Neverin INFO Heimat- und Bürgerzeitung
Jahrgang 17
Sprechzeiten des Amtes Neverin: Dienstag: 07:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 17:30 Uhr Donnerstag 07:30 – 12:00 Uhr 12:30 – 16:30 Uhr Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Inhalt: Mitteilungen der Amtsverwaltung Brandschutz Amtliche Bekanntmachungen Kirchliche Nachrichten Schul- und Kitanachrichten Vereine und Verbände Allgemeine Informationen Heimatgeschichte und Kultur Plattsnackers Witze, Rätsel und Humor
Februar / März
Nummer 01/2009
Amtliches Mitteilungsblatt für das Amt Neverin und die Gemeinden Beseritz, Blankenhof, Brunn, Neddemin, Neuenkirchen, Neverin, Sponholz, Staven, Trollenhagen, Woggersin, Wulkenzin und Zirzow
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Amtsverwaltung
Amt Neverin • Dorfstr. 36 • 17039 Neverin
Amtsvorsteher: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter: Schiedsfrau: Gleichstellungsbeauftragte: Einwohnerzahl des Amtsbereiches
Wie erreiche ich wen?
Herr Helmut Frosch (CDU) Herr Manfred Peters (FDP) Herr Berthold Stiller (PDS) Frau Sieglinde Peters, Tel.: 0395/ 5667659 Frau Regina Kell 9243 (Stand 31.01.2009)
Telefon
E-Mail-Adresse
039608 / 25123
lvb@amtneverin.de
Sekretärin/Personal/Schulen Frau Heiden
039608 / 25123
sekretariat@amtneverin.de
Hauptamt/Telefonzentrale/Kita Frau Karst
039608 / 2510
hauptamt@amtneverin.de
Leiterin Ordnungsamt Frau Menzlin
039608 / 25121
leiterordnungsamt@amtneverin.de
Mitarbeiter Ordnungsamt Herr Hofmann
039608 / 25124
ordnungsamt1@amtneverin.de
Mitarbeiter Gewerbeamt Herr Diekow
039608 / 25127
gewerbeamt@amtneverin.de
Mitarbeiterin Meldestelle Frau Henning
039608 / 25117
meldeamt@amtneverin.de
Leiterin Kämmerei Frau Goosmann
039608 / 25125
leiterkaemmerei@amtneverin.de
Mitarbeiterin Liegenschaften Frau B. Schenk
039608 / 25114
liegenschaften@amtneverin.de
Mitarbeiterin Steuern/Kita Frau Voigt
039608 / 25120
steueramt@amtneverin.de
Kassenleiterin Frau Fuhrmann
039608 / 25115
kassenleiter@amtneverin.de
Mitarbeiterin Kasse Frau Thiele
039608 / 25113
kasse1@amtneverin.de
Vollstreckung/Wohngeld Herr Müller
039608 / 25122
vollstreckung@amtneverin.de
Leiterin Bauamt Frau Brinckmann
039608 / 25137
leiterbauamt@amtneverin.de
Mitarbeiterin Bauamt Frau Niestaedt
039608 / 25119
bauamt1@amtneverin.de
Mitarbeiterin Bauamt Frau Siebahn
039608 / 25119
bauamt2@amtneverin.de
Mitarbeiterin Bauamt Frau Schöning
039608 / 25116
bauamt3@amtneverin.de
Redaktion Amtsblatt Herr Hagenow
0395 / 5442509
amtsblattneverin@t-online.de
Projektkoordinator Großgewerbegebiet Trollenhagen Herr Thauer
039608 / 25118
gewerbegebiet@amtneverin.de
Rechnungsprüfungsamt Frau Wölk/ Frau Knopf / Frau Menz / Frau Schüler
039608 / 25131 und 039608 / 25130
rpa@amtneverin.de
TAB mbH Bereich Wohnungsverwaltung
039608 / 25112
Leitender Verwaltungsbeamter Herr Kärger
Täglicher Bereitschaftsdienst nach Dienstschluss 0162/8266811
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Auf ein Wort, Herr Kärger! Herr Kärger, Sie sind als Leitender Verwaltungsbeamter Chef des Amtes Neverin. Wie lange sind Sie ehren- oder hauptamtlich in der Kommunalpolitik tätig? Ehrenamtlich bin ich seit 1989 Gemeindevertreter und von 1991 bis 1994 Bürgermeister der Gemeinde Neuenkirchen. Ab 1994 bin ich auch Kreistagsmitglied, nun also bereits die 3. Legislaturperiode. Zwischenzeitlich habe ich mich 1991 qualifiziert. 1995 legte ich das Verwaltungsdiplom in Greifswald als Verwaltungsbetriebswirt ab. Seit 1992 bin ich Leiter des Amtes Neverin. Ihr Amt ist das wirtschaftlichste im Kreis und ist unter den vorderen Plätzen im Land M-V zu finden. Wie schafft man das? Das schafft man durch effektiven Einsatz von Personal, Einsatz von moderner EDV-Technik, durch Übertragung von Verantwortung auf die Mitarbeiter und durch strenge Organisation von Verwaltungsabläufen. Chef des Amtes, das ist der Job. Sie sind aber auch noch ehrenamtlich tätig in Ausschüssen des Kreis- und Landtages sowie in anderen Funktionen. Bleibt da Zeit für Familie oder sich selbst? Zeit bleibt wenig, aber gewisse Freiräume muss man sich erhalten, die benötigt man unbedingt zum Ausgleich. Da brauche ich Zeit für meine zwei Enkelchen, das ist ganz wichtig und ein bisschen Angeln und Sport treiben muss auch sein. Sie sind von Ihrer Partei als Kandidat für die Landratswahl in diesem Jahr nominiert. Also noch weniger Zeit? Nein, d. h. den Tag optimal einteilen. Ich kann mich gut organisieren, das habe ich in den letzten Jahren gelernt. Landrat sein heißt die Ausübung eines politischen Mandats, also auf Zeit tätig sein. Parallel dazu die Arbeit als Verwaltungschef des Landkreises, lässt sich das koordinieren? Letzten Endes steht vor dieser zeitlichen Herausforderung jeder Landrat. Da muss man Prioritäten setzten, was das Wichtigste ist. Der Landkreis muss sich vernünftig weiterentwickeln. Verwaltung muss bezahlbar bleiben bzw. werden und dass die Bürger sich wohl fühlen, steht im Vordergrund. Es ist nicht die Frage, wie viel Zeit man politisch und wie viel in die direkte Verwaltungsarbeit investieren muss, sondern man muss die Verwaltung ähnlich organisieren wie im Amt Neverin. Dabei ist eine hohe Selbstverantwortung der Mitarbeiter, weil ja alle an einem Strang zur Entwicklung des Landkreises ziehen, absolute Voraussetzung. Dieser Vorrangstellung der Politik ist die ganze Arbeit untergeordnet. Welche konkreten Vorstellungen haben Sie von dieser Aufgabe? Da gibt es mehrere Punkte. Der erste heißt Kosteneinsparung in der Verwaltung, aber nicht auf Kosten der Mitarbeiter, sondern Vorgänge optimieren, andere Wege im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe gehen, weil diese Kosten uns mittlerweile erschlagen. Ca. 50 % der Gesamtverwaltungskosten des Haushaltes sind Jugend- und Sozialhilfekosten. Ein zweiter Punkt ist, weit mehr Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Landkreis zu schaffen, damit sich die Gemeinden und der Landkreis als kommunale Familie verstehen, denn sie haben gemeinsam in diesem Gebiet das Leben für die Bürger zu organisieren mit
verschiedener Aufgabenteilung. Dazu müssen die Gemeinden die Sorgen des Landkreises und der Landkreis die Sorgen der Gemeinden verstehen, also bedeutet das regelmäßige Beratungen mindestens zweimal im Jahr mit allen Bürgermeistern. Dritter Punkt und ganz wichtig ist die unbedingte Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten für die ortsansässige Wirtschaft. Nur wenn die Wirtschaft läuft, kann auf Dauer der Landkreis finanziell gesichert dastehen, wenn die Bürger Arbeit haben, werden sie sich letzten Endes sozial wohl fühlen. Ohne Arbeit geht nichts. Sollte die Kreisgebietsreform wie geplant 2011 kommen, beträgt die Wahlperiode nur zwei Jahre. Reicht die Zeit für eventuelle Veränderungen? Zwei Jahre können eine lange Zeit sein. Es kommt darauf an, in diesen zwei Jahren den neuen Großkreis mit vorzubereiten. Also wird man in dieser Zeit auch schon Weichen stellen müssen, damit unser Landkreis in diesem Großkreis als gleichberechtigter Partner aufgeht. Bestimmte Einspareffekte, die man im Rahmen der Zusammenarbeit mit den anderen Landkreisen bzw. auch mit der Stadt Neubrandenburg organisieren kann, sollten schon jetzt auf den Weg gebracht werden. Denn gesellschaftliche Entwicklung hört nicht auf, weil sich in zwei Jahren eine Region anders darstellt, gesellschaftliche Entwicklung geht immer weiter. So kann man nie sagen, wenn es gilt, etwas zu bewegen, dass zwei Jahre zu knapp sind. Wie stehen Sie zur Kreisreform und welche Auffassung ver treten Sie zu den diskutierten Varianten 6+2 oder 6+3? Bevor die Diskussion zu 6+3 aufgemacht wurde, war ich ein vollkommener Verfechter von 6+2. Die Diskussion 6+3 hätte gewisse Vorteile für die Region, weil nur unter dieser Maßgabe das Oberzentrum Neubrandenburg ähnlich wie Schwerin extra finanziert würde durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Mit dieser Variante würden in der Region ca. 30 Millionen Euro mehr fließen, die ansonsten von den Gemeinden als Kreisumlage aufgebracht werden müssen bzw. auch durch die Stadt Neubrandenburg. Das wäre der Vorteil, den ich bei diesem Modell sehen könnte, weil auch der Großkreis lediglich eine Verwaltungsebene sein wird. Menschen leben in Regionen. Es wird eine Region Waren geben mit ihren Eigenarten, eine Region Neustrelitz und auch eine Region Neubrandenburg. Dazu gibt es noch kleinere wie Friedland und Woldegk usw. Eine Entwicklung – Eigenständigkeit von Neubrandenburg mit Zuordnung von Gemeinden lehne ich konsequent ab. Der Weg kann nur die Finanzierung durch das Land sein.
4 Eine Frage, die viele Bürger des Amtsbereiches beschäftigt, ist die im Zuge der geplanten Kreisreform diskutierte Eingemeindung in das Stadtgebiet Neubrandenburg. Wie beantworten Sie diese Frage? Ich bin absolut dagegen, dass man auf Grund von irgendwelchen gesetzlichen Vorgaben Gemeinden zwangszusammenlegt bzw. zwangseingemeindet. Ich bin immer der Meinung, dass das ein Konzept der Bürger sein kann. Wenn man solche Wege geht, sollten auch Vorteile entstehen. Aber das müssen die Bürger entscheiden. Das kann man gesetzlich nicht regeln. Denn die Menschen leben hier vor Ort und sollen sich auch in ihrer Region wohl fühlen, also müssen sie mit über Veränderungen entscheiden, wenn sie gewollt sind.
geführten Wahlkampf lehne ich ab. Ich möchte, dass der Landrat letztlich überparteilich wirkt, denn er ist für alle Bürger da. Man kann nur zusammen etwas Vernünftiges bewirken. Ich danke für das Interview. NI Red.
Herr Kärger, wie gut gerüstet gehen Sie in den bevorstehenden Wahlkampf? Ich gehe voll Optimismus in den Wahlkampf. Wenn man sich der Aufgabe stellt, Landrat zu werden, dann möchte man die Wahl auch gewinnen. Und so positiv gehe ich an die Sache heran. Schließlich habe ich gute Erfahrungen im Amt Neverin gesammelt und diese möchte ich auch auf den Landkreis übertragen. Es muss auf Sachthemen ankommen, einen persönlich
Amtsblätter aus dem Schibri-Verlag
... denn Ideen brauchen Worte
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ich bin hocherfreut, dass das amtliche Mitteilungsblatt für das Amt Neverin von nun an vom SchibriVerlag betreut werden darf. Gemeinsam mit dem Amt, den politischen Vertretern und der Kreativität vieler Autoren aus der Bevölkerung möchten wir gern die bewährt gute Form des Erscheinens fortführen und freuen uns auf Ihre aktive Mitarbeit, Werbung und Unterstützung. Matthias Schilling, geschäftsführender Inhaber Bücher und Zeitschriften aus dem Schibri-Verlag finden Sie auf unserer Homepage:
Neverin Info – Neu 2009
www.schibri.de
Schibri-Verlag • Am Markt 22 • 17335 Strasburg • Tel.: 039753/22757
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Der Amtsvorsteher, die Bürgermeister und Gemeindevertretungen gratulieren den Jubilaren: Ab 70. Geburtstag im März 2009 Frau Mathilde Kreinhöfner Herr Norbert Langenberger Frau Irmgard Odebrecht Frau Lotte Reich Frau Berta Bauer Herr Otto Bergmann Herr Werner Engel Herr Horst Fischer Frau Erika Linow Frau Emma Ladendorf Herr Willi Tritten Frau Ingrid Arndt Frau Edith Kalsow Frau Gerda Mittendorf Herr Walter Tausch Herr Rudolf Voß Herr Edgar Meyer Herr Traugott Pietzonka Herr Karl Heinz Bassüner Herr Alfred Blume Frau Magdalena Bögelsack Herr Horst Fischer Frau Waltraud Müller Herr Heinrich Siebahn Herr Manfred Vietzens Herr Günther Schulz Frau Margarete Suhr Frau Else Westphal Herr Dr. Roland Andreas Herr Ewald Dahms Frau Irmgard Pramschüfer Herr Bernhard Blanck Herr Ernst-Werner Hartwich Frau Ursula Stolze Frau Irmgard Landt Frau Hildegard Arndt Herr Werner Arndt Frau Dorothea Illner Frau Gertrud Kiesewetter Frau Brigitte Kowalski Herr Erich Reinholz Herr Karl Reinholz Frau Maria Sklomeit Herr Hans-Günter Riedel Herr Hans-Joachim Schütze Frau Elisabeth Dammann Frau Hannelore Paliwoda Frau Frieda Preuk Herr Horst Ritter Frau Else Stubbe Frau Elisabeth Worseg Herr Waldemar Hübscher Frau Ella Behnke
in Beseritz in Beseritz in Blankenhof in Blankenhof in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Gevezin in Blankenhof OT Gevezin in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Neddemin in Neddemin in Neddemin OT Hohenmin in Neuenkirchen in Neuenkirchen in Neuenkirchen in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Magdalenenhöh in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin OT Glocksin in Neverin OT Glocksin in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz OT Warlin in Staven
Frau Margot Koreng Herr Walter Prätzel Herr Kurt Bobrowski Frau Hanna Will Herr Gerhard Dögow Herr Gerhard Gau Herr Franz Horn Herr Werner Mieth Frau Herta Haney Frau Thea Tiedemann Frau Irmtraud Hasenpusch Frau Ursula Krüger Frau Lore Reglin Frau Gertrud Zerbock Frau Barbara Ackermann Herr Harri Gabel Frau Erika Groth Herr Helmut Groth Herr Otto Thiel Frau Hanna Krause Frau Elfriede Lehmann Frau Ruth Mandel Herr Peter Niebuhr Frau Helga Pockrandt Frau Johanna Schwarz Frau Rosalinde Wondrusch Frau Ella Schulz
in Staven in Staven in Staven OT Rossow in Staven OT Rossow in Trollenhagen in Trollenhagen in Trollenhagen in Trollenhagen in Trollenhagen OT Podewall in Trollenhagen OT Podewall in Woggersin in Woggersin in Woggersin in Woggersin in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf in Zirzow
Zum 65. Geburtstag im März 2009 Herr Hartmut Karusseit Herr Gerd Meyer Herr Heini Rost Herr Jürgen Brandenburg Herr Wolfgang Brüsehaber Herr Dr. Jürgen Wozel
in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Gevezin in Brunn in Neverin in Neverin OT Glocksin in Woggersin
Zum 60. Geburtstag im März 2009 Herr Gerhard Rogge Frau Sabine Müller Frau Ursula Dietrich Herr Alwin Neumann Herr Rudolf Sawitzki Herr Peter Steffen Frau Hannelore Stockfisch Herr Eberhard Edel Herr Harald Jahnke Herr Ortwin Peitsch
in Blankenhof OT Gevezin in Brunn OT Dahlen in Brunn OT Roggenhagen in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Trollenhagen OT Podewall in Woggersin in Wulkenzin OT Neuendorf in Wulkenzin OT Neuendorf
Zur Eisernen Hochzeit März 2009 dem Ehepaar Wilhelm und Gerda Mittendorf
aus Brunn
Mitteilungen der Amtsverwaltung
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Zur Goldenen Hochzeit März 2009 dem Ehepaar Gerhard und Ursel Helig
aus Brunn OT Dahlen
Ab 70. Geburtstag im April 2009 Herr Manfred Werner Frau Lieselotte Wittke Herr Werner Zingelmann Herr Leo Adler Frau Gertrud May Frau Irmgard Odebrecht Herr Konrad Wittchen Herr Gerhard Borgwart Frau Edith Engel Frau Gertrud Dimler Frau Margarete Appel Herr Günter Arndt Frau Lilli Fleischer Frau Veronika Köstler Frau Katharina Lorenz Herr Günter Reuter Frau Herta Riedel Herr Karl-Heinz Hasler Herr Martin Ortmann Herr Siegmund Ortmann Frau Ilse Stach Herr Dr. Horst Böhme Frau Ilse Ebert Frau Maria Giermann Frau Erika Günnel Frau Annemarie Herwy Frau Elisabeth Kadow Frau Helga Pfeiffer Frau Irmtraud Rautenberg Herr Günther Lubs Herr Alfred Pietsch Herr Hans-Joachim Schubert Frau Ingrid Niemann Frau Ursula Wendt Frau Wanda Flörke Herr Siegfried Stegemann Frau Edith Themann Frau Hanni Voß Herr Dr. Klaus-Peter Hierse Herr Werner Knothe Herr Uli Michael Herr Werner Radloff Herr Rudi Bähr Frau Elfriede Fröhling Herr Erich Gültzow Frau Ingrid Klingbeil Frau Gisela Meyer Herr Dieter Scharff Frau Ruth Schwarz Herr Willi Teidge Frau Anneliese Wresch Frau Frieda Biber Frau Irma Düsing
in Beseritz in Beseritz in Beseritz in Blankenhof in Blankenhof in Blankenhof in Blankenhof in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Chemnitz in Blankenhof OT Gevezin in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn in Brunn OT Dahlen in Brunn OT Dahlen in Brunn OT Dahlen in Brunn OT Dahlen in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Ganzkow in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Brunn OT Roggenhagen in Neddemin in Neddemin in Neddemin in Neddemin OT Hohenmin in Neddemin OT Hohenmin in Neuenkirchen in Neuenkirchen in Neuenkirchen in Neuenkirchen in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin in Neverin OT Glocksin in Sponholz
Frau Maria Hurny Herr Werner Ollech Frau Ursula Schultz Herr Kurt Sternberg Herr Ernst Jenß Frau Gerda Kristat Frau Gertrud Martens Frau Hildegard Schmidt Herr Günter Springer Frau Anneliese Wollmacht Frau Inge Bahlke Frau Hildegard Dittmann Frau Ulsi Kunth Frau Ilse Rienahs Herr Ernst Arndt Frau Margarete Breest Frau Christa Labahn Frau Helga Pollmer Frau Helene Schönbeck Herr Erwin Bieder Herr Walter Schmidt Frau Irmgard Schwarz Frau Waltraut Tramp Herr Heinz Blank Frau Herta Ader Herr Hermann Borgwart Frau Herma Loos Frau Waltraud Marquardt
in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz in Sponholz OT Rühlow in Sponholz OT Rühlow in Sponholz OT Warlin in Sponholz OT Warlin in Sponholz OT Warlin in Sponholz OT Warlin in Staven in Staven in Staven in Staven in Staven OT Rossow in Staven OT Rossow in Trollenhagen in Trollenhagen OT Podewall in Trollenhagen OT Podewall in Woggersin in Woggersin in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin OT Neuendorf in Zirzow in Zirzow in Zirzow in Zirzow
Zum 65. Geburtstag im April 2009 Frau Heidi Luz Herr Armin Grunwald Frau Frau Christine Quellmalz Frau Margit Thiedig Herr Willi Jacob Herr Horst Eifler Herr Harry Müller Frau Helga Schmoock
in Brunn OT Ganzkow in Neuenkirchen OT Ihlenfeld in Neverin in Neverin in Staven OT Rossow in Wulkenzin in Wulkenzin in Wulkenzin OT Neuendorf
Zum 60. Geburtstag im April 2009 Herr Peter von Känel Herr Ralf Sobis Herr Wolfgang Voß Herr Wolfgang Westphal Herr Manfred Stielke Frau Susanne Engler Frau Ingrid Kollmann Frau Inge Eickhoff Frau Ingrid Petroschke Frau Dagmar Rühle Frau Rita Wolter Frau Gudrun Fröhlich Frau Christine Lindner Frau Brigitte Wurzberger
in Blankenhof in Blankenhof OT Gevezin in Brunn OT Ganzkow in Neddemin in Neuenkirchen in Neverin OT Glocksin in Sponholz in Staven in Staven OT Rossow in Woggersin in Wulkenzin in Wulkenzin OT Neu Rhäse in Wulkenzin OT Neu Rhäse in Wulkenzin OT Neu Rhäse
Zur Goldenen Hochzeit April 2009 dem Ehepaar Wolfgang und Herta Riedel
aus Brunn
Mitteilungen der Amtsverwaltung
In eigener Sache! Mit dem Jahreswechsel erfolgte ein Verlagswechsel. Nach entsprechender Ausschreibung erhielt der Schibri-Verlag aus Strasburg den Zuschlag. Im wesentlichen ergeben sich keine Veränderungen, um jedoch den technischen Abläufen von Verlag und Druckerei gerecht zu werden, musste der Termin für den Redaktionsschluss verändert werden. Redaktionsschluss ist ab sofort: immer der letzte Freitag im Vormonat des Erscheinens. Das Amtsblatt erscheint wie bisher alle zwei Monate (Feb.; Apr.; Juni; Aug.; Okt.; Dez.). Bei Notwendigkeit wird es in den Zwischenmonaten einen Sonderdruck geben. Werbung und private kostenpflichtige Veröffentlichungen können weiterhin über die Amtsredaktion oder direkt zum Verlag gesandt werden. Verlagsdaten: Schiri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg Tel.: 039753-22757 • Fax: 039753-22583 Mail: Schibri-verlag@t-online.de NI Red.
