2018
Sonderheft
DAS SONDERHEFT VON BFP FUHRPARK & MANAGEMENT
Kompetenz in Sachen Fuhrpark Übersicht: Autohäuser mit Großkundenerfahrung
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Kraftstoffverbrauch Opel Grandland X Edition, 1.2 Direct Injection Turbo, 96 kW (130 PS), mit Start/Stop, 6-Gang-Schaltgetriebe innerorts 6,4–6,0 l/100 km, außerorts 4,9–4,5 l/100 km, kombiniert 5,4–5,1 l/100 km; CO2 -Emission kombiniert 124–117 g/km (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007).
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Editorial
Zuverlässige Kunden Liebe Leserin, lieber Leser, Dieselkrise, Datenschutzbestimmungen und das Internet machen den Autohäusern das Leben zuneh mend schwer. Bei den Privatkunden ist das Geschäft mit dem Diesel komplett weggebrochen; zudem gilt es immer mehr, den Kunden weg vom heimischen Bildschirm in den Showroom zu bekommen. Wenig geändert hat sich indes bei den Großabneh mern: Sie sind treue Kunden, mit denen sich kalku lieren lässt. Sie setzen aber andere Schwerpunkte und benötigen einen zuverlässigen und reibungs losen Service. Denn sie sind mehr als andere auf ihren Pkw oder Transporter angewiesen. Im Rahmen der bfp-AKADEMIE bietet bfp fuhrpark & management seit Jahren einen sehr erfolgreichen Ausbildungsgang zum Zertifizierten Service-Berater an. Hier können Händler und Verkäufer die Kom petenzen erwerben, die die Großkunden von ihnen
Inhalt 03 Editorial/Inhalt/Impressum 04 Dieseldebatte und die Folgen Gebrauchte nur noch schwer verkäuflich
erwarten, und deren Perspektive kennen lernen. Sie als Fuhrparkmanager möchten freilich wissen, wo Sie die kompetenten Partner in Ihrer Umgebung finden. Diese „Großabnehmer benötigen Suche soll Ihnen der neue bfp einen zuverlässigen und SERVICE FINDER in aktuali reibungslosen Service.“ sierter Form erleichtern. Viel Spaß beim Lesen und Nachschlagen wünscht Ihnen Ihr
Hans-Joachim Mag, Chefredakteur bfp fuhrpark & management
Impressum bfp fuhrpark & management Das unabhängige Fachmagazin für Fuhrparkbetreiber 41. Jahrgang
06 Garantien im Vergleich Garantien bei Neuwagen – wir haben uns für Sie die Leistungen genauer angesehen 10 Autohaus-Service-Finder Autohäuser mit Fuhrpark-Kompetenz, geordnet nach Postleitzahlen 22 Basis-Wissen Recht: Wohin mit dem überflüssigen Leasingauto? 24 Steuer: Das elektronische Fahrtenbuch korrekt führen 26 Kolumne Profi-Service für Dienstwagenfahrer?
bfp Servicefinder 2018
Redaktion: Hans-Joachim Mag (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Rheinallee 193, 55120 Mainz Tel. 06131 62776-11 Fax 06131 62776-20 hjmag@fuhrpark.de Anzeigenverkauf: Marion Bäre (Leitung) Tel. 0511 8550-2645 baere@schluetersche.de
Herausgeber und Verlag: Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Postanschrift: 30130 Hannover Adresse: Hans-Böckler-Allee 7 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 Fax 0511 8550-2600 www.schluetersche.de www.fuhrpark.de
Tanja Ehlerding Tel. 0511 8550-2647 ehlerding@schluetersche.de Gitta Lemke Tel. 0511 8550-2648 lemke@schluetersche.de Christian Welc Tel. 0511 8550-2643 welc@schluetersche.de Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 37 vom 01. 01. 2018
Druckunterlagen: anzeigendaten-bfp@ schluetersche.de Tel. 0511 8550-2625 Fax 0511 8550-2401 Leser-/Abonnement-Service: Nadine Jerke Tel. 0511 8550-2636 Fax 0511 8550-2405 vertrieb@schluetersche.de ISSN 1610-563X Druck: Dierichs Druck+Media GmbH & Co. KG Frankfurter Str. 168 34121 Kassel Informationen zur bfp Fuhrpark-AKADEMIE: www.fuhrpark.de/akademie
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Management
Die Dieseldebatte und die Folgen Gebrauchte Diesel sind nur noch mit hohen Preisabschlägen verkäuflich. Dem Autohandel drohen Milliardenverluste. Der Dieselskandal könnte die deutschen Autohäuser rund 5,2 Milliarden Euro kosten. Allein im laufenden Jahr drohen den Markenhändlern Verluste in Höhe von 2 Milliarden Euro, hat das Center Automotive Research (CAR) berechnet. Sie entstehen vor allem, weil der Handel Rückläufer aus dem Leasingund Firmenwagengeschäft nur noch mit großen Rabatten weiterverkaufen kann. Die Wertminderung gebrauchter Diesel durch drohende Fahrverbote beziffert die Studie mit 15 Prozent oder 2.520 Euro pro Fahrzeug. Noch nicht einberechnet sind die Effekte der gerade erst bekannt gewordenen Abgasprobleme beim Audi A6. Der geschätzte Betrag dürfte damit eine untere Grenze darstellen. Der Studie zufolge tragen die Autohäuser die Hauptlast an dem Wertverfall gebrauchter Diesel. Der Handel ist in der Regel verpflichtet, Leasingfahrzeuge nach Vertragsende
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„Niemand kann aktuell sagen, was das Urteil konkret überhaupt bedeuten wird.“ Michael Velte, Vorsitzender des Verbandes markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF)
von großen Leasingunternehmen wie Sixt oder ALD ohne Verlustausgleich zurückzunehmen. Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) spricht vor diesem Hintergrund bereits von einer existenzbedrohenden Krise für viele Kfz-Betriebe.
„Verliert an Attraktivität“
Besonders genau beobachtet wird die Dieselproblematik auch von den Marktbeobachtern, die sich mit den Restwerten befassen. Etwa von Dieter Fess, Mitinhaber der Bähr & Fess Forecasts GmbH: „Die aktuelle Dieselproblematik hat verschiedene Ursachen und Auswirkungen: Zum einen haben wir es mit einer Gemengelage zu tun, die nur vordergründig ausschließlich Gebrauchtwagen, nämlich jene mit Euro 5, zu betreffen scheint. Deren Wertigkeit wird sicherlich durch die drohenden Fahrverbote nicht stabil bleiben, sondern diese Fahrzeuge werden auf dem
Gebrauchtwagenmarkt unattraktiver und daher vor allem über preisliche Anreize abgesetzt werden. Zum anderen erfährt der Diesel seit geraumer Zeit ein PR-Debakel von historischen Dimensionen.“ Im Ausblick ist es sicher so, dass der Diesel langfristig an Attraktivität verlieren wird und dies in einem höheren Maß als Benzinmodelle. Gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass bereits im Einsatz befindliche Technologien den Diesel wieder zu einem wahrhaften Musterschüler in Sachen Umweltschutz machen. Diese Technik wird aber sehr aufwendig und teuer sein und wird daher voraussichtlich eher den teuren Fahrzeugsegmenten vorbehalten bleiben. Jenen also, deren Anschaffungspreise ohnehin abseits des Mainstreams liegen.
„Verunsicherung bleibt“
Auch Michael Velte, Vorsitzender des Verbandes markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften (VMF), hat sich geäußert: „Im Grunde hat das Urteil an der bestehenden Verunsicherung kaum etwas verändert. Die in den letzten Monaten deutlicher eingetretenen Verwerfungen am Gebrauchtwagenmarkt von Dieselfahrzeugen haben das Urteil quasi schon vorweg genommen. Niemand kann aktuell sagen, was das Urteil konkret überhaupt bedeuten wird. Der VMF hat deshalb bereits Kontakt zum Leiter des Umweltamts einer davon besonders betroffenen Großstadt aufgenommen und wird sich im Zuge der nächsten Mitgliederversammlung über deren Optionen informieren lassen. Denn nahezu keine der betroffenen Städte erwägt ja ernsthaft, freiwillig ein Fahrverbot einführen zu wollen.“ (CAR/HJM) W
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Was ist eigentlich, wenn‌? firmenwagenwissen.de Die Wissensflatrate fßr Dienstwagenfahrer.
