Dokumentation 24. Informationstagung Hochschule f端r Architektur, Bau und Holz HSB Biel 29. Januar 2005
Inhalt Verhandlungen und Besprechungen Beat Hiltbrand / Dominique Saner
Brandschutz aus der Sicht der Brandschutzbehörde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen Dr. Christoph Lienert
Brandschutz im Holzbau - Aktuell Reinhard Wiederkehr
Burnout und Stressbewältigung Lisa Wegmüller
Programm Zeitrahmen
Thema
08.30 – 09.00
Eintreffen und Kaffee
09.00 – 09.10
Begrüssung
Daniel Banholzer
09.10 – 10.20
Verhandlungen und Besprechungen Teil 1
Beat Hiltbrand / Dominique Saner
10.20 – 10.45
Pause
10.45 – 11.45
Verhandlungen und Besprechungen Teil 2
11.45 – 13.15
Mittagessen
13.15 – 14.05
Brandschutz aus der Sicht der Brandschutzbehörde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen
Dr. Christoph Lienert
14.05 – 15.05
Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Reinhard Wiederkehr
15.05 – 15.20
Pause
15.20 – 16.35
Burnout und Stressbewältigung
Lisa Wegmüller
16.35
Schlusswort
Daniel Banholzer
~ 16.45
Schluss der Tagung
24. Informationstagung Pro Holz
Referent
Beat Hiltbrand / Dominique Saner
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Wort zur 24. Informationstagung Pro Holz Der Vorstand Pro Holz freut sich, Euch zur nächsten Informationstagung am Samstag, den 29. Januar 2005 einladen zu dürfen. Nach dem Motto:
Wer Grosses tun will, muss die Einzelheiten gründlich durchdenken. Paul Valéry, französicher Schriftsteller (1871-1945)
wollen wir uns mit Einzelheiten befassen, um im Alltag, sowie im Berufsleben erfolgreich sein zu können. Es konnten wiederum sehr kompetente und erfahrene Referenten für die Informationstagung gewonnen werden, welche mit den Themen: • • • •
Verhandlungen und Besprechungen Brandschutz aus der Sicht der Brandschutzbehörde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen Brandschutz im Holzbau - Aktuell Burnout und Stressbewältigung
die Informationstagung mitgestalten.
Vorstand Pro Holz Daniel Banholzer, Präsident
24. Informationstagung Pro Holz
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Steckbriefe der Referenten Pro Holz Informationstagung 2005 HSB Biel Beat Hiltbrand
war ursprünglich Lehrer. Während mehreren Jahren arbeitete er in der Privatwirtschaft in handwerklichen Berufen, bevor er zur Schule zurückkehrte. Er absolvierte eine Führungsausbildung und übernahm die Schulleitung einer kantonalen Institution. Nach der Ausbildung zum Organisationsberater und Supervisor am ZAK Basel machte er sich selbständig. In Zusammenarbeit mit dem Schauspieler Dominique Saner entwickelte er neue Formen von Organisationsentwicklung und Personalschulung. Auftraggeber von hiltbrand-consulting sind das Inselspital Bern, Verwaltungen von Kanton und Bund, die Uni-Weiterbildung Basel, der Schweizerische Apothekerverband, die Gesellschaft der Schweizer Tierärzte , Lehrerfortbildungen der Kantone Bern, Solothurn und Aarau, sowie Betriebe der Privatwirtschaft. Zum Thema: Verhandlungen und Besprechungen
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Dominique Saner
absolvierte in Fribourg das Grundstudium in Theologie und Philosophie. Danach bildete er sich an der Scuola Teatro Dimitri in Verscio und bei Philipp Gaulier in London zum Schauspieler aus. Heute arbeitet er als freischaffender Schauspieler und Regisseur im Theaterbereich. Zusammen mit Beat Hiltbrand entwickelte er neue Formen von Organisationsentwicklung und Personalschulung bei denen das Element von animierter Personalentwicklung eine tragende Rolle zur Vermittlung von Erkenntnissen spielt. Zum Thema: Verhandlungen und Besprechungen Grundlagen der Kommunikation (verbale und non-verbale) Gespräche mit Mitarbeitern und Kunden sind ein wichtiger Teil der Arbeit. Die Teilnehmenden sollen Gelegenheit erhalten, diesen anspruchsvollen Teil der Arbeit zu reflektieren, eigene Stärken und Stolpersteine zu erkennen und sensibilisiert werden auf Muster in der Kommunikation. Kommunikation ist kaum lernbar: die Bereitschaft, das eigene Gesprächsverhalten zu reflektieren ist oft der Schlüssel für bewusstere Kommunikation am Arbeitsplatz. Die Veranstaltung dient der Sensibilisierung und dem Kennen lernen von „Werkzeugen“ für die Gesprächsführung. Dabei wird ein Schauspieler mit einbezogen.
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Christoph Lienert Dr. phil. nat. / Executive MBA HSG Gesamtleiter Brandsicherheit Mitglied der Geschäftsleitung Gebäudeversicherung Bern
Zum Thema: Brandschutz aus der Sicht der Brandschutzbehörde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen Brandschutz wird von allen am Bau beteiligten sehr unterschiedlich wahrgenommen - für den Einen ist es unabdingbare Voraussetzung, für den Anderen eine technische Herausforderung und für den Dritten ein lästiger Kostenfaktor. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich und wie so oft, in der Mitte. Der Versicherer hat logischerweise ein grosses Interesse daran, dass es nicht zu Schäden kommt und wenn, dass sie beschränkt bleiben. Mit den neuen Brandschutz-vorschriften wird gerade im Holzbau eine neue Ära eingeläutet, die viele neue Herausforderungen mit sich bringen wird. Wie steht es aber bei den bestehenden Gebäuden? Die bei den Kontrollen gefundenen „Tatsachen“ stimmen leider oft nicht sehr zuversichtlich.
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Reinhard Wiederkehr Mitinhaber Holzbau-Ing. Büro Makiol + Wiederkehr, Beinwil am See Wohnort Beinwil am See; Aargau
Beruflicher Werdegang: 1982 – 1987 Berufslehre und praktische Tätigkeit als Zimmermann 1987 – 1991 HTL Studium an der SH-Holz in Biel 1990 – 1991 Praktikum im Technischen Dienst der LIGNUM in Zürich 1991 Diplom als „Holzingenieur HTL Fachrichtung Holzbau“ an der SH-Holz in Biel, Diplomarbeit zum Thema „Brandschutz im Holzbau“ 1992 Diplom als Zimmermeister 1992 Gründung Holzbau-Ingenieur-Büro Makiol + Wiederkehr in Lenzburg (seit 1999 in Beinwil am See) seit 1992 Selbständige Tätigkeit als Holzbau-Ingenieur und Berater für Brandschutz im Holzbau Zum Thema: Brandschutz im Holzbau - Aktuell Holz ist als Baustoff beliebt und begehrt. Das moderne, mehrgeschossige Bauen mit Holz findet auf dem Baumarkt zunehmend Akzeptanz. Bauherren und Gestalter entscheiden sich vermehrt für dieses erneuerbare und ökologisch wertvolle Material. In den vergangenen Jahren wurden neue Erkenntnisse über das Brandverhalten von Holz gewonnen. Die Anwendung von Holz wird laufend weiter entwickelt. Diese Rahmenbedingungen haben zu einer Neubeurteilung der Holzanwendung durch die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF geführt. Die neuen Schweizerischen Brandschutzvorschriften VKF sind durch das zuständige Organ, die Interkantonale Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse IVTH, auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Sie ermöglichen dem Baustoff Holz deutlich mehr Anwendungsbeispiele als bis anhin.