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Info zum Gewerbegebiet Trollenhagen Der Leser unseres Amtsblattes hat es aus erster Hand erfahren: „Es tut sich was im vieldiskutierten Gewerbegebiet Neubrandenburg-Trollenhagen“. Der vom Innenminister übergebene Fördermittelbescheid war aber leider noch nicht das Startsignal für den eigentlichen Beginn der Erschließungsarbeiten. Er hilft aber der Gemeinde Trollenhagen dringend notwendige Planungsarbeiten in Auftrag zu geben und dafür den Eigenmittelanteil zu senken. Dem aufmerksamen Beobachter wird aber sicher nicht entgangen sein, dass unser ortsansässiger Landwirtschaftsbetrieb Henning Gruß bei seiner Herbstaussaat einige Flächen nicht mehr neu bestellt hat. Hier kann man schon den künftigen Verlauf der Erschließungsstraße sehen, die später einmal als die ersehnte Ortsumgehung fungiert. Aber auch auf der von unserem Investor erworbenen Fläche sind Aktivitäten zu beobachten. Hier hat ein von ihm beauftragtes Labor Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die „REKA Deutschland GmbH“ hat ein beeindruckendes Projekt auf dem Reißbrett, dessen Ausführung einzig von der Zuweisung der in aussichtgestellten Fördermitteln abhängt. Aus dem Landesförderinstitut war zu erfahren, dass fast alle Voraussetzungen zur Förderwürdigkeit erfüllt sind. Die Gemeinde Trollenhagen hat gemeinsam mit den Erschließungsträgern alles für die Schaffung der Infrastruktur für den ersten Bauabschnitt vorbereitet. Der Beginn der Arbeiten ist aber eng an das Engagement unseres Investors gebunden. Nur wenn sein Investitionsprogramm eindeutig anläuft, sind automatisch die Schranken für den Erschließungsbeginn geöffnet. Dadurch ist sichergestellt, dass aus landwirtschaftlichen Nutzflächen keine beleuchteten Viehweiden mehr werden. Das gesamte Erschließungskonzept ist in mehrere Bauabschnitte gegliedert, die grundsätzlich nur dem tatsächlichen Flächenbedarf von Investoren entsprechend erschlossen werden dürfen. Diese Festlegung erscheint im Interesse des sparsamen Umgangs mit finanziellen Mitteln einleuchtend und logisch. Das Handicap besteht aber darin, dass es unter Umständen nicht möglich sein wird, dem sofortigen Flächenbedarf eines möglichen Investors zu entsprechen. Es muss dann kurzfristig der Flächenerwerb möglich sein und eine Erweiterung der Erschließung nahtlos fortgeführt werden, ohne das bestehende System zu beeinflussen. Auch führt diese Vorgehensweise zwangsläufig zu Problemen mit den Pächtern der zurzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen. Es wird sich im Einzelfall nicht vermeiden lassen, dass zur Erschließung benötigte Flächen sofort freigeräumt werden müssen. In solchen möglichen Fällen müssen wir auf das Verständnis der Landwirte hoffen. Soviel vielleicht zu geplanten Vorgehensweise. Nun noch einige Informationen zu unserem ersten Investor. Aus der Tagespresse war bereits zu erfahren, dass es sich um einen Dänischen Hersteller von zurzeit sehr gefragten Heizkesselanlagen für feste Brennstoffe handelt. Darunter fallen auch nachwachsende Rohstoffe wie Holz und Biomasse. Es wird also ein Stahlbaubetrieb entstehen, der zu Beginn etwa 40 Arbeitskräfte beschäftigen wird. Mit wachsendem Umsatz sind über 100 Arbeitsplätze denkbar. Das heißt, vorrangig aus dem Amtsbereich gilt es bis zum geplanten Produktionsbeginn im Januar 2010 Arbeitskräfte zu finden und nach Möglichkeit bedarfsgerecht zu qualifizieren. Matthias Thauer, Projektkoordinator
Brandschutz
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Personalveränderungen in der Amtsfeuerwehr ® 11. Oktober 2008 Auf der Wehrführerversammlung des Amtes Neverin wurden Amtswehrführer Norbert Rieger (FF Woggersin) und Stellvertreter Ulrich Hofmann (FF Brunn) für die nächsten 6 Jahre im Amt bestätigt. Die Wahlperiode für den 2. Stellvertretenden Amtswehrführer Matthias Wagenknecht (FF Staven) läuft 2009 aus und muss ebenfalls durch Wahl bestätigt werden. ® 25. Oktober 2008 Jürgen Becker legte sein Amt als Wehrführer der FF Beseritz nieder. Daher erfolgte am 25. Oktober eine Neuwahl. Die Mit-
Sponsoren der Jugendwehr Wulkenzin Sponsoring wird heute groß geschrieben, denn die Mittel, die den Vereinen zur Verfügung stehen, sind bescheiden. Zu den beständigsten Sponsoren der Jugendwehr gehören die Unternehmen „Eisbär“ (Eiskaffe) aus Wulkenzin und „Waldeslust“ (Gaststätte in Neuendorf). Beide Unternehmen rüsten die Kinder und Jugendlichen der Wehr mit Basecap oder T-Shirt aus und sorgen auch für Ersatz. Die Jugendwehr bedankt sich auf diesem Weg herzlich bei Frau Raddatz und Herrn Jahnke. Foto: Ronny Thiele Text: NI Red.
gliederversammlung wählte Ronny Behnke als neuen Wehrführer und Olaf Sachse als neuen Stellvertretenden Wehrführer. ® 06. Dezember 2008 Durch Rücktritt des Stellvertretenden Wehrführers der FF Chemnitz war auch hier eine Neuwahl erforderlich. Als Kandidatin stellte sich Dorit Bückner zur Verfügung und wurde mit überzeugender Mehrheit ins Amt gewählt. ® Die Berufungsurkunden werden demnächst durch die zuständigen Gremien überreicht. Norbert Rieger, Amtswehrführer
Kirchliche Nachrichten
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Die Dorfkirche in Zirzow wurde wieder eingeweiht – der Förderverein „Kirche Zirzow e. V.“ zieht Bilanz! Im Jahre 2005 feierte das Dorf Zirzow sein 775-jähriges Bestehen. An der Vorbereitung der Feierlichkeiten haben sich viele Zirzower beteiligt, darunter auch die späteren Vereinsgründer. Zirzow ist für seine schönen Dorffeste bekannt, aber in diesem Jahr sollte es etwas Besonderes werden. Unter der Regie des Gemeinderates Zirzow und seiner Bürgermeisterin entstand ein gutes Konzept für das Jubiläum: Lichtbildervortrag, Fotowettbewerb, Reit-, Fußball- und Volleyballturnier, Wanderungen im schönen Malliner Bachtal, Radfahrten in die benachbarten Gemeinden, eine Busfahrt zu den z. T. verfallenen Kirchen und Schlossruinen in der Umgebung und natürlich ein besonders gut vorbereitetes Dorffest waren die Höhepunkte in diesem Jubiläumsjahr. In einem Videofilm kann man den Festumzug nacherleben und dabei die Zirzower und ihre Gäste in historischen Gewändern bestaunen. Ein wirklich gutes Jubiläum! Aber irgendetwas fehlte? Die Dorfkirche in Zirzow, die im zumindest geografischen Mittelpunkt all der Feierlichten lag, drohte zu zerfallen! Viele Zirzower hatten das Gefühl, an der Kirche muss etwas passieren, sie darf nicht weiter dem Verfall ausgesetzt bleiben! So war es für viele Dorfbewohner gar nicht ungewöhnlich, vor dem Festumzug an einem Festgottesdienst teilzunehmen. Menschen, die schon lange nicht mehr in einer Kirche waren, nahmen in ihren historischen Gewändern in der Kirche Platz und hörten der Predigt des Pastors zu. Die Kirche war übervoll! In diesem Umfeld entstand der Gedanke, die Dorfkirche zu retten. So dauerte es nicht lange, einen Förderverein zur Sanierung der Dorfkirche ins Leben zu rufen. Am 05.11.2005 kamen 22 Zirzowerinnen und Zirzower sowie der Pastor und die Bürgermeisterin zur Gründungsversammlung des „Fördervereins Kirche Zirzow e. V.“ zusammen. Es war von vornherein klar, dass die bauliche Sanierung des ältesten Gebäudes im Ort keine kurzfristig zu realisierende Aufgabe war. Dazu waren die auch für den Laien sichtbaren Schäden am Turm, im Mauerwerk, am Dach und auch im Inneren der Kirche zu gewaltig. Hierzu waren eine gute Portion Optimismus und gehöriges Selbstbewusstsein nötig. Auch viel Geld wurde gebraucht. Optimismus und Selbstbewusstsein hatten wir zur Genüge, Geld nicht! Bevor mit den ersten Arbeiten begonnen werden konnte, wurden mit dem Kirchgemeinderat, dem Pastor und auch mit dem Gemeinderat Zirzow Gespräche geführt, um grundsätzliche Fragen der Zusammenarbeit zu klären. Obwohl die Zirzower keinen Vertreter im Kirchgemeinderat haben, wurde uns Unterstützung zugesagt. Auch der Gemeinderat Zirzow sicherte uns Hilfe zu. Die nächste Überlegung war, wer kann uns bei unserer Aufgabe helfen? Zirzow ist ein kleines Dorf mit etwa 370 Einwohnern, nahezu ohne Industrie und nur mit wenigen kleinen privaten Unternehmen. Große finanzielle Unterstützung war deshalb nicht zu erwarten. Wir empfanden das aber nicht als großes Hindernis, da wir ohnehin
vorhatten, vieles selbst zu machen. Wir baten die Einwohner um Unterstützung und bekamen sie reichlich, denn sie waren froh, etwas Nützliches zu leisten und taten dies für ihr Dorf! Die wenigen Unternehmen im Ort und auch aus der näheren Umgebung halfen mit Technik und Material. Eine sehr gute Unterstützung! Natürlich gab es auch genügend Zweifler und Skeptiker. „Mal sehen, was die da so hinkriegen wollen! Das schaffen die nie! Der Pastor soll mal zusehen, wie er seine Kirche wieder hinkriegt! Ich habe mit der Kirche nichts am Hut. Ich gehe doch da nicht in meiner Freizeit helfen!“ Solche und ähnliche Worte waren zu hören! Wir ließen uns davon aber nicht entmutigen. Von den 22 Gründungsmitgliedern waren am Anfang nur sechs „Alteingesessene“, alle anderen waren „Zugezogene“. Schließlich war das Thema auch ein „Generationenthema“: „Die Kirche ist was für alte Leute, was soll ich da!“ Nun, das war auch bei den wenigen Gottesdiensten, die im Jahr in der kalten, ungeheizten Kirche stattfanden, nicht zu übersehen. Umso erfreulicher konnten wir feststellen, dass sich immer mehr Jugendliche regelmäßig an unseren Arbeiten beteiligten. Heute ist festzustellen, dass die Arbeiten an der Kirche die Dorfgemeinschaft enger zusammengeführt hat. Das Interesse am Bauplatz „Dorfkirche“ ist groß, die Anteilnahme wächst, was sich auch in der zunehmenden Zahl an Helfern und Spendern zeigt. Die Kirchgemeinde Zirzow zählt etwa 70 „Kirchensteuerzahlende“ Mitglieder, von denen sich aber nur ein Bruchteil zur Kirche tatsächlich hingezogen fühlt. Das Aufkommen an Kirchensteuer und Kirchgeld ist auch deswegen relativ gering, weil viele der Kirchenmitglieder Rentner oder Arbeitslose sind, die nur bescheidene Einkommen haben. Deshalb war es nicht zu erwarten, dass aus diesem Kreise viele Fördernde gewonnen werden konnten. Dennoch ist es ein sehr gutes Zeichen der Verbundenheit, dass aus dem Dorf bisher sehr viele Spenden eingingen und große materielle und manuelle Unterstützung gegeben wurde.
Kirchliche Nachrichten
10 Bei aller Freude über die Spendenbereitschaft des Dorfes war aber klar, dass diese Gelder für die Rettung des Gebäudes nicht ausreichen werden. Deshalb haben wir nach anderen Wegen gesucht: Zunächst wurde ermittelt, dass bereits in 2004 ein Fördermittelantrag aus dem damaligen Förderprogramm „Dorferneuerung“ an die Landesregierung Mecklenburg/Vorpommern gestellt worden war. Die Förderung von Kirchen war aber von der damaligen Landesregierung eingestellt worden. Wir versuchten nun bei einem CDUKandidaten, der mittlerweile neuer Innenminister von M/V wurde und in dessen Wahlkreis Zirzow liegt, Unterstützung in Sachen Bewilligung des Förderantrags zu bekommen – mit Erfolg: Der Antrag wurde bewilligt und auch die Genehmigung für vorzeitigen Baubeginn erteilt. Danach begannen wir Stiftungen anzusprechen, die uns mit Geld unterstützen sollten. Von der „Rudolf August Oetker Stiftung“ Bielefeld, der „Emmerich Bünemann Stiftung“ München und der „Annemarie und Helmuth Börner Stiftung“ Köln erhielten wir finanzielle Unterstützung, die „Hermann Reemtsma Stiftung“ Hamburg und die „Doornkaat-Koolman Stiftung“ Emden sagten uns zunächst Hilfe zu, entschieden sich dann später aber wie alle anderen Stiftungen gegen uns. Es war uns von vornherein klar, dass wir unser Ziel ohne öffentliche Anteilnahme nicht erreichen können. Deshalb haben wir sofort nach Vereinsgründung alle Zirzower Familien durch einen offenen Brief von der Vereinsgründung informiert und zur Mitarbeit aufgerufen. Bald war es auch nicht mehr zu übersehen, dass sich regelmäßig jeden Samstag von 09.00 – 12.00 Uhr Freiwillige zum Arbeitseinsatz an der Kirche trafen. Das haben wir durchgängig mit wenigen Ausnahmen über nunmehr 3 Jahre so gehalten. An diesen Einsätzen haben bisher insgesamt 40 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen und dabei über 3.000 Arbeitsstunden geleistet. Mit einem selbst entworfenen Flyer haben wir unser Anliegen mit Fotos von den Bauschäden und mit geschichtlichen Texten zur Kirche dokumentiert und ein Vereinsmitglied hat die Kosten für den Druck gesponsert. Am diesjährigen „Tag des offenen Denkmals“ (14.09.2008) beteiligten wir uns über die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, die über das Internet zum Besuch vieler denkmalgeschützter Kirchen aufgerufen hatte. Wir hatten mit 60 Besuchern an diesem Tag auch eine unerwartet große Zahl von interessierten Gästen. Jährlich laden wir als Förderverein zu einer Fahrradtour in die nähere Umgebung ein. Immer besuchen wir unterwegs auch sehenswerte Kirchen oder Gutshäuser und sind dann froh, dass wir unsere Kirche schon so weit sanieren konnten. Gute Erfahrungen haben wir auch mit der Öffnung unserer Kirche bei den jährlichen Dorffesten gemacht. Es zieht doch viele Besucher des Dorffestes auch in die Kirche, um zu sehen, welche Fortschritte das Baugeschehen gemacht hat. Informiert haben wir auch über die Entdeckungen am Kirchenbau, die wir machen konnten: Die Ergebnisse dendrochronologischer Untersuchungen von alten Hölzern im Dach- und Turmgebälk, bisher verborgen gebliebene Weihekreuze, farbige Wandbemalungen, ursprüngliche Fundamente einer Sakristei, die ehemals breiteren Fundamente des Langhauses, frühere Türöffnungen und ein wieder entdecktes Fenster machten auch Außenstehende neugierig. Nicht zuletzt muss erwähnt werden, dass auch ganz normales „Klinkenputzen“ angesagt war. Nahezu alle Firmen im Nachbarort Weitin wurden aufgesucht und um Unterstützung gebeten. Die fanden wir bei der Firma Stahl-Schütt, die uns Material und Rüstung zur Verfügung stellte, bei den Firmen PMO und AgipGas, die Geld spendeten und dem Hotel Horizont, dessen Angebot preisgünstiger Übernachtung von Gästen wir noch nicht in Anspruch genommen haben. Auch Firmen aus Neubrandenburg und Umgebung konnten wir für unsere Sache gewinnen: Firma
Owe Gluth GmbH stellte Geld und Material zur Verfügung, die Gerüstbaufirma Abraham machte uns einen sehr günstigen Preis für das über mehrere Monate benötigte Raumgerüst, eine Wäscherei spendete maßgeschneiderte Sitzkissen für unsere Kirchenbänke, die Neumab unterstützte uns mit dem Einsatz von ortsansässigen Arbeitslosen und erforderlicher Technik ebenso wie die ARGE aus Neverin. Aber auch aus Zirzow erhielten wir von Firmen Unterstützung: Die Kiesgrube Streuling stellte kostenlos Kies, Technik und Transportraum zur Verfügung, Technik kam auch vom Landwirt Knut Hoffschildt und seinem Vater, dem Müller Rudi Hoffschildt. Die Firma Behrmann Anlagenbau war beim Verlegen eines neuen Stromanschlusses sehr aktiv und stellte des Öfteren auch Bohr-, Rüttel- und Krantechnik zur Verfügung. Die Vermessungsfirma Sy erarbeitete kostenlos einen aktuellen Lageplan des gesamten Kirchenumfeldes und stellte auch Geldspenden zur Verfügung. Geholfen hat auch die Reinigungsfirma Zarbock mit einer kostenlosen Grundreinigung aller Kirchenfenster. In knapp 3 Jahren wurde Folgendes erreicht: Ein Vereinszimmer wurde hergerichtet, das von allen Vereinen des Dorfes genutzt wird. Für den Friedhof wurde ein Gestaltungskonzept erstellt, das nach und nach umgesetzt wird. Eine verfallene Gruftanlage wurde erneuert. Die Kirche erhielt einen neuen Stromanschluss, die marode Freileitung wurde abgebaut. Das Kirchenfundament wurde trocken gelegt, der Kirchturm und das Dach vom Kirchenschiff wurden neu gedeckt, der Innenraum neu gestaltet, eine neue Elektroverteilung verlegt, eine neue Beleuchtung und eine Heizungsanlage installiert, das Gestühl z. T. repariert und der Fußboden renoviert. Die Orgel wurde vor Beginn der Innenarbeiten zurück gebaut und eingelagert. Sie soll im Jahr 2010 repariert werden. Am 30.11.2008 wird die Kirche wieder eingeweiht. Offen sind neben der Vervollständigung des Gestühls und der Heizungsanlage die Sanierung der Außenfassade (2009), die Orgelreparatur (2010) und die Restaurierung des Altars. Ein großer Teil der Arbeiten wurde in Eigenleistung durch den Förderverein erbracht, für Fremdfirmen wurden bisher insgesamt ca. 186.000 Euro aufgewendet. Die Finanzierung erfolgt durch August-Wilhelm-Oetker-Stiftung Bielefeld (80.000 Euro,) Ev.- Luth. Landeskirche (55.000 Euro), Landesregierung M/V (17.500 Euro), Gemeinderat Zirzow (15.000 Euro), Kirchgemeinde Breesen (10.000 Euro), Einzelspende Trier (5.000 Euro), Dorfkirchen in Not Schwerin (4.000 Euro), Annemarie und Helmuth Börner Stiftung Köln (2.500 Euro), Emmerich Bünemann Stiftung München (1.000 Euro), 83 Einzelspenden (ca. 12.000 Euro). Alle Zuwendungen mit Ausnahme der kirchlichen und staatlichen Gelder wurden durch den Förderverein geworben, alle Spender erhielten eine Spendenbescheinigung und eine spezielle Dankesurkunde. Sie wurden über den Verbleib ihrer Spendengelder durch regelmäßige Vereinsnachrichten informiert. Alle Helfer und Spender wurden auch zur Wiedereinweihung der Kirche am 30.11.2008 eingeladen. Die Kirche war an diesem Tage überfüllt. Auch am Weihnachtsgottesdienst, der nach vielen Jahren zum ersten Mal wieder in Zirzow stattfand, konnten wir uns über eine volle Kirche freuen. Nun richten wir unser Augenmerk darauf, dass die wunderschöne Kirche auch für kulturelle Zwecke genutzt werden kann, damit sie zum „Treffpunkt Dorfkirche“ wird. Der Vorstand
Kirchliche Nachrichten
Sehnsucht nach Leben – Begegnungsabende im Speicher Ihlenfeld Liebe Leserinnen und Leser! Wer verspürt sie nicht immer wieder einmal – diese Sehnsucht nach Leben! Und sie kommt gerade dann zum Vorschein, wenn wir mit unserem derzeitigen Leben unzufrieden sind, wenn wir fertig sind von all dem Stress und Lärm um uns herum. Dann fragen wir uns, kann das schon alles sein? Soll das mein Leben sein? Wir laden Sie ein, mit uns über das Leben nachzudenken und Möglichkeiten für ein ganz neues Leben zu entdecken! Am 10. März beginnt unsere Begegnungswoche mit den Brüdern der Christusträgerbruderschaft aus Triefenstein im Speicher Ihlenfeld. Die Abende beginnen jeweils um 19.30 Uhr im Speicher und enden ca. 21.30 Uhr. Schauen Sie doch einmal vor bei und laden Sie auch Ihre Freunde und Bekannte ein! Die Themen der einzelnen Abende: Dienstag: Weltbilder Mittwoch: Hoffnung mit Hand und Fuß Donnerstag: Liebe – allein geht man ein Freitag: In der Rushhour des Lebens Sonnabend: Lebensrichtung Sonntag: 10.00 Uhr Gottesdienst
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Allgemeine Informationen
Öffentliche Bekanntmachungen der Ministerien, der Gerichte, des Landratsamtes, des Amtes Neverin und der Gemeinden Blatt 1 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss 33 K 14/07 Blatt 2 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss 32 K 47/06 Blatt 3 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss 32 K 26/07 Blatt 4 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss 32 K 28/07 Blatt 5 Amtsgericht Neubrandenburg – Beschluss 33 K 39/07 Blatt 7 Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung der Wehrflichtigen des Geburtsjahrgangs 1991 Blatt 8 Gemeinde Blankenhof – 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wege und Plätzen Blatt 9 Gemeinde Wulkenzin – 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wege und Plätzen Blatt 10 Gemeinde Trollenhagen – 2. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wege und Plätzen Blatt 11 Gemeinde Sponholz – Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen Blatt 18 Haushaltssatzung des Amtes Neverin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 20 Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Amtes Neverin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 21 Haushaltssatzung der Gemeinde Brunn für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 23 Haushaltssatzung der Gemeinde Neddemin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 25 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neddemin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 26 Haushaltssatzung der Gemeinde Neverin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 26 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Neverin für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 28 Haushaltssatzung der Gemeinde Staven für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 30 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Staven für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 31 Bekanntmachung der Gemeinde Trollenhagen Blatt 32 Haushaltssatzung der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 33 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Zirzow für das Haushaltsjahr 2009 Blatt 34 Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die Erhebung von Beiträgen für die Regen wasserbeseitigung Blatt 42 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Trollenhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Tollense/Mittlere Peene“ Blatt 45 Bekanntmachung der Gemeinde Blankenhof Blatt 47 Bekanntmachung der Gemeinde Sponholz Blatt 48 Bekanntmachung der Gemeinde Wulkenzin Blatt 49 Bekanntmachung des Amtes Friedland Blatt 50 Berichtigung der Friedhofsgebührenordnung vom 22.10.2008 Blatt 51 Wahlbekanntmachung Blatt 56 Öffentliche Aufforderung zur Mitarbeit im Wahlausschuss anlässlich der Europa- u. Kommunalwahlen Blatt 57 Bekanntmachung zu Veröffentlichungen anlässlich der Europa- u. Kommunalwahlen Blatt 57 Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters sowie dessen Stellvertreters
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Im Auftrag des Kirchgemeinderates Christl Machel
1. Grabnutzungsgebühren Reihengrabstätte - für Särge und Urnen für 25 Jahre Wahlgrabstätten - für Särge und Urnen je Grabbreite für 25 Jahre
Richtig muß es heißen:
250,00 EUR
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Im §5- Gebührenhöhe- ist ein Fehler bei der Angabe der Jahre aufgetreten. Hierfür möchten wir uns entschuldigen.
Berichtigung der Friedhofsgebührenordnung vom 22.10.2008
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6. Inhalt der Wahlvorschläge (§ 22 KWG M-V) 1. Jeder Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe muss deren Namen und soweit vorhanden deren Kurzbezeichnung tragen. Der Name oder die Kurzbezeichnung einer Wählergruppe darf nicht den Namen oder die Kurzbezeichnung von Parteien enthalten. Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers trägt die Bezeichnung „Einzelbewerber“ und als Zusatz dessen Nachnamen. Wenn es zur Unterscheidung von früher eingereichten Wahlvorschlägen nötig ist, kann der Wahlleiter einen Zusatz verlangen. 2. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieses Bewerbers enthalten. Die Höchstzahl der auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zu benennenden Bewerber liegt in Wahlgebieten mit nur einem Wahlbereich um fünf höher als die Zahl der zu wählenden Vertreter. In den übrigen Wahlgebieten wird sie in der Weise ermittelt, dass die Zahl der zu wählenden Vertreter durch die Zahl der Wahlbereiche geteilt und die sich daraus ergebende Zahl um drei erhöht wird; Bruchteile einer Zahl werden aufgerundet ( siehe Punkt 3 der Bekanntmachung). 3. Die Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei müssen Mitglieder dieser Partei oder parteilos sein. Ist der Bewerber parteilos, hat er dies gegenüber dem Wahlleiter durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt nachzuweisen. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er ist Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. 4. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss von dem für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Parteiorgan oder dem oder den Vertretungsberechtigten oder Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers muss von ihm selbst unterzeichnet sein.
5. Einreichungsfrist Die Wahlvorschläge sind spätestens am 06.04.2009 bis 18:00 Uhr (62. Tag vor der Wahl) schriftlich beim Wahlleiter der Gemeinde, im Amt Neverin, Dorfstraße 36 in 17039 Neverin Zimmer 2 und 3 einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, damit etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.
(5) Als Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer 1. in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder dieser Partei oder Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder 2. in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der von Mitgliederversammlungen nach Nummer 1 aus deren Mitte gewählten Vertreter (Vertreterversammlung) gewählt worden ist und seine unwiderrufliche Zustimmung zur Benennung schriftlich erteilt hat. Sind in einem Wahlgebiet weniger als fünf Mitglieder der Partei oder Wählergruppe nach Satz 1 wahlberechtigt, ist für die Aufstellung der Bewerber die nach der Satzung nächsthöhere Organisation der Partei oder Wählergruppe zuständig. Die Bewerber und die Vertreter für die Vertreterversammlung werden von den Versammlungsteilnehmern vorgeschlagen und in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist hierbei vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm in der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Über den Verlauf der Mitglieder- oder Vertreterversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter und das Ergebnis der Abstimmung enthalten. Die Niederschrift ist von dem Versammlungsleiter, dem Schriftführer und einem weiteren Teilnehmer zu unterzeichnen; die Unterzeichner haben dabei gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß Satz 3 bis 5 beachtet worden sind. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er ist Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.
(4) Ein Wahlberechtigter darf in mehreren Wahlvorschlägen eines Wahlgebietes jeweils für die Gemeinde- und die Kreiswahl als Bewerber benannt werden.
(3) Die Wahlvorschläge werden in den Wahlbereichen (§ 5 KWG M-V) aufgestellt. Eine Partei, eine Wählergruppe oder ein Einzelbewerber darf in jedem Wahlbereich jeweils einen Wahlvorschlag einreichen.
(2) Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen noch politische Parteien und Wählergruppen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen.
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Dem Wahlvorschlag sind auch beizufügen: 1. Für Deutsche die Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber (§ 10 Abs. 1 und 2 KWG M-V). 2. Für Unionsbürger a) die Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerber (§ 10 Abs. 1 und 3 Nr. 1 KWG M-V), b) die Versicherung an Eides statt, dass sie im Herkunftsstaat nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 KWG M-V. Der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig; er ist Behörde im Sinne des § 156 Strafgesetzbuches. Auf Anforderung hat eine Partei oder Wählergruppe den zuständigen Wahlleiter ihre Satzung und einen Nachweis über die demokratische Wahl des Vorstandes zur Verfügung zu stellen.
7. Inhalt und Form der Wahlvorschläge zur Wahl der Vertretung (§ 25 KWO M-V) (1) Der Wahlvorschlag soll nach dem Muster der Anlage 6 KWO M-V eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1. Familiennamen, Vornamen ( bei mehreren Vornamen den Rufnamen), Beruf oder Stand, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung ) eines jeden Bewerbers; 2. den Namen und soweit vorhanden die Kurzbezeichnung der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird; der im Wahlvorschlag angegebene Name und die Kurzbezeichnung der Partei muss mit dem Namen und der Kurzbezeichnung übereinstimmen, welche die Partei im Lande führt; 3. den Namen und soweit vorhanden, die Kurzbezeichnung der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird; der Name der Wählergruppe darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten. 4. die Bezeichnung „Einzelbewerber“, wenn der Wahlvorschlag von einer einzelnen Person eingereicht wird, die sich selbst als Bewerber vorschlägt; 5. das Wahlgebiet und den Wahlbereich, wenn das Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche eingeteilt worden ist. Die Namen der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Fehlt diese Reihenfolge, so gilt die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen, bei gleichen Familiennamen die der Vornamen. (2) Der Wahlvorschlag soll Namen und Anschrift der Vertrauenspersonen und ihres Stellvertreters enthalten. Es ist zulässig, als Vertrauensperson oder dessen Stellvertreter einen Bewerber zu benennen. (3) Der Wahlvorschlag einer Partei muss von dem nach ihrer Satzung für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, der Wahlvorschlag einer Wählergruppe von dem oder den nach der Satzung Vertretungsberechtigen der Wählergruppe, der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers von dem Einzelbewerber persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung für eine Wählergruppe ist auf Verlangen nachzuweisen. (4) Dem Wahlvorschlag ist beizufügen: 1. die schriftliche Zustimmungserklärung eines jeden Bewerbers nach dem Muster der Anl. 7 KWO M-V 2. für jeden deutschen Bewerber eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 8KWO M-V 3. für jeden Unionsbürger a) eine Bescheinigung der Gemeindewahlbehörde über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 9 KWO M-V b) eine von ihm abgegebene Versicherung an Eides statt, dass er in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunftsmitgliedsstaat) nicht aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist nach dem Muster der Anlage 10 KWO M-V 4. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt nach § 20 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes nach dem Muster der Anlage 11KWO M-V 5. für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft 6. Für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist. Die Bescheinigung der Wahlbehörde über die Wählbarkeit nach § 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 Buchstabe a) KWO M-V, die durch die Gemeindewahlbehörde kostenfrei erstellt wird, sowie die Versicherung an Eides statt des Bewerbers nach § 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b) KWO M-V darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
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10. Änderung und Rücknahme von Wahlvorschlägen (§ 23 KWG M-V) (1) Eingereichte Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Einreichungsfrist geändert werden. Ein durch eine Partei oder Wählergruppe benannter Bewerber, der nach Ablauf der Einreichungsfrist stirbt oder die Wählbarkeit verliert, kann auch bis zur Entscheidung über die Zulassung (§ 26 Abs. 1 KWG M-V) durch einen anderen Bewerber ersetzt werden. Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften über Wahlvorschläge. (2) Ein Wahlvorschlag kann zurück genommen werden, solange noch nicht über seine Zulassung entschieden ist. (3) Änderungen und Rücknahmen bedürfen einer gemeinsamen Erklärung der Vertrauensperson und Ihres Stellvertreters. Sämtliche Erklärungen sind dem Wahlleiter gegenüber schriftlich abzugeben und können nicht widerrufen werden.
9. Inhalt und Form der Wahlvorschläge zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters (§ 26 KWO M-V) (1) Die Bestimmung des Bewerbers soll nicht früher als zwei Jahre vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers erfolgen. (2) Der Wahlvorschlag für das Wahlgebiet soll nach dem Muster der Anlage 12 KWO M-V eingereicht werden. Der Wahlvorschlag muss die Angaben nach § 25 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 und Absatz 2 KWO M-V enthalten. (3) Dem Wahlvorschlag sind beizufügen 1. die Unterlagen entsprechend § 25 Abs. 4 Satz1 Nummer 1, 3, 5 und 6 2. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers einschließlich der Versicherung an Eides statt nach § 20 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes M- V nach Anlage 13 3. eine Erklärung des Bewerbers, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und die Verfassung des Landes Mecklenburg- Vorpommern einzutreten 4. eine Erklärung des Bewerbers über eine Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für nationale Sicherheit, 5. eine Erklärung des Bewerbers über eventuelle Straftaten, 6. ein polizeiliches Führungszeugnis des Bewerbers, 7. eine Erklärung des Bewerbers, dass er in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. (4) Im Übrigen gilt § 25 Abs. 3, 4 Satz 2 und Abs. 5 bis 7 KWO M-V entsprechend. Bei Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages nach § 62 Abs,. 1 des Kommunalwahlgesetzes gilt § 25 Abs. 3 und 6 KWO M-V für jede an dem Wahlvorschlag beteiligte Partei oder Wählergruppe entsprechend.
8. Wahlvorschläge Bürgermeister (§ 62 KWG M-V) (1) Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber dürfen nur einen Wahlvorschlag einreichen. Mehrere Parteien oder Wählergruppen können einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen; in diesem Fall findet § 22 Abs. 3 KWG M-V keine Anwendung. Eine Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Ein Wahlvorschlag gilt für das gesamte Wahlgebiet. (2) Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Für das Aufstellungsverfahren gilt § 20 Abs. 5 KWG M-V. (3) Ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt sein.
(5) Wahlrecht und Wählbarkeit werden kostenlos bescheinigt. Die Gemeindewahlbehörde darf für jeden Wahlberechtigten die Bescheinigung des Wahlrechts nur einmal für einen Gemeindewahlvorschlag und nur für einen Kreiswahlvorschlag erteilen. Dabei darf sie nicht festhalten, für welchen Wahlvorschlag die Bescheinigung bestimmt ist. Wer für einen anderen die Bescheinigung der Wählbarkeit einholt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. (6) Die Satzung und Nachweis nach § 22 Abs. 6 des Kommunalwahlgesetzes, der durch die Vorlage einer Abschrift der bei der Wahl gefertigten Niederschrift oder einer schriftlichen Erklärung von mindestens 3 bei der Wahl anwesenden Personen, die nicht dem gewählten Vorstand angehören dürfen, zu führen ist, sind dem Wahlleiter auf dessen Anforderung in einfacher Ausfertigung zur Verfügung zu stellen. Sie gelten dann für alle von der politischen Partei oder Wählergruppe im Wahlgebiet eingereichten Wahlvorschläge. (7) Der Satzung muss zu entnehmen sein, welches Organ als Leitung für das Wahlgebiet örtlich bestehender Gliederung der politischen Partei oder Wählergruppe zuständig und somit zur Unterzeichnung befugt ist. Für ein Wahlgebiet ohne örtliche Gliederung im Sinne des Satzes 1 muss die Zuständigkeit aufgrund der Satzung festzustellen sein; im Zweifelsfalle gilt das satzungsmäßige Organ der nächst übergeordneten Gliederungsstufe als zeichnungsbefugt. Die Satzung für Wählergruppen muss Regelungen über Name, Sitz, Zweck, Organe, Erwerb und Erlöschen der Mitgliedschaft, Einberufung und Beschlussfähigkeit von Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl des Vorstandes und der Bewerber enthalten.
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17039 Neverin, 09.02.2009
Menzlin Gemeindewahlleiterin
12. Unionsbürger (§ 24 Abs. 3 KWO M-V) Es wird darauf hingewiesen, dass Unionsbürger 1. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt sind und in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, sowie dass wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen werden, wenn sie spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (17.Mai 2009) nachweisen, dass sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ihre Hauptwohnung haben. 2. nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wählbar sind und sie darüber hinaus nicht in dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein dürfen.
11. Vertrauensperson (§ 24KWG M-V) (1) In jedem Wahlvorschlag soll eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet werden. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt die Person, welche als erstes unterzeichnet hat, als Vertrauensperson, und diejenige, welche als zweite unterzeichnet hat, als stellvertretende Vertrauensperson. (2) Soweit in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauenspeson ( jede für sich ) berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. (3) Die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlages an den Wahlleiter abberufen oder ersetzt werden.
039608/25121 039608/25127.
Neverin, 09.01.2009
Menzlin Gemeindewahlleiterin
§ 74 Abs. 4 KWG M-V Die Mitglieder von Wahlorganen haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.
§ 74 Abs. 3 KWG M-V Die Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 dürfen insbesondere ablehnen: 1. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Bundestages, des Landtages, der Bundesregierung und der Landesregierung, 2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beauftragt sind, 3. Wahlberechtigte, die wenigstens sechzig Jahre alt sind, 4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert, 5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen behindert sind, das Amt ordnungsmäßig zu führen, 6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.
§ 74 Abs. 2 KWG M-V Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter dürfen keine ehrenamtliche Tätigkeit nach Abs. 1 Satz 1 ausüben. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein.
§ 74 Abs. 1 KWG M-V Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 jeder Wahlberechtigte verpflichtet.
Auf die Regelungen gem. § 74 des Kommunalwahlgesetzes des Landes MecklenburgVorpommern wird hingewiesen, insbesondere auf
Frau Menzlin Herr Diekow
Ansprechpartner:
Interessenten können sich bis zum 02.05.2009 beim Amt Neverin, Dorfstraße 36, 17039 Neverin schriftlich, mündlich oder telefonisch melden.
Anlässlich der am 07.06.2009 stattfindenden Europa- und Kommunalwahlen werden Bürger und Bürgerinnen gesucht, die bereit sind, im Wahlausschuss des Amtes Neverin sowie in den Wahlvorständen der amtsangehörigen Gemeinden mitzuarbeiten.
Öffentliche Aufforderung an alle im Amtsbereich Neverin vertretenen politischen Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten zur Mitarbeit im Wahlausschuss der Gemeindewahlbehörde sowie in den Wahlvorständen der amtsangehörigen Gemeinden anlässlich der am 07.06.2009 Europa- und Kommunalwahlen
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bekanntmachungen über eventuelle Stichwahlen
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Gemeindewahlleiterin
Menzlin
Monika Hennig, 17039 Brunn OT Roggenhagen, Parkstraße 03
Stellvertreterin der Gemeindewahlleiterin
Petra Menzlin, 17039 Neddemin, Ganzkower Weg 12
Gemeindewahlleiterin
Name und Anschrift der Gemeindewahlleiterin sowie deren Stellvertreterin.
Die Gemeindewahlbehörde des Amtes Neverin veröffentlicht hiermit gem. § 3 KWO M-V
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters sowie dessen Stellvertreters gem. § 3 KWO M-V
Gemeindewahlleiterin
Menzlin
Wir bitten um Beachtung.
Ferner ist es möglich, dass weitere kurzfristige Bekanntmachungen erforderlich werden, die dann ebenfalls in den Schaukästen veröffentlicht werden.
Einladungen zu Sitzungen des Gemeindewahlausschusses
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Insbesondere kann es die folgenden Bekanntmachungen betreffen:
Daher werden wir bei bestimmten termingebundenen Bekanntmachungen auf die Möglichkeit der Veröffentlichung in den amtlichen Schaukästen der amtsangehörigen Gemeinden zurück greifen.
Aufgrund der festen Erscheinungstermine für das Amtsblatt „ Neverin Info“ ist es nicht immer möglich, darin die erforderlichen Bekanntmachungen termingerecht zu veröffentlichen.
Veröffentlichungen anlässlich der Europa- und Kommunalwahlen am 07.06.2009
zu
Bekanntmachung
Der hübsche Langhaar Schäferhund Rüde wurde im Juli 2003 geboren. Grizzly ist sehr gutmütig und ein liebenswerter Hund. Nur bindet er sich schnell und sucht den engen Kontakt zu seinen Menschen. So „fiepst“ er, wenn er sich allein gelassen fühlt. Ein ständiger Kontakt zum Menschen wäre in seinem neuen Zuhause von Vorteil. Es lohnt für die neuen Besitzer jedoch die Mühe und Geduld, mit dem Hund das Alleinbleiben zu trainieren. Grizzly mag Kinder und ist leinenführig. Mit Hündinnen ist er gern zusammen. Laut tierärztlicher Untersuchung leidet er an einer leichten HD. Fragen zu Grizzly beantworten gern die Mitarbeiter/innen des TSV Sadelkow-Gnadenhof Sonnenschein e. V. unter der Telefon Nummer 039606 20597. Öffnungszeiten täglich: 11.00- 16.00 Uhr. www.gnadenhof.de
Grizzly sucht ein Zuhause
Bitte beachten Sie, dass in den Bussen die Beförderung von Fahrrädern nicht und die Beförderung von Rollstühlen und Kinderwagen nur eingeschränkt möglich sind. Für die entstehenden Unannehmlichkeiten bitten wir um Ihr Verständnis. DB Regio AG, Regionalbereich Mecklenburg-Vorpommern Grunthalplatz 4, 19053 Schwerin
® Die Züge in Richtung Berlin fallen im gesamten Zeitraum zwischen Elmenhorst und Grimmen aus.
® Es verkehren zwei Buslinien: eine Buslinie fährt ohne Halt von Stralsund nach Grimmen mit Anschluss an die Züge des RE 5 und der OLA in Richtung Neustrelitz. Die zweite Buslinie fährt zwischen Elmenhorst – Grimmen. ® Auf Grund der längeren Fahrzeiten der Busse wird in Grimmen erst der nächste Takt erreicht. ® Bitte weichen Sie daher ggf. auf frühere Verbindungen aus. ® Die Haltestellen der Busse befinden sich immer am Bahnhof.
® Die in Richtung Stralsund fahrenden Züge des RE 5 und der OLA fallen vom 10. bis zum 22.Februar zwischen Rakow und Elmenhorst und vom 23. Februar bis 5. März 2009 zwischen Grimmen und Elmenhorst aus. ® Es verkehren zwei Buslinien: eine Buslinie fährt ohne Halt Rakow/Grimmen – Stralsund. Die zweite fährt zwischen Grimmen – Elmenhorst mit Anschluss in Elmenhorst nach Stralsund. Reisende nach Wittenhagen, Elmenhorst und Zarrendorf müssen vom 10. bis zum 22. Februar 2009 den Schnellbus bis Grimmen nutzen und in Grimmen umsteigen.
wegen Gleiserneuerungen im Bahnhof Grimmen werden vom 10. Februar bis 5. März 2009 folgende Fahrplanänderungen auf der Linie RE 5 erforderlich:
Sehr geehrte Fahrgäste,
Aus den Gemeinden
Vorweihnachtszeit in der Chemnitzer Kita „Villa Löwenzahn“ Am 28.11.2008 fand in der Kita der 1. Adventsmarkt statt. Ein Organisations-Team, bestehend aus einigen Eltern und Erziehern, hatte die Kinder mit ihren Eltern und Großeltern dazu eingeladen. Im Vorfeld wurde viel geplant und organisiert, aber es hatte sich gelohnt. Um 14.30 Uhr besuchten die Kinder mit ihren Eltern und Gästen ein weihnachtliches Kasperletheater. Danach konnten sich alle im weihnachtlich geschmückten Zelt den Kaffee, Tee, die frischgebackenen Waffeln, vorher mitgebrachten Plätzchen und die leckeren Schokofrüchte schmecken lassen. In der Kita wurde das Wunschzettelpostamt eröffnet, dort konnten die Kinder den Weihnachtsmann besuchen und ihre vorher liebevoll gestalteten Wunschzettel abgeben. Auch an die Weihnachtsbastelei wurde gedacht, die Kinder konnten ihrer Kreativität beim Töpfern, Spinnen und Basteln freien Lauf lassen. Für die Tombola hatten viele Eltern zuvor verschiedene Dinge mitgebracht, welche vom Organisations-Team weihnachtlich verpackt und nun zum Kauf angeboten wurden. Ebenfalls gut lief der Verkauf von vorher bemalten Dachziegeln mit Winter- und Weihnachtsmotiven. Ab 17 Uhr stand Frau Militz mit Bratwürsten, Glühwein und leckerer Soljanka auf dem Markt. Nach 4 Stunden guter Stimmung verließen die letzten Kinder mit ihren Eltern und Gästen den Adventsmarkt. Am 12. Dezember hatten die Kinder der Kita ihren großen Auftritt im Chemnitzer Landhotel. Dort fand die Rentenweihnachtsfeier statt und die Kinder hatten, wie in jedem Jahr, ein schönes Programm vorbereitet. Die Kinder stimmten die Rentner in die Vorweihnachtszeit ein. So konnten die Rentner weihnachtliche und winterliche Gedichte und Lieder hören, Tänze und Trommeleinlagen bewundern. Sogar ein kleiner Weihnachtsmann aus der Chemnitzer Kita überraschte die Rentner mit einer Kleinigkeit. Den Rentnern hat es gefallen, was der große Applaus am Ende des Programms zeigte. Die Bürgermeisterin Frau Borgwart, bedankte sich bei den Kindern mit Spielzeug für die Kita und einem riesigen Präsentkorb, gefüllt mit vielen Leckereien und mit Blumen für die Erzieher. Damit nicht genug, mit Höhepunkten in der Vorweihnachtszeit. Am 17. Dezember bekamen die Kinder am Nachmittag Besuch. Mit ganz vielen Geschenken bepackt, kam der Weihnachtsmann in die Kita. Alle Kinder begrüßten den Weihnachtsmann mit einem tollen Weihnachtslied und die Mutigen sagten noch allein ein Gedicht auf bzw. sangen ein Lied, bevor die Geschenke verteilt wurden. Ich denke, das war ein guter Ausklang aus dem Jahre 2008 und die Kinder und Erzieher freuen sich nun auf die Ereignisse, welche im neuen Jahr anstehen. Ein Dank an alle, die bei der Planung und Durchführung dieser schönen Ereignisse geholfen haben. Nicole Hamann (Mitglied im Elternrat der Kita)
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Aus den Gemeinden
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Hubertusmesse in Roggenhagen Am 7. Dezember 2008 lud die Kirchgemeinde Neddemin-Staven zur Hubertusmesse in die Kirche zu Roggenhagen ein. Der Heilige Hubertus ist der Schutzpatron der Jäger und Forstleute. Jährlich werden an seinem Namenstag, dem 3. November zu seinen Ehren Gottesdienste gefeiert. Seit dem Mittelalter pflegt man diesen Brauch und schmückt die Kirchen mit Utensilien aus Wald und Flur. Die Botschaft der Legende mahnt die Menschen noch heute, sorgsam und verantwortungsvoll mit Umwelt und Natur umzugehen. Bereits das vierte Mal gestaltete der Hegering Dahlen durch Weidgenossen Gerhard Heiß, gemeinsam mit der Jagdhornbläsergruppe „Munteres Treiben Roggenhagen e. V.“ und Pastor Mathias Kretschmer diesen Gottesdienst. Die Bläser begleiteten den Gottesdienst mit Jagdsignalen, dem Hubertusmarsch und der Jagdandacht „Agnus Dei“. Erstmals in diesem Jahr sangen Gisela Kottke und Christine Rohde, begleitet von Kantor Leonardy aus Friedland u. a. das „Ave Maria“ von J. S. Bach. Die Initiatoren bedankten sich bei allen Mitwirkenden, dem Bürgermeister Herrn L. Freund, sowie bei Fam. Filinski, die die Ausgestaltung der Kirche übernommen hatte für die Unterstützung. Die Kollekte wurde dem Förderverein Dorfkirche Roggenhagen e. V. zur Sanierung der Kirche übergeben. Angela Freund Vorsitzende Förderverein Dorfkirche Roggenhagen e. V.
Aus den Gemeinden
Vorweihnachtliches aus Neddemin Die Gemeinde Neddemin lud am 06.12.2008 alle Bürgerinnen und Bürger und natürlich die Kleinsten der Gemeinde zum Nedde minnikolaustag im Park ein. Unter dem Motto „... kennen lernen bei gemütlichem Schnack und vorweihnachtlicher Stimmung“ begrüßte der Bürgermeister Peter Bendel, im Nahmen der Gemeindevertretung, alle Einwohnerinnen und Einwohner an der Freilichtbühne. Bei Glühwein, gebratenem Schwein, zünftiger Gulaschsuppe und weihnachtlicher Musik stimmten sich Alt und Jung auf das kommende Weihnachtsfest ein. Natürlich durfte der Weihnachtsmann an diesem Abend nicht fehlen. Für die Kleinen brachte Knecht Ruprecht einen großen Sack voller Geschenke mit. Auch der Weihnachtsbaum wurde durch die jüngsten Bewohner der Gemeinde mit viel Freude festlich geschmückt.
Sport- und Freizeitverein Ihlenfeld e. V. Ziele für 2009 Der Sport- und Freizeitverein Ihlenfeld e. V. (SFV I e. V.) stellt in unserem Dorf eine wichtige Plattform dar, um gesellschaftliche und kulturelle Ideen, Vorschläge und Aktivitäten aller interessierten Mitbewohner zu bündeln und sie dann in die Tat umzusetzen. Seit dem Bestehen des Vereins konzentrieren sich seine Mitglieder erfolgreich auf die Verbesserung des gemeinsamen Miteinanders in Ihlenfeld.
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Bei einem wärmenden Feuer, fröhlicher und ausgelassener Stimmung, wurde dieser Tag ein besonderes Erlebnis für viele Neddeminer und Hohenminer. Getanzt und gesungen wurde bis spät in den Abend. So manch Gedanke an weitere schöne Gemeinsamkeiten wurden an diesem Abend schon angedacht. In diesem Zusammenhang sei nochmals ein Lob und Dankeschön an die Organisatoren gesagt, die diesen Tag so toll vorbereitet und mitgestaltet hatten. Allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neddemin wünscht die Gemeindevertretung ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2009. Text: Manteufel, Bild: Zacharias
Im Vorstand arbeiten ehrenamtlich 9 aktive Vereinsmitglieder. Derzeit sind über 100 Mitglieder im Verein organisiert. Natürlich möchte der SFV I e. V. eine breite Öffentlichkeit im Dorf erreichen. Am 12. Januar 2009 trafen sich die Vorstandsmitglieder in ihrem Vereinsraum im Ihlenfelder Speicher, um die Vorhaben für das neue Jahr zu beraten. Im Mittelpunkt standen die „Highlights“, d. h. die schon zur Tra dition gewordenen Veranstaltungen, wie das Osterfeuer am 11. April, die Radtour am 1. Mai, das Sport- und Sommerfest am 11. Juli sowie auch schon die nächste Silvesterfeier. Zusätzlich ist in diesem Jahr für alle interessierten Dorfbewohner eine Kabarettveranstaltung sowie wieder ein Weihnachtskonzert geplant.
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16 Natürlich sind auch Veranstaltungen für die Vereinsmitglieder mit in die Vorhabensliste für 2009 aufgenommen worden. Da wird es am 23. Februar ein Kappenfest im Vereinsraum geben und im Spätsommer ist der traditionelle Vereinsausflug geplant. Dazu fehlen uns aber noch die Ideen. Wenn Sie einen zündenden Einfall haben, melden Sie sich bitte bei uns! Schon zur Tradition geworden sind in unserem Dorf die vielen Sportgemeinschaften. So trainieren jetzt die Eishockeyspieler ganz intensiv, regelmäßig mittwochs treffen sich Frauen zur „Rundum“Gymnastik und interessierte Vereinsmitglieder zum Tischtennis im Speicher. Der Donnerstag ist dann für die Kinder reserviert. Unter Anleitung einer ausgebildeten Übungsleiterin trainieren die 3- bis 5-Jährigen von 16.15 – 17.15 Uhr und 6- bis 10-Jährigen von 17.15 – 18.15 Uhr. Und selbstverständlich gibt es in Ihlenfeld die Volleyballer. Sie sind die älteste Sportgruppe in unserem Verein und trainieren dienstags in Neverin. Das alles sind die wichtigsten Höhepunkte unserer Vereinsarbeit 2009. Vielleicht haben wir Sie neugierig gemacht, bei uns einmal herein zu schauen. Wir freuen uns auf Sie! Cornelia Leppelt, Vorstandsmitglied
4. Neveriner Skatturnier 2008 Zum Pokalfinale traten am 20. Dezember 22 Spieler an die Tische. Es winkten prächtige Preise, die sich gut zu einem Weihnachtsschmaus verwenden ließen. Nach 396 Spielen standen der Sieger des Abends und der Pokalgewinner fest. Der Tagessieg ging mit 2195 Punkten an Uwe Schulz.
Uwe Schulz
Der Ramschkönig
In der Pokalwertung, also in Summe der Ergebnisse der 4 Turniere des Jahres 2008, gab es keine Überraschungen: Pokalsieger Bodo Fleischer 8084 Punkte 2. Platz Uwe Schulz 6936 3. Platz Burkhard Stöhr 6428
Weitere Ergebnisse: Harald Kriegler Joachim Kuhnwald Helmut Frosch Helmut Ehlers
Bodo Fleischer
2089 Friedhelm Kaczmarek 1900 Reiner Luthardt 1899 Wolfgang Schoknecht 1898 Bodo Fleischer
1728 1708 1701 1581
Wolfgang Schoknecht
Wolfgang Schoknecht organisierte die Turniere des Jahres zur Zufriedenheit der Spieler. Der Dorfclub bedankt sich für seinen Einsatz. Heiner Geppert
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Grundschule „Zum Wasserturm“ „Freunde sind uns wichtig“
In dem Stoffgebiet „Miteinander leben“ stand die Entwicklung der sozialen Kompetenz im Mittelpunkt des Unterrichts der 3. Klasse. Nachdem die Kinder über das Thema „Freunde“ viel erzählten und sich den Aufbau einer Geschichte in Erinnerung riefen, fiel es allen Schülern leicht, eine Freundschaftsgeschichte zu verfassen. Hier zwei Beispiele, stellvertretend für alle anderen sehr gut geschriebenen kleinen Erlebnisse zum Thema „Freundschaft“. Ihre Klasse 3a
Die Einschulung und meine Freundin Lisa Es war ein warmer Tag im Sommer. Es war Einschulung. Es war der beste Tag im Sommer. Also, ich fand ihn wunderbar. Wir waren gerade auf dem Weg zur Turnhalle, mit der ganzen Familie natürlich. Bella, meine Schwester, und ich liefen vor und die Erwachsenen mussten sich beeilen, um hinterher zu kommen. Jetzt endlich waren wir da. Ich zwang mich auf die Tür zu, zwischen all den Ellenbogen und Bäuchen. Schließlich saß ich auf meinem Platz ganz vorne. Ich erkannte ihn, weil Lotti dran stand, denn ich konnte nämlich meinen Namen schon lesen. Meine Mama und mein Papa winkten mir zu. Neben mir saß ein Mädchen, die blonde lange Haare hatte und einen Zopf. Als ich mich wieder auf meinen Platz setzte mit meiner Schultüte, die ich gerade erst bekommen hatte, schaute ich in die Menge. Plötzlich klopfte mir jemand auf die Schulter. Es war das Mädchen. Sie fragte: „Wie heißt du? Also ich heiße Lisa.“ Ich antwortete: „Ich heiße Lotti. Wollen wir Freunde sein?“ Sie nickte. Wir spielten den ganzen Tag. Und so bin ich Lisas Freundin gworden. Charlotte Sophie Schwermer
Ferien an der Ostsee Ich bin Lisa und komme aus Deutschland. In den Ferien fahren wir oft an die Ostsee. Diesmal erlebten wir ganz aufregende Dinge und das war so: In den großen Sommerferien fuhren wir mal wieder mit dem Auto an die Ostsee. Die Fahrt war sehr anstrengend, aber endlich waren wir da. Unser Ferienhaus war blau mit zwei kleinen Pferdeköpfen aus Holz, die sich auf dem Dach befanden. Wir gingen baden und sammelten Muscheln und Steine. So verging die Woche. Als wir einmal vom Strand zurück kamen, saßen neben unserem Haus auf einer Bank neben unserer Terrasse zwei Mädchen. Sie lächelten uns an.
Wir sagten zu ihnen: „Hallo wie heißt ihr?“ „Hallo, wir heißen Maren und Julia und ihr?“ „Wir heißen Lisa und Anne. Kommt doch mal rüber. Wir wollen euch etwas zeigen.“ Sie kamen und wir sahen uns eine Menge unserer gesammelten Sachen an. In den nächsten Tagen spielten wir oft draußen miteinander oder lösten schwere Rätsel. Wir schauten sogar, ob die Steine, die wir für Bernstein hielten, auch wirklich welche waren. So wurden Maren und Julia meine und Annes Freunde. Lisa Geßner
Deutschfest in der Grundschule „Zum Wasserturm“ Neverin Die Vorweihnachtszeit wurde an unserer Schule mit vielen ansprechenden Themen gestaltet. Höhepunkt war am 19. Dezember 2008 das Deutschfest für alle Kinder. In den ersten zwei Unterrichtsstunden übten die Schüler individuell in den Klassen verschiedenen Gedichte zu den Themen Winter und Weihnachten vorzutragen. Die besten Rezitatoren wurden ausgewählt und stellten sich dem Publikum der gesamten Grundschule und der Jury. Die Entscheidung fiel sehr schwer, da alle Vorträge trotz Lampenfieber große Begeisterung hervorriefen. Als beste wurden ermittelt: Tobias Neike ® Klasse 1 Hanna Hölterhoff ® Klasse 2 Julia Zeitz ® Klasse 3 Clara Horn ® Klasse 4 Herzlichen Glückwunsch! Gemeinsam gesungene Weihnachtslieder unter der Anleitung von Frau Kriehn rundeten diesen Tag ab. Schüler und Lehrer der Grundschule
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Buchlesung in heimatlichen Gefilden! Einer Einladung des Kulturvereines der Gemeinde folgend, führte der Fotojournalist Benno Bartocha am 20.01.09 eine Lesung seiner bisherig erschienenen Bildbände „Rote Brause“ im Gemeindezentrum durch. Eigentlich zu spät wie er selber einschätzte. Die „Landbrause“ hätte nach dem Erscheinen sofort in der Region
vorgestellt werden müssen. In diesem Band spielen die Orte Wulkenzin und Neuendorf eine besondere Rolle. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass der Autor mit seiner Familie hier zu Hause ist. Die Nachfrage zur „Roten Brause“ verbunden mit vielen Vorstellungsveranstalltungen war der Grund dafür, dass Herr Bartocha damals keine Zeit fand, die Werke in der „Heimat“ vorzustellen. Ob es am Wetter lag oder an der grassierenden Grippewelle, die Organisatoren dieser Veranstaltung zeigten sich trotz des interes santen Themas mit der Anzahl der Gäste nicht zufrieden. Herr Bartocha vermittelte viel Hintergrundwissen über die Entstehung der Bände, seine derzeitige Arbeit sowie geplanter weiterer Werke. So wird es einen weiteren Band zur Landbrause geben, ein Band zur Nachwendezeit sowie ein Werk über den ehemaligen Bezirk Neubrandenburg. Eines ist klar, Bartocha verfügt über soviel Material für noch sehr viele Bände und darüber hinaus. Wünschen wir „unserem“ heimatlichen Fotojournalisten weiterhin viel Erfolg und eine glückliche Hand für neue Projekte. Text/Foto NI Red.
Allgemeine Informationen
Sammelaktion des Fördervereins „Dorf und Kirche Chemnitz e. V.“ Viele Mitglieder des Fördervereins waren bis Ende November 2008 in Gevezin, Blankenhof und Chemnitz unterwegs, um Spenden zu sammeln zur Sanierung und Erweiterung der Trauerhalle. Spendenergebnis: 965,50 Euro Dank Ihrer Spendenbereitschaft sind wir unserem Anliegen, weltlichen Beerdigungen einen würdigen Rahmen zu geben, ein Stück näher gebracht. Wer das Gebäude kennt, weiß, dass es viel zu klein und dazu sanierungsbedürftig ist. Es werden für die Baumaßnahme „Trauerhalle“ etwa 30.000 Euro benötigt. Wir sprechen hier nochmals die ortsansässigen Firmen und nochmals Privatpersonen an und bitten um eine Geldspende auf das Konto des Fördervereins „Dorf und Kirche Chemnitz e. V.“ Kontonummer: 3010439422 BLZ: 15050200 Bank: Sparkasse Neubrandenburg-Demmin Kennwort: Spende Trauerhalle Möglichkeiten zur Beantragung von Fördermitteln zur Umsetzung der o. g. Maßnahme, werden gegenwärtig geprüft. Ein öffentliches Interesse liegt vor.
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Sommer-Ferien-Abenteuer für 7- bis 13-Jährige Die „Grüne Schule grenzenlos“, eine Kinder- und Jugendbegegnungsstätte im Erzgebirge, organisiert erlebnisreiche SommerFerien-Abenteuer für Kinder von 7-13 Jahren. Auf dem Programm stehen u. a.: Bauernhof, Reiterhof, Erlebnisbad, Lagerfeuer, Tagesausflug in den Freizeitpark Plohn, Kino, Disco, Kreatives Gestalten, Kuchen backen, Inline skaten, Bowling, Spiel & Spaß und vieles mehr. Die Mädchen und Jungen fahren mit einem Koffer voller unvergesslicher Eindrücke wieder nach Hause.
Die Termine: - 28.06.–11.07.2009 * (13 Tage mit Rabatt) - 12.07.–18.07.2009 * - 19.07.–25.07.2009 * (Sportwoche mit Fahrradtouren, Fußball, Tennis, Squash, Inline-Skater-Kurs ...) - 26.07.–01.08.2009 * - 02.08.–08.08.2009 * - 09.08.–15.08.2009 - 16.08.–22.08.2009 * Ferien in Sachsen Rechtzeitiges Anmelden sichert die besten Plätze! Infos und Anmeldungen: Grüne Schule grenzenlos Zethau, Tel. 037320/8017-0, www.gruene-schule-grenzenlos.de Kinder-Disco Freiberg, Tel. 03731/215689, www.ki-di.de
Der Vorstand
Dankeschön an alle Einwohner aus Gevezin, Blankenhof und Chemnitz Im Oktober 2008 sammelten wir im Rahmen der Spendensammelaktion des Landesjugendrings „Jugend sammelt für Jugend“ Geldspenden für unseren Kinder- und Jugendclub in Chemnitz. Auf diesem Weg möchten wir uns bei allen Spendern für die große Spendenbereitschaft bedanken. Sammelergebnis: 508,81 Euro 70 % des Spendenbetrages bleiben in unser Einrichtung. Damit können wir diverse Anschaffungen für unseren Club tätigen (Play Station.2-Spiele, Zubehör für TT, Dart, CDs sowie Beschaffung von Bastelmaterial) Ein riesiges Dankeschön geht auch an den Landkreis Mecklenburg-Strelitz – Jugendamt. Auch vom Landkreis erhielten wir 2008 Fördermittel zur Anschaffung von Sitzmöglichkeiten für zwei Räume sowie zur Sanierung des Billardtisches und Billardraumes. In unserem Club kann man sich richtig wohl fühlen. Es ist schön, dass wir solch eine Einrichtung haben. Clemens Lange Lisa Usczeck Vera Müller Sebastian Schulz
An alle Gewässer-, Land- und Waldeigentümer der Jagdgenossenschaft Chemnitz Pachtreinertragsauskehr Die Eigentümer der Gewässer-, Land- und Waldflurstücke der Jagdgenossenschaft Chemnitz werden darauf hingewiesen, dass für eine Pachtreinertragsauszahlung ein schriftlicher Antrag bei der Jagdgenossenschaft Chemnitz bis zum 31.03.2009 gestellt werden muss. Diesem Antrag muss ein qualifizierter Nachweis über die im Eigentum befindlichen Flächen beiliegen, ein Nachweis seit wann sich die Flächen in diesem Eigentum befinden sowie die Angabe einer Bankverbindung, auf die die Überweisung des Reinertrages erfolgen soll. Der Antrag ist zu richten an: Jagdgenossenschaft Chemnitz Gartenstr. 1 17309 Blankenhof OT Chemnitz Rudi Jaschinski Jagdvorsteher
Allgemeine Informationen
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Neverin Info 2009 im Überblick Ausgabe
02/2009 03/2009 04/2009 05/2009 06/2009
Redaktions- schluss
Anzeigen- schluss
Erscheinungstermin
27.03.2009 29.05.2009 31.07.2009 25.09.2009 27.11.2009
09.04.2009 11.06.2009 13.08.2009 08.10.2009 08.12.2009
21.04.2009 21.06.2009 21.08.2009 21.10.2009 21.12.2009
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Pressemitteilung Schwerin, 22. Januar 2008
Entdecken, Motzen, Besser machen Landesweiter Umweltwettbewerb der BUNDjugend M-V für 11- bis 15-Jährige gestartet Die BUNDjugend M-V (Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland) ruft junge Menschen zwischen 11 und 15 Jahren auf, sich bis Juni 2009 am landesweiten Umweltwettbewerb „TRIOlogisch! Entdecken, Motzen, besser Machen“ zu beteiligen. Motzen ist gut, Machen ist besser! Durch die Teilnahme werden die Teams offiziell zu Zukunfts scouts. Zu tun gibt es viel, egal ob sie Lebensraum für Tiere anlegen, Energie sparen, Wasserverschwendung aufzeigen oder ein ökologisches Frühstück in der Schule organisieren. Möglich sind Projekte in den Bereichen Naturschutz, Umweltschutz oder Projekte für eine gerechtere Gesellschaft. Mit einer Dokumentation ihres Projektes nehmen die Kinder und Jugendlichen am Wettbewerb teil und können eine tolle Erlebnisfreizeit im Sommer, sowie tolle Sachpreise gewinnen. Auf www.triologisch.de, der bundesweiten Internetseite für den Wettbewerb könnt ihr euch anmelden und ein kostenloses Starterset zuschicken lassen. Wenn ihr Fragen und Anmeldungen bei uns persönlich loswerden wollt, dann erreicht ihr uns unter 0385/521 339 17 oder foej-mv@bundjugend.de! Einsendeschluss ist der 1. Juni 2009. Für Lehrkräfte und GruppenleiterInnen finden sich auf der Webseite unter der Rubrik „Ratgeber“ hilfreiche pädagogische Tipps.
Begleitet werden die jugendlichen Teams von erfahrenen RatgeberInnen. Diese helfen bei Fragen zu ökologischen oder organisatorischen Themen. „TRIOlogisch!“ wurde als „Offizielles Projekt der Dekade der Vereinten Nationen zur Bildung für nachhaltige Entwicklung“ ausgezeichnet. Das Projekt wird durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, sowie durch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung aus Erträgen der Lotterie Bingo! die Umweltlotterie gefördert. Für Rückfragen: Wencke Wendlandt, Freiwllige im ökologischen Jahr, 0385/521 339 17 BUNDjugend Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Straße 152, 19053 Schwerin Kathleen Löpke – Jugendbildungsreferentin – Tel.: 0385 52 13 39 16 • Fax: 0385 52 13 39 20 e-mail: bundjugend.mv@gmx.de Internet: www.bundjugend-mv.de
Partnerschaftsgesuch Vertreter der westpommerschen Gemeinde Dobrzany (Jacobs hagen) sind an mich herangetreten mit dem Wunsch, mit einer Gemeinde im Einzugsbereich der Euroregion Pomernania eine Partnerschaft einzugehen. Dobrzany liegt im Landkreis Stargard Szczeciński und zählt rund 2400 Einwohner. Die Gemeinde setzt sich aus 18 Ortsteilen zusammen und ist von einer reizvollen Wald- und Seenlandschaft umgeben. Vor dem Hintergrund des vor kurzem gestarteten EU-Programms Interreg IV interessiert sich die Gemeinde für gemeinsame grenz-
überschreitende Projekte. Sollte ein entsprechendes Interesse einer Gemeinde Ihres Amtes vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an: den Bürgermeister mgr. Witold Kasprzak-Dżyberti Pl-73-130 Dobrzany, ul. Staszica 1, mail: sekretariat@dobrzany.pl Deutsch-Polnische Gesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern Siegfried Wack, Vorsitzender
Plattsnackers
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Snack mal n‘bäten Platt! So leefe plattdüutschen Frünn, nu is dat Johr 2009 all wedder een poor Wochen olt. För den’n Rest wünsch ick allet Goode, mögen väle von Se ehr heimlichen Wünsche Wohrheit war’n. Blieben’S recht schön up Draht, denn wen’n gesund is kann’n de lütten un groten Malessen, de dat Läben un de Olldach so för uns prat hollen, väl bäder henkriegen. Wenn Uprägungen in ’t Hus stahn, denn denken ’S ümmer doran – ward nie so heet äten, wie dat kockt ward –. Een eenfachet Bispill sünd doch de letzten Winterwochen. Wat hemm uns de Wärerfritzen ümmer wies maken wullt – in Tokunkft gifft dat keenen richtigen Winter mihr – meistens kümmt doch anners as man sich välet denkt. Dat is richtig schön in dissen Winter, uns Bäckerpool (so nennen wi unsen Dörpdeech hier in Wulkenzin all siet Generationen) is wedder ees tofrorn. De Kinner tummeln sich dorup un uk so Mannicheen von de Ölleren hett de Schlittschoh in dissen Winter wedder ees von’n Boen holt. Besonners schön antosehn sünd doch de mit Ruriep bedeckten Böhm un Strüker. Moeglicherwies nähmen Se sich wenn ’t buten kolt is un Se in de warme Stuw sitten uk ees een Book to Hand odder kieken ees öfter in de Flimmerkist as in de warmen Johrestieden. Nülich hürte ick in dat Nordmagazin, dat eener de sich üm de plattdüutsche Sprak sihr verdeint makt hett – nämlich Richard Wossidlo – in ’n Januar dit Johr 150 Johr olt worn wier. Richard Wossidlo würd an’n 26. Januar 1859 in Tessin bi Güstrow as Soehn eenes Gotsbesitzers geburn. He studierte in Rostock un würd Liehrer for dat höhere Liehramt. Na ne korte Referendarstiet in Wismar wier he von 1886 – 1922 Liehrer för Latein un Griechisch an Gymnasium in Waren-Müritz. Dat Gymnasium in Waren dröcht siet 1939 uk sienen Namen. Seine grote Leidenschaft oewer wier, in Mäkelborg rümtoreisen un Geschichten, Leeder un Riemels tosamen to dragen. Af 1883 besöchte he fast jeden Urt in Mäkelborg, gäw väl von sein Vermögen ut un schreef allet wat he hürte up lütte Zettel. Hier nu n’ bäten dorvon wat up Wossidlos Zettel so stünn.
E
n Pastor is ok eens to Hochtiet nödigt un is grad’ dorbi, den Gos’braden intwei to sniden. Dorbi flüggt em’n grot Stück unner’n Disch. Jagt die Hunde raus, röppt he. Deit nich nödig, Herr Pastor, seggt de Schult, ik stah dor all mit de Been up.
E
n Dagelöhner is heil swer krank un nimmt dat Abendmahl. De Preester läs’t em nu vör in den Bichtsermon: dort oben sehen wir uns alle wieder. – Dor fröggt de Oll: Minen Broder Jochen ok? – Ja – Minen Broder Krischan ok? – Ja. – Ach,
Herr Paster, denn weet ’k ’n Aelend, denn geiht de Superie wedder von vörn los.
N
awersch, ik heff` ne fründlich Bäd: laat mien Dochter dinen Deig eens utknäden, dat se rein Hänn’ kricht – se will morgen to Kinnelbier.
Schlagfertig Johann sall den Herrn sein Ried’pierd sadeln. As he dormit vör de Dör kümmt seggt de Herr: „Johann, du hest jo dat Sadel verkihrt upleggt hüüt morgen!“ „Je, kann ick weeten, wo de Herr henrieden will?“
Ausweiskontrolle Dor is een Handwarksbursch, un de Gendarm is hinner em. He lööpt weg. As de anner in Sicht is, sett’t he sick in ’n Chausseegraben un treckt de Bücksen dal. „Haben Sie Papiere?“ Papiere?“ „Ick bruuk keen Papier, ick nähm Gras.
Spaßige Landwirtschaft Wat rükt as Kohschiet un süht ok so ut? – Ossenschiet Wecker Tier is dat Schap am ähnlichsten? – De Buck. Wennihr ward dat Farken ’n Swien? – Wenn dat toierst in ’n Trogg schitt, denn seggt man: „Züh! Dat oll Swien het in ’n Trogg schäten.“
Die Frau in der Kirche Een Fruu het eens scharp drunken hatt, as se nah de Kirch geiht, un is ’n bäten toslapen bie dat Singen. De Mann mit ’n Klingbüüdel kümmt nu un klingelt vör ehr. Dor denkt se in ehren Halwslap, dat de Kröger kümmt mit de Gläs’, un röppt luud’hals in de Kirch rin: „Nee, nich ’n Drüpping mihr!“
An der Landesgrenze Een Swienhirtejung’ an de pommersch Grenz het Order krägen, he sall solang’ höden, bet de Sünn ünnergahn ded’. Oewer as de Sünn all lang’ weg is, is he ümmer noch nich in. Dor ritt de Herr ruut up’t Feld un will em de Mag’ reinmaken. „Je“, seggt de Jung’ und wiest up den Maand, „wenn de mäkelborgsch Sünn weg is, kümmt de preußsch wedder.“
Die Ladung Johann un Marieken hebben sick leew. Dor is wat nah kamen. Un nu het Johann ’n Alimentenprozeß. Marieken kümmt to spät to ’n Termin. Dor fröggt de Amtsrichter ehr argerlich: „Wann haben Sie denn die Ladung empfangen?“ Se versteiht dat verkihrt. „Oh“, seggt se un oewerleggt ’n Ogenblick: „dat wir woll so vör Pingsten.“ De etwa 2 Millionen Notizzettel von Richard Wossidlo warn in dat Institut för Volkskunde in de Rostocker Universität uphägt. Richard Wossidlo is dat to verdanken, dat so välet von de olle Kulur Mäkelborgs erhollen worn is bit in de hütige Tiet. Wier schön wenn dat uk in de Gegenwart eenen gäben würd, de wie früher Richard Wossidlo manches upschrieben ded un so för uns Nakamen wiedergäben würd. Blieben Se schön gesund – bit to nächsten Mal, wenn wi wedder platt snacken. Marie-Luise Beier
Witze, Rätsel und Humor
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Lach mal wieder Lach mal... wieder ... oder staune!
oder staune!
Witz-Ecke
Lachen hält gesund! ... ... nur ungesunde Zähne sind ein sehr „lächerlicher“ Anblick.
Es ist Mitternacht und nur noch wenige sind in der Nachtbar an der Theke. • Da geht die Tür auf und ein Mann schwankt herein und bestellt gleich einen Schampus. • Nachdem er ihn erhalten hat, ruf er laut: „Prosit Neujahr!“ • Fragt ihn der Wirt: „Was soll denn das jetzt? – Wir haben Ostern!“ • Der Mann wird bleich, schaut den Wirt mit verkärten Augen an und stammelt: „Ostern? Oh Gott – das gibt Ärger. So lange war ich noch nie auf Tour!“ Treffen sich zwei Mütter. • Klagt die eine verzweifelt: „Meine Tochter erzählt mir überhaupt nichts mehr. Für mich ist das einfach schrecklich!“ • Winkt die andere ab und stöhnt: „Weißt du, Helga, bei mir ist alles noch viel schlimmer. Meine erzählt mir alles. Ich bin völlig am Ende!“
Kreuzworträtsel für Tierfreunde
Waagrecht
2 äbeirs 4 aafns Entwirren Sie die Wörter und verwenden Sie die deutschen Sonderzeichen (ä, ö, ü, 6 defpr ß) – also nicht ae, oe etc. schreiben! 9 cehl 10 cceehkns 12 eels 13 alw 14 ehr 15 eent 17 ahi 19 ahnnors 21 defiln 22 gilryzz
28 bbeir 30 chlsu 31 eiprv 32 adem 33 aertt
Senkrecht 1 aeeims 2 cdeeehis 3 aber 4 cfhsu 5 eefllor 7 cehinsw 8 egil
11 dikkloor 12 aeeflnt 14 dinr 16 abetu 17 ahhn 18 aeff 20 aeilnopt 23 aberz 24 mruw 25 adelr 26 cehht 27 eepsw 29 äbr
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Impressum
Neverin Info Amtliches Mitteilungsblatt der Amtsverwaltung und der Gemeinden im Amtsbereich Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheint jeden zweiten Monat. Auflagenhöhe: 3900 Stck. Herausgeber: Amt Neverin Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher Verantwortlich für eingesandte Beiträge: Die Verfasser Redaktion: Wolfgang Hagenow, Tel.: 0395 / 5 44 25 09 Herstellung: Schibri-Verlag, Tel.: 039753 / 22757 Das amtliche Mitteilungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im Amtsbereich verteilt. Eingesandte Beiträge werden nur mit Unterschrift bearbeitet. Es wird kein Honorar gezahlt. Abonnement über den Verlag möglich.
Die nächste Ausgabe
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Winterliche Impressionen aus unserer Region
Amtliches Mitteilungsblatt erscheint am 21.04.2009 Redaktionsschluss ist der 27.03.2009. Anzeigenschluss ist der 09.04.2009.
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