25. Jahrgang
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Amtlicher Teil
Brüssow, den 21. Dezember
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Brüssow, ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen fröhlichen Jahreswechsel mit ausreichend Zeit für Liebe, Freundschaft, Familie und alles, was Ihnen wichtig ist.
Für das kommende Jahr erhoffe ich für uns alle, neben Gesundheit und Glück, auch die Fähigkeit, das Wesentliche zu erkennen, um uns weiterhin vertrauensvoll und mit Freude und Leidenschaft für unsere Gemeinschaft einsetzen zu können.
Hartwig Amtsdirektorin
Inhaltsverzeichnis
- Mitteilung des Amtes Brüssow über die Schließzeiten zum Jahreswechsel
- Öffentliche Zustellung
- Anmeldung der ABC-Schützen in Göritz
- Satzung über den Schulbezirk für die Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3
- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der sommerlichen Straßenreinigung und Winterdienst auf öffentlichen Straßen der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungsgebührensatzung)
- Entwurf „Pflege- und Entwicklungsplan kommunale Grünflächen“ (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“ 9 - Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Grünberg 11
Nicht Amtlicher Teil - Herbstzeit im „Kastanienstübchen“ in Carmzow 12 - Oma und Opa-Tag in der Kita „Sonnenschein“ 13 - Danksagung der Kita „Knirpsenburg“ Klockow 13 - „Regenbogengrundschule“ in Brüssow 13 - Jahresabschlussappell der Amtsfeuerwehr Brüssow in Wallmow 14 - Veranstaltungen
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Mitteilung des Amtes Brüssow über die Schließzeiten zum Jahreswechsel
Der letzte Sprechtag des Amtes Brüssow ist der 21. Dezember 2017. Das Amt bleibt vom 27. bis 29. Dezember 2017 geschlossen. Ab Dienstag, 2. Januar 2018, finden wieder die regulären Sprechzeiten statt.
Vom 27. bis 29. Dezember 2017 besteht ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr durch
Frau Joachim. Sie ist unter der Rufnummer 0174/7588763 zu erreichen.
Hartwig Amtsdirektorin
Öffentliche Zustellung
Sehr geehrte Frau Haneckow, gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.I/91, S. 457) in der zurzeit gültigen Fassung habe ich die öffentliche Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Sie angeordnet. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
1. Landkreis Uckermark, Kataster- u. Vermessungsamt (Behörde für die zugestellt wird)
2. Haneckow, Maria geb. Hübner, Adresse unbekannt 3. 13.11.2017, 2017-30-2293-T (Datum, Aktenzeichen)
Sie können die für Sie bestimmte Benachrichtigung bei mir unter folgender Anschrift einsehen.
Landkreis Uckermark Kataster- u. Vermessungsamt Dammweg 11 16303 Schwedt
Anmeldung der ABC-Schützen in Göritz
Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Jahr 2018 an der Grundschule in Göritz erfolgt am
Montag, dem 08.01.2018
Dazu bittet die Schulleiterin Frau Bembennek, die Eltern mit ihren Kindern, die vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren wurden, in der Zeit zwischen 14.00 und 16.30 Uhr im Schulleiterzimmer vorzusprechen. Informationen zur Aufnahme jüngerer Kinder gibt die Schule. Folgende Dokumente sind mitzubringen: 1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
3. gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
4. gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.
Bei Verhinderung bitte unter der Telefonnummer 039851/79071 melden.
gez. Schwanecke Hauptamtsleiter
Satzung über den Schulbezirk für die Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz
Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes – BbgSchulG – vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in der Sitzung am 31.08.2013 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand
(1) Auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für die Grundschule in Trägerschaft der Gemeinde Göritz der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist.
(2) Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.
§ 2 Schulbezirke
Der Schulbezirk der Goethe-Grundschule Göritz in Trägerschaft der Gemeinde Göritz umfasst die Gebiete:
• der Gemeinde Göritz,
• der Gemeinde Schönfeld,
• des Ortsteiles Schenkenberg mit dem Gemeindeteil Dauerthal der Gemeinde Schenkenberg.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Brüssow, den 02.08.2013
gez. Neumann Amtsdirektor
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 14.11.2017
Beschluss 60/2017 lt. Beschlussvorlage 0060/17
Wiederherstellung eines alten Weges in Grimme
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, den Weg in Grimme vom Friedhof bis ca. 60 m hinter dem alten Friedhof als Wanderweg wiederherstellen zu lassen.
Dafürstimmen 0 Gegenstimmen 9 Enthaltungen 3
Beschluss 1411-1/2017
Mäharbeiten Weg Alter Friedhof Grimme
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Mäharbeiten bis zum Eingang „Alter Friedhof“ mit in den Mähplan der Stadt aufzunehmen.
Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 3
Beschluss 1411-2/2017
Sommerreinigung 2018
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Sommerreinigung ab 2018 wieder den Bürgern zu übertragen und die Straßenreinigungssatzung dahingehend zu ändern.
Dafürstimmen 12 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 1411-3/2017
Kosten Sommereinigung 2017
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, die Sommerreinigung 2017 wie ausgeschrieben durchführen zu lassen. Die zweite Säuberung mit der Kehrmaschine soll beauftragt werden und die Kosten werden laut bestehender Straßenreinigungssatzung auf die Bürger umgelegt.
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 3 Enthaltungen 2
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung)
Aufgrund des § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] in Verbindung mit § 47 und § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 04. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in ihrer Sitzung am 12.12.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Brüssow betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, einschließlich der Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 4 dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes, oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht.
Das anliegende Straßenverzeichnis in der Fassung der Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Die Reinigung umfasst die ordnungsgemäße und die verkehrsmäßige Straßenreinigung sowie die Beräumung von Schnee und die Streupflicht bei Glätte (Winterdienst) auf Gehwegen und Fahrbahnen.
(3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:
- alle selbstständigen Gehwege, - die gemeinsamen Fuß- und Radwege, - alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile, - Gehbahnen bis zu 1,50 m Breite parallel zur Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen
oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) und in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO).
