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INHALTSVERZEICHNIS
Meiner Meinung nach... Offen oder geschlossen - das ist bei Fonds die Frage. Und sie kann offenbar nicht eindeutig beantwortet werden. Das KAGB und die europäische Wertpapierbehörde ESMA definieren Fonds als offen, wenn sie mindestens einmal im Jahr Anteile zurücknehmen. Alle anderen müssten demnach geschlossene Fonds sein. Ist aber nicht so. Denn die EU-Kommission sieht das alles ganz anders. Sie stuft in ihrer finalen Verordnung Fonds als geschlossen ein, die während ihrer Laufzeit null Möglichkeiten zur Rückgabe bieten. Da auch ein geschlossener Fonds typischerweise irgendwann gekündigt werden darf, wird er somit zu einem offenen Vehikel, für das ganz andere Regeln gelten. Und auch Übergangsfonds sind betroffen. Auf der sicheren Seite sind lediglich Angebote, die vor dem KAGB-Stichtag am 22. Juli 2013 aufgelegt wurden, zu diesem Zeitpunkt bereits komplett investiert waren und fünf Jahre lang unkündbar sind.
Anlage-Check: Buss Capital verkauft Investoren Offshore-Container
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Fonds-Check: HEH bringt Flugzeugfonds aus der Konserve
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Vertriebs-Gipfel: BaFin bremst die Branche geschlossener Fonds aus
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Steuern: Steuerberater und Co. als Alternative zur Depotbank
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Hotel-Investments: Vorjahresergebnis um 30 Prozent getoppt
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Wölbern-Übernahme: Anleger geben Paribus Vertrauensvorschuss
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Infrastruktur: Institutionelle erhöhen Anteil in Portfolien
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Zweitmarkt: Plattformen melden Rekordumsätze
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Hannover Leasing: Happy End für Zeichner von Medienfonds
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Personalia
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Flugverkehr: Airlines kriegen die zweite Luft
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Recht einfach: Auskunftspflicht bei Eigenkapitalprovisionen
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Langsam drängt sich echt der Eindruck auf, geschlossene Fonds sollen kalt gestellt
Impressum
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werden - trotz Regulierung. Dabei wissen wir doch spätestens seit Prokon, dass andere Modelle wie Genussrechte deutlich unsicherer sind.
Was bedeutet das für den Vertrieb? Er kann sich nicht sicher sein, ob er seinen Kunden letztlich offene oder geschlossene Fonds anbietet. Was wiederum Auswirkungen auf die Beraterhaftung hat. Dumme Sache. Neues gibt es auch in Sachen De-Minimis. Gemeint sind Initiatoren mit einem Gesamtvolumen von unter 100 Millionen Euro. Bei ihnen soll eine vereinfachte Registrierung als kleine KVG genügen, um Fonds auflegen und vertreiben zu dürfen. Typische Vermittler solcher Produkte sind die freien Vertriebe, denn Banken dürften in der Regel voll regulierte Fonds bevorzugen. Doch die freien Vermittler mit einer Genehmigung nach 34f Gewerbeordnung dürfen diese Fonds gar nicht vertreiben.
Viel Spaß beim Lesen!
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Anlage-Check Fonds-Check
Bouwfonds Parkhaus-Portfolio Der nächste Parkhaus-Fonds des Berliner Emissionshauses Bouwfonds Investment Management nimmt immer mehr Gestalt an. Das Unternehmen hat ein Portfolio aus fünf Parkhäusern in den Niederlanden vom Betreiber QPark erworben. Bis zum geplanten Start des Fonds Ende des ersten Quartals will Bouwfonds ein weiteres Objekt kaufen und das Angebot mit einem Volumen von 90 Millionen Euro an vermögende Privatanleger, Stiftungen und Family Offices vertreiben. Die PortfolioImmobilien liegen in Amsterdam, Breda, Eindhoven, Nieuwegein und Zaandam. Insgesamt hat Bouwfonds Parkhäuser mit einer Summe von mehr als 500 Millionen Euro under Management.
Commerz Real Luftfahrtbehörde Für den offenen Immobilienfonds „HausInvest“ hat die Commerz Real mit Hochtief Projektentwicklung einen Vertrag zum Kauf der Neuen Direktion Köln unterzeichnet. Hinter historischen Fassaden aus dem Jahr 1913 entsteht ein Neubau mit 21.400 Quadratmeter Büros. Die Investition summiert sich auf 128 Millionen Euro. Mieter wird die European Aviation Safety Agency (EASA) sein. Der Mietvertrag mit der vom EuropaParlament kontrollierten Luftfahrtbehörde hat eine Laufzeit von 20 Jahren.
Ene mene miste… Ene mene miste… Buss Capital sieht Chancen auf dem Markt mit Offshore-Containern
Buss Capital sieht Chancen auf dem Markt mit Offshore-Containern
Im Geschäft mit Schiffscontainern ist Buss Capital eine große Nummer: Das Unternehmen unter dem Dach der Hamburger Buss-Gruppe hat 2,3 Milliarden Euro in die Stahlboxen investiert. Anleger beteiligen sich über geschlossene Fonds oder kaufen die Kisten direkt. Beim aktuellen Angebot erwerben sie spezielle Offshore-Container. Ein komplett neues Geschäft mit anderen Playern. Objekte: Die Offshore-Container haben mit den üblichen Twenty-FootEquivalent Units (TEU) nichts zu tun. Es handelt sich vielmehr um Stahlboxen, in denen Material und Lebensmittel zu Ölplattformen transportiert wird. Diese Container müssen besondere Sicherheitsprüfungen bestehen und sind erheblich teurer. Ein Sechs-MeterContainer für Stückgüter kostet 27.420 Dollar und damit mehr als zehn mal so viel wie ein ähnlich großes TEUExemplar. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Varianten: Gasflaschen-Regale, offene Boxen, Container für Bohrgeräte, mobile Arbeitsräume.
Besonderheiten: Die OffshoreContainer bestehen aus einem besonderen Stahl und speziellen Lacken. Sie müssen mit widerstandsfähigen Türen und Wänden ausgestattet sein. Hinzu kommt eine hohe Korrosions– und Kältebeständigkeit. All das wird überprüft und zertifiziert. Den höchsten Standard fordert die Klassifikationsgesellschaft Det Norske Veritas (DNV). Markt: Weltweit sind 160.000 zertifizierte Offshore–Container im Einsatz. Im Vergleich zu den herkömmlichen Containern mit knapp 30 Millionen Einheiten ein überschaubarer Markt. Die Nachfrage soll jedoch steigen, denn die entdeckten Ölfelder in den Ozeanen liegen immer weiter vom Festland entfernt. Rund ein Drittel des Öls wird heutzutage auf See gefördert. Buss hat gemeinsam mit Offshore-Experten das Joint Venture Asia Offshore Rental gegründet und glaubt an eine langfristig positive Entwicklung. Geschäftsführer ist Steve Wiliams, der mehr als 20 Jahre Erfahrung mit DNV-zertifzierten Offshore-Containern mitbringt.
