Hausarrest

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Hausarrest Sommersemester 2011



Anlass Im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtswidrigkeit der Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter nach bisherigem Muster entschieden. Nach Verbüßen einer Haftstrafe muß sich die lebenslange Verwahrung vor der Gesellschaft nun wesentlich von den Bedingungen in einer Strafanstalt unterscheiden, idealerweise sollte sie keine strafenden Aspekte mehr aufweisen und allein dem Schutz der Allgemeinheit dienen. Die Unterbringung von lebenslänglich Verwahrten in Justizvollzugsanstalten ist damit fortan nicht mehr gestattet und nur noch für einen Übergangszeitraum geduldet. Dann müssen neue Wege gefunden werden, Menschen von der restlichen Bevölkerung fernzuhalten, ohne ihren Lebensstandard auf dem Niveau eines Gefangenen zu halten. Für das berechtigte Interesse, vor untherapierbaren und notorisch delinquenten Menschen sicher zu sein müssen von nun an menschenwürdige Konzepte entwickelt werden, die den Betroffenen ein möglichst uneingeschränktes Dasein abseits der Gesellschaft ermöglichen.




Ein 2.790 ha großer ehemaliger Truppenübungsplatz bei Cottbus, der von Munition geräumt ist, wird zum Schauplatz einer neuen Gesellschaftsform, getrennt von der Öffentlichkeit durch eine unüberwindbare Barriere. Das große Gelände soll den Bewohnern, soweit das möglich ist, zum verkleinerten Abbild der Welt werden, mit einer natürlichen, weitläufigen Landschaft statt eines ummauerten Gefängnishofs. Die Eindrücke physischer und sinnlicher Art, die ein Leben in Freiheit ausmachen, sollen ihnen hier weitgehend erhalten bleiben, wie auch die Freiheiten eines normalen - mit täglicher Arbeit verbundenen - Daseins als eigenständige, verantwortungsvolle, sozial frei agierende Individuen. Einzige wesentliche Einschränkung bleibt die schwer gesicherte, dem Blick von außen und innen entzogene Grenze im umgebenden Wald, die das Gebiet von der Außenwelt trennt.




Die Aussichtslosigkeit, diesen Ort lebend wieder zu verlassen, also das Fehlen einer Hoffnung auf uneingeschränkte Freiheit impliziert den Grundgedanken des neuen Gesellschaftsmodells, jene lebensnotwendige Hoffung nicht auf ein kommendes Leben außerhalb zu richten, wie es gewöhnlichen Strafgefangenen eigen ist, sondern sie hier, innerhalb dieser differenzierten, sinnstiftenden und anregungsreichen neuen Umgebung mit ihrer weitgehend eigenständigen Gesellschaftsform bereits erfüllt zu sehen, denn mehr Freiheit als hier wird es für die Bewohner nicht geben. Der Ort soll seinen Bürgern soweit wie möglich Kosmos und sowenig wie möglich Institution sein, in seinen architektonischen, landschaftlichen und soziologischen Dimensionen, so sehr das Bewußtsein eines heterotopischen Daseins auch im Alltag präsent bleiben mag.





Um ein utopisches Leben handelt es sich dabei keineswegs. Bei allen Vorteilen gegenüber der Gefangenschaft in seiner Vergangenheit hat der Bewohner wie jeder freie Bürger eigenverantwortlich für sein Handeln gegenüber seinen Mitmenschen, seine Position innerhalb der Gemeinschaft und seinen Lebensunterhalt durch tägliche Arbeit Sorge zu tragen. Ein Handbuch, das jeder Bewohner bei seinem Einzug erhält, erläutert ihm neben den Angeboten und Einrichtungen auf dem Gelände die Organisation und die Regeln der weitgehend autonomen Gesellschaftsordnung, angefangen vom Zusammenleben und in den Wohngruppen, über die Erwerbsarbeit in den Arbeitsgruppen bis hin zur politischen Partizipation innerhalb der eigenständigen Regierung und Verwaltung.





Der Grenzbezirk Jeder Bewohner betritt hier zum erstenmal das Gelände, in einem gesicherten, separat umgrenzten Bezirk innerhalb des Gebietes, der prinzipiell die Funktion einer Personen-, Fahrzeug- und Güterschleuse hat, daneben aber auch Einrichtungen für die Bewohner umfasst, die besonderen Schutz benötigen, da in ihnen Außenstehende anwesend sind.




