Offenblatt 28/2021

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31.7.2021 3

Ratsbeschlüsse kurz gefasst Über 22 TOPs im Aufrufteil hatten die Stadträtinnen und Stadträte in der jüngsten Gemeinderatssitzung zu votieren In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag in der Reithalle standen 22 Tagesordnungspunkte im Aufruf zur Abstimmung an. Der Gemeinderat beschloss in jüngster Sitzung eine Änderung der Besetzung im Technischen Ausschuss: Auf Wunsch der SPDFraktion wird Stadtrat Gerhard Schröder an Stelle von Loretta Bös Stellvertreter im Gremium. Grünes Licht gab es für den Erweiterungsbau der Astrid-Lindgren-Schule – ein solitärer Neubau in Modulbauweise. Die Ganztagsgrundschule wird bis zum Schuljahr 2022/23 um zwei Züge zu erweitert. Parallel soll das Außengelände der Schule sowie des angrenzenden Oken-Gymna-

Astrid-Lindgren-Schule siums aufgewertet werden. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 3,5 Millionen Euro werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt mit 1,05 Mio Euro aus den avisierten Mitteln der Schulbauförderung und mit 2,45 Mio Euro aus der Ergebnisverbesserung des Haushaltsjahrs 2020. Zustimmung erfolgte zum Städtebaulichen Vertrag „Spitalbühnd“ auf Gemarkung Waltersweier, zur Änderung der Markt- und Gebührenordnung der Wochenmärkte der Stadt Offenburg wie auch zum „Forsteinrichtungswerk 2021 bis 2030“, dem periodischen Betriebsplan für den Stadtwald. Im Thema Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof nahm der Gemeinderat den Bericht zu den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung zur Kenntnis, beauftragte die Verwaltung, den Planungswettbewerb für das Bahnhofsquartier vorzubereiten und durchzuführen sowie eine Machbarkeitsstudie zum vollständig barrierefreien Ausbau der Bahnsteig-Nordunterführung erstellen zu lassen. Auch das Konzept des ADFC zu einem Fahrradzentrum und der Bericht der Verwaltung zum Sachstand

und zur Berücksichtigung in der Aufgabenstellung zum Planungswettbewerb wurden zur Kenntnis genommen. Einen Offenlagebeschluss gab‘s zur Aufhebung der Stellplatzverpflichtung für das Gebiet der Offenburger Altstadt (Stellplatzsatzung Altstadt): Dem Satzungsentwurf samt Begründung wurde zugestimmt, der Entwurf soll öffentlich ausgelegt werden. Der Gemeinderat stimmte zudem den Rahmenbedingungen für die weitere städtebauliche Entwicklung des Baugebiets „In den Matten II“ in Bohlsbach zu. Der geplante städtebauliche Wettbewerb soll erarbeitet werden. Ein Aufstellungsbeschluss erfolgte zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Waltersweier“, 7. Änderung, sowie zum Bebauungsplan „Güterbahnhof-Süd“, 2. Änderung – dazu eine Veränderungssperre im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans. Beschlossen wurden weiter die Betriebskostenzuschüsse an kirchliche und freie Träger: Der Zuschuss für das Jahr 2020 wurde festgesetzt auf 50 400 Euro/Vollzeitstelle für die katholische Kirche, auf 47 800 Euro/Vollzeitstelle für die evangelische Kirche und auf 49 100 Euro/Vollzeitstelle für die freien Träger – zuzüglich der jeweiligen Sonderzuschüsse von insgesamt 202 000 Euro für 2020. Vorauszahlungen auf den Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2021: 50 800 Euro/Vollzeitstelle. Zur Kenntnis nahm der Gemeinderat die kurz- und mittelfristigen Vorgehensweisen und Planungen im städtischen Bildungs- und Betreuungsbereich, um Corona-Folgeschäden entgegen zu wirken: von Ferienaktionen für Kinder über Beratungsangebote bis hin zu Digitalprojekten für Senioren. Die bislang nur befristeten Stellen für das Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus“ sollen zum Doppelhaushalt 2022/23 aus formalen Gründen als unbefristete Stellen angemeldet werden – ohne zusätzliche Kosten. Die Finanzie-

