PraxisInfo | Ausgabe 2/2014

Page 1

BMT TREUHAND AG | DEMA DENT AG | HORNDASCH & PARTNER AG | KILLERLEI AG | MARTIN ENGINEERING AG | ZAHNÄRZTEKASSE AG

2014

2

#

www.p-info.ch

Effizient arbeiten mit ZaWin® | Der erfolgreiche Einsatz einer Praxissoftware hängt weitgehend davon ab, wie effizient und nutzenstiftend diese eingesetzt werden kann. ZaWin® bietet dem Anwender eine Vielzahl von unterstützenden Funktionen, um die täglichen Arbeiten schnell und effizient zu erfüllen. Was bedeutet denn eigentlich «effizient mit der Praxissoftware arbeiten»? Einerseits soll die Software dort, wo es schnell gehen muss, z. B. bei der Erfassung eines Notfallpatienten, nicht unnötige Abfragen und Erfassungsschritte verlangen, die für ein schnelles Vorwärtskommen nicht zwingend notwendig sind. Am erwähnten Beispiel zeigt sich das bei einer Neuaufnahme bestens. Die assistentengeführte Patientenaufnahme kann nach der Erfassung der Mindestangaben ohne Probleme abgebrochen werden, so dass das im System eröffnete Dossier des Patienten sofort zur Verfügung steht, um beispielsweise Röntgenbilder an-

zufertigen und/oder die Anamnese auszufüllen. Nichtsdestotrotz prüft ZaWin® im Nachhinein, ob die für eine ordentliche Abrechnung erforderlichen Minimaldaten er-

fasst worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird wiederum mit einer klaren Meldung auf das Versäumnis hingewiesen. Schnell, effizient und menügeführt. ☞

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte

In dieser Ausgabe

Auf das erste «PraxisInfo» mit neuer Gestaltung erhielten wir von Ihnen, viele positive Kommentare. Dafür herzlichen Dank auch im Namen der sechs Partner, die das «PraxisInfo» für Sie herausgeben. Vor Ihnen liegt die zweite Ausgabe 2014 mit informativen Beiträgen, die Ihnen wertvolle Tipps für Ihre Praxisführung geben. Das Spektrum reicht vom effizienten Einsatz der Praxissoftware über steuerliche Aspekte – zum Beispiel bei Heirat – Mut zur Farbe, Versicherungsfragen bei Haushaltshilfen und Nannys, Personalführung bis hin zum Einsatz von neuen Lupenbrillen. Freuen Sie sich auf eine interessante Lektüre und nutzen Sie den Informations-Service mittels Antwortformular oder online auf www.p-info.ch Ihre Anregungen sind immer willkommen.

Effizient arbeiten mit ZaWin®.....................................................................................1

Einen erfolgreichen Tag wünscht Ihnen Ihre Redaktion

Die Adressen auf einen Blick .................................................................................... 6

PraxisInfo ist eine gemeinsame Publikation und enhält Informationen der Firmen

Binokularlupen HEINE ................................................................................................. 2 Die Dentalassistentin: Multitalent, aber kein Mädchen für alles ............... 3 Worauf Sie im Arbeitsrecht und bei den Steuern achten sollten .............. 4 Haushalthilfen und Nannys: Versicherungen nicht vergessen!................... 5 Mut zur Farbe – mehr Lebensfreude in Ihrer Praxis ........................................ 6


2

AUSGABE 2.2014

Automatische Generierung statt mühsames Tippen Andererseits – und da kommt die überragende Effizienz und Erfahrung von ZaWin® voll zum Tragen – sollen möglichst viele Arbeitsschritte zusammengefasst und auch (teil-)automatisiert werden. Bestes Beispiel dazu ist der elektronische Zahnstatus KGWin™. Mit der grafischen Eintragung einer Operation wird nicht nur das grafische Zahnschema nachgeführt, sondern es werden auch gleich die zur Operation gehörenden Leistungen generiert und die Krankengeschichte wird mit den entsprechenden Informationen abgefüllt. Selbstverständlich können alle generierten Einträge durch den Anwender im Standard oder individuell beeinflusst werden. Das bedeutet, dass der Anwender grundsätzlich selber definieren kann, welche Leistungen und welche Krankengeschichtseinträge generiert werden sollen. Und demzufolge kann auch im Einzelfall von der automatischen Generierung abgewichen werden. Grösstmögliche Flexibilität mit höchstmöglicher Standardisierung und Automatisierung eben. Schnell, effizient und menügeführt.

