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Tipps für den Immobilienverkauf
Immobilienverkauf leichtgemacht!
Tipps von Immobilienmaklerin Anke Köhler
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Diesmal: Welche Kosten und Steuern
entstehen bei einer Immobilientransaktion?
Für den Verkäufer Bei den Verkaufskosten wird in „Nicht-Resident“ und „Resident“ unterschieden. Jeweils sind drei Kostenpositionen zu berücksichtigen:
Nicht-Resident 1. Wertzuwachssteuer der Gemeinde (plusvalía municipal). Diese Steuer richtet sich nach dem Katasterwert (valor catastral) während Ihres Besitzzeitraumes. 2. Gewinnsteuer. Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf ist mit 19% zu versteuern.
Innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf sind Sie verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben. Auf den in der Steuererklärung ermittelten Steuerbetrag wird die vom Kaufpreis einbehaltene 3%-ige Steuervorauszahlung angerechnet. 3. Maklerhonorar. Vereinbarte Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer.
Resident 1. Wertzuwachssteuer der Gemeinde (plusvalía municipal). Diese Steuer richtet sich nach dem Katasterwert (valor catastral) während Ihres Besitzzeitraumes. 2. Gewinnsteuer. Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf wird progressiv versteuert: bis 6.000€ -> 19% ab 6.000 € bis 24.000€ -> 21% ab 24.000 € maximale Steuer auf den restlichen Gewinn -> 23%
Residenten sind nur von der Steuer befreit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz verkaufen und einen neuen Hauptwohnsitz erwerben. Sie können innerhalb von zwei Jahren vor und nach dem Verkauf von der Zahlung der Gewinnsteuer befreit werden. Die Steuererklärung und Besteuerung des Gewinns erfolgt in der Einkommensteuererklärung des Jahres Verkaufs, die bis zum 30. Juni des Folgejahres einzureichen ist. 3. Maklerhonorar. Vereinbarte Maklerprovision inklusive Mehrwertsteuer.
Für den Käufer Beim Kauf einer Immobilie entstehen für den Käufer folgende Erwerbsnebenkosten:
1. Die Grunderwerbsteuer. Aktuell wird die Grunderwerbsteuer auf den Balearen progressiv berechnet, entsprechend dem Kaufpreis der Immobilie*. Seit 01.01.2016 gelten folgende Steuersätze von 8 bis 11%:
Kaufpreis (-Anteil) Grundbetrag Prozentsatz bis 400.000 € — 8% ab 400.000,01 bis 600.000 € 32.000 € 9% ab 600.000,01 bis 1.000.000 € 50.000 € 10% ab 1.000.000,01 bis …. 90.000 € 11%
*Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer wird sich ab dem 1.1.2022 ändern. Bitte beachten Sie, dass bei Neubau und Erstbezug einer Immobilie 10%
Mehrwertsteuer (IVA) an den Bauträger zu bezahlen ist und keine Grunderwerbsteuer anfällt, jedoch eine Stempelsteuer i.H.v. 1,5% des Kaufpreises. 2. Notargebühren 3. Gebühren für den Eintrag im Grundbuch 4. Abwicklungsgebühren eines Anwalts oder einer Gestoria (Administrationsbüro)
Kalkulieren Sie für Ihren Immobilienkauf (ohne Finanzierung) zwischen 11% und 13% an Kauferwerbsnebenkosten.
CCC Real Estate by Anke Köhler, info@ccc-real-estate.com, www.ccc-real-estate.com Weitere Kontaktdaten siehe Anzeige
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