Salzburg, 01.08.2022
COVID19 – Information Nr. 20 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die neue COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung, gültig seit 01.08.2022, sieht auch Beschränkungen am Arbeitsplatz vor für Personen, für die ein positives Testergebnis (auch Antigentest) auf SARS-CoV-2 vorliegt. Am Arbeitsplatz gilt daher für verkehrsbeschränkte Personen die Pflicht zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske, wenn ein physischer Kontakt mit anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Die Maske darf auch zum Essen oder Trinken nicht abgenommen werden. Als physischer Kontakt gilt jede körperliche Anwesenheit einer anderen Person im selben Raum. Trennwände und dgl. reichen daher nicht als Maßnahme aus, um die Maskenpflicht für verkehrsbeschränkte Personen am Arbeitsplatz aufzuheben. Unabhängig von dieser Verordnung bleibt die SWB-Regelung aufrecht, dass positiv getestete MitarbeiterInnen die Möglichkeit des Homeoffice nutzen sollen. Wir empfehlen zusätzlich für alle MitarbeiterInnen in Selbstverantwortung weiterhin Abstand halten und erhöhte allgemeine Hygienemaßnahmen.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne jederzeit zur Verfügung. Halten wir uns zusammen gesund! Alles Gute und beste Grüße, Eure Covid19 Ansprechpersonen V. Pernsteiner (DW 221), M. Hinterleitner (DW 243), M. Gruber (DW 171)