2019
DAS SONDERHEFT VON BFP FUHRPARK & MANAGEMENT
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Kompetenz in Sachen Fuhrpark
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Wir haben 1,4 Mio. Fahrzeuge im Leasing. Jetzt fehlen nur noch Ihre. Erfahrung ist Wissen, das durch nichts zu ersetzen ist. So gesehen sind unsere Erfahrungen aus über 50 Jahren Leasinggeschäft und als größte Automobil-Leasinggesellschaft Europas ein echter Mehrwert für Fuhrparkmanager. Wir freuen uns, Sie als kompetenter Beifahrer in Ihrem Flottenmanagement zu unterstützen.
Die Tochtergesellschaften der Volkswagen Financial Services AG sowie deren Schwestergesellschaft, die Volkswagen Bank GmbH, erbringen unter dem gemeinsamen Kennzeichen „Volkswagen Financial Services“ verschiedene Leistungen. Es handelt sich hierbei um Bankleistungen (durch Volkswagen Bank GmbH), Leasingleistungen (durch Volkswagen Leasing GmbH), Versicherungsleistungen (durch Volkswagen Versicherung AG, Volkswagen Autoversicherung AG) sowie Mobilitätsleistungen (u. a. durch Volkswagen Leasing GmbH). Zusätzlich werden Versicherungsprodukte anderer Anbieter vermittelt.
Editorial
Lauter gute Nachrichten
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Wer bei den Themen Auto und Karriere noch Gas geben will: In unserer bfp AKADEMIE bieten wir für Autoverkäufer und Fuhrparkleiter Seminare an, die noch fitter für die Herausforderungen der Branche und der Zukunft machen.
„Wie ein neuer Mensch“
Es ist nämlich mitnichten so, „Der Dieselmotor ist dass man Fuhrparkmanagement Antrieb der Wahl.“ „so nebenbei mitmacht“, weiß der Cheftrainer der bfp AKADEMIE und Kolumnist dieser Ausgabe, Helmut Pätz. Insofern endet diese Ausgabe mit einer dritten guten Nachricht.
ieser Service-Finder beginnt mit zwei guten Nachrichten für Flottenmanager und Autohäuser. Gute Nachricht Nummer eins: Der Dieselmotor ist (wieder) der Antrieb der Wahl in Fuhrparks. Laut DAT-Dieselbarometer haben mehr als 84 Prozent der Fahrzeuge in Firmenfuhrparks diesen Antrieb. Und ebenfalls 84 Prozent der Fuhrparkleiter haben die Bestellungen von Diesel-Pkw nicht reduziert.
Gute Nachricht Nummer zwei: Ein neues Auto hat laut einer Umfrage des Online-Marktplatzes Auto Scout24 auch Auswirkungen auf die Persönlichkeit. So beteuern 27 Prozent, dass sie mit neuem Vehikel selbstbewusster geworden sind, während 24 Prozent sagen: „Wow, ich habe mich gefühlt wie ein neuer Mensch.“ Fast jeder Vierte hat den Eindruck, ein neuer Wagen mache den Fahrer ein Stück weit attraktiver.
Inhalt 03 Editorial/Inhalt/Impressum 04 Unfall und Fahrerflucht am Dienstwagen Wer wann haften muss 06 Mehr als nur gute Sitze Gesundheit am Arbeitsplatz Auto 10 Autohaus Service-Finder Autohäuser mit Fuhrpark-Kompetenz 20 Missverständnisse kosten Geld Was ist Garantie, was ist Gewährleistung? 22 Dienstwagen in der Steuererklärung Was es steuerlich zu beachten gilt 24 Das Karussell dreht sich schneller Kundenbindung durch neue Services 26 Der ungesättigte Bildungshunger Kolumne
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(wieder)
Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame und vor allem informative Lektüre.
Timo Bürger, Redaktion bfp fuhrpark & management
Impressum bfp fuhrpark & management Das unabhängige Fachmagazin für Fuhrparkbetreiber 42. Jahrgang
Redaktion: Clemens Noll-Velten (Chefredaktion, V.i.S.d.P.) Wiesenhüttenstraße 18 60329 Frankfurt Tel. 069 2424803-24 noll-velten@schluetersche.de Anzeigenverkauf: Marion Bäre (Leitung) Tel. 0511 8550-2645 baere@schluetersche.de
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Tanja Ehlerding Tel. 0511 8550-2647 ehlerding@schluetersche.de Gitta Lemke Tel. 0511 8550-2648 lemke@schluetersche.de Christian Welc Tel. 0511 8550-2643 welc@schluetersche.de Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Nr. 38 vom 1. 1. 2019
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Management
Unfall und Fahrerflucht am Dienstwagen Wer haftet, wenn der Dienstwagen beschädigt wird? Und wann ist man ein Unfallflüchtiger? Die Folgen sind vielfältig: vom Führerscheinentzug bis hin zur Freiheitsstrafe.
Für Betroffene fühlt es sich an wie eine Volkskrankheit. Man hat sein Kraftfahrzeug auf einem Parkplatz abgestellt und findet bei der Rückkehr eine Beule in der Tür, weil der Nachbar beim Aus- oder Einsteigen nicht aufgepasst hat. Oder beim Ausparken wurde am Fahrzeug entlanggeschrammt. Vom Schädiger fehlt jede Spur. Fragt man im Bekanntenkreis nach, kann jeder eine ähnliche Geschichte erzählen. Handelt es sich um einen Privatwagen, der bereits vorher Beulen, Kratzer und Ähnliches hatte, mag man sich zwar ärgern, aber den neuen Schaden vielleicht noch eher verschmerzen. Wurde hingegen ein Dienstwagen beschädigt, muss man seinem Arbeitgeber Rede und Antwort stehen. Das ist nicht nur unangenehm, sondern kann auch dazu führen, dass man an den Kosten der Schadensbeseitigung beteiligt wird.
Wurde nämlich die Beschädigung anlässlich einer privaten Nutzung des Dienstwagens verursacht, kann der Mitarbeiter zumindest teilweise in die Haftung genommen werden, selbst wenn er nicht Schadensverursacher war. Arbeitsgerichte behandeln Arbeitgeber bei der Dienstwagenüberlassung immer so, als ob für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen wurde – gleichgültig, ob das tatsächlich der Fall ist. In Höhe einer üblichen Selbstbeteiligung zu dieser Versicherung kann ein Arbeitnehmer
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Gerichtsurteile zugunsten des Arbeitgebers
Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin
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Unfallflucht: Haftet der Mitarbeiter auch ohne Schuld?
jedoch zur Kasse gebeten werden. Das klingt zunächst ungerecht, denn der Arbeitnehmer hat den Schaden ja nicht verursacht. Im Zivilrecht aber ist eine verschuldensunabhängige Haftung nicht unüblich. Wurde einer Person etwas zur Nutzung in Form einer Miete oder Leihe überlassen, haftet diese Person für die Unversehrtheit der Sache.
Der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte sogenannte „innerbetriebliche Schadensausgleich“ dient als eine Form der Haftungsprivilegierung für Arbeitnehmer. Dieser greift im Arbeitsrecht jedoch nur bei der dienstlichen Nutzung eines Kraftfahrzeugs, nicht bei der privaten Fahrt. Für die Privatnutzung von Dienstwagen heißt es zunächst: Volle Haftung für Schäden am Fahrzeug. Reduziert wird diese Haftung nur durch eine Vollkaskoversicherung.
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die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit bestätigen und die den Umständen entsprechende angemessene Zeit abwarten. Bestraft wird aber auch der zunächst Wartende, der sich nach Ablauf der Wartefrist vom Unfallort entfernt und nachträglich die Feststellungen nicht unverzüglich ermöglicht. Der berühmte Zettel an der Scheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht dafür übrigens nicht.
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Mögliche Konsequenz bei Unfallflucht: Führerscheinentzug
Ist diese nicht abgeschlossen, geht das zulasten des Arbeitgebers und er wird so gestellt, als ob er den Dienstwagen entsprechend versichert hätte. Dies ist der Grund, weshalb ein Mitarbeiter auch bei der Privatnutzung des Dienstwagens verschuldensunabhängig nur in Höhe der bestehenden oder einer üblichen Selbstbeteiligung zur Kaskoversicherung belangt werden kann.
