Der fondsbrief nr 200

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NR. 200 I 46. KW I 15.11.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: Publity kauft Immobilien bevor der Auktionshammer fällt

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Fonds-Check: Leonidas schickt Windkraftfonds mit Verspätung ins Rennen

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Auf ein Wort: Alexander Betz sieht Chancen im regulierten Markt

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Steuern: In manchen Fällen müssen sich Anleger selbst mit dem Finanzamt anlegen

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Fondshaus Hamburg Immobilien: Geschäfte unter neuem Namen

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Wohnimmobilien: Tokio und New York sind die attraktivsten Standorte

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Nordamerika: Standort mit weiterhin den höchsten Wachstumschancen

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Personalia

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Medienfonds: LHI kauft Anteile vorzeitig zurück

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Windkraft: Wo die Investition lohnt

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Recht einfach: Vereinbarung zum Kostenausgleich unwirksam

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Impressum

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Meiner Meinung nach... Der Fondsbrief feiert Jubiläum - Sie lesen heute die 200. Ausgabe. Doch Feierlaune will sich nicht so richtig einstellen. Schönreden ergibt wohl keinen Sinn. Ich habe mal nachgeschaut, was ich im Editorial zur Nummer 100 geschrieben habe. Schon vor vier Jahren ging es dem Markt nicht mehr richtig gut, doch bot er immerhin Anlass für Optimismus. „Die Branche lebt“, schrieb ich damals. „Findige Initiatoren füllen Marktlücken mit neuen Konzepten. Doch auch Bewährtes erlebt eine Renaissance“, strotzte ich bei der Nummer 100 vor Zuversicht. Und weiter: „Wir müssen wohl nicht bis zur Nummer 200 auf bessere Nachrichten warten.“ Gute Nachrichten! Das wäre schön. In den Massenmedien und Wirtschaftsmagazinen hat sich der geschlossene Fonds zum Inbegriff für Betrug und Beschiss gemausert. Oft genug stimmt das leider. Viel öfter aber arbeiten die Anbieter sauber und seriös. Vielleicht bietet das Kapitalanlagegesetzbuch ja doch mehr Chancen als wir zunächst dachten. Alexander Betz zum Beispiel, Ex-MPC-Vorstand und Chef der Service-KVG in Gründung Deutsche SachCapital, ist dieser Ansicht - und das ist niemand, der bislang durch Zweckoptimismus auffiel. Er geht davon aus, dass die Nachfrage nach geregelten Sachwert-Produkten steigt. Hoffentlich hat er recht. Klar ist, dass die Grenzen der Fondswelt verschwimmen. Anbieter geben sich einen neuen Namen, um nicht auf geschlossene Fonds beschränkt wahrgenommen zu werden. Das Fondshaus Hamburg Immobilien heißt jetzt Immobilienwerte Hamburg. Ich denke schwer darüber nach, den Fondsbrief ebenfalls anders zu nennen. Denn er ist längst zum Fachmedium für alle Facetten der Sachwerte geworden. Eines hat sich im Vergleich zur Nummer 100 nicht geändert: Ohne engagierte Kooperationspartner kann differenzierte, unabhängige Berichterstattung nicht funktionieren. Vielen Dank daher all unseren Anzeigenkunden!

Viel Spaß beim Lesen!


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Wealthcap Währungen abgelöst Die UniCredit-Tochter WealthCap aus München hat in vier Fonds die Fremdfinanzierung neu strukturiert. Das Emissionshaus tauschte bislang auf fremde Währungen laufende Darlehen in Euro-Kredite. Insgesamt löste WealthCap bislang in neun Fonds die Währungsdarlehen vorzeitig ab. Dazu setzte der Initiator die Liquiditätsreserve ein oder den Verkaufserlös einzelner Objekte. Für die Zeichner bedeutet der Switch dauerhaft eingeschränkte Risiken, zunächst aber reduzierte Ausschüttungen. Die Auszahlungen für das Jahr 2012 schmelzen auf Grund der Umstellung im Schnitt um drei Prozentpunkte ab.

Project Investment Neubau in Wiesbaden Das Emissionshaus Project Investment aus Bamberg hat für seine Fonds elf und zwölf in Wiesbaden investiert. Im Volumen von 13 Millionen Euro wird es in der hessischen Landeshauptstadt einen Neubau mit 33 Eigentumswohnungen errichten. Beide Entwicklungsfonds haben gemeinsam mehr als 77 Millionen Euro Eigenkapital bei privaten Kapitalanlegern eingesammelt. In seiner Konzeption verzichtet Project komplett auf Darlehen. Das Eigenkapitalkonzept kommt offenbar an. Anfang November beteiligte sich der 10.000. Investor an den Angeboten des Projektentwicklers.

München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt - hier will der Fonds investieren.

Fonds-Check

Bevor der Hammer fällt Emissionshaus Publity setzt bei Bankenverwertung auf sein Netzwerk In Deutschland kommen derzeit deutlich weniger Immobilien unter den Hammer als noch vor wenigen Monaten. Die offiziellen Zahlen des Fachverlags Argetra nennen für das erste Halbjahr 23.474 Termine – das ist ein Minus von 29 Prozent. Die Verkehrswerte aller Objekte sanken um 1,5 Milliarden Euro auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro. Grund dafür ist die steigende Nachfrage nach Immobilien und der Trend zu Verkäufen im Vorfeld der Gerichtstermine. Das Leipziger Unternehmen Publity zum Beispiel kauft am liebsten vor den Versteigerungsterminen direkt von den Banken. Aktuell bietet es den Fonds „Publity Performance Nr. 6“ an. Ein Kurzläufer mit einer geplanten Laufzeit bis Ende 2018. Konzept: Der Fonds ist als Blind Pool geplant. Logisch, wie sonst sollte es gelingen, bei künftigen Gelegenheiten zuzuschlagen? Publity will bei privaten Kapitalanlegern mit Stückelungen ab

10.000 Euro plus fünf Prozent Agio insgesamt 42 Millionen Euro einsammeln. Inklusive Darlehen soll das Volumen 62 Millionen Euro erreichen. Das sollte genügen, um groß einkaufen zu gehen. Im Fokus stehen sowohl Gewerbeimmobilien als auch Wohnanlagen. Entscheidend ist das Kriterium „unter Marktwert“. Publity geht in seiner Prognose davon aus, die Immobilien für 90 Prozent des Marktpreises zu bekommen, den ein staatlich zertifizierter Sachverständiger ermittelt hat. Dabei hilft das über Jahre geknüpfte Netzwerk zu Banken und institutionellen Finanzinvestoren. Fonds: Publity will innerhalb der Frist bis Ende Juli 2014 den Antrag auf Lizenz einer Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) stellen. Der aktuelle Fonds ist zwar ein Übergangsmodell, soll aber bereits den Anforderungen eines Fonds der neuen Generation entsprechen. So ist ein Risikocontrolling vorgesehen und die Einbindung einer Depotbank. Publity hat sich für Caceis