(4) Ein Gehweg gilt auch dann als vorhanden, soweit er sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.
(5) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Verkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Randstreifen und Trennstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten, befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze und Sicherheitsstreifen sowie die Radwege.
§ 2 Art und Umfang der Straßenreinigung
(1) Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf zu reinigen, Gehwege jedoch mindestens einmal im Monat.
(2) Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Auf befestigten Gehwegen umfasst die Reinigung auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet.
(3) Belästigende Staubentwicklung ist bei der Reinigung zu vermeiden. Die Verunreinigungen sind umgehend ordnungsgemäß von jedem zur Reinigung Verpflichteten auf seine Kosten nach den Vorschriften der Abfallentsorgung zu beseitigen. Sie dürfen weder dem Nachbarn noch dem öffentlichen Kanalnetz zugekehrt werden. Eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen ist nicht gestattet.
(4) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen, bleibt bestehen.
§ 3 Art und Umfang des Winterdienstes
(1) Der Winterdienst umfasst die Pflicht, die Fahrbahnen, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und soweit es zur
Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, an gefährlichen sowie an verkehrswichtigen Stellen vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fahrbahnen mit abstumpfenden bzw. auftauenden Mitteln zu bestreuen. Der Schnee ist am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Gehwege nicht beeinträchtigt werden.
(2) Gehwege sind auf einer solchen Breite von Schnee freizuhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und Begegnungsverkehr möglich ist. Der Fußgänger- und Fahrverkehr darf hierdurch nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
(3) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet wird.
(4) Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg und die Straße verbracht werden.
(5) Die Einläufe in die Entwässerungsanlagen sind von Eis und Schnee frei zu halten.
(6) Abflussrinnen, Straßeneinläufe und oberirdische Anlagen, die der Entwässerung, der Trinkwasserentsorgung und der Brandbekämpfung dienen (z. B. Hydrantenabdeckungen) sowie Gasschieber im Gehwegsbereich sind frei zu halten.
(7) Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Zudem ist die Ablagerung von Schnee, der mit den vorgenannten Mitteln versetzt ist auf diesen Flächen verboten.
§ 4 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, wird die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage gem. dem anliegenden Straßenverzeichnis auferlegt. § 1 Abs. 1 S. 3 dieser Satzung gilt entsprechend. Der Umfang der Reinigung richtet sich nach § 2 dieser Satzung.
Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.
(2) Bei Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 sind sowohl die gehwegseitigen Anlieger als auch die gehwegseitig gegenüberliegenden Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die an den Gehweg anliegenden Verpflichteten, in Jahren mit ungerader Endziffer durch die dem Gehweg gegenüberliegenden Verpflichteten. Als anliegend im Sinne dieser Satzung gilt auch ein Grundstück, welches durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg (oder Radweg) bzw. vom Fahrbahnkörper getrennt ist.
(3) Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs. 1 dieser Satzung verbleibt bei der Stadt Brüssow.
(4) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.
(5) Auf Antrag des Verpflichteten kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Stadt Brüssow mit deren Zustimmung die Reinigungspflichten übernehmen.
§ 5 Benutzungsgebühren
Für die Durchführung des öffentlichen Winterdienstes wird eine Gebühr nach einer gesonderten Gebührensatzung erhoben.
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 15 BbgStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. seiner Reinigungspflicht nach § 2 Abs. 1 nicht nachkommt,
2. als Reinigungspflichtiger die Straßenreinigung nicht nach Art und Umfang des § 2 Abs. 2 durchführt,
3. entgegen § 2 Abs. 2 chemische Unkrautbekämpfungsmittel verwendet,
4. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen nicht ordnungsgemäß entsorgt,
5. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen dem Nachbarn oder dem öffentlichen Kanalnetz zukehrt,
6. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen vornimmt,
7. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 2 durchführt,
8. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 3 durchführt,
9. entgegen § 3 Abs. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Straße verbringt. (2) Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis 7 können gem. § 47 Abs. 2 BbgStrG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Anlage Straßenreinigungsverzeichnis gültig ab 01.01.2018
Brüssow, 13.12.2017
Hartwig Amtsdirektorin
Anlage 1 (gültig ab 01.01.2018)
Straßenverzeichnis
Stadt Brüssow
Brüssow Reinigung Winterdienst
Fahrbahn Geh-Radweg Straßen Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde
Alter Sportplatz
Alter Sportplatz BH-Stelle Kino bis Schule nicht vorhanden
Amtsstraße
Ausbau 1–4 + Grdst. zw. Casel. Heide/Grimme
Bergstraße
Finkenweg
Frauenhagener Weg Richtung Nr. 3
Gartenweg
Grimmer Weg
Hammelstaller Weg
Löcknitzer Chaussee (Landesstraße) + Nr. 1
Löcknitzer Chaussee (Gemeindestraße)
Löcknitzer Straße
Moorscher Weg
(Haus der Begegnung)
Rudolf-Breitscheid-Str.
