbauweise zweigeschossige Neubau wäre prädestiniert dafür, die Außenwände mit einer vorgelagerten Fassadenbegrünung zu ge-

Thomas Bauknecht: „Außenwände der Astrid-LindgrenSchule mit Fassadenbegrünung gestalten!“

stalten. Nach anfänglichem Zögern hat sich die Stadtverwaltung nun doch entschlossen, die Begrünung nochmals zu prüfen. Bleibt zu hoffen, dass ein positives Ergebnis erfolgt und der Gemeinderat einer Fassadenbegrünung zustimmt. Nächste große Chance wird die anstehende Umgestaltung der Steinstraße sein. Sicher eine große Herausforderung, diesen Bereich mit seinen vielen Anforderungen zukunftweisend zu gestalten. Dafür gibt es zahlreiche gute Beispiele in anderen Städten. Wie sagt man so schön: „Die Hoffnung stirbt zuletzt.“

Thomas Baukencht Wenn die „Weltgesundheitsorganisation“ WHO etwas vom Stapel lässt, dann gilt das für den gemeinen, bedingungslosen Tagesschau-Gucker als in Stein gemeißelt. Und da es allerorten derer viele gibt, ist das auch für die Offenburger interessant, wie ich meine. Die päpstlich anmutende Instanz mit den drei Buchstaben hat nämlich wieder einen rausgehauen. Und was für einen. Lassen Sie sich bloß nicht die genveränderte Frühstückstomate im Halse stecken, Sie können diese ruhig schlucken – zumindest, wenn Sie mit dem, was man Corona-„Impfung“ nennt, keine Probleme haben. Wer bisher

davor warnte, dass die „Impfungen“ der Einstieg in die genetische Manipulation des Menschen bedeute, wurde verschrien, verlacht oder zensiert. Das kann jetzt nur Vergangenheit sein. Denn am 12. Juli wurden – für jeden auf der WHO-Website nachprüfbar – Empfehlungen zur genetischen Manipulation des Menschen „zur Förderung der öffentlichen Gesundheit“ veröffentlicht. Nun will ich Ihnen auf keinen Fall genveränderte Tomaten oder das, was manche Impfung nennen, madig schwätzen. Wenn Sie‘s mögen – bitte. Ich bin aber überzeugt, dass das Grundgesetz mit seiner verbrieften Menschenwürde und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit mit Füßen getreten wird, wenn man Sie vor die Wahl stellt, entweder Tomatensalat zu essen, oder – wenn Sie das nicht wollen – Freiheitsbeschränkungen zu kassieren. Das gilt nicht nur beim Tomatensalat, das gilt auch bei nutzlosen PCR-Tests und Impfungen. Freiheit und Grundrechte sind unveräußerlich, die müssen Sie nicht erimpfen oder ertesten. Die Sängerin Nena brachte es vor ein paar Tagen öffentlichkeitswirksam auf den Punkt: „Die Frage ist nicht, was wir dürfen, sondern was wir mit uns machen lassen.“ Taras Maygutiak

Taras Maygutiak befürchtet den Einstieg in die genetische Manipulation des Menschen.

Überblick über die Finanzlage

Die gute Nachricht: Bis 2024 verbessert sich die Situation um rund 6,1 Millionen Euro dank mehr Gewerbesteuer

Finanzbürgermeister Hans-Peter Kopp hat am Montag dem Gemeinderat einen umfassenden Überblick über die derzeitige Finanzlage der Stadt Offenburg gegeben. Ein Teil davon war der Haushaltszwischenbericht 2020-24, der aufgrund der Corona-Lage früher als sonst präsentiert wurde.

Eine angesichts der Lage gute Nachricht war, dass sich die finanzielle Situation 2020 bis 2024 um rund 6,1 Millionen Euro verbessert hat. Hauptursache hierfür ist, dass sich die Gewerbesteuer in den Jahren 2020 und 2021 besser als geplant entwickelt hat, was vorsichtig auf die Folgejahre fortgeschrieben wird. Von dieser Verbesserung haben sich 2,6 Millio-

nen Euro bereits 2020 realisiert, die restlichen 3,5 Millionen Euro sind für die Jahre 2021 bis 2024 prognostiziert.

Die Verbesserung 2020/21 wird insbesondere für eine überplanmäßige Ausgabe zur Finanzierung des Erweiterungsbaus der AstridLindgren-Schule und weitere bereits genehmigte außerplanmäßige Ausgaben benötigt. Die verbleibenden Verbesserungen von rund 2,8 Millionen Euro sollen im Rahmen des Doppelhaushalts 2022/23 vorrangig zur Finanzierung unabwendbarer Kostensteigerungen und zur Reduzierung der coronabedingten Verschuldung von 26 Millionen Euro eingesetzt werden. Der Gemeinderat nahm den vorläufigen Abschluss 2020 sowie den Haushaltszwischenbericht 2021 bis 2024 einstimmig zur Kenntnis.

Schon bei der Verabschiedung des Doppelhaushalts 2020/21 war angekündigt und im Nachtragshaushalt 2021 bekräftigt worden, dass es erforderlich sein wird, coronabedingte Ergebnisverschlechterungen einiger städtischer Beteiligungen mit allgemeinen Haushaltsmitteln auszugleichen. Dem stimmte der Gemeinderat nun einhellig zu: Die Ausgleichsrona-Pandemie mit Initiierung des IKO-Prozesses sei die Stadt Offenburg, so hieß es, recht gut aufgestellt, die Herausforderungen der externen Rahmenbedingungen bewältigen zu können.

Zudem fiel ein Eckpunktebeschluss zum Doppelhaushalt 2022/23, dessen Ziel es ist, die Finanzen der Stadt und den Haus-

halt in unsicheren Zeiten zu stabilisieren und zugunsten künftiger Spielräume zu konsolidieren. Im Beschluss steht unter anderem, dass alle aktuell bereits geplanten Projekte und Vorhaben der Jahre 2020 bis 2024 weiter durchgeführt werden sollen, jedoch darüber hinaus keine gänzlich neuen Projekte und Vorhaben aufgenommen werden – außer in den Bereichen Digitalisierung Schulen und Verwaltung.

In einem letzten Punkt beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung auf Basis von fünf näher beschriebenen Handlungsoptionen, eine mittel- bis langfristig wirksame Finanzstrategie „Nachhaltigkeitskonzept 2040 – Raum für Zukunft“ zu entwickeln und zur Vorbereitung des Nachtragshaushaltes 2023 und Doppelhaushaltes 2024/25 bis Anfang 2023 dem Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung vorzulegen, wenn die Coronafolgen noch besser abschätzbar sind und die Wirtschaft nachhaltig wieder in Aufschwung gekommen ist.

*

Ingo Eisenbeiß (Grüne) und seine Fraktion nahmen den Haushaltszwischenbericht und den Jahresabschluss „mit einer gewissen Erleichterung“ zur Kenntnis. Zu einigen Punkten der IKO-Maßnahmen beantragten sie eine gesonderte Abstimmung, unter anderem Gebührenerhöhung bei Schulkindbetreuung sowie Betreuung Kita. Dass neue Prioritätensetzung bei Projekten nur möglich sei, wenn die finanzielle Entwicklung es zulasse, verstehe sich quasi von selbst.

Verbesserungen

Astrid-Lindgren-Schule. In diese Bildungseinrichtung auf dem Schulzentrum Nordwest fließt eine überplanmäßige Ausgabe. Foto: Würth

zahlungen betragen 2,69 Millionen Euro für das Jahr 2020 als Kapitalzuführung an die Technischen Betriebe Offenburg, das Weingut Schloss Ortenberg benötigt 95 000 Euro zum Ausgleich der negativen Coronafolgen. Für das Jahr 2021 wurden weitere Ausgleichszahlungen in Aussicht gestellt.

Volle Zustimmung gab es auch für den überwiegenden Teil der Maßnahmen im Rahmen des sogenannten IKO-Prozesses (IKO: „Investitionskraft optimieren 2020“), den die Verwaltung schon vor der Pandemie angestoßen hatte und mit dem sich der Gemeinderat zuletzt im April in einer Klausurtagung intensiv auseinandergesetzt hatte. Das Projekt war 2020 vom Gremium beschlossen worden. Insgesamt soll in den aktuellen Jahren der mittelfristigen Haushaltsplanung 2021 bis 2024 eine Haushaltsverbesserung von 7,6 Millionen Euro erreicht werden, die jedoch nicht für Mehrausgaben, sondern vorrangig zur Deckung der Haushaltslücke und

8,5 Millionen Euro

strukturellen Verschuldung von 8,5 Millionen Euro eingesetzt werden sollen. Die Maßnahmen betreffen Gebühren, Entgelte und Steuern, strukturelle Veränderungen und Optimierung von Prozessen sowie die Reduzierung von Leistungen und sonstige Budgetreduzierungen.

Durch das frühzeitige Gegensteuern noch vor Beginn der Co-

Mehr Spielraum

Albert Glatt (CDU) bemerkte, die finanzielle Situation habe sich nicht wirklich verbessert für die Jahre 2020 bis 2024. Sie sei nur nicht so schlecht wie befürchtet. Die Tagung der IKO-Kommission wertete Glatt als „sehr sachlich, verantwortungsbewusst und zielgerichtet“. Insofern sei es „befremdlich“, wenn einige Gemeinderäte diesem Konsens nicht zustimmen sollten.

„Offenburg wird die Krise gut meistern“, sagte Stefan Konprecht (Freie Wähler). Die Liquidität sei 2020 und im laufenden Jahr zu jeder Zeit gewährleistet gewesen. „Das ist nicht selbstverständlich und ein Resultat harter Arbeit.“ Der Haushaltszwischenbericht verspreche gute Zahlen. Dass die geplante Verbesserung für überplanmäßige Ausgaben, allen voran der Erweiterungsbau der Astrid-Lindgren-Schule vorgesehen sei, würden die Freien Wähler als überaus notwendig und als richtigen Schritt erachten. Die Stadt baue weiter an einer modernen und zukunftsfähigen Schullandschaft.

Martina Bregler (SPD) freute sich darüber, dass sich die Offenburger Wirtschaft auch in Pandemiezeiten als stabil erweise, was sich in einem leicht erhöhten Gewerbesteueraufkommen gegenüber der Planung zeige. Neue Schulden könne sich die Stadt nur leisten, weil sie schuldenfrei gewesen sei. Der IKO-Prozess werde „an manchen Stellen wehtun“, aber ohne wichtige Projekte streichen zu müssen.

„Viel finanziellen Spielraum im kommenden Doppelhaushalt werden wir nicht haben“, das zeige der Haushaltszwischenbericht, so Thomas Bauknecht (FDP). Er erwähnte jedoch positiv, dass der Weg gemeinsam beschritten werde. Anderenfalls bräuchte man eine noch höhere Fremdfinanzierung, und die Erfahrung aus der Vergangenheit zeige, wie mühsam ein Entschuldungskurs sei.

