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Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 Postwurfsendung sämtliche Haushalte 32. Jahrgang Brüssow, den 16. Mai 2024 Ausgabe 05/2024
Amtlicher Teil: - Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 2 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 3 - Hauptsatzung der Gemeinde Göritz 3 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen EU Wahl 2024 5 - Wahlbekanntmachung Wahl Europäisches Parlament 2024 6 - Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl 2024 7 - Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahl 2024 9 - Bekanntmachung Feststellung Wahlergebnis 11 - Einladung Jagdgenossenschaft Bagemühl 11 - Sitzungstermine 11 Nichtamtlicher Teil - Anmeldungen Schwimmunterricht 12 - Regenbogengrundschule Brüssow 13 - Neuer Gerätewagen stärkt Amtsfeuerwehr Brüssow 14 - Fördermittel für eine neue Straße 14 - Veranstaltungen 15 - Kirchliche Informationen 16 - Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges 18 Brü ower Landweg S rundweg um den Brü ower S Foto: KS

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Beschlüsse des Amtsausschusses des Amtes Brüssow Beschlüsse vom 23.04.2024

Beschluss 0008/24 lt. Beschlussvorlage 0008/24: Wahl der Amtsdirektorin

Der Amtsausschuss wählt gemäß § 138 Absatz 2 Satz 4 Brandenburgische Kommunalverfassung Frau Annett Hartwig zur Amtsdirektorin.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 10 7 3 0 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schenkenberg Beschlüsse vom 08.04.2024

Beschluss 0011/24 lt. Beschlussvorlage 0011/24: Anhörung zum Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung und Betrieb von 6 Windenergieanlagen (WEA) der Firma ENERTRAG SE (G10123)

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Beschluss 0006/24 aufzuheben und hält an ihrem Beschluss 0057/16 vom 14.11.2016 fest und erteilt erneut ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung von 6 Windkraftanlagen (6 WKA) mit der Bezeichnung WKA UM R 1 bis R 6 in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 363, 364, 122 und 124 durch die ENERTRAG SE, Gut Dauerthal in 17291 Schenkenberg.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 8 4 4 0 0

Beschluss 0012/24 lt. Beschlussvorlage 0012/24: Anhörung zum Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung und Betrieb von 4 Windenergieanlagen (WEA) der Firma ENERTRAG SE (G10223) Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Beschluss 0007/24 aufzuheben und hält an ihrem Beschluss 0056/16 vom 14.11.2016 fest und erteilt erneut ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch für die Errichtung von 4 Windkraftanlagen (4 WKA) mit der Bezeichnung WKA UM V1 bis V4 in der Gemarkung Kleptow, Flur 1, Flurstück 229 und 232 durch die ENERTRAG SE, Gut Dauerthal in 17291 Schenkenberg.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

8 4 4 0 0

Beschluss 0014/24 lt. Beschlussvorlage 0014/24: Anhörung zum Versagen des gemeindlichen Einvernehmens auf wesentliche Änderung der genehmigten Windkraftanlage in der Gemarkung Baumgarten, Flur 1, Fl.-St. 100 (G09823)

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Beschluss 0010/24 aufzuheben und erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die sektorielle Abschaltung der bereits genehmigten Windkraftanlage in der Gemarkung Baumgarten Flur 1, Flurstück 100, der MLK Windfeld Stegemannshof Nr. 81 GmbH & Co. KG, Lichtenberger Weg 4 in 15236 Jacobsdorf.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 8 0 8 0 0

Beschluss 0015/24 lt. Beschlussvorlage 0015/24: Anhörung zum Versagen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung von 1 Windenergieanlage (WEA M02) in der Gemarkung Baumgarten, Flur 1, Fl.-St. 61 (G08523)

Die Gemeindevertretung Schenkenberg beschließt, den Beschluss 0001/24 aufzuheben und erteilt ihr Einvernehmen nach § 36 BauGB Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung und den Betrieb von 1 WKA mit der Bezeichnung Vestas V162 – 7,2 MW in der Gemarkung Baumgarten, Flur 1, Flurstück 61 durch die Firma MLK Projektentwicklungs GmbH & Co. KG.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 8 0 7 0 1

Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld Beschlüsse vom 18.04.2024

Beschluss 0001/24 lt. Beschlussvorlage 0001/24: Bewirtschaftung der Objekte/Grünflächen der BMV durch den Gemeindearbeiter der Gemeinde Schönfeld

Die Gemeindevertretung Schönfeld beschließt, eine schriftliche Vereinbarung mit der BMV darüber zu treffen, dass folgende Arbeiten:

• Mäharbeiten auf den Grünflächen der o.g. Objekte der BMV

• Winterdienst auf den Gehwegen/Eingänge der Objekte

• Reinigung der Gehwege und Containerstellplätze durch den Gemeindearbeiter der Gemeinde Schönfeld übergangsweise / dauerhaft erbracht werden und dann der BMV quartalsweise in Rechnung gestellt werden.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 9 8 0 1 0

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Beschluss 0014/24 lt. Beschlussvorlage 0014/21: Fortführung der Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Uckermark

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt, bei Bedarf geeignete und verfügbare Räumlichkeiten der Gemeinde kostenfrei zur Durchführung von Bildungsangeboten der Kreisvolkshochschule im Rahmen der Fortsetzung der Kooperation bereitzustellen.

Die Kooperationsvereinbarung soll unbefristet ab 01.06.2024 fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 9 9 0 0 0

Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz

Beschlüsse vom 15.04.2024

Beschluss 0010/24 lt. Beschlussvorlage 0010/24

Schließzeiten der Kita Gänseblümchen 2025

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die genannten Schließzeiten 2025 für die Kita Gänseblümchen.

28.02.2025 1 Tag Team-Tag zur Teambildung 02.05.2025 1 Tag Brückentag nach dem 01.05.2025

30.05.2025 1 Tag Brückentag nach Christi Himmelfahrt 25.07.2025 1 Tag Konzeptionstag zur Vorbereitung des Kita-Jahres 2025/26 22.12.31.12.2025

4 Tage Weihnachtsferien

Abstimmungsergebnis anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0012/24

Änderung der Hauptsatzung - Möglichkeit der Bildung von Ausschüssen

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die in der Anlage beigefügte Hauptsatzung der Gemeinde mit der vorgenommenen Änderung.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 6 0 0 0

Beschluss 0008/23 lt. Beschlussvorlage 0008/23 Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Göritz

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Gebührensatzung für die Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl.

6 0 6 0 0

Beschluss 0009/23 lt. Beschlussvorlage 0009/23 Hausordnung zur Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Göritz

Die Gemeindevertretung Göritz beschließt die Hausordnung zur Benutzung der Turnhalle der Gemeinde Göritz im schulischen und außerschulischen Bereich in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis

anwesend ja Nein Enthaltung ausgeschl. 6 0 6 0 0

Hauptsatzung der Gemeinde Göritz

Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI. 1/07 [Nr. 19], S. 286) in der zurzeit geltenden Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz in ihrer Sitzung am 15.04.2024 folgende Hauptsatzung beschlossen:

§ 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)

(1) Die Gemeinde führt den Namen „Göritz“.

(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Gemeinde und gehört dem Amt Brüssow an.

§ 2 Wappen und Flagge (§ 10 BbgKVerf)

(2) Die Gemeinde führt keine Flagge.

§ 3 Einwohnerbeteiligung und Unterrichtung - Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (§§ 13, 18a BbgKVerf)

(1) Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet in wichtigen Gemeindeangelegenheiten die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Formen der Einwohnerbeteiligung sind:

(1) Die Gemeinde führt ein Wappen, das wie folgt beschrieben wird: Geviert von Schwarz und Silber, 2: ein schwarzes Kammrad, dessen vier Speichen von einem Männerrumpf mit gold- gegürtetem, schwarz- rot gespaltenem Mantel und breitkrempigen Hut mit goldener Hutschnur überdeckt werden, 3: drei durch goldene Stiele verbundene schwarzrot gespaltene Lindenblätter (2:1).