vorhanden
vorhanden
vorhanden
nicht vorhanden
nicht vorhanden
nicht vorhanden
nicht vorhanden
vorhanden
nicht vorhanden
vorhanden
nicht vorhanden Stadtmauer
vorhanden
nicht vorhanden Woddower Weg
Stadt Brüssow Grimme
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grimme
Stadt Brüssow Menkin
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Menkin X
Menkin Alleeberg
Menkin Hofstraße
Menkin an der Chaussee
Stadt Brüssow Grünberg
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Grünberg
Grünberg Bahnhofstraße
Stadt Brüssow Wollschow
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Wollschow
Stadt Brüssow Woddow
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde
Woddow 1 bis Bagemühler Str. (Kreisstraße) X
X Woddow Bagemühler Str. bis Woddow 29 (Gemeindestraße)
Bagemühler Straße
Brüssower Straße
Stadt Brüssow
Bagemühl
nicht vorhanden
Reinigung
nicht vorhanden
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Bagemühl Gartenstraße
Bagemühl Hauptstraße (Gemeindestraße)
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde
nicht vorhanden
Bagemühl Hauptstraße (Kreisstraße) X X X X Bagemühl Zum Sportplatz X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Battin
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Battin X X X X
Battin „Am See“ X nicht vorhanden X nicht vorhanden Battin Abzweig Richtung Schwaneberg X nicht vorhanden X nicht vorhanden Battin Ausbau 3 X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Frauenhagen
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Frauenhagen Abzweig ehem. Stallanlagen X nicht vorhanden X nicht vorhanden Frauenhagen (Landesstraße) X nicht vorhanden X nicht vorhanden Frauenhagen in Richtung Nr. 6 X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Trampe
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Trampe Kreisstraße X nicht vorhanden X nicht vorhanden Trampe von Kreisstraße Richtung Haus Nr. 35 X nicht vorhanden X nicht vorhanden Trampe Richtung Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Stramehl
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Stramehl X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Moor
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Moor X nicht vorhanden X nicht vorhanden Moor Hedwigshof X X
Stadt Brüssow Hammelstall
Reinigung
Winterdienst Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Hammelstall X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Petersruh
Reinigung
Winterdienst
Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Petersruh bis Feuerland Ausbau X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Butterholz
Reinigung
Winterdienst
Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Butterholz X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Stadt Brüssow Klausthal
Reinigung
Winterdienst
Fahrbahn Geh-Radweg Fahrbahn Geh-Radweg Straßen
Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger Gemeinde Klausthal X nicht vorhanden X nicht vorhanden
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der sommerlichen Straßenreinigung und Winterdienst auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Stadt Brüssow (Straßenreinigungsgebührensatzung)
Auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr.19, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) in Verbindung mit § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr.15) zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) sowie der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI. I/04, Nr.08, S.174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetztes vom 10.07.2014 (GVBI. I/14, Nr. 32) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in der Sitzung am 12.12.2017 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührengrund
(1) Zur Deckung der Kosten der Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung festgesetzt. Die Gebühren werden im Anschlussgebiet von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Stadt Brüssow (Straßenreinigungssatzung) in der jeweils geltenden Fassung.
(2) Es besteht Anschluss und Benutzungszwang.
(3) Die Stadt Brüssow trägt den Kostenanteil der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen entfällt. Dieser Anteil beträgt 25 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung. Das von der Stadt Brüssow erhobene Gesamtgebührenaufkommen beträgt für die Straßenreinigung auf Fahrbahnen und Gehwegen 75 vom Hundert der Gesamtkosten.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die gemeindliche Straßenreinigung nutzt, Eigentümer eines durch die öffentlichen Straßen erschlossenes Grundstück ist bzw. wer als Eigentümer eines im Anschlussgebiet gelegenen Grund-
stücks zur Benutzung der Straßenreinigung verpflichtet ist. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). Bilden mehrere Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit, so kann unabhängig von der Eintragung im Grundbuch und im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem auch das einheitliche Grundstück als zusammenhängender Grundbesitz, das demselben Eigentümer gehört, betrachtet werden.
Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Durchfahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.
(2) Wer im Erhebungszeitraum im Grundbuch als Eigentümer eines dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegenden Grundstücks eingetragen ist, gilt für dieses als Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr im Sinne dieser Satzung. Im Falle eines Eigentümerwechsels endet die Gebührenpflicht des bisherigen Eigentümers zum Ende des Monats in dem der Wechsel ins Grundbuch eingetragen wurde. Der neue Eigentümer ist von Beginn des darauffolgenden Monats an gebührenpflichtig. Der Wechsel des Eigentümers ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises unverzüglich mitzuteilen.
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.
(4) Der Gebührenschuldner hat alle für die Errechnung der Benutzungsgebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
(5) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen recht, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten als Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.
(1)
(2)
§ 3 Gebührenmaßstab
Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (direkte Frontlänge). Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich (angrenzende Fronten) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).
Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht (Hinterliegergrundstück) oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite (Teilhinterliegergrundstück) an diese Straße, so wird anstelle der direkten Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Zugewandte und angrenzende Fronten sind zu addieren.
Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder zum Teil an diese Straße und weißt es im Übrigen keine gesamte ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. die Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung der Straße in gerader Linie ergeben würde. Ergeben sich in diesem Fall zwei Grundstücksseiten, so wird die längere zugrunde gelegt.
(3) Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird die Summe dieser Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Gebühren zugrunde gelegt. Dies gilt sowohl für Frontanlieger, Hinter- und Teilhinterlieger.
(4) Unter Berücksichtigung der kaufmännischen Rundung werden die Frontlängen der Grundstücke in Meter, mit einer Stelle hinter dem Komma, angesetzt.
(5) Die zuständige Behörde kann, wenn sich aus der Anwendung der Absätze 1 bis 4 für Anlieger und Hinterlieger unzumutbare Härten ergeben, auf Antrag von den mit
der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Verpflichtungen, teilweise Ausnahmen zulassen.
§ 4 Höhe der Gebühren
(1) Für die nach § 3 ermittelten Grundstücksseiten wird für die Straßenreinigung eine jährliche Benutzungsgebühr in Höhe von - für den Winterdienst auf der Fahrbahn 0,78 € - für den Winterdienst auf dem Gehweg 0,99 € je Frontmeter erhoben.
§ 5 Entstehen, Änderung und Fälligkeit der Gebühr
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei Entstehen der Gebührenschuld während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.
(2) Für jeden Kalendermonat, für den die Gebührenschuld besteht, wird ein Zwölftel der jeweiligen Jahresgebühr angesetzt.
(3) Die Gebühr für den Erhebungszeitraum wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig, sofern nicht im Bescheid ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.
(4) Bei Ausfall oder Einschränkungen der satzungsmäßigen Straßenreinigung durch unvorhersehbare Betriebsstörungen, durch Witterungseinflüsse, durch Straßenbauarbeiten oder durch andere zwingende Gründe bis zu einem zusammenhängenden Monat besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.
§ 6 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.
Brüssow, 13.12.2017
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow
Beschlüsse vom 22.11.2017
Beschluss 23/2017 lt. Beschlussvorlage 0023/17 Pflege- und Entwicklungsplan 2018
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt den vorliegenden Entwurf des Pflege- und Entwicklungsplans 2018 für die Gemeinde Carmzow-Wallmow.
