Der fondsbrief nr 193 (1)

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NR. 193 I 32. KW I 09.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: Lacuna hebelt Windanlage in der Oberpfalz mit hohem Kredit

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Fonds-Check: Fairvesta will für Handelsfonds zu niedrigen Faktoren kaufen

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Steuern: Fondsanleger müssen manchmal selbst mit dem Fiskus streiten

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AIFM-Umsetzung: Für Initiatoren nicht gerade der große Wurf

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Urlaubsreportage: Madeira zeigt Auswirkungen der portugiesischen Krise

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Nachhaltigkeitsstudie: Gutes Gewissen kombiniert mit guten Ergebnissen

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Dr. Peters: 14 Schiffe fahren in die Insolvenz

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Südamerika: Für Tests der Nasa und Neue Energien bestens geeignet

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Personalia

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Recht einfach: Widerrufsrecht bei Darlehensprolongation

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Impressum

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Meiner Meinung nach... Mit sicheren Kapitalanlagen verlieren die Deutschen jedes Jahr Milliarden Euro. Keine neue Erkenntnis, aber diesmal mit einer Studie der Postbank belegt. Sie kommt für dieses Jahr auf ein Minus von 14 Milliarden Euro und rechnet damit, dass die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank auch in kommenden Jahren die Ersparnisse auffressen wird. Die Minizinsen auf Tagesgeldern und Sparbüchern liegen weit unter der Inflation von aktuell 1,9 Prozent. Die Auswirkungen reichen weit in die Zukunft, denn auch die Betriebsrenten und Lebensversicherungen erzielen längst nicht mehr die einst in Aussicht gestellten Erträge. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Sparern daher, Anlagen breit zu streuen und höhere Risiken einzugehen. Neben Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld sollten sie auch weltweit investierende Aktien-Fonds, Immobilien und Immobilienfonds ins Portfolio nehmen. Das überrascht. Waren es doch gerade die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg, die geschlossene Fonds bei jeder Gelegenheit verteufelten und regelmäßig ein Verbot dieser Kapitalanlagen für Privatanleger forderten. Die Grünen wollen künftig an einem Tag pro Woche Fleisch in Kantinen, Universitätsmensen und Schulküchen verbieten. In ihrem Programm zur Bundestagswahl fordern sie, ein „Veggie Day“ solle zum Standard werden. Nur ein Sommerlochthema, oder entlarvt Fraktionssprecherin Renate Künast damit das Grünen-Verständnis vom Staat? Verbieten und Vorschreiben, wo es nur geht. Weil die Bürger offenbar zu Glück und Gesundheit gezwungen werden müssen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich will hier keine Werbung für die Sieben-TageCurrywurst-Woche machen. Aber ich will mir vom Staat auch nicht vorschreiben lassen, wann ich was zu essen habe. Was kommt als nächstes? Ein Tag pro Woche kein Auto fahren? Einmal die Woche ohne Dusche auskommen? Mittwochs auf das Feierabend-Bier verzichten? Donnerstags um 22 Uhr Fernseher und Licht aus? Auch dafür gäbe es treffende Argumente. Sprit, Strom und Wasser sparen ist gut. Eigene Entscheidungen treffen ist besser. Das gilt auch für die Kapitalanlage.

Ihr direkter Weg zu uns! Viel Spaß beim Lesen!


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Fonds-Check

Fairvesta Paket-Einkauf Fairvesta Real Estate Fund hat 21 Einzelhandelsimmobilien in Deutschland gekauft. Das Paket umfasst vor allem Gebäude aus dem Lebensmitteleinzelhandel mit Flächen von 1.200 Quadratmeter bis 2.600 Quadratmeter. Die Gesamtfläche summiert sich auf 40.000 Quadratmeter. Die Immobilien verteilen sich auf die Schwerpunkte Norddeutschland, Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Sie sind zu 98 Prozent an europäische und deutsche Großunternehmen des Lebensmitteleinzelhandels vermietet. Die Verträge haben eine gewichtete Restlaufzeit von sechs Jahren. Abgewickelt wurde der Verkauf von AXA Real Estate im Kundenauftrag. Das Unternehmen zählt mit einem verwalteten Vermögen von 45 Milliarden Euro zu den führenden Immobilien– und Vermögensverwaltungsgsellschaften in Europa.

Lebensmittelmarkt. Fairvesta hat ein Paket aus 21 Einzelhandelsimmobilien mit einer Gesamtfläche von 40.000 Quadratmetern gekauft.

Windige Oberpfalz Lacuna nutzt bei New-Energy-Fonds letztmalig die Möglichkeit hoher Fremdfinanzierung

Rechtzeitig vor dem Stichtag 22. Juli kam die BaFin-Gestattung, und so will die Regensburger Lacuna AG bis Ende Dezember 2013, spätestens 2015, knapp fünf Millionen Euro für ihren Windpark Töpen einsammeln. Für 4,4 Millionen Euro davon übernimmt Anlagenverkäuferin Fronteris Projekt GmbH eine Platzierungsgarantie. Anleger sind ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio dabei. Markt: In Sachen Windkraft ist Bayern bisher Entwicklungsland – bis vor kurzem bevorzugten Projektentwickler die windreichen Küstenregionen sowie menschenleere Flächen in den neuen Bundesländern. Die werden langsam knapp, und mit Windrädern der zweiten Generation kann auch aus schwächeren Brisen Strom gewonnen werden. Damit wird auch der Süden Deutschlands attraktiv – in Bayern besonders der windreiche Nordosten, wo aufgrund der dünnen Besiedelung kaum Widerstände gegen Windparks zu erwarten sind, die andernorts die Ausweisung neuer Standorte erheblich behindern. Investitionsobjekt: Die Fondsgesellschaft erwirbt den vierten Teilabschnitt

des größten zusammenhängenden Windparks im Nordosten des Landkreises Hof. Der Teilabschnitt besteht aus fünf getriebelosen Anlagen mit jeweils 2,3 MW des Typs Enercon E-82 E2 mit 82 Meter Rotordurchmesser und 138 Meter Nabenhöhe. Baubeginn war im Herbst 2012, den Netzanschluss plant Generalübernehmer Fronteris Projekt GmbH für Dezember 2013. Für den vorliegenden und vier weitere Windparks in der Umgebung hat Fronteris ein eigenes Umspannwerk errichtet. Einnahmen: Wenn der Netzanschluss, wie vorgesehen, noch in diesem Jahr stattfindet, wird die Stromproduktion aus der Anlage, inklusive Systemdienstleistungsbonus, 20 Jahre lang mit 9,27 Cent pro kWh vergütet. Lacuna rechnet mit dem Mittelwert aus zwei Windgutachten und nimmt Sicherheitsabschläge von sieben Prozent und einen weiteren Abschlag von 1,9 Prozent für Übertragungs- und Trafoverluste vor. Daraus resultiert eine Jahresproduktion von 24.400 Megawattstunden. Kalkulation: Die Gesamtinvestition von 20,23 Millionen Euro wird zu 24 Prozent aus Eigenmitteln und zu 76


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Prozent aus KfW-Krediten finanziert. Der Löwenanteil hat eine Laufzeit von 16 Jahren und verzinst sich zu 2,95 Prozent p.a. Das mit Enercon abgeschlossene Partnerkonzept garantiert eine Verfügbarkeit des Windparks von 97 Prozent. Exit und Gesamtrentabilität: Grundlage der Prognoserechnung ist der Abriss des Windparks nach 20 Jahren. Sollte die Betriebserlaubnis nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz verlängert werden, bietet sich für die Anleger ein Upside-Potential, die Pachtverträge wurden deshalb mit Verlängerungsoptionen geschlossen. Der Gesamtmittelrückfluss liegt bei 232 Prozent vor und 173 Prozent nach Steuern beim Höchststeuersatz von 42 Prozent. Kosten: Die einmaligen Kosten liegen bei 6,8 Prozent der Gesamtinvestition. Laufend fallen jährlich rund 200.000 Euro für Wartung, EPK und Betriebsführung an, für Buchhaltung 20.000 Euro, für Haftung und Geschäftsführung 34.500 Euro. Diese Kosten steigen jährlich um die angenommene Inflation von zwei Prozent.