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entschieden, eine Tochter der französischen Bankengruppe Crédit Agricole. Caceis steht bei einer Vielzahl von Initiatoren auf der Wunschliste als Depotbank. Publity bewertet die Immobilien regelmäßig nicht selbst, sondern beauftragt externe Gutachter. Sie müssen auf einer abgestimmten Liste der BaFin und der Bundesbank stehen. Strategie: Der Fonds will die Immobilien günstig kaufen, instand halten und nach kurzer Zeit mit Gewinn wieder verkaufen. In Frage kommen Objekte in den Metropolen Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München. Entscheidend für den Investitionserfolg wird es sein, deutlich unter Marktwert zuzuschlagen und nach kurzer Zeit andere Investoren zu finden, die 1,5 bis 2,5 Jahresmieten mehr bezahlen. Kalkulation: Publity stellt seinen Anlegern bis Ende 2018 ein Plus von 43 Prozent vor Steuern in Aussicht. Zeichnern mit Spitzensatz bleiben nach Steuern rund 25 Prozent. Bei seiner Prognose unterstellt der Initiator jährliche Ausschüttungen zwischen fünf Prozent und zehn Prozent. Aus dem Verkauf

beim geplanten Exit sollen 113 Prozent an die Anleger fließen. Markt: Am meisten haben die Amtsgerichte in der Mitte Deutschlands zu tun (siehe Grafik Seite 4, rote Regionen). Nordrhein-Westfalen lag mit knapp 6.300 Terminen im ersten Halbjahr auf Platz zwei. In Baden-Württemberg und vor allem in Bayern fällt kaum einmal der Hammer. Hier attraktive Immobilien über Zwangsversteigerungen zu erwerben, ist ein Geduldspiel. Publity will jedoch früher zum Zuge kommen. Der Initiator spekuliert darauf, dass Banken mit erheblichen Abschlägen verkaufen, um ihre Bücher zu bereinigen. Eine Studie von Corpus Sireo kommt zu dem Ergebnis, dass in Deutschland alleine in den Jahren 2013 und 2014 Darlehen im Volumen von 60 Milliarden Euro zur Prolongation anstehen. Ein erheblicher Teil davon werde notleidend. Kosten: Von insgesamt 62 Millionen Euro inklusive Fremdfinanzierung will Publity 55,1 Millionen Euro in die Immobilien einschließlich Nebenkosten investieren. Das entspricht einer Quote von knapp 89 Pro-


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ZBI Weitervertrieb Die BaFin hat dem Fonds „Professional 8“der ZBI Zentral Boden Immobilien Gruppe die Genehmigung zum Vertrieb nach neuen Regeln gestattet. Die bisherigen Gesellschafter hatten beschlossen, den Fonds dem Kapitalanlagegesetzbuch KAGB anzupassen. Das Angebot ist seit März 2013 im Vertrieb und hat bislang rund 30 Millionen Euro Eigenkapital akquiriert. Einen Teil seines Kapitals hat der Fonds bereits investiert, unter anderem in eine Reihe von Wohnimmobilienpaketen in Berlin.

Peters

zent. Allerdings machen die Anschaffungskosten weitere 5,1 Millionen Euro aus. Gemeint sind Makler- und Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Gebühren für die Due-Dilligence-Prüfungen. Die laufenden Verwaltungsgebühren liegen bei stolzen zwei Prozent des Investitionsvolumens. Allerdings ist der Aufwand bei einem Fonds mit zig Objekten in der Verwaltung deutlich höher als bei einer Single-Tenant-Immobilie. Meiner Meinung nach... Der Fonds will in einen Nischenmarkt investieren, der einem kleinen Kreis von Experten vorbehalten ist. Voraussetzungen für einen nachhaltigen Erfolg ist ein Netzwerk zu Banken und Investoren. Das kann Publity niemand absprechen. Publity-Chef Thomas Olek kennt aus seiner Zeit bei der Sachsen-LB die Entscheider in den Verwertungsabtei-

lungen der Banken. Anleger verlassen sich darauf, dass es dem Anbieter gelingt, auch unter geänderten Marktbedingungen profitable Immobilien zu finden und mit Gewinn nach wenigen Jahren wieder zu verkaufen. 

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Fonds-Check

ILG Übergangsmodell Als Übergangsmodell geht der ILG-Fonds Nr. 40 an den Start. Das Emissionshaus hat das Angebot bereits vor dem 21. Juli 2013 von der BaFin genehmigen lassen. Anleger beteiligen sich an einem im vergangenen Jahr eröffneten Erweiterungsbau des City Centers Langenhagen aus dem Jahr 1981. Die Mietverträge haben in der Regel eine Laufzeit von zehn Jahren. Ankermieter sind REWE und H&M. Anleger bekommen Ausschüttungen von sechs Prozent p.a., die monatlich ausgezahlt werden.

Operatives Geschäft? Leonidas setzt bei Windkraftfonds in Frankreich auf BaFin-Auslegung Seit Ende Juli ist der Prospekt für den neuesten Windkraftfonds von Leonidas gestattet, doch erst Anfang November kommt der fränkische Initiator mit dem Produkt auf den Markt – im gewohnten Gewand einer GmbH & Co. KG, die, so Leonidas, aufgrund des operativen Charakters nicht dem KAGB unterfällt. Für den Kurzläufer mit gut drei Jahren Laufzeit bis Ende 2017 will Leonidas mindestens neun und höchstens 50 Millionen Euro einsammeln. Ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio sind Zeichner dabei, eine Rückabwicklung hält der Initiator wegen des positiven Platzierungsstarts für unwahrscheinlich.

Markt: Nicht nur in Deutschland schwenken private wie institutionelle Investoren zunehmend von Solar- auf Windstrom um, auch und gerade in Frankreich, das noch erheblichen Aufholbedarf hinsichtlich des EU-Klimaziels von 20 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2020 hat. Frankreich punktet mit windreichen Regionen, dem zweitgrößten Ausbaupotential in Europa und einer umlagefinanzierten Einspeisevergütung über 15 Jahre ab dem Antrag auf Netzanschluss, so dass Bauverzögerungen eine Einbußen aufgrund von Vergütungskürzungen bedeuten müssen (siehe auch Seite 22). Im Unterschied zur Regelung in Deutschland

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Investitionsobjekte und –kriterien: Die Fondsgesellschaft beteiligt sich über deutsche Beteiligungsgesellschaften an einer oder mehreren französischen Betreibergesellschaften von Windparks, auch die Errichtung von Windkraftanlagen ist möglich. Die Investitionsobjekte müssen über Baugenehmigung und Einspeisungszusage verfügen, einen Netzanschluss bis April 2015 erwarten lassen und mit Vollwartungsvertrag und Pachtverträgen von mindestens 20 Jahren Dauer versehen sein. Pro Standort müssen mindestens zwei unabhängige Ertragsgutachten vorliegen. Der Blind Pool hat mehrere Anlagen von Nordex in der Picardie in der Pipeline, ein Windpark mit einer geplanten Gesamtleistung von 25,3 MW über elf Anlagen ist bereits angebunden. Hierfür haben die Bauarbeiten begonnen.

