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Die 6. Klasse der Regenbogengrundschule Brüssow auf Klassenfahrt (s. Seite 16)

Inhaltsverzeichnis

Nicht Amtlicher Teil

- Information – Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes vom 09.11.2016 14

- „Regenbogengrundschule“ in Brüssow 16

- Spenden für das Schwimmbad Klockow 16

- Veranstaltungen in den Gemeinden 17

- Einladung des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten e. V. 17

- 40. Internaionaler Museumstag 2017 in Brüssow 17

- 12. Brüssower Pokallauf 17

Gemeindevertretung Göritz 10

- Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz 2017 10

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 12

- Evangelisches Pfarramt Brüssow 18

- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 18

- „Gott hat sich unser Leben als Orchester vorgestellt“ 19

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1 Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Brüssow,
27.
2017 Ausgabe 04/2017
25. Jahrgang
den
April
Teil - Information der Friedhofsverwaltung 2 - Information aus dem Einwohnermeldeamt 2 - Widerspruchsbelehrung nach Vorschriften des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015 2
Informationen
mit dem Straßenverzeichnis als Anlage 3
Amtlicher
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zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Brüssow
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 6
Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg 2017 6
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 8
Haushaltssatzung der Stadt Schenkenberg 2017 8
Beschlüsse der
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Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Information der Friedhofsverwaltung

Durchführung der Standfestigkeitsprüfung an Grabsteinen gem. VSG 4.7. §9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft auf den Friedhöfen des Amtes Brüssow

Friedhof Brüssow 08. Mai 2017 13.00 Uhr

Friedhof Battin 08. Mai 2017 14.30 Uhr

Friedhof Bagemühl 08. Mai 2017 14.55 Uhr

Friedhof Woddow 08. Mai 2017 15.20 Uhr

Friedhof Wollschow 08. Mai 2017 15.45 Uhr

Friedhof Menkin 08. Mai 2017 16.10 Uhr

Friedhof Grimme 08. Mai 2017 16.40 Uhr

Friedhof Klockow 08. Mai 2017 17.15 Uhr

Friedhof Malchow 08. Mai 2017 17.40 Uhr

Die Anfangszeit des ersten Friedhofes ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich geringfügig verändern aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse.

Joachim Sachbearbeiterin

Informationen aus dem Einwohnermeldeamt Ist Ihr Ausweis noch gültig?

Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen. Da solch ein Dokument 6 bzw. 10 Jahre gültig ist, gerät die Beantragung eines neuen Dokumentes verständlicherweise oft in Vergessenheit. Daher bitte ich Sie, jetzt einmal die Gültigkeit Ihres Dokumentes zu prüfen.

Wird Ihr Ausweis demnächst ablaufen, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Ausweis bereits abgelaufen ist, beantragen Sie den neuen bitte umgehend. Dazu müssen Sie persönlich im Einwohnermeldeamt in Brüssow erscheinen. Sie benötigen Ihren derzeitigen Ausweis, ein biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate), Ihre Geburts- oder Eheurkunde und die Gebühr von 28,80 € in bar.

Bitte beachten Sie, dass die verspätete oder ausbleibende Beantragung eines Ausweises eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße belegt werden kann.

Das Einwohnermeldeamt ist zu den bekannten Sprechzeiten für Sie geöffnet. In Einzelfällen, in denen das persönliche Er-

scheinen während der Sprechzeiten nicht möglich ist, können Sie gerne auch einen Termin außerhalb der Sprechzeiten telefonisch unter 039742/860-24 vereinbaren.

J. Tiebach Einwohnermeldeamt

Widerspruchsbelehrung nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015

Nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass

- jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten

- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene

- an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere fünfte, ab dem 100. Geburtstag jeder; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)

- an Adressbuchverlage

- jeder Einwohner gem. § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes

- jeder Einwohner gem. § 42 Abs. 3 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft widersprechen kann.

Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich oder zur Niederschrift, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, beim Amt Brüssow (Uckermark) - Einwohnermeldeamt -, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow einzulegen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Amt Brüssow keinerlei Einfluss auf selbst veranlasste Namens- und Adresseinträge hat.

Brüssow, 06.04.2017

Amt Brüssow (Uckermark) Einwohnermeldeamt

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017

Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt

seit etwas über einem Jahr besteht für die Stadt Brüssow eine neue Straßenreinigungssatzung. Hier wird umfangreich geregelt, dass die Stadt Brüssow erstmalig auch den Winterdienst auf den Gehwegen durchführt bzw. durchführen lässt.

Nachdem der Winter nun vorüber ist, wird die Straßen(Sommer)reinigung wieder aktuell. Noch immer gibt es hier Unklarheiten darüber, wer zu welcher Zeit was reinigen muss.

Die Sommerreinigung wird unterschieden in die Fahrbahn- und in die Gehwegreinigung.

Die Reinigung der Gehwege ist ohne Ausnahme von der Stadt auf den Anlieger übertragen worden.

Dem abgedruckten Straßenverzeichnis können Sie entnehmen, ob Sie für die bei Ihnen angrenzende Fahrbahn reinigungspflichtig sind.

Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf zu reinigen, Gehwege jedoch mindestens einmal im Monat. Sofern der Gemeinde die Sommerreinigung auf den Fahrbahnen obliegt, wird diese bei Bedarf durch eine vertraglich gebundene Firma durchgeführt.

Brüssow und deren Gemeinde – sowie Ortsteile, Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Sind die Gehwege befestigt, ist auch die Entfernung von Pflanzenbewuchs Teil der Reinigungspflicht. Chemische Unkrautbekämpfungsmittel, die nicht biologisch abbaubar sind, sind nicht gestattet. Belästigende Staubentwicklung ist bei der Durchführung der Straßenreinigung zu vermeiden. Kehricht ist ordnungsgemäß von jedem Reinigungspflichtigen zu entsorgen und darf nicht dem Nachbarn oder dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden. Eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet. Befindet sich ein Gehweg nur auf einer Seite der Straße, so sind die gegenüberliegenden Anlieger wechselseitig zur Reinigung verpflichtet. Das heißt, dass in Jahren mit gerader Endziffer der an den Gehweg Anliegende zur Reinigung verpflichtet ist und in Jahren mit ungerader Ziffer der dem Gehweg Gegenüberliegende zur Straßenreinigung verpflichtet ist.

