Asyl ist Menschenrecht Informationsausstellung zum Thema Flucht, Flüchtlinge und Asyl
Somalische Flüchtlinge im Lager Dadaab © Radu Sigheti / Reuters
Warum fliehen Menschen? Welchen Gefahren sind sie ausgesetzt? Welche Wege müssen sie beschreiten, welche Hindernisse überwinden? Wo und unter welchen Umständen finden sie Schutz? Aktuell sind mehr Menschen auf der Flucht als jemals nach dem Zweiten Weltkrieg. Die meisten von ihnen bleiben in ihrer Region – entweder als Binnenvertriebene im eigenen Land oder in den Nachbarstaaten. Nur ein kleiner Teil kommt nach Europa, oft auf lebensgefährlichen Fluchtwegen. Angesichts der Flüchtlingskatastrophe wächst die Herausforderung an die Staaten Europas, unter ihnen Deutschland, sich ihrer Verantwortung zu stellen und mehr für den Schutz der Menschen zu tun. Was unternehmen sie, um den humanitären und politischen Anforderungen gerecht zu werden? Wie agieren sie gegenüber Flüchtlingen an ihren Grenzen? Wie sieht es mit der Bereitschaft aus, Menschen aufzunehmen und ihnen eine Lebensperspektive zu geben? Diese Informationsausstellung versucht Antworten zu geben. Sie schildert die Lage in Kriegs- und Krisengebieten sowie in den Nachbarregionen. Sie informiert über Fluchtursachen und Fluchtwege. Sie berichtet über die Situation an den EU-Außengrenzen sowie im Inneren Europas und Deutschlands. PRO ASYL dankt allen, die das Projekt gefördert haben. Uns verbindet die Überzeugung, dass Flüchtlinge ein Anrecht auf Solidarität und Hilfe haben: Asyl ist Menschenrecht.
Mit Unterstüzung von:
Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus
„Ich wollte meine Heimat nicht verlassen. Ich hoffte bis zuletzt, der Krieg würde bald zu Ende gehen.“ Rana Fida, Flüchtling aus Syrien
© Khaled Al Hariri / Reuters
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Aleppo (Syrien) vor dem Bürgerkrieg
Flucht weltweit / Zahlen und Fakten
Die meisten Flüchtlinge bleiben in ihrem Land 51,2 Millionen Menschen* sind weltweit auf der Flucht. Das entspricht der Bevölkerungszahl von New York, Istanbul, Moskau, Tokyo und London zusammen. 33,3 Millionen Schutzsuchende* sind Binnenflüchtlinge, die im Herkunftsland bleiben. Insgesamt rund 86 % aller Flüchtlinge suchen Schutz in der Region – das heißt im Herkunftsland oder in direkten Nachbarstaaten. *UNHCR Global Trends 2013
51,2 Mio. sind weltweit auf der Flucht *
33,3
Mio. Vertriebene bleiben in den Herkunftsländern *
86 % bleiben in ihrer Region *
Dadaab in Kenia ist das größte Flüchtlingslager der Welt. Hier leben Flüchtlinge aus Somalia, einem so genannten „zerfallenen Staat“, in dem seit Jahrzehnten regionale und lokale Warlords herrschen. Mit 450.000 Einwohnern hat Dadaab ungefähr die Größe Duisburgs. Dadaab wird vom UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) und anderen Hilfsorganisationen unterhalten.
© Thomas Mukoya/Reuters
Es sind bei weitem nicht die reichsten Staaten der Welt, die die meisten Flüchtlinge aufnehmen.
Diese Länder beherbergen die meisten Flüchtlinge (Stand 31.12.2013)
Pakistan ist mit 1,6 Millionen Flüchtlingen weltweit das größte Aufnahmeland.* Mit einem Bruttoinlandsprodukt von 1.295 Dollar pro Kopf belegt Pakistan hingegen gerade mal Platz 147 in der Rangliste wohlhabender Länder ** *UNHCR Global Trends 2013 **Schätzungen des IWF, Oktober 2013
Aus diesen Ländern kommen die meisten Flüchtlinge:
Türkei
609.900
Syrien Libanon 856.500
Libyen
Ägypten
Iran
Irak Jordanien
857.400 Pakistan
641.900
1,616
(Stand 2013)
Millionen
Afghanistan
1.121.700
434.500
Jemen Sudan
649.300
433.900
499.500
Myanmar
479.600
Irak
401.400
Somalia Süd-Sudan
Äthiopien
UNHCR Global Trends 2013
396.600
Vietnam
314.100 308.000
DR Kongo 534.900
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Kenia
Kolumbien
Eritrea
Tschad
UNHCR Global Trends 2013
2.468.400
Somalia
DR Kongo
Saudi-Arabien
2.556.600
Syrien
Sudan
Afghanistan
„Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genieSSen.“ Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 14
© Giorgio Perottino / Reuters
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14. Mai 2014: Flüchtlinge nach ihrer Rettung auf einem Schiff der italienischen Marine
foKus syrien
Krieg vor Europas Türen: Das Schicksal syrischer Flüchtlinge Syrien versinkt in einer Welle von Gewalt. Mehr als 190.000 Menschen wurden bislang getötet.* Weit über 3 Millionen Menschen sind außer Landes geflohen** – hinzu kommen über 6,5 Millionen Binnenflüchtlinge.*** Hauptaufnahmeländer sind die Nachbarstaaten Libanon, Jordanien, Türkei, Irak und Ägypten. Angesichts der vielen Hundert syrischen Schutzsuchenden, die täglich ankommen, ist die Lage vielerorts dramatisch: Wohnraum, Wasser, Lebensmittel, Kleidung und Medikamente werden knapp. Im Herbst 2014 führt der Terror der IS-Milizen zu neuen großen Fluchtbewegungen in der Region.
1.065.902*
Türkei
Syrien Zypern
1.133.834
*
6.520.800
IRAK
Binnenflüchtlinge**
222.468 *
Libanon Jordanien
140.247
618.508*
*
* UN-Angaben, April 2014 ** UNHCR, September 2014 *** UNHCR, September 2014
Ägypten
Saudi-Arabien
* UNHCR, Oktober 2014 ** UNHCR, August 2014
© flickr
© Asmaa Waguih/Reuters
Mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge sind Kinder © Abdullah al-Yassin/Picture Alliance
Flüchtlingslager Atimeh an der syrisch-türkischen Grenze
Flüchtlinge zwischen den Fronten in Aleppo
Verteilung syrischer Flüchtlinge 2013* *Mediendienst Integration, Syrische Kriegsflüchtlinge, 31.01.2014
Während ein Land wie Libanon rund 34 % aller syrischen Flüchtlinge aufnimmt, gewährt ganz Europa nur etwa 3 % der betroffenen Menschen Schutz.
