Der fondsbrief nr 192

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NR. 192 I 30. KW I 26.07.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: Reconcept lässt an finnischen Seen Windmühlen rotieren

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Fonds-Check: Mit Hesse Newman grüne Gebäude genießen

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Steuern: Nachteilige Gewerbesteuer gilt nun bei allen New-Energy-Fonds

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14 Solaranlagen: Spanien kündigt Dekret zur Vergütung von Sonnenstrom Infrastrukturfonds: In den Portfolios institutioneller Investoren kaum vertreten

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Zweitmarkt: Dickes Plus bei 17 Schiffen und Immobilien Südamerika: Nicht nur im Fußball eine Klasse für sich

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Personalia

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AIFM-Umsetzung: von Klarheit keine Spur

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Personalia

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Recht einfach

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Impressum

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Meiner Meinung nach... Vergangenen Montag war der 22. Juli: Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) trat in Kraft, Deutschlands Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie. Hat irgend jemand was davon gemerkt? Gut, es kamen ein paar Pressemeldungen von Initiatoren, die verkündeten, dass ihre Fonds im Vertrieb bleiben. Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) meldete sich zu Wort. Aber sonst? Vielleicht liegt es daran, dass eigentlich noch gar nichts geklärt ist. Zum Beispiel die Frage, wie hoch denn jetzt der Darlehensanteil an einem geschlossenen Fonds sein darf. Eigentlich war dieses Thema vom Tisch, 60 Prozent des Asset-Wertes. Dachten wir. Doch wenige Tage vor Einführung des KAGB überraschte Ministerialrat Uwe Wewel aus dem Finanzministerium mit seiner Sicht der Dinge: Gemeint sei nicht das Asset, sondern der AIF, also der Alternative Investment Fonds. Und davon müsse das Fremdkapital zunächst abgezogen werden. Unter dem Strich bliebe nur noch eine Quote von 37,5 Prozent bezogen auf das komplette Asset. So haben zahlreiche Initiatoren jedoch nicht gerechnet. Hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin das konkrete Fondsprodukt abgesegnet, sei jedoch alles in Ordnung, beruhigt BSIHauptgeschäftsführer Eric Romba. Aber auch er räumt ein, dass die endlosen Diskussionen ihn nicht glücklich machen: „Klarheit wäre schöner.“ Dennoch glauben Marktbeobachter daran, dass sich der Umsatz schon in diesem Jahr wieder erholt. „Die Anbieter scharren mit den Hufen“, meint zum Beispiel Wolfgang Kubatzki vom Ratinghaus Feri. Das wäre ja schön, in wenigen Wochen werden wir es wissen. Eines ist aber jetzt schon klar. Unser Verteiler ist größer als gedacht. Wer hätte geahnt, dass der Fondsbrief auch in den USA eine weite Verbreitung findet? NSAÜberwachung sei Dank! ;-)

Ihr direkter Weg zu uns! Viel Spaß beim Lesen!


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Fonds-Check

Real I.S.

Mehr Elche als Windräder

Wissenschaftspartner

Reconcept vertreibt ersten New-Energy-Fonds in Finnland

Die Real I.S. AG ist seit dem 1. Juli Wissenschaftspartner der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden. Der Initiator unterstützt die Forschung an der Schnittstelle von Innovationsmanagement und Immobilienwirtschaftslehre unter dem Begriff „souvereign“. Hier fließen die Expertisen des Instituts for Transformation in Business and Society (INIT), des Real Estate Management Institut (REMI) und der internationalen Strategieberatung Thomsen Group zusammen.

Fairvesta 10 Prozent Rendite Ende Juni 2013 hat Fairvesta Ausschüttungen an 3.800 Anleger gezahlt. Dabei handelt es sich um laufende Entnahmen, aber auch Beteiligungen, die ihre Mindestlaufzeit erreicht haben. Diese Kunden der Variante „Short Cash“ erhielten eine Rendite von 10,16 Prozent pro Jahr. Finanztest hat den Fonds „Mercatus XI“ auf seine Warnliste gesetzt. Grund: Während Fairvesta seinen Anlegern ein Jahresergebnis von 12,37 Prozent in Aussicht stellt, kommt Finanztest in einer alternativen Berechnung auf gut neun Prozent. Immobilienhandel ist riskant, heftige Verluste sind möglich, warnt Finanztest. Irgendwie logisch, dass es selbst neun Prozent nicht ohne Risiko gibt.

In Finnland ist die Chance größer, einem Elch oder einem Bären zu begegnen als ein Windrad zu sehen. Obwohl der Wind im Land der 188.000 Seen vergleichsweise heftig bläst, sind aktuell Anlagen mit gerade einmal knapp 290 Megawatt Leistung installiert. Zum Vergleich: In Deutschland produzieren Windkraftanlagen mehr als 31.000 Megawatt. Nachholpotenzial ist also zweifellos vorhanden. Davon sollen die Anleger des Fondsinitiators Reconcept mit dem Angebot „RE 03 – Windenergie Finnland“ profitieren. Ein Modell mit vielen Variablen. Objekte: Der Fonds ist als Blind-Pool konzipiert. Zwar hat sich der Initiator für ein Projekt Exklusivität einräumen lassen, doch ob der Fonds letztlich genau diese Windanlage finanziert, ist ungewiss. Anleger verlassen sich daher auf die Expertise und das Netzwerk der Reconcept-Manager. Geht die Prognose auf, beteiligen sich Anleger ab 10.000 Euro plus drei Prozent Agio an insgesamt vier Windrädern in der Regi-

onen Kaanaa. Nur für den Fall, dass jemand nicht weiß, wo das ist: Der Standort befindet sich im Süden des Landes, in den Ausläufern der finnischen Seenplatte. Die Gesamtleistung des Windparks summiert sich auf 12,8 Megawatt. Windstärke: Der geplante Standort weist im Windatlas des finnischen Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft in 100 Meter Höhe eine durchschnittliche Windstärke von 6,5 bis sieben Meter aus. Das entspricht Windstärke vier, der mäßigen Brise. Technisch sind typische Windräder in der Lage, bei Windgeschwindigkeiten zwischen 2,5 Meter und 25 Meter in der Stunde Strom zu produzieren – das ist dann schon ein schwerer Sturm. Markt: Alternative Energien belegen im Energiemix Finnlands Position zwei mit 31 Prozent hinter Gas und Öl mit 34 Prozent, wobei die Holzverbrennung den Löwenanteil stellt. Bis zum Jahr 2020 sollen Erneuerbare Energien auf 38 Prozent kommen. Dabei wird


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Wind aber immer noch kein großes Rad drehen, sich jedoch mit kalkulierten 2.500 Megawatt Leistung immerhin fast verzehnfachen. Das gesamte Windpotenzial in Finnland wird auf 8.900 Megawatt geschätzt. Vergütungssystem: Auch in dem skandinavischen Land rechnet sich die Investition in Windanlagen derzeit nur mit subventionierten Vergütungen. Das regelt, ähnlich wie in Deutschland, ein spezielles Neue-Energien-Gesetz. Die staatlich reglementierte Vergütung läuft zwölf Jahre lang. Bis Ende 2015 gibt es einen „Early Bird Bonus“ und damit 10,63 Cent pro Kilowattstunde. Anschließend garantiert der finnische Staat einen Einspeisetarif von 8,35 Cent. Zum Vergleich: In Deutschland gibt es für Windanlagen, die 2013 installiert werden, fünf Jahre lang 8,8 Cent pro Kilowattstunde. Anschließend sinkt die Grundvergütung auf 4,8 Cent. Kalkulation: Der Fonds geht in seinem Investitionsplan davon aus, dass die Herstellung des Windparks in Kaanaa inklusive Nebenkosten gut 19 Millionen Euro kostet. Das entspricht rund 85 Prozent der Ge-