Dazu gehört ein Gebäude mit ärztlichem und psychiatrischem Dienst und den Räumlichkeiten der Mentoren und Fachberater der Bewohner, das Gästehaus als Unterkunft und Besuchsort für Angehörige und nahestehende Personen, die Wachstube mit Übernachtungsraum des Wachpersonals, sowie das den Bewohnern gegen Bezahlung offenstehende Bordell mit Bar zur Befriedigung ihrer Sexualität. Alle von den Bewohnern produzierten landwirtschaftlichen oder handwerklichen Waren, die nicht dem Eigenverbrauch dienen verlassen nach Prüfung das Gelände zum Weiterverkauf durch den Grenzbezirk, ebenso werden die von den Bewohnern eingekauften Waren von außerhalb auf verbotene, d.h. zum Ausbruch nutzbare Gegenstände oder Informationen durchsucht. Der Grenzbezirk ist, abgesehen vom Grenzstreifen und dem am anderen Ende des Zufahrtstunnels gelegenen Torhaus, der einzige Ort, an dem Wachpersonal anwesend ist. Nur in Notfällen oder zum Transport schwerer Güter befahren externe Fahrzeuge das Gelände außerhalb dieser Zwischenzone, im Gebiet sind sonst nur die landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Fahrräder der Bewohner zugelassen.






Die Gruppenhöfe Wie in der Außenwelt beruht das Zusammenleben der Bewohner in ihrem näheren Umfeld auf Nachbarschaft und familienähnlichen Strukturen, die den engsten, unmittelbaren sozialen Bezugsrahmen bilden. Um den Bewohnern ein überschauberes Zusammenleben ohne übermäßige zwischenmenschliche Komplexität und sozialen Stress zu ermöglichen, leben sie in Wohngruppen von sechs Bewohnern zusammen, mit zwei gleich großen Wohngruppen in geringer, nachbarschaftlicher Entfernung, um ein Mindestmaß an sozialer Kontrolle und gegenseitigem Ehrgeiz zu fördern.






Jede Wohngruppe verfügt über einen hofähnlichen Komplex kleinerer Gebäude, die um einen inneren, universellen Platz gruppiert sind und das Bewußtsein eines gemeinsamen Hauswesens erzeugt.



Der Gruppenhof umfasst neben einem gemeinsam genutzen Gebäude und den Bewohnerquartieren alle weiteren Gebäude und Funktionen, die zum Betrieb einer Landwirtschaft im kleinen Rahmen benötigt werden.


Letztlich handelt es sich um einen Bauernhof, in dessen Umkreis die Gruppe Gartenbau und Kleinviehhaltung fĂźr den eigenen Bedarf betreibt - mit dem Unterschied, daĂ&#x; jedes Mitglied eine eigene, baulich separate Unterkunft besitzt.





Das Gruppenhaus Hier spielt sich das familienähnliche Zusammenleben der Bewohner außerhalb der Arbeitszeiten ab. Für die gemeinsamen Mahlzeiten steht eine große Küche, ein gekühltes Lager und ein Speise- und Aufenthaltsraum zur Verfügung, der auch für Freizeitaktivitäten tagsüber oder am Abend, wie auch zum Empfang von Gästen aus anderen Gruppen dient.





Persönliche Unterkunft Die einzelnen Quartiere sind das private Refugium jedes Bewohners. Es umfasst einen zum Hof gerichteten Wohnraum mit Teeküche, einen Sanitätbereich, einen offenen Kamin als Heizung und Warmwasserbereiter und einen zur Feldseite gerichteten, vor Einblicken weitgehend geschützten Schlafraum mit Arbeitstisch und kleiner Terrasse. Der Wohnraum kann weit zum Hof geöffnet werden und ist groß genug und ausreichend möbliert für den Empfang von Freunden und Mitbewohnern.









