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Badeanstalt Brü ow

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 Postwurfsendung sämtliche Haushalte 31. Jahrgang Brüssow, den 15. Juni 2023 Ausgabe 06/2023 Heiderose Richter Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil - Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 - Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienst auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Carmzow-Wallmow 2 (Straßenreinigungsgebührensatzung) - Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld 3 - Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz 4 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow 5 - Fundanzeige 5 - Benachrichtigung über öffentliche Zustellung 6 - Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“-Gewässerunterhaltungsarbeiten 6 Nichtamtlicher Teil - Frühlingslauf in Göritz 7 - Veranstaltungen 8 - Kirchliche Informationen 10 - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 12

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow Beschlüsse vom 03.05.2023

Beschluss 0002/23 lt. Beschlussvorlage 0002/23: Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungsgebührensatzung) gültig ab 01.01.2022

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienstes auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungsgebührensatzung) gültig ab 01.01.2022.

Dafürstimmen 4 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 3

Beschluss 0005/23: Kooperationsvereinbarung mit der Kreisvolkshochschule Uckermark - Kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Gemeinden des Amtes Brüssow

Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow beschließt, ihre Räumlichkeiten bei Bedarf kostenfrei zur Durchführung von Bildungsangeboten der Kreisvolkshochschule im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bereitzustellen. Die Kooperation wird vorerst befristet von 01.06.2023 bis 31.05.2028 vereinbart.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung des Winterdienst auf öffentlichen Straßen in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungsgebührensatzung)

Auf der Grundlage des § 3 Absatz 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBI. I/07, Nr.19, S.286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl.I/22, [Nr. 18]) in Verbindung mit § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09, Nr.15) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) sowie der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBI. I/04, Nr.08, S.174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl.I/19, [Nr. 36]) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in der Sitzung am 03.05.2023 folgende Satzung beschlossen:

§1 Gebührengrund

(1) Zur Deckung der Kosten der Straßenreinigung werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung festgesetzt. Die Gebühren werden im Anschlussgebiet von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erhoben. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst in der Gemeinde Carmzow-Wallmow (Straßenreinigungssatzung) in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Es besteht Anschluss- und Benutzungszwang.

(3) Die Gemeinde Carmzow-Wallmow trägt den Kostenanteil der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung auf öffentlichen Straßen entfällt. Dieser Anteil beträgt 25 vom Hundert der Gesamtkosten der Straßenreinigung. Das von der Gemeinde Carmzow-Wallmow erhobene Gesamtgebührenaufkommen beträgt für die Straßenreinigung auf Fahrbahnen und Gehwegen 75 vom Hundert der Gesamtkosten.

§2 Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die gemeindliche Straßenreinigung nutzt, Eigentümer eines durch die öffentlichen Straßen erschlossenes Grundstück ist bzw. wer als Eigentümer eines im Anschlussgebiet gelegenen Grund-

stücks zur Benutzung der Straßenreinigung verpflichtet ist. Grundstück im Sinne dieser Satzung ist das im Grundbuch eingetragene Grundstück (Buchgrundstück). Bilden mehrere Grundstücke eine wirtschaftliche Einheit, so kann unabhängig von der Eintragung im Grundbuch und im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem auch das einheitliche Grundstück als zusammenhängender Grundbesitz, dass demselben Eigentümer gehört, betrachtet werden. Erschlossen ist ein Grundstück, wenn es rechtlich und tatsächlich eine Zufahrt zur Straße hat oder einen Zugang oder eine Durchfahrt ermöglicht werden kann und dadurch seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung ermöglicht wird.

(2) Wer im Erhebungszeitraum im Grundbuch als Eigentümer eines dem Anschluss – und Benutzungszwang unterliegenden Grundstücks eingetragen ist, gilt für dieses als Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr im Sinne dieser Satzung. Im Falle eines Eigentümerwechsels endet die Gebührenpflicht des bisherigen Eigentümers zum Ende des Monats in dem der Wechsel ins Grundbuch eingetragen wurde. Der neue Eigentümer ist von Beginn des darauffolgenden Monats an gebührenpflichtig. Der Wechsel des Eigentümers ist durch Vorlage eines geeigneten Nachweises unverzüglich mitzuteilen.

(3) Mehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch.

(4) Der Gebührenschuldner hat alle für die Errechnung der Benutzungsgebühren erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

(5) Besteht für das Grundstück ein Erbbaurecht oder ein Nutzungsrecht für die in §9 des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes genannten natürlichen oder juristischen Personen des privaten und öffentlichen recht, so tritt an die Stelle des Grundstückseigentümers der Erbbauberechtigte oder der Nutzungsberechtigte. Bei ungeklärten Eigentumsverhältnissen nimmt derjenige die Pflichten als Eigentümers wahr, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück ausübt.

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023

§3 Gebührenmaßstab

(1) Maßstab für die Benutzungsgebühr sind die Grundstücksseiten entlang der gereinigten Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist (direkte Frontlänge).

Als Frontlängen sind die Seiten zu berücksichtigen, die mit der Straßengrenze gleich (angrenzende Fronten) und die ihr zugewandt sind (zugewandte Fronten).

(2) Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht (Hinterliegergrundstück) oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite (Teilhinterliegergrundstück) an diese Straße, so wird anstelle der direkten Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind diejenigen Abschnitte der Grundstücksbegrenzungslinie, die mit der Straßengrenze gleich, parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Zugewandte und angrenzende Fronten sind zu addieren.

Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder zum Teil an diese Straße und weißt es im Übrigen keine gesamte ihr zugewandte Grundstücksseite auf, so wird die Frontlänge bzw. die Grundstücksseite zugrunde gelegt, die sich bei einer gedachten Verlängerung der Straße in gerader Linie ergeben würde. Ergeben sich in diesem Fall zwei Grundstücksseiten, so wird die längere zugrunde gelegt.

(3) Wird ein Grundstück durch mehrere Straßen erschlossen, so wird die Summe dieser Grundstücksseiten als Frontlänge zur Bemessung der Gebühren zugrunde gelegt. Dies gilt sowohl für Frontanlieger, Hinter – und Teilhinterlieger.

(4) Unter Berücksichtigung der kaufmännischen Rundung werden die Frontlängen der Grundstücke in Meter, mit einer Stelle hinter dem Komma, angesetzt.

(5) Die zuständige Behörde kann, wenn sich aus der Anwendung der Absätze 1 bis 4 für Anlieger und Hinterlieger unzumutbare Härten ergeben, auf Antrag von den mit der Anlieger- und Hinterliegereigenschaft verbundenen Verpflichtungen, teilweise Ausnahmen zulassen.

§4 Höhe der Gebühren

(1) Für die nach § 3 ermittelten Grundstücksseiten wird für die Straßenreinigung eine jährliche Benutzungsgebühr in Höhe von

- für den Winterdienst auf der Fahrbahn 0,97 €

- für den Winterdienst auf dem Gehweg 0,40 € je Frontmeter erhoben.

§5 Entstehen, Änderung und Fälligkeit der Gebühr

(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr, bei Entstehen der Gebührenschuld während eines Kalenderjahres der Restteil des Jahres.

(2) Für jeden Kalendermonat, für den die Gebührenschuld besteht, wird ein Zwölftel der jeweiligen Jahresgebühr angesetzt.

(3) Die Gebühr für den Erhebungszeitraum wird vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides fällig, sofern nicht im Bescheid ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird.

(4) Bei Ausfall oder Einschränkungen der satzungsmäßigen Straßenreinigung durch unvorhersehbare Betriebsstörungen, durch Witterungseinflüsse, durch Straßenbauarbeiten oder durch andere zwingende Gründe bis zu einem zusammenhängenden Monat besteht kein Anspruch auf Gebührenminderung.

§6 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die am 23.Juni 2021 beschlossene Straßenreinigungsgebührensatzung außer Kraft.

Carmzow-Wallmow, 03.05.2023

Hartwig Amtsdirektorin

Beschluss 0018/23 lt. Beschlussvorlage 0018/23: Kooperationsvereinbarung mit der Kreisvolkshochschule Uckermark - Kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Gemeinden des Amtes Brüssow

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, ihre Räumlichkeiten bei Bedarf kostenfrei zur Durchführung von Bildungsangeboten der Kreisvolkshochschule im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bereitzustellen. Die Kooperation wird vorerst befristet von 01.06.2023 bis 31.05.2024 vereinbart.

Dafürstimmen 8

Gegenstimmen 0

Enthaltungen 0

Beschluss 0022/23 lt. Beschlussvorlage 0022/23: Beratung und Fassung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld

Die Gemeindevertretung Schönfeld stellt fest, dass der erarbeitete Abwägungsvorschlag (Anlage 1) alle öffentlichen und privaten Belange ermittelt hat, die bei der Abwägung zu

berücksichtigen sind. Sie stellen ferner fest, dass diese Belange nach dem Abwägungsvorschlag gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen sind. Die Gemeinde macht sich diesen zu Eigen. Der Abwägungsvorschlag wird gebilligt. Der Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen wird in der vorliegenden Fassung (Stand März 2023) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan „Windfeld Neuenfeld-Ost“ der Gemeinde Schönfeld der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen und anschließend nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo und wann der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich Umweltbericht und ergänzender Fachgutachten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 3
Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld Beschlüsse
vom 11.05.2023

Beschluss 0016/23: Eintrittspreise ab 2023 für das Schwimmbad Klockow Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, die Preise ab der Badesaison 2023 wie folgt anzupassen:

der Karte Preis 3-16 Jahre Preis EW

2,00 € 4,00 €

36,00 € 75,00 €

Beschluss 0017/23 lt. Beschlussvorlage 0017/23: Finanzielle Zuwendung für die Nikolausfeier 2023 Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, Familie Behm einen Zuschuss für die Nikolausfeier 2023 in Höhe von 350,00 € zu gewähren.

0

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz

Beschlüsse vom 19.04.2023

Beschluss 0006/2023 lt. Beschlussvorlage 0006/23: Veräußerung der ImmoDienst Uckermark GmbH

Die Gemeindevertretung Göritz stimmt der Veräußerung der ImmoDienst Uckermark GmbH an die Wohnbau GmbH Prenzlau zum Verkaufspreis in Höhe des Sachwertes des Unternehmens zum Veräußerungszeitpunkt (aktuell ca. 34.000,00 €) zu.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 0011/23 lt. Beschlussvorlage: Gemeindliches Einvernehmen zur Umsetzung des Plangebietes B-Plan „Windfeld Malchow West“

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, zu dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der REG Grimme GmbH & Co.KG zur Umsetzung des Plangebietes „Windfeld Malchow West“ das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, insofern

- die von der Gemeinde Göritz in Zusammenarbeit mit der REG und der ENERTRAG SE zu erarbeiteten städtebaulichen Festsetzungen des noch im Planverfahren befindlichen Bebauungsplans „Windfeld Malchow West“ verpflichtend umgesetzt werden, - vor Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windfeld Malchow West“ ein Erschließungs- und Gestattungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde zum Abschluss gebracht wird.

Dafürstimmen 5 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 1

Beschluss 0013/23 lt. Beschlussvorlage 0013/23: Schließzeiten der Kita Gänseblümchen 2024

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die genannten Schließzeiten 2024 für die Kita Gänseblümchen.

01.03.2024 1 Tag Team-Tag (gemeinsamer

Ausflug/ Aktivität Teamentwicklung)

10.05.2024 1 Tag Brückentag nach Christi Himmelfahrt

19.07.2024 1 Tag Team-Tag (Vorbereitung Kita-Jahr 2024/25; Qualitätsentwicklung)

04.10.2024 1 Tag Brückentag nach dem Tag der deutschen Einheit

01.11.2024 1 Tag Brückentag nach dem Reformationstag

23.12. - 31.12.2024 4 Tage Weihnachtsferien

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 0014/23 lt. Beschlussvorlage 0014/23: Anpassung der Öffnungszeiten der Kita Gänseblümchen Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die an den Bedarf angepasste Änderung der Öffnungszeit der Kita Gänseblümchen freitags bis 16:00 Uhr.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschluss 0015/23 lt. Beschlussvorlage 0015/23: Kooperationsvereinbarung mit der Kreisvolkshochschule Uckermark - Kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten durch die Gemeinden des Amtes Brüssow Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, ihre Räumlichkeiten bei Bedarf kostenfrei zur Durchführung von Bildungsangeboten der Kreisvolkshochschule im Rahmen der Kooperationsvereinbarung bereitzustellen. Die Kooperation wird vorerst befristet von 01.06.2023 bis 31.05.2024 vereinbart.