samtinvestition. Anleger beteiligen sich daran mit insgesamt 11,1 Millionen Euro einschließlich drei Prozent Agio. Ungefähr die gleiche Summe will der Fonds bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufnehmen und rechnet bei einer Laufzeit von zwölf Jahren mit 3,8 Prozent Zinsen. Das Darlehen wird, wie bei solchen KfW-Darlehen üblich, innerhalb der Laufzeit komplett getilgt. Fondszeichnern sollen bei dieser Kalkulation Ausschüttungen von 7,5 Prozent bleiben, die auf 8,5 Prozent steigen. Exit: Reconcept wirbt mit einer relativ kurzen Laufzeit von siebeneinhalb Jahren. Damit der Plan aufgeht, muss ein Käufer gut 16,3 Millionen Euro für die Windräder zahlen, wobei der produzierte Strom dann nur noch wenig länger als vier Jahre lang staatlich subventioniert vergütet wird. Für die Fondszeichner würde dieses Szenario einen Gesamtrückfluss von 161 Prozent bedeuten, nach Abzug des Einsatzes inklusive Agio also ein Vorsteuergewinn von rund 58 Prozent. Läuft es besser als geplant, kassiert der Initiator 20 Prozent der Überschüsse.

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Nebenkosten: Die Vergütungen machen knapp 27 Prozent des Eigenkapitals inklusive Agio aus. Das ist nicht gerade wenig. Aquila

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Steuern: Bei den laufenden Ausschüttungen hält der finnische Fiskus die Hand auf. Er beansprucht 24,5 Prozent der Erträge. Den Verkaufserlös müssen die Anleger dagegen in Deutschland mit ihrem individuellen Satz versteuern. Beispielhaft rechnet der Anbieter mit dem Höchstsatz ohne Kirchensteuer. Für die Investoren bedeutet das ein Plus von 34,5 Prozent nach Steuern. KAGB: Reconcept startete den Fonds wenige Tage vor der Umsetzung der AIFM-Regeln zum 22. Juli 2013. Ein Übergangsmodell kann der Fonds nicht sein, denn als Blind-Pool wird er die Investitionen nicht mehr rechtzeitig tätigen - was eine Voraussetzung wäre. Nach Ansicht des Initiators entspricht das Angebot dennoch den kommenden Vorschriften. Er kündigt im Prospekt an, einen Antrag auf Erteilung einer Kapitalanlagegesellschaft zu stellen. Verwahrstelle wird die Caceis Bank sein. Anbieter: Reconcept legt seit 2009 Fonds mit Neuen Energien auf. Geschäftsführer Volker Friedrichsen war zuvor in leitender Position beim Turbinenhersteller Vestas. Meiner Meinung nach... Zahlt ein Investor nach siebeneinhalb Jahren 86,6 Prozent für Windkraftanlagen, die dann nur noch gut vier Jahre lang eine staatlich geregelte, höhere Einspeisevergütung für den produzierten Strom bekommen? Diese Frage müssen Anleger für sich beantworten. Auf Grundlage des aktuellen Marktpreises kann sich die Investition nicht rechnen. An der Energiebörse Nord Pool Spot kostet Strom derzeit rund 3,5 Cent bis vier Cent pro Kilowattstunde. Allerdings dürften die Energiepreise auch in Skandinavien weiter steigen. Unabhängig davon akzeptieren Investoren weitere Variablen. Selbst der Standort steht noch nicht endgültig fest. 


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Fonds-Check

Hahn Gruppe Bodensee-Center Mitte Juli hat die Hahn Gruppe den Vertrieb ihres „Pluswertfonds 161“ gestartet. Anleger beteiligen sich mit 21,4 Millionen Euro Eigenkapital am BodenseeCenter in Friedrichshafen. Das 2003 erbaute Center mit 39.500 Quadratmetern Mietfläche ist an 20 Nutzer vermietet. Die wichtigsten Verträge haben Kaufland, OBI und Media Markt unterschrieben. Zeichner bringen 20.000 Euro plus fünf Prozent Agio mit und sollen Ausschüttungen von sechs Prozent bekommen.

Signa

Grüne Gebäude genießen Hesse Newman verfeinert sein Konzept mit Genussrechten Einfach ist die Umsetzung des KAGB für kleine Emissionshäuser wie beispielsweise Hesse Newman mit gerade einmal 30 Mitarbeitern nicht. Wer den juristischen Fallstricken bis zur endgültigen Klärung der vielen unklaren Punkte entkommen möchte, beschäftigt sich mit alternativen Investmentstrukturen – das Genussrecht ist nur eine von mehreren Möglichkeiten. Hesse Newman probiert’s damit und platziert Genussrechte der Hesse Newman Green Building AG & Co. KG in Tranchen ab 1.000 Euro plus fünf Prozent Agio. Je höher der Zeichnungsbetrag, desto mehr Rabatt gibt

es: Ab 20.000 Euro brauchen Einmalzahler nur noch zwei Prozent zu berappen. Wer seine Einlage lieber in monatlichen Raten ab 25 Euro leistet, muss in jedem Fall fünf Prozent Agio drauflegen. Die Laufzeit ist unbestimmt, kündigen kann der Anleger, sobald er mindestens 1.000 Euro eingezahlt hat, mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende. Markt: Deutsche Immobilien sind nach wie vor bei in- und ausländischen Investoren beliebt, auch wenn erste Auguren vor einer Blasenbildung warnen. Wie so häufig gilt: Milchmädchen tun sich eher schwer, wer erfolgreich investieren will, muss genau hinsehen, wofür


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er sein Geld ausgibt. Hesse Newman setzt auf zertifizierte Green Buildings und begründet dies mit deren besserer Vermietbarkeit und deshalb höherer Werthaltigkeit. Unstrittig dürfte sein, dass energieeffiziente Immobilien aufgrund niedrigerer Nebenkosten tendenziell höhere Mieten erzielen. Investitionskriterien: Der Fonds startet als echter Blind Pool, erst mit Platzierung des Genusskapitals sollen die Investitionen anlaufen. Investitionsobjekte werden deutsche Immobilien sein, die nach DGNB, BREEAM, LEED oder Green Building-Standard zertifiziert sind oder wenigstens der Energieeinsparverordnung EnEV aus dem Jahr 2007 genügen. An solchen Immobilien kann sich die Gesellschaft mit dem Genusskapital nicht nur direkt, sondern auch indirekt beteiligen, so dass sie insbesondere auch Anteile an Immobilienfonds aus dem Hause Hesse Newman erwerben kann. Höchstgrenzen oder Diversifizierungsvorschriften sind nicht festgelegt. Einnahmen: Das Genussrechtskapital wird jährlich mit fünf Prozent verzinst, sofern die Liquiditätslage der Gesellschaft das ermöglicht. Nicht ausgezahlte

Zinsen begründen einen Nachzahlungsanspruch in den folgenden Jahren, der vor anderen Ansprüchen aus den Genussrechten, etwa der Kapitalrückzahlung, befriedigt werden muss. Die Zinsen können jährlich entnommen oder thesauriert werden – in diesem Fall sind sie nicht von der gekürzten Auszahlungsquote bei kurzer Laufzeit betroffen. Denn die Kapitalrückzahlungshöhe ist nach der Laufzeit gestaffelt und beginnt mit 90 Prozent nach vier Jahren. Erst ab einer Laufzeit von zehn Jahren gibt’s 100 Prozent zurück. Die Emittentin kann die Genussrechte jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Kalkulation: Ein geplantes Eigenkapitalvolumen sieht der Prospekt nicht vor, allerdings ist bei einer Platzierung von unter 1 Million Euro eine Rückabwicklung mit Kostenrisiko möglich, bis Jahresende erwartet Hesse Newman ein Volumen von 5 Millionen Euro. Die Investitionen sollen ausschließlich mit Eigenkapital finanziert werden. Der Prospekt geht von jährlichen Einnahmen von 5,75 Prozent der Nominalwerte aus den Immobilieninvestments aus sowie von einer Verwertung der Immobilien (-beteiligungen) zum Nominalwert.