Die Straßenreinigung umfasst die Entfernung aller Verunreinigungen von der Fahrbahn oder dem Gehweg, sofern diese die

Anlage 2 (gültig ab 01.11.2016) Straßenverzeichnis

Stadt Brüssow

Brüssow

Reinigung

Fahrbahn Geh-Radweg

Scheer

Leiter Bau- und Ordnungsamt

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Alter Sportplatz X

Ausbau X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Bergstraße X X X X

Finkenweg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Frauenhagener Weg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Gartenweg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Grimmer Weg X X X X

Hammelstaller Weg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Karl-Liebknecht-Platz X X X X

Karl-Marx-Straße X X X

Keulweg X X X

Lindenweg X X X

Löcknitzer Chaussee (Landesstraße) X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Löcknitzer Chaussee (Gemeindestraße) X X X

Löcknitzer Straße X X X

Moorscher Weg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Mühlwasser X X X

Prenzlauer Straße X X X

Puschkinstraße X X X

Rudolf-Breitscheid-Straße X X X

Schäferei X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadtmauer X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Woddower Weg X X X X

Ziegelei X X X X

Ziegenkamp X X X X

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3
X X
X X X
X
Amtsstraße X

Stadt Brüssow Grimme

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grimme X X X X

Stadt Brüssow Menkin

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Menkin X X X X

Menkin Alleeberg X X X X Menkin Hofstraße X X X X

Menkin an der Landesstr. X X X X

Stadt Brüssow Wollschow

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Wollschow X X X X

Stadt Brüssow Woddow

Reinigung

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Woddow 1 bis Bagemühler Straße (Kreisstraße) X X X X

Woddow Bagemühler Str. bis Woddow 29 (Gemeindestr.) X X X X

Bagemühlerstraße X X X X Brüssower Straße X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Bagemühl

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Bagemühl Gartenstraße X nicht vorhanden X nicht vorhanden Bagemühl Hauptstraße (Gemeindestraße) X X X

Bagemühl Hauptstraße (Kreisstraße) X X X

Bagemühl Zum Sportplatz X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Grünberg

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grünberg X X X X Grünberg Bahnhofstraße X X X X

Stadt Brüssow Battin

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Battin X X X X

Battin „Am See“ X nicht vorhanden X nicht vorhanden Battin Abzweig Richtung Schwarneberg X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Battin Ausbau X nicht vorhanden X nicht vorhanden

4 Amtsblatt
das
(Uckermark) Nr. 04/2017
für
Amt Brüssow

Stadt Brüssow Frauenhagen

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Frauenhagen Abzweig ehem. Stallanlagen X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Frauenhagen (Landesstraße) X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Trampe

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde

Trampe Kreisstraße X nicht vorhanden X nicht vorhanden Trampe von Kreisstraße Richtung Haus Nr. 22 X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Trampe Richtung Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Stramehl

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Stramehl X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Moor

Reinigung

Winterdienst

Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Moor X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Hammelstall

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow Petersruh

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Petersruh X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow

Butterholz

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Butterholz X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Stadt Brüssow

Klausthal

Reinigung

Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Klausthal X nicht vorhanden X nicht vorhanden

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg

Beschlüsse vom 13.03.2017

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5

Beschluss der Haushaltssatzung

Den Gemeindevertretern der Gemeinde Schenkenberg liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 13.03.2017 die Haushaltssatzung

sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.929.000,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.089.700,00 € außerordentlichen Erträge auf 2.800,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 300,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.187.100,00 € Auszahlungen auf 3.539.400,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.837.900,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.834.900,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 349.200,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 676.500,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 28.000,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

280 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

300 v. H.

300 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 61.700,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 62.000,00 € festgesetzt.

Schenkenberg, den 14.03.2017

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017
Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schenkenberg für das Haushaltsjahr 2017 (Beschluss-Nr. 06/2017 vom 13.03.2017) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in

17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6

Beschluss Kassenkredit

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 472.000,00 € festgesetzt.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen auf der Sitzung am 13.03.2017 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2013

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.

Der Jahresabschluss 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 12.12.2016 dem Amt zugeleitet.

Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Schenkenberg, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.

Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet.

Entlastungsvorschlag:

Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch die Amtsdirektorin wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs.4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8

Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde laut Beschluss-Nr. 07/17 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, der Amtsdirektorin die Entlastung zu erteilen.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg erteilen der Amtsdirektorin die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Schenkenberg (Beschluss-Nr. 07/2017 vom 13.03.2017) und die Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013 (Beschluss-Nr. 08/2017 vom 13.03.2017) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 9 lt. Beschlussvorlage 9

Antrag Schließtag Kita

Die Kita stellt den Antrag auf Schließung am 28.04.2017 (Freitag).

Die Gemeindevertretung Schenkenberg stimmt der Schließung der Kita am 28.04.2017 zu.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Beschlüsse vom 14.03.2017

Beschluss 14/2017 lt. Beschlussvorlage 0014/17

Haushaltssatzung 2017

Den Stadtverordneten der Stadt Brüssow liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 14.03.2017 die Haushaltssatzung sowie den

Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 2.987.500,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.288.900,00 € außerordentlichen Erträge auf 126.800,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 113.600,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.135.100,00 € Auszahlungen auf 3.421.000,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.789.700,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.066.300,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 345.400,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 223.600,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 131.100,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundstücke B)

2. Gewerbesteuer

350 v. H.

320 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 65.700,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 65.000,00 € festgesetzt.

Brüssow, den 15.03.2017

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017
§
Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2017 (Beschluss-Nr. 14/2017 vom 14.03.2017) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in

17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 15/2017 lt. Beschlussvorlage 0015/17 Kassenkredit 2017

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Stadt Kassenkredite bis zu dem von der Stadtverordnetenversammlung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 464.900,00 € festgesetzt. Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen auf der Sitzung am 14.03.2017 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 16/2017 lt. Beschlussvorlage 0016/17 mit Ergänzung

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2013 Die Stadt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 12.12.2016 dem Amt zugeleitet.

Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Stadt Brüssow, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.

Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet.

Entlastungsvorschlag:

Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt widerspiegelt.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch die Amtsdirektorin wie geprüft festgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet werden.

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 einschließlich der Ergänzungen im Beteiligungsbericht gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 17/2017 lt. Beschlussvorlage 0017/17

Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde laut Beschluss-Nr. 16/17 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, der Amtsdirektorin die Entlastung zu erteilen.

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen der Amtsdirektorin die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2013 der Stadt Brüssow (Beschluss-Nr. 16/2017 vom 14.03.2017) und die Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013 (Beschluss-Nr. 17/2017 vom 14.03.2017) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 29.03.2017

Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage 3

Beschluss der Haushaltssatzung

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt auf der Sitzung am 29.03.2017 die Haushaltssatzung sowie den

Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen 0

Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.03.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.375.100,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.490.100,00 € außerordentlichen Erträge auf 23.700,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 9.000,00 € 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.406.100,00 € Auszahlungen auf 1.657.700,00 € festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.322.800,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.419.100,00 €

Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 83.300,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 210.600,00 €

Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 28.000,00 €

Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

2017

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung jährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 29.800,00 Euro festgesetzt.

b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 € festgesetzt.

Göritz, den 30.03.2017

Bekanntmachungsanordnung

Hartwig Amtsdirektorin

325 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

350 v. H.

350 v. H.

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2017 (Beschluss-Nr. 3/2017 vom 29.03.2017) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017

Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4

Beschluss Kassenkredit

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 220.400,00 € festgesetzt. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt auf der Sitzung am 29.03.2017 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2013

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren. Der Jahresabschluss 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 12.12.2016 dem Amt zugeleitet. Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Göritz, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht. Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet. Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch die Amtsdirektorin wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden. Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6 Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde laut Beschluss-Nr. 05/17 von der Gemeindevertretung

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, der Amtsdirektorin die Entlastung zu erteilen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz erteilt der Amtsdirektorin die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs.4 der BbgKVerf.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Göritz (Beschluss-Nr. 05/17 vom 29.03.2017) und die Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013 (Beschluss-Nr. 06/17 vom 29.03.2017) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 06.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 9 lt. Beschlussvorlage 9

Bezuschussung Uckermärkische Musikwochen

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seines Konzertes in Malchow mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe von 200,00 Euro zu unterstützen.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Gehweg Tornow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt den Gehwegausbau entlang der Kirchhofsmauer bis zur Bushaltestelle.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7

Aufhebung der 1. Änderungssatzung zur Aufwandsentschädigung

Die Gemeindevertretung hebt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen der Gemeinde Göritz auf.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8

Aufhebung Beschluss 42/2016

Die Gemeindevertretung Göritz hebt den Beschluss Nr. 42/2016 – Festlegung Anleiter Gemeindearbeiter – auf.

Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 2

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow

Beschlüsse vom 22.03.2017

Beschluss 2/2017 lt. Beschlussvorlage 0002/17 mit Änderungen

Arbeitsplanung Gemeindearbeiter 2017

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt folgende Arbeitsplanung für die Gemeindearbeiter für das Jahr 2017:

- Weg zum Sportplatz in Wallmow

- Farbanstrich der Trauerhalle in Cremzow

- Aufstellen der Straßenschilder in Cremzow

- Komposthaufen in Cremzow abtragen

- Anstrich Beratungsraum und Teeküche im Sportlerheim Carmzow

- Gehwegreparatur in Carmzow, Cremzow und Wallmow

- Farbanstrich der Fenster im Gemeindehaus in Cremzow

Bis zum Jahresende ist die Gemeindevertretung über die Abarbeitung der Aufgaben in einem Leistungs- bzw. Jahresbericht zu informieren.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 1/2017 lt. Beschlussvorlage 0001/17

Schilfbeseitigung Badestelle Brökersee Carmzow

Die Gemeindevertretung beauftragt das Amt Brüssow, zum Abschluss eines Vertrages mit dem Naturschutzfonds Brandenburg. Der Vertrag beinhaltet die Übernahme der Pflege der unbeaufsichtigten Badestelle am Brökersee sowie die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Gemeinde.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 23/2016 lt. Beschlussvorlage 0023/16 mit Ergänzung

Unterstützung von Feiern des Ev. Pfarrsprengel Schönfeld 2017

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow unterstützt den Ev. Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro (entsprechend der Haushaltslage 2017).

Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1

Beschluss 34/2016 lt. Beschlussvorlage 0034/16

Zuschuss Planstelle Ev. Pfarramt Schönfeld 2017

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den Zuschuss in Höhe von 569,40 € für das Jahr 2017 (entsprechend der Haushaltslage) für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017
Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600

Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:

V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de, Tel.: 039753/22757

Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757

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© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Druck/Endbearbeitung:

Verlag + Druck Linus Wittich

Information

Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil) vom 09.11.2016, gültig ab 22.11.2016 Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen im Verbandsgebiet des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes vom 09.11.2016 (Gebührensatzung mobil), gültig ab 01.01.2017 je veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Uckermark, 22. Jahrgang, Nr. 15 vom 21. November 2016

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, am 22. November 2016 trat die Neufassung der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil des NUWA in Kraft. Über die wichtigsten Änderungen setze ich Sie hiermit in Kenntnis: zu § 7 Abs. 2 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil

1. Saugleitung mit Absaugstutzen DN 100 Neu zu errichtende und zu erneuernde Grundstücksentwässerungsanlagen sind mit einer Saugleitung mit Absaugstutzen DN 100 zu versehen.

Für die Verlegung der Saugleitung ist die kürzeste Strecke von der Anlage zur öffentlichen Straße/Zuwegung (Übergabestelle) zu wählen. Die Saugleitung muss an der Übergabestelle mit einem Absaugstutzen DN 100, 0,5 m über dem Gelände errichtet werden. Rückfragen bitte an Herrn Gerlich Tel. 03984/853300

2. Anlagen ohne Saugleitung mit Absaugstutzen DN 100 Anlagen ohne Absaugstutzen an der Übergabestelle müssen frei zugänglich und über eine verkehrssichere Zuwegung nach RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen) für die eingesetzten Entsorgungsfahrzeuge mit einer Achslast von bis zu 12 t ganzjährig erreichbar sein. Mit Befahrung des Grundstückes stellt der Grundstückseigentümer dem NUWA im Innenverhältnis von der Haftung für Schäden frei. Die Entleerung dieser Anlagen erfolgt über einen Saugschlauch von max. 10 m, gerechnet vom Saugstutzen des Entsorgungsfahrzeuges bis zur Sohle der Anlage. Der Einsatz von zusätzlichen Saugschläuchen ist kostenpflichtig und wird nach Maßgabe der Gebührensatzung zur Satzung über die dezentrale Entsorgung von abflusslosen Sammelgruben und Kleinkläranlagen erhoben.

Die Zusatzgebühr für den Einsatz einer Schlauchlänge > 10 m beträgt ab 01.01.2017 gemäß § 4 Abs. 4 Gebührensatzung mobil je Auftrag:

- Saugschlauchlänge größer 10 m bis 20 m = 2,43 €

- Saugschlauchlänge größer 20 m bis 30 m = 4,86 €

- Saugschlauchlänge größer 30 m bis 40 m = 9,70 €

- Saugschlauchlänge größer 40 m = 14,54 €

3. Abflusslose Sammelgruben

Abflusslose Sammelgruben sind auf ein Nutzvolumen vom mindestens 6 m³ auszulegen. Der dauerhafte Betrieb von

abflusslosen Sammelgruben < 6 m³ bedarf einer gesonderten Zustimmung des NUWA.

Für die Entsorgung von Sammelgruben mit einem Nutzvolumen kleiner 6 m³ wird zu den Entsorgungsgebühren ab 01.01.2017 eine zusätzliche Abholgebühr von 10,18 €/ Abholung erhoben (§ 4 Abs. 2 Gebührensatzung mobil). Rückfragen bitte an die Service-Abteilung Tel. 03984/8530

zu § 7 Abs. 3

der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil

4. Satzungskonforme Anpassung der Grundstücksentwässerungsanlage

Entsprechen vorhandene Grundstücksentwässerungsanlagen nicht oder nicht mehr den Anforderungen der vorab benannten Bedingungen der Satzung, so haben sie die Grundstückseigentümer auf eigene Kosten satzungskonform innerhalb von 5 Jahren ab Inkrafttreten dieser Satzung anzupassen und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

zu § 9 Abs. 5 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil

5. Anzeige von Betriebsstörungen an der Grundstücksentwässerungsanlage

Die Benutzungsberechtigten haben Betriebsstörungen oder Mängel an der Grundstücksentwässerungsanlage dem NUWA unverzüglich mündlich oder fernmündlich – anschließend zudem schriftlich binnen 2 Wochen –mitzuteilen.

zu § 10 Abs. 2

der Schmutzwasserbeseitigungssatzung mobil

6. Aufbewahrungspflicht der Entsorgungsnachweise Die Aufbewahrungspflicht der Entsorgungsnachweise durch den Grundstückseigentümer beträgt 5 Jahre.

Die aktuellen Satzungen – insbesondere die Gebühren und Entgelte – können Sie auf der Internet-Seite des NUWA unter www.nuwa.de nachlesen oder bei den Mitarbeitern der Service-Abteilung unter der Tel.-Nr. 03984/853-0 anfordern.

Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Service-Abteilung gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß gez. Hendrik Sommer Verbandsvorsteher

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017

Übersicht über die Verbrauchspreise und Entsorgungsgebühren des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (Stand 01.01.2017)

1. Tarife für die Versorgung mit Trinkwasser

Zählernennleistung Anschlussnennweite Grundpreis je Zähler/Jahr

Q3 (neu) - m³/hQn (alt) - m³/hDN - netto - - brutto -

bis 4 bis 2,5 20 mm 155,62 € 166,51 €

bis 10 bis 6,0 25 mm 737,23 € 788,84 €

bis 16 bis 10,0 40 mm 1.472,37 € 1.575,44 € bis 25 bis 15,0 50 mm 1.514,75 € 1.620,78 € Zählernennleistung Anschlussnennweite Grundpreis je Zähler/Jahr

bis 63 bis 40,0 80 mm 1.832,30 € 1.960,56 € bis 100 bis 60,0 100 mm 2.149,85 € 2.300,34 € bis 250 bis 150,0 150 mm 2.478,35 € 2.651,83 € ab 250 ab 150,0 150 mm 2.792,25 € 2.987,71 €

Arbeitspreis je m³ 1,14 € 1,22 €

Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 3.000 m³ können Sondertarife vereinbart werden.

2. Bereitstellungsentgelt für Reserve-, Havarie-, Feuerlöschund sonstige Vorhaltzwecke

Anschlussnennweite DN Entgelt/Tag - nettoEntgelt/Tag - bruttobis 100 mm 3,50 € 3,75 € bis

3. Gebühren für die leitungsgebundene Schmutzwasserbeseitigung

Zählernennleistung Anschlussnennweite Grundgebühr/ Zähler/Jahr Q3 (neu) - m³/hQn (alt) - m³/h - DN bis 4 bis 2,5

€ bis 10 bis 6,0

€ bis 16 bis 10,0

bis 25 bis 15,0

bis 63 bis 40,0

€ bis 100 bis 60,0

€ bis 250 bis 150,0

€ ab 250 ab 150,0

€ Verbrauchsgebühr je m³ 4,30 € zusätzliche Messeinrichtung

z. B. Gartenwasserzähler

4. Gebühren für die mobile Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalwasser aus Sammelgruben)

Zählernennleistung

bis Q3 = 4 / Qn 2,5 m³/h

Schlauchgebühr nach eingesetzte

Saugschlauchlänge je Auftrag Zusatzgebühr größer 20 bis 30 m Saugschlauchlänge 4,86 € größer 30 bis 40 m Saugschlauchlänge 9,70 € größer 40 m Saugschlauchlänge 14,54 € Feiertags- und Wochenendgebühr für Entsorgungen, die ohne Voranmeldung notwendig werden je Einsatz 60,40 €

7. Trinkwasser-Hausanschlusskosten

Leistungen -netto- -bruttoGrundbetrag für die ersten 10 m inklusive der Erdarbeiten und bis Anschlussnennweite DN 40 (Netzanschlusspauschale)

1.252,71 € 1.340,40 € über 10 m Leitungslänge inklusive Erdarbeiten je weiteren lfd. m 46,02 € 49,24 € Rabatt für Eigenleistung (Erdarbeiten) je lfd. m 30,00 €

Trinkwasser-Hausanschlüsse mit einer Anschlussnennweite größer DN 40 und zeitlich befristete Anschlüsse - werden gesondert ausgewiesen - entsprechend dem tatsächlichen Aufwand zusätzlich abgerechnet

Zusätzliche Leistungen, wie Aufbrechen und Schließen von Oberflächenbefestigungen, Durchörterungen, Kernbohrungen, erforderliche Genehmigungen und Nachweise sowie Kosten für Sonderbauwerke (Gleis- und Straßenkreuzungen, Düker, Schutzrohreinbau u. a.)

Grundgebühr/ Zähler/Jahr

€ größer Q3 = 4 / Qn 2,5 m³/h

Entsorgungsgebühr je m³ 8,54 €

Zusätzliche Abholgebühr für Sammelgruben mit einem Nutzvolumen kleiner 6 m³ je Abholung 10,18 €

5. Gebühren für die mobile Schmutzwasserbeseitigung (Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen)

Entsorgungsgebühr je m³ 25,06 €

6. Zusatzgebühren für die mobile Schmutzwasserbeseitigung

Schlauchgebühr nach eingesetzte

Saugschlauchlänge je Auftrag Zusatzgebühr bis 10 m Saugschlauchlänge in der Entsorgungsgebühr enthalten größer 10 bis 20 m Saugschlauchlänge 2,43 €

8. Inbetriebsetzungskosten/Einstellung der Versorgung auf Kundenwunsch Leistungen -netto- -brutto(Wieder-)Inbetriebsetzung der Kundenanlage bzw. des Setzens der Mess-einrichtung werden entsprechend der Zählergröße bis Q3 = 16 / Qn 10 m³/h

105,00 € 112,35 €

… und größer Q3 = 16 / Qn 10 m³/h 192,50 € 205,98 € … außerhalb der Geschäftszeiten wird ein Zuschlag erhoben werden Geschäftszeiten:

Mo – Do: 07.00–15.45 Uhr Fr: 07.00–13.00 Uhr

25,00 € 26,75 €

9. Einstellung der Trinkwasserversorgung gemäß § 33 AVBWasserV Zählernennleistung -netto- -bruttobis Q3 = 16 / Qn 10 m³/h 105,00 € 105,00 € größer Q3 = 16 / Qn 10 m³/h 192,50 € 192,50 €

10. Notwendiger Zählerwechsel infolge mangelnden Schutzes vor Abwasser, Schmutz-, Grundwasser oder Frost und Wechsel eines Wasserzählers zum Zwecke der Zählerprüfung im Kundenauftrag Zählernennleistung -netto- -bruttobis Q3 = 16 / Qn 10 m³/h 135,61 € 145,10 € größer Q3 = 16 / Qn 10 m³/h nach tatsächlichem Aufwand

11. Vergebliche Anfahrt

Leistung -netto- -bruttoFür eine vom Kunden zu vertretende erfolglose Anfahrt der oben genannten Leistungen der Ziffern 7 bis 10

12. Zahlungsverzug Mahnstufen

67,50 € 72,23 €

Gebühr

Mahngebühren je erster schriftlicher Mahnung pauschal 5,00 € Mahngebühren je zweiter schriftlicher Mahnung/ Sperrandrohung pauschal 7,50 € Rücklastschriften

(zzgl. anfallender Kosten des Geldinstitutes) 6,00 €

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15
150 mm 5,00
5,35
200 mm 7,00 € 7,49
200 mm 10,00
10,70
€ bis
€ ab
20 mm 62,00
25 mm 113,30
40 mm 169,37
50 mm 226,72
80 mm 280,83
100 mm 337,00
150 mm 393,16
150
449,33
mm
25,94
78,85
130,15

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

„Regenbogengrundschule“

in Brüssow

Klassenfahrt in die Natur

Vom 08.03. bis 10.03.2017 besuchte die 6. Klasse der Regenbogengrundschule das Wald-Solar-Heim in Eberswalde. Dort unternahmen wir täglich interessante Exkursionen in die Natur. So erkundeten wir mit GPS-Geräten den Forstbotanischen Garten und lösten in Gruppen viele Aufgaben, die Wissenswertes über Bäume und Pflanzen vermittelten. Wir bewegten uns souverän im Obst- und Gemüsedschungel und schärften unsere Sinne beim Schmecken, Riechen, Fühlen, Sehen und Hören. Mit dem Förster Veit wurde eine ausgedehnte Waldwanderung zu einem unvergesslichen Erlebnis. Gespannt lauschten wir seinen vielen Geschichten und Legenden und folgten ihm zu den kleinen Naturschauplätzen. Mehrfach

ließ er sein Jagdhorn ertönen, machte uns mit verschiedenen Signalen vertraut und berichtete aus der Geschichte der Jägerei. Schließlich beschäftigten wir uns auch noch mit erneuerbaren Energien und bastelten mit dem Solarbaukasten. Alle waren stolz, als ihr Windrad oder das Karussell sich drehten. Im Haus 3 bewohnten wir helle und komfortable Doppelbettzimmer und die liebevoll angerichteten Mahlzeiten nahmen wir im wunderschönen Speisesaal zu uns. Zum Schluss waren sich alle einig, dass es eine gelungene Klassenfahrt war. Wir haben viel gelernt und hatten jede Menge Spaß.