Planungen schnell erstellen dank Standardisierung Eine weitere Möglichkeit, das Arbeiten effizient zu gestalten, ist das in ZaWin® integrierte Planungstool. Hier kann der Anwender auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Standardabläufe festlegen, die jeweils für die Generierung von Kostenvoranschlägen und Behandlungen herangezogen werden können. Diese Planungsvorlagen umfassen nicht nur Leistungen und Behandlungskonzepte, sondern auch Planungsvorgaben für das Assistenzpersonal, um die Terminvereinbarung mit dem Patienten zu vereinfachen und auf einem praxisinternen Mindeststandard zu halten.

Unterstützt wird diese hocheffiziente Funktion zusätzlich durch den ebenfalls im Standard von ZaWin® enthaltenen Formulardesigner. Dieser gestattet es, Formulare zu kreieren, die sowohl im Korrespondenzbereich als auch in der Qualitätssicherung eingesetzt werden können. Schnell, effizient und menügeführt.

Effizienz heisst ZaWin®

Produktentwicklung von ZaWin®. Mit ZaWin® sind Sie nicht nur effizient, sondern haben auch den direkten Zugriff auf stetige Innovationen. Es lohnt sich, mit ZaWin® dabei zu sein. | #201

 Weitere Informationen

Diese bewährten Funktionen bestätigen einmal mehr die konsequent praxisnahe

www.martin.ch

Binokularlupen HEINE | Grosse Vergrösserungen und randscharfe Bilder mit leistungsstarker LEDBeleuchtung Die HEINE Binokularlupen setzen Massstäbe in Sachen Design, Hightech-Werkstoffe und


3

AUSGABE 1.2014

Die Dentalassistentin: Multitalent, aber kein Mädchen für alles | In der Zahnarztpraxis sind qualifizierte personelle Ressourcen dann richtig eingesetzt, wenn sie sich auf produktive Tätigkeiten konzentrieren und einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Servicequalität und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens leisten. Dentalassistentinnen, die vorwiegend administrieren, sind unter ihrem Wert beschäftigt. Zwar muss eine Dentalassistentin ein Multitalent sein, denn das Anforderungsprofil für diese berufliche Tätigkeit ist vielfältig. Produktiv im Sinne eines ertragswirksamen Einsatzes ist die Mitarbeiterin allerdings hauptsächlich auf zwei Ebenen: Zum einen, wenn sie mit ihrer Assistenz am Behandlungsstuhl zum effizienten Behandlungsablauf beiträgt. Zum anderen, wenn sie sich mit einem Grossteil ihrer Kapazität der professionellen und umfassenden Betreuung der Patientinnen und Patienten widmet. Von ihrem Auftreten und ihrem Verhalten hängt es im Wesentlichen ab, wie die Patienten die Zahnarztpraxis erleben und ob sie sich ernst genommen und respektiert fühlen.

Service-Exzellenz geniesst erste Priorität Zahnmedizinische Behandlungen sind zu einem grossen Teil austauschbar. Das Klima, das in einer Zahnarztpraxis herrscht, ist jedoch einzigartig. Eine vom ganzen Team gelebte, klar kundenorientierte Servicekultur bietet der Zahnarztpraxis die Chance, sich zu profilieren, sich vom Mittelmass abzuheben und im Unterbewusstsein der Patienten ein positives Bild zu erzeugen. «First in Mind» nennt sich das in der Marketing-Fachsprache. Es ist also aus betriebswirtschaftlicher Sicht absolut sinnvoll, die personellen Ressourcen

Produktionsprozesse. Sie bieten eine hervorragende Abbildungsqualität, eine einzigartige Randschärfe und ein grosses Übersichtsfeld. Verschiedene Vergrösserungen (Faktor 2,3– 6), Arbeitsabstände, Tragvarianten (Brillengestell S-FRAME, Kopfbänder Lightweight und Professional L) und Beleuchtungssysteme stehen zur Auswahl. Beispielsweise kann die Lupe mit einer Leuchte kombiniert werden, die eine homogene, schattenfreie Ausleuchtung bis

vollumfänglich auf Service-Exzellenz zu fokussieren. Denn gute Betreuung schafft Zufriedenheit, und zufriedene Patientinnen und Patienten bleiben Ihrer Zahnarztpraxis treu und bringen Umsatz. In diesem Zusammenhang spielt auch das Kreditmanagement eine wichtige Rolle. Welche Aufgaben soll die Dentalassistentin in diesem Bereich wahrnehmen? Ist es richtig, wenn sie gut bezahlte Arbeitszeit aufwendet, um Honorarnoten zu verschicken, Adressnachforschungen anzustellen, Mahnungen zu erstellen und mit Patienten über ausstehende Zahlungen zu diskutieren? Leistet sie mit solchen Aufgaben wirklich einen substanziellen Beitrag zur Produktivität der Zahnarztpraxis?

