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26. Jahrgang

Brüssow, den 25. Januar 2018

Amtlicher Teil

Die Jugendfeuerwehr Baumgarten bedankt sich für ihre neuen T-Shirts (Artikel Seite 13)

Inhaltsverzeichnis

- Wahlhelfer gesucht 2

- Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und 2 Zweitwohnungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark)

- Anmeldung der ABC-Schützen in Brüssow 3

- Satzung über den Schulbezirk für die Regenbogengrundschule 3 Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow

- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow 3

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 4

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 4

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 4

- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 5

- Bekanntmachungsanordnung 5

- Öffentliche Bekanntmachung 6

- Satzung

Ausgabe 01/2018

Planbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz

- Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan 8 „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Nicht Amtlicher Teil - Weihnachtszeit ist Märchenzeit

- Besinnliche Weihnachtszeit in Baumgarten

- Malwettbewerb der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse 12

- Fast so wie bei den Großen – Jugendfeuerwehr Baumgarten 13 - Eltern

Jahreshauptversammlung

e.V.

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 1
Postwurfsendung sämtliche Haushalte
über die erneute Veränderungssperre für den 6
11
12
Elternbrief 27
Kirchliche Informationen 15
16
17
sind Vorbild:
14 -
- Schönes Weihnachtskonzert in Brüssow
- Welches ist der richtige Weg?
- Weihnachtsmusik 2017 in Klockow 18 -
Anglerverein Brüssow
19 - Jugendweihe – Info 19

Amtlicher Teil

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Wahlhelfer gesucht

Am 22. April 2018 findet die Wahl der Landrätin/des Landrates sowie am 06. Mai 2018 die eventuell notwendig werdende Stichwahl statt.

Das Amt Brüssow sucht interessierte Bürger, die zu den oben genannten Terminen bereit sind, als Wahlhelfer tätig zu sein. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in unserem Amtsbereich müssen 15 Wahllokale mit Wahlvorständen besetzt werden. Die Bürger, die erstmals als Wahlhelfer zum Einsatz kommen, können darauf vertrauen, dass in ihrem Wahlvorstand auch solche mit „Wahlerfahrung“ vertreten sind.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 Euro für den Wahlvorsteher und 15,00 Euro für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes gezahlt.

Um Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als Wahlhelfer zu erklä ren, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Amtes Brüssow:

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Steuerpflichtigen gem. § 10 Grundsteuergesetz, die im Kalenderjahr 2018 die gleichen Abgaben wie 2017 zu entrichten haben. Für sie wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.

Die Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Sollten im laufenden Kalenderjahr durch Änderung der Besteuerungsgrundlage, Eigentümerwechsel o.Ä. eintreten, werden Sie umgehend durch einen entsprechenden Bescheid benachrichtigt.

Sollten Sie trotzdem einen Bescheid für 2018 benötigen, kann dieser im Amt Brüssow, Prenzlauer Str. 8 bei Herrn Groß beantragt werden.

Zahlungsaufforderung:

Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift-Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern und Abgaben.

Die Steuerpflichtigen, die keine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern und Abgaben oder nur teilweise erteilt haben, werden gebeten, die Steuern und Abgaben 2018 – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten. Bei Fragen können Sie sich telefonisch unter 039742/86031 an Herrn Groß wenden.

Festsetzung Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch Grundsteuergesetz, die Grundsteuer für Bekanntmachung mit Die Steuerfestsetzung

Steuerbescheides.

Frau Sternbeck Tel.: 039742 860 42 oder k.sternbeck@amt-bruessow.de

Herrn Schwanecke Tel.: 039742 860 20 oder u. schwanecke@amt-bruessow.de

Sollten im laufenden eintreten, werden Sie

Sollten Sie trotzdem

Über die Bereitschaft von Jungwählern, ein Ehrenamt zu übernehmen, wären wir besonders erfreut.

Herrn Groß beantragt

Für Ihre Bereitschaft bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.

Zahlungsaufforderung:

Bei vorliegender Einzugsermächtigung Steuern und Abgaben.

Festsetzung der Grundsteuern, Hundesteuern und Zweitwohnungssteuern durch öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schönfeld und Schenkenberg des Amtes Brüssow (Uckermark)

Die Steuerpflichtigen, erteilt haben, werden festgesetzt - unter 039742/86031 an Herrn

Als Information geben

Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt:

Jahreszahler: 01.07. eines jeden Jahres bzw. Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. eines jeden Jahres Bankverbindung:

Kontoinhaber: Amt Brüssow

IBAN: DE82120300000000528083

BIC: BYLADEM1001 Deutsche Kreditbank AG

Jahreszahler: 01.07. eines jeden Jahres

Quartalszahler 15.02, 15.05, 15.08,

Hundesteuermarken sind in der Amtskasse für 0,80 € zu er werben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Hundesteuermarken

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Wi derspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Amtsdi rektorin des Amtes Brüssow (UM), Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow zu erheben.

Hinweis:

Brüssow, den 10.01.2018

Gegen diese Steuerfestsetzung

Dieser Widerspruch

Prenzlauer Str. 8 zu

Hinweis:

Gemäß § 80 (2) VwGO

Die festgesetzten Fälligkeiten

Gemäß § 80 (2) VwGO hat der Widerspruch gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzten Fälligkeiten sind somit trotz Widerspruch fristgerecht zu begleichen.

Brüssow, den 10.01.2018

(1��

Briese stellvertretende Amtsdirektorin

2
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Anmeldung der ABC-Schützen in Brüssow

Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Jahr 2018 an der Grundschule in Brüssow erfolgt am Mittwoch, dem 14. Februar 2018. Dazu bittet die Kommissarische Schulleiterin Frau Siegmund, die Eltern mit ihren Kindern, die vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geboren wurden, in der Zeit zwischen 8:00 und 15:30 Uhr im Schulleiterzimmer vorzusprechen. Um die Wartezeiten zu verkürzen, werden im Sekretariat der Schule Termine vergeben. Bitte melden Sie sich dazu unter u. g. Telefonnummer.

Folgende Dokumente sind mitzubringen: 1. die Geburtsurkunde des Kindes

2. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung oder Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg

3. gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs

4. gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.

Bei Verhinderung bitte unter Telefon 039742 – 80250 melden. gez. Schwanecke Hauptamtsleiter

Satzung über den Schulbezirk für die Regenbogengrundschule Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow

Auf der Grundlage der §§ 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg – BbgKVerf – vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 106 Abs. 1 und 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes – BbgSchulG – vom 02. August 2002 (GVBl. I S. 78) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow in der Sitzung am 11.06.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gegenstand

(1) Auf der Grundlage des § 106 Absatz 1 und 2 BbgSchulG und der genehmigten Schulentwicklungsplanung des Landkreises Uckermark wird für die Grundschule in Trägerschaft der Stadt Brüssow der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist. (2) Schülerinnen und Schüler besuchen die für die Wohnung oder den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule.

§ 2 Schulbezirke

Der Schulbezirk der „Regenbogengrundschule“ Brüssow in Trägerschaft der Stadt Brüssow umfasst die Gebiete:

• der Stadt Brüssow,

• der Gemeinde Carmzow-Wallmow sowie

• des Gemeindeteiles Kleptow der Gemeinde Schenkenberg.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Brüssow, den 18.07.2013

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow

Beschlüsse vom 12.12.2017

Beschluss 74/2017 lt. Beschlussvorlage 0074/17 mit Änderung

Antrag Tourismusverein Brüssower Land e.V. auf zusätzliche finanzielle Unterstützung

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, dem Tourismusverein Brüssower Land e.V. für das Jahr 2018 einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 5.000,00 Euro für Projekte, die nach Vorstellung und Billigung durch die Stadt freigegeben werden, bereitzustellen.