Klasse 6 der Regenbogengrundschule Brüssow

Spenden für das Schwimmbad Klockow

Ein weiteres Jahr konnte auch dank der im Jahre 2016 eingegangener Spenden das Klockower Schwimmbad am Leben erhalten werden – dafür allen Spendern nachträglich ein ganz großes Dankeschön! Trotzdem steht der Betrieb dieses Schmuckstückes in unserer Region weiterhin auf der Kippe. Der Grund dafür ist die prekäre Finanzsituation der Gemeinde. Da wir als Gemeinde wohl auch im Jahre 2017 keinerlei Finanzzuwendungen vom Kreis, vom Land oder vom Bund für dieses „Badejuwel“ erhalten werden, ist der Betrieb für dieses Jahr mehr als stark gefährdet. Obwohl staatliche Stellen für alle möglichen Sachen Geld in Größenordnungen bereitstellen, wird wohl unser Bad nur mit eigenen Initiativen zu erhalten sein. Da es in unserer näheren Umgebung keine natürlichen Bademöglichkeiten außer einigen kleinen Seen und Tümpeln gibt, ist das Bad in Klockow ein Magnet für alle Badefreudigen. Die nächsten öffentlichen Bademöglichkeiten in Brüssow (10 km) und Prenzlau (15 km) sind für viele Menschen der Region „unerreichbar“. Ganz besonders für die Kinder der umliegenden Orte ist das Klockower Schwimmbad ein herrliches Naherholungszentrum, zumal neben dem Baden und Schwimmen auch Schwimmunterricht, Fußball, Volleyball und Tischtennis möglich sind.

Mit diesem Aufruf wenden wir uns an alle Bürger der Gemeinde Schönfeld und der umliegenden Gemeinden, uns mit ihren Spenden beim Erhalt des Schwimmbades zu unterstützen. Diese Bitte richtet sich auch an alle Betriebe, Unternehmen, Vereine, Gesellschaften und Organisationen – Spenden in jeder Höhe sind willkommen! Jeder Spender erhält auf Anforderung eine vom Amt Brüssow ausgestellte Spendenbescheinigung, um die Spende steuerlich absetzen zu können.

Überwiesen werden können die Spenden an folgende Adresse bzw. folgendes Konto unter dem Vermerk „Schwimmbad Klockow“:

Sparkasse Uckermark in Prenzlau

IBAN: DE55170560603461000026

BIC: WELADED1UMP

Schon jetzt möchten wir uns im Namen aller Schwimmbadbenutzer und der Gemeindevertretung Schönfeld für alle eingehenden Spenden bedanken!

S. Jahns

Private Anzeigen

GUNTHER EMMERLICH SINGT UND LIEST

Das Markenzeichen von Gunther Emmerlich ist seine besondere Bassstimme. Er singt bekannte und beliebte Melodien und liest heitere und interessante Geschichten aus seinem neuen Buch „Spätlese – eine Rücksicht ohne Vorsicht“. Musikalisch begleitet wird Gunther Emmerlich von dem Gitarrenvirtuosen Frank Fröhlich. GUNTHER EMMERLICH FRANK FRÖHLICH Donnerstag, 04.05.2017

19.30 Uhr im Großen Saal des Historischen U

Kartenpreis: 25,-€

Kartenvorverkauf: Buchhaus Lange, Pasewalk, 03973-216005

Veranstalter: Freunde und Förderer des Gymnasiums 1908 e.V. und das Buchhaus Lange

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Samstag, 6. Mai 2017

Brüssower Pokallauf

Samstag, 13. Mai 2017

- 1. Hegefischen am Krebssee, 7.15 Uhr

- 25. Amtsfeuerwehrtag in Wallmow

Sonntag, 21. Mai 2017

Museumstag in Brüssow

Donnerstag, 25. Mai 2017

Herrentags-Fußballturnier in Baumgarten, 10.00 Uhr

Einladung

Der Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V. lädt am zum traditionellen Kampf um den Wanderpokal des Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e. V. ein.

Wann? Donnerstag, 25.05.2017

10.00 Uhr

Wo? Sportplatz der FFw

Außerdem gibt es leckere Spezialitäten vom Grill und etwas Kühles vom Getränkewagen.

Am 6. Mai 2017 ist es wieder so weit. Dann wird der 12. Brüssower Pokallauf im Rahmen des Uckermark Lauf-Cups auf dem Zeltplatz Brüssow (in der Nähe der Gaststätte Schützenhaus) ausgetragen. Sportler aus der Uckermark und aus der benachbarten Uecker-Randow-Region werden an dieser Veranstaltung teilnehmen. Der SV Fortuna Schmölln richtet diesen Lauf wieder gemeinsam mit dem Amt Brüssow und der Stadt Brüssow aus. Die Veranstalter rechnen mit 200 Läufern.

Um 10.00 Uhr fällt der Startschuss mit dem Bambini-Lauf über 600 m. Die Erwachsene können die 6,5 km oder die 10 km Strecke laufen in der schönen Natur mit dem Brüssower Park und dem See.

Vor allem der Nachwuchs wird im Mittelpunkt stehen, denn nach dem Lauf findet auch die Auswertung der UDG-CrossSerie statt. Für jeden vorangemeldeten Läufer gibt es wieder einen Tombola-Preis und für jeden Teilnehmer das beliebte Eis.

Anmeldung/Nachmeldungen, Ausgabe der Start-Nr. von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr im Mehrzweckgebäude auf dem Zeltplatz

Startgeld

- frei für alle Kinder (Geburtsjahrgänge 2006 und jünger)

- 3,– € für Geburtsjahrgänge 1998 bis 2005

- 4,– € für alle Erwachsenen

- bei Nachmeldung 2,– € zusätzlich

Strecken

1. 10.00 Uhr: „Bambini“-Lauf bis AK 7 bis Geburtsjahr 2010 0,6 km

Nordic Walking 6,5 km

2. 10.10 Uhr: Lauf der U10 (Geburtsjahre 2008 und 2009) 0,6 km

40. Internationaler Museumstag 2017 im Heimatmuseum Brüssow

Unter dem Motto „Spurensuche. Mut zur Verantwortung“ findet der diesjährige Museumstag, wieder wie gewohnt, mit einem spannenden Thema aus der Brüssower Geschichte statt. Wir wollen zum Auftakt der Feierlichkeiten „170 Jahre Diakonie in Brüssow“ an die diakonische Arbeit in unserer kleinen uckermärkischen Stadt, mit der Entstehung des „Rothen Hauses“ für verwahrloste Kinder der Uckermark im Jahre 1847 bis hin zur Gründung der Einrichtung der Stephanus-Stiftung „Wohnen und Pflege – Haus am See“, erinnern. Die Stephanus-Stiftung ist ein christliches, gemeinnütziges Unternehmen und Mitglied im Dachverband Diakonie Deutschland.

