INFO ÄRZTEPROTEST

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01/2013 DB/Komm schm

OÖGKK-Information zum Ärzteprotest am 16. Jänner 2013

Tipps für Versicherte Für Mittwoch, den 16. Jänner, sind Ärzteproteste in Oberösterreich gegen die aktuelle Gesundheitsreform geplant. Die Versorgung in Akut- und Notfällen ist an diesem Tag durch einen Bereitschaftsdienst gesichert. Zahnarzt- und Therapeutenpraxen, die Ambulatorien der OÖGKK sowie Spitalsambulanzen beteiligen sich nicht an den Protesten und werden daher geöffnet haben. Für wichtige Fragen im Zusammenhang mit Arztterminen, rezeptpflichtigen Medikamenten oder Krankenstand steht die OÖGKK jederzeit zur Verfügung. Arzttermine am 16. Jänner Die OÖGKK hat ihre Vertragsärzte aufgefordert, die Akut- und Notversorgung in jedem Fall sicher zu stellen. „Hat ein Vertragsarzt mit einem unserer Versicherten einen Ordinationstermin vereinbart, der durch die Protestmaßnahmen nicht eingehalten werden kann, gehen wir von einer Verständigung dieses Patienten aus, und das wurde uns auch zugesagt. Natürlich muss es einen zeitnahen Ersatztermin geben“, betont OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Er rät dennoch allen Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: OÖ Gebietskrankenkasse. Für den Inhalt verantwortlich: Direktorin Mag. Dr. Andrea Wesenauer, 4021 Linz, Gruberstraße 77, Telefon 05 78 07 -10 24 01, Telefax 05 78 07 -10 22 10, DVR: 0023981.

Versicherten, die für den 16. Jänner einen Termin haben, auch von sich aus Kontakt mit der Ordination aufzunehmen und – falls erforderlich – einen Ersatztermin zu vereinbaren. Zahnärzte und die verschiedenen Therapeutengruppen beteiligen sich nicht an den Protestmaßnahmen, und auch die Spitalsambulanzen werden regulär geöffnet sein.


Medikament benötigt? Patienten, deren Medikamente demnächst zu Ende gehen, sollten sich möglichst noch vor dem 16. Jänner die erforderlichen Rezepte besorgen. Die Apotheken werden selbstverständlich geöffnet haben. Eine gesetzliche Bestimmung erlaubt den Apotheken zudem, in besonderen Notfällen dringend benötigte Medikamente ohne Rezept abzugeben. Das Rezept muss aber jedenfalls nachgereicht werden. Krankenstand Für alle Arbeitnehmer, die ab dem ersten Krankenstandstag eine Bestätigung des behandelnden Arztes benötigen, gibt es ebenfalls eine praktikable Lösung: „Eine Rückdatierung der Krankmeldung um einen Werktag wird von der OÖGKK anerkannt, wenn triftige Gründe vorliegen. Ein solcher triftiger Grund liegt sicherlich vor, wenn der betreffende Arbeitnehmer in näherer Umgebung keine geöffnete Arztordination vorfindet und nur einen Ärzte-Bereitschaftsdienst erreichen kann“, erklärt OÖGKK-Direktorin Andrea Wesenauer. Aktuelle Informationen gibt es auf www.ooegkk.at, unter der Telefonnummer 05 78 07 oder in der nächstgelegenen OÖGKK-Kundenservicestelle.

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