Dafürstimmen 12Gegenstimmen 0Enthaltungen 0

gez. Neumann Amtsdirektor

Beschluss 73/2017 lt. Beschlussvorlage 0073/17

Schließzeiten Kita 2018

Die Kita „Sonnenschein“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:

30.04.2018

Montag vor dem 01.05.2018 11.05.2018

Freitag nach Herrentag 27.12.2018 und 28.12.2018 Weihnachten

Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt die Schließtage der Kita „Sonnenschein“ für das Jahr 2018.

Dafürstimmen 12Gegenstimmen 0Enthaltungen 0

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld

Beschlüsse vom 07.12.2017

Beschluss 29 lt. Beschlussvorlage 29

Kostenlose Nutzung der Turnhalle

Der Vorsitzende des FSV Blau Weiß Klockow e.V., Herr Schön stellt mit Schreiben vom 22.11.2017 den Antrag, die Turnhalle der Gemeinde für die am 16.12.2017 stattfindende Weihnachtsfeier zu nutzen. Gleichzeitig bittet er um die Freistellung von den Hallennutzungsgebühren. Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, dem Antrag des FSV Blau Weiß Klockow e.V. zuzustimmen.

Ja-Stimmen 7Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Herr Schön und Herr Licht nehmen an der Abstimmung nicht teil.

Beschluss 24 lt. Beschlussvorlage 24 Stellungnahme gemäß § 4(2) BauGB Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windkraftnutzung Schenkenberg

Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes: Keine

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 26 lt. Beschlussvorlage 26

Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB - Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung: Keine

Ja-Stimmen 9Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschluss 25 lt. Beschlussvorlage 25

Schließzeiten Kita 2018

Die Kita „Knirpsenburg“ beantragt für das Jahr 2018 folgende Schließzeiten:

30.04.2018 Tag vorm 01.Mai

11.05.2018 Tag nach Christi Himmelfahrt

30.07.2018 - 17.08.2018 Sommerferien

24.12.2018 - 05.01.2019 Weihnachten

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt die Schließtage der Kita „Knirpsenburg“ für das Jahr 2018.

Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow

Beschlüsse vom 20.12.2017

Beschluss 28/2017 lt. Beschlussvorlage 0028/17 mit Ergänzungen

Antrag auf finanzielle Unterstützung Zuckermark e.V.

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, das 20-jährige Bestehen des Zuckermark e.V. mit einem Betrag in Höhe von 300 Euro zu unterstützen. Die Gemeinde unterstützt das Zirkusprojekt des Vereines im Juni 2018 und

befürwortet die Nutzung des Sportplatzes. Die Gemeinde wird nach Nutzung des Sportplatzes diesen auf eigene Kosten wiederherstellen. Die Gemeinde stellt den Jugendclub für den Projektzeitraum kostenlos zur Verfügung.

Dafürstimmen 7Gegenstimmen 0Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg

Beschlüsse vom 11.12.2017

Beschluss 34 lt. Beschlussvorlage 34

Antrag auf Aufstellung Hundekotbeutel-Spender in Schenkenberg

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, die Anschaffung und Aufstellung zweier Hundekotbeutel-Spender mit integriertem Entsorgungsbehälter.

Ja-Stimmen 0Nein-Stimmen 8Enthaltungen 0

Beschluss 38 lt. Beschlussvorlage 38 Zuschuss Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e.V. Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, da dem Freizeit- und Kulturverein Baumgarten e.V. bereits 5.600,00 € gewährt wurden, keine weiteren Gelder zur Verfügung zu stellen.

Ja-Stimmen 7Nein-Stimmen 0Enthaltungen 1

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 06.12.2017

Beschluss 36 lt. Beschlussvorlage 36 Beschluss über den 2. Entwurf und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“

Die Gemeindevertretung Göritz billigt den 2. Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“, Stand November 2017, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Teil A) sowie seine Begründung (Teil B) mit Umweltbericht und beschließt seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans mit Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches ortsüblich bekannt gemacht. Es ist auf den Umweltbericht hinzuweisen sowie darauf, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.

Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB ist parallel durchzuführen.“

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschluss 37 lt. Beschlussvorlage 37 Erlass einer Veränderungssperre für die vom Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ betroffenen Flurstücke

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt zur Sicherung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windfeld Ucker-

mark, Bereich Tornow II“ die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Veränderungssperre.

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschluss 31 lt. Beschlussvorlage 31

Stellungnahme gemäß § 4(2) BauGB - Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“- Schenkenberg

Die Gemeindevertretung Göritz regt zum 2. Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg an, die maximale Höhe der Windkraftanlagen auf die ortsüblichen 240 Meter zu begrenzen. Die Gemeindevertretung Göritz beschließt mit der genannten Anregung den Beschlussentwurf.

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Beschluss 32 lt. Beschlussvorlage 32

Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB – Bebauungsplan Nr. 5 „Windfeld Baumgarten“ Gemeinde Schenkenberg

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt entsprechend verändertem Beschlussentwurf der Vorlage:

Die Gemeindevertretung hat keine Anregungen und Bedenken zum Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Baumgarten“ der Gemeinde Schenkenberg und äußert sich auch nicht im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0

Bekanntmachungsanordnung

für die Satzung über die erneute Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz

Hiermit ordne ich gemäß § 1 Absatz 1 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmV) sowie gemäß § 9 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz vom 25.11.2009 die öffentliche Bekanntmachung der von der Gemeindevertretung Göritz in ihrer Sitzung am 06.12.2017 beschlossenen erneuten Veränderungssperre für das das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB im nächsten Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) an.

Dabei ist der Satzungstext der Veränderungssperre gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz im vollen Wortlaut im Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) bekannt zu machen. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre, die gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die erneute Veränderungssperre Bestandteil der Satzung ist, wird gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt gemacht. Die Karte zum Geltungsbereich der Veränderungssperre (Maßstab 1:6.000, vom 27.11.2017) liegt im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes in der Zeit vom 05.02.2018 bis einschließlich 19.02.2018

während folgender Dienstzeiten:

Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr zu jedermanns Einsicht aus.

Termine außerhalb der Sprechzeiten (Dienstag 8.30 - 12.00 und 13.00 - 17.30 Uhr und Donnerstag 8.00 - 12.00 und 13.0016.00 Uhr) können unter 039742/ 8600 telefonisch zur Einsicht vereinbart werden.

Diese Bekanntmachungsanordnung ist gemäß § 1 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 der Bekanntmachungsverordnung und gemäß § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Göritz zusammen mit der Satzung über die erneute Veränderungssperre im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Brüssow, 08.01.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

Öffentliche Bekanntmachung

über den Erlass einer erneuten Veränderungssperre für das Gebiet des Geltungsbereiches des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz

Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) i.d.F. vom

18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz am 6.12.2017 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:

Satzung

über die erneute Veränderungssperre für den Planbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz

§ 1 Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Göritz hatte in ihrer Sitzung vom 24.04.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ beschlossen und eine erste Veränderungssperre erlassen, die unterdessen bereits außer Kraft getreten ist.

Mit dem Bebauungsplan wird die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Fläche für Windkraftanlagen“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO angestrebt. Die Errichtung von Windenergieanlagen außerhalb der festgelegten Baugrenzen ist ausgeschlossen, so dass sowohl die Anzahl als auch die Lage der Windenergieanlagen zueinander städtebaulich gesteuert wird. Eine unkoordinierte Errichtung von WKA soll dadurch vermieden werden. Da das Bebauungsplanverfahren bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass einer Veränderungssperre weiter fortbestehen, soll hiermit zur Sicherung der Planung für den in § 2 bezeichneten Geltungsbereich eine erneute Veränderungssperre erlassen werden.