Signa

Anbieter: Der Windkraftanlage Töpen ist der zweite Windfonds von Lacuna, der erste, Feilitzsch, der zum selben Windpark gehört, hat alle vier Anlagen früher als geplant in Betrieb nehmen können. Eine weitere Anlage in Trogen wurde über ein Private Placement finanziert. Die Lacuna AG gehört zur Fronteris Gruppe und hat seit ihrer Gründung 1996 vor der Emission eigener Fonds zunächst Investmentfonds mit den Schwerpunkten Erneuerbare Energien (Schwerpunkt Windenergie und Biogas), Healthcare und Immobilien vertrieben. Meiner Meinung nach... Traditionell werden Beteiligungsangebote aus dem Segment Erneuerbare Energien stramm fremdfinanziert – das vorliegende Angebot markiert hier nicht das Ende der Fahnenstange. Beteiligungen unter dem Regime des KAGB dürfen maximal zu 60 Prozent fremdfinanziert werden – solche Angebote werden wir dann nicht mehr als geschlossenen Fonds sehen. Hier bieten großzügige Sicherheitsabschläge Reserven, so dass das Angebot in die engere Wahl kommen kann. Stephanie von Keudell


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Fonds-Check

Versteigerungen im Blick

TSO Weiter in Platzierung Der aktuelle US-Immobilienfonds „TSO-DNL Fund IV“ fällt unter die Übergangsregelung der AIFM-Umsetzung. Das verkündet der Anbieter The Simpson Organization TSO. Der Fonds investiert in der Hauptsache im Südosten der USA. Standorte sind Metropolen wie Atlanta und Raleigh. Im Fokus stehen Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial, die der Fonds besser vermieten und zu einem höheren Preis später wieder verkaufen will. Bislang ging die Strategie auf.

Fairvesta kauft Immobilien für Handelsfonds aus Sondersituationen Immobilien aus Sondersituationen wie Bankenverwertungen, Erbauseinandersetzungen oder Zwangsversteigerungen erwerben und nach kurzer Zeit wieder zu Marktwerten mit Gewinn verkaufen. Das ist das Erfolgsrezept des Tübinger Emissionshauses Fairvesta, das seit elf Jahren am Markt tätig ist. Über 13.000 Anleger mit einem Eigenkapital von 600 Millionen Euro haben sich bisher an den Fonds beteiligt. Dabei kommt rund die Hälfte des Eigenkapitals mittlerweile von Investoren aus dem EU-Ausland. Aktuell platziert Fairvesta den Immobilienhandels-Fonds „Mercatus XI“.

Markt: Allein in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres meldet der Zwangsversteigerungskalender von Argetra 19.000 Termine. Die Zahlen sind leicht rückläufig – Wohnimmobilienboom sei Dank. Im Jahr 2011 wurden Gebäude zum Verkehrswert von 11,6 Milliarden Euro zwangsversteigert. Bei Objekten ab einer Million Euro Verkehrswert sind Kaufpreise zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes üblich. Der Zwangsversteigerungsmarkt macht rund sechs Prozent des gesamten deutschen Immobilienmarktes aus. Fairvesta selbst beziffert seinen potenziellen Einkaufsmarkt mit einer Größe von vier Milliarden Euro. Hinzu kommen Bankenverwertungen,

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Dieses Fondsporträt stellt eine Werbung dar. Wir erbringen mit der Darstellung des Fondsporträts weder eine Anlageberatung noch ein Angebot für den Kauf des genannten Produkts. Es ersetzt nicht die individuelle und persönliche Beratung des Anlegers. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb dieser Vermögensanlage ist der jeweils aktuelle Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt. Die Unterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache kostenlos bei Ihrem Berater oder können bei der KGAL GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, in schriftlicher Form angefordert sowie unter www.kgal.de in elektronischer Form abgerufen werden.


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Erbauseinandersetzungen und andere Sondersituationen. Investitionskriterien: Fairvesta darf ausschlieĂ&#x;lich Immobilien erwerben, die im Durchschnitt das 9,9fache der Jahresnettokaltmiete oder maximal 70 Prozent des Verkehrswertes kosten. Der Fonds investiert sowohl in Wohn- als auch in Gewerbeimmobilien. Die TĂźbinger nehmen keinerlei Fremdkapital auf. Alle Fonds werden ausschlieĂ&#x;lich mit Eigenkapital finanziert. Das schränkt die Risiken fĂźr die Gesellschaft und die Anleger ein, da Kredite nicht bedient werden mĂźssen, und selbst bei Problemobjekten immerhin noch der Cashflow zur VerfĂźgung stĂźnde. Konzept: Der „Fairvesta Mecatus XI“ investiert als Blind Pool mit den oben genannten Investitionskriterien ausschlieĂ&#x;lich in Deutschland. Der Fonds bietet zwei Produktvarianten an, die unterschiedliche Mindestbeteiligungen, Mindestlaufzeiten und Entnahmerechte aufweisen. In der Variante ESTATE Cash Flex mĂźssen Anleger 10.000 Euro oder mehr plus fĂźnf Prozent Agio investieren und sind mindestens

zehn Kalenderjahre gebunden. Es handelt sich dabei um eine Einmalanlage mit gewinnunabhängigem Entnahmerecht. Bei der Variante ESTATE Short Cash handelt es sich um eine Einmalanlage ohne Entnahmerecht in den ersten fßnf Jahren. Auch hier mßssen Anleger mindestens 10.000 Euro zuzßglich Agio in die Hand nehmen und kÜnnen ab dem sechsten Jahr Entnahmen tätigen. Auszahlungen: In Abhängigkeit der gezeichneten Variante beträgt die gewinnunabhängige Entnahme anfänglich wahlweise bis zu 6,5 Prozent p.a., steigend ab dem 21. Jahr auf 11,5 Prozent. Bei der Variante ESTATE Cash flex prognostiziert Fairvesta einen Kapitalrßckfluss zwischen 259 Prozent (nach zehn Jahren) und 373 Prozent (nach 15 Jahren) vor Steuern, bezogen auf das Beteiligungskapital. Kosten: Fairvesta kalkuliert laut Prospekt mit Provisionen in HÜhe von 12,4 Prozent. Hinzu kommen Kosten fßr Konzeption, Marketing oder Fonds- und Anlegerverwaltung, die noch einmal 9,7 Prozent ausmachen. Bezogen auf 105 Prozent Gesamtinvestiti-

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onsvolumen inklusive Agio bleiben 83 Prozent für den Erwerb der Fondsobjekte.

ZBI Volumen 106 Mio. Fondsinitiator Zentral Boden Immobilien Gruppe ZBI hat im bisherigen Jahresverlauf ein Transaktionsvollumen von mehr als 106 Millionen Euro umgesetzt. Zum Ankaufsfaktor von 13,12 kaufte er 905 Wohnungen für insgesamt 60 Millionen Euro. Auf der Verkaufsseite stehen 383 Wohnungen zum Faktor zwischen 17,5 und 20. Das Volumen summiert sich hier auf 48 Millionen Euro. Schwerpunkt der Verkäufe war Berlin mit einem Anteil von 97 Prozent.

