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Kinderrechte
Kinder haben Rechte! 30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention Am 20. November 1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. 2019 jährt sich dieses Ereignis zum 30. Mal. Das Kieler Netzwerk für Kinderrechte möchte im Jubiläumsjahr 2019 das Thema Kinderrechte in den Fokus nehmen und das Spek trum der Kinderrechte in das Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken. In Kinderkram – auch ein Mitglied des Netzwerks – erscheint in diesem Jahr eine Artikel-Reihe zu den Kinderrechten. In jeder der 10 Ausgaben wird eines der Grundrechte aufgegriffen. In dieser Ausgabe: das Recht auf freie Meinungsäußerung, Information und Beteiligung.
Jedes Kind hat das Recht ... auf freie Meinungsäußerung, Information und Beteiligung Jede Meinung zählt und ist zu berücksichtigen, auch die von Kindern. Sie haben das Recht, ihre Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse frei zu äußern, sich zu versammeln und Informationen sowohl zu erhalten als auch weiterzugeben. Dazu gehört zum Beispiel der freie Zugang zu Informationen durch Fernseh- und Radioprogramme, Zeitungen, Bücher und Internet. Obwohl auch die Beteiligung eines der Grundrechte der UN-Kinderrechtskonvention ist, wird ihr oft weniger Bedeutung beigemessen. In den meisten Ländern sind Menschen unter 18 Jahren nicht wahlberechtigt. Deshalb haben sie normalerweise keinen Einfluss auf Entscheidungsprozesse. Seit dem Inkrafttreten der Kinderrechtskonvention gibt es aber immer mehr Initiativen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. In Deutschland gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Beteiligungsrechte: Es gibt Soll-, Muss- und Kann-Formulierungen in den Gemeindeordnungen. Schleswig-Holstein und Hamburg haben hier eine Vorbildfunktion, da sie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen rechtlich verbindlich geregelt haben.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Kiel Kinder und Jugendliche müssen an allen sie berührenden Angelegenheiten beteiligt werden. Das wird durch die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung im Paragraph 47f geregelt. So ist die Gemeinde, also auch die Landeshauptstadt Kiel, in Schleswig-Holstein verpflichtet, diese an Planungen und Vorhaben zu beteiligen. Das ist auch in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention gesetzlich festgelegt.
Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. (2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.
Das Kinder- und Jugendbüro der Landeshauptstadt Kiel
Jugend Projekt Challenge
Um diese Aufgabe gut zu erfüllen, hat die Landeshauptstadt Kiel 2010 das Kinder- und Jugendbüro gegründet. Das Kinder- und Jugendbüro ist die Stelle in der Stadtverwaltung, die sich gezielt um Kinder- und Jugendbeteiligung kümmert und diesen somit Gehör verschafft. Das Kinder- und Jugendbüro mischt in Kiel also überall dort mit, wo die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt werden. Beispielsweise in Schulen, Freizeitstätten, im Sport, im öffentlichen Raum oder auch im Rathaus.
Junge Menschen beteiligen
Mit der Jugend Projekt Challenge wurde ein weiterer Baustein für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Kiel gelegt. Es ist ein eigener „Jugendfonds“ mit dem durch selbst initiierte Projekte Kinder und Jugendliche gestärkt werden. In Gruppen oder alleine können Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 21 Jahren Ideen entwickeln und umsetzen. Egal ob für ihre Freunde, für einen Stadtteil, für die Omi oder für alle! Mit Startkapital, Workshops, Unterstützung und jeder Menge Spaß. Wer in Kiel wohnt oder zur Schule geht, eine Projektidee hat oder Unterstützung bei der Ideenfindung braucht, ist bei der Jugend Projekt Challenge genau richtig. Der Einstieg ist das ganze Jahr über möglich. Wer Interesse hat, kann sich bei Marvin Kleinsorge, Tel. 901-4940, Marvin.Kleinsorge@ kiel.de melden. Mehr Infos unter www.kiel.de/challenge
Bei großen Bauprojekten setzt sich das Kinder- und Jugendbüro anwaltlich für die Rechte der Kieler Kinder und Jugendlichen ein und entscheidet in deren Sinne, ob und wie junge Menschen an den Planungen beteiligt werden sollten. Es organisiert Beteiligungsaktionen für die Gestaltung von Kinderspielplätzen und fungiert als Mittlerin zwischen der Verwaltung und der beteiligten Kinder und Jugendlichen. Seit 2015 begleitet und berät das Team des Büros den Jungen Rat bei seiner Arbeit. Über den Beirat können Jugendliche auf die Kieler Politik und die Stadtverwaltung Einfluss nehmen. Mehr Infos findet man unter www. JungerRat-Kiel.de. Das Kinder- und Jugendbüro unterstützt und berät auch bei der Umsetzung der Spielleitplanung. Ziel der Spielleitplanung ist es, gute Möglichkeiten zum Spielen, Bewegen und Aufenthalt für Kinder und Jugendliche im öffentlichen Raum zu schaffen. Die Beteiligung ist dafür ein zentraler Bestandteil. Spielleitplanung ist Stadtentwicklung mit Kindern und Jugendlichen für eine zukunftsfähige Stadt, in der alle Menschen gerne leben. Kinder- und Jugendbüro, Amt für Kinder- und Jugendeinrichtungen Rathausstr. 4, 24103 Kiel, Tel. 901-3300, kinder+jugendbuero@kiel.de www.kiel.de/kijub
Kinderkram Nr. 212 · September 2019