Bauausschuss-Sitzung am 20.01.2022 I Öffentlicher Teil
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Tagesordnungspunkte für den 20.01.2022 1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses vom 16.12.2021 2. Vollzug des BauGB; 2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Weichenried – PV-Anlage Heideberg“ des Marktes Hohenwart 2.2Städtische Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 21 „An der Josef-Schlicht-Straße II“ in Geroldshausen des Marktes Wolnzach 2.3Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – erneute Auslegung – 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“ – erneute Auslegung – 2.5Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 190 „Griesäcker in Gundamsried“ – Billigungsbeschluss – 2.6Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ – Satzungsbeschluss –
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Tagesordnungspunkte für den 20.01.2022 3. Bauanträge und Bauvoranfragen; 3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1074, Gem. Förnbach 3.2 Anträge auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreispänners und eines Mehrspänners mit jeweils fünf Wohneinheiten und entspr. Stellplätzen, jeweils auf Fl.-Nr. 784, Gem. Förnbach 3.3 Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und zur Nutzungsänderung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Sechsfamilienhaus in der Oberhofstraße 22, Fl.-Nr. 149, Gem. Tegernbach 3.4 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in der Hörlstraße 49, Fl.-Nr. 1396/3, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm 3.5 Antrag auf Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung einer Schalterhalle in einen Laden sowie Errichtung zweier Treppenanlagen am Hauptplatz 12, Fl.-Nr. 132/1, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm 4. Bekanntgaben 5. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 16.12.2021 Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 16.12.2021 wird genehmigt.
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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Weichenried – PV-Anlage Heideberg“ des Marktes Hohenwart
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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Weichenried – PV-Anlage Heideberg“ des Marktes Hohenwart Da Belange der Stadt nicht berührt sind, beschließt der Ausschuss, keine Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 55 „Weichenried – PV-Anlage Heideberg“ des Marktes Hohenwart abzugeben.
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Top 2.2 Städtische Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Nr. 21 „An der Josef-Schlicht-Straße II“ in Geroldshausen des Marktes Wolnzach
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Top 2.2 Städtische Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung Nr. 21 „An der Josef-Schlicht-Straße II“ in Geroldshausen des Marktes Wolnzach Da Belange der Stadt nicht berührt werden, beschließt der Ausschuss, keine Stellungnahme zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung Nr. 21 „An der Josef-SchlichtStraße II“ in Geroldshausen des Marktes Wolnzach abzugeben.
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – erneute Auslegung –
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“ – erneute Auslegung – Der Ausschuss billigt die vorgestellte Planung und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 178 „Am Rosenweg in Förnbach“.
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Top 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“ – erneute Auslegung –
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Top 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“ – erneute Auslegung –
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Top 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“ – erneute Auslegung – Der Ausschuss billigt die vorgestellte Planung und beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 180 „Am Burgfriedenstein“.
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Top 2.5 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 190 „Griesäcker in Gundamsried“ – Billigungsbeschluss –
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Top 2.5 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 190 „Griesäcker in Gundamsried“ – Billigungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss billigt den Entwurf der des Bebauungsplans Nr. 190 „Griesäcker in Gundamsried“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen. Ein wichtiger Grund für eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB oder der Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB aufgrund besonderer Komplexität, besonders umfänglicher Unterlagen oder ähnlichem liegt nicht vor. Bauausschuss-Sitzung am 20.01.2022 I Öffentlicher Teil
Top 2.6 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen BPl. Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ – Satzungsbeschluss –
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Top 2.6 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen BPl. Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ – Satzungsbeschluss – Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Der Ausschuss beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ als Satzung. Die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Billigung des Durchführungsvertrages durch den Ausschuss und Unterzeichnung durch den ersten Bürgermeister ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Bauausschuss-Sitzung am 20.01.2022 I Öffentlicher Teil
Top 3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EinfamilienWohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1074, Gem. Förnbach
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Top 3.1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines EinfamilienWohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1074, Gem. Förnbach Der Ausschuss beschließt, zum Antrag auf Errichtung eines Einfamilien-wohnhauses mit Garage auf Fl.-Nr. 1074, Gem. Förnbach, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.
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Top 3.2 Anträge Errichtung eines 3pänners und eines Mehrfamilienhauses mit je fünf WE und entspr. StP, Streitdorf, Fl.-Nr. 784, Gem. Förnbach
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Top 3.2 Anträge Errichtung eines 3pänners und eines Mehrfamilienhauses mit je fünf WE und entspr. StP, Streitdorf, Fl.-Nr. 784, Gem. Förnbach Der Ausschuss beschließt zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreispänners mit fünf Wohneinheiten und entsprechenden Stellplätzen sowie zum Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten und entsprechenden Stellplätzen, jeweils auf der Fl.-Nr. 784, Gem. Förnbach, das Einvernehmen zu erteilen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist auf den Umstand mit der Erschließung/Zufahrt zum Anwesen Streitdorf 22 (Fl.-Nr. 784/2, Gem. Förnbach) hinzuweisen: Die Zufahrt auf Privatgrund soll wegen des Grabens in der Streitdorfer Straße verbindlich, wie im Plan dargestellt, genehmigt werden. Bauausschuss-Sitzung am 20.01.2022 I Öffentlicher Teil
Top 3.3 Vorbescheid Umbau/Nutzungsänderung bestehendes Einfamilienhaus zu 6-Familienhaus, Oberhofstraße 22, Fl.-Nr. 149, Gem. Tgb.
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Top 3.3 Vorbescheid Umbau/Nutzungsänderung bestehendes Einfamilienhaus zu 6-Familienhaus, Oberhofstraße 22, Fl.-Nr. 149, Gem. Tgb. Der Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Umbau und zur Nutzungsänderung des bestehenden Einfamilienhauses in ein Sechsfamilienhaus Oberhofstraße 22 auf Fl.-Nr. 149, Gem. Tegernbach zu erteilen.
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Top 3.4 Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in der Hörlstraße 49, Fl.-Nr. 1396/3, Gem. Pfaffenhofen
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Top 3.4 Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in der Hörlstraße 49, Fl.-Nr. 1396/3, Gem. Pfaffenhofen
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Top 3.4 Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in der Hörlstraße 49, Fl.-Nr. 1396/3, Gem. Pfaffenhofen Der Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit sechs Wohneinheiten in der Hörlstraße 49, Fl.Nr. 1396/3, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm nicht zu erteilen.
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Top 3.5 Antrag auf Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung (...) am Hauptplatz 12, Fl.-Nr. 132/1, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm
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Top 3.5 Antrag auf Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung (...) am Hauptplatz 12, Fl.-Nr. 132/1, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm Der Ausschuss beschließt zum Antrag auf Umbau eines Geschäftshauses mit Nutzungsänderung einer Schalterhalle in einen Laden sowie Errichtung zweier Treppenanlagen am Hauptplatz 12, Fl.-Nr. 132/1, Gem. Pfaffenhofen a. d. Ilm, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Dieses gilt als entsprechend erteilt für die sanierungsrechtliche Genehmigung (§144 BauGB). Die Vorgaben der Gestaltungssatzung sind verbindlich einzuhalten, ebenso die Vorgaben der Kfz-Stellplatzsatzung und der Fahrradabstellplatzsatzung.
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Top 4 Bekanntgaben
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Top 5 Wünsche und Anfragen
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