Dazu erwarten wir am Sonntag, dem 21. Mai 2017 um 10.00 Uhr den Vorstandsvorsitzenden der Stephanus-Stiftung Berlin und Brandenburg Herrn Pastor Torsten Silberbach. Mit einer kleinen Präsentation von Dokumenten und Fotos möchte der Museumsbeirat aus der Sammlung unseres Heimatmuseums über dieses Ereignis berichten. Der Museumsbeirat

3. 10.20 Uhr: w/m U12

(Geburtsjahre 2006 und 2007) 1,2 km

4. 10.30 Uhr: m U18 & U20 (Geburtsjahre 1998–2001) 6,5 km

Frauen alle AK (Geburtsjahre 1997 und älter) Männer alle AK (Geburtsjahre 1997 und älter) 10 km

5. 10.35 Uhr: w/m U14 & U16 (Geburtsjahre 2002–2005) 3,5 km WU 18 & WU 20 (Geburtsjahre 1998–2001)

Bemerkungen

Die Strecken sind vorwiegend Feldwege. Etwa 500 m Straßenbelag für die 6,5 km und 10 km, Imbissstand ist vorhanden Ehrungen

Medaillen und Urkunden für alle Altersklassen, Pokale für die männlichen und weiblichen Streckensieger der 10 km, 6,5 km, 3,5 km, 1,2 km und 600 m.

Wir bitten um Voranmeldung

Bis zum 01.05.2017 unter www.tollense-timing.de oder Diethard Mieß, Schmölln 62b, 17291 Randowtal

E-mail: Diet-Ing@web.de, Tel.-Nr.: 039862/2134.

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17
12. Brüssower Pokallauf

Gottesdienste April/Mai

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

30.04.2017 10.00 Uhr Misericordias Domini Brüssow

14.00 Uhr Grimme mit Abendmahl

07.05.2017 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14.05.2017 10.00 Uhr Brüssow mit Abendmahl 14.00 Uhr Bröllin mit Abendmahl 21.05.2017 14.00 Uhr Orgelmesse in der Brüssower Kirche

16.00 Uhr Orgelkonzert „Mit allen Registern – junge Talente stellen sich vor“

25.05.2017 14.30 Uhr Himmelfahrt in Battin 28.05.2017 10.00 Uhr Brüssow 14.00 Uhr Wollschow

Konzert zum Orgelfrühling

Am 21. Mai 2017 in der Brüssower Kirche. Herzliche Einladung an Alle zu unseren besonderen Konzerten in der Kirche.

14.00 Uhr Orgelmesse mit Kantor Fritz Reddin und Matthias Gienke

15.00 Uhr Kaffee und Kuchen in der Kirche 16.00 Uhr Orgelkonzert “Mit allen Registern – junge Talente stellen sich vor“

Himmelfahrt in Battin – 25.05.2017 ab 14.30 Uhr Kirchenruine in Battin – Herzliche Einladung!

14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel, Kirchenchor 15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16.30 Uhr Musik & Gemeinschaftstänze rund um die Kirche ab 21.30 Uhr Kirchenkino

Gemeindefahrt zur Kurischen Nehrung vom 21. bis 26. September 2017

In diesem Jahr wollen wir nach Litauen zur Kurischen Nehrung fahren. Die Kurische Nehrung ist bekannt für ihre wunderschöne Naturlandschaft und den Wanderdünen, die ein Weltkulturerbe sind. Folgende Programmpunkte sind geplant:

- Fahrt mit der Fähre von Kiel nach Klaipeda (Memel) in 2er-Kabinen und zurück

- Besuch des Thomas-Mann-Haus auf der Kurischen Nehrung

- Bernsteinsammeln

- Bootsfahrt in das Memeldelta mit der weltbekannten Vogelstation

- Besuch der evangelischen Kirche in Nida

- Besuch der Wanderdüne

- Besuch von Memel (bekannt durch das Lied Ähnchen von Tharau)

Bei dieser Fahrt geht es vor allem darum, die Schönheit der Natur zu besichtigen. Viel gelaufen soll dort nicht werden. Kosten: 400 Euro (Diese Kosten beinhalten: Bus, Fähre mit Übernachtung und Verpflegung an Bord, alle Eintritte und Ausflüge, Übernachtung mit Frühstück und Abendbrot, ebenfalls wird es zum Mittag immer einen Snack geben!)

Alle sind herzlich zu dieser besonderen Fahrt eingeladen! Anmeldungen unter: 80237 (Frau Bruch)

Ausblick 170 Jahre Diakonie in Brüssow –Festwoche vom 7. bis 10. Juni 2017 - 7. Juni 2017, 19.00 Uhr, Festkonzert in der Brüssower Kirche mit dem Preußischen Kammerorchester und dem Uckermärkischen Konzertchor unter der Leitung von Jürgen Bischof - 8. Juni 2017, 18.00 Uhr, Historischer Abend im Stephanus Seniorenzentrum über 170 Jahre soziale Arbeit in Brüssow - 9. Juni 2017, ab 16.00 Uhr, Jugendcamp, Campingplatz - 10. Juni 2017 um 14:00 Uhr Festgottesdienst, Livemusik, Marktstände, Spiele, Kaffee und Kuchen, Imbiss, Getränke und Tanz in den Abend Alle sind herzlich zu unserem Fest eingeladen!

Männerkreis

und alle Interessierten treffen sich am 3. Mai um 19.00 Uhr im Museum. Dort Kommt Herr Dr. Schulz aus Prenzlau und erzählt über die Ausgrabungen, die bisher in Brüssow und Umgebung gelaufen sind.

