Antrag HOME 1. Persönliche Daten
Titel
Firma
Nachname*
Vorname*
Telefon*
Straße*
PLZ*
Hausnr.*
Stadt / Gemeinde*
Geburtsdatum*
Ortschaft
Mobil
*) Pflichtfelder. Bitte auch Punkt 10 beachten
2. Produktauswahl Internettarife und VoIP (Telefonie)
o
o
o
o
2.1 HOME 6.000 / VoIP-Time / Vertragslaufzeit 24 Monate Internet-Flatrate. Download bis zu 6.144 Kbit/s. Upload bis zu 512 Kbit/s. Sekundengenaue Telefonieabrechnung. Sie erhalten eine neue VoIPTelefonnummer und führen bis zu zwei Gespräche gleichzeitig. Wenn Sie nicht telefonieren, fallen keine Kosten an. Ein zusätzlicher Telekomanschluss ist nicht notwendig. Eine Rufnummernmitnahme bis zu drei Rufnummern ist kostenpflichtig möglich.
Monatlich Internet-Flatrate Anrufe ins deutsche Festnetz je Minute Anrufe ins Mobilfunknetz je Minute Anrufe ins Ausland je Minute ab 1)
2.2 HOME 6.000 / VoIP-Flatrate / Vertragslaufzeit 24 Monate (Nur für Privatkunden) Internet-Flatrate. Download bis zu 6.144 Kbit/s. Upload bis zu 512 Kbit/s. Telefonieflatrate. D.h. Sie telefonieren kostenlos ins deutsche Festnetz. Sie erhalten eine neue VoIP-Telefonnummer und führen bis zu zwei Gespräche gleichzeitig. Ein zusätzlicher Telekomanschluss ist nicht notwendig. Eine Rufnummernmitnahme bis zu drei Rufnummern ist kostenlos möglich.
Internet-Flatrate Anrufe ins deutsche Festnetz / Flatrate Anrufe ins Mobilfunknetz je Minute Anrufe ins Ausland je Minute ab 1)
2.3 HOME 16.000 / VoIP-Time / Vertragslaufzeit 24 Monate Internet-Flatrate. Download bis zu 16.384 Kbit/s. Upload bis zu 1.024 Kbit/s. Sekundengenaue Telefonieabrechnung. Sie erhalten eine neue VoIP-Telefonnummer und führen bis zu zwei Gespräche gleichzeitig. Wenn Sie nicht telefonieren, fallen keine Kosten an. Ein zusätzlicher Telekomanschluss ist nicht notwendig. Eine Rufnummernmitnahme bis zu drei Rufnummern ist kostenpflichtig möglich.
Einheiten
29,90 €
1,8 Cent 18 Cent 2,3 Cent
Monatlich Basispreis
Einheiten
29,90 € 10,00 €
18 Cent 2,3 Cent
Monatlich Internet-Flatrate Anrufe ins deutsche Festnetz je Minute Anrufe ins Mobilfunknetz je Minute Anrufe ins Ausland je Minute ab 1)
2.4 HOME 16.000 / VoIP-Flatrate / Vertragslaufzeit 24 Monate (Nur für Privatkunden) Internet-Flatrate. Download bis zu 16.384 Kbit/s. Upload bis zu 1.024 Kbit/s. Telefonieflatrate. D.h. Sie telefonieren kostenlos ins deutsche Festnetz. Sie erhalten eine neue VoIP-Telefonnummer und führen bis zu zwei Gespräche gleichzeitig. Ein zusätzlicher Telekomanschluss ist nicht notwendig. Eine Rufnummernmitnahme bis zu drei Rufnummern ist kostenlos möglich.
Basispreis
Internet-Flatrate Anrufe ins deutsche Festnetz / Flatrate Anrufe ins Mobilfunknetz je Minute Anrufe ins Ausland je Minute ab 1)
Anschaltung inklusive Aktivierung. Gilt für alle Tarife.
