Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Widerspruchsbelehrung nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes vom 01.11.2015
Nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden einmal jährlich die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass
jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
• an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Altersund Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag und jeder weitere fünfte, ab dem 100. Geburtstag jeder; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
an Adressbuchverlage
• jeder Einwohner gem. § 36 Abs. 2 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes
• jeder Einwohner gem. § 42 Abs. 3 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft widersprechen kann.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe der gespeicherten Daten (Übermittlungssperre) ist schriftlich oder zur Niederschrift, mit Angabe gegen welche Datenübermittlung widersprochen wird, beim Amt Brüssow (Uckermark) - Einwohnermeldeamt -, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow einzulegen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Amt Brüssow keinerlei Einfluss auf selbst veranlasste Namens- und Adresseinträge hat.
Brüssow, 06.04.2018
Amt Brüssow (Uckermark) Einwohnermeldeamt
Freilaufende Hunde
Es gingen in letzter Zeit sehr viele Beschwerden bezüglich freilaufender Hunde im Amt Brüssow ein. Auch wurde beanstandet, dass viele Zäune zu klein sind und die Hunde über diese hinüberspringen.
Die Besitzer werden hiermit gebeten, ihre Hunde, wie in der Hundehalterverordnung Brandenburg beschrieben, anzuleinen. Es muss sichergestellt sein, dass der Hund das Grundstück oder den Hof nicht selbstständig verlassen kann.
Ordnungsamt
Beschlüsse des Amtsausschusses Brüssow Beschlüsse vom 06.02.2018 Hauptsatzung des Amtes Brüssow (Uckermark)
Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32], hat der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 06.03.2018 folgende Hauptsatzung beschlossen:
Präambel
Der Amtsausschuss muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung des Amtes wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechterspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.
§ 1
Name, Sitz, Stellung und Mitgliedsgemeinden (§ 9 und § 133 BbgKVerf)
(1) Das Amt führt den Namen „Amt Brüssow (Uckermark)“. Der Sitz des Amtes ist in 17326 Brüssow.
(2) Es hat die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die aus aneinandergrenzenden Gemeinden desselben Landkreises bestehen.
amtsangehörige Gemeinden sind:
a. Stadt Brüssow mit den Ortsteilen Bagemühl, Brüssow, Grünberg, Woddow und Wollschow
b. Gemeinde Carmzow-Wallmow mit den Ortsteilen Carmzow und Wallmow
c. Gemeinde Göritz
d. Gemeinde Schenkenberg mit den Ortsteilen Ludwigsburg und Schenkenberg
e. Gemeinde Schönfeld
§ 2
Wappen, Flagge und Dienstsiegel (§ 10 BbgKVerf)
(1) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt ein Wappen, das wie folgt beschrieben wird: „Von Silber und Rot gespalten, darin eine Steigleiter mit vier Sprossen in verwechselten Farben.“
(2) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt eine Flagge. Die Flagge besteht – bei Aufhängung an einem Querholz –aus zwei Längsstreifen in den Farben Rot und Weiß mit dem auf der Nahtstelle aufgelegten Amtswappen.
(3) Das Amt Brüssow (Uckermark) führt ein Dienstsiegel. Es zeigt in der Mitte das Amtswappen. Die Umschrift lautet Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin * Landkreis Uckermark*.
§ 3
Aufgaben des Amtes (§ 135 BbgKVerf)
Das Amt erfüllt die ihm nach § 135 BbgKVerf zugewiesenen
Aufgaben und ist Träger der ihnen durch Gesetz und Verordnung übertragenen Weisungsaufgaben.
§ 4
Organe (§ 138 BbgKVerf)
Organe des Amtes Brüssow sind der Amtsausschuss und der Amtsdirektor, als Hauptverwaltungsbeamter.
§ 5
Entscheidungen des Amtsausschusses über Vermögensgegenstände (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen
(1) der Amtsausschuss entscheidet bei Geschäften über Vermögensgegenstände des Amtes, sofern der Wert 10.000,00 € nicht unterschreitet.
(2) Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaffungen bis 10.000,00 € gelten in der Regel im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf als Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Amtsdirektor entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, welche Geschäfte solche der laufenden Verwaltung im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf sind. Entscheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft der Amtsausschuss. Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.