Kalkulation: Die Gesamtinvestition von 36,5 Millionen Euro wird zu knapp 26 Prozent durch Eigenkapital und Agio finanziert. Dabei nimmt die Fondsgesellschaft kein Fremdkapital auf, die Betreibergesellschaft(en) jedoch rund 78 Prozent, ein bei Windfonds zwar üblicher, jedoch risikofördernd hoher Prozentsatz, insbesondere, wenn Baurisiken hinzukommen. In Höhe von 20 Millionen Euro legt die Prognose KfW-Mittel zum derzeitigen Zinssatz von 3,25 Prozent zugrunde, gut sieben Millionen Euro sollen als Bankdarlehen aufgenommen werden, hier geht Leonidas von 4,5 Prozent aus. Getilgt werden sollen die Mittel über 15 Jahre. Die Inflation wird mit 1,5 Prozent jährlich angesetzt. Dem prognostizierten Stromertrag liegt das niedrigere von zwei Windgutachten abzüglich eines Sicherheitsabschlags von zehn Prozent zugrunde. Exit und Gesamtrückfluss: Für den Verkauf von Anlagen samt Fremdfinanzierung nach drei Jahren rechnet Leonidas mit einem Erlös von 91 Prozent der Gestehungskosten auf Basis der noch zu erwartenden Stromerlöse


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aus den Parks. Laut Leonidas für institutionelle Investoren ein hoch attraktiver Zeitpunkt – allerdings fehlt eine rechnerische Herleitung des Verkaufserlöses im Prospekt, da dieser nur auf Ausschüttungen für den potentiellen Käufer, nicht jedoch auf dessen Rendite abstellt. Im Basisszenario beliefe sich der Gesamtrückfluss auf 124 Prozent vor Steuern. Übersteigende Rückflüsse werden 50/50 zwischen Anleger und Initiator aufgeteilt. Kosten: Die einmaligen Fondskosten betragen 17,2 Prozent des Eigenkapitals. Für die Betreibergesellschaften werden insgesamt gut 2,2 Millionen Euro ab 2015 veranschlagt. Die laufenden Fondskosten betragen im ersten voll investierten Jahr 2015 knapp 1,5 Prozent des Eigenkapitals – happig, aber die Verdienstchancen eines Initiators sind bei Kurzläufern naturgemäß zeitlich begrenzt. Anbieter: Leonidas hat seit dem Start-Jahr 2009 bisher elf Fonds aus den Segmenten Solar, Wind und Wasser aufgelegt, in der Regel Blind Pools. Sofern bereits Ausschüttungen vorgesehen waren, sind diese bisher prognosegemäß geflossen. Weiterge-

hende Aussagen sind lediglich der letzten Leistungsbilanz für das Jahr 2011 zu entnehmen. Meiner Meinung nach... Auf Basis moderner Ertragsgutachten, die auf weit längeren Zeitreihen aufbauen als die der ersten Generation, sind Erträge aus Windkraftanlagen heute trotz der im Vergleich zur Photovoltaik volatileren Windausbeute deutlich besser kalkulierbar als früher. Das zeigt sich nicht zuletzt an der hohen Finanzierungsbereitschaft der Banken. Die Konzeption des Fonds als Kurzläufer verlagert die Vorteile eines Investments in bereits produzierende Windparks (Mittelrückflüsse von Anfang an und technische Stabilität nach Abschluss des Feintunings) allerdings auf die potentiellen Käufer. Sollte die BaFin die Fondsgesellschaft nicht wie erwartet als operativ tätig einstufen, müsste Leonidas die Fremdkapitalquote um rund 15 Prozentpunkte senken. Ein Fragezeichen auch für den Vertrieb, denn eine deutliche Renditeeinbuße wäre die Folge. Erst recht, sollte der kalkulierte Verkaufserlös nicht zu erzielen sein.  Stephanie von Keudell

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Auf ein Wort

Real I.S. Shoppen für Instis Für ihren institutionellen Fonds „BGV VI“ hat die Real I.S. das Einkaufszentrum „Buchholz Galerie“ gekauft. Die 12.000 Quadratmeter große Immobilie mit rund 50 Ladeneinheiten ist ein Jahr alt und so gut wie komplett vermietet, unter anderem an Hennes & Mauritz, Douglas, dm-Drogerie und Charles Vögele. Verkäufer ist DC Commercial, ein Entwickler von Gewerbeflächen und Shoppingcentern. Center Manager bleibt die Hamburger CEV Handelsimmobilien GmbH.

„KAGB als große Chance“ Alexander Betz gründet Deutsche SachCapital als Sercice-KVG Seit dem 22. Juli gilt das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB. Doch noch immer weiß die Branche geschlossener Beteiligungsmodelle nicht, welche Regen letztlich für sie maßgeblich sind. Klar ist nur: Ohne Kapitalverwaltungsgesellschaft KVG wird es künftig kaum mehr möglich ein, einen Fonds aufzulegen. Alexander Betz hat vor geraumer Zeit sein Mandat als Vorstandsvorsitzender der MPC Capital niedergelegt und ist nun Geschäftsführer der Gesellschaft Deutsche SachCapital. Sie will als Service-KVG Dienstleister sein für Emissionshäuser, die keine eigene KVG lizenzieren.

Der Fondsbrief: Sie erwarten sich offenbar neue Chancen für die Branche. Alexander Betz: Das ist richtig. Geschlossene Investmentvermögen dürfen künftig ausschließlich über eine KVG emittiert werden. Ich sehe darin eine große Chance für die Branche, Sachwertvermögen für private Investoren darzustellen. FB: Die Anbieter haben mehrere Möglichkeiten. Entweder gründen sie eine eigene KVG, oder sie begeben sich unter das Dach einer Service-KVG. Betz: Emissionshäuser, die keine eigene KVG anstreben, können die gesam-

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te aufsichtsrechtliche und investmentrechtliche Verwaltung des Investmentvermögens auf eine professionelle KVG auslagern und sich komplett auf ihre Kompetenz als Manger und Verwalter der Assets konzentrieren. FB: Der Fondsbrief hat kürzlich bei einer Umfrage ermittelt, das eine Vielzahl von Emissionshäusern eine eigene KVG lizenzieren möchte. Betz: Nur ein Bruchteil der Emissionshäuser unterwirft sich vollends dem KAGB, indem sie eine Zulassung als KVG für das Gesamtunternehmen anstreben. In der Mehrzahl der Fälle schaffen sie nur eine kleine Einheit, die den Auftrag hat, diese Funktion für die gesamte Unternehmensgruppe zu übernehmen.