Kreditmanagement ist Teamwork In Zahnarztpraxen, die mit der Zahnärztekasse AG zusammenarbeiten, ist die Dentalassistentin sehr wohl in das Kreditmanagement involviert, aber sie spielt nur bedingt eine ausführende Rolle. Vielmehr agiert sie als Verbindungsperson zwischen der Praxis und der Zahnärztekasse AG. Diese stellt im Rahmen einer Outsourcing-Vereinbarung Instrumente für Bonitätsprüfungen bereit und erledigt die Fakturierung, kümmert sich um Adressnachforschungen, sorgt für ein straffes Mahnwesen und wickelt Teilzahlungsvereinbarungen mit den Patientinnen und Patienten ab. Die Dentalassistentin ist über die laufenden Transaktionen im Bild und kann in Abstimmung mit der Chefin oder dem Chef über die Internet-Dialog-Plattform www.debident.ch bei Bedarf auch direkt Transaktionen vornehmen. Die Dentalassistentin ist aber nicht nur online mit der Zahnärztekasse AG verbunden. Sie hat

dort auch eine persönliche Kontaktperson, nämlich eine der Zahnarztpraxis fest zugeteilte Kundenbetreuerin, mit der sie kollegial zusammenarbeitet.

Für Patientengespräche über Geld gibt es Profis Der Dentalassistentin bleiben so nicht zuletzt auch die oft schwierigen Gespräche übers Geld erspart. Denn die Auslagerung des Kreditmanagements an die Zahnärztekasse AG bietet Gewähr für eine professionelle Beratung der Patientinnen und Patienten in Fragen zur Finanzierung von zahnmedizinischen Behandlungen. Für Auskünfte zu Honorarnoten und Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten steht den Patienten der Kunden der Zahnärztekasse AG eine Patienten-Rufnummer zur Verfügung. Speziell ausgebildete Patientenbetreuerinnen kümmern sich um die entsprechenden Anliegen der Patienten und suchen bei Zahlungsschwierigkeiten im Dialog nach Lösungen. Für die Dentalassistentin ist also das Kreditmanagement lediglich ein Nebenschauplatz ihrer Tätigkeit. Dennoch ist es wichtig, dass sie weiss, was professionelles Kreditmanagement bedeutet, und dass sie mit den Zusammenhängen vertraut ist. Die Zahnärztekasse AG führt deshalb für die Mitarbeiterinnen ihrer Kunden einmal pro Jahr einen Workshop unter dem Titel «Teamwork Kreditmanagement» durch. Nächster Termin: Dienstag, 11. November 2014, Anmeldung unter www.zakag.ch/weiterbildung-events. | #202

 Weitere Informationen www.zakag.ch

ans Ende von Hohlräumen ermöglicht. Moderne LED-Technik in hochwertigem Design! Die Binokularlupen von HEINE sind für vieles einsetzbar. | #203

 Weitere Informationen www.demadent.ch


4

AUSGABE 2.2014

Worauf Sie im Arbeitsrecht und bei den Steuern achten sollten | Unser Treuhandbüro ist seit vielen Jahren auf das Anliegen von Zahnärzten spezialisiert. In «PraxisInfo» informieren wir Sie jeweils über diverse Neuerungen.

Heiratsstrafe – Besteuerung bei Heirat Viele Paare stellen sich vermutlich vor einer Heirat die Frage, wie sich dieser Schritt auf die Steuern auswirkt. Denn immer wieder hört man, dass die Trauung auch die «Heiratsstrafe» mit sich bringt, da die Saläre beider Partner nun zusammengerechnet werden. Aber in den meisten Kantonen bringt eine Heirat bei den Steuern keine Nachteile – im Gegenteil: In den meisten Kantonen bezahlen verheiratete Paare weniger als Konkubinatspaare. Ehepaare mit einer Einkommensverteilung von 70% zu 30%, welche ein tiefes Einkommen von weniger als Fr. 50 000.– pro Jahr haben, bezahlen meistens weniger Gemeindesteuern und kaum Bundessteuern. Ist das Einkommen über Fr. 50 000.–, unterscheiden sich jedoch bei den meisten Kantonen die Kantons- und Gemeindesteuern kaum bei unterschiedlichem Zivilstand. Bei einem Einkommen von Fr. 150 000.– sind die Verheirateten auch in den meisten Kantonen bessergestellt, die Ausnahmen liegen hier bei den Kantonen Waadt und Glarus. Bei Ehepaaren mit einem jährlichen Einkommen von Fr. 500 000.– ist die Bundessteuer einiges höher als bei unverheirateten Paaren. Es empfiehlt sich aber trotzdem, jeden Fall einzeln zu beurteilen und sich beraten zu lassen.