Management
Fast alle Autohersteller bieten mittlerweile ergänzend zur gesetzlich geregelten Gewährleistung Garantieleistungen an.
Große Unterschiede bei den Garantien Zwei, drei, fünf oder gar sieben Jahre – wenn es um die Garantien bei Neuwagen geht, unterscheiden sich die Hersteller. Wir haben uns die Leistungen genauer angesehen. Generell ist die Herstellergarantie beim Kauf eines Neuwagens eine freiwillige Leistung. Anders sieht es mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung aus. Unabhängig von Marke und Modell steht die auch Sachmängelhaftung genannte Absicherung jedem Kunden zu. Festgeschrieben ist in Paragraf 437 des BGB, dass bis zwei Jahre nach Kauf beziehungsweise Auslieferung des jeweiligen Autos der Händler dafür verantwortlich ist, dass das Fahrzeug frei von Rechts- und Sachmängeln ist.
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EURO und mehr kann die Reparatur des Bi-Xenon-Scheinwerfers kosten.
Während in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungszeit der Verkäufer beweisen muss, dass ein Mangel bei der Auslieferung noch nicht vorgelegen hat, kehrt sich die Beweispflicht anschließend um. Dann ist es an dem Käufer nachzuweisen, dass er ein Auto mit einem Mangel erworben hat. Tritt ein solcher Fall ein, kann eine kostenlose Beseitigung des Problems eingefordert werden. Sollte die Reparatur auch beim zweiten Versuch nicht erfolgreich sein, besteht die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
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Foto: Wolfilser - stock.adobe.com
Sind Verschleißteile ausgeschlossen?
Fast alle Autohersteller bieten aber mittlerweile ergänzend zur gesetzlich geregelten Gewährleistung, auf die sich einzig BMW und Mini zurückziehen, unterschiedliche Garantieleistungen an. Diese variieren sowohl hinsichtlich der Zeitspanne als auch der Laufleistung. Nicht inbegriffen sind allerdings – wie auch bei der Sachmängelhaftung – Verschleißschäden, beispielsweise abgenutzte Bremsbeläge. Bei den Garantiezusagen für Lack oder gegen Durchrostung liegen die Marken teilweise ebenfalls erheblich auseinander. Umfassenden Schutz bieten diese Garantien nicht unbedingt. Alles, was von außen auf die Farbschicht einwirkt, ist nicht abgedeckt – etwa Beschädigungen durch Vogelkot, Baumharz und Sonnencreme. Falls das Auto in der Garantiezeit rostet, gibt es häufig nur eine Mängelbeseitigung, wenn sich der Lochfraß von innen nach außen vorarbeitet. Der gesetzliche Anspruch auf Gewährleistung und die freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen gelten übrigens unabhängig davon, wo und wie der Neuwagen erworben wird – über Online-Vermittler im Internet oder direkt im Autohaus. Doch Achtung: Die Garantiezeit beginnt ab der ersten Zulassung oder mit der Übergabe an den Importeur. Handelt es sich um einen Neuwagen mit Tageszulassung oder um ein Fahrzeug, das der Importeur auf Lager hat, ist Vorsicht geboten. In solchen Fällen ist unbedingt zu klären, wann das Fahrzeug zugelassen beziehungsweise übergeben wurde, um auszuschließen, dass die Garantiezeit bereits seit Monaten läuft.
Welche Bedingungen stellt der Hersteller?
Bei einem Garantieversprechen des Herstellers spielt es keine Rolle, wann der Mangel auftritt: Er muss behoben werden. Vorausgesetzt, das Auto wird ordnungsgemäß gewartet und der Kunde hat sich auch an die anderen Bedingungen des Herstellers gehalten. Dazu zählen beispielsweise regelmäßige Inspektionen oder der Einbau von Originalteilen. Die Garantie verfällt, wenn der Autobesitzer dagegen verstößt. In solchen Fällen ist es fast immer auch mit einem kulanten Entgegen-
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„Es sollte klar sein, welche Kosten (Arbeit/ Material) der Garantiegeber übernimmt und ob es Einschränkungen z. B. beim Alter des Fahrzeugs gibt.“ Hannes Krämer, Rechtsexperte des Auto Clubs Europa (ACE)
kommen des Herstellers beziehungsweise Händlers vorbei. Eine solche Kulanz ist übrigens auch nach dem Ende der Garantie durchaus möglich; ein auftretender Mangel kann deshalb noch kostenlos behoben werden. Auf freiwilliger Basis sind auch Hersteller ab und an bereit, sich an den Reparaturkosten zu beteiligen. Dabei kommt es einerseits darauf an, welche Probleme mit dem Neuwagen auftreten. Andererseits schauen Händler und auch Hersteller ebenfalls darauf, ob der Autobesitzer ein treuer – also ein guter – Kunde ist. Flottenkunden sollten mit einer größeren Bereitschaft zur kulanten Regelung rechnen können.
Was ist mit der Anschlussgarantie?
Keine Gedanken über diese Art der Gefälligkeit machen müssen sich Käufer, die eine kostenpflichtige Anschlussgarantie abschließen. Eine Ergänzung, die durchaus sinnvoll sein kann. Der Statistik zufolge haben zwei- bis vierjährige Autos einen doppelt so hohen Reparaturbedarf wie unter zweijährige Fahrzeuge. Angebote für diese Anschlussgarantien bieten fast alle Hersteller. Die Unterschiede und Bedingungen sind aber von Hersteller zu Hersteller ebenso wie von Modell zu Modell teilweise erheblich. So müssen bei einigen Marken die Anschlussverträge innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Neuwagenkauf abgeschlossen werden. Bei anderen dürfen die Autos ein bestimmtes Alter oder eine Kilometergrenze nicht überschritten haben. Als Faustregel gilt, dass es für Kleinwagen günstigere Konditionen gibt als für höherklassige Fahrzeuge, PS-Boliden werden teurer eingestuft als leistungsschwächere Autos. So kostet beispielsweise für einen Mazda 2 eine Verlängerung um 24 Monate 214 Euro, für einen Mazda 6 oder CX-5 sind es dagegen 290 Euro, für einen MX-5 gar 353 Euro. Unterschiede gibt es auch bei den Laufzeiten und Kilometerleistungen der Anschlussgarantien. Vor allem bei den Laufzeiten gilt es, genau hinzusehen, was in den Verträgen steht. Denn die Hersteller geben gerne die Komplettzeiten – also inklusive der ohnehin gewährten Zweijahresgarantie auf Neuwagen – als Anschlusszeitraum an.
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„Der Umfang einer Garantie ist sehr wichtig. Es sollte vorher unbedingt abgeklärt werden, welche Baugruppen sie umfasst und welche nicht.“
Foto: ACE
Hannes Krämer, Rechtsexperte des Auto Clubs Europa (ACE)
Absicherung nur für Baugruppen
Zudem unterscheiden sich die Inhalte der Anschlussgarantien in einigen Fällen auch von denen für Neuwagen. Abgesichert sind so möglicherweise nur bestimmte Baugruppen in den Fahrzeugen. Abhängig von den Kilometerleistungen des Autos werden Kunden von einigen Anbietern auch entsprechend gestaffelt an den Kosten für die Ersatzteile beteiligt. Selbstverständlich sind zahlreiche Anschlussgarantie-Angebote auch für Geschäftskunden und Flottenbetreiber verfügbar. So bietet Opel beispielsweise mit Flex Care ein Servicepaket mit Anschlussgarantie, Mobilservice, Inspektionen und Verschleißteilaustausch an. Die Laufzeiten liegen bei drei, vier oder fünf Jahren nach Erstzulassung, die Laufleistungen bei 15.000, 30.000 oder 40.000 Kilometer pro Jahr. An die Garantieverlängerung knüpfen die Hersteller nicht selten Bedingungen. So wird üblicherweise
Steuern sparen STEUERLICHE ASPEKTE sind bei Geschäftsfahrzeugen oft wichtig. Die Kosten für eine Garantieverlängerung oder auch -erweiterung gelten nicht als Erhöhung der Anschaffungskosten für den betroffenen Gegenstand des Anlagevermögens. Doch der gezahlte Betrag kann im Jahr der Fälligkeit als Betriebsausgabe verbucht werden, mindert so bei einer Einnahmen-Überschussrechnung den Betriebsgewinn. Bei einer Bilanz muss die Zahlung abgegrenzt werden. Hier verteilen sich die Kosten auf die Jahre der Garantieaufwendungen als Betriebsausgaben.