Taras Maygutiak (AfD) resümierte, man sei mit einem blauen Auge davongekommen. Ansonsten stimmte seine Fraktion allen Punkten zu.

Streckenführung. So sieht der Projektabschnitt zwischen Appenweier und Hohberg aus. Plan: Deutsche Bahn

Im deutschen Bahnnetz entsteht der längste Tunnel

DB-Projektleiter Sven Adam bringt Stadträte auf den neuesten Stand der Arbeiten

Die Pläne für den Offenburger Güterzugtunnel laufen seit 2019 und werden immer konkreter. Sven Adam, Projektleiter bei der Deutschen Bahn sowie Teamkollegen gaben am Montag dem Gemeinderat Einblicke in den aktuellen Stand. Adam ist für den Projektabschnitt zwischen Appenweier und Hohberg zuständig. Er war zum dritten Mal zu Besuch, seitdem der Bund 2016 die Zusage zur Finanzierung des Mammutprojekts gegeben hatte.

Vorgesehen sind zwei Röhrentunnel – die Oströhre mit 11 Kilometern Länge und die Weströhre mit 9 Kilometern Länge – sowie 15 Verbindungsbauwerke. Die Inbetriebnahme ist für 2035 vorgesehen. Dann wird er mit 11 Kilometern (Oströhre) nicht nur der längste Tunnel auf der Strecke von Karlsruhe nach Basel, sondern auch im gesamten deutschen Eisenbahnnetz sein. Ziel sei, die Planfeststellungsunterlagen, die laut Adam rund 35 Aktenordner umfassen, im Herbst beim Eisenbahnbundesamt einzureichen.

Wie ist der Ablauf? Der Tunnel Offenburg unterfährt Offenburg im Nordwesten, sein Vortrieb beginnt im Süden am Gewerbegebiet hoch³ und endet auf Höhe von Windschläg. Baubeginn ist 2026. Zunächst werden die Baustellen eingerichtet und die Brücken angepasst. Im Norden beginnt dann der Bau der Tunnelanbindungen mit Tunneln in offener Bauweise und Trögen. Im Süden starten die Tunnelvortriebsmaschinen und die Anbindungen werden hergestellt. Nach Ankunft der Tunnelvortriebsmaschinen werden die Verbindungsbauwerke hergestellt und die Start-/Zielgruben geschlossen. Parallel wird die Verbindungsspange zwischen der Rheintalbahn und der Neubaustrecke gebaut. Darauffolgend wird der Tunnel mit technischer Ausrüstung ausgestattet, sodass er planmäßig 2035 in Betrieb gehen kann. Die Inbetriebnahme der Neubaustrecke schafft dann die notwendigen Voraussetzungen für den Umbau der Rheintalbahn, der weitere fünf Jahre in Anspruch nehmen wird.

Hilfsbrücke

Die Bauzeit für die Brücken beträgt jeweils 2,5 Jahre: Da wäre bei der Nordanbindung nördlich von Windschläg die Straßenüberführung B28: Hier wird die Brücke zukünftig die Rheintalbahn und die Schnellfahrstrecke sowie die Zuführungsgleise zur östlichen Tunnelröhre überspannen. Eine Hilfsbrücke wird neben der bestehenden Brücke errichtet. Längere Straßensperrungen soll es nicht geben. Bei der Straßenüberführung B3 wird die Brücke zukünftig die Rheintalbahn und die Schnellfahrstrecke sowie die bereits im Tunnel verlaufenden Zuführungsgleise zur östlichen Tunnelröhre überspannen. Der Neubau steht südlich der bestehenden Brücke, die erst nach der Verlegung der B 3 abgebrochen wird.

Zur Südanbindung Binzburgstraße, etwa in Höhe Hofweier: Auch hier wird zunächst der Neubau südlich der bestehenden Brücke errichtet und erst nach Fertigstellung des neuen Bauwerks und Verlegung der Straße das alte Bauwerk abgebrochen. Die neue Drei-Feld-Brücke überführt vier Gleise, den Trog der Neubaustrecke und die Autobahn A5. Bei der Südanbindung Sträßle entsteht der Neubau südlich der bestehenden Brücke unter Vollsperrung an gleicher Stelle.

Die Erdmassen, die im Zuge des Tunnelbaus bewegt werden, sind immens: 3,5 Millionen Kubikmeter. Es gelte der Grundsatz, dass Erdaushub soweit möglich bevorzugt wiederverwertet und nicht entsorgt wird. Zur Logistik gehören neben Flächen für die Erdmassenzwischenlagerung auch Flächen für Maschinen, Büroräume, Wohncontainer und Baumateriallager. Der Süden erhält einen Verladebahnhof, über den so viele Erdmassentransporte wie möglich abgewickelt werden. Eine Abfuhr von Erdmassen oder auch der Antransport von Baumaterialien über die Straße können dennoch nicht gänzlich entfallen. Diese sollen schnellstmöglich auf das übergeordnete Straßennetz gebracht und Ortsdurchfahrten soweit wie möglich vermieden werden.

SENATORRE

Festakt. Anlässlich der Einweihung des neuen Fessenbacher Wahrzeichens sprach auch Oberbürgermeister Marco Steffens und würdigte das von Hubert Burda angeregte Bauwerk als Hommage an den Lieblingsort von Senator Franz Burda. Zu den Ehrengästen zählten Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, der frühere Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Günther Oettinger, sowie der katholische Erzbischof Georg Gänswein. Foto: René Reiche für Hubert Burda Media

Noch Plätze frei im Ferien(s)pass

Während der Ferienzeit bietet das Museum im Ritterhaus Kurse und Stadtführungen für Kinder im Rahmen des Offenburger Ferien(s)passes an. Anmeldungen sind noch möglich für die Stadtführung am Freitag, 6. August, von 9.30 bis 11.30 Uhr – per E-Mail unter museum@offenburg.de oder telefonisch unter 07 81/82-25 77.

Neuer Leiter Revision

Philip Kaufmann (35) wird der neue Leiter der Organisationseinheit Revision der Stadt Offenburg. Am Montag bestätigte der Gemeinderat dies in nichtöffentlicher Sitzung. Der aus Friesenheim stammende Diplom-Verwaltungswirt (FH) hat an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl studiert. Danach war er als stellvertretender Teilprojektleiter Doppik 2011 für den Bereich Haushalt beim Landratsamt Lörrach beschäftigt. Im Anschluss fungierte er bei der Großen Kreisstadt Achern als Projektleiter für das Neue Kommunale Haushaltsund Rechnungswesen (NHKR) und Geschäftsführer der Bürgerstiftung Achern und der Region.

Seit acht Jahren ist er Kämmerer der Gemeinde Willstätt und verfolgt zudem Lehrtätigkeiten unter anderem an der Hochschule Kehl und der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg. Voraussichtlich wird Philip Kaufmann die neue Stelle in Offenburg am 1. Oktober antreten. Er folgt auf Claudia Edler, die die Organisationseinheit Revision leitete, bevor sie am 1. Juni dieses Jahres die Leitung des Fachbereichs Finanzen übernahm. Bei der Revision handelt es sich um eine weisungsungebundene Organisationseinheit innerhalb der Stadtverwaltung.

Neuer Leiter. Philip Kaufmann folgt Claudia Edler nach. Foto: privat

Kampfansage: Pizzabox gegen Vermüllung

Das Problem der Entsorgung von Pizzakartons ist bekannt: Die großen Kartons verstopfen die geringe Müllöffnung an den Unterflurmülleimern (wir berichteten) oder nehmen in den Abfallbehältern relativ viel Platz weg.

Um dem Abhilfe zu schaffen, haben die Technischen Betriebe Offenburg (TBO) eigens hierfür eine Pizzabox entworfen und gebaut. In einer ersten Testphase wurde die Pizzabox Am Unteren Mühlbach aufgestellt.

Da die Box mobil ist, kann der Standort beliebig gewechselt werden. Geplant sind die Brennpunkte wie Lindenplatz, Kronenplatz und am Gifiz. Bei Bedarf kommen weitere Standorte hinzu.

Die Idee kam aus der Bürgerschaft und der Bürgergemeinschaft Innenstadt, die eine solche Box am Bodensee entdeckt hatten.

Da es solche Boxen auf dem Markt aber nicht zu kaufen gibt, muss jede Kommune selbst kreativ werden und ein solches Behältnis bauen.

Raphael Lehmann, Geschäftsbereichsleiter Technische Dienste bei den TBO, freut sich über die Lösung: „So können die Pizzakartons besser entsorgt und das Problem der überfüllten Mülleimer eingedämmt werden.“

In der Abteilung Werkstätten wird bereits an einer zweiten Box getüftelt, die nach der Testphase, also nach den Sommerferien, ebenfalls aufgestellt werden soll. Die Leerung der Pizzabox, die Platz für rund 20 Kartons bietet, erfolgt im jeweiligen Reinigungsintervall der Hotspots. Im Rahmen der Sichtkontrollen überprüfen die Mitarbeitenden diese ebenfalls. „Gerade während der Ferien und am Wochenende sind mehr Pizzakartons in den Mülleimern zu sehen“, rechnet Lehmann mit einer hohen Nutzerfrequenz und hofft, dass die Pizzabox gut angenommen und benutzt wird.

Pizzabox. Raphael Lehmann demonstriert die Nutzung Foto: Gabriel

Bauarbeiten in der Hauptstraße

Durchfahrt von Liefer- und Busverkehr kurzzeitig eingeschränkt/Busverkehr wird umgeleitet/Änderungen der Fahrtrouten

Im August wird es in der Hauptstraße an zwei Stellen Baustellen geben, wodurch die Durchfahrt von Liefer- und Busverkehr kurzzeitig einschränkt wird. Die Behinderungen gelten ausschließlich für den motorisierten Verkehr, Fuß- und Radverkehr sind davon nicht betroffen.

Die Bauarbeiten sind wie folgt geplant:

1) Bauarbeiten an der Ecke Hauptstraße / Gustav-Rée-Anlage ab Montag, 2. August (Dauer zirka eine Woche):

Mit Abschluss der Baumaßnahme in der Gustav-Rée-Anlage beginnt die Fußgängerzone seit April bereits an der Ecke Hauptstraße/ Gustav-Rée-Anlage. Um die neue Verkehrsregelung eindeutig zu machen, müssen noch die Bordsteine, die in diesem Bereich über die Hauptstraße verlaufen, ausgebaut werden.

Die Bauarbeiten dazu starten am Montag, 2. August, und werden voraussichtlich eine Woche andauern. In dieser Zeit ist die Hauptstraße zwischen GustavRée-Anlage und Turmgasse für den motorisierten Verkehr gesperrt. Der Busverkehr wird umgeleitet, Lieferfahrzeuge können nur bis zur Baustelle fahren. Zudem ist die Ausfahrt von der GusMarco Schappacher, Abteilung Straßen und Brücken, Telefon 07 81/82-24 00.