Vorbezug der Säule 3a Die Säule 3a kann für den Erwerb eines Eigenheims, bei der Auswanderung oder bei der Aufnahme der Selbstständigkeit vorbezogen werden. Jedoch kann der Vorbezug nur gemacht werden, wenn es sich um die Eröffnung einer Einzelfirma oder einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft handelt. Bei einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft ist ein Vorbezug nicht möglich.

Austritt eines Mitarbeiters

Probezeit

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, muss der Arbeitgeber an so manches denken. Zum Beispiel hat der austretende Angestellte das Recht auf ein Arbeitszeugnis oder eine Arbeitsbestätigung. Wählt der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis, müssen darin die Personalien, Dauer des Arbeitsverhältnisses, Berufsbezeichnung sowie der genaue Aufgabenbereich erwähnt sein. Weiter sind im Zeugnis Angaben über die Qualifikation von Leistung und Verhalten sowie der Grund des Austritts erforderlich. Mit der letzten Lohnzahlung werden auch zu viele oder nicht bezogene Ferientage verrechnet. Wurde ein 13. Monatslohn vereinbart, wird auch dieser für die entsprechende Zeit pro rata temporis ausbezahlt.

Bei Eintritt in ein Unternehmen stellt sich immer wieder die Frage, wie lange die Probezeit dauert. Laut Gesetz gilt der erste Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses als Probezeit. Die Probezeit kann schriftlich verlängert werden, jedoch darf die gesamte Zeit drei Monate nicht übersteigen. Fehlt dagegen der Mitarbeiter wegen Krankheit, Unfall oder der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht, verlängert sich die Probezeit automatisch um diese Zeit. Diese Verlängerung kann dann über die maximale Dauer von drei Monaten hinausgehen. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gibt es laut Gesetz keine Probezeit, jedoch kann im Arbeitsvertrag eine vereinbart werden. Beim Lehrvertrag kann die Probezeit auf maximal sechs Monate ausgedehnt werden, dazu braucht es jedoch die Zustimmung der kantonalen Behörde. Der Antrag auf Verlängerung muss aber vor Ablauf der ordentlichen Probezeit beim zuständigen Amt sein. Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt sieben Kalendertage. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, kann auf jeden Wochentag gekündigt werden und nicht nur auf das Ende der Arbeitswoche. Die Kündigung muss jedoch noch während der Probezeit bei der Gegenpartei eintreffen.

Weiter muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf die Versicherungsdeckung der Unfallversicherung aufmerksam machen. Diese endet 30 Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Tritt der Arbeitnehmer keine neue Stelle an, kann er eine Abredeversicherung für maximal 180 Tage vereinbaren. Danach muss die Unfallversicherung bei seiner Krankenkasse eingeschlossen werden. Für die Pensionskasse ist vom Arbeitgeber ein Austrittsformular auszufüllen. Über das Ende der Anstellung hinaus besteht im Versicherungsbereich eine Deckung von 30 Tagen, sofern der Mitarbeiter nicht in eine neue Vorsorgeeinrichtung eintritt. Die Angestellten geben auf dem Austrittsformular die Pensionskasse des nächsten Arbeitgebers oder eine Freizügigkeitseinrichtung an. Falls der Mitarbeiter länger keine Stelle antritt, kann er sich bei der Auffangeinrichtung freiwillig versichern lassen. Hat der Betrieb für die Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, haben die Austretenden das Recht, bei der gleichen Gesellschaft in die Einzelversicherung überzutreten. So können Austretende den Versicherungsschutz ohne neue Vorbehalte wahren, bezahlen jedoch höhere Prämien. Dies ist dann empfehlenswert, wenn der Mitarbeiter keine andere Stelle antritt, sondern sich selbstständig macht, arbeitslos wird oder bereits eine angeschlagene Gesundheit hat.