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 28.04. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

So., 30.04. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz mit Taufe (für alle Gemeinden)

Fr., 05.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss (R. Brennenstuhl)

So., 07.05. 09.00 Uhr Baumgarten

10.15 Uhr Carmzow

Freitag/Samstag – 12./13. Mai (in Malchow)

Soli Deo Gloria – 9. Internationaler Malchower Kirchenpreis

So., 14.05. 09.30 Uhr Klockow, Familiengottesdienst der Osterfreizeit mit Vorstellung der Konfirmanden

Fr., 19.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss (H. Loewe)

So., 21.05. 09.00 Uhr Schenkenberg (mit Kleptow + Baumgarten), 10.15 Uhr Göritz, 14.00 Uhr Schönfeld

Do., 25.05. 10.30 Uhr Christi Himmelfahrt: Neuenfeld (für alle Gemeinden) – 25. Musikalischer Gottesdienst mit Schönfelder Singkreis + Mitgliedern des Kirchenchores Lützelsachsen, Bläsern und Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest im alten Gutspark

Fr., 26.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss (Th. Dietz), Singkreis Schönfeld/ Kirchenchor Lützelsachsen

So., 28.05. kein Gottesdienst

Fr., 02.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht z. Wochenschluss

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (28.06.), Göritzer Frauenkreis (17.05., 21.06.), Klockower Kaffeerunde (11.05., 29.06.), Gemeindekirchenrat (08.05.)

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017

Weitere Termine und Vorankündigungen

- Konzert mit dem Chor Harmonija aus Varena (Litauen) geistliche, volkstümliche, deutsche und litauische Lieder, Samstag, den 29. April 2017, 11.00 Uhr, Kirche Malchow

- Drahtseilakt im Labyrinthpark mit Thomas Dietz, mehrfacher Weltmeister der Jongleure, Samstag, 29. April 2017 um 15.00 Uhr

- Gemeindeausflug Frühjahr 2017, Donnerstag, 4. Mai 2017, Russ.-Orthodoxes Kloster Götschendorf; Straußenfarm Berkenlatten, Schloss Herrenstein

- Ehrenamtlichen-Tag im Malchower Labyrinthpark, Samstag, 6. Mai 2017 um 10.00 Uhr

- 9. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2017, Kirche Malchow – Wettbewerbskonzerte Freitag/Samstag, 12./13. Mai 2017.

- „Luther – Der Zorn Gottes“ – Autorenlesung mit Dr. Heimo Schwilk, Donnerstag, 18. Mai 2017 um 19.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg

- Partnerschaftsbesuch – Kirchenchor aus Lützelsachsen kommt zu uns, 24.–27. Mai 2017, 25. Mai Neuenfeld/ 26. Mai Ausflug Jatznick (Samendarre) und Uckermünde Abschluss in Malchow (Andacht und Abendbrot)

- 25. Musikalischer Gottesdienst und Gemeindefest zu Christi Himmelfahrt, Neuenfeld 25. Mai 2017 um 10.30 Uhr, es singen und musizieren die Sing-, Flöten-, Gitarrenund Bläserkreise, anschließend für alle Gottesdienstbesucher Mittagessen und Kinderprogramm

- Besuch der Arbeitsgemeinschaft Brandenburgische Kirchengeschichte, Samstag, 10. Juni 2017 in Schönfeld, Malchow, Schenkenberg und Ludwigsburg

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

„Gott hat sich unser Leben als Orchester vorgestellt“

Zum 8. Malchower Musikwettbewerb 2016 begeisterte die Schönfelder Musikgruppe das Publikum nicht mit perfektem musikalischem Können, sondern mit unbekümmerter Lebensfreude. Nach den tollen Auftritten vor einem Jahr war fast allen Mitgliedern klar, das wollen wir noch einmal erleben. Im September verteilte Frau Dietz Noten und Liedtexte an Luci-Sophie Stoldt, Isabell Fellwock, Paulina Vilter und Lena Neitzel (Gitarre), Josephina Krüger, Wiebke und Silke Nikkel (Flöte), Lara Fester (Gesang), Johanna Radeke und Vivian Kister (Flöte und Gitarre) sowie Max Dietz (Schlagzeug). Obwohl Ulrike-Julie Dietz und Carlo Christiansen in Leipzig leben, sind sie wieder mit dabei auf der Geige, E-Gitarre sowie als Bandleader. Mit Leandra Bierhals, Maja und Tessa Pohl ließen sich drei weitere Mädchen anstecken und unterstützen die Gruppe mit Gesang und Tessa auf dem Keyboard. Die Gruppe vergrößerte sich so von vierzehn auf siebzehn MusikantInnen. Der Weg zu einem erfolgreichen Auftritt beginnt zunächst damit, die Lieder im Einzelunterricht mit Frau Dietz und zu Hause allein so lange zu üben, bis man sich sicher fühlt. Dann ist man bereit fürs gemeinsame Musizieren im Musikcamp. Das fand vom 17. bis 19. März in Klockow statt. Bereits am ersten Tag wurde intensiv geübt. Nach einem langen Tag endeten die Proben erst abends um 20 Uhr. Am Samstag ging es konzentriert weiter. Gemeinsam wurde besprochen, wie wir die Musikstücke vortragen möchten und Vorschläge von Carlo und Frau Dietz wurden toll umgesetzt. Zur Camphalbzeit sahen wir unser neues Programm auf Video. Das Ergebnis konnte sich sehen und hören lassen. Viel Spaß hatten alle an den Videoaufnahmen der Vorjahre. Der Samstag endete mit einer kurzen Nachtwanderung, denn Musikcamp ist nicht nur konzentriertes Musizieren, son-

dern auch spielen, ausruhen und quatschen. Frau Dietz sorgte für leckeres Essen und es war gar nicht schwer, Küchenhelfer unter den Teilnehmern zu finden. Zwischen den Proben am Sonntag forderten die Mädchen von Carlo, Max und Uli eine rockige Einlage ein, bei der sie all ihre Energie rauslassen konnten. Das Camp war für alle anstrengend, aber wegen des freundschaftlichen Umgangs untereinander und der fröhlichen Stimmung ein echter Volltreffer. Nach der letzten Probe gab es für jeden eine Urkunde mit einer persönlichen Widmung und das Camp endete mit einer ersten Vorführung für Eltern, Geschwister und Großeltern. Viele waren gekommen und in der Aufregung gab es noch kleine Pannen.

Nr. 04/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19 Baumgarten 777 Jahrefeiert 7.–8.Juli2017 Termin vormerken

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Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am 25. Mai 2017 Redaktionsschluss: 08.05.2017

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 04/2017
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