„Der berühmte Zettel an der Scheibe reicht nicht aus“ Ein Fahrzeugführer, der nach einem Schaden – und wenn er noch so klein ist – das Weite sucht, begeht eine Straftat. Nach § 142 Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr ohne Weiteres vom Unfallort entfernt. Der Unfallverursacher sollte zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
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„Wird ein Dienstwagen beschädigt, muss man seinem Arbeitgeber Rede und Antwort stehen.“ Dr. Katja Löhr-Müller
Das Risiko einer Verurteilung scheint jedoch viele Unfallverursacher nicht abzuschrecken. Bevor die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung für den angerichteten Schaden zahlen muss und damit die Versicherungsprämie möglicherweise steigt, wird lieber Fahrerflucht begangen. Gerichte versuchen dem immer wieder entgegenzuwirken. Das erfolgt nicht nur durch eine konsequente strafrechtliche Verurteilung solcher Täter, sondern zusätzlich durch einen Entzug ihrer Fahrerlaubnis. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch darf die Fahrerlaubnis unter anderem entzogen werden, wenn sich der Täter unerlaubt vom Unfallort entfernt und er weiß oder wissen kann, dass an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis trifft viele Täter oft härter als die eigentliche Verurteilung.
Gerichte erhöhen Mindestbetrag für Schäden
Was ist aber ein bedeutender Schaden? Diese Frage ist immer wieder Streitthema unter Juristen. Bisher wurde die Grenze von Gerichten bei 1.800 Euro netto gezogen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einer viel beachteten Entscheidung nun aber erklärt, dass ein solcher Mindestbetrag nicht mehr zeitgemäß sei. Aufgrund der Kostenentwicklung bei der Beseitigung von Unfallfolgen müsse dieser Mindestbetrag auf 2.500 Euro netto angehoben werden. Das sei auch deshalb gerechtfertigt, weil der Gesetzgeber den Entzug der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht ansonsten wegen einer Tötung oder einer nicht unerheblichen Verletzung eines Unfallopfers vorgesehen habe. Dem müsse bei der Bewertung, was ein bedeutender Schaden sei, Rechnung getragen werden (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28. August 2018, Az. 5 Qs 58/18). Ob diese Entscheidung hilft, Unfallverursacher auch bei vermeintlich kleinen Schäden von der Fahrerflucht abzuhalten, mag stark bezweifelt werden. DR. KATJA LÖHR-MÜLLER W
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Management
Arbeitsplatz Auto: Mehr als nur gute Sitze Das Fahrzeug ist ein Arbeitsplatz – und der verdient genauso viel Aufmerksamkeit wie ein Schreibtisch. Was Fuhrparkmanager tun können. SABINE NEUMANN
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ls Fuhrparkmanager ließe sich das Thema „Gesundheit am Arbeitsplatz Auto“ mit dem Öffnen der Schublade „UVV-Prüfung“ relativ einfach abhaken. In der Praxis erweist es sich aber als weitsichtig, auch alle anderen damit verbundenen Aspekte genauer zu beachten – und somit letztendlich zum Unternehmenserfolg beizutragen. Erfolgreiches Fuhrparkmanagement zeichnet sich durch größtmögliche Effizienz aus. Wie hoch sind die Leasing- oder Anschaffungskosten? Was fällt an Spritkosten an? Wie können Touren effizienter geplant werden, um Zeit und Geld zu sparen?
Gesundheit im Auto: Auf den Menschen kommt es an
Doch was helfen die Autos ohne die Personen hinter dem Steuer? Sie sind es, die den Wagen als rol lende Werkstatt nutzen oder damit im Außendienst unterwegs sind. Deren Gesundheit und die damit verbundene Leistungsfähigkeit entscheidet, wie sicher, aber auch wie motiviert und konzentriert sie von A nach B kommen. Doch was ist Gesundheit eigentlich? Auf jeden Fall ist es nicht nur das Gegenteil von Krankheit. Die Bandbreite reicht von Schmerzfreiheit über mühelose Beweglichkeit bis hin zur Fitness, die notwendig ist, einen Marathon zu meistern.
WHO definiert den Begriff Gesundheit
So individuell jeder mit dem Thema umgeht, so offen ist auch die Definition der WHO (World
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Health Organization) des Begriffs: „Gesundheit ist ein positiver funktioneller Gesamtzustand im Sinne eines dynamischen biopsychologischen Gleichgewichtszustandes, der erhalten beziehungsweise immer wiederhergestellt werden muss.“ Gesundheit ist immer wieder anders und kann durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst werden – negativ wie positiv. Zahlreiche Möglichkeiten können dazu beitragen, gesundheitliche Risiken zu verringern. Es ist also kein Selbstläufer, permanent fit und leistungsfähig zu sein.
Hohe Belastungen am Steuer
Schon gar nicht am Steuer. Hier sind die Belastungen besonders hoch, da die einseitige Haltung, die kaum Spielraum und Variationen zulässt, so gar nicht dem entspricht, was dem bewegungsliebenden Organismus Mensch eigentlich guttut. Dazu kommen Belastungsfaktoren wie der Einfluss von Fliehkräften, permanente Beschallung durch Motor und Verkehr oder Schwingungen der Karosserie. Und das in Zeiten, in denen sich die durchschnittliche Aufenthaltszeit im Auto durch zunehmenden Verkehr, viele Staus oder weite Fahrstrecken bis zum Arbeitsplatz immer mehr verlängert. Da verwundert es nicht, dass der Körper irgendwann mit entsprechenden Beschwerden reagiert.
Am Steuer sind die gesundheitlichen Belastungen besonders hoch, da die einseitige Haltung kaum Spielraum zulässt.
Ausfall durch Krankheit: 12,4 Tage pro Jahr
Laut dem DAK-Gesundheitsreport lag der Krankenstand im Jahr 2017 allgemein bei 4,1 Prozent. Die Branche „Verkehr, Lagerei und Kurierdienste“ lag mit einem Wert von 4,8 Prozent nicht nur eindeu-
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tig über dem Durchschnitt aller Branchen, sondern nahm sogar den Spitzenplatz ein. Hinter der eher abstrakten Prozentzahl verbirgt sich die Tatsache, dass von jedem zweiten Arbeitnehmer der Branche im Jahr 2017 eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung vorlag und die Betroffenen im Durchschnitt 12,4 Tage im Betrieb fehlten.
Krankheit verursacht hohe Kosten
Die Kosten pro Tag lassen sich je nach Qualifizierungsgrad und Aufgabe mit mindestens 400 Euro ansetzen. Hochgerechnet auf die Krankheitsdauer sind schon das knapp 5.000 Euro, die das Unternehmen pro Mitarbeiter investieren muss.
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12,4 TAGE fehlten Arbeitnehmer der Branche „Verkehr, Lagerei und Kurierdienste“ durchschnittlich im Jahr 2017 wegen Krankheit.
Der Aufwand, einen Ersatz zu finden und einzuarbeiten, ist in diese Kalkulation noch nicht eingerechnet. Ganz zu schweigen vom in Euro kaum zu beziffernden Ärger, weil ein Auftrag gar nicht oder nur unpünktlich erledigt werden konnte und der Kunde womöglich von weiteren Aufträgen absieht.
Wer ist für Kompensation zuständig?
Aber ist das nicht Sache der Personalabteilung? Oder des Vertriebs? Sicher auch, aber eben nicht nur – und das im ganz eigenen Interesse. Gehört beispielsweise die Tourenplanung mit zum Fuhrparkmanagement, dann wirft jeder Personalausfall die ziemlich durcheinander.
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Noch mehr Aufwand fällt an, wenn ein Unfall dazu geführt hat, dass ein Kollege nicht zur Arbeit kommen kann. Dann schlagen sich Reparaturkosten, höhere Versicherungsbeiträge oder Mietausgaben für einen Ersatzwagen auf das Budget der eigenen Kostenstelle nieder. Des Weiteren gibt es einen gesetzlichen Auftrag, sich um das Wohlbefinden der Kollegen zu kümmern. „Firmenfahrzeuge sind aus Sicht des Arbeitsschutzes Betriebsmittel des Arbeitgebers“, sagt Rechtsanwältin Dr. Katja Löhr-Müller. „Gleichgültig ob Nutzfahrzeug oder klassischer Dienstwagen: Beide Nutzungstypen stellen ein Betriebsmittel dar, welches dem Arbeitnehmer zur Verrichtung seiner Tätigkeit zur Verfügung gestellt wird. Das Fahrzeug wird damit zum Arbeitsplatz. Grundlage hierfür bildet Paragraf 2 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung. Danach zählen Maschinen zu den Arbeitsmitteln und damit eben auch ein Kraftfahrzeug im Rahmen der betrieblichen Nutzung“, sagt Löhr-Müller. Sie macht deutlich, dass es nicht ausreicht, nur ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor, Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen
Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten seien bei der Arbeit zu gewährleisten: „Im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist zudem die Pflicht festgeschrieben, Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.“ So schreibt denn auch Paragraf 12 ArbSchG ausdrücklich vor, dass der Arbeitgeber die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen hat. Die Unterweisung umfasst dabei Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.
Ergonomie ist wichtiger Faktor
In der Praxis heißt das, dass schon mit der Anschaffung der Fahrzeuge Einfluss auf die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter genommen werden kann. Hier kommt die mittlerweile viel zitierte Ergonomie ins Spiel. Dazu zählen sämtliche Faktoren, die sich in irgendeiner Form auf die Tätigkeit auswirken: der Arbeitsplatz an sich (das Auto), die Arbeitsabläufe (Gas geben, bremsen, kuppeln, Bedienung etc.) sowie Umgebungsfaktoren wie Laufruhe, Vibration, Dämpfung oder Geräusche. Ergonomie ist die Schnittstelle, die bestimmt, wie gut Mensch und Technik miteinander interagieren können. Durch sie wird erreicht, dass sich die Umwelt und die Umgebung an den Menschen anpassen und nicht umgekehrt.
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„Es gibt einen gesetzlichen Auftrag, sich um das Wohlbefinden der Kollegen zu kümmern. Firmenfahrzeuge sind aus Sicht des Arbeitsschutzes Betriebsmittel des Arbeitgebers.“ Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin
Die Qualität der Ergonomie zeigt sich nicht nur dadurch, dass man nach einer längeren Anreise noch frisch und motiviert aussteigt, sondern auch darin, wie erfolgreich und konzentriert man beim Kunden arbeiten kann. Ablesen lässt sich das an einer geringeren Fehlerquote, effizienterer Arbeitsweise und zufriedenen Kunden.
Fahrzeug nach Konstitution des Mitarbeiters auswählen
Unter Kostenaspekten klingt der Vorschlag, bei der Wahl des Fahrzeugmodells die jeweilige Konstitution (Größe/Gewicht/Proportionen) des Mitarbeiters und eine Definition des Einsatzzwecks zu berücksichtigen, zunächst ungewöhnlich. Doch die möglicherweise höheren Investitionskosten können sich gemäß den oben definierten Kennzahlen schnell relativieren. Wenn ein groß gewachsener Mitarbeiter viele Autobahnkilometer im Jahr zurücklegt, dann geht das natürlich in einem Kompaktwagen. Dennoch ist auf Dauer die Anstrengung bei den Fahrten sicher höher – und damit steigt auch die Gefahr von Sekundenschlaf oder einer verzögerten Reaktionsfähigkeit. Die Folgekosten fangen den Aufpreis auf einen Mittelklassewagen meist ohne Weiteres auf. Ähnliches gilt auch bei der Entscheidung für eine Automatik oder einen Tempomaten. Mit Letzterem lässt sich zur Freude der Bandscheiben immer mal wieder die Position der Beine verändern. Und während sich über einen leichten Einund Ausstieg heutzutage nicht nur ältere Vielfahrer freuen, gehört ein vielfach verstellbarer Sitz einfach in jede Car Policy.
Mitarbeiter ausreichend schulen
Die beste Technik kann aber immer nur so gut sein, wie man sie auch nutzt. Und dazu muss man wissen, was es eigentlich alles an Einstellmöglichkeiten gibt und wie es für jeden passt. Auch hier kann man als Fuhrparkmanager viel beitragen. Entweder indem man sich selbst Zeit und Muße nimmt, mit dem Mitarbeiter alles durchzugehen, oder indem man sich die Hilfe von Ergonomie- und Gesundheitsexperten ins Haus holt, die eine Schulung durchführen. Sicher können auch Themen angesprochen werden wie der Zusammenhang von Medikamenten und Fahrtüchtigkeit, der Einfluss langer Arbeitszeiten mit frühem Aufstehen und spätem nach Hause Fahren oder einfach nur die Wahl geeigneter Lebensmittel vor und während der Fahrt. Das macht zwar mehr Arbeit, als nur die UVV-Schublade zu öffnen – es zahlt sich aber langfristig sicherlich aus. W
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Jülicher Landstr. 41-43 41464 Neuss Rolf Hesemann Telefon: 02131/9456-0 Telefax: 02131/9456-62 rolf.hesemann@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
Königsberger Str. 40231 Düsseldorf Daniel Siemsen Telefon: 0211/31000-665 Telefax: 0211/31000-810 siemsen@ulmen.com www.ulmen.com
Uellendahler Str. 245-251 42109 Wuppertal Thorsten Lungstraß Telefon: 0202/2757-160 Telefax: 0202/2757-111 thorsten.lungstrass@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
44141
44143
44379
Volkswagen Zentrum Dortmund Hülpert VZ GmbH
Audi Zentrum Dortmund Hülpert AZ GmbH
Hülpert Planetenfeldstraße Hülpert VZ GmbH
44809
45143
45478
Auto Witzel GmbH
Volkswagen Zentrum Essen/ Audi Zentrum Essen
Gottfried Schultz Automobilhandels SE
Westfalendamm 18 44141 Dortmund Manfred Ickerodt Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0231/57703-0 Telefax: 0231/57703-282 manfred.ickerodt@huelpert.de www.huelpert.de
Freudenbergstr. 25-33 44809 Bochum Marc Froyez Telefon: 0234/9577-32 Telefax: 0234/9577-340 marc.froyez@witzel.de www.witzel.de
bfp Servicefinder 2019
Ludwig-Lohner-Str. 7-9 44143 Dortmund Marcel Markowski Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0231/48826-480 Telefax: 0231/48826-498 marcel.markowski@huelpert.de www.huelpert.de
Thyssenkrupp Allee 20 45143 Essen Arnd Leibenath Telefon: 0201/8743-321 Telefax: 0201/8743-327 arnd.leibenath@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
Planetenfeldst. 87 44379 Dortmund Raúl Simancas Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0231/61005-0 Telefax: 0231/619839 raul.simancas@huelpert.de www.huelpert.de
Ruhrorter Str. 13-15 45478 Mülheim Silke Brandes Telefon: 0208/59900-750 Telefax: 0208/59900-788 silke.brandes@gottfried-schultz.de www.gottfried-schultz.de
13
Adresseinträge 45659
46244
46325
MOHAG Motorwagen-Handelsgesellschaft mbH
Autohaus Bellendorf GmbH
Bleker Gruppe
47441
47805
48163
Autohaus Minrath GmbH & Co. KG, Großkunden-Leistungszentrum