Gültigkeit der Kündigung Bei der eingeschriebenen Kündigung ist nicht der Poststempel massgebend, sondern das Empfangsdatum. Denn die Kündigung gilt als zugestellt ab dem ersten Tag, an dem der Brief hätte abgeholt werden können. Fällt die Ankunft der Kündigung jedoch auf einen Feiertag oder auf ein Wochenende, an dem sowieso keine Post zugestellt wird, gilt der nächste Tag, an dem die Gegenpartei davon Kenntnis erhält oder hätte erhalten können. Daher wird empfohlen, die Kündigung frühzeitig zuzustellen, damit diese auch bis am letzten Tag des Monats beim Empfänger ankommt. | #204

 Weitere Informationen www.bmtreuhand.ch


5

AUSGABE 2.2014

Haushaltshilfen und Nannys: Versicherungen nicht vergessen! | Immer wieder hört man die Aufrufe, Hausangestellte und Putzpersonal doch bei der AHV und der Unfallversicherung anzumelden – und immer wieder hört man Geschichten darüber, wie teuer es für den Arbeitgeber kommen kann, wenn er das absichtlich oder unabsichtlich unterlässt. Als Erstes einfach das: Die Anmeldung bei AHV, UVG und allenfalls BVG ist nicht einfach eine nette Geste den Hausangestellten gegenüber, sondern sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend unangenehm kann es werden, wenn sie «vergessen» wird: Die Folgen können ganz schön ins Geld gehen.

seiner Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse schickt der Arbeitnehmerin eine Bescheinigung für die Steuererklärung, somit braucht der Arbeitgeber keinen Lohnausweis mehr auszufüllen.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Bei unregelmässigen Einsätzen vereinbaren Sie am besten einen Stundenlohn inklusive Ferienzuschlag. Für die üblichen 4 Wochen Ferien beträgt dieser Zuschlag 8,33%. Dieser muss in der Lohnabrechnung ausdrücklich vermerkt werden. Bei regelmässiger Arbeit lohnt es sich, einen Monatslohn zu vereinbaren, damit wird die Abrechnung wesentlich einfacher. Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsvertrag gelten jedoch unabhängig davon immer für alle Arbeitsverhältnisse.

Ist das Arbeitsverhältnis unbefristet oder auf mehr als drei Monate befristet, hat die Hausangestellte oder Nanny bei Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft/Geburt das Recht auf Lohnfortzahlung. Eine spezielle Regelung gilt für den Kanton Zürich: Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt hier der Normalarbeitsvertrag. Er schreibt vor, dass eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden muss, die während 720 Tagen 80% des Lohns sicherstellt. Besteht keine solche Versicherung, muss der Arbeitgeber diese Leistung selber bezahlen. Es empfiehlt sich deshalb gerade bei Arbeitsverhältnissen, die nicht auf sehr lange Dauer ausgerichtet sind, im Arbeitsvertrag die Lohnfortzahlung gemäss Obligationenrecht (Art. 324a) festzulegen. Die darin verlangte Dauer der Lohnfortzahlung ist wesentlich kürzer.

AHV/IV: Grundsätzlich immer anmelden!

Obligatorische Unfallversicherung

Bei Beschäftigung in einem Privathaushalt ist grundsätzlich jede entlohnte Tätigkeit von über 17-Jährigen beitragspflichtig, auch wenn der Geld- oder Naturallohn tiefer ist als Fr. 2 300.– pro Jahr. Bei kurzfristigen Arbeitsverhältnissen oder solchen mit geringem Umfang lohnt sich das vereinfachte Abrechnungsverfahren: Der Arbeitgeber zieht die Beiträge für AHV, IV, EO, Arbeitslosenversicherung und gleichzeitig auch die Steuer vom massgebenden Lohn ab. Ende Jahr erfolgt eine Abrechnung mit

Die Arbeitgebenden sind verpflichtet, ihre Hausangestellten gegen Berufsunfall und Berufskrankheit (BU) zu versichern. Beträgt das Arbeitspensum acht Stunden pro Woche oder mehr, ist auch eine Versicherung gegen Nichtberufsunfall (NBU) obligatorisch. Für Jahreslöhne bis etwa Fr. 15 000.– beträgt die Prämie für die BU-Versicherung meist pauschal Fr. 100.– pro Jahr. Die BUPrämie trägt der Arbeitgeber, die NBU-Prämie kann hingegen vollumfänglich vom Lohn abgezogen werden.