Dafürstimmen 7 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz

Beschlüsse vom 24.05.2023

Beschluss 0018/23 lt. Beschlussvorlage 0018/23: Grundsatzentscheidung zur künftigen dauerhaften räumlichen Unterbringung des Hortbetriebs der Kita „Gänseblümchen“ in Göritz

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt eine Unterbringung des Hortbetriebs im Erdgeschoss des Gemeindehauses in der

Dorfstraße 13. Das Amt wird beauftragt, hierzu sämtliche erforderlichen baulichen Maßnahmen zu ergreifen. Vor Baubeginn soll eine externe Beprobung auf Schimmelbefall im Keller und im Erdgeschoss beauftragt werden.

Dafürstimmen 8 Gegenstimmen 0 Enthaltungen 0

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
Art
Tageskarte
Saisonkarte
Blaue
(letzte
Dafürstimmen
Stunde
Stunde vor Ende der Öffnungszeit) 1,50 €
8 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0
Dafürstimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
8
0

Beschluss 0016/23 lt. Beschlussvorlage 0016/23: Gemeindliches Einvernehmen im Genehmigungsverfahren BImSchG-Antrag der ENERTRAG SE zur Errichtung von 12 Windkraftanlagen im Windfeld „Malchow-Ost“

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Antrag der ENERTRAG SE vom 20.03.2023 auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwölf Windkraftanlagen in 17291 Göritz, Gem. Malchow,

Flur 2, Flurstücke 110, 116, 118, 139,150, 383, Gem. Göritz, Flur 10, Flurstücke 9, 10 und 13 sowie Gem. Tornow, Flur 1, Flurstücke 285, 290, und 366 zu erteilen und die Errichtung der zwölf Windkraftanlagen zu genehmigen.

Dafürstimmen 5 Gegenstimmen 2 Enthaltungen 0

Aufgrund des Mitwirkungsverbot gemäß §22 BbgKVerf hat Herr Naumann an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschlüsse der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Brüssow Beschlüsse vom 23.05.2023

Veröffentlichung der Sitzungstermine:

Die nächste Amtsausschusssitzung des Amtes Brüssow findet voraussichtlich am 18.07.2023 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld findet voraussichtlich am 05.10.2023 in der Turnhalle in Klockow statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schenkenberg findet voraussichtlich am 10.07.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow findet voraussichtlich am 04.07.2023 im Sitzungssaal des Amtes Brüssow im Haus der Begegnung, Prenzlauer Straße 8 in Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet voraussichtlich am 13.09.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Göritz findet voraussichtlich am 06.09.2023 statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Fundsache

Auf dem Spielplatz in der Nähe der Schule in Brüssow wurde am 22.05.2023 ein kaputtes Fahrrad aufgefunden.

Wenn jemand dieses Fahrrad vermisst, bitte ich denjenigen sich beim Ordnungsamt (Tel.: 039742 890411) zu melden.

Sollte sich bis zum 31.07.2023 niemand gemeldet haben, wird das Fahrrad entsorgt.

Ordnungsamt Brüssow

Öffentliche Zustellung

Auf Grund des § 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.Bbg S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. Bbg S. 74), i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I 2005 S.2354) wird der Bescheid für

Herrn Stefan Ludwig Görsch

zuletzt wohnhaft: Niederbarnimstraße 13

Hinterhaus Etage 3, 10247 Berlin FriedrichshainKreuzberg vom 22.03.2021

mit dem Aktenzeichen 10-00003569-0001 über eine Gewerbesteuerangelegenheit

öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der o. g. Person unbekannt ist.

Das bezeichnete Schriftstück kann beim Amt Brüssow (Uckermark), Sachgebiet Steueramt, Zimmernummer: 13, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zu den Sprechzeiten

Dienstag 08:30 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

eingesehen und abgeholt werden. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG zwei Wochen nach dem Tag des Aushanges als zugestellt. Es wird gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG darauf hingewiesen, dass nach Zustellung die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird und nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 5

Öffentliche Zustellung

Auf Grund des § 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.Bbg

S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. Bbg S. 74), i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I 2005 S.2354) wird der Bescheid für

Herrn Stefan Ludwig Görsch

zuletzt wohnhaft: Niederbarnimstraße 13

Hinterhaus Etage 3, 10247 Berlin FriedrichshainKreuzberg

öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der o. g. Person unbekannt ist.

Das bezeichnete Schriftstück kann beim Amt Brüssow (Uckermark), Sachgebiet Steueramt, Zimmernummer: 13, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zu den Sprechzeiten

Dienstag 08:30 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

vom 06.10.2021

mit dem Aktenzeichen 10-00003569-0001 über eine Gewerbesteuerangelegenheit

eingesehen und abgeholt werden. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG zwei Wochen nach dem Tag des Aushanges als zugestellt. Es wird gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG darauf hingewiesen, dass nach Zustellung die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird und nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

Öffentliche Zustellung

Auf Grund des § 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgVwZG) vom 18.10.1991 (GVBl.Bbg S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 28.06.2006 (GVBl. Bbg S. 74), i. V. m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 (BGBl. I 2005 S.2354) wird der Bescheid für

Herrn Stefan Ludwig Görsch

zuletzt wohnhaft Niederbarnimstraße 13 Hinterhaus Etage 3, 10247 Berlin FriedrichshainKreuzberg

vom 14.01.2019

mit dem Aktenzeichen 10-00003569-0001

über eine Grundsteuerangelegenheit

öffentlich zugestellt, da der aktuelle Aufenthaltsort der o. g. Person unbekannt ist.

Das bezeichnete Schriftstück kann beim Amt Brüssow (Uckermark), Sachgebiet Steueramt, Zimmernummer: 13, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zu den Sprechzeiten

Dienstag 08:30 Uhr – 17:30 Uhr

Donnerstag 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

eingesehen und abgeholt werden. Das Schriftstück gilt gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG zwei Wochen nach dem Tag des Aushanges als zugestellt. Es wird gemäß § 10 Abs. 2 S. 3 VwZG darauf hingewiesen, dass nach Zustellung die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt wird und nach deren Ablauf Rechtsverluste eintreten können.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ - Gewässerunterhaltungsarbeiten

Der Wasser- und Bodenverband „Welse“ gibt hiermit bekannt, dass in der Zeit vom 15.05.2023 - 29.02.2024 an den Verbandsgewässern (Gewässer II. Ordnung) Unterhaltungsarbeiten entsprechend des Unterhaltungsplanes (UPL) durchgeführt werden. Der Unterhaltungsplan 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Verbandes, zu den Geschäftszeiten Montag - Donnerstag 09.00 - 15.00 Uhr sowie Freitag von 09.00 - 12.00 Uhr, aus. Gleichzeitig erfolgt die Veröffentlichung auf der Webseite des Verbandes unter www.wbv-welse.de. Die Mahd und Sohlkrautung der Gewässer in der Gemeinde Carmzow-Wallmow findet im Zeitraum vom 24.07. - 25.08.2023 statt. Die im UPL beinhalteten Grundräumungsarbeiten werden ab August bis Dezember 2023 durchgeführt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfolgen die festgelegten Gehölzpflegearbeiten in der Zeit vom 01.10.2023 - 29.02.2024. Über den konkreten Umfang und Zeitpunkt der einzelnen Gewässerunterhaltungsarbeiten können Informationen bei den Verbandsingenieuren des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ unter der Tel.-Nr.: 033336/675-5 eingeholt werden. Zum Zeitpunkt der Gewässerunterhaltungsarbeiten haben die Eigentümer oder Nutzer von Anliegergrundstücken und der Gewässergrundstücke den ausführenden Firmen sowie den

Dienstkräften des Verbandes Zutritt zu diesen Gewässern sowie die notwendige Bau- und Ausführungsfreiheit an den Gewässern zu gewähren. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Anlieger und Hinterlieger das Einebnen von Aushub und das Ablagern von Mähgut zu dulden haben. Wir bitten darum, parallel zu den Gewässern einen 5 m breiten Streifen für die maschinelle Unterhaltung freizuhalten. Erhöhen sich die Kosten der Unterhaltung, behält sich der Verband vor, die Mehrkosten dem Verursacher zu berechnen. Gleichzeitig informiere ich, dass ganzjährig Vermessungsarbeiten an den Gewässern sowie im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen biberbedingte Unterhaltungsmaßnahmen stattfinden. Die gesetzlichen Grundlagen bilden die §§ 38 - 41 WHG vom 31.07.2009 (BGBl. 1 S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1408) sowie die Landesbestimmungen §§ 78 - 85 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.03.2012 (GVBl. I/12 [Nr. 20] zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 04.12.2017 (GVBl. I/17 [Nr. 28]). Passow, den 31.03.2023 gez.

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

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Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:

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- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinden

Frühlingslauf in Göritz

Am 17.Mai 2023 trafen sich alle Schülerinnen und Schüler der Goethe Grundschule Göritz zum Frühlingslauf. Die jüngsten Teilnehmer kamen aus der Kita Göritz und werden im nächsten Schuljahr unsere Erstklässler sein.

Fleißige Helfer hatten im Vorfeld die Runden abgesteckt und die Bahn von störenden Wurzeln und Hindernissen befreit. So stand guten Laufergebnissen nichts mehr im Weg. Auch mit dem Wetter hatten wir großes Glück, es war trocken und warm.

Nach einer kurzen Erwärmung durch zwei ältere Schülerinnen konnte es dann klassenweise und nach Jungen und Mädchen gestaffelt losgehen. Einige Sportler/innen wuchsen förmlich über

sich hinaus und erreichten tolle Zeiten. Somit konnten sie sich für kommende Sportwettkämpfe qualifizieren. Andere überwanden sozusagen ihren inneren Schweinehund und zeigten Ausdauer und Durchhaltevermögen. Auch unsere Jüngsten kämpften ganz verbissen und bestanden ihre Strecke mit Bravour.

Auf der Siegerehrung gab es viele lachende und stolze Gesichter und Urkunden.

Ein großes Dankeschön an die Organisatoren, d.h. unseren Sportlehrerinnen, unseren Hausmeistern und den engagierten Eltern. Allen qualifizierten Teilnehmern wünschen wir weitere sportliche Erfolge.

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 7
WITTICH Medien KG

Veranstaltungen in den Gemeinden

21.06.2023 Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit“

Ludwigsburg

Veranstaltung in Ludwigsburg

Der Landfrauenverein Uckermark e.V. und das Team von „Pflege vor Ort“ der Ländlichen Arbeitsförderung Prenzlau e.V. laden am 21.06.23 um 15.00 Uhr im Speicher Ludwigsburg Nr. 06 in 17291 Schenkenberg alle Senioren, pflegende Angehörige und interessierte Bürger zur Informationsveranstaltung zum Thema „Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit“ ein. Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme, da das Thema jeden treffen kann.

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist der 27.06.2023

Anzeigenschluss ist am 29.06.2023

Anmeldungen über Pflege vor Ort: 0170 - 3184702 oder Landfrauenverein Uckermark e.V. :01721000632

ab 14:00 Uhr Schlosspark Rothenklempenow BAROCKFEST

Collegium Alte Musik Vorpommern sowie Parkprogramm und Livemusik, u.a. mit einem Auftritt des Dt.-Poln. Chor „Horyzont“ www.torgalerie.de

Uhr Grimme Lavendelfeld

Workshops und Konzert www.lavendelgrimme.de

20:00 Uhr Badeanstalt LIVEMUSIK mit 2nd Soul

Tanzbarer Soul aus Berlin mit Hits von „Amy Winehouse“ bis „Stevie Wonder“, von „Earth, Wind & Fire“ bis „Otis Redding“

BLAUER DIENSTAG in der Badeanstalt – immer eine Stunde vor Badschließung mit Sport und Kultur

alle Termine auch unter

www.bruessowerland.de

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
Datum Veranstaltung Ort
Sommerfest Battin
24.06.2023 Dorffest Wollschow-Menkin Menkin 01.07.2023 Dorffest Woddow Woddow 29.07./30.07.2023 60 Jahre Parkfest Brüssow Brüssow 05.08.2023 Battiner
23.09.2023 Moderne Musik in Kirchen Brüssow
Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Brüssow erscheint am Donnerstag, den 13.07.2023
gefördert durch HIGHLIGHTS
im Juni und Juli
SA 24 JUNI
„Gesünder mit Lavendel“
14 JULI
14-22
FESTIVAL
FR
JUNI G E S Ü N D E R M I T L A V E N D E L Q i g o n g A f r i k a n i s c h e r T a n z Y o g a M e d i t a t i o n M a n t r a - S i n g e n K o n z e r t Festival L a v e n d e l f e d G r m m e b e B r ü s s o w 2 4 J u n i ' 2 3 S a m s t a g 1 4 : 0 0 w w w k a l y a n i y o g a q i g o n g c o m / d e P R O G R A M M , I N F O & E I N T R I T T G e m e n s a m f e e r n w r d e n B e g i n n d e s S o m m e r s m t F r e u d e H a r m o n e S c h ö n h e t d e r N a t u r f ü r t e f e E n t s p a n n u n g u n d R e g e n e r a t i o n a u f a l e n E b e n e n gewerbliche Anzeigen
SA 17

F L O H M A R K T I M P A R K

Programm Jun/Jul 2023

AG Mobilität

SAMSTAG, 24 JUN

2023

Sa 3.06. 10:30h

Fr 9.06. 20:00h

Sa 17.06. 16:00h

Fr 23.06. 16:30h

Fr 23.06. 20:00

Mi 28.06. 19:00h

So 2.07. 15:00h

So 9.07. 15:00h

Das Kino in zentraler Randlage Prenzlauer Straße 35 in Brüssow www.kulturhaus-kino-bruessow.de

Fahrrad-Demo nach Wollin b. Penkun über Bagemühl Treff: Markt Brüssow | Ausklang ab 16h im Kulturhaus gemeinsam unterwegs von jung und alt

Abendkino

»Der Gesang der Flusskrebse«

Der Film ist, wenig überraschend, eine Schnulze (USA 2022 | 125min | FSK 12)

Deutsch-Polnischer Chor Horyzont

Auftritt beim Barockfest Rothenklempenow Lieder von der Renaissance bis zur Romantik

Kinder&Jugendkino

»Ostwind – Der Orkan«

Pferde – Zirkus – Abendteuer (D 2021 | 102min | FSK 0 | KJF: ab 8 Jahre)

Abendkino »Alcarràz – Die letzte Ernte«

Abschied vom Pfirsich: Solar ist die Zukunft (ESP/ITA 2022 | 120min | FSK 6)

Kursangebot Standardtänze lernen und üben mit Beatrice Nork-Mähl (Anmeldung 0173-1428708)

Finissage Ausstellung

Frieda Gaggl »Licht und Schatten –Eine Bilderreise durch Malaysia«

Ausstellungseröffnung

Lore Möhlwald und Johannes Menzel: »Nicht zu viel Spaß haben« Malvorlagen und kleine Bilder bis 6. August im Kulturhaus zu sehen

Livemusik in der Badeanstalt

affee + Kuch

Clown Klecks

Schalmeien M

Tombola uvm.

AMSTAG, JUNI Doorr

Fr 14.07. 20:00h

»2nd Soul«

Tanzbarer Soul aus Berlin

Freiluftkino in der Badeanstalt

Fr 21.07. 22:00h

Fr 28.07. 21:30

»Olaf Jagger«

Die Suche nach der Wahrheit

(D 2023 | 100min | FSK 6) Einlass 20:30h

Freiluftkino auf dem Lavendelfeld Grimme

»Á la Carte! – Freiheit geht durch den Magen«

Eine französische Revolution

D o r D o r D o r f f e s t M e n k i n M e n kki nn h M e n k i n

f f e s t f f e s t ffffeessstt nnk

(F/B 2021 | 113min | FSK 0) Einlass 20:30h

BLAUER DIENSTAG in der Badeanstalt

dienstags in der letzten Stunde vor Badschließung abwechslungsreiches Programm mit Kultur und Sport

ocktails

W o l l s c h o w - W o lll s c h o w - o l l s c o wA A

VERNISSAGE 9. JULI 2023 um 15h Nicht zu viel Spaß haben Malvorlagen und kleine Bilder mit Lore Möhwald und Johannes Menzel

Wir sind Partner im:

www.b r u e s s o w e r l a n d .de

unter zapisy na newsletter: info@kulturhaus-kino-bruessow.de

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 9
A N M E L D U N G B I S Z U M 2 5 . A U G . 2 0 2 3 P E R E M A I L . ( K E I N G E W E R B E ) Kaffee schlürfen, auch mal lachen, Kuchen essen,, Schnäppchen machen... Hüpfburg + Bratwurst I N F O U N D A N M E L D U N G H I E R : Euer
dorfvereinwollschowmenkin@web.de 10.00 - 15.00 Uhr Sonntag, 03.Sep.2023 Menkin
chmittag: 5€ Abend: 10 € M e n k i n - F e s t p a r k - 1 7 3 2 6 B r ü s s o w
Live Band
DJ Sun & Co. en ühlhof

Kirchliche Informationen

Ev. Pfarrsprengel Schönfeld Gottesdienste und Veranstaltungen

Datum Uhrzeit Ort

Sonntag 11. Juni 09:00 Uhr

Klockow (für alle Gemeinden mit Vikar M. Stübecke)

10:15 Uhr Tornow (für alle Gemeinden mit Vikar M. Stübecke)

Freitag 16. Juni 18:00 Uhr

Samstag 17. Juni 09:30 Uhr

18:00 Uhr

Sonntag 18. Juni 10:00 Uhr

Ludwigsburg Andacht & Begrüßungsabend zum 17. Stiftungsfest Carl Büchsel – Stiftung

Kleptow (Prof. Dr. R. Büchsel, Berlin)

Malchow Preisträgerkonzert des Internationalen Malchower Kirchenpreises

Schönfeld Festgottesdienst zum 17. Stiftungsfest Carl Büchsel – Stiftung

(Predigt: Dr.h.c. Christian Lehnert, Dozent an der Theologischen Fakultät Leipzig, preisgekrönter

Lyriker, Leiter des Liturgiewissenschaftlichen Institutes der Universität Leipzig)

Freitag 23. Juni 18:00 Uhr

Sonntag 25. Juni 09:00 Uhr

Malchow Andacht zum Wochenschluss

Carmzow (für alle Gemeinden) 10:15 Uhr Schenkenberg (für alle Gemeinden)

Freitag 30. Juni 18:00 Uhr

Malchow Andacht zum Wochenschluss

Sonntag 02. Juli 10:00 Uhr Göritz (für alle Gemeinden mit Pfrn. Heike Milleville)

Dienstag 04. Juli 18:00 Uhr Malchow „Covid-19-Pandemie – wirkliche Aufarbeitung tut Not“ Andacht und Gemeindeabend mit Frau Prof. Dr. Ursel Heudorf, Donnerstag 06. Juli 14:00 Uhr Speicher Ludwigsburg; Andacht, Vesper, Kinderprogramm, Musikalisch-literarisches Programm mit Wolfgang Rieck ( Rostock-Nienhagen ) „Der singende Mann“; Schönfelder Bläserchor

Freitag 07. Juli 18:00 Uhr

Sonntag 09. Juli 10:00 Uhr

Freitag 14. Juli 18:00 Uhr

Sonntag 16. Juli 10:00 Uhr

Malchow Andacht zum Wochenschluss

Kleptow (für alle Gemeinden)

Malchow Andacht zum Wochenschluss

Klockow (für alle Gemeinden)

Donnerstag 20. Juli 18:00 Uhr Malchow „Säen bei Nacht“ – Der Deutsche Widerstand als Auftrag zur Erziehung Gemeindeabend & Buchlesung mit Marita Lanfer ( Autorin )

Freitag 21. Juli 18:00 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

Sonntag 23. Juli 10:00 Uhr Carmzow (für alle Gemeinden mit Dipl. Theol. R. Krause)

Kindergottesdienst findet bei allen Gottesdiensten in Schönfeld statt.

Gemeindenachmittage

12. Juni 14.00 Uhr

Gottesdienste Juni/Juli

18.06.2023

10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Trampe

Kirchengemeinde Brüssow

16:00 Uhr 20 Jahre Posaunenchor Wallmow

25.06.2023

15:00 Uhr Brüssow Kirchenchorjubiläum und Sommerfest im Pfarrgarten

02.07.2023

10:00 Uhr Brüssow

14:30 Uhr Mopedgottesdienst in Bröllin

mit Schenkenberg und Wittenhof

mit Kleptow und Baumgarten

16:00 Uhr Kirche klingt in Menkin

08.07.2023

14:00 Uhr Taufe von Louis Breßgott in Brüssow

09.07.2023

10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Trampe mit Kaffee und Kuchen und Klassik in Dorfkirchen

16.07.2023

10:00 Uhr Brüssow

14:00 Uhr Woddow mit Kaffee und Kuchen

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
Datum Uhrzeit Ort 31. Mai 14.00 Uhr Göritz mit Malchow 01. Juni 14.00 Uhr Klockow
Juni 14.00 Uhr Ludwigsburg
mit Schönfeld und Tornow 05.
Carmzow

Schabbat-Abend in Brüssow am 30. Juni 2023 um 19:00 Uhr Andy Ball (Besitzer des Bibelladens in Telaviv, Israel und Mitglied der israelischen Bibelgesellschaft) kommt am Freitag, 30. Juni um 19 Uhr mit Armin Bachor (Theol. Ref. und Geschäftsführer des Werkes EvangeliumsDienst für Israel) und dem Orgelsachverständigen Stefan Zeitz in die Kirche von Brüssow, um mit der Gemeinde und ihren Gästen den Schabbat, den Ruhetag des Volkes Israel, willkommen zu heißen. Andy Ball, der von Armin Bachor übersetzt wird, legt für uns das Wort Gottes aus der Bibel aus. Der Orgelsachverständige Stefan Zeitz wird u.a. Orgelwerke von Max Reger (Geburtstag: 19. März 1873) und Johannes Brahms (Geburtstag: 7. Mai 1833) zu Gehör bringen und mit der Gemeinde singen. Nach dem Gottesdienst in der Kirche sind Sie noch alle in den Pfarrgarten (und zu Not bei schlechtem Wetter im Pfarrhaus) eingeladen, um miteinander zu singen, zu essen und zu trinken. Herzliche Einladung!

Klassik in Dorfkirchen mit den Preußischen Kammerorchester und anschließend Kaffee und Kuchen in Trampe am 09. Juli 2023 um 14:00 Uhr

Eine musikalische Zeitreise von Walzer bis Tango unter der Leitung von Aiko Ogata

7. Mopedgottesdienst in Bröllin am 02.07.2023

Wir starten um 14:30 Uhr mit einem Gottesdienst in der Brölliner Kirche.

Im Anschluss machen wir mit den Mopeds eine Ausfahrt und zum Abend sind wir in Bröllin zusammen und es gibt ein gemeinsames Essen.

Herzliche Einladung an Alle!

Ausstellung in der Woddower Kirche von Karin Christiansen ab dem 16. Juli 2023

Karin Chritiansen ist eine Künstlerin, die sich mit dem Thema Krieg und deren Folgen auseinandersetzt. Die Künstlerin studierte unter anderem an der Hochschule für Bildende Künste Berlin freie Malerei und Grafik. Ihre Bilder sind rätselhaft, zeugen von großen verborgenen Welten der Künstlerin und von ihrem souveränen Umgang mit einer bewusst reduzierten Farbpalette. Wir freuen uns auf eine besondere Ausstellung in unserer Kirche in Woddow.

Eröffnung: am 16. Juli 2023 um 14:00 Uhr in Woddow und anschließend Kafee und Kuchen

Dorfkirche klingt in Menkin am 02.Juli .2023 um 16:00 Uhr Ein musikalisches Farb-Porträt Veilchenrosa, Fuchsia, Lachsfarben, Magenta– so vielfältig die Schattierungen dieser rätselhaften Pigmentmischung, so vielfältig die Facetten ihrer symbolischen Kraft. Heute gilt das Vorurteil: Rosa = „Mädchenfarbe“. Doch schaut man genauer in ihre faszinierende Kulturgeschichte, ist sie kontrovers, kraftvoll, sinnlich und politisch. In der Renaissance konnte durch den Import von Brasilholz erstmals Gewebe rosa eingefärbt werden - vor allem für die (Männer)- Mode ein Erfolgsschlager.

SHOCKING PINK zeichnet anhand von musikalischen Werken der Renaissance ein musikalisches Porträt dieser Farbe in all ihren Schattierungen. Es erklingen Werke von D. Leblanc, C. de Rore, G. Bassano, sephardische Melodien und Schätze aus anonymen Sammlungen. Mira Lange (Hist. Tasteninstrumente) und Mirjam-Luise Münzel (Blockflöten, Viola da Gamba) reizen das Farbspektrum ihrer Instrumente aus, und streuen zwischen die Musik überraschende, und ja – auch schockierende Anekdoten rund um die Farbe des Programms.

Mirjam-Luise Münzel - Blockflöten und Viola da Gamba

Mira Lange - Cembalo und Orgel

Uckermärkische Bühnen mit Robin Hood am 22. Juli um 16:00 Uhr im Menkiner Park

Ein Stück für die ganze Familie von Ulrich Zaum

Lord Trumm ist der neue Sheriff von Nottingham. Doch Arbeiten ist nicht sein Ding, und so probiert er mithilfe seines hinterlistigen Gehilfen Jack Wiesel, den Bauern noch den letzten Sack Kartoffeln zu stehlen. Sir Richard, den Onkel der flinken und frechen Marian, nimmt er auch gleich gefangen und legt ihn in Ketten. Das ist zu viel. So flieht Marian und stößt auf die Räuberbande um Robin Hood. Hier geht es lustig zu und bald ist Marian ein Teil von Robin Hoods Mannschaft. Doch ein böser Plan des Lord Trumm macht Marian und den gerechten Kämpfern aus dem Sherwood Forest zu schaffen. Und dann taucht auch noch der vom Sheriff bezahlte Killer Sir Gisbourne auf, um Robin Hood zu töten. Werden Robin und Marian auch diese Gefahr meistern? Dieser Robin Hood ist ein Spaß für die gesamte Familie und feiert mit viel guter Laune und humorvollen Gefährten die alte Geschichte vom gerechten Rächer der Enterbten im Sherwood Forest.

Eintritt: Kinder 7 Euro und Erwachsene 14 Euro Die Karten gibt es im Pfarrbüro: 80237

Leib und Seele Wagen unterwegs:

Am 08. Juli 2023 ab 17:00 Uhr am Storchenblick in Grünberg

Am 21. Juli 2023 ab 17:00 Uhr auf dem Dorfplatz in Trampe

Programm: Ab 17:00 Uhr

Getränke, Hot Dogs, Bratwurst aus dem dem Imbisswagen mit Hüpfburg und Spiele für die Kinder (alle Getränke und Speisen zum Selbstkostenpreis)

18:30 Uhr

Erkundung der Kirche mit Turmbesteigung und ein kleines Konzert in der Kirche

Wir freuen uns auf Euer Kommen!

50 plus

28. Juni 2023 um 14:00 Uhr

Kaffeetrinken auf dem Brüssower Utkiek Herzliche Einladung

Männerkreis

29. Juni 2023 um 14:00 Uhr

Wir wollen im Pfarrgarten Grillen und Zusammensein. Herzliche Einladung

Seniorenkreis

19. Juli 2023 um 14:00 Uhr

Eisessen im Pfarrgarten und Herzliche Einladung

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 11
gewerbliche Anzeigen Hans Müller RECHTSANWALT Interessenschwerpunkte Arbeitsrecht • Verkehrsrecht Marktberg 12 | 17291 Prenzlau Tel.: 03984 71229 | Fax: 03984 800875

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

An alle Senioren und Seniorinnen des Amtes Brüssow. Unsere Heimatfahrt dieses Jahr findet am 08. August statt. Wir fahren nach Gartz und lernen die Umgebung von Gartz kennen. Anmeldung unter der Telefon-Nr. 039742 81968.

Ein Aufruf an alle Senioren und Seniorinnen. Die örtliche Pflege (Frau Mittelstädt) möchte gerne eine Walking - Gruppe bilden. Wer Interesse hat meldet sich bitte unter der Telefon-Nr. 039742 81968 oder 01703184702.

Klassentreffen nach 35 Jahren

Mike Knobloch hatte ein Klassentreffen für die Schulabgänger von 1988 seiner Klasse organisiert. 35 Jahre waren seit dem Schulabschluss im Jahre 1988 vergangen. Gekommen waren 23 der ehemaligen Mitschüler. Man traf sich im Kino in Brüssow. Mike hatte alles durchorganisiert und vorbereitet.

Es wurde für alle ein schöner Nachmittag und Abend. Man hatte sich viel zu erzählen nach den Jahren, in denen sich die meisten der Mitschüler nicht gesehen hatten. Man versprach sich, dass es wieder so ein Treffen geben wird.

Großer Andrang zum Internationaler Museumstag

Anlässlich des Internationalen Museumstages fand am 21. Mai auch in Brüssow, im kürzlich zum „Heimat- und Auswanderungsmuseum der Stadt Brüssow/Uckermark“ umbenannten Museum, eine Veranstaltung statt. Der Museumstag begann, endlich wieder ohne Beschränkungen, mit der Präsentation einer Ausstellung über die Brüssower Schulzeit in den vergangenen 5 Jahrzehnten. Beim Betrachten der alten Fotos und Wandzeitungen fühlten sich viele Besucher in ihre Jugend- und Kindheit zurückversetzt. Besonders interessiert wurde der Film über den Jugendklub angeschaut.

Der eigentliche Höhepunkt dieses Museumstages war eine historische Stadtführung, welche in dieser Form das erste Mal stattfand. Unter der Leitung von Einhard Brosinsky erfolgte eine Zeitreise an verschiedene historische Orte unserer Stadt. Mit großem Interesse folgten die zahlreichen Teilnehmer den von Einhard Brosinsky mit Herzblut vorbereiteten Rundgang, lauschten den Erzählungen über unsere Geschichte, ließen sich einzelne historische Orte vorstellen und hörten auch so manche Anekdote aus dem Leben unserer Brüssower Vorfahren. Es gab neben Bekanntem und teilweise bereits Vergesse-

nem auch viele neue Informationen. Hierfür herzlichen Dank an unseren „Stadtführer“.

Nach dem gut zweistündigen Rundgang war eine Erholung bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen angesagt. Dafür hatte der Museumsbeirat draußen für eine Art „Kaffeehausstimmung“ mit Stehtischen und Sitzgelegenheiten gesorgt.

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
B. Ehmer Seniorenbeirat B. Ehmer Dankeschön an Mike Knobloch. Die Schulabgänger von 1988.

In den Gesprächen, die sich meist um das Gehörte und Gesehene drehten, wurde vielfach der Wunsch nach einer Neuauflage der Stadtführung im nächsten Jahr geäußert. Dieser Gedanke wurde auch von anwesenden Vertretern der Volkshochschule in Prenzlau aufgegriffen und soll mit in das Bildungsangebot für 2024 aufgenommen werden.

Bedanken möchten wir uns bei der Freiwilligen Feuerwehr, der Kirchengemeinde, dem Tourismusverein, der Stadt und dem Amt Brüssow, der Familie Furkert und den vielen Helfern und Kuchenspendern, ohne die diese Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre. Danke auch an die Reinigungsfirma Wolfgang Völker, die dem Fußboden im Museum zu „neuem Glanz“ verhalf.

Besonderer Dank gilt der Familie Hartmut Ruthenberg für die Geldspende zur Restauration der Grabtafel Kaufmann. Die Arbeiten dazu wurden durch den Steinmetzmeister Ulrich Dutge durchgeführt und gerade noch rechtzeitig zur Präsentation an diesem Tag fertig.

Wenn Sie zur Sanierung und Umgestaltung des Museums beitragen wollen, können Sie das mit einer Spende unter folgenden Kontodaten tun:

Amt Brüssow (UM) – Spende Sanierung Museum

IBAN: DE55 1705 6060 3461 0000 26

BIC: WELADED1UMP

Verwendungszweck: 10. 25201. 414700

Der Museumsbeirat Brüssow, 31.Mai 2023

Am 13.05.2023 starteten wir unsere 1. RENN- Rad- Kennenlerntour, in der sich unser Team bei einer gemeinsamen Ausfahrt vorgestellt hat.

Wir hatten viele Gastfahrer dabei und bei schönstem Sonnenschein konnten insgesamt 37 Teilnehmer die Tour von knapp 80km gemeinsam absolvieren.

Wir bedanken uns für das große Interesse und freuen uns stolz mitteilen zu können, neue Mitglieder für unser Team gewonnen zu haben.

Einen Dank gilt ebenfalls dem Team Salomon von Nöni‘s Kneipe in Plöwen für die tolle Versorgung während der Rastpause.

Wer dieses Event verpasst hat und trotzdem Lust hat uns kennenzulernen ist herzlich willkommen und kann sich unter rennrad.hintersee@gmail.com anmelden. Jeden Sonntag trifft sich das Team zu einer gemeinsamen Trainingsfahrt.

Impressionen sind ebenfalls zu finden unter Instagram: hintersee.radteam oder unter www.radteamhintersee.de

15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 13
Hintersee Radteam

An alle, die etwas bewegen wollen:

Der Lokale Zukunftsplan für Brüssow, Prenzlau und die Gemeinden im Umland ist an den Start gegangen. Gefördert werden Kinder- und Jugendangebote in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit . Ein Jugendgremium entscheidet über die Vergabe der Gelder.

Kinder und Jugendliche sind Expert*innen für ihre eigene Situation und ihre eigenen Bedürfnisse. Sie wissen, was sie brauchen und welche Angebote sie vor Ort haben möchten. Es kommt darauf an, ihnen zuzuhören und sie einzubeziehen.

In den letzten Jahren ist das viel zu wenig passiert: Junge Menschen mussten im Alltag auf viele Dinge verzichten und haben die Erfahrung gemacht, dass ihre Interessen nicht berücksichtigt wurden. Dem setzt das Zukunftspaketund der LokaleZukunftsplanPrenzlau-Umlandnun etwas entgegen!

Denn hier stehen Kinder und Jugendliche im Mittelpunkt und bekommen Raum für Teilhabe und Engagement. Junge Menschen sind eingeladen, mit ihren Ideen ihr Umfeld zu gestalten.

Für den Lokalen Zukunftsplan Prenzlau und die umliegenden Gemeinden der Ämter Brüssow und Gramzow sowie die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland der stehen in diesem Jahr insgesamt knapp 94 000 Euro aus dem Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Verfügung.

Mit diesen Geldern sollen Angebote und Projekte für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 26 Jahre in den Bereichen Bewegung, Kultur und Gesundheit finanziert werden Die Angebote sollen eines dieser Handlungsfelder aufgreifen:

• Mobilität verbessern

• Gewalt, Mobbing und Ausgrenzung entgegenwirken

• Freiräume für Jugendliche und Kinder schaffen

• Gemeinsam gesund und gut aufwachsen

Wichtig ist, dass die Zielgruppe bei der Planung und Umsetzung der Angebote und Projekte beteiligt ist ! Im besten Falle sind sie selbst die Initiator*innen und haben für ihre Idee den Hut auf. Ideen und Anträge von Kindern und Jugendlichen finden besondere Berücksichtigung , ebenso Projekte für 14 bis 17-Jährige.

Im Auftrag des Landkreises Uckermark organisiert die Bürgerstiftung Barnim Uckermark die Vergabe der Fördermittel. Das Besondere daran: Nicht Erwachsene entscheiden, wofür das Geld ausgegeben wird, sondern Kinder und Jugendliche selbst. 14 junge Menschen im Alter von 12 bis 22 Jahre bilden dafür den Zukunftsausschuss, eng begleitet vom Team der Bürgerstiftung. Dabei sind auch fünf Jugendliche aus Brüssow. So geht Mitbestimmung

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Projektwebseite www.jam4um.de.

Kontakt und Ansprechpartnerin:

Katja Neels I Bürgerstiftung Barnim Uckermark

Tel. 03984-9389010 I Mobil 01520-1858156 I E-Mail: zukunftsplan@buergerstiftung -barnim-uckermark.de

Internet: www.jam4um.de I www.buergerstiftung-barnim-uckermark.de I www.freiwillig-in-prenzlau.de

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
Diese jungen Menschen entscheiden im Zukunftsausschuss über die Vergabe der Gelder.
15.06.2023 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15 WIR ZIEHEN UM! Ab dem 1. Juli 2023 finden Sie uns in unserem Büro in Milow (Uckerland). Schibri-Verlag Dorfstraße 59 • 17337 Milow Telefon 039753/22757 • E-Mail info@schibri.de www.schibri.de Wir sind auch weiterhin für Sie da!

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16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 06/2023 15.06.2023
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BAUMARKT
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