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Pflegeausbildung im Pustertal: Es braucht endlich konkrete Schritte
Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger sowie Pflegekräfte in den Sozialberufen werden im Pustertal händeringend gesucht. Nun soll unter anderem bei der Ausbildung angesetzt werden. Die Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder hat einen entsprechenden Antrag im Südtiroler Landtag eingebracht.
Derzeit wird die Krankenpflege-Ausbildung nur in der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana“ in Bozen angeboten. Seit langer Zeit versucht Elisabeth Rieder, diese Ausbildung auch in der Peripherie, vor allem in Bruneck, aber auch in Schlanders, anzusiedeln. Die Gründe liegen auf der Hand: Die Claudiana bietet jährlich rund 250 Studienplätze an, von denen aber nur etwas mehr als die Hälfte besetzt werden können. Vor allem aus der Peripherie ist vielen die Anfahrt schlicht zu weit. Alternativ wählen Studierende den Ausbildungsweg über die Fachhochschule für Gesundheit Tirol (FHG), die allerdings bereits an sieben verschiedenen Standorten ausbildet – darunter auch in Lienz in Osttirol. In Österreich sind zudem die Studiengebühren und die Lebenshaltungskosten für Studierende weitaus günstiger als in Bozen. Ein weiteres Problem ist, dass die meisten Abgängerinnen und Abgänger der FHG für einige Zeit auch in Österreich arbeiten, wo auch noch der Lohn um einiges höher ist. In Südtirol warten Studienabgängerinnen und Studienabgänger der Claudiana mitunter mehrere Jahre auf unbefristete Anstellungen im Sanitätsbetrieb. Fakt ist, dass es im Jahr 2018 den letzten Stammrollenwettbewerb gab. Von den 69 Studienabgängerinnen und -gängern der Claudiana im Jahr 2019/20 konnten lediglich drei unbefristet angestellt werden, der Rest hat einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Die Arbeitsbedingungen in Südtirol sind ebenfalls in der Kritik. Nun soll Abhilfe geschafften werden: Studienstandorte in der Peripherie, in der Nähe der Krankenhäuser, bieten neue Chancen, dem Pflegemangel entgegenzuwirken. Die enge Verzahnung zwischen Theorie und Praxis, die wohnortnahe Ausbildung, bieten Studierenden eine Work-Life-Balance, die ihnen die Claudiana in Bozen nicht bieten kann. Der zuständige Landesreferent Thomas Widmann hat angekündigt, bereits im Herbst 2022 mit einem Studiengang für KrankenpflegerInnen in Bruneck starten zu wollen.
DIE PFLEGE IN NOT
Ein desolates Bild ergibt sich auch bei den Sozialberufen. Personal fehlt vor allem in den Pustertaler Alters- und Pflegeheimen, aber auch in den Hauspflegediensten und den Krankenhäusern. Der Landesverband machte anlässlich des “Tages der Sozialberufe” auf Personalmangel, aber auch auf mangelnde gesetzliche Regelungen zum Berufsbild sowie die zu niedrige Entlohnung, aufmerksam. Der Verband der Seniorenwohnheime forderte in den letzten Wochen mehrmals eine duale Ausbildung mit Praxis in den Alters- und Pflegeheimen und einer dezentralen Theorieausbildung. Ein Ziel ist es, Sozialberufe auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder Personen, die sich umschulen und beruflich neu orientieren, interessant zu machen. Besonders für Frauen, die nach der Mutterschaft oder Auszeiten aufgrund von Pflege von Angehörigen eine —Ausbildung oder Umschulung machen möchten, sind die Hürden einer neuen Ausbildung aber nach wie vor groß. Vor allem finanziell ist dies eine Herausforderung, da es praktisch kaum finanzielle Unterstützungen für die Zeit der Ausbildung gibt. Oft scheuen die Betroffenen daher vor langen Fahrwegen, vielen Unterrichtsstunden und finanziellen Einbußen zurück. Auch dort soll angesetzt werden. Der Beschlussantrag von Rieder für eine wohnortnahe Ausbildung in Sozialberufen wurde im November 2021 im Landtag sogar einstimmig angenommen. Ein dezentrales Ausbildungsangebot in den Pflegeberufen soll daher in Kürze errichtet werden.
PZ-CHEFREDAKTEUR REINHARD WEGER HAT GENAUER NACHGEFRAGT.
