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EACB - Stimme der europ. Genossenschaftsbanken

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GASTREFERENTIN NINA SCHINDLER

Die EACB – Stimme der Genossenschaftsbanken in Europa

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Verbandsdirektor-Stv. Mag. Franz Blaimschein WP - DW 29400

Die EACB – European Association of Co-operative Banks – ist die zentrale Stimme aller europäischer Genossenschaftsbanken in Brüssel. Im Zuge der Funktionärsklausur informierte die heuer neu bestellte Vorstandsvorsitzende, Nina Schindler, über die Aufgaben und aktuellen Themenstellungen der EACB.

Die EACB wurde im Jahr 1970 im Zusammenhang mit den Plänen über ein „europäisches Kreditwesengesetz“ gegründet und ist heute ein professioneller Lobbyverband für genossenschaftlich organisierte Banken in Europa. Aktuell vertritt die EACB 27 Mitgliedsorganisationen aus 23 Ländern mit 3.135 Banken in der EU. Diese stehen im Eigentum von 80,5 Mio. Mitgliedern und weisen eine Bilanzsumme von 7.121 Mrd. Euro auf. Mit ihren 733.000 Mitarbeitern betreuen diese Banken rd. 209 Mio. Kunden und repräsentieren gemessen an der Bilanzsumme 21 % des gesamten Bankensektors in der Eurozone.

Hauptaufgaben der EACB

Interessensvertretung der Genossenschaftsbanken gegenüber EU-Institutionen sowie internationalen Standardsetzern und Regulierungseinrichtungen; Werben für das genossenschaftliche Geschäftsmodell, für genossenschaftliche Besonderheiten und für Diversität im Bankensektor; Plattform für Mitgliedsorganisationen mittels Organisation von Treffen, Konferenzen oder Seminaren zu relevanten regulatorischen Maßnahmen / Entwicklungen; Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den genossenschaftlichen Bankengruppen.

Aktuelle Themenstellungen

Nina Schindler informierte einleitend über den grundlegenden Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union durch das Zusammenspiel von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union. Diese sogenannte „Level 1“-Gesetzgebung war jedoch nach dem Auftreten der Finanzkrise

mit so einer breiten Themenflut an neuen gesetzlichen Maßnahmen befasst, dass sie in vielen Bereichen gesetzlich nur mehr die Rahmenbedingungen geschaffen hat. Die Detailregelungen wurden beispielsweise im Bankbereich an die im Jahr 2011 gegründete EBA (Europäsiche Bankenaufsicht) übertragen, die im Zuge einer „Level 2“-Regulierung entsprechende Detailstandards erarbeitet. So wurden beispielsweise zu Basel III von der EBA 79 technische Standards und 20 Guidelines erarbeitet.

In weiterer Folge informierte Nina Schindler aus erster Hand über den aktuellen Stand zentraler in Entwicklung befindlicher regulatorischer Themenstellungen – unter anderem über folgende Punkte:

Verbandsdirektor Norman Eichinger und Genossenschaftsanwalt ÖR Walter Lederhilger freuen sich über die hochkarätige Referentin Nina Schindler, Vorstandsvorsitzende der EACB (Mitte).

Basel IV Basel IV steht als Sammelbegriff für regulatorische Neuerungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, die bislang noch nicht vollständig in die europäische Gesetzgebung übernommen worden sind. Hier werden ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission im Oktober 2021 und in weiterer Folge Verhandlungen bis 2023 erwartet. Damit die oö. Raiffeisenbanken auch weiterhin ihre Rolle als starkes Herz des finanziellen Blutkreislaufes unseres Bundeslandes erfüllen können, ist in Zusammenhang mit Basel IV insbesondere von Bedeutung, dass in den Eigenmittelbestimmungen unter anderem die Besonderheiten dezentraler Sektoren (Beteiligung am Zentralinstitut) und die aktuelle Begünstigung von Krediten an kleinere und mittlere Unternehmen (KMU-Faktor) entsprechend berücksichtigt werden. Europäische Einlagensicherung Zur Vollendung der Bankenunion gibt es auf europäischer Ebene immer wieder Anläufe zur Errichtung einer Europäischen Einlagensicherung, die bislang nicht erfolgreich waren. Diesbezüglich wird teils mit einer neuen Initiative seitens der EU-Kommission bis Jahresende 2021 gerechnet. Dabei wäre es von besonderer Bedeutung, dass die hohe Finanzstärke des Raiffeisensektors weiterhin primär den Raiffeisen-Kunden Sicherheit bietet und nicht zur Absicherung von Einlagen von Banken anderer EU-Länder verwendet wird.

Besonderheit Genossenschaftsbanken

Verbandsdirektor Norman Eichinger resümierte abschließend, dass die immense Regulatorikflut insbesondere seit der Finanzkrise 2008 Ergebnis von Fehlentwicklungen und Skandalen im Finanzsektor war, zu denen die genossenschaftlichen oö. Raiffeisenbanken in keinster Weise beigetragen haben. Diese kommen vielmehr seit 1889 – über viele Jahrzehnte auch ohne detaillierte regulatorische Vorgaben – ihrem Förderungsauftrag nach und fördern ihre Regionen als seriöser und nachhaltig agierender Finanzdienstleister, bei dem die Kunden als Eigentümer wirklich im Mittelpunkt stehen. Dennoch sind auch diese mit den hohen Aufwendungen der Regulatorikflut konfrontiert. Insofern ist der EACB in Zukunft viel Erfolg zu wünschen, um als starke Stimme für adäquate regulatorische Rahmenbedingungen zu sorgen.

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