Umleitung des Busverkehrs

Aufgrund der Bauarbeiten in der Hauptstraße im Bereich GustavRée-Anlage vom 2. bis 13 August ergeben sich folgende Änderungen in den Fahrtrouten:

Richtung Rathaus:

Alle Stadtbuslinien und die Linie R2, R9 und 301 fahren vom Bahnhof – Wilhelmstraße – Rathaus – wenden vor der UrsulaSäule – weiter gemäß Fahrplan, bei den Linien S1 und S4 entfällt die Haltestelle Wasserstraße, bei allen Linien die Haltestelle Stadtkirche

Vollsperrung. Da im Umfeld des Schlangen-Kunstwerks der Straßenbelag ausgebessert wird, muss der motorisierte Verkehr umgeleitet werden. Foto: Siefke

tav-Rée-Anlage über die Hauptstraße in Richtung Bahnhof zwischen dem 2. und 13. August nicht möglich, da hier eine Betonrinne aushärten muss. Fuß- und Radverkehr sind jeweils nicht von den Einschränkungen betroffen.

2) Bauarbeiten im Umfeld des Schlangen-Kunstwerks ab voraussichtlich Montag, 9. August (Dauer zirka drei Tage)

Die zweiten Bauarbeiten in der Hauptstraße finden ab voraussichtlich Montag, 9. August auf Höhe des Schlangen-Kunstwerks/ Ecke Vitus-Burg-Straße statt. Hier muss der Straßenbelag ausgebessert werden, wofür ebenfalls eine vorübergehende Vollsperrung für den motorisierten Verkehr in diesem Bereich notwendig ist. Die Dauer beträgt voraussichtlich drei bis vier Tage.

Der Busverkehr wird umgeleitet, Lieferfahrzeuge können nur bis zur Baustelle fahren. Fuß- und Radverkehr sind von den Einschränkungen nicht betroffen.

Städtischer Ansprechpartner für die beiden Baumaßnahmen ist

Richtung Bahnhof:

S1 und S4 fahren normal gemäß Fahrplan, alle anderen Stadtbuslinien fahren zum Rathaus, wenden vor der Ursula-Säule – fahren über Freiburger Straße – Wasserstraße – Stadtkirche – Bahnhof.

Die Linien R2, R9 und 301 fahren Rathaus – wenden vor der Ursula-Säule – Freiburger Straße – Bahnhof, die Haltestelle Stadtkirche entfällt.

Für Rückfragen zum Busverkehr steht die Stadtbus-Offenburg Hotline unter Telefon 07 81/92 76-299 oder per E-Mail an stadtbus@tbo-offenburg.de zur Verfügung.

Von Schanghai nach Albersbösch

Veronique Noel, neue Leiterin des Kinder- und Jugendbereichs im SFZ Albersbösch, begeistern die sozialen Strukturen

Von Schanghai nach Albersbösch: Das ist nur eine Station auf dem vielseitigen Berufsweg von Veronique Noel (31) aus Baden-Baden. Am ersten Juli hat sie die Bereichsleitung Kinder- und Jugendbereich im Stadtteil-und Familienzentrum Albersbösch übernommen. Zu ihren Aufgaben gehört die Schulsozialarbeit an der Eichendorff-Schule, die Schulkindbetreuung inklusive einer sozialpädagogischen Gruppe ebenso wie die offene Kinder- und Jugendarbeit.

„Mir war klar, dass ich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollte“, erklärt die 31-Jährige. Doch zu diesem Ziel kam sie auf einem Umweg: Nach dem Realschulabschluss begann Noel eine Ausbildung zur Elektronikerin für Automatisierungstechnik in Bühl, nach dem Abschluss arbeitete sie

Freut sich auf Begegnungen mit den Menschen: die neue Bereichsleiterin Kinder und Jugend im SFZ Albersbösch,Veronique Noel. Foto: Tebbel

dort noch eine Zeit weiter. „Ich war im Werk die einzige Elektronikerin unter zehn Kollegen“, zu ihren Tätigkeiten gehörte das Programmieren und Reparieren von Maschi-

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nen.

Mit der Berufswahl in eine technische Richtung habe sie sich zunächst an familiären Vorbildern orientiert, aber nach der abgeschlossenen Ausbildung stand fest, dass sie lieber im sozialen Bereich arbeiten wollte. An der RobertSchumann-Schule in Baden Baden hat Veronique Noel ihr Abitur nachgeholt. Während dieser Zeit wurde sie von ihrem Arbeitgeber die Woche über für den Schulbesuch freigestellt, gearbeitet wurde an den Wochenenden und in den Ferien. „Das war sehr anstrengend, weil ich eigentlich keine Freizeit hatte, aber ich fand die Fächer wie zum Beispiel Biologie und Psychologie sehr interessant.

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Duales Studium

Das duale Studium fand in Stuttgart für die Theorie und in Rastatt für den praktischen Bereich statt. Nach sechs Semestern Studium arbeitete Veronique Noel in einer Leitungsstelle für das Jugendzentrum der Stadt Bühl. Dann zog es sie in die Ferne, in Schanghai war sie ab 2019 an der deutschen Schule im extracurricularen Bereich tätig – also für Aktivitäten außerhalb des Lehrplans. Denn an vielen Schulen im Ausland findet die Freizeit in der Schule statt, dazu zählen Ferienbetreuung und schulische Sozialarbeit. „Man war sehr nett und hilfsbereit“, hat sie erfahren, freundlich und interessiert hätte man bei Konflikten nach Lösungen gesucht. „Da habe ich zum ersten Mal gesehen, wie eine Schule funktioniert.“

Grundsätzlich wurde an der Privatschule Deutsch gesprochen, sie hatte ein eigenes Apartment und „ich fand es gut, auf mich allein gestellt zu sein, in einer großen Stadt wie Schanghai. Dann aber kam 2020 Corona“. In dieser Situation wollte sie lieber in der Heimat in der Nähe der Familie sein, und arbeitete bis Juni diesen Jahres bei der Caritas Rastatt. In dieser Zeit sei es wichtig gewesen, herauszufinden, was Eltern benötigen: Was mit den Kindern anfangen, wenn sie nicht zur Schule gehen können?

„Ich wollte jedoch wieder eine Tätigkeit als Leiterin“, berichtet Veronique Noel, und so hat sie sich auf die Stelle als Bereichsleiterin Kinder und Jugend im SFZ Albersbösch beworben. In Offenburg gefällt ihr insbesondere die Struktur der ineinandergreifenden sozialen Bereiche, wobei das SFZ als eine Art Schaltstelle fungiert. „Es ist ein Zahnrad, das sehr gut funktioniert“, es sei sehr spannend, die zahlreichen Kooperationspartner wie Vereine und religiöse Gemeinschaften besser kennenzulernen, und sie freue sich sehr auf die Begegnungen mit den Kindern und den Jugendlichen. Aber auch auf die Begegnung mit Menschen, „die hier auf der Straße auf und ab gehen“.

Eine schöne Möglichkeit zum besser kennenlernen besteht bei dem Projekt „Unsere kleine Stadt 2021“ vom 6. bis 9. September, berichtet die Bereichsleiterin, in diesem Jahr allerdings nur mit Anmeldung. Auf dem Gelände Heilig Geist, Heimburgstraße 2, Offenburg. Startgebühr 4 Euro, für Kinder von 10 – 13 Jahren. Restplätze sind vorhanden. Anmeldung ausschließlich per E-Mail: sfz.albersboesch.kinder@gmx.de.

Veronique Noel ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse: veronique.noel@offenburg.de.

SFZ als Schaltstelle

Mit offenem Ohr und helfender Hand

Zentrale Anlaufstelle für einheimische und ausländische Offenburger*innen: das Café International in der Poststraße

Das Café International im Evangelischen Gemeindehaus in der Poststraße ist seit mehr als drei Jahren ein verlässlicher Anlaufpunkt für Asylsuchende in Offenburg. Angegliedert an den Ökumenischen Arbeitskreis Asyl Offenburg e.V. finden Asylsuchende und Flüchtlinge hier stets ein offenes Ohr und eine helfende Hand. Hier treffen sich ausländische und einheimische Mitbürgerinnen und Mitbürger bei Kaffee, Tee und Kuchen, um gemeinsam ins Gespräch zu kommen.

Der hauptamtliche Koordinator Frank Vollmer und die ehrenamtlich Engagierten würden sich indes sehr über Verstärkung freuen, war man sich bei der jüngsten Zusammenkunft im Café International einig. Denn Engagement ist gefragt auf den verschiedensten Gebieten, dazu gehört die Unterstützung beim Erlernen der deut-

schen Sprache, Informationen über Schule und Behörden, Hilfe bei Arztbesuchen oder bei der Betreuung von Kindern, insbesondere bei alleinerziehenden Müttern.

Oft kommen so viele Asylsuchende zu den regelmäßigen Treffen, dass es gar nicht so einfach sei, alle Besucher*innen unter Beachtung der Corona-Regeln unterzubringen. „Manchmal tobt hier der Bär“, erklären die ehrenamtlich Engagierten des Café International. In vorigen Wochen waren es um die 40 Teilnehmende. Dass zu diesem Treffen nur wenige junge Männer den Weg in das Gemeindehaus gefunden haben, liegt wohl daran, dass die Muslime derzeit das Opferfest feiern, erklärt Rita Makarinus. Zu anderen Zeiten würden viele Frauen mit Kindern kommen, die dann unter anderem von Amelie Vollmer und Nina Bagic betreut werden.

Der Andrang sei sehr unterschiedlich, sagt Ulla Ritzel. Sie unterrichtet Deutsch als Fremdsprache beim Institut für deutsche Sprache (IdS) und betont, dass

Regelmäßige Treffen

Engagiert dabei. (V.l.) Ulla Ritzel, Frank Vollmer, Rita Makarinus, Amelie Vollmer und Nina Bagic vom Café International im Garten vor dem Evangelischen Gemeindehaus in der Poststraße. Foto: Terbbel

insbesondere ehrenamtlich Engagierte in diesem Bereich gesucht werden. Denn die Prüfungen sind schwer, und die Prüflinge brauchten Hilfe – zusätzlich zum Unterricht. Dementsprechend variiert auch die Einsatzzeit der Ehrenamtlichen, sagt Vollmer, aber genug zu tun gebe es immer. Karl Vollmer ist verantwortlich unter anderem für Termine und Einkauf, die Zusammenarbeit mit der Diakonie, für die Kooperation mit dem Kloster-Gymnasium und für die gesamte Organisation.

Zuweilen kommen auch Hilfesuchende in das Café International mit einem besonderen Anliegen. Wer aus politischen Gründen aus seinem Land geflohen ist,

möchte nicht in der Zeitung stehen, erklärt ein Besucher, schon gar nicht mit Namen und Foto. Vor wenigen Wochen angekommen, spricht er schon recht gut Deutsch, das er sich selber beigebracht hat. Hier treffen sich also Menschen, die erst vor kurzem nach Offenburg gekommen sind, mit Bürgern und Bürgerinnen, die neugierig sind auf fremde Kulturen und so vielfältig helfen können.

