Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Ein großes Dankeschön allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
Herr Schwanecke und ich bedanken uns, auch im Namen von Frau Hartwig, recht herzlich für den Einsatz aller Frauen und Männer, die die Wahl des Landrates an den Wahlsonntagen in den örtlichen Wahllokalen ehrenamtlich unterstützt und durchgeführt haben.
Wir wissen Ihren Einsatz zu schätzen und hoffen weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit für die anstehenden Wahlen in den kommenden Jahren.
Wer sich selbst für eine Tätigkeit im Wahllokal interessiert, kann sich gerne unter der Telefonnummer 039742 86042 oder per Mail: k.sternbeck@amt-bruessow.de melden. Im nächsten Jahr werden voraussichtlich im Frühjahr und im Herbst Wahlen stattfinden.
Mit bestem Dank
Katrin Sternbeck Sachbearbeiterin
Öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen
Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat am 26.03.2018, die Gemeindevertretung Schönfeld am 09.04.2018, die Stadtverordnetenversammlung am 10.04.2018 und die Gemeindevertretung Göritz am 25.04.2018 in nichtöffentlicher Sitzung die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019-2023 aufgestellt. Die Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 04. Juni bis einschließlich 08. Juni 2018
zu jedermanns Einsicht beim Amt Brüssow (Uckermark), Zimmer 6, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
während der üblichen Sprechzeiten, dienstags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr sowie donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 039742 86042, öffentlich ausgelegt.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll beim Amt Brüssow (Uckermark), die Amtsdirektorin, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach den gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Brüssow, 06.05.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Landratswahl 2018 - Amt Brüssow vom 22.04.2018
Landratswahl 2018 – Amt Brüssow vom 22.04.2018
Gemeinde Wahlbeteiligung
Landratswahl 2018 - Amt Brüssow Stichwahl vom 06.05.2018
Gemeinde
Wahllokal
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 09.04.2018
Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage Nr. 6
Stellungnahme zum 2. Entwurf Bebauungsplan „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz, Beteiligung am Entwurf gemäß § 4 (2) BauGB
Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Uckermark, Bereich Tornow II“ der Gemeinde Göritz und äußert sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung: - keine Anmerkungen oder Ergänzungen
Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss 7 lt. Beschlussvorlage Nr. 7
Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg (LEP HR)
Die Gemeindevertretung Schönfeld hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und äußert sich auch im Hinblick auf den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung:
Die Gemeindevertretung Schönfeld spricht sich dafür aus, dass das Amt Brüssow als Grundzentrum erhalten bleiben soll.
Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss 2 lt. Beschlussvorlage Nr. 2 Förderung 610-Stellenprogramm Evangelisches Pfarramt Schönfeld 2018
Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, entsprechend der Haushaltslage, einen Zuschuss in Höhe von 932,88 € für die Planstelle im Jugendhaus Klockow.
Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 1
Beschluss 3 lt. Beschlussvorlage Nr. 3
Unterstützung von Festen des Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld 2018
Die Gemeindevertretung Schönfeld unterstützt, entsprechend der Haushaltslage 2018, den Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 200 Euro.
Dafürstimmen: 8 Gegenstimmen: 1 Enthaltungen: 0
Beschluss 8 lt. Beschlussvorlage Nr. 8
Beschluss Haushaltssatzung 2018
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld liegen der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 09.04.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen: 9 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss 9 lt. Beschlussvorlage Nr. 9
Beschluss Kassenkredit 2018
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 269.800,00 € festgesetzt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt auf der Sitzung am 09.04.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag von 269.800,00 € der Kassenkreditaufnahme gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen: 9 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.04.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.649.900,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.657.100,00 €
außerordentlichen Erträge auf 77.200,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 11.900,00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.696.500,00 € Auszahlungen auf 1.578.200,00 € festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
1.619.300,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.431.300,00 € Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 77.200,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 10.300,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
136.600,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Aufwendungen für Sach-und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 € Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 € Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 € Abschreibungen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen für Investionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 € Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.
325 v.H. b) für die Grundstücke (Grundstücke B)
2. Gewerbesteuer
390 v.H.
400 v.H.
§ 5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000,00 € festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Entstehung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 33.100,00 €
b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 25.000,00 € festgesetzt.
Schönfeld, den 10.04.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss-Nr. 08/2018 vom 09.04.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 02.05.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 16.04.2018
Beschluss Nr. 16 lt. Beschlussvorlage Nr. 16
Beratung und Fassung des Abwägungs- und Feststellungsbeschlusses (Abschließender Beschluss) zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Schenkenberg stellen fest, dass der von der Verwaltung erarbeitete Abwägungsvorschlag alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt hat, die bei der Abwägung zu berücksichtigen sind. Sie stellen ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwägungsvorschlag gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind. Der Abwägungsvorschlag wird gebilligt. Die Verwaltung wird angewiesen den sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftnutzung“ der Gemeinde Schenkenberg der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Anschließend ist die Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo und wann der Plan mit der Begründung, einschließlich Umweltbericht sowie der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 17 lt. Beschlussvorlage Nr. 17
Stellungnahme gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB – zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Prenzlau
Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2.Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Prenzlau: - Überprüfung der Schattenschlagzeiten der neuen Anlagen Richtung Prenzlau – Wittenhof sowie der Geräuschpegel - keine Synchronbeleuchtung
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 13 lt. Beschlussvorlage Nr. 13
Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Die Gemeindevertretung Schenkenberg hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwick-
lungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und äußert sich auch im Hinblick auf den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung:
° Die Lebensqualität im ländlichen Raum sinkt mit steigender Zahl der WKA.