PZ: Frau Abgeordnete Rieder, die Suche nach Pflegekräften gestaltet sich immer schwieriger. Wie ist aus Ihrer
Sicht die Situation einzustufen?
Maria Elisabeth Rieder: Der Pflegenotstand ist eine Problematik, sich in den letzten Jahren europaweit verschärft hat. Tatsache ist aber auch, dass sich dieser Pflegemangel bereits angekündigt hat. Seit ein paar Jahren stehen im Sanitätsbetrieb aber auch in den Seniorenheimen von Jahr zu Jahr immer mehr Pensionierungen an. Die „Baby-Boomer“ gehen in Pension, obwohl dies bekannt war, hat die Politik zu wenig wirksame Maßnahmen gesetzt. Erschwerend kommt dazu, dass die Löhne in den letzten zehn Jahren kaum gestiegen sind. Die KrankenpflegerInnen wurden zwar beklatscht doch die versprochenen Lohnerhöhungen und Aufwertung der Berufsbilder blieben aus und werden von Jahr zu verschoben.
Wie kann das Problem gelöst werden und die dezentrale Aus- und Weiterbildung als ein Lösungsansatz forciert werden?
Natürlich müssen wir mehr junge Menschen für Berufe in der Pflege begeistern, doch auch Umschulungen sollen möglich sein. Dafür sind verschiedene Ansätze nötig. Ein Ansatz ist: Die Ausbildung muss näher an die Interessierten: So sind Sozialberufe und auch das Berufsbild der PflegehelferInnen beliebte Berufe für Quer- und WiedereinsteigerInnen. Diese haben bereits langjährige Berufserfahrungen in anderen Bereichen oder waren zu Hause in Erziehung oder Pflege tätig. Ein Vollzeitausbildungsweg, der meist in Bozen stattfindet, ist zeitintensiv und manchmal auch kostenaufwendig. Das können sich vor allem Frauen kaum leisten, daher muss die Ausbildung näher zu ihnen gebracht werden. Frauen mit Kindern aus dem Ahrntal z.B. können sich durchaus einteilen, Theoriestunden in Bruneck zu besuchen, der Weg nach Bozen ist aber schon allein aus zeitlichen Gründen nicht drin.
Wie schaut es mit der Ausbildung in der Krankenpflege aus?
Auch die Ausbildung der Krankenpflege soll wieder in die Peripherie kommen. Die Landesfachhochschule Claudiana hat jährlich 150 Studienplätze in der Pflege zur Verfügung, allerdings nur knapp 100 Studienanfänger*innen in jedem Jahr. Auffallend ist, dass besonders wenige junge Menschen aus dem Pustertal an der Claudiana studieren. Ein Grund dafür sei, so höre ich immer wieder, dass die Dozentinnen und Dozenten fast zu 80% in italienischer Sprache unterrichten. So entscheiden sie sich für eine an-
Die Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder.
dere Berufsausbildung oder gehen nach Österreich und kommen dann selten wieder zurück, besonders seit die Ausbildung auch in Österreich akademisiert wurde. Da es immer weniger Studenten aus diesen Landesteilen an der Claudiana gibt, wäre eine dezentrale Ausbildung nötig, z.B. Außenstellen der Claudiana in Bruneck, möglich wäre auch eine Zusammenarbeit mit der Fachhochschule für Gesundheitsberufe in Innsbruck mit einem Studiengang in Bruneck.
Welche Rolle spielt dabei das Pustertal? Ist konkret eine Außenstelle für eine schulische Einrichtung im Pustertal geplant?
Das Pustertal ist bevölkerungsstark, hat zwei Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeheime und Sozialeinrichtungen, die alle Personal benötigen. Aus den Senioren- und Pflegeheimen kommt auch der Ruf, Theorie und Praxis zu verbinden und auf dezentrale Ausbildungen mit gleichzeitiger Arbeit in den Einrichtungen zu setzen. Ich habe einen Beschlussantrag für dezentrale Aus- Und Weiterbildung für soziale Berufe im Landtag eingebracht, dieser wurde genehmigt und wird umgesetzt. Mein Antrag auf eine Außenstelle der Claudiana in Bruneck und Schlanders wurde Anfang 2020 im Landtag noch abgelehnt, doch kürzlich hat der Landesrat auf meine Anfrage hin angekündigt, dass die Ausbildung für KrankenpflegerInnen in Bruneck angedacht wird
Wie soll diese aus Ihrer Sicht ausschauen und was soll angeboten werden?