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Dieses Fondsporträt stellt eine Werbung dar. Wir erbringen mit der Darstellung des Fondsporträts weder eine Anlageberatung noch ein Angebot für den Kauf des genannten Produkts. Es ersetzt nicht die individuelle und persönliche Beratung des Anlegers. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb dieser Vermögensanlage ist der jeweils aktuelle Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt. Die Unterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache kostenlos bei Ihrem Berater oder können bei der KGAL GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, in schriftlicher Form angefordert sowie unter www.kgal.de in elektronischer Form abgerufen werden.


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Habona Fonds 03 investiert Für seinen „Einzelhandelsfonds 03“ hat Habona fünf weitere Objekte gekauft. Die Gesamtfläche kommt auf 6.500 Quadratmeter, das Investitionsvolumen auf neun Millionen Euro. Mit insgesamt 19 Immobilien, einer Gesamtmietfläche von 35.000 Quadratmetern und einem Volumen von mehr als 60 Millionen Euro ist der Fonds nun komplett investiert. Als Nachfolger steht der „Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04“ bereit. Im Portfolio sind bislang drei Objekte.

Kosten: Die einmaligen Kosten liegen je nach Variante zwischen sechs und neuen Prozent des Genusskapitals. Bei einem Agio von drei Prozent beträgt die Investitionsquote 97,09 Prozent des Genusskapitals inklusive Agio, dabei wird von einer Gebührenrückvergütung in Höhe von vier Prozent durch die Zielfonds ausgegangen. An laufenden Kosten fallen jährlich 20.000 Euro Haftungsvergütung sowie 0,2 Prozent des Genusskapitals für Geschäftsführung und laufende Verwaltung sowie Auslagenersatz an. Auf Ebene der Zielfonds entstehen regelmäßig weitere Kosten. Anbieter: Hesse Newman hat seit der Gründung im Jahr 2008 acht Immobilienfonds aufgelegt, einen davon in Form von Genusskapital. Bis jetzt laufen alle planmäßig, allerdings erlaubt die kurze Historie noch keine endgültigen Beurteilungen.

Meiner Meinung nach... Wo Licht ist, ist auch Schatten – Genussrechte ermöglichen Anlegern ein deutlich flexibleres Engagement als ein geschlossener Fonds, insbesondere Beteiligungssumme und Laufzeit lassen sich hier wesentlich genauer an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Im Gegenzug verzichten Investoren auf die Mitwirkungs- und Informationsrechte, die eine Fonds-KG ihnen in aller Regel eröffnet. Genauso verzichten sie auf jegliches Upside-Potenzial – mehr als fünf Prozent jährlich sind nicht drin, weniger ist bei unterplanmäßigem Verlauf der Investments dagegen durchaus möglich. Generell unterliegen Dachfonds, die unbegrenzt in Vehikel des Initiators investieren dürfen, dem Verdacht auf „Rudis Resterampe“ – Anleger verlassen sich darauf, dass der Anbieter dem widersteht.  Stephanie von Keudell

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Steuerkeule für New-Energy-Fonds Nachteilige Gewerbesteuer-Regeln - Gesetz bedeutet außerdem Aus für „Goldfinger-Fonds“ Das am 29. Juni 2013 verkündete Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (kurz: Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, BGBl 2013 I Seite 1809) beinhaltet Teile des zuvor gescheiterten Jahressteuergesetzes 2013 und besondere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens, womit Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Zwei ins Gesetzespaket gewanderte Neuregelungen betreffen geschlossene Fondsgesellschaften und ihre Anleger, und eine Einschränkung galt schon, bevor das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz offiziell verkündet und somit noch gar nicht in Kraft getreten war. Betroffen sind vor allem geschlossene, ausländische Gold- und andere Edelmetallfonds sowie alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien wie klassische Solarfonds. Und dies meint nicht die sinkenden Fördervergütungen, sondern effektiv mehr Abgaben an den Fiskus

1.

Alternativenergie

Durch die erste der beiden Maßnahme kommt es zur Ausweitung der, bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags von Windkraftanlagenbetreibern, bestehenden Sonderregelung auf solare Strahlungsenergie sowie auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien und gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2013 schon für Neuanlagen, die nach dem 30. Juni 2012 genehmigt wurden. Soweit die Anlagen bereits zuvor genehmigt waren, wird für eine Übergangszeit von zehn Jahren die bisherige Regel beibehalten. Sie endet am 31.12.2021. Die Übergangsregelung stellt sicher, dass den beteiligten Kommunen bei Betrieben mit bestehenden Anlagen zur Energiegewinnung mittels solarer Strahlungsenergie (Altanlagen) ein ausreichender Zeitrahmen zur Verfügung steht, sich im Einzelfall auf die sich ändernde Rechtslage einzustellen.

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IVG Aus für Privatfonds Publikumsfonds spielen bei der IVG offenbar keine Rolle mehr: „Im Fondsgeschäft wird sich IVG künftig auf das Geschäft mit institutionellen und semi-institutionellen Investoren konzentrieren“, heißt es in einer Meldung zu den Gesprächen mit Gläubigern zur finanziellen Restrukturierung. Vom Tisch sind die Pläne, das Mischobjekt „The Squaire“ zu vermarkten. Es soll in den Eigenbestand überführt und weiter vermietet werden. Auslandsprojekte werden sukzessive abverkauft.

Damit kommt es zu einer Gleichstellung aller Alternativenergien. Diese Regelung gilt bereits bei den Windenergiefonds, die ab dem Erhebungszeitraum 2008 an mindestens zwei unterschiedliche Gemeinden Gewerbesteuer zahlen müssen. Nun folgt die übrige Energie. Der besondere Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer wird über den Wind hinaus auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ausgedehnt. Hierzu gehören Wasserkraft, solare Strahlungsenergie, Geothermik, Energie aus Biomasse und Abfällen aus Haushalten und Industrie sowie Anlagen zur Erzeugung von Energieträgern sowie Wärme aus erneuerbaren Energiequellen. Zuvor zahlten die Fondsgesellschaften die Kommunalabgabe nur dort, wo sich ihr Verwaltungssitz befindet. Der lässt sich gezielt in eine beliebige Gemeinde

mit geringem Hebesatz legen. Ab 2013 steht den Standortgemeinden der Energieparks und Solarkollektoren erstmals ein Großteil der Gewebesteuer zu. Eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer tritt nur bei Hebesätzen rund um die 380 Prozent ein. Diese Idealgemeinde lässt sich für den Verwaltungssitz des Fonds noch leicht finden, für den Standort der Solaranlage ist dies aber kaum machbar. Denn aus wirtschaftlicher Sicht geht es vor allem um den optimalen Standort für die Sonneneinstrahlung oder Windstärke, und ob die gefundene Kommune der Ansiedlung wohlgesonnen gegenüber steht. Um die Gewerbesteuer zwischen Betreiber- und Standortgemeinden von Windenergie erzeugenden Betrieben gerecht aufzuteilen, wird ein besonderer Zerlegungsmaßstab eingeführt, wo-

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Checken Sie ein: Bayernfonds Deutschland 25 Investieren in die Hotelimmobilie Motel One Hamburg-Alster Die neuwertige Hotelimmobilie in zentraler Lage nahe der Hamburger Innenstadt ist bis 2030 langfristig an Motel One vermietet, eine der größten Hotelketten Deutschlands für Budget-Hotellerie. Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen in Höhe von 6,2 % p. a.1) Mehr erfahren Sie unter: www.realisag.de

