PraxisInfo | Ausgabe 2/2019

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02.2019 Eine gemeinsame Publikation der Schweizer Praxis-Spezialisten: BMT Treuhand AG, Horndasch & Partner AG, KillerLei AG, Lometral AG, MARTIN Engineering AG und Zahnärztekasse AG

Nachhaltige Nachfolgeregelung Die Generation der Babyboomer kommt nun ins Pensionsalter und deren Praxen warten auf neue Besitzer. Ein Generationenwechsel ist für Besitzer und Käufer immer eine besondere Herausforderung, den besten Weg für das aufgebaute Lebenswerk zu finden.SEITE 3

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Nachhaltige Nachfolgeregelung – Praxisübergabe ohne Reibungsverluste SEITE 8

Neue Praxisräume in ein gutes Licht gerückt

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Countdown läuft – Nachfolge geregelt?

Datenschutz und Einhaltung des Arztgeheimnisses: für Zahnarztpraxen brandaktuell

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Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder

Feuer- und Wasserschäden: Welchen Versicherungsschutz benötigen Liegenschaftsbesitzer?


2 Editorial PraxisInfo

Liebe Zahnärztinnen und Zahnärzte Wer schätzt nicht das gute Gefühl, rundum gut informiert zu sein? Ihr medizinisches und vor allem technisches Umfeld entwickelt sich ständig weiter. Ein reichhaltiges Fort- und Weiterbildungsangebot hält Sie auf dem Laufenden. Doch wie sieht es auf der administrativen und der betriebswirtschaftlichen Seite aus? Auch hier gibt es immer mehr Vorschriften, neue Gesetze und Verordnungen. Die sechs Partner von «PraxisInfo» sind jeweils Top-Spezialisten ihrer Branche. Seien es IT-Entwicklungen, Versicherungen, Praxis-Planung und Einrichtung, Finanzdienstleistungen, spezielle Geräte und Einheiten oder Treuhandaufgaben: Hier sind Sie immer bestens und brandaktuell informiert. Gerade zum Ende des Jahres hin lohnt sich ein Blick in die Bücher. Ist meine Praxis administrativ gut aufgestellt? Schöpfe ich alle Möglichkeiten aus, meinen Erfolg zu steigern? Nutzen Sie den Informationsservice der sechs Partner mittels Antwortkarte oder online auf www.p-info.ch – zu Ihrem Vorteil. Eine erfolgreiche Zeit wünschen Ihnen Ihre Praxispartner!

In dieser Ausgabe

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Nachhaltige Nachfolge- Countdown läuft – regelung – PraxisüberNachfolge geregel gabe ohne Reibungsverluste

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Neue Praxisräume in ein gutes Licht gerückt

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Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder

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Datenschutz und Einhaltung des Arztgeheimnisses: für Zahnarztpraxen brandaktuell

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Feuer- und Wasserschäden: Welchen Versicherungsschutz benötigen Liegenschaftsbesitzer?


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Nachhaltige Nachfolgeregelung – Praxisübergabe ohne Reibungsverluste Die Generation der Babyboomer kommt nun ins Pensionsalter und deren Praxen warten auf neue Besitzer. Ein Generationenwechsel ist für Besitzer und Käufer immer eine besondere Herausforderung, den besten Weg für das aufgebaute Lebenswerk zu finden. Ein Lebenswerk wechselt den Besitzer Wenn die Zeit kommt und der Praxisinhaber, die Praxisinhaberin sich mit dem nächsten Lebensabschnitt auseinandersetzt, beginnen automatisch auch die Überlegungen, was mit der Praxis geschehen soll und kann. Was gibt es dabei besonders zu beachten? Oder liegt bereits ein Lösungsweg auf dem Tisch? Die geburtenstarken Jahrgänge kommen nun samt und sonders ins Ruhestandsalter, und das bringt es mit sich, dass diese Fragestellung für viele selbstständige Zahnärztinnen und Zahnärzte brandaktuell ist. Die Weitergabe des aufFoto: shutterstock.com/William Perugini

gebauten Lebenswerks ist immer auch mit Emotionen und oft mit dem Wunsch verbunden, dass möglichst alles gleich weiterlaufe wie in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten. Somit stehen oft unterschiedliche Erwartungen zwischen aktueller und zukünftiger Besitzerschaft im Raum, die es zu überbrücken gilt. Zum Wohl aller Parteien inklusive der Patienten ist es essenziell, von Anbeginn klare Verhältnisse zu schaffen. Nicht nur die rationalen Komponenten gehören auf den Tisch, sondern auch die mit der Praxisübergabe verbundenen emotionalen Komponenten, denn das Ganze ist nicht nur eine Kopf-, sondern auch eine Herzenssache. Es empfiehlt sich daher

dringend, rechtzeitig für alle Aspekte der Praxisübergabe die entsprechenden Spezialisten an Bord zu holen – von der rechtlichen Beratung bis zur professionellen Unterstützung bei Infrastruktur wie Einrichtung und Informatik. Missverständnisse und Konflikte entstehen selten über das, was man explizit geregelt hat, sondern das, was nicht definiert worden ist.

