Schuldner in Deutschland - Wie kommen Gläubiger an ihr Geld? Mit einer eidesstattlichen Erklärung verpflichtet sich der Schuldner, sein Vermögen und seine Einkünfte offenzulegen. Das ist allerdings erst nötig, wenn eine Sachpfändung fehlgeschlagen ist. Das bedeutet, wenn der Gerichtsvollzieher in der Wohnung nichts gefunden hat, was den Wert der Schulden decken könnte. Das ist aber nur ganz selten der Fall. Die meisten Gegenstände in den Wohnungen sind wertlos oder sogar von der Pfändung ausgeschlossen. Ob ein Gläubiger eine richtige Chance hat, sein Geld zurückzubekommen, das erfährt er in den meisten Fällen erst, wenn der Schuldner eine Offenbarung seiner tatsächlichen Verhältnisse geleistet hat. Dies soll sich aber nun ändern. Es soll eine Reform zur Zwangsvollstreckung gestartet werden, damit Gläubiger zukünftig schneller an ihr Geld kommen. Die jetzigen Regelungen stammen noch aus dem vorigen Jahrhundert und man geht davon aus, dass die meisten Schuldner Bargeld besitzen, welches der Gerichtsvollzieher nicht zu Gesicht bekommt. Da heute die Vermögenswerte der Schuldner die Konten und das Arbeitseinkommen sind, soll die Zwangsvollstreckung angepasst werden. Die Schuldner sollen rechtzeitig genug aufgefordert werden, ihre Verhältnisse offenzulegen, damit die Gläubiger dem Gerichtsvollzieher mitteilen können, was er pfänden soll. Wenn sich aber der Schuldner weigert, dann soll eine Möglichkeit bestehen, den Schuldner in Erzwingungshaft nehmen zu können. In Zukunft soll der Gerichtsvollzieher Auskünfte über Konten, Fahrzeuge, Einkommen und ebenso Informationen von den Rentenversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Zentralen Fahrzeugregister einholen können. Ein Schuldnerverzeichnis wird ebenfalls gefordert, da zurzeit nur am Amtsgericht des Wohnortes ausgemacht werden kann, wer seine Schulden nicht bezahlen kann. Bei einem Umzug werden die Angaben nicht weitergereicht und es hat niemand mehr Zugriff darauf. Daher ist es nicht unmittelbar möglich, diese Schuldner finden zu können. Eine Adressensuche benötigt Zeit und verursacht Kosten beim Gläubiger. Es macht jedoch Sinn, die neue Adresse des Schuldners zu suchen, um ihn erneut schriftlich anschreiben zu können und um weitere Maßnahmen einleiten zu können. Die gesuchte Adresse kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt angefragt werden. Dies ist auch online möglich über
http://www.adressermittlung.de/. Eine weitere Möglichkeit für den Gläubiger ist die Kontopfändung des Schuldners. Eine Kontopfändung kann dann durchgeführt werden, wenn der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil durch das Gericht erreicht hat. Dabei wird das Konto des Schuldners gesperrt und es werden keine Abbuchungen mehr getätigt, wie beispielsweise Mietüberweisungen und andere Daueraufträge. Der Schuldner hat solange keinen Zugriff auf sein Konto, bis der Betrag an den Gläubiger bezahlt wurde.