September 2006
Liebe Leserinnen und Leser,
Fortsetzung der Serie: „Tipps rund um EDV-Einsatz und Datenschutz“
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RAL in den Medien
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„Was bedeutet die Abkürzung RAL?“ Diese Frage stellte Günther Jauch vor einiger Zeit in „Wer wird Millionär?“ einer jungen Studentin. Dies war sicher die höchste Einschaltquote, die wir je erreichen konnten. Sie war allerdings eher ein glücklicher Zufallstreffer. Kein Zufall ist jedoch, dass es uns durch die intensive Öffentlichkeitsarbeit der vergangenen Jahre gelungen ist, die Dachmarke RAL stärker im Bewusstsein der Medien und damit auch der Verbraucher verankern zu können. So haben wir RAL in der Endverbraucherkommunikation zum Beispiel durch die Herausgabe der RAL-Ratgeber-Reihe zu einzelnen Themen wie „Dach“ oder „Wohlfühlen“ als unabhängige, neutrale Institution nachhaltig positioniert. Auch seitens der Medien ist ein stetig steigendes Interesse an RAL und dem Thema „Gütezeichen“ festzustellen. Eine Medienkooperation wie das RAL-Gewinnspiel in der Zeitschrift „house and more“ (wir berichten darüber in dieser Ausgabe) trägt sehr zum positiven Image von RAL bei.
Dr. Wolf D. Karl Hauptgeschäftsführer RAL e. V.
Dabei sind wir nicht nur in den Printmedien, sondern auch in Funk und Fernsehen immer häufiger präsent. Bei allen Anstrengungen um eine positive und breitere Wahrnehmung von RAL in der Öffentlichkeit sollten wir nicht die internen Bemühungen vergessen, die entscheidend zu diesen Erfolgen beitragen. Dazu gehören die Workshops für Pressearbeit ebenso wie das RALFORUM, mit dem wir den Gütegemeinschaften aktuelle Praxisinformationen von Profis zu wichtigen Themen vermitteln. Die Gütegemeinschaften selbst schließen sich zu öffentlichkeitswirksamen Kooperationsaktionen zusammen – sehr erfolgreich zum Beispiel zum Thema „Fenster und Haustüren“. Übrigens: Die Studentin in „Wer wird Millionär?“ wusste die Antwort. Unser Ziel ist, dass die Frage nach den drei Buchstaben RAL auch beim Einsatz des „Publikumsjokers“ richtig beantwortet wird. Das wäre dann kein Zufall mehr ... In diesem Sinne grüßen Sie
RA Manfred Eihoff Geschäftsführer RAL e. V.
Serie
Fallstricke beim Datenschutz (Teil 2) Nachdem wir die 1. Folge unserer neuen Info-Serie „Tipps rund um EDV-Einsatz und Datenschutz“ den datenschutzrechtlichen Fallstricken bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterdaten im Internet gewidmet haben, möchten wir Sie in der 2. Folge über die neueste Änderung im Datenschutzrecht informieren. Am 26. August 2006 trat das „erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ (Mittelstandsentlastungsgesetz) in Kraft. Das neue Gesetz brachte im Bereich des Datenschutzrechtes neben redaktionellen Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) auch deutliche materielle Folgen mit sich. Zudem wird die Position der externen Datenschutzbeauftragten gestärkt (Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot). So sehen die Änderungen konkret aus: Der Schwellenwert für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bzw. zur Meldepflicht von Verfahren wurde zur Entlastung von Kleinunternehmen heraufgesetzt. Ein Datenschutzbeauftragter muss nicht bestellt werden, wenn regelmäßig höchstens neun Personen (bisher vier Arbeitnehmer) mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 4 BDSG). Gleiches gilt für die Meldepflicht (§ 4 d BDSG). Bei der nicht automatisierten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten ist wie bisher ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind (§ 4 f Abs. 1 Satz 3 BDSG). Die Berechnung des Schwellenwertes bezieht sich nun auf „Personen“; bisher waren nur „Arbeitnehmer“ maßgeblich. Die Geschäftsführung ist also künftig bei der Berechnung einzubeziehen. Wenn für ein Unternehmen bzw. 2
einen Verein keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle die Erfüllung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten auf andere Weise sicherzustellen (§ 4 g Abs. 2 a BDSG). Alle Stellen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung (z. B. Adresshandel oder Auskunfteien) oder zum Zwecke der anonymisierten Übermittlung (z. B. für Markt- und Meinungsforschung) automatisiert verarbeiten, müssen nach wie vor unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Weiterhin gilt: Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (z. B. nach dem Bun-
desdatenschutzgesetz BDSG) müssen weiterhin von allen Unternehmen und Vereinen ohne Rücksicht auf die Anzahl der beschäftigten Personen beachtet werden. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an Sicherheit und Dokumentation der Datenverarbeitung (Anlage zu § 9 BDSG) haben sich auch nach der Novellierung nicht geändert. Die Pflicht der betroffenen Unternehmen zur Führung des Verfahrensverzeichnisses (§ 4 e BDSG) bleibt bestehen. Weitere Informationen finden Sie unter www.datenschutz.de. Für Rückfragen und Erläuterungen steht Ihnen der Datenschutzbeauftragte von RAL, Olaf C. Nilgens, Streitz Consult GmbH, gerne zur Verfügung.
Neues aus den Gütegemeinschaften
Neue RAL-Gütezeichen/Gratulation Herzlichen Glückwunsch! RAL gratuliert der Gütegemeinschaft Estrich und Belag zu ihrem 40-jährigen Bestehen. Anlässlich des runden Jubiläums trafen sich die Verantwortlichen der Gütegemeinschaft zu einem feierlichen Empfang im Rheinhotel Dreesen in Bad Godesberg.
Messbare Dienstleistungen
Individueller Blickfang
Computergestützte Mess- und Sicherungssysteme für Dienstleistungen helfen Auftraggebern und -nehmern, vereinbarte Leistungsstandards, wie sie z. B. in der Gebäudereinigung üblich sind, objektiv zu erfassen und laufend auszuwerten. Grundlage für die Güteund Prüfbestimmungen des neuen RAL-Gütezeichens Mess- und Sicherungssysteme für Dienstleistungen ist eine Betriebssoftware, die anhand spezieller Vorgaben die Art der Arbeiten und Dienstleistungen erfasst. Die so erhaltenen Ergebnisse bilden die Basis für gezielte Nacharbeiten, einschließlich der Verwertung der Daten zur ständigen Verbesserung der Arbeiten und Dienstleistungen.
Treppen werden als wichtige Stil- und Gestaltungselemente eines Hauses zunehmend in den Wohnbereich integriert. Der Werkstoff Holz kann dabei aufgrund seiner warmen Ausstrahlung sowie der vielfältigen Möglichkeiten in Farbgestaltung und Kombinierbarkeit mit anderen Materialien den meisten persönlichen Wohnstilen angepasst werden. Da die Treppenform ausschlaggebend für die erforderliche Deckenaussparung ist, sollte der Treppenbauer schon frühzeitig in die Planung einbezogen werden.
Mess- und Sicherungssysteme können praktisch auf jede Dienstleistung angepasst werden. Im Rahmen der Güteund Prüfbestimmungen werden zunächst Anforderungen des Systems in Bezug auf die Leistungen der Gebäudereinigung festgelegt.
Kontakt: Gütegemeinschaft Mess- und Sicherungssysteme für Dienstleistungen e. V. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans Pfeifer Stuttgarter Straße 3 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 0 71 71 - 10 40 80 Fax: 0 71 71- 1 04 07 50
Das neue RAL-Gütezeichen Treppenund Geländerbau beinhaltet die gesamte Herstellung und Montage von handwerklich, vorzugsweise aus Holz gefertigten Treppen einschließlich Geländern und Umwehrungen. Die Gütesicherung umfasst neben der Bereitstellung und Lieferung auch eine dokumentierte Wareneingangskontrolle der Bauprodukte sowie Anforderungen an die sachgemäße Lagerung der verwendeten Bauprodukte. Die RAL-Gütesicherung geht über die einschlägigen bautechnischen Anforderungen hinaus und setzt Maßstäbe bei Hygiene, Gesundheit, Umweltschutz und Langzeitverhalten der Treppen und Geländer.
RAL-Geschäftsführer Manfred Eihoff überreichte dem Vorsitzenden der Gütegemeinschaft Estrich und Belag , Hans Uwo Freese, und Obmann Manfred König zu diesem Anlass eine Jubiläumsurkunde.
Besondere Anlässe erfordern auch besondere Maßnahmen in der Pressearbeit: Zum Jubiläum veröffentlichte die Gütegemeinschaft Estrich und Belag eine 54 Seiten umfassende Sonderausgabe der Fachzeitschrift „Fußbodentechnik“.
Kontakt: Gütegemeinschaft Holzbau – Ausbau – Dachbau e. V. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Rainer Kabelitz-Ciré Kronenstraße 55–58 10117 Berlin Tel.: 0 30 - 2 03 14-0 Fax: 0 30 - 2 03 14-5 61 E-Mail: info@ghad.de Internet: www.ghad.de
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RAL in den Medien 1
Interaktiv und ... Rege Resonanz In der letzten GÜTE·INFO berichteten wir über das publikumswirksame RAL-Gewinnspiel in „house and more“, der Kundenzeitschrift der Bausparkasse Schwäbisch Hall: Über einen Zeitraum von drei Monaten lockten attraktive Gewinne verschiedener Gütegemeinschaften sowohl in der Print- als auch
in der Online-Ausgabe – mit einer ausgesprochen erfreulichen Resonanz! Insgesamt gingen 2.500 Antworten bei RAL ein: 1.500 Leser nahmen an der Verlosung über die Internetseite teil,
weitere 1.000 Teilnehmer beantworteten die Frage, wie viele Unternehmen zu den RAL-Gütegemeinschaften gehören, per Postkarte – mit zum Teil bemerkenswert fantasievoll gestalteten Einsendungen. Aus der großen Menge der Teilnehmer wurden nun die glücklichen Gewinner ermittelt und informiert.
An dieser Stelle möchten wir noch mal allen an dieser erfolgreichen Aktion Beteiligten unseren herzlichen Dank aussprechen!
So durfte sich auch Evelyn Urbath aus Sinzig über die Güteprüfung eines geplanten Niedrigenergiehauses im Wert von 1.500 Euro freuen. Den Gutschein überreichten der Gewinnerin der Obmann der Gütegemeinschaft Niedrigenergiehäuser e. V., Dipl.-Ing. Friedemann Stelzer, und RA Manfred Eihoff, Geschäftsführer RAL. In der Oktober-Ausgabe wird „house and more“ noch einen kurzen Nachbericht zur Resonanz des Gewinnspiels anhand dieser exemplarischen Gewinnübergabe bringen.
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... informativ! Erfolgreiche Medienarbeit
Deutschland oder Frankreich?
Stiftung Warentest empfiehlt ...
In der April-Ausgabe berichtete die Fachzeitschrift „Brennstoffspiegel“ auf zwei Seiten über die gelungene Pressearbeit der Gütegemeinschaft Energiehandel e. V.: „Gut zu sein ist wichtig, noch wichtiger aber ist es, dass die anderen es wissen. Nach dieser einfachen Formel arbeitet die Gütegemeinschaft, um eine breite Medienwirkung zu erreichen und immer mehr Kunden zu informieren“. In dem Zusammenhang betont auch Manfred Eihoff als RALGeschäfts- führer, der selbst für die Dachmarke RAL entsprechend aktiv ist, die höhere Wahrnehmung der einzelnen Gütezeichen durch gute Pressearbeit.
... lautet die Preisfrage, die arte jeden Sonntag im TV-Bilderrätsel „Karambolage“ seinem Publikum stellt. Im April konnte sich die Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e. V. über die Auflösung freuen: Indiz dafür, dass es sich um eine Situation in Deutschland handelte, war das sichtbare RALGütezeichen für Verkehrszeichen.
Das Verbrauchermagazin Stiftung Warentest untersuchte in der Ausgabe 4/2006 Angebot und Leistung deutscher Nachhilfe-Institute. Speziell im Bereich der Qualitätssicherung hebt Stiftung Warentest explizit die Gütegemeinschaft der INA-Nachhilfe- schulen und RAL e. V. als vorbildlich hervor.
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Termine
Kurz notiert: Terminhinweise PR-Kompetenz steigern Jetzt anmelden: AufbauWorkshop Pressearbeit „Was keiner kennt, hat keinen Wert“ – so lautete die Überschrift zu einem Artikel in der Zeitschrift „Brennstoffspiegel“ über die vorbildliche Pressearbeit der Gütegemeinschaft Energiehandel e. V. Wie man als Gütegemeinschaft mit wenig Mitteln viel PRWirkung erreichen kann, vermittelt RAL in dem „Aufbau-Workshop Pressearbeit für RAL-Gütezeichen”, der am 18. Oktober 2006 im Hotel Regina in Sankt Augustin stattfindet. Nach den beiden „Basis-Workshops Pressearbeit“ im Juni und September 2005 möchte RAL deren Teilnehmern sowie allen Interessenten mit Anfangskenntnissen in der Pressearbeit hiermit nun ein weiterführendes Angebot machen. Die PR-Fachleute der SCHWIND.Werbeagentur werden sich dabei an den praktischen Bedürfnissen der Teilnehmer orientieren, sodass
diese einen unmittelbaren Nutzen für ihre aktuellen Projekte gewinnen. Natürlich kommen auch die generellen Themen, wie das Schreiben von Pressemitteilungen und neuere Entwicklungen in der Kommunikation mit Journalisten und Redaktionen, nicht zu kurz. Anmeldungen zum Workshop unter Tel.: 0 22 41 – 16 05 21 oder Doris.Grundmeyer@RAL.de
RAL-FORUM Am 9. November 2006 findet zum Thema „Wettbewerbsfähigkeit in der Europäischen Gemeinschaft“ das diesjährige RAL-FORUM im MARITIM Hotel Bonn statt. RAL konnte für diese Veranstaltung Matthias Krämer vom Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) als Gastredner gewinnen. Der Spezialist für Wirtschaftspolitik steht im Anschluss an seinen Vortrag für weitergehende
Fragen zur Verfügung. RAL lädt an dieser Stelle alle Mitglieder herzlich dazu ein, sich über dieses ebenso interessante wie umfangreiche Thema beim RAL-FORUM zu informieren.
„Standsicher – mit und ohne Verankerung“ Zu dem gleichnamigen Großseminar lädt der Güteschutzverband Stahlgerüstbau e. V. am 10. November 2006 von 10:00 bis 18:00 Uhr ins Ramada Hotel Micador in Niedernhausen ein. Das Seminar vermittelt praxisbezogene Hilfestellungen zu den Themen „Verankerung und Ladungssicherung“. Nähere Informationen zum Seminar, zu den Referenten und zur Anmeldung sowie zu den Kosten erhalten Sie in der Geschäftsstelle des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau e. V. unter Tel.: 02 21 – 98 60 80-0.
Aktuelles
Neues aus der Kommunikationsarbeit Tipps zur modernen Dämmung Die Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. hat ihre erfolgreiche Informationsbroschüre „50 Antworten zur moder-
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nen Dämmung“ zum fünften Mal neu aufgelegt. Die 28-seitige Broschüre gibt Heimwerkern, Handwerkern, Bauherren, Hauseigentümern und allen, die mit Dämmmaterialien arbeiten oder planen, Auskunft rund um die Anwendung von Glas- und Steinwolle. In Form von Fragen und Antworten werden Informationen zur Herstellung von Mineralwolle, zu ihren anwendungstechnischen Eigenschaften und ihrem Einsatzspektrum vermittelt. Die Broschüre kann bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. angefordert oder von der Webseite der Gütegemeinschaft www.mineralwolle.de als PDF heruntergeladen werden.
Konsequent für gütegesicherte Kurbeherbergungsbetriebe Der Verband der Kurbeherbergungsbetriebe Deutschlands e. V. (VdKB), hat in Kooperation mit der RALGütegemeinschaft Kureinrichtungen e. V. eine Imagebroschüre herausgebracht. Sie informiert auf vier Seiten über Aktivitäten und Ziele. Bezug unter: info@vdkb.de
Info-Kasten
Allgemeines Wettbewerbsrecht Verwendung persönlicher Daten
Unzulässiger Preisvergleich
Die automatische Einverständniserklärung für die Verwendung persönlicher Daten ist nicht zulässig. So urteilte am 09. März 2006 das Landgericht München: Ist bei einem Beitritt zu einem Rabattsystem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits vorgemerkt, dass der Kunde einverstanden ist, dass seine persönlichen Daten zu Marktforschungs- und Werbezwecken genutzt werden, so ist dies unzulässig. (LG München I, Urteil vom 9. März 2006, AZ: 120 12679/05).
Der Preisvergleich mit nicht mehr aktuellen Preisen ist nicht zulässig. Werbeaussagen mit dem Vergleich von Preisen, die von unterschiedlichen Tagen stammen, sind dann unzulässig, wenn die Preise nicht mehr aktuell sind, so das Urteil des OLG Zweibrücken vom 26. Januar 2006 (AZ: 4 U 233/04).
Novelle zum Urheberrecht Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf des „Zweiten Korbes“ der Urheberrechtsnovelle beschlossen. Es beinhaltet u. a. Neuregelungen zum Anfertigen von Privatkopien, zur Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen, zur Vergütungsregelung sowie zur Verwertung in künftigen Nutzungsarten. Interessierte Leser können sich unter www.bmj.de weitergehend informieren.
Impressum Personalien
Herausgeber:
Nachruf Dr. Klaus Wilhelm Jürging war von 1980 bis April 1999 technischer Leiter und von Mai 1999 bis Juli 2000 Hauptgeschäftsführer von RAL. Seiner Liebe zu den Farben fühlte er sich besonderes verpflichtet und führte die Geschicke der RAL-Farben sowie der RAL-Institution mit voller Lebenskraft, Energie und Durchset-
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
zungskraft. Dr. Jürging machte die RAL-Farben nicht nur national, sondern international zu dem, was sie heute sind.
Siegburger Str. 39 53757 Sankt Augustin Tel.: 0 22 41-16 05-0 Fax: 0 22 41-16 05-10
Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von RAL e. V. bewahren wir die Persönlichkeit von Dr. Jürging und seinen beruflichen Einsatz im Interesse von RAL e. V. in allerbester Erinnerung.
E-Mail: RAL-Institut@RAL.de Internet: www.RAL.de Redaktion: SCHWIND.pr Gestaltung: SCHWIND. Werbeagentur
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