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Mieter: Typische Nutzer der Container sind Ölgesellschaften wie Exxon Mobile, Shell, BP und Statoil. Sie kaufen die Container nicht selbst, weil das Business nicht zu ihrem eigentlichen Kerngeschäft zählt. So würden eigene Investitionen vollkommen andere Kalkulationsgrundlagen und interne Entscheidungswege erfordern. Gemietetes Equipment dagegen kommt ohne aufwendiges, internes Controlling aus. Konzeption: Investoren beteiligen sich direkt an den zertifizierten Containern und legen mindestens 17.800 Dollar an. Alternativ dazu kann der Anleger auch in heimischer Währung investieren und zahlt dann mindestens 13.800 Euro ein. Währungssicherungsgeschäfte der Euro-Tranche kosten jedoch Rendite. Buss versichert, dass die Jahresmiete 13,15 Prozent bezogen auf den Container beträgt. Nach drei Jahren kauft Buss die Boxen zurück und zahlt den fixen Kaufpreis in Höhe von knapp 78 Prozent dafür.
bei der Euro-Tranche sind es 5,42 Prozent. Macht nach Steuern 4,75 Prozent beziehungsweise vier Prozent. Voraussetzung ist, dass Buss Capital nach Ablauf der Laufzeit die garantierten Kaufpreise an die Anleger auszahlen kann. Bislang ging die Kalkulation weitgehend auf. Steuern: Anleger unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent plus Soli. Meiner Meinung nach… Direktinvestment in spezielle Container zur Belieferung von Ölplattformen. Mit aktuell nur 160.000 Exemplaren eine schmale Marktnische. Buss Capital will ein bedeutender Player auf diesem Teilmarkt werden und die Container nach drei Jahren schon wieder zurückkaufen. Anleger verlassen sich darauf, dass das Unternehmen dann finanziell in der Lage ist, den versprochenen Preis zu zahlen. Bei der Dollar-Tranche Währungsrisiko nicht vergessen.
Kalkuation: Anleger kommen bei dieser Rechnung auf eine IRR-Rendite von 6,42 Prozent vor Steuern;
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Fonds-Check
Real I.S. Erfolgreiches Jahr Die Bayern-LB-Tochter Real I.S. hat ihre Erwartungen im vergangenen Jahr erfüllt. Insgesamt hat das Emissionshaus 470 Millionen Euro Eigenkapital eingesammelt, davon 330 Millionen Euro bei institutionellen Investoren. Unter den Vorzeichen der Regulierung hat Real I.S. für das Jahr 2014 große Pläne. Das Unternehmen will eine Milliarde Euro für Immobilien ausgeben. Im vergangenen Jahr hat Real I.S. bei Transaktionen mehr als 700 Millionen Euro ausgegeben.
Historischer Flugplan HEH bringt konservierten Fliegerfonds nach gewohntem Strickmuster Bereits im November 2013 haben HEH und Hesse Newman die Gestattung der BaFin für ihre gemeinsame KVG Hamburg Asset Management HAM Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH erhalten und sind damit ganz vorne dran. Der aktuelle HEH Dublin allerdings, der bereits im Sommer konzipiert wurde, nutzt die Übergangsregelung und kommt als 16. Flugzeugfonds in der bekannten Konzeption in den Vertrieb. An dem Angebot, wie üblich ein Regionalflieger mit dem Leasingnehmer Flybe, können sich Anleger ab 20.000 Euro plus fünf Prozent Agio beteiligen. Insgesamt sollen 13,2 Millionen Euro
platziert werden, die HEH hat eine Platzierungsgarantie abgegeben. Markt: Externe Schocks wie 9/11 und SARS hinterlassen ordentliche Dellen auf dem Flugverkehrsmarkt, die in aller Regel jedoch rasch wieder ausgeglichen werden. Für 2013 erwartet der Luftfahrtverband IATA einen Gewinn von 11,7 Milliarden Dollar nach 7,4 Milliarden Dollar im Jahr 2012. Das Wachstum wird nach wie vor durch den zögerlichen Aufschwung des Welthandels und hohe Treibstoffpreise gebremst, der Regionalverkehr mit kleineren Fliegern hält sich jedoch besser als der Durchschnitt (Siehe auch „Zweite Luft“; Seite 22).
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Investitionsobjekt: Der Fonds hat die 88sitzige Embraer E175 STD im Wege eines Sale-and-lease-back von Flybe erworben und am 13. Dezember 2013, später als erwartet, übernommen. Embraer hat die Maschine im Sommer 2010 ausgeliefert. Die E-Jet-Familie hat sich seit der Einführung 2004 zum Marktführer in dem Segment zwischen 61 und 120 Sitzen entwickelt, weltweit werden von über 60 Airlines rund 1.100 Maschinen eingesetzt.
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Einnahmen/Leasingvertrag: Wie bei den Vorgängerfonds ist erneut Flybe der Leasingnehmer, eine der größten Regional-Airlines in Europa. Nach einem Kostensenkungsprogramm mit Rückgang der Mitarbeiterzahlen zeigen die Halbjahreszahlen vom November 2013 eine Ergebnisverbesserung gegenüber dem Vorjahr und einen um 20 Prozent gestiegenen Umsatz. Flybe trägt während der zehnjährigen Vertragslaufzeit alle Betriebskosten und Versicherungen für die Maschine und zahlt monatlich einen fixen Betrag von 87.000 Euro, aus dem die Ausschüttungen geleistet werden, sowie den (variablen) Kapitaldienst der Fremdfinanzierung. In Summe ergibt das prognosegemäß anfänglich knapp 193.000 Euro. Für die Anschlussvermietung kalkuliert HEH auf Basis des Wertgutachtens von Avitas mit einer Leasingrate von 190.000 Dollar pro Monat, 24 Prozent unterhalb der Erstmiete.
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Kalkulation: Der Kaufpreis in Höhe von 26,7 Millionen Dollar inklusive Nebenkosten liegt unterhalb der Wertgutachten von Avitas und Ascend. Die Investition von 22,8 Millionen Euro wird zu 39 Prozent durch ein Hypothekendarlehen einer deutschen Geschäftsbank finanziert. Der Kredit soll in zehn Jahren annuitätisch getilgt werden, der Zins ist variabel und beträgt anfangs 4,27 Prozent p.a. Freie Liquidität soll zu zwei Prozent p.a. angelegt werden – derzeit eine optimistische Annahme. Exit und Gesamtrückfluss: Im Jahr 2031 soll das Flugzeug verkauft werden, der Kalkulation liegt mit einem Verkaufserlös von 11,4 Millionen Dollar der niedrigere der beiden gutachterlichen Werte zugrunde, das entspricht 42 Prozent des Kaufpreises. Das Gutachten berücksichtigt half-life-condition, laut Leasingvertrag sind allerdings die Verschleißteile der Triebwerke in full-life-condition zurückzugeben. Auf Basis der Prognose erwartet HEH jährliche Ausschüttungen von anfänglich 7,25
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Hamburg Trust Dickes Umsatzplus Mit einem Eigenkapitalvolumen von 147 Millionen Euro hat Hamburg Trust das Vorjahresergebnis in Höhe von 90 Millionen Euro deutlich übertroffen. Den Löwenanteil investierten Anleger in das Shoppingcenter Milaneo in Stuttgart. Der Rest entfällt auf ein Studentenwohnheim in Mainz, zwei US-Fonds für vermögende Investoren, ein Bürogebäude in Karlsruhe und eine Wohnanlage in Böblingen. Im laufenden Jahr sind Investitionen in Shopping Center, Büros, Wohnungen und Pflegeheime geplant.