Anbieter: Die Tübinger sind seit elf Jahren am Markt für geschlossene Beteiligungen tätig. In den vergangenen Jahren kamen Engagements im Policen-Bereich, Anleihen und mit institutionellen Investoren hinzu. Die Bestandshaltungsfonds „Chronos I“ und der Spezialitätenfonds „Lumis I“ ergänzen das Produktangebot der Immobilienhandelsfonds „Mercatus“. 2011 wurde der Fairvesta-Fonds Nummer zwei planmäßig aufgelöst und erzielte Ergebnisse für die Anleger von rund zwölf Prozent p.a. Meiner Meinung nach… Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein bei Fairvesta übliches Blind-PoolModell, das entsprechendes Vertrauen

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Wenn Anleger selbst mit dem Fiskus streiten Nach der Liquidation eines Fonds lebt die Klagebefugnis einzelner Zeichner wieder auf Erkennt die Finanzverwaltung die von der Fondsgesellschaft in Ihrer Erklärung über den Jahresgewinn oder -überschuss deklarierten Steuerregelungen nicht an, wird das im Feststellungsbescheid klar gestellt. Meist erfolgt dies erst im Nachhinein, etwa wenn die Betriebsprüfung zuvor zu Besuch war, und dann rückwirkend für die Vergangenheit. So kann es dazu kommen, dass - plötzlich zugewiesene Fondsverluste gar nicht mehr oder nur zum Teil zählen, - der Gewinn höher ausfällt - die Beamten ein Konzept doch als schädliches Steuerstundungsmodell einstufen - der Fonds gewerblich anstatt wie ursprünglich angenommen vermögensverwaltend tätig sein soll - die Fondsgesellschaft beim Erlass des aktuellen Bescheids gar nicht mehr existiert, weil sie längst aufgelöst ist.

Über diese und ähnliche Punkte wird dann über den anschließenden Einspruch heftig gestritten, aber ohne Beteiligung der Anleger. Die bekommen nur die Aufforderung, ehemalige Erstattungen zurückzuzahlen oder noch mehr Steuern zu überweisen. Um eine Klärung des Sachverhaltes sowie um einen Aufschub kann sich wiederum nur die Fondsgesellschaft bemühen, die ihrerseits Einspruch einlegt und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Der einzelne Sparer ist also von den Argumenten und der Strategie der Geschäftsführung abhängig und kann nur abwarten. Geht es um die Fondsanlage, müssen Steuerzahler nämlich um die Ecke denken. Haben sie Streit mit dem Finanzamt wegen ihres Arbeitszimmers, können sie das direkt mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid klären lassen. Bei geschlossenen Fonds hingegen besteht dieser Kontakt zwischen der Fondsgesellschaft und dem Fiskus - bei der Steuer-

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Hahn Gruppe Itter-Karree verkauft Die Hahn Gruppe aus Bergisch Gladbach hat das ItterKarree an einen institutionellen Investoren verkauft. Das Einkaufszentrum mit einer Gesamtfläche von 6.500 Quadratmeter befindet sich in zentraler Lage von Hilden und ist langfristig an die Hauptnutzer Saturn, Adler Modemärkte und Tengelmann vermietet. Hahn hatte das damals leer stehende Objekt aus dem Baujahr 1980 im März 2012 gekauft, umfassend revitalisiert und neu vermietet.

erklärung und auch dem anschließenden Rechtsstreit. Die Einkünfte der einzelnen Anleger werden auf Fondsebene einheitlich und gesondert festgestellt und dann den Sparern entsprechend ihrer Beteiligungsquote zugewiesen. In diesem Verfahren wird gemeinsam für alle Anleger entschieden, wie hoch die Einkünfte ausfallen, und ob Verluste überhaupt anzuerkennen sind. Dieser positive oder negative Betrag wandert dann automatisch und ohne Prüfung in die persönlichen Einkommensteuererklärungen der Anleger. Einwände hiergegen sind nur über den Fonds möglich, der eigene Einspruch bringt hier gar nichts. Beim Wohnsitzfinanzamt wegen Unzuständigkeit sowieso nicht und bei der für den Fonds zuständigen Behörde auch nicht. Denn einen Rechtsbehelf darf laut Gesetz nur der zur Vertretung berufene Ge-

schäftsführer des Fonds einlegen. Eine Ausnahme gilt hier, wenn der Anleger schon ausgeschieden ist. Denn dann erhält er als Ex-Gesellschafter den Feststellungsbescheid ebenfalls und kann sich direkt dagegen wehren. Sofern es sich um pfiffige und sachkundige Initiatoren handelt, hat die formale Zuständigkeit eher Vorteile. Denn die Finanzbeamten oder anschließend die Kollegen von der Betriebsprüfung vor Ort verwenden neuere Urteile und Erlasse sowie wenig bekannte Gesetzespassagen gegen die Fondsgesellschaft. Um sich erfolgreich gegen diese Spitzfindigkeiten wehren zu können, müsste jeder einzelne Anleger einen Steuerberater einschalten, was zusätzlich kostet. Da ist es effektiver, wenn dies gleich in einem Rutsch von den Experten der Fonds erledigt wird - aus Gründen der Effektivität und Kostener-

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sparnis. Dies ist auch der Hauptgrund dafür, warum die Abgabenordnung dieses einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren für gewerbliche und vermögensverwaltende Personengesellschaften vorsieht. Hierbei wird übrigens die Metzgerei-KG um die Ecke nicht anders behandelt als der global agierende Leasingfonds.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine KG - die übliche Form von geschlossenen Fonds. Sie ist grundsätzlich als Personengesellschaft befugt, für ihre Beteiligten und vertreten durch ihre Geschäftsführer Einspruch und Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, obwohl der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an die Anleger als Einkommensteuerpflichtige richtet.

Urteil klärt Vorgehensweise liquidierter Fonds Unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundregeln hat der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell in einem Ende Juli veröffentlichten Urteil (Az. IV R 20/10) über den Wegfall der Klagebefugnis einer Personengesellschaft (wie die Rechtsform eines geschlossenen Fonds) nach Vollbeendigung entschieden. Ihre Befugnis, für ihre Beteiligten Rechtsbehelfe gegen Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, erlischt mit deren Vollbeendigung. Die Klagebefugnis lebt insoweit für die einzelnen Fondsanleger wieder auf. Widerspruch gegen Bescheide vom Finanzamt ist bereits im Zeitpunkt der Zustellung der Post an eine vollbeendete Personengesellschaft unzulässig.

Doch daneben können einzelne Gesellschafter unter besonderen Voraussetzungen selbst zum Widerspruch gegen Post vom Fiskus befugt sein, betont der BFH. Erlischt nämlich eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung oder wird sie - bei geschlossenen Fonds eher die Ausnahme - in eine GmbH formwechselnd umgewandelt, kann ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern - also den Fondsanlegern - angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der angefochtene Gewinnfeststellungsbescheid betrifft. Die Befugnis der Fondsgesellschaft, für ihre Beteiligten Rechtsbehelfe gegen die einheitliche und gesonderte Feststellungsbescheide bezüglich des Ge-

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Wichtiger Hinweis: Diese Anzeige stellt kein öffentliches Angebot dar und ist daher nicht für eine abschließende Anlageentscheidung geeignet. Eine Anlageentscheidung kann ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufsprospektes getroffen werden. Dieser enthält ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sowie zu den Risiken der Vermögensanlagen. Der Verkaufsprospekt ist auch im Internet unter www.dfvag.com veröffentlicht.


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winns (gewerblich wie der Solarfonds) oder des Überschusses (wie der Immobilienfonds) einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen, stellten die Richter klar. Als Folge aus dieser Ausnahmeregelung lebt das bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Recht der einzelnen Gesellschafter zur Gegenwehr gegen den Fiskus wieder auf. Diese Befugnis geht deshalb auch nicht auf die durch den Formwechsel entstandene GmbH über, die neue Gesellschaft hat nichts mit den strittigen Steuerthemen des Ex-Fonds zu tun. Dies gilt unabhängig davon, dass der Rechtsformwechsel von der Personen- zur Kapitalgesellschaft unter dem Regime des Umwandlungssteuergesetzes zivilrechtlich keine Rechtsnachfolge bewirkt, sondern der identische Rechtsträger nur sein Kleid wechselt. Diese spitzfindigen Erläuterungen des BFH sollten Anleger aber gar nicht irritieren. Für sie ist nur wichtig, dass sie ab der Liquidation das Heft genauso selber in die Hand nehmen müssen, als wenn sie aus einem noch aktiven Fonds frühzeitig ausgestiegen sind. Merkposten: Werden in diesen

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Ausnahmefällen vom Fonds materiell-rechtliche Mängel geltend gemacht, ist der Widerspruch als unzulässig abzuweisen, so der BFH. Zwar hatte der BFH die namens einer vollbeendeten KG erhobene Klage als Widerspruch des ehemaligen Beteiligten ausgelegt. Diese Auslegung aus dem Jahre 2009 knüpfte allerdings auch daran an, dass dem Fonds die Prozessvollmacht von einem der ehemaligen Gesellschafter erteilt worden ist. Daran fehlt es bei einer vollbeendeten Fondsgesellschaft wie der KG, wenn Bescheide vom Finanzamt an den Rechtsnachfolger adressiert wurden. Auch wenn die jetzt eine Vollmacht hat, stammt die nicht von einem ehemaligen Anleger der KG, sondern in der Regel vom Ex-Geschäftsführer. Zum Zeitpunkt der Ausstellung der Prozessvollmacht waren die ehemaligen Fondsgesellschafter aber nicht mehr am geschlossenen Fonds beteiligt.

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Nicht der große Wurf Fondsinitiatoren kritisieren Umsetzung der AIFM-Richtlinie

Acron AG in St. Gallen Für die „Acron Helvetia XI Immobilien AG“ hat Acron die Einzelhandelsimmobilie Westcenter St. Gallen erworben. Kaufpreis: 61 Millionen Schweizer Franken. Acron hat das Objekt in eine Schweizer Einobjekt-AG eingebracht, will das Objekt zu einem Core-Investment weiterentwickeln und Investoren in Deutschland und der Schweiz als Private Placement anbieten. Hauptmieter sind Media Markt, Dosenbach-Ochsner, Toys‘r‘ us, Fressnapf, Takko Fashion und Aldi Suisse.

Seit dem 22. Juli ticken die Uhren im Geschäft mit geschlossenen Fonds anders. An diesem Tag trat das neue Kapitalanlagegesetzbuch zur Umsetzung der europäischen AIFMRichtlinie in Kraft. Ziel ist es, den grauen Kapitalmarkt strenger zu regeln und Anleger besser zu schützen. Fondsinitiatoren müssen ihre Angebote nun anders konzipieren. So dürfen sie beispielsweise weniger Darlehen aufnehmen, um über niedrige Zinsen die Ausschüttungen an die Anleger zu hebeln. Beteiligen sich Fondszeichner an Modellen mit nur einem oder zwei Objekten, müssen sie künftig mindestens 20.000 Euro investieren. Das klingt zunächst sinnvoll, doch die

Anbieter der Immobilienfonds bezweifeln, dass private Kapitalanleger durch das Gesetz besser geschützt werden. Zumal ein Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Verwirrung sorgt. Es liest sich so, als würde es vor allem für Immobilienfonds mit konkreten Objekten gelten – also für die Angebote mit ohnehin eingeschränkten Risiken. Bei Schiffsfonds dagegen, Beteiligungen an New-Energy-Fonds und Blind Pools ohne näher definierte Investitionskriterien bleibt vieles beim Alten. Auch wenn Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des in Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen umgetauften Verbands Geschlossene Fonds

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warnt, das Schreiben für bare Münze zu nehmen: „Es ist sprachlich nicht gelungen und bietet Spielraum für Missverständnisse und Interpretationen.“

KGAL Instis heben ab Erstmals bietet KGAL institutionellen Investoren einen Flugzeugfonds an. Sie beteiligen sich am „Aviation Portfolio Fund 1“. Das Assetmanagement und die technische Überwachung des Portfolios erfolgt durch die German Operating Aircraft Leasing (GOAL), ein Joint Venture der KGAL und der Lufthansa. Der Fonds baut schrittweise ein Flugzeug-Portfolio auf, wobei der Fremdkapitalanteil 50 Prozent des Investitionsvolumens nicht überschreiten soll.

Nicht nur aus diesem Grund enttäuschen die neuen Vorschriften. „Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes hilft das Kapitalanlagegesetzbuch nur sehr bedingt weiter“, kommentiert Dirk Hasselbring vom Emissionshaus Hamburg Trust. „Mindestzeichnungssumme und Fremdkapitalquote schützen Investoren nicht vor Vermögensverlust.“ Er fordert ein striktes Umdenken bei Provisionen und Vergütungen. „Die Asset- und Fondsmanager der Spezialfonds für institutionelle Großinvestoren wie Versicherer, Banken und Pensionskassen erhalten Boni und Gebühren auch erst dann, wenn sie die versprochene Rendite tatsächlich erwirtschaften.“

Auch Wolfgang Kubatzki, Mitglied der Geschäftsleitung des Analysehauses Feri Euro Rating Services in Bad Homburg, hält die üblichen Nebenkosten eines geschlossenen Fonds für zu hoch: „Ich verstehe nicht, dass die Vertriebsprovisionen im Zuge der Regulierung nicht begrenzt werden. Über Mindestinvestitionsquoten müsste so etwas doch machbar sein.“ Üblicherweise verdienen freie Finanzdienstleister und Bankenvertriebe sieben bis zehn Prozent des vermittelten Eigenkapitals. Professionelle Großinvestoren würden solche Gebühren niemals akzeptieren. Daher betrachtet Andreas Heibrock, Mitglied der Geschäftsleitung der Bayern-LB-Tochter Real I.S., das Geschäft mit den institutionellen Kunden ebenfalls als Vorbild. Er kritisiert an dem neuen Gesetz, dass es Blind-Pools fördert. „Berater und Privatkunden sind

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Hesse Newman Classic Value 8 · München VIVA Südseite · Auszahlungen von 5,5 % steigend auf 6 % p.a.* Innerstädtisch in direkter Nachbarschaft zu den beliebten Wohnadressen München-Solln und Pullach entsteht derzeit „München Südseite“, ein neuer Stadtteil zum Wohnen, Leben und Arbeiten – und mittendrin das Fondsobjekt VIVA Südseite, geplant als GreenBuilding mit LEED Gold-Zertifizierung. Unter einem Dach vereint das Herzstück des Quartiers Einkaufsmöglichkeiten, Büros und Arztpraxen, einen Sport- und Wellnessbereich, eine Tiefgarage sowie 63 Wohnungen. Die durchschnittliche Laufzeit der abgeschlossenen Mietverträge beträgt 13 Jahre. Eine diversifizierte Mieterstruktur bildet die Basis für eine solide Risikostreuung. Gerne beraten wir Sie persönlich:

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nicht dazu bereit, in Modelle zu investieren, bei denen noch keine konkreten Immobilien gezeigt werden können.“ Ähnlich argumentiert Angelika Kunath vom Fondshaus Hamburg Immobilien (FHHI). Auch sie bietet weiterhin Fonds mit konkreten Objekten an. Das Emissionshaus hat allerdings auf die geänderten Regeln reagiert, in dem es beim Fonds mit Studentenapartments in Darmstadt und Mainz die Mindestbeteiligung sogar auf 50.000 Euro angehoben hat.

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Andere Anbieter sind verunsichert, was die Zeitenwende seit dem 22. Juli bringt und halten sich mit neuen Angeboten zunächst zurück. Viele Initiatoren haben noch nicht einmal entschieden, ob sie für kommende Produkte eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gründen oder ihre Fonds künftig unter dem Dach einer Master-KVG anbieten. Spezielle Dienstleister wie Hansainvest oder eine Tochter des Emissionshauses Aquila, Alceda Fund Management, wollen die Lizenz für solch eine Master-KVG beantragen. Denn eines ist klar: Die Umsetzung des Gesetzes ist teuer. „Die Umstellung auf AIFM hat uns eine Million Euro gekostet. Und dabei waren wir als Bankentochter bereits weitgehend reguliert“, schimpft Hannover-Leasing-Chef Friedrich Wilhelm Patt. Er geht davon aus, dass das neue Gesetz bereits in wenigen Jahren reformiert wird. Immerhin glaubt Patt an die Zukunft der Fonds. Er hat vor kurzem in Deutschland und Holland groß investiert, um Anlegern weiterhin Immobilienbeteiligungen über Publikumsfonds anzubieten. Manche Initiatoren verfolgen eine andere Strategie. Sie setzen auf die Kooperation mit Versicherern und arbeiten an immobilienbasierten Policen. Vorreiter ist hier Fairvesta mit seiner Police Robustus Privileg. Das Düsseldorfer Emissionshaus Voigt & Collegen bietet zusammen mit Quantum Leben eine Energie Rente an, die in einen Spezialfonds mit italienischen Solaranlagen investiert. Entscheidend für den Investitionserfolg ist aber auch hier die Rentabilität der Sachwerte. Nicht anders als bei geschlossenen Fonds auch. Dieser Artikel von Fondsbrief-Chefredakteur Markus Gotzi erschien bereits leicht gekürzt in einer überregionalen Tageszeitung


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Baulücken auf der Atlantikperle Madeira kann Krise nicht verbergen - Italien schämt sich für nix

Mit Walfang und Weinanbau bestritten die Menschen auf Madeira früher ihren Lebensunterhalt. Inzwischen ist der Tourismus Wirtschaftsfaktor Nummer eins. Und auf den erste Blick scheint alles im grünen Bereich zu sein auf der zu Portugal gehörenden Perle im Atlantik. Wer einen freien Tisch in den Straßencafés gefunden hat, sieht Touristen aus Deutschland, Russland und vor allem aus England vorbeischlendern. Viele tragen eine Einkaufstüte mit Souvenirs oder einer Flache Madeira-Wein. Nicht anders als in Ferienregionen rund um das Mittelmeer. Wer jedoch genau hinschaut, dem bleiben die Auswirkungen der portugiesischen Krise auch 951 Kilometer südwestlich von Lissabon nicht verborgen. Denn längst nicht alle Restaurants und Bars haben überlebt. Selbst in besten Lagen der Hauptstadt Funchal sind die Fensterscheiben ehemaliger Autovermieter, Immobilienmakler und Eiscafés blind vor Staub, von innen weiß gekälkt oder mit alten Zeitungsseiten beklebt.

eingestürzt, Mauern zusammengebrochen. Sanierung kann hier nur mit der Abrissbirne gelingen. Portugal ist ähnlich wie Griechenland voll in die Krise gerutscht. Die Rezession hält sich bereits das dritte Jahr. Mit 78 Milliarden Euro haben die EU, die Europäische Zentralbank und der Internationale Währungsfonds das Land vor der Staatspleite bewahrt, forderten im Gegenzug jedoch harte Sparmaßnahmen. Und Regierungschef Pedro Passos Coelho hat pariert. Löhne wurden gesenkt, das Arbeitslosengeld gekürzt, Feiertage wie Maria Himmelfahrt und Fronleichnam abgeschafft. Doch die Geduld der Portugiesen ist begrenzt. Die Unterstützung für die Sparprogramme nimmt ab. Selbst die Regierungskoalition ist sich inzwischen uneinig darüber, wie es weitergehen soll. Erst Ende Juli hat Präsident Cavaco Silva ein Misstrauensvotum überstanden.

Am Hafen will sich Funchal neu erfinden. Hunderte Meter lang zieht sich eine gewaltige Baustelle hinter einem Sichtschutz entlang. Den ganzen Tag lang rattert und dröhnt es ohrenbetäubend. Eine Autofahrt in die Altstadt endet unweigerlich im Stau. Woanders dagegen ruhen die Arbeiten. Wann aus den Betonskeletts die geplanten Hotels im Westen der Hauptstadt entstehen werden, steht in den Sternen.

Immerhin steht das Land nicht kurz vor einem Bürgerkrieg, wie er, zumindest nach Ansicht von Silvio Berlusconi, in Italien droht. Dieser Mann und seine Wähler sind längst zur Schande Europas geworden. Rechtskräftig als Steuersünder verurteilt, feiern ihn seine Anhänger als „Märtyrer der Freiheit“. Wie schlecht muss es den Einwohnern eines Landes gehen, dass sie ihre Zukunft in den Versprechen eines vorbestraften 76-jährigen suchen, der lügt, betrügt und in erster Instanz außerdem zu sieben Jahren Haft wegen Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauchs verurteilt wurde?

Bei einer Fahrt mit der Seilbahn den Monte mit seiner Wallfahrtskirche hinauf schweben die Gondeln manchmal nur wenige Meter über den Dachterassen der Altstadthäuser. Hier zeigt sich der Zustand mancher Viertel gnadenlos. Dächer sind vor langer Zeit

Und wenn alle Stricke reißen, soll Berlusconi-Tochter Marina zu seinem verlängerten Arm werden. Wie weit ist eigentlich Nordkorea entfernt? Bunga Bunga oder balla balla? Hauptsache, wir können überall mit dem Euro bezahlen.


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Mit gutem Gewissen kassieren Green City Energy Wasserkraft platziert Green City Energy hat sein 21. Bürgerbeteiligungsmodell geschlossen. Rund 675 Anleger beteiligten sich mit insgesamt elf Millionen Euro an dem reinen Eigenkapitalfonds „Wasserkraft Frankreich“. Das Portfolio besteht auf fünf Kleinwasserkraftwerke in verschiedenen Regionen Frankreichs, die teilweise derzeit modernisiert werden. Insgesamt rechnet der Initiator mit einer Jahresproduktion von acht Millionen Kilowattstunden Ökostrom. Nachfolgefonds sollen einen Windpark in Bayern finanzieren und Wasserkraftanlagen in Deutschland, Frankreich und Italien.