1. Einwohnerfragestunden in den Gemeindevertretersitzungen oder 2. Einwohnerversammlungen oder 3. Einwohnerbefragungen.

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 3

(2) Die Kinder und Jugendlichen der Gemeinde werden in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten je nach Anlass in Form

1. der Durchführung von Schülervertretungskonferenzen oder 2. von gebiets- und sachbezogenen Kinder- und Jugendversammlungen beteiligt.

Die Gemeinde entscheidet unter Berücksichtigung des betroffenen Personenkreises, des Beteiligungsgegenstandes und der mit der Beteiligung verfolgten Ziele, welche der geschaffenen Formen im Einzelfall zur Anwendung gelangt.

(3) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung der Gemeinde Göritz über die Einzelheiten der förmlichen Einwohnerbeteiligung näher geregelt.

(4) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bundesrechts, die die förmliche Einwohnerbeteiligung regeln, bleiben unberührt.

§ 4 Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf)

(1) Der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffassung von der der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, indem sie sich an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Die oder der Vorsitzende unterrichtet die Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

§ 5 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung Göritz entscheidet über Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, sofern der Wert 5.000,00 € nicht unterschreitet (§ 28 Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf). Dies gilt nicht, wenn es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 54 Abs. 1 Nr. 5 BbgKVerf) handelt.

§ 6 Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)

(1) Gemeindevertreter/innen und sachkundige Einwohner/innen teilen der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzperson nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mit, soweit diese für die

Ausübung des Mandates von Bedeutung sein können. Anzugeben sind:

1. der ausgeübte Beruf mit Angabe des Arbeitgebers beziehungsweise Dienstherrn und der Art der Beschäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausgeübten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit anzugeben;

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.

(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist der/dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

§ 7 Öffentlichkeit der Sitzung (§ 36 BbgKVerf)

(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse werden gemäß § 10 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(2) Die Gemeindevertretung tritt lt. Sitzungskalender oder nach Notwendigkeit zusammen.

(3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschließen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenheiten der Fall:

1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten, 2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben, 3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzelner, 4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten.

(4) Jeder hat das Recht, während der öffentlichen Sprechzeiten, im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, bis zum Tag der öffentlichen Gemeindevertretersitzung oder Ausschusssitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeitstage vor der Sitzung.

§ 8 Stellvertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters (§ 52 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte eine/n Stellvertreter/in des ehrenamtlichen Bürgermeisters. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.

§ 9 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag der Amtsdirektorin oder des Amtsdirektors über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten.

§ 10 Bekanntmachungen

(1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde,

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld“. Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Amtsdirektorin oder den Amtsdirektor des Amtes Brüssow.

(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatzbekanntmachung wird von der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zusammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

(3) Abweichend von Abs. 1 werden Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht:

- in Göritz am Eingang zum Friedhof, 17291 Göritz - in Tornow am Eingang zum Friedhof - in Malchow am Eingang zum Friedhof

Die Schriftstücke sind 4 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht miteingerechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim Anschlag und der Tag der Abnahme bei der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

§ 11 Inkrafttreten

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nichtig oder unwirksam sein, soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Brüssow, 16. April 2024 Hartwig Amtsdirektorin

1.

Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Wahlbezirke der Stadt Brüssow und der Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld wird in der Zeit vom 20.05. bis 24.05.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.

Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Mai bis 24. Mai 2024, spätestens am 24. Mai 2024 um 12.00 Uhr, im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Einspruch

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Uckermark durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 19. Mai 2024 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 24. Mai 2024 versäumt hat,

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 5

b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach § 17 a Abs. 2 der Europawahlordnung entstanden ist, c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Amtsverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.

Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person - einen amtlichen Stimmzettel - einen amtlichen Stimmzettelumschlag

- einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert.

Brüssow, 29.04.2024

Riechert

Amt Brüssow

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024

1.

Am 9. Juni 2024 findet in der Bunderepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.

Die Stadt Brüssow ist in fünf Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Brüssow Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Prenzlauer Straße 3, 17326 Brüssow Wahlbezirk 2: Grünberg Wahllokal: Gemeindehaus Storchenblick, Grünberg Nr. 7a, 17326 Brüssow Wahlbezirk 3: Wollschow Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Menkin Nr. 16, 17326 Brüssow Wahlbezirk 4: Woddow Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Woddow Nr. 13, 17326 Brüssow Wahlbezirk 5: Bagemühl Wahllokal: Gemeindehaus Randowblick, Bagemühl Gartenstraße 9, 17326 Brüssow

Die Gemeinde Carmzow-Wallmow ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Carmzow Wahllokal: Sportlerheim, Carmzow Nr. 80a, 17291 Carmzow-Wallmow Wahlbezirk 2: Wallmow Wahllokal: Gemeindebüro, Wallmow Nr. 21, 17291 Carmzow-Wallmow

Die Gemeinde Göritz ist in einen Wahlbezirk eingeteilt: Wahlbezirk: 1 Göritz Wahllokal: Turnhalle, Dorfstraße 18a, 17291 Göritz

Die Gemeinde Schenkenberg ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Schenkenberg Wahllokal: Begegnungszentrum Schenkenberg, Dorfstraße 24, 17291 Schenkenberg

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Wahlbezirk 2: Ludwigsburg Wahllokal: Begegnungszentrum Ludwigsburg, Ludwigsburg Nr. 26, 17291 Schenkenberg

Die Gemeinde Schönfeld ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Schönfeld Wahllokal: Begegnungszentrum Schönfeld, Dorfstraße 42, 17291 Schönfeld

Wahlbezirk 2: Klockow Wahllokal: Gemeindehaus Dörphus, Klockow Nr. 30, 17291 Schönfeld

Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 19. Mai 2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Wahlberechtigten wählen können.

Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um 18.00 Uhr in der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zusammen.

3.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder

b) durch Briefwahl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Brüssow, 29.04.2024

Riechert Amt Brüssow

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024

1. Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke der Stadt Brüssow und der Gemeinden Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg und Schönfeld liegt in der Zeit vom 20. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungs-

zeiten im Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow oder nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 039742 86024 für wahlberechtigte Personen zur Einsichtnahme aus.

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 7

Jede wahlberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von wahlberechtigten Personen, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß dem § 21 Abs. 5 des Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden Vorschriften des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.

Wer seine Angaben im Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen, spätestens bis zum 24. Mai 2024, bei der Wahlbehörde im Amt Brüssow (Uckermark), Zimmer Nr. 4 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.

Auf Antrag werden:

- wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und

- wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben, in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder zur Erklärung zur Niederschrift bis spätestens am 25. Mai 2024 bei der zuständigen Wahlbehörde (Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow) zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

5.

Wer einen Wahlschein hat, kann in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder durch Briefwahl wählen.

6.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, - wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder - ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses entstanden ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 7. Juni 2024, 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde (Amt Brüssow (Uckermark), Meldestelle, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow) mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

7.

Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, dass der Wahlberechtigte vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem Wahlschein zugleich:

- einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl

- je einen Wahlbriefumschlag für die Wahl zum Kreistag, mit der Anschrift des Kreiswahlleiters,

- einen Wahlbriefumschlag für die übrigen Wahlen, mit der Anschrift des Wahlleiters und

- je ein Merkblatt zur Wahl des Kreistages und der übrigen Wahlen.

8.

Bei der Briefwahl hat der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr beim Wahlleiter, eingeht.

Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief muss in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag enthalten:

- den Wahlschein - in einem verschlossenen Stimmzettelumschlag den Stimmzettel.

9.

Personen, die für die Wahl des Bürgermeisters und Ortsvorstehers einen Wahlschein erhalten haben, wird bei einer möglichen Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein zugestellt, es sei denn, aus ihrem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen wollen.

Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, wird von Amts wegen ein Wahlschein zugestellt.

Brüssow, 29.04.2024

Riechert Wahlleiter

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Wahlbekanntmachung für die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 zur Wahl des Kreistages, des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, der Gemeindevertretungen, des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin und der Ortsbeiräte

1.