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Lisa Wegmüller Dipl. Sonderpädagogin Dipl. Organisationsberaterin und Supervisorin BSO Coaching • Beratung • Seminare Rotbergerstrasse 23 Postfach 21 4011 Basel 061 311 03 67 Mobile 079 465 32 49 www.tao-in.ch
Leiterin Führungstraining für Berufsfrauen Wirtschaftschule KV Basel/ Baden Dozentin Sozialkompetenz für Lehrkräfte an Handelsschulen Lehraufträge Persönlichkeitsentwicklung und Teamtraining, Bussines School ZH Selbständige Organisationsberaterin seit 1998 Seminare und Beratungen mit Schwerpunkt: Emotionale Kompetenz und Leadership Burnout – Professioneller Umgang mit Belastungen in Beruf und Alltag Förderung personaler und sozial-kommunikativer Ressourcen und Kompetenzen Motivations- und Teamtraining Laufbahnberatung Zum Thema: Burnout und Stressbewältigung Burnout ist ein seelischer Zustand, der häufig bei Men-schen eintritt, die mehrere Tätigkeiten mit hohen Anfor-derungen gleichzeitig erledigen müssen. Oft sind sie in ihren Beziehungen zu Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitenden die Gebenden. Wenn dieser Zustand über längere Zeit andauert, kann dies zu emotionalem und körperlichem Ausbrennen führen. Es treten die typischen Burnout-Symptome auf wie: Schlaf-losigkeit, Motivationsverlust, Konzentrationsschwierigkeiten – keine Lust auf Nichts. Meist erkennen die Betroffenen ihre Situation zu spät. Zu sehen, wie sich ein Burnout entwickelt, welches die Symptome und ihre Ursachen sind und welche „Ausstiegsmöglichkeiten“ und Präventionen wir haben, werden Thema des Vortrags sein.
24. Informationstagung Pro Holz
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Verhandlungen und Besprechungen Beat Hiltbrand
Dominique Saner
Verhandlungen und Besprechungen
Problemlösung nach A. Bos
Vergangenheit
Zukunft
B
D
Interpretationen Überzeugungen
Ziele Was soll anders werden? Sind die Zielsetzungen der Partner kontrovers oder identisch?
Einsicht
C Das Problem
Was hat sich wirklich ereignet? Welche Grundlagen bestehen?
Gibt es Lösungsvorschläge? Welche Mittel müssen zur Verfügung gestellt werden, damit die Ziele erreicht werden können?
E
A Wahrnehmungen Fakten
Entscheidungen
Wie werden die Ereignisse interpretiert? Welche Gefühle wurden geweckt?
Lösungen Mittel
nach A. Bos
Probleme haben ihren Ursprung in der Vergangenheit. Sie entstehen durch unterschiedliche Interpretationen von Ereignissen. Beim Austausch von Fakten und Interpretationen wird das Problem definiert. Es geht darum, sich über gemeinsame Ziele zu einigen und danach die entsprechenden Lösungen zu entwickeln und entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Modell will nicht einen zwingenden Gesprächsablauf vorgeben. Hilfreich ist es zu beobachten und sich bewusst zu sein, in welchen Bereichen sich eine Diskussion bewegt. Für Gesprächsführung und Problemlösung gelten folgende Grundsätze: •
Interpretationen und Überzeugungen sind subjektiv. Bei lösungsorientierter Gesprächsführung ist darauf zu achten, dass Fakten und Interpretationen auseinandergehalten werden.
•
Es kann nicht Ziel des Gesprächs sein, sich über Interpretationen einigen zu wollen. Eine Einigung ist bezüglich der zukünftigen Ziele anzustreben.
•
Dem Austausch der Einsichten aus Vergangenem kommt Bedeutung zu. Dieser Austausch hilft den Parteien, das Problem und neue Ziele zu definieren.
•
Wenn sich die Parteien auf Ziele geeinigt haben, müssen entsprechende Lösungen gesucht und Mittel zur Verfügung gestellt werden.
24. Informationstagung Pro Holz Beat Hiltbrand / Dominique Saner
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Verhandlungen und Besprechungen
Die fünf Axiome der menschlichen Kommunikation nach Watzlawick Paul Watzlawick stellt fünf pragmatische Axiome (verhaltensmässige Grundsätze) auf, die der menschlichen Kommunikation zugrunde liegen. 1. Man kann nicht nicht kommunizieren Kommunikation setzt nicht den Austausch von Worten voraus: Sobald sich Menschen wahrnehmen, stehen sie in Kommunikation. Beispiel: Zwei Personen die sich nicht mögen begegnen sich im Treppenhaus. Die eine nimmt den Aufzug, die andere die Treppe. 2. Jede Kommunikation hat einen Inhalts- und einen Beziehungsaspekt Der Beziehungsaspekt definiert sich durch das wie des Informationsaustauschs. Man spricht von „report“ (inhaltliche Aspekte) und „command“ (Beziehungsaspekte) Beispiel: Report: „Du bringst mir nie einen Blumenstrauss!“ Command: „Bring mir einen Blumenstrauss und zeig mir, dass du mich liebst!“ 3. Die Interpunktion von Ereignisfolgen definiert die Beziehung Menschen haben die Tendenz, Interpretationen der eigenen Wirklichkeitskonstruktion anzupassen. Sie interpretieren die Aussagen des Gegenübers aus dem eigenen Kontext, der eigenen subjektiven Wahrnehmung. Dies kann zur „selbsterfüllenden Prophezeiung“ führen: Beispiel: Ein Kunde geht davon aus, dass Personal grundsätzlich inkompetent und unfreundlich ist. Sein Auftraten im Geschäft wird bei den Mitarbeitenden Unfreundlichkeit provozieren und die Prophezeiung wird sich erfüllen. Alles ist „typisch“ 4. Es gibt gleichzeitig ablaufende analoge und digitale Kommunikation Digitale Kommunikation vermittelt die Inhaltsaspekte, die analoge den Beziehungsaspekt. Mit der digitalen Kommunikation ist die Abfolge der Worte gemeint, analoge Kommunikation drückt sich durch Intonation und Körperhaltung aus. Analoge Signale müssen wir interpretieren. Beispiel: „Guten Tag“ ....hat viele Facetten: Reicht man sich Hand? Winkt man sich? Zieht man den Hut? Hat man Augenkontakt? Wie fällt der Händedruck aus? 5. Zwischenmenschliche Kommunikationsabläufe sind entweder symmetrisch oder komplementär
Symmetrische Kommunikation zeichnet sich durch Streben nach Gleichheit und Verminderung von Unterschieden zwischen den Partnern aus, während komplementäre Kommunikation auf sich gegenseitig ergänzenden Unterschiedlichkeiten beruht. Komplementäre Kommunikation findet man oft wo Abhängigkeiten bestehen: Mutter / Kind, Lehrer / Schüler, Chef / Mitarbeiter, Berater / Kunde, Arzt / Patient Beispiel: In der Mutter / Kind Beziehung nehmen die symmetrischen Anteile im Normalfall zu, wenn das Kind erwachsen wird.
24. Informationstagung Pro Holz Beat Hiltbrand / Dominique Saner
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Verhandlungen und Besprechungen
„Das Innere Team“ nach Schulz von Thun Unsere Kommunikation und unser Handeln sind bestimmt von einem „inneren Dialog“. Wertvorstellungen und verschiedene Verhaltensmuster stehen in intensivem innerem Dialog, bis wir uns als „Oberhaupt“ des Inneren Team für eine Reaktion entscheiden. Je besser wir die Mitglieder des „Inneren Team“ kennen, umso sicherer werden wir unsere Entscheide fällen.
Die verschiedenen Stimmen, die sich in uns melden vertreten gesellschaftliche Werte, Werte aus der Erziehung und persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse. Diese sind oft kontrovers und quälend. Wenn es gelingt, den „zerstrittenen Haufen“ zum Inneren Team zusammenzuführen, entstehen Synergien, die ein angemesseneres Verhalten ermöglichen, als wenn nur eine Stimme entscheiden würde. Als „Oberhaupt“ des „Inneren Teams“ führen wir die Verhandlung und entscheiden uns schliesslich für ein Verhalten. Im Schulalltag wird das Innere Team immer wieder aufgerufen: Die Schulhauskultur, die Verschiedenartigkeit der Kolleginnen und Kollegen und der Schüler und Schülerinnen macht es nicht einfach, situationsgerechte Entscheide zu treffen. Zudem kann es auch sein, dass unsere Befindlichkeit den inneren Dialog ungewollt beeinflusst. Hätten wir unser „Inneres Team“ immer ganz unter Kontrolle, würden wir stets „situationsgerecht kommunizieren“.
Aber welchem Trainer gelingt es schon, das Verhalten von allen Mitspielern im Team unter Kontrolle zu haben. Wertvoll ist es, regelmässige „Teamsitzungen“ einzuberufen und über die verschiedenen Rollen nachzudenken. Literaturangaben: •
Paul Watzlawick: Menschliche Kommunikation, Verlag Hans
Huber, Bern 2000 ,
ISBN 3-456-83457-8 •
Paul Watzlawick: Anleitung zum Unglücklichsein, PIPER, München 2003, ISBN 3492-22100-9
•
Friedemann Schulz von Thun, Miteinander reden 3, RORO 2001, ISBN 3-499 60545-7
www.hiltbrand-consulting.ch
24. Informationstagung Pro Holz Beat Hiltbrand / Dominique Saner
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Verhandlungen und Besprechungen
Das schwierige Gespräch Das Ansprechen von schwierigen Situationen fällt den meisten schwer. Oft hofft man, die Situation regle sich von selbst und wartet ab. Es ist wichtig, mit solchen Gesprächen nicht bis zu einer „günstigen“ Gelegenheit zu warten und es vor sich herzuschieben. Schwierige Situationen im Betrieb sind oft emotional belastet. Bei der Vorbereitung ist es wertvoll, Sachebene und Gefühlsebene auseinander zu nehmen. Je klarer Ihnen das Problem ist, umso sachlicher werden Sie Ihre Anliegen einbringen können. Fassen Sie sich kurz bei der Darstellung des Problems: Ihr Gesprächspartner wird es ihnen danken! Bevor Sie in ein schwieriges Gespräch einsteigen, stellen Sie sich die folgenden Fragen: • Was hat das Problem mit mir zu tun? • Was darf auf keinen Fall geschehen? • Was will ich unbedingt gesagt haben? • Was muss am Ende des Gesprächs klar sein? Formulieren Sie diese Antworten schriftlich. Nicht immer sind alle Fragen gleich wichtig. Gesprächsablauf (nach „Problemlösung nach Bos“)
• • • • •
Fakten: Beschreiben Sie das Ereignis, die Fakten. Interpretation: Sagen Sie, welche Gefühle und Gedanken das bei Ihnen auslöst. Problemdefinition: Definieren Sie das Problem. Beziehen Sie sich dabei auf die Ziele Lösungsmöglichkeiten suchen: Welche Lösungsmöglichkeiten sehen Sie, welche Ihr Gesprächspartner? Denken Sie dabei immer an Ihre Ziele! Vereinbarung: Achten Sie darauf, dass beschlossene Maßnahmen verbindlich sind. Legen Sie Termine fest.
Überlegen Sie sich am Ende des Gesprächs, welche Fragen für Sie noch offen sind. Stellen Sie diese. Sprechen Sie auch über Ihre Befindlichkeit. Legen Sie auch sich selber gegenüber Rechenschaft ab. Haben Sie Ihre Ziele erreicht, in welchen Punkten sind Sie immer noch verunsichert? Welche Bedeutung hat das Problem für Sie und Ihre Betrieb?
www.hiltbrand-consulting.ch
24. Informationstagung Pro Holz Beat Hiltbrand / Dominique Saner
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Brandschutz aus der Sicht der BrandschutzbehÜrde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen Christoph Lienert Dr. phil. nat. / Executive MBA HSG
Brandschutz aus der Sicht des Gebäudeversicherers
Brandschutz aus der Sicht der Brandschutzbehörde und des Gebäudeversicherers und wo die Probleme liegen Vortrag ProHolz 29.1.05 Brandschutz wird von allen am Bau beteiligten sehr unterschiedlich wahrgenommen - für den Einen ist es unabdingbare Voraussetzung, für den Anderen eine technische Herausforderung und für den Dritten ein lästiger Kostenfaktor. Die Wahrheit liegt wahrscheinlich und wie so oft, in der Mitte. Die Brandschutzbehörden bzw. die Feuerpolizei stellt ins Zentrum ihrer Überlegungen den Personenschutz. In zweiter Linie folgt der Sachwertschutz, an dem logischerweise vor allem Versicherer ein grosses Interesse hat. Darüber hinaus sind auch noch alle die immateriellen Werte zu berücksichtigen, die nie mehr ersetzt und nie abgegolten werden können, seinen es Erinnerungsstücke und Souvenirs, sei es auch nur der Ärger und der Zeitaufwand eine zerstörte Wohnung oder ein verbranntes Haus wiederaufzubauen und herzurichten. Diese Schäden betreffen dann nur den Besitzer und Bewohner. Darüber hinaus wären dann noch die Umweltschäden z.B. durch kontaminiertes Löschwasser zu berücksichtigen. Grundsätzlich aber gilt: Schäden sollen möglichst gar nicht erst auftreten und wenn, sollen sie dass sie so klein wie immer möglich bleiben. Diese Grundanforderungen gelten selbstverständlich unabhängig vom Gebäudetyp, vom Baujahr, von der Grösse, von der Form und insbesondere von der Bauart. Die Brandschutzvorschriften müssen wie andere Normen als Geschichtsschreibung, allerdings im positiven Sinne, betrachtet werden. Gewachsen während vieler Jahrzehnte oder gar Jahrhunderte und immer wieder nachgeführt aufgrund von Schadenerfahrungen, sind die heutigen Vorschriften entstanden. Dabei ist es durchaus nicht so, dass nur Verschärfungen in die Vorschriften einfliessen, weil irgendwo etwas schief gelaufen ist. Vielmehr – und das beweisen gerade auch die Anfang Januar 2005 eingeführten neuen Brandschutzvorschriften - werden neue technische Möglichkeiten, neue Bauarten und neue Materialien berücksichtigt, was dem Bauherren Erleichterungen bringt und den Planern und Architekten neue Möglichkeiten eröffnet. Gerade für den Holzbau erschliessen sich mit der aktuellen Revision neue Bereiche und Einsatzmöglichkeiten. Trotzdem hört man immer noch oder vielleicht auch schon wieder Stimmen, denen die Öffnung zu wenig weit geht. Dazu möchte ich im Folgenden einerseits aus Sicht der Brandschutzbehörde und andererseits der Versicherung einige Anmerkungen machen. Beginnen wir mit den Schäden. Wie bereits erwähnt ist das zentrale Anliegen der Brandschutzbehörden die Sicherheit der Gebäudenutzer. Die Frage, die hier gestellt werden muss lautet: Sind Unterschiede zwischen Holz- und Massivbau bezüglich Personenschäden im Brandfall feststellbar? Diese Untersuchung wurde im Rahmen einer Dissertation an der ETH Zürich gemacht [1]. Es wurde festgestellt, dass bei massiven Wohnbauten von 1'000 Bränden 0.95 mit Todesfolge enden, während es beim nichtmassiven Bau 1.67 von 1'000 Bränden sind, also ein deutlich höher Anteil. Berücksichtigt man nur dem neueren Holzbau, gleichen sich diese Zahlen allerdings etwas an, die Statistik ist allerdings ungenügend, so dass es schwierig ist, darin mehr als eine Tendenz zu erkennen.
24. Informationstagung Pro Holz
Dr. Christoph Lienert
2-1
Brandschutz aus der Sicht des Gebäudeversicherers
Stellen wir jetzt die Frage des Versicherers, welcher Unterschied beim Sachschaden durch die Bauart bedingt ist. Aus dem Verhältnis zwischen dem Gebäudebrandschaden und dem Versicherungswert aller Gebäude, lässt sich relativ einfach eine Schadenbelastung berechnen. Bei massiven Gebäuden betrug in den Jahren 1986 bis 1995 die Schadenbelastung 0.124 l (12.4 Rappen pro 1'000 CHF Versicherungswert), bei nicht-massiven hingegen stieg dieser Wert auf 0.391 l an [1][2]. Dasselbe Bild zeigt sich mehr oder weniger akzentuiert bei allen Nutzungen. öffentlich genutzte Gebäude
Schadensumme [CHF] Schaden pro Versicherungswert und Jahr (Schadenbelast.) [l] Schaden pro Gebäude und Jahr [CHF / a]
17'989'594 7'353’527 25'343’121 0.063 0.263 0.080 166 148 160
Wohnen
104'335’679 91'183’408 195'519’087 0.106 0.262 0.147 76 113 90
Landwirtschaft
Gewerbe und Industrie
5'409’741 134'261’761 139'671’502 0.411 0.534 0.528 98 161 157
Alle Nutzungen
64'800’825 34'155’198 98'956’023 0.235 0.617 0.299 544 485 522
192'535’839 266'953’894 459'489’733 0.124 0.391 0.205 116 152 135
massiv nichtmassiv beide massiv nichtmassiv beide massiv nichtmassiv beide
Tab 2: Brandschäden an Gebäuden im Kanton Bern von 1986 bis 1995 [2] Das Resultat erstaunt eigentlich wenig, da sich Holz im Feuer statisch gesehen zwar recht günstig verhält, aber eben selber ein Brennstoff ist. Die Resultate der Studie zeigen aber auch immerhin eine Tendenz auf, dass moderner Holzbau sind im Schadenfall etwas gutmütiger zeigt und das der Einsatz von Holz im Bau unter gewissen Voraussetzungen ausgeweitet werden kann. Etwas deutlicher wird das Bild noch, wenn man nur die Grossschäden ab einer Schadensumme von 100'000 CHF berücksichtigt. In der Auswertung sind 1'701 Grosschäden in den Jahren 1990 bis 2003 eingeflossen. Anzahl Schäden Schadensumme (SS) Summe Versicherungswert (VK) ∅ Schaden ∅ Versicherungswert SS in % VK
massiv 897 386'574'720 4'734'803'200 430'964 5'278'487 8
nicht-massiv 804 313'590'941 812'578'800 390'038 1'010'670 39
total 1'701 700'165'661 5'547'382'000 821'002 6'289'158 13
Tab. 2: Grosschäden (≥ 100'000 CHF Schaden) im Kanton Bern von 1990 bis 2003 Während bei massiven Bau 8 % des betroffenen Versicherungskapitals von Grossschäden zerstört worden sind, liegt dieser Wert beim nicht-massiven Bau um rund einen Faktor 5 höher bei 39%! Da nicht-massive Gebäude einen erheblich tieferen Durchschnitts-Gebäudewert aufweisen, liegt der Schluss nahe – und das deckt sich durchaus mit der Erfahrung – dass die meisten Totalschäden im Bereich der nichtmassiven Bauten auftreten. Des Weiteren übersteigt der Anteil des Sekundärschadens (d.h. vor allem der Wasserschaden) den reinen Feuerschaden bei Weitem, wenn ein massiver Feuerwehreinsatz notwendig war. So waren bei grossen Brand an der Junkerngasse in der Altstadt von Bern im Jahr 1997 rund nur rund 1/3 des Schaden auf das Feuer direkt, 2/3 aber auf Wasserschäden zurückzuführen.
24. Informationstagung Pro Holz
Dr. Christoph Lienert
2-2
Brandschutz aus der Sicht des Gebäudeversicherers
Welche Schlüsse lassen sich nun aus dem vorangegangenen statistischen Exkurs ziehen: Aus der Sicht der Brandschutzbehörde lässt sich im modernen Holzbau der Personenschutz so verbessern, dass eine breitere Verwendung dieses Baustoffes ermöglicht werden kann. Diese Ausweitung des Anwendungsgebietes für Holz wurde mit den neuen Brandschutzvorschriften umgesetzt. Diese Ausweitung ist auf der anderen Seite aber auch mit Verpflichtungen der Branche verbunden, denn ganz problemlos ist sie keineswegs, wie die Schadenbetrachtungen zeigen. Die Vorteile von Holz als Baustoff hervorzuheben ist in ihrer Branche schon beinahe Wasser in die Aare getragen. Holz als nachwachsender Rohstoff in genügender Menge auch hierzulande vorhanden, einfach zu bearbeiten, flexibel einzusetzen und mit hervorragenden statischen und bauphysikalischen Eigenschaften hat ein kritische Eigenschaft: Holz brennt! Diese Tatsache hier zu erwähnen mag zwar banal erscheinen, aber für unsere Diskussion ist das der Hauptgrund, dass dem Einsatz von Holz als Baustoff Grenzen gesetzt sind und gesetzt werden müssen. Andererseits ergeben sich Probleme im Holzbau ausgerechnet aufgrund der einfachen Bearbeitung des Werkstoffes – ein Loch ist unheimlich schnell gebohrt, zugemacht, verstopft, abgedichtet etc. ist es dann aber nicht so einfach. Anschlüsse von Wänden an Decken und Böden sind viel schwieriger mit den Anforderungen des Brandschutzes zu realisieren als im Massivbau und weil das Material „lebt“ führt zu Ritzen und Spalten, die oft nur mit Schwierigkeiten zu meistern sind. Diese kleine Auswahl zeigt einige, meist leicht erkennbare Mängel auf. Viel schwieriger wird es dann im fertigen Bau zu beurteilen, ob die Überlappungen der Plattenwerkstoffe konform sind, ob nie nötigen Dicken eingebaut wurden und ob die Isolationen den Anforderungen entsprechen. Hier zeigt sich allerdings ein Problem im Brandschutz, das nicht auf den Trockenbau beschränkt ist, sondern im gesamten Bauwesen zu grossen Schwierigkeiten führt. Was nützt es im Endeffekt, wenn zwar eine zertifizierte Türe eingebaut, der Rahmen aber ausgeschäumt, statt gemörtelt wird. Welcher Sinn liegt in einer vorschriftsmässigen Brandschutzklappe, die verkehrt herum eingebaut wurde oder - der Einfachheit halber - elektrische Installationen hindurchgeführt wurden. Es sind denn leider auch oft Mängel, die nach der Vollendung des Baus nicht mehr feststellbar sind, denn welcher Kontrolleur wird die Farbe von den Wänden kratzen, Decken aufsägen, oder Lüftungskanäle demontieren. Gerade hier liegt die Herausforderung für den Holzbau. Gemäss der alten Weisheit „Man kann alles machen – es muss nur richtig gemacht werden“ spielt die Qualität oder besser das Qualitätsbewusstsein der Planer und der Ausführenden eine enorm wichtige Rolle. Neben den direkten und indirekten Brandschäden darf man aber eines nicht vergessen – die Elementarschäden. Diese interessieren die Brandschutzbehörden naturgemäss nicht, die Versicherer aber umso mehr. Berechnet man eine durchschnittliche Schadenhöhe pro Ereignis ist kaum ein Unterschied zwischen massivem und nicht massivem Bau festzustellen. Der durchschnittliche Schaden liegt über alle Arten Elementarereignisse betrachtet bei ca. 2'400 CHF pro Ereignis (beim Sturm ca. 1'500 CHF beim Hochwasser ca. 5'500 CHF berechnet für die Jahre 1990 bis 1998). Bezieht man nun aber die Schäden wiederum auf das Versicherungskapital, d.h. berechnet eine Schadenbelastung zeigt sich, dass diese für den nicht massiven Bau [0.148l] doppelt so hoch liegt, wie für den massiven Bau [0.072l]. Der massive Bau verhält sich also bei Elementarereignissen erheblich gutmütiger als der nicht-massive.
24. Informationstagung Pro Holz
Dr. Christoph Lienert
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Brandschutz aus der Sicht des Gebäudeversicherers
Brandschutzbehörden und Versicherer unterstützen seit langem die Anstrengungen, Holz als Baustoff auf breiterer Basis einzusetzen. Dies haben sie mit ihrer Mitarbeit in den entsprechenden Holzprojekten (z.B. Holz21) und nicht zuletzt mit den jetzt vorliegenden Brandschutzvorschriften 2003 bewiesen. Im Gegenzug erwarten sie nun aber auch, dass die Holzbranche ihre Verantwortung wahrnimmt und die entsprechenden Qualitätsansprüche erfüllt, denn trotz allem Entgegenkommen ist die neue Freiheit im Holzbau nicht grenzenlos.
