„Weihnachten ist das Fest der Herberge und des Friedens. Am schönsten feiern wir es, wenn jeder hil , dem Nächsten ein Gefühl der Geborgenheit zu geben.“ - Richard von Weizsäcker-
Liebe Bürgerinnen und Bürger, gemeinsam blicken wir auf ein sehr ereignisreiches und historisches Jahr zurück, das jeden einzelnen von uns individuell gefordert und teilweise tief geprägt hat. Auch dieses Jahr hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, täglich ein faires Miteinander zu leben, gemeinsam Herausforderungen anzunehmen, um Schri für Schri voranzukommen und die Entwicklung unserer Region voranzutreiben. Jeder von Ihnen leistet dazu täglich seinen ganz eigenen Beitrag, dafür danke ich Ihnen an dieser Stelle besonders herzlich. Danke auch für zahlreiche Gespräche, viele interessante Anregungen, nützliche Hinweise und Ideen zur Umsetzung unseres gemeinsamen Wirkens in den Gemeinden, sowie für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen. Nehmen wir uns die Zeit, schließen Sie dort, wo Sie es können, Frieden. Denn was wir im Kleinen nicht vermögen, wird uns im Großen nicht gelingen. Ich wünsche Ihnen ein friedliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familien. Für das neue Jahr 2023 wünsche ich Ihnen allen alles erdenklich Gute, Gesundheit und Zuversicht.
Die Mitarbeiter der Amtsverwaltung sind auch im neuen Jahr weiterhin für Sie da.
Herzlichst
Anne Hartwig AmtsdirektorinAmtliche Bekanntmachungen – Anfang –
Schließzeiten des Amtes Brüssow (Uckermark) zum Jahreswechsel 2022/2023
Das Amt Brüssow bleibt vom 23. bis zum 30. Dezember 2022 geschlossen. Ab Montag, 2. Januar 2023, ist das Amt Brüssow wieder erreichbar. Ab Dienstag, 3. Januar 2023, sind Besuche wieder möglich. In dringenden Fällen besteht ein Bereitschaftsdienst des Standesamtes am 23.12.2022 sowie vom 27.12. bis 30.12.2022. Von 8:00 bis 12:00 Uhr ist Frau Joachim unter der Rufnummer 0174 / 75 88 76 3 zu erreichen.
Beschlüsse der Amtsausschusssitzung des Amtes Brüssow Beschlüsse vom 08.11.2022
Änderung zum Beschluss 0017/22 lt. Beschlussvorlage 0017/22:
Beschluss 0017/22 lt. Beschlussvorlage 0017/22: Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung - Vorplanung Umbau Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 6, 17326 Brüssow zum Amtsgebäude – Beschlussvorlage
0017/22
Der Amtsausschuss nimmt die Vorplanung Umbau Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 6, 17326 Brüssow zum Amtsgebäude zur Kenntnis und beschließt die Weiterführung des Projektes und die Beauftragung des Ingenieurbüro Thorhauer
mit den Leistungsphasen LP 3 Entwurfsplanung und LP 4 Genehmigungsplanung und beauftragt die Verwaltung mit der Einholung von Finanzierungsmöglichkeiten, vorbehaltlich der Genehmigung der Wohnungsverwaltung Brüssow und vorbehaltlich der Rechtsaufsicht des Landkreises Uckermark und einer möglichen Veräußerung des Gebäudes der Wohnungsverwaltung an das Amt.
Dafürstimmen 9 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 1
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 23.11.2022
Beschluss 0024/22 lt. Beschlussvorlage 0024/22
Aufhebung der Haushaltssperre für den Geschirrspüler
Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt die
Aufhebung der Haushaltssperre gemäß § 71 Abs.1 BbgKVerf in Höhe von 1.700,00 €.
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Korrektur des Beschlusses aus Ausgabe 11/2022
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz
Beschluss 0023/22:
Beschlüsse vom 27.10.2022
Finanzielle Unterstützung des Ev. Pfarrsprengel Schönfeld für Feiern im Jahr 2023 – Beschlussvorlage 0023/22
Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, den Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von
200,00 €, zweckgebunden für das Kinderfest, für das Jahr 2023 zu unterstützen.
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Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz
Beschlüsse vom 07.12.2022
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung)
Beschluss 0025/22 It. Beschlussvorlage 0025/22
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz beschließt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Göritz (Straßenreinigungssatzung) in der vorliegenden Form, gültig
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ab dem 01.01.2023. Die Anlage I (Straßenverzeichnis ab 2023) wird Bestandteil dieser Satzung.
Dafürstimmen 8
0
0
Aufgrund des § 3 Abs. 1 S. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I Nr. 38) in Verbindung mit § 47 und § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 07.12.2022 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Gemeinde Göritz betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen, einschließlich der Ortsdurchfahrten der Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach § 4 dieser Satzung den Grundstückseigentümern übertragen wird. Geschlossene Ortslage ist der Teil des Gemeindegebiets, der in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes, oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. Das anliegende Straßenverzeichnis in der Fassung der Anlage ist Bestandteil dieser Satzung.
(2) Die Reinigung umfasst die ordnungsgemäße und die verkehrsmäßige Straßenreinigung sowie die Beräumung von Schnee und die Streupflicht bei Glätte (Winterdienst) auf Gehwegen und Fahrbahnen.
(3) Als Gehweg im Sinne dieser Satzung gelten:
- alle selbstständigen Gehwege,
- die gemeinsamen Fuß- und Radwege,
- alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile,
- Gehbahnen bis zu 1,50 m Breite parallel zur Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist, insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) und in Fußgängerbereichen (Zeichen 242 StVO).
(4) Ein Gehweg gilt auch dann als vorhanden, soweit er sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet.
(5) Als Fahrbahn im Sinne dieser Satzung gilt die gesamte übrige Straßenoberfläche, also neben den dem Verkehr dienenden Teilen der Straße insbesondere auch die Randstreifen und Trennstreifen, die Bankette, die Bushaltestellenbuchten, befestigte Seitenstreifen, Parkstreifen, Parkbuchten, Parkplätze und Sicherheitsstreifen sowie die Radwege.
§ 2 Art und Umfang der Straßenreinigung
(1) Fahrbahnen und Gehwege sind ganzjährig sauber zu halten.
(2) Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, welche die Hygiene oder das Ortsbild erheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Auf befestigten Gehwegen umfasst die Reinigung auch die Beseitigung von Pflanzenbewuchs. Der Einsatz von chemischen Unkrautbekämpfungsmitteln, die nicht biologisch abbaubar sind, ist nicht gestattet.
(3) Belästigende Staubentwicklung ist bei der Reinigung zu vermeiden. Die Verunreinigungen sind umgehend ordnungsge-
mäß von jedem zur Reinigung Verpflichteten auf seine Kosten nach den Vorschriften der Abfallentsorgung zu beseitigen. Das Kehrgut darf nicht in das Schnittgerinne (Rinnstein) und auf die Fahrbahn ausgekehrt werden und nicht in Straßeneinläufe und öffentliche Grünflächen verbracht werden.
(4) Die nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Verpflichtung des Verursachers, außergewöhnliche Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen, bleibt bestehen.
§ 3 Art und Umfang des Winterdienstes
(1) Der Winterdienst umfasst die Pflicht, die Fahrbahnen, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit und soweit es zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit erforderlich ist, an gefährlichen sowie an verkehrswichtigen Stellen vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fahrbahnen mit abstumpfenden bzw. auftauenden Mitteln zu bestreuen. Der Schnee ist am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Gehwege nicht beeinträchtigt werden.
(2) Gehwege sind auf einer solchen Breite von Schnee freizuhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet ist und Begegnungsverkehr möglich ist. Der Fußgänger- und Fahrverkehr darf hierdurch nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.
(3) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet wird.
(4) Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg und die Straße verbracht werden.
(5) Die Einläufe in die Entwässerungsanlagen sind von Eis und Schnee frei zu halten.
(6) Abflussrinnen, Straßeneinläufe und oberirdische Anlagen, die der Entwässerung, der Trinkwasserentsorgung und der Brandbekämpfung dienen (z. B. Hydrantenabdeckungen) sowie Gasschieber im Gehwegsbereich sind frei zu halten.
(7) Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Zudem ist die Ablagerung von Schnee, der mit den vorgenannten Mitteln versetzt ist auf diesen Flächen verboten.
(8) In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 09:00 Uhr zu beseitigen
§
4 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) Den Eigentümern der bebauten oder unbebauten Grundstücke, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, wird die Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslage gem. dem anliegenden Straßenverzeichnis auferlegt. § 1 Abs. 1 S. 3 dieser Satzung gilt entsprechend. Der Umfang der Reinigung richtet sich nach § 2 dieser Satzung.
Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Zufahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine ortsübliche wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.
Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt ist.
(2) Bei Gehwegen im Sinne des § 1 Abs. 3 sind sowohl die gehwegseitigen Anlieger als auch die gehwegseitig gegenüberliegenden Anlieger zur Straßenreinigung verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer erfolgt die Reinigung durch die an den Gehweg anliegenden Verpflichteten, in Jahren mit ungerader Endziffer durch die dem Gehweg gegenüberliegenden Verpflichteten.
(3) Der Winterdienst auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen gem. § 3 Abs. 1 und 2 dieser Satzung verbleibt bei der Gemeinde Göritz.
(4) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in § 9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten des Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.
§ 5 Benutzungsgebühren
Für die Durchführung des öffentlichen Winterdienstes wird eine Gebühr nach einer gesonderten Gebührensatzung erhoben.
§ 6 Auskunftspflicht
(1) Der Eigentümer des Grundstücks hat dem Amt Brüssow jede Auskunft zu erteilen, die für die Festsetzung und Erhebung der Gebühren erforderlich ist.
(2) Änderungen beim Gebührenschuldner oder beim Grundstück, die die Gebührenerhebung beeinflussen, wie Adressänderungen und Grundstücksteilungen, sind dem Amt Brüssow unverzüglich durch den Eigentümer mitzuteilen.
(3) Wechsel in der Bevollmächtigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a KAG i. V. m. § 80 AO für Zeiträume ab dem 01.01 des Folgejahres sind dem Amt Brüssow spätestens bis zum 30.11. des laufenden Jahres mitzuteilen.
(4) Das Amt Brüssow kann an Ort und Stelle ermitteln. Die nach Absatz 1 verpflichteten Personen haben dies zu ermöglichen und in dem erforderlichen Umfang Hilfestellung zu leisten.
§ 7 Datenschutz
Zur Erfüllung der Aufgaben aus dieser Satzung ist die Verarbeitung personen- und grundstücksbezogener Daten erforderlich und unter Beachtung des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung zulässig.
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 15 BbgStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. seiner Reinigungspflicht nach § 2 Abs. 1 nicht nachkommt,
2. als Reinigungspflichtiger die Straßenreinigung nicht nach Art und Umfang des § 2 Abs. 2 durchführt,
3. entgegen § 2 Abs. 2 chemische Unkrautbekämpfungsmittel verwendet,
4. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen nicht ordnungsgemäß entsorgt,
5. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 die Verunreinigungen dem Nachbarn oder dem öffentlichen Kanalnetz zukehrt,
6. als Reinigungspflichtiger entgegen § 2 Abs. 3 eine Lagerung oder Zwischenlagerung auf öffentlichen Flächen vornimmt,
7. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 2 durchführt,
8. als Reinigungspflichtiger den Winterdienst nicht nach Art und Umfang des § 3 Abs. 3 durchführt,
9. entgegen § 3 Abs. 5 Schnee und Eis von Grundstücken auf die Straße verbringt.
(2) Ordnungswidrigkeiten gem. § 6 Abs. 1, Nr. 1 bis 7 können gem. § 47 Abs. 2 BbgStrG mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Anlage Straßenreinigungsverzeichnis gültig ab 01.01.2023
Brüssow, 07.12.2022
Hartwig AmtsdirektorinGemeinde Göritz
Malchow
Göritz
Gemeinde Göritz
Tornow
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg
Beschlüsse vom 28.11.2022
Beschluss 0028/22 lt. Beschlussvorlage 0028/22: Finanzielle Unterstützung SV Blücher Schenkenberg 1930 e.V. 2023
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, dem SV Blücher Schenkenberg e.V. für 2023 einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 €, unter Vorbehalt, zu gewähren.
Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0
Beschluss 0029/22
Finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen 2023 Kulturund Freizeitverein Baumgarten e.V. Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, dem Kultur- und Freizeitverein Baumgarten e.V. für Veranstaltungen 2023 einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 €, unter Vorbehalt, zu gewähren
Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0
Beschluss 0030/22
Finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen 2023 IG Zillerpark Schenkenberg
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, dem IG Zillerpark Schenkenberg für Veranstaltungen 2023 einen Zuschuss in Höhe von 4.200,00 € zu gewähren.
Dafürstimmen 5 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 1
Beschluss 0031/22 lt. Beschlussvorlage 0031/22: Anteilige kommunale Förderung des 610-Stellenprogramms für 2023
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, dem Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld einen Zuschuss in Höhe von 978,12 € für das Jahr 2023 für die Planstelle im Jugendhaus Klockow zu gewähren.
Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0
Gemeinde GöritzBeschluss 0032/22 lt. Beschlussvorlage 0032/22: Finanzielle Unterstützung des Ev. Pfarrsprengel Schönfeld für Feiern im Jahr 2023
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Evangelischen Pfarrsprengel Schönfeld mit einem Betrag in Höhe von 200,00 €, zweckgebunden für das Sommerfest, für das Jahr 2023 zu unterstützen.
Dafürstimmen 6 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0
Beschluss 0035/22 lt. Beschlussvorlage 0035/22: Elementarversicherung ab 01.01.2023
Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, eine Elementarversicherung für die Gebäude im Eigentum der Gemeinde, beginnend ab dem 01.01.2023 abzuschließen.
Dafürstimmen 0 Gegenstimmen 7 Enthaltungen 0
Veröffentlichung der Sitzungstermine:
Die nächste Amtsausschusssitzung des Amtes Brüssow findet voraussichtlich am 07.02.2023 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld findet voraussichtlich am 02.02.2023 in der Turnhalle in Klockow statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg findet voraussichtlich am 23.01.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Die nächste Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow findet voraussichtlich am 14.02.2023 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet voraussichtlich am 11.01.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz findet voraussichtlich am 18.01.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.
wegen der technischen Jahresumstellung ist in der Zeit vom 16.12.2022 – 02.01.2023 im Amt Brüssow leider keine Kartenzahlung möglich. Barzahlungen können Sie noch bis zum 22.12.2022 und anschließend wieder ab 03.01.2023 in den Räumlichkeiten des Amtes tätigen. Überweisungen sind natürlich jederzeit möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Dritte Änderung der Ergänzenden Bestimmungen des Nord-Uckermärkischen Wasserund Abwasserverbandes (NUWA) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (Ergänzende Bestimmungen zur AVBWasserV) vom 26.11.2020
Gemäß § 1 Abs. 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen zur Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) hat die Verbandsversammlung des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes (NUWA) auf ihrer Sitzung am 19.10.2022 die nachfolgende Dritte Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV nebst Preisblatt für die Versorgung mit Trinkwasser vom 26.11.2020 beschlossen:
I. Anlage 1 – Preisblatt Trinkwasser – Punkt 1 Abs. 4 wird neu gefasst:
Der Arbeitspreis beträgt:
Position netto brutto Arbeitspreis 1.90 €/m³ 2,03 €/m³
II. Punkt XXV – Inkrafttreten
Die Dritte Änderung der Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV des Nord-Uckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes tritt am 01. April 2023 in Kraft.
Prenzlau, den 20.10.2022
gez. Hendrik Sommer Verbandsvorsteher
Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark)
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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinden
Pflege vor Ort - Ministerin Nonnemacher zu Besuch im ersten interkommunalen Verbund
In den Räumen der Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau e.V. wurde am 26.10.2022 unsere Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg Frau Nonnemacher und unsere Landrätin des Landkreises Uckermark Frau Karina Dörk empfangen. In einem regen Austausch informierten die handelnden Ämter Gramzow und Brüssow sowie die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland über den ersten interkommunalen Zusammenschluss im Rahmen des Paktes für Pflege, Pflege vor Ort. Der federführende Bürgermeister der Gemeinde Uckerland Herr Schilling eröffnete die Zusammenkunft und informierte über die praktische Umsetzung in den beteiligten Kommunen. Aktive Unterstützung findet das Projekt in dem LAFP e.V. und seinen 2 aktiven Mitarbeiterinnen. Es wurde über den Projektstart und den Hürden zur Umsetzung der interkommunalen Kooperation berichtet. Frau Nonnemacher war überrascht von der Gesamtfläche, die mit dieser Kooperation zu erreichen und versorgen ist. „ Die Säule Pflege vor Ort ist das sozialpolitische Flaggschiff unseres Ministeriums“ bekräftigte sie. Durch terminierte persönliche Sprechtage in den Ämtern und Gemeinden, Projektvorstellungen und Zusammenarbeit mit den örtlichen Pflegedienstleistern und bestehenden Seniorengruppen, der Arbeit mit Ehrenamtlichen und die unkomplizierte Erreichbarkeit für zu Pflegende und ihre Angehörigen ist es gelungen, dieses Projekt bekannt zu machen und zu etablieren. Die häufigsten Probleme der Ratsuchenden liegen in den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Beantragung Pflegegrad,
der Digitalisierung im Allgemeinen und bei der Nutzung des Entlastungsbetrages für Pflegebedürftige. Frau Nonnemacher begrüßte diese Art der niedrigschwelligen Angebote vor Ort und möchte die gewonnenen Erkenntnisse und Informationen in ihre Fachgremien tragen.
Regenbogengrundschule – Brüssow
Anmeldung der ABC-Schützen
GS Brüssow
(Geburtszeitraum: 01. Oktober 2016 bis 30. September 2017)
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2023/24 an der Regenbogengrundschule Brüssow erfolgt am
Donnerstag, 09. Februar 2023
Zeit: 8.00 bis 16.00 Uhr
im Sekretariat/Schulleiterbüro der Schule.
Zur Schulanmeldung stellen die Erziehungsberechtigten die Schulanfänger vor. Termine sind ab sofort im Sekretariat der Schule unter der Tel.-Nr. 039742/80250 zu vereinbaren.
folgende Dokumente sind mitzubringen:
1. Geburtsurkunde des Kindes
2. Teilnahmebestätigung an der Sprachstandsfeststellung aus der Kita
3. gegebenenfalls Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
4. gegebenenfalls Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
5. Nachweis über Impfschutz oder Immunität gegen Masern
Zu einer schönen Tradition geworden…
ist der UMWELTPROJEKTTAG vor den Herbstferien. Die Mädchen und Jungen der REGENBOGENGRUNDSCHULE BRÜSSOW beschäftigten sich in ihren Klassen mit unterschiedlichen Themen.
In Klasse 1 ging es richtig ,,stachlig“ zu. Ihr Tag stand ganz im Zeichen des Igels. Mit einem Igellied, einem Igelgedicht und einer Geschichte über den Igel begann für die Jüngsten unserer Schule der Tag. Geschickt mussten sie beim Basteln eines Igelmobiles sein. Auf der Streuobstwiese betrachteten sie dann
ganz genau die Igelburg. Zum Schluss bastelten alle einen Waldguckkasten, den sie im Sonnenlicht gleich ausprobierten. In Klasse 2 ging es schon fast weihnachtlich zu, denn sie starteten einen Versuch und säten die Samen einer Nordmannstanne aus. In der nächsten Zeit wollen sie ganz genau beobachten, wie sich die Aussaat entwickelt. Nach einem leckeren Frühstück beschäftigten sich die Kinder mit dem Thema „Müll und Mülltrennung“. Emsig und interessiert arbeiteten die Schülerinnen und Schüler der 3. Klasse im Schulgarten. Der Bau einer Kräuterschnecke
stand dabei im Mittelpunkt. Die Kinder bearbeiteten die Pflanzbeete, entfernten die Begleitflora, teilten die Kräuterquartiere ein, pflanzten und säten. Das Ergebnis ist gelungen. Nun kann alles wachsen.
Die 4. Klasse war auf der Streuobstwiese aktiv. Bei herrlichem Herbstwetter legten die Kinder mit Hilfe und Begleitung des Umweltpädagogen Christoph Andre ein Labyrinth aus Heu an. Dabei harkten sie eifrig die Mahd zusammen und schichteten das Labyrinth auf. Eine andere Gruppe kümmerte sich um das Vorbereiten und Anlegen eines Sandariums für Wildbienen. Während einer Pause saßen alle gemeinsam bei frischem Obst und Gemüse zusammen. Dabei erfuhren sie, wie das Labyrinth im Frühjahr weiter genutzt werden kann und welche Vorzüge ein Sandarium hat. Zeit zum Spielen und Laufen im Labyrinth blieb natürlich auch noch.
Das Schulgelände verschönerten die Mädchen und Jungen der 5. Klasse. Nach einem gemeinsamen Schulfrühstück gingen sie gestärkt an die Arbeit und setzten viele Lavendelpflanzen ins Blumenbeet. Anschließend höhlten sie Kürbisse aus und
schnitzen Gesichter hinein. Zum Schluss konnte jeder sein Wissen rund um den Kürbis in einem Test unter Beweis stellen. Ein reges Treiben konnten die Brüssower am Morgen auf dem Marktplatz beobachten.
Die 6. Klasse griff zu den Geräten und werkelte im Zentrum der Stadt. Sie harkten, fegten und säuberten die Beete. In der Pause freuten sich die Kinder über ein gesundes Frühstück, das vom Kirchenkreis gesponsert wurde. Zum Schluss strahlte der Marktplatz besonders schön herbstlich. Zur Belohnung schmeckte am Ende des Umwelttages jedem ein Eis vom Bäcker Deuse.
Bevor der Umwelttag beendet wurde, schauten sich alle Klassen die Ergebnisse der einzelnen Gruppen an und staunten, was geschafft wurde. Ein ganz großes Dankeschön geht an alle fleißigen Helferinnen und Helfer, die unseren Umweltprojekttag unterstützten.
Team der Regenbogengrundschule Brüssow
Klassenzimmer unter freiem Himmel
Am 22. September 2022 besuchten die Schüler/innen der 5. und 6. Klasse den Weltacker in Rothenklempenow. Frau Zahn und Pablo Melotto erklärten uns bei einer geleiteten Acker-Tour die Zusammenhänge zwischen Ernährung, Boden und Agrarsysteme. Anschließend wurden Kartoffeln geerntet, Sojabohnen gepflückt und Flächen mit Stroh gemulcht. Eine gewisse Mutprobe erforderte das Kosten von Chillischoten. Riesigen Spaß hatten wir beim Sprung in die Strohballen. Die geernteten Kartoffeln wurden in der Schule zu Kartoffelpuffer und Pommes verarbeitet.
Leuchtende Kinderaugen strahlten an diesem Tag mit der Sonne um die Wette.
Ein tolles Projekt: Wissenswertes vermitteln, zum Mitmachen, zum Kosten und Verarbeiten, gekoppelt mit dem Aufenthalt an der frischen Luft.
Vielen Dank für die Bereitstellung des Busses, die Führung, Geduld und Einsatz in der Küche.
Kita Krümelburg Baumgarten
Oh, was ist denn da los? In der Krümelburg ist noch Licht an? Die Erzieherinnen luden zum gemeinsamen Bastelabend am 17.11.2022 ein.
Es entstanden wunderschöne Adventsgestecke und Türkränze.
Der Abend wurde durch mitgebrachte Leckereien und Kinderpunsch abgerundet.
Wir freuen uns auf das nächste Jahr!
Die Krümelburger wünschen eine besinnliche und gemütliche Vorweihnachtszeit.
Anzeigen
Wir wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr, verbunden mit dem Dank für Ihr Vertrauen. Gerne sind wir auch 2023 wieder für Sie da.
Verkauf von SILVESTERARTIKELN ab dem 29.12.2022
Rothenklempenower Str. 49 a, 17321 Löcknitz
Tel. 039754 20667, info@randow-gruppe.de
Ingenieur- und Sachverständigenbüro Sven Reinke Dipl. Ing.
Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2023!
Hochspannungsweg 1 · 17321 Löcknitz
Telefon: 039754/22271 · Handy: 0177/5621450
E-mail: Gutachter-Reinke@web.de www.grundstuecksbewertung-mv.de
Es ist Zeit innezuhalten, Stille und Ruhe zu genießen. Es ist Zeit für die wichtigen Menschen, die uns begleiten. Es ist Zeit für Worte und Gesten der Dankbarkeit. Es ist Zeit, zurückzublicken und auf Erreichtes stolz zu sein. Es ist Zeit, Kraft zu tanken für die Aufgaben, welche vor uns liegen. Es ist Weihnachtszeit.
Die Erzieher der Kita „Sonnenschein“ wünschen allen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Feuerwehr Klockow
Der Feuerwehr Verein Klockow e.V. ist ein gemeinnütziger Verein und möchte sich allen Bewohnern der Gemeinde Schönfeld vorstellen. Wir sind ein recht junger Verein in unserer Gemeinde – mit Vereinsgründung erst im Juni 2022
Wir haben uns als Ziel gesetzt die Bewohner der Gemeinde Schönfeld mit den Ortsteilen Schönfeld, Klockow, Neuenfeld und Karlshof in der aktuellen Zeit zu motivieren und gemeinsame schöne und auch nachhaltige Erlebnisse zu schaffen. Wir möchten überall dort unterstützen, wo schnelle Hilfe benötigt wird. Der Feuerwehrhilfe Verein e. V. spricht die Bewohner jeglicher Altersgruppen an.
Nach knapp 6 Monaten können wir bereits auf eine erstaunliche Reihe von erfolgreichen Projekten zurückblicken. Hier eine kleine Auswahl der Feste / Projekte die wir – in Unterstützung mit der Freiwilligen Feuerwehr Klockow, dem Schönfeld e.V. Schloss Bröllin e.V., der Familie Behm sowie der AWO umsetzen konnten:
• Zur Vereinsgründung im Juni organisierten wir direkt den Kindertag.
• Im Monat Juli standen direkt zwei Veranstaltungen bei uns an, das Sommerfest in Schönfeld sowie das Schwimmbadfest in Klockow.
• Wir organisierten zusammen mit den Vereinen Schönfeld e. V. und dem Schloss Bröllin e.V. im August ein Deutsch-Polnisches Treffen in Schönfeld. Hier fand übrigens das weltweit erste Trecker Ballett mit musikalischer Begleitung der polnische Freunde statt.
• Im Oktober mobilisierten wir Groß und Klein zu einem kleinen Halloweenspaziergang durch die Gemeinde. Es gab zwei Ausgangspunkte eine Gruppe startete in Klockow und die zweite in Schönfeld -das gemeinsame Ziel war Neuenfeld.
• Wir unterstützen aktiv die Kinder der Kita „Knirpsenburg“ in Klockow bei verschiedenen Projekten.
• Für Dezember haben wir uns eine tolle Überraschung für die Kids in Peto – wir konnten den Weihnachtsmann überreden in unsere Gemeinde zukommen mit ihm zusammen möchten wir den Weihnachtsbaum nach Schönfeld begleiten.
Eine Einladung zu unseren Veranstaltungen werden in den jeweiligen Ortsteilen öffentlich ausgehangen und wir hoffen auf weiterhin rege Teilnehmer.
Auch der Feuerwehr Verein Klockow e. V. ist auf Förderer bei der Umsetzung der Projekte angewiesen. Wer Interesse hat kann sich gerne bei uns melden. Wir danken hier schon mal für die aktive Unterstützung. In diesem Sinne bedanken wir uns herzlichst bei Freitag Immobilien OHG, Uhren & Schmuck - Karina Freitag & Stache aus Prenzlau, der Firma Ninnemann und Postier sowie der Gutsverwaltung Schönfeld.
Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins neue Jahr. Ganz liebe Grüße aus Klockow.
Michel Preschel VereinsvorsitzenderFeuerwehr Verein Klockow e.V. Klockow 74
17291 Schönfeld
Telefon:0173 / 6439994
E-Mail: Feuerwehr-Verein-Klockow@web.de
Tischlerei
Allen Kunden ein frohes Fest und alles Gute für das
Hammelstaller Weg 2 17326 Brüssow
Mobil: 0175 / 68 55 803 michael-k@posteo.de
Veranstaltungen in den Gemeinden
Programm Dez 22 / Jan 23
Das Kino in zentraler Randlage Prenzlauer Straße 35 in Brüssow www.kulturhaus-kino-bruessow.de
-
Fr 16.12. 19:00h
Tanzangebot Weihnachtstanz im Kulturhaus
Offener Tanztreff in netter Atmosphäre
Wir feiern
20 Jahre Kino im Kulturhaus
21.12. 18:00h Offener Advent im Kulturhaus
KURZFILMTAG am kürzesten Tag
Mi
19:00h
19:00h »Kurzfilme vom FiSH-Festival«
20:00h »Golden Shorts des Interfilm-Festivals«
22:00h »Experimentelle Filme aus den 1980ern«
22.12 LANGER KINOTAG im Kulturhaus
Kinder & Jugendkino
Do
Anzeigen
Hans Müller
RECHTSANWALT
Interessenschwerpunkte
Arbeitsrecht
Verkehrs- & Verkehrszivilrecht
Marktberg 12 | 17291 Prenzlau
Tel.: 03984 71229 | Fax: 03984 800875
Wir wünschen unserer Mandantschaft ein friedliches und besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. Gleichzeitig bedanken wir uns ganz herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Liebe L er(innen) und Inserent(innen) des Amtsblattes
Brüssow
Der Schibri-Verlag dankt Ihnen aufs Herzlichste für Ihr Inter e, das Vertrauen und die Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr! Wir wünschen Ihnen für 2023 nur das B te und h en, für Sie auch weiterhin ein g chätzter Partner sein zu dürfen!
Schibri-Verlag • Am Markt 20 • 17335 Strasburg (Um.)
Nicole Helms • Arite Nowak
Tel.: 039753–22757 • Mail: helms@schibri.de
16:00h
»Wunder einer Winternacht … Die Weihnachtsgeschichte« (FIN 2007 | 77min | FSK 6)
18:00h
»Als Susan Sonntag im Publikum saß« Ein spannendes Plädoyer für die Streitkultur (D 2021 | 86min | FSK 12)
Filmgespräch mit dem Filmemacher RP Kahl
20:00h Feierstunde für unser Kino – Wir freuen uns auf euch!
21:00h
»Das Licht, aus dem die Träume sind« Kino – eine Welt voller Faszination und Magie (IND/F 2021 | 112min | FSK 12)
Abendkino
Fr 13.01. 20:00h
Mi 18.01. 19:00h
Fr 27.01. 16:00
»Van Goch – An der Schwelle zur Ewigkeit« Biografisches Drama seiner letzten Jahren (F 2018 | 111min | FSK 6)
Kursangebot Standardtänze lernen und üben mit Beatrice Nork-Mähl (Anmeldung 0173-1428708)
Kinder und Jugendkino
»Die Schule der magischen Tiere« Die phantastische Buchreihe als Film (D/AT 2021 | 92min | FSK 0)
Abendkino
»Mittagsstunde«
Fr 27.01.
So 29.01. 15:00h
Großstadt trifft Heimatdorf mit Charly Hübner (D 2022 | 93min | FSK 6)
Ausstellungseröffnung
Swetlana Wulf
»Intuitive Malerei – Acrylpouring«
Weihnachtstanz im Kulturhaus
am 16. Dezember ab 19 Uhr in unserem Saal mit Anleitung, Freude und schöner Musik
SPENDEN HELFEN – UND SIND STEUERLICH ABSETZBAR!
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