FELDKIRCHEN 12 GEFÖRDERTE MIETWOHNUNGEN BZW. MIETKAUFWOHNUNGEN LEBENSWERTER WOHNRAUM ZU GÜNSTIGEN
KOSTEN -
OPTIMALE INFRASTRUKTUR.
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LEBENSWERTES WOHNEN IN FELDKIRCHEN
12 geförderte Mietkaufwohnungen (3 Zweiraum-, 7 Dreiraum- und 2 Vierraum-Wohnungen) Loggien bzw. Terrassen 2 Freiparkplätze pro Wohnung Niedrigstenergiehaus mit kontrollierter Wohnraumlüftung Projekt
Solaranlage zur Warmwasserbereitung Modernste WSG-Sicherheitsstandards Fertigstellung Ende 2012
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Information Marktgemeinde Feldkirchen Haupstraße1, 4101 Feldkirchen Tel.: 07233 / 7255 Fax: 07233 / 6504 Email: office@feldkirchendonau.at www.feldkirchen-donau.at
WSG-Wohnungsvergabe Ederstraße 9, 4020 Linz Tel.: 0732 / 664471 - 710 od. 711 Fax: 0732 / 669027 Email: vergabe@wsg.at www.wsg.at
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T RAUMWOHNUNG Realisieren Sie sich Ihren Wohntraum: Die WSG errichtet in Feldkirchen an der Donau, in Lacken, 12 geförderte Mietwohnungen bzw. Mietkaufwohnungen. Alle Wohnungen verfügen über Loggien bzw. Terrassen. Die neue WSG-Wohnanlage verfügt über die neuesten Sicherheitseinrichtungen, erfüllt die Kriterien für Niedrigstenergiehäuser und ist mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet. Dadurch sind niedrige Heizund damit Betriebskosten zu erwarten. Der Baubeginn ist bereits für das Frühjahr 2011 geplant, die Fertigstellung soll Ende 2012 erfolgen.
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WIR REALISIEREN IHRE PERSÖNLICHEN WÜNSCHE Baumeister:
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sämtliche baulichen Änderungen
Tischlerarbeiten:
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Innenfensterbretter
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Innentüren (Funier, Beschichtung, Glaslichte)
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Jalousien und Markisen
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jede Belagsveränderung und die damit ver-
Fußböden:
bundene Estrichtiefer- oder Höherlegung
Maler:
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Änderung der Wandmalerei (Farbe, Qualität)
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Änderung der Zargenanstrichfarbe
Keramische Fliesen: - jede Abweichung von der Standardverfliesung (z.B. Verfliesung bis zur Decke, andere Marke, Farbänderungen, Verfugung etc.)
Elektroinstallation:
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zusätzliche Lichauslässe und Steckdosen
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zusätzliche Leerverrohrung (z.B. für Telefon, EDV, etc.)
Sanitärinstallation:
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zusätzliche Installation
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Änderungswünsche bei den Einrichtungsgegenständen wie Badewanne, Waschbecken und WC-Schale sowie bei den Armaturen.
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WOHNBAUFÖRDERUNG DES LANDES OÖ. FÖRDERUNGSVORAUSSETZUNGEN: Wohnung darf ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses verwendet werden Volljährigkeit Einkommensgrenzen (ungefähres jährliches Nettoeinkommen inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) eine Person 37.000 Euro zwei Personen 55.000 Euro jede weitere Person 5.000 Euro Bisherige Wohnung muß binnen 6 Monaten aufgegeben werden. Nicht-EWR-Bürger müssen seit 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben Falls Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen können Sie zusätzlich eine Wohnbeihilfe des Landes Oö. beziehen.
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12 GEFÖRDERTE MIETWOHNUNGEN BZW. MIETKAUFWOHNUNGEN IN
FELDKIRCHEN
WSG Gemeinnützige Wohn- und Siedlergemeinschaft regGenmbH 4020 Linz
Ederstraße 9
Telefon: 0732 664471
Fax: 0732 669027
www.wsg.at
Email: service@wsg.at
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