Vielfältige Hilfe

„Warum ist das bei euch so?“ Ob es um Mülltrennung geht oder das ungewohnte Warenangebot in den Supermärkten, um Schulzeiten oder Wohnungssuche, um „Du“ oder „Sie“ – viele Menschen wüssten gar nicht, dass sie gar keine besonderen Fähigkeiten brauchten, nur die Bereitschaft

Anlaufstelle

etwas Zeit und Zuwendung zu opfern. Wie Rita Makarinus schildert, war es während des Corona-Lockdowns besonders hilfreich, wenn alleinstehende Frauen mit Kindern das Gefühl hatten, im Notfall gibt es immer eine Anlaufstelle. „Man muss herausfinden, was man leisten kann“, fügt Rita Makarinus hinzu.

Das Café International sei auf jeden Fall eine gute Gelegenheit, einander zwanglos kennenzulernen und anderen Kulturen zu begegnen. Die Verständigung klappe auch immer, wenn auch zuweilen mit Händen und Füßen.

Wer gern im Team mitmachen will, ist sehr willkommen: Karl Vollmer, Telefon 01 51/20 64 93 54. Weitere Infos im Internet unter www.asyl-akoffenburg.de und per E-Mail: cafeinternational@posteo.de.

AUS DEM BEIRAT

Kulturelle Woche

Bis Freitag, 6. August, besteht die Möglichkeit, Angebote und Veranstaltungen für die Kulturelle Wochezumelden.Ansprechpartnerist Integrationschef Christoph Heimel, Telefon 07 81/82-26 35, E-Mail: christoph.heimel@offenburg.de. Der offizielle Auftakt wird am 24. September begangen – mit Friedensgebet und Erfahrungsaustausch in der Aula des Grimmelshausen-Gymnasiums. DieModeration übernehmen Regina Nagel und Wolfgang Eberhardt vom Institut für deutsche Sprache. Die Woche endet am 3. Oktober.

Religionsbeauftragte

Pinar Demircan ist die neue Religionsbeauftragte der Türkisch Islamischen Gemeinde Offenburg. Die 35-Jährige studierte in Usak (Türkei) Islamische Theologie, hat weiterführende Seminare besucht und absolviert derzeit eine ImamAusbildung. Ihre Stelle ist unbefristet. Demircan ist Ansprechpartnerin für die Öffentlichkeit, bietet Moschee-Führungen an und ist Mitglied des Interkulturellen Arbeitskreises.

LANDESEHRENNADEL

Verleihung. Jetzt ist es offiziell: Die Offenburgerin Carola Geppert-Tesch ist Trägerin der Landesehrenadel. Staatssekretär Volker Schebesta (li.) und Oberbürgermeister Marco Steffens nahmen die Verleihung im Großen Sitzungssaal des Rathauses vor. Gewürdigt wurden die Verdienste um die Organisation „Aufschrei – Ortenauer Verein gegen sexualisierte Gewalt e.V.“ (wir berichteten). Der Verein kümmert sich jährlich um bis zu 200 Opfer, die meisten Kinder. Schebesta nannte das Anliegen von „Aufschrei“ eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Foto: Lötsch

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Jede Menge Lesestoff wartet

Auch 2021 dürfen Kinder wieder heiß aufs Lesen sein

Bibliotheken im gesamten Bundesland laden zu „Heiß auf Lesen“ ein. Auch die Stadtbibliothek Offenburg ist dabei. Die Leseclub-Aktion in den Sommerferien richtet sich an Kinder und Jugendliche ab der 5. Klasse.

Pünktlich zum Beginn der Sommerferien wartet landesweit jede Menge Lesestoff in öffentlichen Bibliotheken auf die Mitglieder der „Heiß auf Lesen-Clubs“. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer ist Schirmherrin der Aktion und wünscht allen Leseclubs in den 37 teilnehmenden Bibliotheken im Regierungsbezirk Freiburg viele Fans und sommerliches Lesevergnügen.

Am 29. Juli startete das Projekt auch in Offenburg. Über 300 neue Kinder- und Jugendbücher wur-

den zum Lesen freigegeben. Alle Schüler*innen, die nach den Sommerferien mindestens die 5. Klasse besuchen, können mitmachen: Einfach kostenlos zu Heiß auf Lesen anmelden, drei Bücher lesen und nach den Ferien Preise gewinnen. Bei den ersten 100 Anmel-

300 Bücher

dungen erhalten die Teilnehmenden eine Heiß-auf-Lesen-Tasche als Geschenk.

Anmeldekarten gibt es über die Offenburger Schulen und in der Stadtbibliothek. Wer mindestens drei Bücher liest und bei der Rückgabe einige Fragen zu den Geschichten beantworten kann, hat am Ende der Ferien die Chance Preise zu gewinnen, zum Beispiel Eintrittskarten in den Europapark Rust, Buch-, Eis-, Kinogutscheine und vieles mehr. Zusätzlich erhalten die Kinder und Jugendlichen eine Urkunde und einen Informationsbrief für ihre Klassenlehrer*innen, in denen die erfolgreiche Teilnahme bestätigt wird. Viele Lehrkräfte belohnen das fleißige Lesen in den Sommerferien.

Koordiniert wird die Aktion von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen des Regierungspräsidiums Freiburg.

Die Abschlussfeier in der Stadtbibliothek Offenburg mit Preisverlosung und Seifenblasenshow findet am Samstag, 18. September 2021, statt. Weitere Informationen in der Bibliothek unter der Telefonnummer 07 81/82-27 20.

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WAGNERS WALKÜRE

Ovationen im Stehen – und das an beiden Abenden – erhielten die Aufführungen des ersten Akts von Richard Wagners Walküre unter dem Dirigat von Michael Güttler. Trotz des konzertanten Charakters erlebte das Publikum in der Oberrheinhalle ein Eifersuchtsdrama ersten Ranges, als der ungebetene Gast Siegmund (Viktor Antipenko, li.) in der Frau seines Wirts Hunding (Günther Groissböck) seine verschollen geglaubte Schwester Sieglinde (Cornelia Beskow) erkennt und sich in sie verliebt. Die drei international gefeierten WagnerInterpret*innen beeindruckten durch ihre Stimmen sowie durch Mimik und Gestik, kongenial begleitet vom eigens für die beiden Tage zusammengestellten Frischluft-Festival-Orchester. „Ein Plädoyer für die Fortentwicklung dieses Festivals“, schrieb ein Berichterstatter in der Presse. Foto: Bode

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Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de Neue Leitstelle

Der Kreistag hat einstimmig den Neubau der Integrierten Leitstelle Ortenau (ILS Ortenau) entlang der Walter-Clauss-Straße neben dem Hauptgebäude des Landratsamts in Offenburg beschlossen.

Die ILS Ortenau wurde im Jahr 1998 vom Ortenaukreis in Kooperation mit der DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH in Betrieb genommen und ist seither in einem Teil des Feuerwehrhauses der Stadt Offenburg, Am Kestendamm 4, untergebracht. „Diese Räume reichen jedoch für die Zukunft nicht aus“, so Reinhard Kirr, Leiter des Dezernates Sicherheit, Ordnung und Gesundheit im Landratsamt Ortenaukreis. Die Zahl der Notrufe, die bei der ILS eingehen, steige stetig.

Aus technischen, organisatorischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen entschied sich der Kreistag nun für den Neubau auf dem kreiseigenen Grundstück entlang der Walter-Clauss-Straße. „Diese Variante kann den Raumbedarf für die ILS Ortenau und das Amt für Brand- und Katastrophenschutz decken und hätte auch noch Reserveflächen“, so Finanzdezernentin Jutta Gnädig. Die räumliche Nähe zwischen der ILS und der Offenburger Feuerwehr bleibe bestehen. Der Standort sei ebenfalls nah beim Hauptgebäude des Landratsamts, was im Katastrophenfall ein Vorteil sei, da hier der Verwaltungsstab tage. „Da die Leitstelle je zur Hälfte von den Kooperationspartnern Landratsamt Ortenaukreis und DRK Rettungsdienst Ortenau gGmbH (DRK) finanziert und gemeinsam betrieben wird, sind alle Investitionsentscheidungen nur einvernehmlich möglich. Nach dem positiven Signal des Kreistags wird das DRK die Verhandlungen über die Mitfinanzierung mit den Krankenkassen als Kostenträger abstimmen; grundsätzlich gibt es aber auch von unserem Partner Zustimmung zum Standortvorschlag“, erklärte Sicherheits-Dezernent Kirr. Für die Finanzierung des Kreisanteils sind 4,5 Millionen Euro vorgesehen. Der Kreistag beauftragte die Verwaltung, als nächsten Schritt in einer europaweiten Ausschreibung einen Generalplaner für den Bau zu suchen.

Weniger Tarifzonen – mehr ÖPNV

TGO-Geschäftsstelle gibt bekannt: Ab 1. August 2021 werden TGO-Tarif reformiert und Tarifzonen zusammengefasst

Der Tarifverbund Ortenau (TGO) setzt zum 1. August 2021 eine umfassende Tarifreform zur Nutzung der Bus- und Bahnangebote im Ortenaukreis um. Die bisherigen 50 Tarifzonen werden zu sechs neuen und größeren Tarifzonen zusammengefasst.

Die bekannten drei Preisstufen bleiben bestehen, lediglich die Tarifzonenanzahl je Preisstufe ändert sich – wie folgt: Preisstufe 1 (Kurzstrecke) für die Fahrt in einer Tarifzone, Preisstufe 2 (Mittelstrecke) für die Fahrt in zwei Tarifzonen und Preisstufe 3 (Langstrecke = Netzkarte) ab drei oder mehr Tarifzonen. Die Fahrpreise vieler Produkte wurden stark abgesenkt und ergeben somit eine durchschnittliche Reduzierung des TGO-Tarifs von rund 22 Prozent.

Zentrale Änderung ist die Reduzierung der 50 Tarifzonen auf nur noch sechs Tarifzonen. Die Übersichtlichkeit für den Fahrgast wird dadurch deutlich verbessert und die Preisberechnung vereinfacht. Die neue Tarifzonennummerierung (2, 3, 4, 5, 6, 8) ergibt sich aus den alten Tarifzonennummern. So wurden beispielsweise alle bisherigen 50er-Tarifzonen zur neuen, größeren Tarifzone 5 zusammengefasst. Durch die Zuordnung der vorherigen Tarifzonen in die neuen Tarifzonen können sich Änderungen in der benötigten Preisstufe für den Fahrgast ergeben. Der Fahrpreis für einzelne Fahrten (Einzelfahrkarte Erwachsene und Kind, Punktekarte sowie Schul-/Kindergartengruppenkarte) ist in der ersten und zweiten Preisstufe gleich, um so preisliche Härten im Kurzstreckenbereich über eine Tarifzonengrenze hinweg zu vermeiden.

