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Die 5 Phasen beim Immobilienkauf

Die 5 Phasen

beim Immobilienankauf in Spanien

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Jeder Immobilienkauf ist individuell, hat indviduelle Voraussetzungen, Wünsche, Möglichkeiten, aber auch Probleme. Man kann daher schwer eine vollständige Checkliste anfertigen, aber es gibt einige wichtige Orientierungspunkte, die Ihnen beim Kaufvorgang helfen können.

Phase 1: Objektsuche und Vorentscheidung für ein Objekt Bevor Sie sich zu einem Kauf entschließen, sollten Sie sich ein vergleichbares Objekt in Ihrer gewünschten Zielregion mieten, alle Jahreszeiten und die dementsprechende Wohnsituation kennenlernen. Proben Sie somit den späteren Alltag und unterhalten Sie sich sowohl mit Spaniern als auch mit Deutschen in dieser Region.

Phase 2: Mündliche Einigung auf einen Kaufpreis und Reservierungsvertrag Ein Reservierungsvertrag, mit typischerweise etwa 3.000 € als Risikoeinlage macht Sinn, wenn Sie prinzipiell von Objekt und Preis überzeugt sind, aber noch eine zeitnahe Abklärung, etwa binnen 2 Wochen, bei Ihnen ansteht. Der Nachteil: Entscheiden Sie sich dann doch gegen das Objekt und kaufen nicht, ist dieser begrenzte Betrag für Sie verloren – andernfalls wird er angerechnet.

Phase 3: Fixierung der Vertragsinhalte mit privatem Kaufvertrag Der private Kaufvertrag dient in Spanien dazu die wesentlichen Vertragsinhalte zu fixieren und Klärungen mit mittelfristigen Zeitbedarf wie Hypothekenfinanzierung oder die Baurechtssituation herbeizuführen zu können. Jedenfalls ab dieser Phase empfiehlt sich die anwaltliche Begleitung des Ankaufprozesses.

Phase 4: Abschluss notarieller Kaufvertrag mit Eigentumserwerb Mit dem Notarvertrag werden die privatvertraglichen Inhalte notariell niedergelegt und der Zahlungsvorgang abgesichert. Zeitgleich erfolgen in Spanien bereits Eigentumsübergang und Schlüsselübergabe.

Phase 5: Abwicklungsfortgang bis zur Grundbucheintragung Der weitere Fortgang bis zur in Spanien nur deklaratorischen Grundbucheintragung inklusive Steuerzahlungen wird Ihnen von der den Kaufvorgang begleitenden Rechtsanwaltskanzlei abgesichert. Nach zirka drei Monaten sind Sie dann auch als neuer Eigentümer im spanischen Grundbuch eingetragen.

Günter Menth Fachkanzlei für Immobilien- und Erbrecht in Spanien Manacor Tel.: 971 559 377 Fax: 971 559 368 E-mail: info@kanzlei-menth.de Internet: www.kanzlei-menth.de Youtube-Videokanal: “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca”

Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“

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