Tölke & Fischer GmbH & Co.KG Großkunden Leistungszentrum
Knubel GmbH & Co. KG, Betrieb Münster Süd
Rottstraße 116 45659 Recklinghausen Friedrich Niewöhner Zert. Großkundenberater Telefon: 02361/5804-376 Telefax: 02361/5804-379 fniewoehner@mohag.de www.mohag.de
Rheinberger Straße 46+61 47441 Moers Thorsten Backes Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 02841/145-400 Telefax: 02841/145-439 thorsten.backes@minrath.de www.minrath.de
Pelsstr. 35 46244 Bottrop-Kirchhellen Markus Kiegelmann Verkaufsleiter Geschäftskunden Telefon: 02045/41110-30 Telefax: 02045/41110-19 firmenkundencenter@bellendorf.de www.bellendorf.de
Gladbacher Str. 345 47805 Krefeld Steffen Ratiu Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 02151/339-217 Telefax: 02151/339-208 steffen.ratiu@toefi.de www.toefi.de
Königsberger Str. 1 46325 Borken Thomas Schwarzer Telefon: 02861/9438-54 Telefax: 02861/9438-47 firmenkunden@bleker.org www.bleker-firmenkunden.de
Weseler Straße 485 48163 Münster Fabian Menke Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0251/97131-274 Telefax: 0251/97131-281 fabian.menke@knubel.de www.knubel.de
PLZ 5 48653
49078
50259
Knubel GmbH & Co. KG, Zweigniederlassung Coesfeld
STARKE Automobilgruppe – Großkundenleistungszentrum
R&S Mobile GmbH & Co. KG
Blumenhaller Weg 153 49078 Osnabrück Jan Roth Zert. Fuhrparkberater Telefon: 0541/40441-234 jan.roth@starke-autos.de www.starke-autos.de
Ottostr. 7 50259 Pulheim Serkan Dogan Großkundenbetreuer Telefon: 02238/477-126 Telefax: 02238/477-269 sdogan@rsmobile.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford
50769
50825
51373
R&S Mobile GmbH & Co. KG FordStorePartner Köln
Autohaus KIERDORF NL der I.C. Autohandel Rheinland GmbH
Audi Zentrum Leverkusen GS-RP GmbH & Co. KG
Druffels Weg 91/91a 48653 Coesfeld Waldemar Dick Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 02541/9484-30 Telefax: 02541/9484-50 waldemar.dick@knubel.de www.knubel.de
Robert-Bosch-Str. 2-4 50769 Köln Hans-Peter Kraus Großkundenbetreuer Telefon: 0221/70917-56 Telefax: 0221/70917-28 hpkraus@rsmobile.de www.rsmobile.de/gewerbe-ford
14
Oskar-Jäger-Str. 166-168 50825 Köln Seid Mustafic Telefon: 0221/40085-64 seid.mustafic@autohaus-kierdorf.de www.autohaus-kierdorf.de
Willy-Brandt-Ring 10 51373 Leverkusen Andreas Müller Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 02171-400393 Telefax: 02171-4003191 andreas.mueller@volkswagen-zentrum-leverkusen.de www.audi-zentrum-leverkusen.de
bfp Servicefinder 2019
Adresseinträge 51379
51469
53340
Volkswagen Zentrum Leverkusen GmbH & Co. KG
Richard Stein GmbH & Co. KG
Löhr Automobile Vertriebs GmbH
54292
54292
55129
Audi Zentrum Trier GmbH
Volkswagen Zentrum Trier VZT Automobile GmbH
Fuhrmeister Exclusive Automobile GmbH & Co. KG
55131
55131
55743
Auto-Kraft GmbH
Audi Zentrum Mainz/Löhr Automobile GmbH
Autohaus Nahetal GmbH & Co. KG
56070
56073
57074
Audi Zentrum Koblenz GmbH
Autohaus Foerster GmbH
Audi Zentrum Siegen
Robert Blum Str. 71 51379 Leverkusen Andreas Müller Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 02171-400393 Telefax: 02171-4003191 andreas.mueller@volkswagen-zentrum-leverkusen.de www.volkswagen-zentrum-leverkusen.de
Rudolf-Diesel-Str. 17 54292 Trier Joannis Papadopoulos Telefon: 0651/1701-457 Telefax: 0651/1701-109 j.papadopoulos@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-trier.de
Hechtsheimer Str. 21 55131 Mainz Peter Rotermund Zert. Fuhrparkmanagementberater Volkswagen AG Telefon: 06131/2399-114 Telefax: 06131/2399-7114 p.rotermund@loehrgruppe.de www.loehrgruppe.de
Andernacher Str. 205 56070 Koblenz Oliver Ehrlich Telefon: 0261/80804-50 Telefax: 0261/80804-55-50 o.ehrlich@loehrgruppe.de www.audizentrumkoblenz.de
bfp Servicefinder 2019
Mülheimer Str. 67-69 51469 Bergisch Gladbach Sascha Fischermann Telefon: 02202/95572-730 Telefax: 02202/95572-739 sascha.fischermann@steingruppe.de www.steingruppe.de
Loebstr. 5 54292 Trier Bernhard Handzik Telefon: 0651/2099-132 Telefax: 0651/2099-55132 b.handzik@loehrgruppe.de www.volkswagen-zentrum-trier.de
Hechtsheimer Str. 23 55131 Mainz Carsten Uhrig Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 06131/23990112 c.uhrig@loehrgruppe.de www.audi-zentrum-mainz.de
Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de
Bergerwiesenstraße 4 53340 Meckenheim Andreas Michel Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 02225/8897-332 Telefax: 02225/8897-599 a.michel@loehrgruppe.de www.autohaus-kempen.de
Robert-Bosch-Str. 7 55129 Mainz Klaus Wipperfürth Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 06131/60375-55 Telefax: 06131/60375-59 kwipperfuerth@fuhrmeister.de www.fuhrmeister.de
Käseicher Weg 4 55743 Idar-Oberstein Martin Bach Telefon: 06784/9838-22 Telefax: 06784/9838-27 m.bach@autohaus-nahetal.de www.autohaus-nahetal.de
Leimbachstraße 165 57074 Siegen Sabrina Scharf Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0271/23446-0 Telefax: 0271/23446-11 sabrina.scharf@audi-zentrum-siegen.de www.audi-zentrum-siegen.de
15
Adresseinträge 57074
57076
58256
Walter Schneider Fludersbach GmbH & Co. KG
Walter Schneider GmbH & Co. KG
Autohaus Klaus Heinz GmbH + Co. KG
Fludersbach 118 , 57074 Siegen Uwe Söder Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0271/2355-130 Telefax: 0271/2355-100 uwe.soeder@walter-schneider.de www.walter-schneider.de
Weidenauer Str. 124-136 57076 Siegen Marcus Tröller Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0271/7009-320 marcus.troeller@walter-schneider.de www.walter-schneider.de
Hembecker Talstr. 71 - 75 58256 Ennepetal Kai Tacke Telefon: 02333/9787-0 Telefax: 02333/9787-20 info@ah-heinz.de www.ah-heinz.de
PLZ 6 58332
59269
55129
Autohaus Tepass + Seiz GmbH + Co. KG
Knubel GmbH & Co. KG Zweigniederlassung Beckum
Fuhrmeister Exclusive Automobile GmbH & Co.KG
Berliner Str. 60-68 58332 Schwelm Andreas Nehring Telefon: 02336/87970-0 Telefax: 02336/87970-11 a.nehring@ah-tepass.de www.ah-tepass.de
Neubeckumer Straße 74c 59269 Beckum David Weltz Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 02521/9399-42 Telefax: 02521/9399-33 david.weltz@knubel.de www.knubel.de
Robert-Bosch-Str. 7 55129 Mainz Klaus Wipperfürth Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 06131/60375-55 Telefax: 06131/60375-59 kwipperfuerth@fuhrmeister www.fuhrmeister.de
PLZ 6
PLZ 6
56073
61231
61381
Autohaus Foerster GmbH
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Autohaus Weil GmbH
61440
61462
61476
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Avalon Premium Cars GmbH
Franz-Weis-Str. 1-3 56073 Koblenz Matthias Gottschalk Telefon: 0261/44011-13 willkommen@ford-mittelrhein.de www.ford-foerster.de
Willy-Brandt-Str. 6 61440 Oberursel Felix Salzmann Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06171/9795-119 felix.salzmann@marnet.de www.marnet.de
16
Schwalheimer Str. 71 61231 Bad Nauheim Michael Janda Zert. Fuhrparkmanagementberater Telefon: 06032/93994-44 michael.janda@marnet.de www.marnet.de
Wiesbadener Str. 68 61462 Köngistein Stefan Doll Zert. Fuhrparkberater Telefon: 06174/2992-803 stefan.doll@marnet.de www.marnet.de
Max-Planck-Str. 7 61381 Friedrichsdorf Heiko Montag Telefon: 06172/591217 Telefax: 06172/591214 heiko.montag@autohaus-weil.de www.autohaus-weil.de
Eschborner Str. 1-3 / Ecke Frankfurter Straße 61476 Kronberg Toni Nickel Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Automobilverkäufer (VDA / VDIK / ZDK) Telefon: 06173/9996869 Telefax: 06173/99968111 toni.nickel@autohaus-avalon.de www.autohaus-kronberg.de
bfp Servicefinder 2019
Adresseinträge 64331
64331
65203
Autohaus Hedtke GmbH & Co. KG
Hedtke Automobile GmbH
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Str. 42 64331 Weiterstadt Thomas Roth Leiter Fleet & Business Telefon: 06151/8255-21 Telefax: 06151/8255-821 thomas.roth@hedtke.de www.hedtke.de
Rudolf-Diesel-Str. 46 64331 Weiterstadt Marc Birnbaum Key Account Manager Fleet & Business Telefon: 06151/85066-23 Telefax: 06151/85066-823 marc.birnbaum@hedtke.de www.hedtke.de
Rheingaustr. 90 65203 Wiesbaden Kai Treber Zert. Fuhrparkberater Telefon: 0611/96700-14 kai.treber@marnet.de www.marnet.de
PLZ 7 65760
70190
70469
G+K Automobile Eschborn GmbH
EF S Automobile GmbH Ein Unternehmen der Emil Frey Gruppe
SEAT Deutschland Niederlassung GmbH Niederlassung Stuttgart
70469
70469
70736
Audi Stuttgart GmbH
AHZ Automobil Handels Zentrum GmbH
Hahn Automobile GmbH + Co. KG
71083
71083
71229
Autohaus Weeber GmbH
WFS GmbH
Autohaus Weeber GmbH & Co. KG
Rudolf-Diesel-Straße 6 65760 Eschborn Klaus Stephan Telefon: 06192/207513 Telefax: 06192/207563 klaus.stephan@goethling-kaufmann.de www.goethling-kaufmann.de/grosskunden
Heilbronner Str. 340 70469 Stuttgart Thomas Czernik Telefon: 0711/89081-1251 thomas.czernik@stuttgart.audi www.audi-stuttgart-grosskunden.de
Daimlerstr. 32 71083 Herrenberg Franz Axnix Telefon: 07032/9272-116 Telefax: 07032/9272-154 franz.axnix@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
bfp Servicefinder 2019
Cannstatter Str. 46 70190 Stuttgart Pascal Krötz Telefon: 0711/2803-2157 pascal.kroetz@efs-automobile.de www.efs-automobile.de
Heilbronner Str. 269 70469 Stuttgart Oliver Loetsch Telefon: 0711/6449431 Telefax: 0711/6449410 oliver.loetsch@toyota-online.de www.toyota-zentrum.de
Adlerstr. 12 71083 Herrenberg Angela Kazenmaier Telefon: 07032/2790-75 angela.kazenmaier@autohaus-weeber.de www.weeber-fleet-service.de
Heilbronner Str. 390 70469 Stuttgart Branca Hälsig Zert. Fuhrparkmanagementberaterin Telefon: 0711/658158-841 Telefax: 0711/658158-879 b.haelsig@stuttgart-seat.de www.stuttgart-seat.de
Ringstr. 12-18 70736 Fellbach Herr Lars Günther Telefon: 0711/5777-464 lars.guenther@hahn-automobile.de www.hahn-automobile.de
Glemseckstr. 39-49 71229 Leonberg Timo Fischer Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 07152/9765-119 Telefax: 07152/9765-177 timo.fischer@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
17
Adresseinträge 71263
73230
76131
Autohaus Weeber GmbH
Ramsperger Automobile GmbH & Co. KG
Graf Hardenberg Fuhrparkmanagement GmbH
Merklinger Str. 14 71263 Weil der Stadt Dieter Chmel Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 07033/522-113 Telefax: 07033/522-154 dieter.chmel@autohaus-weeber.de www.autohaus-weeber.de
Nürtinger Str. 98 73230 Kirchheim Teck Michael Pfisterer Bereichsleiter Großkunden Telefon: 07021/5001-360 Telefax: 07021/5001-397 michael.pfisterer@ramsperger-automobile.de www.ramsperger-automobile.de
Gottesauer Str. 6 76131 Karlsruhe Thorsten Eisenbarth Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Zert. Fuhrparkberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0721/3840 0 thorsten.eisenbarth@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
76532
77652
78267
Gerstenmaier AZ GmbH
Graf Hardenberg GmbH & Co.KG
Gohm + Grafhardenberg GmbH
Flugstraße 27 76532 Baden-Baden Simon Frisenda Leiter Großkunden Telefon: 07221/4083034 Telefax: 07221/4083011 simon.frisenda@gerstenmaier.com www.bauschatz-gruppe.de
Otto-Hahn-Str. 3 77652 Offenburg Großkundenabteilung Telefon: 0781/9202-320 Telefax: 0781/9202-8320 rebecca.ketterer@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
Singener Str. 17 78267 Aach Andreas Fiedler Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 07774/501-200 Telefax: 07774/501-289 andreas.fiedler@grafhardenberg.de www.grafhardenberg.de
PLZ 8 79108
81476
84034
Autohaus Engelhard GmbH
Autohaus Christl & Schowalter GmbH & Co. KG
Autohaus Ostermaier GmbH
Filchnerstr. 86-88 81476 München Otto Mouka Telefon: 089/75902-20 Telefax: 089/7593631 otto.mouka@christl.de www.christl-schowalter.de
Watzmannstraße 64 84034 Landshut Robert Brünn Zert. Fuhrparkmanagementberater (VW) Telefon: 08741/9633-119 Telefax: 08741/9633-8100 r.bruenn@ostermaier.de www.ostermaier.de
84137
85053
85356
Autohaus Ostermaier GmbH
Autohaus Hofmann und Wittmann GmbH
Autohaus Christl & Schowalter GmbH & Co. KG
Zinkmattenstr. 10 79108 Freiburg Großkundenzentrum Telefon: 0761/50406-24 Telefax: 0761/50406-45 fleetsales@auto.ag www.auto.ag
Landshuter Str. 9 84137 Vilsbiburg Robert Brünn Zert. Fuhrparkmanagementberater (VW) Telefon: 08741/9633-119 Telefax: 08741/9633-8100 r.bruenn@ostermaier.de www.ostermaier.de
18
Manchinger Str. 80 85053 Ingolstadt Marco Pfündl Serviceleitung Telefon: 0841/9640148 marco.pfuendl@hwgruppe.de www.hwgruppe.de
Haggertystraße 8 85356 Freising Manfred Dampf Telefon: 08161/9999-24 Telefax: 08161/9999-80 manfred.dampf@christl-schowalter.de www.christl-schowalter.de
bfp Servicefinder 2019
Adresseinträge PLZ 9 89143
89520
92318
Autohaus Burger GmbH & Co. KG
Autohaus Marnet GmbH & Co. KG
Fischer Automobile GmbH
93053
98527
99867
Jepsen Automobilhandelsgesellschaft mbH
AHG GmbH Niederlassung Suhl
AHG GmbH Niederlassung Gotha
Ehinger Str. 21-25 89143 Blaubeuren Patrick Schuster Zert. Fuhrparkmanagmentberater (bfp-Akademie) ® Telefon: 07344/9600-59 Telefax: 07344/9600-35 patrick.schuster@autohaus-burger.de https://www.autohaus-burger.de/großkunden/
Johann-Hösl-Str. 13 93053 Regensburg Fuhrparkmanagementberatung Zert. Fuhrparkmanagmentberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 0941/7873-0 info@vw-zentrum-regensburg.de www.jepsen-autogruppe.de
Aufhausener Str. 23 + 25 89520 Heidenheim Wolfgang Reichersdörfer Verkauf an Großkunden Telefon: 07324/9638-18 wolfgang.reichersdoerfer@marnet.de www.marnet.de
Schwarzwasserweg 3-11 98527 Suhl Robert Knipping Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 03681/393844 robert.knipping@ahg-online.de www.ahg-online.de
Nürnberger Straße 45-47 92318 Neumarkt Lydia Gerstacker Telefon: 09181/4755-0 l.gerstacker@fischer-automobile.de www.fischer-automobile.de
Cyrusstraße 22 99867 Gotha Sebastian Scharf Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 03621/4504213 sebastian.scharf@ahg-online.de www.ahg-online.de
99867
AHG GmbH
Weimarer Straße 71-75 99867 Gotha Matthias Karstedt Zert. Fuhrpark-Serviceberater/in (bfp-Akademie) ® Telefon: 03621/4504115 matthias.karstedt@ahg-online.de www.ahg-online.de
fuhrpark.de/servicefinder
Recht & Steuer
Auch Verkäufer können wegen eines Garantieversprechens in die Haftung genommen werden.
Garantie und Gewährleistung – was sind die Unterschiede? Beide Begriffe werden im allgemeinen Sprachgebrauch oft gleichgesetzt. Das kann zu Missverständnissen führen, die im Zweifel viel Geld kosten können. bfp erklärt, wann was greift.
Gewährleistung ist ein Muss
Die Gewährleistung ist nach dem Gesetz ein Muss und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den
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Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin
Foto: Löhr-Müller
Ob ein Dienstwagen käuflich erworben oder als Leasingfahrzeug angeschafft wurde – wenn der Pkw ständig wegen Mängeln in die Werkstatt muss, ist der Ärger häufig Angelegenheit des Fuhrparkleiters. Denn der Arbeitgeber muss nicht nur als Käufer eines Firmenfahrzeugs für die Durchsetzung von Mängelansprüchen sorgen. Auch im Leasing trifft ihn diese Verantwortung. Nach den Leasingbedingungen werden regelmäßig Gewährleistungs- und Garantieansprüche vom Leasinggeber als Eigentümer des Leasingfahrzeugs an den Leasingnehmer abgetreten. Der ist dann selbst in der Pflicht, für eine Mängelbeseitigung zu sorgen – und darum muss sich meist der Verantwortliche für den Firmenfuhrpark kümmern. Das Autohaus, über das das Fahrzeug angeschafft wurde, verweist dann gerne auf die Garantie des Fahrzeugherstellers. Man werde versuchen, dort eine Garantiefreigabe zu erhalten, damit das Problem am Fahrzeug ohne Kosten für den Kunden beseitigt werden könne. Dass der Kunde aber auch unmittelbare Ansprüche aus Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer des Fahrzeugs hat, wird nicht selten verschwiegen.
Paragrafen 437 ff. verankert. Danach haftet der Verkäufer einer beweglichen Sache grundsätzlich zwei Jahre dafür, dass sie bei Gefahrübergang keinen Mangel aufweist. Die Gewährleistung kann vertraglich durch den Verkäufer bei Neufahrzeugen nicht einfach komplett ausgeschlossen werden. Handelt es sich nicht um einen Privatkauf, sondern um einen gewerblichen Fahrzeugkauf, kann der Verkäufer im Kaufvertrag oder in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Gewährleistungszeit lediglich auf ein Jahr beschränken. Nur bei gebrauchten Fahrzeugen ist er berechtigt, die Gewährleistung vollständig auszuschließen. Beim sogenannten Verbrauchsgüterkauf, also einem Verkauf an Privatpersonen, ist auch das nicht möglich. Gleichgültig, ob der Käufer Fuhrparkbetreiber ist oder Leasinggeber: Im gewerblichen Bereich wird der Verkäufer die Gewährleistung bei Neufahrzeugen vertraglich regelmäßig auf ein Jahr beschränken und bei Gebrauchten vollständig ausschließen. Wer also als Unternehmen einen gebrauchten Pkw als Firmenwagen leasen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass ihm keine Gewährleistungsrechte zustehen. Zwar wird auch hier in den Leasingbedingungen vereinbart, dass alle Gewährleistungsrechte am Fahrzeug an den Leasingnehmer abgetreten werden. Wo aber keine Rechte beim Käufer (Leasinggeber) beste-
bfp Servicefinder 2019
Foto: Kzenon - fotolia.com
Recht & Steuer
hen, können von ihm auch keine Rechte an den Leasingnehmer abgetreten werden.
Garantie geht über gesetzliche Gewährleistung hinaus
Die Garantie ist dagegen nach Paragraf 443 BGB ein vom Verkäufer oder Hersteller abgegebenes freiwilliges Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen, das typischerweise über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Die Garantie ersetzt die Gewährleistung niemals, sondern ergänzt sie vielmehr. Gibt der Fahrzeughersteller beispielsweise eine Haltbarkeitsgarantie von fünf Jahren, erhält der Kunde dadurch zusätzliche Ansprüche gegen den Hersteller; er kann aber innerhalb der Gewährleistungszeit genauso seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler als Verkäufer geltend machen. Nicht nur der Hersteller kann Garantien abgeben. Wer sich als Verkäufer zu weit aus dem Fenster lehnt und verspricht, dass das Fahrzeug ganz bestimmte Eigenschaften hat, kann ebenfalls wegen dieses Garantieversprechens in die Haftung genommen werden.
Vorsicht bei der Wortwahl
Garantien sind formfrei. Sie können auch mündlich abgegeben werden. Mit Begriffen wie
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„Die Gewährleistung ist nach dem Gesetz ein Muss und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 437 ff. verankert.“ Dr. Katja Löhr-Müller, Rechtsanwältin
zusichern, garantieren, versprechen etc. sollten Verkäufer daher vorsichtig umgehen, da diese eine Garantie begründen können. Im Gegensatz zur zwingenden gesetzlichen Haftung des Verkäufers bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache können Ansprüche damit auch aus einem freiwilligen Garantieversprechen des Verkäufers (Händlergarantie) oder eines Dritten, zum Beispiel des Herstellers (Herstellergarantie), resultieren. Die Garantie ist daher stets von den gesetzlichen Mängelansprüchen zu unterscheiden. Der Garantiegeber räumt dem Käufer einen Anspruch entsprechend der Garantievereinbarung ein. Dieser geht regelmäßig über die gesetzlichen Verpflichtungen bei Mangelhaftigkeit hinaus. Fehlt der Kaufsache die garantierte Beschaffenheit innerhalb der Garantiezeit, haftet der Garantiegeber ohne Verschulden und unabhängig davon, ob der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag. Ob der Anspruchsinhaber aus einer Garantie oder aus der Gewährleistung Ansprüche geltend machen möchte, entscheidet ausschließlich der Rechtsinhaber und nicht etwa der Händler als Verkäufer eines Kraftfahrzeugs.
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
Das Gesetz kennt zwei Arten von Garantien: die Beschaffenheitsgarantie und die Haltbarkeitsgarantie. Bei der Beschaffenheitsgarantie übernimmt der Garantiegeber die Haftung dafür, dass die Kaufsache eine bestimmte Beschaffenheit hat. Fehlt der Kaufsache diese garantierte Beschaffenheit, stehen dem Anspruchsinhaber Ansprüche gegen den Garantiegeber entsprechend dem im Garantieversprechen festgehaltenen Umfang zu. Bei der Haltbarkeitsgarantie steht der Garantiegeber dafür ein, dass die Beschaffenheit der Kaufsache über einen bestimmten Zeitraum besteht. Weist die Kaufsache innerhalb dieses Garantiezeitraums einen Mangel auf, wird gesetzlich vermutet, dass dem Anspruchsinhaber die Ansprüche aus dem Garantieversprechen zustehen. Ihm stehen eventuelle Garantieansprüche unabhängig neben den gesetzlichen Mängelansprüchen zur Verfügung, d. h. gegebenenfalls auch gegen verschiedene Schuldner. Welche Rechte die gesetzliche Gewährleistung bietet und was Händler vertraglich gegenüber ihren Kunden regeln dürfen, bleibt einem gesonderten Artikel vorbehalten. DR. KATJA LÖHR-MÜLLER W
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Recht & Steuer
Der Dienstwagen in der Steuererklärung Wie werden die Kosten eines Unfalls mit dem Dienstwagen steuerlich behandelt? Und was gilt bei Familienheimfahrten und Dienstreisen? bfp erklärt, wie das Finanzamt rechnet. Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung stellt, ist das vorteilhaft. Der Geldbeutel wird geschont, denn sofern keine Kostenbeteiligung vereinbart ist, übernimmt der Arbeitgeber alle Kosten – auch für private Fahrten wie Wochenendeinkauf oder Urlaubsreise. Im Gegenzug wird ein vom Bruttolistenneupreis abhängiger geldwerter Vorteil nach der sogenannten Ein-Prozent-Methode – alternativ nach der Fahrtenbuchregel – versteuert.
Ein-Prozent-Regel und 0,03-Prozent-Regel
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Fahrten und bei einer Sechs-Tage-Woche bis zu 280 Fahrten anerkennt. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Behinderte Dienstwagennutzer können ab einem bestimmten Behinderungsgrad erhöhte Pauschalen geltend machen.
Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber muss abgezogen werden Detlef G. A. Juhrich, Steuerberater
Foto: Detlef Juhrich
Aber auch bei Dienstwagengestellung stellt sich alljährlich beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung die Frage, wie die Fahrzeugnutzung richtig zu deklarieren ist. Da wird man etwa in der Anlage N mit der Frage nach den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle konfrontiert. Der Arbeitgeber muss bei Nutzung des Fahrzeugs auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zusätzlich zur Ein-Prozent-Regelung noch einen Zuschlag nach der 0,03-Prozent-Regelung vornehmen – das sind pro Monat 0,03 Prozent des Listenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzungsausfall ist im Nutzungswert durch Begrenzung auf 180 Kalendertage pro Jahr pauschal berücksichtigt. So kann der Mitarbeiter die arbeitstägliche Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstelle mit der vom Fahrzeug unabhängigen Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer erklären. Dabei ist er nicht an die Berechnungsbegrenzung von 180 Tagen pro Jahr gebunden, sondern kann alle Tage, an denen er den Betrieb von der Wohnung aus aufgesucht hat, geltend machen. In der Literatur wird gesagt, dass die Finanzverwaltung bei einer Fünf-Tage-Woche bis zu 230
Ergibt sich aus der Lohnsteuerbescheinigung, dass der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss zu den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt hat, ist dieser von der erklärten Entfernungspauschale in Abzug zu bringen. Nur die Nettobelastung wirkt sich steuermindernd aus. Wird der überlassene Dienstwagen auch im Rahmen einer beruflich begründeten doppelten Haushaltsführung genutzt, ist bei der Steuererklärung Vorsicht geboten: Die Logik der Steuergesetzgebung schließt den Werbungskostenabzug für Familienheimfahrten mit einem Dienstwagen nämlich aus, da hier kein zusätzlicher zu versteuernder Vorteil berechnet wird. Nur wenn mehr als eine Familienheimfahrt wöchentlich durchgeführt wird, ist pro Fahrt ein
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Recht & Steuer
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da er die tatsächlich geringere private Fahrzeugnutzung mittels Fahrtenbuchaufzeichnungen gegenüber dem Finanzamt nachweisen kann. Das Finanzamt berechnet den Vorteil dann nach den (niedrigeren) tatsächlichen Kosten und erstattet die zu viel gezahlte Lohnsteuer, die wegen der zunächst angewandten ungünstigeren Ein-Prozent-Besteuerung abgeführt wurde, im Rahmen der Steuerveranlagung zurück.
Steuerliche Behandlung von Unfallkosten
weiterer geldwerter Vorteil mit 0,002 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer zu erfassen. Diese Fahrten können dann aber nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, da bei doppelter Haushaltsführung nur eine Fahrt pro Woche erklärt werden kann. Im Bereich Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten können keine Fahrtkosten angegeben werden, da diese alle mit der Dienstwagengestellung abgegolten sind. Fallen hingegen Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und dergleichen an, können diese Aufwendungen beim Werbungskostenabzug berücksichtigt werden – sofern sie nicht auch vom Arbeitgeber übernommen werden.
Escapeklausel: Fahrtenbuch führen
Hat der Dienstwagennutzer den Eindruck, durch die vom Arbeitgeber angewandte Ein-ProzentMethode überbesteuert zu sein, gibt es für ihn ein Hintertürchen: die sogenannte Escapeklausel. Dazu muss der Fahrzeugnutzer parallel ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. In seiner Steuererklärung kann er dann den tatsächlichen beruflichen Fahrzeugaufwand erklären,
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„Ereignet sich der Unfall auf einer Dienstfahrt oder auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist in der Übernahme der Unfallkosten durch den Arbeitgeber kein geldwerter Vorteil zu sehen.“ Detlef G. A. Juhrich, Steuerberater
Ein besonderes Problem – auch aus steuerlicher Sicht – stellt die im Jahr 2011 neu geregelte steuerliche Behandlung von Unfallkosten mit dem Dienstwagen dar. Hier kann es unter Umständen zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Dienstwagennutzer kommen. Ereignet sich der Unfall auf einer Dienstfahrt oder auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, ist in der Übernahme der Unfallkosten durch den Arbeitgeber kein geldwerter Vorteil zu sehen. Wäre der Dienstwagennutzer seinem Arbeitgeber hierfür schadensersatzpflichtig, stellte die Schadensersatzleistung Werbungskosten dar, da der Unfall auf einer berufsbezogenen Fahrt passiert ist. Das gilt allerdings nicht, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde. Anders sieht es bei einem auf einer Privatfahrt verursachten Unfall aus. Dann sind die Unfallkosten der allgemeinen Lebensführung des Dienstwagennutzers zuzurechnen. Ein Verzicht des Arbeitgebers auf Kostenerstattung führt hier zu einem geldwerten Vorteil. Dies gilt aber nur, wenn die Reparaturkosten (ohne MwSt.) 1.000 Euro übersteigen.
Dienstwagen und andere Einkunftsarten
Wird der Dienstwagen auch für andere Einkunftsarten genutzt, etwa zu einer Fahrt zur Eigentümerversammlung bei einer vermieteten Immobilie, verzichtet die Finanzverwaltung nach LStR 8.1 (9) Nr. 1 S. 8 von 2011 auf eine Erhöhung des geldwerten Vorteils. Danach war nach allgemeiner Interpretation ein Werbungskostenansatz der Fahrt zur Eigentümerversammlung im Rahmen der Vermietungseinkünfte möglich. Dem steht ein Urteil des BFH vom 16. Juli 2015 entgegen. Hier wurde einem Arbeitnehmer, der seinen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen auch für seine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzte, jeglicher Betriebsausgabenabzug untersagt, da beim Fahrzeugnutzer kein Aufwand und somit auch kein Wertabfluss entstanden sei. Sollte das Urteil uneingeschränkte Anwendung finden, wäre die bisherige Auslegung der Richtlinie so nicht mehr möglich. DETLEF G. A. JUHRICH W
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Management
Das Karussell dreht sich schneller und schneller Autohäuser müssen sich auf immer anspruchsvollere Kunden einstellen. Was hilft, sind klassische Strategien der Kundenbindung – und Fachwissen. Facebook, Instagram, YouTube oder Snapchat: Immer mehr Autohäuser gehen über soziale Medien und Marken-Communitys im Internet, um näher an ihre Kunden heranzurücken beziehungsweise mit ihnen im Kontakt zu bleiben. Denn gerade jüngere Menschen sind auf diesen Kanälen unterwegs, wollen sich untereinander austauschen, lassen sich informieren, inspirieren, überraschen. Interaktivität und Erlebnis heißen also die Stichwörter der Stunde. Denn lebenslange Treue zu einer Automarke ist längst nicht mehr selbstverständlich; das hat das Automobilbarometer 2018 von Consors Finanz ergeben. An jeder Ecke locken neue Produkte und Angebote, das Karussell dreht sich schneller und schneller. 49 Prozent der in der Studie befragten Deutschen sagen, es gebe viel zu
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Lebenslange Treue zu einer Automarke ist längst nicht mehr selbstverständlich.
viele interessante Automarken, um einer einzigen treu zu bleiben.
Digitale Kundschaft will mehr
Kundenbindung ist zu einer Herausforderung für Autohäuser geworden. Ein breites Sortiment, verschiedene Preismodelle und Vielfalt in Bezug auf Form und Antriebstechnik werden vorausgesetzt. Aber die digital denkende Kundschaft will mehr – sie will Erlebnisse und will Teil der Erlebniswelt sein. Auch das ist ein Ergebnis der Studie. Daneben sind klassische Mittel der Kundenbindung wichtiger denn je: ein intensiver persönlicher Kontakt zum Kunden, kompetente Rundumberatung und eine hohe Servicequalität – kombiniert mit attraktiven Zusatzangeboten. Auch darauf haben sich die Autohändler eingestellt und bieten Services
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Management
Dataforce: So werden Dienstwagen beschafft
Wie sich die Berater im Autohaus speziell auf den Flottenmanager als Großkunden einstellen können, darüber gibt die Dataforce-Studie „Fuhrparkmanagement 2019“ Auskunft. Bei Umfragen unter Flottenmanagern wollten die Marktforscher wissen, wie Dienstwagen angeschafft werden. Die wichtigsten Ergebnisse: Werden neue Fahrzeuge gekauft, sind es in der Regel tatsächlich „neue“ Autos. Bei fast 50 Prozent der großen Fuhrparks konfigurieren die Mitarbeiter ihr Fahrzeug dabei selbst. In den Pkw-Flotten dominieren die Mittel- und Kompaktklassewagen klar, Geländewagen und SUVs folgen auf Platz drei. Häufig sind die Marken vorgegeben, auf den ersten Rängen stehen dabei – wenig überraschend deutsche – Marken: VW, Audi, BMW, Mercedes – und Škoda. Und schließlich zeigt sich, dass trotz aller Diskussionen um Abgaswerte weder die Motorisierung noch der Verbrauch oder der CO2-Ausstoß wesentliche Kriterien sind. Was zählt, sind die Marke, der Listenpreis beziehungsweise die Leasingrate und die Farbe. Doch das könnte sich künftig ändern. Nach dem Automobilbarometer 2019 von Consors Finanz ist beispielsweise das E-Auto für die Deutschen angesichts von Klimawandel und Luftverschmutzung das Fahrzeug der Zukunft, aber vielen potenziellen Käufern noch nicht vertraut genug. Auch hier ist also wieder der kompetente Händler und Verkäufer gefragt – etwa, indem er im Autohaus und auch im Internet Informationen aufbereitet und Erlebniswelten rund um das E-Auto schafft. Und auf diese Weise beispielsweise auch Flottenmanager, die vor der Anschaffung neuer Fahrzeuge stehen, für die Elektrifizierung ihrer Flotte einnimmt
„Jetzt weiß ich, wie Großkunden ticken, was ihre Bedürfnisse sind und kann mich gezielter auf sie einstellen.“ Nicos Hoffmann, erfolgreicher Absolvent des Seminars Zertifizierter Service-Berater
ges, nämlich Ausbildungsgänge für beide Seiten. Das ist zum einen die Ausbildung zum Zertifizierten Fuhrparkmanager. Hier lernen Fuhrparkverantwortliche in einer mehrmonatigen Ausbildung, wie sie erfolgreich einen Fuhrpark aufbauen, managen und optimieren können. Das heißt unter anderem Bedarfe zu analysieren, kosten- und nutzenoptimale Prozesse auf den Weg zu bringen und das tägliche Geschäft effizient zu steuern. Dazu gehört es eben auch, die Fahrzeuge zu beschaffen und die Folgekosten für zum Beispiel Wartung und Service im Blick zu behalten. Eben hier ist die Schnittstelle zum Berater im Autohaus, dessen Anliegen es ist, dem Fuhrparkmanager als Kunden/Autokäufer kompetente Beratung und optimale Unterstützung zu bieten. Bei der bfp AKADEMIE gibt es ebenfalls mehrmonatige Ausbildungsgänge zum Zertifizierten Fuhrparkmanagement-Berater sowie zum Zertifizierten Service-Berater. Sie richten sich unter anderem an Mitarbeiter von Autohäusern, Versicherungen und Automobil-Herstellern. Coaches und Spezialisten aus allen relevanten Branchen machen die Teilnehmer mit detailliertem Fachwissen – auch zu Akquisestrategien – und vielen praktischen Beispielen fit für diese Aufgaben. So werden sie zu perfekt ausgebildeten, professionellen Ansprechpartnern der (Groß-)Kunden – im Sinne einer optimalen Kundenbindung. „Nach der Ausbildung habe ich genug Hintergrundwissen“, sagt Nicos Hoffmann, erfolgreicher Absolvent des Seminars Zertifizierter Service-Berater. „Jetzt weiß ich, wie Großkunden ticken, was ihre Bedürfnisse sind und kann mich gezielter auf sie einstellen.“ CHRISTINA RATH W Infos rund um die bfp AKADEMIE: www.fuhrpark.de/akademie
Foto: MEV-Verlag, Germany
wie neue Showrooms, Kurzzeitvermietungen, bequeme Hauszustellung und Club-Mitgliedschaften mit exklusiven Leistungen an. Parallel müssen Autohäuser auch ein adäquates Angebot im Internet aufbauen – für 40 Prozent der Kaufwilligen neben Fachmedien die erste Anlaufstelle. Autokaufen muss einfach und bequem sein – idealerweise vom Sofa aus sollten Information, Community, Konfiguration, Online-Vertragsabschluss und Finanzierung abruf- und durchführbar sein.
bfp AKADEMIE bietet Fachwissen und Praxis
Für eine gute Zusammenarbeit zwischen Fuhrparkmanagern und Autohaus-Mitarbeitern bietet die bfp fuhrpark + management AKADEMIE eini-
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Foto: Stephan Karg - stock.adobe.com
Kolumne
Der ungesättigte Bildungshunger Einarbeitung? Fehlanzeige! Wenn Obliegenheitsverpflichtungen vom Himmel fallen. Jeder weiß mittlerweile, dass die deutschen Fuhrparkleiter den anspruchsvollen und mit hoher Verantwortung gesegneten Beruf durch eine sehr, sehr lange Ausbildung erhalten. Regelmäßig erstreckt sich die Ausbildungsdauer auf etwa zwei bis fünf Minuten und fängt zumeist mit den markigen Worten an: „Übernehmen Sie für uns bitte die Fuhrparkverwaltung. Die paar Autos machen so gut wie keine Arbeit. Das machen Sie nebenbei mit.“ Damit endet dann regelmäßig schon die Einarbeitung und Ausbildung zum Fuhrparkleiter. Klammheimlich hat dieser soeben Obliegenheitsverpflichtungen übernommen, von denen er keine Ahnung hat, die ihn jedoch schnell in Teufels Küche bringen können, wenn irgendetwas schief läuft, wovon er keine Ahnung hat. Und plötzlich kommt das Tagesgeschäft mit Leasing- und Versicherungsverträgen, Werkstattrechnungen, Benzinabrechnungen, Mietwagenverträgen und -rechnungen, Unfall- und Glasschäden, Monatsrechnungen der Leasinggesellschaften und so weiter. Alles wird gemacht ohne jegliches Hintergrundwissen. Es wird schon gut gehen. Doch von Tag zu Tag schmerzt das fehlende Wissen mehr. Eines Tages auf dem bfp Fuhrpark-FORUM am Nürburgring findet unser Fuhrparkleiter plötzlich einen Messestand der bfp AKADEMIE. Er schließt sich den anderen an, die diesen Stand umlagern, und versucht, ebenso wie
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Helmut Pätz, Cheftrainer der bfp AKADEMIE
jene sein Wissen durch viele, viele Fragen an die anwesenden Trainer zu erweitern. Ihm wird auf einmal bewusst, wie groß seine Defizite allein schon in Sachen Tagesgeschäft sind. Gern würde er das eine oder andere Seminar besuchen oder sich sogar zum zertifizierten Fuhrparkmanager ausbilden lassen. Doch er weiß, dass in seiner Firma an Bildung gespart wird. Was also tun? Nun, auf jeden Fall nimmt er erst einmal alle Prospekte mit. Vielleicht wird ja doch das eine oder andere Seminar von der Firma genehmigt, an dem er sich vielleicht mit Urlaubstagen oder den Reisekosten beteiligt? Wir wissen es nicht. Wir wissen nur, dass das Wissen um das Managen eines Fuhrparks in den deutschen Fuhrparks zu gering ist und dass sich daher einige Anbieter von Fuhrparkdienstleistungen an den deutschen Fuhrparkleitern dumm und dusselig verdienen. Ausbaden dürfen dies dann nicht nur die Unternehmen unserer unwissenden Fuhrparkleiter, sondern auch all die seriösen Anbieter von Autohaus-Serviceleistungen, die sich mit professionellen Services und Konzepten bemühen, aber von dem lauten Getöse der Service-Schwätzer häufig übertönt werden. HELMUT PÄTZ W Alle Infos rund um die Veranstaltung finden Sie unter: fuhrparkforum.de
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