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vom Fahrzeughalter verlangt, dass er vorgeschriebene Inspektionen penibel einhält, das Auto ausschließlich in einer Vertragswerkstatt abgibt – was häufig teurer ist als der Service einer freien Werkstatt – und dort nur Originalersatzteile einbauen lässt. „Der Umfang einer Garantie ist sehr wichtig. Es sollte vorher unbedingt abgeklärt werden, welche Baugruppen sie umfasst und welche nicht; weiterhin sollte klar sein, welche Kosten (Arbeit/Material) der Garantiegeber übernimmt und ob es Einschränkungen bei der Kilometerleistung und beim Alter des Fahrzeugs gibt“, sagt Hannes Krämer, Rechtsexperte des Auto Clubs Europa (ACE). Der Leistungsumfang sollte seinen Worten zufolge dem der Neuwagengarantie entsprechen oder zumindest nahe kommen. „Ganz wichtig ist, darauf zu achten, ob weitere Voraussetzungen vorgegeben werden. Das können z. B. Wartungsintervalle nach Herstellervorgaben oder Werkstattbindung sein.“
Garantiefall – ja oder nein?
Krämer weiß aus Erfahrung: Wenn tatsächlich Mängel auftreten, wird häufig darüber gestritten, ob es ein Garantiefall ist oder nicht – und falls ja, in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung durch den Garantiegeber beansprucht werden kann. Wie bei allen Versicherungen sollte jeder Kunde genau überlegen, ob und in welchem Umfang eine Garantieverlängerung notwendig ist. Generell sei gegen die Anschlussgarantie nichts einzuwenden, sagt Krämer: „Sie kann durchaus sinnvoll sein, wenn der Leistungsumfang entsprechend weit gefasst ist.“ In einigen Fällen kann sie sich sogar schon bei der ersten Inanspruchnahme lohnen. Wenn zum Beispiel der Bi-Xenon-Scheinwerfer kaputtgeht, kann die Reparatur mehrere hundert Euro kosten. Übrigens: Obwohl man Anschlussgarantien oft abschließt, wenn das Auto längst als Gebrauchtwagen gilt, handelt es sich dabei nicht um Gebrauchtwagengarantien. Diese können auch noch nach Ablauf der Neuwagengarantie abgeschlossen werden. WOLFGANG SCHÄFFER W Web-Wegweiser fuhrpark.de/garantie0318
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Hamburger Str. 24 01067 Dresden Ronny Kahleis Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0351/4920-426 Telefax: 0351/4920-211 E-Mail: ronny.kahleis@vw-dresden.de www.vw-dresden.fuhrparkmanagement-dresden.de
Kesselsdorfer Str. 300 01169 Dresden Maik Dittrich Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0351/4101-221 Telefax: 0351/4101-14221 E-Mail: maik.dittrich@pattusch.de www.pattusch.fuhrparkmanagement-dresden.de
Wilsdruffer Str. 35 01705 Freital Roland Legler Telefon: 0351/821180-51 Telefax: 0351/821180-88 E-Mail: roland.legler@auto-dresden-nord.de www.skoda-dresden.fuhrparkmanagement-dresden.de
Zörbiger Str. 2 06749 Bitterfeld-Wolfen OT Bitterfeld Ronny Lange Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 03493/374-229 E-Mail: ronny.lange@otto-grimm.de www.otto-grimm.de
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Am Galgenberg 41 01257 Dresden Maximilian Kunze Telefon: 0351/8887-888 E-Mail: info@ertl-gruppe.de www.dresdener-auto-ag.de
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Brückenstr. 6 07743 Jena Josef Schumann Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 03641/485-238 Telefax: 03641/485-165 E-Mail: josef.schumann@fischer-jena.de www.fischer-jena.de
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Liebstädter Str. 5 01277 Dresden Lutz Gebler Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0351/2533-161 Telefax: 0351/2561-160 E-Mail: lutz.gebler@autohaus-reick.de www.autohaus-reick.de
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Wendenstr. 150 20537 Hamburg Immo Schneider - Großkundenleiter Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 040/251516-65 Telefax: 040/251516-8865 E-Mail: immo.schneider@auto-wichert.de www.auto-wichert.de
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Königsweg 76-78 24114 Kiel René Volkmer Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0431/6644-234 E-Mail: rene.volkmer@vw-kiel.de www.schmidt-hoffmann.de
Gutenbergstraße 84-86 24118 Kiel Andre Meyer Telefon: 0431/54446-71 E-Mail: andre.meyer@audi-kiel.de www.schmidt-hoffmann.de
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Stresemannstr. 1-7 28207 Bremen Klaus-Dieter Niermann Telefon: 0421/4495-142 Telefax: 0421/4495-191 E-Mail: niermann@schmidt-und-koch.de www.schmidt-und-koch.de
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Vahrenwalder Str. 141 30165 Hannover Daniel Seidler Telefon: 0511/3525-216 E-Mail: daniel.seidler@autohaus-hentschel.de www.autohaus-hentschel.de
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Adresseinträge 31137
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Autohaus Kühl GmbH & Co. KG
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Autohaus Markötter Bielefeld GmbH
34123
34466
37520
Glinicke Großkunden Leistungszentrum Kassel
Autohaus Ostmann KG
Wentorf & Schenkhut GmbH
Münchewiese 5 31137 Hildesheim Roman Moritz Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 05121/999345-33 E-Mail: roman.moritz@autohaus-kuehl.de www.Autohaus-Kuehl.de
Ochshäuserstr. 37 34123 Kassel Andreas Andrawas Telefon: 0561/500455-101 E-Mail: andreas.andrawas@glinicke.de www.glinicke.de
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Ippinghäuser Str. 10 34466 Wolfhagen Ralf Trampenau Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 05692/9876-432 Telefax: 05692/9876-9432 E-Mail: trampenau@autohaus-ostmann.de www.autohaus-ostmann.de
Artur-Ladebeck-Str. 208 33647 Bielefeld Christoph Büker Telefon: 0521/9425-50 E-Mail: christoph.bueker@markoetter.de www.markoetter.de
Petershütter Allee 9-13 37520 Osterode am Harz Thomas Herold Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 05522/5005-162 Telefax: 05522/5005-177 E-Mail: t.herold@wentorf-schenkhut.de www.wentorf-schenkhut.de
PLZ 4 38644
39116
40231
Wentorf & Schenkhut GmbH
Autohaus Süd Magdeburg NL. d. Autohaus Hentschel GmbH Hannover
Autohaus Ulmen GmbH & Co. KG
40233
40595
40721
Gottfried Schultz Automobilhandels SE
Hans Brandenburg GmbH
Hans Brandenburg GmbH
Bornhardtstr. 6 38644 Goslar Alexander Derr Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 05321/5704-380 Telefax: 05321/5704-387 E-Mail: a.derr@wentorf-schenkhut.de www.wentorf-schenkhut.de
Höherweg 85 40233 Düsseldorf Andre Benedix Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0211/7378-101 Telefax: 0211/7378-587 E-Mail: andre.benedix@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
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Halberstädter Chausee 200 39116 Magdeburg Jörg Gotzmann Telefon: 0391/6233-116 Telefax: 0391/6233-250 E-Mail: joerg.gotzmann@fordsued.de www.ford-magdeburg.de
Bertha-von-Suttner-Str. 11-15 40595 Düsseldorf Hans-Jürgen Sassen Telefon: 0211/7390-0 Telefax: 0211/7390-249 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de
