Stadtratssitzung am 25.04.2024 I Öffentlicher Teil
Stadtratssitzung am 25.04.2024 I Öffentlicher Teil
Tagesordnung für den 25.04.2024
1. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024
2. Vollzug des BauGB;
2.1 Sechste Änderung des städt. Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ – Aufstellungsbeschluss
2.2 Achte Änderung des städt. Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ – Aufstellungsbeschluss
3. Beratung der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
4. Zuschussangelegenheiten;
4.1 Zuschussantrag des Vereins „Leben retten e. V.“
4.2 Zuschussantrag des Hospizvereins Pfaffenhofen e. V.
5. Bekanntgaben
6. Wünsche und Anfragen
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Top 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 21.03.2024 wird genehmigt.
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Top 2 Vollzug des BauGB;
2.1 Sechste Änderung des städt. Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ –
Aufstellungsbeschluss
2.2 Achte Änderung des städt. Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ –
Aufstellungsbeschluss
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Top 2.1 Sechste Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ – Aufstellungsbeschluss
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Top 2.1 Sechste Änderung des städtischen Flächennutzungsplans
„Sulzbach III“ – Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur sechsten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans
„Sulzbach III“ gemäß §§ 2 ff. BauGB
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I Öffentlicher Teil
Top 2.2 Achte Änderung des städt. Flächennutzungsplans „Sulzbach II“ – Aufstellungsbeschluss
Stadtratssitzung am 25.04.2024 I Öffentlicher Teil
Top 2.2 Achte Änderung des städt. Flächennutzungsplans
„Sulzbach II“ – Aufstellungsbeschluss
Der Stadtrat beschließt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur achten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans
„Sulzbach II“ gemäß §§ 2 ff. BauGB.
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Top 3 Beratung der örtlichen Rechnungsprüfung 2022 für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses wird beschlossen:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2022 für die Stadt nach
Art. 102 Abs. 3 GO fest
3. Der Stadtrat erteilt die entsprechende Entlastung zur Jahresrechnung 2022
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Top 4 Zuschussangelegenheiten;
4.1 Zuschussantrag des Vereins „Leben retten e. V.“
4.2 Zuschussantrag des Hospizvereins Pfaffenhofen e. V.
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Top 4.1 Zuschussantrag des Vereins „Leben retten e. V.“
Dem Verein „Leben retten e. V.“ wird weiterhin ein Zuschuss in Höhe von 0,50 € pro Einwohner, also 13.508,50 € (Einwohnerstand: 30.06.2023: 27.017 Einwohner) gewährt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der damit verbundenen städtischen Sparmaßnahmen werden Zuschüsse derzeit um 15 % gekürzt. Somit ergibt sich ein Zuschuss von 11.482,23
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Top 4.2 Zuschussantrag des Hospizvereins Pfaffenhofen e. V.
Dem Hospizverein Pfaffenhofen e. V. wird weiterhin ein Zuschuss in Höhe von 0,15 € pro Einwohner, somit 4.052,55 € (Einwohnerstand am 30.06.2023: 27.017) gewährt. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation und der damit verbundenen Sparmaßnahmen werden Zuschüsse derzeit um 15 % gekürzt. Somit ergibt sich ein Zuschuss von 3.444,67 €
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