Fokussierung auf Real Assets Bouwfonds Investment Management ist der Geschäftsbereich für Real Asset Anlage-

FB: Was ist dagegen einzuwenden? Betz: Meiner Ansicht nach gibt es nur zwei konsequente Lösungen. Entweder stelle ich mein gesamtes Emissionshaus unter die Regeln des KAGB, oder ich beauftrage eine professionelle Service-KVG mit der investmentrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Verwaltung.

lösungen innerhalb der Rabo Real Estate Group, einer der führenden Immobiliengesellschaften Europas. Wir bieten innovative Investment-

FB: Offenbar befürchten viele Anbieter, dass sie in einer Service-KVG zu stark kontrolliert werden.

möglichkeiten für institutionelle und private Anleger in Immobilien, Infrastruktur und natürliche Ressourcen. In diesen Kategorien konzentrieren wir uns auf fünf Sektoren: Gewerbeimmobilien, Wohnimmobilien, Parkhausimmobilien, Kommunikationsinfrastruktur und Farmland. Der Wert des verwalten Gesamtportfolios beläuft sich auf 5,7 Mrd. €. Bouwfonds Investment Management unterhält regionale Geschäftsstellen in den Niederlanden, Deutschland, Frankreich, Polen und Rumänien mit über 150 Vollzeitarbeitskräften. www.bouwfondsim.com

Betz: Das sehe ich naturgemäß anders. Ich betrachte die KVG vielmehr als ein willkommenes Regulativ, als Vier-Augen-Prinzip, mit dem die aufsichtsrechtlichen Bedingungen ideal umgesetzt werden. FB: Ist das für Sie nicht hochriskant? Sie übernehmen die volle Haftung für Dritte. Betz: Richtig ist: Die KVG haftet gegenüber Anlegern für das Investmentvermögen – das gilt übrigens auch für die Verwahrstelle. Wenn wir die gesetzlichen Regeln einhalten, können wir das Haftungsrisiko gering halten. Außerdem haben wir einen Versicherungsschutz genau für die nach dem KAGB relevante Tätigkeit. FB: Wann bekommen Sie die Zulassung? Die BaFin lässt sich viel Zeit damit. Betz: Das ist nicht der relevante Punkt, denn mit der Zulassung beginnt erst die Aufgabe, eine KVG ordnungsgemäß zu führen. Die BaFin kann die Lizenz jederzeit wieder zurückziehen. FB: Wissen eigentlich alle Marktteilnehmer, dass die neuen Regeln auch für sie gelten?


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Betz: In der aktuellen Diskussion konzentrieren wir uns auf die Emissionshäuser geschlossener Fonds. Richtig ist, dass auch alle Projektentwickler zum Beispiel von Immobilien und NewEnergy-Anlagen, also alle, die mit Sachwerten zu tun haben, Gefahr laufen, eine KVG und eine Verwahrstelle zu benötigen. Nämlich dann, wenn sie ihre Assets professionell als Investmentvermögen mehreren Anlegern anbieten. FB: Viele Initiatoren meinen, sie müssten sich den neuen Regeln nicht unterwerfen, weil sie operativ tätig sind, etwa mit Solar- oder Windanlagen. Betz: Es besteht ein hohes Maß an Unsicherheit, das ist wahr. Aber gehen Sie mal vom Vertrieb und von den Anlegern aus. Ich glaube, dass Investoren und Finanzdienstleister Produkte wünschen, die den neuen Regeln entsprechen. Wir sollten uns daher

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Wann Fondszeichner Einspruch einlegen Ist die Gesellschaft aufgelöst, müssen sich die einzelnen Anleger mit dem Finanzamt streiten Erkennt die Finanzverwaltung die von der Fondsgesellschaft in Ihrer Erklärung deklarierten Steuererträge nicht an, wird das im einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid über die gewerblichen Gewinne und vermögensverwaltenden Überschüsse festgesetzt. Das geschieht vom Betriebsstätten-Finanzamt, das für die Gesellschaft zuständig ist. Meist erfolgten Beanstandungen über einen Einspruch erst Jahre später, wenn die Betriebsprüfung vor Ort war, und rückwirkend für die Vergangenheit Beanstandungen vorfindet. So kann es dazu kommen, dass bislang zugewiesene Fondsverluste nur noch zum Teil zählen, oder der Gewinn höher als zuvor ausfällt. Ganz übel kann es werden, wenn die Beamten ein Konzept unverhofft als schädliches Steuerstundungsmodell oder den Fonds als gewerblich, anstatt wie ursprünglich angenommen, vermögensverwaltend ein-

stufen. In der Praxis ist die betroffene Fondsgesellschaft beim Erlass des geänderten Bescheids aufgrund der Betriebsprüfung nicht mehr existiert, weil sie aufgelöst ist und ihren Bestand verkauft hat. Dennoch wird über den einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid temperamentvoll gerungen. Im Normalfall geht das ohne Beteiligung der Anleger über die Bühne, und sie bekommen nur die Aufforderung, ehemaligen Erstattungen zurückzuzahlen oder Steuernachforderungen zu überweisen. Der einzelne Sparer ist also von den Argumenten und der Strategie der Geschäftsführung abhängig und kann nur abwarten. Die formale Zuständigkeit hat im Alltag eher Vorteile. Denn die Finanzbeamten oder anschließend die Kollegen von der Betriebsprüfung vor Ort sind näher an der Sache dran. Das Betriebsstätten-Finanzamt

Neues von den Australien-Experten: der Bayernfonds Australien 9 Australien wächst stabil – nutzen Sie Ihre Chancen Down under Green Building Investment im südlichen Teil des zentralen Geschäftsviertels von Adelaide – überwiegend an Realis staatliche Mieter sowie an namhafte Mieter aus den Bereichen Banken und Versicherungen sowie Rechtsberatung vermietet. Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen 6 % p. a. ansteigend auf 7 % p. a.1) Mehr erfahren Sie unter: www.realisag.de

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Commerz Real Infrastruktur-Studie Institutionelle Investoren setzen verstärkt auf Infrastruktur. Das haben Commerz Real und das Research Center for Financial Services der Steinbeis-Hochschule in Berlin in einer Studie herausgefunden. Bereits jetzt ist jeder dritte professionelle Anleger in Infrastruktur investiert. In drei Jahren schon werde sich nach Ansicht der Studien-Macher jeder Zweite an diesem Markt beteiligen. In einer der kommenden Ausgaben wird der Fondsbrief die Ergebnisse intensiver analysieren.

kümmert sich meist um mehrere Fonds, kennt aktuelle Urteile und Erlasse sowie wenig bekannte Gesetzespassagen hinsichtlich von Fondsgesellschaften. Die wiederum schicken pfiffige und sachkundige Initiatoren an die Front. Dies ist auch der Hauptgrund dafür, warum die Abgabenordnung dieses einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren für gewerbliche und vermögensverwaltende Personengesellschaften vorsieht. Allerdings ist das nicht immer so, wie der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell in zwei Urteilen entschieden hat. Dabei geht es um den Grundsatz, dass nicht der Fonds, sondern seine Beteiligten Rechtsbehelfe gegen Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen haben, wenn die Gesellschaft beendet ist und alles verkauft hat. Mit der Liquidierung erlischt das Vetorecht des geschlosse-

nen Fonds als Personengesellschaft, und die Befugnis lebt in den einzelnen Fondsanlegern wieder auf. Streit um den Veräußerungsgewinn Nach dem Urteil des BFH (Az. IV R 21/10) kommt es zur notwendigen Beiladung eines Anlegers als Gesellschafter nach Vollbeendigung der Personengesellschaft. Der geschlossene Fonds hatte zuvor noch entstandene Veräußerungsgewinne deklariert. Das Finanzamt erließ einen Bescheid für 2000 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Gewinnfeststellungsbescheid), und nach einer Betriebsprüfung (BP) änderte es seine Rechtsauffassung bezüglich der Berechnung des Veräußerungsgewinns. Es stellte nunmehr dem Veräußerungspreis anderen Werten gegenüber.

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Hesse Newman/HEH KVG gestattet Die zweite KVG ist genehmigt. Die BaFin genehmigte die Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft, ein Joint Venture der Hesse Newman Capital AG und dem Hamburger Emissionshaus HEH. Die KVG hat die Zulassung für Angebote mit den Assets Immobilien, Flugzeuge, Container, Infrastruktur, erneuerbare Energien und Schiffe erhalten. Schwerpunkt bleiben jedoch Immobilienbeteiligungen (Hesse Newman) und Flugzeuge (HEH).

Nach formalen Vorschriften sind Dritte wie die Anleger beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann. Die Ermittlung und die Feststellung der Höhe des Veräußerungsgewinns ist ein Beispiel hierfür. Das Unterlassen der Beiladung begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der von Amts wegen zu prüfen ist.

die Gewinnfeststellungsbescheide einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen. Ergänzend weist der BFH darauf hin, dass in solchen Fällen zu prüfen ist, ob der Gewinnfeststellungsbescheid sowie eine denkbare Einspruchsentscheidung dem richtigen Adressaten bekanntgegeben worden sind.

Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung, kann nach ständiger Rechtsprechung des BFH ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, auf die sich der anzufechtende Gewinnfeststellungsbescheid bezieht. Die Befugnis der Personengesellschaft, Rechtsbehelfe gegen

Nach einem weiteren Urteil des BFH (Az. IV R 35/10) besteht keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen im Feststellungsverfahren, auch wenn der Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Fondsgesellschaft angesehen wird. In dem meisten Fällen werden die Fondsanteile treuhänderisch für die Sparer von einem Treuhänder gehalten.

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Befugnis des Treugebers Feststellungen vom Fiskus

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Die Frage, ob ein Sparer selbst Kommanditist des Fonds oder aber an diesem mittelbar über einen Treuhänder beteiligt ist, hat seine Bedeutung. Denn sie ist für die Zulässigkeit der Rechtsbehelfe entscheidend. Ist er nur mittelbar über einen Treuhänder beteiligt, ist sein Rechtsbehelf unzulässig. Denn in diesem Fall ist er als (aktueller oder ehemaliger) Treugeber nicht befugt. Ist an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft ein Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des BFH die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus der Gesellschaft grundsätzlich in einem zweistufigen Verfahren durchzuführen. - In einem ersten Feststellungsverfahren ist der Gewinn oder Verlust der Fonds-Gesellschaft festzustellen und auf die Anleger - einschließlich der TreuhandSparer - entsprechend dem maßgebenden Verteilungsschlüssel aufzuteilen.

Beide Feststellungen können zwar im Fall eines offenen, das heißt allen Beteiligten bekannten Treuhandverhältnisses, miteinander verbunden werden. Die Rechtsbehelfsbefugnis hinsichtlich der einzelnen Feststellungen richtet sich jedoch allein danach, an welchen Adressaten sie sich unmittelbar richten und wer durch sie direkt betroffen ist. Sind die Gewinnfeststellungsverfahren gestuft vorgenommen worden, können daher ausschließlich die Gesellschafter gegen den die Fonds-Gesellschaft betreffenden Gewinnfeststellungsbescheid erster Stufe Rechtsbehelfe einlegen. Die Treugeber können in dieses Verfahren nicht eingreifen. Der Treugeber wird nicht Gesellschafter des Fonds und deshalb nicht Beteiligter des Feststellungsverfahrens. 

- In einem zweiten Feststellungsverfahren muss der Gewinnanteil des Treuhänders auf den oder die Treugeber aufgeteilt werden.

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Eigentlich sollte der Name Fondshaus Hamburg als 2006 eingeführte Marke beibehalten werden, doch dann sprachen andere Argumente dagegen. „Wir werden in Gesprächen mit institutionellen Investoren zu eng als Fondsanbieter wahrgenommen“, begründet Geschäftsführerin Angelika Kunath den Namenswechsel. Der neue Name definiert das Business: Es geht um Immobilien und nur um Immobilien - egal in welcher rechtlichen Verpackung. Das Emissionshaus will bei der BaFin die Lizenz für eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) beantragen und arbeitet an einem Angebot für kleinere institutionelle Investoren. Das wird eine Art Spezialfonds sein, aber noch kein reguliertes Produkt. „Die institutionellen Investoren wollen und können die Risiken selbst einschätzen. Die legen gar nicht so viel Wert auf ein reguliertes Angebot“, so Kunath. Als typische Investoren nennt sie Stiftungen und Versorgungswerke. Am Geschäft mit Privatanlegern will das Unternehmen auch unter neuer Firmierung festhalten. Ein Angebot nach neuen Regeln ist für das erste Quartal 2014 geplant. Eventuell bringt Immobilienwerte Hamburg einen Immobilienfonds mit einem Angebot der Hochtief Projektentwicklung. „Noch ist nichts entschieden“, so Kunath. „Wir haben keine Sonderstellung, sondern müssen uns dem Wettbewerb mit anderen Interessenten stellen.“ 


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Schöner Wohnen in New York Wölbern Invest

Savills sieht Wohnimmobilien weltweit als profitable Assetklasse

Trauriges Ende

In den führenden Metropolen der Welt sind die Renditen von Wohnimmobilien im ersten Halbjahr 2013 deutlicher gestiegen als im Bürosegment. Damit würden sich nach Ansicht des Immobiliendienstleisters Savills Wohnungen als profitable Assetklasse empfehlen. Allerdings warnt das Unternehmen gleichzeitig, dass die Preise für Wohnungen in Städten mit niedrigem Renditeniveau überbewertet sein können.

Die Wölbern Invest KG ist pleite. Die Gesellschaft hat Ende Oktober einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Insolvenzverwalter ist der Hamburger Rechtsanwalt Tjark Thies. Trauriges Ende eines Emissionshauses mit einst tadellosem Ruf. Anleger beteiligten sich über Jahrzehnte mit rund zwei Milliarden Euro Eigenkapital an rund 100 geschlossenen Fonds.

KGAL Vertrieb 2.0 Private Kapitalanleger spielen bei KGAL keine große Rolle mehr. Das Unternehmen verstärkt seinen Vertrieb auf institutionelle Anleger, Offices und Stiftungen und bündelt die Aktivitäten in der Gesellschaft KGAL Capital. Das Emissionshaus kündigte außerdem an, das Vertriebsgeschäft im Ausland auszubauen.

Xolaris KVG-Antrag gestellt Der Backoffice-Dienstleister Xolaris aus Konstanz hat gemeinsam mit dem Softwareunternehmen Xpecto die Kapitalverwaltungsgesellschaft Xolaris Service gegründet. Der Antrag auf Gestattung als Service-KVG liegt der BaFin vor. Vorstände sind Stefan Klaile und Tobias Hirsch. Den Vorsitz des Aufsichtsrates übernimmt Harald Elsperger.