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nach die Abgabe zu 3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und zu 7/10 nach dem Verhältnis der Sachanlageinvestitionen aufzuteilen ist. Die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags erfolgt für Fondsbeteiligte als Mitunternehmer anhand des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels der Fondsgesellschaft. Die Ermäßigung um die Gewerbesteuer (Paragraf § 35 Einkommensteuergesetz) kann beim Beteiligten insbesondere dann verpuffen, wenn bei ihm keine entsprechend hohe Einkommensteuer anfällt, etwa wegen anderer Verluste aus der Firma oder einem Mietshaus. 2. Steuerfreie Auslandsverluste Bei der zweiten gravierenden Gesetzesänderung dreht es sich um Auslands-Fonds, die unter dem Steuersparmodell „Goldfinger“ laufen. Das Modell war dem Fiskus schon länger ein Dorn im Auge. Diese Variationen funktionierten durch Beteiligungen an ausländischen geschlossenen Fonds - etwa aus der Schweiz oder England -, bei denen durch die gezielte Herbeiführung von Verlusten die Steuerbelastung

zunächst durch Inanspruchnahme des negativen Progressionsvorbehalts reduziert wird. Der erst später entstehende steuerfreie Gewinn aus dem Verkauf des Fondsvermögens wirkt sich insbesondere für Beteiligte, deren persönlicher Steuersatz annähernd dem Spitzensteuersatz entspricht, nicht oder kaum aus. Ideal waren die Angebote auch für Arbeitnehmer, bei denen eine hohe Abfindung oder ein außergewöhnlicher Firmengewinn einmalig zu einem Progressionsanstieg geführt hatten. Diese Steuergestaltungsmodelle waren aus fiskalischer Sicht unerwünscht und werden nun mit gesetzlichen Schranken unterbunden. Der Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit wird eingehalten. Der fordert die Besteuerung der im Inland steuerpflichtigen Einkünfte mit dem Steuersatz, der für das Welteinkommen anzuwenden wäre. Die Ausnutzung des negativen Progressionsvorbehalts reduziert den persönlichen Einkommensteuersatz nahezu auf null Prozent, beispielsweise im Zuge des An- und Verkaufs von Gold. Bei diesen in den Fokus geratenen Modellen wird der Progressionsvor-

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behalt genutzt, um die persönliche Einkommensteuerlast dadurch zu mindern, dass es planmäßig zu Verlustzuweisungen bei Anlegern mit hohem Einkommen oder einmaligen Sondereinkünften wie etwa Gewinnen aus der Veräußerung von Firma, Praxis, Kanzlei und GmbH-Anteilen oder Abfindungszahlungen beim gekündigten Geschäftsführer kommt. Hierzu beteiligen sie sich an ausländischen geschlossenen Fondsgesellschaften, deren Einkünfte laut Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen und dadurch die Höhe des Grund- und Splittingtarifs der übrigen Anlegereinkünfte beeinflussen. Durch die erzielten Verluste etwa durch den Erwerb ihrer Edelmetalle und Container unter Anwendung der Gewinnermittlung nach dem Einnahme-Überschuss wie bei Freiberuflern üblich, wird die inländische Steuerbelastung zunächst durch Inanspruchnahme des negativen Progressionsvorbehalts reduziert.

anzuwenden, die ab März angeschafft werden. Soweit bei den Käufen die produzierten Verluste dem Progressionsvorbehalt unterliegen, erfolgt bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes eine Berücksichtigung der Anschaffungskosten erst im Zeitpunkt der Veräußerung. Folge: Das im frühen Verlustentstehungsjahr im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigende Minus darf erst bei späteren Gewinnen zum Zeitpunkt des Verkaufs verrechnet werden. Dann kommt es erst gar nicht zur VorabTarifsenkung durch Verlustzuweisungen. Damit entfällt der vorgezogene Spareffekt. Damit ist der Steuertrick „Goldfinger“ erst mal vom Angebotstisch und gutverdienende Sparer müssen sich andere Alternativen suchen. 

Die gesetzliche Neuregelung ist erstmals auf Wirtschaftsgüter wie Edelmetalle im Umlaufvermögen

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Von Rödl & Partner

Was Spanien vernünftig findet

KanAm Neuer offener Fonds „Leading Cities Invest“ heißt der neue offene Immobilienfonds aus dem Haus KanAm Grund. Er ist von der BaFin genehmigt und soll ab dem vierten Quartal verkauft werden. Im Fokus stehen Städte wie Paris, London, Washington und Toronto. Insgesamt zwölf Altfonds mit einem Vermögen von 34 Milliarden Euro setzten die Anteilsrücknahme aus. Auch KanAm war betroffen. So wurde der US-Grund-invest Fonds weitgehend aufgelöst, bis Ende 2016 soll der Grund-invest Fonds liquidiert sein.

Neues Gesetz bedeutet Aus für Einspeisevergütung - Kürzung bis zu 20 % Spanien steht vor einem Paradigmenwechsel bei der Förderung Erneuerbarer Energien. Die bisherige Einspeisevergütung nach den königlichen Dekreten 661/2007 und 1578/2008 wird außer Kraft gesetzt.

noch unklar. Grund für die Reformen sind das Defizit von 28 Milliarden Euro im spanischen Strommarkt und der Druck der Europäischen Kommission, die Konsolidierung des Haushalts voranzutreiben.

Stattdessen sollen die Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität“ garantiert. Dies sieht das Real Decreto Ley 9/2013 vor, das von der Regierung am Samstagabend beschlossen wurde. Die Details der Regelungen und deren Auswirkungen auf die Energiebranche sind größtenteils

„Die neuen Regelungen bedeuten das Aus für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen“, erklärt der für die Beratung in Spanien verantwortliche Partner und Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid.

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Universal-Investment Rekord-Fonds geplant Den größten Immobilienspezialfonds in Deutschland will Universal-Investment platzieren. Geplant ist ein Volumen von 1,8 Milliarden Euro, wobei sich Investoren mit insgesamt einer Milliarde Euro beteiligen können. Erstes Investment ist eine Immobilie in Australien. Auf der Einkaufsliste stehen Objekte der Risikoklasse Core bis Value Add mit Preisen zwischen fünf und 50 Millionen Euro. Bislang hat Universal Investment zehn Fonds mit vier Milliarden Euro Volumen aufgelegt.

„Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität von durchschnittlich 7,5 Prozent zu koppeln.“ Von den Neuregelungen sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die im spanischen Strommarkt Energie erzeugen, verkaufen und transportieren, unabhängig davon, ob es sich um konventionell oder regenerativ erzeugten Strom handelt. Die Umsetzung des Mitte Juli beschlossen Gesetzes bedarf weiterer Richtlinien und Verordnungen. Nach der bisherigen Rechtslage bekamen spanische New-Energy-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom, der sich im Falle von älteren Photovoltaik-Anlagen auf bis zu 460 Euro pro Megawattstunde belaufen konnte und für die Laufzeit von 25 Jah-

ren festgeschrieben war. Schon seit dem Jahr 2010 wurden die Tarife durch verschiedene Maßnahmen beschnitten, zuletzt wurde eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von sieben Prozent und die faktische Streichung der Inflationsanpassung verabschiedet. Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Milliarden Euro beinhalten. Dies wäre faktisch eine Kürzung von 15-20 Prozent. Das nun geplante Förderregime für die 55.000 bestehenden Anlagen in Spanien sieht eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage vor. Bis zur Verabschiedung der Durchführungsgesetze erhalten die Anlagen die bisherigen Tarife weiter, müssen aber gegebenenfalls zu viel bezahlte Gelder rückerstatten. Die Zuzahlung zu den

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Auf die Sonne im Süden Europas ist halbwegs Verlass. Nicht dagegen auf die gesetzlichen Vorschriften. Spanien setzt Dekret außer Kraft. Initiatoren und Anleger müssen neu rechnen.