Basispreis
Einheiten
39,90 €
1,8 Cent 18 Cent 2,3 Cent
Monatlich Basispreis
Einheiten
39,90 € 10,00 €
18 Cent 2,3 Cent
Einmalig
Versandkostenpauschale
99,90 € 9,90 €
1) Die aktuelle Preisliste für Auslandsgespräche ist auf unserer Homepage verfügbar
3. Angaben zum derzeitigen Anschluss / Rufnummernmitnahme (Portierung)
o o
3.1 Es besteht derzeit noch kein Telefonanschluss. Es sollen
Rufnummern angelegt werden (max. 3).
3.2 Ein Telefonanschluss ist vorhanden. Rufnummernportierung bestehender Rufnummern soll erfolgen. Portierung beim Tarif „VoIP-Time“ (gilt nicht für Tarifzone Pfaffenhofen/Ilm)
Einmalig 50,00 €
Portierung beim Tarif „VoIP-Flat“
0€
Derzeitiger Telefonanbieter Anschlussinhaber / Adresse Art des Telefonanschlusses
o Analog
o ISDN
Ortsnetz- bzw. Vorwahlnummer Rufnummern Derzeitiger Vertrag endet am:
Kündigung spätestens am:
o
Restliche, nicht genannte Rufnummern (MSN) sollen gekündigt werden.
o
3.3 Der derzeitige Anschluss soll bestehen bleiben und keine Rufnummernportierung erfolgen.
Hinweis: Die Portierungsdaten werden von uns in ein offizielles Portierungsformular übertragen. Sie erhalten dieses zur nochmaligen Kontrolle und zur Gegenzeichnung.
V: 2.1 - Gültig ab: 01.04.2012 - Alle Preisangaben inkl. gesetzlicher MwSt.
Seite: 1 von: 4
4. Telefonbucheintragung (Privatkundeneintrag) Bitte hinterlegen Sie hier die Daten, die im Telefonbuch veröffentlicht werden sollen. Einträge sind auch nachträglich möglich. Rufnummer Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort
5. Hardware
o
5.1 Fritz!Box 7330 inkl. Konfiguration
Einmalig
Anschlüsse: Analoges Telefon (1x), DSL/ADSL (bis 16 MBit/s) (1x), USB 2.0 (2x), Gigabit-LAN (1x), LAN (1x), WLAN N (bis zu 2,4 GHz), DECTBasisstation für bis zu 6 Schnurlostelefone, Mediaserver für Musik, Bilder und Filme im Netzwerk.
o
5.2 Fritz!Box 7390 inkl. Konfiguration
99,90 €
Einmalig
Anschlüsse: Analoges Telefon (2x), ISDN-Anschluss / S0-Port (1x), DSL/ADSL/VDSL (bis 100 MBit/s) (1x), USB 2.0 (2x), Gigabit-LAN (4x), WLAN N (bis zu 2,4 GHz), DECT-Basisstation für bis zu 6 Schnurlostelefone, Mediaserver für Musik, Bilder und Filme im
169,90 €
Netzwerk, 512 MB interner Speicher (NAS).
o
Einmalig
5.3 Notwendiges Installationsmaterial für direkt funkversorgte Haushalte
59,90 €
6. Bereitstellungstermin
o
6.1 Schnellstmögliche Bereitstellung Bei der schnellsmöglichen Bereitstellung wird eine neue (zusätzliche) Teilnehmer-Anschlussleitung (TAL) geschalten, sofern diese am Abschluss-Punkt-Linientechnik (APL) verfügbar ist. Eine vorhandene Leitung wird beibehalten. Hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen!
o
6.2 Bereitstellung zum Vertragsende des bisherigen Anbieters Die Bereitstellung des Internetzugangs und eine evtl. gewünschte Rufnummernmitnahme (Portierung) soll zum Vertragsende des bisherigen Anbieters erfolgen. Dabei ist das Vertrags-Ende-Datum in Punkt 3.2 ausschlaggebend. Eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen vor Vertragsende ist erforderlich.
o
6.3 Bereitstellung zu einem bestimmten Termin Die Bereitstellung soll unabhängig von vorhandenen Kündigungsterminen erfolgen und zwar am:
__________________
Das Verfahren ist ansonsten analog 6.1
7. Einzugsermächtigung / Bonitätsprüfung Bonitätstprüfung: Der Anschlussinhaber willigt ein, dass die p² systems GmbH seine Daten, die er ihr im Rahmen der Vertragsanbahnung und der Abwicklung des Vertrags zur Verfügung stellt (Personendaten) an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, zum Zwecke der Bonitätsprüfung übermittelt. Unabhängig davon übermittelt sie der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens (z.B. Forderungsbetrag nach Kündigung bei unbestrittener Forderung). Bis zur endgültigen Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere aber für die Dauer einer Ratenzahlungsvereinbarung, kann die p2 systems GmbH hierüber ebenfalls Auskünfte erhalten. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach der Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist. Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten für Bonitätsanfragen an ihre Vertragspartner in der EU. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA auch Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Die Daten werden nur dann zur Verfügung gestellt, wenn ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft dargelegt wurde. Auskunft über die zu der Person des Kunden bei der SCHUFA gespeicherten Daten kann der Kunde bei der SCHUFA erhalten. Weitere Informationen kann sich der Kunde über die SCHUFA im Internet unter www.schufa.de informieren. Die Service-Adresse der SCHUFA lautet:SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover. Wir weisen darauf hin, dass ein Vertragsabschluss aus organisatorischen Gründen nur bei Gewährung einer Einzugsermächtigung möglich ist.
Kontoinhaber*
Kontonummer*
Bankleitzahl*
Kreditinstitut*
* Pflichtfelder
Datum und Unterschrift des Kontoinhabers
8. Bemerkungen / Ergänzungen
Seite: 2 von: 4
9. Ansprechpartner / Empfänger Der Antragseingang wird innerhalb weniger Tage schriftlich bestätigt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 14 Arbeitstage.
Rücksendung:
p2 systems GmbH Geschäftsstelle Peter Keck Hofmarkstraße 24 85296 Rohrbach
zz Per Post an nebenstehende Anschrift zz per FAX an: 08442 / 95 60 48 zz per E-Mail an: peter.keck@p2-systems.com Telefonische Rückfragen unter: 08442 / 9 58 79 14
10. Informationswege Bitte kreuzen Sie an, auf welchem Wege wir Sie NICHT mit nachfolgenden Informationen bzw. Meldungen verbindlich kontaktieren dürfen. 10.1
Tarifänderungen, neue Tarife
10.2
Aktuelle Verfügbarkeits- und Störungsmeldungen
10.3
Produkt- und Dienstleistungsangebot von p2 systems
10.4
Informationen zum eigenen Vertrag (z.B. Bereitstellungs- und Installationstermine)
Brief
E-Mail *)
Telefon
SMS *)
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*) Damit diese Informationswege genutzt werden können, sind die entsprechenden Angaben unter Punkt 1 erforderlich! Die getroffenen Einschränkungen können jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.
11. Unterschrift Hiermit akzeptiere ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibungen für p2 online. Das Vertragsverhältnis kommt zustande, sobald p2 systems diesen Auftrag bestätigt. Für den optionalen Erwerb der Hardware gelten die allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Der Antragssteller ist damit einverstanden, dass p2 systems im Falle einer fehlerhaften Tarifwahl den entsprechend gültigen Tarif bestätigt. Diese Bestätigung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.
Vom Widerspruchsrecht gem. AGB, Abschnitt 3.4 habe ich Kenntnis genommen.
Datum und Unterschrift des Antragstellers
12. Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der p2 systems GmbH Hauptstr. 52, 92339 Beilngries 1 1.1 1.2
1.3 2
3 3.1 3.2 3.3 3.4
HRB 4308 – Ingolstadt StNr. 124/135/00522 vertreten durch die Geschäftsführer Heiko Petschl und René Meyer Geltungsbereich und Änderungen Diese Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen p² systems GmbH (P²) und dem Nutzer. P² behält es sich vor, die Geschäftsbedingungen und soweit vorhanden Leistungsbeschreibungen zu ändern. Die Änderung wird dem P²-Nutzer schriftlich 6 Wochen vor in Kraft treten mitgeteilt. Eine Zustimmung liegt vor, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Einspruch erhebt. P² hat die Pflicht, den Nutzern bei Mitteilung der Änderungen auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Gibt der Nutzer seine Zustimmung nicht, hat die vertragliche Beziehung zwischen P² und dem Nutzer unverändert Bestand. P² ist dann berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewerblichen Nutzers wird ausdrücklich widersprochen. Vertragsgegenstand Die Übermittlung von IP- Paketen von und zum globalen Netzverbund Internet werden dem Nutzer von P2 per Funk oder Teilnehmeranschlussleitung ermöglicht. Die IP-Pakete zwischen den angeschlossenen Rechnern werden von P2 übermittelt und im Bereich ihrer bestehenden Möglichkeiten Übergänge zu weiteren Netzen zur Verfügung gestellt. Vertragsschluss Der Nutzer wählt aus dem Bestellformular von P² die von ihm gewünschten Leistungen und Waren. Der Nutzer ist 4 Wochen ab Unterzeichnung des Bestellformulars an seinen Antrag gebunden. Der Vertrag zwischen P² und dem Nutzer kommt erst mit der Annahme der Bestellung durch P² zu Stande. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Übersendung und Bereitstellung der Leistungen und Waren. Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass der Nutzer sich mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung einverstanden erklärt. Der Nutzer, der Verbraucher im Sinn des §13 BGB, ist an seinen Antrag nicht mehr gebunden, wenn er binnen einer Frist von zwei Wochen diesen Vertrag widerruft. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (z.B. per Brief, E-Mail oder Telefax) an P2 zu richten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an: P² systems GmbH, Hauptstraß 52, 92339 Beilngries, E-Mail: info@p2-systems.com oder Telefax: 08461/602051
3.5 4 4.1 4.2
Das Widerrufsrecht erlischt mit Ablauf der Widerrufsfrist. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Nutzer innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen. Vergütung Der Nutzer ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte an P² verpflichtet ab dem Zeitpunkt der Zurverfügungstellung der vertraglichen Leistungen. Stellt P² vertragliche Leistungen im Laufe eines Monats und nicht am Monatsersten erstmals zur Verfügung, hat P² das Recht, den auf den verbleibenden Teil des Monats entfallenden Anteil der Vergütung tag genau abzurechnen. Der Nutzer ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wenn Dritte befugt oder unbefugt den Nutzeranschluss nutzen, außer der Nutzer hat die Nutzung nicht zu vertreten, was der Nutzer zu beweisen hat.
Seite: 3 von: 4
12. Allgemeine Geschäftsbedingungen (Fortsetzung) 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 5 5.1 5.2 6 6.1 6.2 6.3 6.3.1 6.3.2 6.3.3 6.4 6.5
7 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5
7.6 7.7 8 8.1 8.2 8.3 8.4 9 9.1 9.1.1 9.1.2 9.1.3 9.1.4 9.1.5 9.2 9.3 9.4 10 10.1 10.2 10.3
11 11.1
11.2 11.3 11.4 12 12.1 13 13.1 13.2 13.3
13.4 13.5
Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung hat der Nutzer unverzüglich, spätestens innerhalb von 6 Wochen ab Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber P2 geltend zu machen. Andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und Folgen der Versäumung wird der Nutzer mit jeder Rechnung ausdrücklich hingewiesen. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche des Nutzers bleiben hiervon unberührt. Ist der Nutzer aus Gründen, welche er nicht zu vertreten hat, an der Wahrung dieser Frist gehindert, so hat er seine Einwendungen spätestens bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses geltend zu machen. Die zur Zahlung fälligen Beträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Kann die Bank des Nutzers Lastschriften nicht einlösen, werden von P2 dem Nutzer die banküblichen Gebühren in Rechnung gestellt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist P2 berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Darüber hinaus behält sich P2 vor für jede Mahnung mit Ausnahme der Erstmahnung eine Mahngebühr in Höhe von € 10 zu erheben. Ändern sich Umsatzsteuer, Kosten für besondere Netzzugänge; Zusammenschaltung und Dienste anderer Anbieter, ist P² berechtigt, das Entgelt jeweils anzupassen. Bei Preiserhöhungen um mehr als 2 Prozentpunkte gegenüber dem Allgemeinen Lebenshaltungskostenindex ist der Nutzer berechtigt, den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung der Preiserhöhung zu kündigen. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht Der Nutzer kann gegen Forderungen von P² nur mit rechtskräftig festgestellten oder von P² anerkannten eigenen Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Nutzer nur wegen unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierender Gegenanspräche ausüben. Vertragslaufzeit und Kündigung Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit der Zusendung der Waren und Bereitstellung der Leistung. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend um 12 Monate, wenn nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Danach kann der Vertrag mit einer Frist von ebenfalls 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das Recht zur Kündigungen aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten: Wenn der Nutzer mit der Zahlung von zwei monatlichen Entgelten in Verzug gerät, so kann P2 das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Das schuldhafte Verstoßen gegen Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Nutzers oder Dritter, insbesondere Netzbetreiber, deren sich P2 zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem P2 Vertrag mit den Nutzer bedient. Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Dritten mangels Masse oder die Nichterbringung der geschuldeten Leistung durch diese Dritte aus anderen, von P2 nicht zu vertretenden Gründen, wenn eine anderweitige Beschaffung der von diesen Dritten erbrachten Leistungen für P2 nicht möglich oder zumutbar ist. Wird ohne Einhaltung der Kündigungsfrist vom Nutzer gekündigt und liegt für die außerordentliche Kündigung kein rechtfertigender Grund vor, so erfolgt die Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Der Nutzer hat die Pflicht, die bis zum fristgemäßen Vertragsende fälligen Entgelte zu bezahlen. Jede Kündigung hat ausschließlich schriftlich per Post oder per Telefax, nicht in elektronischer Form zu erfolgen. Diese ist zu richten an: P² systems GmbH Hauptstr. 52 92339 Beilngries Einschränkungen der Leistungspflicht Die Dauer der Bereitstellung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch P² kann ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu sechs Wochen betragen, falls P² und der Nutzer keine andere Vereinbarung getroffen haben. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die P² oder deren Zulieferer betreffen und an der Ausführung ihrer Pflichten hindern und die P² auch trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnte, z. B. höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, verlängert sich die Frist um die Dauer der Behinderung mit einer entsprechenden Anlaufzeit. Soweit technische Leistungen Dritter zur Herstellung der Übertragungswege insbesondere die Teilnehmeranschlussleitung der Deutschen Telekom, Hardware- oder Softwareerweiterungen, Stromlieferung oder sonstige technische Leistungen erforderlich sind, beginnt die Leistungspflicht von P² ab dem Zeitpunkt ab dem der Dritte die Leistung gegenüber P² erbracht hat. P² informiert den Nutzer sofort über Leistungen, die nicht verfügbar sind. Blitzschutzmaßnahmen gehören bei der Montage einer Außenantenne für P² nicht zum Leistungsumfang. Hierfür ist der Nutzer selbst verantwortlich. Hardware zur Durchführung von Blitzschutzmaßnahmen wird von P² zum Kauf angeboten. Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Telekommunikations-Dienstleistungen ist die ordnungsgemäße Anbringung der Außenantenne. Im Einzelfall kann nicht gewährleistet werden, dass wegen topographischer und/oder technischer Gegebenheiten am Installationsort bei den Nutzern ein Empfang von P2 online oder Verwendung der von der P2 angebotenen Standardinstallation möglich ist. In diesem Fall wird der Nutzer von P2 unverzüglich informiert. Der Nutzer erhält dann die Möglichkeit, eine aufwändigere Installation mit Zusatzgeräten auf eigene Kosten bei P2 zu wählen oder vom Vertrag zurückzutreten. Entscheidet sich der Nutzer für eine aufwändigere Installation, kann auch P2 vom Vertrag zurücktreten. Treten vom Nutzer unverschuldete Störungen und sonstige Mängel auf, wird P2 diese im Rahmen des wirtschaftlich und technisch Machbaren beheben. Versäumt der Nutzer Mängel bzw. Störungen zu melden, besteht für daraus resultierende Schäden keinerlei Haftung gegenüber der P². Verantwortlichkeit für Inhalte Hat P² dem Nutzer den Zugang zur Internetnutzung vermittelt, braucht P² die übermittelten Inhalte nicht zu überprüfen, besonders nicht daraufhin, ob schadenstiftende Software (z.B. Viren) darin enthalten sind. Der Nutzer wird ausdrücklich auf die Gefahren hingewiesen, welche mit dem Zugang zum Internet verbunden sind. Zum Beispiel besteht die Möglichkeit Daten auszuspähen, Daten durch Viren zu verlieren und die Hardware durch Angriffe aus dem Internet zu beschädigen. Der Nutzer hat selbst Vorsorge gegen solche Gefahren zu treffen. P2 übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Die Übermittlung von Daten über das Internet erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Nutzers. Stellt P² dem Nutzer unentgeltlich das Internet-Portal www.P²-online.com bereit, haftet P² nicht für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der übermittelten Informationen oder Inhalte Dritter. Kommen bei der Nutzung von Angeboten anderer Anbieter Vertragsverhältnisse mit dem Nutzer zustande, übernimmt P² keinerlei Haftung. Der Nutzer ist eigenverantwortlich für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (Forenbeiträge, Homepages etc.) Eine Überwachung oder Überprüfung erfolgt nicht; der Nutzer kann nicht verlangen, dass die Inhalte nachträglich von P² gelöscht werden. Missbrauch Der Nutzer hat die Pflicht den Zugang zum Dienst sowie den Dienst selbst ohne Missbrauch zu nutzen, vor allem: Keine Störung, Veränderung oder Beschädigung des P²-Netzes oder anderes Netze. Keine Übertragung von Kettenbriefen, unzulässige Werbesendungen, sonstiger belästigender Nachrichten („spam“) oder Viren; Nutzung unter Beachtung der Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte wie Urheber- und Markenrechte. Kein Verstoß gegen strafrechtliche Vorschriften, vor allem §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB ( Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), 126 StGB ( Androhung von Straftaten) § 129a Abs. 3 StGB ( Werbung für eine terroristische Vereinigung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) und § 131 StGB (Gewaltdarstellung) sowie gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend. Keine Übermittlung oder Hinweise auf Inhalte, die ehrverletzende Äußerungen oder sonstige rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder das Ansehen von P² schädigen können. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass der unerlaubte Zugriff Dritter auf das Netz von P2 unter Verwendung der Endeinrichtungen des Nutzers verhindert wird. Dabei soll der Nutzer nur Endeinrichtungen verwenden, die auf dem Stand der Technik sind. Der Nutzer hat darauf zu achten, dass die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers befolgt werden. Bei Verstößen der Nutzer gegen die Pflichten gemäß Ziff. 9.1 hat P2 das Recht zur außerordentlichen Kündigung und alle notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu treffen, zum Beispiel sofortiger Sperrung des Zugangs zum Internet. Die Zahlung der Grundentgelte ist trotz Sperre für den Nutzer verpflichtend Bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus den Ziffern 9.1 und 9.2 und dadurch entstehenden Schäden haftet der Nutzer gegenüber P² und es ergeben sich daraus keine Ansprüche Dritter gegenüber P². Der Nachweis, dass der Verstoß nicht vom Nutzer ist, obliegt diesem. Datenspeicherung Es wird paketvermittelte Technik übertragen, so dass die in Paketen übermittelten Daten auf einem in die Übertragung eingeschalteten Rechner zwischen Eingang bei diesem und Weitergabe an den nächsten Rechner kurzfristig bereit steht. P² hat das Recht, die Verkehrsdaten zur Abrechnung zu speichern und zu übermitteln. Spätestens sechs Monate nach Versendung oder Bereitstellung der Rechnung werden die Verkehrsdaten von P² gelöscht, außer der Nutzer hat gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einspruch erhoben. In diesem Fall hat P² das Recht, die Verkehrsdaten gespeichert zu halten bis zur Abklärung des Einspruches. Bei Nichtspeicherung der Verkehrsdaten aus technischen Gründen oder Nutzerwunsch oder Löschung gespeicherter Verkehrsdaten auf Nutzerwunsch oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung hat P² keine Pflicht, die Einzelverbindungen nachzuweisen, wenn der Nutzer in der Rechnung auf die nach den gesetzlichen Bestimmungen geltenden Fristen für die Löschung gespeicherter Verkehrsdaten deutlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Bei Nichtspeicherung aus technischen Gründen besteht keine Nachweispflicht, wenn der Nutzer vor der Rechnungserteilung auf die Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses deutlich und ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Haftung P² haftet für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen nur bis zu einem Betrag von 12.000-, Euro je Nutzer. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf 1.000.000,- Euro für das jeweilige schadensverursachende Ereignis begrenzt. wenn die Schadenssumme die Haftungshöchstsumme übersteigt, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Für alle anderen Schäden mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht für P² keine Haftung sofern diese von P², einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen einfach fahrlässig verursacht wurden. Werden wesentliche Vertragspflichten verletzt, haftet P² bei Sachund Vermögensschäden begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, sofern dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Der Haftungsausschluss betrifft sowohl vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eigentumsvorbehalt Die von P² verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von P². Sonstiges Verpflichtungen in Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsverbindung bestehen, sind auch für die Rechtsnachfolger der P² bindend. Beide Vertragsparteien dürfen Willenserklärungen in elektronischer Form abgeben, soweit nicht ein gesetzliches Schriftformerfordernis besteht oder die elektronische Form in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, so betrifft das nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die beide Parteien vereinbart hätten, um das gleiche wirtschaftliche Ergebnis zu erreichen, wenn sie von der Unwirksamkeit der Bestimmung gewusst hätten. Gleiches trifft entsprechend zu im Falle einer Unvollständigkeit der Bestimmung. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung dieses Vertragsverhältnisses ist der Gerichtsstand Ingolstadt, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-Rechtliches Sondervermögen ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Auf dieses Vertragsverhältnis und sämtlichen Rechtsbeziehungen zwischen P² und dem Nutzer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Seite: 4 von: 4
Portierungsauftrag von Ventelo
TVS
STR
Kündigung von Telefon-/ISDN-/PMX-Anschlüssen bei TNB abgebend (separate Kündigung beim bisherigen Anbieter nicht erforderlich)
Hiermit kündige/n ich/wir den/die zur unten genannten/r Rufnummer/n gehörenden Anschluss/Anschlüsse bei zum nächstmöglichen Termin. Für den Fall, dass aus technischen Gründen die tatsächliche Umschaltung erst zeitlich nach dem nächstmöglichen Kündigungstermin für das Vertragsverhältnis über meinen/unseren Anschluss erfolgt, wird das Vertragsverhältnis - abweichend von etwaigen anders lautenden Vertragsverlängerungs- oder Kündigungsbedingungen - über den nächstmöglichen Beendigungstermin hinaus bis zum Zeitpunkt der Umschaltung fortgeführt.
Gleichzeitig beauftrage/n ich/wir die Portierung der angegebenen Rufnummer/n.
PK-TNBauf:
D027
Herr, Frau, Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Referenz-ID:
(wird vom System vergeben)
Ortskennzahl
Rufnummer/n
Bei Telekommunikationsanlagen: Durchwahl-RN
restl. MSN kündigen
- Abfragestelle
Rufnummernblock von
Ort, Datum:
bis
Unterschrift: alle Anschlussinhaber und ggf. Firmenstempel
Portierungstermin: Portierungsfenster:
ggf. Referenz-Nr. intern: 06:00 - 8:00 Uhr
06:00 - 12:00 Uhr
Rückinformation an
über Fax:
Tel.:
Terminverschiebung Portierungsdatum neu: Zu dieser Portierung gehört eine Bestellung/Kündigung einer TAL durch Terminverschiebung der CuDa-Kündigung zusenden
neue CuDa-Kündigung zusenden
Stornierung der CuDa-Kündigung ist erfolgt Portierungstermin bestätigt:
ja
nAt
Portierungsauftrag wird abgelehnt:
Rng
nATaVb WAi
Anl
Datum: Aif
MSN:
MSN:
MSN:
MSN:
MSN:
MSN:
Kuf
Son Ansprechpartner
Tel.:
Fax:
Portierungskennung TNBabg Terminverschiebung bestätigt: Stornierung ausgeführt: interne Bemerkungen TNB aufnehmend
ja ja
nein nein
nAt Grund:
Datum:
MSNf: