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zur Zehnjahresversicherung
Wenn in Spanien eine Immobilie fertiggestellt wird, muss man grundsätzlich eine Zehnjahresversicherung (seguro decenal) für die Baustruktur abschließen. Dies gilt allerdings nicht, wenn diese nur selbstgenutzt wird. Entscheidet man sich nun als Eigentümer später – also noch binnen zehn Jahren – zum Verkauf, muss man auf Käuferwunsch die entsprechende Versicherung nacherstellen. Diese Verpflichtung besteht anlässlich des Verkaufes nicht generell, allerdings muss der Käufer im notariellen Kaufvertrag darauf explizit verzichten.
Versicherung suchen zur Restzeitversicherung Falls nun der Käufer darauf besteht, ist es in der Praxis nicht ganz einfach eine Versicherung zu finden, welche den Restzeitraum bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Baufertigstellung versichert. Fehlt im Verkaufszeitraum beispielsweise weniger als ein Jahr und die Käuferseite möchte nicht formell auf die Nachversicherung verzichten, könnte der Verkauf mit der privatvertraglichen Vereinbarung derart angeboten werden, dass der Notartermin erst nach Ablauf der 10-Jahresfrist erfolgt.
Wann beginnt die 10-Jahresfrist genau? Fristbeginn ist die Bauabnahme durch den privaten Architekten oder die Gemeinde. Generell wird am Beispiel des seguro decenal deutlich, dass auch ein Verkaufsvorgang einer Finca in Spanien durchaus mittelfristig sorgsam vorbereitet werden sollte.
Manacor ist der Standort des Rafal Nadal Sport- und Schulzentrums im Osten Mallorcas Youtube-Videokanal “Anwaltskanzlei Menth Manacor/Mallorca“