7x7 finanz Venture Capital

Steinbeis-Studie: Nachhaltige Investments sind rentabel „Mit gutem Gewissen anlegen heißt nicht mit einem schlechteren Ergebnis anzulegen.“ Dieses Fazit zieht die Steinbeis Hochschule Berlin in ihrer Studie „Nachhaltige Investments aus dem Blick der Wissenschaft: Leistungsversprechen und Realität“. Die Macher der Studie, Professor Jens Kleine, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzdienstleistungen, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter Matthias Krautbauer, Alessandro Munisso, Andreas Bonifacic und Tim Weller, haben in einer Meta-Untersuchung 195 Studien analysiert. Deren Analysezeitraum erstreckt sich zwischen 1963 und 2011, wobei die Investmentmärkte in den USA in nahezu jeder zweiten Studie im Fokus der Analyse standen. Nachhaltige Investments sind in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Kapitalanlagen geworden. Alleine in Deutschland waren Ende 2011, gemäß den Daten des Forums nachhaltiger Geldanlagen,

mehr als 20 Milliarden Euro in entsprechende Investmentprodukte angelegt. Unter Berücksichtigung von Kundeneinlagen und Zertifikaten liegt das Volumen sogar bei mehr als 60 Milliarden Euro. Dennoch herrscht bei einer Vielzahl von Anlegern die Meinung vor, dass eine Anlage in Kapitalmarktprodukte mit Nachhaltigkeitsfokus Performanceverluste zur Folge hat. Ein Vorurteil, das sich wissenschaftlich nicht belegen lässt. Denn auf Basis der Meta-Daten kann die Aussage, dass nachhaltige Anlagen per se eine schlechtere Performance als traditionelle aufweisen, als nicht haltbar angesehen werden: „Vielmehr bieten nachhaltige Anlagen eine ähnliche Performancecharakteristik und haben tendentiell sogar Vorteile.“ So seien die vielfach angemahnten Performancenachteile von nachhaltigen Anlagen in erster Linie auf die oftmals referenzierten Ergebnisse „einfacher Performancevergleiche“ von Indizes zurückzuführen, ohne eine Berücksichtigung der tatsächlichen Werttreiber. Indizes stell-

Der Bonner Initiator 7x7 finanz GmbH legt den Venture-Capital-Fonds „Unternehmenswerte Deutschland I“ auf. Er investiert in Firmen mit Sitz in Deutschland, die unter anderem im Bereich Medizintechnik, Handel und eCommerce tätig sind. Das Fondsvolumen liegt bei 14 Millionen Euro, Anleger sind ab 10.000 Euro dabei. Geeignete Zielunternehmen will 7x7 über sein Netzwerk finden. Dazu zählen Steuerberater und wissenschaftsnahe Organisationen, Unternehmer und Berater.

Photovoltaikanlage. Nachhaltige Investments erzielen keine schlechteren Renditen als traditionelle Kapitalanlagen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Meta-Studie der Steinbeis-Hochschule Berlin.


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ten nur eine vergleichsweise einfache Form von nachhaltigen Geldanlagen dar, bei denen beispielsweise kein aktives Nachhaltigkeitsresearch erfolgt.

Dr. Peters-Schiffe fahren in die Insolvenz

Insgesamt existieren in allen Assetklassen kaum Studien, die nachhaltigen Geldanlagen ein negativeres Rendite-Risiko-Profil zuweisen. Vielmehr gibt es tendentiell sogar mehr Untersuchungen, die nachhaltigen Anlagen Vorteile zumessen. „Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass die Entscheidung in nachhaltige Anlagen zu investieren nicht automatisch bessere oder schlechtere Renditen zur Folge hat, als wenn die Mittel in eine traditionelle Anlage fließen“, heißt es in der Steinbeis-Studie.

Auswirkungen zweier BGH-Entscheidungen

Wie bei Kapitalanlagen im Allgemeinen, ist es jedoch auch bei nachhaltigen Anlagen im Speziellen entscheidend, die für den Investor „richtige Anlage“ auszuwählen. Durch den deutlichen Ausbau der Angebotspalette in den letzten Jahren stehen hierfür zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Anleger müssen sich jedoch speziell bei nachhaltigen Anlagen bewusst sein, dass es anders als bei vielen anderen Investments, gilt, das Beste aus „zwei Welten“ zu vereinen. So muss es einer nachhaltigen Anlage gelingen, möglichst optimal sowohl die Nachhaltigkeits- als auch die Kapitalmarktziele wie Renditeanforderungen zu befriedigen. Eine einseitige Optimierung einer Dimension zu Lasten der anderen kann in diesem Zusammenhang nicht als zielführend angesehen werden. Aktive Manager können den Anlegern in diesem Zusammenhang einen Mehrwert bieten, da sie individuelle Anforderungen berücksichtigen können und zudem die Möglichkeit haben, mittels eines dynamischen Ansatzes, Nachhaltigkeit als zusätzlichen Risikofilter zu nutzen. Untersucht haben die Finanz-Wissenschaftler außerdem das Phänomen des „Learning Effects“. Es beschreibt die Tatsache, dass beispielsweise eine neue Kapitalanlage eine gewisse „Eingewöhnungszeit“ am Markt benötigt, bis sich Erfolge einstellen. Im Bereich der Analysen zum Thema nachhaltige Anlagen wurde bei einigen Langzeitstudien auf einen möglichen „Learning Effect" hingewiesen. Das bedeutet, dass die Nachhaltigkeitsfonds oft erst eine Eingewöhnungsphase benötigen mit einer schlechten Performance zu Beginn, und sich die Wertentwicklung im Zeitablauf kontinuierlich verbessert. So stellten sie fest, dass die Performance von älteren, etablierten Nachhaltigkeitsfonds meist besser ist als die von neu entstandenen.

Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters hat für 14 Schiffsfonds Insolvenzen angemeldet Dabei handelt es sich um die Beteiligungen Nr. 27 (Cape Bonavista), Nr. 28 (Cape Brett), Nr. 36 (Cape Byron), Nr. 41 (Cape Sable), Nr. 43 (Cape Natal), Nr. 45 (Cape Race), Nr. 46 (Cape Spencer), Nr. 49 (Cape Sorell), Nr. 50 (Cape Banks), Nr. 52 (Cape Charles), Nr. 56 (Cape Campbell), Nr. 61 (Cape Bear), Nr. 62 (Cape Cook) und Nr. 63 (Wehr Mosel). Als Ursache für die Schiffs-Pleiten sieht Dr. PetersChef Anselm Gehling zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013 (II ZR 73, 74/11). Damals entschied der BGH in Fällen zweier anderer Dr. Peters-Fonds, dass die Gesellschaften keinen Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttungen haben. „Da die Gesellschafterverträge der nun betroffenen Schiffsfonds nahezu identisch sind, besteht auch hier die Möglichkeit der Auszahlungsrückforderung nicht mehr“, schreibt das Emissionshaus in einer Pressemeldung. Außerdem müssten die geleisteten Auszahlungsrückzahlungen als Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bilanziert werden. Dies habe zur Folge, dass die Fonds bilanziell überschuldet sind und somit Insolvenz anmelden müssen. „Mit den erwirkten BGH-Urteilen hat die obsiegende Partei sich selbst, aber auch vielen Anlegern anderer Schiffsfonds, einen Bärendienst erwiesen. Denn den Geschäftsführungen wurde die Möglichkeit genommen, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend umzusetzen“, kommentiert Gehling. Zumal Anleger nicht davor geschützt sind, geleistete Auszahlungen dennoch zurückzahlen zu müssen. Der Insolvenzverwalter kann solche Rückforderungen rechtlich durchsetzen, denn dabei handelt es sich nicht um gesellschaftsinterne Rückforderungen, sondern um Gläubigerrechte.


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Wechsel Dich

Sibylle Pähler wurde zur Geschäftsführerin der Doric Konzernmutter bestellt und verstärkt damit das Senior Management. Dort verantwortet sie die Akquisition und Strukturierung der Investments. Peter Hein bleibt für das strategische und technische Asset Management zuständig, Bernd Reber für das Fondsmanagement. Seit August unterstützt zudem Iwijn Achterberg das AssetManagement-Team, das aus Flugzeugingenieuren, Finanz– und Luftfahrtexperten besteht. Svetlana Storonkin hat die neu geschaffene Position als Chief Financial Officer (CFO) bei Sworn Capital übernommen. Bei dem Asset Manager für Mobilinfrastruktur ist sie verantwortlich für den Finanz– und Controllingbereich. Storonkin studierte an der Universität St. Petersburg und an der Technischen Universität Berlin. Vor ihrem Wechsel zu Sworn war sie in einem Auftragsforschungsinstitut tätig, wo sie die Geschäftsführung in strategischen Entscheidungen beriet und ein Kontrollsystem für Finanzkennzahlen entwickelte.

