bru_2017_ausgabe_05_6eeb040beb4571

Page 1

Inhaltsverzeichnis

-

- Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ –

Nicht

Ausgabe 05/2017

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1 Amtlicher Teil - Bekanntmachung des Bau- und Ordnungsamtes 2 - Information aus dem Fundbüro 2 - Widmungsverfügung 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 3 - Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2017 3 - 1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld 5 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 5 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 6 - Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2017 6 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 7 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 8
9
Öffentliche
Gewässerunterhaltungsarbeiten 11 - Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes
für das Haushaltsjahr 2017 11
„Welse“
Amtlicher Teil - Berichte & Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/Gemeinde 13 - Veranstaltungen 14 - Kirchliche Informationen 16 - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 17 Postwurfsendung sämtliche Haushalte
Jahrgang
25.
Brüssow, den 25. Mai 2017
Schüler und Lehrer starteten beim diesjährigen Brüssower Pokallauf erstmals mit den neuen T-Shirts der Regenbogengrundschule Brüssow. Wir bedanken uns bei den Eltern und bei unserem Bürgermeister für die tatkräftige Unterstützung.

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Bekanntmachung des Bau- und Ordnungsamtes

Im Amtsblatt vom 27.04.2017, Ausgabe 04/2017, wurde das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Brüssow veröffentlicht.

Hier hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen.

Die Verantwortlichkeit für die Sommerreinigung auf den vorhandenen Geh- und Radwegen in Bagemühl wurde falsch

abgedruckt. Richtig ist, dass die Sommerreinigung auf den Geh- und Radwegen von den Anliegern durchgeführt werden muss.

Scheer

Leiter Bau- und Ordnungsamt

Information aus dem Fundbüro

Auf dem Kirchhof in Brüssow wurde am Sonntag, dem 07.05.2017 gegen 11.00 Uhr ein Schlüsselbund gefunden. Auf dem Schlüsselanhänger ist der Name Inge Schneider vermerkt.

Bitte melden Sie sich im Ordnungsamt bei Frau Sternbeck bzw. unter der Telefonnummer 039742/86042.

Widmungsverfügung

In der Gemeinde Carmzow-Wallmow und in der Gemeinde Schenkenberg erhält, gemäß § 6 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 27]), nachstehende Verkehrsfl äche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.

Lagebezeichnung:

Radweg linksseitig entlang der L 26, vom Ortsausgang des Ortsteils Kleptow der Gemeinde Schenkenberg in Richtung Carmzow bis zum Ortseingang des Ortsteils Carmzow, Gemeinde Carmzow-Wallmow

Gemarkung Carmzow Flur 2, Flurstück 6, 7, 8 (teilweise)

Gemarkung Carmzow Flur 4, Flurstück 1 (teilweise)

Gemarkung Kleptow Flur 1, Flurstück 228, 229, 230, 232 (teilweise)

Festsetzungen:

1. Klassifizierung:

Die vorbeschriebenen Teilbereiche neben der L 26 erhalten die Eigenschaft einer sonstigen öffentlichen Straße i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 1 BbgStrG.

2. Funktion:

Radweg

3. Träger der Straßenbaulast:

Gemeinde Carmzow-Wallmow (für den entsprechenden Teilbereich der Gemarkung Carmzow)

Gemeinde Schenkenberg (für den entsprechenden Teilbereich der Gemarkung Kleptow)

4. Widmungsbeschränkungen:

Die Widmung wird auf die ausschließliche Benutzung der Verkehrsfl äche als Radweg beschränkt.

5. In-Kraft-Treten:

Die Widmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft, spätestens jedoch nach Baufertigstellung und entsprechender Freigabe der Verkehrsfl äche durch die Straßenbaubehörde bzw. die Straßenbaulastträger.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe kann gegen diese Verfügung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen und an das Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow zu richten.

Brüssow, den 02.05.2017

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017
Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 06.04.2017

Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4 Haushaltssatzung 2017

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 06.04.2017 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.04.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.596.200,00 € ordentlichen Aufwendungen auf

Erträge auf

Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der

auf

auf

festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

b) für die Grundstücke (Grundstücke B) 390 v. H.

2. Gewerbesteuer

Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit

von Liquiditätsreserven

an Liquiditätsreserven

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 v. H.

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000,00 € festgesetzt.

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als

10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 31.900,00 €. b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 € festgesetzt.

Schönfeld, den 07.04.2017

325 v. H.

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3
1.598.100,00 €
8.800,00 €
5.700,00 €
außerordentlichen
außerordentlichen
Einzahlungen
1.526.200,00 € Auszahlungen
1.510.800,00 €
Einzahlungen
Verwaltungstätigkeit 1.517.400,00 € Auszahlungen
laufender Verwaltungstätigkeit 1.356.000,00 € Einzahlungen
der Investitionstätigkeit 8.800,00 € Auszahlungen
der Investitionstätigkeit 22.800,00 € Einzahlungen
Finanzierungstätigkeit - €
132.000,00 €
- €
- €
aus laufender
aus
aus
aus
aus der
Einzahlungen aus der Aufl ösung
Auszahlungen
Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2017 (Beschluss-Nr. 04/17 vom 06.04.2017) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-

Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage 5 Beschluss Kassenkredit 2017

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 252.000,00 € festgesetzt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 06.04.2017 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage 6

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2013

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.

Der Jahresabschluss 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 12.12.2016 dem Amt zugeleitet.

Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.

Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor.

Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet.

Entlastungsvorschlag:

Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch die Amtsdirektorin wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.

zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 26.04.2017

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Herr Neumann hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7

Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde laut Beschluss-Nr. 06/17 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, der Amtsdirektorin die Entlastung zu erteilen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt der Amtsdirektorin die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0 Herr Neumann hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Schönfeld (Beschluss-Nr. 06/2017 vom 06.04.2017) und die Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013 (Beschluss-Nr. 07/2017 vom 06.04.2017) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 26.04.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 45/16 Beschlussvorlage 45/16

Zuschuss Planstelle Jugendhaus Klockow 2017

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt den Zuschuss in Höhe von 954,72 € für das Jahr 2017 (entsprechend der Haushaltslage) für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.

Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 1

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Beschlüsse vom 04.05.2017

Beschluss

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass keine Aufteilung der Restsumme an die ortsansässigen Vereine erfolgt.

Für die Anschaffung eines Spielgerätes für den Spielplatz in Schönfeld bezuschusst die Gemeindevertretung den Schönfeld e. V. in Höhe von 550,– €.

Vor Kauf des Spielgerätes hat eine Absprache mit dem Amt, Fr. Rückbrecht zu erfolgen.

2.000,00 € bleiben im HH für Kultur eingeplant.

Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 49 lt. Beschlussvorlage 49/16

Unterstützung von Festen des ev. Pfarrsprengels Schönfeld 2017

Die Gemeindevertretung unterstützt den Ev. Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 600,00 Euro (entsprechend der Haushaltslage 2017).

Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen 0

1. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld

Aufgrund des §§ 2, 3 und 28 Ziffer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, Seite 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) in Verbindung mit den §§ 6, 4 und 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, Nr. 8, Seite 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, Nr. 32) hat die Gemeindevertretung Schönfeld in Ihrer Sitzung am 04.05.2017 folgende Gebührensatzung beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich

Diese Satzung gilt für die Turnhalle der Gemeinde Schönfeld in Klockow.

§ 2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner, ist derjenige, der die Turnhalle benutzt bzw. derjenige, dem die Genehmigung zur Benutzung der Turnhalle auf Antrag erteilt wurde.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

(3) Gebührenschuldner erhalten bis zur Begleichung ihrer Schuld keine erneute Nutzungsgenehmigung.

§ 3 Höhe und Fälligkeit der Gebühr

(1) Die Gebühren betragen für:

a. ortsansässige Vereine 13,00 €/Trainingseinheit (90 Minuten)

b. sonstige Nutzer 20,00 €/Trainingseinheit (90 Minuten)

c. öffentliche Veranstaltungen 103,00 €/Veranstaltung

d. Nutzung Umkleideraum 6,00 €/Umkleideraum und Tag

(2) Soweit nichts anderes geregelt wurde, ist die Gebühr für dauerhafte Benutzungen halbjährlich, jeweils zum 15.02. sowie 15.08. jedes Jahres und für Einzelveranstaltungen 7 Tage vor der Benutzung zu entrichten. Der Gebührenschuldner erhält einen Gebührenbescheid.

§ 4 In-Kraft-Treten

Die Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Gleichzeitig tritt die „Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Turnhalle der Gemeinde Schönfeld in Klockow“ vom 04.09.2014 außer Kraft.

Brüssow, 10.05.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 11.04.2017

Beschluss 22/2017 lt. Beschlussvorlage 0022/17 mit Änderung

Bezuschussung der Uckermärkischen Musikwochen

Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen, den Uckermärkischen Musikwochen e. V. zur Ausrichtung seiner

Konzerte in Grimme und Battin mit der Bereitstellung der Bestuhlung sowie der Anlieferung und Abholung durch die Stadtarbeiter zu unterstützen.

Dafürstimmen 11 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 19.04.2017

Beschluss 06/2017 lt. Beschlussvorlage 06/2017 Haushaltssatzung 2017

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt auf der Sitzung am 19.04.2017 die Haushaltssat-

zung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2017

Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.04.2017 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

ordentlichen Aufwendungen auf

außerordentlichen Erträge auf

Aufwendungen auf

2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

auf

€ festgesetzt.

Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H

2. Gewerbesteuer 350 v. H

§ 5

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.

von Liquiditätsreserven

an Liquiditätsreserven

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpfl ichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 350 v. H

3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.

4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:

a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d. h. um 26.100,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt.

Carmzow-Wallmow, den 20.04.2017

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017
1.184.600,00 €
1.308.500,00 €
8.500,00 €
außerordentlichen
7.600,00 €
1.235.400,00 € Auszahlungen
1.377.100,00
Einzahlungen aus
Verwaltungstätigkeit 1.120.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.198.400,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 114.800,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 178.700,00 € Einzahlungen
- € Auszahlungen
51.200,00 € Einzahlungen aus der Aufl ösung
- € Auszahlungen
- €
laufender
aus der Finanzierungstätigkeit
aus der Finanzierungstätigkeit
Hartwig Amtsdirektorin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2017(Beschluss- Nr. 06/17 vom 19.04.2017) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in

Beschluss 07/2017 lt. Beschlussvorlage 07/2017

Kassenkredit 2017, Beschlussvorlage 7

Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zu Verfügung stehen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 186.000,00 € festgesetzt.

Der Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt auf der Sitzung am 19.04.2017 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 08/2017 lt. Beschlussvorlage 08/2017

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2013

Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.

Der Jahresabschluss 2013 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 12.12.2016 dem Amt zugeleitet.

Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Carmzow-Wallmow bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.

Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf der Hauptverwaltungsbeamtin zur Feststellung vor. Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zugeleitet. Entlastungsvorschlag:

Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.

Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes

17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 26.04.2017

Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch die Amtsdirektorin wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2013 zu beschließen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs.4 der BdgKVverf.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 09/2017 lt. Beschlussvorlage 09/2017

Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss

Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 wurde laut Beschluss- Nr.08/17 von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, der Amtsdirektorin die Entlastung zu erteilen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow erteilt der Amtsdirektorin die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2013 gemäß § 82 Abs. 4 der BbgKVerf.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0 Bekanntmachungsanordnung

Die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Beschluss-Nr. 08/2017 vom 19.04.2017) und die Entlastung der Amtsdirektorin für den geprüften Jahresabschluss 2013 (Beschluss-Nr. 09/2017 vom 19.04.2017) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 26.04.2017 Hartwig Amtsdirektorin

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 26.04.2017

Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, ein Angebot in Höhe von 2000,00 Euro zu der am 04.05.2017 um 8:00 Uhr endenden Ausschreibung zum Kauf des Flurstücks 39 der Flur

2 der Gemarkung Göritz von der BVVG Bodenverwertungsund -verwaltungs mbH abzugeben.

Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 20.04.2017

Beschluss 13 lt. Beschlussvorlage 13

Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg

Auf Grundlage des Vorentwurfes vom Juli 2016 wurde, entsprechend ortsüblicher Bekanntmachung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Auslegung durchgeführt.

Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB unterrichtet und gebeten soweit ihre Zuständigkeit davon betroffen ist, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu äußern. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet. Die Planung wurde entsprechend der Rückäußerungen der frühzeitigen Unterrichtung überarbeitet bzw. ergänzt. Gleichauf wurde das Gemeindegebiet auf Grundlage des Kriterienkatalogs der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim des Sachlichen Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ unter Berücksichtigung gemeindlicher Belange auf geeignete Bereiche für die Windkraftnutzung abgeprüft. Entgegengebrachte Bedenken der 50Hertz Transmission GmbH und der Nachbargemeinde Carmzow-Wallmow wurden seitens der Gemeinde fachlich abgewogen, erläutert und klargestellt. Änderungen der Planung ergaben sich daraus nicht. Entsprechend der Stellungnahme des Landesamtes für Kultur- und Denkmalpflege wurden bekannte Bodendenkmäler und Vermutungsflächen im Geltungsbereich nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Ein entsprechender Hinweis wurde aufgenommen.

Weiterhin wurden Hauptversorgungsleitungen nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Hinweise zur Luftfahrt und Luftverteidigung, Abstandsforderungen zur Bundesautobahn, zum Richtfunk und zu Kampfmitteln wurden entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen in der Planzeichnung und Begründung ergänzt.

Die Belange des Umweltschutzes und somit die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt wurden gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und sind im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Die Hinweise zum geforderten Untersuchungsumfang seitens des Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie der Unteren Naturschutzbehörde wurden bei der Umweltprüfung und Erarbeitung des Umweltberichtes wie auch weiterer Fachgutachten, z. B. Schallimmissionsprognose berücksichtigt.

Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung bildet gem. § 2a BauGB einen gesonderten Teil der Begründung zum sachlichen Teilflächennutzungsplan.

Der Entwurf ist mit den vorgelegten Änderungen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist unter dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Es ist ebenfalls darauf hinzuweisen, dass jedermann Anregungen und Bedenken zur Planung während der Dienststunden schriftlich oder mündlich vortragen kann. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Den Gemeindevertretern liegen zur Beurteilung des Entwurfs folgende Unterlagen (Anlage 1 bis 4) vor:

ANLAGE 1

Material der eingegangenen Stellungnahmen aus der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Hinweis: Im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.

1.1 Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen zum sachlichen Teilflächennutzungsplan nach § 4 Abs. 1 BauGB, einschließlich Abwägungsvorschläge und fachliche Erläuterungen zur Berücksichtigung der Stellungnahmen bei der Planung

ANLAGE 2

Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“

2.1 Entwurf

2.2 Begründung

2.3 Umweltbericht nach § 2a BauGB

ANLAGE 3

Ergänzende Fachgutachten

3.1 Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Brutvogelkartierung 2014 (Stand 03.12.2015)

3.2 Windpark Schenkenberg Monitoring Kranich- und Rohrweihenbrutplätze 2016 (25.07.2016)

3.3 Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Rastvogelkartierung 2014/2015 (Stand 26.11.2015)

3.4 Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna im Windpark Schenkenberg (Stand 22.03.2016)

3.5 Brutvogelkartierung 2014 Vorhabengebiet Grünow/Ludwigsburg (Stand 01.12.2015)

3.6 Rastvogelkartierung 2014/15 Vorhabengebiet Grünow-Baumgarten-Ludwigsburg (Stand 15.01.2016)

3.7 Raumnutzung Fischadler 2014, Vorhabengebiet „GrünowBaumgarten-Ludwigsburg“ (Stand 23.12.2015)

3.8 Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Grünow-Baumgarten“ Endbericht 2014 (Stand 05.03.2015)

3.9 Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Ludwigsburg“ Endbericht 2016 (Stand 27.05.2016)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg billigt den Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Schenkenberg sowie die Begründung (Stand März 2017) mit Umweltbericht (Stand März 2017) in der vorliegenden Fassung.

Der Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan sowie seine Begründung, einschließlich Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow während der Dienststunden auszulegen. Ausgelegt werden sollen ferner die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen.

Die öffentliche Auslegung, entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB, ist mit dem Hinweis auf den Auslegungszeitraum sowie der Örtlichkeit ortsüblich bekannt zu machen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen.

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017
Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 14 lt. Beschlussvorlage 14

Änderungsantrag der Firma ENERTRAG AG

Die Firma ENERTRAG AG hat ihren bestehenden Antrag im Genehmigungsverfahren (BImSchG) geändert und den Anlagentyp von V 117 auf GE 3.6-137 umgestellt.

Der Antrag der Firma ENERTRAG AG vom 07.07.2016, Reg.Nr.: G06816 auf Neuerrichtung von 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Kleptow, Flur1, Flurstücke 229 und 232, wurde geändert.

Da nur der beantragte Windmühlentyp gebaut werden darf, ist durch die Änderung des Anlagentyps ein erneutes Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, zur Antragsänderung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Beschluss 15 lt. Beschlussvorlage 15 Änderungsantrag der Firma ENERTRAG AG

Die Firma ENERTRAG AG hat ihren bestehenden Antrag, Reg.-Nr.: G09616, im Genehmigungsverfahren (BImSchG) geändert und den Anlagentyp von Senvion 3.4M140 auf GE 3.6-137 umgestellt.

Der Antrag der Firma ENERTRAG AG v. 16.08.2016, auf Neuerrichtung von 6 Windkraftanlagen in der Gemarkung Kleptow, Flur 1 Flurstücke 122, 124 und 125, wurde geändert. Da nur der beantragte Windmühlentyp gebaut werden darf, ist durch die Änderung des Anlagentyps ein erneutes Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.

Die Gemeindevertretung Schenkenberg erteilt ihr Einvernehmen gemäß § 36 BauGB, zur Antragsänderung im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen 0

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg Bedenken hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schenkenberg haben in ihrer Sitzung am 20.04.2017 den Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschlussvorlage 13/17).

Mit Erarbeitung des Entwurfes zum sachlichen Teilflächennutzungsplan beabsichtigt die Gemeinde, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Windenergienutzung auf Grundlage der Raumordnung im gesamten Gemeindegebiet zu prüfen. Die Grundlage für die Prüfung bildet der Kriterienkatalog der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim des sachlichen Teilplans „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“, der mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 rechtskräftig wurde. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.

Zur Gewährleistung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 12.06.2017 bis zum 12.07.2017 (einschließlich) in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, während folgender Dienstzeiten:

Montag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr

öffentlich ausgelegt und kann von jedermann eingesehen werden.

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr und Donnerstag 8.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr) können unter 039742/ 8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Während der Auslegungsfrist kann jeder an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen sowie Anregungen und

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des sachlichen Teilflächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Der Umweltbericht zum sachlichen Teilflächennutzungsplan enthält folgende Arten umweltbezogener Informationen:

- Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter zusammen mit den ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutzes des § 1a BauGB, insbesondere

- Mensch/Gesundheit/Bevölkerung – Informationen zu bau-, anlage- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen, ausdrücklich zu Schallimmissionen und Schattenwurf unter Berücksichtigung der vorhandenen Windkraftanlagen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen

- Wasser – Informationen zu möglichen Auswirkungen infolge der Planung, einschließlich Vermeidungsmaßnahmen

- Boden – Informationen zu den Bodenverhältnissen, möglichen Auswirkungen infolge der Planung auf die Bodenstruktur und -funktionen, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Landschaft – Informationen zu den Landschaftsraumeinheiten und zu den entstehenden Veränderungen im Landschaftsraum einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Lebensräume und Flora (Pflanzen) – Aussagen zur potentiell natürlichen Vegetation, Biotoptypen sowie möglichen bau-, anlagenbedingten Wirkungen

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

infolge der Planung, einschließlich Formulierung von Vermeidungsmaßnahmen und möglichen Ausgleichsmaßnahmen

- Fauna (Tiere) – Informationen zu den Auswirkungen der Planung insbesondere auf Brutvögel (besonders Kranich, Rohrweihe, Rohrdommel, Fischadler und Weißstorch), Zug- und Rastvögel und Fledermäuse – einschließlich Aussagen zu den Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG

Folgende Gutachten, die zur Umweltprüfung und der Erstellung des Umweltberichtes herangezogen wurden, liegen auch aus:

- Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Brutvogelkartierung 2014 (Stand 03.12.2015)

- Windpark Schenkenberg Monitoring Kranich- und Rohrweihenbrutplätze 2016 (25.07.2016)

- Vorhabengebiet Schenkenberg Ost Rastvogelkartierung 2014/2015 (Stand 26.11.2015)

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

- Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna im Windpark Schenkenberg (Stand 22.03.2016)

- Brutvogelkartierung 2014 Vorhabengebiet Grünow/Ludwigsburg (Stand 01.12.2015)

- Rastvogelkartierung 2014/15 Vorhabengebiet Grünow-Baumgarten-Ludwigsburg (Stand 15.01.2016)

- Raumnutzung Fischadler 2014, Vorhabengebiet „GrünowBaumgarten-Ludwigsburg“ (Stand 23.12.2015)

- Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Grünow-Baumgarten“ Endbericht 2014 (Stand 05.03.2015)

- Faunistischer Fachbericht Chiroptera für das Windenergieprojekt „Ludwigsburg“ Endbericht 2016 (Stand 27.05.2016)

Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind außerdem folgende vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum Vorentwurf zum sachlichen Teilfl ächennutzungsplan „Windkraftnutzung“:

- Stellungnahme vom Landkreis Uckermark vom 25.08.2016 und 30.08.2016

- Stellungnahme vom Landesamt für Umwelt vom 09.09.2016

- Stellungnahme vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpfl ege und Archäologischem Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpfl ege vom 18.08.2016

- Stellungnahme vom Landesbetrieb Forst Brandenburg vom 28.07.2016

- Stellungnahme vom Wasser- und Bodenverband „Uckerseen“ vom 26.08.2016

- Stellungnahme von der Gemeinde Carmzow-Wallmow vom 21.09.2016

Die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung beinhalten zudem alle im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen in Tabellenform.

Brüssow, den 10.05.2017

Hartwig Amtsdirektorin

Anlage (s. S.10): Übersichtslageplan

Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ – Gewässerunterhaltungsarbeiten hin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen und damit das Ablagern von Mähgut zu dulden haben.

Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ gibt hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 22.05.2017 bis 17.11.2017 an den Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes 2017 durchgeführt werden.

Der Plan liegt ab sofort zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes, zu den Geschäftszeiten Montag–Donnerstag von 09.00 bis 15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr aus.

Gewässerunterhaltungsarbeiten in den Gemarkungen des Amtes Brüssow:

1/6 Höhenbereich nördlich Randow 31.07.–01.09. Gemarkungen Wallmow, Ziemkendorf, Drense, Damme,Eickstedt, Wollin, Falkenwalde, Schmölln, Blumberg Zu diesem Zweck haben die Eigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Ausführungsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiter-

Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, behält sich der Verband vor, dass die Mehrkosten vom Verursacher zu ersetzen sind.

Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 38–41 WHG vom 31.07.2009 (BGBl. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972) sowie die Landesbestimmungen §§ 78–85 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 25.01.2016 (GVBl. I/16 [Nr. 15]). Passow, den 30.03.2017

Ch. Schmidt Geschäftsführerin Wasser- und Bodenverband „Welse“

Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2017

Auf der Grundlage des § 65 Wasserverbandsgesetz, des § 6 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, sowie des § 27 i. V. m. § 28 der Verbandssatzung in den zur Zeit gültigen Fassungen wird folgender Haushaltsplan für den Wasser- und Bodenverband „Welse“ für das Jahr 2017 von der Verbandsversammlung festgesetzt.

Ausgaben

3.582.000,00 Euro 2. Festsetzung des Jahresfl ächenbeitrages gemäß § 27 Abs.

2 Buchstabe b der Verbandssatzung

9,50 Euro pro Hektar

Der Beitrag ist in der Regel gemäß § 32 Abs. 3 der Verbandssatzung in vier gleichen Raten pro Jahr zu zahlen und wird zum

15.06.2017 I. und II. Rate

15.08.2017 III. Rate

3.581.700,00 Euro

1. Alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes regelmäßig wiederkehrenden und laufenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe a der Verbandssatzung Einnahmen

15.10.2017 IV. Rate fällig.

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

1.095.000,00

3. Kostenbeteiligungen von Vorteilhabenden, Zuwendungen und sonstige Erträge gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe c der Verbandssatzung

4. Entnahme aus der finanziellen Rücklage und Zuführung von finanziellen Mitteln in die Rücklagen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung Entnahmen aus der finanziellen Rücklage

- Allgemeine Rücklage

- Rücklage Bauhof

Zuführungen in die Rücklagen

- Allgemeine Rücklage

- Rücklage Bauhof

300,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

0,00 Euro

5. Festsetzung der zulässigen Höhe über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Festsetzung einer Erheblichkeitsschwelle für über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe e.

Die zulässige Höhe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind erheblich, wenn sie den Betrag von 100.000,00 Euro überschreiten. Gemäß § 29 Abs. 3 der Verbandssatzung entscheidet bis zur Höhe von 100.000,00 Euro der Geschäftsführer, darüber hinaus der Verbandsvorstand.

6. Festsetzung der Höhe von Kassenkrediten und Darlehen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe f der Verbandssatzung.

Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen

werden, dürfen einen Höchstbetrag von 350.000,00 Euro nicht übersteigen.

Gesamtbetrag der Darlehen (01.01.2017) 0,00 Euro.

Passow, den 08.05.2017

Krause Verbandsvorsteher

Bekanntmachung des Gesamthaushaltes des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2017:

Der vorstehende Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Haushaltsplan 2017 liegt ab dem 09.05.2017 zur Einsichtnahme im Verbandssitz des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Straße 31 in 16306 Passow an Arbeitstagen in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr aus.

Passow, den 08.05.2017

Ch. Schmidt

Geschäftsführerin

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:

Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de

Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Herstellungsleitung und Redaktion:

Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de

Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:

V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Redaktion: Martina Goth, E-Mail: goth@schibri.de, Tel.: 039753/22757

Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages sowie dessen Anzeigenpreise. Die Verantwortung für den Inhalt der Anzeigen und Beilagen liegt bei den Inserenten. Einige Bilder und/oder Fotos in dieser Ausgabe sind das urheberrechtlichgeschützte Eigentum von 123RF Linited, Fotolia oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited oder Foltolia kopiert oder heruntergeladen werden.

© Schibri-Verlag. Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung (auch Auszügen) bedarf der schriftlichen Genehmigung des Verlages.

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kita „Sonnenschein“ in Brüssow

Ein Dankeschön an die Bibliothekarin aus Brüssow

Während unserer Lesewochen hatten alle Gruppen aus der Kita „Sonnenschein“ die Gelegenheit, Frau Sy aus der Bibliothek kennenzulernen. Mit einem Stapel Bücher unterm Arm kam sie in unsere Einrichtung und las den Kindern lustige und spannende Geschichten vor. Die Kinder verfolgten interessiert das Vorlesen und schauten sich die Illustrationen an.

Anschließend durften alle noch in Frau Sy’s mitgebrachten Bücher stöbern.

Als Dankeschön gab es von den Kindern ein Ständchen mit Liedern und Klatschspielen. Ganz bestimmt kann Frau Sy in Zukunft einige Kinder bei sich in der Bibliothek begrüßen.

Ein Platz ist immer frei! –Wir brauchen Dich!

Wer kommt eigentlich wenn Du die 112 anrufst?

Die Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Brüssow

Und damit das auch in Zukunft so bleibt, brauchen wir DICH! Egal ob Mann oder Frau, jeder im Alter zwischen 16 und 65 Jahren kann helfen und somit seinen ganz persönlichen Beitrag zur Sicherheit in unserem Ort leisten. Die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr ist zwar komplett ehrenamtlich, aber dennoch nicht „umsonst“. Bei uns steht die Gemeinsamkeit und der Teamgedanke im Vordergrund, sowohl im Einsatz als auch bei Veranstaltungen des Feuerwehrvereins, denn bei uns gilt, „Einer für alle und alle für Einen“.

Die Aufgaben der Feuerwehren sind mittlerweile weit mehr als nur das Löschen von Bränden. So kommt es in den letzten Jahren immer mehr zu Einsätzen, die durch Unwetter wie Starkregen oder starke Winde hervorgerufen werden, auch hier ist unser Dienst unersetzlich. Aber auch Rettungsarbeiten nach Verkehrsunfällen und Beseitigungen von Ölspuren und Rettung von Tieren gehört zum Leistungsspektrum der Feuerwehr. Um den Anforderungen im Einsatzfall gerecht zu werden sind natürlich entsprechende Ausbildungs- und Übungseinheiten notwendig, die über das gesamte Jahr verteilt werden.

Also denk’ einfach mal darüber nach, ob Du die Feuerwehr nicht mit Deinen Fähigkeiten und Deinem Wissen fit für die Zukunft machen kannst und willst! Es könnte Dein Kind, Deine Familie, Dein Haus oder Dein Auto sein, welches in Not gerät! Wir zählen auf Dich! Wenn wir jetzt Ihr Interesse geweckt haben, den Brandschutz in der Gemeinde zu unterstützen, kommen Sie einfach zu Ihrer Ortswehr oder melden sich im Amt Brüssow, Tel.: 039742/8600.

Schwimmkurse im Schwimmbad Klockow

In der Zeit vom 05.06. bis zum 03.09.2017 fi ndet im Schwimmbad Klockow Schwimmunterricht statt.