Von diesem Wohn-Trend können jedoch nicht unbedingt DurchschnittsInvestoren profitieren. Denn als Kaufempfehlungen nennt Savills New York und Tokio. Die japanische Hauptstadt führt die Rangliste der World Cities vor der US-Ostküstenmetropole an. Paris und London folgen auf den Positionen drei und vier. Um die tatsächliche Attraktivität von Wohnimmobilien als Assetklasse nachzuvollziehen, hat Savills die BruttoMietrendite um den Ertrag der jeweiligen Staatsanleihe mit zehnjähriger Laufzeit reduziert. Dies liefere eine übergreifend vergleichbare Maßeinheit. Als Ergebnis stellen sich manche Metropolen der Neuen Welt, und hier vor allem Moskau und Mumbai, als überbewertet dar. Preisgünstig seien dagegen manche Städte der Alten Welt, also Europa und Amerika. Ein Beispiel: In New York liegt die Bruttorendite für Wohnungen bei 6,2 Prozent. Staatsanleihen verzinsen sich mit 3,4 Prozent. Russische Papiere bringen 7,4 Prozent und liegen damit über den Renditen aus Wohnimmobilien mit 5,8 Prozent. Sollten die Mieten hier künftig nur geringfügig steigen, überhitzt der Markt, was zu einer Korrektur – zu fallenden Preisen – führen würde. Steigen die Preise dagegen langsamer als die Mieten, bietet sich Spielraum für Preiserhöhungen. „So könnten die Preise in New York um über 60 Prozent

Manhattan. Die Savills-Experten rechnen trotz hohem Niveau mit weiter steigenden Preisen.

steigen, sollten die Renditen in gleichem Maße zurückgehen, wie es in London der Fall war“, schreiben die Savills-Experten und halten es für realistisch, dass die Preise in den kommenden drei Jahren tatsächlich um 30 Prozent steigen. In Tokio sei das Steigerungspotenzial sogar noch größer. Allerdings ist der Investmentmarkt in Japan eher lokal geprägt und weniger international als etwa in New York und London. Dennoch hält Savills auch in Tokio einen Preisanstieg im zweistelligen Prozentbereich in den kommenden drei Jahren für möglich. Meiner Meinung nach... vernachlässigt dieser Ansatz die Tatsache, dass gerade in den Welt-Metropolen internationale Investoren Wohnungen und Penthäuser kaufen, ohne darüber nachzudenken, welchen Mietertrag sie damit erzielen können. Die Emotionalität der Investmententscheidung spielt dabei eine bedeutende Rolle. Ob zum Beispiel in New York die Mieten derart deutlich steigen wie prognostiziert, hängt außerdem davon ab, ob die Amis ihr Problem der Staatsverschuldung dauerhaft in den Griff bekommen. Verlieren als Folge daraus Hunderttausende ihren Job, dürften Mieten kaum weiter steigen. 


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Weiter hoch hinaus Nordamerika bleibt Standort mit Wachstumspotenzial

Seattle. Gute Aussichten für Investoren. Die Stadt punktet - wie Dallas und Houston - als starker TechnologieStandort.

Politisches Gezerre hin, drohende Haushaltssperre her – die amerikanischen Immobilienmärkte bleiben der Standort mit dem global höchsten Wachstumspotenzial. Das ist die Einschätzung der Research-Abteilung der IVG AG unter Thomas Beyerle. Er macht dafür die wirtschaftlichen und demographischen Rahmenbedingungen verantwortlich. „Hinzu kommt, dass die USA über den größten fungiblen Flächenbestand der Welt verfügen“, so Beyerle. Ähnlich positiv ist die IVG-Meinung zur kanadischen Wirtschaft. Die aktuelle Konjunkturdelle könne das positive makroökonomische Gesamtbild kaum trüben. Die langfristige Wachstumsperspektive für den weltgrößten Exporteur von Holz und einen der größten Exporteure von mineralischen Brennstoffen bleibe stark. Zudem erwarten die Experten positive Tendenzen aus dem zwischen der EU und Kanada vereinbarten Handelsabkommen. Es beseitigt rund 99 Prozent aller Zölle und werde den Handel um 23 Prozent steigern. Das Bruttoinlandsprodukt Kanadas könnte demnach um rund acht Milliarden Euro zunehmen. Gleichwohl ist der Ausblick für den kanadischen Bürovermietungsmarkt gedämpft. „Die umfangreichen innerstädtischen Büroprojekte werden zu Flächenverlagerungen aus den dezentralen Märkten in die Stadtzentren führen. In Verbindung mit umfangreichen Untervermietungsaktivitäten und hohen Leerständen für Flächen aus den Segmenten Class B und C sehen wir wenig Spielraum für steigende Mieten“, heißt es im IVG-Market-Tracker „Nordamerikanische Büroimmobilienmärkte“.

Bürogebäude in den USA sind teuer. Teilweise extrem teuer. Mit fundamentalen Daten lassen sich die Preise nicht erklären. Dennoch ist die Nachfrage gewaltig. Im dritten Quartal lag das Transaktionsniveau bei 25 Milliarden US-Dollar. Das ist ein Plus von 43 Prozent verglichen mit dem Vorjahresquartal – und das beim höchsten Preisniveau seit Ende 2009. Offenbar blenden die potenziellen Investoren aus, dass das Haushaltsproblem nur bis Februar 2014 vertagt wurde. Eine dauerhafte Lösung ist nicht in Sicht. Dennoch sei mit sinkenden Immobilienpreisen und damit steigenden Renditen in absehbarer Zeit nicht zu rechnen: „Die US-amerikanischen Büroflächenmärkte werden sich im laufenden und im nächsten Jahr weiterhin positiv entwickeln. Insgesamt rechnen wir mit einem erneuten Anstieg der Beschäftigung sowie einem geringen Neubauvolumen. Auch aufgrund der Verknappung an hochwertigem Neubau und großen zusammenhängenden Flächen wird der Aufschwung an Breite gewinnen, sodass auch in den Bereichen Class B und in den Vorstädten mit rückläufigen Leerständen zu rechnen ist.“ In den USA dürften sich sowohl das hohe Transaktionsvolumen als auch das hohe Preisniveau für Spitzenobjekte im laufenden und im nächsten Jahr fortsetzen. Im kommenden Jahr ist zwar eine Abkehr von der expansiven Geldpolitik wahrscheinlich, aber nur in dem Maße, wie sich die Realwirtschaft und insbesondere der Arbeitsmarkt entwickeln. Beyerles Team geht davon aus, dass die Zinsen erst bei einer Arbeitslosenquote von 6,5 Prozent zu steigen beginnen. Aktuell liegt sie bei 7,2 Prozent. Die Leitzinsen betragen 0,25 Prozent.


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Wechsel Dich Alexandra Kapusta ist neue Leiterin Private Mandanten München bei der Feri Trust GmbH. Dort übernimmt sie die Verantwortung für Ausbau und Pflege der Kundenbeziehungen in Süddeutschland und Österreich. Kapusta war zuvor unter anderem bei der Bethmann Bank und der HVB. Zum 1. April 2014 tritt Jochen Klösges (49) in die Rickmers Unternehmensgruppe ein. Derzeit ist er Mitglied im Vorstand der Commerzbank. Zwei Monate später wird er die Nachfolge von Nicholas Teller (54) als Chief Executive Officer übernehmen. Teller übernimmt das Amt des Chairman von Erck Rickmers (49), der wie bisher eine aktive Rolle in der Unternehmensgruppe ausüben wird. Der Immobiliendienstleister Bilfinger Real Estate hat das Fondsmanagement für 23 Fonds der Jahre 1999 bis 2005 aus dem Hause HCI übernommen. Dabei handelt es sich um 48 Bürogebäude und Logistikimmobilien in den Niederlanden, Österreich und der Schweiz. Die früheren HCI-Mitarbeiter sind in diesem Zusammenhang zu Bilfinger Real Estate gewechselt. Die Verwaltung der 9.000 Beteiligungen der Anleger bleibt dagegen in den Treuhandgesellschaften der HCI Capital AG. Bilfinger betreut nun 130 Fondsgesellschaften verschiedener Initiatoren mit insgesamt rund 60.000 Zeichnern.