Bedingungen wie auf dem Mars Südamerika punktet mit Top-Standorten für Neue Energien

Foto: Pro Chile

Der Wind hat sich gedreht: Während Europa mit den Themen Solar- und Windenergie nicht so richtig voran kommt, und einige Regierungen bei den erneuerbaren Energieformen zwischen Kürzen und Fördern schwanken, setzen jetzt immer mehr Schwellen- und Entwicklungsländer auf Energie aus Wasser, Wind und Sonne. Auch Lateinamerika sieht darin seine Zukunft, braucht aber neben staatlicher Förderung und Infrastruktur auch Investoren. Teil zwei unserer Serie über Investitionsmöglichkeiten in Südamerika. Es wirkte wie eine Szene aus einem Science Fiction Film, als vor einigen Wochen ein 800 Kilogramm schwerer, solarbetriebener Roboter durch die Atacama-Wüste in Chile robbte. Doch nicht Star-Wars-Regisseur George Lucas stand mit seinem Kamerateam am trockensten Ort der Erde, sondern Experten der US-Weltraumbehörde NASA. Sie testeten einen Prototypen, der 2020 zum Mars fliegen soll – Chiles Wüste kommt den Bedingungen auf dem roten Planeten am nächsten. Doch nicht nur Sonne für Solar-Panels gibt es im Überfluss, entlang der 4300 Kilometer langen Küstenlinie herrschen so gute Windbedingungen, dass die Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (GTZ) Chiles Norden zu

den weltbesten Standorten für Windund Solarenergie einstuft. Dieses Potenzial hat nun endlich auch die Regierung erkannt. Und so sucht Matias Mori, Präsident des Komitees für ausländische Investitionen derzeit Investoren für neue Projekte, steigt in Chile der Energiebedarf doch staatlichen Prognosen zufolge jährlich um sechs bis sieben Prozent bis 2020. Vor allem der Bergbau – Chile ist der größte Kupfer- und Salpeterexporteur braucht viel Energie. Rund ein Drittel der gesamten Energie-Erzeugung fließt nach vorsichtigen Expertenschätzungen in diesen Sektor. Um sich langfristig unabhängiger vom brasilianischen Gas und Öl aus Venezuela zu machen, versucht die Regierung nun ein positives Investitionsklima für ausländische Kapitalanleger zu schaffen und den Green-Energy-Sektor voranzubringen. Der neue Wirtschaftsminister Félix de Vincente und Mori haben Großes vor: Chile soll der „Pole of Innovation“ für Südamerika werden auch bei erneuerbaren Energien. Ein Research & Developement-Gesetz, das höhere Abschreibungen für Innovationen erlaubt und rund eine Milliarde US-Dollar Fördergelder zeigen, wie ernst es der chilenischen Regierung damit ist.


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Parallel soll ein ExcellenzProgramm Experten aus aller Welt nach Chile locken, die FraunhoferGesellschaft plant ein drittes Institut – diesmal für erneuerbare Energien - zu eröffnen. Manager wie José Ignacio Escobar, General Manager von Mainstream Renewable Power, die bereits aktiv sind halten vor allem das günstige Investitionsklima und den wachsenden Energiemarkt für sehr positiv. Ein Blick auf die Zahlen: 2012 erreichte die Bruttostromerzeugung der SIC und SING Netze, den zwei wichtigsten Stromnetzen in Chile, 65.547 GWh und damit eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,8 Prozent. Bislang allerdings dominiert noch die fossile EnergieFoto: Pro Chile gewinnung. Der Anteil der Kohle an Im Schatten der Anden. Chile zählt zu den Streber-Staaten Südamerikas. der Bruttostromerzeugung lag 2012 plant in einem Joint Venture einen Park mit 100 MW bei 41 Prozent, Erdgas kommt auf 19 Prozent, WasLeistung. serkraft auf 29,3 Prozent und nicht konventionelle Energien auf 4,8 Prozent. Das ist wenig. Nach AngaAuch Voigt & Collegen, die sich auf Fonds mit Neuen ben von Christine Lins liegt der Anteil von erneuerEnergien spezialisierten, haben neben Japan auch baren Energien am globalen Strommix heute nach Chile im Auge. „Von Europa über Nord- und SüdameErgebnissen des "Global Futures Report Renerika, Japan, Australien und einigen asiatischen Staawables" bei "ungefähr 25 Prozent". Lins kennt sich ten wie Thailand oder Indien sind die Voraussetzunaus mit den Werten, ist sie doch Generalsekretärin gen vorhanden, um - je nach Land - entweder auf Bavon REN21 mit Sitz in Paris, dem Renewable Energy sis von PPAs (Power Purchase Agreements) oder mit Policy Network for the 21st Century. Einspeisetarifen in wirtschaftlich und risikoadäquate Ihr Netzwerk dokumentiert die globale Entwicklung Projekte zu investieren“, sagt Geschäftsführer Herder erneuerbaren Energien jährlich in einem Bericht mann Klughardt. Der chilenische Markt sei in Bezug auf die installierte Leistung zwar bisher noch klein, und berät internationale Entscheidungsträger beim doch auf Basis von PPAs, beispielsweise mit sehr Umbau der Energiesysteme. Sie sagt, es gäbe einen bonitätsstarken Minenbetreibern, werde hier in den klaren Trend: Inzwischen hätten 120 Länder die politikommenden Jahren mit Installationen im Giga-Wattsche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Bereich gerechnet, vor allem da bald unter Tage geerneuerbaren Energien. Mehr als die Hälfte davon fördert werden muss. Das sei noch energieaufwändiseien Entwicklungsländer. Vor allem in China, Indien, ger. Japan und Brasilien sehen die Experten die größten Chancen. Doch auch wenn in Chile der Anteil an ErUnd Brasilien? Auch das Land am Zuckerhut hat umneuerbaren Energien noch klein ist, wächst er stetig, gedacht. Es gehört sogar zu den Vorreitern. „Brasilien ebenso wie das Interesse der Investoren. Rückensetzt auf erneuerbare Energien und produziert bereits wind bekommen die erneuerbaren Energien durch Strom aus Biomasse, Wasser- und Windkraft“, berichden Kostenvorteil. tet Dirk Assmann von der GTZ in Brasilien. „Aber die Nutzung der Solarenergie steckt noch in den KinderVor allem Wind- und Sonnenstrom wird im Vergleich schuhen.“ In Deutschland wird fast 30 Mal so viel zu fossiler und atomarer Energie immer günstiger. Strom aus Sonnenkraft produziert wie in Brasilien. First Solar hat nun die Genehmigungen für einen Dabei gibt es selbst in Porto Alegre, wo das Wetter 162,4-Megawatt Solarpark in der Atacama Wüste beschlechter ist als an allen anderen brasilianischen antragt. SEA, eine Tochter von SunEdison, möchte WM-Standorten, 40 Prozent mehr Sonnenstrahlung einen 92-MW-Solarpark bauen, SunEdison selbst


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34f-Register 30.000 Erlaubnisse Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) rechnet bis Oktober mit 40.000 Registrierungen freier Finanzanlagenvermittler im 34f-Register des DIHK. Aktuell wurden dort rund 30.000 Anträge auf Erlaubnis gestellt und erteilt, darunter 8.250 für die Vermitlung geschlossener Fonds und 4.500 zur Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen. Nach Informationen des AfW sind tausende Anträge bei den Behörden unbearbeitet.

BSI Neues Mitglied Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) hat seit seiner Umbenennung vom Verband Geschlossene Fonds sein erstes neues Mitglied gewonnen. Seit Anfang August ist die WGZ Bank dabei. Sie ist die Zentralbank der Volksbanken und Raiffeisenbanken im Rheinland und in Westfalen und wird als Verwahrstelle für Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch tätig werden. Pünktlich zur Umfirmierung hat der BSI die erste Ausgabe seines Branchen-Magazins „Wirklich“ herausgebracht. Themenschwerpunkte der Nummer eins sind die Geschichte der Geldanlage, Lateinamerika und der Flughafen der Zukunft.

als im sonnenverwöhnten München. Gerade für die Fußball-Weltmeisterschaft setzt Brasilien verstärkt auf Solar: Photovoltaikanlagen auf den WMStadien sollen dem Ausbau der Solarenergie in Brasilien mehr Schwung verleihen. Und so konnte Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), bereits im Frühsommer gemeinsam mit dem Gouverneur des brasilianischen Bundesstaates Minas Gerais, Antônio Anastásia, die erste Solaranlage Brasiliens auf einem Stadion der FußballWeltmeisterschaft 2014 in Belo Horizonte einweihen. Es handelt sich dabei um Solargroßanlagen mit insgesamt 2,5 Megawatt Leistung. Die Gesamtinvestitionskosten des Projekts belaufen sich auf 12,5 Millionen Euro, die aus einem zinsverbilligten KfW-Darlehen in Höhe von 10 Millionen Euro und einem Eigenbeitrag des brasilianischen Energieversorgers CEMIG in Höhe von 2,5 Millionen Euro finanziert werden. Zudem berät die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) im Auftrag des BMZ den Energieversorger CEMIG bei der Kommerzialisierung des Solarstroms und der Fortbildung von technischem Personal. Derzeit werden in Brasilien außerdem Windräder gebaut. Bis 2020 soll eine Kapazität von 16 Gigawatt entstehen, so die Pariser Energieexperten. Und natürlich weiter im Fokus bleibt die Wasserkraft: Im Brazil National Energy Plan (2009) stand bereits, dass die Wasserkraft bis 2030 auf 150 Gigawatt anwachsen soll. Im Bereich kleiner Wasserkraftanlagen will man bis 2030 auf neun GW kommen. Zum Vergleich: Laut Greenpeace haben die anderen lateinamerikanischen Projekte 170 GW, die Weltbank dagegen kommt auf 240 GW. Ein kurzer Blick auf Mittelamerika: Laut einer Studie des Europäischen Photovoltaikindustrie-Verbands EPIA ist auch Mexiko unter den ersten fünf Ländern mit dem größten Photovoltaik-

Potenzial weltweit zu finden. Das hat vor allem zwei Gründe: Konventioneller Strom ist teuer in Mexiko, und für viele Landbewohner ist es die einzige Möglichkeit an Strom zu kommen. Die Mehrzahl der installierten Solaranlagen wurde im Rahmen staatlicher Programme zur ländlichen Elektrifizierung gebaut. In den vergangenen Jahren nahm jedoch die Bedeutung von Systemen für bereits ans Stromnetz angeschlossene Haushalte ebenfalls deutlich zu. Südamerika ist ein Kontinent im Aufbruch. Um weiter nachhaltig wachsen zu können, muss die Infrastruktur verbessert werden. Dazu braucht es Energie. Am besten saubere Energie, um dem Klimawandel nicht noch mehr Vorschub zu leisten, sind doch dessen Folgekosten beträchtlich. Sir Niclas Stern, früher Chefökonom der Weltbank, errechnet einmal, dass der Klimawandel uns alle mindestens fünfmal mehr koste als dessen Vermeidung durch eine rasche Energiewende. Um die grünen Energieformen auch in Lateinamerika nachhaltig zu pushen, braucht es auch einen staatlichen Anreiz. Das EEG könnte dafür als Muster dienen, immerhin haben es 67 Länder weltweit als Basis genommen – darunter China und Indien. Doch die Bevölkerung in Südamerika ist vielfach noch arm, die soziale Schere breit, daher gilt: Nur wenn die Regierungen Südamerikas erneuerbare Energien wirksam fördern werden, ist die Energiewende für Lateinamerika und seine Bevölkerung keine Last, sondern die größte ökonomische, ökologische und soziale Chance des Kontinent. Beatrix Boutonnet Wirtschaftsjournalistin


NR. 193 I 32. KW I 09.08.2013 I ISSN 1860-6369 I SEITE 23

Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

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Recht einfach Echte oder unechte Abschnittsfinanzierung - Widerruf und Prolongation Verbraucherdarlehensverträge sind widerruflich. Über das Widerrufsrecht muss belehrt werden. Anderenfalls kann es noch nach Jahren ausgeübt werden.

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Kennzeichnend für einen Verbraucherdarlehensvertrag ist, dass dem Verbraucher ein Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird. Dementsprechend finden Belehrungspflichten und Widerrufsrecht auf Änderungen eines solchen Vertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.1994, XI ZR 99/94 und BGH, Urt. v. 07.10.1997, XI ZR 233/96). Bei einer unechten Abschnittsfinanzierung wird dem Verbraucher jedoch kein neues, ursprünglich noch nicht vereinbartes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt. Von einer unechten Abschnittsfinanzierung spricht man, wenn dem Verbraucher bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Kapitalnutzungsrecht langfristig eingeräumt wird, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum getroffen wird, sondern zunächst nur für eine bestimmte Festzinsperiode. Anders als bei einer echten Abschnittsfinanzierung, einer Novation oder einer Prolongation nach Ablauf der Gesamtlaufzeit, wird dem Verbraucher mithin bei einer unechten Abschnittsfinanzierung kein neues Kapitalnutzungsrecht gewährt, wenn lediglich neue Zinskonditionen vereinbart werden und ansonsten der ursprüngliche Darlehensvertrag weiterhin gilt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2004, II ZR 375/02). Bei einer solchen Darlehensprolongation wird kein neuer Verbraucherdarlehensvertrag abgeschlossen. Deshalb

besteht zugunsten des Verbrauchers kein neues Widerrufsrecht. Es bedarf auch keiner Belehrung hierüber (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013, XI ZR 6/12). Ein Widerrufsrecht will den Verbraucher vor einer übereilten Bindung an seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Vertragsentscheidung schützen. Bei Abschluss einer Konditionenanpassung, bei der die Entscheidung für die Darlehensaufnahme längst gefallen ist, befindet sich der Verbraucher aber nicht in einer vergleichbar schutzbedürftigen Entscheidungssituation. Ein dem Verbraucher bei der Konditionenanpassung eingeräumtes Widerrufsrecht führt deshalb nicht zwangsläufig zur Beendigung und Rückabwicklung des ursprünglichen Darlehensvertrages. Vielmehr kann der Verbraucher die Prolongationsabrede widerrufen. Dann wird am Ende der Zinsfestschreibungsperiode das Darlehen zur Rückzahlung fällig (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013, XI ZR 6/12). Jedenfalls bei langjähriger und unbeanstandeter Vollziehung eines Darlehensvertrages kann aus objektiver Kundensicht trotz Übermittlung einer Widerrufsbelehrung die Widerrufsmöglichkeit nicht als Angebot auf Vereinbarung eines Widerrufsrechts ex tunc verstanden werden. Nähere Informationen zu den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de


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