§ 6
Mitglieder des Amtsausschusses
(§ 136 BbgKVerf)
(1) Gemäß § 136 BbKVerf Abs. 2 wird zu den jeweiligen Bürgermeistern folgende Anzahl an Mitgliedern in den Amtsausschuss entsendet:
- Stadt Brüssow 2 Mitglieder
- Gemeinde Carmzow-Wallmow 1 Mitglied
- Gemeinde Göritz 1 Mitglied
- Gemeinde Schenkenberg 1 Mitglied
- Gemeinde Schönfeld 1 Mitglied
(2) Kann ein Mitglied des Amtsausschusses die ihm aus seiner Mitgliedschaft im Amtsausschuss erwachsenden Pflichten nicht erfüllen, hat er das dem Vorsitzenden des Amtsausschusses mitzuteilen. Ist er an der Teilnahme an einer Sitzung des Amtsausschusses oder eines Fachausschusses verhindert, hat er sich bei dem Vorsitzenden zu entschuldigen und bei einer Ausschusssitzung außerdem unverzüglich seinen Vertreter zu benachrichtigen.
§ 7
Vorsitzender des Amtsausschusses (§ 136 BbgKVerf)
In seiner ersten Sitzung wählt der Amtsausschuss seinen Vorsitzenden und 2 Stellvertreter.
Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung. In diesem Fall tritt der zuerst gewählte Vertreter an die Stelle des Vorsitzenden und im Falle dessen Verhinderung der zweite gewählte Stellvertreter.
§ 8
Amtsdirektor (§ 138 BbgKVerf)
(1) Der Amtsdirektor ist Hauptverwaltungsbeamter des Amtes.
Er regelt die Organisation der Amtsverwaltung und die Geschäftsverteilung.
(2) Der Amtsdirektor ist gesetzlicher Vertreter des Amtes in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Er vertritt es auch repräsentativ. Erklärungen, durch welche das Amt verpflichtet werden soll, bedürfen der Schriftform entsprechend § 57 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf und der Unterschrift des Amtsdirektors und eines Stellvertreters des Amtsdirektors, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt oder eine Vollmacht erteilt wurde.
(3) Aus der Mitte der Beschäftigten benennt der Amtsausschuss auf Vorschlag des Amtsdirektors einen allgemeinen Stellvertreter des Amtsdirektors.
§ 9
Personalangelegenheiten
Die beamten-, arbeits- und tariflichen Entscheidungen trifft gemäß § 62 BbgKVerf der Amtsdirektor.
§ 10
Fachausschüsse
(§§43,44, 136 (6) BbgKVerf)
(1) Für Schwerpunktaufgaben bildet der Amtsausschuss nach Bedarf zeitweilige Ausschüsse.
(2) Die Ausschüsse haben beratende Funktion und können Empfehlungen geben.
(3) Anzahl, Bezeichnung und Aufgabe der Ausschüsse legt der Amtsausschuss durch Beschluss fest. Das Verfahren zur Besetzung von Ausschüssen des Amtsausschusses regelt die Geschäftsordnung des Amtes.
(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es fordern. Dies ist regelmäßig bei Angelegenheiten gemäß § 17 Abs. 3 dieser Satzung der Fall.
§ 11
Bestellung eines Gleichstellungsbeauftragten (§ 18 BbgKVerf)
(1) Der Gleichstellungsbeauftragte ist ehrenamtlich tätig. Er wird durch den Amtsausschuss auf Vorschlag des Hauptverwaltungsbeamten durch Abstimmung benannt. Der Gleichstellungsbeauftragte unterliegt der Dienstaufsicht des Hauptverwaltungsbeamten.
(2) Dem Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht seine Auffassung von der des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat er
das Recht, sich an den Amtsausschuss oder deren Ausschüsse zu wenden.
(3) Der Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem er sich an den Vorsitzenden des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Der Vorsitzende unterrichtet den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann dem Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.
(4) Der Gleichstellungsbeauftragte fertigt einen jährlichen Bericht über seine Tätigkeit sowie über Gesetze, Verordnung und Erlasse des Bundes und des Landes zu Belangen der Gleichstellung an.
(5) Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechtsspezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Bestimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.
§ 12
Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten
(§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)
(1) Die Amtsausschussmitglieder und sachkundige Einwohner teilen dem Vorsitzenden des Amtsausschusses innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit diese für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein können. Anzugeben sind:
1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben;
2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.
(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist dem Vorsitzenden des Amtsausschusses innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.
(3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht.
(4) Angaben nach Absatz 1 können zu Zwecken, die im Zusammenhang mit den Aufgaben stehen, gespeichert und genutzt werden.
§ 13 Amtsumlage (§ 139 BbgKVerf)
(1) Soweit die sonstigen Finanzmittel des Amtes den für die Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf nicht decken, erhebt das Amt von den amtsangehörigen Gemeinden gemäß § 139 BbgKVerf eine Umlage. Die Amtsumlage ist für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen.
§ 14 Entschädigung
(1) Die Mitglieder des Amtsausschusses und die sonst im Amt ehrenamtlichen Tätigen erhalten eine Aufwandsentschädigung, Ersatz des Verdienstausfalles und Fahrkostenerstattung nach Maßgabe der Aufwandsentschädigungssatzung.
(2) Der Amtsdirektor und seine Vertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
§ 15
Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung (§ 13 BbgKVerf)
(1) Das Amt beteiligt und unterrichtet in wichtigen Amtsangelegenheiten die betroffenen Einwohner. Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind: 1. Einwohnerfragestunden in den Amtsausschusssitzungen oder 2. Einwohnerversammlungen.
(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung des Amtes über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung näher geregelt.
(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt.
§ 16
Öffentlichkeit der Sitzung
(§ 36 BbgKVerf)
(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Amtsausschusses werden gemäß § 18 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.
(2) Der Amtsausschuss tritt lt. Sitzungskalender oder nach Notwendigkeit zusammen.
(3) Die Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen nach einer Einzelfallprüfung von Angelegenheiten der Fall: 1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten, 5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei neuem Sachverhalt.
(4) Jeder hat das Recht während der öffentlichen Sprechzeiten im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, bis zum Tag der öffentlichen Amtsausschusssitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung.
§ 17 Bekanntmachungen
(1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen des Amtsausschusses, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen.
Die Bekanntmachungen erfolgen durch den Amtsdirektor des Amtes Brüssow.
(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jeder-
manns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird vom Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.
(4) Abweichend von Absatz 2 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Fachausschüsse fünf Tage vor Beginn der jeweiligen Sitzung in der Tageszeitung „Uckermark Kurier“, Ausgabe Prenzlau bekannt gemacht.
§ 18 Inkrafttreten
(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, sollen diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.
Brüssow, 12.03.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld
Beschlüsse vom 15.02.2018
Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage 4
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung von vier Windkraftanlagen (4 WKA) in der Gemarkung Neuenfeld, Flur 1, Flurstücke 11, 13, 14, 273
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die
Errichtung von 4 WKA mit der Bezeichnung eno126 – 4.0 MW in der Gemarkung Neuenfeld, Flur 1, Flurstücke 11, 13, 14, 273, durch die Firma eno energy GmbH, Straße am Zeltplatz 7, 18230 Ostseebad Rerik.
Ja- Stimmen 0Nein-Stimmen 7Enthaltungen 0
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 27.03.2018
Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Haushaltssatzung 2018
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt auf der Sitzung am 27.03.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage 8 Kassenkredit 2018
Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt auf der Sitzung am 27.03.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag von 502.000,00 € der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0
Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 3.188.700,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 3.413.700,00 € außerordentlichen Erträge auf 135.700,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 113.600,00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.257.900,00 € Auszahlungen auf 3.533.100,00 € festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.012.800,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 3.207.800,00 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
245.100,00 €
191.800,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - €
Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
133.500,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
nahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €
Zustimmung erteilt hat, sind der Stadtverordnetenversammlung jährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 68.200,00 €
320 v.H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B)
2. Gewerbesteuer
400 v.H.
320 v.H.
§ 5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Stadt von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaß-
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 68.000,00 €
festgesetzt.
Brüssow, den 28.03.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Bekanntmachungsanordnung
Brüssow, den 03.04.2018
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Brüssow für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss- Nr. 07/2018 vom 27.03.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz Beschlüsse vom 14.03.2018
Beschluss 10 lt. Beschlussvorlage 10 Haushaltssatzung 2018
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt auf der Sitzung am 14.03.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Beschluss 11 lt. Beschlussvorlage 11 Kassenkredit 2018
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt auf der Sitzung am 14.03.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag von 235.700,00 € der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Ja-Stimmen 6Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.03.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.470.800,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.519.800,00 €
außerordentlichen Erträge auf 22.300,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 9.000,00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.631.500,00 € Auszahlungen auf 1.740.900,00 € festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
325 v.H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
350 v.H.
350 v.H.
§ 5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
1.414.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
1.452.300,00 €
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.
216.900,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
259.800,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven
28.800,00 €
€ Auszahlungen an Liquiditätsreserven
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung jährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 30.300,00 Euro festgesetzt.
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt.
Göritz, den 15.03.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Göritz für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss-Nr. 10/2018 vom 14.03.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 03.04.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 26.02.2018
Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage 7 Stellungnahme zum 2. Entwurf Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz Hier: Beteiligung am Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz
und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung:
- Es ist eine der Straßennutzung angemessene Kaution zu stellen.
- Die Wege sind nach Bauende wieder herzurichten.
Ja- Stimmen 8Nein-Stimmen 0Enthaltungen 0
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Göritz
Am Sonnabend, den 26.05.2018, um 19.00 Uhr führt die Jagdgenossenschaft Göritz eine Genossenschaftsversammlung mit den Landeigentümern durch. Hierzu laden wir Sie und Ihren Ehepartner herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Abstimmung über die Tagesordnung
4. Bericht des Vorsitzenden für den Zeitraum 01.04.2015 bis 31.03.2018
5. Bericht des Kassenführers
6. Bericht des Kassenprüfers
7. Diskussion
8. Entlastung des Vorstandes und des Kassenprüfers
9. Neuwahl des Vorstandes und des Kassenprüfers
10. Sonstiges
11. Gemütliches Zusammensein mit gemeinsamen Abendessen
Tagungsort: Gaststätte Helmholz, Göritz
Der Vorstand bittet um telefonische Rückmeldung über die Teilnahme an der Versammlung bis zum 18.05.2018 unter der Telefon-Nr. 0173 2075 181
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Göritz
Anhörungsverfahren zum geplanten Wasserschutzgebiet Brüssow
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Uckermark als Untere Wasserbehörde vom 22. März 2018
Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Brüssow des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverband (NUWA) ein Wasserschutzgebiet neu festzusetzen. Nach Durchführung des ersten Anhörungsverfahrens traten Änderungen des Brandenburgischen Wassergesetzes in Kraft. Deshalb muss das Anhörungsverfahren aus formellen Gründen wiederholt werden. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Brüssow.
Von der Unterschutzstellung sind folgende Gemarkungen ganz oder teilweise betroffen: Gemarkung Brüssow Flur 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9.
Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Die hier abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht. Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden
Vom 12. April 2018 bis einschließlich 14. Mai 2018
bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark und in der Amtsverwaltung des Amtes Brüssow während der Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt:
Landkreis Uckermark
Landwirtschafts- und Umweltamt, Untere Wasserbehörde
Karl-Marx-Straße 1 (Haus 1, Raum 312) 17291 Prenzlau
Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 11.30 Uhr oder nach Terminvereinbarung.
Amtsverwaltung des Amtes Brüssow Prenzlauer Straße 8 17326 Brüssow
Sprechzeiten:
Dienstag: 8.30 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Der Verordnungsentwurf einschließlich der Karten ist auch auf der Internetseite des Landkreises Uckermark veröffentlicht (www.uckermark.de/Auf einen Blick/Publikationen).
Vom 12. April bis einschließlich 28. Mai kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Am 03. Juli 2018, um 16.00 Uhr, findet im Versammlungsraum im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 6, 17326 Brüssow ein öffentlicher Erörterungstermin zur geplanten Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brüssow statt. Der Erörterungstermin dient dem Zweck, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu besprechen. Dabei wird den Personen, die fristgemäß Einwendungen vorgebracht haben, die Möglichkeit eingeräumt, zur Schutzgebietsausweisung Stellung zu nehmen und Fragen zu stellen. Der Erörterungstermin ist öffentlich, d.h. jedermann kann als Zuhörer daran teilnehmen.
Prenzlau, 22 März 2018
gez. Dietmar Schulze Landrat
Anlage: Übersichtskarte
Landwirtschafts- und Umweltamt Untere Wasserbehörde
LANDKREIS UCKERMARK
Übersichtskarte der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Brüssow (Entwurf) Schutzzone
Kartenersteller: untere Wasserbehörde 1:25.000
Maßstab:
Bezugssystem: ETRS89 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster, Stand: (c) Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. Der aktuelle amtliche Nachweis ist beim zuständigen Katasterund Vermessungsamt erhältlich. Bearbeitung: Untere Wasserbehörde Kreis UM
Aufruf zur Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Die Landesregierungen von Berlin und Brandenburg haben am 19. Dezember 2017 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) zur Kenntnis genommen und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg beauftragt, die Beteiligung zum 2. Entwurf des LEP HR durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes und weiterer Unterlagen stehen seit dem 05.02.2018 in digitaler Form im Internet unter http://gl.berlin-brandenburg.de/lephr zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit zum 2. Entwurf des LEP HR unter expliziter Ansprache der im 2. Entwurf vorgesehenen Festlegung und unter Benennung der durch den Planentwurf berührten Belang Stellung zu nehmen.
Es wird gebeten im Rahmen von Stellungnahmen nur solche Belange anzusprechen, die Gegenstand des LEP HR-Entwurfes und des Umweltberichtes sind.
Verfahrensbegleitend wird eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Der Entwurf des Umweltberichtes wurde im Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung und Beteiligung und auf der Grundlage des 2. Entwurfes des LEP HR überarbeitet. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung besteht auch hierzu die Gelegenheit zur Stellungnahme. Alle Bürger der Gemeinden des Amtes Brüssow sind aufgerufen, ihre Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes schriftlich bis zum 02.05.2018 an das Amt Brüssow einzureichen.
Bekanntmachung von Zeit und Ort der Verbandsschau des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ im Schaubezirk Amt Brüssow für das Jahr 2018
Der Vorstandsvorsitzende des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ gibt hiermit gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ vom 19.05.2014 Zeit und Ort der Verbandsschau bekannt und lädt zur Teilnahme ein.
Termin: Montag, den 07.05.2018
Treffpunkt: 14.30 Uhr am Gemeinderaum in Carmzow-Wallmow, Wallmow Nr. 21 betreffende Gemeinden: Carmzow-Wallmow
Passow, den 22.01.2018
Im Auftrag
Ch. Schmidt
Geschäftsführerin des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Impressum Amtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790
Impressum Nichtamtlicher Teil
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- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)
Bezugsbedingungen:
- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.
- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.
- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
In Göritz ist der Hase
Der Osterhase hat in der Kita Gänseblümchen am 21.03. nicht nur vorbei geschaut, er hat auch bunte Körbchen da gelassen.
Nach dem traditionellen Eiertrudeln, sowie Spaß und Spiel auf dem Sportplatz machten sich die Kleinen und Großen „Gänseblümchen“ auf den Rückweg zur Kita.
Voller Spannung und mit großem Spürsinn wurde jeder Winkel des Spielplatzes und sogar der Parks nach den bunten Körbchen abgesucht. Zum Glück hat der Osterhase an jedes Kind gedacht und alle konnten nach der spannenden Suche ein Osterkörbchen mit nach Hause nehmen.
Mit einem gemeinsamen Frühstück am Gründonnerstag starteten wir ins Osterwochenende.
Danke, lieber Osterhase.
Danke, liebe Muttis für eure Hilfe.
Eure Erzieherinnenlos
NACHRUF
Am 28. März 2018 verstarb unser Kamerad
Hauptbrandmeister
BRUNO MEINKE
der Amtsfeuerwehr Brüssow – Ortswehr Schenkenberg Er gehörte 71 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.
A. Hartwig E. Brosinsky G. Münchow Amtsdirektorin Amtswehrführer Ortswehrführer
Veranstaltungen
Veranstaltungen in den Gemeinden
01.05.2018 Strandfest Baumgarten
05.05.2018 25. Amtsfeuerwehrtag in Schenkenberg
10.05.2018 Herrentags-Fußballturnier in Baumgarten
10.05.2018 Himmelfahrt in Battin
12.05.2018 Brüssower Pokallauf
13.05.2018 Internationaler Museumstag
In Deutschland feiern wir den 41. Internationalen Museumstag
am 13. Mai 2018 unter dem Motto:
„Netzwerk Museum: Neue Wege, neue Besucher“.
Das Heimatmuseum Brüssow möchte an diesem Tag an den 175. Jahrestag der Auswanderung, aus Brüssow und Umgebung, nach Amerika erinnern. Zu diesem Anlass erwarten wir 3 Vertreter unseres Schwestermuseums aus Neu Bergholz in den USA. Gemeinsam wollen wir mit den Vereinen „Lebendiges Brüssow“, dem Tourismusverein „Brüssower Land e.V.“ und dem „Plattdeutsch Verein Prenzlau“ diesen Vormittag im Brüssower „Kulturhaus Kino“ gestalten.
Der Museumsbeirat lädt Sie dazu recht herzlich ein!
Aus der Uckermark in die Welt
From the Uckermark into the World 1843 – 2018
175. Jahrestag der Auswanderung in die USA 175th Anniversary of Emigration to the USA wir sind Schwestermuseen we are Sister Museums
Das Haus und der Stall Heimatmuseum Brüssow deutsches Auswanderermuseum ehemalige altlutherische Kirche
Internationaler Museumstag 2018
Sonntag, 13. Mai 2018 ab 10:00 Uhr im Kino Filmpräsentation „Little Uckermark“ Doku Reihe des RBB gemeinsames Grillen mit unseren Gästen aus den USA
Eintritt: frei
An alle Senioren des Amtsbereiches Brüssow
am 06.06.2018 findet unsere Heimatfahrt statt.
Wir fahren nach Criewen (Nationalpark), anschließend nach Angermünde. Dort werden wir die Rettungsstelle besuchen und auch Mittag essen .
Wir haben 50 Plätze zur Verfügung. Interessenten melden sich bitte unter der Telefon-Nr. 039742 81968
Der Seniorenbeirat
Brigitte Ehmer
Die 3 riesigen Ostereier wurden gefunden
Während seiner Tour durch Brüssow hatte der Osterhase am Ostersonntag drei große Ostereier verbummelt.
Diese wurden nun wiedergefunden.
1. Friederike Bruch erhielt einen Kino-Gutschein
2. Lea Sophie Korsch kann eine Saison kostenlos die Badeanstalt Brüssow besuchen und
3. Emma Peters kann mit ihrer Familie einen Schlemmergutschein einlösen.
Gesponsert, organisiert wurde das durch den Tourismusverein „Brüssower Land“ e.V.
Kirchliche Informationen
Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr., 20.04. 18.00 Uhr
Malchow – Andacht zum Wochenschluss (R. Brennenstuhl)
So., 22.04. 09.00 Uhr Baumgarten
10.15 Uhr Göritz
Fr./So. 27./28.04. Soli Deo Gloria – 10. Internationaler Malchower Kirchenpreis in Malchow
So., 29.04. 09.30 Uhr Carmzow Familiengottesdienst der Osterfreizeit
Fr., 04.05. 18.00 Uhr
Malchow – Andacht zum Wochenschluss (R. Brennenstuhl)
So., 06.05. 09.00 Uhr Baumgarten
10.15 Uhr Klockow
14.00 Uhr Schönfeld
Do., 10.05. Christi Himmelfahrt
10.30 Uhr Neuenfeld (Taufe)
26. Musikalischer Gottesdienst mit Schönfelder Singkreis, Bläser- und Flötenkreisen, anschließend Gemeindefest
wöchentlich
Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (23.05.), Göritzer Frauenkreis (16.05.), Klockower Kaffeerunde (23.05.), Gemeindekirchenrat (nach Vereinbarung)
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Weitere Termine und Vorankündigung
- 10. Internationaler Malchower Kirchenpreis 2018, Kirche Malchow, Wettbewerbskonzerte Freitag/Sonnabend 27./28.April 2018
- Lichternacht im Labyrinthpark, Sonnabend, 12. Mai, 20.00 Uhr Malchow mit Antje Chemnitz
Fr., 11.05. 18.00 Uhr
Malchow – Andacht zum Wochenschluss, (U. Schossig)
So., 12.05. 20.00 Uhr Lichterandacht im Malchower Chartres-Labyrinth mit Antje Chemnitz
So., 13.05. 10.15 Uhr Carmzow
Fr., 18.05. 18.00 Uhr Malchow – Andacht zum Wochenschluss (A. Hammerschmidt)
So., 19.05. Pfingsten
19.00 Uhr Göritz Festmusik zum Pfingstfest (Uckermärkischer Orgelfrühling)
So., 20.05. 10.00 Uhr Kleptow Festgottesdienst zu Pfingsten mit Konfirmation und Taufen (für alle Gemeinden)
- Festkonzert zu Pfingsten, Sonnabend, 19. Mai, 19.00 Uhr Kirche Göritz, „Musik an Königshöfen” mit den Dresdner Bachsolisten J. Schäfer – Trompete, F. Hiesler – Pauke, A. Kitamura – Orgel
- 13. Stiftungstag der Carl Büchsel-Stiftung Schönfeld, 08.-10. Juni 2018, Begrüßungsabend in Ludwigsburg/ Preisträgerkonzert des 10. Internationalen Malchower Kirchenpreises in Schenkenberg/Festgottesdienst in Malchow mit Prof. Dr. Dres. h.c. Christoph Markschies, Berlin
- Buchlesung in Ludwigsburg, Mittwoch, 20. Juni, 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg, Valerie Riedesel Freifrau zu Eisenbach liest aus ihrem Buch „Geisterkinder” - Fünf Geschwister in Himmlers Sippenhaft
Gottesdienste April/Mai
Evangelische Kirchengemeinde Brüssow
15.04.2018 10:00 Uhr Brüssow
22.04.2018 10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Menkin
29.04.2018 10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Trampe
06.05.2018 10:00 Uhr Brüssow mit Abendmahl
14:00 Uhr Bröllin
19:00 Uhr Abendandacht Da-sein / Atempause für die Seele in der Brüssower Kirche 10.05.2018 Himmelfahrt
14:30 Uhr Gottesdienst mit Fest in Battin und Kirchenchor
13.05.2018 10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Konzert und Jahresempfang des Orgelvereins in Wollschow 20.05.2018 Pfingsten
10:00 Uhr Grünberg
14:00 Uhr Konfirmation in Brüssow mit Posaunenchor
Gemeindefahrt zum Thema „Preußen“ nach Berlin am 05. Mai 2018
Herzliche Einladung zur diesjährigen Gemeindefahrt zum Preußischen Erbe. 100 Jahre ist es her, dass der Kaiser zurückgetreten ist. Wir wollen uns auf die Suche begeben. Wir wollen den Dom mit der Gruft besuchen, das neue Stadtschloss in Berlin und anschließend das Schloss Charlottenburg. Mit dem Bus fahren wir nach Berlin.
Kosten für die Fahrt, Eintrittsgelder und Abendbrot 30,00 Euro. Bitte melden Sie sich bei Frau Bruch an: 039742 80237
Atempause für die Seele Herzliche Einladung zum Abendgottesdienst am 06.05.2018 um 19:00 Uhr in die Brüssower Kirche! Mal die Seele baumeln lassen und Luft holen, darum soll es gehen!
Himmelfahrt in Battin
Datum: 10.05.2018 ab 14:30 Uhr Ort: Kirchenruine in Battin
Ablauf: 14:30 Uhr Gottesdienst unter freiem Himmel mit dem Kirchenchor
15:30 Uhr Kaffee, Kuchen, Grillen und Getränke 16:30 Uhr Konzert mit UFO – Uckermärkisches Folkorchester auf dem Kirchplatz Ab 20:30 Uhr Kirchenkino Herzliche Einladung!
Jahresempfang des St. Sophien Orgelverein Brüssow e.V. am 13.05.2018
Der St. Sophien Orgel e.V. lädt alle zum diesjährigen Jahresempfang ein. Seit sieben Jahren besteht der Verein und bereichert das kulturelle Leben im Raum Brüssow. Alle sind zu diesem Nachmittag eingeladen!
14:00 Uhr Konzert in der Wollschower Kirche 15:00 Uhr Empfang in der Galerie von Bernhard Nürnberger und Karin Christiansen in Wollschow Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Konfirmation in Brüssow
Am 20. Mai 2018 um 14:00 Uhr in der Brüssower Kirche mit Posaunenchor.
Konfirmiert werden: John Eickmeyer, Claudine Eickmeyer, Quentin Pietsch, Christoph Winter, Julian Barsch, Klara Westphal und Anton Schellin
Gemeindefahrt nach Masuren vom 24. - 29. September 2018
In diesem Jahr wollen wir nach Masuren fahren. Wir planen gerade vielfältige Programmpunkte, die wir im nächsten Amtsblatt konkret veröffentlichen. Wir wollen die Schönheit Masurens erkunden und uns anschauen.
Kosten 380,00 Euro Diese Kosten beinhalten: Bus, Übernachtung mit Vollverpflegung und allen Eintrittsgeldern.
Alle sind herzlich zu dieser besonderen Fahrt eingeladen! Anmeldungen unter 039742 80237 (Frau Bruch)
Männerkreis
Nächster Termin 26. April 2018 Um 09:30 Uhr und fahren zu einer Führung zu ENERTRAG !
Herzliche Einladung an Alle!
Veranstaltungen:
Seniorenkreis findet am 30. April im Alten Pfarrhaus statt!
55 plus findet am 25. April im Kino statt. Wir schauen gemeinsam einen Film!
Herzliche Einladung an Alle!
Ausblick Konzert im Sommer
Picknick und Musik im Randowparadies
16:00 Uhr Konzert mit dem erweiterten Preußischen Kammerorchester aus Prenzlau
Ort: Burgwall in Wollschow
Datum: 24. Juni 2018
Picknick und Sitzgelegenheiten bitte mitbringen! Bewirtung ist vorhanden.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen Ihr Orgelverein St. Sophien Brüssow e.V. Was bleibt, ist die Erinnerung an einen lieben Menschen.
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Es war tröstend zu erfahren, wie viel Freundschaft, Liebe und Wertschätzung meinem lieben Bruder
Dirk Pogorzelsky entgegen gebracht wurde.
DANKE sagen wir allen, die sich in stiller Trauer mit uns verbunden fühlten, ihre Anteilnahme in vielfältiger Weise zum Ausdruck brachten, Dirk auf seinem letzten Weg begleiteten.
Im Namen aller Angehörigen Norbert Pogorzelsky Brüssow, im März 2018
Musikcamp März 2018 – Lebensfreude neu vertont
Vom 16.-18. März fanden sich im Klockower Jugendhaus ein Dutzend musikbegeisterte Kinder und drei ebenfalls musikbegeisterte Anleiter zusammen, um endlich wieder gemeinsam zu musizieren. Das Ziel – vier Lieder einzustudieren – war keine große Hürde. Der Erfolg – Lebensfreude neu zu vertonen – hält ewig und ist immer wieder unverhofft und unplanbar. Viele Musiker saßen auch nicht zum ersten Mal in diesen Klangräumen und wussten schon, wie man gut zusammenspielt. Doch das Gefühl, an einem Stück solange zu feilen, bis bei allen der Funke übergesprungen ist, ohne dass das Lied verflacht oder langweilig wird, ist eines der größten Musikergefühle überhaupt. Was für ein Glück, das als Zweiundzwanzigjähriger zu erleben und wie herrlich erst für eine Zehnjährige. Wir sprechen dabei nicht von musikalischer Perfektion, sondern von dem Gefühl, eine klangliche Einheit zu bilden. Das gelang uns in diesem Musikcamp auf ganz unerwartetem Wege. Zusätzlich zu Gitarren, Flöten, Schlagzeug, E-Gitarre und Keyboard konnten wir in diesem Jahr zwei Trompeten in unserer Mitte begrüßen. Das Keyboard wurde gegen ein echtes Klavier eingetauscht und einige kleine eiförmige Rhythmusinstrumente gesellten sich dazu. Der Klang war dadurch noch bunter und noch überraschender. Plötzlich setzt die ganze Band mitten im Lied aus und es sind nur noch zwei Gitarren in perfekter Harmonie zu hören, die das Grundthema des Refrains spielen. Ein Vorspiel gestalten die beiden Trompeten allein mit einer Art Jagdfanfare, bevor die anderen einsetzen. Am Anfang standen nur die Noten und dann machten sie Musik daraus. Die Kinder waren derart eifrig, dass sie sich zwischen den geplanten Proben zusätzlich trafen und an ihren kleinen Schwachstellen arbeiteten. Die Motivation war hoch, sodass sich auch die Heimschläfer keine Sekunde des Musizierens entgehen lassen wollten. Abends ging man an die (sehr) frische Luft und sah einen Film, einen Musikfilm natürlich, und vergnügte sich sonst bei der nomadenartigen Tätigkeit des ständigen Schlafplatzwechselns. Sportlich wurde gekickt und nach Schätzen gesucht und natürlich auch gespeist. Sogar die Speise der Götter – der griechischen wohlgemerkt – war darunter, besser bekannt als Wackelpudding. Dabei soll nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Damen – denn es waren ausschließlich Damen – auch nicht zu fein für den Abwasch waren und das gleich mehrfach zeigten. Vielleicht ist genau das das Geheimnis der klanglichen Einheit. Vielleicht lässt es sich erst richtig gut an in einer Band, wenn man schon einmal zusammen den Abwasch erledigt hat. Das muss vorerst offen bleiben. Dem Auftritt vor den Eltern am 18. März folgte der Auftritt am Ostersonntag und dann wird es ernst. Denn am 27. und 28. Ap-
ril finden in Malchow die Wettbewerbskonzerte zum 10. Internationalen Malchower Kirchenpreis statt, an dem die Musikgruppe ebenfalls teilnehmen wird. Ob die Jury aus hochgeschätzten Musikexperten die Leistung der Gruppe mit einem Preis würdigt, bleibt abzuwarten. In diesem Falle qualifizieren sich die jungen Musiker für das Preisträgerkonzert am 9. Juni. Doch die Konkurrenz schläft nicht. Seien Sie dabei und begleiten die Talente von morgen zu ihren Auftritten und lassen Sie sich dieses Aufgebot deutscher, polnischer und lettischer Musiker nicht entgehen. An diesem letzten Aprilwochenende verwandelt sich die Malchower Kirche in einen Musiktempel, wo bekannten Klassikern und unbekanntem Neuem gehuldigt wird. Dabei wird jedoch die kirchliche Funktion in Malchow keineswegs unterschlagen. Nicht zuletzt die „Schönfelder Musikgruppe“, die sich bei diesem Musikcamp gefunden hat, wird dem Publikum beschreiben, warum man manchmal einen Engel braucht, wie man sich auf Hebräisch gegenseitig Frieden wünscht, dass man zum Lob Gottes nicht nur singen, sondern auch tanzen kann und wie man einen Zug verlässt, der in die falsche Richtung fährt, nämlich weg von Gott. Lassen Sie sich überraschen und anstecken von dieser ungebändigten Lebensfreude!
CarloChristiansen, z.Zt. Leipzig
Gewerbliche Anzeigen