26. Jahrgang
Brüssow, den 25. Januar 2018
Amtlicher Teil
Die Jugendfeuerwehr Baumgarten bedankt sich für ihre neuen T-Shirts (Artikel Seite 13)
Inhaltsverzeichnis
- Wahlhelfer gesucht 2
- Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und 2 Zweitwohnungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark)
- Anmeldung der ABC-Schützen in Brüssow 3
- Satzung über den Schulbezirk für die Regenbogengrundschule 3 Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow
- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 4
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 4
- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 5
- Bekanntmachungsanordnung 5
- Öffentliche Bekanntmachung 6
- Satzung
Ausgabe 01/2018
Planbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz
- Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan 8 „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nicht Amtlicher Teil - Weihnachtszeit ist Märchenzeit
- Besinnliche Weihnachtszeit in Baumgarten
- Malwettbewerb der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse 12
- Fast so wie bei den Großen – Jugendfeuerwehr Baumgarten 13 - Eltern
Jahreshauptversammlung
e.V.
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Wahlhelfer gesucht
Am 22. April 2018 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates sowie am 06. Mai 2018 die eventuell notwendig werdende Stichwahl statt.
Das Amt Brüssow sucht interessierte Bürger, die zu den oben genannten Terminen bereit sind, als Wahlhelfer tätig zu sein. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in unserem Amtsbereich müssen 15 Wahllokale mit Wahlvorständen besetzt werden. Die Bürger, die erstmals als Wahlhelfer zum Einsatz kommen, können darauf vertrauen, dass in ihrem Wahlvorstand auch solche mit „Wahlerfahrung“ vertreten sind.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 Euro für den Wahlvorsteher und 15,00 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes gezahlt.
Um Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als Wahlhelfer zu erklä ren, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Amtes Brüssow:
Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen gem. § 10 Grundsteuergesetz, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben wie 2017 zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.
Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.
Sollten im laufenden Kalenderjahr durch Änderung der Besteuerungsgrundlage, Eigentümerwechsel o.Ä. eintreten, werden Sie umgehend durch einen entsprechenden Bescheid benachrichtigt.
Sollten Sie trotzdem einen Bescheid für 2018 benötigen, kann dieser im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8 bei Herrn Groß beantragt werden.
Zahlungsaufforderung:
Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern und Abgaben.
Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern und Abgaben oder nur teilweise erteilt haben, werden gebeten, die Steuern und Abgaben 2018 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 039742/86031 an Herrn Groß wenden.
Festsetzung Bekanntmachung
Diese Festsetzung durch Grundsteuergesetz, die Grundsteuer für Bekanntmachung mit Die Steuerfestsetzung
Steuerbescheides.
Frau Sternbeck Tel.: 039742 860 42 oder k.sternbeck@amt-bruessow.de
Herrn Schwanecke Tel.: 039742 860 20 oder u. schwanecke@amt-bruessow.de
Sollten im laufenden eintreten, werden Sie
Sollten Sie trotzdem
Über die Bereitschaft von Jungwählern, ein Ehrenamt zu übernehmen, wären wir besonders erfreut.
Herrn Groß beantragt
Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.
Zahlungsaufforderung:
Bei vorliegender Einzugsermächtigung Steuern und Abgaben.
Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwohnungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark)
Die Steuerpflichtigen, erteilt haben, werden festgesetzt - unter 039742/86031 an Herrn
Als Information geben
Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt:
Jahreszahler: 01.07. eines jeden Jahres bzw. Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres Bankverbindung:
Kontoinhaber: Amt Brüssow
IBAN: DE82120300000000528083
BIC: BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank AG
Jahreszahler: 01.07. eines jeden Jahres
Quartalszahler 15.02, 15.05, 15.08,
Hundesteuermarken sind in der Amtskasse für 0,80 € zu er werben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Hundesteuermarken
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Wi derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsdi rektorin des Amtes Brüssow (UM), Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow zu erheben.
Hinweis:
Brüssow, den 10.01.2018
Gegen diese Steuerfestsetzung
Dieser Widerspruch
Prenzlauer Str. 8 zu
Hinweis:
Gemäß § 80 (2) VwGO
Die festgesetzten Fälligkeiten
Gemäß § 80 (2) VwGO hat der Widerspruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzten Fälligkeiten sind somit trotz Widerspruch fristgerecht zu begleichen.
Brüssow, den 10.01.2018
(1��
Briese stellvertretende Amtsdirektorin
Anmeldung der ABC-Schützen in Brüssow
Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Jahr 2018 an der Grundschule in Brüssow erfolgt am Mittwoch, dem 14. Februar 2018. Dazu bittet die Kommissarische Schulleiterin Frau Siegmund, die Eltern mit ihren Kindern, die vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren wurden, in der Zeit zwischen 8:00 und 15:30 Uhr im Schulleiterzimmer vorzusprechen. Um die Wartezeiten zu verkürzen, werden im Sekretariat der Schule Termine vergeben. Bitte melden Sie sich dazu unter u. g. Telefonnummer.
Folgende Dokumente sind mitzubringen: 1. die Geburtsurkunde des Kindes
2. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg
3. gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
4. gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.
Bei Verhinderung bitte unter Telefon 039742 – 80250 melden. gez. Schwanecke Hauptamtsleiter
Satzung über den Schulbezirk für die Regenbogengrundschule Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow
Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes – BbgSchulG – vom 02. August 2002 (GVBl. I S. 78) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in der Sitzung am 11.06.2013 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gegenstand
(1) Auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für die Grundschule in Trägerschaft der Stadt Brüssow der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist. (2) Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.
§ 2 Schulbezirke
Der Schulbezirk der „Regenbogengrundschule“ Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow umfasst die Gebiete:
• der Stadt Brüssow,
• der Gemeinde Carmzow-Wallmow sowie
• des Gemeindeteiles Kleptow der Gemeinde Schenkenberg.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Brüssow, den 18.07.2013
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow
Beschlüsse vom 12.12.2017
Beschluss 74/2017 lt. Beschlussvorlage 0074/17 mit Änderung
Antrag Tourismusverein Brüssower Land e.V. auf zusätzliche finanzielle Unterstützung
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dem Tourismusverein Brüssower Land e.V. für das Jahr 2018 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro für Projekte, die nach Vorstellung und Billigung durch die Stadt freigegeben werden, bereitzustellen.
Dafürstimmen 12Gegenstimmen 0Enthaltungen 0
gez. Neumann Amtsdirektor
Beschluss 73/2017 lt. Beschlussvorlage 0073/17
Schließzeiten Kita 2018
Die Kita „Sonnenschein“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:
30.04.2018
Montag vor dem 01.05.2018 11.05.2018
Freitag nach Herrentag 27.12.2018 und 28.12.2018 Weihnachten
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt die Schließtage der Kita „Sonnenschein“ für das Jahr 2018.
Dafürstimmen 12Gegenstimmen 0Enthaltungen 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld
Beschlüsse vom 07.12.2017
Beschluss 29 lt. Beschlussvorlage 29
Kostenlose Nutzung der Turnhalle
Der Vorsitzende des FSV Blau Weiß Klockow e.V., Herr Schön stellt mit Schreiben vom 22.11.2017 den Antrag, die Turnhalle der Gemeinde für die am 16.12.2017 stattfindende Weihnachtsfeier zu nutzen. Gleichzeitig bittet er um die Freistellung von den Hallennutzungsgebühren. Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, dem Antrag des FSV Blau Weiß Klockow e.V. zuzustimmen.
Ja-Stimmen 7Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Herr Schön und Herr Licht nehmen an der Abstimmung nicht teil.
Beschluss 24 lt. Beschlussvorlage 24 Stellungnahme gemäß § 4(2) BauGB Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes: Keine
Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 26 lt. Beschlussvorlage 26
Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB - Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung: Keine
Ja-Stimmen 9Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschluss 25 lt. Beschlussvorlage 25
Schließzeiten Kita 2018
Die Kita „Knirpsenburg“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:
30.04.2018 Tag vorm 01.Mai
11.05.2018 Tag nach Christi Himmelfahrt
30.07.2018 - 17.08.2018 Sommerferien
24.12.2018 - 05.01.2019 Weihnachten
Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die Schließtage der Kita „Knirpsenburg“ für das Jahr 2018.
Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow
Beschlüsse vom 20.12.2017
Beschluss 28/2017 lt. Beschlussvorlage 0028/17 mit Ergänzungen
Antrag auf finanzielle Unterstützung Zuckermark e.V.
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, das 20-jährige Bestehen des Zuckermark e.V. mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro zu unterstützen. Die Gemeinde unterstützt das Zirkusprojekt des Vereines im Juni 2018 und
befürwortet die Nutzung des Sportplatzes. Die Gemeinde wird nach Nutzung des Sportplatzes diesen auf eigene Kosten wiederherstellen. Die Gemeinde stellt den Jugendclub für den Projektzeitraum kostenlos zur Verfügung.
Dafürstimmen 7Gegenstimmen 0Enthaltungen 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg
Beschlüsse vom 11.12.2017
Beschluss 34 lt. Beschlussvorlage 34
Antrag auf Aufstellung Hundekotbeutel-Spender in Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, die Anschaffung und Aufstellung zweier Hundekotbeutel-Spender mit integriertem Entsorgungsbehälter.
Ja-Stimmen 0Nein-Stimmen 8Enthaltungen 0
Beschluss 38 lt. Beschlussvorlage 38 Zuschuss Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e.V. Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, da dem Freizeit- und Kulturverein Baumgarten e.V. bereits 5.600,00 € gewährt wurden, keine weiteren Gelder zur Verfügung zu stellen.
Ja-Stimmen 7Nein-Stimmen 0Enthaltungen 1
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz
Beschlüsse vom 06.12.2017
Beschluss 36 lt. Beschlussvorlage 36 Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“
Die Gemeindevertretung Göritz billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“, Stand November 2017, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A) sowie seine Begründung (Teil B) mit Umweltbericht und beschließt seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.
Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen.“
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschluss 37 lt. Beschlussvorlage 37 Erlass einer Veränderungssperre für die vom Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ betroffenen Flurstücke
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt zur Sicherung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windfeld Ucker-
mark, Bereich Tornow II“ die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Veränderungssperre.
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschluss 31 lt. Beschlussvorlage 31
Stellungnahme gemäß § 4(2) BauGB - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“- Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Göritz regt zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg an, die maximale Höhe der Windkraftanlagen auf die ortsüblichen 240 Meter zu begrenzen. Die Gemeindevertretung Göritz beschließt mit der genannten Anregung den Beschlussentwurf.
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschluss 32 lt. Beschlussvorlage 32
Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt entsprechend verändertem Beschlussentwurf der Vorlage:
Die Gemeindevertretung hat keine Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch nicht im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Bekanntmachungsanordnung
für die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz
Hiermit ordne ich gemäß § 1 Absatz 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sowie gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz vom 25.11.2009 die öffentliche Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung Göritz in ihrer Sitzung am 06.12.2017 beschlossenen erneuten Veränderungssperre für das das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB im nächsten Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) an.
Dabei ist der Satzungstext der Veränderungssperre gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz im vollen Wortlaut im Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) bekannt zu machen. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, die gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die erneute Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist, wird gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre (Maßstab 1:6.000, vom 27.11.2017) liegt im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes in der Zeit vom 05.02.2018 bis einschließlich 19.02.2018
während folgender Dienstzeiten:
Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.
Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.0016.00 Uhr) können unter 039742/ 8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.
Diese Bekanntmachungsanordnung ist gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung und gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz zusammen mit der Satzung über die erneute Veränderungssperre im Amtsblatt zu veröffentlichen.
Brüssow, 08.01.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Öffentliche Bekanntmachung
über den Erlass einer erneuten Veränderungssperre für das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz
Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.d.F. vom
18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz am 6.12.2017 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
Satzung
über die erneute Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz
§ 1 Zu sichernde Planung
Die Gemeindevertretung Göritz hatte in ihrer Sitzung vom 24.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ beschlossen und eine erste Veränderungssperre erlassen, die unterdessen bereits außer Kraft getreten ist.
Mit dem Bebauungsplan wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fläche für Windkraftanlagen“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird. Eine unkoordinierte Errichtung von WKA soll dadurch vermieden werden. Da das Bebauungsplanverfahren bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre weiter fortbestehen, soll hiermit zur Sicherung der Planung für den in § 2 bezeichneten Geltungsbereich eine erneute Veränderungssperre erlassen werden.
§ 2 Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan (Maßstab 1:6.000, vom 27.11.2017), der als „Anlage Geltungsbereich“ Teil der Satzung ist. Er entspricht dem am 24.04.2013 beschlossenen künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkung Tornow, Flur 1: 126 (teilweise), 127 (teilweise), 128 (teilweise), 129 (teilweise), 130 (teilweise), 131 (teilweise), 132 (teilweise), 133 (teilweise), 134 (teilweise), 136/2 (Wegeflurstück, teilweise), 137 (Wegeflurstück, teilweise) 147, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 167, 170, 171, 172 (teilweise), 173 (teilweise), 176, 177, 178, 179 (teilweise), 369 (teilweise), 378 (teilweise), 380 (teilweise), 382 (teilweise), 387, 388, 389, 390, 397 (teilweise), 399, 400, 401, 402, 403, 412 (teilweise), 413 (teilweise), 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 429, 430, 431, 433, 434, 436, 437, 456, 457, 461, 462 (alt: 183), 464 (teilweise, alt: 398), 465 (teilweise), 470, 471 (alt: 148).
§ 3 Rechtswirkungen
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen
a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde.
§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
(2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(3) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf eines Jahres ab Bekanntmachung außer Kraft. Sie kann gemäß § 17 Abs. 2 BauGB bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden, wenn besondere Umstände es erfordern.
(4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.
Hinweis:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann.
Brüssow, 08.01.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Anlage Geltungsbereich:
Lageplan Geltungsbereich der erneuten Veränderungssperre – Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“
Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ bereitet die bauliche Nachverdichtung des Windfeldes Uckermark in der Gemarkung Tornow mit zusätzlichen Windkraftanlagen vor.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans der Gemeinde Göritz umfasst ein Gebiet zwischen den Ortschaften Tornow, Dauer, Schenkenberg und Dauerthal, westlich des Tornower Fließ´ und nördlich des Dauergrabens. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.
Zum Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ (Stand: November 2016) war entsprechend dem Billigungs- und Offenlagebeschluss der Gemeindevertreter vom 05.12.2016 bereits im Winter 2016/2017 eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB durchgeführt worden. Eine Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgte nicht, da durch eine zeitlich parallele Baugenehmigung für drei Windkraftanlagen (WKA) offensichtlich war, dass der B-Plan in der Form des ersten Entwurfs überarbeitet werden musste. Die neue baurechtliche Situation erforderte Veränderungen im Planentwurf: Die Anzahl der Baufelder wurde von fünf auf sechs erhöht, weil die drei genehmigten WKA im südlichen Teil des Geltungsbereichs als Bestand berücksichtigt werden müssen. Die maximal zulässige Gesamthöhe für die Windenergieanlagen wurde von 230 auf 240 m erhöht. Die Planbegründung wurde an verschiedenen Stellen ergänzt.
Auf Grundlage des 2. Entwurfs wurde ein vollständiger Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt und die Eingriffs-/ Ausgleichsplanung (naturschutzfachliche Eingriffsregelung) integriert. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 245c Abs. 1 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs in der Fassung vor dem 13. Mai 2017 geltenden Fassung zu Ende geführt.
Der 2. Bebauungsplan-Entwurf zum „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ (Stand: November 2017) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes in der Zeit vom 05.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018
während folgender Dienstzeiten:
Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:
- Fachgutachten (Schallimmissionsprognose mit Stand 29.09.2016; Schattenwurfanalyse mit Stand 29.09.2016; Brutvogelkartierung 2014; Rastvogelkartierung 2014/2015; Raumnutzungskartierung Weißstorch 2016 sowie Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna 2016).
- die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 29.07.2016;
- die Stellungnahme des Landkreises Uckermark-Bauordnungsamt/Bauplanung vom 01.08.2016;
- die Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 26.07.2016.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I- Aus dem Umweltbericht (Stand: November 2017): Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere mit wesentlichen Aussagen zu:
- „Schutzgut“ Mensch – Information über mögliche stoffliche und Schallemissionen sowie visuelle Störungen (Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse von September 2016);
- Pflanzen/Biotope – Information zu den Auswirkungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen v.a. am Tornower Fließ und Dauergraben;
- die betroffenen Tierklassen: - Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brutvögel, unter besonderer Betrachtung von Kranich, Rohrweihe und Weißstorch sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten z.B. Bluthänfling und Sperbergrasmücke; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel, u.a. Goldregenpfeifer und Graugänse;
- Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zur Beeinträchtigungen von Flugbahnen vor allem des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus;
- Boden – Information zum Ausmaß der Versiegelungen; Aussagen zu betroffenen Bodendenkmalen;
- Landschaftsbild – Information zu den Auswirkungen im Nah- und Fernbereich;
- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Baudenkmale im Nah und Mittelbereich;
- sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen.
- Festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen: Pflanzung von Straßenbäumen nördlich von Tornow (Tornow Flur 1, Flst. 386); Abriss/Entsiegelung Stallgebäude neben Gutshaus Tornow (Gemarkung Tornow Flur 1, Flst. 14); Abriss/Entsiegelung Schuppen in Malchow (Gemarkung Malchow, Flur 2, Flst. 397).
II
- Aus der Schallimmissionsprognose (29.09.2016) Angaben zu den vom Windpark verursachten Schallimmission, auch im Zusammenwirken mit anderen Schallquellen;
III
- Aus der Schattenwurfanalyse (29.09.2016) die Berechnung der Schattenwurfdauer an Immissionsorten (Häusern) in den umliegenden Ortschaften Kleptow, Schenkenberg und Tornow;
IV
- Aus den faunistischen Untersuchungen und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag:
- Angaben zu Brutvögeln, insbesondere zu Arten gemäß der Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) des Windkrafterlass Brandenburg (Kranich, Rohrweihe, Rohrdommel, Weißstorch) sowie Arten der Roten Liste (Knäkente, Flussregenpfeifer), weitere Greifvogel (Mäusebussard) und Eulen sowie von Koloniebrütern im Vorhabengebiet bis zu einem Abstand von 1.000 m.
- Flugkorridore des Weißstorchs zu essentiellen Nahrungsflächen und Bewertung seiner Betroffenheit durch die vom B-Plan vorbereite Bauvorhaben;
- Kartierungsergebnisse von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet sowie Bewertung der unterschiedlichen Gefährdung verschiedener Arten; Definition von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz sowie Schwerpunkt- Aktionsräume kollisionsgefährdeter Arten; Bewertung und Ableitung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. V
- Aus der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 29.07.2016:
- Nach Prüfung des Belangs der einzelnen Fachabteilungen Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft:
- Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs gemäß Aktueller Fassung der TAK sowie der HVE („Handlungsanleitungen zum Vollzug der Eingriffsregelung“);
- Angaben zur erforderlichen Ausführungen hinsichtlich des Europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“ nach §1a Abs. 4 BauGB;
- Bestätigung der Ausführungen im vorliegenden Planentwurf zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens durch Geräuschemissionen und Schattenwurf;
- Hinweis auf vorliegende Erkenntnisse des LfU zur Vorbelastung.
VI
- Aus der Stellungnahme des Landkreises UckermarkBauordnungsamt/Bauplanung vom 01.08.2016:
- Hinweis auf ein weiteres Bodendenkmal, das 2012/2013 im Zuge der Errichtung der dortigen WKA festgestellt wurde;
- Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von Rohrleitungen und Drainagen, Gewässerkreuzungen und Näherungen bei Errichtung der Anlagen.
VII
- Aus der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpfl ege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 26.07.2016:
- Angabe zu Auflagen im Bereich von Bodendenkmalen und Bodendenkmal-Vermutungsflächen.
Brüssow, 08.01.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Anlage: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans (2. Entwurf, ohne Maßstab)
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Weihnachtszeit ist Märchenzeit
In diesem Jahr hieß es gleich zwei Mal in unserer Schule „Es war einmal….“
Zum Ersten bei einem Gastspiel des Ensembles der Kinderoper KOBRA mit dem Stück „Knall und Schmunzel“ und zum Zweiten bei unserer alljährlich stattfindenden Weihnachtsmatinee, bei der ein von unserer Schulleiterin Frau Bembennek selbst geschriebenes Stück aufgeführt wurde. „Aschenputtel, oder doch nicht!?“ hieß das Märchen, welches die Schüler und Schülerinnen der 5. und 6. Klassen als Darsteller hatte. Knall und Schmunzel entstammt der Feder von Christoph Reinecke, der auch der Gründer und Leiter dieses Unternehmens ist. Zwei liebenswerte Gauner ziehen durch das Land, erleben zahlreiche Abenteuer und alles findet durch die Hilfe der Zuschauerkinder ein gutes Ende. Schmunzel, der ewig Grinsende und immer gut Gelaunte und Knall, dessen Lieblingsausspruch: „Ich krieg` nen Knall“ ist, erlösen die schöne Prinzessin Harmonie aus den Händen des bösen Zauberers Salbadrius und finden eine gesicherte Zukunft am Hofe. Begleitet wurde das Theaterstück durch einen bunten Mix bekannter Opernmelodien.
Eine tolle Idee, Kinder an die Welt der Oper heranzuführen und gerade für kleine Schulen im ländlichen Bereich die Möglichkeit, ein kulturelles Highlight für wenig Geld und ohne großen logistischen Aufwand zu schaffen.
Weiter so liebes Ensemble von KOBRA, welches uns neben der Story mit einer schönen Kulisse, Musik und gesanglich beeindruckenden Leistungen erfreute.
Zu unserer Weihnachtsmatinee am 20.12.2017 strömten neben unseren Schülern, Lehrern und den Kindern der Kita auch zahlreiche Eltern, Großeltern und Geschwister in unsere, durch unser Hausmeisterteam weihnachtlich geschmückte Turnhalle. Mit einem bunten Programm aus Liedern und Gedichten stimmte Frau Streich mit Schülern der Klassen 2-4 alle Gäste aufs Weihnachtsfest ein. Auch zwei Gruppen mit Instrumen-
Allen, die uns zur GOLDENEN HOCHZEIT
Freude bereitet haben, danken wir von Herzen.
Ingrid & Gunter Bohlmann Brüssow, im Dezember 2017
talisten erfreuten das Publikum mit Keyboard, Flöte, Trompeten und Gitarre.
Den krönenden Abschluss bot dann das bereits erwähnte Theaterstück. Schon einmal, nämlich bei den Senioren in Canzow, durften die Kinder ihr Können zeigen und nun wurde es den Eltern und Mitschülern präsentiert.
Ein nicht so zur Arbeit motivierter junger Mann reicher Eltern sollte nun langsam anfangen, seine eigenen Wege zu gehen und sich eine Frau suchen, die ihn dabei unterstützt. Moderner Weise nutzte er das Speed-Dating für seine Zwecke und es wurde schnell klar, dass dieses Ansinnen nicht so einfach werden sollte. Aber es wäre kein Märchen, wenn es nicht ein gutes Ende gefunden hätte.
Die Zuschauer waren begeistert, applaudierten und bedachten die Weihnachtsmützen der Kinder mit kleinen oder größeren Geldspenden, die den Kindern wieder zugutekommen. Ende gut, alles gut! So klang dieses Jahr 2017 aus und wir wünschen allen ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2018.
B. Wussow, Goethe Grundschule Göritz
Besinnliche Weihnachtszeit in Baumgarten
Mittlerweile ist es in Baumgarten schon zur Tradition geworden, dass in der Weihnachtszeit die jüngeren Bewohner unseres Ortes die Senioren mit einer zünftigen Weihnachtsfeier überraschen. Maßgeblichen Anteil daran haben die rührigen Mitglieder des „Kultur- u. Freizeitvereins Baumgarten e.V..“ Sie sorgten mit selbstgebackene Kuchen und einem festlich geschmückten Ambiente für eine wirklich gelungene Weihnachtsfeier. Nachdem man sich Kaffee und Kuchen schmecken ließ, hatten die Kinder der Kita „Krümelburg“ ihren großen Auftritt. Unter der Leitung von Frau Jez führten die Jüngsten das liebevoll einstudierte Stück „Sternthaler“ auf. Besonders die Buben hatten viel Spaß daran, die Kulissen der Bühnengestaltung über die Bühne zu ziehen. Nach einem großen Applaus
freuten sich die Knirpse der KITA sehr über die überreichten kleinen Aufmerksamkeiten. Für ihr Engagement möchten wir uns noch einmal recht herzlich bei allen Mitwirkenden und fleißigen Helfern der Kita bedanken. Währenddessen überreichte die freischaffende Künstlerin Frau Reinhold weihnachtliche Liedtexte an alle Anwesende, um anschließend begleitend mit Akkordeon, den schönen Nachmittag im gemeinsamen Gesang ausklingen zu lassen. Wir wünschen allen Lesern ein frohes und gesundes neues Jahr 2018.
Karola Radke Pressebeauftragte Kultur und Freizeitverein Baumgarten e.V.
Malwettbewerb der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse aus Friedland
Thema: „Der Herbst oder eine andere Jahreszeit“
Folgende Preisträger wurden von der Jury ausgewählt und erhielten einen Kinogutschein:
Leni Hoffmann Klasse 3
Martyna Hololob Klasse 4
Angelina Heller Klasse 4
Jannic Wolf Klasse 5
Eva Sternbeck Klasse 5
Julianna Sieniuc Klasse 6
Gustav Grünberg Klasse 4 Elaine Trester Klasse 6
Die Kunstwerke sind in der Brüssower Bäckerfiliale ausgestellt. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern und ein großes Dankeschön an Bäckermeister Deuse und sein Team!
Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
Samstag, 27. Januar 2018
Weihnachtsbaumverbrennung in Bagemühl
Samstag, 03. Februar 2018
1. Karneval in Brüssow mit Kinderkarneval und Umzug
Samstag, 10. Februar 2018
2. Karneval in Brüssow
Fast so wie bei den Großen – Die Jugendfeuerwehr Baumgarten startet ins neue Jahr (Artikel zum Titelfoto)
Das ganze Jahr über treffen sich die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Baumgarten regelmäßig freitags und trainieren. Wieviel sie dabei schon gelernt haben, konnten sich ihre Eltern auf der Jahreshauptversammlung am 6. Januar anschauen. Die findet immer zu Jahresbeginn statt und lässt das vergangene Jahr Revue passieren. Ein Blick auf das kommende Jahr und gemütliches Beisammensein gehören auch dazu – wie bei den Großen.
Diesmal zeigte Jugendwartin Inka Tiebach in einem spannenden Jahresrückblick mit Fotos untermalt, was das ganze Jahr über stattgefunden hat. So konnten sich neben den Eltern auch Gäste und Ortswehrführung anschauen, wie strahlende Sieger eines Aktionstages aussehen, dass bereits die Jüngsten im Feuerwehrtechnischen Zentrum (FTZ) Prenzlau herzlich willkommen sind und auch ein verregnetes Zeltlager riesigen Spaß machen kann. Dabei halfen wohl auch die nagelneuen Feldbetten, die durch eine Spende der ENERTRAG AG angeschafft werden konnten.
„In diesem Jahr haben wir wieder viele spannende Sachen geplant“, sagte Jugendwartin Franziska Junghans dann in ihrem Ausblick auf 2018. Auf Wunsch der Kinder wurde das Training etwas mehr auf die anstehenden Wettkämpfe zugeschnitten,
sodass sie für den Aktionstag, die Nachtwanderung und auch die Leistungsabnahme auf Kreisebene gut gewappnet sind. Dank der Spenden des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten e.V. und des Bürgermeisters der Gemeinde Schenkenberg werden auch Ausflüge das Programm abrunden. Ebenso hat das Amt wieder grünes Licht für ein Zeltlager gegeben. Das Highlight waren in diesem Jahr wohl zum Abschluss der Versammlung knallrote T-Shirts, die die Sozialstation Dirk Weise gesponsert hat. Aufgestellt in einer Reihe, ordentlich nach Größe sortiert, warteten die Kids, dass sie von ihren Jugendwarten Günter Münchow und Raik Knorr ihr T-Shirt bekamen. Mit dem leuchtenden Schriftzug „Jugendfeuerwehr Baumgarten“ auf dem Rücken, erkennt man sie nun schon von weitem.
Vielen Dank allen unseren Unterstützern – so kann es ja nur ein tolles Jahr werden …
Auch in diesem Jahr werden wir regelmäßig freitags trainieren. Wie ein Vater mal feststellte, immer dann, wenn die Mülltonnen nicht draußen stehen – also in den geraden Kalenderwochen. Wer Lust hat mitzumachen, meldet sich einfach im Amt für weitere Informationen.
Eure Jugendwartin Jessica Tiebach
Wir suchen DICH - Werde bei uns Ausbilder für Erste Hilfe Gewerbliche Anzeige
Für unseren Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. suchen wir zur Verstärkung unseres Ausbilderteams jederzeit und zum nächstmöglichen Eintrittstermin ehrenamtliche Ausbilder/innen für Erste Hilfe oder Menschen, die sich als Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden lassen wollen.
Durch das DRK werden im Jahr tausende Menschen in Erster Hilfe ausgebildet, damit sie im Notfall schnell und richtig helfen können. Unser Kreisverband bietet deshalb verschiedene Lehrgänge im Bereich der Ersten Hilfe an. Als Erste-Hilfe-Ausbilder leiten Sie selbst die Aus- und Fortbildungen. Sie vermitteln auf einfache Weise nötiges Wissen und trainieren mit Ihren Teilnehmern grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ausbildungen finden sowohl in Betrieben und Einrichtungen an Werktagen, als auch an Wochenenden in unseren Ausbildungsräumen statt.
Wir suchen interessierte Menschen, die:
• Freude am Unterrichten haben,
• gern ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben,
• gern mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammenarbeiten.
Wir bieten:
• eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen,
• eine verantwortungsvolle Tätigkeit,
• die Arbeit in einem tollen Team,
• eine Aufwandsentschädigung/Honorar,
• Freude und Anerkennung für das Ehrenamt. Eine medizinische Vorbildung ist nicht erforderlich. Alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen in einer praxisbezogenen Ausbildung vermittelt. Die Kosten dafür übernimmt das DRK.
Telefonnummer 03984 / 87 20 25 Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Silvio Duchow EhrenamtskoordinatorAusbilder Peter Schnabel bei einer Reanimationsübung mit Teilnehmern.
Eltern sind Vorbild: Elternbrief 27: 3 Jahre, 9 Monate
Apropos Beispiel: Sicher ist es Ihnen schon aufgefallen, dass Kinder nicht nur aus dem Lernen, was ihre Eltern sagen, sondern auch und vor allem daraus, was sie tun und täglich vorleben. Zur Ordnung kann man ein Kind leichter anhalten, wenn man selber Ordnung hält oder sich zumindest hin und wieder einen Ruck gibt aufzuräumen. Auch „innere Werte“ lassen sich nicht einfach herbeireden. Ob Mama mal nach der kranken Nachbarin schaut, ob Papa sich um Oma kümmert, ob die Eltern gerne Freunde einladen oder einer dem anderen mal etwas Nettes sagt – all das prägt den Charakter eines Kindes und seine Haltung anderen gegenüber mehr als Worte. Eltern sind Vorbild – und das leider nicht nur mit ihren Schokoladenseiten.
„Aber du bist doch gar nicht krank“, stellt Mirko fest, kaum dass seine Mutter den Telefonhörer aufgelegt hat. „Warum sagst du es dann?“
Vielleicht hat auch Ihr Kind Sie schon mal bei einer Notlüge ertappt, hat mitbekommen, wie Sie bei Rot über die Straße gingen oder, statt aufzuräumen, die herumliegenden Sachen schnell mal hinters Sofa stopften… Auch Eltern sind nicht perfekt. Darauf kommt es auch gar nicht an. Trotzdem lohnt es sich, sich hin und wieder zu fragen: Was ist mir wichtig im Zusammenleben mit anderen? Welches Bild soll mein Kind von mir haben? Was kann es von mir lernen? Und was nicht?
Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief zum Thema: „Kinder spielen ihre Sorgen weg“, „Was soll ich spielen?“, „Streit mit anderen Kindern“, „Nun wehr dich doch endlich!?“, „Hat das
Kind schon ein Gewissen?“, „Lob und Tadel“, „Muss Strafe sein?“ und vieles mehr.
Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).
Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.
Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg