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POLITIK & VERWALTUNG

DIE COVID-19-PANDEMIE Die wichtigsten Fakten

Die epidemiologische Situation spitzt sich immer mehr zu und damit auch die Situation in den lokalen Spitälern. Aus diesem Grund verhängte die Landesregierung weitere einschneidende Maßnahmen und verhängte den Lockdown. Am kommenden Wochenende (20.-22.11.2020) findet hingegen ein Massentest für alle Südtiroler statt.

Zum einen geht es hierbei darum, soziale Kontakte und Risikosituationen durch eine Verschärfung der Bestimmungen weiter zu vermindern. Zum anderen geht es aber auch darum, mit einer neuen Teststrategie einen Befreiungsschlag zu setzen, um aus dieser reagierenden Position, wieder in eine agierende Position zu kommen. Ab Freitag, 20. November sollen 350.000 Tests landesweit durchgeführt werden. Gemeinsam mit dem Zivilschutz sollen landesweit rund 180 Stützpunkte eingerichtet werden, an denen die Tests an mindestens 67 Prozent der Bevölkerung durchgeführt werden. Ziel ist es, Infektionsherde zu identifizieren und Ansteckungsketten zu unterbrechen. Hierzu werden wir euch noch in den nächsten Tagen noch genauer informieren.

DIE RECHTSLAGE

Die neue Verordnung des Landeshauptmannes Nr. 69/2020 vom 14. bis zum 29. November 2020 und sieht u.a. folgende Neuerungen vor:

Alle wirtschaftlichen Tätigkeiten sind grundsätzlich ausgesetzt. Weiterarbeiten dürfen nur jene, die von dieser allgemeinen Aussetzung ausdrücklich ausgenommen sind. Was die zugelassenen Tätigkeiten betrifft, so gilt, dass grundsätzlich kein Kundenkontakt stattfinden darf, ausgenommen in den sozialen und sozio-sanitären Bereichen und für die Rechts- und Verwaltungsakte, bei welchen das Gesetz die Anwesenheit vorsieht. Des Weiteren müssen zusätzliche Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden: - zur Reduzierung der Anzahl an Personen muss die 1/10 Regel angewandt werden; - die Maßnahmen zur Reinigung und Desinfizierung von Arbeitsplätzen werden verstärkt; - es kann nur das Personal eingesetzt werden, das bei vom Landesgesundheitsdienst organisierten Corona-Screenings teilnimmt.

DIE WIRTSCHAFTLICHE LAGE

Welche wirtschaftlichen Tätigkeiten sind nun weiterhin zugelassen? Hier eine Auflistung einiger wichtiger Bereiche: - Tätigkeiten, die durch gemäß Verordnung des LH Nr. 68/2020 zugelassen sind. Damit ändert sich im Besonderen für den Handel nichts. - Tätigkeiten, die in Anlage 1 der aktuellen

Verordnung (siehe Internet) angeführt sind. - Tätigkeiten, deren Unterbrechung die Wiederaufnahme der Produktion oder die Lieferung von Produkten, die für systemerhaltende Lieferketten notwendig sind, beeinträchtigen würde.

Achtung: Solche Tätigkeiten können aufgrund begründeter Meldung an den Landeshauptmann (antrag.dm@pec.prov.bz.it, Formular: http://www.provinz.bz.it/sicherheitzivilschutz/zivilschutz/coronavirusdownloads-dokumente-zumherunterladen.asp) ohne Unterbrechung fortgeführt werden, bis zur allfälligen Aussetzung. Gewerbliche Tätigkeiten in Betriebsstätten sind auch weiterhin zulässig, wenn sie ausschließlich zur Fertigstellung von bereits bestellten Produkten dienen sowie wenn sie ohne Kundenkontakt und unter Einhaltung der verschärften Sicherheitsmaßnahmen ausgeübt werden.

Dienstleistungsberufe sehen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die weitestgehende Anwendung der agilen Arbeitsmodalitäten für alle Tätigkeiten vor, die über Distanz ausgeführt werden können. Auch die Herstellung, der Transport, der Vertrieb und die Lieferung von Medikamenten, Gesundheitstechnologie und medizinischchirurgischen Vorrichtungen sowie von Agrar- und Lebensmittelprodukten ist künftig zulässig.

Zudem sind auch weiterhin die Tätigkeiten mit einem kontinuierlichen Produktionszyklus zugelassen, deren Unterbrechung zu schweren Schäden an der Anlage selbst oder zur Gefahr von Unfällen führt. Was die Baustellen betrifft, so sind diese grundsätzlich geschlossen – mit Ausnahme der folgenden: - Bauarbeiten, die nötig sind, um die Erbringung von grundlegenden öffentlichen

Diensten für die Bevölkerung zu gewährleisten, sowie jene von nationalem und europäischem Interesse; - Baustellen für öffentliche Infrastrukturen; - Baustellen, um von Schadensereignissen oder Fehlfunktionen betroffene Anlagen zu sanieren, sowie alle Wartungs- und Installationsarbeiten; - Baustellen mit besonderer Dringlichkeit oder strategischer Bedeutung, deren

Schließung zu nachweislich relevanten

Schäden führt.

Solche Baustellen können aufgrund begründeter Meldung an den Landeshauptmann (antrag.dm@pec.prov.bz.it, Formular: http:// www.provinz.bz.it/sicherheitzivilschutz/zivilschutz/coronavirusdownloads-dokumentezumherunterladen.asp - ab morgen verfügbar) ohne Unterbrechung fortgeführt werden, bis zur allfälligen Aussetzung.

- Zulässig sind jedenfalls die für die Schließung der Baustellen nötigen Tätigkeiten, sowie jene, um die Baustellen und die bereits realisierten Bauarbeiten sicherzustellen; ebenso zulässig sind die durch ein einzelnes Unternehmen durchgeführten

Eingriffe, bei denen es keinen Kontakt mit

Dritten gibt. Was die Sicherheitsbestimmungen bei Baustellen betrifft, so gelten für diese neben den geltenden Bestimmungen und Sicherheits-

protokollen sowie den obgenannten Auflagen auch folgende verschärfte Maßnahmen: - Reduzierung der sozialen Kontakte durch verpflichtendes Mittagessen auf der Baustelle; - Baustellenbesprechungen online oder im

Freien mit Schutz der Atemwege und Abstand; - Maßnahmen zur Reduzierung der Personen in den Betriebsautos sowie zur Verkleinerung und Trennung von Arbeitsgruppen;

DER BILDUNGSSEKTOR

Was die Bildung betrifft, so gilt, dass vom 16. bis zum 22. November 2020 die schulischen und didaktischen Aktivitäten der Schulen aller Schulstufen ausschließlich über Fernunterricht erfolgen. Die pädagogische Arbeit in Präsenz in den Kindergärten und in den Kleinkinderbetreuungsdiensten wird ausschließlich für jene Kategorien gewährleistet, die in der Folge genannt werden. Die schulischen und didaktischen Aktivitäten können für jene Schülerinnen und Schüler der Grundschulen weiterhin in Präsenz erfolgen, deren Eltern oder Vormund in

Gewalt hat viele Gesichter: körperliche und sexuelle Gewalt, psychische und ökonomische Unterdrückung, soziale Isolation, Stalking. In Südtirol sind diese Gewalttaten vor allem an Frauen und Kindern aktueller denn je, besonders in Zeiten wie diesen. Der vor kurzem neu gegründete SVP-Frauenausschuss hat ein konkretes Zeichen gesetzt.

Die Bewegungsfreiheit ist erneut eingeschränkt, die finanziellen Sorgen wachsen und der Unmut über die aktuelle Lage wird größer. Die Corona-Krise hat das Problem der häuslichen Gewalt verschärft, die Belastung ist immens. Viele Betroffene trauen sich aus Scham und Angst nicht, Anzeige einem der folgenden Bereichen tätig sind und welche keine andere Möglichkeit haben, die Kinder im familiären Umfeld zu betreuen oder keine Formen von flexiblen Modellen der Arbeitszeitgestaltung oder von smart working in Anspruch nehmen können: - in den essentiellen Diensten des Gesundheitswesens; - soziale und sozio-sanitäre Dienste; - bei den Ordnungs- oder Rettungskräften; - im öffentlichen Personennahverkehr und im Postdienst; - beim Bevölkerungsschutz; - im Handel von Lebensmitteln oder Gütern des täglichen Bedarfs; - in Apotheken oder Parapharmazien; - pädagogische Fachkräfte, Lehrer, Kleinkindbetreuer oder Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter für Integration, welche zurzeit pädagogische Begleitung oder Unterricht in Präsenz leisten; - Eltern von Kleinkind- Kindergartenoder

Grundschulkindern, die sich nachweislich in einer schwierigen sozialen Situation befinden. Weiters können schulische und didaktische Aktivitäten in Präsenz auch für Kinder und zu erstatten oder ihre Geschichte jemanden anvertrauen. Die Opfer wenden sich daher vielfach hilfesuchend an Beratungsstellen wie dem Frauenhausdienst in Bruneck, welches die Anlaufstelle für Frauen aus dem gesamten Pustertal, Ahrntal sowie auch Gadertal ist. Der vor kurzem neu gegründete SVP Frauenausschuss Bruneck, mit der Vorsitzenden Stefanie Peintner, möchte sich der Unterstützung von Frauen in Not annehmen sowie ein Zeichen gegen die Gewalt an Frauen setzen. So hat der Frauenausschuss kurzerhand die Spendenaktion „Helfen WIR Frauen in Not“ initiiert. Mithilfe der gesammelten Spenden soll den von Gewalt betroffenen Frauen eine schnelle finanzielle Hilfe gestellt werden. Jugendliche aller Schulstufen und für die Kleinkinderbetreuungsdienste erteilt werden, die Anrecht auf Maßnahmen gemäß Gesetz 104/92 haben oder deren Familie sich in einer schwierigen sozialen Situation befindet, die vom Sozialsprengel begleitet wird.

Die Verordnung gibt abschließend auch schon einen Ausblick auf die Zeit nach dem 29. November 2020 und zwar, dass die Bestimmungen dieser Verordnung oder einzelner Punkte – auch in Bezug auf einzelne Gemeinden - verlängert werden könnten, falls es die epidemiologische Situation erfordert, oder falls es der Umfang der Beteiligung am Massentest auf Landesebene der Expertenkommission nicht ermöglicht, eine Bewertung der epidemiologischen Situation vorzunehmen. //

INFOBOX

Homepage des Landes Südtirol:

www.provinz.bz.it

Homepage des Südtiroler Sanitäts-

SPENDENAKTION „HELFEN WIR FRAUEN IN NOT!“ IN BRUNECK GEGEN DIE GEWALT

betriebes: www.sabes.it //

DER AUFRUF ZUM SPENDEN

Der Frauenausschuss Bruneck ruft zur Spende auf! Vom 25. November 2020 (internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen) bis zum 10. Dezember 2020 (internationaler Tag der Menschenrechte) sind Spendenboxen in Lebensmittelgeschäften, Bäckereien, Apotheken und - falls es die Situation erlaubt - auch in weiteren Geschäften aufgestellt. Die Spendenboxen sind in Zusammenarbeit mit der „Geschützten Werkstatt Trayah“ in Bruneck, welche Menschen mit Beeinträchtigung eine kreative Arbeit in einem geschützten Rahmen ermöglicht, gestaltet worden. Neben den Spendenboxen sind auch Onlinespenden (IBAN IT42 P060 4558 2400 0000 0898 800, Betreff: Helfen wir Frauen in Not) möglich.

„Es ist die Aufgabe von uns allen, Frauen und Kinder vor Gewaltsituationen so gut es geht zu schützen! Wir müssen aufeinander Acht geben und den Mut haben darüber zu sprechen! Helfen wir gemeinsam Frauen in Notsituationen zu unterstützen!“, so der Aufruf von Stefanie Peintner, der Vorsitzenden des SVP-Frauenausschuss von Bruneck. // rewe

INFOBOX

Beratungsstelle für Frauen in Gewaltsituationen und Geschützte Wohnungen in Bruneck: 800 310 303 (Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr). //

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