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7.5. Löwenapotheke Wilhelmstraße

Mehr wer tvolles Grün in der Stadt

Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Biodiversität und der Lebensqualität/Neuer Lebensraum für Wildbienen

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Die Zahl der Insekten ist seit 1989 deutschlandweit um drei Viertel zurückgegangen und eine Kehrtwende ist nicht in Sicht. Da der Mensch mit seiner Flächeninanspruchnahme mehr und mehr Lebensraum zerstört, ist es umso wichtiger, verbleibende und geeignete Flächen naturnah zu gestalten. Dazu können entsprechende biodiverse Maßnahmen durchgeführt werden.

Im Herbst 2021 sind vielerorts in der Stadt wieder neue artenreiche Wiesenflächen durch die Einsaat von heimischem Saatgut entstanden. Über 18 000 m² haben die Technischen Betriebe in bunte Blühwiesen umgewandelt, vor allem heimische Pflanzen wurden verwendet. Diese dienen den In-

Steigende Artenvielfalt

sekten als Nahrungsquelle und sichern damit den Fortbestand der Artenvielfalt. Ein Drittel der Wildbienenarten etwa können ihren Nachwuchs nur mit den Pollen bestimmter Pflanzenarten füttern. Bis sich die Blühwiesen gut entwickelt haben, kann es aber ein paar Jahre dauern. Dies zeigt sich auch bei der jährlichen Evaluierung von einzelnen städtischen Flächen. Dazu werden Standorte ausgewählt, die jedes Jahr kartiert werden, um die Pflanzenvielfalt zu wird auch auf eine ganzjährige Blüte geachtet, um so von Frühjahr bis Herbst ein Nahrungsangebot für die Insekten zu sichern. Im Augenblick erscheint die Splittabdeckung, die den Neupflanzungen als Verdunstungsschutz dient, noch etwas steinig. Die Stadtverwaltung weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass hier

keine Gemeinsamkeiten mit einem Schottergarten bestehen.

Die Durchgrünung der Stadt leistet nicht nur einen aktiven Beitrag zur Artenvielfalt, sie sorgt auch für ein besseres Stadtklima und steigert die Lebensqualität. Deshalb arbeitet die Stadtverwaltung intensiv daran, weitere grüne Lebensräume zu schaffen.

Um auch private Flächen für artenreiches Grün zu gewinnen, fördert die Stadt seit Anfang Oktober 2020 die Entsiegelung von befestigten Flächen wie Innenhöfe, die Umwandlung von grauen Schotterflächen in bunte biodiverse Vorgärten, sowie die Begrünung von Dächern und Fassaden. Wer auch etwas für den Artenschutz tun möchte, könne von diesem Förderprogramm profitieren.

Ausführliche Informationen sind unter offenburg.de/bio.og zu finden.

Blühwiese am Kulturforum.

Foto: Stadt Offenburg

dokumentieren. Insgesamt wurde dabei festgestellt, dass die Vielzahl der eingesäten Arten bei richtiger Pflege jährlich zunimmt. Manche Pflanzen zeigen sich nämlich erst Jahre später. Das bestätigt die Aussagen von Fachleuten, dass die Entwicklung einer artenreichen Wiese mehrere Jahre andauert.

Den Löwenanteil der Flächen bilden die Bereiche Messekreisel mit über 5000 m² und die Gifizflächen mit etwa 10 000 m². Die Gesamtfläche von Blumenwiesen in der Kernstadt beträgt über 40 000 m² . Zusätzlich wurden in den Ortsteilen Elgersweier und Zunsweier im Herbst 2021 mehr als 900 m² Blühwiesen mit gebietsheimischem Saatgut eingesät.

Im März 2022 wurde außerdem ein sogenanntes Sandarium für die erdnistenden Wildbienen-Arten auf der Wiesenfläche im Malvenweg angelegt, dies geschah bereits 2021 auf dem Kreisel Schutterwälder Straße. Ein Sandarium wird bis in eine Tiefe von 40 Zentimeter mit ungewaschenem Sand befüllt. Damit kein Katzenklo entsteht, wird der Sand schließlich mit dornigen, abgestorbenen Zweigen bedeckt.

Um den Pflegeaufwand zu verringern, werden von der Stadtverwaltung extensive sowie hitzeverträgliche Pflanzen gepflanzt, außerdem werden heimische und insektenfreundliche Pflanzen verwendet. Bei allen Pflanzungen Stadt fördert Entsiegelung

Kurz notiert

„Nachhaltiges Wirtschaften:

die größte Herausforderung unserer Zeit?“ lautet der Titel einer kostenlosen Veranstaltung der IHK Südlicher Oberrhein am Montag, 2.

Mai, um 17.30 Uhr im SFZ am

Mühlbach, Vogesenstraße 14a. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, diskutiert über die Transformation der Wirtschaft. Infos und Anmeldung unter

Eingabe der Nummer 5505216 auf der IHK-Homepage www.suedlicher-oberrhein.ihk.de.

Vorsicht Schuldenfalle

„Mein Geld im Griff“ heißt eine weitere Veranstaltungsreihe des Caritasverbandes Offenburg-Kehl am 9. und 12. Mai. Eingeladen sind Bewohnende der Nordweststadt. Sie lernen anhand einfacher Beispiele, einen Überblick über ihre Finanzen zu bekommen. Bei dem Angebot handelt es sich um ein Mikroprojekt, das im Rahmen des Sanierungsgebiets BahnhofSchlachthof durch die Stadt Offenburg gefördert wird.

Zunächst wird den Teilnehmenden der Workshops aufgezeigt, wie man den Überblick über die eigenen Finanzen behalten kann. Erläutert wird, wie man mit Post von Gläubigern umgeht oder was zu tun ist, wenn die Schulden zu spät bemerkt worden sind. Nach den Referaten können Fragen gestellt werden. Die Veranstaltungen finden am Montag, 9. Mai von 10 bis 11.30 Uhr und Donnerstag, 12. Mai von 17 bis 18.30 Uhr statt. Beide Veranstaltungen finden in der Infotanke, Okenstraße 30a in Offenburg statt. Ansprechpartnerin ist Diana Saxinger von der Caritas. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Café Rabe mobil

Das Begegnungscafé Café Rabe mobil ist wieder in Albersbösch und Hildboltsweier unterwegs. Spiele für Kinder, Kaffee und Tee, andere Getränke sowie Gebäck, Kuchen und Obst werden angeboten. Zeit zum Gespräch ist auch immer vorhanden. Das Angebot ist kostenfrei. Das Café ist von 15 bis 17 Uhr vor Ort. Die Termine: Do., 5. Mai, Spielplatz Resedenweg; Do., 12. Mai, Spielplatz Burgerwaldsee; Do., 19. Mai, Spielplatz Schwalbenweg; Do., 2. Juni, Spielplatz Berliner Straße. Infos unter Telefon 0781/9681373 bzw. E-Mail: gerald.greschel@offenburg.de

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N T A N S P N T - E E N R K P A R E I S T R E S S F

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Einladung

Die nächste Sitzung des Umweltausschusses der Stadt Offenburg findet am Mittwoch, 04.05., 18 Uhr im Konferenzraum 1+2 der Messe Offenburg, Schutterwälder Straße 3, statt. Tagesordnung:

1. Wärmeversorgung Offenburg – mündlicher Bericht 2. Bericht zur Baumkontrolle und Baumpflege 2021 3. Energiebericht 2022 4. Fassadenbeleuchtung in der Stadt – Vorgehen zu den neuen Regelungen 5. Fortschreibung Klimaschutzkonzept

„Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der Corona VO“

Öffentliche Ausschreibung nach VOB

Vorhaben: Straßenbauarbeiten, Marlener Straße Offenburg Vergabenummer: SOG_BS-2022-0074

Ausführungszeit: 20.06. bis 11.11.2022

Angebotsöffnung: 17.05.2022, 10 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Friedenstraße 8, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau https://www.wro.de/ausschreibungen.html im Submissionsanzeiger https://www.submission.de im Subreport https://subreport.de/ausschreibungen/auftraege-suchen/ auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&

Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Anforderung der Angebotsunterlagen:

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 0711/66601-555, Fax: 0711/66601-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de

Öffentliche Bekanntmachungen: Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Offenburg werden ab jetzt online publiziert. Die Bekanntmachungen sind auf der städtischen Internetseite www.offenburg.de eingestellt. Dort sind diese über den Button „Öffentliche Bekanntmachungen“ auf der Startseite leicht aufzufinden. Ausgenommen sind Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, welche weiterhin im OFFENBLATT bekannt gemacht werden.