9 %
n Libanon n Jordanien
3 %
6 %
n Türkei n Irak n Ägypten
24 %
n EU
24 %
34 %
Seit Anfang 2011 kamen ca. 58.000 Flüchtlinge aus Syrien nach Deutschland. Viele haben privat bei hier lebenden Angehörigen Hilfe gefunden. Programme des Bundes und der Länder lassen bislang die Aufnahme von rund 27.000 Kriegsflüchtlingen zu. Mit diesen Zahlen liegt Deutschland in der EU vorne. Dennoch scheitern nach wie vor sehr viele syrische Schutzsuchende an strengen deutschen Visabestimmungen.
– Ein syrisches Ehepaar flieht mit seinen Kindern nach Athen. Die sieben Geschwister der Ehefrau leben und arbeiten alle in Deutschland. Diese möchten die Flüchtlinge zu sich holen. Der Visumantrag der Familie wird abgelehnt. – Eine syrische Mutter mit vier Kindern flieht – sie will nach Deutschland zu ihrer Schwester. Der Fluchtweg führt über Bulgarien. Die deutsche Botschaft verweigert Frau und Kindern das Visum.
Info +
Wie steht es um die Hilfsbereitschaft für syrische Flüchtlinge in Deutschland? NDR PANORAMA, Ben Bolz, Anke Hunold, Anne Rupprecht http://tny.de/SddyO Deutschland – Kampf um Asyl für Syrer. ARTE, Nathalie Daiber http://tny.de/SI9Q5
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Drei Beispiele: – Ein in Deutschland lebender syrischer Arzt möchte seine drei Schwestern bei sich aufnehmen. Die Frauen fliehen in die Türkei. Dort lehnt die deutsche Botschaft ihre Visaanträge ab.
EU
„Wir fanden Tag und Nacht kaum Schlaf, weil wir Angst um unser leben hatten.“ Syrischer Flüchtling aus Damaskus
© Stringer / Reuters
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Vorort von Damaskus (Syrien), Januar 2014
Fluchtgründe
Warum Menschen fliehen Politische Verfolgung Das Verfolgen, Wegsperren und Töten politischer Gegner ist vielerorts gängige Praxis. Die gegenwärtigen Diktaturen in Eritrea und Nordkorea sind Beispiele.
Mangelnde Bürgerrechte
Krieg/Bürgerkrieg Bürgerkriege in Somalia und Syrien, Unruhen im Südsudan und in der Ukraine, Kämpfe in Mali und in Myanmar – gewaltsame Konflikte zwingen Millionen Menschen zur Flucht.
Repressionen, Zensur, Kriminalisierung politischer Gegner, Versammlungsverbote: Weltweit verletzen Diktaturen und unfreie Staaten systematisch Menschen- und Bürgerrechte.
Ethnische Verfolgung Ob 1998/99 während des Kosovokrieges oder gegenwärtig im Südsudan und in Nigeria – ethnisch aufgeladene Konflikte führen immer wieder zu brutalen Verfolgungen bis hin zum Völkermord.
Religiöse Verfolgung Geschlechtsspezifische Verfolgung Bildungsverbot, Zwangsheirat, Witwenmord, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung – bis zum Jahr 2005 war die geschlechtsspezifische Verfolgung in Deutschland kein gesetzlich anerkannter Asylgrund.
Religiöse Minderheiten werden in vielen Gesellschaften bedroht und von der Gemeinschaft ausgeschlossen. Die Verfolgungsmaßnahmen reichen bis hin zu Tötungen und Pogromen.
Willkürliche Haft Keine Anklage, kein Haftbefehl, kein ordentliches Gerichtsverfahren – immer wieder verschwinden Verfolgte spurlos in Lagern und Gefängnissen.
Gewalttätige Übergriffe Hinrichtungen In manchen Ländern ist Ehebruch, Homosexualität oder die Abkehr vom islamischen Glauben ein Hinrichtungsgrund. Auch extralegale Tötungen werden häufig von Staatsvertretern selbst begangen oder nicht verfolgt.
Übergriffe durch Polizei, Armee, Geheimdienste, Milizen, Truppen von Warlords oder sonstige bewaffnete Gruppen – in vielen Regionen sind Menschen nicht sicher vor Gewalt.
Folter Schläge, Quälereien, Demütigungen, Vergewaltigungen – die Liste physischer und psychischer Gewalt gegen wehrlose Menschen ist lang. Sogar Kinder werden z.B. in Syrien gefoltert.
Verfolgung aufgrund sexueller Orientierung Homosexualität wird in vielen Gesellschaften (u.a. Russland, Singapur, Grenada, Jamaika) kriminalisiert. Strafen reichen bis zur Hinrichtung (Iran, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen, Mauretanien).
Zerstörte Lebensgrundlagen Dürre, Überschwemmungen, Missernten, Überfischung, ökologischer Raubbau – der durch Industrienationen verursachte Treibhauseffekt und die Ausbeutung von Rohstoffen vernichtet die Existenzgrundlagen von Millionen Menschen.
Existenzbedrohende Diskriminierung
Terror
Info +
Eine Studie von Medico International über die vielfältigen Ursachen für Migration und Flucht an den Beispielen Mali, Sierra Leone und Westsahara. http://tny.de/ZzGph
In einigen Staaten Afrikas und des Nahen Ostens bedrohen brutale Terrorgruppen die Zivilbevölkerung (z.B. Boko Haram, al-Shabaab, IS). Es drohen schwere Repressalien, Vergewaltigungen, Folter und Tod. Wer sich nicht unterwirft, muss fliehen.
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Soziale Ausgrenzung, kein Zugang zu Infrastrukturen, Gesundheitsversorgung und Schulbildung, keine Jobs, völlige Schutzlosigkeit bei rassistischen Übergriffen – das ist beispielsweise die Situation vieler Roma in den Balkanstaaten.