Für viele überraschend, zeigen sich vor allem die Flächenstädte Houston und Dallas stabil - früher oft die immobilienwirtschaftlichen Sorgenkinder. Hier stieg die Flächenabsorption netto um bis zu zwei Millionen Squarefeet. Gute Aussichten wird außerdem Seattle und San Francisco attestiert – alles Standorte mit starkem Technologiesektor.

Grundsätzlich wird das Angebot in ALagen knapp. Mit der Folge: Auch Objekte der Kategorien Class-B und Class-C werden teurer. Mit einer Ausnahme: Die Hauptstadt Washington DC leidet unter den klammen Kassen der Regierung. Dort stieg der Leerstand um 120 Basispunkte. Ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Weitere Budgetkürzungen der staatlichen Behörden führen zu steigenden Leerständen und sinkenden Mieten – derzeit höchstens ein gutes Pflaster für Investoren mit ganz langem Atem. Der kanadische Immobilienmarkt für Core-Objekte wird 2014 grundsätzlich weiterhin durch eine hohe Investorennachfrage und niedrige Anfangsrendi-

ten geprägt sein. Abseits der Central Business Districts dagegen dürften die Renditen steigen. In den kanadischen Metropolen kommen 2014 neue innerstädtische Flächen an den Markt. Das führt zu einer Verlagerung der Unternehmen in die City, in den Vorstädten steigt der Leerstand. Besonders betroffen sind Ottawa, Calgary und Toronto. Hier ist bereits aktuell eine negative Flächenabsorption festzustellen. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen auf den Investmentmarkt. Das Volumen summierte sich im ersten Halbjahr 2013 auf nur noch 3,2 Milliarden Can-Dollar. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 5,1 Milliarden. Grund dafür sind unter anderem gestiegene Zinsen. Seit April 2013 sind die Zinsen für kanadische Staatsanleihen um 100 Basispunkte nach oben geklettert. Das beeinflusst insbesondere lang laufende Hypothekendarlehen. „Das Zinsniveau wird eher steigen als sinken, um das als zu hoch eingestufte Niveau der Häuserpreise zu reduzieren und die Ausweitung der sehr hohen privaten Verschuldung einzudämmen“, so Beyerles Prognose. „Auch dies führt unseres Erachtens zu tendenziell steigenden Cap Rates.“ 


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LHI kauft Anteile an Medienfonds zurück Anleger können im Windhundverfahren ihre Steuerprobleme beenden zahlungen mehr aufbringen wollen oder können. Das sind in den beiden LHIFonds oft auch Rentner. Viele Anleger seien inzwischen Ende 70 und wollten ihr Vermögen ordnen, berichtet Porr.

Ohne jeglichen Charme, überwiegend humor– und spannungsfrei, einfältiges Filmchen - der Kinofilm „Schneefrei“, im Original „Snow Days“, konnte Kritiker nicht gerade überzeugen. Und auch „Jenseits aller Grenzen“ mit Angelina Jolie war nicht der große Kino-Knaller. Einzig „Die Wonderboys“ mit Michael Douglas konnten gefallen. Kassengift oder Kinoknaller - das konnte Zeichnern von Medienleasingfonds egal sein. Sie waren mehr an Verlustzuweisungen interessiert, und ob ihre steuerliche Rechnung aufgeht. „Snow Days“ und die beiden anderen Filme wurden von LHI-Anlegern finanziert. Sie beteiligten sich an den Medienfonds „Feature Film Productions“ (MFF) und „MP Film Management UNLS Productions“ (MPU) und profitierten dabei von Steuervorteilen. Zunächst, denn inzwischen sieht die Finanzverwaltung die leasingähnlichen Modelle mit anderen Augen und fordert Steuernachzahlungen. „Viele Anleger möchten ihre Anteile verkaufen, bekommen auf den Zweitmärkten jedoch nur geringe Kurse“, berichtet LHI-Chef Oliver Porr. Typische Aufkäufer sind beispielsweise Hedge-Fonds, die jedoch zweistellige Renditen erzielen wollen und den Anlegern daher nur kleines Geld für ihre Anteile zahlen wollen. Das Emissionshaus macht den Zeichnern der beiden Fonds nun ein Angebot: Sie können die Anteile vorzeitig zurückgeben. Konkret betrifft das die leasingähnlichen Fonds „MFF“ aus dem Jahr 1999 mit 800 Anlegern und „MPU“ aus dem Jahr 2000 mit 1.200 Zeichnern. „MFF“-Investoren bekommen 92 Prozent, „MPU“-Anleger 90 Prozent ihrer Bareinlage. Eine 90-prozentige LHI-Gesellschaft übernimmt die Anteile der Investoren. Dabei wendet das Emissionshaus das Windhundverfahren an - wer zu spät kommt, schaut in die Röhre. Bis zum 9. Dezember haben die Anleger Gelegenheit, das Rückkauf-Angebot anzunehmen. Wer sich dazu entschließt, kommt nach Steuern ohne Verluste aus dem Investment. Wer dagegen bis zum Ende der Laufzeit wartet - 2017 beim „MFF“ und ein Jahr länger beim „MPU“ - kommt besser weg und erzielt einen kleinen Überschuss. „Unser Angebot ist für Anleger attraktiv, die sich lieber heute als morgen von ihren Fonds trennen wollen. Für diejenigen, die keine Liquidität für künftige Steuer-

Häufig könnten sie die komplizierten Steuersparmodelle auch nicht mehr nachvollziehen. Die Medienfonds waren seinerzeit so konzipiert, dass eine Bank die Leasingraten und die Schlusszahlung garantierte. Im konkreten Fall steht dafür die Norddeutsche Landesbank gerade. Angelina Jolie - hier als Wachsfigur. „Jenseits aller Grenzen“ war trotz des Superstars kein Kassenknüller. Doch das kann den Zeichnern von MedienLeasingfonds egal sein. Ihnen ging es seinerzeit vor allem um Steuervorteile.

Deren Zahlungskraft steht offenbar auch bei den Banken außer Frage, die der LHI Zwischenfinanzierungs-Darlehen zur Verfügung stellen. Denn aus eigenen Mitteln kann das Emissionshaus die Anteile natürlich nicht übernehmen, sondern muss sich refinanzieren. „Die aktuell niedrigen Zinsen kommen uns dabei ebenfalls zu Gute“, so Porr. Insgesamt sind bei der LHI rund 13.000 Anleger von den nachträglichen Änderungen der Finanzverwaltung betroffen. Ähnlich gestrickte Fonds haben zigtausend weitere Investoren außerdem bei Hannover Leasing und KGAL gezeichnet. LHI-Geschäftsführer Porr betrachtet die beiden Fonds daher als Testballon: „Unsere Fonds Caledo eins bis drei haben wir in späteren Jahren aufgelegt, Die typischen Anleger sind daher jünger. Kristallisiert sich bei ihnen jedoch ein ähnlicher Bedarf heraus, werden wir auch diese Angebote rückabwickeln.“ Alleine am Fonds „Caledo 3“ haben sich seinerzeit rund 6.500 Anleger beteiligt. 


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Risiko bei Offshore zu groß Madison

KGAL rechnet mit anhaltend hoher Nachfrage bei Windkraft in Frankreich

Ab nach Oslo

Egal wie das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) reformiert wird - nicht davon betroffen sind alte Windkraftanlagen, denn sie genießen Bestandsschutz. Im ersten Halbjahr wurden knapp 1.150 Megawatt Leistung neu installiert, der Löwenanteil davon an Land. Damit bewegt sich das Onshore-Volumen nach Informationen der KGAL ungefähr auf Vorjahresniveau. Windkraft auf dem Meer kommt nur auf wenig mehr als 100 Megawatt. Das Kostenrisiko von Offshore-Anlagen ist weiterhin zu groß. Strategische Investoren halten sich daher zurück.

Madison International Realty und Soylen Eiendom aus Norwegen gründen eine gemeinsame Immobiliengesellschaft. Soylen wird Einzelhandelsimmobilien und Restaurants im Wert von rund drei Milliarden norwegische Kronen (rund 366 Millionen Euro) in das neue Unternehmen einbringen. Das Portfolio in Oslo ist rund 92.000 Quadratmeter groß. Madison hält 30 Prozent der Anteile an der neuen Gesellschaft, Soyen 70 Prozent. Das Eigenkapitalvolumen liegt bei rund eine Milliarde Kronen.

In Spanien haben nachträgliche Veränderungen von Förderzusagen des Vertrauen der Investoren massiv erschüttert. Italien ist belastet durch fehlende finanzpolitische Stabilität. Frankreich verfügt über ein ähnlich stabiles Tarifregime wie Deutschland. Der Fokus liegt hier auf dem Ausbau der Windenergie, denn Frankreich bezieht noch immer rund 80 Prozent seiner Energie aus Atomkraftwerken. Die Standorte über das Land verteilt sind ausgezeichnet. Neben deutschen Windanlagen hält die Nachfrage daher vor allem nach französischer Onshore-Windenergie an. 

Fonds-Research Schiffs-Drama hält an Alarmierende Zahlen: Bis Ende Oktober wurden 134 Schiffe verkauft, 363 Schiffsfonds befanden sich in Sanierung. Das hat das Analysehaus Deutsche FondsResearch (DFR) ermittelt. Auf dem Spiel stehen 4,8 Milliarden Euro Anlegerkapital und 3,2 Milliarden Euro Bankdarlehen. Damit setzt sich ein bedenklicher Trend fort. Seit 2010 wurden 271 Fonds mit 353 Schiffen aufgelöst. Darin steckten 3,9 Milliarden Euro Eigenkapital, die zum Teil oder komplett verloren gegangen sind, so DFR. Von den verbleibenden 622 Fonds steckt lediglich ein Fünftel nicht in Schwierigkeiten. Rund 60 Prozent werden aktuell saniert - wobei das Ende offen ist. Die Einnahmen reichen bei knapp 30 Prozent nicht einmal aus, die laufenden Kosten zu decken.

Quelle: KGAL


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Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Impressum Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541 redaktion@markusgotzi.de www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi (V.i.S.d.P.) Hrsg.: Werner Rohmert

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Aktuelle Anzeigen– und Kooperationspartner: Aquila Capital Structured Assets GmbH Bouwfonds Investment Management Commerz Real AG

Recht einfach OLG Karlsruhe verneint Wirksamkeit einer Kostenausgleichsvereinbarung Vor einigen Monaten berichteten wir an dieser Stelle von einer Entscheidung des Landgerichts Rostock, welches zum Ergebnis kam, dass die Kostenausgleichsvereinbarung zwischen einem Lebensversicherer und seinem Versicherungsnehmer im „Nettopolicenmodell“ wirksam sei (vgl. Fondsbrief Ausgabe Nr. 178 und Entscheidung LG Rostock vom 06.08.2010, 10 O 137/10). Das OLG Karlsruhe hat nunmehr gegenteilig entschieden.

Gesetzesumgehung vor, denn der Gesetzgeber habe mit § 169 Abs. 5 Satz 2 VVG in der seit 01.01.2008 geltenden Fassung verhindern wollen, dass ein Versicherer einen Stornoabzug für noch nicht getilgte Abschlussund Vertriebskosten im Falle einer Vertragsbeendigung erhebt. Dies stelle eine Art Vertragsstrafe dar und könnte somit den Versicherungsnehmer faktisch von einer Kündigung abhalten (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.09.2013, 12 U 85/13).

Bei einer Nettopolice sind die Abschluss- und Vertriebskosten des Versicherungsproduktes nicht in das Produkt einkalkuliert. Stattdessen wird regelmäßig eine gesonderte Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Im vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall sollte der Versicherungsnehmer einen monatlichen Beitrag von 200 Euro leisten. In den ersten 60 Monaten sollte aber nicht der gesamte Beitrag abzüglich Verwaltungskosten und Risikogebühren zur Anlage bestimmt sein, sondern der Beitrag sollte sich um die Abschluss- und Einrichtungskosten für die Versicherung reduzieren. Dies war in einer zweiten Vereinbarung geregelt, die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsvertrag begründet worden war.

Dieses Verbot könne nicht dadurch umgangen werden, dass Versicherungsvertrag und Kostentragungspflicht in zwei Vertragsverhältnisse getrennt werden. Das OLG Karlsruhe sah die vom Versicherer verwendete Klausel auch als überraschend an. Ein Versicherungsnehmer könne damit rechnen, dass er bei einem Nettoprodukt seinen Vermittler zahlen müsse. Dies könne ggf. auch für Fälle vereinbart werden, in denen der vermittelte Vertrag nicht bis zum Ende durchgehalten wird. Im Verhältnis zum Versicherer stelle sich die Situation anders dar.

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Das Besondere bei diesen Kostenausgleichsvereinbarungen ist, dass die Kosten auch dann noch weiter bezahlt werden sollen, wenn das Versicherungsvertragsverhältnis vor Ablauf der 60 Monate endet.

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Das Landgericht Karlsruhe hatte noch der Klage des Versicherers stattgegeben (Urt. v. 10.05.2013, 10 O 29/13). Das OLG hob das Urteil auf und wies die Klage ab. Der Abschluss der Kostenausgleichsvereinbarung verstoße jedenfalls in der hier gewählten Ausgestaltung gegen ein gesetzliches Verbot und sei daher nichtig. Es läge eine

Das letzte Wort wird wahrscheinlich nunmehr der Bundesgerichtshof haben. Das OLG Karlsruhe ließ die Revision zu. Allerdings hatte der Versicherer schon in früheren Verfahren sein Rechtsmittel zurückgenommen. Ganz offenbar war in diesen Fällen eine Tendenz erkennbar, wie der BGH entscheiden würde. N äh er e I nf o r m a t io n en z u den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de


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