Königsberger Str. 26 40231 Düsseldorf Daniel Siemsen Telefon: 0211/31000-665 Telefax: 0211/31000-9665 E-Mail: siemsen@ulmen.com www.ulmen.com
Düsseldorfer Str. 2 40721 Hilden Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02103/502-0 Telefax: 02103/502-33 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de
13
Adresseinträge PLZ 4 40822
41464
41540
Hans Brandenburg GmbH
Audi Zentrum Neuss
Hans Brandenburg GmbH
42109
42897
44141
Gottfried Schultz Wuppertal GmbH & Co. KG
Willy Scheider GmbH & Co. KG
Volkswagen Zentrum Dortmund Hülpert VZ GmbH
44143
44263
44379
Audi Zentrum Dortmund Hülpert AZ GmbH
Bonnermann & Hüls GmbH
Hülpert Planetenfeldstraße Hülpert VZ GmbH
44809
45143
45478
Auto Witzel GmbH
Volkswagen Zentrum Essen/ Audi Zentrum Essen
Gottfried Schultz Automobilhandels SE
Wilettstr. 7 40822 Mettmann Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02104/8334-0 Telefax: 02104/8334-34 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de
Uellendahler Str. 245-251 42109 Wuppertal Thorsten Lungstraß Telefon: 0202/2757-160 Telefax: 0202/2757-111 E-Mail: thorsten.lungstrass@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
Ludwig-Lohner-Str. 7-9 44143 Dortmund Marcel Markowski Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0231/48826-480 Telefax: 0231/48826-498 E-Mail: marcel.markowski@huelpert.de www.huelpert.de
Freudenbergstr. 25-33 44809 Bochum Marc Froyez Telefon: 0234/9577-32 Telefax: 0234/9577-340 E-Mail: marc.froyez@witzel.de www.witzel.de
14
Jülicher Landstr. 41-43 41464 Neuss Rolf Hesemann Telefon: 02131/9456-0 Telefax: 02131/9456-87 E-Mail: rolf.hesemann@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
Trecknase 6-8 42897 Remscheid Georg Hartmann Telefon: 02191/9640-300 Telefax: 02191/9640-45 E-Mail: georg.hartmann@autohaus-scheider.de www.autohaus-scheider.de
Nortkirchenstr. 43 44263 Dortmund Mathias Hüls Telefon: 0231/425772-22 Telefax: 0231/425772-99 E-Mail: mh@b-h.gmbh www.bonnermann-huels.de
Thyssenkrupp Allee 20 45143 Essen Arnd Leibenath Telefon: 0201/8743-321 Telefax: 0201/8743-327 E-Mail: arnd.leibenath@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
Lübecker Str. 16 41540 Dormagen Hans-Jürgen Sassen Telefon: 02133/5301-0 Telefax: 02133/5301-40 E-Mail: info@hans-brandenburg.de www.hans-brandenburg.de
Westfalendamm 18 44141 Dortmund Manfred Ickerodt Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0231/57703-0 Telefax: 0231/57703-282 E-Mail: manfred.ickerodt@huelpert.de www.huelpert.de
Planetenfeldstr. 87 44379 Dortmund Raúl Simancas Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0231/61005-0 Telefax: 0231/619839 E-Mail: raul.simancas@huelpert.de www.huelpert.de
Ruhrorter Str. 13-15 45478 Mülheim Silke Brandes Telefon: 0208/59900-750 Telefax: 0208/59900-788 E-Mail: silke.brandes@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
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Adresseinträge 45659
46244
47805
MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Autohaus Bellendorf GmbH
Tölke&Fischer GmbH & Co. KG Großkunden-Leistungszentrum
48163
48653
49078
Knubel GmbH & Co. KG
Knubel GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Coesfeld
STARKE Automobilgruppe Großkundenleistungszentrum
50259
50769
50825
R&S Mobile GmbH & Co. KG
R&S Mobile GmbH & Co. KG FordStore Partner Köln
Autohaus KIERDORF NL der I.C. Autohandel Rheinland GmbH
51373
51379
51469
Audi Zentrum Leverkusen GS-RP GmbH & Co. KG
Volkswagen Zentrum Leverkusen GmbH & Co. KG
Richard Stein GmbH & Co. KG
Rottstraße 116 45659 Recklinghausen Friedrich Niewöhner Zert. Großkundenberater Telefon: 02361/5804-376 Telefax: 02361/5804-379 E-Mail: fniewoehner@mohag.de www.mohag.de
Weseler Str. 485 48163 Münster Olaf Natusch Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0251/97131-208 Telefax: 0251/97131-201 E-Mail: olaf.natusch@knubel.de www.knubel.de
Pelsstr. 35 46244 Bottrop-Kirchhellen Markus Kiegelmann Verkaufsleiter Geschäftskunden Telefon: 02045/41110-30 Telefax: 02045/41110-19 E-Mail: firmenkundencenter@bellendorf.de www.bellendorf.de
Druffels Weg 91/91a 48653 Coesfeld Martin Schuppert Telefon: 02541/9484-10 Telefax: 02541/9484-50 E-Mail: martin.schuppert@knubel.de www.knubel.de
Gladbacher Str. 345 47805 Krefeld Steffen Ratiu Zertifizierter Fuhrparkberater Telefon: 02151/339-217 Telefax: 02151/339-208 E-Mail: steffen.ratiu@toefi.de www.toefi.de
Blumenhaller Weg 153 49078 Osnabrück Jan Roth Zert. Fuhrparkberater Telefon: 0541/40441-234 E-Mail: jan.roth@starke-autos.de www.starke-autos.de
PLZ 5
Ottostr. 7 50259 Pulheim Serkan Dogan - Großkundenbetreuer Telefon: 02238/477-126 Telefax: 02238/477-269 E-Mail: sdogan@rsmobile.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford
Willy-Brandt-Ring 10 51373 Leverkusen Andreas Müller Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 02171/4003-93 Telefax: 02171/4003-191 E-Mail: andreas.mueller@audi-zentrum-leverkusen.de www.audi-zentrum-leverkusen.de
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Robert-Bosch-Str. 2-4 50769 Köln Hans-Peter Kraus - Großkundenbetreuer Telefon: 0221/70917-56 Telefax: 0221/70917-28 E-Mail: hpkraus@rsmobile.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford
Robert Blum Str. 71 51379 Leverkusen Andreas Müller Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 02171/4003-93 Telefax: 02171/4003-191 E-Mail: andreas.mueller@volkswagen-zentrumleverkusen.de www.volkswagen-zentrum-leverkusen.de
Oskar-Jäger-Str. 166-168 50825 Köln Seid Mustafic Telefon: 0221/40085-64 E-Mail: seid.mustafic@autohaus-kierdorf.de www.autohaus-kierdorf.de
Mülheimer Str. 67-69 51469 Bergisch Gladbach Sascha Fischermann Telefon: 02202/95572-730 Telefax: 02202/95572-739 E-Mail: sascha.fischermann@steingruppe.de www.steingruppe.de
15
Adresseinträge PLZ 5 53119
53340
54292
Autohaus Jacob Fleischhauer GmbH & Co. KG
Löhr Automobile Vertriebs GmbH
Volkswagen Zentrum Trier, VZT Automobile GmbH
54292
55129
55131
Audi Zentrum Trier GmbH
Fuhrmeister Exclusive Automobile GmbH & Co. KG
Audi Zentrum Mainz, Löhr Automobile GmbH
55131
56070
56073
Volkswagen Zentrum Mainz Auto Kraft GmbH
Audi Zentrum Koblenz GmbH
Autohaus Foerster GmbH
57074
57074
57076
Walter Schneider Fludersbach GmbH & Co. KG
Audi Zentrum Siegen Walter Schneider GmbH & Co. KG
Walter Schneider GmbH & Co. KG
Bornheimer Str. 206-220 53119 Bonn Klaus-Peter Fanslau Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0228/7264-122 Telefax: 0228/7264-28122 E-Mail: klaus-peter.fanslau@fleischhauer.com www.fleischhauer.com
Rudolf-Diesel-Str. 17 54292 Trier Joannis Papadopoulos Telefon: 0651/1701-457 Telefax: 0651/1701-109 E-Mail: j.papadopoulos@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-trier.de
Hechtsheimer Str. 21 55131 Mainz Egbert Gogolin Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 06131/2399-100 Telefax: 06131/2399-7138 E-Mail: e.gogolin@loehrgruppe.de www.loehrgruppe.de
Fludersbach 118 57074 Siegen Armin Unverzagt Telefon: 0271/2355-136 Telefax: 0271/2355-100 E-Mail: armin.unverzagt@walter-schneider.de www.walter-schneider.de