Die rücksichtslose Politikverdrossenheit ist bedenklich.
° Schutzgut Mensch
Die Lebensqualität der Bevölkerung auf den Dörfern ist denen in der Stadt anzugleichen lt. Artikel 1 des Grundgesetzes. - Bereich Kultur, Infrastruktur, Internet
° Feuerwehr
Die Feuerwehren müssen technisch so ausgerüstet werden, dass sie ihren immer größer werdenden Aufgabenbereich auch erfüllen können.
Generell müsste geprüft werden, ob die Feuerwehren einer dringenden Neuordnung Unterzogen werden müssten und dafür ist eine finanzielle Unterstützung vom Land zu gewähren.
° Kitas
Das Personal der Kita muss so ausgestattet sein, dass mindestens eine 10-stündige Öffnungszeit gewährleistet ist und für die Gesamtöffnungszeit hat die Förderung zu erfolgen. (für berufstätige Eltern)
° erneuerbare Energien
Der Abstand der Windkraftanlagen zu bewohnten Grundstücken muss nach der Nabenhöhe der Anlagen geregelt werden. (10-fache der Nabenhöhe zu Wohnorten)
Eine Einkreisung von Dörfern mit WKA muss vermieden werden.
° Verbesserung Tourismus
So, dass sich mehr Menschen in der Uckermark wohlfühlen.
° Landesplanung
Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Uckermark vor?
° Bebauungspläne
Der Landesentwicklungsplan sollte für die Gemeinden Spielraum für neue Bebauungspläne sowohl im Innenraum als auch im Außenraum zulassen.
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Brüssow Beschlüsse vom 27.03.2018
Beschluss 12 lt. Beschlussvorlage 12 Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) Die Stadtverordnetenversammlung Brüssow hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und äußert sich auch im Hinblick auf den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung:
- Die Aufgabe ist dem Amt Brüssow zu übertragen.
- Das Amt Brüssow soll in der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2018 Informationen zum Bearbeitungsstand übermitteln.
- Brüssow soll als Grundzentrum erklärt werden.
- Ein Aufruf an alle Bürger soll über das Amtsblatt und die Internetseite des Amtes Brüssow erfolgen.
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 11.04.2018
Beschluss 4 lt. Beschlussvorlage Nr. 4
Stellungnahme zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow hat folgende Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und äußert sich auch im Hinblick auf den Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung:
- Keine Hinweise
Dafürstimmen: 7 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss 5 lt. Beschlussvorlage Nr. 5
Beschluss Haushaltssatzung 2018
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow liegt der Entwurf der Haushaltssatzung und Anlagen vor.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt auf der Sitzung am 11.04.2018 die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan gemäß § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen: 7 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss 6 lt. Beschlussvorlage Nr. 6
Beschluss Kassenkredit 2018
Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zu Verfügung stehen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 191.700,00 € festgesetzt.
Der Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt auf der Sitzung am 11.04.2018 zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit den Höchstbetrag der Kassenkreditaufnahme in Höhe von 191.700,00 € gemäß § 76 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Dafürstimmen: 7 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0
Haushaltssatzung
der Gemeinde Carmzow-Wallmow für das Haushaltsjahr 2018
Auf Grund des § 65 ff. der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.04.2018 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 1.218.400,00 € ordentlichen Aufwendungen auf 1.364.400,00 € außerordentlichen Erträge auf 8.500,00 € außerordentlichen Aufwendungen auf 7.600,00 €
2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 1.256.600,00 € Auszahlungen auf 1.437.500,00 € festgesetzt.
Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf:
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.150.600,00 € Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
1.250.900,00 €
106.000,00 € Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
138.500,00 €
Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit - € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit
53.100,00 €
Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven - € Auszahlungen an Liquiditätsreserven - €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
350 v.H b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. Gewerbesteuer
350 v.H
350 v.H
§ 5
1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 25.000,00 Euro festgesetzt.
3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird bei
Personalaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Versorgungsaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von mehr als 10.000,00 €
Transferaufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen von mehr als 10.000,00 €
Abschreibungen von mehr als 10.000,00 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen von mehr als 10.000,00 €
Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen von mehr als 10.000,00 € Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 10.000,00 € Sonstige investive Auszahlungen von mehr als 10.000,00 €
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu deren Leistung die Kämmerin die Zustimmung erteilt hat, sind der Gemeindevertretung halbjährlich zur Kenntnis zu geben.
4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei:
a) der Erhöhung des gemäß Haushaltsplan zu erwartenden Fehlbetrages um 2 % des Gesamtbetrages der ordentlichen Aufwendungen, d.h. um 27.100,00 € b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf 30.000,00 € festgesetzt.
Carmzow-Wallmow , den 12.04.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde CarmzowWallmow für das Haushaltsjahr 2018 (Beschluss- Nr. 05/2018 vom 11.04.2018) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 67 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr.19 S.286 vom 21.12.2007) wird darauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten des Amtes Brüssow ( Uckermark ), Prenzlauer Str. 8 in
17326 Brüssow, Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen kann.
Brüssow, den 02.05.2018
Hartwig Amtsdirektorin
Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Haushaltsjahr 2018
Auf der Grundlage des § 65 Wasserverbandsgesetz, des § 6 Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden, sowie des § 27 i.V.m. § 28 der Verbandssatzung in den zur Zeit gültigen Fassungen wird folgender Haushaltsplan für den Wasser- und Bodenverband „Welse“ für das Jahr 2018 von der Verbandsversammlung festgesetzt.
1. Alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes regelmäßig wiederkehrenden und laufenden Einnahmen und voraussichtlich zu leistenden Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe a der Verbandssatzung
Einnahmen 3.857.700,00 Euro Ausgaben 3.881.000,00 Euro
2. Festsetzung des Jahresflächenbeitrages gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe b der Verbandssatzung 9,56 Euro pro Hektar
Der Beitrag ist in der Regel gemäß § 32 Abs. 3 der Verbandssatzung in vier gleichen Raten pro Jahr zu zahlen und wird zum
30.05.2018 I. und II. Rate 15.08.2018 III. Rate 15.10.2018 IV. Rate fällig.
3. Kostenbeteiligungen von Vorteilhabenden, Zuwendungen und sonstige Erträge gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe c der Verbandssatzung
1.166.200,00 Euro
4. Entnahme aus der finanziellen Rücklage § 27 Abs. 2 Buchstabe d der Verbandssatzung
Entnahmen aus der finanziellen Rücklage 23.300,00 Euro Zuführungen in die Rücklagen 0,00 Euro
5. Festsetzung der zulässigen Höhe über- und außerplanmäßiger Ausgaben und Festsetzung einer Erheblichkeitsschwelle für über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe e
Die zulässige Höhe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind erheblich, wenn sie den Betrag von 100.000,00 Euro überschreiten.
Gemäß § 29 Abs. 3 der Verbandssatzung entscheidet bis zur Höhe von 100.000,00 Euro der Geschäftsführer, darüber hinaus der Verbandsvorstand.
Zuführungen in die Rücklagen
5. Festsetzung der zulässigen Höhe über- und außerplanmäßiger über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 27 Abs. 2
6. Festsetzung der Höhe von Kassenkrediten und Darlehen gemäß § 27 Abs. 2 Buchstabe f der Verbandssatzung Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden, dürfen einen Höchstbetrag von 350.000,00 Euro nicht übersteigen.
Die zulässige Höhe der über- und außerplanmäßigen Ausgaben Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind erheblich, wenn Gemäß § 29 Abs. 3 der Verbandssatzung entscheidet bis über hinaus der Verbandsvorstand.
Gesamtbetrag der Darlehen (01.01.2018) 0,00 Euro
6. Festsetzung der Höhe von Kassenkrediten und Darlehen Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen dürfen einen Höchstbetrag von 350.000,00 Euro nicht übersteigen.
Gesamtbetrag der Darlehen (01.01.2018) 0,00
Passow, den 10.04.2018
Passow, den 10.04.2018
Krause Verbandsvorsteher
Bekanntmachung des Gesamthaushaltes des Wasser- und Bodenverbandes
Bekanntmachung des Gesamthaushaltes des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2018:
„Welse“ für das Jahr 2018:
Der vorstehende Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan 2018 liegt ab dem 11.04.2018 zur Einsichtnahme im Verbandssitz des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“, Schwedter Straße 31 in 16306 Passow an Arbeitstagen in der Zeit von 09.00 – 13.00 Uhr aus.
Der vorstehende Gesamthaushalt des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ für das Jahr 2018 wird hiermit öffentlich gemacht. Der Haushaltsplan 2018 liegt ab dem 11.04.2018 zur Einsichtnahme im Verbandssitz des Wasser- und Bodenverbandes se“, Schwedter Straße 31 in 16306 Passow an Arbeitstagen in der Zeit von 09.00 - 13.00 Uhr aus.
Passow, den 10.04.2018
Passow, den 10.04.2018
Ch. Schmidt Geschäftsführerin
EINLADUNG zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Schönfeld
am Montag, dem 18. Juni 2018, um 19.00 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus in 17291 Schönfeld.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Mehrheiten für Beschlüsse
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht der Kassenführerin
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl eines neuen Jagdvorstandes für die Zeit vom 1.4.18 bis 31.3.2022
7. Wahl der Kassenprüfer
8. Verwendung des Reinertrages vom 1.4.2016 bis 31.3.2018
9. Verwendung nicht benötigter Mittel der Wildschadenspauschale
10. Sonstiges
Anmerkung:
Nach §11 Abs. 3 Satz 2 bleibt der bisherige Jagdvorstand bis zur Neuwahl auf der Genossenschaftsversammlung im Amt.
Sollte ein Jagdgenosse nicht an der Sitzung teilnehmen können, so kann er einen Bevollmächtigten benennen. Dessen schriftliche Vollmacht muss zu Beginn der Versammlung vorgelegt werden.
gez. Jürgen Hammerschmidt Vorsitzender des Jagdvorstandes
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
Impressum Amtlicher Teil
Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow
Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de Öffnungszeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr
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Impressum Nichtamtlicher Teil
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow
Bezugsmöglichkeiten:
- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow
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Bezugsbedingungen:
- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.
- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.
- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- e + Porto.
- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde
Klockower Zukunft gesichert Kooperation der Kita „Knirpsenburg“ und der freiwilligen
In der heutigen Zeit müssen wir an die Zukunft denken und die Kinder in unseren Kindergärten sind unsere Zukunft. Hier arbeiten die Kita „Knirpsenburg“ und die Freiwillige Feuerwehr Klockow wunderbar zusammen. Die Brandschutzerziehung spielt eine besondere Rolle, die Kinder lernen u.a. das Absetzen eines Notrufs, die Verhaltensregeln im Brandfall, die Schutzausrüstung eines Feuerwehrmannes, sowie die Arbeit
Feuerwehr Klockow
mit Brennproben. Des Weiteren lernen die Kinder, wie die Geräte der Feuerwehr funktionieren und was in der Feuerwehr passiert.
Für diese Zusammenarbeit möchte sich der Kitaausschuss bei der Wehrführung, sowie Hardy Müller (Jugendwart/ Brandschutzerzieher) der Freiwilligen Feuerwehr Klockow bedanken.
Überraschungspaket von der VR-Bank Uckermark-Randow e.G für die Kita „Sonnenschein“
Es ist schon etwas ganz Besonderes, dass unsere Kinder aus der Kita „Sonnenschein“ miterleben, wie nebenan ihr neues Kitagebäude entsteht! Die Freude steigerte sich noch, als wir ein riesiges Paket von der VR-Bank Uckermark-Randow e.G. erhielten.
Die Neugier war groß: Was kann da wohl drin sein?
Das Rätselraten fand nach dem Auspacken ein Ende, als der Kinderbus, das VRmobil, zum Vorschein kam.
Die Kinder nahmen das neue Fahrzeug sofort in Beschlag und nicht nur die Kleinen wollten sofort einsteigen… Auch für die Erzieher hat sich damit ein Wunsch erfüllt und die Lütten sind glücklich, jetzt mit ihrem Bus die Brüssower Umgebung erforschen zu können!
Vielen Dank auf diesem Wege an die VR-Bank Uckermark-Randow e.G.!!!
Die Kinder und Erzieher der Kita „Sonnenschein“ in Brüssow
Pokalregen bei Sonnenschein – Jugendfeuerwehren glänzen (Artikel zum Titelfoto)
Auch der strahlende Sonnenschein am Morgen des 21. April konnte nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Kinder unserer Jugendfeuerwehren noch recht müde waren, als der Bus sie vor ihren Gerätehäusern in Brüssow, Klockow und Baumgarten einsammelte. So manch einer hätte wohl gerne noch etwas länger geschlafen, aber es ging zum Aktionstag nach Wittstock in der Gemeinde Nordwestuckermark und da wollten schließlich alle zum Appell um 9 Uhr pünktlich sein. Trainiert hatten alle Mannschaften fleißig. Sogar in den Osterferien wurden „Sonderschichten“ eingelegt, um noch etwas schneller zu kuppeln und auch den letzten Knoten beherrschen zu können. Die harte Arbeit sollte sich schließlich auch bezahlt machen:
Alle Kinder gaben ihr Bestes in den Disziplinen Staffellauf, Gerätekunde, Erste Hilfe, Geräte einbinden und Schlauchaufwickeln. Diese mussten entweder besonders gründlich oder auf Zeit absolviert werden. Hier sollte sich das harte Training dann für die Mannschaft Klockow I (in der Altersklasse 1) und für die neugegründete Mannschaft aus Brüssow (in der Altersklasse 2) gelohnt haben. Sie durften jeweils einen Pokal für den 2. Platz mit nach Hause nehmen.
Im feuerwehrtechnischen Teil, zu dem die Disziplinen Theorie, Bunde/Stiche und Löschangriff gehörten, wurde ein separater Pokal ausgelobt. Auch hier zeigte sich, dass die Kinder schon ganz schön was „auf dem Kasten haben“. Beim Löschangriff hat der ein oder andere auch mal eine Dusche abbekommen, wenn die Kupplungen nicht so halten wollten wie sie sollten. Aber weil die Sonne den ganzen Tag über auch ihr Bestes gab, waren alle schnell wieder trocken und konnten im zweiten Durchgang noch einmal alles geben.
Alles geben durfte die Mannschaft Baumgarten I (Altersklasse 2) dann auch bei der Siegerehrung. Ihre Jubelrufe über den 1. Platz waren wohl in ganz Wittstock zu hören.
So manch einen holte auf der Rückfahrt die Müdigkeit dann wieder ein. Sie bekamen gar nicht mit, dass unser Busfahrer eine Feuerwehrsirene als Hupe hatte und damit die gute Stimmung noch anheizte.
Insgesamt war es ein schöner und sehr erfolgreicher Tag, der gezeigt hat, dass die Jugendwarte und Betreuer stolz auf ihre geleistete Arbeit sein können. Vielen Dank für Euer Engagement!
Amtsjugendfeuerwehrwartin
Jessica Tiebach
Spendenaufruf
„Wer Schwimmbäder schließt, unterschreibt Todesurteile!“ –las ich vor einigen Tagen als Überschrift in der Zeitschrift der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG).
Diese Aussage trifft den Nagel auf den Kopf! Seit 1974, dem 25. Jahrestag der DDR-Gründung, besteht das Schwimmbad in Klockow.
Nun droht das Aus für das in dieser Gegend einzigartige Freibad. Schon seit Jahren balanciert die Gemeinde Schönfeld, den Unterhalt des Bades betreffend, am finanziellen Abgrund. All unsere Hilferufe an den Kreis, das Land und den Bund blieben ungehört.
Die Gemeinde wird den Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr lange stemmen können. Daher tragen bereits seit Jahren Bürger, Betriebe, Vereine und Institutionen mit ihren Spenden zum Erhalt dieses herrlichen Naherholungszentrums bei. Hunderte, ja wahrscheinlich tausende Kinder haben hier in 44 Jahren das Schwimmen erlernt und viele von Ihnen sind noch heute ständige Gäste in Klockow.
Die Vorbereitungen für die neue Saison laufen, daher fand am 28.04. ein Arbeitseinsatz zur Pflege, Reinigung und Instandsetzung des Bades statt. Neben dem täglichen Badebetrieb finden auch in diesem Jahr wieder Schwimmlager für Schulklassen mehrerer Schulen statt. Außerdem können die verschiedenen Schwimmstufen abgelegt werden. Alle, die den Betrieb des Klockower Schwimmbades unterstützen und sichern möchten, rufen wir zu kleinen und großen Spenden auf! Jeder EURO wird gebraucht! Schon jetzt – im Voraus – ein großes Dankeschön an alle Spender!
Ihre Spenden überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Amt Brüssow
DE 55 17056060 3461000026 bei der Sparkasse Uckermark Verwendungszweck: Spende Schwimmbad Klockow
Im Auftrag der Gemeindevertretung S. Jahns
Feuerwehr Baumgarten/Schenkenberg füllt Hörsaal
Am 14. April waren Kameraden der Feuerwehr Baumgarten/ Schenkenberg und der Jugendfeuerwehr Baumgarten in der Uckerwelle in Prenzlau, um die Frage zu klären „Was macht eigentlich die Feuerwehr?“.
Dies wurde im Rahmen der Kinderakademie, die von der IG Frauen veranstaltet wird, in einem interaktiven Vortrag beantwortet.
Zur Kinderakademie waren hauptsächlich Kinder im Grundschulalter eingeladen, um zu erfahren, warum es die Feuerwehr gibt und welche Aufgaben sie hat. Nachdem das zusammen mit den Kindern im Hörsaal erarbeitet worden ist, stellte sich gleich die nächste Frage: Warum brennt denn überhaupt etwas? Auch hier wurde gemeinsam überlegt, welche Voraussetzungen eigentlich nötig sind, damit ein Feuer entsteht. Stellenweise waren die Kameraden sehr über das zum Teil umfangreiche Wissen einiger Teilnehmer erstaunt.
Da aber zu viel Theorie langweilig wird, wurden außerdem noch die Feuerwehrautos inspiziert und das Gewicht der persönlichen Schutzausrüstung ermittelt. Nach einer Mittagspause gab es Experimente in kleineren Gruppen, in denen herausgefunden werden sollte, welche Stoffe man anzünden kann und vor allem natürlich, mit welchen Mitteln man das Feuer wieder ausmachen kann. Zum Abschluss der Veranstaltung durfte jedes Kind das Löschen eines kleinen Brandes mit einem Übungsfeuerlöscher trainieren. Somit sind die Kinder mit ihrem neu erworbenen Wissen bestens für die nächste Brandschutzübung in der Schule gerüstet.
Vielen Dank an die Kameraden Günter Münchow, Steffi Krüger, Michaela Junghans sowie die Jugendfeuerwehrmitglieder Bartek Dors, Annina Suckow und Josephina Krüger, dass sie diese Veranstaltung möglich gemacht haben.
Amtsjugendfeuerwehrwartin Jessica Tiebach
Tag der offenen Tür zum Kindertag
Veranstaltungen
Am 01.06.2018 öffnet die Kita Krümelburg ihre Türen für Klein und Groß! Die Fertigstellung des neuen Spielplatzes soll gefeiert werden! Spielgeräte sind schließlich zum Spielen da! Die Erzieher und Kinder der Krümelburg in Baumgarten laden von 14.30 - bis ca. 17.00 Uhr zum Spielen auf dem neuen Spielgelände ein. Bei Kaffee, Tee und Kuchen soll der Nachmittag zum Verweilen, Toben, Entdecken und Austauschen anregen.
Veranstaltungen in den Gemeinden
Samstag, 02.06.2018
14:00 Uhr Baumfest und Kindertag auf dem Sportplatz in Baumgarten Kindertag im Schwimmbad Klockow
Samstag, 09.06.2018
14:00 Uhr Dorffest der Gemeinde Göritz
Samstag, 16.06.2018 Heimattag in Brüssow
Voller Vorfreude verbleiben die Einwohner der Krümelburg
Gottesdienste Mai/Juni
Kirchliche Informationen
Evangelische Kirchengemeinde Brüssow
27.05.2018 10:00 Uhr Brüssow
03.06.2018 10:00 Uhr Brüssow
08.06.2018
16:00 Uhr Orgelfrühling in Brüssow
Sommerfest in Fahrenwalde ab 15 Uhr und 17 Uhr Andacht
10.06.2018 10:00 Uhr Brüssow
14:00 Uhr Grimme
15:00 Uhr Familiengottesdienst mit Grillen
17.06.2018 10:00 Uhr Bagemühl
14:00 Uhr Fest in Bröllin
24.06.2018 10:00 Uhr Brüssow
24.06.2018 10:00 Uhr Brüssow
29.06.2018 15:00 Uhr
Sommerfest der Kirchengemeinde Brüssow mit Polterabend und um 18:00 Uhr Andacht in der Kirche
Uckermärkischer Orgelfrühling mit Brass – Abschlusskonzert Sonntag - 03. Juni 2018 - 16:00 Uhr, Veranstaltungsort: Brüssow, Sophienkirche, Szczecin Brass Quintet, Prof. Dr. Bogdan Narloch, Orgel mit Werken von Vivaldi, Collier Jones, J. Clarke und Michael Ewald sowie von Mussorgsky und Bach; Eintritt frei, Spenden für die Kirchengemeinde und die Stiftung Uckermärkische Orgellandschaft erbeten.
Sommerfest in Fahrenwalde
Am 08. Juni 2018 ab 15:00 Uhr an der Kulturscheune in Fahrenwalde mit Kaffee und Kuchen, 17:30 Uhr Andacht an der Kulturscheune, 18:00 Uhr Abendbrot, Abends: gemütliches Beisammensein mit Musik und Unterstützung der Feuerwehr
Herzliche Einladung zum Familiengottesdienst mit Grillen Am 10. Juni um 15:00 Uhr in der Kirche in Brüssow. Zusammen wollen wir Geschichten hören und gemeinsam Singen! Anschließend laden wir Sie zum Grillen ein! Wir freuen uns auf Euer Kommen!
Propsteifest der Region am 17. Juni 2018 in Bröllin Zusammen mit den Kirchengemeinden Pasewalk, Zerrenthin,
Boock, Brüssow und Fahrenwalde veranstalten wir wieder ein Fest für die Region. Diesmal sind wir im Schloss Bröllin. Ablauf: 14:00 Uhr Gottesdienst, ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen, Es gibt die Möglichkeit, das Gelände mit den verschiedenen Ständen zu erkunden. Bogen schießen, Stationen für Kinder, Bandkonzert, Jugendzirkus, Hofrundgang etc.. Herzliche Einladung an Alle!
Arbeitseinsatz am Burgwall in Wollschow am 16. Juni 2018 um 09:30 Uhr Gemeinsam wollen wir den Burgwall säubern! Benötigt werden: Freischneider, Garten- und Astscheren, etc.
Picknick-Konzert im Randowparadies am 24. Juni 2018 um 16:00 Uhr am Burgwall in Wollschow Schwungvolle, klassische und populäre Musik mit dem Preußischen Kammerorchester, Dirigent: Urs-Michael Theus, Stühle bitte mitbringen. Eigenes Picknick erwünscht. Bewirtung vorhanden. Eintritt frei. Spenden erbeten. Bei Regen treffen wir uns in der Brüssower Kirche. Wir freuen uns auf Ihr Kommen St. Sophien Orgel e.V. Brüssow unterstützt von der Bürgerstiftung der Sparkasse Uckermark und der Uckermärkichen Kulturagentur
Ausblick
Sommerfest und Polterabend auf dem Brüssower Kirchplatz am 29. Juni 2018, Ablauf: Ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen, 18:00 Uhr Andacht in der Kirche, anschließend Polterabend
Männerkreis
Nächster Termin 31. Mai 2018 um 09:00 Uhr! Wir wollen gemeinsam zum Ökodorf Brodowin fahren. Bitte bei Frau Bruch anmelden: 80237. Herzliche Einladung an Alle!
Seniorenkreis findet am 28 Mai im Alten Pfarrhaus statt!
55 plus findet am 30.05.2018 um 13:00 Uhr statt! Wir wollen nach Stettin fahren!! Herzliche Einladung an Alle! Bitte bei Frau Bruch: 80237 anmelden!
Private Anzeigen
Für die Glückwünsche, Blumen und Geschenke anlässlich unserer
danken wir allen recht herzlich.
Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen
Fr., 18.05. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss (A. Hammerschmidt)
So., 19.05. Pfingsten
19.00 Uhr Göritz Festmusik zum Pfingstfest (Uckermärkischer Orgelfrühling)
So., 20.05. 10.00 Uhr Kleptow Festgottesdienst zu Pfingsten mit Konfirmation und Taufen (für alle Gemeinden)
Fr., 25.05. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss (J. v. Winterfeld)
So., 27.05. 09.00 Uhr Tornow 10.15 Uhr Klockow 14.00 Uhr Schönfeld
Fr., 01.06. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss (I. Peick)
So., 03.06. Angermünde - Zum Uckermärkischer Kirchentag Festgottesdienst mit Bischof Dr. M. Dröge
So., 03.06. Angermünde - Zum Uckermärkischer Kirchentag Festgottesdienst mit Bischof Dr. M. Dröge
Fr., 08.06. 18.00 Uhr Ludwigsburg, 13. Stiftungstag der Carl Büchsel - Stiftung Andacht und Begrüßungsabend
So., 09.06. 09.00 Uhr Göritz Andacht mit Pfr. Ewald Berzins, Lettland, 18.00 Uhr Schenkenberg Preisträgerkonzert des 10. Internationalen Malchower Kirchenpreises
So.,10.06., 10.00 Uhr Malchow Festgottesdienst anlässlich des 13. Stiftungstages und des 10. Internationalen Malchower Kirchenpreises, Predigt: Prof. Dr. Dres. h.c. Christoph Markschies Berlin, Singkreis Schönfeld, Preisträger des Internationalen Malchower Kirchenpreises
Fr., 15.06. 15.00 Uhr Göritz (Trauung und Taufe)
Fr., 15.06. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss
So., 17.06. 09.00 Uhr Cremzow 10.15 Uhr Klockow (für alle Gemeinden; Pfr. W. Schneider, Nechlin)
Fr., 22.06. 18.00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss
So., 24.06. 10.00 Uhr Kirche Schönfeld Familiengottesdienst zum Ferienbeginn mit der Jungen Gemeinde und Bläserchor wöchentlich Christenlehre, Flöten- und Gitarrengruppen, Junge Gemeinde, Bläserchor, Schönfelder Singkreis, Handarbeitskreis, Konfirmanden- u. Religionsunterricht, Schönfelder Frauenkreis (23.05.+20.06.), Göritzer Frauenkreis (16.05.), Klockower Kaffeerunde (23.05.), Gemeindekirchenrat (25.06.)
Zu allen Veranstaltungen bieten wir kostenfreie Fahrgelegenheiten an. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit!
Weitere Termine und Vorankündigung
- Festkonzert zu Pfingsten
Sonnabend, 19.Mai – 19 Uhr Kirche Göritz „Musik an Königshöfen” mit den Dresdner Bachsolisten J. SchäferTrompete, F. Hiesler - Pauke, A. Kitamura - Orgel
- 13. Stiftungstag der Carl Büchsel – Stiftung Schönfeld 8.-10. Juni 2018 Begrüßungsabend in Ludwigsburg/ Preisträgerkonzert des 10. Internationalen Malchower Kirchenpreises in Schenkenberg/Festgottesdienst in Malchow mit Prof. Dr. Dres. h.c. Christoph Markschies, Berlin
- Buchlesung in Ludwigsburg
Mittwoch, 20. Juni – 19.30 Uhr Gutshaus Ludwigsburg; Valerie Riedesel Freifrau zu Eisenbach liest aus ihrem Buch „Geisterkinder” – Fünf Geschwister in Himmlers Sippenhaft
- Sommerfreizeit ab 7. Klasse 6.-12. Juli 2018 – Paddeltour Mecklenburger Seenplatte
- Sommerfreizeit
1.-6. Klasse 9.-13. Juli 2018 – Joachimsthal
- Sommerfest in Ludwigsburg
Donnerstag, 30. August Park Ludwigsburg Andacht, Vesper, Programm der Kindertagestätten, „Der Gipfel des Entzückens” – ein Loblied auf die Kartoffel, Herkunft und Bedeutung, Sagen und Märchen wechseln in vergnüglicher Weise, Antje Schneider und Musiker, abschließend sind die Schönfelder Bläser zu Gast
- Gottesdienst nicht immer – aber überall Sonntag, dem 9.9.2018 um 10 Uhr – Tag des offenen Denkmals In allen Kirchen des Pfarrsprengels finden Gottesdienste statt
- Frauenfreizeit 2018 Partnergemeinden Schönfeld – Lützelsachsen vom 14.- 16.September im Haus „Wildtierland Schullandheim Gehren”
- Familien- und Mitmachkonzert mit dem Liedermacher Daniel Kallauch Zeit zu feiern. „Ganz schön stark”, Donnerstag, 20. September 2018 – Weltkindertag – um 17 Uhr Kirche Malchow
Singkreis Schönfeld beeindruckt mit selten aufgeführter Passionsmusik
Die vielen Ostereier in den Vorgärten mögen den Eindruck erwecken, wir sind in der Osterzeit. Aber falsch gedacht: Wir sind mitten in der Passionszeit, der Zeit, die an das Leiden Christi erinnert und in der unmittelbaren Woche vor Ostern, der Karwoche, ihren Höhepunkt erreicht. Im Ursprung eine stille Zeit. Auch ich besinne mich in dieser Woche. Am 25.03. 2018, am Palmsonntag, war in der Musikkirche in Malchow (Pfarrsprengel Schönfeld) die musikdramatische Schilderung der Ereignisse um den Tod Jesu zu hören, die „Markuspassion“ von Reinhard Keiser. Der Name dieses Komponisten war vielen Besuchern unbekannt, aber Pfarrer Dietz half uns weiter. Er erinnerte an den Karfreitag des Jahres 1713. Reinhard Keiser, 39 Jahre alt, damals ein sehr bekannter Opernkomponist in Hamburg, bringt seine Markuspassion in Weimar zur Aufführung und der Dirigent des damaligen Konzertes ist kein geringerer als J.S. Bach. Die große Wertschätzung wird uns bewusst und so sind wir voller Erwartung. Die Sänger des Singkreis Schönfeld, verstärkt durch das Vokalensemble Agniculi Stettin, das Preußische Kammerorchester Prenzlau und die phantastischen Solisten Ralph Eschrig (Tenor), Anna Musik (Sopran), Izabela Rudnicka (Alt), Rafal Pawnuk (Bass) füllen den Chorraum der Kirche aus. Der junge Dirigent und Chorleiter Lukasz Popialkiewicz tritt vor das große Ensemble. Warmer Streicherklang erfüllt das Kirchenschiff und dann der erste Chorsatz: „Jesus Christus ist um unser Sünden…“ - kunstvoll, überraschend sanft, ein wunderbarer voller Chorklang! Es bleibt keine Zeit darüber nachzudenken, denn nun führt der Evangelist (Ralph Eschrig von der Deutschen Oper Berlin) in das Geschehen ein und gleich vernehmen wir die wunderbare, tief berührende weiche Bassstimme des Jesus (Rafal Pawnuk, u.a. an der Oper in Zürich). Dann ein Dialog mit Petrus, seinem Jünger, sparsam werden ihre Rezitative begleitet, unser Ohr gewöhnt sich schnell an diese besondere Gesangsform. Die
erste Arie „Will dich die Angst betreten“, eine liedhafte Melodie, singt ein Engel? Nein, die Cellobegleitung – der hervorragende Cellist der Preussen Balint Gergely - wirkt erregt. In den folgenden 1 1/2 Stunden erleben wir in unvergleichlicher Weise das dramatische Geschehen jener Tage: den Verrat und den Mord an Jesus. Die Musik, obwohl schon über 300 Jahre alt, lässt uns Angst und Verzweiflung, Schmerz und Trost spüren. Unvergesslich für mich die Sopran-Arie „O Golgatha! Platz herber Schmerzen“. Und sehr aussagestark auch der Choral „Wenn ich einmal soll scheiden…“, der Komponist zitiert hier die 9. und 10. Strophe von Paul Gerhardts Choral „O Haupt voll Blut und Wunden“. Die volle und warme Stimme der Altistin berührt hier mehr als es der Choralsatz, der sonst erklingt, vermocht hätte. Auf alle Mitwirkenden schien der Funke von Keisers musikalischem Einfallsreichtum übergesprungen zu sein. Ganz beeindruckt waren wir von der Leistung der Chorsänger, aufrüttelnd die vielen dramatischen Chöre, die aufgeputschte Volksmenge darstellend, wie „Kreuzige ihn“, „Weissage uns“, „Gegrüßet seist du!“ oder „Er hat andern geholfen“. Wunderschön die Choräle, wie „Was mein Gott will, das gescheh allzeit“ oder „O hilf Christe Gottes Sohn“. Unter dem präzisen und einfühlsamen Dirigat von Lukas Popialkiewicz erlebten wir eine wunderbare Aufführung. Als nach einer Chorfuge mit dem finalen Amen das Konzert endet, folgt absolute Stille, Gebet, kein Beifall, das Gehörte soll nachklingen, das Erlebte nachwirken. Viele Zuhörer sind tief bewegt. Man sieht es ihren Gesichtern an!
Hochachtung und Dankbarkeit gegenüber allen Ausführenden des Konzertes erfüllten wohl alle Besucher in diesen Minuten! Noch vor wenigen Jahren war die Kirche in Malchow eine Ruine. Ist es nicht ein Wunder jetzt solche Konzerte dort erleben zu dürfen?
Hannelore Witzsch, Prenzlau ehemalige Musiklehrerin