[1] Trond Maag; Risikobasierte Beurteilung der Personensicherheit von Wohnbauten im Brandfall unter Verwendung von Bayes’schen Netzen; Dissertation ETH Nr. 15366; 2003 [2] Fontana, Lienert, Favre, Maag; Statistische Untersuchungen zu Gebäudebränden; S+S Report 1; 2002
24. Informationstagung Pro Holz
Dr. Christoph Lienert
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell Reinhard Wiederkehr Holzingenieur HTL/SISH
Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Brandschutz im Holzbau - Aktuell Reinhard Wiederkehr, Dipl. Holzbauingenieur HTL/SISH Makiol + Wiederkehr, Dipl. Holzbau-Ingenieure HTL/SISH, CH-5712 Beinwil am See
Bild 1: Holz-Aussenwand an einem Altersheim in Glarus
1
Lignum/holz 21 Projekt „Brandsicherheit und Holzbau“
1.1
Ausgangslage
Das neuzeitliche Bauen mit Holz findet sowohl bei Planern wie auch bei Bauherren eine zunehmende Akzeptanz. Im In- und Ausland ausgeführte Bauwerke wirken beispielhaft und animieren Planer und Bauherren vermehrt Bauten in Holz zu realisieren. Allerdings können die zuständigen Behörden Bauten in Holz aufgrund der heute gültigen Normen im Normalfall nur bewilligen, wenn sie nicht mehr als zwei Vollgeschosse aufweisen.
24. Informationstagung Pro Holz
Reinhard Wiederkehr
3-1
Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Vermehrte Holznachfrage Zwischen einer vermehrten Holznachfrage und einer optimalen Brandsicherheit von Holzbauten besteht ein direkter Zusammenhang: denn Holz ist gleichzeitig Bau- und Brennstoff. Moderne Holztragwerke sind jedoch sicher. Zwar kann Holz brennen, aber massgeblich ist, wie sich ein Baustoff im Brandfall verhält. Hier kennt Holz entscheidende Vorteile. Diese klaren Vorteile von Holz gilt es in Versuchen zu bestätigen und als technische Lösungen bereitzustellen. Die Sicherheit von Holzbauten ist somit ein Schlüsselfaktor, um eine markante Steigerung im Absatz von Holz und dessen Produkten zu erreichen. Dies gilt grundsätzlich für jegliche Holzanwendung, kommt aber insbesondere im wichtigen Zukunftsmarkt der mehrgeschossigen Bauten verstärkt zum Tragen. Günstigere Rahmenbedingungen Die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen, Bern) hat dank intensiver Zusammenarbeit mit der Lignum in Aussicht gestellt, dass sie ab der nächsten Vorschriften-Revision ihre Brandschutzvorschriften dahingehend ändern wird, dass der mehrgeschossige Holzbau auf der Stufe der Standardanforderungen zugelassen wird. Neue Märkte – Neue Anwendungen Dank den in Aussicht gestellten Änderungen ergeben sich völlig neue Anwendungsgebiete und Märkte für das Holz. Dies bedeutet aber, dass hinsichtlich Konstruktion und Ausführung teilweise Neuland beschritten wird. Entwicklung und Forschung – Sicherheit gewährleisten Umfangreiche Entwicklungs- und Forschungsarbeiten sind nötig, um das bis anhin hohe Sicherheitsniveau in der Schweiz beizubehalten. Der Grundsatz des Brandschutzes – ein einwandfreier Personen- und Sachwertschutz – darf nicht beeinträchtigt werden. Gesamtkonzept Die Wald- und Holzwirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Sie hat deshalb unter der Leitung von LIGNUM, Holzwirtschaft Schweiz in den Jahren 1999 bis 2001 ein Gesamtkonzept "Brandsicherheit und Holzbau" erstellt.
International Normung international Zusammenarbeit Koordination Forschung/Entwicklung G
Information Kommunikation Vertrauensbildende Aktionen, Information & Beratung von Behörden, Planern, Entscheidungsträgern & Öffentliche Bauherren F
Organisation, Grundlagen, Gesetzgebung Normen & Richtlinien Umsetzung Vorschriften Grundlagen A
Brandsicherheit und Holzbau
Flankierende Massnahmen Schadensstatistiken Löschwasserschäden Prämiengestaltung Politische Vorstösse E
Forschung & Entwicklung Entwickeln von brandschutz& holzbautechnisch optimalen Gebäuden B
Ausbildung Qualitätssicherung Umsetzung des aktuellen Fachwissens / BS-Vorschriften Sicherung der verlangten Qualität C
Technischer Brandschutz Konzeption Alternative Maßnahmen Brandmeldeanlagen & Sprinklervollschutz D
Bild 2: Gesamtkonzept „Brandsicherheit und Holzbau“
24. Informationstagung Pro Holz
Reinhard Wiederkehr
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Brandschutzgesetzgebung •
•
•
•
•
Technische Lösungen
In den Normen und Vorschriften sind zielkonforme Kriterien für den Baustoff Holz enthalten.
•
Materialtechnische Bedingungen sind in „Papieren zum Stand der Bautechnik“ geregelt.
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Die Sicherheit wird dank wissenschaftlicher Entwicklung und Forschung ausgewiesen.
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•
Einheitliche Regelung in der ganzen Schweiz. Anpassung an internationale Regelwerke, insbesondere EUNormen.
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Bauherrschaften gewinnen
Entwicklung und Forschung von brand- und holzbautechnisch optimalen Bauteilen und Gebäuden. Lignum/SIA Dok 83 "Brandschutz und Holzbau“ gibt Anleitung zum sicheren Bauen mit Holz. Lignum/SIA Dok 83 ist aktuell und gilt als Dokument mit „Stand der Bautechnik“. Ausbildung und Schulung haben einen grossen Stellenwert. Sicherheit und Qualität werden auf allen Stufen gewährleistet.
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Marktgewinnung dank vertrauensbildenden Aktionen und Bauen mit Vorbildcharakter. Holz wird gegenüber Konkurrenzprodukte n aufgewertet. Mobiliar- und Gebäudeversicheru ngsprämien für Holz- und Massivbau sind gleich. Positive Einstellung von Behörden und Öffentlichkeit zum Holzbau.
Umgang mit Risiken •
Risiken und Gefahren erkennen.
•
Abbau von Vorurteilen wie „Holz brennt“.
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Rückschläge auffangen.
•
Professioneller Umgang mit Brandfällen.
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Brandschutz während der Bauzeit; Kampagne innerhalb der eigenen Reihen.
•
Die Branche kennt die Grenzen und Risiken.
Gutes Bauen mit Holz überzeugt sowohl Behörde als auch Öffentlichkeit.
Bild 3: Ziele 1.2
Projektgliederung
Das Gesamtprojekt „Brandsicherheit und Holzbau“ ist in folgende sieben Projektsegmente gegliedert (siehe Bild 2): A B C D E F G
Führung, Organisation, Grundlagen Forschung und Entwicklung Ausbildung und Qualitätssicherung Technischer Brandschutz Flankierende Massnahmen Information, Kommunikation International
Die Projektsegmente sind in konkrete Teilprojekte aufgeteilt (siehe Bild 4).
24. Informationstagung Pro Holz
Reinhard Wiederkehr
3-3
Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Anforderungen und Konzeption Holzbau
B1
Holz-Betonverbunddecken
B2
Modulhotels
B3
Fassaden
B4
Holz-Bauteile mit Feuerwiderstandsdauer 30 und 60 Minuten
B5
Verbindungsmittel und Anschlüsse mit FW 30 und 60 Minuten
B6
Abschlussfronten EI 30 und EI 60
B7
Fenster
B8
Abschottungen
C
D
E
F
G
Technischer Brandschutz
Flankierende Massnahmen
Information, Kommunikation
International
VKF Norm 2003
B9
Haustechnik (Heizung / Elektro / Sanitär / Lüftung)
B 10
Berechnungstools für Ingenieure
Ausbildung und C1 Qualitätssicherung C2
ZURÜCKGESTELLT
Fachausschuss / Fachteam / Projektverantwortliche
B0
PROJEKTPHASE 3 + 4
A2
B
Forschung und Entwicklung
TEILPROJEKT A1
PROJEKTPHASE 2
PROJEKTSEGMENT A Führung, Organisation, Grundlagen
IN ARBEIT
Projektgliederung und -fortschritt Stand Dezember 2004
ABGESCHLOSSEN
1.3
Ausbildung SIA Dok 83, Ausgabe 1997 VKF Norm Generation 2003
C3
Qualitätssicherungssystem
C4
Ausbildung - Konzeption
D1
Opportunitäten / neue Technologien
D2
Sprinklerkonzepte
D3
Brandmelder
E1
Analyse Gilamont
E2
Löschwasserschäden
E3
Prämien / Schadenstatistik
E4
Finanzhilfe / BS-Regionen
E5
Technische Argumentation für mehrgeschossigen Holzbau
F 1 – F 3 Planungshilfen Bauteile F4
Umsetzung
F5
Spezielle Ereignisse / Task Force
F6
SIA/LIGNUM Dok 83, Brandschutz im Holzbau (Ausgabe 06/07)
F7
Brandschutz „klipp und klar“
F8
Brandschutz im Holzbau (Lignatec)
G1
Normung Europa
G2
Entwicklung / Recherchen / Zusammenarbeit in Europa
Bild 4: Projektfortschritt Stand Dezember 2004
24. Informationstagung Pro Holz
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
1.4
Ausgangslage Ende 2004
Projektphase 1 fand mit der erfolgreichen Umsetzung von zielkonformen Anforderungen für den Baustoff Holz in der Brandschutzgesetzgebung ihren erfolgreichen Abschluss. In der Projektphase 2 sind in den meisten Teilprojekten die umfangreichen Entwicklungs- und Forschungsarbeiten soweit fortgeschritten, dass die Auswertungs- und Dokumentationsphase beginnen kann. Durchgeführt werden diese viel versprechenden Arbeiten an der ETH Zürich, der EMPA Dübendorf, der HSB Biel sowie in Leipzig an der Materialforschungs- und Prüfungsanstalt (MFPA). Das Brandverhalten von Holz muss in jeder Hinsicht bekannt sein, um es in den Griff zu bekommen. Nur so lassen sich die geplanten neuen Anwendungen verwirklichen und als brandsicher einstufen. Weitere Untersuchungen befassen sich mit der optimalen Führung der Haustechnik und deren brandtechnischen Abschottung im Holzbau. Die Ergebnisse dieser Teilprojekte werden ebenfalls zu Beginn des nächsten Jahres vorliegen. Die neuen Erkenntnisse sollen wirkungsvoll in die Praxis einfliessen. Diese Aufgabe werden Dokumentationen, Arbeitshilfsmittel und Qualitätsrichtlinien erfüllen, die in den Projektphasen 3 und 4 bereitgestellt werden. Durch diese werden die neuen Möglichkeiten für das Holz unter den Bauverantwortlichen bekannt gemacht, damit diese den Holzbau brandsicher gestalten und ausführen können. In dieser Richtung unterstützend wird das gemeinsam von Behörden, Holzfachleuten und Spezialisten erarbeitete Qualitätssicherungssystem wirken. Werden die Projektphasen 3 und 4 ebenso konsequent umgesetzt wie die Phasen 1 und 2, darf tatsächlich mit neuen Märkten gerechnet werden. Denn je länger desto mehr bestätigt sich, dass zwischen den erzielten Fortschritten im Brandschutz und einer erweiterten Nachfrage nach Holz als Baustoff ein direkter Zusammenhang besteht. Die Holzbranche hat auf dem Weg in eine neue Ära mit dem Programm «Brandschutz und Holzbau» den grösseren Teil der Strecke erfolgreich zurückgelegt. Ein bedeutender Meilenstein, die Einführung der neuen Vorschriften, steht kurz bevor. Die Gelegenheit wurde wahrgenommen – nun gilt es, auch die Pflichten wahrzunehmen: die begonnene, praktisch und wissenschaftlich abgestützte Forschung und Entwicklung sind einwandfrei abzuschliessen, die bevorstehende Umsetzung und Kommunikation sind klug und wirksam durchzuführen. Die bisherigen Projektfortschritte sind viel versprechend, bereits heute lässt sich sagen: die Holzwirtschaft wird künftig mit neuen Bauteilen und Konstruktionen und einem deutlich erweiterten Anwendungsgebiet auf dem Baumarkt präsent sein.
Bild 5: Mehrfamilienhaus „Sunny Woods“, Zürich
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
2
Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF
2.1
Zweck und Inhalt der Brandschutzvorschriften
Die Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor den Gefahren und Auswirkungen von Feuer und Explosionen. Die Brandschutzvorschriften bestehen aus: • • • • •
der Brandschutznorm (Grundsätze und Zielsetzung) den Brandschutzrichtlinien (Ausführung) den Prüfbestimmungen den Brandschutzerläuterungen und Arbeitshilfen Dokumente zum Stand der Technik (Publikationen anerkannter Fachverbände z.B. SIA/Lignum Dokumentation 83 „Brandschutz im Holzbau“) , sofern diese von der Technischen Kommission der VKF akzeptiert sind.
2.2
Zeitplan
Der Vorstand der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) hat das, über die TK-VKF eingebrachte, neue Brandschutzvorschriftenwerk 2003 zuhanden der politischen Umsetzungsinstanzen, dem Interkantonalen Konkordat zur Vermeidung von Handelshemmnissen, bereits im Jahr 2003 verabschiedet. Seither war es die Aufgabe der Konkordatsinstanzen, die neuen VKF-Vorschriften zu interkantonal verbindlichem Recht zu erheben. Nach einer internen Vernehmlassung bei den einzelnen Kantonen, im Frühjahr 2004, hat das interkantonale Konkordat Mitte Juni 2004 beschlossen, die von der VKF vorgelegten Brandschutzvorschriften in kantonales Recht umzusetzen. Bei einem optimalen Ablauf der gesetzlichen, notwendigen Anpassungen in den Kantonen erfolgt die Inkraftsetzung der neuen VKF-Brandschutzvorschriften per 01.01.2005 in den meisten Kantonen. In einzelnen Kantonen ist mit einer Übergangsfrist von sechs Monaten zu rechnen. 2.3
Auswirkungen für die Holzwirtschaft
Die detaillierten Anforderungen können den VKF-Brandschutzvorschriften entnommen werden (www.vkf.ch). Nachstehend werden auszugsweise Tendenzen der Auswirkungen für die Holzwirtschaft aufgezeigt. 2.3.1
Brandschutznorm
Die Brandschutznorm wurde in ihrem Umfang reduziert und konzentriert sich vermehrt auf die Formulierung der Schutzziele und die Definition der notwendigen Begriffe. Neu gelten sämtliche, genutzten Geschosse (d.h. alle Voll-, Dach- oder Attikageschosse) als Geschosse im Sinne der Brandschutzvorschriften zur Festlegung von geschossabhängigen Brandschutzanforderungen. Grundsätzlich ist es möglich, die Brandsicherheit in einem Gebäude mit verschiedenen Konzepten zu erreichen.
