Rauchverbot

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GENERELLES RAUCHVERBOT Aufgrund der sich in letzter Zeit häufenden Verstöße gegen das bestehende Rauchverbot weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund gewerbepolizeilicher und berufsgenossenschaftlicher Vorschriften auf dem

gesamten Betriebsgelände für alle Mitarbeiter ein generelles Rauchverbot besteht.

Das generelle Rauchverbot beinhaltet ebenso, dass in den Toilettenräumen nicht geraucht werden darf.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die grün markierten Raucherzonen und die Kantine. Wir bitten folgendes zu beachten: 

Das Rauchen ist nur in den durch Hinweisschild gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Der Raucher hat sich während des Rauchens in unmittelbarer Nähe der aufgestellten Ascher aufzuhalten und darf sich von dort erst entfernen, wenn die Zigarette, bzw. Zigarre oder Pfeife gelöscht ist.

Aus arbeitsrechtlichen Gründen ist das Rauchen – auch in den markierten Raucherzonen – während der Arbeitszeit ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt.

Verstöße gegen das Rauchverbot werden disziplinarisch geahndet.

Oettingen, im Oktober 2014

JELD-WEN Deutschland GmbH & Co. KG

Geschäftsleitung

Leitung Human Resources


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