Prozent, die sich zusammen mit dem Veräußerungserlös auf 241 Prozent vor Steuern summieren sollen. Kosten: Die einmaligen Kosten inklusive Anschaffungsnebenkosten liegen bei 13,6 Prozent der Gesamtinvestition. Weil der Fonds nicht als reguliertes Produkt auf den Markt kommt, rechnet HEH mit einer Kostenersparnis von rund 26.500 Euro p.a. und verzichtet auf die ursprünglich vorgesehene Absenkung der Vergütung für die Geschäftsführung um 10.000 Euro jährlich. Beim Verkauf des Flugzeuges fällt eine Verkaufsprovision von zwei Prozent an, von einem Mehrerlös oberhalb des prognostizierten Wertes fallen 15 Prozent an HEH.
lungen prognosegemäß. Bedauerlich, aber verständlich, dass die unerwartet rasche KVG-Zulassung wegen der frühzeitigen Konzeption des Fonds nicht als Chance für das erste regulierte Produkt genutzt wurde. Meiner Meinung nach... Ein Schuster, der konsequent bei seinen Leisten bleibt – HEH setzt seit Jahren auf das Segment der Regionalflieger und fährt nicht schlecht dabei. Ein unglamouröser Leasingnehmer plus ein Brot- und Butter-Flugzeug jenseits aller Rekorde ergibt unterm Strich ein bewährtes Produkt, dessen bei planmäßigem Verlauf erst bei Veräußerung zu Tage tretendes Währungsrisiko Anleger sich bewusst machen müssen. Stephanie von Keudell
Anbieter: Die Bilanz der Flugzeugfonds von HEH ist makellos – bisher verlaufen alle Tilgungen und Auszah-
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Neues von den Australien-Experten: der Bayernfonds Australien 9 Australien wächst stabil – nutzen Sie Ihre Chancen Down under Green Building Investment im südlichen Teil des zentralen Geschäftsviertels von Adelaide – überwiegend an staatliche Mieter sowie an namhafte Mieter aus den Bereichen Banken und Versicherungen sowie Rechtsberatung vermietet. Prognostizierte Ausschüttungen / Entnahmen 6 % p. a. ansteigend auf 7 % p. a.1) Mehr erfahren Sie unter: www.realisag.de
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BaFin bremst Fondsbranche aus Behörde will geschlossene Fonds zu offenen machen - Vertrieb ist völlig verunsichert Wohin geht die Reise der Finanzbranche im Jahr 2014? Auf dem von Friedrich Wanschka organisierten „Vertriebsgipfel Tegernsee“ erhofften sich die rund 30 Teilnehmer einen Wegweiser für das Jahr eins der Regulierung geschlossener Investmentvermögen und neuer Regeln für die Versicherungswirtschaft. Die Vorträge mancher Referenten zeugten zunächst von gewisser Naivität - was sich später jedoch relativierte. Logisch, dass bei der Auswahl von Kapitalanlagen der gesunde Menschenverstand nicht ausgeschaltet werden sollte, wie Zoltan Luttenberger, Präsident des Ungarischen Finanzplanerverbandes betonte. So lange alles läuft wie geplant, wird auch niemand seine Entscheidung hinterfragen. Und wenn nicht? Darüber denken derzeit schätzungsweise 75.000 Zeichner von Prokon-Genussrechten nach. „Die neue Art von Regulierung hilft den Beratern nicht weiter“, so Luttenberger, „denn der Kunde ver-
steht nicht, was er da im Protokoll unterschreibt.“ Kann die Honorarberatung eine Lösung sein? In den kommenden 20 Jahren werden bis zu 80 Prozent der Finanzberater vom Markt verschwinden. „Machen Sie sich also Gedanken darüber, wie Ihr Geschäftsmodell künftig aussieht“, rät Luttenberger. Unter das Einmaleins der Beratung zählt er unter anderem: Kenne deinen Kunden, kenne das Produkt, informiere ausführlich. Bei Kunden im Ausland: Kenne das Land, verstehe die Sprache. Häh? Darf ich das nicht schon lange voraussetzen? Oder bin ich jetzt der Naivling? Was ein wenig erschreckt, ist die Tatsache, dass sich Luttenberger auf eine Leitlinie der Europäischen Wertpapierbehörde Esma beruft, die ganz vorne beginnt: Der Berater soll erst mal lernen, die richtigen Fragen zu stellen, um zu erkennen, was sein Kunde wirklich will. Wenn der Kunde das selbst wüsste, wäre ja schon mal viel gewonnen.
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Kann die Situation in Großbritannien zum Vorbild dienen? Dort verdienen Finanzberater im Schnitt ein Prozent Provision. Mit der Folge: Wer nur 50.000 Pfund anlegen will, findet keinen Finanzdienstleister und weicht auf Plattformen aus, wo er ohne Beratung seine Entscheidung trifft. Also auch keine Lösung. Sprengstoff bot der Vortrag von Uwe Kremer. Der Chefredakteur von Kapitalmarkt intern berichtete über aktuelle politische Entwicklungen im Fondsvertrieb. „Die GroKo schafft eine unsichere Situation, da insbesondere die SPD eine BaFin-Regulierung des Vertriebs gefordert hat“, so Kremer. Er rechnet damit, dass die aktuelle Situation bestehen bleibt, aber auch mit einer kontinuierlichen Verschärfung der Auslegungsfragen etwa bei Dokumentationen oder Prüfungen. Bei den Haftungsdächern erwartet er eine engere Kontrolle bis hin zu grundlegenden Reformen. Dennoch gibt es bei der BaFin keinen Ansatz, ein Geschäftsmodell vorher zu prüfen. Dafür seien die Mitarbeiter auch nicht kompetent genug. Kremer nimmt für sich in Anspruch, dass es die De-Minimis Regel nur gibt, weil sich Kapitalmarkt intern vehement dafür eingesetzt hat – zuletzt sogar gegen den Widerstand des VGF-Nachfolgeverbandes BSI. Gemeint sind kleine, mittelständische Emissionshäuser mit einem Fondsvolumen unter 100 Millionen Euro. Fraglich ist allerdings, ob der registrierte freie Vertrieb solche Produkte verkaufen darf. BaFin und BMF haben das neue Gesetz so ausgelegt, dass der typische 34f-Vertrieb diese Fonds nicht anfassen darf. Problem: Sigmar Gabriel, neuer Wirtschaftsminister der großen Koalition, hat die Personalkarten in seinem Ministerium komplett neu gemischt. „Die Behörde wird sich ohne eine gesetzliche Regelung wohl nicht von ihrer Sichtweise abbringen lassen.“ Gelingt es nicht, die BaFin zu überzeugen, dürften De– Minimis-Angebote keine Chance haben, denn es ist gerade der freie Vertrieb, der solche Produkte anbietet und weniger die Banken. „Leider kann ich Ihnen keine frohen Botschaften übermitteln“, leitete Kremer zum nächsten Punkt weiter: Abgrenzung zwischen offenen und geschlossenen Investmentvermögen. „Unserer Sicht ist das zentrale Unterscheidungsmerkmal die zeitlich begrenzte Platzierungsphase. Doch damit vertreten wir gegenüber der ESMA eine Mindermeinung, die sich nicht durchsetzen konnte.“ Seit 17. Dezember 2013 gilt: Es handelt sich um einen offenen Fonds, wenn dessen Anteile vor Beginn der Liquidations- oder
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WealthCap Nahezu vollvermietet Die Vermietungsquote in den deutschen Immobilien der WealthCap liegt bei 97 Prozent. Im vergangenen Jahr schloss das Emissionshaus unter dem Dach der UniCredit-Gruppe mehr als 170 Verträge neu ab oder verlängerte sie. Das Gesamtvolumen der Vermietungsaktivitäten summiert sich auf knapp 210 Millionen Euro. Insgesamt stieg die von der WealthCap betreute Fläche auf 2,6 Millionen Quadratmeter. Größte neue Position ist das BayWa-Portfolio.