Die Ausbildung soll Theorie und Praxis vernetzen. In der Praxis für die Krankenpflegeausbildung können die Krankenhäuser und auch die Seniorenheime mit eingebunden werden. Für die Theorie braucht es sicher keinen neuen Universitätsstandort, sondern bestehende Strukturen können genutzt werden. Im Sozialbereich soll die Ausbildung >>
Ernährungstherapie Labor
mit der Arbeit in den Einrichtungen verbunden werden. Dadurch wird der Personalmangel etwas abgefedert und die Auszubildenden erhalten gleich konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag. Außerdem besteht die Möglichkeit, direkt die Arbeitgeber kennenzulernen und eine Anstellung nach der Ausbildung ist ein fließender Übergang.
Wann soll mit der entsprechenden
Ausbildung konkret gestartet werden?
Im Sozialbereich gibt es meinen Informationen bereits Pläne und die ersten Ausbildungen sollen demnächst starten. Auch eine Krankenpflegeausbildung in Bruneck soll schon recht konkret sein, wie der Landesrat im Jänner im Landtag bestätigte. Ob als Partner die Claudiana oder die Fachhochschule für Gesundheitsberufe Tirol einsteigt, ist noch offen, aber ein Start im Herbst 2022 scheint durchaus realistisch.
Welche zusätzlichen Rahmenbedingungen müssen aus Ihrer Sicht noch zusätzlich geschaffen werden, um die
Situation nachhaltig zu verbessern? Natürlich sind Lohnerhöhungen dringend notwendig. Im Gesundheits- und Sozialbereich ist Wochenend-, Feiertags- und Nachtarbeit selbstverständlich, wird aber nicht ausreichend geschätzt und entlohnt. Im Gesundheitsbereich fehlen die Kollektivverträge, die Verhandlungen ziehen sich schlep-
Der Krankenpflege- und Pflegeberuf ist auch im Pustertal mittlerweile Mangelware. Es braucht ein Umdenken und ergo eine Verbesserung der Situation.
pend dahin. Die Angestellten wünschen sich mehr Wertschätzung, gerechtere Entlohnung und eine bessere Kommunikation, also auch Mitspracherecht.
Wie können diese Berufssparten generell attraktiver gestaltet werden?
Gute Bezahlung und Wertschätzung, dazu Vereinbarkeit Freizeit und Beruf, Vereinbarkeit Familie und Beruf haben für die Menschen eine immer größere Bedeutung. Eine Ausbildung vor Ort wird hoffentlich mehr Auszubildende in diesem Bereich bringen. Wer die Ausbildung, insbesondere auch die Praxis im Pustertal macht, bleibt eher dort und tritt auch dort eine Arbeitsstelle an, Das ist meine Hoffnung. Aus meiner Sicht ist es auch sehr wichtig, gut auf die Angestellten zu achten, die derzeit in den Betrieben arbeiten. Wir sollten alles tun, damit Menschen nicht kündigen und in anderen Bereichen arbeiten. Es gibt viele Stellschrauben, die wir anziehen müssen, die Ausbildung ist
eine davon. // Interview: Reinhard Weger
Dr. Med. KARIN BOTCHEN
Fachärztin für physikalische und rehabilitative Medizin
St. Georgen, Ahraue 12b Tel. 0474 830 494 Mobil 346 621 68 84
info@botchen.it
Langzeitfolgen bei Viren
Frau Dr. Botchen, was versteht man darunter?
Virenerkrankungen können oft sehr hartnäckig sein und ein enormes Krankheitsgefühl hervorrufen. Nach ca. 4 Wochen allerdings sollen Symptome wie Fieber, Gliederschmerzen, tropfende Nase, Husten, Atemnot, Kopfscherzen, Müdigkeit, abklingen. Wenn danach noch Beschwerden vorhanden sind oder wieder neu auftreten, spricht man von Langzeitfolgen. Dabei ist der Betreffende nicht mehr ansteckend.
Welche Symptome können das sein?
Berichtet werden starke Müdigkeit, schnelle und schwerwiegende Erschöpfung, Herzrasen, Herzstolpern, Atemnot, Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen, HerzKreislaufbeschwerden, Schlafstörungen, depressive Stimmungslage, Panikattacken, Ängste, Abgeschlagenheit, Chronic fatigue, Leistungsknick, um nur die wichtigsten zu nennen.
Was kann man dagegen tun?
Menschen, die davon betroffen sind, erholen sich meist nicht von selbst. Gelegentlich leiden sie sogar mehrere Jahre unter diversen Symptomen, sind nur wenig belastbar. Sportliche Aktivität ist oft nur noch in geringem Maße oder gar nicht mehr möglich. Insgesamt kann man sagen, dass das Immunsystem schwerwiegend in Mitleidenschaft gezogen ist. Manche Viren, wie z.B. das Eppstein BarrVirus, das die Mononukleose (Pfeiffersches Drüsenfieber) verursacht, kann in den weißen Blutzellen verbleiben und diese in ihrer Funktion behindern. Die Komplementärmedizin hat hier verschiedenste Behandlungsmöglichkeiten: Angefangen bei der Ozon-Sauerstoff-Therapie, die den Körper in die Lage versetzt, sich selbst gegen diese Viren zu wehren, die Vitamin-C-Hochdosis-Infusion, diverse homöopathische Mittel, Akupunktur. Auch die Thymusdrüse spielt für das Immunsystem eine wichtige Rolle. Wenn sie geschwächt ist, gibt es entsprechende Präparate, die unter die Haut gespritzt werden. Durch verschiedene Tests kann der behandelnde Arzt herausfinden, welche Therapien am besten helfen und wie oft man kommen sollte.
DIENSTWOHNUNGEN IM GEWERBEGEBIET
§RA Dr. Daniel Ellecosta Schramm-Tschurtschenthaler Mall-Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it
Das Landesgesetz Raum und Landschaft (LG Nr. 9/2018) regelt in Art. 27 die Gewerbegebiete, die vorwiegend für die Ansiedlung von Handwerks-, Industrie- und Großhandelstätigkeiten sowie für die Verarbeitung und Lagerung landwirtschaftlicher Produkte bestimmt sind. Außerdem sind in diesen Zonen öffentliche Dienste und Einrichtungen von öffentlichem Interesse zulässig. Laut besagtem Gesetz können in den Gewerbegebieten Dienstwohnungen errichtet werden, sofern der Durchführungsplan deren Zulässigkeit und Anzahl ausdrücklich regelt. Dabei darf die Wohnfläche höchstens 110 m² je Betrieb betragen (in Gewerbegebieten innerhalb des Siedlungsgebietes sind höchstens 160 m² zulässig, falls eine zusätzliche Wohnung zu den Bedingungen einer Dienstwohnung errichtet wird). Die Dienstwohnung ist grundsätzlich untrennbarer Bestandteil der betrieblichen Liegenschaft, wobei eine getrennte Veräußerung, Übereignung oder Belastung mit dinglichen Rechten derselben nicht zulässig ist. Die Bindung der Untrennbarkeit wird im Grundbuch angemerkt. Nun hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 1144 vom 28.12.2021 die entsprechende Verordnung über die Dienstwohnungen in Gewerbegebieten genehmigt, welche die Nutzung der Dienstwohnung, die Tätigkeiten, für welche keine Dienstwohnung zulässig ist, sowie das Mindestverhältnis zwischen der Fläche des Betriebes und jener der Dienstwohnung bestimmt. Grundsätzlich ist die Dienstwohnung für die Unternehmensinhaber, die Mitarbeiter und die jeweiligen Familienangehörigen vorgesehen. Ausnahmeregelungen gibt es bei Auflösung der Ehe, bei Unmöglichkeit der Fortführung oder bei Einstellung des Betriebes. Was die Größe der Dienstwohnung anbelangt, bestimmt die Verordnung, dass die für die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit bestimmte Fläche mindestens das 1,5-fache der genehmigten Wohnfläche betragen muss. Falls der Durchführungsplan dies nicht festlegt, entscheidet die für Gewerbegebiete zuständige Körperschaft, wer Dienstwohnungen errichten darf. Dabei wird berücksichtigt, ob die Dienstwohnung für die Führung des Betriebes tatsächlich erforderlich ist und ob sie mit der Gesamtsituation des Gewerbegebietes im Hinblick auf die angesiedelten Tätigkeiten vereinbar ist. Innerhalb eines Jahres ab Ermächtigung zur Errichtung der Dienstwohnung muss (bei sonstiger Unwirksamkeit der Ermächtigung) die Genehmigung für die Baumaßnahme beantragt werden. Die Jahresfrist gilt auch für bereits erteilte Ermächtigungen (dabei läuft die Frist ab Inkrafttreten der erlassenen Verordnung). Die Bindung der Untrennbarkeit der Wohnung wird innerhalb von 30 Tagen ab Bezugsfertigkeit im Grundbuch angemerkt. Falls in einem Gebäude mehrere Unternehmen ihren Sitz haben, kann besagte Bindung zu Lasten eines Betriebes auch gelöscht und zu Lasten eines anderen Betriebes (innerhalb derselben Bauparzelle) beantragt werden. //
VEREINE UND DER DRITTE SEKTOR
€Dr. Markus Hofer Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Ausserhofer und Partner GmbH www.ausserhofer.info
Mit dem GvD 117/2017 wurde auf nationaler Ebene eine neue Vereinsform eingeführt, welche als „Dritter Sektor – terzo settore“ bezeichnet wird. Das Ziel sollte sein, dass für die Vereine eine allgemeine und einheitliche Struktur, sowohl verwaltungs- als auch steuerrechtlicher Natur geschaffen wird. Somit werden einige bestehende Gesetze abgeschaffen, allen voran das für Vereine vorteilhafte Pauschalsystem 398/1991, welches nur mehr für den Großteil der Amateursportvereine weiter besteht. Im Gegenzug werden einige Erleichterungen und Begünstigungen eingeführt, welche jedoch längst nicht so vorteilhaft sind. Mit der Eintragung in das Verzeichnis des Dritten Sektors gehen für die Vereine einige Verpflichtungen einher, wie z.b. die neue Rechnungslegung der Jahresabschlüsse, die Führung der Register und Versicherung von Freiwilligen, die Ernennung eines Kontrollorgans für größere Vereine etc.
Einheitliche Register RUNTS Das Herzstück dieser Reform ist das nationale einheitliche Register des Dritten Sektors, das sogenannte „RUNTS“. Alle Vereine, welche sich in den Dritten Sektor einschreiben wollen, müssen sich in das RUNTS eintragen lassen. Das RUNTS wird direkt vom Arbeitsministerium geführt und damit die Vereine auf das RUNTS zugreifen können, benötigt es für den Einstieg zwingend den SPID des rechtlichen Vertreters oder die digitale Bürgerkarte. Weiteres wird für die Anträge dann noch eine PEC Adresse und die digitale Unterschrift benötigt.
Was sind die nächsten Schritte? Das Register wurde nach längerem Warten und mit einiger Verspätung am 23. November 2021 aktiviert. Alle Vereine, welche derzeit im Verzeichnis der Volontariatsvereine und der Vereine zur Förderung des Gemeinwesens eintragen sind, werden innerhalb von 90 Tagen automatisch in das neue Verzeichnis übertragen, unabhängig ob diese später in den Dritten Sektor eintreten wollen oder nicht. Nach Abschluss dieser Trasmigration und ab dem 22. Februar 2022 werden alle vorliegenden Dokumente und Informationen der Vereine von der Provinz überprüft. Sofern noch Unterlagen fehlen, werden die Vereine innerhalb 180 Tage von der Provinz angeschrieben. Anschließend hat der Verein weitere 60 Tage Zeit um die notwendigen Unterlagen oder Informationen zu liefern. Anschließend wird die Eintragung in das Register definitiv. Mit Mitte des Jahres werden die Vereine die Jahresabschlussrechnung nach den neuen Modellen abfassen und beim RUNTS hinterlegen müssen. Einige Vereine müssen einen gesetzlich geprüften Rechnungsprüfer ernennen, welcher die Funktion des Kontrollorgans einnimmt. Die steuerlichen Vorschriften des Dritten Sektors werden aller Voraussicht dann ab 2023 greifen, sodass dieses Jahr wahrscheinlich keine steuerlichen Änderungen anstehen. Für nächstes Jahr müssen einige Vereine sicherlich mit Änderungen rechnen. Die Reform bringt in den nächsten paar Jahren sicherlich einige bürokratische Auflagen mit sich, sodass es gilt, sich gut beraten zu lassen, um allen Verpflichtungen gerecht zu werden. //