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen statt. Die Wahl dauert von 8:00 bis 18:00 Uhr.

2.

Die Stadt Brüssow ist in fünf Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Brüssow

Wahlbezirk 2: Grünberg

Wahlbezirk 3: Wollschow

Wahlbezirk 4: Woddow

Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Prenzlauer Straße 3, 17326 Brüssow

Wahllokal: Gemeindehaus Storchenblick, Grünberg Nr. 7a, 17326 Brüssow

Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Menkin Nr. 16, 17326 Brüssow

Wahllokal: Feuerwehrgebäude, Woddow Nr. 13, 17326 Brüssow

Wahlbezirk 5: Bagemühl Wahllokal: Gemeindehaus Randowblick, Bagemühl Gartenstraße 9, 17326 Brüssow

Die Gemeinde Carmzow-Wallmow ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Carmzow Wahllokal: Sportlerheim, Carmzow Nr. 80a, 17291 Carmzow-Wallmow

Wahlbezirk 2: Wallmow Wahllokal: Gemeindebüro, Wallmow Nr. 21, 17291 Carmzow-Wallmow

Die Gemeinde Göritz ist in einen Wahlbezirk eingeteilt: Wahlbezirk: 1 Göritz Wahllokal: Turnhalle, Dorfstraße 18a, 17291 Göritz

Die Gemeinde Schenkenberg ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt:

Wahlbezirk 1: Schenkenberg Wahllokal: Begegnungszentrum Schenkenberg, Dorfstraße 24, 17291 Schenkenberg

Wahlbezirk 2: Ludwigsburg Wahllokal: Begegnungszentrum Ludwigsburg, Ludwigsburg Nr. 26, 17291 Schenkenberg

Die Gemeinde Schönfeld ist in zwei Wahlbezirke eingeteilt: Wahlbezirk 1: Schönfeld Wahllokal: Begegnungszentrum Schönfeld, Dorfstraße 42, 17291 Schönfeld

Wahlbezirk 2: Klockow Wahllokal: Gemeindehaus Dörphus, Klockow Nr. 30, 17291 Schönfeld

Auf den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen wählen können.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Kreistagswahl am Wahltag um 16:00 Uhr im Kultur- und Plenaarsaal der Kreisverwaltung Uckermark, KarlMarx-Straße 1, 17291 Prenzlau, zusammen.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brüssow, des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Brüssow und des Ortsbeirats Brüssow tritt der Briefwahlvorstand für den Wahlbezirk 1 Brüssow am Wahltag um 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zusammen.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Göritz und des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Göritz tritt der Briefwahlvorstand für den Wahlbezirk 1 Göritz am Wahltag um 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, zusammen.

Alle weiteren Briefwahlergebnisse für die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeister oder Bürgermeisterinnen, der Gemeindevertretungen, der Ortsvorsteher oder der Ortsvorsteherinnen und der Ortsbeiräte werden in den jeweiligen Wahllokalen der Wahlbezirke durch die Wahlvorstände ermittelt.

3.

Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in deren Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die wählenden Personen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Auf Verlangen des Wahlvorstandes hat sich die wählende Person auszuweisen.

Die Wahlbenachrichtigung wird der wählenden Person wieder ausgehändigt. Diese ist dann bei einer möglichen Stichwahl wieder vorzulegen.

4.

Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder wählenden Person werden beim Betreten des Wahlraumes die Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmzettel enthalten die mit Beschlüssen der Wahlausschüsse zugelassenen Wahlvorschläge. Im Wahllokal hängen Muster der Stimmzettel aus.

5.1

Für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und der Ortsvorsteher gilt: Jede wahlberechtigte Person kann eine Stimme vergeben.

Die wahlberechtigte Person muss durch das Ankreuzen zweifelsfrei erkennen lassen, wem sie ihre Stimme geben will. Dazu ist bei einem der sich bei den kandidierenden Personen befindlichen Kreise ein Kreuz zu setzen.

Ist bei der Wahl oder Stichwahl nur eine bewerbende Person zugelassen, ist bei einem der sich bei den Wörtern „Ja“ oder „Nein“ befindlichen Kreise ein Kreuz einzusetzen.

Wird mehr als eine Stimme abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig.

5.2

Für die Wahl der Gemeindevertretungen und Ortsbeiräte gilt:

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 9

Jede wahlberechtigte Person kann drei Stimmen vergeben. Die Stimmabgabe erfolgt durch das Ankreuzen der sich bei den kandidierenden Personen befindlichen Kreise.

Die wahlberechtigte Person kann ihre drei Kreuze hinter eine kandidierende Person setzen; sie kann sie aber auch verteilen, z.B. hinter drei kandidierende Personen ihrer Wahl je ein Kreuz setzen oder hinter einer kandidierenden Person ihrer Wahl zwei Kreuze und hinter einer weiteren kandidierenden Person ein Kreuz setzen.

Die wahlberechtigte Person kann ihre Stimmen verschiedenen bewerbenden Personen eines Wahlvorschlags geben, ohne dabei an die Reihenfolge des Wahlvorschlags gebunden zu sein; sie ist ebenso berechtigt, ihre Stimmen kandidierenden Personen verschiedener Wahlvorschläge zu geben.

Werden mehr als drei Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Werden weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die nicht vergeben worden sind, ungültig.

6.

Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet werden.

7.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung folgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigungen des Wahlgeschäftes möglich ist.

8.

Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl der Vertretung oder bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin, des Ortsbeirats oder des Ortvorstehers oder der Ortsvorsteherin in einem Wahlgebiet mit einem Wahlkreis a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

Die wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimme nur in dem für sie zuständigen Wahllokal abgeben.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Wahlbehörde, Amt Brüssow, Prenzlauer Straße 8 in 17326 Brüssow, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle am Wahltag bis 18:00 Uhr abgegeben werden.

Bei einer möglichen Stichwahl endet die Frist am 30. Juni 2024, um 18:00 Uhr.

Nach Eingang des Wahlbriefes beim Wahlleiter darf er nicht mehr zurückgegeben werden.

Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gelten folgende Regelungen:

1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel.

2. Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.

3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.

4. Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.

5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter.

Hat die wahlberechtigte Person einen Stimmzettel verschrieben, so werden ihr auf Verlangen neue Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Die Wahlbehörde behält den alten Stimmzettel ein.

Für die Stimmabgabe behinderter wahlberechtigter Personen gilt Folgendes:

Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.

Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde ab, so wird ihr Gelegenheit gegeben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Die Wahlbehörde stellt zu diesem Zweck einen Raum zur Verfügung, damit der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann.

Die wahlberechtigte Person kann dann den Wahlbriefumschlag in die zur Verfügung stehende Wahlurne im Amt Brüssow, Zimmer Nr. 4 einwerfen.

9.

Wahlberechtigten Personen, die für die Wahl am 9. Juni 2024 einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, wird für die Stichwahl von Amts wegen wiederum ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt und zugesendet, es sei denn, aus dem Antrag ergibt sich, dass sie bei der Stichwahl in ihrem Wahlbezirk wählen wollen.

Wahlberechtigte Personen, die erst für die mögliche Stichwahl am 30. Juni 2024 wahlberechtigt sind, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen für die Stichwahl.

10.

Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bestraft.

Brüssow, 29.04.2024

Riechert Wahlleiter

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Bekanntmachung

Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses

Gemäß § 48 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes ermittelt der Wahlausschuss das Wahlergebnis der Gemeindevertreterwahlen und der Wahlen der Ortsbeiräte.

Gemäß § 77 des Brandenburgischen Kommunalgesetzes stellt der Wahlausschuss fest, ob ein Bewerbender oder eine Bewerbende bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters oder der ehrenamtlichen Bürgermeisterin bzw. des Ortsvorstehers oder der Ortsvorsteherin gewählt ist oder welche Bewerbenden für die Stichwahl zugelassen sind.

Die Sitzung findet am Dienstag, den 11. Juni 2024 um 14:00 Uhr im Speicher Ludwigsburg Ludwigsburg Nr. 26, 17291 Schenkenberg statt.