16
Bergerwiesenstr. 4 53340 Meckenheim Stefan Heinzen zertifizierter Fuhrparkmanagement-Berater Telefon: 02225/8897-333 Telefax: 02225/8897-599 E-Mail: s.heinzen@loehrgruppe.de www.loehrgruppe.de
Robert-Bosch-Str. 7 55129 Mainz Klaus Wipperfürth Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 06131/581011 Telefax: 06131/592199 E-Mail: klaus.wipperfuerth@fuhrmeister.de www.fuhrmeister.de
Andernacher Str. 205 56070 Koblenz Oliver Ehrlich Telefon: 0261/80804-50 Telefax: 0261/80804-5550 E-Mail: o.ehrlich@loehrgruppe.de www.audizentrumkoblenz.de
Leimbachstr. 165 57074 Siegen Sabrina Jabs Telefon: 0271/23446-34 Telefax: 0271/23446-11 E-Mail: sabrina.jabs@audi-zentrum-siegen.de www.audi-zentrum-siegen.de
Loebstr. 5 54292 Trier Ralf Wöhler Telefon: 0651/2099-361 E-Mail: r.woehler@loehrgruppe.de www.volkswagen-zentrum-trier.de
Hechtsheimer Str. 23, 55131 Mainz Andreas Müller Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 06131/2399-300 Telefax: 06131/2399-7300 E-Mail: audi-mainz@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-mainz.de
Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 E-Mail: willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de
Weidenauer Str. 124-136 57076 Siegen Marcus Tröller Telefon: 0271/7009-0 Telefax: 0271/7009-56 E-Mail: marcus.troeller@walter-schneider.de www.walter-schneider.de
bfp Servicefinder 2018
Adresseinträge 58256
58332
59269
Autohaus Klaus Heinz GmbH + Co. KG
Autohaus Tepass + Seiz GmbH + Co. KG
Knubel GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Beckum
Hembecker Talstr. 71 - 75 58256 Ennepetal Kai Tacke Telefon: 02333/9787-0 Telefax: 02333/9787-20 E-Mail: info@ah-heinz.de www.ah-heinz.de
Berliner Str. 60-68 58332 Schwelm Andreas Nehring Telefon: 02336/87970-0 Telefax: 02336/87970-11 E-Mail: a.nehring@ah-tepass.de www.ah-tepass.de
Neubeckumer Str. 74c 59269 Beckum David Weltz Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 02521/9399-42 Telefax: 02521/9399-33 E-Mail: david.weltz@knubel.de www.knubel.de
PLZ 6 55129
60313
60314
Fuhrmeister Exclusive Automobile GmbH & Co. KG
Tridente Frankfurt Autohaus Hessengarage GmbH
Volvo Centrum Frankfurt Autohaus Hessengarage GmbH
60314
60386
61231
Glinicke British Cars Frankfurt am Main GmbH & Co. KG
SEAT Deutschland Niederlassung GmbH Niederlassung Frankfurt
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
61348
61381
61440
Auto Bach GmbH
Autohaus Weil GmbH
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Robert-Bosch-Str. 7 55129 Mainz Klaus Wipperfürth Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 06131/581011 Telefax: 06131/592199 E-Mail: klaus.wipperfuerth@fuhrmeister.de www.fuhrmeister.de
Hanauer Landstr. 295 60314 Frankfurt am Main Sandra Mohr Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 069/94943455-16 Telefax: 069/94943455-12 E-Mail: sandra.mohr@glinicke.de www.britishcars-frankfurt.de
Urseler Str. 61 61348 Bad Homburg Richard Landburg Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06172/3087-38 Telefax: 06172/3087-29 E-Mail: r.landburg@autobach.de www.autobach.de
bfp Servicefinder 2018
Schillerstr. 27 60313 Frankfurt am Main Udo Kandel Telefon: 069/668119-0 E-Mail: udo.kandel@emilfrey.de www.tridente-frankfurt.de
Carl-Benz-Str. 27 60386 Frankfurt am Main Johannes Meiser Groß- und Gewerbekunden Verkäufer Telefon: 069/408028-573 Telefax: 069/408028-599 E-Mail: j.meiser@frankfurt-seat.de www.frankfurt-seat.de
Max-Planck-Str. 7 61381 Friedrichsdorf Heiko Montag Telefon: 06172/5912-17 Telefax: 06172/5912-14 E-Mail: heiko.montag@autohaus-weil.de www.autohaus-weil.de
Hanauer Landstr. 119a 60314 Frankfurt am Main Udo Kandel Telefon: 069/390005-300 E-Mail: udo.kandel@volvo-centrum.de www.volvofrankfurt.de
Schwalheimer Str. 71 61231 Bad Nauheim Michael Janda Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06032/93994-44 E-Mail: michael.janda@marnet.de www.marnet.de
Willy-Brandt-Str. 6 61440 Oberursel Felix Salzmann Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06171/9795-119 E-Mail: felix.salzmann@marnet.de www.marnet.de
17
Adresseinträge PLZ 6 61462
61476
64331
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Avalon Premium Cars GmbH
Autohaus Hedtke GmbH & Co. KG
64331
65203
67663
Hedtke Automobile GmbH
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Rittersbacher Gruppe
70195
70469
70736
SEAT Deutschland Niederlassung GmbH Niederlassung Stuttgart
Audi Stuttgart GmbH
Hahn Automobile GmbH + Co. KG
71083
71083
71229
WFS GmbH
Autohaus Weeber GmbH
Autohaus Weeber GmbH & Co.KG
Wiesbadener Str. 68 61462 Königstein Stefan Doll Zert. Fuhrparkberater Telefon: 06174/2992-803 E-Mail: stefan.doll@marnet.de www.marnet.de
Rudolf-Diesel-Str. 46 64331 Weiterstadt Marc Birnbaum Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 06151/85066-23 Telefax: 06151/85066-823 E-Mail: marc.birnbaum@hedtke.de www.hedtke.de
Eschborner Str. 1-3 / Ecke Frankfurter Straße 61476 Kronberg Toni Nickel Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Automobilverkäufer Telefon: 06173/99968-69 Telefax: 06173/99968-111 E-Mail: toni.nickel@autohaus-avalon.de www.autohaus-kronberg.de
Rheingaustr. 90 65203 Wiesbaden Kai Treber Zert. Fuhrparkberater Telefon: 0611/96700-14 E-Mail: kai.treber@marnet.de www.marnet.de
Rudolf-Diesel-Str. 42 64331 Weiterstadt Thomas Roth Zertifizierter Automobilverkäufer (ZDK) Telefon: 06151/8255-21 Telefax: 06151/8255-821 E-Mail: thomas.roth@hedtke.de www.hedtke.de
Pariser Straße 201 (Georg Rittersbacher Platz 1) 67663 Kaiserslautern Jens Steinmann (Leitung Großkunden Leistungszentrum) Zertifizierte Fuhrpark- & Fuhrparkmanagementberater der Volkswagen AG Telefon: 0631/3202-137 Telefax: 0631/3202-174 E-Mail: jens.steinmann@rittersbacher.de www.rittersbacher.de
PLZ 7
Beethovenstr. 9-11 70195 Stuttgart Branca Hälsig Zert. Fuhrparkmanagementberaterin Telefon: 0711/658158-841 Telefax: 0711/658158-879 E-Mail: b.haelsig@stuttgart-seat.de www.stuttgart-seat.de
Adlerstr. 12 71083 Herrenberg Angela Kazenmaier Telefon: 07031/435579-244 Telefax: 07031/435579-248 E-Mail: angela.kazenmaier@weeber-fleet-service.de www.weeber-fleet-service.de
18
Heilbronner Str. 340 70469 Stuttgart Thomas Czernik Verkaufsleiter Vertrieb Großkunden Telefon: 0711/89081-1251 Telefax: 0711/89 0 81-71251 E-Mail: Thomas.Czernik@stuttgart.audi www.audi-stuttgart-grosskunden.de
Daimlerstr. 32 71083 Herrenberg Franz Axnix Telefon: 07032/9272-116 Telefax: 07032/9272-154 E-Mail: franz.axnix@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
Ringstr. 12-18 70736 Fellbach Lars Günther Telefon: 0711/5777-464 Telefax: 0711/5777-1464 E-Mail: lars.guenther@hahn-automobile.de www.hahn-automobile.de
Glemseckstr. 39/49 71229 Leonberg Timo Fischer Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 07152/9765-119 Telefax: 07152/9765-177 E-Mail: timo.fischer@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
bfp Servicefinder 2018
Adresseinträge 71263
72760
Autohaus Weeber GmbH
Audi Zentrum Reutlingen, Autohaus Heusel GmbH
Merklinger Str. 14 71263 Weil der Stadt Dieter Chmel Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 07033/522-113 Telefax: 07033/522-154 E-Mail: dieter.chmel@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
Rommelsbacher Str. 69 72760 Reutlingen Andreas Hoyer Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 07121/3337-374 Telefax: 07121/3337-390 E-Mail: andreas.hoyer@audi-zentrum-rt.de www.audi-zentrum-rt.de
73230
Ramsperger Automobile GmbH & Co. KG
Hindenburgstr. 45 73230 Kirchheim Marcus Bütikofer Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 07021/5001-119 Telefax: 07021/5001-118 E-Mail: marcus.buetikofer@ramsperger-automobile.de www.ramsperger-automobile.de
75181
76131
77652
Auto & Service A & S GmbH & Co. KG
Graf Hardenberg-Gruppe Großkundenleistungszentrum Karlsruhe
Graf Hardenberg GmbH & Co.KG
Gablonzer Str. 9 75181 Pforzheim Frederik Zimmermann Telefon: 07231/78406-267 Telefax: 07231/78406-18 E-Mail: F.Zimmermann@Auto-und-service.de www.auto-und-service.de
Gottesauer Str. 6 76131 Karlsruhe Dirk Schiller Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 0721/3840-185 E-Mail: dirk.schiller@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
Otto-Hahn-Str. 3 77652 Offenburg Großkundenabteilung Telefon: 0781/9202-320 Telefax: 0781/9202-8320 E-Mail: rebecca.ketterer@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
PLZ 8 78267
79108
81476
Gohm + Graf Hardenberg GmbH Großkundenleistungszentrum
Autohaus Engelhard GmbH
Autohaus Christl & Schowalter GmbH & Co. KG
81671
83104
84137
Autohaus Werndl GmbH & Co
Flottenleistungszentrum Eder GmbH
Autohaus Ostermaier GmbH
Singener Str. 17 78267 Aach Andreas Fiedler Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 07774/501-200 E-Mail: andreas.fiedler@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
Haager Str. 5 & 9 81671 München Wolfgang Werner Telefon: 089/404084 Telefax: 089/405525 E-Mail: w.werner@autohaus-werndl.de www.autohaus-werndl.de
bfp Servicefinder 2018
Zinkmattenstr. 10 79108 Freiburg Großkundenzentrum Telefon: 0761/50406-24 Telefax: 0761/50406-45 E-Mail: fleetsales@auto.ag www.auto.ag
Moorweg 5 83104 Tuntenhausen Christian Schneider Telefon: 08067/909-111 Telefax: 08067/909-110 E-Mail: c.schneider@auto-eder.de www.flz-eder.com
Filchnerstr. 86-88 81476 München Otto Mouka Telefon: 089/75902-20 Telefax: 089/7593631 E-Mail: otto.mouka@christl.de www.christl-schowalter.de
Landshuter Str. 9 84137 Vilsbiburg Robert Brünn Zert. Fuhrparkmanagementberater (VW) Telefon: 08741/9633-119 Telefax: 08741/9633-8100 E-Mail: r.bruenn@ostermaier.de www.ostermaier.de
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Aufhausener Str. 23 + 25 89520 Heidenheim Wolfgang Reichersdörfer Verkauf an Großkunden Telefon: 07324/9638-18 E-Mail: wolfgang.reichersdoerfer@marnet.de www.marnet.de
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Gustav-Adolf Str. 135 90439 Nürnberg Stefan Dittmann Telefon: 0911/95408-72 E-Mail: Stefan.dittmann@autohaus-froehlich.de www.Autohaus-froehlich.de
Nürnberger Str.147 90762 Fürth Leopold Pillenstein Telefon: 0911/9702-700 Telefax: 0911/9702-703 E-Mail: leopold.pillenstein@pillenstein.de www.pillenstein.de
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Hermsdorfer Str. 2 99099 Erfurt Mario Langhammer Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 0361/3435-100 Telefax: 0361/3435-228 E-Mail: mario.langhammer@glinicke.de www.glinicke.de
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AHG GmbH
Cyrusstr. 22, 99867 Gotha Daniel Graeser Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 03621/4504-333 Telefax: 03621/4504-312 E-Mail: daniel.graeser@ahg-online.de www.ahg-online.de
Weimarer Str. 71-75 99867 Gotha Thomas Taubenrauch Zert. Fuhrparkmanagementberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater (bfp-AKADEMIE) ® Zert. Fuhrparkberater (bfp-AKADEMIE) ® Telefon: 03621/4504-157 Telefax: 03621/4504-166 E-Mail: thomas.taubenrauch@ahg-online.de www.ahg-online.de
Und für alle, die noch etwas mehr Informationen haben möchten: Autohäuser mit Großkundenservice sind auf www.fuhrpark.de in der Rubrik „Fuhrparklösungen“ auch online zu finden. Oder einfach unter: fuhrpark.de/servicefinder
www.fuhrpark.de
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Wohin mit dem überflüssigen Leasingauto? Basis-Wissen Recht: Wird der geleaste Dienstwagen nicht mehr benötigt, kann er eigentlich nicht einfach zurückgegeben werden. Doch es gibt Chancen, nicht auf den Kosten sitzenzubleiben. Das Leasen von Dienstwagen ist in vielen Unternehmen üblich. Anders als ein Kauffuhrpark bindet Leasing kein Kapital – und die Reparaturkosten für ein Fahrzeug sind überschaubar. Denn das Leasen von Kfz ist aus steuerlichen Gründen höchstens für 60 Monate zulässig. Häufig werden Leasingverträge für Firmenfahrzeuge auf 36 Monate abgeschlossen. Dann geht der Dienstwagen wieder zurück zum Eigentümer, dem Leasinggeber. Es kann jedoch passieren, dass ein Arbeitgeber für den Dienstwagen keine weitere Verwendung mehr hat und sich deshalb nicht länger an das Kfz binden möchte. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Verlässt etwa ein Arbeitnehmer das Unternehmen, kann der Arbeitgeber, wenn er Glück hat, den Dienstwagen bis zum regulären Leasingvertragsende weiterhin gut einsetzen. Aber das klappt nicht immer. Denn nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung darf dem scheidenden Arbeitnehmer nicht auferlegt werden, die weiteren Leasingraten für die Restlaufzeit des Leasingvertrags zu zahlen. Eine solche Klausel in Dienstwagenüberlassungsverträgen oder Richtlinien ist unwirksam. Auch eine Regelung, die vorsieht,
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„Leasingverträge sind während der sogenannten Grundmietzeit grundsätzlich unkündbar.“
dass der Arbeitnehmer nach einer Eigenkündigung die Mehrkosten für die Auflösung des Leasingvertrags zu tragen hat, lehnen die Arbeitsgerichte ab. Hintergrund ist die Erschwerung des verfassungsrechtlich geschützten Kündigungsrechts. Denn Artikel 12 Grundgesetz schützt auch die negative Berufswahl. Wenn sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber trennen möchte, dürfen ihm dabei keine Steine in den Weg gelegt werden. Muss er aber zahlen, wenn er geht, hält das einen Arbeitnehmer möglicherweise davon ab, eine Kündigung auszusprechen. Ebenfalls unzulässig ist, den Arbeitnehmer zu verpflichten, den Leasingvertrag für den Dienstwagen beim neuen Arbeitgeber einzubringen oder einen Mitarbeiter zu finden, der den Dienstwagen übernimmt.
Grundsätzlich unkündbar, aber ...
Was ist also zu beachten, wenn der Arbeitgeber den Dienstwagen vorzeitig an den Leasingeber zurückgeben will? Der Gesetzgeber hat bis auf eine Ausnahme für Verbraucher das Leasing im deutschen Recht nicht geregelt. Es sind hier
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Wann kann man kündigen?
Zu einer außerordentlichen Kündigung durch den Leasinggeber kommt es zum Beispiel, wenn der Leasingnehmer mit mindestens zwei seiner Leasingraten in Zahlungsverzug gerät. Aber auch wegen eines Totalschadens, nicht unerheblicher Beschädigung oder wegen Verlust des Kfz darf kurzfristig das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei gekündigt werden. Zwar trägt nach den allgemeinen Leasingbedingungen der Leasingnehmer die sogenannte Preis- und Sachgefahr. Nach der Rechtsprechung des BGH muss ihm im Gegenzug aber in diesen Fällen vom Leasinggeber ein kurzfristiges Kündigungsrecht eingeräumt werden. Nicht hierzu zählen allerdings Mängel am Fahrzeug, die bereits beim Kauf des Fahrzeugs durch den Leasinggeber angelegt waren. Denn nach den allgemeinen Leasingbedingungen tritt der Leasinggeber seine Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den Leasingnehmer ab. Statt den Leasingvertrag zu kündigen, muss hier der Leasingnehmer die Rechte aus der Gewährleistung oder einer Garantie für das Fahrzeug selbst beim Verkäufer oder Fahrzeughersteller einfordern. Wird der Leasingvertrag aus wichtigem Grund gekündigt, hat der Leasinggeber einen Anspruch auf Entschädigung. Mit der Abstandszahlung soll das ausgeglichen werden, was der Leasinggeber durch die vorzeitige Vertragsauflösung einbüßt. Die Ablösesumme soll also die Vollamortisation beim Leasinggeber sicherstellen.
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Statt einer Kündigung schließen die Vertragsparteien in der Praxis jedoch oft einen Aufhebungsvertrag. Solche Vereinbarungen erfolgen meist auf Wunsch des Leasingnehmers, wenn ihm kein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Aber auch in solchen Aufhebungsvereinbarungen wird der Leasingnehmer wie bei der außerordentlichen Kündigung verpflichtet, eine Entschädigungszahlung zu leisten. Wie eine solche Ablöse zu berechnen ist, ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die Entschädigung oder Ausgleichszahlung für den vorzeitig beendeten Leasingvertrag nicht mit Umsatzsteuer belegt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Vertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung des Leasingnehmers oder wegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Leasingnehmers gekündigt wurde oder ob mit einem Aufhebungsvertrag das vorzeitige Leasingende herbeigeführt wurde.
„Statt einer Kündigung schließen die Leasingvertragsparteien in der Praxis jedoch oft einen Aufhebungsvertrag.“
Wie wird die Ablöse berechnet?
Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin
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die Gerichte, die bestimmen, was zulässig ist und was nicht. Der Leasingvertrag wird dabei als atypischer Mietvertrag angesehen. Leasing ist ein Finanzierungsgeschäft. Dabei ist der leasingtypische Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer als Gegenleistung für die Finanzierung des Fahrzeugs zu verstehen. Dieser Anspruch wird aber bei einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags noch nicht vollständig erfüllt sein. Daher sind Leasingverträge während der sogenannten Grundmietzeit grundsätzlich unkündbar. Der Vertrag läuft am Ende dieser Grundmietzeit aus, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Von diesem Grundsatz der Unkündbarkeit gibt es aber Ausnahmen. Die Vertragsparteien können einen kündbaren Leasingvertrag abschließen, worauf sich ein Leasinggeber aber nur selten einlässt. Oder einem Vertragspartner steht ein außerordentlicher Kündigungsgrund zu. Denn Leasing ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis – und das kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach Paragraf 314 BGB kündigen.
Grundlage der konkreten Schadensberechnung des Leasinggebers sind die restlichen noch ausstehenden Leasingraten, die ohne die Kündigung oder Vertragsaufhebung bis zum vereinbarten Vertragsablauf noch zu zahlen gewesen wären, abgezinst auf den Zeitpunkt der vorzeitigen Vertragsbeendigung und reduziert um die ersparten laufzeitabhängigen Kosten. Hinzu kommt beim Kilometerleasing noch die Erstattung eventuell gefahrener Mehr- oder Minderkilometer. Weiterhin muss sich der Leasinggeber den Vorteil anrechnen lassen, der daraus entsteht, dass das Leasingfahrzeug bei vorzeitiger Rückgabe regelmäßig einen höheren Wert aufweist als bei Rückgabe zum vereinbarten Vertragsende. Schließlich ist noch der Zinsvorteil abzuziehen, der dem Leasinggeber durch die vorzeitige Möglichkeit zur Verwertung des Leasingfahrzeugs entsteht. Einige finanzielle Risiken, die bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung entstehen, kann der Leasingnehmer über eine Kündigungsschadenversicherung, die sogenannte Gap-Versicherung, abfangen. Es kann sich aber auch lohnen, vor Beendigung des Leasingvertrags einen Nachfolger zu suchen, der bereit ist, in den Leasingvertrag bei unveränderten Bedingungen einzusteigen. Es gibt Dienstleister, die darauf spezialisiert sind, potenzielle neue Vertragspartner zu finden. Diese übernehmen dann den Leasingvertrag mit Zustimmung des Leasinggebers mit allen Rechten und Pflichten. Das kann wesentlich günstiger sein, als den Leasingvertrag vorzeitig zu beenden. DR. KATJA LÖHR-MÜLLER W
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Es kommt auf die Details an, denn der Fiskus schaut beim Fahrtenbuch sehr genau hin.
Das elektronische Fahrtenbuch korrekt führen Steuer: Es gibt viele elektronische Fahrtenbücher. Worauf sollte man achten, damit das Finanzamt keinen Ärger macht? Der rasante Vormarsch der Digitalisierung macht auch vor dem Fahrtenbuch nicht halt. Das Angebot an digitalen Fahrtenbüchern hat in den letzten Jahren stetig zugenommen und viele Dienstwagennutzer haben wegen der Arbeitserleichterung inzwischen schon den Wechsel weg von den analogen Aufzeichnungen hin zum digitalen Fahrtenbuch vollzogen – beziehungsweise liebäugeln damit. Doch Vorsicht ist geboten, sagt der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern in einer Pressemitteilung vom 14. Dezember 2017. Denn digitales Fahrtenbuch ist nicht gleich digitales Fahrtenbuch. Auf die rechtliche Konformität kommt es an, so der Tenor der Pressemitteilung. Denn die Finanzverwaltung stelle an ein digitales Fahrtenbuch genauso hohe
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„Das elektronische Fahrtenbuch ist immer nur so gut wie der Nutzer.“ Detlef G. A. Juhrich, Steuerberater
Anforderungen wie an die manuell geführten Fahrtenbuchaufzeichnungen. Und die müssten erfüllt sein, wenn die elektronischen Aufzeichnungen anerkannt werden sollen.
Welche Anforderungen stellen die Finanzbehörden?
Da ist vorrangig die Manipulationssicherheit der digitalen Aufzeichnungen zu nennen. Es gilt die unumstößliche Regel, dass die aufgezeichneten Fahrten unter keinen Umständen löschbar, allenfalls kommentierbar sein dürfen. Jede nachträgliche Bearbeitung des elektronisch erfassten Datensatzes muss für das Finanzamt nachvollziehbar in einer Änderungshistorie aufgeführt werden. Da auch das elektronische Fahrtenbuch zeitnah und in geschlossener Form zu führen ist, dürfen
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nachträgliche Ergänzungen (Reisezweck, Typ der Fahrt) lediglich innerhalb einer Änderungsfrist von sieben Tagen ab Grundaufzeichnung bearbeitet werden, damit das Fahrtenbuch noch als zeitnah geführt gilt. Diese genannten Grundvoraussetzungen schließen eine Fahrtenbuchführung mit Excel kategorisch aus, da Eingaben in Excel jederzeit und für Dritte unsichtbar wieder geändert werden können.
Worauf muss man noch achten?
Weiter ist zu beachten, dass der Dienstwagennutzer oftmals sogenannte Mischfahrten, etwa einen Kundenbesuch auf dem Weg zur Arbeit, durchführt. Hier muss die genutzte Software zur korrekten Dokumentation des Vorgangs in der Lage sein, damit die Fahrstrecke korrekt zwischen Entfernungspauschale und Dienstreise aufgeteilt werden kann. Wie beim manuellen Fahrtenbuch sind auch bei elektronischer Fahrtenbuchführung alle Fahrten vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang lückenlos zu dokumentieren – jeweils mit Datum und Uhrzeit sowie mit Kilometerstand bei Beginn und Ende der einzelnen Fahrt. Zudem müssen das Fahrtziel und der Reisezweck (der jeweils aufgesuchte Kunde/Geschäftspartner mit genauer Adresse und der geschäftliche Anlass) sowie private Fahrtunterbrechungen und Abweichungen von der errechneten Streckenführung (z. B. bei Unfällen) aufgezeichnet werden.
gegeben. Vorsicht und qualifizierte Beratung sind also geboten. Risikoärmer könnte daher ein elektronisches Fahrtenbuch über eine OBD-Schnittstelle sein. Damit ist inzwischen jedes moderne Kraftfahrzeug ausgestattet; so kann das elektronische Fahrtenbuch leicht selbst installiert werden. Die Daten werden automatisch an ein Rechenzentrum gesandt, der Nutzer muss nur noch die erforderlichen ergänzenden Informationen eingeben. Außerdem gibt es Geräte, die fest im Fahrzeug eingebaut sind. Diese Variante ist relativ teuer, denn das Gerät muss von einer Werkstatt installiert und konfiguriert werden. Dies gilt auch bei Fahrzeugwechsel. Das Fahrtenbuch wird anhand erfasster GPS-Informationen und Geschwindigkeitsdaten geführt.