Strommarktpreisen und die Investitionszulage sollen während der gesetzlich zugelassenen Gesamtlaufzeit und unter Berücksichtigung der anfänglichen Investitionen, Betriebskosten und der Marktpreise zu einer „vernünftigen Rentabilität“ der Anlage führen. Dabei wird angenommen, dass die Anlage von einer ordentlich und effizient geleiteten Gesellschaft geführt wird, und die Investitionen, Kosten und Strompreise den Marktkonditionen entsprechen. Die Entscheidung darüber, ob die „vernünftige Rentabilität“ ab Beginn der Einspeisung oder erst ab Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes zu berechnen sein wird, steht noch aus. Ihre Höhe soll drei Prozent über spanischen Staatsanleihen mit einer Laufzeit von zehn Jahren liegen, also derzeit bei rund 7,5 Prozent. „Erst wenn die Durchführungsgesetze vorliegen, lässt sich sagen, wie gravierend die Reformen sein werden und ob sie rückwirkend gelten“, betont Partner und Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp von Rödl & Partner Barcelona. „Schon jetzt ist klar, dass sich Anlagenbetreiber und Fondsgesellschaften, die mit Renditen von zehn bis teilweise 25 Prozent kalkuliert haben, auf tiefe Einschnitte gefasst machen müssen.“ Die Kalkulation der Zuschüsse soll auf dem Modell einer standardisierten Anlage erfolgen, unabhängig von den individuellen Kosten, die der Betreiber bei Errichtung und Betrieb hat. Da viele davon als Klein-

anlagen mit 100 Kilowatt konzipiert wurden, werden zahlreiche Umstrukturierungen erfolgen müssen. Auch Kürzungen bei Qualität und Wartung sowie der Versuch, Pachtzahlungen für das Gelände zu reduzieren, auf dem die Anlagen errichtet wurden, sind zu erwarten. „Wenn man bedenkt, dass Photovoltaikanlagen aus den Jahren 2007 und 2008 etwa 460 Euro pro Megawattstunde als gesicherten Tarif erhalten haben, die Marktpreise sich in Spanien im April aber bei 18,7 Euro pro Megawattstunde eingependelt haben, kann man sich vorstellen, dass die Kürzungen für die Anlagenbetreiber drastisch ausfallen dürften“, erklärt Abegg. „Auf spanische und internationale Banken, die geschätzte 22 Milliarden Euro Fremdkapital in den Erneuerbare Energien-Sektor in Spanien investiert haben, dürften Kreditausfälle zukommen.“ Bereits jetzt haben internationale Fonds Schiedsgerichtsklagen gegen den spanischen Staat wegen Verletzung internationaler Investitionsschutzvereinbarungen angekündigt, weiß Abegg: „Die neuen Regelungen dürften eine Klagewelle auslösen. Im Dialog mit dem Energiesektor hätte man hier sicher zu für alle Seiten besseren, einvernehmlichen Lösungen kommen können.“ 


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Nachholbedarf Deutsche Zweitmarkt

Infrastrukturfonds sind in Portfolios institutioneller Anleger kaum vertreten

Handelsplus im ersten Halbjahr

Die Hochwasser-Katastrophe der vergangenen Wochen hat es belegt: Auch Deutschland hat Nachholbedarf in Sachen Infrastruktur. Von Schlaglochpisten und maroden Brücken ganz zu schweigen. In den USA gilt sogar jede vierte Brücke als einsturzgefährdet – 150.000 von insgesamt 600.000. Wer außerdem gesehen hat, wie amerikanische Häuser ans Stromnetz angebunden sind, darf sich nicht darüber wundern, dass vor allem in den Wintermonaten tagelang der Strom ausfällt.

Anleger erkennen zunehmend die Chancen von gebrauchten Fondsanteilen. So meldet die Deutsche Zweitmarkt AG für das erste Halbjahr 2.364 Abschlüsse mit einem Nominalkapital von rund 100 Millionen Euro. Das ist ein Plus von zehn Prozent bezogen auf die Zahl und 15 Prozent des Volumens. Der durchschnittliche Kurs dabei lag bei knapp 47 Prozent. Immobilienfonds machen mit rund zwei Dritteln den Löwenanteil der gehandelten Beteiligungen aus. Der Durchschnitt der Kaufkurse liegt hier bei rund 60 Prozent. Den Spitzenpreis erzielte - wer auch sonst - der Fonds „DGA OlympiaEinkaufszentrum München“ mit 745,50 Prozent. Teuerstes Schiff war die „Northern Delicacy“ der Norddeutschen Vermögen mit einem Kurs von 90,10 Prozent, gefolgt vom CFBFonds Nr. 156 der Commerz Real mit genau 90 Prozent. Insgesamt sind CFB-Fonds vier mal unter den Top-Ten vertreten. Das gehandelte Nominalkapital aller Schiffsfonds summiert sich auf 30 Millionen Euro, eine Steigerung von mehr als zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

häfen, Kanäle – das alles wird in der Regel aus den Steuerkassen bezahlt. Daher hatten Investoren bislang Probleme, attraktive Infrastruktur-Anlagen zu finden. Doch das dürfte sich in Zeiten knapper Staatskassen ändern. Alleine in Europa hat die Studie einen Bedarf von knapp zehn Billionen Dollar bis zum Jahr 2030 ausgerechnet. Die Finanzierung wird sich unweigerlich auf den Kapitalmarkt verlagern. Das knappe Angebot hat wohl dazu geführt, dass die Studie in Kooperation mit der Deka Bank die Assetklasse

Investitionen in Infrastruktur sind weltweit nötig. Das Research Center for Financial Services der Steinbeis Hochschule Berlin kommt in seiner Studie zu „Rendite- und RisikoProfilen bei Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen in Infrastruktur“ auf einen Bedarf von 40 Billionen Dollar bis 2030. Dennoch spielt Infrastruktur in den Portfolios institutioneller Investoren mit weniger als ei- Stromtrassen müssen in vielen Ländern erneuert und ausgebaut werden. Eine typische Infrastruktur-Investition. nem Prozent keine Rolle. Die Macher der Studie gehen jebreit definiert. So zählt sie nicht nur doch schwer davon aus, dass sich der Direktinvestitionen und InfrastrukturkreMarkt wandelt und künftig verstärkt dite dazu, sondern auch Aktien und privatem Kapital öffnen wird. Anleihen, denen sie aber gleichzeitig einen direkten Bezug zu InfrastrukturinDas Thema Infrastruktur bietet sich vestments abspricht. So führen die Vodurchaus an. „Investoren erwarten vor latilität von Aktien und ihre hohe Korreallem Sicherheit, stabile Cash-Flows lation zu den Kapitalmärkten zu einem und eine hohe Wertstabilität“, schreibt negativeren Rendite-Risiko-Verhältnis als zum Beispiel bei Direktinvestitionen das Analyseteam um Professor Jens in Infrastrukturprojekte. Kleine. „Diese Eigenschaften sind darin begründet, dass Infrastrukturinvestments monopolartige, die wirtschaftli„Mit Direktinvestments erzielen Anleger che Basis aufrechterhaltende oder verin der Frühphase Renditen zwischen bessernde und zudem systemrelevante zehn und 15 Prozent. Wer zu einem Investitionsobjekte darstellen.“ späteren Zeitpunkt einsteigt, kann immerhin noch sieben bis neun Prozent Bislang spielt der Staat jedoch eine verdienen“, sagt Kleine. Deutlich niedridominierende Rolle. Autobahnen, Flugger sind die Renditeerwartungen bei


