Anlage Gebührentarif zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Gemeinde Biederitz
I.
Nutzungsrecht an Grabstätten
1. Erdgräber (einmalig für die Dauer von 25 Jahren) Erdreihengrabstätte für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Erdreihengrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Erdwahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Doppelerdwahlgrabstätte für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr Erdgemeinschaftsanlage mit Grabmalen Erdgemeinschaftsanlage mit zentralem Grabmal anonyme Erdgemeinschaftsanlage
105,00 € 195,00 € 360,00 € 500,00 € 400,00 € 400,00 € 400,00 €
2. Urnengräber (einmalig für die Dauer von 25 Jahren) Urnenreihengrabstätte Urnenwahlgrabstätte Urnengemeinschaftsanlage mit Grabmalen Urnengemeinschaftsanlage mit zentralem Grabmal anonyme Urnengemeinschaftsanlage
105,00 € 205,00 € 200,00 € 200,00 € 200,00 €
Ist bei Grabstätten seit der letzten Belegung mehr als ein Jahr vergangen, so ist bei einer weiteren Beisetzung 1/25 der Gebühr je Grabstelle und je Jahr bis zur 25-jährigen Ruhefrist zu entrichten.
II.
Gebühr für die namentliche Verewigung auf einem zentralem Grabmal einer Erd- bzw. Urnengemeinschaftsanlage Bronzeschriftzug, Buchstaben geschweißt, Höhe 4 cm Gebühr je Buchstabe 16,40 € Gebühr Anbringen an Stele 95,20 €
III.
Kapellenbenutzungsgebühr
Benutzung der Friedhofskapelle
IV.
80,00 €
Entsorgung von Grabschmuck nach Beisetzung
Einmalige Entsorgungsgebühr für Blumen und Kränze
Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Biederitz Seite 1
30,00 €