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 24/2017 lt. Beschlussvorlage 0024/17 Schließzeiten Kita 2018
Die Kita „Kastanienstübchen“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:
30.04.2018 ► Montag vor dem 01.05.2018 11.05.2018 ► Freitag nach Herrentag 09.–27.07.2018 ► Sommerferien 27.–28.12.2018 ► Weihnachten
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt die Schließtage der Kita „Kastanienstübchen“ für das Jahr 2018.
Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1
Hartwig Amtsdirektorin
Beschluss 25/2017 lt. Beschlussvorlage 0025/17
Stellungnahme zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg
Hier: Beteiligung am 2. Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes: - keine Hinweise und Bedenken
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 26/2017 lt. Beschlussvorlage 0026/17
Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg
Hier: Beteiligung am Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow hat folgende Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung:
Vor dem Hintergrund der Lage von 4 der 5 geplanten Baufelder südwestlich des Weges Baumgarten–Cremzow und der im B-Plan noch nicht konkret geregelten verkehrlichen Erschließung, sondern lediglich einer Pauschalaussage dazu über Landes- und Gemeindestraßen, erhebt die Gemeinde Carmzow-Wallmow vorsorglich folgenden Einwand:
Einer Einbindung in die verkehrliche Erschließung und Nutzung des kommunalen Weges – ausgehend von der Ortslage Cremzow bis an die Gemarkungsgrenze Richtung Baumgarten – wird nicht gestattet. Der unausgebaute Weg ist lediglich
als Feldweg, mit teilweise sehr eingeschränkter Fahrbahnbreite, zu klassifizieren, der den Ansprüchen des Planes und seiner baulichen Umsetzung als Windpark nicht gerecht werden kann.
Weiterhin sind durch die Gemeinde Schenkenberg Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, die Lichtimmissionen weitestgehend vermeiden. Hierzu sind Techniken wie radargeschützte Befeuerung zu berücksichtigen.
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Entwurf „Pflege- und Entwicklungsplan kommunale Grünflächen“ (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“
1. Vorbemerkung
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beabsichtigt, mit der Erarbeitung und Festsetzung eines Pflege- und Entwicklungsplanes für ihre Grünflächen diesem wichtigen und umfangreichen kommunalen Aufgabenfeld eine sachliche und fachliche Grundlage zu geben.
Für die Erstellung des Entwurfes des PEP wurde in mehreren Arbeits- und Diskussionsschritten die Systematik für die Einteilung der zu pflegenden Flächen erarbeitet.
Dabei wurde Wert darauf gelegt, aufbauend auf den langen Erfahrungen bei der Bewirtschaftung der Grünflächen durch die Gemeinde, ein Maß für den Pflegeaufwand zu definieren, welches dem hohen Anspruch am Erscheinungsbild der Grünflächen der Gemeinde Rechnung trägt und zugleich wirtschaftlich vertretbar ist.
Mit dem PEP sind die Qualität und die Quantität der gemeindlichen Grünflächenpflege mit dem Ziel festzuschreiben, das damit einhergehende Arbeitsmaß auf ein notwendiges Maß zu begrenzen.
Der vorliegende Entwurf definiert den Pflegeaufwand für die nächsten zwei Jahre. Die inhaltliche Begrenzung des ersten Pflegeplanes auf die Grünflächen dient einer besseren und übersichtlicheren Einführung dieses wichtigen Instrumentes. Es ist beabsichtigt, im zweiten Jahr der Umsetzung des PEP, nach einer Überprüfung der erreichten Ergebnisse, die Anpassung und eine inhaltliche Erweiterung des PEP vorzunehmen. Nachfolgend soll dann der PEP für einen Zeitraum von vier Jahren festgesetzt werden.
Mit der Einführung eines PEP strebt die Gemeinde Carmzow-Wallmow mehr Transparenz und Mitbestimmung für alle Bewohnerinnen und Bewohner an.
Der durch die Gemeindevertretung am 22.11.2017 beschlossene Entwurf des „Pflege- und Entwicklungsplanes kommunale Grünflächen (PEP) in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2018–2019“ (Beschlussnummer 23/2017) wird in der Zeit vom 01.12.2017 bis einschließlich 31.12.2017 in den betroffenen Ortslagen öffentlich ausgehangen.
Zusätzlich kann in den Gemeinderäumen zu den üblichen Sprechstunden des Bürgermeisters, der Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher sowie nach Absprache Einsicht in den PEP genommen werden.
Über den Internetauftritt des Amtes Brüssow (http://www. amt-bruessow.de/bekanntmachungen/index.php) kann der Entwurf ebenfalls eingesehen werden.
Einwände zum Entwurf des PEP können schriftlich oder mündlich bis zum 31.12.2017 im Amt Brüssow, Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow (Zimmer 1) oder beim Bürgermeister, den Ortsvorsteherinnen oder den Ortsvorstehern eingebracht werden.
2. Grundsätze
Die relevanten Mahdzeiträume umfassen die Monate April bis September.
Es werden keine Pflegeintervalle vorgegeben. Die Vegetationsentwicklung bedingt die Notwendigkeit einer Grünflächenmahd, so dass die nachfolgend genannte Spanne lediglich den Entscheidungsspielraum definiert.
Die Entscheidung, wann die Mahd durchzuführen ist, obliegt den in diesem Arbeitsfeld tätigen Verantwortlichen. Die hier mit Grünflächenmahd bezeichneten Pflegearbeiten beinhalten selbstverständlich alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten (z. B. soweit erforderlich Ankündigungen, Vorbereitungen, Absperrungen und, wenn festgelegt, die Aufnahme und Entsorgung des Mähgutes usw.).
