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Geflügelpest hat Ortenau erreicht

Verdachtsfälle sind Veterinäramt des Kreises zu melden

Bei einer in Rheinau-Diersheim aufgefundenen und verendeten Möwe hat sich der Verdacht auf die Aviäre Influenza bestätigt, wie das Amt für Veterinärwesen des Ortenaukreises mitteilt. „Die in der Region bereits verbreitete Tierseuche den Ortenaukreis erreicht“, so Amtsleiter Jan Loewer.

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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stuft das Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen weiterhin bundesweit als „hoch“ ein. „Um das Hausgeflügel vor einem Eintrag der Geflügelpest zu schützen, wird in Teilen des Landkreises risikoorientiert nun eine vorbeugende Aufstallungspflicht angeordnet“, so Loewer weiter. In diesen Gemeinden haben alle Geflügelhalter ihre Vögel in geschlossenen Ställen oder Volieren unterzubringen, die nach oben gegen hereinfallenden Vogelkot und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt sind.

Die Maschen der Netze oder Gitter dürfen nicht breiter als 2,5 Zentimeter sein. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen mit Vögeln sind in diesem Gebiet in geschlossenen Räumlichkeiten durchzuführen. Die zugehörige Allgemeinverfügung mit einer Auflistung der Betroffenen Gemeinden ist auf der Webseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis. de/Bekanntmachungen einzusehen.

Auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat bereits zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die Vorgaben zur Abgabe von Geflügel im mobilen Geflügelhandel sowie Biosicherheitsmaßnahmen für die besonders gefährdeten kleineren und mittleren Geflügelbetriebe umfassen. Demnach müssen auch in Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Stück Geflügel

(Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) verschiedene Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus in die Haltung eingehalten werden.

Bei Krankheitserscheinungen und unklaren Todesfällen in der Geflügelhaltung ist unverzüglich das Veterinäramt zu verständigen.

Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen sind hierbei für in Baden-Württemberg gelegene Betriebe kostenfrei. Neben der Sicherung der Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten, müssen unter anderem betriebsfremde Personen Schutzkleidung des jeweiligen Betriebs tragen. Diese muss direkt nach dem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden, Einwegschutzkleidung muss unverzüglich beseitigt werden. Auch müssen die Betriebe gewährleisten, dass nach jeder sogenannten „Einoder Ausstallung“ der Vögel die eingesetzten Gerätschaften und freien Stallungen gereinigt und des-

Meiden von Kontakt infiziert werden und eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt und dokumentiert wird. Es müssen Einrichtungen zum Waschen der Hände und zum Wechseln der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorhanden sein. mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/oeffentliche-bekanntmachungen; mlr.baden-wuerttemberg.de/ de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/ aktuelles.

„In der aktuellen Situation ist es besonders wichtig, jeden direkten oder indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel mit Wildvögeln soweit wie möglich auszuschließen, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern“, mahnt der Amtsleiter.

Aktion zugunsten Erdbebenopfer

Am Sonntag, 5. März, findet von 10 bis 15 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Buntes Haus (Moltkestraße 10, gegenüber Parkhaus Klinikum Ebertplatz) ein Essensverkauf zugunsten der Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien statt.

Es wird eine Frühstücks- und Mittagessensbewirtung vor Ort angeboten. Auch Getränke, Kaffee, Tee, Kuchen und Speisen zum Mitnehmen können gekauft werden.

Organisiert wird der Verkauf von Familien aus dem Stadtteil und dem Förderverein Buntes Haus. Das Stadtteil- und Familienzentrum bietet eine Spiel- und Kreativecke für Kinder an.

Die Veranstalter freuen sich über viele Besucher*innen und nehmen auch Geldspenden an, die wie der Erlös aus dem Essensverkauf an die Hilfsorganisationen im Erdbebengebiet weitergeleitet werden. Auch werden Kuchenspenden für den Verkaufsstand angenommen.

Weitere Infos gibt es im SFZ Buntes Haus unter Telefon 07 81/948 429 56 oder E-Mail: sfz. bunteshaus@offenburg.de.

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