Gute Nachrichten gibt‘s auch für alle Schüler/innen, Auszubildende und Studierende im Ortenaukreis: Ab 1. August 2021 wird die Schüler-Monatskarte zur Netzkarte für das gesamte TGO-Verstützung des Landkreises nun auch zum 1. August 2021 umset-

zen. Der Ortenaukreis steuert hierfür jährlich rund 4,6 Millionen Euro zur Absenkung des TGO-Tarifs bei. Zusätzlich fördert das Verkehrsministerium BadenWürttemberg die Tarifreform nochmals mit Mitteln in Höhe von rund 4 Millionen Euro auf mehrere Jahre.

Getreu dem Motto „Weniger ist mehr“ freut sich die TGO den neuen Tarif zum 1. August 2021 einführen zu können. „Wir freuen uns, für die Fahrgäste und Stammkunden der TGO einen verschlankten und deutlich übersichtlicheren Tarif anbieten zu können“, so TGO-Geschäftsführer Sven Malz. „Noch immer hat der ÖPNV im Ortenaukreis und somit der gesamte Verbund mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zu kämpfen und wir erhoffen uns durch die Tarifreform wieder steigende Fahrgastzahlen und mehr Mobilität mit Bus und Bahn im Verbundgebiet“, erläutert Sven Malz weiter.

Neue Tarifsystematik Blick auf den neuen Tarifzonenplan. Foto: Tarifverbund Ortenau

bundgebiet und zusätzlich im Preis deutlich abgesenkt: von 34 auf 30 Euro. Ein Jahresabonnement (Schüler-Abo) dieser Fahrkarte kostet ab 1. August monatlich nur noch 30 Euro. Somit wird Mobilität für Schüler, Azubis und Studenten im gesamten TGO-Gebiet für weniger als ein Euro pro Tag möglich sein. Die bekannte fanta5-Freizeitregelung gilt natürlich weiterhin.

„Einer“ für Offenburg

Im Stadtverkehr Offenburg wird als Neuerung die Nahbereichsfahrkarte „Einer“ eingeführt, die im kompletten Stadtgebiet Offenburg inklusive aller Ortsteile gültig ist. Somit wird den Bürgern der Stadt Offenburg von Montag bis Freitag ab 9 Uhr (samstags, sonnund feiertags ganztägig) ein attraktives Angebot zum Einstieg in den ÖPNV geboten. Erhältlich ist der „Einer“ als Einzelfahrkarte und 4-er Karte in den Omnibussen des Stadtverkehrs und als 4er-Karte im Bürgerbüro (siehe auch Seite 1).

Eine weitere wichtige Änderung im TGO-Tarif ist der Entfall der verbundgrenzenüberschreitenden Fahrten mit Punktekarten. Das bedeutet, dass die TGO-Punktekarte ab 1. August nicht mehr für Fahrten in die angrenzenden Nachbarverbünde KVV, RVF, VGF und VVR verwendet werden kann. Hintergrund hierfür ist die Einführung des bwtarif (www.bwegt.de). Dieser bietet bereits jetzt schon ein umfassendes Angebot an Fahrscheinen für den verbundüberschreitenden Verkehr in BadenWürttemberg an. „Mit der Tarifreform zum 1. August 2021 bricht ein neues Zeitalter für den öffentlichen Personennahverkehr in der Ortenau an. Mit dieser in ihrer Dimension historischen Neugestaltung der Tarife gewinnt der ÖPNV im Ortenaukreis deutlich an Attraktivität“, erklärte Landrat Frank Scherer im Juli auf einer Pressekonferenz, bei der die Tarifreform verkündet und der Förderbescheid des Landes von Verkehrsminister Winfried Hermann übergeben wurde. In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und den Verkehrsunternehmen der TGO konnte die TGO diesen neuen Tarif für den Ortenaukreis gestalten und dank der großzügigen finanziellen Unter-

Finanzierung

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Offenes Verfahren nach § 3 VOB EU

Vorhaben: Umbau und energetische Sanierung der Eichendorff-Schule BA II und III

Gewerk 1: Trockenbauarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2021-0145

Gewerk 2: WDVS Innenputzarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2021-0146

Gewerk 3: Metallbau- und Schlosserarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2021-0147

Gewerk 4: Sanitärarbeiten

Vergabenummer: SOG_BS-2021-0148

Ausführungsfrist:

Gewerk 1: BA II: 17.1.2022 bis 25.3.2022; BA III: 30.1.2023 bis 07.4.2023 Gewerk 2: BA II: 31.1.2022 bis 13.5.2022; BA III: 27.2.2023 bis 26.5.2023 Gewerk 3: BA II: 21.2.2022 bis 22.7.2022, BA III: 20.2.2023 bis 1.9.2023 Gewerk 4: BA II: 10.1.2022 bis 29.7.2022; BA III: 9.1.2023 bis 6.10.2023

Angebotseröffnung:

Gewerk 1: 31.8.2021, 10 Uhr Gewerk 2: 31.8.2021, 10:30 Uhr Gewerk 3: 31.8.2021, 11 Uhr Gewerk 4: 1.9.2021, 10 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www. subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/ fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24.de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.

JUGENDARBEITSPROJEKT

Erfolgreich. Die Schüler*innen des Jugendarbeitsprojekts der Stadt Offenburg/ SFZ Stegermatt haben den Hauptschulabschluss bestanden. Im Rahmen einer kleinen Abschlussfeier erhielten die Jugendlichen ihre Zeugnisse. Hintere Reihe: Angelina F., Janina F., Leandro F., Joel M., Erzieherin Liliane Leible. Vodere Reihe: Der Leiter des Jugendarbeitsprojekts, Ralf Nentwig, Michael P., Aulon S., Dominic Sch., Alexander A. und Klassenlehrer Oliver Schulze. Foto: Stadt

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vorhaben: 1. Lieferung von CO2-Ampeln für Schulen in Offenburg Vergabenummer: SOG_BS-2021-0139 Lieferfrist: Maximal 7 Wochen nach Auftragsvergabe

Angebotseröffnung: 04.08.2021, 10.30 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www. subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/ fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Anforderung der Angebotsunterlagen:

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH Breitscheidstraße 69, 70716 Stuttgart Telefon: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de, www.vergabe24.de

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Vorhaben: Einbingdung des Gerichtsplatzes in das Parkleitsystem der Stadt Offenburg mittels Einzelstellplatzerfassung Leistung: Erfassungssystem, Tiefbauarbeiten, Wartung Vergabenummer: SOG_BS-2021-0142 Ausführungsfrist: 4.10. bis 19.11.2021 Angebotseröffnung: 30.08.2021, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de, im Submissionsanzeiger, www.submission.de/vergabemagazin, im Subreport, www. subreport.de, auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau, www.wro.de/ fuer-die-region/ausschreibungen.html, auf der Homepage der Stadt Offenburg, www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&. Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Anforderung der Angebotsunterlagen:

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Altbäume mit Weißanstrich

Im Zuge der Baumkontrolle wurden von den Technischen Betrieben Offenburg (TBO) bei Altbäumen vermehrt Stamm- und Stockaustriebe festgestellt. Gerade Linden sind davon betroffen. Diese Austriebe müssen von den Baumpflegern entfernt werden, da sie bisweilen angrenzende Verkehrswege beeinträchtigen. Zur Prävention dieser Austriebsbildung werden die TBO im Laufe der nächsten Zeit einen Versuch starten, bei dem Altbäume mit einem Weißanstrich versehen werden. Dieser reflektiert einen Großteil der UV-Strahlen und sorgt dafür, dass es am Stamm nicht zu Folgeschäden zu hoher Sonneneinstrahlung kommt. Aussagekräftige Ergebnisse dieser vorsorglichen Baumpflegemaßnahme werden im Laufe der nächsten ein bis zwei Jahre erwartet.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für die Ortsverwaltung Elgersweier zum nächstmöglichen Termin eine/-n teilzeitbeschäftigte/-n (derzeit 25 Wochenstunden)

Gemeindearbeiter/-in – Gärtner/-in (m/w/d)

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• Pflege und Unterhaltung der Außen- und Grünanlagen des Ortsteils (Handarbeit sowie mit entsprechenden Gerätschaften) • Mithilfe bei handwerklichen Tätigkeiten (Wartung/Reparaturen) in und an den Gebäuden der Ortsverwaltung und seiner Einrichtungen • Fahrzeug- und Gerätepflege • Reinigung von Straßen, Wegen, Plätzen und Winterdienst (bei Bedarf auch an Wochenenden) • Mithilfe bei Veranstaltungen (auch an Wochenenden) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/-in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Staudengärtnerei, Zierpflanzenbau oder Friedhofsgärtnerei • PKW-Führerschein Klasse B/BE • Eigeninitiative und eigenverantwortliches Arbeiten • Kommunikations- und Teamfähigkeit • Wohnort in Elgersweier oder der näheren Umgebung erwünscht

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • eine zunächst auf ein Jahr befristete Teilzeitbeschäftigung als Krankheitsvertretung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5.

Eine unbefristete Weiterbeschäftigung kann in Aussicht gestellt werden. • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 23.08.2021 unter

www.offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Auskunft erteilt der zuständige stellvertretende Ortsvorsteher Erich Spinner unter Telefon 07 81/82- 31 51 . Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Im Zuge der Geschäftsverteilung und zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Technische Dienste eine/n

vollzeitbeschäftigte/n Baumaschinenführer/in (m/w/d) für die Abteilung Straßenbau

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Aushebung von Baugruben und Gräben für Bauwerke, Rohrleitungen und Straßenbau • Bedienung von Baumaschinen im Zuge von Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Pflegearbeiten an Fahrbahndecken und Bauwerken sowie an

Straßenausstattungen und am Straßenbegleitgrün • Bedienung und Pflege der zugeordneten Baumaschinen • Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten in der Abteilung Straßenbau Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.

Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie:

• einen gültigen Baumaschinenschein besitzen • über Erfahrungen in der Führung mit Baumaschinen verfügen • die Führerscheinklasse CE besitzen, wäre von Vorteil • freundlich, sicher und hilfsbereit auftreten • teamfähig und zuverlässig sind • die Bereitschaft für bedarfsorientierten Einsatz (z. B. Bereitschaftsdienst,

Winterdienst) haben

Was Sie bei uns erwartet:

• ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance!

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 22.08.2021 in unserem Onlineportal:

www.tbo-offenburg.de/stellenangebote

Weitere Informationen erhalten Sie von Marco Bauert, Abteilungsleitung Straßenbau, unter Telefon 07 81/92 76-264 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de.