Wer: Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren

Wann: in den Ferien täglich von 11 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung

Abzeichen: Seepferdchen und Schwimmabzeichen Bronze (Schwimmstufenabnahme ist auch während der regulären Öffnungszeiten möglich)

Anmeldung: unter 0172/3282703 oder persönlich im Freibad Klockow

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Donnerstag, 25. Mai

10.00 Uhr Herrentags-Fußballturnier in Baumgarten

Samstag, 3. Juni

13.45 Uhr Dorffest in Göritz

19.30 Uhr 1. Nachtangeln des Anglervereins Brüssow e. V. am Krebssee

Samstag, 10. Juni

170 Jahre Diakonie in Brüssow

Samstag, 24. Juni

14.30 Uhr Dorffest in Menkin

An alle Senioren des Amtsbereiches Brüssow

Folgende Veranstaltungen fi nden anlässlich der 24. Brandenburgischen Seniorenwoche 2017 in Brüssow statt: In einer lockeren Atmosphäre bei Kaffee und Kuchen informieren uns am Donnerstag, 15.06.2017 im Kulturhaus Kino Brüssow unsere Amtsdirektorin Frau Hartwig und der Bürgermeister Herr Rakow über alles, was in der nächsten Zeit im Amtsbereich und in der Gemeinde passieren wird. Die Senioren können danach alles fragen, was sie auf dem Herzen haben. Auch unseren Revierpolizisten Herrn Sladeczek haben wir in diese Runde eingeladen.

Am Mittwoch, 28.06.2017 stellt Herr Schröder sein Vorhaben „Altersgerechtes Wohnen in Brüssow“ (Magnushäuser) vor. Herr Jacob, der Einrichtungsleiter des „Haus am See“ der Stephanus-Stiftung wird einige Ausführungen zum Wohnen im Seniorenheim machen. Anschließend wollen wir uns mit Grillwurst und Getränken stärken.

Brigitte Ehmer, Seniorenbeirat

Private Anzeige

Dorffest in Göritz am 03.06.2017

13 45 Uhr Schallmaienkapelle Mühlhof und Begrüßung

14.30 Uhr Frauentanzgruppe Göritz

15.00 Uhr Auftritt der Kita-Kinder

15.15 Uhr "Herr Fuchs macht Jux" Mitmachshow für Kinder

16.00 Uhr Westerntanz

16.15 Uhr "Lachen macht schön" die Bauer-Hellwig-Show bis 18.00 Uhr Tanzmusik

Bauer Hellwig

Lehrer und Schulkinder laden ab 13 Uhr zum „Tag der offenen Tür“ in die Goethe-Grundschule-Göritz ein

Schlagernacht mit Marcus Christiansen

20:00 Uhr

& ca. 21.30 Uhr Maxi –

Playbackshow

Einladung

zum 16. Traktorentreffen am 27. und 28. Mai 2017 in 17309 Fahrenwalde

!!! Bremswagenziehen findet nur Samstag statt !!! Anmeldung Samstag bis 10:00 Uhr

Samstag

10:00 Uhr- Eröffnung

10:30 Uhr- Traktor-Modenschau

11:30 Uhr– Mittagessen

12:30 Uhr– Bremswagenziehen

14:00 Uhr- Kaffee und Kuchen mit Kulturprogramm

Sonntag

10:00 Uhr- Frühschoppen

11:00 Uhr Rundfahrt durch‘s Dorf

12:00 Uhr Mittagessen

Es findet auch ein kleiner Teile– und Flohmarkt statt, Hüpfburg für die Kleinen und für das leibliche Wohl ist gesorgt

Eintritt

Erwachsene: 3,00 €

Kinder: 0,50 €

Kontakt:

Tel.: 0175 7810825 o. 0175 7340895

e-mail: fahrenwalder-traktoren-e.v@web.de Zeiten sind nur Richtwerte! Änderungen sind dem Verein vorbehalten!

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Kinderzirkus, Festgottesdienst und Livemusik

170 Jahre Diakonie in der Uckermark sind ein guter Anlass zu feiern. Die geplante Festwoche vom 7. bis 10. Juni 2017 in Brüssow hält schöne Höhepunkte bereit. Dazu laden die Stadt Brüssow gemeinsam mit der Evangelischen Kirchengemeinde und dem Stephanus-Seniorenzentrum in Brüssow ein.

Die Jubiläumswoche beginnt mit einem Festkonzert am 7. Juni, um 19.00 Uhr in der Brüssower Kirche, in enger Zusammenarbeit mit dem Orgelverein. Es musizieren das „Preußische Kammerorchester“ aus Prenzlau und der „Uckermärkische Konzertchor“ unter der Leitung von Jürgen Bischof.

Ein „Historischer Abend“ im Stephanus-Seniorenzentrum schaut am 8. Juni um 18.00 Uhr auf die Geschichte sozialer Arbeit in Brüssow. Ihre Wurzeln gehen zurück auf den „Vater der Diakonie“ Johann Hinrich Wichern. Er gründete 1833 in Hamburg das „Rauhe Haus“ für heimatlose Kinder und Jugendliche. Der heutige Vorsteher Dr. Friedemann Green berichtet über Wicherns Wirken in der Uckermark. Darüber hinaus wird auch ein dunkles Kapitel in der Geschichte des „Rothen Hauses“ beleuchtet – die Zeit während des Nationalsozialismus. Über die Entwicklung zu DDR-Zeiten und nach der politischen Wende berichtet Pastor Werner Braune. Als Direktor leitete er über 25 Jahre die Stephanus-Stiftung. Begleiten wird diesen Abend Herr Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit. Das große Familienfest am 10. Juni auf der Freilichtbühne am Brüssower See rundet die Festwoche ab. Es beginnt mit einem musikalischen Festgottesdienst, der gemeinsam von Diakonie-Direktorin Pfarrerin Barbara Eschen, Diakonie-Lan-

despastor Martin Scriba, Propst Andreas Haerter und Pastor Matthias Gienke gehalten wird. Darüber hinaus werden zahlreiche Ehrengäste erwartet, unter ihnen Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Land Brandenburg. Viel Livemusik, Marktstände, Spiele für Kinder und Erwachsene, Kaffee und Kuchen, gutes Essen und Getränke lassen diesen Tag zum Jahreshöhepunkt in Brüssow werden.

Besonders sei auf das Kinder-Zirkus-Zelt hingewiesen. Alle Kinder sind eingeladen, hier ein eigens Zirkusprogramm zu gestalten. Unter fachlicher Anleitung lernen sie jonglieren, üben Akrobatik ein und auch die Clownerie wird nicht zu kurz kommen. Natürlich wird das Programm dann auch noch am gleichen Tag aufgeführt.

An diesem festlichen Wochenende nehmen Jugendliche verschiedener Junger Gemeinden und Konfi rmanden aus der Region an einem „Christlichen Jugendcamp“ auf dem Campingplatz teil. Gemeinsam werden sie den Spuren sozialer Arbeit in Brüssow folgen, singen, beten und feiern. Diese Festwoche wird organisiert von der Evangelischen Kirchengemeinde Brüssow, der Stephanus-Stiftung sowie der Stadt Brüssow. Mit einbezogen sind zahlreiche ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sowie weitere Akteure aus der Region, die sich freiwillig engagieren. Einige wird man beim Familienfest treffen.

Private/Gewerbliche Anzeigen

Ob ein letzter Gruß oder eine Danksagung für die aufrichtige Anteilnahme, wir beraten Sie gern.

Frau Helms, Schibri-Verlag

Tel.: 039753/22757, E-Mail: helms@schibri.de

Gottesdienste Mai/Juni

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

25.05.2017 14.30 Uhr Himmelfahrt, in Battin

28.05.2017 10.00 Uhr Brüssow

14.00 Uhr Wollschow

04.06.2017 14.00 Uhr Pfingsten, Brüssow mit Konfirmation mit Abendmahl

Festwoche 170 Jahre Diakonie in Brüssow

07.06.2017 19.00 Uhr Konzert in der Kirche

08.06.2017 18.00 Uhr Historischer Abend im Stephanus Seniorenzentrum in Brüssow

10.06.2017 14.00 Uhr Festgottesdienst auf der Freilichtbühne

11.06.2017 10.00 Uhr Brüssow

18.06.2017 10.00 Uhr Brüssow

25.06.2017 10.00 Uhr 2. Sonntag nach Trinitatis, Brüssow

Himmelfahrt in Battin

Datum: 25.05.2017 ab 14.30 Uhr

Ort: Kirchenruine in Battin

Ablauf: 14.30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit dem Kirchenchor

15.30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke

16.30 Uhr Musik rund um die Kirche und Gemeinschaftstänze

ab 21.30 Uhr Kirchenkino „Manche mögens heiss“ Herzliche Einladung!

Arbeitseinsatz in Wollschow am 3. Juni 2017 um 9.00 Uhr

Die Mauer in Wollschow ist eingestürzt und wir wollen sie wieder reparieren und aufräumen! Benötigt werden: Eimer, Garten- und Astscheren, Harken, Hacken und Schubkarren.

Konfirmation in Brüssow

Am 4. Juni 2017 um 14.00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor. Konfirmiert werden: Ella Meier, Danielle Görbitz, Chantal Gombert, Joey Fischer

Sommerfest in Fahrenwalde

Am 30. Juni 2017 ab 15.00 Uhr an der Kulturscheune in Fahrenwalde mit Kaffee und Kuchen

17.30 Uhr Andacht

18.00 Uhr Abendbrot

Abends: gemütliches Beisammensein mit Musik und Unterstützung der Feuerwehr

Gottesdienst und Fest auf dem Burgwall in Wollschow am 02.07.2017

14.00 Uhr Gottesdienst am Burgwall

15.00 Uhr Wildschwein und Kaffee und Kuchen

Mopedgottesdienst in Bröllin am 09.07.2017

14.00 Uhr Gottesdienst

15.00 Uhr Ausfahrt nach Krakow und Grillen

Weitere Veranstaltungen

Männerkreis und alle Interessierte treffen sich am 1. Juni um 13:30 Uhr auf dem Kirchplatz. Gemeinsam wollen wir nach Stargard (Polen) fahren. Bitte anmelden bei Frau Bruch: 80237

50plus Das nächste Treffen findet am 31. Mai 2017 um 13:00 Uhr statt. Wir wollen gemeinsam nach Rothemühl zu einer Kräuterwanderung zum Märchenwald fahren! Bitte anmelden unter 80237

Seniorenkreis am 29.05.2017 um 17:30 Uhr auf dem Kirchplatz zum Grillen!

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 26.05. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss (Th. Dietz), Singkreis Schönfeld/Kirchenchor Lützelsachsen

So., 28.05. kein Gottesdienst

Fr., 02.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss (A. Sievert)

So., 04.06. 9.30 Uhr Pfingsten, Baumgarten (für alle Gemeinden) – Festgottesdienst mit Taufe und Konfirmation

Fr., 09.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss (J. v. Winterfeld)

Sa., 10.06. 10.00 Uhr Schönfeld (mit der Jahresexkursion AG Brandenburgische Kirchengeschichte)

So., 11.06. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz

Fr., 16.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss (A. Hammerschmidt)

So., 18.06. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Carmzow

Fr., 23.06. 18.00 Uhr Malchow – keine Andacht

Sa., 24.06. 09.30 Uhr Andacht in der Kirche Tornow (Prof. Reinhard Büchsel) anschließend Kirchenführung in Tornow und Vorstandssitzung der Carl BüchselStiftung in Klockow

So., 25.06. 10.00 Uhr Kirche Klockow – Festgottesdienst anlässlich des 12.Stiftungstages der Carl Büchsel-Stiftung, sowie der Fertigstellung der restaurierten Leuchter in der Kirche und der Giebelgestaltung am Ev. Kinder- und Jugendhaus mit Kirchenpräsident em. Helge Klassohn

Fr., 30.06. 18.00 Uhr Malchow, Andacht zum Wochenschluss (H. Loewe)

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (28.06.), Göritzer Frauenkreis (21.06.), Klockower Kaffeerunde (29.06.), Gemeindekirchenrat (12.06.)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigungen

- Partnerschaftsbesuch – Kirchenchor aus Lützelsachsen kommt zu uns, 24.–27. Mai 2017, 25. Mai Neuenfeld/ 26. Mai Ausflug Jatznick (Samendarre) und Uckermünde Abschluss in Malchow (Andacht und Abendbrot)

- 25. Musikalischer Gottesdienst und Gemeindefest zu Christi Himmelfahrt, Neuenfeld 25. Mai 2017 um 10.30 Uhr, es singen und musizieren die Sing-, Flöten-, Gitarrenund Bläserkreise, anschließend für alle Gottesdienstbesucher Mittagessen und Kinderprogramm

- Besuch der Arbeitsgemeinschaft Brandenburgische Kirchengeschichte, Samstag, 10. Juni 2017 in Schönfeld, Malchow, Schenkenberg und Ludwigsburg

- Begrüßungsabend zum Stiftungsfest im Evangelisches Seniorenzentrum Gutshaus Ludwigsburg, 23. Juni 2017,

18.00 Uhr, es musizieren Preisträger des Internationalen Malchower Kirchenpreises, Abendbrot

- Malchower Labyrinthpark, 24. Juni 2017, 15.30 Uhr, „Wege zu Gott“, Führung mit Holger Müller-Brandes durch das Labyrinth zu Chartres

- Preisträgerkonzert des 9. Internationalen Malchower Kirchenpreises, 24. Juni 2017, 18.00 Uhr, Kirche Malchow, mit Teilnehmern aus Deutschland, Polen und Lettland, getragen von der Carl Büchsel -Stiftung Schönfeld, gefördert von der Werner und Marie-Luise Boeck-Stiftung, anschließend Umtrunk am Johannisfeuer

- Jahresfest des Gustav-Adolf-Werkes, 14.–16. Juli 2017, Exkursion und Festgottesdienst 15./16. Juli Schönfeld, Ludwigsburg und Malchow

- Sommerfreizeit 1.–6. Klasse, 24.–28. Juli 2017, Prebelow/ Feldberger Seenlandschaft

- Uckermärkische Musikwochen zu Gast, 20. August 2017, 16.00 Uhr, Malchow, Saxophonquartett „Bilder einer Ausstellung“

- Sommerfahrt 2017 Junge Gemeinde, 24.–29.08.2017

- Gottesdienst nicht immer – aber überall – am Tag des offenen Denkmals, 10. September 2017 um 10.00 Uhr in allen Dorfkirchen des Pfarrsprengels

- 27. Frauenfreizeit mit Partnergemeinde Lützelsachsen, 14.–18. September 2017, Moosbach

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Osterei-Aktion des Tourismusvereins

Auch in diesem Jahr war es wieder eine spannende Frage: „Wer hat die verlorenen Ostereier des Brüssower Osterhasen gefunden?“ Wenn es auch schwer war, aber: gefunden wurden sie alle!

Die ersten ostereisuchenden Kinder wurden am Ostersonntag bereits vor 7.00 Uhr gesichtet. Spannend war für den Osterhasen, wer ihm diesmal seine verlorenen Ostereier wiederbringt. Im Amt Brüssow wurden dann am Dienstag die gefundenen Ostereier gegen einen Korb voller Süßigkeiten und einen Gutschein eingetauscht.

Friedrich Bahr fand ein Ei schon um 6.30 Uhr an der Feuerwehr. Er freut sich über die Saisonkarte für die Badeanstalt. Emma Peters entdeckte ihr Ei gegen 6.45 Uhr am Museum.

Sie bekommt einen Gutschein für das Schützenhaus am Brüssower See. Erst am Dienstag fand Kai Riemer das dritte Ei am Parkplatz des Brüssower Friedhofs. Er erhielt den Kinogutschein. Da der Osterhase mit jedem Jahr älter und schusseliger wird, würde er sich sehr freuen, wenn sich im nächsten Jahr wieder viele Familien auf die Suche nach seinen verlorenen Ostereiern machen.

Ein Dank des Tourismusvereins „Brüssower Land“ e. V. geht an den Landshop „Ihre Kette“, das Schützenhaus Brüssow und die Stadt Brüssow für die gesponserten Gutscheine.

Text und Fotos: Peter Reiss, Tourismusverein „Brüssower Land“ e. V.

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17
Friedrich Bahr Emma Peters Kai Riemer

Wasserwacht Prenzlau startet in die neue Saison 2017

Wenn andere planschen, paddeln und sich sonnen, haben die Mitarbeiter der Wasserwacht Prenzlau nur das Eine im Sinn: die Sicherheit rund um und am Ober- und Unteruckersee in Prenzlau. Am 13. Mai 2017 wurde die Saison der Wasserwacht Prenzlau offiziell eingeläutet. Die Retter der Wasserwacht Prenzlau sind für die neue Saison 2017 gerüstet.

Das neue Fahrzeug, welches im letzten Jahr angeschafft wurde, kommt auch zum Einsatz. Der Leiter der Wasserwacht Prenzlau, Uwe Zielke, würdigte das Engagement aller Wasserwächtler in Prenzlau.

Gewerbliche Anzeige

Mit ihrer Ausbildung und ihrem Einsatz tragen sie zur Sicherheit auf und um die Gewässer bei. Wassersport macht Spaß. Schwimmen, Surfen und Segeln sind ein beliebter Ausgleich für den Stress des Alltags. Doch im Wasser lauern Gefahren – oft sogar tödliche. Leichtsinn, Selbstüberschätzung und Unachtsamkeit sind Gründe für manch tragisches Ende eines Tages, der so schön begonnen hat.

Ein Glück, dass jemand am Wasser wacht – unsere Prenzlauer Wasserwacht. Damit Sie sich jederzeit in und auf unseren Gewässern sicher fühlen können, sind die Kameradinnen und Kameraden der Wasserwacht Prenzlau während der Badesaison viele Stunden ehrenamtlich im Einsatz.

Da stets die Sicherheit am und auf dem Wasser sichergestellt werden muss, sucht die Wasserwacht Prenzlau auch immer neue Kameraden zur Verstärkung.

Wenn Sie Interesse haben, können Sie sich gerne beim DRK in Prenzlau melden oder schreiben Sie uns einfach eine E-Mail: wasserwacht-prenzlau@t-online.de.

Ihr Ansprechpartner ist Herr Uwe Zielke.

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Tagesfahrten

08.07. 2017 Schlossgarten Festspiele Neustrelitz

11.07. 2017 IGA Berlin

18.08. 2017 Störtebecker

30.09.-09.10.2017 Ungarn

01.12.-03.12. 2017 Adventsfahrt Oberhof Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

Nr. 05/2017 Amtsblatt für das
19
Amt Brüssow (Uckermark)
20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2017

Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.