Der Fondsbrief Nr 194

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NR. 194 I 34. KW I 23.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

INHALTSVERZEICHNIS Fonds-Check: ID Immobilien hofft auf Wertsteigerung bei Sondersituationen

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Hamburg Trust: Neuer USFonds für Vermögende in Kooperation mit Paramount

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Fonds-Check: Paribus schickt nächsten Lok-Fonds auf die Schiene

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Auf ein Wort: Christopher 8 Nolden, Geschäftsführer der MS-Deutschland Anleihe Steuern: Neues Gesetz reduziert Rendite bei Neue-Energien-Fonds

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Jamestown: Fonds Nr. 28 komplett investiert

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Quartalszahlen: Sondereffekt verschafft Branche stabiles Ergebnis

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Vertriebs-Infos: 300 Teilnehmer bei AquilaOnline-Präsentation

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Personalia

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Recht einfach: Wann der Rechtsschutz zahlen muss

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Impressum

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Meiner Meinung nach... Das war wohl nichts. Noch vor wenigen Wochen hatte sich DWS-Chef Hermann Wüstefeld weit aus dem Fenster gelehnt. „Wir sind zuversichtlich, dass wir das Zielvolumen unseres neuen geschlossenen Immobilienfonds von 50 Millionen Euro vor dem Stichtag 22. Juli einsammeln können“, hatte er im Gespräch mit dem Fondsbrief vor gerade einmal vier Ausgaben herausposaunt. „Ein positives Signal“, hatte ich die Ankündigung des Fonds so kurz vor der Einführung der AIFMRegulierung kommentiert. Doch offenbar kräht kein Hahn danach, ob die Deutsche Bank einen Fonds auflegt oder nicht. Leise, still und heimlich hat die Deutsche-Bank-Tochter DWS das Angebot, das in Kooperation mit Corpus Sireo an B-Standorten investieren wollte, aus dem Vertrieb genommen. „Leider haben wir sehr wenig Interesse am Markt festgestellt“, heißt es auf Nachfrage aus der Pressestelle dazu. „Vielleicht erlebt der Fonds ja zu einem späteren Zeitpunkt eine Wiedergeburt.“ Das glaube ich nicht, denn angeblich hatte der Vertrieb ja darauf gedrängt, den Semi-Blind-Pool so schnell wie möglich zu bringen und nicht erst im vierten Quartal dieses Jahres. Zumal eine Öffnungsklausel eine längere Platzierung erlaubt hätte, weil der Fonds so konzipiert sei, dass er alle künftigen Anforderungen meistern solle. Auch das können Sie im Interview mit Hermann Wüstefeld nachlesen. Offenbar haben Deutsche-Bank-Berater und ihre Kunden die Schnauze voll. Nicht immer haben die Produktentscheider ein glückliches Händchen bei der Auswahl der Fonds bewiesen: Delbrück-Bethmann-Maffei-Riesenrad, Nordcapital-Bulkerflotte, IVG-Gurke in London. Das waren leider die Nieten in der Fonds-Tombola. Eine gute Leistungsbilanz ist das einzige, was zählt. Wer die nicht liefern kann, und das sind inzwischen nicht wenige Initiatoren, hat nur eine Chance: Offen und transparent die Fehlentwicklungen kommunizieren. Heimlichtuerei hilft nicht weiter. Tumbes Hoffen auf bessere Zeiten auch nicht.

Viel Spaß beim Lesen!


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Hamburg Trust Neuer US-Fonds Mindestanlage 300.000 Dollar, Laufzeit drei Jahre ab final closing, Objekte in New York, Washington D.C. und San Francisco. Das sind die Eckpunkte des vierten USFonds aus dem Hause Hamburg Trust. Der „Finest Selection 3“ will knapp 22 Millionen Dollar Eigenkapital plus drei Prozent Agio einsammeln und eine Vorsteuerrendite von jährlich zehn Prozent erwirtschaften. Anleger beteiligen sich an einem Blind-Pool, der erneut von der Paramount Group erhellt wird, ein seit 45 Jahren auf dem US-Immobilienmarkt tätiges Unternehmen der Otto-Familie. Im Boot sind außerdem weitere internationale Investoren. Der Track-Record von Paramount liegt bei stattlichen 18 Prozent brutto nach IRR.

Fonds-Check

Vertrauen auf Wertsteigerung id Immobilien zahlt für Nachrangdarlehen sieben Prozent Zinsenür DarleWer Anleger mit Wohnungen jährliche Ausschüttungen von sieben Prozent in Aussicht stellt, muss schon ein besonderes Konzept aus der Tasche ziehen. id Immobilien will das Kapital seiner Anleger beim Fonds „Deutsche Immobilienrendite“ in Objekte mit Wertsteigerungspotenzial investieren, und zwar als unbesicherte Nachrangdarlehen. Ein Modell mit erhöhten Risiken also, bei dem weniger als sieben Prozent nicht angemessen wären.

900 - 3rd. Avenue in Manhattan. Ein Objekt aus dem Vorgängerfonds. In ähnliche Gebäude will das aktuelle Angebot investieren. Foto: Paramount

Konzept: Anleger beteiligen sich nicht direkt an den Immobilien, sondern stellen Geld für Nachrangdarlehen zur Verfügung. Das Kapital wandert über eine im Februar 2012 gegründete ProjektBeteiligungs-GmbH in die jeweiligen Projektgesellschaften. Darin befinden sich Objekte mit Zusatzpotenzial aus Sondersituationen – so drückt sich der

Initiator im Prospekt aus und versteht darunter Immobilien, bei denen mit „relativ geringen Mitteln eine deutliche Wertsteigerung realisiert werden kann“. Investitionskriterien: Der Kriterienkatalog lässt den Fondsmanagern viele Freiheiten. In Frage kommen Wohngebäude in den Regionen Rhein-Main, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Leipzig, Dresden und Berlin Brandenburg. Seltsamerweise fehlen Bayern und Baden-Württemberg, vielleicht, weil es hier kaum Immobilien mit Leerstand gibt. Der Fonds darf nämlich bereits bei einer Vermietungsquote von 60 Prozent investieren. Die Überschüsse aus der laufenden Bewirtschaftung sollen genügen, den Kapitaldienst zu leisten – an die Bank wie auch an die Anleger. Typische Immobilien kosten zwischen 500.000 Euro und fünf Millionen Euro.


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Auswahl: Ein Investitionsausschuss aus drei Teilnehmern trifft einstimmig die Entscheidung, welche Immobilien mit den Nachrangdarlehen finanziert werden. Darin sitzt mit Thorsten Schermall auch ein Mitglied des Aufsichtsrates der id AG, was übrigens für Immobilien in Deutschland steht. Ein Sachverständigengutachten muss nicht zwingend vorliegen. Gibt es eins, darf der Kaufpreis bis zu 125 Prozent des Verkehrswertes betragen. „Wir kaufen chancenorientiert“, erklärt id-Chef Manfred Koch dazu. „Vor allem bei einer schlechten Vermietung spiegelt der Verkehrswert nicht immer den tatsächlichen Wert wider.“ Objekte aus der eigenen AG wird der Fonds nicht finanzieren. Dabei verlassen sich Anleger auf Kochs Wort, denn im Prospekt steht das so ausdrücklich nicht drin. Zahlenwerk: id will mit seinem ersten Fonds zehn Millionen Euro einsammeln und damit inklusive Reinvestitionen ein Projektvolumen von 36,5 Millionen Euro stemmen. Der Fonds selbst nimmt kein Fremdkapital auf, allerdings sind die Projekte fremdfinanziert. Der Prospekt nennt hier eine Quote von 60

Prozent der jeweiligen Kaufpreise ohne Anschaffungsnebenkosten. Kalkulation: Der Fonds will seinen Anlegern halbjährlich 3,5 Prozent auszahlen. Das ergibt eine Verzinsung von sieben Prozent p.a. Die Laufzeit des Angebots ist mit vier Jahren überschaubar. Nicht nur in diesem Punkt erinnert das Modell eher an eine Anleihe. Nebenkosten: Sammelt der Fonds wie geplant zehn Millionen Euro plus fünf Prozent Agio ein, kann er 8,56 Millionen Euro an Nachrangdarlehen vergeben. Inklusive Agio summieren sich die fondstypischen Kosten auf gut 18 Prozent. Die laufenden Kosten des Immobilienfonds dagegen sind zu vernachlässigen. Zum Großteil übernimmt sie der Initiator selbst. Er verdient an eventuellen Überschüssen, glaubt also an ein deutlich besseres Ergebnis. Sollte der Gewinn tatsächlich höher ausfallen, so bleiben die Auszahlungen an die Fondszeichner mit sieben Prozent gedeckelt. Erneut drängt sich der Vergleich mit einer Immobilienanleihe auf.

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Paribus

Steuern: Die Fondsgesellschaft erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Darauf fällt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an.

Bank in Nürnberg Die BaFin hat den Prospekt des Immobilienfonds „TeamBank Nürnberg“ des Hamburger Emissionshauses Paribus gestattet. Anleger beteiligen sich an einem Neubau, der 20 Jahre lang an das Kreditinstitut vermietet ist. Die TeamBank ist als Partner von 900 Genossenschaftsbanken Anbieter von Konsumentenkrediten. Das Investitionsvolumen liegt bei 54 Millionen Euro, Anleger sind ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio dabei. Die Ausschüttungen steigen von 5,5 auf sechs Prozent.

Anbieter: id AG, das steht für Manfred Koch. Er ist alleiniger Vorstand der AG mit dem Geschäftsziel, entwicklungsfähige Wohn- und Gewerbeimmobilien zu kaufen. Koch ist außerdem Geschäftsführer der id Emissionshaus GmbH und damit verantwortlich für den Fonds. Eigenen Angaben nach ist er seit 15 Jahren als Immobilieninvestor bundesweit tätig. In den 90er Jahren war er mit der Privatisierung von Wohnungsbeständen betraut.

markt. Der Fonds ist ein Blind-Pool mit allen Möglichkeiten, der für Immobilien sogar 25 Prozent mehr zahlen darf, als ein gutachterlicher Verkehrswert ausweist. Anleger stellen ihr Kapital als Nachrangdarlehen zur Verfügung und sollen dafür Zinsen von jährlich sieben Prozent bekommen. Läuft etwas schief, dürfte der Einsatz futsch sein, denn wer ein Nachrangdarlehen gewährt, steht wie der Name schon sagt - ganz weit hinten in der Gläubigerliste. 

Meiner Meinung nach... Vertrauen Sie Manfred Koch? Er ist die entscheidende Figur im Fonds „Deutsche Immobilienrendite“, zweifellos ein Unternehmer mit Erfahrung auf dem Immobilien-

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Dieses Fondsporträt stellt eine Werbung dar. Wir erbringen mit der Darstellung des Fondsporträts weder eine Anlageberatung noch ein Angebot für den Kauf des genannten Produkts. Es ersetzt nicht die individuelle und persönliche Beratung des Anlegers. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb dieser Vermögensanlage ist der jeweils aktuelle Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt. Die Unterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache kostenlos bei Ihrem Berater oder können bei der KGAL GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, in schriftlicher Form angefordert sowie unter www.kgal.de in elektronischer Form abgerufen werden.


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Fonds-Check

WealthCap Weiter in Platzierung Die UniCredit-Tochter WealthCap hat ihr München-Portfolio erweitert. Im Volumen von 74 Millionen Euro hat das Emissionshaus den Bürokomplex Campus M und das BMW-Form– & Design-Studio gekauft. Die Immobilien ergänzen das Startpaket um die Ten Towers und ein an KPMG vermietetes Gebäude in der bayerischen Landeshauptstadt. Hauptmieter des Campus M sind ARAG, Schaltbau, Infor und Burger King. BMW nutzt das Studio zum Design neuer Prototypen.

Blind Pool auf Schienen Paribus schreibt drittes Kapitel mit Lokomotiven-Fonds Aller Verunsicherung durch das KAGB zum Trotz gibt Paribus Gas: Der Hamburger Initiator schickt den dritten Eisenbahnfonds ins Rennen. Ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio können sich Anleger bis Ende 2014 oder, im Verlängerungsfall, bis Ende 2015 am „Paribus Rail Portfolio III“ beteiligen. Knapp 30 Millionen Euro will Paribus einsammeln, für zehn Millionen Euro übernimmt die Paribus Capital GmbH eine Platzierungsgarantie. Mit der Auflösung rechnet das Fondsmanagement gegen Ende 2025. Markt: Das Zeitalter monopolistischer Staatsbahnen ist vorüber – private Ei-

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senbahnunternehmen kommen europaweit auf die Schiene. Einfach ist das jedoch nicht: Ein länderübergreifender Einsatz der Fahrzeuge ist wegen unterschiedlicher Spurbreiten, Stromversorgungs- und Zugsicherungssysteme nur begrenzt möglich. Speziell in Deutschland bereitet auch die Zulassung neuer Techniken durch das Eisenbahn-Bundesamt immer wieder (Termin-) Probleme. Die zögernde Finanzierungsbereitschaft der Banken fördert gerade bei privaten Anbietern von Beförderungsleistungen die Bereitschaft, Fahrzeuge zu leasen. Zwar stagnierte der Gütertransport auf der Schiene zwischenzeitlich, steigende Flugpreise machen dafür Bahnreisen attraktiver.


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Investitionsstruktur und –kriterien: Die Fondsgesellschaft hält die Beteiligung an der „Paribus Rail Portfolio III Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“, die wiederum Beteiligungen an geplant drei Projektgesellschaften erwerben wird. Diese werden die Schienenfahrzeuge nach Fahrzeugart getrennt erwerben. Die erste Projektgesellschaft SPV I hat bereits eine dieselhydraulische Rangierlok Vossloh G6 aufschiebend bedingt erworben. Generell darf der Fonds in alle Arten von Schienenfahrzeugen investieren, also Rangier- und Streckenlokomotiven sowie Schienenfahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs, die den jeweiligen anwendbaren Vorschriften entsprechen müssen. Mindestens drei verschiedene Fahrzeugklassen hinsichtlich Antrieb, Verwendung, Leistung etc. sollen ins Portfolio. Gebrauchte Fahrzeuge dürfen höchstens zum gutachterlich festgestellten Marktwert eingekauft werden, Zwischengewinne sind ausgeschlossen. Einnahmen/Mietverträge: Laut Investitionsplan soll die anfängliche Mietrendite mindestens sieben Prozentpunkte über der Rendite von Bundesanleihen mit einer Restlaufzeit von zehn Jahren liegen, Pari-

bus strebt eine Bruttomietrendite von zehn bis elf Prozent jährlich an. Je nach Fahrzeugklasse geht man dabei von einer Auslastungsquote von 90 bis 100 Prozent aus – ein ehrgeiziges Ziel. Die notwendigen Versicherungen und Hauptuntersuchungen sollen überwiegend die Mieter zahlen, andernfalls kann Assetmanager Northrail sich gegen Vergütung darum kümmern. Die Veräußerungserlöse sollen, je nach Fahrzeugtyp, zwischen 60 und 85 Prozent der Anschaffungskosten betragen. Kalkulation: Auf eine Prognoserechnung verzichtet der Prospekt wegen des klassischen BlindpoolCharakters des Fonds. Die Gesamtinvestition von konsolidiert rund 43,7 Millionen Euro soll zu knapp 28 Prozent fremdfinanziert werden. Die Kredite sollen auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft auf Basis eines Rahmenvertrages aufgenommen werden. Ein Term Sheet der UniCredit Leasing Finance mit einer Zinsbindung zwischen drei Monaten und zehn Jahren zum Basiszins plus 150 bis 165 Basispunkte liegt bereits vor. Je länger der Mietvertrag für das jeweilige Fahrzeug, desto höher kann fremdfinanziert werden. Für die Fremdkapitalvermittlung erhält die

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Checken Sie ein: Bayernfonds Deutschland 25 Investieren in die Hotelimmobilie Motel One Hamburg-Alster Die neuwertige Hotelimmobilie in zentraler Lage nahe der Hamburger Innenstadt ist bis 2030 langfristig an Motel One vermietet, eine der größten Hotelketten Deutschlands für Budget-Hotellerie. Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen in Höhe von 6,2 % p. a.1) Mehr erfahren Sie unter: www.realisag.de

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Rückflüsse und Gesamtrentabilität: Paribus plant Ausschüttungen von sechs Prozent jährlich ab 2013, die bis auf neun Prozent steigen. Im Jahr 2025 soll noch der Veräußerungserlös von 85 Prozent hinzukommen. Einen Gesamtrückfluss gibt der Prospekt nicht an, anders als bei den Vorgängerfonds. Auch anhand dreier Investitionsbeispiele können Anleger mangels Zeitpunkt und Höhe der Ausschüttungen kein kalkulatorisches Ergebnis abschätzen. Kosten: Die einmaligen Kosten inklusive Ankaufsprovision betragen 12,8 Prozent der Gesamtinvestition. Die laufenden Kosten sind überschaubar. Hat der Anleger eine rechnerische Verzinsung von sieben Prozent p.a. erhalten, gönnt sich der Anbieter eine Performance Fee von 20 Prozent. Anbieter: Die beiden platzierten Eisenbahnfonds von Paribus können bislang weitgehend überzeugen, lediglich beim zweiten blieb der Investitionsfortschritt zeitweilig aufgrund von Zulassungsproblemen einiger Loks hinterm Plan zurück. Assetmanager Northrail ist eine Public Private Partnership zwischen Paribus und dem Seehafen Kiel und beansprucht mit den 80 verwalteten Loks aus den ParibusFonds inzwischen einen Marktanteil von sechs Prozent aller Mietloks in Europa. Meiner Meinung nach... Als nicht voll investierter Blindpool unterfällt der Fonds ab 22. Juli 2014 dem KAGB – in diesem Fall will Paribus ihn schließen und einen neuen, regulierten Fonds aufstellen, der in dieselbe Gesellschaft investiert. Deshalb ist die exakte Kostenbelastung durch die Regulierung nicht absehbar, gegebenenfalls kann der Gesellschaftsvertrag geändert werden. Zusammen mit dem Blindpool-Charakter und dem gegenüber den bisherigen Kompetenzen von Fonds- und Assetmanagement erweiterten Investitionsfokus erfordert das vom Anleger einen gehörigen Vertrauensvorschuss.  Stephanie von Keudell


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Auf ein Wort

Hahn Gruppe Edeka in Wachtberg Für den institutionellen Fonds „FCP-FIS-German Retail Fund“ hat die Hahn Gruppe ein Fachmarktzentrum in Wachtberg bei Bonn gekauft. Das Objekt wurde aus einem von Henderson Global Investors gemanagten Immobilienportfolio veräußert. Der Fachmarkt mit knapp 12.000 Quadratmetern Fläche wurde 2004 eröffnet. Ankermieter sind Edeka, Drogerie Müller und Aldi. Mit dem Kauf erweitert der Fonds sein Vermögen auf 500 Millionen Euro.

Tauchfahrt gestoppt Anleihekurs des Traumschiffs stabilisiert - Gespräch mit Christopher Nolde 175 Meter lang, 23 Meter breit, 21 Knoten schnell und Platz für 480 Passagiere – die MS Deutschland ist eines der Aushängeschilder für Luxus-Urlaub auf dem Wasser. Das 1998 gebaute Kreuzfahrtschiff ist das einzige, das noch unter deutscher Flagge fährt. Bekannt ist die MS Deutschland aber vor allem aus der ZDF Fernsehserie „Das Traumschiff“. Eigentümer und Betreiber des Schiffs ist die MS „Deutschland“ Beteiligungsgesellschaft mbH, die eine Anleihe mit einer Laufzeit bis zum 18.12.2017 und einem Kupon von 6,875 Prozent (ISIN: DE000A1RE7V0)

begeben hat. Die Anleihe wurde Anfang Dezember 2012 begeben und verzeichnet seit Juli wieder einen positiven Kursverlauf, nachdem Anfang des Monats der Tiefpunkt mit einer Notierung von unter 80 Euro bei einem Ausgabekurs von 100 Euro notierte. Mittlerweile hat sich die Anleihe erholt und liegt bei 90 Euro. Grund dafür dürften die Umsatzzahlen für das erste Halbjahr sein. Demnach wurde der Umsatz um acht Prozent auf 23,3 Millionen Euro gesteigert, die Auslastung um zehn Prozent auf 70 Prozent erhöht, wie Christopher Nol-

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de, Geschäftsführer der Beteiligungs GmbH, (Foto) betont. Das seit Jahresbeginn neu formierte Management um Nolde und Konstantin Bissias setzt neben den Vertriebsaktivitäten auch auf eine umfassende Qualitäts- und Charmeoffensive. Die MS Deutschland wird vor allem von der Generation 60 plus gebucht und hat dementsprechend bei der immer jünger werdenden Generation der Kreuzfahrer ein eher verstaubtes Image. Hinzu kommt, dass lediglich zwei der 294 Kabinen des Schiffs über einen Balkon verfügen, der heutzutage zum Standard auf modernen Ozeanriesen gehört. Der Fondsbrief: Wie zukunftsfähig ist das Konzept der MS Deutschland vor dem Hintergrund einer steigenden Konkurrenz? Christopher Nolde: Sie haben recht, auch dieses Jahr stechen wieder neue Kreuzfahrtschiffe in See – keines davon jedoch als reines Fünf-Sterne-Schiff. Die MS DEUTSCHLAND verfügt als „Grandhotel auf See“ und einziges Kreuzfahrtschiff unter deutscher Flagge über eine besondere Positionierung im Lu-

Signa

xussegment. Dazu ist und bleibt es nun einmal das original Traumschiff. FB: Welche Entwicklung ist mit der MS Deutschland geplant, um sie konkurrenzfähig zu halten? Nolde: Neben Investitionen in die Ausstattung der MS DEUTSCHLAND - seit 2011 über elf Millionen Euro - haben wir ein Maßnahmenprogramm gestartet mit dem Ziel, unsere Gäste mit einzigartigen Angeboten und Service zu begeistern. Unsere Charmeund Qualitätsoffensive kommt bei unseren Gästen dabei bereits sehr gut an. Aktuell ist die Resonanz so gut wie seit zwei Jahren nicht mehr. Zudem haben wir unsere Vertriebsaktivitäten intensiviert, was sich im Neukundengeschäfts zeigt und bereits in einem über 75 Prozent höheren Buchungseingang für Reisen im Jahr 2014 niederschlägt. Darüber hinaus planen wir individuelle Themenreisen und wollen die Märkte Österreich und Schweiz weiter ausbauen. Die Zielgruppe bleibt dabei die gleiche – kultivierte Menschen, die höchste Ansprüche an Qualität und Service setzen.


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FB: In diesem Jahr dürften Sie die Jahres- und Ergebnisziele nicht erreichen. Wie sehen Ihre Pläne für das nächste Jahr aus? Nolde: Die Ziele für dieses Jahr waren sehr ambitioniert. Als Ein-Schiff-Reederei haben wir dabei die Auswirkungen des langen und kalten Winter und das verregnete Frühjahr besonders gespürt. Zusätzlich machten Kurzstrecken den Großteil der gebuchten Reisen aus - mit deutlich niedrigeren Margen. Für eine genaue Prognose zu Umsatz und Ertrag in 2014 ist es noch zu früh, aber der hohe Buchungseingang stimmt uns zuversichtlich, dass wir Umsatz und Ertrag steigern und eine Auslastung zwischen 73 bis 80 Prozent erreichen können - trotz geplantem Werftaufenthalt im November 2014 zur Anbringung der französischen Balkone. FB: Immer mehr Anbieter von geschlossenen Fonds wagen den Schritt auf das Anleihen-Parkett. Erwarten Sie dadurch einen Image und Kursschub, da Anleihen eine breitere Akzeptanz finden?

Traumschiff fährt auf Schmusekurs. Eine Charmeoffensive soll neue Gäste erreichen. Dazu bekommen die Kajüten Balkone.

Nolde: Je gängiger das Modell ist, desto vertrauenserweckender ist es unter Anlegern. Einen Imageund Kursschub wollen wir aber in erster Linie durch zufriedene Gäste und eine gute Geschäftsentwicklung erzielen. Das Gespräch führte André Eberhard

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Mehr Steuern bei alternativen Energien Neues Gesetz reduziert Rendite bei Anlegern von Solar– und Windkraftfonds Das jüngst verkündete AmtshilferichtlinieUmsetzungsgesetz beinhaltet eine Neuregelung für geschlossene Fondsgesellschaften sowie ihre Anleger. Betroffen hiervon sind alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien - Solar, Biomasse oder Geothermie sowie Fonds, die Strom aus Wasserkraft und Strömungsenergie gewinnen. Ich hatte bereits in einer der vorherigen Ausgaben darauf hingewiesen, nun die konkreten Auswirkungen anhand von Rechenbeispielen. Mit dem Umsetzungsgesetz wurde ein Vorhaben wieder aufgegriffen, was schon einige Male durch vorherige Gesetzpakete vorgesehen war, dann aber letztlich doch wieder fallen gelassen wurde. Nun ist es doch dazu gekommen. Diese neue Regelung galt bereits zuvor bei den Windenergiefonds, die schon seit dem Erhebungszeitraum 2008 an mindestens

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zwei unterschiedliche Gemeinden Gewerbesteuer zahlen müssen. Nun folgen Sonnenenergie & Co. Konkrete Gesetzesneuregelung Es kommt zur Ausweitung der Regelung, die es bereits bei der Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags von Windkraftanlagenbetreibern zuvor gab. Die Ausweitung dieser Sonderregelung erfolgt nunmehr auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien (nach § 29 Absatz 1 Nummer 2 Gewerbesteuergesetz). Hierzu gehören Sonnenkraft. Wasserkraft - auch Wellen-, Gezeiten-, Strömungsenergie. Geothermie.

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Energie aus Biomasse - auch Bio-, Deponie- und Klärgas.

German Real Estate Edeka in Alsdorf Die GRR Real Estate Management GmbH hat für ihren institutionellen „German Retail Fund No. 1“ von der Ten Brinke Gruppe ein Nahversorgungszentrum in Alsdorf, NRW, gekauft und 10,6 Millionen Euro dafür gezahlt. Knapp 5.000 Quadratmeter Fläche sind an Edeka, dm, Aldi und eine Apotheke vermietet. Die Verträge haben Laufzeiten zwischen zwölf und 15 Jahren. Der Fondsanbieter berichtet über Eigenkapitalzusagen institutioneller Anleger von 100 Millionen Euro.

Energie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Haushalts- und Industrieabfällen. Das betrifft die Gewerbesteuer der Fonds erstmals für den Erhebungszeitraum 2013 und hier für alle Neuanlagen, die ab dem 1. Juli 2012 zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus solarer Strahlungsenergie genehmigt wurden. Soweit Altanlagen bereits zuvor genehmigt waren, bekommen sie Bestandsschutz. Für eine Übergangszeit von zehn Jahren wird die bisherige Regel beibehalten. Der Bestandsschutz endet an Silvester 2021. Nach altem Rechtsstand wurde der für die Fondsgesellschaft vom Fiskus fest-

gestellte Gewerbesteuermessbetrag grundsätzlich nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne auf die hebeberechtigten Gemeinden verteilt, die den einzelnen Betriebstätten zuzurechnen waren. Dies hatte zur Folge, dass bei Anlagen, die dezentral insbesondere Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, der Standortgemeinde, auf deren Gebiet sich der eigentliche Kraftwerksstandort befindet, mangels zuzurechnender Arbeitslöhne kein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag zugewiesen wird und die Betreiber-Gemeinde, in der sich die Verwaltung des Betreibers befindet, den gesamten Messbetrag zugesprochen bekam. Dies wurde vielfach als Hindernis für die Genehmigung neuer Kraftwerksstandorte gesehen. Ein Grund, warum die Ausnahmen bei Windparks hinsichtlich des besonderen Zerlegungsmaß-

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Hesse Newman Classic Value 8 · München VIVA Südseite · Auszahlungen von 5,5 % steigend auf 6 % p.a.* Innerstädtisch in direkter Nachbarschaft zu den beliebten Wohnadressen München-Solln und Pullach entsteht derzeit „München Südseite“, ein neuer Stadtteil zum Wohnen, Leben und Arbeiten – und mittendrin das Fondsobjekt VIVA Südseite, geplant als GreenBuilding mit LEED Gold-Zertifizierung. Unter einem Dach vereint das Herzstück des Quartiers Einkaufsmöglichkeiten, Büros und Arztpraxen, einen Sport- und Wellnessbereich, eine Tiefgarage sowie 63 Wohnungen. Die durchschnittliche Laufzeit der abgeschlossenen Mietverträge beträgt 13 Jahre. Eine diversifizierte Mieterstruktur bildet die Basis für eine solide Risikostreuung. Gerne beraten wir Sie persönlich:

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stabs auf alle Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien ausgedehnt wurden. Neuer Zerlegungsmaßstab ist

Aquila Capital Kurz vor Schluss Nur noch bis zum 31. August 2013 bleibt der Wasserfonds „Hydropower Invest IV“ von Aquila Capital in der Platzierung. Das Angebot investiert in der Türkei. Eine staatliche Garantie stellt dabei sicher, dass Anleger hinsichtlich politischer Risiken genauso gestellt sind wie bei einer Investition in Deutschland. Bei einer prognostizierten Laufzeit von zehn Jahren sollen Zeichner ihren Einsatz ungefähr verdoppeln. Läuft der Fonds 20 Jahre lang, soll der Rückfluss 350 Prozent betragen.

3/10 der Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, im Verhältnis zu den Arbeitslöhnen, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind; 7/10 der Summe des Sachanlagevermögens (mit Ausnahme der Betriebsund Geschäftsausstattung und Anlagen im Bau) im Verhältnis zum Ansatz in den einzelnen Betriebsstätten. Dieser besondere Zerlegungsmaßstab beschränkt sich auf Gewerbetreibende, die ausschließlich Anlagen zur Energieerzeugung aus Windenergie und sola-

rer Strahlungsenergie betreiben. Das soll Verwerfungen bei den kommunalen Messbetrags-Anteilen im Falle von Unternehmen vermeiden, die neben diesen Alternativenergie-Anlagen noch andere betriebliche Tätigkeiten ausüben - (z.B. der gewerbliche Leasingfonds mit einer Solaranlage auf einem Fabrikdach). Die Altregelung für die Erhebungszeiträume 2013 bis 2022 sind anzuwenden, wenn diese bis zum 30. Juni 2012 genehmigt wurden. Die Übergangsregelung für zehn Jahre soll eintretende Verteilungseffekte im derzeitigen Gewerbesteueraufkommen abmildern. Sie stellt sicher, dass den beteiligten Kommunen bei Betrieben mit bestehenden Anlagen zur Energiegewinnung ein ausreichender Zeitrahmen zur Verfügung steht, um sich im Einzelfall auf die geänderte Rechtslage einzustellen.

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Auswirkungen in Euro Früher zahlten die Fondsgesellschaften die Kommunalabgabe nur dort, wo sich ihr Verwaltungssitz befand. Der ließ sich gezielt in eine Gemeinde mit geringem Hebesatz legen. Da den Standortgemeinden der Solarparks 70 Prozent der Gewebesteuer zusteht, wird sich die Wahl einer günstigen Kommune für den Fondssitz kaum noch auswirken. Das hat Auswirkungen auf die Fondsrendite, und Anleger können die in der Regel hierüber anziehende Kommunalabgabe nicht komplett auf ihre Einkommensteuerschuld anrechnen. Eine vollständige Entlastung von der Gewerbesteuer tritt nämlich nur bei Hebesätzen bis zu maximal 380 Prozent ein. Diese Idealgemeinde lässt sich für den Verwaltungssitz des Fonds noch leicht finden, für den Standort der Solaranlage ist dies aber kaum machbar. Denn aus wirtschaftlicher Sicht geht es vor

allem um den optimalen Standort für die Sonneneinstrahlung, und ob die gefundene Kommune der Ansiedlung wohlgesonnen gegenüber steht. Die Neuregelung bei der Gewerbesteuer soll anhand eines simplen und fiktiven theoretischen Beispiels erläutert werden. Das macht die Auswirkungen auf die Rendite der Fondsanleger deutlich. Beispiel: Ein geschlossener Solar-(Bio-, Geo-) Fonds hat seine Geschäftsleitung in einer Gemeinde mit einem Hebesatz von 250 Prozent. Die Anlage wiederum steht in einer Kommune, die 480 Prozent verlangt. Die Fondsgesellschaft weist 2012 und 2013 einen Jahresgewinn von 150.000 Euro auf. Beteiligt sind - aus Darstellungsgründen - nur die ledigen Anleger A und B je zur Hälfte. 


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Millenium-Portfolio Green Investors Weiter in Platzierung Der New-Energy-Fonds „Sweden Wood Energy 1“ von Green Investors erfüllt die Übergangsregeln des Kapitalanlagegesetzbuch und bleibt daher bis Ende des Jahres in der Platzierung. Zeichner beteiligen sich an einem Portfolio an Holzheizwerken in Schweden. Anders als andere Neue-EnergienFonds sind Anleger beim „Sweden Wood Energy 1“ nicht von staatlichen Subventionen oder anderweitig garantierten Vergütungssätzen abhängig. Das Angebot soll sich alleine über die marktüblichen Einnahmen rechnen. Bislang geht die Kalkulation auf. Beigetretene Anleger haben bereits die erste Ausschüttung in Höhe von 8,5 Prozent bekommen.

BVT Repowering ist durch Das hat nicht lange gedauert. Innerhalb weniger Tage hat der Münchner Initiator BVT zusätzliches Kapital für sein Beteiligungsangebot am Repowering des „Windparks Flomborn/Stetten“ akquiriert. Dabei werden zwölf Bestandsanlagen aus dem Jahr 1999 durch vier neue mit stärkerer Leistung ersetzt. Anleger brachten vier Millionen Euro zusammen. Das Gesamtvolumen von 25,5 Millionen Euro wird somit von Altgesellschaftern und neuen Investoren bereit gestellt. Auf Basis des EEG rechnet BVT bei diesem Repowering-Projekt mit einer Rendite von 8,6 Prozent p.a.

Jamestown-Fonds 28 ist komplett investiert - Vorzugsstellung für Anleger Mit drei Objekten im Volumen von 823 Millionen Dollar hat der Kölner Spezialist für US-Immobilienfonds Jamestown seinen Fonds „Jamestown 28“ komplett investiert. In den vergangenen Wochen hat das Unternehmen das zweite und dritte Investitionsobjekt gekauft. Erste Immobilie des im Februar 2013 gestarteten Fonds ist das Geschäftshaus im New Yorker Stadtteil Chelsea. Jamestown investierte 173 Millionen Dollar, davon 83,5 Millionen Dollar Eigenkapital. Die kürzlich erworbene zweite Immobilie befindet sich in Santa Monica bei Los Angeles in Kalifornien. Der Bürokomplex Lantana besteht aus vier Gebäuden mit einer Mietfläche von 45.000 Quadratmetern. Der Vermietungsstand liegt bei 97 Prozent. Insgesamt teilen sich 24 Unternehmen der Medien-, Unterhaltungs-, Werbe- und Technologiebranche die Flächen. Der Fonds beteiligte sich an der 328 Millionen Dollar schweren Investition mit rund 140 Millionen Dollar. Das Hypothekendarlehen in Höhe von 188 Millionen Dollar stammt von der Landesbank BadenWürttemberg. Drittes Objekt ist das Immobilienportfolio „Millenium“, ein Paket aus derzeit neun Gebäuden in den Innenstädten von New York, Boston, Washington D.C, San Francisco und Miami. Die vermietbare Fläche summiert sich auf 136.000 Quadratmeter bei einem Leerstand von insgesamt zwei Prozent. Rund 83 Prozent der Flächen sind Einzelhandel, Kinos, Sport- und Fitnessclubs, der Rest Büros. Dazu kommen mehr als 2.000 Stellplätze in Tiefgaragen. Die Immobilien wurden 1994 bis 2005 vom US-Unternehmen Millenium Partners entwickelt. Es hält die Eigentumswohnungen Hotels und weitere Gewerbeeinheiten im Portfolio.

Time Square, Manhattan. New York ist Standort im Millenium-Portfolio, an dem sich der Jamestown Fonds 28 beteiligt hat.

Über ein Joint Venture mit Millenium Partners beteiligt sich der „Jamestown 28“ mit einem Anteil von 23,6 Prozent an dem Portfolio und hat 322 Millionen Dollar dafür gezahlt. Das Investment teilt sich jeweils zur Hälfte in Eigenund Fremdkapital auf. Über eine ausgehandelte Vorzugsstellung bekommt der Fonds den jährlichen Überschuss aus der Bewirtschaftung und einem späteren Verkaufserlös komplett, bis der vertraglich vereinbarte Betrag erreicht ist. Erst anschließend wird der Joint-Venture-Partner bedient. Anleger sollen Ausschüttungen von 5,25 Prozent bekommen. Dazu mindestens 110 Prozent des investierten Eigenkapitals durch den Verkauf der Immobilien nach der geplanten Laufzeit von sieben bis zwölf Jahren. Bislang haben 5.400 Anleger Fondsanteile gezeichnet und 274 Millionen Dollar eingezahlt. Rund 110 Millionen Dollar sind noch offen. Jamestown erwartet die Vollplatzierung spätestens im Oktober. 


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Sondereffekt beschert stabiles Ergebnis Sachwerte-Verband meldet im zweiten Quartal 850 Millionen Euro Umsatz - ZIA kritisiert neue Regeln Rund 850 Millionen Euro investierten institutionelle Investoren und private Anleger im zweiten Quartal 2013 in geschlossene Fonds - ein im Vergleich zum Vorjahresquartal nahezu identisches Ergebnis. Zugelegt hat das Geschäft gegenüber dem ersten Quartal 2013. Hier kommt der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen BSI als Nachfolger der Verbands Geschlossene Fonds fast auf eine Verdoppelung des Umsatzes. „Die Vielzahl der offenen Fragen zum Inkrafttreten des neuen Kapitalanlagegesetzbuchs hat Anbieter und Vertrieb auch im zweiten Quartal stark belastet. Das stabile Ergebnis ist vor diesem Hintergrund erfreulich, aber auch dem Sondereffekt zum Stichtag 22. Juli geschuldet“, kommentiert BSI-Hauptgeschäftsführer Eric Romba das Ergebnis. Auf der Gewinnerseite stehen Solaranlagen, Auslandsimmobilien, Portfoliofonds und Flugzeuge. Ihr Niveau halten konnten Fonds mit deutschen Immobilien. Zusammen kommen diese fünf Assetklassen auf 85 Prozent des Gesamtmarktes. Schiffsbeteiligungen spielen überhaupt keine Rolle mehr, und auch die Anbieter von Private-Equity-Fonds haben lediglich 800.000 Euro Umsatz gemeldet. Der Verband kündigte an, dass er seine bisherige Erhebungsmethode ändern werde. Die neue Methode orientiert sich an der gesetzlich geregelten Systematik von Investmentvermögen und wird erstmals am

Photovoltaikanlage. Solarfonds stehen mit einem Plus von mehr als 300 Prozent im Vergleich zum zweiten Quartal 2012 an der Spitze der BSI-Platzierungsliste.

Summit 2014 vorgestellt, der am 18. Februar in Frankfurt am Main stattfindet. Kritik am Kapitalanlagegesetzbuch übt der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). Nach Ansicht von Präsident Andreas Mattner hat das KAGB die Unsicherheiten etwa in Sachen Fremdkapitalquote und Übergangsregeln nicht beseitigt. „Bereits jetzt ist abzusehen, dass Änderungen des gerade erst in Kraft getretenen Gesetzes zu den ersten Aufgaben der nächsten Legislaturperiode gehören.“ Er fordert, Klarstellungen vorzunehmen und Überraschungen zu vermeiden. (Siehe auch Artikel nächste Seite.) 


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Informationsbedarf Wechsel Dich

Mehr als 300 Teilnehmer bei Aquila-Online-Präsentation zum KAGB

Solvium Capital hat sein Vertriebsteam verstärkt: Jürgen Kestler (36) ist für den Süden Deutschlands zuständig, Lars Brinkmann für den Norden. Er soll sich darauf konzentrieren, neue Vertriebsstrukturen aufzubauen.

D a s K ap it a la n la gege setz b uc h (KAGB) schreibt neue Regeln für Anbieter und Vertriebe geschlossener Fonds vor, doch längst nicht jeder Marktteilnehmer weiß, wie er damit umgehen soll. Bei einer von Aquila Capital initiierten, kombinierten Online-Telefon-Experten-Runde referierte Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Sachwerte und Investmentvermögen (BSI) vor mehr als 300 Teilnehmern über die veränderte Situation. Anlass genug für uns, das Wichtigste noch mal zusammenzufassen.

Project Invest hat die Caceis Gruppe als Verwahrstelle eingesetzt. Sie ist in Deutschland spezialisiert auf die Assetklassen Immobilien und Alternative Assets in offenen und geschlossenen Fonds. Die zur Crédit Agricole gehörende Bankengruppe Caceis bietet Asset Service für institutionelle Kunden und Geschäftskunden an. Hauck & Aufhäuser ist Vertriebspartner des Vertriebshauses SUSI Partners mit Sitz in Zürich. Die Privatbank wird die Infrastrukturfonds der Schweizer in Deutschland und Österreich anbieten. Damit beteiligen sich institutionelle Investoren an energetischen Sanierungen von Gebäuden, öffentlicher Infrastruktur wie Straßenbeleuchtung und Energiesparmaßnahmen in der industriellen Produktion. Die E.R. Capital Holding und die Schulte Group haben das Gemeinschaftsunternehmen Quayside Maritime Partners (QMP) gegründet. Beide Partner stellen Eigenkapital zur Verfügung, um Schiffe nun günstig zu kaufen und später mit Wertsteigerungen wieder zu veräußern. Geschäftsführer sind Philipp Wünschmann und Dietrich Schleicher.

Zwar trat das KAGB am 22. Juli in Kraft, doch ist damit das Ende der regulierten Fahnenstange noch nicht erreicht. Ein Jahr später, am 22. Juli 2014, endet die Frist, um einen Antrag zur Zulassung einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) zu stellen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Initiatoren weiterhin Fonds auflegen und verwalten dürfen. Entweder gründen sie eine eigene KVG, oder sie begeben sich unter das Dach einer Service-KVG und nehmen damit die Dienstleistung eines Dritten in Anspruch. Ein weiterer wichtiger Termin ist der 1. Januar 2015. Bis dahin müssen die Vermittler nachweisen, dass sie Ahnung vom Geschäft haben. Sachkundenachweis heißt der Fachbegriff dafür. Initiatoren müssen der BaFin klar machen, dass sie zuverlässig sind und fachlich als Geschäftsleiter geeignet. Darüber hinaus müssen sie einen Geschäftsplan und die Organisationsstruktur veröffentlichen, dazu ihre Vergütungspolitik offenlegen und Eigenkapital in Höhe von mindestens 125.000 Euro nachweisen. Zu den laufenden Pflichten zählen das Risikomanagement, die laufende Bewertung des Assets, erweiterte Berichtspflichten. Ins Spiel kommt außerdem eine Verwahrstelle, die zum Beispiel die Zahlungsströme kontrolliert.

Was ändert sich für den Vertrieb? Größte Auswirkungen hat wohl die laufende Informationspflicht gegenüber dem Anleger. Das betrifft beispielswiese den prozentualen Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, Details zum eventuell geänderten Fremdkapital-Leverage und das aktuelle Risikoprofil. Romba betont, dass Vermittler und Berater abklären müssen, ob ihr Versicherungsschutz ausreicht. Nicht alle Policen haben ihre Risikoabdeckung den geänderten Regeln angepasst. Verunsicherung schaffen hier fehlende Übergangsregelungen im AIFM-Umsetzungsgesetz. Thema Übergangsfonds: Sind die Angebote weder platziert noch vollständig investiert, fallen sie komplett unter die Regeln des KAGB. Potenziellen Kunden muss der Vertrieb die wesentlichen Anlegerinformationen zur Verfügung stellen, sie ersetzen das Vermögensinformationsblatt (VIB). Der Verkaufsprospekt muss anders als bislang nur hinterlegt sein, aber dem Anleger nicht mehr zwingend übergeben werden. Verlangt der Investor ihn nicht ausdrücklich, genügt es, den Prospekt auf der Internetseite zur Verfügung zu stellen. Das KAGB unterscheidet bei den Anlegern zwischen privaten Investoren, semi-professionellen und professionellen Investoren. Entscheidend ist hier unter anderem die Höhe der Beteiligung und des anderweitig investierten Vermögens, bei den Profis außerdem die Rechtsform. Das Private Placement, wie wir es bislang kannten, gibt es nicht mehr. Beteiligen sich Anleger nur an einem oder zwei Assets, müssen sie zum einen mindestens 20.000 Euro einsetzen und darüber hinaus eine gesonderte Erklärung abgeben, dass sie sich über die Risiken des Investments bewusst sind. 


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Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Impressum Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541 redaktion@markusgotzi.de www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi (V.i.S.d.P.) Hrsg.: Werner Rohmert

Verlag: Research Medien AG, Rietberger Str. 18 33378 Rheda-Wiedenbrück, T.: 05242 - 901-250, F.: 05242 - 901-251. Vorstand: Werner Rohmert eMail: info@rohmert.de Aufsichtsrat: Senator E. h. Volker Hardegen (Vorsitz). Unsere Bankverbindung erhalten Sie auf Anfrage. ,

Namens-Beiträge geben die Meinung des Autors und nicht unbedingt der Redaktion wieder.

Aktuelle Anzeigen– und Kooperationspartner: Aquila Capital Structured Assets GmbH Bouwfonds Real Estate Investment Management Deutschland GmbH Commerz Real AG DFV Deutsche Fondsvermögen AG Dr. Peters Group Fairvesta AG Green Investors AG Hamburg Trust Grundvermögen und Anlage GmbH Hannover Leasing GmbH & Co.KG Hesse Newman Capital AG HIH Vertriebs GmbH KGAL GmbH & Co. KG PB Project Beteiligungen GmbH Real I.S. AG SIGNA Property Funds TSO Europe Funds Inc. ZBI Zentral Boden Immobilien AG

Recht einfach Rechtsschutz - wann die Versicherung zahlen muss Viele Prozesse würden sicherlich nicht geführt werden, wenn die klagende Partei nicht rechtsschutzversichert wäre. Prozesse betreffend fehlgeschlagene Erwartungen bei Kapitalanlagen bilden dabei keine Ausnahmen. In den vergangenen Jahren wurden Deckungsanfragen häufig abschlägig beschieden, wobei sich Rechtsschutzversicherer auf die Klausel in ihrem Bedingungswerk beriefen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen besteht, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Anschaffung oder Veräußerung von Effekten sowie der Beteiligung an Kapitalanlagemodellen stehen. Der BGH hat nun vor kurzem entschieden, dass eine solche „Prospekthaftungsklausel“ als unwirksam anzusehen ist. Sie verstößt gegen das Transparenzgebot. Hiernach ist der Verwender von Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsprechend den Grundsätzen von Treu und Glauben gehalten, Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 30.04.2008, IV ZR 241/04). Bei einer den Versicherungsschutz einschränkenden Ausschlussklausel müssen dem Versicherungsnehmer die damit verbundenen Nachteile und Belastungen so verdeutlicht werden, dass er den danach noch bestehenden Umfang der Versicherung erkennen kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2004, IV ZR 130/03). Diesen Erfordernissen entspricht die „Prospekthaftungsklausel“ nicht (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2013, IV ZR 84/12). Der juristische Laie kann nicht nachvollziehen, worin die „Grundsätze der Prospekthaftung“ bestehen und auf welche Arten von Kapitalanlagemodellen sie Anwendung finden können. Schon bei den Begriffen „Prospekt“ und „Prospekthaftung“ ist

zweifelhaft, ob diese in ihren Konturen eindeutig festgelegt sind. Die Formulierung „Kapitalanlagemodelle, auf welche die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind“ ist darüber hinaus in hohem Maß interpretationsfähig und interpretationsbedürftig. Ein fest umrissener Begriff der Rechtssprache ist hier nicht anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 08.05.2013, IV ZR 84/12). Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, scheiden als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers aus (vgl. BGH a.a.O.). Der durchschnittliche Versicherungsnehmer ist der Maßstab, an dem sich die Verständlichkeit messen lassen muss. In einem weiteren Schritt ist dann zu prüfen, ob der Vorvertragseinwand der Erteilung des Deckungsschutzes entgegensteht (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.2013, IV ZR 23/12). Macht ein Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung geltend, er könne dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages infolge unzureichender Vertragsinformationen noch Jahre später widersprechen und daraus Ansprüche gegen seinen Lebensversicherer herleiten, liegt dessen maßgeblicher Verstoß in der Weigerung, das vom Versicherungsnehmer behauptete Widerspruchsrecht anzuerkennen. Der Vorvertragseinwand greift deshalb nicht, wenn zum Zeitpunkt der Weigerung, das Widerspruchsrecht anzuerkennen, Versicherungsschutz bestand. Nähere Informationen zu den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de 


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