Bauausschuss-Sitzung am 10.10.2024 I Öffentlicher Teil
Bauausschuss-Sitzungam 10.10.2024 I Öffentlicher Teil
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2024
2. Vollzug des BauGB;
2.1Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33 „Am Benediktenweg“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5 „Süd-West“ der Gemeinde Scheyern
2.2Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ – Behandlung der Stellungnahmen –
2.3Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-
Photovoltaikanlage Riederbergleiten in Affalterbach“ – Behandlung der Stellungnahmen –
2.4Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 191 „Am Kapellenweg“ – Satzungsbeschluss –
2.5Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ –Satzungsbeschluss –
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3. Bauanträge und Bauvoranfragen;
4. Städtebauförderung; Umgestaltung Münchener/MoosburgerStraße
5. Übergang derStraßenbaulast von Ortsdurchfahrten bisheriger Staats- und Kreisstraßen auf die Stadt Pfaffenhofen
6. Austausch von Straßenbäumen, Türltorstraße Süd
7. Bekanntgaben
8. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Planungs-, Bau- und Umwelt-ausschusses vom 12.09.2024 wird genehmigt.
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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 33 „Am Benediktenweg“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5
„Süd-West“ der Gemeinde Scheyern
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Top 2.1 Städtische Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 33 „Am Benediktenweg“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5
„Süd-West“ der Gemeinde Scheyern
Da Belange der Stadt nicht berührt sind, wird keine Stellungnahme zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 33 „Am Benediktenweg“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 5
„Süd-West“ der Gemeinde Scheyern abgegeben.
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ – Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ – Behandlung der Stellungnahmen –
Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss billigt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ mit der Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten
Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung erneut
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Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 194 „Südlich Volksfestplatz“ – Behandlung der Stellungnahmen –
öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erneut nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen (§ 4a Abs. 3 BauGB).
Mit Blick auf die getroffenen Änderungen wird die Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Satz 1
BauGB sowie die Beteiligungsfrist nach § 4 Abs. 2 Satz 2 BauGB gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 3 Wochen verkürzt.
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage
Riederbergleiten in Affalterbach“ – Behandlung der Stellungnahmen –
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Top 2.3 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage
Riederbergleiten in Affalterbach“ – Behandlung der Stellungnahmen –
Der Ausschuss beschließt über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
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Kapellenweg“ – Satzungsbeschluss –
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Top 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 191 „Am Kapellenweg“ – Satzungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und
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Top 2.4 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans Nr. 191 „Am Kapellenweg“ – Satzungsbeschluss –
sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 191 „Am Kapellenweg“ in der Fassung vom 10.10.2024 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Änderung der Gebietsart ist im Flächennutzungsplan entsprechend zu berichtigen.
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Top 2.5 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ – Satzungsbeschluss –
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Top 2.5 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ – Satzungsbeschluss –
Das Bauleitplanverfahren wurde unter Berücksichtigung der im BauGB festgelegten Grundsätze ordnungsgemäß durchgeführt. Nachdem alle privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen wurden, wird nachfolgender Satzungsbeschluss gefasst: Satzungsbeschluss:
Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen
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Top 2.5 Aufstellung des städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 170 „Beamtenviertel“ – Satzungsbeschluss –
Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Ausschuss beschließt den städtischen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 170 „Beamtenviertel“ in der Fassung vom 10.10.2024 als Satzung. Die Begründung, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nach Billigung des Durchführungsvertrages durch den Ausschuss und Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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