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der Vergabe von Krediten für Infrastrukturprojekte. Abhängig von der Bonität sind hier nur zwei bis fünf Prozent üblich. In ihrer Untersuchung haben die Wissenschaftler ein Muster-Portfolio analysiert und sind dabei zu diesem Ergebnis gekommen: „Durch den Abbau der Bestände von Euro-Staatsanleihen und Pfandbriefen zugunsten eines Infrastrukturkreditanteils von fünf Prozent steigt die Rendite um etwa zehn Basispunkte pro Jahr. Gleichzeitig sinkt die Volatilität des Gesamtportfolios um etwa drei Prozent. Dieser Effekt tritt sowohl für vergleichsweise einfache Portfolios auf, etwa von kleineren Pensionskassen, als auch bei komplexen Portfolios mit zahlreichen Assetklassen, wie sie beispielsweise von großen Versicherern gemanagt werden.“ Grund dafür ist das üblicherweise eingeschränkte Risiko. Infrastrukturdarlehen haben historisch betrachtet die niedrigste Ausfallquote. Die Schuldner besitzen in der Regel eine hervorragende Bonität. Die Projekte sind teilweise mit staatlichen Garantien abgesichert. Kein Wunder, dass das Geschäft von Banken dominiert ist. Allerdings dürften die Kreditinstitute Konkurrenz bekommen. Bis Ende kommenden Jahres erwarten die Schreiber der Studie alleine in Europa ein Kreditvolumen von 60 Milliarden Euro. Im Unterschied zu den Bankern fehlt es den Entscheidern in den Familiy Offices, bei Versicherern und Pensionskassen am nötigen Know How. Sie sind erst im Prozess, Kompetenzen zu erwerben. „Nicht alle Anlagen im Infrastruktur-Sektor haben ein geringes Risiko“, betont Kleine. Wer unbedarft Geld anlegt, kann viele Fehler machen. Die Studie rät daher zu speziellen Infrastrukturfonds. Sie würden einen „schnellen und Ressourcen schonenden Zugang“ zu den Projekten bieten. Natürlich ist auch dieses Business nicht ohne Wagnis. Entscheidend sind Expertise und Netzwerk der Fondsmanager. Zumal das Angebot derzeit vergleichsweise gering ist. „Die meisten Fonds investieren in Asien“, haben die Analysten der Steinbeis-Hochschule festgestellt. Auf exotische Standorte will sich längst nicht jeder Investor einlassen. Dennoch geht die Studie davon aus, dass der Infrastruktur-Anteil in den jeweiligen Portfolios deutlich steigt. Bis 2016 sollen Versicherer und Pensionskassen ihr Engagement in diese Assetklasse schätzungsweise auf 35 Milliarden Euro ausbauen. 

Infrastruktur größer als Equity-Immobilienfonds Infrastrukturfonds sind bei vielen Investoren beliebt, da sie auf Basis der langfristigen Miet- oder Pachtverträge eine stabile Ertragssituation versprechen. Naturgemäß sind Infrastrukturinvestitionen größer als Immobilieninvestitionen, was auch durch die Durchschnittsgröße der Fonds insgesamt belegt wird. Das durchschnittliche Fondsvolumen der europäischen Infrastrukurfonds liegt im Jahr 2012 bei 670 Millionen Dollar, wohingegen der durchschnittliche Private Equity Immobilienfonds mit 380 Millionen Dollar nur etwas mehr als die Hälfte an Ziel-Eigenkapitalvolumen anstrebt. In der unten stehenden Betrachtung wurden insgesamt 74 Infrastrukturfonds analysiert, im Vergleich zu 227 Private Equity Immobilienfonds. Auffallend ist, dass trotz sinkendem Durchschnittsvolumen die Anzahl der Fonds und insgesamt auch das absolute Ziel-Eigenkapitalvolumen steigt. So wurden im Jahr 2010 noch 21, im Jahr darauf schon 25 und 2012 insgesamt 28 Infrastrukturfonds aufgelegt. Das Zielvolumen stieg von 16,4 Milliarden Dollar 2010 auf 18,8 Milliarden Dollar 2012 kontinuierlich. Infrastrukturfonds liegen im Trend bei Investoren, und dies spiegelt sich auch im Auflageverhalten der Fondsgesellschaften wider. Aufgrund ihrer häufig sehr langen Laufzeiten sind Infrastrukturfonds nur für langfristig ausgerichtete Investoren geeignet. Des Weiteren sollte bei der Auswahl von Infrastrukturfonds ein besonderes Augenmerk auf die Fungibilität der Assets gelegt werden, denn die Zahl potentieller Käufer ist beschränkt. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind Infrastrukturfonds, deutlich häufiger als Immobilienfonds, als Evergreen-Fonds strukturiert. 

Quelle Text und Grafik: Swisslake Capital


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Wechsel Dich Zum 1. September wechselt Michael Ruhl (42) in die Geschäftsleitung der Hannover Leasing in Pullach. Dort wird er für den gesamten Eigenkapitalvertrieb zuständig sein. Ruhl kommt von der Deutschen Fonds Holding DFH, für die er 16 Jahre lang tätig war, zuletzt als Vorstand. Dort verantwortete Japan gegen Brasilien beim Confed-Cup in Köln. Im kommenden Jahr kann die Partie als WMBegegnung auf dem Spielplan stehen. Dann hat Brasilien in jedem Fall ein Heimspiel.

Eine Klasse für sich Trotz Protest und Neufindung - Südamerika hat Krisen besser bewältigt

er die Bereiche Eigenkapitalvertrieb, Marketing, Rechnungswesen und IT-Organisation. Vorstandskollege Tobias Börsch wird seine Bereiche übernehmen. DFH will künftig seine Aktivitäten im semi-institutionellen Geschäft ausweiten.

Die Acron AG verstärkt ihren Verwaltungsrat. Als Vizepräsident soll René Eichenberger das Geschäft mit Spezialfonds neu strukturieren. Das Unternehmen will in neuen Produktkategorien wachsen, insbesondere mit internationalen Immobilienfonds. Der Acron-Verwaltungsrat besteht nun aus vier Mitgliedern: neben Eichenberger sind das Präsident Klaus Bender, Kai Bender und Jürg Greter. Acron legt derzeit Immobilien vor allem als Schweizer AG auf. Früher emittierte der Initiator auch US-Fonds.

Brasilien holt die Fußball-WM und die Olympischen Spiele, Chile entwickelt sich immer mehr zum Musterschüler in Sachen Wirtschaft, Mexiko und Panama sind dem Andenstaat auf den Fersen. Eine ganze Region scheint im Aufbruch zu sein. Im ersten Teil unserer SüdamerikaReihe beleuchten wir den Immobilienmarkt, Teil zwei in der kommenden Ausgabe wird den Markt Erneuerbarer Energien analysieren.

nischen Staaten ein weiteres Wachstum vorhersagen. Die Weltbank gibt sich mit 3,3 Prozent vorsichtiger. Experten wie Sam Fouad, Americas Emerging Markets Leader bei Ernst & Young, sehen Lateinamerika jedenfalls in den kommenden Jahren verstärkt im Fokus der Investoren. Christoph Schmitt, Hauptgeschäftsführer des Lateinamerika Vereins in Hamburg, hält vor allem Chile für ein Sprungbrett zum Markteinstieg in Südamerika.

Grundsätzlich hat der Kontinent die Finanzkrise besser überstanden als viele andere Länder weltweit. Die meisten Staaten weisen immer noch solide BIP-Wachstumsraten auf. Nicht ohne Grund: Sie setzten in der Krise auf antizyklische Maßnahmen. Die steigende Nachfrage nach Rohstoffen - an denen ist Südamerika reich - beschleunigte die Erholung. Zwar weisen die meisten Länder kaum Leistungsbilanzüberschüsse auf, können die Passivsalden aber durch externes Kapital ausgleichen – allerdings mit unterschiedlichen Risikozuschlägen.

Denn Chile ist anders. In Brasilien gehen die Menschen auf die Straßen, um gegen soziale Ungerechtigkeit zu protestieren. Venezuela muss sich politisch und wirtschaftlich nach dem Krebstod seines Staatspräsident Hugo Chavez und seinem "Sozialismus des 21. Jahrhunderts" neu strukturieren. Mexico ist historisch stärker auf die USA fixiert, Kolumbien kämpft gegen sein schlechtes Image durch Drogen und Gewalt. Argentinien muss, trotz Überwindung der Misswirtschaft und des Bankrotts, gegen die Inflation und rückläufige Investitionsraten kämpfen und Kuba erst das wirtschaftliche Tauwetter der Privatisierung begreifen. Chile dagegen setzt auf Innovation, kluge Fiskalpolitik und hat zudem eine geringe Korruption – was nicht alle Länder von sich behaupten können.

Nach Einschätzung des International Monetary Fund soll Lateinamerika 2013 um 4,1 Prozent wachsen. Das glaubt auch Oxford Economics, die ebenfalls für die meisten lateinamerika-


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Sorgenfalten bereiten Investoren die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Viele Länder versuchen das zu verbessern, Freihandelsverträge zu schließen. Ein anderes Problem ist der Protektionismus. Auf dem Lateinamerika Gipfel Anfang des Jahres bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Abschottung der Wirtschaft gegen Konkurrenz aus dem Ausland in Lateinamerika als „Sorgenkind“. Damit zielte sie vor allem auf Argentinien und den südamerikanischen Wirtschaftsverbund Mercosur, der von Brasilien dominiert wird, die ihre heimischen Unternehmen gerne einmal durch Einfuhrbarrieren gegen ausländische Konkurrenz schützen. Hieran will man arbeiten, so das Fazit. Auf dem Immobilienmarkt dagegen mag man nicht nur die inländischen und lateinamerikanischen Investoren gerne, sondern auch die aus dem Ausland. Sie kommen inzwischen auch aus China oder Europa, wollen ihre Portfolien nach Ländern und Währungen stärker diversifizieren. Es handelt sich dabei vor allem um institutionelle Investoren und Direktkäufer vor allem im Gewerbeimmobilienbereich, so die Südamerikaexperten von CBRE. Obwohl die Nachfrage leicht rückläufig war, hat das fehlende Angebot an qualitativ hochwertigen Immobilien dennoch die Mietpreisentwicklung angefacht und auch neue Projektentwicklungen auf den Weg gebracht. Ein Blick auf den Bürosektor: Gerade im Bürobereich wird derzeit überall viel gebaut in Südamerika, dennoch gibt es einen Mangel an guten Gebäuden. Doch trotz wirtschaftlicher Eintrübung, so die Makler, steigt die Nachfrage deutlich an. Inzwischen sind 95 Prozent der Neubauten Class A Immobilien, diese Entwicklung zieht auch verstärkt institutionelle Gelder an. Mexico-City ist der größte Class A Markt in Lateinamerika, dort ist rund eine Million Quadratmeter Bürofläche im Bau. Durchschnittliche Mietpreise liegen bei 34,50 Dollar pro Quadratmeter und Monat. Der jährliche Mietanstieg lag zuletzt bei sechs Prozent. Blickt man auf Brasilien, nach Rio und Sao Paulo, so werden dort die höchsten Mieten in Südamerika mit 77 Dollar pro Quadratmeter und Monat erzielt. Bis auf Panama-City waren die Leerstandsquoten alle rückläufig. Sie liegen unter fünf Prozent in Chile und um die neun Prozent in Argentinien.

Ein gezielter Blick in einzelne Länder: Argentinien: Da die Staatsfinanzseite in Argentinien viel Unsicherheit mit sich bringt, kam es zu einigen unpopulären Maßnahmen, die von den Marktteilnehmern nicht so

gut aufgenommen wurden. Das zeigt sich auch auf dem Immobilienmarkt: Die steigenden Inflationsraten, die gestiegenen Lohnkosten - das alles verunsichert die Bürger, aber auch die Investoren, so dass Kapitalflucht ins Ausland durchaus ein Thema ist. Experten befürchten auch einen Anstieg der Leerstandsraten, wenn Unternehmen ihre Büroflächen zurückfahren, und mehr Nachverhandlungen bei den Mieten. Brasilien: Durch die WM und die Olympiade steigen vielerorts die Kosten – auch auf dem Bausektor. Mieter wollen verstärkt nun in den CBD Bereich, qualitativ guter Büroraum ist allerdings nur limitiert vorhanden, das führt zu einem deutlichen Anstieg der Mieten. Viele Unternehmen wollen trotz der rückläufigen Wirtschaftszahlen expandieren, vor allem in Rio. In Sao Paulo dagegen traf die Krise den Büromarkt stärker, die Leerstandsrate stieg auf – noch sehr moderate – 4,8 Prozent. Chile Der langgezogene Andenstaat blieb von der Krise weitgehend verschont. Die Neubautätigkeit ist gut, die Nachfrage stark. Die Leerstandsrate mit 1,1 Prozent extrem niedrig. Obwohl die Nachfrage höher ist als das Angebot, blieben die Mieten relativ stabil. Kolumbien: Kolumbiens Hauptstadt Bogota ist einer der dynamischsten Märkte. Viel Neubautätigkeit hob die Leerstandsrate auf 7,5 Prozent, Mieten sinken moderat, werden sich aber nach Expertenmeinung bald stabilisieren, so dass viel Fläche schnell absorbiert wird. Mexiko: Der Markt ist stabil, die Leerstandsquote liegt bei rund fünf Prozent. Und das trotz erheblicher Neubautätigkeit, wobei viele Flächen bereits vorvermietet waren, so die Experten von CBRE. Peru: In Peru steigen die Mieten, viel von den neuen Flächen sind bereits vorvermietet. Interessiert sind Investoren, weil der Werterhalt der Immobilien sehr hoch ist. Leerstandsraten sind auf einem historischen Tief, das die Mieten steigen lässt.  Beatrix Boutonnet, Wirtschaftsjournalistin


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Wechsel Dich Die KGAL hat zum 1. Juli die KGAL Investment Management GmbH & Co. KG als AIFM-Gesellschaft gegründet. Darin will sie das Trans-aktions-, Portfolio– und Assetmanagement für die bestehenden Assetbereiche der KGAL Gruppe bündeln. Geschäftsführer sind Klaus Wolf und Stefan Ziegler, die zuvor viele Jahre lang Geschäftsführer der KGAL GmbH & Co. KG waren.

Auflösungserscheinungen bei der GSW. Nachdem Aufsichtsrats-Chef Eckart John von Freyend das Immobilienunternehmen Ende Juli verlässt, hat nun auch der stellvertretende Aufsichtsrat Jochen Scharpe seinen Rücktritt angekündigt. Er wird sein Amt zum 31. Dezember 2013 aus persönlichen Gründen niederlegen. Schon seit Mitte Juli ist Vorstandschef Bernd Kottmann weg. Investoren hatten auf der Hauptversammlung massiv den Rücktritt des ehemaligen IVGManagers gefordert.

Alexander Betz hat als Geschäftsführer der Gesellschaft Deutsche SachCapital den Antrag auf Zulassung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft gestellt. Als ServiceKVG will sie künftig Dienstleister sein für Emissionshäuser, die ohne eigene Zulassung Investitionsprojekte unter dem Dach des Kapitalanlagegesetzbuches auflegen wollen. Betz ist Gründer der eFonds-Gruppe und war zuletzt im Vorstand der MPC Capital.

AIFM schafft keine Klarheit In vielen Punkten Diskussionsbedarf Seit wenigen Tagen gilt das neue Kapitalanlagegesetzbuch auch für geschlossene Fonds. Von Klarheit jedoch keine Spur. Das belegt die Diskussion auf einer Veranstaltung der Berliner Immobilienrunde Anfang Juli. Dort führte Wolfgang Kubatzki, Mitglied der Feri-Geschäftsleitung, zum Thema künftige Fremdkapitalquote aus, dass sie sich auf den Wert des finanzierenden Assets beziehe. „Das sehen Sie falsch “, fiel ein anderer Teilnehmer ins Wort, und dieser Mann muss es eigentlich wissen, denn er hat das neue Gesetz geschrieben: Uwe Wewel, Leiter des Referats „Investmentwesen“. Gemeint sei der Wert des AIF, also des Fondsanteils abzüglich des Fremdkapitals. So betrachtet wäre bezogen auf das Asset an sich nur noch eine Fremdkapitalquote von 37,5 erlaubt. Das hatte so niemand auf dem Radar, auch nicht die Anbieter, die ihre aktuellen Fonds als reif für die AIFM betrachten. Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, was das für einen eventuellen Währungsanteil bedeutet. Hier ist von 30 Prozent die Rede. Doch welche Basis ist gemeint, 30 Prozent von was? „Wir erkennen die Haltung von Herrn Wewel, halten sie aber für nicht richtig“, sagte Eric Romba dazu, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Sachwerte und Investmentvermögen, vormals Verband Geschlossene Fonds. Der Punkt sei sprachlich nicht sauber gefasst und wird zu Diskussionen führen. „Am Ende wird die BaFin als Aufsichtsbehörde eine Entscheidung treffen. Das ist genau das, was uns gerade umtreibt.“ Das Fremdkapitalthema passt ins Bild, denn die AIFM-Umsetzung hinterlässt

an allen Ecken und Enden Ratlosigkeit. Bei kommenden Fonds will die BaFin in einer Art Gesamtschau eine Einzelfallentscheidung treffen. „Das kann nicht sein, ist aber leider so“, meint Kubatzki dazu. „Alle hatten gehofft, das KAGB schaffe Klarheit. Doch die gewünschte Klarheit ist in diffuses Licht geraten.“ Damit meint er auch das BaFinRundschreiben zur Bewertung von Schiffen, Flugzeugen und New-EnergyFonds. Zwei Wochen später schloss das Auslegungsschreiben der Bundesanstalt gerade diese Assets aus der KAGB-Anwendung aus. Allen Unklarheiten zum Trotz rechnet Kubatzki damit, dass der Markt der Sachwertinvestments anzieht. „Ich habe das Gefühl, die Anbieter scharren mit den Hufen, die wollen was bringen.“ Größtes Hindernis sei derzeit die Beschaffung des Assets. 

GSI schickt Loks auf die Schienen Anbieter verzichtet auf Agio Das Emissionshaus GSI war Vorreiter bei Triebwerkfonds. Beim aktuellen Asset übernimmt es die Idee des Hamburger Initiators Paribus. Der erste GSI-Lokomotivenfonds investiert in maximal 19 fabrikneue Dieselloks von Voith. Die Vermietung erfolgt aus der Schweiz heraus. Der Fonds kommt auf ein Gesamtvolumen von 43,4 Millionen Euro. Das Eigenkapitalvolumen liegt bei 17,4 Millionen Euro. Anleger sind ab 10.000 Euro dabei. Agio fällt bei diesem Angebot nicht an. Gemeinsam mit der Privatbank M.M.Warburg übernimmt GSI eine Platzierungsgarantie. Zeichner bekommen Ausschüttungen von sechs Prozent, die auf zehn Prozent steigen sollen. Bis zum geplanten Verkauf der Loks 2028 sollen sie ein Plus von 81 Prozent erzielen. 


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Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Impressum Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541 redaktion@markusgotzi.de www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi (V.i.S.d.P.)

Recht einfach Haftpflichtversicherung für Manager - Leo Kirch lässt grüßen In Zeiten sich stets weiter verschärfender Anforderungen gilt auch für die Führungskräfte von Unternehmen, dass Vertrauen (in die eigenen Fähigkeiten) gut ist, aber Absicherung durch eine D&O-ManagerHaftpflichtversicherung die beruhigendere Variante sein dürfte.

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Der Fall Leo Kirch, bei dem es um Schadenersatzforderungen im Milliardenbereich gegen die Deutsche Bank als auch gegen ihren damaligen Vorstandsvorsitzenden Rolf Breuer geht, mag ein extremes Beispiel sein. Aber auch kleinere Fehler können hohe Regressforderungen nach sich ziehen. Wie bei Versicherungsverträgen üblich, werden die wesentlichen Vertragsgrundlagen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt. Gleichwohl können Versicherungsumfang und Pflichtenkreise ganz unterschiedlich geregelt sein. Häufig findet sich eine Regelung, dass in Fällen einer Nachhaftung (ein schädigendes Ereignis fiel in die Zeit, in der Versicherungsschutz bestand; die Schadenersatzforderung wird aber erst nach Beendigung des Versicherungsvertrages bekannt) Nachmeldefristen zu beachten sind. Über die Frage der Wirksamkeit einer solchen Nachmeldefrist (auch ClaimsMade-Prinzip genannt) hatte vor kurzem das OLG Frankfurt am Main zu befinden. Versicherungsschutz aus einer D&OVersicherung sollte für während der Dauer des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle bestehen. Für vor Vertragsbeginn begangene Pflichtverletzungen war der Versicherungsschutz auf Fälle beschränkt, bei denen bis zum Abschluss der Versicherung die Pflichtverletzung nicht bekannt war. Nach Vertragsbeendigung waren im Wege der Nachhaftung Schadenersatzansprüche versichert, die nicht später als innerhalb eines bestimmten

Zeitraums nach Vertragsende geltend gemacht wurden. Versicherungsnehmer (der Vorstand des Unternehmens) und das Unternehmen, zu dessen Gunsten Schadenersatzansprüche versichert waren, zeigten erst nach Ablauf der Nachmeldefrist Schadenersatzansprüche an. Unter Berufung darauf, dass die Nachmeldefrist gegen das AGB-Recht verstieße, wurde gefordert, dass die D&OVersicherung eintrittspflichtig sei. Ein Claims-Made-Prinzip kann zwar den Vertragszweck aus Sicht des Versicherungsnehmers gefährden. Trotzdem entfällt eine Benachteiligung, wenn eine Gesamtwürdigung der Umstände ergibt, dass die Klausel einen Versicherungsnehmer nicht unangemessen benachteiligt. Es kommt darauf an, ob und inwieweit die Nachteile des Claims-Made-Prinzips durch Vorteile anderer Vertragsbedingungen ausgeglichen werden (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 05.12.2012, 7 U 73/11). Beispiele solcher Kompensationen können die Gewährung einer Rückwärtsdeckung sein, die Möglichkeit einer Umstandsmeldung bei Vertragsbeendigung durch Kündigung oder eine ausreichende Nachhaftungsfrist. Die Pflicht eines D&O-Versicherers, auf einen drohenden Ablauf der Nachhaftungsfrist hinzuweisen, ist zu verneinen (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O.). Nach wie vor sind Detailfragen zum Claims-Made-Prinzip offen. In einigen Teilbereichen bringt die Entscheidung des OLG Frankfurt aber mehr Klarheit. Im Zweifel heißt es: „Definieren Sie Ihren Bedarf und fragen Sie Ihren Versicherer oder Versicherungsvermittler“. N äh er e I nf o r m a t io n en z u den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de 


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