Mit Nachbarn grillen

Gemütlich mit den Nachbarinnen und Nachbarn im Garten sitzen, ein kühles Getränk und dann den Grill anwerfen. So könnte es bei den diesjährigen Gewinner*innen des Kleinen Sommers für Hausund Nachbarschaftsfeste tatsächlich aussehen. Aus über 40 Anmeldungen wurden diesmal drei Festgemeinschaften ausgelost, die Ende Juli ihre Preise bei einer kleinen Veranstaltung im Grünen und mit Livemusik entgegennehmen durften. Die Offenburger Stadtteilund Familienzentren veranstalten die Aktion seit vielen Jahren, um Nachbarschaften zu stärken und Begegnungen zu schaffen. Auch wenn in diesem Jahr aufgrund der besonderen Situation keine Großveranstaltungen und Straßenfeste stattfinden konnten, besteht die Hoffnung, im nächsten Jahr wieder voll durchstarten zu können. Das 25. Jubiläum der Offenburger Haus- und Nachbarschaftsfeste soll schließlich gebührend gefeiert werden. Daher wird darum geben, sich den Juli 2022 schon einmal im Kalender vorzumerken.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung Stellenausschreibung

Im Zuge der Geschäftsverteilung und zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Technische Dienste eine/n

vollzeitbeschäftigte/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Abteilung Straßenbau

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Straßen- und Tiefbauarbeiten an neuen und bestehenden Objekten • Asphalteinbau • Umgang mit Beton- und Natursteinpflaster • Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten an Wirtschaftswegen sowie der

Neubau von Wirtschaftswegen • Unterhaltungsarbeiten am Straßennetz (u. a. Schlagloch-, Rissbeseitigungen) • Mäharbeiten, Heckenschnitt, Gehölzschnitt und Pflegearbeiten an

Straßenbegleitgrün • Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten in der Abteilung Straßenbau Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.

Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie:

• eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Straßenbauer/in oder eine vergleichbare Ausbildung haben • über Erfahrungen mit Baumaschinen verfügen • die Führerscheinklasse B, idealerweise CE, besitzen • freundlich, sicher und hilfsbereit auftreten • die Bereitschaft für bedarfsorientierten Einsatz (z. B. Bereitschaftsdienst,

Winterdienst) haben

Was Sie bei uns erwartet:

• ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance!

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 22.08.2021 in unserem Onlineportal:

www.tbo-offenburg.de/stellenangebote

Weitere Informationen erhalten Sie von Marco Bauert, Abteilungsleitung Straßenbau, unter Telefon 07 81/92 76-264 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de. Im Zuge der Geschäftsverteilung und zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Technische Dienste eine/n

vollzeitbeschäftigte/n LKW-Fahrer/in (m/w/d) für die Abteilung Straßenbau

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Anlieferung und Abholung von Baustellenmaterial wie Schüttgüter,

Pflaster, Beleuchtungsmaste, Absperrmaterial etc. • Führen und Bedienen moderner Fahrzeuge, Maschinen und Geräte sowie deren Pflege • Bedienen von Radladern und Gabelstapler • Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Pflegearbeiten an Fahrbahndecken und Bauwerken sowie an Straßenausstattungen • Mitarbeit bei allen anfallenden Tätigkeiten in der Abteilung Straßenbau Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.

Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie:

• die Führerscheinklasse CE besitzen • über Erfahrungen mit Baumaschinen verfügen • selbstständig und sicher LKWs führen und einen sicheren Umgang mit

Einachsanhängern haben • freundlich, sicher und hilfsbereit auftreten • teamorientiert und zuverlässig sind • die Bereitschaft für bedarfsorientierten Einsatz (z. B. Bereitschaftsdienst,

Winterdienst) haben

Was Sie bei uns erwartet:

• ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 6 • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance!

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 22.08.2021 in unserem Onlineportal:

www.tbo-offenburg.de/stellenangebote

Weitere Informationen erhalten Sie von Marco Bauert, Abteilungsleitung Straßenbau, unter Telefon 07 81/92 76-264 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de.

Fotoaktion: Oststadt-Begegnungen

Das Stadtteil- und Familienzentrum (SFZ) Oststadt in der Grimmelshausenstraße ruft dazu auf, die Sommerferienzeit bis 12. September dazu zu nutzen, um an einer Fotoaktion teilzunehmen.

Hierzu sollen Orte und Plätze der Begegnung in der Oststadt fotografiert werden. Zusammen mit einer kurzen Beschreibung des Ortes und der Motivation, diesen Ort zu fotografieren, kann das Foto bis Sonntag, 12. September per E-Mail an sfz.oststadt@offenburg.de geschickt und gemeinsam mit einem Titel für die Fotografie eingereicht werden. Teilnehmen können sowohl Kinder als auch Erwachsene jeden Alters.

Bei einer Ausstellung im Herbst werden die Fotografien präsentiert und soll Raum gegeben werden, über deren Inhalte gemeinsamen ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung soll Begegnungen zwischen neuzugezogenen Bewohner*innen und Bürger*innen, die seit Jahren in Offenburg wohnen, ermöglichen.

Sollten Personen auf dem Foto im Vordergrund stehen, ist eine schriftliche Erlaubnis für die Veröffentlichung bei der Ausstellung der Fotografie notwendig und muss mit eingereicht werden.

Das Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt freut sich auf zahlreiche Teilnehmer*innen und wünscht allen viel Spaß beim Fotografieren und eine schöne Ferienzeit.

KURZ NOTIERT Wortspiel geht weiter

Sechs Wortspiel-Lesungen finden vom 9. bis zum 24. August im Kreuzgang statt. Bei schlechtem Wetter steht die Aula des Grimmelshausen-Gymnasiums zur Verfügung. Dabei sind Urs Faes (11.8.) und Thommie Bayer (24.8.). Eine Neuentdeckung ist die Berliner Autorin Alena Schröder (9.8.). Rainer Moritz (20.8.) aus Hamburg und die Freiburgerin Iris Wolff (13.8.) kommen ebenso wie der Lyriker Raoul Eisele (19.8.) zu Wort.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung Stellenausschreibung

Im Zuge der Geschäftsverteilung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich Liegenschaften eine/n

staatlich geprüfte/n Techniker/in (m/w/d) Fachrichtung Bautechnik - Hochbau

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Entwickeln, Planen und Realisieren von Bauprojekten • Sicherstellung und Gewährleistung der Leistungen als Sicherheits- und

Gesundheitskoordinator/in • Ermitteln und Planen von Budgets • Erstellen von Ausschreibungen für die Bauvorhaben • Dokumentationen von Bauvorhaben • laufende Instandhaltung und Betreuung von Bestandsgebäuden Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.

Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie:

• eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum staatlich geprüfte/n Techniker/ in (m/w/d), Fachrichtung Bautechnik - Hochbau oder eine vergleichbare

Ausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung haben • Grundkenntnisse im Bau- und Architektenrecht vorweisen können • bereits Erfahrungen im Bereich Projektmanagement sammeln konnten • gute IT-Kenntnisse (Microsoft Office, Internet, CAD etc.) besitzen • kontakt- und teamfähig sind • kunden- und dienstleistungsorientiert auftreten • ausgeprägtes Verhandlungsgeschick mit internen und externen Partnern haben

Was Sie bei uns erwartet:

• ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 9a • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance!

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 22.08.2021 in unserem Onlineportal: www.tbo-offenburg.de/stellenangebote

Weitere Informationen erhalten Sie von Ralf Schmider, Abteilungsleitung Gebäudeservice, unter Telefon 07 81/92 76-218 oder auf unserer Homepage www.tbo-offenburg.de.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann? Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blindenund Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine/n

Kassenleiter/in (m/w/d)

Zu Ihren Aufgaben gehören:

• Führung des Kassenbuchs • Mitarbeiterführung für den Kassenbereich • Personaleinsatzplanung der Kassenangestellten (Erstellung des Dienstplans, Urlaubsplanung) • Durchführung der Kassenabrechnung bzw. des Kassenabschlusses • Prüfung des Tresorbestands • Betreuung des „Bad-Shops“ (u. a. Beratung und Verkauf) Die Änderungen des Aufgabenzuschnitts behalten wir uns vor.

Sie passen perfekt ins Team, wenn Sie

• eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich oder eine vergleichbare Ausbildung haben • Freude am Umgang mit Menschen haben • gute IT-Kenntnisse (Microsoft Office, Internet etc.) besitzen • kunden- und dienstleistungsorientiert auftreten • bereit sind zu wechselndem Schichtdienst, auch an Wochenenden und

Feiertagen

Was Sie bei uns erwartet:

• ein sicherer, moderner, abwechslungsreicher und ausbaufähiger Arbeitsplatz • Förderung von internen und externen Fortbildungsmöglichkeiten • ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit einem vielfältigen, kostenlosen Betriebssportangebot • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente • Fahrtkostenzuschüsse für den ÖPNV • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Entgeltgruppe 5 • gerne geben wir auch engagierten Nachwuchskräften eine Chance!

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis spätestens 22.08.2021 in unserem Onlineportal:

www.tbo-offenburg.de/stellenangebote

Weitere Informationen erhalten Sie von Steffen Letsche, Geschäftsführung Offenburger Badbetriebs GmbH, unter Telefon 07 81/92 76-213 oder auf unserer Homepage

www.freizeitbad-stegermatt.de.

Mit Roman, Wein und Zauberei

In „Italienisch für Fortgeschrittene oder wir sprechen auch deutsch“ von Harald Rudolf, der jüngst den zweisprachigen Reiseführer über Offenburg und Pietra Ligure veröffentlicht hat, geht es nicht nach Ligurien, sondern in die Toskana. Den Sommer-Roman-Abend versüßen das Weingut Franckenstein mit Wein, Pasquale Viglioglia vom Zell-Weierbacher Restaurant Donna Selvatica mit Antipasti, Alfred Metzler mit Zauberei und der Roman um den sich selbst entdeckenden Dachdecker Alex. Die Veranstaltung beginnt am Freitag, 6. August, um 19 Uhr. Eintritt 20 Euro. Im Preis inbegriffen sind Aperitif und Antipasti. Da die Zahl der Plätze begrenzt ist, ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich unter E-Mail: tellaroverlag@gmx.de oder über www. haraldrudolf.de. Bei Regen findet der Sommer-Roman-Abend einen Tag später statt.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Bekanntmachung der Stadt Offenburg über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt

Offenburg wird in der Zeit vom 6. bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten, montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr, im BürgerBüro der Stadt Offenburg, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg, für

Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer/seiner Person im

Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein/e Wahlberechtigte/r die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im

Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie/er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf

Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs.1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die

Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen

Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. bis 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 18 Uhr, beim BürgerBüro, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie/ er nicht Gefahr laufen will, dass sie/er ihr/sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 284 Offenburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses

Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1. ein/e in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, 5.2. ein/e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene/r Wahlberechtigte/r, a) wenn sie/er nachweist, dass sie/er ohne ihr/sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn ihr/sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr/sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Offenburg gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18 Uhr im BürgerBüro persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden. Versichert ein/e Wahlberechtigte/r glaubhaft, dass ihr/ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr/ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie/er dazu berechtigt ist. Ein/e Wahlberechtigte/r mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält die/der Wahlberechtigte

• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 284 • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzu senden ist, versehenen im roten Wahlbriefumschlag und • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadt Offenburg vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Ein/e Wahlberechtigte/r, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der/des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Bei der Briefwahl muss die/der Wähler/in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Offenburg, 31. Juli 2021

Marco Steffens Oberbürgermeister

Weckerschau wird verlängert

Die Weckerschau in Kooperation mit dem Uhrenmuseum Furtwangen wird bis 3. Oktober 2021 verlängert. Wie wir uns wecken lassen, sagt viel über unser Leben aus. Warum haben wir Wecker? Und was verraten sie über uns? Diesen Fragen geht die Sonderausstellung nach.