Rechtzeitige Information Im Rahmen der geplanten Praxisübergabe müssen Patienten rechtzeitig über das Vorhaben informiert werden. Im Idealfall erfolgt eine solche Information mit genügend Vorlaufzeit gemeinsam mit der Praxisnachfolge. Eine geschickt verpackte Botschaft ist für alle Beteiligten beste Werbung. Auch die Übernahme der Infrastruktur verlangt rechtzeitige Abklärungen und Information. Dazu gehören Mietverträge, andere vertragliche


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Verpflichtungen, das Personal und nicht zuletzt auch die Informatik und die Telematik-Infrastruktur. In allen Fällen ist zu klären, ob bestehende Verträge übernommen werden können und zu welchen Bedingungen.

Praxisübernahme Einer der Kernpunkte der Übernahmepositionen ist der Patientenstamm mit den angesammelten Daten inklusive der Krankengeschichten. Hier darf nicht vergessen werden, dass die Hoheit über diese Daten weiterhin beim Patienten liegt. Das heisst, der Zahnarzt ist gesetzlich beauftragte Aufbewahrungsstelle und kann diese Aufgabe nur mit der Genehmigung des Patienten abtreten. Darum muss im Rahmen einer Übernahme geklärt sein, welche Datenbestände an die Praxisnachfolge übertragen werden. Es muss eruiert werden, welche Daten noch aktuell resp. welche Patienten noch aktiv sind und welche nicht. Gibt es noch ausstehende Guthaben der Patienten und wie ist mit diesen zu verfahren? Was hat mit angefangenen Arbeiten zu geschehen und wie werden Garantiefälle abgewickelt? Sofern die Patientendaten und -akten – unabhängig, ob in analoger oder digitaler Form – nicht an die neue Besitzerschaft weitergereicht werden, ist eine Lösung zu finden, welche es erlaubt, die Daten unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben aufzubewahren. Es sei an dieser Stelle auf die geänderten Aufbewahrungspflichten für Personenschäden erinnert.

Checkliste für eine erfolgreiche Praxisübergabe

ten für die Übergabe der Patientenakten fliessender und einfacher abzuwickeln.

✓ Patienten rechtzeitig informieren und Einverständnis einholen ✓ Übergabeform und Details formulieren ✓ Datenumfang für die Übergabe festlegen ✓ Aufbewahrungspflicht klären ✓ Übernahme bestehender Verpflichtungen: laufende Mietverträge, Mitarbeiter, Leasing ✓ Übernahme Telefonnummer, Internetauftritt ✓ Vorhandene Altlasten prüfen ✓ Übernehmen der Kundendienstleistungen resp. Gewohnheiten der Patienten ✓ Habe ich für alle Aspekte der Übergabe Profis mit an Bord?

Digitalisierungsgrad

Übernahmemodelle Für alle Arten der Praxisübernahme gibt es entsprechende Lösungen: vom harten Schnitt bis zum Modell der schrittweisen Ablösung, bei dem beide Parteien über einen vordefinierten Zeitraum zusammenarbeiten. All diese Modelle lassen sich softwaretechnisch transparent abbilden, so dass für alle Beteiligten immer klare Verhältnisse herrschen. Erfahrungsgemäss lässt sich ein sanfter Übergang einfacher bewerkstelligen und hat in der Regel auch eine höhere Akzeptanz bei den Patienten. Ganz nebenbei sind auf diese Weise auch die Modalitä-

Je höher der Digitalisierungsgrad der bestehenden Praxis ist, desto übersichtlicher lässt sich die Praxisübernahme gestalten. Die digitalen Auswertungen ermöglichen wesentlich effizientere Abläufe als auf Papier. Gleichzeitig kann eine laufende Erhöhung des Digitalisierungsgrades dazu dienen, sich im Rahmen einer Nachfolgeregelung von kiloschweren Altlasten wie Papierakten zu befreien; schrittweise und mit dem nötigen Pragmatismus. Für alle Aspekte der Datenaufbereitung und Lizenzübertragung bietet Martin Engineering AG die passenden Lösungen – von der Idee bis zur Abwicklung der Übergabe. Nachfolgerinnen und Nachfolger werden ebenso in die neuen Funktionen und Aufgaben begleitet, wie die Vorgängerschaft bei der Übergabe unterstützt wird. Mit Herzblut, Rat und Tat.

WEITERE INFORMATIONEN info@martin.ch · www.martin.ch


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Ausstattung 5

Remo Capobianco, Inhaber der Lometral AG, hat selbst erlebt, was es heisst, eine Nachfolgeregelung abzuwickeln, als er vor sieben Jahren die Firma von seinem Vorgänger übernommen hat. Ein anspruchsvolles Unterfangen, das gut geplant sein will. Seit Jahren ist er Experte auf dem Dentalmarkt: Er begleitet zusammen mit seinem Team Zahnarztpraxen von der Neueinrichtung bis zum Praxisverkauf.

sisch allein inhabergeführte Unternehmen ist keine Selbstverständlichkeit mehr. Praxisübernahmen sind komplexer geworden und der Markt wandelt sich zunehmend vom Verkäufer- zum Käufermarkt. Früher waren viel weniger Praxen im Angebot, was die Nachfrage erhöhte. Heute kann der Käufer wählen und der Verkäufer muss zukünftig froh sein, wenn er einen guten Abnehmer für seine Praxis findet.

Capobianco qualifiziert sich ferner als SSO-Schätzungsexperte. Seine Expertise ist gefragt, wenn es um existenzielle Themen wie Nachfolgeregelungen von Zahnarztpraxen geht. Der / die abgebende Inhaber / in hat andere Herausforderungen zu meistern als derjenige, der übernimmt. Es gilt, beide Seiten fachgerecht zu begleiten, damit der Weg in eine gute Zukunft für beide Parteien geebnet ist.

Wo liegen die Herausforderungen für Käufer und Verkäufer? Hier gibt es einige. Beide Parteien sind in der Regel Novizen und kaufen bzw. verkaufen das erste Mal. Somit befinden sich beide auf Neuland, was viel Toleranz, Verständnis und Geduld voraussetzt. Der Zeitpunkt spielt eine grosse Rolle. Ein solches Geschäft passiert nicht von heute auf morgen und will frühzeitig geplant sein. Der Prozess kann sich zwischen drei Monaten bis zu eineinhalb Jahren hinziehen. Zudem stellt sich die Frage der Form: Gibt es eine direkte Übergabe oder bleibt der alte Inhaber noch für eine Übergangszeit? Der Preis muss geregelt werden, am besten durch eine offizielle Schätzung als

Herr Capobianco, wie lange begleiten Sie schon Praxen bei Nachfolgethemen? Ich bin seit über zwanzig Jahren Ansprechpartner, wenn es darum geht, für eine bestehende Praxis einen geeigneten Käufer zu

finden oder einem Interessenten die richtige Praxis zu vermitteln. Was hat sich in dieser Zeit verändert? In der Tat hat sich der Markt stark verändert. Früher konnte man davon ausgehen, dass eine Praxis grundsätzlich gut läuft und genug Ertrag abwirft. Heute gibt es keine Erfolgsgarantie mehr. So sind die Nachfolgeregelungen viel genauer zu prüfen. Die Finanzierungen konnten damals einfacher bewerkstelligt werden, heute ist die Kreditpolitik der Banken restriktiver. Des Weiteren hat sich das Verhalten der Kaufinteressenten verändert: Es halten mehr und mehr Teilzeitjobs Einzug in die Dentalwelt und das klas-

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Countdown läuft – Nachfolge geregelt?


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Verhandlungsbasis. Diverse administrative Komponenten sind abzuklären, wie Berufsvorsorge, Versicherungslösungen, Finanzierungsmöglichkeiten usw. Welche Tipps geben Sie Interessenten mit auf den Weg? Gerne empfehle ich drei Punkte: Überlegen Sie sich erstens, wo sich Ihre Praxis im Investitionszyklus befindet und ob Neuanschaffungen kurz vor dem Verkauf noch Sinn machen. Diese müssen nicht zwingend notwendig sein. Achten Sie zweitens darauf, dass Sie im Hinblick auf den Verkaufszeitpunkt über die letzten fünf Jahre stabile Umsätze erwirtschaften, da diese massgeblich das Schätzungsergebnis beeinflussen. Und drittens achten Sie auf die Profitabilität. Insbesondere, wenn Sie als Käufer über knappes Eigenkapital verfügen, ist eine nachhaltig gute Gewinnmarge nötig für eine Finanzierungslösung. Diese Punkte bedingen, dass der Verkäufer offen und transparent Informationen zur Verfügung stellt. Ein gutes gegenseitiges Vertrauensverhältnis ist dabei unabdingbar. Welche Fehler sollen vermieden werden? Verlassen Sie sich nie auf mündliche Zusagen. Ein Deal ist erst dann ein Deal, wenn ein schriftlicher, unterzeichneter Vertrag vorliegt. Ich habe schon des Öfteren erlebt, dass ein sicher gewähnter Interessent im letzten Moment abgesprungen ist. Deshalb empfehle ich, mit mehreren Interessenten gleichzeitig zu verhandeln, auch wenn das anspruchsvoll sein kann. Lassen Sie sich bei diesen Schritten immer von Fachleuten begleiten, damit Sie als Käufer wie auch Verkäufer keine Enttäuschungen erleben. Was ist der Beitrag von Lometral, um Käufer und Verkäufer zusammenzubringen? Sie können unsere Praxisbörse auf unserer Homepage aufsuchen oder als Jung-Zahnarzt unsere Events vom www.youngdentist. club besuchen. Selbstverständlich stehen mein Team und ich immer auch persönlich für ein vertrauliches Gespräch zur Verfügung.

WEITERE INFORMATIONEN info@lometral.ch · www.lometral.ch www.youngdentist.club

Datenschutz und Einhaltung des Arztgeheimnisses: für Zahnarztpraxen brandaktuell Der gesetzeskonforme Schutz von Patientendaten ist für Zahnarztpraxen absolut zwingend. Zwei Aspekte stehen im Vordergrund: Zum einen bedarf die Weitergabe von Personendaten an Dritte der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person. Zum anderen sind medizinische Fachpersonen so lange ans Berufsgeheimnis gebunden, bis die betroffenen Personen sie davon entbinden. Viele Zahnarztpraxen sind sich zu wenig bewusst, dass der Schutz von Patientendaten höchste Aufmerksamkeit verdient. Oft werden sensible Personendaten bedenkenlos an Drittpersonen und Partnerfirmen zur Weiterverarbeitung weitergegeben. Das kann sich rächen, denn die Vorschriften des Gesetzgebers sind verbindlich einzuhalten. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Es ist wichtig, zu verstehen, dass es beim Datenschutz um zwei Themen geht, die nur indirekt miteinander zu tun haben. Es sind folgende: 1. Der eigentliche Schutz der Personendaten, der durch das Datenschutzgesetz (DSG) geregelt ist. 2. Die Einhaltung des Arzt- oder Berufsgeheimnisses, die dem Strafrecht unterstellt ist. In beiden Bereichen besteht für Zahnarztpraxen Handlungsbedarf.

Das Datenschutzgesetz (DSG): äusserst strenge Vorschriften Im Zentrum des DSG steht die Bearbeitung von Personendaten, zum Beispiel von Daten von Kunden oder von Mitarbeitenden. Mit Bearbeitung ist jeglicher Umgang mit Daten gemeint, also Beschaffung, Speicherung, Aufbewahrung, Verwendung, Veränderung, Weitergabe, Bekanntgabe, Archivierung, Löschung und Vernichtung. Das Datenschutzgesetz verpflichtet die Unternehmen bei der Bearbeitung von Personendaten im Wesentlichen zur Einhaltung folgender Grundsätze: • Rechtmässigkeit und Treu und Glauben • Erkennbarkeit der Beschaffung • Zweckgebundenheit • Verhältnismässigkeit • Einwilligung


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Beim Umgang mit Patientendaten durch Gesundheitsfachpersonen wie Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie durch deren Kooperationspartner sind drei dieser fünf Voraussetzungen von besonderer Bedeutung: 1. Zweckgebundenheit Personendaten dürfen nur zu dem Zweck bearbeitet werden, der bei der Beschaffung angegeben wurde, aus den Umständen ersichtlich oder gesetzlich vorgesehen ist.   2. Verhältnismässigkeit Nur so viel wie notwendig, um den Zweck zu erreichen, nämlich • nicht mehr Personendaten als notwendig • nicht länger als notwendig • nicht mehr Zugriffsrechte als notwendig 3. Einwilligung «Ist für die Bearbeitung von Personendaten die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich, so ist diese Einwilligung erst gültig, wenn sie nach angemessener Information freiwillig erfolgt. Bei der Bearbeitung

von besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofilen muss die Einwilligung zudem ausdrücklich erfolgen.» Zahnärztinnen und Zahnärzte sind gut beraten, wenn sie vor allem die Bestimmung der erforderlichen Einwilligung der Patientinnen und Patienten zur Weitergabe ernst nehmen. Das Einholen der Erlaubnis ist unverzichtbar, um mit Partnerunternehmen zusammenzuarbeiten, die für die Leistungserbringung Patientendaten benötigen. Zu diesen zählen beispielsweise Dentallabors, Apotheken, Treuhandstellen, Psychologen, aber auch Berufskollegen.

Das Berufs- oder Arztgeheimnis: Entbindung erforderlich Medizinische Fachpersonen sind dem Berufs- oder Arztgeheimnis unterstellt. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt dazu: «Gesundheitsfachpersonen sind verpflich-

Standardvorlage Einwilligungserklärung Die Zahnärztekasse AG stellt ihren Kundinnen und Kunden eine Einwilligungserklärung zur Verfügung, die von einem Juristen überprüft wurde und den Vorschriften des DSG entspricht. Neben der formellen Entbindung vom Berufsgeheimnis und der Einwilligung enthält das Dokument auch eine umfassende Information für die Patientinnen und Patienten. Ansprechperson: Claudio Sguazzato, sguazzato@zakag.ch

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WEITERE INFORMATIONEN info@zakag.ch · www.zakag.ch

tet, das Berufs- oder Arztgeheimnis zu wahren. Sie müssen alle erhaltenen Informationen vertraulich behandeln. Grundsätzlich dürfen sie ohne Einwilligung keine Informationen an Dritte weitergeben.» Das bedeutet, dass der Austausch von Patientendaten mit Kooperationspartnern oder weiteren Personen nur dann erlaubt ist, wenn die Patientin oder der Patient die medizinische Fachperson vom Berufs- respektive Arztgeheimnis entbindet. Die Auslegung ist streng: Das Berufsgeheimnis gilt selbst gegenüber Ehegatten und gegenüber Eltern von «urteilsfähigen» Kindern.

Keine Datenweitergabe ohne schriftliche Einwilligung der Patienten Die Einwilligung zur Weitergabe von Patientendaten und die Entbindung vom Berufsgeheimnis müssen belegbar sein. Auf der sicheren Seite ist die Zahnarztpraxis, wenn die Einwilligung in schriftlicher Form im korrekten Wortlaut aufgesetzt und von der Patientin oder dem Patienten unterschrieben wird. Um keine Risiken einzugehen, empfiehlt es sich, die Einwilligungserklärung nicht nur von neuen, sondern auch von bestehenden Patienten unterzeichnen zu lassen. Gelegenheit dazu bietet der jeweils nächste Konsultationstermin.


8 Titel PraxisInfo

Alle Behandlungszimmer haben einen freien Blick auf die Umgebung. Die kaltweisse Beleuchtung des Zimmers verbindet sich optimal mit dem noch kühleren Tageslicht des Aussenraums.

Neue Praxisräume in ein gutes Licht gerückt Manchmal ist es mit einer sanften Renovation nicht getan. Ein Neubau muss her, um das anspruchsvolle städtische Publikum anzusprechen. Die Zahnarztpraxis im Einkaufszentrum Glatt bei Zürich zeigt, wie viel dabei mit der richtigen Beleuchtung erreicht werden kann. Die alte Praxis im Glattzentrum war zwar erst fünfzehn Jahre alt. Dennoch wirkte sie nicht mehr frisch und modern genug für das städtische Publikum. Zudem wurde die Praxis wegen der steigenden Zahl von Patientinnen und Patienten langsam aber sicher zu klein. Zahnarzt Daniel Winter entschied sich deshalb dafür, im gleichen Einkaufszentrum eine neue und zugleich grössere Praxis zu bauen. Diese sollte auch zu seinem unkonventionellen Auftritt passen: Winter verkleidet sich als «Zahnfee» mit Flügeln und rosa Röckchen, er hält seinen Arbeitsalltag auf Instagram fest und akzeptiert Bitcoins. Entsprechend modern und urban sollte auch die Praxis aussehen.

Das Resultat, das kürzlich eröffnet wurde, entspricht der frischen Gestaltung des Werbeauftritts, der Wiedererkennungswert zieht sich durch die ganze Praxis. Für eine entspannte Atmosphäre sorgt neu eine Wasserwand hinter dem Empfang.

Warmes Licht im Wartebereich Besonderer Wert wurde bei der Gestaltung auf das Licht gelegt. Die Innenarchitekten von KillerLei setzten bewusst verschiedene Lichtfarben ein: In den Behandlungsräumen dominiert kaltes Weiss mit guter Farbwiedergabe, damit die Zahnärzte die verarbeiteten Materialien richtig einschätzen können. Im Empfang, im Wartebereich, in den Büros, Toiletten und im Korridor verströmt hingegen warmes Licht eine angenehme Atmosphäre. Patientinnen und Patienten sollen sich hier wohl fühlen. Für die Mitarbeitenden wurde ein Aufenthaltsraum gestaltet, der für gute Arbeitsatmosphäre sorgt. Gebaut wurde auch ein Sterilisationsraum, der den neuesten Vorschriften entspricht.

Der Eingangsbereich mit Wasserwand empfängt die Patienten mit Eleganz und Grosszügigkeit.


PraxisInfo

Praxis-Planung 9

Weil die Kapazität der Praxis erhöht wurde, ist er deutlich grösser als in der bisherigen kleineren Praxis. Als Knackpunkt entpuppte sich die Technik. Das Deckensystem, das vom Gebäude vorgegeben war, heizt im Winter und kühlt im Sommer, was für eine Zahnarztpraxis einen angenehmen Komfort ergibt. Der Holzdoppelboden wiederum liegt mit Stellfüssen auf Beton, im darin enthaltenen Zwischenraum von sechs Zentimetern musste die ganze Verrohrung der Stühle installiert werden. Diese Herausforderungen konnten aber gemeistert werden, so dass die neue Praxis nicht nur optisch überzeugt. So ist Daniel Winter auch rundum zufrieden mit der Praxis: «Ich bin absolut begeistert und überzeugt von der KillerLei AG. Vom ersten Gespräch über die gesamte Planung und schlussendlich in der Umsetzung des Projekts wurde ich bestens begleitet und betreut. KillerLei hatte immer ein offenes Ohr für alle meine Anliegen und hat diese immer umgehend umgesetzt und in die Planung einfliessen lassen. Beim Bau selber hatte die Bauleitung immer Zeit für mich und all die kleinen Sorgen, die einen plagen können bei der Umsetzung eines Projekts von dieser Grösse. KillerLei hat absolut souverän auf Situationen reagiert, wenn einmal ein Detail eine grössere Herausforderung war als angenommen. Heute sind mein Team und ich glücklich, in einer absolut tollen Praxis arbeiten zu dürfen.»

Oben: Abgeschirmte BeautyEcke mit warmweisser indirekter Beleuchtung, zusätzlich unterstützt durch den Erdton der Wand, ergibt eine angenehme und blendfreie Ausleuchtung des Bereichs. Links: Die Praxis mit den sechs Behandlungszimmern erfordert einen grosszügigen Sterilisationsraum. Die umlaufende Nischenbeleuchtung sorgt für klare Verhältnisse auf der Arbeitsfläche.

Entscheidend ist die richtige Beleuchtung Der Neubau im Glattzentrum zeigt, wie entscheidend die richtige Beleuchtung in den verschiedenen Räumen ist. Das richtige Licht lässt aber auch eine ältere Praxis wieder frisch aussehen. Die Kombination von Naturlicht und künstlichem Licht soll sich optimal mit den technischen Anforderungen und der Materialisierung verbinden. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Leuchten mit guter Farbwiedergabe zu wählen, welche die verwendeten Farben natürlich wiedergeben. Der bedarfsgerechte Einsatz der jeweiligen Leuchtensysteme vermeidet zudem Blendung, grosse Schatten oder Überbeleuchtung. Diese unerwünschten Effekte

können mit Hilfe eines Simulationsprogramms vorgängig berechnet und durch Anpassung der Leuchten vermieden werden. Setzen Sie Ihre Praxis ins beste Licht. Die Fachleute von KillerLei unterstützen Sie dabei gerne Planen Sie eine neue Praxis oder einen Umbau? Die Architekten und Innenarchitekten der KillerLei AG unterstützen Sie gerne – vom Beleuchtungskonzept über die Neumöblierung bis zur ganzen Praxiseinrichtung, inklusive Umsetzungsplanung in der ganzen Schweiz.


10 Treuhandfragen PraxisInfo

Tipps von Ihrem Zahnarzttreuhänder AHV – Individuelles Konto Niemand möchte nach Erreichen des Pensionsalters feststellen, dass die AHV-Rente nicht dem entspricht was man eigentlich erwartet hat. Fehlende Beitragsjahre können zu Kürzungen der Altersrente führen. Jedes fehlende Jahr in welchem keine AHV-Beiträge einbezahlt wurden, führt zu einer Minderung um 2.30 %. Solche Umstände lassen sich leicht vermeiden. Es lohnt sich alle vier Jahre einen «Individuellen Kontoauszug» bei der zuständigen Ausgleichskasse zu bestellen. Auf diesem Auszug sind alle Arbeitsstellen und verdiente Saläre aufgeführt. Fehlende Jahre und Beiträge können so leicht festgestellt und korrigiert werden. Bis maximal fünf Jahre zurück können solche Lücken wieder aufgefüllt werden. Lücken entstehen beispielsweise durch Auslandsaufenthalte oder Studium. Studentinnen und Studenten, die nicht erwerbstätig sind, müssen ab Beginn des 21. Altersjahrs den Mindestbeitrag an die zuständige Ausgleichskasse überweisen.

Ehe / Konkubinat Im Erbrecht ist die Unterscheidung zwischen Ehe und Konkubinat klar geregelt. Während bei der Ehe die gesetzliche Erbfolge zu tragen kommt, wird im Konkubinat der hinterbliebene Lebenspartner leer ausgehen, sofern kein Testament oder Erbvertrag besteht. Für Konkubinatspartner empfiehlt es sich deshalb, den Partner oder die Partnerin zu begünstigen, damit dieser bzw. diese im Todesfall begünstigt wird. Bei den Steuern schneiden Verheiratete mit einer gemeinsamen Steuererklärung bei der direkten Bundessteuer in der Regel schlechter ab als Unverheiratete. Schon länger gibt es politische Bestrebungen diese Ungleichheit anzupassen. Beim Konkubinat füllen beide Partner ihre eigene Steuererklärung

aus. Die Steuerprogression fällt somit mit nur einem einzelnen Einkommen tiefer aus. Bei der AHV haben verheiratete Paare, ohne Beitragslücken, Anspruch auf 150 % der AHV-Rente. Diese beträgt heute maximal Fr. 3’555.00. Gleichzeitig hat bei Tod eines Ehepartners der Überlebende Partner Anspruch auf Witwenrenten. Beim Konkubinat erhalten beide Partner jeweils 100 % Ihrer Rente, haben jedoch keinen Anspruch auf Witwenrenten. Die Waisenrente für Kinder (bis 18 Jahre oder bis 25 Jahre in Ausbildung) erhalten beide Modelle. Hier gibt es zurzeit politische Überlegungen diese Heiratsstrafe bei der AHV-Rente anzupassen. Die 3a Säule geht im Todesfall bei verheirateten Paaren an den überlebenden Partner. Im Konkubinat besteht in der Regel kein gesetzlicher Anspruch auf das angesparte Kapital. Eine Info an die Versicherung über die Begünstigung des Konkubinatspartner ist in allen Fällen empfehlenswert.

Vollmacht Ehe- oder Lebenspartner Stirbt der Ehe- oder Lebenspartner, kann bei schlechter Unterschriftenregelung der überlebende Partner plötzlich ohne verfügbares Geld dastehen. Dann beispielsweise, wenn das Bankkonto nur auf den verstorbenen Partner lautet. Die Bank kann sich weigern das Geld herauszugeben bis die Erbverhältnisse klar geregelt sind. Je nach Bankbeziehung wird dies kulanter geregelt. Es empfiehlt sich also, die Vollmacht dem Partner über den Tod zu erteilen oder ein entsprechendes Gemeinschaftskonto zu führen.

Erbschaften Über die Erbteilung entscheiden ausschliesslich die Erben. Es müssen alle Parteien mit der Erbteilung einverstanden sein,

ansonsten kann das Erbe nicht ausbezahlt werden. Wenn alle Versuche zur Einigung scheitern, muss ein Gericht über die Erbteilung entscheiden. Zuständig ist immer die Behörde am letzten Wohnort des Erblassers. Allfällige Testamente und Erbverträge müssen der zuständigen Behörde eingereicht werden. Für das Steueramt muss ein Inventar des Erblassers per Todestag erstellt werden. Eine gute Vorbereitung und Kooperation vereinfacht das Verfahren und kann die Kosten für die Erbteilung minimieren. Gut organisiert lässt sich auch viel Streit vermeiden. WEITERE INFORMATIONEN info@bmtreuhand.ch www.bmtreuhand.ch

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Versicherungen 11

Feuer- und Wasserschäden: Welchen Versicherungsschutz benötigen Liegenschaftsbesitzer? Hauseigentümer müssen je nach Art und Lage ihrer Liegenschaft mit unterschiedlichen Risiken rechnen. Nebst Feuer- und Elementarschäden verdienen insbesondere Wasserschäden und ihre Folgen die nötige Aufmerksamkeit. Ein adäquater Versicherungsschutz ist hier besonders wichtig, denn nicht alle Kosten sind durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt. Allgegenwärtiges Risiko Feuerschaden Mögliche Feuerschäden stehen für Hauseigentümer in der Regel das ganze Jahr über weit oben auf der Risiko-Rangliste. Dieser Wahrnehmung entspricht die Statistik der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen: In den letzten zwanzig Jahren verursachten Feuer schweizweit jährlich Gebäudeschäden von etwas mehr als Fr. 200 Mio. Ereignen sich Feuerschäden häufig unabhängig von der Saison, sind Elementarschäden – d. h. Schäden durch Naturgewalten wie Überschwemmungen oder Stürme – vor allem in den Sommermonaten ein Thema. Die entsprechenden Schadenssummen schlagen zudem vor allem in Jahren mit aussergewöhnlichen Ereignissen (z. B. Orkanen) massiv zu Buche. So beliefen sich die Elementarschäden an Gebäuden im Jahr 2005 auf rund Fr. 540 Mio. und 1999 gar auf rund Fr. 715 Mio.

Wasser: Vorsicht, Folgeschäden! In die Kategorie der Elementarschäden fallen teilweise auch Wasserschäden, wobei diese häufig auch durch (bau-)technische Mängel, WEITERE INFORMATIONEN info@horndasch.ch www.horndasch.ch

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wie z. B. defekte Leitungen, verursacht werden. Ein Problem, das oft unterschätzt wird, sind hier Folgeschäden, die nicht immer von den obligatorischen Gebäudeversicherungen gedeckt sind. Dazu folgendes Beispiel: In einer Zahnarztpraxis verursachte die defekte Druckleitung eines Steri-Geräts einen Wasserschaden. Um die defekte Leitung zu finden und freizulegen, musste zunächst der Praxisboden aufgespitzt werden, wodurch für die gesamte Schadenbehebung Kosten von mehr als Fr. 20’000 inkl. Ertragsausfall anfielen. In solchen Fällen garantieren nur eine zusätzliche Wasserversicherung (Praxiseigentümer) sowie eine Gebäude-Wasserversicherung (Hauseigentümer) adäquaten Versicherungsschutz. Denn die beschriebenen Freilegungskosten sind dadurch mitversichert, dies nicht zuletzt auch ausserhalb des Gebäudes.

Oft unterschätzt: Unterhalt von Abwasserleitungen Ein weiteres Thema, das Liegenschaftsbesitzer auf dem Radar haben müssen, ist der Unterhalt von Abwasserleitungen, einschliesslich allfälliger behördlich angeordneter Unterhaltsmassnahmen. Im Bereich einer Liegenschaft bestehen diverse Abwasserleitungen, die in der öffentlichen Kanalisation enden. Ihr Verlauf ist oft undeutlich, da Pläne fehlen − und einmal in Betrieb genommen, ist die Hausentwässerung meist nur dann ein

Thema, wenn Rückstaus oder üble Gerüche auftreten. Die Kosten von Sanierungsarbeiten sind zwar grundsätzlich nicht versichert, je nach Versicherer werden sie jedoch unterschiedlich behandelt. Liegenschaften sind überdies mit einer privaten Grundstücksanschlussleitung an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Im Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben (z. B. Strassenbau) kann es sein, dass diese Anschlüsse auf ihren Zustand untersucht werden. Dies schafft die Möglichkeit, allenfalls notwendige Reparaturen koordiniert mit öffentlichen Bauvorhaben durchzuführen, da das Gewässerschutzgesetz dichte Entwässerungsleitungen vorschreibt. Für solche Kosten muss allerdings der Eigentümer der Liegenschaft aufkommen, da eine Deckung behördlich angeordneter Unterhaltsmassnahmen in den Versicherungsbedingungen in der Regel ausgeschlossen wird. Angesichts der Komplexität des Themas empfehlen wir Liegenschafts- und Praxiseigentümern, ihre individuelle Versicherungsdeckung einmal gemeinsam mit dem Versicherungsberater unter die Lupe zu nehmen, um unliebsame Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.


12 Partner PraxisInfo

Nächste Ausgabe Die nächste Ausgabe PraxisInfo erscheint im Mai 2020. Alle Artikel jederzeit nachlesen auf www.p-info.ch

Das sind die sechs Partner, die für Sie zweimal im Jahr wertvolle Tipps für Ihre Praxis herausgeben. Steuern und Treuhandfragen, Versicherungen, Praxis Ausrüstung und Geräte, Praxis-Planung und Einrichtung, Software und Debitorenbewirtschaftung und Betriebswirtschaft.

BMT Treuhand AG

Horndasch & Partner AG

KillerLei AG

LOHNADMINISTRATION, BUCHHALTUNG & STEUERBERATUNG

VERSICHERUNGSPLANUNG

KONZEPT, ARCHITEKTUR, EINRICHTUNGEN VON PRAXEN

Unsere Schwerpunkte sehen wir in den Bereichen Zahnärzte, Ärzte und KMU-Buchhaltung und Steuern. Dank langjähriger Erfahrung kennen wir die Kundenbedürfnisse und können Sie so individuell beraten.

Die Horndasch & Partner AG ist seit über 40 Jahren als unabhängiger Versicherungsbroker tätig und hat sich auf die Beratung von Ärzten und Zahnärzten spezialisiert.

Für individuelle Arzt- und Zahnarztpraxen sind Sie bei KillerLei an der richtigen Adresse. Unser Angebot: Konzept, Architektur, Einrichtung und Baumanagement aus einer Hand.

www.bmtreuhand.ch

www.horndasch.ch

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Lometral AG

MARTIN Engineering AG

Zahnärztekasse AG

KOMPETENZZENTRUM IN DER DENTALWELT.

ZAWIN® KOMPETENZ FÜR IHRE PRAXIS

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Wir sind Ihr Spezialist für Ihre Bedürfnisse rund um Ihre Praxis. Seit mehr als 40 Jahren vertreten wir erfolgreich und exklusiv die Marke ULTRADENT. Einzigartig in der Schweiz.

Von analog bis volldigital seit 37 Jahren die Nummer 1 für Praxis Informatik.

Die Zahnärztekasse AG sorgt dafür, dass sich das Team im Sinne einer klar wirkungsorientierten Praxisführung in aller Ruhe auf eine tadellose Betreuung der Patienten konzentrieren kann.

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