„Ich erhebe meine Stimme, nicht um zu schreien, sondern um für die zu sprechen, die keine Stimme haben.“ Malala Yousafzai, Pakistanische Menschenrechtsaktivistin
Palästinensisches Flüchtlingsmädchen © Ali Jarekji / Reuters
Fluchtwege und Gefahren
Der Weg nach Europa ist oft lebensgefährlich Auf der Suche nach Schutz nehmen viele Flüchtlinge große Gefahren auf sich. Sie durchqueren Staaten, in denen ihnen keinerlei Rechte eingeräumt werden. Sie ziehen durch lebensfeindliche Wüsten wie die Sahara oder den Sinai. Häufig sind sie bei ihrer Flucht auf Schlepper angewiesen. Viele werden Opfer angeblicher Helfer, die ihre Situation ausnutzen und sie betrügen oder erpressen. Die meisten Flüchtlinge nehmen alle diese Gefahren in Kauf. Sie haben keine legale Chance, in Sicherheit zu kommen.
Seit 2000 sind mindestens 23.000 Schutzsuchende entlang der europäischen Grenzen gestorben.* Wenn Schutzsuchende an Europas Grenzen gelangen, warten neue Gefahren auf sie. Die EU hat sich mit hochmodernen elektronischen Überwachungssystemen, massiven Grenzanlagen und permanent einsatzbereiten Flottenverbänden ausgerüstet, um möglichst jeden „illegalen Grenzübertritt“ zu verhindern. Diesem Abwehrsystem fallen jährlich viele Tausend Menschen zum Opfer. *The Migrant’s Files, www.detective.io, April 2014
Russland
Hauptrouten Hauptrouten Wasser
Grossbritannien Deutschland
Grenzanlagen
Weissrussland
Polen
russland
Tschechien
Schengenländer freier Reiseverkehr
Schweiz
Österreich
13. April 2011: Ein Boot mit 192 Schutzsuchenden auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg in Libyen. Zwei Frauen in dem Boot überlebten die Überfahrt nicht.
Ukraine
Slowakei
Frankreich
© Picture Alliance
Ungarn Rumänien
Italien
Bulgarien Portugal
Spanien
Griechenland Türkei
Lampedusa
Adria: Über 700* Tote in der Adria zwischen Italien, Albanien und Montenegro
Malta Marokko
Algerien
Tunesien
Kanar. Inseln (spanien) Libyen
Griechenland: Über 1.400* Tote in der Ägäis zwischen der Türkei und Griechenland
Italien und Malta: Mehr als 7.000* Tote im Kanal von Sizilien Ägypten
Spanien: Mehr als 4.900* Tote in der Straße von Gibraltar und im Atlantik rund um die Kanarischen Inseln * fortresseurope.blogspot, Juni 2014 (Zeitraum 1988 bis Juni 2014)
„Warum kamen Sie illegal mit dem Boot und nicht auf einem legalen Weg nach Europa?“
Mohanad Jammo, ein syrischer Arzt, der auf der Flucht zwei Kinder im Mittelmeer verlor. Übersetzt aus einem Interview des italienischen Journalisten Fabrizio Gatti im November 2013
Info +
Sterbenlassen auf Hoher See. Ein Protokoll unterlassener Hilfeleistung. Video-Interview des italienischen Journalisten Fabrizio Gatti mit Mohanad Jammo, der das Unglück überlebte. Oktober 2013, ca. 24 Min http://tny.de/YNSZy
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„Weil Europa zu uns sagt: Wenn ihr illegal Europa erreicht habt, müssen wir euch schützen. Wenn ihr aber den legalen Weg wählt, lassen wir euch nicht hinein. Ich verstehe das nicht und werde das niemals verstehen.“
„Europa kann nicht akzeptieren, dass Viele Tausend Menschen an seinen Grenzen umkommen.“ José Manuel Barroso, EU-Kommissionspräsident 2004 –2014
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In der Ägäis angeschwemmte Ausweispapiere © Giorgos Moutafis
Europas Aussengrenzen
Europa schottet sich ab 1995 fielen die innereuropäischen Grenzen, während die Außengrenzen aufgerüstet wurden. Zugleich wurde eine restriktive Visumspflicht für Reisende aus den meisten Nicht-EU-Staaten eingeführt. Flüchtlinge sind seitdem gezwungen, „illegale“ und gefährliche Wege nach Europa zu wählen. Seit dem Jahr 2000 sind über 23.000 Menschen* an den Grenzen Europas ertrunken, verdurstet, erstickt oder erfroren. Gemeinsame Abwehrmaßnahmen der EU-Staaten gegen Flüchtlinge sind beispielsweise Frontex und Eurosur. *The Migrant’s Files, www.detective.io, April 2014
Die Europäische Grenzagentur Frontex
Das elektronische Überwachungssystem Eurosur
Frontex (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU) wurde im Jahr 2004 zur gemeinsamen Überwachung der europäischen Außengrenzen initiiert. In den Gewässern rund um die EU ortet Frontex Flüchtlingsboote, informiert und koordiniert die nationalen Küstenwachen. Mit den von Frontex gewonnenen Daten wird die Abschottung Europas weiter perfektioniert. 2013 hatte Frontex ein Budget von rund 85 Mio. Euro. Frontex greift bei seinen Einsätzen auf Boote, Hubschrauber und Flugzeuge der EU-Mitgliedsstaaten zurück.
Am 2. Dezember 2013 wurde Eurosur in 18 EU-Staaten gestartet. Mit Drohnen, Aufklärungsgeräten, Offshore-Sensoren und Satellitensuchsystemen sollen Einwanderungsversuche in die EU-Mitgliedsländer schneller entdeckt und verhindert werden. Auch Transitländer wie z.B. Libyen sollen zukünftig beteiligt werden, um Schutzsuchende bereits an den afrikanischen Küsten aufzuspüren. Bis 2020 stellt die Europäische Union 244 Mio. Euro für Eurosur zur Verfügung. Verantwortlich für den Einsatz und die Koordination von Eurosur ist Frontex.
Hightech an den EU-Außengrenzen: Wärmebildkameras und Nachtsichtgeräte überwachen jede Bewegung.
© Kalaene Jens/Picture Alliance © Stringer/Reuters
10.345 Meter lang und vier Meter hoch ist der Grenzzaun im Evrosgebiet zwischen Griechenland und der Türkei. Seit seiner Fertigstellung Ende 2012 müssen Schutzsuchende den hochriskanten Weg über das Meer nehmen.
Ausgaben Flüchtlings- und Außengrenzenfonds in einzelnen EU-Mitgliedstaaten* (2007-2013) Etat für Flüchtlingshilfe
289.394.768,35 €
Etat für Grenzschutz 250.178.432,52 €
207.816.754,58 €
70.441.736,30 €
38.131.685,92 €
Bulgarien
Griechenland
Spanien
Italien
Info +
Riskante Reise, ZDF- Film-Dokumentation, Mai 2014, ca. 42 Min http://tny.de/jtwrP
PRO-ASYL-Broschüre „Flucht braucht Wege“ http://tny.de/QmLaD
Verletzung von Menschenrechten Frontex operiert bei seinen Einsätzen zur Verhinderung „illegaler Migration“ in Kooperation mit Einheiten der EU-Mitgliedsstaaten vor Ort. Frontex werden Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, das Seerecht und die Genfer Flüchtlingskonvention vorgeworfen. Inwiefern Menschen auf Flüchtlingsbooten von Frontex befragt werden, ob sie Asylsuchende sind, ist nicht überprüfbar. Frontex war in der Vergangenheit auch in illegale Push-Back-Operationen involviert, in denen Schutzsuchende mit ihren Booten „abgedrängt“ oder „zurückgestoßen“ wurden. Der frühere Frontex-Chef Ilkka Laitinen dazu: „Ich kann nicht bestreiten, dass es diese Fälle gegeben hat.“* *Süddeutsche Zeitung, 13. Februar 2014
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* Amnesty International 2014: The Human Cost of Fortress Europe
Malta
Für die Sicherung der EU-Außengrenzen gibt die EU mit 1,820 Milliarden Euro (2007 – 2013) knapp dreimal so viel aus wie für die Verbesserung von Asylverfahren und Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge.
„Ein Flüchtling, der ertrinkt, ist ein Flüchtling, der ertrinkt. Er muss nicht seiner … Gesinnung wegen verfolgt worden sein.“ Navid Kermani, Schriftsteller
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Maltesische Marine verhandelt mit einem Flüchtlingsboot südwestlich vor Malta © Darrin Zammit Lupi / Reuters
Gerettete nordafrikanische Flüchtlinge werden am 30.6.2014 durch die italienische Marine nach Sizilien gebracht. © Antonio Parrinello / Reuters
Maximilian Popp, Journalist
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„Die europäische Union hat bislang ihre Grenzen geschützt. Sie sollte beginnen, Menschen zu schützen.“
„Da ist Mustafa, 17, der nicht mehr spricht. Da ist Quabir, der im Schlaf um sich schlägt. Da ist Taqui, 16, dessen Freund auf der Flucht vergewaltigt wurde.“ Reportage über jugendliche Flüchtlinge in Griechenland, Roland Kirbach, DIE ZEIT
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Eine Gruppe obdachloser Flüchtlinge am Strand von Patras/Griechenland © Panos Pictures / VISUM
„Es geht nicht um die Wahl, ob die Menschen ein besseres Leben haben oder nicht. Es geht um Leben und Tod … Egal was passiert, die Menschen werden weiterhin fliehen.“ Kristina Zammit, Nichtregierungsorganisation Jesuit Refugee Services
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Afghanische Flüchtlinge versuchen, über die Grenze nach Bulgarien und dann nach Mitteleuropa zu gelangen. © Giorgos Moutafis
Europas Aussengrenzen / Rechtsbrüche
Sonderkommandos im Einsatz an der griechisch-türkischen Grenze Zusätzlich zur ohnehin schon gefährlichen Fahrt über das Meer müssen Flüchtlinge in der Ägäis mit gewaltsamen Übergriffen rechnen. Sonderkommandos wird vorgeworfen, schutzsuchende Menschen zu misshandeln und zu drangsalieren. Unter anderem weisen Dokumentationen von PRO ASYL und Amnesty International nach, dass Einheiten der griechischen Küstenwache Flüchtlinge illegal zurückgedrängt und in türkischen Gewässern ausgesetzt haben. Daten für diese Einsätze wurden von der europäischen Grenzagentur Frontex geliefert.*
„Als wir landen wollten, kam ein Boot der Küstenwache auf uns zu und umkreiste uns. Das Polizeiboot hatte keine europäische Flagge. Vier Personen waren an Bord. Sie trugen schwarze Uniformen und Gesichtsmasken. Sie riefen: fuck off, malakas.“* Viele der so genannten Push-BackOperationen werden von anonym bleibenden Kommandos verübt.
*Pushed Back, Systematische Menschenrechtsverletzungen an den griechisch-türkischen See- und Landgrenzen, PRO ASYL, November 2013
„Sie brachten uns bis in die türkischen Gewässer und warfen uns, einen nach dem anderen, auf unser Boot. Sie warfen uns weg, als wären wir Abfall. Dann schnitten sie das Seil durch.“* „Sie nahmen unser Geld, unsere Telefone und unsere Taschen. Wir sahen zwei kleine unbewohnte Inseln. Die Beamten zwangen uns auf unser Gummiboot. Sie überließen uns nur ein Paddel.“*
© Giorgos Moutafis
„Sie hielten ihre Waffen gegen unsere Köpfe. Wir wurden gezwungen, auf das Boot zu steigen. Sie brachten uns hinaus aufs Wasser. Dabei führten sie ein Beiboot mit sich, das nicht funktionstüchtig war. Sie stießen uns auf das Beiboot und fuhren weg.“*
Über den tödlichen Verlauf einer Push-Back-Operation. In der Nacht vom 19. auf den 20. Januar 2014 versuchen 28 afghanische und syrische Flüchtlinge in einem Fischerboot die griechische Küste zu erreichen. Unter den Schutzsuchenden sind Frauen, viele Kinder und auch Babys. Der Motor fällt aus. Die griechische Küstenwache erscheint und schleppt das Boot mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Türkei. Das Boot kentert. Am Ende sind drei Frauen und acht Kinder tot – ertrunken im ägäischen Meer.
Filmbeitrag von Stefan Buchen für Panorama, Februar 2014, ca. 10 Min http://tny.de/ykRhG
Info +
PRO ASYL-Bericht „PUSHED BACK“ über völkerrechtswidrige Zurückweisungen von Flüchtlingen http://tny.de/lH1E3
Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 3
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Info +
„Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden. “
Innerhalb der EU / Haftlager und Gefängnisse
Ein umfassendes Haftsystem für Flüchtlinge Flucht ist keine Straftat – dennoch ist die Inhaftierung Schutzsuchender in vielen Ländern Europas eine übliche Praxis. Warum, wie lange und unter welchen Bedingungen Flüchtlinge in Lager oder Gefängnisse eingewiesen werden, ist in den EU-Ländern völlig unterschiedlich. Die Grenze zwischen Aufnahmeeinrichtung und Haftanstalt ist häufig fließend. Besonders bedrückend ist die Situation der Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen.
© Darrin Zammit Lupi/Reuters
Ob Männer, Frauen oder Kinder – in Malta werden alle Flüchtlinge eingesperrt.
Beispiel Malta: Haft für alle Der Inselstaat Malta ist das kleinste und südlichste Land der EU. 2013 erreichten weit über 2.000 Schutzsuchende den Inselstaat. Zurzeit leben auf Malta ca. 10.000 Bootsflüchtlinge aus Somalia, Äthiopien, Eritrea und anderen Ländern Afrikas. Neu ankommende Flüchtlinge werden auf Malta ausnahmslos inhaftiert. Ihre Lage ist geprägt von Hoffnungslosigkeit und Repression. Wenn ein Flüchtling das Haftlager verlassen darf, zum Beispiel für einen Arztbesuch, werden ihm Handschellen angelegt. Die Haftdauer ist unbestimmt, sie kann bis zu 18 Monate betragen. Nach der Haftentlassung werden die Flüchtlinge von den maltesischen Behörden in so genannte offene Lager eingewiesen. Abhängig von minimaler finanzieller Unterstützung leben die Menschen dort gesellschaftlich isoliert in völliger Armut.
© Darrin Zammit Lupi/Reuters
Die Suche nach Freiheit endet in Malta immer hinter Gittern. Das außerhalb der Hauptstadt Valetta gelegene Haftlager Safi hat rund 650 Insassen.
Inhaftierung von Kindern und besonders Schutzbedürftigen in der EU Auch Kinder, Jugendliche und schwangere Frauen bleiben in vielen EU-Ländern von Haft nicht verschont. Das Kindergefängnis Pagani auf Lesbos (Fotos rechts) erlangte für seine grausamen Haftbedingungen traurige Berühmtheit. Der damalige stellvertretende Minister für Bürgerschutz in Griechenland, Spyros Vouglas, kommentierte dies in einem Interview: „Ich bitte um Vergebung für den Mangel an Humanität in diesem Lagerhaus der Seelen, gegen das Dantes Inferno verblasst.“ Pagani ist seit 2009 geschlossen. Der Bau neuer Haftanstalten für Kinder wird durch die EU weiterhin finanziell gefördert.
© Afrodite Al Saleh
473
Kindergefängnis Pagani auf Lesbos
Inhuman und unrechtmäßig Für die Verletzung ihrer Menschenrechte durch den EU-Staat Malta hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer aus Somalia geflohenen Frau im Juli 2013 eine Entschädigung zugesprochen.
Hafteinrichtungen für Flüchtlinge zählte das Netzwerk Migreurop 2012 in Europa.
Die Frau erreichte Malta im Februar 2009. Sie wurde inhaftiert, ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Sie konnte aus der Haft entkommen und floh in die Niederlande. Von dort wollte sie nach Schweden zu ihrer Familie.
www. migreurop.org
Im Februar 2011 wurde sie aufgrund der europäischen Zuständigkeitsregelung (Dublin-Verordnung) aus den Niederlanden zurück nach Malta abgeschoben. Dort verurteilte man sie wegen des Ausbruchs zu sechs Monaten Gefängnis. Während der Haft erlitt sie eine Fehlgeburt. Erst im August 2012 kam sie frei.
Bericht von bordermonitoring.eu und PRO ASYL „Ungarn. Flüchtlinge zwischen Haft und Obdachlosigkeit“ http://tny.de/0t6wx
Die Haftbedingungen verurteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof als „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“.
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Info +
© Marily Stroux
Innerhalb der EU / Dublin-Regelung
Wie Flüchtlinge in der EU hin- und hergeschoben werden In der EU gilt die so genannte Dublin-Verordnung. Sie besagt, dass derjenige EU-Staat für einen Flüchtling zuständig ist, der ihn zuerst hat einreisen lassen. Dies hat gravierende Folgen: – Individuelle Interessen von Flüchtlingen, zum Beispiel zu Freunden, Bekannten oder Verwandten weiterzureisen, werden kaum berücksichtigt. – Die Verantwortung für die Schutzsuchenden bleibt insbesondere den Staaten an der EU-Außengrenze überlassen, wo die meisten Flüchtlinge ankommen.
Stückgut oder Menschen?
Norwegen
Asylsuchende, die während ihres Verfahrens das Land ihrer EU-Einreise verlassen, verstoßen gegen die Dublin-Verordnung. Sobald die Behörden davon Kenntnis bekommen, werden diese Menschen gemäß der Verordnung wieder in das EU-Land ihrer Einreise überstellt. Das Schicksal des einzelnen Menschen zählt dabei wenig. Jährlich sind davon viele tausend Flüchtlinge betroffen.
Schweden
Dänemark
Niederlande
Deutschland Polen
Belgien
Dublin – Übernahmeersuchen von und an Deutschland 2013
Frankreich Schweiz
von Deutschland an EU-Staaten: insgesamt: 35.280 tatsächlich überstellt: 4.741
von EU-Staaten an Deutschland: insgesamt: 4.382 tatsächlich überstellt: 1.904
Österreich
Ungarn Bulgarien
Italien
Spanien
Griechenland
malta
Völlig unterschiedliche Standards innerhalb der EU Sowohl die Asylverfahren als auch die Versorgung Asylsuchender sind in der EU völlig unterschiedlich. So leben Flüchtlinge z.B. in Griechenland, Italien und Malta unter menschenunwürdigen Bedingungen. In Griechenland haben die meisten nicht einmal Zugang zu einem ordentlichen Asylverfahren. Gerichte haben aufgrund dieser Zustände immer wieder Abschiebeverbote ausgesprochen.
PRO ASYL ???????????? ©©Rocco Rorandelli, Patrizio Cooco, Metu
Info +
Flüchtlinge sollten selbst entscheiden können, wo in Europa sie ihr Asylverfahren durchlaufen. Ein Memorandum, u.a. herausgegeben von Diakonie, AWO und PRO ASYL http://tny.de/wktBD
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Das Foto zeigt eine Flüchtlingsansiedlung am Bahnhof Ostiense in Rom. Auch nach der Anerkennung im Asylverfahren sind Flüchtlinge in Italien völlig auf sich allein gestellt. Viele sind obdachlos. Rechtsradikale Banden verüben gewälttätige Überfälle. Oft erscheint auch die Polizei und zerstört Zelte und Hütten.
PRO ASYL, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften sowie Anwalts- und Richtervereinigungen fordern: Asylsuchende sollen ihr Verfahren in dem EU-Land ihrer Wahl durchlaufen.
„wir wollen ein menschenwürdiges Leben führen.“ Claude Eog, Flüchtling aus der Zentralafrikanischen Republik
© Juan Medina / Reuters
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Marokkanischer Junge im Hafen von Melilla
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Asylbewerber in Wolgast © Stefan Sauer/Picture Alliance
„Für mich ist Arbeit nicht nur dazu da, um Geld zu verdienen. Arbeit definiert einen Menschen. Wenn uns das Recht genommen wird … etwas zu tun, wird uns unsere Identität genommen.“ Azizallah Kazai, Flüchtling aus Iran
Flüchtlinge in Deutschland
Syrien
17,9 %
Asylsuchende: Fakten und Zahlen
37, 0 % Sonstige
Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen: 2013 waren es 110.000, im ersten Halbjahr 2014 rund 67.000.* In der Vergangenheit gab es niedrigere, aber auch weit höhere Asylzahlen. Die Zahl der schutzsuchenden Menschen hängt in hohem Maß davon ab, wo und wie sich Kriege, humanitäre Katastrophen und Menschenrechtsverletzungen entwickeln.
Serbien
9,3 % 6,3 % 5,9 % 5,7 %
Afghanistan Eritrea Albanien
4,1 % Somalia
* Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
3,1 % Irak
3,7 % Mazedonien 3,6 % Bosnien-Herzegowina 3,4 % Russ. Föderation
Die Hauptherkunftsländer von Asylsuchenden in Deutschland Die mit Abstand größte Gruppe unter den Asylsuchenden waren im 1. Halbjahr 2014 Flüchtlinge aus dem syrischen Bürgerkrieg (rund 13.000 Anträge).
Asylanträge: Starke Schwankungen im Lauf der Jahre
Danach folgten Flüchtlinge, die als Roma in Serbien und anderen Staaten existenzieller Not und vielfältiger Diskriminierung ausgesetzt sind. Eine steigende Zahl von Asylsuchenden kam aus Afghanistan, wo Anschläge, Verfolgung und Machtkämpfe mehr zivile Opfer forderten denn je. An vierter Stelle der Herkunftsländer stand die Militärdiktatur Eritrea, die tausende Menschen ohne Anklage und ohne Kontakt zur Außenwelt an unbekannten Orten im Gefängnis verschwinden lässt. Grafik: Asylerstanträge 1. Halbjahr 2014, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
884.000 Menschen sind 2013 nach Deutschland eingewandert.
Schleswig-Holstein
3,36391 % Mecklenburg-Vorpommern
davon waren Asylsuchende.
2,06015 %
Hamburg
2,55023 %
Bremen
0,93354 %
110.000 = 12,4 %
Brandenburg Niedersachsen
3,07156 %
9,4014 %
Berlin
5,07477 % Sachsen-Anhalt
Nordrhein-Westfalen
Die Verteilung Asylsuchender in Deutschland
2,90793 %
21,21997 %
Sachsen Hessen
7,30187 %
Thüringen
5,14393 %
2,77870 %
RheinlandPfalz
Quotenverteilung 2014 (Königsteiner Schlüssel)
4,80847 % Saarland
1,22715 %
Zwischen den Bundesländern gilt die Vereinbarung, Asylsuchende prozentual untereinander zu verteilen. Die Zuteilung erfolgt nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel, der auf Basis des Steueraufkommens und der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder errechnet wird. In welches Bundesland ein Flüchtling kommt, kann er sich nicht aussuchen. Gesetzlich Verheiratete und ihre minderjährigen Kinder haben das Recht auf gemeinsame Unterbringung.
Bayern
15,22505 %
12,93143 %
Info +
Königsteiner Schlüssel http://tny.de/Aqlaj
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Baden-Württemberg
Flüchtlinge in Deutschland
Asylrecht und Asylverfahren „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ – so lautet die ursprüngliche Formulierung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Man zog damit die Lehren aus der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, die viele Menschen zu Flüchtlingen machte. 1993 wurde das Grundrecht auf Asyl geändert und in vielen Aspekten eingeschränkt. Im Asylrecht sind heute die völker- und europarechtlichen Vorschriften maßgebend.
???
„…!“
Verfahren in Deutschland 1. Kontrollen
3. Asylprüfung
Gegebenenfalls werden Flüchtlinge aufgegriffen, bevor sie einen Asylantrag stellen. Die Bundespolizei kontrolliert Menschen gezielt – im grenznahen Bereich, in Zügen, auf Bahnhöfen und anderswo. Viele der Aufgegriffenen landen sofort in Abschiebungshaft. 4.500 Menschen wurden 2013 zurückgeschoben.
Braucht ein Flüchtling Schutz? Zentraler Bestandteil der Prüfung ist die persönliche Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Rund 45 % aller Asylanträge, die im ersten Halbjahr 2014 inhaltlich entschieden wurden, endeten positiv. Hinzu kommen Anerkennungen durch Verwaltungsgerichte nach Klageverfahren.
2. Stellen des Asylantrags
4. Nach der Anerkennung
Zunächst wird entschieden, ob ein Asylantrag zulässig ist. Unter anderem wird dazu die europäische Datenbank Eurodac abgefragt. Ergibt dies z.B., dass der Flüchtling bereits in einem anderen EU-Staat war, wird der Asylantrag nicht weiter bearbeitet, sondern als unzulässig abgelehnt. Fast 25% aller Asylsuchenden waren im 1. Halbjahr 2014 davon betroffen. Die Abschiebung in den jeweiligen EU-Staat droht.
Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine befristete Aufenthaltserlaubnis und dürfen sich eine Wohnung suchen. Ob sie uneingeschränkt arbeiten, in ein anderes Bundesland umziehen oder ihre Familie nach Deutschland holen dürfen, hängt davon ab, nach welcher Regelung ihnen Schutz gewährt wurde.
45 %
?
25 %
Geduldete Flüchtlinge in Deutschland Ein Teil der Asylsuchenden erhält im Asylverfahren keinen Schutzstatus, wird aber dennoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht abgeschoben. Circa 33.000 Menschen leben seit sechs Jahren oder länger ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland. Sie führen ein Leben auf Abruf. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebensperspektive haben. Für Menschen ohne Aufenthaltsrecht wurden mehrere Bleiberechtsregelungen beschlossen – aber mit begrenztem Erfolg: Viele ältere und kranke Menschen konnten die Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllen.
94.508
Menschen insgesamt leben mit einer Duldung*
??
25.469
Kinder und Jugendliche*
32.640 mehr als sechs Jahre*
22.361
mehr als zehn Jahre*
* Stand 31.Dezember 2013, Bundestags-Drucksache 18/1033 vom 3. April 2014
Welche Art von Schutz gibt es? Ein Antrag auf Asyl kann auf Grundlage unterschiedlicher Regelungen positiv beschieden werden: 1. Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder dem Grundgesetz
Bei Verfolgung wegen Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe.
2. Europarechtliches Abschiebungsverbot (internationaler subsidiärer Schutz)
Eurodac, Textdokument http://tny.de/XnQlL
Duldung, Filmbeitrag, PRO ASYL 2011, ca. 2 Min http://tny.de/MClYJ
Wenn im Falle einer Abschiebung Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Bestrafung oder die Todesstrafe drohen. Ebenso bei individueller Gefährdung durch willkürliche Gewalt in einem bewaffneten Konflikt.
3. Abschiebungsverbot nach deutschem Recht (nationaler subsidiärer Schutz)
Wenn im Falle einer Abschiebung sonstige erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen – z.B. wegen einer im Herkunftsland nicht behandelbaren Krankheit.
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Info +
Flüchtlinge in Deutschland
Leben, Wohnen, Arbeit Je früher Schutzsuchende Zugang haben zu Sprachkursen, Berufsausbildung, Qualifizierung und anderen Hilfen, desto eher wird die Gesellschaft auch wirtschaftlich gewinnen. Dennoch ist das Leben von Flüchtlingen in Deutschland nach wie vor von beeinträchtigenden Sonderregelungen geprägt. Uneingeschränkte Teilhabe wird verhindert.
Leben Asylsuchende brauchen die gleiche medizinische Versorgung wie andere Menschen.
Asylsuchende haben meist Schreckliches erlebt und leiden an den physischen und psychischen Folgen. Nach der Ankunft in Deutschland müssen sie sich mit schwierigen Lebensbedingungen auseinandersetzen. Ausgrenzung und Ungewissheit sowie das Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen auf engstem Raum in den Aufnahmelagern stellen erhebliche Belastungen dar. Hinzu kommen Restriktionen des Asylbewerberleistungsgesetzes wie eine eingeschränkte medizinische Versorgung, die in der Regel nur für akut behandlungsbedürftige Erkrankungen gewährt wird. Betroffenen werden auf dieser Grundlage immer wieder Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Prothesen, Rollstühle, aber auch Medikamente und Operationen verweigert.
Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen wie PRO ASYL fordern seit Jahren die vollständige Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der darin enthaltenen Sonderregelungen.
In eine andere Stadt ziehen und dort eine Ausbildung beginnen? Das dürfen Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage nicht einfach so.
Wohnen Asylsuchende sind gesetzlich verpflichtet, bis zu drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ob sie danach in großen Massenunterkünften oder dezentral in Wohnungen leben, ist von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune verschieden. Wohnortzuweisung: Flüchtlinge bekommen nach dem Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung ihren Wohnort gesetzlich zugewiesen. Diese Regelung nimmt ihnen die Freiheit, bei Verwandten oder Bekannten Anschluss, Hilfe und Unterkunft zu finden. Wohnsitzauflage: „Die Wohnsitznahme ist auf Niedersachsen beschränkt.“ Oder: „Die Wohnsitznahme ist auf die Stadt Goslar beschränkt.“ Wenn ein solcher Satz in der Aufenthaltserlaubnis steht, dürfen Flüchtlinge nicht oder nur unter strengen Bedingungen in ein anderes Bundesland bzw. eine andere Stadt umziehen.
Arbeit In den letzten Jahren wurde der Arbeitsmarktzugang für geflohene Menschen deutlich erleichtert. Eine weitere Verbesserung für alle Asylsuchenden wäre die sofortige Bereitstellung von Integrations- und Deutschkursen. Dies würde ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich erhöhen.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Arbeit: Deutschkenntnisse!
Arbeitsverbot: Während der ersten drei Monate des Aufenthalts gilt für Asylsuchende und Geduldete ein absolutes Arbeitsverbot.
Anerkannte Flüchtlinge: Diese Gruppe darf sofort arbeiten oder eine Ausbildung beginnen, bei der finanziellen Ausbildungsförderung gibt es jedoch Lücken.
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Vorrangprüfung: Hier wird ermittelt, ob so genannte bevorrechtigte Bewerber – also z.B. Einheimische – zur Verfügung stehen. Die Arbeitsaufnahme ohne Vorrangprüfung soll für Asylsuchende und Geduldete zukünftig nach 15 Monaten erlaubt sein.
Kirchenasyl Eine der letzten Möglichkeiten, die Abschiebung von Flüchtlingen zu verhindern, ist das Kirchenasyl: Kirchengemeinden nehmen Betroffene vorübergehend in ihren Räumen auf, um sie zu schützen. Häufig gelingt es dadurch, die Öffentlichkeit auf das Schicksal der Menschen aufmerksam zu machen. In vielen Fällen reagieren die Behörden mit einer erneuten Überpüfung.*
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Flüchtlinge in Deutschland / Schutz
Seit Jahren ist ein starker Anstieg von Kirchenasylen zu verzeichnen. Waren es 2011 noch insgesamt 32 Fälle, stieg die Zahl 2012 auf 50 Fälle an. Im Juli 2014 wurden bereits 124 Fälle verzeichnet, in denen 217 Personen geschützt wurden, 64 davon Kinder.* Einer der wichtigsten Beweggründe für das Handeln der Kirchengemeinden ist die Verantwortungslosigkeit des europäischen Asylsystems. In Ländern wie Italien, Bulgarien oder Ungarn zwingen rassistische Übergriffe, Obdachlosigkeit, Hunger und mangelnde medizinische Versorgung die Menschen dazu, weiterzufliehen. Weil Politik und Behörden nicht davor zurückschrecken, Flüchtlinge in Länder mit solch elenden Zuständen abzuschieben, sehen sich Kirchengemeinden aufgerufen zu handeln. * www.kirchenasyl.de
Bild: Kirchenasyl in Hamburg St. Pauli, © Maria Feck
„Da geht es um Paragraphen und nichts als Paragraphen … Da werden die Menschen, um die es geht, gar nicht mehr gesehen.“ Gerjet Harms, Pfarrer aus Hildesheim
Flüchtlinge in Deutschland / Teilhabe
„Wir glauben, dass sich Menschen so verhalten, wie man sie behandelt.“ grandhotel-cosmopolis.org
Wie eine Gesellschaft Flüchtlingen begegnet, sagt viel über sie selbst aus. Behandeln die Behörden Asylsuchende von oben herab? Werden sie bevormundet und gezwungen, in überwachten Unterkünften zu leben? Bekommen sie weniger finanzielle, soziale und medizinische Leistungen als „Einheimische“? Oder werden sie gleichbehandelt? Wird ihre Menschenwürde nicht relativiert? Gibt es ein Zusammenleben auf Augenhöhe?
Das Grandhotel Cosmopolis Das Grandhotel Cosmopolis in Augsburg ist kein gewöhnliches Hotel. Es ist ein Ort, in dem Asylbewerber und andere Hotelgäste möglichst unterschiedslos zusammenleben. Der Plan: Der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Nichtflüchtlingen soll „...kleiner werden“*. Der Entwürdigung, die Asylsuchende so häufig in Flüchtlingslagern erleben, stellt das Grandhotel die Möglichkeit zum selbstbestimmten Leben und sozialer Teilhabe gegenüber.
* www.grandhotel-cosmopolis.org
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Das Grandhotel Cosmopolis gibt es seit 2012. Es besteht aus einem Hotel, einem Gastrobereich sowie Ateliers. Die Diakonie ist Hauseigentümerin und kümmert sich um die Flüchtlingsberatung. Die Regierung von Schwaben ist Mieterin des Hotelbereichs mit Asyl. Der gemeinnützige Verein „Grandhotel Cosmopolis e.V.“, der die Idee entwickelt hat, ist Mieter des Hotels ohne Asyl, der Bürgergaststätte, der Ateliers und der Café-Bar.
Flüchtlinge in Deutschland / Angekommen
„Schutz ist wie ein groSSes Geschenk.“ Nur wenige Flüchtlinge möchten, dass ihre persönliche Geschichte öffentlich wird. Zu schwer wiegt oft die Erinnerung. Und zu groß ist häufig die Angst, dass ihre Verfolger ihnen auch in Deutschland nachstellen. Der syrische Kurde Farhad Ibrahim erklärte sich bereit, seine Geschichte zu erzählen. Er befand sich fünf Jahre auf der Flucht und ist in Deutschland als politisch Verfolgter anerkannt. Herr Ibrahim, was wurde Ihnen vorgeworfen? In der Zeit, als ich zum Militär musste, kam es in Syrien zu Demonstrationen gegen die Regierung. Deswegen wurden viele kurdische Soldaten vom Sicherheitsdienst verhört. Auch mich haben sie dorthin befohlen. Ich wurde beschuldigt, Attentate auf syrische Offiziere zu planen. Das war frei erfunden. Wie konnten Sie sich gegen die Vorwürfe wehren? In Syrien werden jeden Tag Menschen umgebracht. Man kann sie einsperren, foltern, töten – völlig egal. Der Offizier hat mich im Verhör übel beschimpft. Als ich mich wehren wollte, hat ein Soldat meine Hand gepackt und sie so lange auf den Tisch geschlagen, bis ich ohnmächtig wurde. Ich erlitt schwere Verletzungen. Danach kam ich ins Gefängnis. Was geschah dann? Nach dem Gefängnis war ich in einer Strafeinheit. Wir mussten Minen verlegen. In der Einheit sind immer wieder Soldaten von Minen zerfetzt worden. Sie haben in dieser Zeit erneut Verletzungen erlitten? Ja, es gab Drohungen, dass mir etwas geschehen könnte. Irgendwann war es so weit. Wir waren gerade unterwegs, da befahl man mir, von dem fahrenden Lkw abzuspringen. Ich brach mir beide Hände. Wann entschlossen Sie sich zur Flucht? 2006 besuchte ich meinen Bruder im Libanon. Als ich nach Syrien zurückreisen wollte, nahmen mich die Libanesen fest. Sie behaupteten, ich hätte als syrischer Geheimdienstler an der Ermordung ihres Premiers Hariri mitgewirkt. Aber das war eine Verwechslung. Als die Libanesen ihren Irrtum bemerkten, übergaben sie mich den Syrern. Die sperrten mich dann gleich ein. Mit welcher Begründung? Die Syrer glaubten nicht, dass die Libanesen mich einfach verwechselt hatten. Sie folterten und schlugen mich immer und immer wieder. Wie kamen Sie da raus? Meine Familie musste zahlen, dann ließen sie mich fürs Erste laufen. Aber sie haben mich ständig weiter schikaniert. Ein Tag zum Amt, Schläge und Drohungen, am nächsten Tag wieder zum Amt, Schläge und Drohungen. Das war kein Leben mehr. Farhad Ibrahims Fluchtweg führt über Zypern, wo er ab Januar 2007 zwei Jahre lang auf sein Asylverfahren wartet. Dann hält er es nicht länger aus und flieht weiter nach Norwegen. Von dort wird er jedoch im November 2009 wieder nach Zypern zurückgeschoben, wo er erneut in Haft gerät. Warum wurden Sie nach Ihrer Abschiebung nach Zypern inhaftiert? Sie sperren dich einfach weg. Sie haben verlangt, dass ich meinen Asylantrag zurücknehme. Prügel, Schläge. Sie sagen: „Was denkst du, wo du bist. In Amerika, in Kanada? Du bist illegal.“ Aber wenn ich meinen Asylantrag zurückgenommen hätte, hätten sie mich nach Syrien abgeschoben. Und das wäre mein Ende gewesen.
Der ausgebildete Bankkaufmann Farhad Ibrahim lebt in München, wo er als Übersetzer für Arabisch und Kurdisch arbeitet. Er engagiert sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit und als Kulturmittler. Zurzeit versucht er, seine Familie aus dem Bürgerkrieg in Syrien zu sich nach Deutschland zu holen. © Tim Wegner
Herausgeber: PRO ASYL e.V, Konzept und Gestaltung: www.kloeckner-thiele.de
Wie haben Sie es geschafft freizukommen? Das norwegische Konsulat wusste, dass ich festgehalten werde. Sie haben dabei geholfen, dass ich freigelassen werde. Als ich draußen war, bekam ich die Ablehnung für meinen Asylantrag. Fast vier Jahre Durchhalten für nichts. Am 28. März 2011 bin ich dann über die Türkei nach Deutschland. Als ich am Frankfurter Flughafen ankam, war sofort PRO ASYL da. Eine Anwältin war dabei, mit der ich später zu meiner Anhörung gegangen bin. Endlich konnte ich erzählen, was mir über die vielen Jahre geschehen ist. Kurz darauf kam meine Anerkennung. Jetzt, der Schutz, das ist wie ein großes Geschenk.