In fünf Stationen zeigt die einfallsreich konzipierte Weckerschau rund 90 Originale aus der Zeit vom 18. bis 21. Jahrhundert. Bekannte Romane bieten den stimmungsvollen Hintergrund für die historischen Weckmaschinen der jeweiligen Zeit. Sie geben Einblicke in Entwicklung und Gebrauch dieser Uhren. Fünf Schriftsteller begleiten die Rasselbande durch die einzelnen Epochen der Wecker-Kultur.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung der Schulkinderbetreuung in Grundschulen und der Ergänzende Betreuung in den Ganztagsgrundschulen

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) und der §§ 2 und 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17. März 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 26. Juli 2021 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit

1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen für

Schulkinder und Einrichtungen der Schulkinderbetreuung als öffentliche

Einrichtungen. Diese bieten an Grundschulen Bildungs- und Betreuungsangebote und an Ganztagsgrundschulen über die Unterrichtszeiten hinaus eine ergänzende Betreuung an, die in erster Linie den in Offenburg wohnenden Kindern zur Verfügung steht. Kinder, die nicht in Offenburg wohnen, können das Angebot in Anspruch nehmen, sofern ausreichend

Plätze zur Verfügung stehen. 2. Zweck dieser Einrichtungen ist die außerunterrichtliche Erziehung,

Bildung und Betreuung der Kinder im Grundschulalter. 3. Durch den Betrieb er strebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke, durch die die Kinder- und Jugendhilfe gefördert werden soll. 4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsse der Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen. 5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen aus

Mitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrichtung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen.

§ 2 Benutzungsverhältnis

1. In den Kindertageseinrichtungen für Schulkinder und den Einrichtungen der Schulkinderbetreuung werden die in § 2 Ziff. 2 dieser Satzung genannten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf und räumlichen Möglichkeiten eingerichtet. Ein Betreuungsangebot im Rahmen der Schulkinderbetreuung wird nur eingerichtet ab einer Mindestanmeldezahl von 6 Kindern.

2. Die Betreuung erfolgt grundsätzlich in folgenden Modulen: a) Schulkinderbetreuung in Halbtagsschulen • Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7 Uhr (1 Stunde vor dem Unterricht) • Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7:30 Uhr • Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr • Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 14 Uhr • Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 15 Uhr • Horte: Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr • Ferienbetreuung an 30 Tagen

b) Schulkinderbetreuung an Ganztagsschulen in Wahlform: • Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7 Uhr (1 Stunde vor dem Unterricht) • Frühbetreuung vor dem Unterricht ab 7:30 Uhr • Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 13 Uhr • Ferienbetreuung an 30 Tagen • Schulkinderbetreuung nach dem Unterricht bis 17 Uhr im Bunten Haus und bei von der Stadt anerkannten und geförderten freien Trägern, soweit freie Plätze zur Verfügung stehen.

c) Schulkinderbetreuung in Ganztagsschulen: • Ergänzende Betreuung 1 (EB1) – Eine Stunde zusätzlich am Tag vor oder nach der Ganztagsschulzeit. Jede Schule kann dies mit ihrem Kooperationspartner und den Eltern individuell festlegen. • Ergänzende Betreuung 2 (EB2) – Freitagnachmittag drei Stunden nach der

Ganztagsschulzeit sowie 30 Tage á 9 Stunden in den Ferien. • Ergänzende Betreuung Konrad-Adenauer-Schule (EB Kasch) –

Eine Stunde vor und eine Stunde nach der Ganztagsschulzeit, 3,5 Stunden am Freitagnachmittag und 30 Tage (à 9 Stunden) in den Ferien. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird ergänzend in der „Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in Ganztagsgrundschulen“ geregelt.

§ 3 Benutzungsgebühren

1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung laufende Gebühren nach Maßgabe einer

Gebührenordnung. 2. Die Gebühren sind für alle aufgenommenen Kinder zu entrichten. 3. Für die Inanspruchnahme der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung werden monatliche Benutzungsgebühren erhoben. Diese sind ab dem Tag des Eintritts in voller Monatshöhe zu entrichten. Dies gilt auch bei einem Eintritt während des laufenden Monats. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Bescheid. 4. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Gesamtkosten, die durch den

Betrieb der Einrichtung entstehen, dar und wird nur für 11 Monate berechnet, im Monat August ist kein Beitrag zu bezahlen. Eine Rückzahlung bei Urlaub, Krankheit oder behördlich angeordneter Quarantäne des Kindes ist nicht möglich.

§ 4 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das die

Ergänzende Betreuung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zum

Besuch angemeldet hat. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 5 Gebührenhöhe

1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsform und der „Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagsgrundschulen“. 2. Unberührt bleiben eventuelle Ermäßigungen im Rahmen der einkommensabhängigen Familienförderung (Offenburger Familienpass), die vom

Gemeinderat in einem separaten Beschluss festgelegt werden.

Die Ermäßigung erfolgt in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichen und sonstigen öffentlichen Leistungen und nur für Kinder aus Offenburg.

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebührenschuld entsteht zur Mitte eines jeden anrechenbaren Kalendermonats. 2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 20. des laufenden Kalendermonats fällig. 3. Die Gebühren werden auch dann fällig, wenn das Kind die Einrichtung nicht besucht. 4. Die Monatsgebühr ist auch bei behördlicher Schließung von bis zu vier aufeinander folgenden Wochen zu bezahlen. Dies gilt auch bei vorübergehender Reduzierung des Betreuungsumfanges sowie im Falle eines

Streiks.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 18. Juli 2019 außer Kraft. Offenburg, den 26.07.2021

gez. Marco Steffens Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Benutzungsordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen vom 26.07.2021

1. Allgemeine Bestimmungen

Die Aufgaben in der Schulkinderbetreuung in Grundschulen und der Ergänzenden Betreuung in den Ganztagsgrundschulen umfassen die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. Dabei sollen sich die Angebote pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihren Familien orientieren.

2. Anmelde- und Aufnahmeformulare

Bevor das Kind in der Einrichtung aufgenommen werden kann, sind folgende Formalitäten zu erledigen: • Hortbetreuung: ausgefüllte und unterschriebene Bedarfsanmeldung und entsprechender Aufnahmevertrag • Sonstige Schulkinderbetreuung: Ausgefüllte und unterschriebene An meldung für die Teilnahme an der Schulkinderbetreuung und entsprechender Aufnahmevertrag • Für alle Betreuungsformen: unterschriebene Einverständniserklärungen aus dem Aufnahmeheft „Städtische Betreuungsangebote der Stadt Offen burg“ • Nachweis des Masernschutzes

3. Besuch der Einrichtung

1. Wird das Betreuungsangebot länger als drei Tage nicht genutzt, ist die

Einrichtung zu benachrichtigen, in der Ferienbetreuung muss die Benachrichtigung nach längstens einem Tag erfolgen. 2. Das Kind darf wegen der Aufsichtspflicht nicht vor der Öffnungszeit in der

Einrichtung eintreffen. 3. Die Kinder sind, entsprechend der Betreuungsform, zu den jeweiligen

Schließzeiten abzuholen.

4. Öffnungszeiten und Ferien

1. Die Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ bieten unterschiedliche Öffnungszeiten an. Beim Aufnahmegespräch werden die Eltern über das Leistungsangebot informiert. 2. Die Horte, Angebote der Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ sind geschlossen: • An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen • In den nicht betreuten Ferienzeiten der Schule. • Bei Fortbildungsveranstaltungen, an denen alle Mitarbeiter/-innen zur

Teilnahme verpflichtet sind, sofern keine Vertretung geregelt werden kann

Die Erziehungsberechtigten werden rechtzeitig über diese Termine informiert.

3. Die Horte, Angebote der Schulkinderbetreuung und die „Ergänzende Betreuung“ sind darüber hinaus geschlossen: • Bei ansteckenden Krankheiten auf Empfehlung des Gesundheitsamts • Bei Wahrnehmung des Streikrechts durch das Personal der Einrichtung

Die Erziehungsberechtigten werden hiervon unverzüglich unterrichtet. 5. Aufsicht

1. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme des Kindes auf dem Grundstück der Einrichtung und endet mit dem Eintreffen der/des Erziehungsberechtigten oder deren beauftragten Person. Wer beauftragte Person ist, muss durch den/die Erziehungsberechtigte/n ausdrücklich erklärt werden. 2. Kinder, die sich vor oder nach den Betreuungszeiten auf dem Einrichtungsgrundstück befinden, unterstehen nicht der Aufsichtspflicht des Einrichtungspersonals. 3. Auf dem Weg von und zur Einrichtung sind allein die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig. 4. Darf das Kind alleine nach Hause gehen, so ist hierfür eine schriftliche

Erklärung abzugeben. Die Aufsichtspflicht endet in diesem Fall, sobald das Kind, das Grundstück verlässt.

6. Versicherungen

1. Die Kinder sind nach den gesetzlichen vorgeschriebenen Bestimmungen unfallversichert bei: • dem direkten Weg von und zur Einrichtung • dem Aufenthalt in der Einrichtung • allen Veranstaltungen, die die Einrichtung durchführt z. B. Ausflüge,

Spaziergänge, Feste.

2. Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben oder sonstige Kosten verursachen, sind der Einrichtung umgehend zu melden. 3. Für den Verlust, die Beschädigung oder die Verwechslung der Garderobe und/oder anderer persönlicher Gegenstände des Kindes (z. B. Spielsachen) wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, in die Einrichtung mitgebrachte Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. 4. Für im Bereich der Einrichtung abgestellte Fahrzeuge (Fahrräder, Roller, etc.) kann keine Haftung übernommen werden. 5. Mit dem Aufenthalt in der Einrichtung tritt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Kraft.

7. Bedingungen in Krankheitsfällen nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz

1. Wegen der Ansteckungsgefahr dürfen Kinder mit übertragbaren Erkältungskrankheiten, Husten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Erbrechen,

Durchfall, Fieber u. ä. die Einrichtung nicht besuchen. 2. Das Gleiche gilt, wenn ein Kind oder ein Familienmitglied an einer im

Bundesseuchengesetz genannten übertragbaren Krankheit z. B. Diphterie,

Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Scharlach, Hirnhautentzündung, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht u. ä. erkrankt oder dessen verdächtig ist; entsprechendes gilt im Falle von Kopflausbefall. 3. Bei einer ansteckenden Krankheit muss die Einrichtungsleitung unverzüglich informiert werden. Die Notwendigkeit eines schriftlichen ärztlichen

Attests besteht bei: Diphtherie, Poliomyelitis, Shigellose, Cholera, Typhus,

EHEC-Darminfektion, Lungentuberkulose, Skabies, Borkenflechte und wiederholtem Kopflausbefall. Davon unberührt bleibt das Recht der Einrichtung gegenüber den Eltern, die wiederholt klinisch kranke Kinder in die Einrichtung schicken, auf ein ärztliches Attest zu bestehen. Im Einzelfall kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen. 4. Trifft das Gesundheitsamt zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Anordnungen, ist diesen Folge zu leisten.