rung läuft wie bisher zu 80 Prozent über Zuschüsse, zu 20 Prozent über einen verpflichtenden Eigenanteil der Stadt, der im Haushalt eingestellt ist. Die aktuelle Förderperiode dauert bis 2028. Sollte im Anschluss keine weitere Förderung möglich sein, können beide Fachkräfte in anderen Bereichen eingesetzt werden. Grünes Licht gab der Gemeinderat zudem für die vorgestellten kurz- und mittelfristigen Planungen für den Bereich der Kindergärten und -krippen. In diesem Kontext erhält auch das Montessori-Zentrum einen Zuschuss zu den Baukosten in Höhe von 70 Prozent der Gesamtkosten (rund 28 000 Euro), um zehn weitere Plätze für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren zu schaffen. Außerdem werden die Kita-Gebühren ab dem 1.9.2021 für alle Betreuungsformen für die nächsten zwei Jahre um zehn Prozent erhöht (fünf Gegenstimmen, acht Gegenstimmen zu Ziffer 3). Die vom Land nicht geförderte Betreuungsform GT 50 wird zusätzlich im Ü3-Bereich um 17 Prozent an-

Gebührenanpassungen gehoben. Die neuen Gebühren liegen weiterhin teilweise deutlich unter den Empfehlungen des Städtetags und der Kirchen. Den Kirchen wird eine Anpassung an die städtischen Gebühren empfohlen. Ab dem Kita-Jahr 2023/24 sollen über den Gemeinderat alle zwei Jahre Anpassungen der Gebührensätze entsprechend der Tarifsteigerung vorgenommen werden. Das Gremium stimmte weiter der Einrichtung des Moduls A im Rahmen des „Schulversuchs Informatik“ (Kursstufe) am OkenGymnasium zu – eine Bereicherung des Unterrichtsangebots. Die technischen, räumlichen und personellen Voraussetzungen dafür sind vorhanden. Auch die Umwandlung des Sekundar-Schulbetreuungsbudgets in Stellenanteile stand auf der Tagesordnung: Die Sekundar-

schulen mit einem Ganztagsangebot werden ab dem Schuljahr 2022/23 – alternativ zum Ganztagsbetreuungsbudget – mit Stellenanteilen in Abhängigkeit der bestehenden Ganztagsklassen bzw. Ganztagsgruppen für sozialpädagogische Fachkräfte des Ganztagsbetriebs ausgestattet. Die benötigten Stellenanteile werden

Schulbudget durch die Verwaltung zum Doppelhaushalt 2022/23 angemeldet. Die jährliche Bereitstellung von Betreuungsbudgets in Form von Anpassungen der Schulbudgets erfolgt ab dem Schuljahr 2022/23 nur noch für Schulen mit externem Partner. Bei Übernahme der Aufgabe durch die Stadt erfolgt keine Auszahlung mehr. Die Einrichtung von Planstellen verursacht somit keine Mehrkosten. Per formalem Satzungsbeschluss erfolgte die Änderung der Grundschulbezirke der AstridLindgren- und der Georg-MonschSchule. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung außerdem, einen Prozessvorschlag zur Durchführung einer ganzheitlichen kommunalen Sportentwicklungsplanung zu ermitteln und einen Finanzierungsvorschlag zu erstellen. Der vom Rat erteilte Auftrag und die bereits bestehenden Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der Messehalle 1a zu einer Multifunktionssporthalle mit über 1000 Zuschauerplätzen sollen in die Planung eingebunden und im Gesamtzusammenhang bewertet werden. Auch der Beschluss zur Eckgebühr für die Schulkinderbetreuung in Grundschulen und die Ergänzende Betreuung in den Ganztagsgrundschulen erfolgte. Diese wird ab dem Schuljahr 2022/23 entsprechend der Tarifsteigerungen alle zwei Jahre angepasst. Entsprechend wird die Satzung abgeändert. Die Gebühren sowie die Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses werden künftig in separaten Ordnungen geregelt.


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