Jeder Person ist der Zutritt zu der Sitzung gestattet.

Brüssow, den 29.04.2024

Riechert Wahlleiter

Jagdgenossenschaft Bagemühl

Volkmar Groß

Menkin Alleeberg 2 17326 Brüssow

Menkin, den 19.04.2024

E I N L A D U N G

Hiermit lade ich Sie zu unserer Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Bagemühl am Donnerstag, dem 13.06.2024, um 18:00 Uhr in das Verwaltungsgebäude „Gut Grünberg“ Grünberg 34, 17326 Brüssow, ein.

Tagesordnung:

1. Feststellung der Mehrheiten für Beschlüsse

2. Bericht des Vorsitzenden

3. Bericht der Kassenführerin

4. Bericht des Kassenprüfers

5. Entlastung des Vorstandes

6. Bekanntgabe des Reinertrages vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024 und dessen Veröffentlichung

7. Bekanntgabe Programm „GIS Jagdprogramm“

8. Vorzeitige Pachtverlängerung Glasenapp im Jagdjahr 2025/ 2026

9. Sonstige Anliegen

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Groß – Vorsitzender des Jagdvorstandes

Veröffentlichung der Sitzungstermine:

Die nächste Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Schönfeld findet voraussichtlich am 06.06.2024 in der Turnhalle in Klockow statt. Den Ort und die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Die nächste Stadtverordnetenversammlung der Gemeinde Stadt Brüssow findet voraussichtlich am 21.05.2024 im Kulturhaus Kino Brüssow statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie

bitte den Bekanntmachungskästen oder unserer Homepage im „Ratsinfosystem“.

Bitte beachten Sie daher die Aushänge in den Aushangkästen der Gemeinden sowie die Veröffentlichung auf der Homepage des Amtes Brüssow www.amt-bruessow.de unter dem Stichpunkt „Ratsinfosystem“.

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 11
Amtliche Bekanntmachungen – Ende

Impressum Amtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen: Amt Brüssow (Uckermark), Die Amtsdirektorin, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow, Telefon: 039742/8600, E-Mail: info@amt-bruessow.de

Sprechzeiten: Di. 08.30–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland Postanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: helms@schibri.de Bezugsmöglichkeiten: Siehe Impressum Nichtamtlicher Teil. Druck/Endbearbeitung: LINUS WITTICH Medien KG, Tel.: 039931/5790

Impressum Nichtamtlicher Teil

Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Amt Brüssow (Uckermark) mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld, Stadt Brüssow

Bezugsmöglichkeiten:

- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow

- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:

- Das Amtsblatt erscheint zwölfmal jährlich in einer Auflagenhöhe von 2.670 Exemplaren.

- Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner des Amtes Brüssow und deren dazugehörenden Gemeinde kostenlos.

- Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- € + Porto.

- Ein kostenloser Download des Amtsblattes ist über das Amt Brüssow (Uckermark) unter www.amt-bruessow.de oder den Schibri-Verlag unter www.schibri.de möglich.

Verantwortlich für den redaktionellen Teil:

Die Amtsdirektorin, Tel.: 039742/8600 Für unverlangt eingesandte Manuskripte besteht keine Verpflichtung der Veröffentlichung. Der Herausgeber und die Redaktion behalten sich vor, Beiträge zu kürzen und redaktionell zu bearbeiten. Die Verantwortung für den Inhalt der Beiträge liegt bei den Autoren.

Herstellungsleitung:

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Anzeigen: Nicole Helms, E-Mail: helms@schibri.de, Tel.: 039753/22757

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Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinden

Anmeldungen zum Schwimmunterricht auch 2024 wieder möglich

Schwimmunterricht in der Badeanstalt Brüssow

Zeitraum: 05.08.2024 – 16.08.2024 (Mo – Fr 09:00 Uhr – 11:00 Uhr)

Kosten: 165,00 € (inkl. Abnahme Seepferdchen und Abzeichen)

Teilnehmerzahl: max. 10 Kinder (ab 5 Jahre)

Schwimmunterricht im Schwimmbad Klockow

Zeitraum: Kurs 1: 22.07.2024 – 02.08.2024 (Mo – Fr 09:00 Uhr – 11:00 Uhr) Kurs 2: 19.08.2024 – 30.08.2024 (Mo – Fr 09:00 Uhr – 11:00 Uhr)

Kosten: 165,00 € (inkl. Abnahme Seepferdchen und Abzeichen)

Teilnehmerzahl: max. 10 Kinder (ab 5 Jahre) pro Kurs

Bei Interesse melden Sie sich bitte an:

Amt Brüssow (Uckermark)

S. Rückbrecht

Sachbearbeiterin

Telefon: 039742 86041

Mail: s.rueckbrecht@amt-bruessow.de

Die nächste Ausgabe des Amtsblattes Brüssow erscheint am Donnerstag, den 13.06.2024

Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist der 28.05.2024 Anzeigenschluss ist am 30.05.2024

12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024
,,Bücher sind fliegende Teppiche ins Reich der Fantasie“

Unter diesem Motto fanden in der Zeit vom 11.03.2024 bis 22.03.2024 tolle Aktionen rund ums Lesen an der Regenbogengrundschule Brüssow statt. Die Jüngsten an unserer Schule lasen das Buch ,,Die Schildkröte hat Geburtstag“. Dazu gestalteten sie mit viel Fantasie eine Leserolle, ein Guckloch und eine Lesekiste. Außerdem malten und kneteten sie wunderbare Sachen dazu. Einige Kinder trauten sich sogar diese Geschichte vor älteren Schülern zu erzählen, dafür bekamen sie viel Applaus. Die Mädchen und Jungen der 2. Klasse fühlten sich zu den Krimigeschichten hingezogen und verfolgten ganz gespannt das Geschehen. Außerdem hatten sie viel Freude an der Gestaltung ihres ersten Lapbooks ,,Das bin ich“, welches sie mutig in Klasse 5 vorstellten. Freudig kamen die zukünftigen Schulanfänger auf Einladung der 2. Klasse in die

Schule und lauschten aufmerksam den Vorlesern. Auch das Vorlesen im Altenheim war für die Zweitklässler ein Höhepunkt in dieser Zeit. Für die Kinder der 3. Klasse ging es in ihren Gedanken nach Bullerbü. Eine Kostprobe ihres Könnens zeigten sie in der Kita beim Vorlesen. Mit Neugierde und Lust lasen die Drittklässler die Kinderseite der Tageszeitung und lösten dabei so manches Rätsel. Das Buch ,,Tim, der schrecklichste Bruder der Welt“ bereitete den Kindern der 4. Klasse ein Lesevergnügen. Außerdem erfuhren sie im Sachkundeunterricht etwas über verschiedene alte Bucharten und stellten diese geschickt her. Die Welt der Bücher war in den Klassen 5 und 6 ganz bunt. Jede Schülerin und jeder Schüler brachte ein selbstgewähltes Buch zum Lesen und Vorstellen mit. Dazu entstanden wunderbar angefertigte Leserollen mit erfüllten Pflicht- und Wahlaufgaben. Alle sind schon ganz gespannt auf die folgenden Buchvorstellungen. Darüber hinaus lasen Mädchen und Jungen der 5. Klasse passend zum Osterfest kleine Ostergeschichten in der Kita und in anderen Klassen vor. Einige Klassen besuchten die Bibliothek und schmökerten umher. Während dieser Projektzeit konnten alle die ausgestellten Lesekisten, Leserollen, Lesesteckbriefe oder Lapbooks in den Fluren der Schule bestaunen. Für die Kinder und Lehrer war es eine angenehme, interessante, lehrreiche und lesebetonte Zeit. Dem Ziel, den Spaß und die Freude am Lesen zu spüren und zu entdecken, sind wir sicher ein Stück nähergekommen. Ein großer Dank geht an die Brüssower Bibliothek, die Kita Sonnenschein und das Brüssower Altenheim.

