25. Jahrgang Brüssow, den
Das Amt Brüssow (Uckermark) und die FFw Brüssow laden alle Bürgerinnen und Bürger am Sonnabend, den 16. September 2017 ab 13.00 Uhr in die Amtsstraße nach Brüssow ein.
Vereine aus dem Amtsbereich werden sich präsentieren, die Feuerwehr hält viele Überraschungen bereit, Pastor Gienke lädt zur Turmbesteigung ein. Eine Hüpfburg, ein Karussell und Familie Kuhnke mit Zuckerwatte, Popcorn, gebrannten Mandeln und Wassereis werden die Kinderherzen höher schlagen lassen.
Höhepunkte am Nachmittag werden der Auftritt der Musikschule Fröhlich, der Funken des BKK Brüssow und der Kampfkunst Karate-Dojo-Uckermark sein.
Die Gruppe Two for Fun wird uns durch den Abend begleiten und uns bis in die Morgenstunden das Tanzbein schwingen lassen.
Der EINTRITT ist FREI!
Für das leibliche Wohl sorgen - die Volkssolidarität, - der Fürstenseer Hähnchengrill, - die Gaststätte Koppermann und Hartwig - der Angelverein Göritz! Amtsdirektorin
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
- Eingeschränkte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung 2
- Wahlbekanntmachung 2
- Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis & die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 3
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 4
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 4
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 5
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 6
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 7
- Bekanntmachung Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Durchlass“ Bahn-km 117,607 der Strecke 6081 BerlinGesundbrunnen-Eberswalde-Stralsund in der Gemeinde Göritz 7
Nicht Amtlicher Teil - 777 Jahre Baumgarten – Ein ganzes Dorf feiert sein Jubiläum 8
- Das 54. Parkfest 10
- Abschied aus der Kita Sonnenschein in Brüssow 11
- Veranstaltungen in den Gemeinden 12
- Wir suchen Dich – Werde bei uns Ausbilder für Erste
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Eingeschränkte Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Die Amtsverwaltung Brüssow ist in der Zeit vom 2. bis 6. Oktober nur eingeschränkt erreichbar.
In dieser Woche wird es aus organisatorischen Gründen keine Sprechzeiten für die Bürger geben.
Am Montag und Dienstag (2. und 3. Oktober) bleibt die Verwaltung geschlossen.
Von Mittwoch bis Freitag sind wir zu den gewohnten Dienstzeiten telefonisch für Sie erreichbar.
Wahlbekanntmachung
1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Brüssow ist in 5 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Brüssow
Wahllkokal: Feuerwehrgebäude
Wahlbezirk 2: Bagemühl
Wahllkokal: Gemeindehaus Randowblick
Wahlbezirk 3: Woddow
Wahllokal: Haus der Begegnung
Wahlbezirk 4: Grünberg
Wahllokal: Haus Storchenblick
Wahlbezirk 5: Wollschow
Wahllokal: Haus der Begegnung
Die Gemeinde Carmzow-Wallmow ist in 3 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Carmzow
Wahllokal: Sportlerheim
Wahlbezirk 2: Cremzow
Wahllokal: Gemeinderaum
Wahlbezirk 3: Wallmow
Wahllokal: Gemeindebüro
Die Gemeinde Göritz ist in einen Wahlbezirk eingeteilt:
Wahlbezirk: 1 Göritz
Wahllokal: Feuerwehrgebäude
Die Gemeinde Schenkenberg ist in 4 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Baumgarten
Wahllokal: Gemeindehaus
Wahlbezirk 2: Kleptow
Wahllokal: Gemeindehaus
Wahlbezirk 3: Ludwigsburg
Wahllokal: Bürgerbegegnungszentrum
Wahlbezirk 4: Schenkenberg
Wahllokal: Gemeindesaal
Die Gemeinde Schönfeld ist in 2 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk 1: Schönfeld
Wahllokal: Bürgerbegegnungszentrum
Wahlbezirk 2: Klockow
Wahllokal: Dörphus
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 03. September 2017 übersandt worden sind,
Hartwig Amtsdirektorin
sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16.00 Uhr im Amt Brüssow (UM), Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, zusammen.
3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag)
und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Brüssow, 04.08.2017
gez. Klünder Wahlleiterin des Amtes Brüssow (UM)
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinden Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld liegt in der Zeit von Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme aus.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 08. September 2017 bis 11.00 Uhr bei der zuständigen Wahlbehörde (Amt Brüssow [UM], Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Zimmer Nr. 4) Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 57, Uckermark-Barnim I durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich
- einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Brüssow, 04.08.2017
gez. Klünder Wahlleiterin des Amtes Brüssow (UM)
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld
Beschlüsse vom 13.07.2017
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 13.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld in ihrer Sitzung am 13.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Gemeinde Schönfeld zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes
„Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013; geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 03.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 09.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 19.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.
Artikel 2 Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 19.07.2017
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 11.07.2017
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 11.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des
§ 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 11.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Stadt Brüssow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 13.08.2013, bekannt gemacht im Amts-
blatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 08.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch 2. Änderungssatzung vom 14.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 10.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert: Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.
Artikel 2 Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 12.07.2017
Beschluss 1907/2017
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 19.07.2017
Aufhebung der Haushaltssperre
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, die Haushaltssperre für das Produktsachkonto 54101 aufzuheben.
Hartwig Amtsdirektorin
Dafürstimmen 7Gegenstimmen 0Enthaltungen 0
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 19.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
Artikel 1 Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bo-
denverbandes „Uckerseen“ vom 15.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, 1. Änderungssatzung vom 17.07.2014, bekanntgemacht im Amtsblatt 08/2014 für Amt Brüssow vom 21.08.2014, 2. Änderungssatzung vom 20.01.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt 02/2016 vom 18.02.2016, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow vom 15.12.2016 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.
Artikel 2 Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 24.07.2017
Hartwig Amtsdirektorin
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 19.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 19.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 23.01.2014, bekannt gemacht im
Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 2/2014 vom 19.02.2014 und der 1. Änderungssatzung vom 21.01.2015, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 02/2015 vom 19.02.2015, 2. Änderungssatzung vom 20.01.2016 bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 02/2016 vom 18.02.2016, geändert durch 3. Änderungssatzung vom 16.11.2016, bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow vom 15.12.2016 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00104 EUR.
Artikel 2 Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 24.07.2017
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
Beschlüsse vom 17.07.2017
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 17.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Schenkenberg in ihrer Sitzung am 17.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Gemeinde Schenkenberg zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 19.08.2013, bekannt ge-
macht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 14.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014; geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 20.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 13.06.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow 07/2016 vom 21.07.2016 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 19.07.2017
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz
Beschlüsse vom 26.07.2017
4. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau vom 26.07.2017
Aufgrund der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]), des § 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 20]), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 08], S.174), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) sowie des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl.I/95, [Nr. 03], S.14), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Dezember 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 39]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 26.07.2017 folgende 4. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ Prenzlau beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1. § 6 der Satzung der Gemeinde Göritz zur Umlage der Verbandsgebühren des Wasser- und Bodenverbandes
„Uckerseen“ vom 28.08.2013, bekannt gemacht im Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 09/2013 vom 18.09.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.07.2014, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 08/2014 vom 21.08.2014, geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 29.04.2015, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 05/2015 vom 21.05.2015, geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 25.05.2016, Amtsblatt für das Amt Brüssow Nr. 06/2016 vom 23.06.2016 wird wie folgt geändert:
Die Umlage je Quadratmeter der nach § 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt ab dem Kalenderjahr 2017 0,00095 EUR.
Artikel 2
Inkraftsetzung
1. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.
Brüssow, den 31.07.2017
Hartwig Amtsdirektorin
Bekanntmachung
Planfeststellung für das Bauvorhaben „Ersatzneubau Durchlass“ Bahn-km 117,607 der Strecke 6081 Berlin-Gesundbrunnen-Eberswalde-Stralsund in der Gemeinde Göritz
Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Berlin, vom 26.06.2017, Az. 511ppi/0892301#002, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 28. August 2017 bis einschließlich 11. September 2017 während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Ort: Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow Zeit: während folgender Dienstzeiten:
Montag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–15.00 Uhr
Dienstag, 8.30–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr
Mittwoch, 8.30–12.00 Uhr
Donnerstag, 8.00–12.00 Uhr und 13.00–16.00 Uhr
Freitag 8.30–11.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr) können unter 039742/8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Berlin, Steglitzer Damm 117, 12169 Berlin, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönliche Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
Hartwig Amtsdirektorin
Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: goth@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
777 Jahre Baumgarten – ein ganzes Dorf feiert sein Jubiläum
Bereits einige Wochen vor dem Jubiläumswochenende am 7./8. Juli 2017 war dem Dorf anzusehen, dass ihm hier ein großes Fest bevorsteht. Die Straßen waren mit knapp 3.000 Wimpeln geschmückt, die in Handarbeit von Frauen aus Baumgarten genäht worden waren, die Grundstücke der Einwohner waren hergerichtet und an der einen oder anderen Stelle kündigten Strohpuppen die Vorfreude an.
Festeröffnung
Der Startschuss fürs Festwochenende fiel im wortwörtlichen Sinne am Freitag, dem 7. Juli um 17.77 Uhr mit Gewehr- und Kanonenschüssen des Schützenvereins aus Prenzlau. Auch wenn die ungewöhnliche Uhrzeitangabe so manchem Gast im Vorfeld seltsam erschien, handelte es sich hierbei nicht um einen Schreibfehler. Der Ortsvorsteher und Hauptverantwortliche des Festes, Michael Gall, war sich sicher, dass jeder zur rechten Zeit auf dem Festgelände auf dem Sportplatz erscheinen wird. So eröffnete er die Feier pünktlich um 18.17 Uhr vor zahlreichem Publikum mit einer bewegenden Rede. Aus ihr sprachen nicht nur die Anstrengungen der über ein Jahr andauernden Vorbereitungszeit, sondern auch der Dank an alle freiwilligen Helfer, die Feuerwehr Baumgarten-Schenkenberg, Mitorganisatoren des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten, Sponsoren und der Gemeinde Schenkenberg, die als Veranstalter einen maßgeblichen Beitrag zur Umsetzung und zum Gelingen dieses Festes beigetragen hat. Rückblickend sagt Michael Gall: „Es hat sich ausgezahlt, dass die Planung der Veranstaltung über 15 Monate hinweg auf viele Schultern
verteilt werden konnte. Denn nur so war es möglich, jeder Aufgabe die volle Konzentration entgegenzubringen, was sich in der Qualität eindeutig niederschlug.“
Während sich vorrangig die kleinen Gäste im Festzelt bei einer Kinovorführung vergnügten, starteten die übrigen Gäste ausgelassen am Getränke- und Imbissstand in das Festwochenende. Dabei waren rege Unterhaltungen zur neuen Dorfchronik zu hören, die Carola Krafft an diesem Abend präsentierte. Beinahe in jeder Hand war das kleine rote Büchlein zu sehen, in dem Carola Krafft über mehrere Jahre Zeitungsartikel, alte Fotos und Interessantes zur Dorfgeschichte zusammengetragen hat.
„Auch wenn die Arbeit an der Chronik gute 10 Jahre gedauert hat, hat sie mir sehr viel Spaß gemacht. Ich habe mich viel mit den Bewohnern des Ortes unterhalten können, bin zu den Ämtern und in die Prenzlauer Bibliothek gefahren, um Informationen zusammenzutragen. Es war eine sehr spannende Zeit.“ Echte Baumgartenfans konnten zudem noch einen Wandkalender erwerben, dessen Stapel bereits nach kurzer Zeit merklich geschrumpft war, so groß war die Nachfrage. Der Sonnabend verhieß gutes Wetter und damit optimale Bedingungen für die vielfältigen Veranstaltungen während des Festes. Mit einer Kirchenführung und Turmbesteigung bekamen die Gäste einen ganz neuen Blick für den Ort. So meinte ein mutiger Turmbesteiger: „Das Dorf macht seinem Namen wirklich alle Ehre. Erst aus der Höhe sieht man wirklich, wie grün der Ort ist. Es gibt mehr Bäume als alles andere!“ Zu dieser Zeit waren auf dem Festplatz bereits viele große und kleine Besucher dabei, sich beim Bogenschießen auszuprobieren, die historischen Wasch- und Bekleidungsmoden des Landfrauenvereins zu bestaunen oder sich von einem PS-betriebenen fliegenden Teppich über die angrenzende Wiese ziehen zu lassen. Während der traditionellen Baumpflanzung bildete sich ein dichter Ring um Rainer Brennstuhl, dem ortsansässigen Bauer und jährlichen Organisator des Kartoffelfestes am Gut Baumgarten, um ihn schippen zu sehen und seinen gespendeten Baum zu bestaunen. Besonders eindrucksvoll war die Vorführung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr, die simulierte, was passiert, wenn eine fettige Pfanne zu brennen beginnt und dann mit Wasser „gelöscht“ wird. Gerade einmal 150 Milliliter haben ausgereicht, um eine meterhohe Feuerwalze zu erzeugen, die dem Publikum merkliches Staunen entlockte. Nachdem der Nachwuchs der Feuerwehr sein Können bei einem simulierten Flächen-
brand beweisen durfte, waren die übrigen Gäste angehalten, ebenfalls mit einem Feuerlöscher einen Papierkorbbrand zu bekämpfen.
Einer von vielen Höhepunkten dieses Festes war die Auslosung der Tombola. Bereits der Maiausgabe des Amtsblattes war ein Flyer beigelegt, der ein Los enthielt. Wem das nicht genug war, der konnte zusätzlich ein Los erwerben. Michael Gall, der die Tombola mithilfe von Carola Krafft und kleinen Glücksfeen gestaltete, betonte dabei, dass es sich hierbei ausschließlich um hochwertige Preise handelt. Wer also eine Salatschüssel oder einen Topflappen in den Preisen erwartete, wurde leider enttäuscht. So wurden mehrere 25-Euro-Tankgutscheine, ein 100-Euro-starker Restaurantgutschein, Bücher und Gutscheine regionaler Erzeuger ausgegeben.
Im Anschluss daran gab es noch einen Nervenkitzel der besonderen Art. Der Künstler Skip Pahler hat anlässlich des Jubiläums ein Bild gezeichnet, dass er für eine Versteigerung zur Verfügung stellte. Am Ende überschlugen sich die Gebote, bis das Kunstwerk schließlich für 210 Euro unter den Hammer kam. Der Erlös wird einem guten Zweck zugeführt.
Während am Nachmittag die Band rund um Dirk Weise aus Schenkenberg und die Schalmeienkapelle aus Mühlhof für Stimmung sorgten, ließen sich die Gäste am Abend von Lückis Disco ordentlich einheizen, sodass die Tanzfläche zu jeder Urzeit gut gefüllt war. Nur als das wirklich atemberaubende Feuerwerk mit der Laser-Show den Nachthimmel erhellte, standen die Füße der Feiernden still. „Ich habe schon viele Laser-Shows gesehen, aber diese hat mich wirklich umgehauen. Und das Feuerwerk war absolute Premium-Klasse“, war später von einer begeisterten Besucherin zu hören. Geschätzt haben insgesamt 1.600 Gäste, viele von außerhalb und aus den umliegenden Orten, das 777-jährige Bestehen von Baumgarten gefeiert. „Es war einfach ein rundum gelungenes Fest. Mehr gibt es dazu wirklich nicht zu sagen“, meinte der Ortsvorsteher Michael Gall mit deutlich zufriedenem Gesichtsausdruck.
Text & Grafiken von Franziska Junghans, Bilder von Carola Krafft
Weitere Fotos finden Sie unter www.amt-bruessow.de/Aktuelles/Schnappschuesse
Das 54. Parkfest
Remmi von Demmi und seine Musiker
Auf dem Campingplatz hatten sich bereits am Freitagabend die Oldtimerfreunde zu ihrem Treffen mit Autoshow eingefunden, blieben über das Wochenende und ließen ihre nostalgischen Fahrzeuge bewundern.
Frühaufsteher fanden sich Samstag zum diesjährigen 54. Parkfest bereits um 7.30 Uhr zum traditionellen Volksangeln ein und warteten auf einen Biss.
Am Samstagnachmittag hielten die Brüssower Vereine für das große Kinderfest viele interessante Dinge bereit. So durften die Kleinen sich unter Aufsicht der Feuerwehr beim Löschen eines Feuers versuchen. Beim Neptunfest entstieg Neptun, alias Stephan Rakow mit seinen Nixen den Fluten des Brüssower Sees, um die kleinen Landratten zu taufen. Die Kindergärtnerin Simone Pahl und die KITA-Frauen schminkten die Kleinen. Ei-
Kinderschminken mit der KITA – hier Frau Pahl
Früh übt sich, wer ein Feuerwehrmann werden will – Wasserspiele mit der Feuerwehr
Deutschrockband Geier Sturzflug im Abendprogramm
ne Hüpfburg und ein Karussell standen ebenso bereit wie das DRK-Spielemobil. Wer basteln wollte, ging zu den Mitstreitern des „Lebendigen Brüssow“. Der Prenzlauer Ortsverband des DRK hatte sein Boot mitgebracht, welches mit Rene Gnodtke am Steuer, sehr zur Freude immer neuer Passagiere, seine Runden auf dem See drehte.
Das Abendprogramm brachte als erstes die Ein-Mann-Show „Remmi von Demmi“ alias Marco Kuschel mit Stimmungskrachern zum Mitsingen. Ihm folgte die Deutsch-Rock-Band „Geier Sturzflut“ mit Friedel Geratsch und Klaus Fiehe. Das Wetter lud zum Bleiben ein und so blieben viele zum Tanzabend beim DJ SOM.
Text & Fotos H. Richter
Höhepunkt war nicht nur für die Jüngsten die Neptuntaufe
Oldtimer-Campingtreffen auf dem Campingplatz
Abschied aus der Kita Sonnenschein in Brüssow
Bis spät in die Nacht feierten diese Kinder ihren Abschied von der Kindergartenzeit! Nun wünschen wir Zofi a, Alex, Oliwia, Julia, Maja, Jermaine, Janik, Friedrich, Emma und Nico (nicht auf dem Foto) viel Spaß und Freude beim Lernen in der Schule!
Birgit und Simone
Zur Geschichte der jüdischen Bürger in Pasewalk in Bildern, Dokumenten, Urkunden, Annoncen und Stolpersteinen
Diese Zusammenstellung von Fakten verschiedenster Art soll einen Einblick in das Leben jüdischer Familien in Pasewalk geben. An Hand dieser Materialien wird gezeigt, welche Bedeutung die Bürger jüdischen Glaubens hatten. Sie waren anerkannt und geachtet. Die aufgeführten Unterlagen in Form von Bildern, Urkunden, Dokumenten und Annoncen sind dafür ein Beweis. Diese Belege, die von jüdischen Bürgern aus dem In- und Ausland sowie aus Archiven zur Verfügung stehen, wurden den einzelnen Familien zugeordnet. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dennoch war es notwendig, die zugänglichen Daten über die jüdischen Bürger Pasewalks jetzt zu publizieren, da sie später für immer verloren sind. Die wertvollen Belege über das Leben dieser Bürger dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Auch die Zusammenstellung der Pasewalker Stolpersteine soll darauf aufmerksam machen, wie viele Pasewalker Juden Opfer des Holocaust geworden sind und an sie erinnern. So können sich die Leser selbst ein Bild über Personen, Familien und Berufe jener Zeit machen. Aber insbesondere soll die junge Generation angesprochen werden, sich mit der Vergangenheit auseinander zu setzen und Vorurteile gegen andere Religionen in der multikulturellen Welt abzubauen sowie für mehr Toleranz einzutreten.
Dr. Egon Krüger
2017 384 Seiten, 799 Abb., schwarz-weiß EUR 14,90
Bestellungen sind möglich über Ihre Buchhandlung oder den Schibri-Verlag
Tel.: 039753-22757
Mail: info@schibri.de Homepage: www.schibri.de
Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
Samstag, 26. August 2017
- 10. Familiensportfest in Carmzow auf dem Sportplatz Zum 10. Mal fi ndet in Carmzow das Familiensportfest des Sportvereins Rot-Weiß Carmzow statt. Wir starten um 10:00 Uhr mit einem Volleyballturnier. Ab 13:00 Uhr können sich Klein und Groß an den Stationen des Sportfestes ausprobieren.
- Sommertanz in Battin
Samstag, 2. September 2017
- 750-Jahrfeier in Grimme
Samstag, 9. September 2017
- 2. Nachtangeln des Anglervereins Brüssow e. V. am Ganznowsee, 19:30 Uhr
- Pflaumenfest in Trampe
Samstag, 16. September 2017
- Festveranstaltung 25 Jahre Amt Brüssow & 20 Jahre Gerätehaus Feuerwehr Brüssow
- 5. MODERNE MUSIK in Kirchen in Brüssow, 19:00 Uhr
Sonntag, 17. September 2017
- Spätsommernachmittag mit Musik in Bagemühl
Samstag, 23. September 2017
- Kartoffelfest in Baumgarten, ab 19:00 Uhr Tanz zum Kartoffelfest
Tanz zum Kartoffelfest am 23.09.2017
Beginn 19:00 Uhr
Ort
Im stilvoll geschmückten Festzelt am Sportplatz bei der FFw Musik
DJ Lücki, Liveact
Für Speisen, Getränke und leckere Cocktails wird ausreichend gesorgt.
Grimme – Ein Dorf erzählt
Am Samstag, den 2. September 2017 feiern wir das Jubiläum 750 Jahre Grimme.
Festprogramm
13:30 Uhr Gottesdienst mit Einweihung der renovierten Kirche
14:30 Uhr Enthüllung des Gedenksteines
15:00 Uhr Kaffee & Kuchen und dazu spielt das Akkordeonorchester Melody
16:00 Uhr Fotoausstellung Kunsthof Barna von Sartory, DAS DORF von Wojtek Skowron, GRIMME – Was zu sehen ist – Dokumentation von Stefan Eickermann
16:45 Uhr Grimme – An der Salzstraße zwischen Stettin und Berlin. Eine szenische Lesung arrangiert von Rochus Stordeur.
Nachmittags Kirchplatz: Malstraße & Tischtennis für die Kinder • Kinderspiele Schauwagen – Lernort Natur • Alttechnikausstellung
17:30 Uhr Gesangsduo – „Kerstin und Gregor“
19:00 Uhr Tanz auf dem Dorf
Sonntag, 3. September 2017 10:00 Uhr Frühschoppen
Für das leibliche Wohl ist an beiden Tagen gesorgt.
Festkonzert am Tag der Deutschen Einheit anlässlich der Fertigstellung des Speichers Ludwigsburg als Gemeindezentrum
Dienstag, 3.Oktober 2017, 16:00 Uhr Speicher Ludwigsburg
Es musiziert das Preußische Kammerorchester Prenzlau unter Leitung von Aiko Oagata (Violine), Solist Tomasz Dabrowski (Trompete)
Eintritt frei, Spenden erbeten
Vor und nach dem Konzert gibt es Kaffee und Kuchen sowie Führungen durch das Gutshaus, den Park und über den Hof zur Geschichte des Ortes, der Architektenfamilie Knoblauch und der Landwirtsfamilie Keibel.
Gemeinde Schenkenberg in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld/ Ev. Diakonieverein Ludwigsburg e. V.
Wir suchen DICH – Werde bei uns Ausbilder für Erste Hilfe
Für unseren Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e. V. suchen wir zur Verstärkung unseres Ausbilderteams jederzeit und zum nächstmöglichen Eintrittstermin Ausbilder/innen für Erste Hilfe oder Menschen, die sich als Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden lassen wollen.
Durch das DRK werden im Jahr tausende Menschen in Erster Hilfe ausgebildet, damit sie im Notfall schnell und richtig helfen können. Unser Kreisverband bietet deshalb verschiedene Lehrgänge im Bereich der Ersten Hilfe an.
Als Erste-Hilfe-Ausbilder leiten Sie selbst Aus- und Fortbildungen. Sie vermitteln auf einfache Weise nötiges Wissen und trainieren mit Ihren Teilnehmern grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ausbildungen finden in Betrieben und Einrichtungen an Werktagen oder Wochenenden nach Terminabsprachen mit dem jeweiligen DRK-Kreisverband statt.
Wir suchen interessierte Menschen, die: - Freude am Unterrichten haben, - gern ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben, - gern mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammenarbeiten.
Wir bieten:
- eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen, - eine verantwortungsvolle Tätigkeit, - die Arbeit in einem tollen Team, - eine Aufwandsentschädigung/Honorar, - Freude und Anerkennung für das Ehrenamt.
Eine medizinische Vorbildung ist nicht erforderlich. Alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen in einer praxisbezogenen Ausbildung vermittelt. Die Kosten dafür übernimmt das DRK.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Telefonnummer: 03984/872025
Gewerbliche Anzeige
Kirchliche Informationen
Evangelisches Pfarramt Brüssow
Gottesdienste August/September
27.08.2017 10:00 Uhr Brüssow
02.09.2017 13:30 Uhr Gottesdienst 750 Jahre Grimme und Einweihung der frisch renovierten Kirche
03.09.2017 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl
09.09.2017 16:00 Uhr Konzert in der Tramper Kirche zur Einweihung des neuen Turmes
10.09.2017 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl
14:00 Uhr Fahrenwalde mit Abendmahl und Jubliäumskonfirmation
17.09.2017 10:00 Uhr Brüssow
15:00 Uhr Konzert mit Andacht vom Preußischen Kammerorchester in Bagemühl
24.09.2017 10:00 Uhr Brüssow
Weitere Veranstaltungen
- Konzert des Preußischen Kammerorchester in der Fahrenwalder Kirche am 3. September 2017 um 18:00 Uhr und anschließend Beisammensein auf dem Kirchplatz! Der Eintritt ist frei!
- Einweihung des Turmes in Trampe beim Pflaumenfest am 9. September 2017 um 16:30 Uhr! Wir sind sehr glücklich, dass der Turm in Trampe fertig ist und die Glocke läutet. Darum laden wir Sie zu einem Konzert in unsere Kirche ein.
- Moderne Musik in Kirchen am 16. September 2017 um 19:00 Uhr – Sowohl moderne Kirchenlieder als auch Songs aus den Charts, Rock und Pop erklingen im Brüssower Gotteshaus – ein etwas anderes Konzert für diese Location. Musiker-Band NeZLoH aus Wallmow – mit bekannten Rock/Pop-Songs – Posaunenchor Wallmow – mit modern interpretierter Kirchenmusik – Organist – mit Charts auf der Orgel – u. a. Wir freuen uns, euch den neuen Termin für die 5. MODERNE MUSIK in Kirchen mitteilen zu können. Das Konzert findet dieses Jahr am 16.09.2017 um 19:00 Uhr, wie gewohnt in der Brüssower Kirche statt. Dieses Konzert steht in diesem Jahr unter dem Motto „Kleines Jubiläum“ – Wir werden für euch einige Überraschungen vorbereiten. (www. moderne-musik.jimdo.com)
- Konzert mit Andacht des Kammerchores aus Prenzlau in der Bagemühler Kirche am 17. September 2017 um 15:00
Uhr und anschließend Fest auf dem Kirchplatz. Der Eintritt ist frei!
- 29. September 2017 um 19:00 Uhr Reformationskonzert in der Brüssower Kirche – OPERNALE 2017 „Käthe, Alwine, Gudrun“ – Drei Frauen, drei Zeiten, eine Wurzel – weibliche Erben der Reformation – Mit Barbara Ehwald (Sopran), Claudia Roick (Sopran), Katja Klemt (Schauspiel), Annette Fischer (Blockflöte, Klarinette, Saxophon) und Benjamin Saupe (Klavier), Konzept & Inszenierung: Henriette Sehmsdorf, Bühne: Tom Hornig, Kostüme: Stefanie Gruber, Eintritt: 15,17 Euro und Kartenvorverkauf bei Frau Bruch im Büro oder unter 80237
- Konfirmationsjubiläum in Brüssow am 01. Oktober 2017 um 14:00 Uhr – Wir haben versucht, so viele Namen und Adressen wie möglich für das Konfirmationsjubiläum herauszufinden. Aber es kann immer wieder passieren, dass wir Namen übersehen haben. Wer also vor 50, 60 oder 65 Jahren in unserem Pfarrsprengel konfirmiert wurde, ist herzlich zu diesem Tag eingeladen. Bitte melden sie sich, wenn wir jemanden vergessen haben! Wer an einem anderen Ort konfirmiert wurde und gerne hier das Konfirmationsjubiläum feiern möchte, ist ebenfalls herzlich dazu eingeladen. Anmeldung im Pfarramt: 03974280237
- Weihnachtsmarkt 2017 – Wir suchen zum Weihnachtsmarkt am 16. Dezember 2017 zwei Weihnachtsbäume für die Kirche und einen für den Kirchplatz. Wir würden uns sehr freuen, wenn wir Spender finden könnten. Unser Weihnachtsmarkt ist ehrenamtlich organisiert und wer gerne einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt belegen möchte, mit selbstgemachten Sachen oder anderen Dingen, ist herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf ihre Ideen. Anmeldungen bitte bei Frau Bruch im Pfarrbüro: 80237
Männerkreis und alle Interessierte treffen sich am 31. August um 14:00 Uhr auf dem Pfarrhof.
50plus Das nächste Treffen findet nun am 6. September statt. Wir wollen auf den Seen in Penkun Floß fahren. Abfahrt ist um 13:30 Uhr auf dem Brüssower Kirchplatz und bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237
Seniorenkreis am 28.08.2017 um 14:00 Uhr im Alten Pfarrhaus
Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Bezugsmöglichkeiten:
- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen:
- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.
- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.
- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich. Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.
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Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr., 25.08. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (U. Schossig)
So., 27.08. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Klockow (Pfr. W. Schneider, für alle Gemeinden)
Fr., 01.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (A. Hammerschmidt)
So., 03.09. 10.00 Uhr Carmzow Familiengottesdienst zum Schulbeginn
Fr., 08.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (I. Peick)
So., 10.09. 10.00 Uhr Baumgarten, Carmzow, Cremzow, Göritz, Kleptow, Klockow, Malchow, Neuenfeld, Schenkenberg, Schönfeld, Tornow Gottesdienst nicht immer – aber überall. In allen Dörfern des Pfarrsprengels fi nden am Tag des offenen Denkmals Gottesdienste statt.
Fr., 15.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss (J. v. Winterfeld)
So., 17.09. kein Gottesdienst
Fr., 22.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
Sa., 23.09. 10.00 Uhr Baumgarten Erntedank zum Kartoffelfest auf dem Hof Gut Baumgarten mit dem Bläserkreis Schönfeld
So., 24.09. 14.00 Uhr Malchow Festgottesdienst zur Goldenen und Jubelkonfi rmation
Fr., 29.09. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 30.09. 10.30 Uhr Cremzow Erntedankgottesdienst, Kindergottesdienst (anschließend sind alle Besucher von der Carmzower Agrar GmbH zum Mittagessen eingeladen)
Wöchentlich
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfi rmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (30.08.; 14.–18.09.), Göritzer Frauenkreis (Termine n. V.), Klockower Kaffeerunde (28.09.), Gemeindekirchenrat (04.09.)
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Weitere Termine und Vorankündigungen
- Sommerfahrt 2017 Junge Gemeinde, 24.–29. August 2017, Radtour über die dänischen Inseln Falster und Lolland
- Gottesdienst nicht immer – aber überall – am Tag des offenen Denkmals, 10. September um 10.00 Uhr in allen Dorfkirchen des Pfarrsprengels
- 27. Frauenfreizeit mit Partnergemeinde Lützelsachsen, 14.–18. September, Moosbach
- „Open Air“-Gottesdienst zur Eröffnung des Kartoffelfestes, Sonnabend, 23. September um 10.00 Uhr auf dem Gut Baumgarten
- Festgottesdienst zur Goldenen und Jubelkonfirmation 2017, Sonntag, 24.09., 14.00 Uhr, Anmeldungen ab sofort
- Festkonzert mit dem Preussischen Kammerorchester – Tomasz Dabrowski – Trompete (Stettin) zum Tag der Deutschen Einheit, Dienstag, 3. Oktober um 16.00 Uhr Speicher Ludwigsburg
- Konzert der Kantorei Zürich/Bern (Schweiz), Donnerstag, 12. Oktober, 19.30 Uhr in der Kirche Malchow
- Der Uckermärkische Hospizverein e.V. stellt sich vor, Mittwoch, 18. Oktober 2017 um 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg; Thema: „Mit alten Eltern und etwas jüngeren Kindern über Leid und Tod sprechen“
- 500 Jahre Reformation – Festgottesdienst, Dienstag, 31. Oktober 2017 um 10.00 Uhr Kirche Malchow, Predigt Dr. Heimo Schwilk (Journalist + Autor), Singkreis Schönfeld
- Malchower Talentpodium, Sonntag, 12. November 2017 um 16.00 Uhr, Kirche Malchow, Preisträger des Malchower Kirchenpreises musizieren mit dem Preußischen Kammerorchester Prenzlau
Nachruf
Am 11. Juli 2017 verstarb unser ehemaliger Kamerad der Amtsfeuerwehr Brüssow/Ortsfeuerwehr Brüssow.
Brandmeister Günter Körtner
Er war 38 Jahre lang aktives Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr. Von 1979 bis 1986 fungierte er als Ortswehrführer der FFw. Brüssow. Wir werden seiner ehrend gedenken.
A. Hartwig, Amtsdirektorin
E. Brosinsky, Amtswehrführer
H. Tillack, Ortswehrführer
Private Anzeigen im Amtsblatt Brüssow
Auch Sie können Danksagungen zu Hochzeiten, Geburtstagen, Trauer oder anderen Anlässen schalten.
Größe Maße in mm Preis 1/16 90 x 32,5 ab 25,00 e 1/8 90 x 65 ab 30,00 e 3/16 90 x 131 ab 45,00 e
Ansprechpartnerin
Frau Helms, Schibri-Verlag
Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583
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