§ 2 Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich verbindlich aus dem beigefügten Plan (Maßstab 1:6.000, vom 27.11.2017), der als „Anlage Geltungsbereich“ Teil der Satzung ist. Er entspricht dem am 24.04.2013 beschlossenen künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst hierbei die nachfolgenden Flurstücke bzw. Teilflurstücke der Gemarkung Tornow, Flur 1: 126 (teilweise), 127 (teilweise), 128 (teilweise), 129 (teilweise), 130 (teilweise), 131 (teilweise), 132 (teilweise), 133 (teilweise), 134 (teilweise), 136/2 (Wegeflurstück, teilweise), 137 (Wegeflurstück, teilweise) 147, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 161, 162, 163, 164, 165, 167, 170, 171, 172 (teilweise), 173 (teilweise), 176, 177, 178, 179 (teilweise), 369 (teilweise), 378 (teilweise), 380 (teilweise), 382 (teilweise), 387, 388, 389, 390, 397 (teilweise), 399, 400, 401, 402, 403, 412 (teilweise), 413 (teilweise), 422, 423, 424, 425, 426, 427, 428, 429, 430, 431, 433, 434, 436, 437, 456, 457, 461, 462 (alt: 183), 464 (teilweise, alt: 398), 465 (teilweise), 470, 471 (alt: 148).

§ 3 Rechtswirkungen

(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen

a) Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

(2) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechtes Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

(3) In Anwendung des § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Entscheidung über die Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Gemeinde.

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

(2) Die Veränderungssperre tritt am Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(3) Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf eines Jahres ab Bekanntmachung außer Kraft. Sie kann gemäß § 17 Abs. 2 BauGB bis zu einem weiteren Jahr verlängert werden, wenn besondere Umstände es erfordern.

(4) Die Veränderungssperre ist vor Fristablauf ganz oder teilweise außer Kraft zu setzen, sobald die Voraussetzungen für ihren Erlass weggefallen sind. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit die Bauleitplanung für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird.

Hinweis:

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.

Weiterhin wird die Beschlusslage der Gemeinde der BVVG außerordentlich durch das Amt offiziell zugestellt, damit sie Eingang in das Ausschreibungsverfahren finden kann.

Brüssow, 08.01.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Anlage Geltungsbereich:

Lageplan Geltungsbereich der erneuten Veränderungssperre – Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018
Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7 Schönfeld (BR)
Tornow Dauer 166 165 10/1 422 198 456 425 410 378 460 467 4 47 463 31 9 30 5/2 192 138 136/2 134 437 436 390 388 387 417 404 178 177 415 414 401 413 412 379 377 397 409 407 382 380 421 433 432 430 428 127 402 411 408 381 434 389 157 156 155 147 164 163 145 162 161 143 160 142 159 140 139 133 179 176 154 146 173 144 190 132 131 130 129 128 126 125 373 386 370 201 379 378 375 374 387 372 403 402 385 371 369 224 220 204 203 461 464 463 462 473 471 470 457 100 66 65 141 138 135 132 99 148 147 146 152 151 149 145 129 128 71/2 71/1 140 136 133 130 72 93 101 4 382 219 218 381 209 206/1 206/2 205 206/3 207 208 383 170 171 167 172 376 400 399
Schenkenberg

Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs zum Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ bereitet die bauliche Nachverdichtung des Windfeldes Uckermark in der Gemarkung Tornow mit zusätzlichen Windkraftanlagen vor.

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplans der Gemeinde Göritz umfasst ein Gebiet zwischen den Ortschaften Tornow, Dauer, Schenkenberg und Dauerthal, westlich des Tornower Fließ´ und nördlich des Dauergrabens. Das Plangebiet ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert.

Zum Entwurf des Bebauungsplanes „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ (Stand: November 2016) war entsprechend dem Billigungs- und Offenlagebeschluss der Gemeindevertreter vom 05.12.2016 bereits im Winter 2016/2017 eine erste Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB durchgeführt worden. Eine Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB erfolgte nicht, da durch eine zeitlich parallele Baugenehmigung für drei Windkraftanlagen (WKA) offensichtlich war, dass der B-Plan in der Form des ersten Entwurfs überarbeitet werden musste. Die neue baurechtliche Situation erforderte Veränderungen im Planentwurf: Die Anzahl der Baufelder wurde von fünf auf sechs erhöht, weil die drei genehmigten WKA im südlichen Teil des Geltungsbereichs als Bestand berücksichtigt werden müssen. Die maximal zulässige Gesamthöhe für die Windenergieanlagen wurde von 230 auf 240 m erhöht. Die Planbegründung wurde an verschiedenen Stellen ergänzt.

Auf Grundlage des 2. Entwurfs wurde ein vollständiger Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erstellt und die Eingriffs-/ Ausgleichsplanung (naturschutzfachliche Eingriffsregelung) integriert. Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 245c Abs. 1 BauGB nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs in der Fassung vor dem 13. Mai 2017 geltenden Fassung zu Ende geführt.

Der 2. Bebauungsplan-Entwurf zum „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ (Stand: November 2017) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Verwaltungsgebäude des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, in den Räumen des Bau- und Ordnungsamtes in der Zeit vom 05.02.2018 bis einschließlich 09.03.2018

während folgender Dienstzeiten:

Montag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag, 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr

Mittwoch, 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag, 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 bis 11.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der Offenlage mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht:

- Fachgutachten (Schallimmissionsprognose mit Stand 29.09.2016; Schattenwurfanalyse mit Stand 29.09.2016; Brutvogelkartierung 2014; Rastvogelkartierung 2014/2015; Raumnutzungskartierung Weißstorch 2016 sowie Untersuchung und Bewertung der Fledermausfauna 2016).

- die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 29.07.2016;

- die Stellungnahme des Landkreises Uckermark-Bauordnungsamt/Bauplanung vom 01.08.2016;

- die Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 26.07.2016.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

I- Aus dem Umweltbericht (Stand: November 2017): Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes und der voraussichtlichen Wirkungen auf die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Schutzgüter, insbesondere mit wesentlichen Aussagen zu:

- „Schutzgut“ Mensch – Information über mögliche stoffliche und Schallemissionen sowie visuelle Störungen (Schallimmissionsprognose und Schattenwurfanalyse von September 2016);

- Pflanzen/Biotope – Information zu den Auswirkungen der Planung auf den Baum- und Gehölzbestand sowie Biotopstrukturen v.a. am Tornower Fließ und Dauergraben;

- die betroffenen Tierklassen: - Vögel – Information zu den Auswirkungen auf Brutvögel, unter besonderer Betrachtung von Kranich, Rohrweihe und Weißstorch sowie potenziell vorkommende Kleinvogelarten z.B. Bluthänfling und Sperbergrasmücke; Information zu den Auswirkungen auf Rastvögel, u.a. Goldregenpfeifer und Graugänse;

- Fledermäuse – Information zur Beeinflussung von Quartieren und Jagdgebieten; Information zur Beeinträchtigungen von Flugbahnen vor allem des Großen Abendseglers und der Rauhautfledermaus;

- Boden – Information zum Ausmaß der Versiegelungen; Aussagen zu betroffenen Bodendenkmalen;

- Landschaftsbild – Information zu den Auswirkungen im Nah- und Fernbereich;

- Kulturgüter und sonstige Sachgüter – Informationen zu den Auswirkungen auf umliegende Baudenkmale im Nah und Mittelbereich;

- sowie Informationen zu den Auswirkungen auf Wasser, Klima und Luft sowie über ggfs. sich verstärkende Wechselwirkungen.

- Festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen: Pflanzung von Straßenbäumen nördlich von Tornow (Tornow Flur 1, Flst. 386); Abriss/Entsiegelung Stallgebäude neben Gutshaus Tornow (Gemarkung Tornow Flur 1, Flst. 14); Abriss/Entsiegelung Schuppen in Malchow (Gemarkung Malchow, Flur 2, Flst. 397).

II

- Aus der Schallimmissionsprognose (29.09.2016) Angaben zu den vom Windpark verursachten Schallimmission, auch im Zusammenwirken mit anderen Schallquellen;

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018

III

- Aus der Schattenwurfanalyse (29.09.2016) die Berechnung der Schattenwurfdauer an Immissionsorten (Häusern) in den umliegenden Ortschaften Kleptow, Schenkenberg und Tornow;

IV

- Aus den faunistischen Untersuchungen und dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag:

- Angaben zu Brutvögeln, insbesondere zu Arten gemäß der Tierökologischen Abstandskriterien (TAK) des Windkrafterlass Brandenburg (Kranich, Rohrweihe, Rohrdommel, Weißstorch) sowie Arten der Roten Liste (Knäkente, Flussregenpfeifer), weitere Greifvogel (Mäusebussard) und Eulen sowie von Koloniebrütern im Vorhabengebiet bis zu einem Abstand von 1.000 m.

- Flugkorridore des Weißstorchs zu essentiellen Nahrungsflächen und Bewertung seiner Betroffenheit durch die vom B-Plan vorbereite Bauvorhaben;

- Kartierungsergebnisse von Fledermäusen im Untersuchungsgebiet sowie Bewertung der unterschiedlichen Gefährdung verschiedener Arten; Definition von Gebieten mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz sowie Schwerpunkt- Aktionsräume kollisionsgefährdeter Arten; Bewertung und Ableitung von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. V

- Aus der Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg (LfU) vom 29.07.2016:

- Nach Prüfung des Belangs der einzelnen Fachabteilungen Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft:

- Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs gemäß Aktueller Fassung der TAK sowie der HVE („Handlungsanleitungen zum Vollzug der Eingriffsregelung“);

- Angaben zur erforderlichen Ausführungen hinsichtlich des Europäischen Schutzgebietssystems „NATURA 2000“ nach §1a Abs. 4 BauGB;

- Bestätigung der Ausführungen im vorliegenden Planentwurf zur Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens durch Geräuschemissionen und Schattenwurf;

- Hinweis auf vorliegende Erkenntnisse des LfU zur Vorbelastung.

VI

- Aus der Stellungnahme des Landkreises UckermarkBauordnungsamt/Bauplanung vom 01.08.2016:

- Hinweis auf ein weiteres Bodendenkmal, das 2012/2013 im Zuge der Errichtung der dortigen WKA festgestellt wurde;

- Hinweise zum Vorgehen beim Auffinden von Rohrleitungen und Drainagen, Gewässerkreuzungen und Näherungen bei Errichtung der Anlagen.

VII

- Aus der Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpfl ege und Archäologisches Landesmuseum, Abteilung Bodendenkmalpflege vom 26.07.2016:

- Angabe zu Auflagen im Bereich von Bodendenkmalen und Bodendenkmal-Vermutungsflächen.

Brüssow, 08.01.2018

Hartwig Amtsdirektorin

Anlage: Übersichtsplan zum Geltungsbereich des Bebauungsplans (2. Entwurf, ohne Maßstab)

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

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Nr. 01/2018
Schönfeld Schenkenberg Prenzlau Göritz

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Weihnachtszeit ist Märchenzeit

In diesem Jahr hieß es gleich zwei Mal in unserer Schule „Es war einmal….“

Zum Ersten bei einem Gastspiel des Ensembles der Kinderoper KOBRA mit dem Stück „Knall und Schmunzel“ und zum Zweiten bei unserer alljährlich stattfindenden Weihnachtsmatinee, bei der ein von unserer Schulleiterin Frau Bembennek selbst geschriebenes Stück aufgeführt wurde. „Aschenputtel, oder doch nicht!?“ hieß das Märchen, welches die Schüler und Schülerinnen der 5. und 6. Klassen als Darsteller hatte. Knall und Schmunzel entstammt der Feder von Christoph Reinecke, der auch der Gründer und Leiter dieses Unternehmens ist. Zwei liebenswerte Gauner ziehen durch das Land, erleben zahlreiche Abenteuer und alles findet durch die Hilfe der Zuschauerkinder ein gutes Ende. Schmunzel, der ewig Grinsende und immer gut Gelaunte und Knall, dessen Lieblingsausspruch: „Ich krieg` nen Knall“ ist, erlösen die schöne Prinzessin Harmonie aus den Händen des bösen Zauberers Salbadrius und finden eine gesicherte Zukunft am Hofe. Begleitet wurde das Theaterstück durch einen bunten Mix bekannter Opernmelodien.

Eine tolle Idee, Kinder an die Welt der Oper heranzuführen und gerade für kleine Schulen im ländlichen Bereich die Möglichkeit, ein kulturelles Highlight für wenig Geld und ohne großen logistischen Aufwand zu schaffen.

Weiter so liebes Ensemble von KOBRA, welches uns neben der Story mit einer schönen Kulisse, Musik und gesanglich beeindruckenden Leistungen erfreute.

Zu unserer Weihnachtsmatinee am 20.12.2017 strömten neben unseren Schülern, Lehrern und den Kindern der Kita auch zahlreiche Eltern, Großeltern und Geschwister in unsere, durch unser Hausmeisterteam weihnachtlich geschmückte Turnhalle. Mit einem bunten Programm aus Liedern und Gedichten stimmte Frau Streich mit Schülern der Klassen 2-4 alle Gäste aufs Weihnachtsfest ein. Auch zwei Gruppen mit Instrumen-

Allen, die uns zur GOLDENEN HOCHZEIT

Freude bereitet haben, danken wir von Herzen.

Ingrid & Gunter Bohlmann Brüssow, im Dezember 2017

talisten erfreuten das Publikum mit Keyboard, Flöte, Trompeten und Gitarre.

Den krönenden Abschluss bot dann das bereits erwähnte Theaterstück. Schon einmal, nämlich bei den Senioren in Canzow, durften die Kinder ihr Können zeigen und nun wurde es den Eltern und Mitschülern präsentiert.

Ein nicht so zur Arbeit motivierter junger Mann reicher Eltern sollte nun langsam anfangen, seine eigenen Wege zu gehen und sich eine Frau suchen, die ihn dabei unterstützt. Moderner Weise nutzte er das Speed-Dating für seine Zwecke und es wurde schnell klar, dass dieses Ansinnen nicht so einfach werden sollte. Aber es wäre kein Märchen, wenn es nicht ein gutes Ende gefunden hätte.

Die Zuschauer waren begeistert, applaudierten und bedachten die Weihnachtsmützen der Kinder mit kleinen oder größeren Geldspenden, die den Kindern wieder zugutekommen. Ende gut, alles gut! So klang dieses Jahr 2017 aus und wir wünschen allen ein erfolgreiches, gesundes und glückliches Jahr 2018.

B. Wussow, Goethe Grundschule Göritz

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11
Private Anzeigen

Besinnliche Weihnachtszeit in Baumgarten

Mittlerweile ist es in Baumgarten schon zur Tradition geworden, dass in der Weihnachtszeit die jüngeren Bewohner unseres Ortes die Senioren mit einer zünftigen Weihnachtsfeier überraschen. Maßgeblichen Anteil daran haben die rührigen Mitglieder des „Kultur- u. Freizeitvereins Baumgarten e.V..“ Sie sorgten mit selbstgebackene Kuchen und einem festlich geschmückten Ambiente für eine wirklich gelungene Weihnachtsfeier. Nachdem man sich Kaffee und Kuchen schmecken ließ, hatten die Kinder der Kita „Krümelburg“ ihren großen Auftritt. Unter der Leitung von Frau Jez führten die Jüngsten das liebevoll einstudierte Stück „Sternthaler“ auf. Besonders die Buben hatten viel Spaß daran, die Kulissen der Bühnengestaltung über die Bühne zu ziehen. Nach einem großen Applaus

freuten sich die Knirpse der KITA sehr über die überreichten kleinen Aufmerksamkeiten. Für ihr Engagement möchten wir uns noch einmal recht herzlich bei allen Mitwirkenden und fleißigen Helfern der Kita bedanken. Währenddessen überreichte die freischaffende Künstlerin Frau Reinhold weihnachtliche Liedtexte an alle Anwesende, um anschließend begleitend mit Akkordeon, den schönen Nachmittag im gemeinsamen Gesang ausklingen zu lassen. Wir wünschen allen Lesern ein frohes und gesundes neues Jahr 2018.