Öffentliche Sitzungen: Informationen über Sitzungen des Gemeinderats und der beschließenden Ausschüsse erfolgen bis zum 23. Juli 2022 parallel in diesem Amtsblatt und über die Internetseite der Stadt Offenburg www.offenburg. de und ab dem 24. Juli 2022 über die Internetseite der Stadt Offenburg www. offenburg.de, unter Service, dort Gemeinderat/Bürgerinfoportal.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg verfügt grundsätzlich über eine gute finanzielle Basis. In den nächsten Jahren werden große Aufgaben und Chancen wie beispielsweise die Ausrichtung der Landesgartenschau 2032 und der Neubau eines Stadions mit Sportpark auf die Stadt zu kommen. Für die anspruchsvolle Aufgabe, diese und andere Herausforderungen seitens des Fachbereichs Finanzen konzeptionell zu begleiten, sucht die Stadt Offenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine fachlich versierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit in Vollzeit als

Leitung (m/w/d) Fachbereich Finanzen

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

∙ Leitung des Fachbereichs mit rund 35 Mitarbeitenden sowie die damit verbundene Personal- und Budgetverantwortung ∙ inhaltliche, konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der im Fachbereich verantworteten Aufgabenbereiche mit den Organisationseinheiten

Stabsstelle Beteiligungscontrolling, Projektbüro Finanzen, Abteilung Haushalt und Steuern sowie Abteilung Stadtkasse ∙ strategische Finanzplanung und Finanzsteuerung für die Stadt ∙ Einbindung der Eigenbetriebe und Beteiligungen in die gesamtstädtischen

Sach- und Finanzziele ∙ Beratung anderer Fachbereiche bei der inhaltlichen und wirtschaftlichen

Weiterentwicklung des Leistungsportfolios ∙ IdentifizierungvonOptimierungspotenzialenundInitiierungentsprechender

Prozesse inklusive weitgehender Digitalisierung der Abläufe ∙ Vertretung fachbereichsspezifischer Themen in den politischen Gremien sowie in der Öffentlichkeit

Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

∙ ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium oder ein abgeschlossenes Studium als Bachelor of Arts „Public Management“ bzw. Diplom-

Verwaltungswirt/in (m/w/d) mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst ∙ mehrjährige Berufserfahrung im kommunalen Finanzbereich, idealerweise in einer Führungsposition ∙ umfangreiche Kenntnisse im Gemeindewirtschafts- und Kommunalrecht, insbesondere im NKHR, sowie in Buchführung und Bilanzierung nach HGB und Eigenbetriebsrecht wünschenswert ∙ die Fähigkeit und Bereitschaft, auch Themen anderer Fachbereiche konzeptionell mitzugestalten und die Umsetzung konstruktiv zu unterstützen ∙ sehr gute kommunikative Fähigkeiten, ein hohes Maß an Verhandlungs- und

Organisationsgeschick sowie überzeugende Führungs- und Sozialkompetenzen ∙ ausgeprägte Fähigkeit zur Analyse und Strukturierung komplexer Problemstellungen und Sachverhalte

Wir bieten Ihnen:

∙ eine herausgehobene und vielseitige Führungsaufgabe mit Schnittstellen zu allen Fachbereichen der Stadt, den Eigenbetrieben und den Beteiligungsunternehmen ∙ die Zusammenarbeit mit einem motivierten und qualifizierten Team ∙ eine umfassende Einarbeitung und Beratung sowie qualifizierte Fort- und

Weiterbildungsmöglichkeiten ∙ eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 15, bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis mit Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15

LBesG BW ∙ umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ∙ ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm ∙ Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV ∙ Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.05.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 sowie am 04.07.2022 oder 05.07.2022 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bürgermeister für Finanzen, Kultur und Soziales, Hans-Peter Kopp, unter Telefon 07 81 82-23 01. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Für die anspruchsvolle Aufgabe, sowohl die städtebaulichen Sanierungsgebiete, das Flächenmanagement und die Baulandentwicklung als auch die klassische Bauverwaltung als Dienstleister zu gestalten und weiterzuentwickeln, sucht die Stadt Offenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine dynamische und verantwortungsbewusste Persönlichkeit in Vollzeit als

Leitung (m/w/d) des Fachbereichs Bauservice

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

∙ Leitung des Fachbereichs mit rund 50 Mitarbeitenden und die damit verbundene Personal- und Budgetverantwortung ∙ inhaltliche, konzeptionelle und strategische Weiterentwicklung der im Fachbereich verantworteten Aufgabenbereiche mit den Abteilungen „Service und

Städtebauförderung“, „Flächenmanagement“ sowie „Brand- und Zivilschutz“ ∙ Entwicklung und Steuerung komplexer Projekte des Fachbereichs im Kontext der stadtentwicklungs- und kommunalpolitischen Ziele ∙ die strategische Entwicklung und Ausrichtung des Fachbereichs in der Baulandentwicklung sowie der städtebaulichen Sanierung ∙ Sicherstellung der interdisziplinären Arbeitsweise im Fachbereich mit Einbindung der beteiligten Fachbereiche und Fachabteilungen ∙ Weiterentwicklung einer aktiven, kommunalen Liegenschaftspolitik zur Erreichung stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen ∙ die Vertretung der Themen aus dem Fachbereich in den politischen Gremien sowie in der Öffentlichkeit

Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

∙ ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung „Geodäsie“, „Raumplanung“, „Stadtplanung“, „Geografie“ oder eine vergleichbare Qualifikation verbunden mit mehrjähriger Berufserfahrung im entsprechenden Aufgabenbereich ∙ fundierte Fachkenntnisse und praktische Erfahrung in der strategischen

Planung und Entwicklung städtebaulicher Projekte ∙ Erfahrung im Projektmanagement und in der Projektsteuerung ∙ mehrjährige Personalführungserfahrung mit nachgewiesenen Qualifizierungsmaßnahmen ∙ eine selbstständige Arbeitsweise sowie die ausgeprägte Fähigkeit zu strukturiertem und konzeptionellem Arbeiten ∙ herausragende kommunikative Fähigkeiten, insbesondere in der Außenkommunikation ∙ ein hohes Maß an Verhandlungs- und Organisationsgeschick sowie an Führungs- und Sozialkompetenz

Wir bieten Ihnen:

∙ eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit in einem eigenständigen Verantwortungsbereich, verbunden mit hohem Gestaltungsspielraum ∙ die Mitwirkung in fachbereichs- und dezernatsübergreifenden Führungsgremien und die damit verbundenen Einflussmöglichkeiten ∙ einen modernen Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten ∙ interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten und die regelmäßige Teilnahme an Fachtagungen ∙ eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die Entgeltgruppe 15 ∙ umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ∙ ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm ∙ Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV ∙ Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente

Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Frauen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 25.05.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 22.06.2022 sowie am 06.07.2022 oder 05.07.2022 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie von Baubürgermeister Oliver Martini unter Telefon 07 81 82-23 02.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 172 „Auf dem Nußbuckel / Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 11.04.2022 für den Bebauungsplan Nr. 172 „Auf dem Nußbuckel / Erzbergerstraße“, Gemarkung Offenburg die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlichen Planungsrechts für die Errichtung eines Doppelhauses und insgesamt fünf Einfamilienhäusern. Im nördlichen Teilbereich des Bebauungsplans war bisher nur ein Baufenster entlang der Straße Auf dem Nußbuckel festgesetzt, durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird eine zusätzliche Bebauung im rückwärtigen Bereich des Plangebiets ermöglicht. Im südlichen Teilbereich des Bebauungsplans wird die bisher festgesetzte private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Hausgarten“ durch die Festsetzung eines reinen Wohngebiets ersetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in einem Sammelverfahren im Rahmen von „SIO –Integrierte Innenentwicklung im Bestand“.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 32 „Auf dem Nußbuckel“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Bebauungspläne, mit den zugehörigen Anlagen, kann in der Zeit

vom 09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022 (Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail unter stadtplanung@offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Offenburg, den 26.04.2022

Marco Steffens Oberbürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 21 „Lerchenrain, Teilfläche Joseph-Belli-Straße“, Gemarkung Rammersweier nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 11.04.2022 für den Bebauungsplan Nr. 21 „Lerchenrain, Teilfläche Joseph-Belli-Straße“, Gemarkung Rammersweier, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlichen Planungsrechts für die Errichtung eines Doppelhauses statt der bisher planungsrechtlich hier gesicherten, aber nicht in der Örtlichkeit umgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in einem Sammelverfahren im Rahmen von „SIO – Integrierte Innenentwicklung im Bestand“.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Der bestehende Bebauungsplan Nr. 13 „Lerchenrain-Heidengarten Teil I“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Bebauungspläne, mit den zugehörigen Anlagen, kann in der Zeit

vom 09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022 (Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail unter stadtplanung@offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Offenburg, den 26.04.2022

Marco Steffens Oberbürgermeister

Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 20 „Am Hungerberg“, Gemarkung Zell-Weierbach nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 11.04.2022 für den Bebauungsplan Nr. 20 „Am Hungerberg“, Gemarkung Zell-Weierbach die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Ziele der Planung

Ziel der Planung ist die Schaffung zusätzlichen Planungsrechts für die Errichtung zweier Einfamilienhäuser. Bisher war im Norden der beiden betroffenen Grundstücke am Laubenlindeweg eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung„Hausgarten“ festgesetzt. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt in einem Sammelverfahren im Rahmen von „SIO – Integrierte Innenentwicklung im Bestand“.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich. Der bestehende Bebauungsplan Nr. 5 „Ober Hungerberg“ soll für diesen Bereich durch den neuen Bebauungsplan ersetzt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf der Bebauungspläne, mit den zugehörigen Anlagen, kann in der Zeit

vom 09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022 (Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden.

Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Diese lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 08.00 – 17.00 Uhr, Freitag 08.00 – 13.00 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen per E-Mail unter stadtplanung@offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht.

Offenburg, den 26.04.2022

Marco Steffens Oberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vorhaben: 1.Lieferung von Straßenbeleuchtungsmasten 2022 (Rahmenvertrag mit einem Unternehmen)

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0067

2.Lieferung von Leuchten Material 2022 (Rahmenvertrag mit einem Unternehmen)

Vergabenummer: SOG_BS-2022-0070

Vertragslaufzeit: 01.06.2022 bis 30.11.2022

Angebotseröffnung: 1.Leistung: 18.05.2022, 10 Uhr 2.Leistung: 18.05.2022, 10.30 Uhr

Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice,

Zentrale Vergabestelle, Friedenstraße 8, 77654 Offenburg

Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf dem Vergabeportal des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg GmbH, www.vergabe24.de auf dem Portal der Wirtschaftsregion Ortenau https://www.wro.de/ausschreibungen.html im Submissionsanzeiger https://www.submission.de im Subreport https://subreport.de/ausschreibungen/auftraege-suchen/ auf der Homepage der Stadt Offenburg http://www.offenburg.de/html/ausschreibungen308.html?&

Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden.

Anforderung der Angebotsunterlagen:

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart Telefon: 07 11/66 601-555, Fax: 07 11/66 601-84 vergabeunterlagen@staatsanzeiger.de www.vergabe24.de

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Basis der aktuellen Marktlage  unserem umfassenden Service, mit dem wir Sie auch über den Notartermin hinaus begleiten Als Verkäufer profitieren Sie von …

 unserer realistischen Bewertung Ihrer

Immobilie, damit Sie nicht unter Wert verkaufen  ansprechenden Exposés (Versand an

Interessenten, Geschäftsstellenaushang, Anzeigen, Online-Portale)  den vielen Vormerkungen in unserer umfangreichen Interessentendatei  einem Besichtigungs-Service, der

Ihnen die Führungen durch Ihr Heim abnimmt  unserer reibungslosen Abwicklung

Ihres Verkaufs über den Notartermin hinaus.

ImmobilienZentrum Offenburg Telefon 0781 200-2755 immobilienzentrum-offenburg@ sparkasse-offenburg.de

Wir vermitteln, bewerten, finanzieren und versichern. In Ihrem ImmobilienZentrum oder auf s-immobilien.de

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