„Aktuell konkurrieren zahlreiche Anbieter von elektronischen Fahrtenbüchern mit verschiedenen technischen Lösungen am Markt.“
Keine grundsätzliche Anerkennung
Welches Fahrtenbuch ist finanzamtssicher? Für keines der elektronischen Fahrtenbuchsysteme gibt es derzeit eine grundsätzliche Anerkennung durch das Finanzamt. Für die Anerkennung am Markt angebotener elektronischer Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Es gibt allerdings elektronische Fahrtenbücher mit TÜV-Zulassung. Damit wird bestätigt, dass eine lückenlose Erfassung aller Daten gewährleistet ist und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert sind. Außerdem ist dann gewährleistet, dass die Daten manipulationssicher sind und dass die zehnjährige Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Die TÜV-Zertifizierung bietet den Nutzern eine gewisse Sicherheit, ein Freibrief für die Anerkennung durch die Finanzbehörden ist sie jedoch nicht.
Detlef G. A. Juhrich, Steuerberater
Wie muss man die Daten archivieren?
Hinzu kommt, dass auch die Daten des elektronischen Fahrtenbuchs nach den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen – nicht als Papierausdruck, sondern in digitaler Form, etwa auf CD oder USB-Stick. Vorsicht vor Datenverlust! Auf Anforderung sind die so archivierten Daten der Finanzverwaltung für Prüfungszwecke zur Verfügung zu stellen.
Rücksprache mit dem Steuerberater
Aktuell konkurrieren zahlreiche Anbieter von elektronischen Fahrtenbüchern mit verschiedenen technischen Lösungen am Markt. Eine preiswerte Lösung ist die Fahrtenbuch-SmartphoneApp, die die gefahrene Strecke anhand von GPS-Daten aufzeichnet. Das Gerät ist allerdings nicht fest in den Wagen eingebaut, es besteht also die Gefahr des Vergessens oder des leeren Akkus. Auch kann immer noch nicht an jedem Ort ein GPS-Signal empfangen werden. Nach Ansicht führender Steuerfachleute ist bei diesem System die Konformität möglicherweise nicht immer
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Welche Systeme gibt es?
Wenn feststeht, dass ein digitales Fahrtenbuch auch steuerlich attraktiv ist sowie Geld und Zeit spart, sollte die Anschaffung nicht auf gut Glück erfolgen, sondern erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater des Vertrauens. Es ist auch möglich, ein elektronisches Fahrtenbuch einen Monat lang probeweise zu führen und dann dem Finanzamt zur Prüfung vorzulegen, um Gewissheit über die künftige Anerkennung zu erhalten. Schlussendlich bleibt noch festzuhalten, dass auch das elektronische Fahrtenbuch nur so gut ist wie der Nutzer. Das technische System kann den hohen Anforderungen der Finanzverwaltung voll und ganz entsprechen. Wenn aber der Nutzer es nicht wie vorgeschrieben bedient, wird das Finanzamt die Aufzeichnungen verwerfen. DETLEF G. A. JUHRICH W
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Kolumne
KOLUMNE
Professioneller Service in der Serviceannahme für Dienstwagenfahrer?
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Helmut Pätz, Cheftrainer der bfp AKADEMIE
Foto: Pätz
Alle lieben den Fuhrparkkunden. Jeder möchte mit ihm Geschäfte machen – Automobilhersteller, seine Händler, die markenübergreifenden Werkstätten, Reifenhändler und Autoglaser. Ja, selbst die großen Mineralölkonzerne spielen hier mit in der wunderbaren Welt des Fuhrparkgeschäfts. Und jedes einzelne auf einen Fuhrparkkunden neu zugelassene Fahrzeug wird in den Statistiken mit Freude oder mit Tränen zur Kenntnis genommen. Nun steht das Fahrzeug endlich zugelassen auf der Straße. Es in der Statistik angekommen – und wird auf der Jagd nach neuen Verträgen vom Automobilhersteller, vom Automobilhändler, von der Leasinggesellschaft sofort wieder vergessen. Mit ein, zwei oder drei Tankkarten ausgestattet, übernimmt der Dienstwagenfahrer sein Auto. Und eigentlich kümmert sich nun mit Ausnahme der Mineralölkonzerne niemand mehr wirklich um ihn. Er ist einfach so da. Zumeist mit einem Leasingvertrag mit zusätzlichen Services wie Werkstatt und Reifen ausgestattet, wird er wohl irgendwo aufschlagen, wenn er Bedarf hat oder wenn sein Fahrzeug ihm dies mitteilt. Nun kommt die Zeit der Mineralölkonzerne. Denn die haben schon vor mehr als 20 Jahren erkannt: Wer den Dienstwagenfahrer gut und
freundlich bedient, ihm auch hier und da ein paar Goodies in Form von Punkten oder Ähnlichem gibt, der hat einen treuen und zufriedenen Kunden. Ja, viele Dienstwagenfahrer geben bereitwillig zu, dass ein Teil der DVDs, der CDs, der Sporttaschen und auch der Badehandtücher ihre Treue zu dem einen oder anderen Mineralölkonzern spiegelt, da der sich durch Kundenbindungsaktionen um den Dienstwagenfahrer bemüht. Und auch der eine oder andere Urlaubsflug wurde durch umgewandelte Punkte vom Mineralölkonzern finanziert. Also sind sie ihrem Öli treu. Ähnlich sieht dies – wenn auch in kleineren Dimensionen – bei den markenunabhängigen Reifen- und Glaswerkstätten aus. Da gibt es im Winter auch mal einen Eiskratzer im Handschuh mit dazu oder eine Parkscheibe mit integriertem Eiskratzer und Einkaufswagenchip. Also alles Kundenbindungsprogramme, die beim tatsächlichen Entscheider in Sachen Servicepartner ansetzen, nämlich dem Dienstwagenfahrer mit zusätzlicher privater Nutzung. Und wenn genau der dann versucht, einen zeitnahen Inspektionstermin für seinen Dienstwagen zu erhalten, dann erlebt er zumeist eine mittelschwere Katastrophe. Erst hängt er beim örtlichen Händler in der Warteschleife, nachdem eine nette Computerstimme ihm mitgeteilt hat, dass sich der nächste freiwerdende Mitarbeiter sich um ihn kümmern wird. In der Zwischenzeit wird er mit Werbung über den neuen Typ XYZ für 99,00 Euro Leasingrate bei 3.000 km pro Jahr sowie mit der wundervollen Sonderurlaubsinspektion für 29,90 Euro in seiner noch friedfertigen und ruhigen Grundstimmung unangenehm gestört. Nach gut vier Minuten meldet sich dann eine Serviceassistentin, die ihm mitteilt, den nächstmöglichen Termin gebe es erst in frühestens drei Wochen. Das ist leider Standard. Doch manchmal, wenn auch nicht so häufig, geht es auch anders: Dann gibt es einen Termin schon nächste Woche für den Dienstwagenfahrer, der Auftrag ist vorbereitet, der Ersatzwagen steht bereit. Und bei der Abholung ist das Fahrzeug nicht nur fertig, sondern auch noch innen und außen gereinigt. Die handgeschriebene Karte mit dem Smiley „Danke für Ihren Besuch, Herr Schneider“ mit Telefonnummer und E-MailAdresse des zertifizierten Fuhrpark-Serviceberaters und das Päckchen Taschentücher oder Pfefferminzbonbons sind ein lobenswerter Anfang. Das passiert aber nur in Autohäusern, die gelernt haben, wer das Geld ins Haus bringt, und die den Wert des Dienstwagenfahrers erkannt haben. Bis heute sind das nur wenige; ich hoffe jedoch, dass die Anzahl wächst. HELMUT PÄTZ W
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