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Naturschutz in der Bauleitplanung
(sgu) Nicht wenige Menschen denken an Regulierungswahn, komplizierte Vorgaben, und Kostensteigerungen wenn sie mit Bauleitplanung und Innenverdichtung zu tun bekommen … Andere sehen guten Ackerboden unter neuen Häusern und Straßen verschwinden, beklagen die Versiegelung und den Flächenverbrauch und ausufernde Eingriffe in die Natur.
Wie fast immer im Leben stimmt irgendwie beides, oder: Die Wahrheit liegt genau dazwischen. Und am Ende ist es gut, dass die Interessen von uns Menschen aber auch jene der Pflanzen- und Tierwelt, der Landwirtschaft und unserer lebensspendenden und -erhaltenden Natur berücksichtigt werden. Das führt zu Kompromissen und Regeln, die nicht in jedem Einzelfall gefallen, im Sinne einer nachhaltigen, also werterhaltenden Entwicklung, aber mehr als notwendig sind. Nachstehende Beispiele sollen zeigen, dass Natur-, Arten- und Klimaschutz in der Bauleitplanung und Innenverdichtung in Groß-Umstadt längst ein Thema und der Bauverwaltung ein sehr ernsthaftes Anliegen ist.
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NATURSCHUTZ
Schon Ende der 1980er Jahre wurden die ersten Bebauungspläne mit Fokus auf den Naturschutz in Groß-Umstadt erstellt. Dazu gehörten:
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„Unterste Beune/Am Pilgerpfad“
» Tenor ´Bebauungsplan mit Landschaftsplan´ » Die Festsetzungen über Art und Weise der Bebauung wurden ergänzt um viele grünordnerische Vorschriften zu Vorgartenzonen, Pflanzung von einheimischen Sträuchern und
Bäumen, einem Grünzug, in den z.B. das Dachflächenwasser der angrenzenden Grundstücke eigeleitet werden kann
Gewerbegebiet „Seegraben/Semder Weg“
» Vorschrift über erhöhten Wärmestandard beim Erwerb eines städtischen Grundstückes » einer der ersten Bebauungspläne mit einem 2. Geltungsbereich für den naturschutzrechtlichen Ausgleich. Das bedeutet, dass für die der Natur entnommenen Bauflächen ausgleichende Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt werden (z.B. Streuobstwiesen, extensives Grünland, Feuchtwiesen, u.a.)
Sicherung des Naturdenkmals „Steinbornshohl“
» Änderung des Bebauungsplanes „Geiersberg“ bereits in 1991 » Aktuell: Dachbegrünung im Baugebiet „Auf dem Steinborn“ » Festlegung von erhaltenswerten Bäumen nach einer ökologischen Bewertung des Baumbestandes » Ausgleichsmaßnahmen auch für die drei großen Weinlagen „Steingerück, Herrnberg-Knoß und Stachelberg“ » z.B. Maßnahme des Forstes „Schaffung von Lebensraum für die Haselmaus“ im Gegenzug zur Sicherung und Ermöglichung weiterer Wingertshütten für die Bewirtschaftung » Regelung zu Nichtbefestigung der Vorgärten in Bebauungsplänen und auch in der Stellplatzsatzung seit 2003 » Beschluss, Kies-, Schotter- und Steinflächen sind nicht mehr zulässig. Festsetzung in allen neuen Bebauungsplänen und erfolgte Umsetzung im aktuellen Bebauungsplan „Buschweg“. ARTENSCHUTZ
» Schaffung von Ersatzlebensraum für geschützte Arten bei
Ausweisung von Baugebieten » Blühstreifen für die Feldlerche 1.000 m² » Erhalt von Einzelbäumen und Hecken als Lebensraum von
Vögeln und Fledermäusen » Einrichtung von Habitaten für Eidechsen » Vorrichtung an Gebäuden für die Mauerschwalben, Errichtung von Nistkästen, etc. » Festsetzung von insektenfreundlicher Beleuchtung …
KLIMA/ENERGIE
» Fokus auf Ausrichtung der Gebäude zur Nutzung von Sonnenenergie in allen Baugebieten » Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Energiekonzept „Am
Umstädter Bruch“ als Vorschrift im Bebauungsplan » Vorzugsweise Entwässerung in Trennsystemen zur Regenwassernutzung » Stadtklimatisches Gutachten u.a. als Grundlage für weitere innerstädtische Bebauungspläne
INNENVERDICHTUNG - SCHONENDER UMGANG MIT FLÄCHEN
» Erstellen eines Leerstand- und Baulückenkatasters » Ermittlung von Verdichtungspotential » Durchführung von Bauleitplanverfahren bei der Umwandlung von gewerblichen Brachflächen für Wohnnutzung (ehem.: Auto-Schütz, Getränke-Petri, Baustoffhandel Staudt,
Fachmärkte Deichmann, NKD bei Aldi und Neukauf, Glaserei
Münch). Aktuell: Klein-Umstadt (Spedition Blitz) » Festlegung von Wohnstraßen mit niveaugleichem Ausbau - die Flächen sind für alle da: PKW, Radfahrer, Fußgänger und spielende Kinder - geringerer Flächenverbrauch » Festlegung einer Bebauungsdichte im mittleren bis hohen
Bereich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und der
Stadt(teil)-Gestaltung, um somit viele Schichten zu bedienen - mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern sowie Flächen für
Geschosswohnungsbau, die vorzugsweise für geförderten
Wohnraum in Frage kommen » Bebauungspläne zur Verdichtung, z.B. „Westlich der Hans-
Kudlich-Straße“