8. Mitwirkung der Eltern

Zum Wohle des Kindes ist die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und der Einrichtung wichtig.

In den städtischen Schulkinderbetreuungseinrichtungen können Elternbeiräte gebildet werden. Diese können sich zu einem Offenburger Gesamtelternbeirat zusammenschließen.

9. Abmeldung/Beendigung und Änderung des Nutzungsverhältnisses

1. Die Abmeldung des Kindes aus der Schulkinderbetreuung und der Ergänzen den Betreuung muss schriftlich erfolgen und ist nur mit Vierwochenfrist zum Schulhalbjahr oder auf das Schuljahresende möglich, die Änderung eines gebuchten Betreuungsmoduls ist innerhalb von 3 Wochen nach Ende der Sommerferien und zum Ende des Schulhalbjahrs möglich. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit an entsprechenden Plätzen in der Einrichtung.

Bei Wegzug eines Kindes aus dem Stadtgebiet Offenburg kann der Träger den Betreuungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Monatsende kündigen. Möglich ist bei Wegzug oder Schulwechsel auch die Kündigung

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

durch die Eltern zum Monatsende. Aus pädagogischen Gründen kann der Verbleib in der Einrichtung ermöglicht werden. In diesem Fall ist aber dann eine erhöhte Gebühr nach Maßgabe der entsprechenden Satzung sowie Gebührenordnung zu entrichten.

2. Der Träger der Einrichtung behält sich vor, ein Kind vom Besuch der

Schulkinderbetreuungseinrichtung auszuschließen, wenn ein wichtiger

Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund liegt in der Regel vor, wenn

• trotz ordnungsgemäßer Mahnung für einen Platz länger als zwei Monate nicht bezahlt worden ist oder eine Kostenübernahme durch die öffentliche Jugendhilfe nicht sichergestellt ist. • die Erziehungsberechtigten trotz Mahnung gegen die Regelungen der

Satzung verstoßen • ein Kind länger als 4 Wochen ohne Angabe von Gründen im gebuchten

Modul unentschuldigt fehlt. In diesen Fällen wird kann Benutzungsverhältnis durch den Träger mit Vierwochenfrist schriftlich gekündigt werden • ein Kind durch sein Verhalten sich oder andere erheblich gefährdet. Der

Ausschluss wird in diesem Fall durch die Leitung der zuständigen Abteilung der Stadt Offenburg ausgesprochen.

Dauert ein Ausschluss länger als vier Wochen, oder rechtfertigt ein Fehlverhalten einen Ausschluss von mehr als vier Wochen, ist der Träger berechtigt den Vertrag zu kündigen.

3. Das Recht von Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Träger auf Abmeldung bzw. Ausschluss aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des

Einzelfalles und unter Abwägung aller Interessen die Aufrechterhaltung des Nutzungsverhältnisses bis zum Ablauf der oben genannten Frist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

10. Verschiedenes

Jede Änderung der Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc. oder die Änderung der elterlichen Sorge, ist der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen. 5. Die Stadt Offenburg erhält keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Eigentümer oder Rechtsträger auch keine sonstigen Zuwendungen aus

Mitteln der jeweiligen Einrichtung. Bei Aufhebung der jeweiligen Einrichtung bestimmt der Gemeinderat über das verbleibende Vermögen.

§ 2 Benutzungsverhältnis

1. Die Stadt Offenburg unterhält Kindertageseinrichtungen für ihre Einwohner als öffentliche Einrichtungen im Sinne des § 10 Absatz 2 der Gemeindeordnung. 2. In den Kindertageseinrichtungen werden die in Nr. 11 der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ genannten Betreuungsformen angeboten. Die Angebote werden nach Bedarf und räumlichen

Möglichkeiten eingerichtet. 3. Die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird in der „Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen“ geregelt.

§ 3 Benutzungsgebühren

1. Die Stadt Offenburg erhebt für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen laufende Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Gebühren sind für alle aufgenommen Kinder zu entrichten. 2. Die Gebühren sind in voller Höhe zu entrichten, wenn das Kind vor dem 15. des jeweiligen Monats eintritt. Beim Eintritt ab dem 15. des jeweiligen

Monats sind 50% der Gebühr zu entrichten. Die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch Bescheid. 3. Die Gebühr stellt eine Beteiligung an den Gesamtkosten dar und wird auf 12 Monate berechnet. Eine Rückzahlung bei Urlaub oder Krankheit oder behördlich angeordneter Quarantäne des Kindes ist nicht möglich. 4. Für Schulanfänger, die zum 31. März des laufenden Kindergartenjahres nicht abgemeldet wurden, muss die Gebühr auch für den Ferienmonat

August entrichtet werden.

§ 4 Gebührenschuldner

1. Gebührenschuldner sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, das die

Kindertageseinrichtung besucht, sowie diejenige Person, die das Kind zum

Besuch angemeldet hat. 2. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden–Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24.07.2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2018 (GBl. S. 221) in Verbindung mit §§ 2 und 19 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 17.03.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.11.2017 (GBl. S. 592, 593) sowie in Verbindung mit § 6 des Gesetzes über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG) in der Fassung vom 19. März 2009 zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.12.2018 (GBl. S. 1549) hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg am 26.07.2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Zweckbestimmung, Gemeinnützigkeit

1. Die Stadt Offenburg betreibt und unterhält Kindertageseinrichtungen als öffentliche Einrichtungen, die in erster Linie den in Offenburg wohnenden

Kindern zur Verfügung stehen. 2. Zweck dieser Einrichtungen ist die Erziehung, Bildung und Betreuung der

Kinder im Vorschulbereich. 3. Durch den Betrieb erstrebt die Stadt Offenburg keinen Gewinn. Sie verfolgt lediglich gemeinnützige Zwecke, durch deren Erfüllung ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe selbstlos gefördert werden soll. 4. Die Haushaltsrechnung der jeweiligen Einrichtung wird durch Zuschüsse der Stadt, soweit dies notwendig ist, ausgeglichen.

§ 5 Gebührenhöhe

1. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Betreuungsform. 2. Die Höhe der Gebühren ist in der „Gebührenordnung für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen“ aufgeführt. 3 Unberührt bleiben eventuelle Ermäßigungen im Rahmen der einkommensabhängigen Familienförderung (Offenburger Familienpass), die vom

Gemeinderat in einem separaten Beschluss festgelegt werden. 4. Die Ermäßigung erfolgt in jedem Falle nachrangig nach allen gesetzlichen und sonstigen öffentlichen Leistungen und nur für Kinder aus Offenburg.

§ 6 Entstehung und Fälligkeit der Gebühr

1. Die Gebührenschuld entsteht zur Mitte eines jeden Kalendermonates. 2. Die Gebühr ist jeweils bis zum 20. des laufenden Kalendermonates fällig. 3. Die Gebühren entstehen und werden fällig unabhängig davon, ob das Kind die Einrichtung besucht oder nicht. 4. Die monatlichen Gebühren sind auch für die Ferienzeit bzw. Schließzeiten der Einrichtungen und bei behördlicher Schließung von bis zu vier aufeinander folgenden Wochen zu zahlen. Dies gilt auch bei vorübergehender

Reduzierung des Betreuungsumfanges sowie im Falle eines Streiks.

§ 7 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am 01.09.2021in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 1.9.2019 außer Kraft.

Offenburg, den 26.07.2021

Marco Steffens Oberbürgermeister

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Hinweis nach § 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind

2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter der Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Gebührenordnung für den Besuch von städtischen Kindertageseinrichtungen mit Gültigkeit ab 01.09.2021

1. Für Kinder unter 3 Jahre:

Angebotsform Beschreibung Monatsgebühr

Gebührenordnung für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagesgrundschulen

1. Gebührenhöhe für die Betreuung

1. Für den Besuch der Schulkinderbetreuung und der Ergänzenden Betreuung werden ab 01.09.21 folgende Gebühren erhoben:

Eventuelle Ermäßigungen aufgrund der einkommensabhängigen Familienförderung sind hiervon abzuziehen.

Für Kinder, die nicht in Offenburg wohnen, erhöhen sich die in der Tabelle angegebenen Gebührensätze jeweils um 25%

Die Gebühren werden entsprechend der Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung der Schulkinderbetreuung in Grundschulen und der Ergänzenden Betreuung in Ganztagsgrundschulen erhoben.

* Die Gebühren sind monatlich und für 11 Monate eines Schuljahres zu zahlen. Halbtagsbetreuung (HT)

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ) Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45)

Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Für Kinder ab 3 Jahre:

Auf die Regelung des Offenburger Familienpasses wird verwiesen. 2. Die Gebühr für das Mittagessen beträgt ab dem 01.09.2021:

Essensgebühren werden im Gegensatz zu den Kitagebühren in 11 Monaten erhoben. Im August werden keine Essensgebühren eingezogen.

Durchgehende Betreuung von bis zu 4 Stunden täglich oder 20 Stunden wöchentlich

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich

Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

150 €

218 €

264 €

384 €

Angebot

Frühbetreuung ab 7:00 Uhr Frühbetreuung ab 7:30 Uhr Betreuung nach dem Unterricht bis 13:00 Uhr Betreuung nach dem Unterricht bis 14:00 Uhr

Monatsgebühr*

26,50 €

17,50 €

17,50 €

35,00 €

Betreuung nach dem Unterricht bis 15:00 Uhr Betreuung nach dem Unterricht bis 17:00 Uhr (Hort)

Betreuung an 30 Ferientagen EB1 EB2 EB Konrad Adenauer Schule

52,50 €

87,50 €

24,50 €

18,50 €

28,00 €

39,50 €

2. Elternbeitrag für das Mittagessen

Die Gebühren für das Mittagessen berechnen sich nach dem jeweils aktuellen „Preisblatt für die Schulverpflegung in Offenburg“.

Angebotsform Beschreibung

Regelbetreuung (RG)

Betreuung in verlängerter Öffnungszeit (VÖ) Ganztagsbetreuung bis 45 Stunden (GT 45) Ganztagsbetreuung bis 50 Stunden (GT 50)

Maximal 32,5 Stunden wöchentlich mit einer Pause von mindestens 1 Stunde am Tag

Durchgehende Betreuung von bis zu 7 Stunden täglich Durchgehende Betreuung von bis zu 9 Stunden täglich Durchgehende Betreuung von bis zu 10 Stunden täglich

Monatsgebühr

97 €

129 €

156 €

216 €

3-Tages-Abo (ca. 130 Tage/Jahr) 5-Tages-Abo (ca. 215 Tage/Jahr)

Normalpreis

39,00 €/ Monat

63,00 €/ Monat

Famili-

enpass Stufen 3 und 4

26,00 €/ Monat

43,00 €/ Monat

Familienpass Stufen 1 und 2, Empfänger Bildung und Teilhabe

12,00 €/ Monat

20,00 €/ Monat

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