Erwerbsarbeit Die Arbeitshöfe bilden eigenständige, kleine Gebäudezusammenhänge, verteilt über das gesamte Gelände und auf bestimmte Landwirtschafts- und Handwerksformen spezialisiert. Hier verrichten die Einwohner ihre werktägliche Erwerbsarbeit. Die hier produzierten Güter - Getreide und Backwaren, Forstwirtschaft, Imkerei, Großviehzucht und Handwerk - lassen sich im kleinen Rahmen der Wohngruppen auf deren begrenzter Fläche nicht wirtschaftlich und in ausreichender Menge prodizieren, daher wird dies von den zentralen Arbeitshöfen verrichtet, die den größten Teil (ca. 70 %) der bewirtschafteten Flächen auf größeren Einheiten bewirtschaftet. So können die Bewohner, neben Gemüse und Obst, auch Brot, Fleisch in großem Umfang, Honig, sowie Schreiner- und Metallarbeiten produzieren, die sie nach Außerhalb verkaufen, um sich von dem Verdienst all jene Produkte zu besorgen, die nicht selber hergestellt werden können. Die Arbeit in einer der Arbeitsgruppes ist die gesellschaftliche Norm, jedoch nicht verpflichtend. Das Existenzminimum der Bewohner ist auch durch die Gartenarbeit im Umfeld der Gruppe gewährleistet, allerdings kann der Bewohner nur mit der Erwerbsarbeit Geld für neue Kleidung und anderen persönlichen Bedarf erwerben. Wie in der freien Gesellschaft gilt auch hier ein Generationenvertrag, da die Bewohner auch im hohen Alter den Ort nicht verlassen werden. Die Jüngeren zahlen in einen Fonds für ihren Ruhestand ein, in dem sie allenfalls noch auf dem Gruppenhof arbeiten werden, einen Teil zum Unterhalt der älteren, auch invaliden tragen jedoch auch die jüngeren, arbeitenden Bewohner bei, auch durch alltägliche Hilfe und Beistand im Wohnumfeld, bis zum Lebensende.



Gesellschaftliches Zentrum Um einen Platz im Zentrum des Gebietes gruppieren sich einzelne Gebäude mit öffentlichen Funktionen, die von allen Bewohnern genutzt werden. Die bedeutendste Einrichtung ist der große Saalbau, in dem das Parlament tagt und Veranstaltungen oder Bankette stattfinden. Daran angeschlossen ist ein Gebäude mit den Räumen der Selbstverwaltung und der demokratisch gewählten Regierung, sowie der eigenen Gendarmerie. In einer Markthalle können die Bewohner mit ihrem selbstverdienten Geld Waren von außerhalb einkaufen, generell alles, auch auf Bestellung, was keine Gefahr darstellt - allerdings keine Zeitungen, denn Informationen über das Leben außerhalb würden das friedliche Zusammenleben und die Identifikation der Bewohner mit ihrem begrenzten Umfeld beeinträchtigen.




Ein Gasthaus mit Bühne und ein Sporthaus mit Trainingsgeräten, Dampfbad und Außenbereich machen das Zentrum aber vor allem zu einem Ort der Freizeit und Erholung von der harten körperlichen Arbeit - und um sich dem mitunter beengenden Umfeld der Gruppe zeitweise zu entziehen. Außer in dem das Gelände einfassenden Wald, den Seen und den Sportanlagen im Westen des Gebietes können sich die Bewohner hier, besonders in der kalten Jahreszeit, gesund und schön halten. Am Rande des Zentrums, nicht unmittelbar im Inneren um nicht durch Veranstaltungen und Feste auf dem Platz blockiert zu werden, steht das Gebäude der bewohnereigenen Feuerwehr, die eine zusätzliche Möglichkeit zur Freizeitgestaltung darstellt, vor allem aber die Sicherheit auf dem Gelände ohne ständige Eingriffe von außen sicherstellt.


Etwas abseits ist die kleine Herberge für Neuankömmlinge positioniert, nah genug am Zentrum, um am geselligen Leben beteiligt zu sein, weit genug davon entfernt, um in den ersten Tagen genügend Rückzugsmöglichkeiten und Ruhe zu haben. Hier verbringen die neuen Bewohner ihre erste Zeit, bis sie sich, durch eigene Bemühungen, einer Wohngruppe angeschlossen haben. Zusätzlich gibt es, gleich am Platz gelegen, ein Gebetshaus, das allen Konfessionen offensteht, ein Zentralbau der sich den verschiedenen bevorzugten Himmelsrichtungen der Weltreligionen gleichermaßen zuwendet.

















Hausarrest Sommersemester 2011 In Zusammenarbeit mit Frank Baum Lehrstuhl f체r Wohnbau und Grundlagen des Entwerfens Prof. Wim van den Bergh Dipl. Ing. Stephanie Brandt, Dipl. Ing. Anika Karthaus RWTH Aachen Fakult채t f체r Architektur




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