Karola Radke Pressebeauftragte Kultur und Freizeitverein Baumgarten e.V.

Malwettbewerb der Bäckerei und Konditorei Richard Deuse aus Friedland

Thema: „Der Herbst oder eine andere Jahreszeit“

Folgende Preisträger wurden von der Jury ausgewählt und erhielten einen Kinogutschein:

Leni Hoffmann Klasse 3

Martyna Hololob Klasse 4

Angelina Heller Klasse 4

Jannic Wolf Klasse 5

Eva Sternbeck Klasse 5

Julianna Sieniuc Klasse 6

Gustav Grünberg Klasse 4 Elaine Trester Klasse 6

Die Kunstwerke sind in der Brüssower Bäckerfiliale ausgestellt. Herzlichen Glückwunsch den Gewinnern und ein großes Dankeschön an Bäckermeister Deuse und sein Team!

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den Gemeinden

Samstag, 27. Januar 2018

Weihnachtsbaumverbrennung in Bagemühl

Samstag, 03. Februar 2018

1. Karneval in Brüssow mit Kinderkarneval und Umzug

Samstag, 10. Februar 2018

2. Karneval in Brüssow

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018

Fast so wie bei den Großen – Die Jugendfeuerwehr Baumgarten startet ins neue Jahr (Artikel zum Titelfoto)

Das ganze Jahr über treffen sich die Kinder und Jugendlichen der Jugendfeuerwehr Baumgarten regelmäßig freitags und trainieren. Wieviel sie dabei schon gelernt haben, konnten sich ihre Eltern auf der Jahreshauptversammlung am 6. Januar anschauen. Die findet immer zu Jahresbeginn statt und lässt das vergangene Jahr Revue passieren. Ein Blick auf das kommende Jahr und gemütliches Beisammensein gehören auch dazu – wie bei den Großen.

Diesmal zeigte Jugendwartin Inka Tiebach in einem spannenden Jahresrückblick mit Fotos untermalt, was das ganze Jahr über stattgefunden hat. So konnten sich neben den Eltern auch Gäste und Ortswehrführung anschauen, wie strahlende Sieger eines Aktionstages aussehen, dass bereits die Jüngsten im Feuerwehrtechnischen Zentrum (FTZ) Prenzlau herzlich willkommen sind und auch ein verregnetes Zeltlager riesigen Spaß machen kann. Dabei halfen wohl auch die nagelneuen Feldbetten, die durch eine Spende der ENERTRAG AG angeschafft werden konnten.

„In diesem Jahr haben wir wieder viele spannende Sachen geplant“, sagte Jugendwartin Franziska Junghans dann in ihrem Ausblick auf 2018. Auf Wunsch der Kinder wurde das Training etwas mehr auf die anstehenden Wettkämpfe zugeschnitten,

sodass sie für den Aktionstag, die Nachtwanderung und auch die Leistungsabnahme auf Kreisebene gut gewappnet sind. Dank der Spenden des Kultur- und Freizeitvereins Baumgarten e.V. und des Bürgermeisters der Gemeinde Schenkenberg werden auch Ausflüge das Programm abrunden. Ebenso hat das Amt wieder grünes Licht für ein Zeltlager gegeben. Das Highlight waren in diesem Jahr wohl zum Abschluss der Versammlung knallrote T-Shirts, die die Sozialstation Dirk Weise gesponsert hat. Aufgestellt in einer Reihe, ordentlich nach Größe sortiert, warteten die Kids, dass sie von ihren Jugendwarten Günter Münchow und Raik Knorr ihr T-Shirt bekamen. Mit dem leuchtenden Schriftzug „Jugendfeuerwehr Baumgarten“ auf dem Rücken, erkennt man sie nun schon von weitem.

Vielen Dank allen unseren Unterstützern – so kann es ja nur ein tolles Jahr werden …

Auch in diesem Jahr werden wir regelmäßig freitags trainieren. Wie ein Vater mal feststellte, immer dann, wenn die Mülltonnen nicht draußen stehen – also in den geraden Kalenderwochen. Wer Lust hat mitzumachen, meldet sich einfach im Amt für weitere Informationen.

Eure Jugendwartin Jessica Tiebach

Wir suchen DICH - Werde bei uns Ausbilder für Erste Hilfe Gewerbliche Anzeige

Für unseren Kreisverband Uckermark West/Oberbarnim e.V. suchen wir zur Verstärkung unseres Ausbilderteams jederzeit und zum nächstmöglichen Eintrittstermin ehrenamtliche Ausbilder/innen für Erste Hilfe oder Menschen, die sich als Erste-Hilfe-Ausbilder ausbilden lassen wollen.

Durch das DRK werden im Jahr tausende Menschen in Erster Hilfe ausgebildet, damit sie im Notfall schnell und richtig helfen können. Unser Kreisverband bietet deshalb verschiedene Lehrgänge im Bereich der Ersten Hilfe an. Als Erste-Hilfe-Ausbilder leiten Sie selbst die Aus- und Fortbildungen. Sie vermitteln auf einfache Weise nötiges Wissen und trainieren mit Ihren Teilnehmern grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen. Die Ausbildungen finden sowohl in Betrieben und Einrichtungen an Werktagen, als auch an Wochenenden in unseren Ausbildungsräumen statt.

Wir suchen interessierte Menschen, die:

• Freude am Unterrichten haben,

• gern ihr Wissen und ihre Erfahrung weitergeben,

• gern mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zusammenarbeiten.

Wir bieten:

• eine fundierte Ausbildung und regelmäßige Fortbildungen,

• eine verantwortungsvolle Tätigkeit,

• die Arbeit in einem tollen Team,

• eine Aufwandsentschädigung/Honorar,

• Freude und Anerkennung für das Ehrenamt. Eine medizinische Vorbildung ist nicht erforderlich. Alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten werden Ihnen in einer praxisbezogenen Ausbildung vermittelt. Die Kosten dafür übernimmt das DRK.

Telefonnummer 03984 / 87 20 25 Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Ausbilder Peter Schnabel bei einer Reanimationsübung mit Teilnehmern.

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13
Kreisverbandsarzt Dr. Mehls mit den Ausbildern S. Duchow und D. Rösler.

Eltern sind Vorbild: Elternbrief 27: 3 Jahre, 9 Monate

Apropos Beispiel: Sicher ist es Ihnen schon aufgefallen, dass Kinder nicht nur aus dem Lernen, was ihre Eltern sagen, sondern auch und vor allem daraus, was sie tun und täglich vorleben. Zur Ordnung kann man ein Kind leichter anhalten, wenn man selber Ordnung hält oder sich zumindest hin und wieder einen Ruck gibt aufzuräumen. Auch „innere Werte“ lassen sich nicht einfach herbeireden. Ob Mama mal nach der kranken Nachbarin schaut, ob Papa sich um Oma kümmert, ob die Eltern gerne Freunde einladen oder einer dem anderen mal etwas Nettes sagt – all das prägt den Charakter eines Kindes und seine Haltung anderen gegenüber mehr als Worte. Eltern sind Vorbild – und das leider nicht nur mit ihren Schokoladenseiten.

„Aber du bist doch gar nicht krank“, stellt Mirko fest, kaum dass seine Mutter den Telefonhörer aufgelegt hat. „Warum sagst du es dann?“

Vielleicht hat auch Ihr Kind Sie schon mal bei einer Notlüge ertappt, hat mitbekommen, wie Sie bei Rot über die Straße gingen oder, statt aufzuräumen, die herumliegenden Sachen schnell mal hinters Sofa stopften… Auch Eltern sind nicht perfekt. Darauf kommt es auch gar nicht an. Trotzdem lohnt es sich, sich hin und wieder zu fragen: Was ist mir wichtig im Zusammenleben mit anderen? Welches Bild soll mein Kind von mir haben? Was kann es von mir lernen? Und was nicht?

Lesen Sie mehr in diesem Elternbrief zum Thema: „Kinder spielen ihre Sorgen weg“, „Was soll ich spielen?“, „Streit mit anderen Kindern“, „Nun wehr dich doch endlich!?“, „Hat das

Kind schon ein Gewissen?“, „Lob und Tadel“, „Muss Strafe sein?“ und vieles mehr.

Die kostenlose Verteilung der ANE-Elternbriefe im Land Brandenburg wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF).

Interessierte Eltern können diesen und alle weiteren Briefe kostenfrei über die Internetpräsenz des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. www.ane.de, oder per Email an ane@ane.de, über eine Sammelbestellung in Ihrer Kita oder per Telefon 030-259006-35 bestellen. Die Elternbriefe kommen altersentsprechend bis zum 8. Geburtstag in regelmäßigen Abständen nach Hause, auch für Geschwisterkinder.

Sabine Spelda Elternbriefe Brandenburg

Die Ausgaben des Amtsblattes Brüssow 2018 im Überblick

Ausgabe Redaktionsschluss Anzeigenschluss

06/201828.05.201801.06.2018

Ausgabe Redaktionsschluss Anzeigenschluss Erscheinung 07/201825.06.201829.06.2018

08/201823.07.201827.07.2018 09.08.2018 09/201820.08.201824.08.2018 06.09.2018 10/201817.09.201821.09.2018 04.10.2018 11/201815.10.201819.10.2018 01.11.2018 12/201826.11.201830.11.2018 13.12.2018

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Um.) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.) Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:

V.i.S.d.P.: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

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Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018
Erscheinung
25.01.2018
22.02.2018
22.03.2018
19.04.2018
17.05.2018
01/201808.01.201812.01.2018
02/201805.02.201809.02.2018
03/201805.03.201809.03.2018
04/201802.04.201806.04.2018
05/201830.04.201804.05.2018
14.06.2018
12.07.2018

NACHRUF

Wir erfuhren vom Tod des ehemaligen Bürgermeisters der Stadt Brüssow/Uckermark

GOTTHOLD STERNITZKE

29.04.1919 - 19.12.2017 aus Röthenbach bei Sankt Wolfgang.

Der gebürtige Schlesier kam 1947 nach Brüssow und war in der Landwirtschaft tätig. 1949 noch vor Gründung der DDR wurde er zum Bürgermeister der Stadt Brüssow gewählt. Er war Mitglied der CDU. 1960 verließ er aus politischen Gründen unsere Stadt und siedelte in die Bundesrepublik Deutschland über. Auch dort engagierte er sich als Mitglied in der CDU und später in der CSU über 65 Jahre in der Kommunalpolitik.

Die Stadt Brüssow gedenkt ehrend ihres ehemaligen Bürgermeisters.

Michael Rakow

Bürgermeister und Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung

Gottesdienste Januar/Februar

Bürgermeister Gotthold Sternitzke (Bildmitte) zur Eröffnung der 700-Jahrfeier der Stadt Brüssow/Uckermark am 23. Mai 1959 vor dem Rathaus. Weitere Informationen aus seinem Leben erhalten Sie im Heimatmuseum Brüssow. (Foto Archiv Museum)

Kirchliche Informationen

Evangelisches Pfarramt Brüssow

28.01.2018 10:00 Uhr Brüssow 04.02.2018 10:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) mit Abendmahl

14:00 Uhr Menkin mit Abendmahl 11.02.2018 10:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum) 18.02.2018 10:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

14:00 Uhr Trampe 25.02.2018 10:00 Uhr Brüssow (Gemeinderaum)

14:00 Uhr Woddow

15:00 Uhr Familiengottesdienst im Gemeinderaum

Informationen Pfarramt

Der Gemeindekirchenrat von Brüssow wünscht Ihnen allen viel Glück und Segen im Neuen Jahr! Wir erinnern uns gerne an die vielen Höhepunkte und Begegnungen im Jahr 2017 und freuen uns auf das gemeinsame neue Jahr. Denn unsere Kirchengemeinde ist für alle da und versucht für die Menschen vor Ort da zu sein. Wir sind allen sehr dankbar, die uns immer wieder neu unterstützen, auf so vielfältige Weise. Wir erleben dies als ein Geschenk! In diesem Zusammenhang bedanken wir uns auch bei allen herzlich, die uns durch ihr Kirchgeld 2017 unterstützt haben. Insgesamt wurden über 7600 Euro gespendet. Dadurch kann die Arbeit vor Ort aufrechterhalten werden. Vielen Dank! Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen im Neuen Jahr und laden Sie hiermit alle zu unseren Veranstaltungen im Jahr 2018 ein. Darüber hinaus sind Diana und ich überwältigt von den vielen Glück- und Segenswünschen sowie Geschenken zur standesamtlichen Trauung am 1. Dezember und zur Geburt unserer Tochter Gloria. Dafür herzlichen Dank an Alle! Wir sind sehr glücklich, dass alles auch nach den vielen Schwierigkeiten gut gegangen ist.

Bibelwoche 2018 in Brüssow

Die Texte aus der Bibel erzählen sich Menschen seit Jahrtausenden und sie eröffnen einen neuen Blickwinkel auf die

Welt. In der diesjährigen Bibelwoche dreht sich alles um das Hohelied der Liebe aus dem Alten Testament. Jeden Abend wollen wir über ausgewählte Kapitel nachdenken. Wir treffen uns immer im Alten Pfarrhaus in Brüssow.

19.02.2018 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 20.02.2018 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 21.02.2018 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 22.02.2018 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow 23.02.2018 um 19:00 Uhr im Gemeinderaum in Brüssow

Herzliche Einladung an alle und wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Familienfreizeit 2018 nach Zinnowitz

Hiermit lade ich alle Familien recht herzlich zu unserer diesjährigen Fahrt ein. Dieses Jahr soll es nach Zinnowitz gehen. Dort haben wir das Haus Kranich zur Verfügung. Wir wollen dort ein Wochenende zusammen verbringen.

Datum: 22.-24. Juni 2018

Der Preis beträgt 60 Euro pro erwachsener Person und Wochenende (Kinder sind frei).

Anmeldungen bitte im Pfarramt:

Matthias Gienke 016093888819 Frau Bruch 80237 bruessow-buero@pek.de Herzliche Einladung an alle Familien.

Männerkreis Nächster Termin 25. Januar 2018 um 14:00 Uhr im Gemeinderaum. Herzliche Einladung an Alle!

Seniorenkreis am 29.01.2018 um 14:00 Uhr im Gemeinderaum im Alten Pfarrhaus.

55 plus findet am 31.01.2018 statt. Wir treffen uns im Alten Pfarrhaus!

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld

Gottesdienste und Veranstaltungen

Fr., 19.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

So., 21.01. 09.00 Uhr Cremzow

10.15 Uhr Klockow

14.00 Uhr Schönfeld

Fr., 26.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

So., 28.01. 09.00 Uhr Tornow

10.15 Uhr Kleptow (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin - für alle Gemeinden)

Fr., 02.01. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

So., 04.02. 09.00 Uhr Carmzow

10.15 Uhr Göritz (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin - für alle Gemeinden)

Fr., 09.02. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

So., 11.02. 09.00 Uhr Baumgarten

10.15 Uhr Schönfeld (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin - für alle Gemeinden)

Fr., 16.02. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

So., 18.02. 09.00 Uhr Klockow

10.15 Uhr Carmzow (beide Pfr. W. Schneider, Nechlin - für alle Gemeinden)

Fr., 23.02. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

Sa., 24.02. 14.00 Uhr Carmzow (Trauung anlässlich der Goldenen Hochzeit)

So., 25.02. 09.00 Uhr Kleptow 10.15 Uhr Göritz

Wöchentlich

Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Kon-

firmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (31.1., 28.2. und 21.3.), Göritzer Frauenkreis (21.2. und 21.3.), Klockower Kaffeerunde (8.2. und 8.3.), Gemeindekirchenrat (Anfang März nach Vereinbarung), Ausschuss „Malchower Labyrinthpark“ (22.1.)

Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!

Weitere Termine und Vorankündigung

Wintercamp für die 1.-6.Klasse

19.-21.1. 2018 im Ev. Kinder- und Jugendhaus Klockow Chorfreizeit Probenwochenende für die Markus-Passion 27./28. Januar 2018 im „Wildtierland Schullandheim Gehren” 500 Jahre Reformation: Die Entdeckung des Glaubens Ein Kurs zum Glauben

Die Veranstaltungen finden jeweils Donnerstags 18.01., 15.02., 15.03.,19.04.,24.05. im Gemeindehaus Göritz statt und werden von Thomas Dietz, Pfarrer und Holger Müller Brandes, „Erwachsen glauben“ durchgeführt

Konzert zum Fasching, Rosenmontag 12. Februar um 16 Uhr

Gutshaus Ludwigsburg

„Karneval von Venedig” - Unterhaltungsmusik um 19.00 - Konzert für Trompete, Klavier und Kontrabass (Joachim Schäfer, Oksana Weingardt-Schön und Yuka Inoue)

Gemeindeabend: „Die Vollendung der Reformation: Die Preußische Kirchenunion von Lutheranern und Reformierten – Entstehung und Folgen” Referent Wilhelm Hüffmeier, Ehrenpräsident des Gustav-Adolf-Werkes und ehemaliger Leiter der Kirchenkanzlei der UEK, Mittwoch, 14. März um 19.30 Uhr

Gutshaus Ludwigsburg

Großes Passionskonzert Reinhard Keiser (1674-1739)

Sonntag, Palmarum 25. März 2018 - 16 Uhr Kirche Malchow Markus-Passion für Soli, Chor und Orchester

Schönes Weihnachtskonzert in Brüssow

Am 10. Dezember 2017 lud der Orgelverein St. Sophien Brüssow zum Weihnachtskonzert in das Gutshaus der Familie Dr. Kaspar und Asta von Oppen ein.

Zum neunten Mal musizierten in Menkin-Brüssow Gesangsstundenten der Universität der Künste Stettin: Aleksandra Wojtachnia, Julita Wudarczyk und Eliza Nowakowska mit ihrer Gesangsprofessorin Sylwia Burnicka-Kalischewski. Außerdem waren auch Alexander Kalischewski, Knabensopran von der Kreismusikschule Uecker-Randow und sein Vater Romuald Kalischewski, der den jungen Sänger am Flügel begleitete, mit dabei.

Die Sängerinnen wurden von Michał Landowski begleitet. In festlicher Atmosphäre ließen die Studentinnen ihre wunderschönen Stimmen erklingen und präsentierten Arien aus Bachs „Weihnachtsoratorium“ und aus dem „Magnificat“. Darüber hinaus begeisterte mit der bekannten Arie „Ed exultavit“ aus dem „Magnificat“ mit sicher geführtem Sopran Prof. Dr. Dr. Sylwia Burnicka-Kalischewski, die auch „Stille Nacht“ und einige polnische Weihnachtslieder, wie „Lulajże Jezuniu“ und „Gdy śliczna Panna“ gemeinsam mit Alexander Kalischewski vortrug. Alexander zeigte zusätzlich in der Arie „Panis Angelicus“ aus der „Feierlichen Messe“ sein Können. Bei den deutschen Weihnachtsliedern gesellte sich einfühlsam Julita Wudarczyk auf der Geige dazu, was das Publikum mit herzlichem Applaus

belohnte. Julita sang sich außerdem in die Herzen der Zuhörer mit Donizettis „Ave Maria“ sowie Händels „Tochter Zion“, das sie im Duett mit Aleksandra Wojtachnia präsentierte. Alexandra stellte ihr das anspruchsvolle „Ave Maria“ von Pietro Mascagni

Auf dem Bild von links: Michał Landowski, Aleksandra Wojtachnia, Eliza Nowakowska, Julita Wudarczyk, Prof. Dr. Dr. Sylwia Burnicka-Kalischewski, Alexander Kalischewski, Romuald Kalischewski, Asta von Oppen, Dr. Kaspar von Oppen, Foto: Matthias Gienke

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018

gegenüber. Zärtlich klang die Stimme von Eliza Nowakowska in der Arie mit obligater Violine (Julita Wudarczyk) „Domine Deus“ aus Vivaldis „Gloria“. Wunderschön war auch das Duett „Laudamus te“ aus dem gleichen Stück (Prof. Dr. Dr. Sylwia Burnicka-Kalischewski, Aleksandra Wojtachnia). In den letzten Titeln „Engel singt Jubellieder“ (trad.) und „Bajuschki Baju“ von Lorenz Maierhofer traten alle Künstler gemeinsam mehrstimmig auf. Anschließend wurde das Publikum eingeladen, das alte Weihnachtslied „O du fröhliche“ mitzusingen. Nach dem Konzert genossen sowohl die Künstler als auch das begeisterte Publikum beim Kaffee und Kuchen die schöne Adventszeit.

Welches ist der richtige Weg?

Am 10. Dezember, am 2. Advent, 14:30 Uhr strömten 35 aufgeregte, kleine und große Kinder aus den Gemeinden des Schönfelder Pfarrsprengels in die Malchower Kirche und verwandeln sich in Engel, Schafhirten, Könige, Maria und Josef, um für das diesjährige Krippenspiel ein letztes Mal zu proben. Zwei Stunden später ist die Kirche bis auf den letzten Platz gefüllt. Mindestens genauso aufgeregte Eltern, Großeltern, Geschwister, Freunde und Gemeindemitglieder warten mit Spannung auf die Vorstellung. In den letzten Jahren begann das Krippenspiel immer mit einer Szene aus der Gegenwart. Doch dieses Mal beginnt es ganz klassisch mit dem finanziell abgebrannten Kaiser Augustus. Gemeinsam mit seinem Berater überlegt er, wie er zu Geld kommt, um weiter in Luxus zu leben. Es kommt so, wie es in der Bibel bei Lukas Kapitel 2 geschrieben steht. Der Kaiser schickt alle Leute in ihre Geburtsstadt, um zu erfahren, wie viele Menschen in seinem Land leben, um Steuern von ihnen zu kassieren. Josef und die schwangere Maria packen ihren Koffer, ziehen nach Bethlehem und finden nur noch einen Stall als Herberge. Vor der Stadt Bethlehem lagern desillusionierte Hirten. Sie vertreiben sich die Zeit mit derben Sprüchen und Spielen ohne Hoffnung, auf Besserung in ihrem Leben. Doch ausgerechnet bei den armen Hirten landen vier Weise aus dem Morgenland und fragen nach einem neugeborenen König. Wieso sind es vier Weise, frage ich mich? Ich kannte bisher nur drei. Die Weisen verhalten sich gegenüber den Hirten überheblich, nur einer entschuldigt sich bei den Hirten für das Verhalten seiner Kollegen. Nun tauchen die Engel bei den schlafenden Hirten auf

und berichten von dem neugeborenen Kind. Das wollen die Hirten mit eigenen Augen sehen und finden es bei Maria und Josef in Bethlehem. Bis hierher kannte ich die Geschichte aus der Bibel. Doch am Ende gab es sie doch noch, die Episode hinter der großen Geschichte, wegen der es sich lohnt, jedes Jahr die Weihnachtsgeschichte einmal live zu erleben. Die Hirten, Engel und Weisen haben sich im Stall an der Krippe versammelt und freuen sich über den neugeborenen König. Nur einer der vier Weisen will nicht glauben, dass das in Lumpen gewickelte Kind, ein König sein soll. Außerdem haben sich bei ihm auch nur diese armseligen Hirten versammelt. Er verlässt den Stall. Die anderen sind überrascht. Warum kann er nicht an den Sohn Gottes glauben, so wie sie selbst. Wie soll die Welt die frohe Botschaft erfahren, denn sie sind nur wenige an der Krippe. Ja jeder, der daran glaubt, was er gesehen hat, sollte es weiter erzählen. Wer die Botschaft hört, kann selbst entscheiden, ob er sie glauben möchte, ob er sie weiter erzählt und welches der richtige Weg für ihn ist. Natürlich lohnte sich der Besuch auch wegen der kleinen und großen Schauspieler, die mit ihrer ganz persönlichen Art dem Stück eine eigene Note gaben. Es lohnte sich wegen der gesungenen Weihnachtslieder, die Herr Schossig auf der Orgel begleitete und es lohnte sich wegen Max Dietz, der mit Xylophon und Schlagzeug die Auftritte der verschiedenen Akteure untermalte. Wieder einmal eine gelungene Einstimmung auf das kommende Weihnachtsfest.

Silke Nikkel, Baumgarten

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 17

Weihnachtsmusik 2017 in Klockow

„Singet, klinget“ – bei der Weihnachtsmusik im Pfarrsprengel, die in diesem Jahr in der Klockower Kirche stattfand. Gesungen wurden wieder viele bekannte, aber auch neu entdeckte Advents- und Weihnachtslieder, vom Singkreis Schönfeld, der unter der Leitung von Lukasz Popialkiewicz aus Stettin immer mehr aufblüht und nun schon im fünften Jahr weiter an Professionalität zulegt. So kann es auch ein Dorfchor schaffen ein einstündiges Programm auf die Beine zu stellen, immer wieder von kleinen Einzelinstrumentalstücken von Kindern aus unseren Dörfern unterbrochen, die das Potenzial für die weitere musikalische Arbeit in der Gemeinde zeigen. Isabell Fellwock aus Kleptow auf der Gitarre oder Vivien Kister aus Malchow auf der Flöte und viele andere waren dabei. „Freuet euch ihr Menschenkinder“ – über so viele talentierte Musiker, die man an diesem dritten Adventssonntag in Klockow zu sehen und vor allem zu hören bekam. Für die technischen Finessen sorgte aber Chorleiter Lukasz, der aus Stettin eine ganze Licht und Soundanlage mitbrachte. So glänzten die Gesichter und Frisuren der Chorsänger in bunten Farben. Die Strahler sorgten zudem im Altarraum gleich für ein wenig Wärme, denn von der Sitzheizung in den Bankreihen konnten die Chorsänger nicht profitieren. Die Musikanlage sorgte für die richtige Hintergrundbegleitung einer Harfe, die im Lied „Angels Carol“ des britischen Komponisten John Rutter eine äußerst wichtige Rolle spielt. Aber auch sonst musste der Chor nicht a cappella singen, denn Lukasz‘ Frau Justina und Tochter Gabriella, sowie Ulrike Dietz spielten die Harmonien und Begleitungen auf ihren Streichinstrumenten und erzeugten so ein wahres Kammerkonzert. Man hätte fast meinen können, dass „Engel in den Himmeln singen“, wenn man sich diese wunderbare Musik zu Gemüte führte. Auch um Engel ging es in einem kurzen geistlichen Impuls. Denn Engel spielen gerade in der Weihnachtsgeschichte und ihrem Rahmen eine große und gewichtige Rolle, als Boten Gottes und Begleiter der Menschen. So wie die Engel den Hirten auf Bethlehems Feldern verkündeten: „Der Heiland ist geboren“, so tat es ihnen der Chor in Klockow gleich und sang der versammelten Gemeinde die frohe Weihnachtsbotschaft in vielen Varianten. Ob von Händel, Mendelssohn, Haydn oder Silcher, die Botschaft war klar. So stehen alle Anwesenden dieses Nachmittags in der Tradition der Weihnachtsgeschichte, indem sie verkündigen, zuhören und vor allem staunen und sich freuen. Eine Woche vor dem Heiligen Abend gab es hier einen adventli-

chen Ausblick, auf das, was wir an Weihnachten feiern. Die Gemeinde hatte aber nicht nur die Aufgabe gut zuzuhören. Sie waren auch als Akteure gefragt, indem sie die von der Orgel begleiteten beliebten Choräle „Macht hoch die Tür“, „Es ist ein Ros entsprungen“ und „Als die Welt verloren“ mitsangen. Zugegebenermaßen half ihnen auch der Chor dabei und sogar dieser hatte an diesem Tag noch starke gesangliche Unterstützung, denn ein Teil des Vocalensembles Agniculi war aus Stettin mit angereist. In gewohnter Weise sortierten sie sich in die Stimmen mit ein und brachten wieder rote Fliegen als Erkennungszeichen mit. Aber auch einige Schönfelder Männer griffen diesmal bei den übriggebliebenen Fliegen zu und tauschten ihre Krawatten gegen diese aus. Auf dem Bild stechen sie hoffentlich gut hervor. Die Harmonie stimmt und die Freude merkt man den Sängerinnen und Sängern an. Ihr Geheimnis ist, was viele nicht wissen, eine gute Stärkung vor dem Konzert. Diesmal gab es im Backstagebereich des Jugendhauses eine nette Kaffeerunde mit selbstgemachten und selbstgekauften Plätzchen und Gebäck, sogar einige Pralinen. Stärkung ist wichtig, denn der Chor hat Großes vor. Nicht nur das straffe Programm im Kirchenjahresablauf, so z.B. wieder am 26.12. zum 2. Christtag, sondern ein großes Werk steht im Jahr 2018 an. Ein großes Passionskonzert mit der Markus-Passion von Reinhard Keiser wird es am 25. März in Malchow geben. Die Ankündigung dafür haben Sie schon im letzten Gemeindebrief erhalten. Machen Sie sich auf! – oder „Herbei, o ihr Gläubigen!“

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Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am 22. Februar 2018

Redaktionsschluss: 05.02.2018

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 01/2018
Tagesfahrten 13.03.2018 Frauentag Stettin 27.03.2018 Ostereinkaufsfahrt Schwedt 23.-27.06.2018 Masuren Informationen und Anmeldungen: Christel Bettac · Tel.: 039742/80313 oder Grimme 38

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Jahreshauptversammlung Anglerverein Brüssow e.V.

Zur diesjährigen Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder des Vereins am Sonntag, den 25.02.2018 um 14 Uhr im Schützenhaus Brüssow recht herzlich eingeladen. Tagesordnungspunkte: - Informationen zum Angeljahr 2017

- Bericht Kassenprüfungskommission

- Pokalverleihung

- DAV Beitragskassierung 2018

- Neuwahl Vorstand

- Verschiedenes

Jugendweihe - Info

Auch im kommenden Jahr bietet der Volkssolidarität Uecker-Randow e.V. die Jugendweihe an: am 28. April 2018 in Penkun am 05. Mai 2018 in Strasburg am 12. Mai 2018 in Torgelow am 19. Mai 2018 in Pasewalk. Alle Infos zu den monatlichen Veranstaltungen, die Finanzierung über die BuT und Anmeldungen für die Feierstunde erhalten Sie im Mehrgenerationenhaus, Blumenthaler Straße 18, 17358 Torgelow

Sie erreichen uns:

Frau Schiebe: 03976 255 242

Fax: 03976 2809 710

Frau Seifert: 0151 46 328 466

Der Vorstand

Email: fwz-uer@volkssolidaritaet.de im Internet: www.volkssolidaritaet.de/ uecker-randow

Gewerbliche Anzeigen

Nr. 01/2018 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 19
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