Auslaufphas e zur ückgenommen werden können. Das trifft alle Fonds, auch Altfonds, wenn die Anteile hier erst nach einer Wartezeit von mindestens fünf Jahren zurückgenommen werden können. Angeregt aber ergebnislos diskutierten die mehr als 30 hochrangigen Teilnehmer der Veranstaltung über das Thema „Honorarberatung“. Eine praktikable Lösung ist nicht in Sicht – weder bei Fonds noch bei Versicherungen. „Weniger als drei Prozent der Berater schließen mit dem Kunden eine Honorarvereinbarung. Tatsächlich leben davon können weniger als ein Prozent“, meinte Fairvesta-Chef Otmar Knoll. Nach Ansicht von Horst-Ulrich Stolzenberg von der ZSH GmbH hängt das Thema wie ein Damoklesschwert über der Branche: Es kann uns über
CFB
Nacht treffen, dass Vermittler keine Provisionen mehr vereinnahmen dürfen.“ Und Friedrich Wanschka, Veranstalter des Vertriebs-Gipfels, ergänzte: „Ich habe mit den maßgeblichen Politikern aller Parteien gesprochen und dabei den Eindruck gewonnen, dass ihnen die Honorarberatung nicht mehr aus den Köpfen geht. Die stellen sich vor, dass selbst ein Kunde, der eine Haftpflichtversicherung abschließt, dafür eine Beratungsgebühr zahlt.“ K-mi-Chefredakteur Kremer geht gelassener mit dem Thema um: „Die Honorarberatung wird politisch eher kritisch gesehen. Ich sehe keine Intention, Provisionen zu verbieten.“ „Wer braucht in Zukunft eigentlich noch ein Emissionshaus?“, fragte Stefan Klaile von der Xolaris GmbH. Er will sich als Service-KVG für kleinere An-
CFB-Fonds 180 – Templin
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bieter positionieren und ihnen die komplette Verwaltung mit Ausnahme des Asset-Managements abnehmen. Durchaus denkbar, dass die Reise in diese Richtung geht. Vor allem dann, wenn eine ServiceKVG auch noch den Vertrieb übernimmt. Wer jetzt denkt, nur die Fondsbranche steht vor einer Zeitenwende, der hat sich getäuscht. Bei den Versicherern ist ebenfalls vieles im Umbruch. So hat sich die Zahl der Vermittler zunächst einmal halbiert. „Wir zählen inzwischen knapp 40.000 registrierte Berater“, berichtete AfW-Vorstand Norman Wirth. Rund 11.200 davon dürfen auch geschlossene Beteiligungsmodelle verkaufen. Der Versicherungsverband hat bei seinen Mitgliedern nachgefragt, unter welchen Umständen sie geschlossene Investmentvermögen anfassen würden. Das Ergebnis: Mehr als ein Drittel würde die Fonds vermitteln, sollte die Plausibilität zum Beispiel durch einen Wirtschaftsprüfer garantiert sein. Allerdings: Die Hälfte aller Befragten würde auch in diesem Falle die Finger von den Fonds lassen.
Liegt es an der allgemeinen Unkenntnis der Vermittler? „Jährlich fallen 25 bis 30 Prozent der angehenden Versicherungskaufleute durch die Prüfung“, berichtete Claus-Dieter Gorr von Premium Circle Deutschland. Er kommt zu dem Schluss: „Die Vermittler haben oft null Ahnung von dem, was sie ihren Kunden anbieten.“ Seine Ansicht belegte er mit einer Studie zu den Angeboten der Privaten Krankenversicherer. Demnach würden die Vermittler nahezu ausschließlich über den Preis verkaufen und kaum nach der Leistung des jeweiligen Tarifs. „Lockt der Versicherer seine Vermittler mit einem Tankgutschein, können Sie sicher sein, das er damit den Umsatz ankurbelt.“ Die Vertriebe würden sich nicht mit Inhalten beschäftigen – darin sieht er das Kernproblem der Versicherungsbranche. Und nicht nur dort: „Ich denke, dass ist bei Kapitalanlagen ähnlich.“ Offenbar ist es doch nicht selbstverständlich, dass Berater ihre Kunden und die vermittelten Produkte kennen. Wie naiv, so etwas anzunehmen.
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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist
Verwahrung durch Steuerberater und Co. Treuhänder als Alternative zu Depotbanken und andere Finanzdienstleister Das Mitte Juli 2013 in Kraft getretene Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und das flankierende AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz (trat im Wesentlichen Heilig Abend 2013 in Kraft) eröffnen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und vereidigten Buchprüfern ein neues Tätigkeitsfeld, vor allem als Experten für die Gesellschaften, aber auch für Fondsanleger. So müssen jetzt auch geschlossene Fonds über eine Verwahrstelle verfügen. Dabei handelt es sich um die aus dem Bereich der Investmentfonds bekannte Depotbank. Zu einem neuen Aufgabengebiet kommt es dabei, weil bei geschlossenen Fonds die Tätigkeit der Verwahrstelle auch von Steuerberatern & Co. übernommen werden kann. Für die Verwahrstelle kommen zunächst die bisherigen Depotbanken und Finanzdienstleister in Betracht. Alternativ kann die Funktion bei geschlosse-
nen Fonds auch von einem Treuhänder übernommen werden - in der Fondsbranche kein unübliches Modell. Voraussetzung dafür ist aber, dass der Fonds in seiner Ausrichtung nicht in größerem Umfang in Finanzinstrumente investiert - in der Fondbranche eher die Ausnahme. Hier geht es eher um Schiffe, Solaranlagen oder Immobilien. Voraussetzung für eine solche alternative Verwahrstelle über den Steuerberatern & Co. ist, dass diese Experten ihren berufsständischen Regeln unterliegen, was Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und vereidigte Buchprüfer erfüllen. Sonst dürften sie in dieser Funktion gar nicht arbeiten. Als Verwahrstelle kann sowohl ein einzelner Freiberufler als auch ein Zusammenschluss zu Kanzlei, Partnerschaft oder Gesellschaft fungieren. Die müssen nur im Rahmen der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit agieren, also den Job nicht als Hobby sehen. Denn der Steuerberater muss gegenüber der BaFin
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Bei dem Angebot handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Es besteht das Risiko, dass ein Anleger bei einer ungünstigen Entwicklung der Vermögensanlage nur geringe oder gar keine Auszahlungen erhält, was ggfs. den Totalverlust der Einlage inkl. Agio zur Folge hätte. 1 Frühere Entwicklungen von Faktoren, die für die Vermögensanlage zukünftig relevant sein könnten, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige tatsächliche Entwicklung der Vermögensanlage. Bei dieser Anzeige handelt es sich nicht um ein Angebot oder um eine Aufforderung zur Beteiligung an dem hier erwähnten Fonds. Alleinige Grundlage für eine solche Beteiligung ist der Verkaufsprospekt, der in der aktuellen Fassung kostenlos beim Anbieter erhältlich ist.
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US Treuhand Vier Fonds aufgelöst Der US-Fonds-Spezialist US Treuhand aus Darmstadt hat im vergangenen Jahr vier Fonds mit einem Investitionsvolumen von 1,4 Milliarden Dollar aufgelöst. Anleger erhielten daraus BruttoRückflüsse von 365 Millionen Dollar. Die Zeichner des Projektentwicklungsfonds „UST XVII“ bekamen außerdem eine erste Ausschüttung in Höhe von 47 Millionen Dollar, was 40 Prozent der Kapitaleinlage entspricht. Insgesamt hat US Treuhand 15 Fonds aufgelöst, vier sind noch in der Bewirtschaftung.
Signa
plausibel darlegen, dass er - neben den anderen beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten - genügend Zeit für die Ausübung der Verwahrstellenfunktion bei den Fonds hat. Erfüllt der Freiberufler nun die Voraussetzungen, soll er vorrangig den Schutz des Fondsvermögens für die Anleger gewährleisten. Aus diesem Grund sind viele Kontroll- und Prüfungspflichten erforderlich, in einigen Bereichen ist sogar seine Zustimmung erforderlich. Das sind für den Fonds beispielsweise:
Überwachung der Vermögensgegenstände des Fonds. Steuerberater & Co. müssen als Verwahrstelle nach dem Erwerb prüfen, ob der Fonds tatsächlich das Eigentum an Schiff, Windpark oder Einkaufszentrum bekom-
men hat. Zu prüfen, ob Dritte noch Rechte besitzen - etwa Nießbrauch an einer Immobilie welche die Nutzbarkeit des Vermögens beeinträchtigen. Zum Vermögen gehören auch Geldbewegungen des Fonds. Dazu müssen die liquiden Mittel auf ein Sperrkonto fließen, über das nur mit Zustimmung der Verwahrstelle verfügt werden kann.
Kontrollen bei der Abwicklung der Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen und der Berechnung der Ausschüttungen.
Zustimmung beispielsweise zur Kreditaufnahmen des Fonds und der Bestandsveräußerung.
Anwalt der Fondssparer. Stehen Anlegern Ansprüche gegen die
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Fondsgesellschaft zu, weil die gegen das KAGB oder Anlagebedingungen verstoßen hat, macht die Verwahrstelle diese Ansprüche geltend, notfalls per Prozess.
Doric Quadoro gegründet Doric will künftig verstärkt Immobilienbeteiligungen auflegen. Gemeint sind geschlossene Immobilienfonds für private Anleger, aber auch Spezialfonds für Instis. Zu diesem Zweck hat Doric die Quadoro Doric Real Estate GmbH gegründet. Mitgesellschafter und Partner sind Michael Denk, Andrea Lindlmaier und Axel Wünnenberg. Die Kompetenzen der Quadoro liegen vor allem in der Strukturierung, im Einkauf und dem Management von Immobilien.
Persönliche Anforderungen Wollen Steuerberater oder Rechtsanwalt als Verwahrstelle fungieren, müssen sie der BaFin erläutern, dass sie über die notwendige berufliche Erfahrung, finanzielle Ausstattung und Organisationsstruktur verfügen und damit einen soliden Eindruck machen. Als Erfahrung gilt etwa eine mehrjährige Tätigkeit als Treuhänder in analogen Gegebenheiten wie als Berater oder Verwalter geschlossener Fonds. Hilfreich sind auch juristische und wirtschaftliche Fachkenntnisse hinsichtlich der Immobilien, Schiffe oder Solaranla-
gen, die der Fonds erwerben will. Liegen die Investments jenseits der Grenze, sollte der Steuerberater auch ausländische Fachkenntnisse hinsichtlich der Rechtslage besitzen. Handelt es sich um einen großen Fonds, oder sollen gleich mehrerer Gesellschaften „verwahrt“ werden, muss der Experte über die dazu notwendige technische Infrastruktur und in hinreichendem Ausmaß über qualifiziertes Personal verfügen. Hinzu kommen ausreichend finanzielle Mittel, damit die Verwahrstelle jederzeit ihren laufenden Verpflichtungen nachkommen und auch Haftungsrisiken abdecken kann. Erforderlich sind Mindestkapital und Haftpflichtversicherung.
Das Mindestkapital der alternativen Verwahrstelle beträgt 150.000 Euro in liquiden Mitteln,
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Cash oder Vermögensgegenstände, die schnell in Bankguthaben umgewandelt werden können. Das Mindestkapital kann sich sogar auf 730.000 Euro erhöhen, wenn einige Risiken nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, etwa die Investition des betreuten Fonds in Finanzinstrumente.
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Die Haftpflichtversicherung kann auch in einer Berufshaftpflichtversicherung bestehen, wenn die Police die Risiken aus der Verwahrstellentätigkeit abdeckt. Hierzu muss der BaFin eine ausdrückliche Bestätigung durch die Versicherungsgesellschaft vorgelegt werden. Versichert werden muss mindestens zehn Prozent des von den Anlegern eingezahlten Kapitals und eine Million Euro pro Fonds.
Schutz für den Fondssparer Die Fondsmanager müssen sich die Auswahl der Verwahrstelle von der BaFin genehmigen lassen und dazu verschiedene Unterlagen wie Lebensläufe, Nachweise der finanziellen Garantien und organisatorische Vorkehrungen vorlegen. Die Verwahrstelle haftet für alle Verluste, die auf fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen beruhen. Durch das verlangte Mindestkapital und die hohe Mindestversicherungssumme verursacht eine Verwahrstelle Kosten, selbst wenn sie ihre Leistungen zu konkurrenzfähigen Konditionen anbietet. Auch für den organisatorischen Aufwand werden Gebühren berechnet. Das geht natürlich zu Lasten der Fondsrendite. Wer es übrigens ganz genau wissen will: Die BaFin bietet Informationen darüber (Az. WA 41-Wp 2137-2013/0080), was die alternative Verwahrstelle vollführen muss. Zu Finden im web unter: www.bafin.de/SharedDocs/ Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/WA/ mb_130718_treuhaender_verwahrstelle_803-kagb.html?nn=2818474
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Hotel-Investments wieder gefragt Vorjahresergebnis um 30 Prozent getoppt - Löwenanteil der Häuser hatte drei oder vier Sterne Im vergangenen Jahr kauften Investoren in Deutschland für 1,6 Milliarden Euro Hotels. Das ist das beste Jahresergebnis seit 2007: Der Vorjahreswert mit 1,2 Milliarden Euro wurde um mehr als 30 Prozent getoppt. Auch die Anzahl der Transaktionen mit 60 hat deutlich zugelegt und schlägt das Jahr 2012 mit einem Plus von 43 Prozent. Diese Zahlen zum Hotelinvestmentmarkt liefert Jones Lang LaSalle. Das Gros der Investoren 2013 waren institutionelle Anleger und finanzierungsunabhängige vermögende Privatpersonen (High Net Worth Individual – HNWI). Insgesamt zeichnen diese Gruppen für 40 der insgesamt 60 Deals verantwortlich, damit also für zwei Drittel der getätigten Hoteltransaktionen. Gemessen am Gesamtvolumen haben diese Gruppen zusammengerechnet 808 Millionen Euro umgesetzt und damit die Hälfte des Gesamtvolumens. Weitere Käufergruppen sind Hotelbetreiber (7 Transaktionen), Entwicklungsgesellschaften (5) und Property Companies zusammen mit Private Equity Gesellschaften (8).
Colliers International hat ermittelt, dass 70 Prozent der veräußerten Hotels drei oder vier Sterne hatten. In Summe bedeutet dies ein Anlagevolumen von knapp 1,2 Milliarden Euro. Hotels mit fünf Sternen wechselten für rund 298 Millionen Euro den Eigentümer (18 Prozent Marktanteil), Low-Budget- und Economy-Hotels mit ein und zwei Sternen für knapp 200 Millionen Euro (zwölf Prozent).
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Mieten steigen langsamer Paribus/Wölbern
Empririca rechnet künftig mit Mietvervielfältigern auf normalem Niveau
Neue Geschäftsführung eingesetzt Anleger begrüßen Übernahme
Die Mietsteigerungen in Deutschland schwächen sich ab. Zum dritten Mal in Folge zeigt der EmpiricaImmobilienpreisindex „Mieten“ nicht mehr signifikant nach oben.
Zyklus ist offensichtlich schon so weit ausgereizt, dass selbst ein gesetzlich verordneter Mietpreisstopp keine Torschlusspanik mehr ausüben konnte“, so Empirica.
Nach Ansicht der Empirica-Fachleute werden die Kaufpreise noch nachziehen und sich in der Folge wieder die üblichen Mietvervielfältiger einstellen.
Dennoch dürften die Mieten zumindest leicht weiter zulegen. Grund dafür ist der anhaltende Mangel an Wohnungen. Nach wie vor fehle eine halbe Million Wohnungen, und gleichzeitig hielten sich die Investoren zurück, weil sie immer noch nicht wissen, welche Mieten künftig erlaubt sind.
Paribus hat die Geschäftsleitung in den übernommenen Wölbern-Immobilienfonds ausgetauscht. Heiner Albersmeier und Kurt Schori haben die Geschäftsführung übernommen. Die bisherigen Geschäftsführer wurden mit sofortiger Wirkung abberufen und sind nicht mehr für die Fondsgesellschaften tätig. Mit der Wachablösung in den Fonds hat Paribus eine Forderung der Anleger erfüllt. Doch damit ist es nach Ansicht von Ove Franz noch nicht getan. Franz ist nicht nur Anleger in zahlreichen Fonds, sonder war als Chef des früheren Bankhauses Wölbern so etwas wie der Erfinder der einst erfolgreichen Hollandfonds. „Unter den gegebenen Bedingungen ist Paribus eine gute Lösung“, so Franz. „Die Übernahme stimmt uns optimistisch - auch wenn es großer Leistung bedarf, alle Herausforderungen zu meistern.“ So fordert er die neuen Verantwortlichen auf, Kontakt aufzunehmen zu den AssetManagern vor Ort und die Schieflagen der Fonds dort in Ordnung zu bringen. Wobei auch ihm klar ist, dass manche Immobilienfonds kaum noch zu retten sein dürften. Grund dafür ist die entnommene Liquidität in einigen Beteiligungsgesellschaften. Franz geht davon aus, dass insgesamt rund 50 Millionen Euro unwiederbringlich verschwunden sind.
Eigentlich waren höhere Mieten zu erwarten. Da alle im Bundestag vertretenen Parteien eine Mietpreisbremse befürworten, wäre es wahrscheinlich gewesen, dass die Vermieter letztmalig noch mal deutlich erhöhen. „Aber der
Angaben pro Quadratmeter
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Instis investieren verstärkt in Infrastruktur Wissenschaftler der Steinbeis-Hochschule rechnen mit steigenden Anteilen in Portfolien der Profis Lohnt sich eine neue Versicherung noch? Die Anbieter wollen den ohnehin schon niedrigen Garantiezins reduzieren. Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) – der Verband der Versicherungsmathematiker - hat empfohlen, den Rechnungszins auf Grund der anhaltend niedrigen Zinsen auf den Kapitalmärkten von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent zu senken. Haben die professionellen Investoren resigniert? Dabei gäbe es doch Alternativen zu Staatsanleihen und Co. So rücken Infrastrukturinvestments seit geraumer Zeit stärker in den Fokus institutioneller Investoren.
In diesem Zusammenhang steigt auch der Anteil der Nutzer dieser Assetklasse. Noch im Jahr 2011 war nur fast jeder Fünfte institutionelle Investor in Infrastrukturanlagen investiert. Aktuell ist dieser Anteil bereits deutlich auf 35 Prozent gestiegen. Auch weiterhin ist ein Anstieg wahrscheinlich. Auf Sicht von drei Jahren könnte die Anzahl der Institutionellen, die in Infrastruktur investieren, nach Einschätzung der Studienteilnehmer auf fast 60 Prozent klettern.
Nachholbedarf ist zweifellos vorhanden. Aktuell haben Infrastrukturinvestments mit durchschnittlich einem Prozent noch einen relativ geringen Anteil an den Portfolios institutioneller Investoren. Das geht aus einer Studie der Steinbeis-Hochschule Berlin im Auftrag der Commerz Real hervor. Sie hat für die Untersuchung „Infrastrukturinvestments bei institutionellen Investoren“ 122 professionelle Kapitalanleger befragt. Fazit: Infrastruktur gewinnt künftig in den Portfolios an Bedeutung. So rechnen die Macher der Studie auf Sicht von drei Jahren mit einem deutlichen Anstieg. Sie erwarten, dass sich der Anteil dieser Anlageklasse mehr als verdoppelt. Damit läge der durchschnittliche Infrastrukturanteil in den Portfolios dann bei fast drei Prozent. Diese Einschätzung bestätigt den generellen Trend der vergangenen Jahre. Im Vergleich zu 2010 ist der Anteil der Infrastrukturanlagen an den Portfolios von 0,7 Prozent auf 1,2 Prozent gestiegen (siehe Abbildung).
Alternative Energien sind beliebtester Objekttyp Die höchste Attraktivität sehen die Investoren bei Anlagen im Bereich der alternativen Energien. Sie haben einen Anteil von rund 50 Prozent an den bereits getätigten Infrastrukturinvestments der institutionellen Kapitalanleger. Sie investierten vor allem in Projekte aus den Bereichen Solar und Windkraft. Neben dem Sektor Energie besitzen zudem (Maut-)Straßen eine hohe Relevanz (siehe Abbildung oben). Bei der Allokation in Infrastrukturanlagen investieren institutionelle Investoren vor allem in Projekte in Deutschland. Fast jeder zweite Investor hat im Inland angelegt. Daneben spielen andere Staaten in Westeuropa und insbesondere Großbritannien eine hervorgehobene Rolle. Wenig allokiert sind institutionelle Investoren hingegen in den Emerging Markets. Lediglich etwa fünf Prozent der Institutionellen haben an diesen Standorten investiert.
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Zweitmarkthandel Rekordumsätze Während der Umsatz am Markt für geschlossene Fonds seit Jahren kontinuierlich sinkt, melden die Zweitmarktbörsen Pluszahlen beim gehandelten Handelsvolumen. Bei der Handelsplattform Deutsche Zweitmarkt AG stiegt es im vergangenen Jahr um acht Prozent gegenüber 2012. Private Käufer sähen sich zunehmend auf dem Zweitmarkt nach guten Anlageoptionen um, attraktive Kurse sorgten für eine hohe Nachfrage. So kam es 2013 insgesamt zu mehr als 6.000 Abschlüssen mit einem Nominalkapital von 225 Millionen Euro. Der durchschnittliche Handelskurs lag über alle Assetklassen bei rund 45 Prozent. Die Fondsbörse Deutschland meldet mit einem Handelsumsatz von nominal 187 Millionen Euro ein Plus von 28 Prozent und das beste Jahr der Unternehmensgeschichte. Die Zahl der vermittelten Abschlüsse stieg um 19 Prozent auf rund 5.000. Den Handelsschwerpunkt stellen wie in den Vorjahren Immobilienfonds mit einem Anteil von 64 Prozent des Gesamtvolumens. Hier suchen Investoren keinesfalls nur günstige Gelegenheiten. So lag der Höchstkurs am Fonds „DWS ACCESS DGA Olympia-Einkaufszentrum München“ bei 745,5 Prozent des Nominalwertes. Mehr als 60 Prozent der Käufer auf der Fondsbörse sind Privatkunden, auf der Verkäuferseite ist ihr Anteil mehr als 90 Prozent stark.
Die institutionellen Investoren wollen ihren Anteil an Infrastruktur-Investments deutlich erhöhen, wobei die jeweiligen Anleger jedoch differenzieren. Versicherer wollen nur leicht zulegen, Banken dagegen streben eine Verdreifachung an.
Die zunehmende Relevanz von Infrastrukturinvestments spiegelt sich auch in der gesteigerten Attraktivität dieser Assetklasse wider. So gaben mit 72 Prozent fast drei Viertel der Studienteilnehmer an, dass die Attraktivität von Infrastrukturinvestments in den vergangenen beiden Jahren gestiegen ist. In diesem Zusammenhang hat auch das Interesse deutlich zugenommen. Allerdings ist die Kompetenz der Institutionellen im Bereich Infrastruktur noch ausbaufähig. Lediglich vier Prozent der Befragten bewerten ihr eigenes Know How bei Infrastrukturanlagen als sehr gut. Für die Studie befragten die Wissenschaftler Entscheider bei Banken, Versicherungen, Unternehmen, Pensionskassen, Versorgungswerken, kirchlichen Einrichtungen und Stiftungen Weiterhin stützt sich die Untersuchung auf Veröffentlichungen und eigene Berechnungen. Erneuerbare Energien (54 Prozent), Straßen (18 Prozent) und BrownfieldProjekte (16 Prozent) sind die Objekttypen, in die im Bereich Infrastruktur aktuell am häufigsten investiert wird. Als Brownfield Infrastruktur werden Projekte bezeichnet, die bereits operativ tätig sind. Ihr Risiko-Rendite-Profil ist nach einer Definition der Zurich-Versiche-
rung mit dem einer Immobilienanlage vergleichbar. Solche Investments eignen sich besonders für Investoren, die einen beständigen Cash-Flow und eine moderate Kapitalwertsteigerung anstreben. Regional erfolgen die Anlagen am häufigsten in Deutschland (46 Prozent), Großbritannien (25 Prozent), Italien (16 Prozent) und den USA (elf Prozent). Auffällig ist allerdings die unterschiedliche Verteilung der Anteile unter den jeweiligen Investoren. So haben Stiftungen und kirchliche Einrichtungen ihre Anteile an Infrastrukturinvestments kontinuierlich gesteigert: von null über 0,3 Prozent auf 1,5 Prozent. Bei Banken ist er nach einem relativ starken Anstieg von 0,7 Prozent auf 2,3 Prozent ihrer Asset-Allokation wieder auf 1,9 Prozent gesunken. Versicherer haben ihren vergleichsweise hohen Anteil von 2,2 Prozent zunächst auf 3,4 Prozent erhöht, ihn dann jedoch auf 3,2 Prozent wieder leicht abgeschmolzen.
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Happy End für Filmfonds-Zeichner Finanzgericht München entscheidet im Sinne der Anleger von Hannover Leasing Gute Nachricht für die Anleger des HannoverLeasing-Fonds Nr. 113 „Lord of the Rings - Episode II The Two Towers“. Sie dürfen nun doch die Steuervorteile aus dem Medienfonds nutzen. Das Finanzamt München hatte die Verlustzuweisungen zunächst gestrichen. Nun hat das Finanzgericht München mit einem Gerichtsbescheid entschieden, dass es nicht rechtens war, die Verluste für das Jahr 2000 abzuerkennen (AZ.: 1 K 2603/11).
allen Punkten widerlegt“, so Ahlmann. „Nun sind wir froh und glücklich für unsere Anleger, die sehr lange auf eine Entscheidung warten mussten.“
Zur Historie: Im Jahr 2009 hatte die Finanzverwaltung die steuerlichen Verluste vollständig aberkannt und als Grund ein „abstraktes Schuldversprechen“ angeführt. Für die Anleger ein herber Schlag, denn die Steuervorteile waren das einzige Argument für die Beteiligung an einer Filmproduktion. Daraufhin hatte das Emissionshaus dagegen geklagt. „Damals war von Steuerhinterziehung und Scheingeschäften die Rede, doch diese Vorwürfe sind komplett vom Tisch. Unserer Klage ist in vollem Umfang stattgegeben worden“, sagte Andreas Ahlmann, Geschäftsführer bei der Hannover Leasing.
Endgültig rechtskräftig wird der 90-seitige Gerichtsbescheid allerdings erst am 9. Februar. Ahlmann geht jedoch fest davon aus, dass es bei der Entscheidung bleibt: „Gemeinsam mit der Finanzverwaltung haben wir im Sommer 2013 das Gericht ersucht, auf Grundlage der ausführlichen Schriftsätze so bald wie möglich zu einer Entscheidung zu kommen“. Ahlmann hofft nun, dass der Prozess zum Musterverfahren für sieben weitere Fälle wird. Denn das Finanzamt hatte nicht nur die Steuervorteile des „Herr der Ringe“-Fonds gestrichen, sondern auch die Verlustzuweisungen von sieben weiteren Medienfonds der Hannover Leasing.
Der Gerichtsbescheid stelle klar, dass die Konzeption des Fonds einwandfrei sei. Die Produktionsgesellschaft sei alleinige Herstellerin und somit müsste die ursprüngliche Veranlagung wieder hergestellt werden. „Wir haben unsere Argumentation unglaublich präzise ausgearbeitet und die Meinung der Finanzbehörde in
Wer die zwischenzeitlich gestrichenen Steuervorteile wieder zurückgezahlt hat, bekommt das Geld nun, verzinst mit sechs Prozent p.a., erneut erstattet. Wer die Aussetzung der Vollziehung beantragte, braucht nichts nachzuzahlen.
Insgesamt hatten Anleger rund eine Milliarde Euro in die leasingähnlichen Modelle investiert. Bei angenommenem Höchststeuersatz typischer Investoren summieren sich die Steuererstattungen auf 500 Millionen Euro.
Und Action: Anleger beteiligten sich an Medienfonds, um Steuern zu sparen. Die meisten Fonds finanzierten jedoch HollywoodProduktionen und keine deutschen Filme. Ab November 2005 war Schluss mit den Steuersparmodellen.
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Zweite Luft Wechsel Dich
Positiver Trend bei Airlines rund um den Globus setzt sich fort
Das Berliner Emissionshaus id Immobilien hat seinen Vertrieb verstärkt. Neu im Team ist Dan Lingenberg. Er war zuvor bei anderen Initiatoren tätig und hat große Pools in Vertriebsfragen beraten. Die id AG investiert in unterbewertete Immobilien mit dem Ziel, Mieteinnahmen und Verkaufswerte mit geringem Aufwand in kurzer Zeit deutlich zu steigern.
Der positive Trend im weltweiten Luftverkehr hat sich in den vergangenen Monaten fortgesetzt, meldet die KGAL. Nach einem voraussichtlichen Branchengewinn von 7,4 Milliarden Dollar im Jahr 2012, erwartet der Luftfahrtbranchenverband IATA in diesem Jahr für die Branche einen Gewinn von 11,7 Milliarden Dollar.
Der Fondsverband BVI hat die Kompetenzen seiner Ombudsstelle erweitert. So sind die Schlichtungsvorschläge des Ombudsmanns bis zu einem Wert von 10.000 Euro gegenüber Gesellschaften künftig bindend. Bei Beschwerden mit einem höheren Wert und bei grundsätzlichen Fragen gibt er weiterhin Empfehlungen ab. Fritz Frantzioch ist seit Anfang des Jahres Ombudsmann der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Er verstärkt somit Inga Schmidt-Syaßen, die seit 2008 als Ombudsfrau für geschlossene Fonds tätig ist. Frantzioch bringt 40 Jahre Erfahrung als Richter und Schiedsrichter mit. Alexander Betz, einstiger Gründer von eFonds24, hat die Aktienmehrheit an der eFonds Solutions AG mit ihrer Tochter eFonds24 übernommen und wurde in den Vorstand berufen. Als weitere Aktionäre bleiben HCI, Nordcapital und RSPT Prozesse und Technologien am Unternehmen beteiligt. Neuer Vorstand ist außerdem Frank Martens, Stephanie Klomp scheidet aus.
Insbesondere in Folge der Umstrukturierungen und Effizienzsteigerungsprogramme sind die Fluggesellschaften heute besser in der Lage, auch in einem wirtschaftlich unsicheren Marktumfeld, Profite zu erzielen. Die Auslastung der Flugzeuge stieg (gemessen am „Passenger Load Factor“ – PLF) auf rund 80 Prozent.
Besonders in Nordamerika ist eine deutliche Verbesserung der Performance bei den Airlines zu verbuchen. Die bereits fortgeschrittene Konsolidierung in Form einiger Airline-Fusionen wie Delta-Northwest, United-Continental) wirkt sich hierbei positiv aus. Auch bei den europäischen Fluggesellschaften ist eine Verbesserung zu verzeichnen, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Die Konsolidierung in Nordamerika, eine geringere Anzahl an neuen Wettbewerbern in Folge der Finanzkrise sowie einige Marktaustritte von Airlines ermöglichten der Luftfahrtbranche, die Load Factors zu erhöhen. Gleichzeitig konnten die Ticketpreise stabil gehalten und in Teilmärkten sogar gesteigert werden.
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Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt
Impressum Redaktionsbüro Markus Gotzi Balkhausener Str. 5-7 50374 Erftstadt T: 02235/9555034 F: 02235/4655541 redaktion@markusgotzi.de www.gotzi.de www.rohmert-medien.de Chefredakteur: Markus Gotzi
Recht einfach Auskunftspflichten bei Eigenkapitalprovisionen Welche Anforderungen sind im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Ausweis von Vertriebsprovisionen zu erfüllen? Um diese Frage ging es erneut in einem vor kurzem vom BGH entschiedenen Fall.
(V.i.S.d.P.) Hrsg.: Werner Rohmert
Verlag: Research Medien AG, Rietberger Str. 18 33378 Rheda-Wiedenbrück, T.: 05242 - 901-250, F.: 05242 - 901-251. Vorstand: Werner Rohmert eMail: info@rohmert.de Aufsichtsrat: Senator E. h. Volker Hardegen (Vorsitz). Unsere Bankverbindung erhalten Sie auf Anfrage. ,
Namens-Beiträge geben die Meinung des Autors und nicht unbedingt der Redaktion wieder.
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Anleger hatten sich bereits im Jahr 1993 über einen Treuhänder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt. Zwischen den Anlegern und der persönlich haftenden Gesellschafterin bestand ein Treuhandvertrag. Gemäß diesem Treuhandvertrag waren die Anleger verpflichtet, die Treuhänderin von Ansprüchen Dritter zu befreien, die Gesellschaftsschulden betrafen und für die die Anleger eine quotale Haftung übernommen hatten. Die Anleger erklärten die Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen wegen Verletzung von Aufklärungspflichten. Unter anderem wurde beanstandet, dass die Eigenkapitalvermittlungsprovision im Prospekt nicht gesondert ausgewiesen worden sei, sondern unter der Rubrik „Verwaltungskosten“ eine Position „Eigenkapitalvermittlung, Vertriebsvorbereitung, Platzierungsgarantie, Prospekterstellung“ in einem Gesamtbetrag ausgewiesen wurde. Dieser machte in Relation zum Eigenkapital der Fondsgesellschaft 26 Prozent aus. Der BGH verneinte in diesem Fall eine Pflicht, die Höhe der Vertriebskosten für die Eigenkapitalvermittlung gesondert als Einzelposition auszuweisen. In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass auch der freie Vermittler zur Ausweisung von Innenprovisionen beim Vertrieb von Kapitalanlagen verpflichtet ist, wenn diese eine gewisse Größenordnung erreichen oder übersteigen. Sind die entsprechenden Prospektangaben unvollständig, unrichtig oder irreführend, kommt eine diesbezügliche Aufklärungspflicht nicht nur des Anlageberaters oder Anlagevermittlers, sondern auch eines Treu-
handgesellschafters in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2004, III ZR 359/02 und v. 09.02.2006, III ZR 359/02 und v. 09.02.2006, III ZR 20/05). Ausgangspunkt der Pflicht zur Ausweisung der Provisionen im Prospekt ist die Werthaltigkeit des Anlageobjekts. Sie kann im Falle einer höheren Provision maßgeblich nachteilig beeinflusst sein, weil die „Weichkosten“ nicht für die eigentliche Kapitalanlage und deren Werthaltigkeit zur Verfügung stehen. Enthält deshalb der Prospekt keine oder eine unzutreffende Angabe zu derartigen (hohen) Vermittlungsprovisionen, ist ein Anleger über die Provision aufzuklären (vgl. BGH, Urt. v. 09.02.2006, III ZR 20/05). Lässt sich allerdings der Weichkostenanteil aufgrund von im Prospekt enthaltenen Angaben mittels eines einfachen Rechenschritts feststellen, wird für den Anleger hinreichend deutlich, dass Beträge in der ausgewiesenen Größenordnung nicht in den Gegenwert an Investitionsobjekten (im konkreten Fall: Immobilien) investiert werden. Diese Information ist zur Einschätzung eines Anlegers betreffend die Werthaltigkeit des Anlageobjekts ausreichend (BGH, Urt. v. 12.12.2013, III ZR 404/12). Welchen Anteil an einer ausgewiesenen Gesamtposition die Unterposition „Eigenkapitalvermittlung“ ausmachte, ist für die Anlageentscheidung in einem solchen Fall dagegen nicht von wesentlicher Bedeutung und daher nicht aufklärungspflichtig (vgl. BGH, a.a.O.). N äh er e I nf o r m a t io n en z u den Rechtsthemen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Partner GbR, www.rechtsanwaelte-klumpe.de