Die Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte der Regenbogengrundschule Brüssow

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16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 13

Neuer Gerätewagen stärkt Amtsfeuerwehr Brüssow

Die Amtsfeuerwehr Brüssow erweitert ihre Einsatzmöglichkeiten mit einem neuen Ziegler Gerätewagen, der am 9. April durch ENERTRAG übergeben wurde.

Der Gerätewagen ist ein weiterer Schritt in der kontinuierlichen Verbesserung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr. Ausgestattet mit modernster Technik, ist das Fahrzeug bereit, den Herausforderungen des Feuerwehralltags standzuhalten und in Notfällen schnell und effektiv Hilfe zu leisten. Die Bedeutung der Feuerwehr für unsere Gemeinde kann nicht genug betont werden. Ehrenamtliche Feuerwehrleute investieren viel Zeit und Energie, um auf das Retten von Leben und die Katastrophenbewältigung optimal vorbereitet zu sein. Darüber hinaus spielt die Freiwillige Feuerwehr eine wichtige Rolle bei der Förderung des Gemeinschaftssinns und der Zusammenarbeit in der Gemeinde.

Bei der Übergabe betonten Amtsdirektorin Frau Hartwig, Amtswehrführer Martin Dathe und ENERTRAG Regionalleiter Marc Transfeld die Wichtigkeit der Zusammenarbeit und Unterstützung für die Freiwillige Feuerwehr.

ENERTRAG unterstützt die Tätigkeit der Feuerwehren seit Jahren auf vielfältige Weise: ideell, materiell und insbesondere durch Förderung der Jugendfeuerwehren. Bereits seit 2018 ist das Unternehmen offizieller Partner der Feuerwehr. Am 05.05.2018 erfolgte die Auszeichnung des Unternehmens mit dem Förderschild „Partner der Feuerwehr“.

Ein Teil dieser Partnerschaft besteht darin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Feuerwehren ihrer Heimatorte aktiv sind, wochentags in der Regelarbeitszeit am Einsatz- und Ausbildungsgeschehen in der Amtsfeuerwehr Brüssow mitarbeiten dürfen und dafür vom Unternehmen freigestellt werden.

Fördermittel für eine neue Straße in der Gemeinde Schönfeld, Gemeindeteil Neuenfeld

Zur offiziellen Übergabe der Kienofenpromenade in Lychen war am Donnerstag, den 12.04.2024 Brandenburgs Verkehrsminister Rainer Genilke (CDU) wahrlich nicht mit leeren Händen erschienen. Er nutzte dort die idyllische Kulisse vor der Hohestegbrücke, um gleich an vier Kommunen der Uckermark Förderschecks in einem Gesamtwert von über 2,5 Millionen Euro für insgesamt fünf Bauprojekte zu überreichen, so auch an die Gemeinde Schönfeld.

Lange Wartezeit

Bei Annett Hartwig, Amtsdirektorin in Brüssow, ihrem Bauamtsleiter René Stojanov sowie Detlef Neumann, ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Schönfeld, war die Freude ebenfalls groß. Seit über 30 Jahren soll die marode Ortsdurchfahrt von Neuenfeld erneuert werden. Die Arbeit des Bauamtes Brüssow hinsichtlich umfangreicher Antragstellung für Fördermittel hat sich gelohnt. Dank einer Förderung über 470.000 Euro können Amt und Gemeinde das über 867.000 Euro teure Projekt jetzt angehen.

v.l.n.r.: R. Stojanov SGL Bauamt, R. Tulke LS Brandenburg, A. Hartwig Amtsdirektorin, Brandenburgs Verkehrsminister Rainer Genilke und Bürgermeister D. Neumann

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Veranstaltungen in den Gemeinden

Wann Was Wo

25.05.2024 Frühlings-Picknick Brüssow Marktplatz

01.06.2024 Dorffest Göritz Göritz

01.06.2024 Baum- und Kinderfest Baumgarten

02.06.2024 Kinderfest Menkin – um die FF

08.06.2024 Dorf- und Kinderfest Bagemühl am Randowblick

09.06.2024 Flohmarkt Brüssow Brüssow Kulturhaus Kino

ab 13.30 Uhr Tag der offenen Tür mit Schulflohmarkt an der Goethe-Grundschule Göritz

14.30 Uhr Line Dance „SV Christophorus Ue`de e.V.“

14.45 Uhr Let`s Dance mit „Maja und Jakub“ ab 15:30 Uhr abwechselnd Tanz mit dem Prenzlauer Carnevalsclub (PCC) & Göritzer „Dorfdancer“ Kindertanzgruppe „Göritz tanzt am Kindertag“

15.06.2024 JAZZ-Konzert Brüssow Freilichtbühne T

Hüpfburg, Kinderschminken, Bastelstand, Bonbonwurfmaschine, Karussell, Spielmobil, Sportradar/ Speed Check

SPIRIT

20.00 Uhr Tanz „mit DJ Hans“ und Gesangsduo „Diana & Marco“

(Eintritt: 7,00 €)

Gefördert durch:

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 15
Dorffest in Göritz am 01.06.2024
OF THE
www.spiritofthetwenties.de 16 Uhr (Einlass 15 Uhr) Eintritt frei ! T he Oldtime Jazz Orchestra From Berlin Freilichtbühne Brüssow Samstag, 15.6.24 (um Spenden wird gebeten)
Anzeigen * FAHRSERVICE Danny Vollbrecht 0152/06237980 039858/637939 fahrservice-prenzlau@gmx de www.fahrservice-vollbrecht.de
TWENTIES

Gottesdienste im Mai / Juni 2024

Kirchliche Informationen

Kirchengemeinde Brüssow

18.05.2024 16.00 Uhr Orgelfrühling in der Brüssower Kirche

19.05.2024 14.00 Uhr Konfirmation in Brüssow

26.05.2024 10.00 Uhr Brüssow

02.06.2024 10.00 Uhr Brüssow

09.06.2024 10.00 Uhr Woddow

15.30 Uhr Familienkirche

15.06.2024 16.00 Uhr JAZZ-Konzert mit „Spirit of the Twenties“ auf der Freilichtbühne Brüssow

16.06.2024 14.00 Uhr Sommerfest im Pfarrgarten mit Kirchenchor und Einweihung der Ostkirchenfenster durch Bischof Tilman Jeremias

Kirchliche Nachrichten und Veranstaltungen

Pfingsten 2024

Konfirmiert werden am 19. Mai 2024 um 14.00 Uhr in Brüssow: Willi Furkert, Tristan Steinhöfel, Jonas Radtke, Konrad Quandt und Niklas Devantier

Orgelfrühling in Brüssow 2024

Datum: 18. Mai 2024 um 16.00 Uhr

Thema: Orgel und Trompete

Ort: Kirche Brüssow

Eintritt frei! Anschließend laden wir zu einem Beisammensein ein.

JAZZ-Konzert „Spirit of Twenties“ am 15. Juni 2024

Auf der Freilichtbühne in Brüssow erklingen neue alte Klänge und verführen zu einer Zeitreise in die wilde und melancholische Musik Amerikas der 1920er Jahre. The New Oldtime Jazz Orchestra aus Berlin „Spirit of the Twenties“ spielt viele originale Arrangements der großartigen Jazzorchester dieser Zeit und bietet den Zuhörern die „Pop-Songs“ der Goldenen 20er. Beginn 16.00 Uhr Eintritt ab 15.00 Uhr Eintritt frei – um Spenden wird gebeten

Ostfenster in der Brüssower Kirche und Gemeindefest Wir sind glücklich, dass wir die neuen Ostfenster nach 80 Jahren wieder in der Kirche haben. Das Licht in der Kirche ist wunderschön. Viel Diskussion gab es um diese Fenster durch die Denkmalschutzbehörde. Bischof Tilman Jeremias hat sich der Sache angenommen und wird nach 2 Jahren Diskussion die Fenster in der Kirche einweihen. Dazu gibt es ein großes Gemeindefest anschließend auf dem Kirchplatz.

50 plus Kreis

21. Mai 2024 um 09.00 Uhr – Fahrt nach Greifswald und Besuch der Caspar David Friedrich Ausstellung! Bitte anmelden im Büro unter 80237 Herzliche Einladung

Männerkreis

16. Mai 2024 um 13.30 Uhr – Wir wollen die Stadtwerke in Prenzlau besichtigen ! Bitte anmelden im Büro unter 80237

Seniorenkreis

23. Mai 2024 um 14.00 Uhr – Weinverkostung im Alten Pfarrhaus in Brüssow

Leib und Seele Wagen – Folgende Termine sind geplant: Ort Datum Uhrzeit

Menkin 14. Juni 17:00 Uhr

Trampe 28. Juni 17:00 Uhr

Bröllin 29. Juni 17:00 Uhr

Wir freuen uns auf Sie!

Familienfreizeit 2024 nach Zinnowitz

Hiermit lade ich alle Familien, Mütter oder Väter mit Kindern, recht herzlich zu unserer diesjährigen Fahrt ein. Wie jedes Jahr, soll es wieder nach Zinnowitz gehen.

Datum: 21. Juni – 23. Juni 2024

Der Preis beträgt 95 Euro pro Erwachsene Person (Kinder sind frei) Anmeldungen bitte im Pfarramt: Matthias Gienke 0160 9388 8819 oder bei Anke Furkert 80237 bruessow-buero@pe.de

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Unsere Jugendweihe

ist vorbei – es war ein wunderschöner Tag! Wir bedanken uns ganz herzlich für alle Aufmerksamkeiten, Geschenke und lieben Wünsche, die Ihr uns mit auf den Weg in die Welt der Erwachsenen gegeben habt.

Vielen Dank!

Luca Pahl & orge Freund

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

Gottesdienste & Andachten

Pfarrsprengel Schönfeld

Freitag 17. Mai - 18 Uhr Malchow - Andacht zum Wochenschluss

Sonnabend 18. Mai - Pfingsten

14 Uhr Malchow (Taufe)

Sonntag 19. Mai

10 Uhr Göritz - Festgottesdienst mit Konfirmation (für alle Gemeinden)

Freitag 24. Mai - 18 Uhr Malchow - Andacht zum Wochenschluss

Sonntag 26. Mai - Trinitatis (Dreieinigkeit)

9 Uhr Baumgarten / 10.15 Carmzow (für alle Gemeinden)

Freitag 31. Mai - 18 Uhr Malchow - Andacht zum Wochenschluss

Sonntag 2. Juni - 1. So. n. Trinitatis

10.15 Uhr Tornow (für alle Gemeinden mit Dipl. theol. R. Krause)

Freitag 7. Juni - 18 Uhr Ludwigsburg

Begrüßungsabend zum 18. Stiftungsfest Carl Büchsel - Stiftung

Dorfkirche Göritz 19. Mai / 10:00 Uhr Festgottesdienst mit Konfirmation

Sonnabend 8. Juni - 2. So. n. Trinitatis 9.30 Uhr Klockow (Prof. Dr. R. Büchsel, Berlin) 18 Uhr Preisträgerkonzert des 14. Internationalen Malchowower Kirchenpreises

Sonntag 9. Juni

10 Uhr Carmzow - Festgottesdienst zum 18. Stiftungsfest Carl Büchsel – Stiftung (Predigt: Prof. Dr. theol. Michael Bachmann, Freiburg/Breisau)

Freitag 14. Juni - 18 Uhr Malchow Andacht zum Wochenschluss

Sonntag 16. Juni - 3. So. n. Trinitatis 10.15 Uhr Schönfeld (für alle Gemeinden)

Kindergottesdienst findet bei allen Gottesdiensten in Schönfeld statt.

Gemeindenachmittage

Dorfkirche Carmzow 9. Juni / 10:00 Uhr Festgottesdienst zum 18. Stiftungsfest der Carl Büchsel-Stiftung

19. Juni um 14 Uhr

12. Juni um 14 Uhr

20. Juni um 14 Uhr

24. Juni um 14 Uhr

Veranstaltungen

Carmzow mit Kleptow und Baumgarten

Göritz mit Malchow

Klockow mit Schönfeld und Tornow

Ludwigsburg mit Schenkenberg und Wittenhof

Donnerstag, 16.Mai - 18 Uhr Kirche Malchow - Spikeopathie und Übersterblichkeit: Ein unheimlicher Verdacht Gemeindeabend mit Prof. Paul Cullen (Münster)

Freitag, 17.Mai - 16 Uhr Speicher des Malchower Labyrinthparkes Eröffnung der Ausstellung (bis 16.06.) “Die Realität im Miniaturformat” - Eine Reise durch das Leben der polnischen Künstlerin Urszula Wietniewska-Lacny (Gryfino)

Freitag, 24.Mai - 18 Uhr Kirche Malchow - “Cannabis nüchtern betrachtet” – Gesundheitsgefährdung der Jugendlichen Gemeindeabend mit Dr. Sven Armbrust, Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Dietrich-BonhoefferKlinikum Neubrandenburg

Montag, 27.Mai - 19 Uhr Kirche Klockow - Wie geht es weiter mit der Pfarrstelle Schönfeld? Öffentliche Gemeindeversammlung

Montag, 3. Juni - 18 Uhr Kirche Malchow - Der Ausverkauf der Republik - Gemeindeabend mit Prof. Ulrike Guerot : 7.-9. Juni 2024 - 18. Stiftungsfest der Carl Büchsel - Stiftung Begrüßungsabend in Ludwigsburg, Morgenandacht in Klockow mit Prof. Reinhard Büchsel, Preisträgerkonzert in Malchow Festgottesdienst in Carmzow mit Prof. Dr.theol. Michael Bachmann, Professor em. für Neues Testament an der Universität Siegen

Freitag 14. Juni - 18 Uhr Kirche Malchow - „Deutsche Landwirtschaft wohin….?“ Gemeindeabend mit Peter Guhl, Milchviehhalter aus Teldau in Mecklenburg -Vorpommern, Mitglied der Bundesvertretung der Freien Bauern

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 17

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Der Feuerwehrverein Klockow informiert:

Am 20. April startete für unseren Feuerwehrverein Klockow e.V. die Seifenkisten Saison 2024 in Prenzlau.

Bei bestem Aprilwetter gingen insgesamt 24 Teams an den Start. Unsere Klockower starteten mit ihren 4 Autos „Die Feuerwehr“, der „WerkstattErsatz Wagen“, das „Vereinsauto“ und den „Trecker - von Bauer on Tour“.

Unsere Pilotinnen: Mila, Miriam, Larissa, Laura und Sara rollten mutig in den Kisten die Piste hinunter. Sie ließen sich weder durch Regen noch Kälte davon abhalten, immer das Ziel fest im Blick.

Entlang der Rennpiste, auf der Friedrichstraße, versammelten sich viele Schaulustige um dem Spektakel beizuwohnen und die Starter anzufeuern. Das Team mit der weitesten Anreise kam aus Cottbus. Selbst der Prenzlauer Bürgermeister Hendrik Sommer und auch die amtierende Schwanenkönigin Carlyne I. ließen es sich nicht nehmen – außerhalb der Wertung – die Piste hinunter zu sausen.

Bei diesem Rennen gab es nur Gewinner und strahlende Augen aller Teilnehmer. Unser Dank gilt den Organisatoren, dem Veranstalter und allen Teilnehmenden.

Für alle die noch nicht davon gehört haben, am 07. September fi ndet im Rahmen unseres Familienfestes das 1. Seifenkistenrennen der Gemeinde Schönfeld in Klockow statt. Habt ihr Lust und Laune mit eurer eigenen selbstgebauten Kiste an den Start zu gehen?

Teilnahmebedingungen sind:

• Mindestalter: 6 Jahre

• Teilnahme nur mit Helm

• Funktionsfähige Bremsen & Lenker (kein Fahrradlenker)

• Maximales Gewicht inkl. Fahrer liegt bei 200 kg

An diesem Tag wird es auch den 1. Trödelmarkt im Dorf geben. Ihr möchtet selber mit einem Stand dabei sein? Dann meldet euch per Mail bei uns. Die Standgebühr beträgt 2,50 Euro für alle ab dem Alter von 18 Jahren.

Anmeldungen für das 1. Seifenkistenrennen sowie den 1. Trödelmarkt in Klockow sind bis zum 23. August 2024 per Mail an den: Feuerwehr-Verein-Klockow@web.de möglich.

Damit wir für euch einen unvergesslichen Familientag planen und umsetzen können suchen wir auch weiterhin Sponsoren –die uns fi nanziell oder auch materiell – unterstützen möchten.

Eure Spenden nehmen wir dankend unter folgender Bankverbindung entgegen.

Empfänger: Feuerwehr-Verein-Klockow

IBAN: DE14150917043000383804

Der Feuerwehr Verein Klockow e. V. bedankt sich bei allen Unterstützern.

immer in der letzten Stunde der Öffnungszeit Lust auf ein eigenes Angebot? Dann schnell melden unter kultur@bruessowerland.de bevor alle Termin vergeben sind!

18 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024
Musik, Film und mehr… Brüssower Sommerkultur am See 2024 eine gemeinsame Aktion des www.bruessowerland.de „Blauer Dienstag“ in der Badeanstalt

Trainingstag in Brüssow

Nachruf

Am 20. April 2024 verstarb unser Kamerad

Oberlöschmeister

der Amtsfeuerwehr Brüssow - Ortswehr Göritz

Er gehörte 48 Jahre unserer Wehr an. Wir werden seiner ehrend gedenken.

Am 14.04.2024 hatten wir für unseren Trainingstag Besuch von einem Gasttrainer aus Aschersleben. Neben der Einführung in die richtige Handhabung von Sai und Bo wurde die KATA Pinan Godan intensiv geübt. Für die jüngsten im Verein stand die Festigung der Grundtechniken und die Fallschule auf dem Programm. In 4 Trainingseinheiten wurde intensiv geübt. Der Gasttrainer M. STEUBER konnte viele wichtige Hinweise zum Training geben. Dank der Unterstützung der Eltern war auch ausreichend für die Verpflegung gesorgt.

Der Vorstand des Vereins bedankt sich bei allen die diesen Trainingstag ermöglichten.

Frühlings-Picknick auf dem Brüssower Markt

Im März 2024 haben sich Bürgern aus Brüssow zusammen gefunden und eine - Initiative demokratisches Brüssow - gegründet.

Für den 25.5.2024 laden wir ein zu einem Frühlings-Picknick auf dem Marktplatz, ab 14:00 Uhr. Jugendliche aus Stettin und Brüssow stellen sich im Border-Theater vor, die beiden Chöre der Stadt sind dabei und andere kulturelle und gesellschaftliche Beiträge sind zu erwarten. Der Leib- und Seele Wagen der Kirchgemeinde ist dabei und die Bäckerei hat ihre Öffnung zugesagt. Unser Ziel ist es, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Wer an der - Initiative demokratisches Brüssow - interessiert ist, bitte melden bei Rolf Weißgerber 015143804765

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 19
Lothar trettiN

Semester I / 2024 - Frühjahr

Februar bis Juli 2024

Telefonische Beratungszeiten:

Di + Do, 08:00 bis 12:00 Uhr

14:00 bis 17:00 Uhr

Fr, 08:00 bis 12:00 Uhr

Anmeldung über die vhs Prenzlau

Telefon: 03984 2551

Veranstaltungen im Juni

Die kleinste Stadt der Uckermark - Brüssow

Heimat einfach erklärt - eine Exkursion

Termin: Mo, 17.06.2024, 14:00 - 16:15 Uhr

Entgelt: entgeltfrei Kurs-Nr.: IP71P16A

Treffpunkt: Brüssow Markt

Traditionelle Wollverarbeitung - Wolle mit Pflanzen färben

Beginn, Ende: 28.06.2024 - 30.06.2024

Kurszeiten: Fr, 16:30 - 18:00 Uhr + Sa, 10:00 - 16:00 Uhr + So, 10:00 - 13:0 Uhr

Entgelt: 54 € (4-6) 37€ (7)

Kursort: Brüssow KulturhausKino Kurs-Nr.: IP29B2

Veranstaltungshinweis

Die Kunst des Vorlesens Schauspielerin und Regisseurin zeigt, wie es geht

Im Juni können Sie an der Volkshochschule Prenzlau ein besonderes Fortbildungsangebot erleben. Es bietet Einblicke und Techniken, um eine so alte, wie moderne und kommunikative Tradition mit Leben, individuellem Ausdruck und Professionalität zu würzen: Das Vorlesen.

Geeignet ist dieses Angebot sowohl für Menschen, die im pädagogischen Bereich arbeiten, für ehrenamtliche Vorleser*innen, für Autor*innen, die ihre eigenen Bücher/Texte präsentieren und auch für alle, die einfach Freude am Vorlesen haben.

Beginn, Ende: 03.06.2024 - 17.06.2024

Kurstag/-zeit: montags, 17:45 - 20:15 Uhr

Entgelt: 26 € (4-6) 20 € (7-9) 14€ (ab 10)

Kursort: vhs Prenzlau Brüssower Allee 48

vhs vor Ort

Brüssow

Ausstellung Pack aus!

Plastik, Müll und ich

03.06. bis 30.08.2024

Brüssow KulturhausKino

Lerncafé - offenes Angebot der KVHS

Das Lerncafé ist ein offenes Lernangebot für Erwachsene, die ihr Wissen erweitern möchten, die Deutsch lernen wollen, die Unterstützung beim individuellen Lernen wünschen, die Begegnung und Austausch suchen. Die Besucher werden, unabhängig von PC-Erfahrungen, bei der Benutzung von Lernportalen im Internet unterstützt.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Angebot ist kostenlos

Warum kostenlos? Diese Angebote werden gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg.

Alle Lerncafé-Termine auf einen Blick:

KulturhausKino, Prenzlauer Straße 35 Montag, 15:00 - 17:15 Uhr

Offenes Lern- und Beratungsangebot für alle Interessierten:

• Wir informieren über unsere Grundbildungsangebote.

• Wir beraten zu digitaler Technik (Smartphones).

• Wir unterstützen beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen.

• Wir vermitteln weitergehende Hilfe und Unterstützung.

Kreisvolkshochschule Uckermark

Geschäftsstelle Prenzlau

Brüssower Allee 48 17291 Prenzlau www.kvhs-uckermark.de

03.06.2024

01.07.2024

02.09.2024

07.10.2024

04.11.2024

02.12.2024

KulturhausKino, Prenzlauer Straße 35 Dienstag, 15:00 - 17:15 Uhr Wir lernen und üben gemeinsam Deutsch: Erzählen, Lesen, Schreiben. Wir können etwas gemeinsam machen: kochen, spazieren gehen usw. Dabei lernen wir alle etwas Neues.

18.06.2024

17.09.2024

15.10.2024

19.11.2024

17.12.2024

Wir bitten um Anmeldung!