24. Informationstagung Pro Holz
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Die Brandschutzvorschriften beschreiben detailliert zwei Möglichkeiten als Standardkonzepte: • Brandschutzkonzept mit vorwiegend baulichen Massnahmen • Brandschutzkonzept mit vorwiegend technischen Massnahmen (Sprinkler) Für spezielle Projekte ist es weiter möglich objektbezogene Brandschutzkonzepte zu realisieren, welche eine für das Einzelobjekt optimierte Lösung bestehend aus baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen darstellen. Die Brandschutzvorschriften formulieren die notwendigen Rahmenbedingungen und Grundlagen. Die untenstehende Darstellung zeigt grafisch diese drei Möglichkeiten:
Brandschutzgesetzgebung Ausnahme
Baulich Baulich
Technisch
Betriebli
Baulich
Betrieblich
Betrieblich Technisch
Technisc
Standardkonzept Detailliert vorgeschriebene Brandschutzmassnahmen in den Brandschutzvorschriften
Brandsicheres Gebäude
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
2.3.2
Klassierung von Baustoffen und Bauteilen
Bei den Baustoffen werden in der Klassierungs-Richtlinie die neuen EN-Klassierungen A1, A2, B, C, D, E und F beschrieben. Das neue Brandschutzvorschriftenwerk ist aber nach wie vor auf der alten Klassierung der bekannten Brandkennziffer aufgebaut. Die neuen Baustoffklassierungen gemäss EN-Normen werden somit in der Schweiz erst in einem späteren Zeitpunkt ins Vorschriftenwerk überführt. Bei der Bauteilklassierung wird die europäische Klassierung nach den Kriterien Tragfähigkeit ( R ), Raumabschluss ( E ) und Wärmedämmung ( I ) eingeführt. Innerhalb dieser europäischen REI-Klassierung ist es theoretisch möglich, Bauteile aus Holz mit Feuerwiderständen bis zu 240 Minuten zu klassieren, da die Brennbarkeit des Baustoffes kein Klassierungskriterium mehr darstellt. Die einzelnen Länder werden aber in den Anwendungsvorschriften den Einsatz von brennbaren Baustoffen bei Bauteilen mit hohen Feuerwiderständen praktisch einschränken. Für die Schweiz ist vor allem die Anwendung von Holz in den Klassen REI30 und REI60 interessant. Die alte Bauteilklassierung (F, T, R, K, S, A) bleibt während einer Übergangsphase bestehen. Während dieser Übergangsphase wird für Holzbauteile eine Klasse F60bb eingeführt. Für Brandschutztüren entfällt die heute praktische Regelung der T30-Türen ohne Prüfnachweis; d.h. zukünftig sind nur noch geprüfte und zugelassene Brandschutztüren einsetzbar. Das neue Brandschutzvorschriftenwerk ist auf den Begriffen der REI-Klassierungen aufgebaut. 2.3.3
Tragwerke und Brandabschnitte
Brandschutzkonzept mit vorwiegend baulichen Massnahmen Für tragende und/oder brandabschnittsbildende Bauteile von Wohn-, Büro- und Schulbauten gelten folgende Anforderungen Eingeschossige Gebäude; oberstes Geschoss
R0 / EI30
Holzbau
Gebäude bis 3 Geschosse (inkl. Dachgeschosse)
R30 / EI30
Holzbau
Gebäude bis 4 Geschosse (inkl. Dachgeschosse)
R60 / EI60
Holzbau
Gebäude bis 6 Geschosse (inkl. Dachgeschosse)
REI60 / EI30(nbb)
Holzbau mit nicht brennbarer EI30 Verkleidung
Gebäude über 6 Geschosse
Nicht brennbare Bauweise, d.h. kein Holzbau
Zu beachten ist im Weiteren: • Für Industrie- und Gewerbebauten sowie Parkhäuser gelten die obenstehenden Anforderungen für Gebäude bis 4 Geschossen • Für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Heime, Spitäler usw.), Gebäude mit Räumen mit grosser Personenbelegung und Verkaufsgeschäfte sowie für Gebäude mit hoher Brandbelastung (über 1'000 MJ/m2) oder hoher Brandgefährdung bleibt die Holzanwendung eingeschränkt • Bei Holzbauten mit 4 und mehr Geschossen dürfen für Aussenwände, tragende und/oder brandabschnittsbildende Bauteile nur nicht brennbare Wärmedämmungen angewendet werden • Für gewisse Gebäudekategorien wird eine Qualitätssicherung verlangt.
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
Brandschutzkonzept mit vorwiegend technischen Massnahmen Wird in einem Gebäude in Holzbauweise eine Sprinkleranlage installiert, kann der oben festgehaltene Feuerwiderstand für tragende und/oder brandabschnittsbildende Holzbauteile bis zu 30 Minuten reduziert oder auf die nicht brennbare Verkleidung verzichtet werden. Der Einbau einer Sprinkleranlage bietet somit neben der Erhöhung der Brandsicherheit auch eine rein wirtschaftlich interessante Möglichkeit für mehrgeschossige Holzbauten. Brandmauern im Reiheneinfamilienhaus Die Anforderungen für Brandmauern in REFH beträgt REI90. Für die Nutzung REFH ist eine Holzsystembauweise möglich (z.B. gemäss Kapitel 5 der SIA/Lignum Dokumentation 83, Ausgabe 1997). Die Lignum hat sich zum Ziel gesetzt, hier auch neue HolzbauSystemlösungen in die Stand der Technik Papiere zu integrieren. Bauten für Büro, Industrie, Gewerbe und Landwirtschaft Für eingeschossige Bauten beträgt die Brandabschnittsfläche neu 2'400 m² (bisher 1'200 m²). Bei mehrgeschossigen Holzbauten ist eine Brandabschnittsfläche von 1'200 m² möglich. Anschlüsse und Konstruktionsdetails Verschiedene Anschluss- und Konstruktionsdetails von Brandmauern an Dach- und Aussenwände werden den heutigen Möglichkeiten des Holzbaues angepasst.
2.3.4
Schutzabstände
Einfamilienhäuser Der Antrag der Lignum wurde berücksichtigt. Für Einfamilienhäuser in Holzbauweise bzw. mit Holzaussenwandverkleidungen sind kleinere Schutzabstände möglich, als bisher gefordert wurden. Landwirtschaft Eingeschossige, landwirtschaftlich genutzte Mehrgebäudeställe können untereinander reduzierte Schutzabstände aufweisen, sofern die Arealfläche 2'400 m² nicht übersteigt. 2.3.5
Flucht- und Rettungswege
Die Forderung nach nicht brennbaren Wand- und Deckenverkleidungen in Fluchtkorridoren und -treppenhäusern bleibt bestehen. Korridortrennwände können in Bauten mit brennbaren Tragwerken ebenfalls in Holzbauweise erstellt werden. Bei Bauten mit nicht mehr als 3 Geschossen (neue Definition der Geschossigkeit) für die eine brennbare Bauweise zulässig ist, dürfen Treppenhauswände mit Feuerwiderstand REI60/EI30(nbb) in Holzbauweise erstellt werden. Für diese Treppenhauswände sind nicht brennbare Dämmungen zwingend und die Wände sind beidseitig nicht brennbar mit Feuerwiderstand EI30 zu verkleiden.
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
2.3.6
Verwendung brennbarer Baustoffe
In der Richtlinie Verwendung brennbarer Baustoffe wird neu unterschieden zwischen Bauten mit 1 - 3 Geschossen; 4 - 8 Geschossen und Hochhäusern. Durch die neue Strukturierung entstehen in gewissen Bereichen bei 3-geschossigen Bauten Erleichterungen für brennbare Baustoffe (z.B. Aussenwände, Bodenbeläge). Holz-Aussenwandverkleidungen für mehr als 3-geschossige Bauten (bei gewissen Nutzungen) bis zur Hochhausgrenze sind mit entsprechenden Massnahmen (z.B. öffnungslose Fassade, feuerwiderstandsfähige Aussenwand, Hintermauerung, Begrenzung der Holzflächen, Sprinklervollschutz, Massnahmen im Hinterlüftungsbereich, Schürzen, usw.) und dem Einvernehmen der Behörde möglich. In Bauten mit brennbaren Tragwerken sind in Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen für Aussenwände, Wände und Decken nur nicht brennbare Wärmedämmungen möglich. In Bauten mit nicht brennbaren Tragwerken bleiben die bisherigen Anforderungen bestehen. Bei den Dächern werden die Anforderungen für nicht geschäumte oder geschüttete Wärmedämmungen mit BKZ 4.3 den Angaben in der SIA/Lignum Dok 83 angepasst. Die Flächenbeschränkungen werden entsprechend den neuen Abstufungen der Bandabschnitte von 500 m² auf 600 m² bzw. von 1'000 m² auf 1'200 m² erhöht. Die Richtlinie Verwendung brennbarer Baustoffe formuliert die Anforderungen auf der bisherigen schweizerischen Klassierung der Brandkennziffer für Baustoffe. 2.3.7
Haustechnik
Bei den technischen Anlagen werden verschiedene Anforderungen den Angaben der ENNormung angepasst. Für die Holzwirtschaft haben unter anderem folgende Punkte einen konkreten Einfluss auf die Praxis: •
•
Sicherheitsabstände zu Feuerungs- und Abgasanlagen werden in den Zulassungen dieser Systeme festgehalten. In den Vorschriften sind keine allgemein verbindlichen Angaben mehr vorhanden. Für die praktische Anwendung (d.h. den Einbau) ist somit zukünftig die Zulassung des entsprechenden Aggregates verbindlich. In Küchen wird auf die Forderung nach einer F30-Verkleidung im Bereich von ElektroKochherden verzichtet.
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Brandschutz im Holzbau - Aktuell
3
Lignum – Stand der Technik Papiere
Die Lignum wird die Branche laufend über die konkreten Auswirkungen der neuen Brandschutzvorschriften informieren. Die Arbeiten für die technische Umsetzung, die Bereitstellung von Fachliteratur sowie die Konzeption der Aus- und Weiterbildung sind bereits forciert worden. 4
Zusammenfassung
Dank der guten Kommunikation zwischen der Brandschutzbehörde (VKF; Kantonale Brandschutzbehörden) und der Holzbranche (Lignum) entspannte sich in den letzten Jahren, die früher eher verkrampften Positionen merklich. Auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens und der gemeinsamen Zielsetzung: „Brandsicheres, mehrgeschossiges Bauen in Holzbauweise“ hat die VKF die Anliegen der Holzbauseite in den neuen Brandschutzvorschriften weitgehend berücksichtigt. Es ist ein offenes Geheimnis, dass sich einzelne Kantonale Brandschutzbehörden nicht mit der erleichterten Anwendung für den Holzbau „anfreunden“ konnten. Intensive Gespräche haben zum Abbau der Vorbehalte gegen die erweiterte Holzanwendung geführt. Die Brandschutzbehörde hat mit den neuen Brandschutzvorschriften einen entscheidenden Schritt zugunsten des Holzbaues getan. Es liegt nun an der Holzbranche, das entgegengebrachte Vertrauen durch die Gewährleistung der geforderten Bau- und Brandschutzqualität zu bestätigen. B3 Fassaden
Bild 7: Wohn- und Geschäftshaus "Renggli" in Sursee mit 3 bzw. 4 Vollgeschossen in Holzbauweise
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Burnout und Stressbew채ltigung Lisa Wegm체ller Dipl. Sonderp채dagogin Dipl. Organisationsberaterin und Supervisorin BSO
Burnout und Stressbewältigung
Burnout Wie sorge ich vor?
1. Was ist Burnout Das amerikanische Wort Burnout ist ursprünglich ein technischer Begriff und bedeutet „ausbrennen“. Es umschreibt einen chronisch körperlichen, emotionalen und geistigen Erschöpfungszustand mit Krankheitsgefühl, der über sechs Monate dauert Eine mögliche Definition Burnout ist ein seelischer Zustand, der oft bei Menschen eintritt, die mit anderen Menschen arbeiten und die in ihren Beziehungen zu ihren Kunden, Klienten, Patienten, Vorgesetzten oder Kollegen ... die Gebenden sind. Betroffen sind meistens Personen, die mit hoher Motivation und grossem Einsatz ihre Aufgaben perfekt lösen wollen, dabei aber sich selber vergessen. Es sind Menschen, die besonders begeisterungsfähig und idealistisch waren, denn sie mussten einmal „entflammt“ gewesen sein, um ausbrennen zu können.
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4-1
Burnout und Stressbewältigung
2. Burnout-Symptome Burnout vollzieht sich als schleichender Prozess über einen längeren Zeitraum. Die Burnout-Erkrankung durchläuft verschiedene Phasen. Nach einer anfänglichen Begeisterung beginnt das einseitige Engagement an der Gesundheit zu zerren. Man spürt, dass man überlastet ist und etwas ändern sollte. Jahrelange Anspannung, Enttäuschungen und die hohe Dauerbelastung ohne Erholung führen zu einem Erschöpfungszustand mit chronischer Müdigkeit und Krankheitsanfälligkeit. Warnsymptome der Anfangsphase Wenn das Missverhältnis von Idealen und Möglichkeiten, von Anstrengungen und Belohnungen nicht gross ist, kann dieser Zustand über Jahre dauern. Reduziertes Engagement Die idealisierten Überhöhungen der Arbeit zieht einen emotionalen, kognitiven und verhaltensmässigen Rückzug nach sich. Wenn früher zuviel gearbeitet wurde, da möchte man vor allem nur noch nehmen. Es gibt eine „innere Kündigung“. Emotionale Reaktionen Hier beginnt ein schmerzlicher Prozess. Das Abschiednehmen von früher zentralen Zielen erfordert einen Trauerprozess. Wird dieser vermieden, so werden entweder sich selbst oder der Umwelt die Schuld für den unbefriedigenden Zustand zugeschrieben. Abbau Hier kommt es zu Leistungsabfällen. (Flüchtigkeitsfehler, vergessene Termine …) Die Denkweise wird bequemer. Herausforderungen oder Neuerungen werden immer häufiger abgelehnt. „ Das haben wir immer so gemacht.“ Verflachung Es entsteht eine generelle Verflachung des emotionalen, sozialen und geistigen Lebens. Wegen des Rückzugs geht die Anteilnahme an der Umwelt verloren, aber ebenso die Anteilnahme der Umwelt für die Burnout-Betroffenen. Psychosomatische Reaktionen Hier finden sich grössere Häufigkeiten von Infektionskrankheiten, Kreislaufbeschwerden, Schlafstörungen, Verspannungen und Verdauungsbeschwerden wieder. Es besteht die Gefahr von Geschwüren und Herzinfarkt. Verzweiflung Dem temporären Gefühl der Hilflosigkeit ist ein chronisches Gefühl der Hoffnungslosigkeit gewichen. Das Leben hat seinen Sinn verloren. Selbstmordgedanken können auftauchen.
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Burnout und Stressbewältigung
3. Ursachen des Burnouts Es gibt nicht eine Ursache des Burnouts. Vielmehr ist das Zusammenspiel verschiedener Umweltbedingungen, arbeitsbezogene Stressoren und persönlicher Eigenschaften entscheidend. Stress ist nicht identisch mit Burnout und nicht jeder Stress führt augenscheinlich in der Fortsetzung zu einem Burnout.
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Burnout und Stressbewältigung
4. Ressourcenorientierte Burnout-Prävention Aufbau von individuellen Ressourcen • Aufbau von Vertrauensressourcen (Selbstwirksamkeit, Selbstsicherheit, Optimismus, Selbstvertrauen) • Förderung eines erfolgreichen Zeit- und Energiemanagements • Fähigkeiten zur körperlich-geistigen Spannungsregulation Aufbau von sozialen Ressourcen • Pflege von Beziehungen • Förderung und Aufbau des sozialen Netzes (privat und beruflich) Aufbau von institutionellen Ressourcen Stressoren und Frustoren vermeiden • Frustoren und Stressoren eruieren • Klar unterscheiden zwischen veränderbaren und unveränderbaren Faktoren • Ziele formulieren • Teilziele schriftlich festhalten • Periodische Überprüfung des Fortschritts • Teamtrainings durchführen • Gemeinsame Erlebnisse schaffen Erhöhung der Satisfaktoren und Motivatoren • Vertrauensvolle, unterstützende Atmosphäre schaffen im Team, Abteilung ... • Klärung von Strukturen, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, Rollen, Normen • Verbesserung der Infrastruktur • Wertschätzung immer wieder zeigen und Rückmeldungen holen • Tabuthemen ansprechen • Kommunikation verbessern Individuelle Ebene • Hinterfragen der Motivation für den Beruf • Befriedigung der Grundbedürfnisse ausserhalb des Berufs • Klare Trennung von Arbeit und Freizeit • Zu sich selbst Sorge tragen • Verbesserung der Arbeitstechnik • Entspannungsübungen
5. Literaturliste • • • •
Emotionale Intelligenz, Daniel Goleman 1995 Erlernte Hilflosigkeit, M.E:P. Seligmann, München Das Buch der Ruhe, Gelassenheit am Arbeitsplatz, Paul Wilson, Heyne Hilfen bei Stress und Belastung, Reinhard Tausch, rororo Sachbuch
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Lisa Wegmüller
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