Es erfolgt eine Einordnung der Grünflächen in vier Kategorien: Kategorie I Flächen innerhalb der Ortslagen mit repräsentativem Charakter oder intensiver Nutzung
6 bis 8 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie II Flächen außerhalb der Ortslagen oder in Randlagen mit intensiver Nutzung
4 bis 6 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie III Flächen außerhalb der Ortslage – Randlagen mit extensiver Nutzung
1 bis 3 mal mähen innerhalb der Pflegezeit Kategorie IV Grünflächen, auf denen keine Mahd erfolgt
3. Zuordnung der Grünflächen der Gemeinde 3.1. Carmzow und Hedwigshof I. d. R. Grünflächen in den Grenzen ab/bis OE-/OA-Schild, einschließlich Straße zur Kita u. Sportlerheim; Hedwigshof beginnend an der Bushaltestelle und in Richtung Wallmow beidseitig der Straße bis zur südlichen Grundstücksgrenze Nr. 5 (Neuendorf)
• Grünflächen entlang der Landesstraße L26 und der Gemeindestraßen, die nicht von den Anliegern gepflegt werden (einschließlich Straßenränder Gutshofbereich und zur Kita): gilt für das Straßenbegleitgrün
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Löschwasserentnahmestellen Carmzow: neben Grundstück Nr. 7 und neben Grundstück Nr. 70, i. V. m. der Regelung zwischen Amt u. Gemeinde zur Pflege und Kostenerstattung
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen um den Gedenkstein: Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen im Bereich Containerplatz und Wendeschleife:
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen Reihenhaus Carmzow Nr. 82-85:
nur Grünflächen zwischen Fahrbahn L26 und vorderer Stalltraufseite
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen Wohnblock Nr. 78a, 79 u. 80: das gesamte Flurstück betreffend mit Ausnahme der Flächen westlich des Stalles
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen um die Bushaltestelle: das gesamte Flurstück betreffend
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Spielplatz vor dem alten Fußballplatz:
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünflächen Kita:
bei Bedarf in Absprache mit der Kitaleiterin kann die Schnittanzahl überschritten werden
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen:
- Straße Carmzow-Hedwigshof:
OA-Schild Carmzow bis Bushaltestelle Hedwigshof, wegen der besonderen Nutzung als Teil eines Radfernweges
Kategorie: III
- Straße Carmzow- Klockow:
OA-Schild bis Gemarkungsgrenze, wegen der besonderen Nutzung als Teil eines Rad- und Reitfernweges
Kategorie: III Mahd mit Düker und nur rechts der Fahrbahn in Richtung Klockow – Reitweg
- Straße Carmzow-Neuenfeld:
nördliche Grundstücksgrenze Nr. 75 bis Gemarkungsgrenze, Kategorie: IV
- Straße Hewigshof-Wallmow:
südliche Grundstücksgrenze Nr. 5 bis Gemarkungsgrenze, Kategorie: IV
- Straße Carmzow-Wallmow:
OA-Schild bis Gemarkungsgrenze
Kategorie: IV
• Grünflächen alter Sportplatz Carmzow: gesamtes Flurstück, ausgenommen Spielplatz und Ackerfläche, Kategorie: III
• Grünflächen Weg zur Badestelle und Badestelle
Brökersee:
Kategorie: II mit Mähgutaufnahme
Die Wegbreite ist auf ein Maß, das die Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer gewährleistet, zu reduzieren; die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge ist über den Weg zur Löschwasserentnahme möglich.
• Grünflächen Rodelberg Sportlerheim bis „Kattenpuhl“:
Kategorie: III
• Wanderweg um den Brökersee: kommunales Flurstück oberhalb des Seegrundstückes, Kategorie: III
• Grünflächen zwischen Sportlerheim und Kita, neuer Sportplatz:
Kategorie: II – Pflege durch Dritte
3.2. Cremzow
• Grünfläche um die mehrgeschossige Wohnanlage:
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Bushaltestelle Cremzow:
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Wohnhaus Cremzow Nr. 20: Kategorie: I Mieter mähen selbst
• Spielplatz Cremzow: Kategorie: I
• Parkanlage Cremzow: Kategorie: III
• Dorfanger vor dem Gemeinderaum Cremzow: Kategorie: I
• Trauerhalle und Löschteich Cremzow: Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Containerplatz Cremzow: Kategorie: II
• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen: Pieckstraße bis Ortsausgangsschild
Kategorie: II
• Weg nach Wallmow: ab Abzweig L252 nach Grenz bis zur Gemarkungsgrenze: Kategorie IV
• Weg nach Ludwigsburg: ab OA-Schild bis Gemarkungsgrenze: Kategorie IV
3.3 Wallmow
• Sportplatz - Wallmow: unterer Teil
Kategorie: II
• Sportplatz – Wallmow: oberer Teil mit Zuwegungen
Kategorie: I
• Grünfläche am Schäferberg, Wallmow Nr. 37: bis Ortsausgangsschild
Kategorie: III
• Grünfläche, Wallmow Nr. 34–36: um die mehrgeschossige Wohnanlage
Kategorie: I
• Streuobstwiese: neben der mehrgeschossigen Wohnanlage Wallmow Nr. 34–36
Kategorie: III Pflege durch Dritte
• Grünfläche: im Bereich des Löschteichs bis zur Bushaltestelle Kategorie: I
• Grünfläche: Wallmow Nr. 21 vor dem Gemeindebüro inklusive Festplatz und um das Feuerwehrgebäude
Kategorie: I
• Wallmow Nr. 10 b: um die mehrgeschossige Wohnanlage
Kategorie: I
• Straße zur ehemaligen Bahnhaltestelle Wallmow: bis hinter der Badestelle Stawesee Kategorie: II
• Straße zur ehemaligen Bahnhaltestelle Wallmow: nach der Badestelle Stawesee bis Komposthaufen
Kategorie: III
• Badestelle am Stawesee: Kategorie: II Pflege durch Dritte
• Wiese um den Stawesee: Kategorie III verpachtet
• Grünfläche um die Trauerhalle
Kategorie: I mit Mähgutaufnahme
• Grünfläche am Wasserwerk Wallmow: Regenrückhaltebecken, Kategorie: III
• Grünfläche Brückgraben: Wallmow Höhe Einkaufsquelle – links und rechts der Straßenüberführung, Kategorie: III
• Straßenbegleitgrün Gemeindestraßen:
- Straßenränder Richtg. Wallmow Nr. 64: Kategorie: II
- Straßenränder Richtg. Wallmow Nr. 69: Kategorie: II
- Straßenränder Richtg. bis Wallmow Nr. 61
Kategorie: III
- Straßenränder Richtung Cremzow: ab Wallmow Nr. 61 bis Gemarkungsgrenze
Kategorie IV
- Straßenränder Richtung Carmzow:
ab OA-Schild bis Gemarkungsgrenze Kategorie IV
- Straßenränder Wendtshof: ab Kreisstraße Richtung Alwinenhof bis Straße nach Carmzow, Kategorie IV
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Grünberg
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landeigentümer, am Freitag, den 02.02.2018 führt die Jagdgenossenschaft Grünberg ihre Jahreshauptversammlung mit den Eigentümern der bejagdbaren Flurstücke der Gemarkungen Grünberg, Trampe und Battin, die in der Jagdgenossenschaft liegen, durch.
Tagungsort:
„Storchenblick“ in Grünberg Nr. 7a, Beginn: 18.00 Uhr
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Wahl des Versammlungsleiters
3. Bericht zu den vergangenen Jahren mit Diskussion
4. Bericht des Rechnungsprüfers für die einzelnen Jahre
5. Bestätigung der Berichte des Vorsitzenden und Rechnungsprüfers
6. Entlastung des Vorstandes und des Rechnungsprüfers
7. Vorschläge für den neuen Vorstand und Rechnungsprüfer
8. Wahl der Kandidaten des neuen Vorstandes
9. Wahl des Rechnungsprüfers
10. Abschlussworte des neuen Vorsitzenden gez. Anders Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 & 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 & 13.00–16.00 Uhr
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- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.
- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Herbstzeit im „Kastanienstübchen“ in Carmzow
Erntedankfest
Am 30.09.2017 waren wir zum alljährlichen Erntedankfest von der Carmzower Agrar GmbH eingeladen. Ein besonderes Highlight für die Kinder, und nicht nur für die Kinder, war der festlich geschmückte Erntewagen, mit dem wir durch unsere Dörfer gefahren wurden. Im anschließenden Erntedankgottesdienst in der Cremzower Kirche führten wir unser Programm zum Thema Herbst auf. Alle Kinder hatten fleißig ihre Lieder und Gedichte geübt, wobei die Kleinsten teilweise schon mit den längsten Versen glänzen konnten.
Laternenumzug
In diese Jahreszeit gehört natürlich auch ein Laternenumzug. Hierfür hatten sich die Kinder tagelang vorbereitet bevor dann am 27.10.2017 stolz die selbstgebastelten Laternen beim Umzug durch Carmzow präsentiert werden konnten. Dank der Klockower Feuerwehr war auch für die Sicherheit gesorgt. Für die musikalische Begleitung sorgte Thilo Günther mit seiner Gitarre, der unseren Zug anführte. Den Abend ließen wir am Lagerfeuer mit Bratwurst, Kürbissuppe und Knüppelkuchen gemütlich ausklingen. Ein ganz herzliches Dankeschön möchten wir auf diesem Wege allen Helfern sagen, die uns jedes Jahr so tatkräftig unterstützen.
Kita „Kastanienstübchen“
Oma und Opa-Tag in der Kita „Sonnenschein“
Zu Beginn möchte ich sagen, dass ich das große Glück habe, dass meine vier Enkelkinder nicht weit von mir entfernt wohnen. Viele Großeltern wissen ihre Enkel in weiter Ferne. Ich sehe meine Lütten fast täglich, denn ich arbeite dort, wo sie sich wohl fühlen – in der Kita „Sonnenschein“. Im November hatte ich nun das Vergnügen, sie zweimal nur als Oma zu erleben. Die Kinder und Erzieherinnen luden zum Oma und Opa-Tag ein. Mein Mann und ich konnten unsere Enkel beim Singen und Verse aufsagen bestaunen. Eine gute Pizza-Massage, lustiges Raten und alte Kinderlieder lockerten die gemeinsame Stunden auf. Ich fühlte mich als „Gast“ in dieser gemütlichen Runde sehr wohl. Im Gespräch mit einer anderen Oma erfuhr
ich, dass für die Kinder das „Drumherum“ nicht so wichtig ist, Hauptsache sie fühlen sich wohl in der Kita. Aus Sicht der Erzieherin kann ich sagen, dass es in meiner Kindergruppe ebenfalls ein unterhaltsamer Nachmittag war. Die Großeltern kamen aus Brüssow, Bagemühl und dem Nachbarland Polen. Wir sangen gemeinsam am Kaffeetisch, malten, spielten, übten Klatschspiele und tanzten. Einige Kinder blätterten mit ihren Großeltern in den Portfolios und erklärten stolz, was auf den Fotos zu sehen ist. Im Namen aller Erzieherinnen sage ich Danke für ihr Kommen! Als Oma sage ich Danke, dass ich bei zwei Enkelkindern Gast sein durfte.
Erzieherin & Oma S. Pahl
Danksagung der Kita „Knirpsenburg“ Klockow
Die Kita „Knirpsenburg“ bedankt sich bei allen Sponsoren, die den Kindergarten auch in diesem Jahr wieder unterstützt haben. Ein besonderes Dankeschön geht an die freiwillige Feuerwehr Klockow, die Firma Enertrag AG aus Dauerthal, die Firma Uhlhorn Landwirtschaft GbR aus Klockow und die Familie Jens Schulz aus Schenkenberg.
Der Kitaausschuss und die Kinder der Kita „Knirpsenburg“ wüschen allen ein schönes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2018.
Der Kitaausschuss
„Regenbogengrundschule“ in Brüssow
Oh, es riecht gut …
Am Nikolaustag machte sich die 5. Klasse der Regenbogengrundschule auf den Weg zum „Haus am See“, um mit den Bewohnern gemeinsam Plätzchen zu backen. Am Vorabend hatten die Kinder mit ihren Eltern den Mürbeteig vorbereitet und die bunten Zuckerstreusel ausgewählt. Nach der Begrüßung ging es frisch an die Arbeit und schnell füllten sich die Bleche. Frau Molesch und Frau Kegler sowie die Praktikantinnen Josephine und Lena standen uns dabei tatkräftig zur Seite. Die Seniorinnen achteten genau darauf, dass der Teig in der richtigen Stärke ausgerollt wurde – nicht zu dick und nicht zu dünn. Alle waren voller Eifer bei der Sache und bald zog ein verführerischer Duft durch den Speisesaal. Schnell kamen wir auch miteinander ins Gespräch und erfuhren Interessantes aus dem Leben der Heimbewohner. Dann ging es ans Dekorieren und schließlich freuten sich alle über das vollbrachte Werk. Die Kinder verabschiedeten sich und versprachen, wieder einmal vorbeizuschauen.
Die Klasse 5 und Frau Krüger
Wir wünschen allen Seniorinnen und Senioren sowie dem Personal eine besinnliche Weihnachtszeit und viel Gesundheit für das neue Jahr.
Die Bibliothek – Ein kulturelles Zentrum
In jedem neuen Schuljahr macht unsere Bibliothekarin Frau Sy die Kleinen mit den Gepfl ogenheiten der Buchausleihe vertraut und führt sie durch ihr Reich. Anschließend begleitet sie die Mädchen und Jungen über die gesamte Grundschulzeit. Sie kennt die Leseinteressen der Kinder genau und sorgt ständig für neuen Lesestoff. Mit Rat und Tat hilft sie, die passenden Bücher für die Erledigung der Hausaufgaben zu fi nden. Wenn der umfangreiche Fundus der Brüssower Bibliothek doch einmal nicht ausreicht, ordert sie die Bücher in Prenzlau. Mehrfach führte sie Buchlesungen für unsere Klassen durch. So erinnerte sich die 5. Klasse der Regenbogengrundschule am 05.12.2017 gern an die „Schokoladenfee“. Fast alle Kinder der Klasse sind bereits in der Bibliothek angemeldet und lesen regelmäßig. Bei unserem gemeinsamen Besuch konnten natürlich alle Fragen prompt beantwortet werden. Es war eine große Freude, die Begeisterung der Kinder für das Lesen zu erleben. Viele versorgten sich auch gleich mit neuem Lesestoff. Untereinander gab man sich Lesetipps und sogar für die Schwester wurde ein begehrtes Buch mitgenommen. Zu unserer großen Überraschung erhielten wir zum Abschluss noch ein Buchgeschenk. An dieser Stelle möchten wir auch
im Namen aller Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte unserer Schule Frau Sy ein herzliches Dankeschön für ihr Engagement aussprechen.
Klasse 5 der „Regenbogengrundschule“ Brüssow
Jahresabschlussappell der Amtsfeuerwehr
Am 24. November versammelten sich die Mitglieder der Amtsfeuerwehr zur jährlichen Auswertung in der Feuerwehr Wallmow. Dieser Tag dient neben Neuaufnahmen, Beförderungen und Auszeichnungen der Feuerwehrmitglieder auch dazu, das zurückliegende Jahr Revue passieren zu lassen und auszuwerten. Unter der Leitung von Einhard Brosinsky wurden während der Veranstaltung zwei neue Kameraden in die Reihen der aktiven Feuerwehr aufgenommen.
Brüssow in Wallmow
Weitere 27 Mitglieder erhielten Teilnahmebestätigungen für diverse Lehrgänge, welche im Zeitraum von Juni bis Oktober 2017 absolviert wurden und 11 Kameradinnen und Kameraden wurden für langjährige treue Dienste innerhalb der Amtsfeuerwehr oder mit dem Ehrenzeichen des Landesfeuerwehrverbandes ausgezeichnet. Aber auch der Nachwuchs und die Jugendarbeit innerhalb der Amtsfeuerwehr standen an diesem Abend im Fokus. Die drei Jugendfeuerwehren in Baumgarten, Klockow und Brüssow bilden insgesamt bereits über 30 Kinder und Jugendliche aus. Der gesamten geleisteten ehrenamtlichen Arbeit dankten an diesem Abend sowohl die Amtsdirektorin als auch der Amtsausschuss.
Nachruf
Am 19. November 2017 verstarb unser Kamerad
Oberlöschmeister Holger Pirk
A. Hartwig
E. Brosinsky
der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Brüssow. Er gehörte 32 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.
H. Tillack Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer
Alexander Richter Finkenweg 2
17326 Brüssow
Tel. 039742 / 80727
0171/2198211
Tagesfahrten
24.01.2018 Grüne Woche Berlin 03.-10.02.2018 Kur in Kolberg, Phoenix Hotel
All meinen Kunden und Geschä spartnern wünsche ich ein besinnliches Weihnachtsfest, einen fröhlichen Jahreswechsel und alles Gute für das Jahr 2018!
- Transfer Verein &
Allen Reisegästen und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38
Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am 25. Januar 2018
Redaktionsschluss: 08.01.2018
All meinen Fahrgästen, Patienten und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr.
Freitag, 29. Dezember 2017
Jahresabschluss in Woddow
Sonntag, 31.12.2017
Silvesterfeier in Klockow
Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
Sonnabend, 13.01.2018
Weihnachtsbaumverbrennung in Brüssow - als Abschluss des Jahres 2017 mit warmen Getränken, Stockbrot und einem warmen prasselnden Feuer für die ganze Familie. Weihnachtsbäume können vorher abgegeben werden! Veranstalter: Kulturhaus Kino Brüssow
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönfeld, ich wünsche Ihnen besinnliche und erholsame Weihnachtsfeiertage und viel Glück für das neue Jahr. Bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in den Vereinen, in der Ortsfeuerwehr, in der Kirchengemeinde und in der Gemeindevertretung ehrenamtlich engagieren sowie für die Unterstützung durch ortsansässige Firmen und alle Sponsoren, bedanke ich mich herzlich.
Detlef Neumann ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld
günstig | sicher | zauberhaft
In der Weihnachtszeit bleibt Gelegenheit und Zeit, um Kraft für Neues zu schöpfen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brüssow, ein Jahr geht zu Ende. Anlass, um mich bei allen Einwohnerinnen und Einwohnern, Firmen und Institutionen der Stadt Brüssow für die erbrachte Unterstützung im zurückliegenden Jahr herzlich zu bedanken. Es ist Zeit, einen Augenblick stehen zu bleiben, zurückzuschauen, nachzudenken und es ist auch Anlass, für Gesundheit, Zufriedenheit, Erfolg, für Frieden in uns und um uns, für Menschen, die uns begegnet sind und mit denen wir angenehme Momente verbracht haben, zu danken.
gez. Rakow, ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Stadt Brüssow
Gewerbliche Anzeigen
Gottesdienste Dezember/Januar
07.12.2017
24.12.2017
Kirchliche Informationen
Evangelisches Pfarramt Brüssow
10.00 Uhr 3. Advent – Brüssow (Gemeinderaum)
16.00 Uhr Bagemühl
Heilig Abend
14.00 Uhr Woddow mit Posaunenchor
15.30 Uhr Fahrenwalde
17.00 Uhr Brüssow mit Krippenspiel
18.30 Uhr Wollschow
26.12.2017 10.00 Uhr 2. Weihnachtsfeiertag – Grünberg
31.12.2017 14.00 Uhr Silvester in Brüssow (Gemeinderaum)
01.01.2018 16.00 Uhr Neujahr in Brüssow (Gemeinderaum)
07.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)
14.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)
21.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)
14.00 Uhr Fahrenwalde mit Abendmahl
28.01.2018 10.00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)
Gemeindekirchgeld 2017
Wir sind sehr dankbar, dass so viele Menschen hier vor Ort unsere Kirchengemeinde unterstützen. Ohne diesen Beitrag könnten wir viele Dinge nicht anpacken. Die Höhe des Kirchgeldes legen Sie selber fest. Auch der kleinste Beitrag hilft. Alles, was gesammelt wird, bleibt in unserer Kirchengemeinde. In Fahrenwalde sammeln wir für unsere neuen Fenster in der Kirche. Wir hoffen, dass wir 2018 das erste Fenster restaurieren können. Wir sind sehr dankbar für ihre Unterstützung:
IBAN: DE54170560603461001014 BIC: WELDED1UMP Sparkasse Uckermark
Männerkreis Wir treffen uns am 25.01.2018 um 14.00 Uhr auf dem Kirchplatz.
50plus Wir treffen uns am 24.01.2018 im Alten Pfarrhaus.
Seniorenkreis Wir treffen uns am 29.01.2018 im Alten Pfarrhaus.
Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld
Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr., 22.12. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 24.12. 4. Advent und Heilig Abend
(Pfr. W. Schneider, Stud. theol. C. Christiansen, Pfr. Th. Dietz für alle Gemeinden)
15.30 Uhr Carmzow/Baumgarten/Kleptow
16.45 Uhr Cremzow/Göritz
17.00 Uhr Klockow
18.00 Uhr Schönfeld
Di., 26.12. 10.00 Uhr 2. Christtag – Tornow (mit Kindergottesdienst), Festgottesdienst für alle Gemeinden mit Singkreis
Fr., 29.12. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 31.12. 15.00 Uhr Silvester – Göritz (für alle Gemeinden, Abendmahl, es spielen die Schönfelder Bläser, Fahrdienst)
Fr., 05.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 07.01. 09.00 Uhr Kleptow
10.15 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden)
Fr., 12.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 14.01. 09.00 Uhr Baumgarten
10.15 Uhr Göritz (für alle Gemeinden)
Fr., 19.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
So., 21.01. 09.00 Uhr Cremzow
10.15 Uhr Klockow
14.00 Uhr Schönfeld
Fr., 26.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht z. Wochenschluss
Wöchentlich
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- und Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (31.01., 28.02., 21.03.), Göritzer Frauenkreis (17.01.,21.02., 21.03.), Klockower Kaffeerunde (08.02., 08.03.), Gemeindekirchenrat (08.01.), Ausschuss „Malchower Labyrinthpark“ (22.01.)
Weitere Termine und Vorankündigungen
- Weihnachtliche Hausmusik in Ludwigsburg, Freitag, den 22.12.2017 um 15.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg, Instrumentalmusik, Weihnachtslieder, Geschichten
- Neujahrskonzert 2018 mit Andrej Hermlin und der American Swing Dance Band, Montag, den 1. Januar 2018 um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow, Kartenverkauf über Pfarramt Schönfeld (039854/546)
- Wintercamp für die 1.–6.Klasse, 19.–21.01.2018 im ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow
- Chorfreizeit Probenwochenende für die Markus-Passion, 27./28.01.2018 im „Wildtierland Schullandheim Gehren“
- 500 Jahre Reformation: Die Entdeckung des Glaubens Ein Kurs zum Glauben; Die Veranstaltungen finden jeweils donnerstags am 18.01., 15.02., 15.03., 19.04. und 24.05. im Gemeindehaus Göritz statt und werden von Thomas Dietz, Pfarrer und Holger Müller Brandes, „Erwachsen glauben“ durchgeführt.
- Konzert zum Fasching, Rosenmontag, Montag, den 12.02.2018 um 16.00 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg, „Karneval von Venedig“ Unterhaltungsmusik um 1900 – Konzert für Trompete, Klavier und Kontrabass (Joachim Schäfer, Oksana Weingardt-Schön und Yuka Inoue)
- Gemeindeabend: „Die Vollendung der Reformation: Die Preußische Kirchenunion von Lutheranern und Reformierten – Entstehung und Folgen“, Referent Wilhelm Hüffmeier, Ehrenpräsident des Gustav-Adolf-Werkes und ehemaliger Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Mittwoch, den 14.03.2018 um 19.30 Uhr im Gutshaus Ludwigsburg
- Großes Passionskonzert Reinhard Keiser (1674–1739), Sonntag, Palmarum 25.03.2018 um 16.00 Uhr in der Kirche Malchow, Markus-Passion für Soli, Chor und Orchester
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!