E-Mail: info@kvhs-uckermark.de

Telefon: 03984 2551

20 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024
Dozentin: Lisa Adler

Programm Mai/Juni 2024

Fr 17.05. 20:00h

Das Kino in zentraler Randlage Prenzlauer Straße 35 in Brüssow www.kulturhaus-kino-bruessow.de

Abendkino »Jenseits des Sichtbaren – Hilma af Klint« Geschichte einer lange unentdeckten Künstlerin (D/SWE/CH/UK 2019 | 94 min | FSK 0)

So 19.05. 20:30h

Randowtaler KinoNacht – Freiluftkino »Die Geschichte der Menschheit –leicht gekürzt« (D 2022 | 96 min | FSK 12 ) in Ziemkendorf

Di 21.05. 20:00h Politik

SVV Brüssow zu Gast im Kulturhaus im Anschluss Nachrede im Café

Freiluftkino in Löcknitz

Fr 24.05. 20:30h

»Die einfachen Dinge« Eine tiefsinnige Komödie vor imposanter Bergkulisse (FR 2023 | 96 min | FSK 0 )

AG Mobilität

Sa 25.05 12:30h

Fahrrad-Demo 2024 für eine Mobilitätsvielfalt Wir radeln bunt von Wallmow nach Brüssow

Sa 25.05 14-18h Frühlings-Picknick auf dem Markt Brüssow u.a. mit dem Deutsch-Polnischen Chor „Horyzont“

Di 28.05. 18:00h auf Einladung von Bürgermeister Michael Rakow Vorstellung der Kandidierenden zur Kommunalwahl in Brüssow

Mi 29.05. 19:00h Kursangebot Standardtänze lernen und üben mit Beatrice Nork-Mähl (Anmeldung 0173-1428708

Fr 31.05. 20:00 Abendkino »How to Blow Up a Pipeline« Ein Film über den Protest gegen den Klimawandel (USA 2023 | 104 min | FSK 16)

Mo 3.06. 15:00h Ausstellungseröffnung Packs aus! Plastik, Müll und ich Karten- und Plakate – zu sehen bis Ende August

Di 4.06. 17:00h

Aktion Kulturnetzwerk Brüssower Land Auftakt »Blauer Dienstag« 2024 in der Badeanstalt

Do 6.06. 16:00h Workshop für Kinder ab 6 Jahre Tanzprojekt „Was für‘n Glück“ Schnuppertermin für das Ferienangebot im Juli 2024

So 9.06. 13-16h Aktion Flohmarkt am Kulturhaus Anmeldung: info@kulturhaus-kino-bruessow.de

Fr 14.06. 19:00h Abendkino »Wochenendrebellen« Auf der Suche nach dem richtigen Verein (D 2023 | 109 min | FSK 6)

Fr 14.06. 21:00h Live-Übertragung Fußball-EM der Männer Deutschland-Schottland

Servicekraft (m/w/d) für die Kassierung in der Badeanstalt Brüssow gesucht!

Wir suchen für die Kassierung des Eintritts für die Monate Juni, Juli und August 2024 in der Badeanstalt Kräfte, die unser Team aus Bademeister und Rettungsschwimmer/innen ergänzen.

Das erwartet Sie:

➣ Kassierung von Einzeleintrittskarten, Mehrfachkarten

➣ Abrechnung mit den Kassenmitarbeiterinnen im Amt Brüssow

Das wünschen wir uns:

➣ Freude am Umgang mit unseren Gästen

➣ Bereitschaft zu Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit

Das bieten wir Ihnen:

➣ einen Arbeitsplatz in einem angenehmen Arbeitsumfeld

Wir sind Partner im: www.bruessowerland de

Newsletter abbonieren unter zapisy na newsletter: info@kulturhaus-kino-bruessow.de

➣ Die Vergütung erfolgt branchenüblich entsprechend der Tätigkeit.

Auch als Zuverdienstmöglichkeit für Rentner/innen oder als Ferienjob für Schüler/innen (ab 16 Jahre) geeignet.

Für Auskünfte steht Ihnen Herr Schwanecke zur Verfügung (E-Mail: u.schwanecke@amt-bruessow.de; Tel.: 039742-860-20).

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!

Amt Brüssow (Uckermark) Prenzlauer Straße 8 17326 Brüssow

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 21

Ehrenamt Hospizbegleitung

„Jenseits von richtig und falsch liegt ein Ort. Dort treffen wir uns.“ (Rumi)

Als Hospizdienst bringen wir einander fremde Menschen auf besondere Weise in Verbindung. Ehrenamtlich Engagierte begleiten in ihrem Wohnumfeld unheilbar kranke sowie hochbetagte Menschen am Lebensende und deren Nahestehende. Die Begegnungen können je nach Wünschen und Möglichkeiten frei gestaltet werden, wobei erfahrungsgemäß gern Lebenserfahrungen und Geschichten geteilt werden. Der unentgeltliche wöchentliche Besuch im Rahmen von etwa zwei Stunden wird dabei auch als besondere Wertschätzung empfunden. Wenn die Kräfte schwinden, kann die Zuwendung Ängste und Unruhe abmildern.

Die Betreuung von Menschen, die sich mit ihrer Endlichkeit auseinandersetzen, kann besonders in Lebenskrisen und Veränderungsprozessen herausfordernd sein. Eine ausgewogene Balance aus Nähe und Distanz schafft dabei eine gute und sichere Basis für das Wohlergehen auf beiden Seiten der Hospizbegleitung. Damit dies gelingt, bietet der Hospizdienst

in Vorbereitung auf das Ehrenamt einen Kurs mit Inhalten zu psychosozialen, spirituellen und palliativen Themen sowie eine fortwährende fachliche Betreuung durch die Koordinationskräfte an. Weiterhin organisiert der Verein regelmäßig kostenfreie Angebote an Supervision, Fortbildungen, Teamtreffen und Vereinsveranstaltungen.

Der nächste Vorbereitungskurs läuft vom 05.09.2024 bis 27.02.2025 und hat noch freie Plätze. Eine Übersicht zu den einzelnen Modulen und Veranstaltungsorten finden Sie unter: https://www.hospizdienst-uer.de/

Ihre Fragen und Anmeldungen können Sie gern an die Koordinatorinnen Sylvia Domogalla und Louise Marz richten, unter der Telefonnummer 03973/228777 oder per E-Mail an kontakt@hospizdienst-uer.de.

Falls Sie unsere Arbeit anderweitig fördern möchten, können Sie den Hospizdienst Uecker-Randow e. V. als Fördermitglied oder mit Ihrer Spende auf das Konto DE37 1505 0400 3110 0156 91 unterstützen.

22 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

TANKSTELLE

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 6.00 - 19.00 Uhr

Sa.: 7.00 - 16.00 Uhr

So.: 7.00 - 12.00 Uhr

BAUMARKT

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 8.30 - 18.00 Uhr

Sa.: 8.30 - 15.00 Uhr

KOHLENH NDEL

Rothenklempenower Str. 49 a · 17321 Löcknitz

Tel. 039754 20667 · Fax 039754 52818

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Mit der erfolgreichen Verkaufsabwicklung meines Grundstücks auf Usedom bin ich sehr zufrieden. Herr Pete war immer erreichbar und hat jede Anregung zur Text- oder Preisänderung sofort konstruktiv aufgegriffen und umgesetzt. Diesen Makler – und auch ausdrücklich seine Innendienstkraft – kann ich uneingeschränkt empfehlen.

Herzlichen Dank und viele Grüße aus Hamburg

Frank Kasper

Immobilienkaufmann Ralf Pete Tel.: 03973- 4490858 | Mobil: 0170-2837799

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In der Kirche Malchow

Dr. Sven Armbrust - 24. Mai um 18 Uhr

„Cannabis nüchtern betrachtet“

Prof. Ulrike Guerot - 3. Juni um 18 Uhr „Der Ausverkauf der Republik“ (Dorfmitte 1A, 17291 Göritz OT Malchow)

Ev. Pfarramt Schönfeld, 17291 Schönfeld, Dorfstr. 60, Frau A. Gäbler und Frau Ute Eisinger Tel. 039854 546, Ev. Pfarramt-Schoenfeld@t-online.de, www.kirche-schoenfeld.org

Stephanie Turzer

Die Malerin vom Jakobsweg wandert die

16.05.2024 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 23
Uckermärkische Landrunde Schibri-Verlag ISBN: 978-3-86863-281-1 Stephanie Turzer Die Malerin vom Jakobsweg wandert die Uckermärkische Landrunde Stephanie Turzer „Uckermärkische Landrunde“ Schibri-Verlag 039753/22757 · info@schibri.de · Online-Shop auf www.schibri.de EUR 9,00 • 978-3-86863-281-1
24 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 05/2024 16.05.2024

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