Stundenlohn oder Monatslohn?

Sie können sich bei einem zugelassenen Unfallversicherer Ihrer Wahl anmelden. Die meisten Versicherer verlangen keine weiteren Angaben als Ihre Adresse und den voraussichtlichen Jahreslohn Ihrer Hausangestellten. Auch hier gilt: Die Ausgleichskassen müssen kontrollieren, ob Sie als Arbeitgeberin/Arbeitgeber die obligatorische Unfallversicherung abgeschlossen haben – und sie tun das auch!

Berufliche Vorsorge BVG (Pensionskasse) Übersteigt die jährliche Lohnsumme einer Hausangestellten, Tagesmutter oder Nanny den Betrag von Fr. 21 060.–, muss die Angestellte auch für die berufliche Vorsorge BVG versichert werden. Der Arbeitgeber muss sich dafür einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Die Ausgleichskassen haben den gesetzlichen Auftrag zu kontrollieren, ob Sie einer Vorsorgeeinrichtung BVG angeschlossen sind, wenn Sie aufgrund der Anstellungsbedingungen dazu verpflichtet sind.

Merkblätter und Adressen Unter der Internet-Adresse www.ahviv.info finden Sie alle wichtigen Fakten und Merkblätter zur 1. Säule. Die Anmeldung für die AHV und das vereinfachte Abrechnungsverfahren sind meist auch online möglich. Sie finden die entsprechenden Formulare auf der Website Ihrer Ausgleichskasse (www. medisuisse.ch). Weitere Informationen zum Thema Lohnfortzahlung: www.lohnfortzahlung.ch | #206

 Weitere Informationen www.horndasch.ch


6

AUSGABE 2.2014

Mut zur Farbe – mehr Lebensfreude in Ihrer Praxis

Die Adressen auf einen Blick

BMT Treuhand AG | #204 Vorstadt 8, 6300 Zug Tel.: 041 727 52 10 info@bmtreuhand.ch | www.bmtreuhand.ch

Dema Dent AG | #203 Grindelstrasse 6, 8303 Bassersdorf Tel.: 044 838 65 65 info@demadent.ch | www.demadent.ch

Die Empfangstheke als wichtigste Schnittstelle jeder Praxis darf auch gestalterisch einen besonderen Stellenwert haben.

| Weiss ist zeitlos, Weiss ist modern, Weiss ist toll: Die Aussagen stimmen, aber Weiss kann auch statisch, einfallslos und langweilig wirken. Farben hingegen bringen Schwung und Dynamik in den Alltag, sie laden Energie auf und wirken sich positiv auf unser Wohlbefinden aus. Das Beispiel einer Praxis aus Näfels zeigt, wie verschiedene Farben, Materialien und Oberflächen harmonisch miteinander in Einklang gebracht werden können. Ein Zusammenspiel aus Bodenbelägen, Lichtquellen, Möblierung und ausgesuchten Details lässt die farbigen Akzente natürlich und zeitlos wirken. Die ein-

Lokal verankert, mutig und weltoffen: die Interaktion eines Designer-Sofas mit dem Felsbrunnen aus den Glarner Alpen.

gesetzten Farben sind frisch, klar und kräftig aber auch sorgfältig dosiert, damit die Räume nicht überladen werden. Das auf Planung und Ausführung von Arztpraxen spezialisierte Architektenteam der KillerLei AG aus Zürich unterstützt Sie gerne bei der Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts und dessen Umsetzung. Das Erstgespräch samt Kostenschätzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und ist für die Zahnärzte kostenlos. | #205

Horndasch & Partner AG | #206 Engimattstrasse 22, 8002 Zürich Tel.: 044 225 60 70 info@horndasch.ch | www.horndasch.ch

KillerLei AG | #205 Buckhauserstrasse 17, 8048 Zürich Tel.: 043 311 83 33 info@killerlei.ch | www.killerlei.ch

 Weitere Informationen www.killerlei.ch

Die Behandlungsräume präsentieren die Werte Präzision, Hygiene und Sicherheit und können trotz viel Hightech gemütlich und angenehm wirken.

MARTIN Engineering AG | #201 Gewerbestrasse 1, 8606 Nänikon Tel.: 044 905 25 25 info@martin.ch | www.martin.ch

Zahnärztekasse AG | #202 Seestrasse 13/PF, 8820 Wädenswil Tel.: 043 477 66 66 info@zakag.ch | www.zakag.ch


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.